3
JobsForMums.de Blog Teil 3 – Bis Zu Fünfzig Prozent Mehr Elterngeld Sichern! 2009-08-28 11:08:43 Nives Mestrovic "Hanna" Teil 3 – Bis Zu Fünfzig Prozent Mehr Elterngeld Sichern! Acht Wertvolle Tipps, Was Eltern Wissen Müssen! 1. Prof iteure Eltern erhalten ab dem ersten Tag der Geburt Elterngeld. Unterstützt werden Angestellte, Selbständige, Beamte und Nichterwerbstätige (Hausfrauen, Arbeitslose, Studenten). Das Elterngeld wird monatlich für das erste Lebensjahr des Kindes gezahlt. Legt nicht nur ein Elternteil eine Jobpause ein, sondern nimmt auch der andere eine Auszeit von mindestens zwei Monaten zur Betreuung des Kindes, erhält das Paar die Finanzspritze sogar 14 Monate lang . Auf Ant rag können sich Elt ern die Förderung auch verteilt auf 24 bzw. 28 Monate auszahlen lassen. Sie bekommen dann nur die halben Monatsbeträge. 2. Berechnung Die staatliche Finanzspritze ist einkommensabhängig und beträgt 67% des wegfallenden Nettolohns, höchstens 1800 Euro, mindestens 300 Euro (Sockelbetrag). Die genaue Höhe wird auf Basis des durchschnittlichen Einkommens des betreuenden Elternteils der letzten 12 Monate vor der Geburt ermittelt. Einmalzahlungen wie Boni oder Weihnachtsgeld werden nicht berücksichtigt. Arbeitnehmer können sich in der Regel am Nettolohn laut Gehaltsbescheinigung orientieren. Selbständige können den Steuerbescheid des letzten Veranlagungszeitraumes heranziehen. 3. Optimierung Arbeitnehmerehepaare können bei geschickter Wahl der Steuerklassen die Höhe des Elterngeldes optimieren. So kann der betreuende Elternteil rechtzeitig in die Steuerklasse III wechseln und sich so ein höheres Nettoeinkommen sichern (s. Rechnung). Das Bundessozialgericht hält diesen Wechsel für zulässig. 4. Geschwisterbonus Haben die Eltern neben dem Neugeborenen ein weiteres Kind unter 3 Jahren oder zwei Kinder unter sechs Jahren, erhalten sie zusätzlich zum regulären Elterngeld einen Geschwisterbonus. Bei Vollendung des dritten bzw. sechsten Lebensjahres des älteren Kindes fällt der Geschwisterbonus weg. Der Zuschlag beträgt zehn Prozent vom Elterngeld, mindestens 75 Euro. 5. Steuern Das Elterngeld ist steuer- und sozialabgabenfrei. Allerdings wird es in voller Höhe auch der

Teil 3 – bis zu fünfzig prozent mehr elterngeld sichern!

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Teil 3 – bis zu fünfzig prozent mehr elterngeld sichern!

JobsForMums.de BlogTeil 3 – Bis Zu Fünfzig Prozent Mehr Elterngeld Sichern!2009-08-28 11:08:43 Nives Mestrovic "Hanna"

Teil 3 – Bis Zu Fünfzig Prozent Mehr Elterngeld Sichern!Acht Wertvolle T ipps, Was Eltern Wissen Müssen!

1. Prof iteureEltern erhalten ab dem ersten Tag der Geburt Elterngeld. Unterstützt werden Angestellte,Selbständige, Beamte und Nichterwerbstät ige (Hausf rauen, Arbeit slose, Studenten).

Das Elterngeld wird monat lich für das erste Lebensjahr des Kindes gezahlt . Legt nicht nur einElternteil eine Jobpause ein, sondern nimmt auch der andere eine Auszeit von mindestens zweiMonaten zur Bet reuung des Kindes, erhält das Paar die Finanzspritze sogar 14 Monate lang.

Auf Ant rag können sich Eltern die Förderung auch verteilt auf 24 bzw. 28 Monate auszahlenlassen. Sie bekommen dann nur die halben Monatsbet räge.

2. Berechnung

Die staat liche Finanzspritze ist einkommensabhängig und beträgt 67% des wegfallendenNettolohns, höchstens 1800 Euro, mindestens 300 Euro (Sockelbetrag).

Die genaue Höhe wird auf Basis des durchschnit t lichen Einkommens des bet reuenden Elternteilsder letzten 12 Monate vor der Geburt ermit telt . Einmalzahlungen wie Boni oder Weihnachtsgeldwerden nicht berücksicht igt .

Arbeitnehmer können sich in der Regel am Net tolohn laut Gehaltsbescheinigung orient ieren.Selbständige können den Steuerbescheid des letzten Veranlagungszeit raumes heranziehen.

