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0 Bis 1945 Das dt. Schulsystem bis zum Ende des 2. Weltkriegs

1 1945 bis 1965 Restauration des gegliederten Schulwesens

2 1965 bis 1975Schulreform und Bildungsexpansion

3 1975 bis Ende der 1980er JahreStrukturelle Stagnation und weitere Expansion

4 Beginn der 1990er Jahre bis Gegenwart Moderater Strukturwandel

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Volksschulunterstufe (1 - 4) "Grundschule in der Volksschule"

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Volksschul-oberstufe

Weimarer Schulkompromiss (1919/1920):Der „Schulkompromiss“ schuf die heute bekannte Schulstruktur: Fortan besuchten alle Kinder vier Jahre lang eine Grundschule, die Grundstufe der Volksschule. Danach wechselten die Begabteren auf die Mittelschule (heute Realschule) oder das Gymnasium.

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Das Schulsystem im Nationalsozialismus Strukturell: keine grundlegenden

Änderungen Inhaltlich: nationalsozialistische

Indoktrination der Lehrpläne Allg. Ziel: Bildungsbegrenzung

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1947 Demokratisierungsanspruch der Alliierten an das deutsche Schulsystem

„Das deutsche Erziehungswesen soll so überwacht werden, dass die nazistischen und militaristischen Lehren völlig ausgemerzt werden und die erfolgreiche Entwicklung Demokratischer Ideen ermöglicht wird.“ Potsdamer Abkommen, Punkt 7 der politischen Grundsätze

Allg. Ziel der Alliierten: Re-Education

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1947 Demokratisierungsanspruch der Alliierten an das deutsche Schulsystem

Dieses System hat bei einer kleinen Gruppe eine überlegene Haltung und bei der Mehrzahl der Deutschen ein Minderwertigkeitsgefühl entwickelt, das jene Unterwürfigkeit und jenen Mangel an Selbstbestimmung möglich machte, auf denen das autoritäre Führerprinzip gedieh.

Nirgends besteht die Möglichkeit eines gemeinsamen Schullebens noch eine andere Stelle für eine breite Grundlage einer gemeinsamen kulturellen und sozialen Erfahrung wenigstens für diejenigen, die zu akademischer Spezialisierung und zu höheren Berufen übergehen. Es ist augenscheinlich, dass das Erziehungssystem eines Landes die Grundlagen des „Klassengeistes“ verstärken oder auch eine kulturelle Gemeinschaft aller Bürger aufbauen kann. Für eine demokratische Gesellschaft kommt nur die zweite Möglichkeit in Frage. Bericht der amerikanischen Zook-Kommission

Tatsächlich keine strukturellen Veränderungen in den westlichen BZu.a. wegen „Sputnik-Schock“ und Abgrenzung von der Einheitsschule

Grundlegende Änderung in der östlichen BZ

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1955 Restauration des gegliederten Schulsystems

„Düsseldorfer Abkommen“ der KMK

Abkommen zwischen den Ländern der Bundesrepublik zur Vereinheitlichung auf dem Gebiete des Schulwesens

Es schafft einen gemeinsamen Rahmen für das allgemein bildende Schulwesen, insbesondere durch Festlegung der Bezeichnungen, Organisationsformen und Schultypen der Mittelschule und der Gymnasien, während Volksschulen nicht mit einbezogen wurden.

• Festschreibung der Dreigliedrigkeit• Typisierung des Gymnasiums

- Humanistisch-philologisch- naturwissenschaftlich-mathematisch- neusprachlich

• Begründungen- Ökonomisch- Begabungstheoretisch

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Ökonomische Begründung für die DreigliedrigkeitDreierlei Menschen braucht die Maschine. Den, der sie bedient und in Gang hält, den, der sie repariert und verbessert, schließlich den, der sie erfindet und konstruiert. Hieraus ergibt sich: die richtige Ordnung der modernen Arbeitswelt gliedert sich in drei Hauptschichten:Die große Masse der Ausführenden, die kleine Gruppe der Entwerfenden und dazwischen die Schicht, die unter den beiden anderen vermittelt. Offenbar verlangt die Maschine eine dreigliedrige Schule: eine Bildungsstätte für die Ausführenden, also zuverlässig antwortenden Arbeiter, ein Schulgebilde für die verantwortlichen Vermittler und endlich ein solches für die Frager, die so genannten theoretisch Begabten.Weinstock: Realer Humanismus 1959

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Begabungstheoretische Begründung für die Dreigliedrigkeit

Die unterschiedlichen Bildungsanforderungen, die unsere arbeitsteilig entfaltete Gesellschaft an ihren Nachwuchs stellt, und die Unterschiede in der Bildungsfähigkeit dieses Nachwuchses zwingen dazu, an drei Bildungszielen unseres Schulsystems festzuhalten, die nach verschieden langer Schulzeit erreicht werden:

an einem verhältnismäßig früh an Arbeit und Beruf anschließenden,

einem mittleren und einem höheren.

