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- von den rechtlichen Grundlagen der Inventarisierung zur Anlagenkarte - Kai-Inventarisierungstag

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Kai-Inventarisierungstag

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18. Mai 2010 Kai-Inventarisierungstag Folie 2

Agenda:

1. Definition „Anlagenbuchhaltung“

2. Primärziele der Anlagenbuchhaltung

3. Warum Anlagenbuchhaltung?

4. Beginn der Anlagenbuchhaltung

5. Veränderungen der Anlagenbuchhaltung

6. Verknüpfungen von Finanz- und Anlagenbuchhaltung

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18. Mai 2010 Kai-Inventarisierungstag Folie 3

Definition „Anlagevermögen“

(VV Nr. 2 zu § 49 GemHVO-Doppik):

Was versteht man unter dem Begriff„Anlagenbuchhaltung“?

1. Definition Anlagenbuchhaltung

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind dazu bestimmt, dauernd dem Geschäftsbetrieb einer Kommune zu dienen. Die Terminologie „auf Dauer“ zielt jedoch nicht auf einen bestimmten Zeitraum (z. B. länger als ein Jahr) ab, sondern auf die stetige Nutzung des Vermögensgegenstandes.

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Konkretisierung des Strukturaufbau der Bestände des Anlagenvermögens gemäß § 49 Abs. 3 Nr. 1 a), b) und c) GemHVO-Doppik:Immaterielle

Vermögensgegenstände

Sachanlagen

Finanzanlagen

Was versteht man unter dem Begriff„Anlagenbuchhaltung“?

1. Definition Anlagenbuchhaltung

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18. Mai 2010 Kai-Inventarisierungstag Folie 5

Software, Patente, Lizenzen

Immaterielle Vermögensgegenstä

nde

Anlagen im Bau

Grundstücke, Gebäude Infrastrukturvermögen

Sachanlagen

Maschinen, BGAFinanzanlagen

WertpapiereBeteiligungen

Was versteht man unter dem Begriff„Anlagenbuchhaltung“?

1. Definition Anlagenbuchhaltung

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18. Mai 2010 Kai-Inventarisierungstag Folie 6

Anlagenbuchhaltu

ng als

Nebenbuchhaltun

g

Anlagebuchhaltung Kassenbuchhaltung

Kreditorenbuchhaltung

Deb

itor

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ltun

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Per

sona

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hhal

tung

Materialbuchhaltung

Finanzbuch-haltung

Legende:grün = bestehenblau = neurot = kann entfallen

1. Definition Anlagenbuchhaltung

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2. Primärziele der AnlagenbuchhaltungWichtige Primärziele der Anlagenbuchhaltung sind:

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18. Mai 2010 Kai-Inventarisierungstag Folie 8

Bedeutung der AnlagenbuchhaltungAktiva PassivaEröffnungsbilanz zum

01.01.20…

Bilanzsumme

Bilanzsumme

Anlagevermögen90 % bis 95 %

Umlaufvermögen undAktive Rechnungsabgrenzung

(5 % bis 10 %)

Eigenkapital,z. B. Netto-Position, Rücklagen

Sonderposten,z. B. Beiträge, Zuweisungen

für Investitionen

Passive Rechnungsabgrenzung,z. B. Grabnutzungsrechte

Schulden,z. B. Rückstellungen, Verbindlichkeiten

3. Warum Anlagenbuchhaltung?

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18. Mai 2010 Kai-Inventarisierungstag Folie 9

Eröffnungsbilanz

Rechtliche Grundlagen

§ 114o HGO i. V. m. § 108 Abs. 3 HGO

Schlussbilanz § 114s Abs. 1 HGO

Vollständige Aufnahme und Nachweis der Vermögensgegenstände

Grundsatz der Vollständigkeit

Zeitpunkt

3. Warum Anlagenbuchhaltung?

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18. Mai 2010 Kai-Inventarisierungstag Folie 10

Rechtliche Grundlagen Schlussbilanz:(§ 114s Abs. 1 HGO i. V. m. §§ 35 Abs. 1 und 38 Abs. 1 GemHVO-Doppik)

Die Kommune hat zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres sämtliche

Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten in einer Inventur

unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Inventur vollständig

aufzunehmen.Hierzu zählen auch vollständig abgeschriebene, aber noch genutzte

Vermögensgegenstände.

