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Personalrat Universitätsklinik Tübingen 1/17 Herausgeber: Personalrat Universitätsklinikum Tübingen, Otfried-Müller-Str.49, 72076 Tübingen 29-83647, 29-85055, Fax 29-5176, e-mail: [email protected] Internetadresse:http://www.medizin.uni-tuebingen.de/persrat Intranetadresse: http://www.med.uni-tuebingen.de/persrat Redaktion: Mohamad Azzam, Katrina Binder, Ronja Bühler, Johann Graf, Inge Grimm, Angela Hauser, Bärbel Jäger, Harry de Maddalena, Lena Mayr, Michael Sauter, Hanna Schulz, Sabine Schneiderhan, Anouchka Schrettenbrunner, Ralf Schwichtenberg, Lothar Wütz-Botsch, Hubert Zegowitz V.i.S.d.P.: Angela Hauser, Personalratsvorsitzende Das Personalratsinfo erscheint in unregelmäßiger Folge. Die Informationen erfolgen im Rahmen des Landespersonalvertretungsgesetzes. Wir freuen uns über Zuschriſten und Leser/-innenbriefe. Neue Regelungen für die Arbeitszeitkonten: Das Ampel-Konto Inhaltsverzeichnis Neue Regelung für die Arbeitszeitkonten 3 Pausencheck in der Pflege 4 Nachtdienstpause in der Hautklinik 5 Personalversammlung Dezember 2016 6 Bericht aus dem Aufsichtsrat 7 Tarifabschluss TV-L 8 Tarifeinheitsgesetz 8 Was tun bei Ermahnung und Abmahnung?! 9 Aktuelles aus den Azubi-Wohnheimen 10 Aus der laufenden Arbeit 11 Nikolausaktion am 6. Dezember 2016 14 Urlaub bei Änderung des Beschäſtigungsumfangs 15 Urlaub im Beschäſtigungsverbot 15 Antrag auf Teilzeitbeschäſtigung 16 Dies ist keine Stellenanzeige! 16 Geht´s noch langsamer, schleppender, zäher? 17 Erste Facharztprüfung endlich gebührenfrei 18 Entgeltfortzahlung und Krankengeldzuschuss 18 Die Schwerbehindertenvertretung informiert 19 Beauſtragte für Chancengleichheit 19 Original Pfeil und Bogen gewonnen 20 Wajapi kommen ans UKT 20 Poema Gewinner-Essen 20 Spendenaktion für Poema 22 Mitglieder des Personalrates 23

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Personalrat Uniklinik Tübingen Personalrat Uniklinik Tübingen1 1

Personalrat Universitätsklinik Tübingen

1/17Herausgeber: Personalrat Universitätsklinikum Tübingen, Otfried-Müller-Str.49, 72076 Tübingen 29-83647, 29-85055, Fax 29-5176, e-mail: [email protected] Internetadresse:http://www.medizin.uni-tuebingen.de/persrat Intranetadresse: http://www.med.uni-tuebingen.de/persratRedaktion: Mohamad Azzam, Katrina Binder, Ronja Bühler, Johann Graf, Inge Grimm, Angela Hauser, Bärbel Jäger, Harry de Maddalena, Lena Mayr, Michael Sauter, Hanna Schulz, Sabine Schneiderhan, Anouchka Schrettenbrunner, Ralf Schwichtenberg, Lothar Wütz-Botsch, Hubert ZegowitzV.i.S.d.P.: Angela Hauser, PersonalratsvorsitzendeDas Personalratsinfo erscheint in unregelmäßiger Folge. Die Informationen erfolgen im Rahmen des Landespersonalvertretungsgesetzes. Wir freuen uns über Zuschriften und Leser/-innenbriefe.

Neue Regelungen für die Arbeitszeitkonten: Das Ampel-Konto

Inhaltsverzeichnis

Neue Regelung für die Arbeitszeitkonten 3Pausencheck in der Pflege 4Nachtdienstpause in der Hautklinik 5Personalversammlung Dezember 2016 6Bericht aus dem Aufsichtsrat 7Tarifabschluss TV-L 8Tarifeinheitsgesetz 8Was tun bei Ermahnung und Abmahnung?! 9Aktuelles aus den Azubi-Wohnheimen 10Aus der laufenden Arbeit 11Nikolausaktion am 6. Dezember 2016 14Urlaub bei Änderung des Beschäftigungsumfangs 15