„Rahmenplan zur Umgestaltung und Vereinheitlichung des allgemeinbildenden Schulwesens“ des ´Deutschen Ausschusses für das Erziehungs- und Bildungswesen´ 1959

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1959 Rahmenplan zur Umgestaltung und Vereinheitlichung des

allgemeinbildenden Schulwesens des DA

Beschluss gegen eine Einheitsschule auch zu Lasten geringerer Durchlässigkeit

Betonung einer begabungstheoretischen Argumentation

4jährige Grundschule + 2jährige Förderstufe

Aufwertung der Volksschule zur Hauptschule

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Wiedereröffnung der Bildungsreformdiskussion

Drei Quellen der Reformdebatte der 60er Jahre Bildungsökonomisch

▪ Picht: Dt. Bildungskatastrophe Bürgerrechtlich

▪ Dahrendorf: Bildung ist Bürgerrecht Curricular/Didaktisch

▪ Orientierung der Unterrichtsinhalte an den Mittelschichtnormen

▪ Roth: Bildung und Begabung

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Ökonomische Begründung

„Bildungsnotstand heißt wirtschaftlicher Notstand. Der bisherige wirtschaftliche Aufschwung wird ein rasches Ende nehmen, wenn uns die qualifizierten Nachwuchskräfte fehlen, ohne die im technischen Zeitalter kein Produktionssystem etwas leisten kann. Wenn das Bildungssystem versagt, ist die ganze Gesellschaft in ihrem Bestand bedroht. Es bedeutet zugleich, daß in allen Bereichen unseres öffentlichen Lebens, nicht zuletzt in der Wirtschaft, ein beängstigender Mangel an Akademikern und höher qualifizierten Nachwuchskräften zu erwarten ist. (...)Unser Erziehungs- und Bildungswesen ist so funktionsunfähig geworden, daß es sogar seinen eigenen Bedarf nicht mehr decken kann.(...) Die Fundamente unserer Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung sind bedroht. (...)Georg Picht: Die deutsche Bildungskatastrophe, 1964

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Bildungsbürgerrechtliche Begründung

„Das Bürgerrecht auf Bildung ist zunächst ein soziales Grundrecht aller Bürger, das gleichsam den Fußboden absteckt, auf dem jeder Staatsbürger stehen darf und muß, um als solcher tätig zu werden.(...) Der zweite Aspekt des Bürgerrechts auf Bildung betrifft die Chancengleichheit ... . Aber die umwerfende Kraft des Bürgerrechts auf Bildung liegt in seinem dritten Aspekt. Rechtliche Chancengleichheit bleibt ja eine Fiktion, wenn Menschen aufgrund ihrer sozialen Verflechtungen und Verpflichtungen nicht in der Lage sind, von ihren Rechten Gebrauch zu machen. (...) Das Recht aller Bürger auf Bildung nach ihren Fähigkeiten bliebe daher unvollständig ohne das Zerbrechen aller ungefragten Bindungen ... . (...)Die überlegte Veränderung nicht nur der Bildungseinrichtungen selbst, sondern aller Einrichtungen und Einstellungen, die sich auf die Schule auswirken, ist Bedingung der Möglichkeit einer aktiven Bildungspolitik der Expansion. (...) Expansion heißt naturgemäß, daß vor allem bisher unterrepräsentierte Gruppen in und durch weiterführende Schulen gebracht werden müssen. Diese Gruppen finden wir in Landarbeiterkindern, Arbeiterkindern, Mädchen und, mit Einschränkungen, katholischen Kindern“ Ralf Dahrendorf: Bildung ist Bürgerrecht, 1968

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Curriculare/Didaktische Begründung

Die Didaktik stellt die Frage danach, was und wie in Schulen gelehrt werden soll. In den sechziger Jahren wurde diese Frage vor allem in Hinblick auf das WAS gestellt. Durch die Explosion von Wissen, durch die große Stofffülle und die sich daraus ergebende Frage, was in der Schule vermittelt werden soll. Gleichzeitig spielten auch die neuen Forschungsergebnisse einen Rolle, nach denen Kinder nicht begabt sind, sondern begabt werden.

