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- von den rechtlichen Grundlagen derInventarisierung zur Anlagenkarte -
Kai-Inventarisierungstag
18. Mai 2010 Kai-Inventarisierungstag Folie 2
Agenda:
1. Definition „Anlagenbuchhaltung“
2. Primärziele der Anlagenbuchhaltung
3. Warum Anlagenbuchhaltung?
4. Beginn der Anlagenbuchhaltung
5. Veränderungen der Anlagenbuchhaltung
6. Verknüpfungen von Finanz- und Anlagenbuchhaltung
18. Mai 2010 Kai-Inventarisierungstag Folie 3
Definition „Anlagevermögen“
(VV Nr. 2 zu § 49 GemHVO-Doppik):
Was versteht man unter dem Begriff„Anlagenbuchhaltung“?
1. Definition Anlagenbuchhaltung
Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind dazu bestimmt, dauernd dem Geschäftsbetrieb einer Kommune zu dienen. Die Terminologie „auf Dauer“ zielt jedoch nicht auf einen bestimmten Zeitraum (z. B. länger als ein Jahr) ab, sondern auf die stetige Nutzung des Vermögensgegenstandes.
18. Mai 2010 Kai-Inventarisierungstag Folie 4
Konkretisierung des Strukturaufbau der Bestände des Anlagenvermögens gemäß § 49 Abs. 3 Nr. 1 a), b) und c) GemHVO-Doppik:Immaterielle
Vermögensgegenstände
Sachanlagen
Finanzanlagen
Was versteht man unter dem Begriff„Anlagenbuchhaltung“?
1. Definition Anlagenbuchhaltung
18. Mai 2010 Kai-Inventarisierungstag Folie 5
Software, Patente, Lizenzen
Immaterielle Vermögensgegenstä
nde
Anlagen im Bau
Grundstücke, Gebäude Infrastrukturvermögen
Sachanlagen
Maschinen, BGAFinanzanlagen
WertpapiereBeteiligungen
Was versteht man unter dem Begriff„Anlagenbuchhaltung“?
1. Definition Anlagenbuchhaltung
18. Mai 2010 Kai-Inventarisierungstag Folie 6
Anlagenbuchhaltu
ng als
Nebenbuchhaltun
g
Anlagebuchhaltung Kassenbuchhaltung
Kreditorenbuchhaltung
Deb
itor
enbu
chha
ltun
g
Per
sona
lbuc
hhal
tung
Materialbuchhaltung
Finanzbuch-haltung
Legende:grün = bestehenblau = neurot = kann entfallen
1. Definition Anlagenbuchhaltung
18. Mai 2010 Kai-Inventarisierungstag Folie 7
2. Primärziele der AnlagenbuchhaltungWichtige Primärziele der Anlagenbuchhaltung sind:
18. Mai 2010 Kai-Inventarisierungstag Folie 8
Bedeutung der AnlagenbuchhaltungAktiva PassivaEröffnungsbilanz zum
01.01.20…
Bilanzsumme
Bilanzsumme
Anlagevermögen90 % bis 95 %
Umlaufvermögen undAktive Rechnungsabgrenzung
(5 % bis 10 %)
Eigenkapital,z. B. Netto-Position, Rücklagen
Sonderposten,z. B. Beiträge, Zuweisungen
für Investitionen
Passive Rechnungsabgrenzung,z. B. Grabnutzungsrechte
Schulden,z. B. Rückstellungen, Verbindlichkeiten
3. Warum Anlagenbuchhaltung?
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Eröffnungsbilanz
Rechtliche Grundlagen
§ 114o HGO i. V. m. § 108 Abs. 3 HGO
Schlussbilanz § 114s Abs. 1 HGO
Vollständige Aufnahme und Nachweis der Vermögensgegenstände
Grundsatz der Vollständigkeit
Zeitpunkt
3. Warum Anlagenbuchhaltung?
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Rechtliche Grundlagen Schlussbilanz:(§ 114s Abs. 1 HGO i. V. m. §§ 35 Abs. 1 und 38 Abs. 1 GemHVO-Doppik)
Die Kommune hat zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten in einer Inventur
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Inventur vollständig
aufzunehmen.Hierzu zählen auch vollständig abgeschriebene, aber noch genutzte
Vermögensgegenstände.