3. Warum Anlagenbuchhaltung?

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18. Mai 2010 Kai-Inventarisierungstag Folie 11

Rechtliche Grundlagen Einzelnachweis und Einzelbewertung (§ 40 Nr. 2 GemHVO-Doppik):

Die Kommune hat die Vermögensgegenstände, die im

wirtschaftlichen Eigentum stehen, zum Abschlussstichtag einzeln zu bewerten.

Hieraus ergibt sich der grundsätzliche Einzelnachweis der noch genutzte

Vermögensgegenstände.

3. Warum Anlagenbuchhaltung?

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18. Mai 2010 Kai-Inventarisierungstag Folie 12

Rechtliche Grundlagen Ausnahmen:

Ausnahmen vom Grundsatz des Einzelnachweises und der Einzelbewertung

Festwert

Sachgesamtheit (Gruppenwert)

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)

3. Warum Anlagenbuchhaltung?

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18. Mai 2010 Kai-Inventarisierungstag Folie 13

Beispiel:Der Computerrechner mit MonitorMonitor, Tastatur, Maus und Drucker bildet die Sachgesamtheit „Personal Computer“, da diese Gegenstände in einem engem Sach- und Funktionszusammenhang stehen.

Sachen, die zu keiner selbstständigen Nutzung fähig sind und mit anderen Gegenständen in

einem engen Sach- und Funktionszusammenhang stehen, werden als

ein Vermögensgegenstande in Form einer Sachgesamtheit erfasst.

Dabei ist die Höhe der Aufwendungen für die unselbstständigen einzelnen Objekte einer

Sachgesamtheit unbedeutend.

Sachgesamtheit(VV Nr. 2 zu § 40 GemHVO-Doppik und VV Nr. 9.1 zu § 59 GemHVO-Doppik)

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Festwert(§ 35 Abs. 2 GemHVO-Doppik)

Wichtige Grundzüge der Festwertbildung:

•Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens; sowie Vorräte

• Bestand darf in Größe, Wert und Zusammensetzung nur geringen Veränderungen unterliegen

• Gesamtwert ist von nachrangiger Bedeutung

• Regelmäßiger Ersatz der Vermögensgegenstände; Zugänge werden als Aufwand gebucht; keine Abschreibungen

• Verpflichtung zur Bestandsaufnahme grundsätzlich alle 3 Jahre

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18. Mai 2010 Kai-Inventarisierungstag Folie 15

abnutzbare und bewegliche Vermögensgegenstände des

Sachanlagevermögens

bis 60,00 €

Aufwandskonten,z. B.

Büromaterial(VV Nr. 7 zu § 43 GemHVO-Doppik)

über 60 € bis

410 €

„GWG“-Konten(VV Nr. 5 zu § 43 GemHVO-

Doppik)

über 410 €

AnlagenkontenEinzelerfassung in

der Anlagenbuchhaltun

g (§ 40 Nr. 2 GemHVO-Doppik)

Wahlrecht zwingendWahlrecht

Geringwertige Wirtschaftsgüter (1)(§ 43 Abs. 2 GemHVO-Doppik i. V. m. VV Nr. 5 und 7 zu § 43 GemHVO-Doppik)

Ergebnisrechnung

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18. Mai 2010 Kai-Inventarisierungstag Folie 16

Geringwertige Wirtschaftsgüter (2)(§ 43 Abs. 2 GemHVO-Doppik i. V. m. VV Nr. 6 und 8 zu § 43 GemHVO-Doppik)

zwingend

abnutzbare und bewegliche Vermögensgegenstände des

Sachanlagevermögensbis 150,00 €

(ohne Umsatzsteuer)

über 150,00 €bis 1.000,00 €

(ohne Umsatzsteuer)

über 1.000 €(ohne

Umsatzsteuer)

Aufwandskonten,z. B.