Diese Idee geht auf die Veröffentlichung von Roth zurück: Begabung und Lernen. Davon ausgehend steht fortan die Förderung der Schüler im Vordergrund des Interesses. Dem bisherigen Curriculum in der Schule wird vorgeworfen, Mittelschichtnormen zu vertreten und auf diese Weise bildungsferne Bevölkerungsschichten zu benachteiligen. Dies soll sich durch die Integration neuer Unterrichtsinhalte in der Schule ändern.

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Zentrale bildungspolitische Abkommen 1964: Hamburger Abkommen

1969: Empfehlung des Deutschen Bildungsrates zur Einführung von Schulversuchen mit Gesamtschulen

1972: Saarbrückener Beschlüsse zur Reformierung der gymnasialen Oberstufe

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Das Hamburger Abkommen (1964) Aufwertung der Hauptschule

Strukturell▪ Institutionelle Abtrennung der

Volksschuloberstufe von der Grundschule▪ Verlängerung des Hauptschulbildungsgangs

von 8 auf 9 (z. T. sogar 10) Jahre

Inhaltlich▪ Wissenschaftsorientierung▪ Universitäre Ausbildung der Hauptschullehrer▪ Fachlehrerprinzip▪ Einführung der 1. Fremdsprache (Englisch)▪ Einführung des Faches Arbeitslehre

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Einführung von Schulversuchen mit Gesamtschulen (1969)

Der Schulversuchscharakter wurde von Beginn an in einigen Bundesländern unterlaufen

Es gibt bis heute keine Auswertung

des Schulversuchs Die KMK beschloss die gegenseitige

Anerkennung der Abschlüsse

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Saarbrückener Beschlüsse (1972)

Abschaffung der Typisierung der Gymnasien zugunsten eines Kurssystems Später zahlreiche Modifizierungen

zur Einschränkung beliebiger Wahlmöglichkeiten

Auflösung des Klassenverbands Punkte- statt Notensystem

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Resümee zur BildungsexpansionSkizze des Verlaufs der

Bildungsexpansion Niederes Schulwesen

▪ Verlängerung der Pflichtschulzeit▪ Verlängerung der schulischen Ausbildung

durch Ausweitung der beruflichen Bildung Mittleres Schulwesen

▪ Verlagerung der Schülerströme zu mittleren Bildungsgängen

Höheres Schulwesen▪ Erhöhung der gymnasialen

Bildungsbeteiligung

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1973 Bildungsgesamtplan der BLK Mit seinem Mehrheiten- und Minderheitenvotum stellt er das Ende des Konsenses über die gesamtplanerische Entwicklung des deutschen Schulwesens dar

1982 Gegenseitige Anerkennung von Gesamtschul-abschlüssen (KMK)

Es kommt in der Folge der Bildungsexpansion und dem Einfrieren struktureller Reformen

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Das allgemein bildende Schulsystem Grundschule

Dauert 4 Jahre (Ausnahme: Berlin und Brandenburg = 6 Jahre) Einschulung im Alter von 6 Jahren (Ausnahmen:

Zurückstellung oder frühe Einschulung) NRW plant schrittweise ein Vorziehen des Einschulungsalters

auf 5 Jahre

Weiterführende Schulen der Sek. I Die Hauptschule Die Realschule Mischformen (Regionale Schule, Mittelschule usw.) Die Gesamtschulen (kein Sitzenbleiben bis Klasse 9) Das Gymnasium

Schulen der Sek. II Die Gesamtschule Das Gymnasium Berufliche Schulen

Sonder- bzw. Förderschulwesen

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Moderater Strukturwandel Durch die Wiedervereinigung etablieren sich in Deutschland zwei- bis fünfgliedrige Schulsysteme auf Länderebene. Die Hauptschule verliert weiter an Bedeutung.

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Trends Qualitätsentwicklung der Einzelschule Stärkung der individuellen Förderung und der

Individualisierung des Lernens Kompetenzbildung Standardisierung (Lernstand, Zentralabitur,

Abschlussprüfung) Modernisierung der Verwaltung unter den

Gesichtspunkten von Effektivität und Effizienz „Kopfnoten“ Grundschulempfehlung nach Klasse 4 Abitur nach 12 Schuljahren und die damit

verbundende Ganztagsschule u.v.m.

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Mehr Chancengleichheit durch die Bildungsexpansion?

Was wurde aus dem katholischen Arbeitermädchen vom Lande?