3. OptimierungArbeitnehmerehepaare können bei geschickter Wahl der Steuerklassen die Höhe des Elterngeldesopt imieren. So kann der bet reuende Elternteil rechtzeit ig in die Steuerklasse III wechseln und sichso ein höheres Net toeinkommen sichern (s. Rechnung).

Das Bundessozialgericht hält diesen Wechsel für zulässig.

4. GeschwisterbonusHaben die Eltern neben dem Neugeborenen ein weiteres Kind unter 3 Jahren oder zwei Kinderunter sechs Jahren, erhalten sie zusätzlich zum regulären Elterngeld einen Geschwisterbonus.

Bei Vollendung des drit ten bzw. sechsten Lebensjahres des älteren Kindes fällt derGeschwisterbonus weg. Der Zuschlag beträgt zehn Prozent vom Elterngeld, mindestens 75Euro.

5. SteuernDas Elterngeld ist steuer- und sozialabgabenf rei. Allerdings wird es in voller Höhe auch der

Page 2: Teil 3 – bis zu fünfzig prozent mehr elterngeld sichern!

Sockelbet rag von Euro 300 in den Progressionsvorbehalt einbezogen.

Das bedeutet , dass es zum zu versteuernden Einkommen addiert und der maßgeblicheSteuersatz auf Basis des erhöhten Bet rags berechnet wird. So erhöht das Elterngeld dieSteuerlast für das übrige Einkommen.

6. TeilzeitEltern müssen nicht ganz aus dem Job aussteigen, um in den Genuss des Elterngeldes zukommen. Erlaubt ist eine Beschäf tigung von bis zu 30 Stunden pro Woche. Die Förderungbet rägt dann 67% des wegfallenden Net toeinkommens.

7. AntragFamilien müssen das Elterngeld bei der zuständigen Eltergeldstelle schrif t lich beant ragen. Diessollte möglichst bald nach der Geburt passieren, denn rückwirkend wird die Förderung nur fürdrei Monate bezahlt.

Im Ant rag müssen Eltern bereit s angeben, wer für welche Monate die Unterstützung bekommensoll. Bis 2008 war eine Änderung nur in besonderen Härtefällen wie schwerer Krankheit oder Todmöglich. Seit 2009 kann die Auf teilung zusätzlich einmal ohne Angaben von Gründen geändertwerden.

8. Steuerklassen ändern

Wählt die werdende Mutter f rühzeitig die Steuerklasse III, erhält sie f ast Euro 6500 mehrElterngeld als bei Einstufung in Klasse V. (Quelle: Mart ina Simon www.focus-money.de, FocusMoney, Nr 32 , 29 Juli 2009)

Beispielrechnung

Dies ist eine Beispielrechnung und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit . Es besteht keinRechtsanspruch auf Erfüllung dieser beispielhaf ten Kalkulat ion.

Que lle : OFD Nie de rsachse n, Focus Mone y.

Alle Angabe n in Euro; 1) inkl. Solidarit ä t szuschlag und Kirche nst e ue r (9 %), 2) 21%, 3) We rbungskost e n we rde n pauschalmit e ine m Z wölf t e l de s Jahre spauschalbe t rage s von 9 20 Euro be rücksicht igt , 4 ) Be i je we ils gle iche m Ne t t oge halt in de nle t zt e n 12 Monat e n vor de r Ge burt , 5) Im Ve rgle ich zur Kombinat ion Mann III/ Frau V

Hier die vorherigen Blog Artikel zu diesem Thema:

Teil 1 – Bis Zu Fünfzig Prozent Mehr Elterngeld Sichern!

Teil 2 – Bis Zu Fünfzig Prozent Mehr Elterngeld Sichern!

Teil 3 – Bis Zu Fünfzig Prozent Mehr Elterngeld Sichern!

Teilen Sie diesen Artikel auch mit Ihren Freunden und bookmarken Sie diesen, indem Sie denSocial Bookmarking Button unten klicken.

Page 3: Teil 3 – bis zu fünfzig prozent mehr elterngeld sichern!

2 retweet

Retweeten Sie diesen Artikel auf Twitter!

Empfehlen Sie uns!

Wir haben unseren Aushang für Ihr ‘schwarzes Brett ‘ f ert ig. Hier können Sie ihn herunterladen,ausdrucken, an den dafür vorgesehenen Stellen mit der Schere anschneiden und einfach an Ihrschwarzes Bret t hef ten.

Laden Sie hier unseren Aushang als PDF herunter.

Bleiben Sie weiter informiert und abonnieren Sie meinen RSS Feed, um noch mehr wertvolleInformationen zu erhalten.

Ihre Kommentare und Ideen sind willkommen!