Büromaterial(VV Nr. 8 zu § 43 GemHVO-Doppik)

Sammelposten oder Sammelkonto(VV Nr. 6 zu § 43 GemHVO-Doppik)

Pflichtabschreibung über fünf Jahre

AnlagenkontenEinzelerfassung in

der Anlagenbuchhaltu

ng (§ 40 Nr. 2 GemHVO-Doppik)

Ergebnisrechnung

zwingendzwingend

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18. Mai 2010 Kai-Inventarisierungstag Folie 17

Bestandsaufnahme

(§ 35 GemHVO-Doppik)

ausführlichesBestandsverzeich

nis (§ 35 GemHVO-

Doppik)

Inventar

komprimiertesBestandsverzeichnis

(§ 49 GemHVO-Doppik)

A P

Anlagevermögen

Vermögensrechnung

(Eröffnungsbilanz)

Umlaufvermögen

Eigenkapital

Sonderposten

Verbindlichkeiten

Von der Inventur über das Inventar zur Bilanz

4. Beginn der Anlagenbuchhaltung

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18. Mai 2010 Kai-Inventarisierungstag Folie 18

Bewegungen in der Anlagenbuchhaltung

ZugängeZugänge

Anlage anAnlage

Zielanlage an AiB

Verkauf

Verschrottung

UmbuchungenUmbuchungenAbgängeAbgänge AbschreibungenAbschreibungen

außerplanmäßige Abschreibung

planmäßigeAbschreibung

durch Kauf

aus Eigen-fertigung

durchSchenkung

durch Zuschreibung

5. Veränderungen der Anlagenbuchhaltung

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18. Mai 2010 Kai-Inventarisierungstag Folie 19

Zugänge durch Kauf Investitionen

Investitionen sind Auszahlungen für die Veränderung des Anlagevermögens (§ 58 Nr. 18 GemHVO-Doppik).

Bewegungen in der Anlagenbuchhaltung

5. Veränderungen der Anlagenbuchhaltung

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18. Mai 2010 Kai-Inventarisierungstag Folie 20

6. Verknüpfungen von Finanz- und Anlagenbuchhaltung

Anlagenbuchungsgruppen stellen die Verknüpfung zwischen Anlagenbuchungen und den jeweiligen Sachkonten in der Finanzbuchhaltung, insbesondere zu den Bilanz- und Finanzkonten, her.

Anlagenklassen werden verwendet, um die Anlagenbuchungsgruppen weiter zu untergliedern bzw. um einzelne Anlagen übergeordnet zu gruppieren.Anlagensachgruppen werden verwendet, um die Anlagenklassen weiter zu unterteilen. Beispielsweise um die Anlagenklasse „Grundstücke“ differenzierter darstellen möchten.

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Sachkonten gemäß Kontenplan (KVKR) und AnlagenbuchungsgruppenAnlagenklassen Fahrzeuge Personal

Computer

Anlagensachgruppen

- Standard Dienstfahrzeuge- Feuerwehrfahrzeuge- Sonderfahrzeuge

Baubetriebshof

- Arbeitsplatz-PC- Netzwerkdrucker- sonstige Peripheriegeräte

Vermögensrechnung(Bilanz) mitBilanzposten

086 Datenverarbeitungsanla

gen

081Fuhrpark

A P…

Vermögensrechnung (Bilanz)

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

Eigenkapital

Sonderposten

Verbindlichkeiten

6. Verknüpfungen von Finanz- und Anlagenbuchhaltung

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18. Mai 2010 Kai-Inventarisierungstag Folie 22

Anlagenkarte

6. Verknüpfungen von Finanz- und Anlagenbuchhaltung

In der Anlagenkarte werden insbesondere die individuellen Stammdaten einer Anlage, z. B. Standort, Anschaffungswert, Abschreibungsmethode hinterlegt. Einer Anlagenkarte können Dimensionen bzw. Kriterien (Anlagenklasse, Anlagensachgruppe) zugewiesen werden, die bei der Buchung mit Integration in die Finanzbuchhaltung mitgeführt werden.

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Anlagenwirtschaft (Anlagenmanagement)

Anlagenplanung Anlagensteuerung Anlagenüberwachung

Zusammenfassung und Ausblick (1)

Anlagenwirtschaft als Prozess

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Instrumente (Werkzeuge) der Anlagenwirtschaft

Wirtschaftlichkeits-/Investitionsrechnungen(§ 12 Abs. 1 GemHVO-Doppik)

Inventarisierung(§§ 35 und 36 GemHVO-Doppik)

Anlagenbuchhaltung (§ 114s Abs. 1 HGO und § 38 Abs. 1 GemHVO-Doppik)

Anlagenstatistik

Zusammenfassung und Ausblick (2)

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