Urlaub im Beschäftigungsverbot 15Antrag auf Teilzeitbeschäftigung 16Dies ist keine Stellenanzeige! 16Geht´s noch langsamer, schleppender, zäher? 17Erste Facharztprüfung endlich gebührenfrei 18Entgeltfortzahlung und Krankengeldzuschuss 18Die Schwerbehindertenvertretung informiert 19Beauftragte für Chancengleichheit 19Original Pfeil und Bogen gewonnen 20Wajapi kommen ans UKT 20Poema Gewinner-Essen 20Spendenaktion für Poema 22Mitglieder des Personalrates 23

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Personalrat Uniklinik Tübingen2

Anlässlich des 25-jährigen Dienstjubiläums übermittelt der Personalrat herzliche Glückwünsche an

Anlässlich des 40-jährigen Dienstjubiläums übermittelt der Personalrat herzliche Glückwünsche an

Edelgard Schilling PathologieMelanie Weisser Med.- KlinikKathrin Medici Med.-KlinikZaide Er KinderklinikHella Scholz KinderklinikWolfgang Kunert ChirurgieSabine Seibold VerwaltungVolkmar Raidt PsychiatrieBettina Pinheiro OrthopädieIngrid Urban THGAngelika Hipp RadiologieSofia Theil TropenmedizinRegine Huttenlocher RadiologieChristine Huber Med.- KlinikEva Bathelt RadioonkologieProf. Dr. K. Klingel PathologieMarion Jeric NeurologieIngeborg Koch ZentralkücheBrigitte Scheurer ZZMKJeanette Renner MKGMarijan Bernadic PsychiatrieGregor Schmidt PsychiatrieDaniel Müller TBA

Sascha Reißig HNO-KlinikBirgit Berchtold NeurochirurgieClaus Mayer RadioonkologieH.-P. Schneider AugenklinikMonika Beckert Transf.-MedizinHans-D. Joffroy Geb.ManagementBirgit Bohnacker HNO-KlinikAngela Suhrkamp AugenklinikRobert Straubinger PsychiatrieLina Stier RadiologieAnnette Appeltauer OrthopädieInnessa Weber THGSibylle Braun Kinderklinik Natascha Schütz HautklinikCarola Ehrlenspiel Med.- KlinikSivia Starke Med.- KlinikK. Streicher-Manz PsychiatrieJenny Niedenthal Med.- KlinikDieter Braun AnästhesieBernd Koppen VerwaltungJörg Rilling VerwaltungSabine Koitsch Schreibdienst

Herbert Knoll Medizinische Klinik Peter Gruber TBA Dr. Gernot Bruchelt Kinderklinik Heidi Jobst Kinderklinik Toni Zanette Zentralsterilisation Gabriele Roggenstein Kinderklinik Susanne Riethmüller Kinderklinik Gabriela Hofsäß Frauenklinik

Richtigstellung: Frau Christa Gelhaus, der wir im letzten INFO zum 25jährigen Jubiläum gratuliert haben, ist in der Krankenhaushygiene tätig.

Wir bitten darum diesen Fehler zu entschuldigen.

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Neue Regelung für die ArbeitszeitkontenZwischen der Gewerkschaft ver.di und dem Arbeitge-berverband der Universitätsklinika wurden tarifliche Neuregelungen für die Arbeitszeitkonten vereinbart. Ziel dieser Regelung ist es, die vorhandenen (hohen) Kontenstände abzubauen und durch ein neues Ver-fahren zu verhindern, dass erneut hohe Kontenstände auf den Arbeitszeitkonten entstehen könnten.Die Beschäftigten wurden bereits mit einem gemein-

samen Infoblatt von Gewerkschaft und Arbeitgeber informiert. Darüber hinaus wurden die Regelungen in zwei Veranstaltungen vorgestellt. Da nicht alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Gelegenheit hatten, eine der Veranstaltungen zu be-suchen, stellen wir die wichtigsten Regelungen hier noch einmal kurz vor.Ab dem 1. August 2017 gilt für alle, die bisher schon ein Arbeitszeitkonto haben, das neue Ampelkonto mit einem Startguthaben von max. 20 Stunden (ma-ximaler Übertrag aus den „Altstunden“).

Ein Fünftel des Nachtarbeitszuschlags wird zukünftig in den Dienstplänen extra ausgewiesen und automa-tisch in Urlaub umgewandelt, dieser ist zeitnah als Ausgleich für die Belastung durch den Nachtdienst zu gewähren.Außerdem treten ab 1. August 2017 auch neue Rege-lungen für die Langzeitkonten in Kraft, so ist es dann möglich, einen Antrag auf ein Sabbatical zu stellen,

sobald ein entsprechendes Guthaben auf dem Lang-zeitkonto vorhanden ist. Die Mindestdauer für ein Sabbatical wurde auf einen Monat gekürzt. Die Be-antragungsfrist für ein Sabatical beträgt max. sechs Monate und die Ablehnung eines Antrags durch den Arbeitgeber wurde erschwert.