3. Warum Anlagenbuchhaltung?
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Rechtliche Grundlagen Einzelnachweis und Einzelbewertung (§ 40 Nr. 2 GemHVO-Doppik):
Die Kommune hat die Vermögensgegenstände, die im
wirtschaftlichen Eigentum stehen, zum Abschlussstichtag einzeln zu bewerten.
Hieraus ergibt sich der grundsätzliche Einzelnachweis der noch genutzte
Vermögensgegenstände.
3. Warum Anlagenbuchhaltung?
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Rechtliche Grundlagen Ausnahmen:
Ausnahmen vom Grundsatz des Einzelnachweises und der Einzelbewertung
Festwert
Sachgesamtheit (Gruppenwert)
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
3. Warum Anlagenbuchhaltung?
18. Mai 2010 Kai-Inventarisierungstag Folie 13
Beispiel:Der Computerrechner mit MonitorMonitor, Tastatur, Maus und Drucker bildet die Sachgesamtheit „Personal Computer“, da diese Gegenstände in einem engem Sach- und Funktionszusammenhang stehen.
Sachen, die zu keiner selbstständigen Nutzung fähig sind und mit anderen Gegenständen in
einem engen Sach- und Funktionszusammenhang stehen, werden als
ein Vermögensgegenstande in Form einer Sachgesamtheit erfasst.
Dabei ist die Höhe der Aufwendungen für die unselbstständigen einzelnen Objekte einer
Sachgesamtheit unbedeutend.
Sachgesamtheit(VV Nr. 2 zu § 40 GemHVO-Doppik und VV Nr. 9.1 zu § 59 GemHVO-Doppik)
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Festwert(§ 35 Abs. 2 GemHVO-Doppik)
Wichtige Grundzüge der Festwertbildung:
•Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens; sowie Vorräte
• Bestand darf in Größe, Wert und Zusammensetzung nur geringen Veränderungen unterliegen
• Gesamtwert ist von nachrangiger Bedeutung
• Regelmäßiger Ersatz der Vermögensgegenstände; Zugänge werden als Aufwand gebucht; keine Abschreibungen
• Verpflichtung zur Bestandsaufnahme grundsätzlich alle 3 Jahre
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abnutzbare und bewegliche Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens
bis 60,00 €
Aufwandskonten,z. B.
Büromaterial(VV Nr. 7 zu § 43 GemHVO-Doppik)
über 60 € bis
410 €
„GWG“-Konten(VV Nr. 5 zu § 43 GemHVO-
Doppik)
über 410 €
AnlagenkontenEinzelerfassung in
der Anlagenbuchhaltun
g (§ 40 Nr. 2 GemHVO-Doppik)
Wahlrecht zwingendWahlrecht
Geringwertige Wirtschaftsgüter (1)(§ 43 Abs. 2 GemHVO-Doppik i. V. m. VV Nr. 5 und 7 zu § 43 GemHVO-Doppik)
Ergebnisrechnung
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Geringwertige Wirtschaftsgüter (2)(§ 43 Abs. 2 GemHVO-Doppik i. V. m. VV Nr. 6 und 8 zu § 43 GemHVO-Doppik)
zwingend
abnutzbare und bewegliche Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögensbis 150,00 €
(ohne Umsatzsteuer)
über 150,00 €bis 1.000,00 €
(ohne Umsatzsteuer)
über 1.000 €(ohne
Umsatzsteuer)
Aufwandskonten,z. B.
Büromaterial(VV Nr. 8 zu § 43 GemHVO-Doppik)
Sammelposten oder Sammelkonto(VV Nr. 6 zu § 43 GemHVO-Doppik)
Pflichtabschreibung über fünf Jahre
AnlagenkontenEinzelerfassung in
der Anlagenbuchhaltu
ng (§ 40 Nr. 2 GemHVO-Doppik)
Ergebnisrechnung
zwingendzwingend
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Bestandsaufnahme
(§ 35 GemHVO-Doppik)
ausführlichesBestandsverzeich
nis (§ 35 GemHVO-
Doppik)
Inventar
komprimiertesBestandsverzeichnis
(§ 49 GemHVO-Doppik)
A P
Anlagevermögen
Vermögensrechnung
(Eröffnungsbilanz)
Umlaufvermögen
Eigenkapital
Sonderposten
Verbindlichkeiten
Von der Inventur über das Inventar zur Bilanz
4. Beginn der Anlagenbuchhaltung
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Bewegungen in der Anlagenbuchhaltung
ZugängeZugänge
Anlage anAnlage
Zielanlage an AiB
Verkauf
Verschrottung
UmbuchungenUmbuchungenAbgängeAbgänge AbschreibungenAbschreibungen
außerplanmäßige Abschreibung
planmäßigeAbschreibung
durch Kauf
aus Eigen-fertigung
durchSchenkung
durch Zuschreibung
5. Veränderungen der Anlagenbuchhaltung
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Zugänge durch Kauf Investitionen
Investitionen sind Auszahlungen für die Veränderung des Anlagevermögens (§ 58 Nr. 18 GemHVO-Doppik).
Bewegungen in der Anlagenbuchhaltung
5. Veränderungen der Anlagenbuchhaltung
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6. Verknüpfungen von Finanz- und Anlagenbuchhaltung
Anlagenbuchungsgruppen stellen die Verknüpfung zwischen Anlagenbuchungen und den jeweiligen Sachkonten in der Finanzbuchhaltung, insbesondere zu den Bilanz- und Finanzkonten, her.
Anlagenklassen werden verwendet, um die Anlagenbuchungsgruppen weiter zu untergliedern bzw. um einzelne Anlagen übergeordnet zu gruppieren.Anlagensachgruppen werden verwendet, um die Anlagenklassen weiter zu unterteilen. Beispielsweise um die Anlagenklasse „Grundstücke“ differenzierter darstellen möchten.
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Sachkonten gemäß Kontenplan (KVKR) und AnlagenbuchungsgruppenAnlagenklassen Fahrzeuge Personal
Computer
Anlagensachgruppen
- Standard Dienstfahrzeuge- Feuerwehrfahrzeuge- Sonderfahrzeuge
Baubetriebshof
- Arbeitsplatz-PC- Netzwerkdrucker- sonstige Peripheriegeräte
Vermögensrechnung(Bilanz) mitBilanzposten
086 Datenverarbeitungsanla
gen
081Fuhrpark
A P…
Vermögensrechnung (Bilanz)
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
Eigenkapital
Sonderposten
Verbindlichkeiten
…
6. Verknüpfungen von Finanz- und Anlagenbuchhaltung
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Anlagenkarte
6. Verknüpfungen von Finanz- und Anlagenbuchhaltung
In der Anlagenkarte werden insbesondere die individuellen Stammdaten einer Anlage, z. B. Standort, Anschaffungswert, Abschreibungsmethode hinterlegt. Einer Anlagenkarte können Dimensionen bzw. Kriterien (Anlagenklasse, Anlagensachgruppe) zugewiesen werden, die bei der Buchung mit Integration in die Finanzbuchhaltung mitgeführt werden.
18. Mai 2010 Kai-Inventarisierungstag Folie 23
Anlagenwirtschaft (Anlagenmanagement)
Anlagenplanung Anlagensteuerung Anlagenüberwachung
Zusammenfassung und Ausblick (1)
Anlagenwirtschaft als Prozess
18. Mai 2010 Kai-Inventarisierungstag Folie 24
Instrumente (Werkzeuge) der Anlagenwirtschaft
Wirtschaftlichkeits-/Investitionsrechnungen(§ 12 Abs. 1 GemHVO-Doppik)
Inventarisierung(§§ 35 und 36 GemHVO-Doppik)
Anlagenbuchhaltung (§ 114s Abs. 1 HGO und § 38 Abs. 1 GemHVO-Doppik)
Anlagenstatistik
Zusammenfassung und Ausblick (2)
…
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Danke für Ihre Danke für Ihre Aufmerksamkeit!Aufmerksamkeit!
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