Zum Thema Langzeitkonten finden Ende März zwei Informationsveranstaltungen statt, bei denen unter anderem auch diese Regelungen nochmal detaillierter vorgestellt werden.

Der Abbau der Altstunden erfolgt zum Stichtag am 31. Juli 2017 mit oben genannten Optionen

Die Einteilung des neuen Ampelkontos

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Personalrat Uniklinik Tübingen4

Kurzes Blitzlicht ins PausendunkelPausencheck in der Pflege am UKT als Teil einer bundesweiten ver.di Initiative

zur Entlastung der KrankenhausbeschäftigtenAm 21. Februar, unserem Sitzungsdienstag, schwärm-ten wir PersonalrätInnen in die Berg- und Talkliniken aus, um in einer Momentaufnahme das Pausenver-halten der Pflegekräfte am UKT zu erfassen. Mit im Gepäck hatten wir rotbackige Äpfel, die vom Klini-kumsvorstand gespendet waren und Körbe voller Naschwerk, die von ver.di subventioniert waren. Mit dabei hatten wir auch einen Fragebogen mit fünf Fra-

gen zum Thema Pause. Die erste Frage „Konntet Ihr heute Pause machen?“ beantworteten 86% der Befrag-ten spontan mit „Ja“. Auch auf die zweite Frage „Wie oft könnt ihr Pause machen?“ war die Antwort der meisten befragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter „immer“ oder „meistens“. Bei den anschließenden Gretchenfragen „Könnt ihr die Station während der Pause verlassen?“ und „Seid ihr in Eurer Pause un-gestört?“ antworteten 69% derer, die Pause machen k o n n t e n , mit „selten“ oder „nie“. Dann folg-te die Klar-s t e l l u n g v o n d e n Ve r t re t e -rInnen des Personal-rates, dass eine Pause a r b e i t s -r e c ht l i c h nur dann eine Pause ist , wenn sie 30 Mi-n u t e n währt (auf-

teilbar in zwei Mal 15 min), wenn währenddessen keinerlei Arbeitsbereitschaft besteht und die Station verlassen werden kann. Daraufhin stellte sich meist ein Aha-Effekt ein: „Was? Die Station verlassen? Das geht natürlich gar nicht, wir müssen doch auf die Klingel gehen….“ Manche Beschäftigte verlassen zwar ihren Bereich, sind dann aber über Piepser oder eine Rufanlage erreichbar. In unserer Momentaufnahme an diesem Tag konnten demnach nur 26% der befragten Pflegekräfte tatsäch-lich eine reguläre, ungestörte Pause machen.Es wurde auch eine Frage zur Präferenz in der Nacht-dienstpause gestellt. Fast alle Beschäftigten (80%) hätten lieber weiterhin eine bezahlte Nachtdienst-pause mit Arbeitsbereitschaft als eine reguläre Pause mit Ablösung. Die häufigste Aussage dazu war: „Die Ablösung würde bei unserer Besetzung überhaupt nicht funktionieren, weil die Ablöse-Kraft unsere Pa-tienten nicht kennt, die Übergaben wären so lange, da würden wir die Patienten nicht versorgt kriegen.“ Oft wurde darauf hingewiesen, dass die Krankheitsbilder vieler PatientInnen so komplex seien, dass diese nicht mal eben für 30 Minuten an jemanden übergeben werden könnten, der nicht die ganze Schicht mitge-arbeitet habe. So sagte eine Beschäftigte: „Wenn einer nur ́ ne halbe Stunde hier ist, der weiß gar nichts. Der kann uns nicht retten und die Patienten auch nicht.“ Auch auf den zusätzlichen freien Tag im Monat, der bisher durch die zusätzlichen Arbeitsstunden im Nachtdienst entsteht, möchte niemand verzichten.

Und viele b e f ü r c h -ten, „nie-mand wür-d e m e h r f re iw i l l ig N a c h t -d i e n s t m a c h e n , wenn der zusätzliche f re ie Tag im Monat auch noch wegfällt“.Diese Kurz-befragung h a t g a n z offensicht-lich gezeigt,

Personalrätinnen im Gespräch mit Beschäftigten der Neurochirurgischen Intensivstation

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dass am UKT im Tagdienst hinsichtlich der Pause (im arbeitsrechtlichen Sinne) vieles im Argen liegt, regelmäßig und großflächig wird bei uns gegen geltendes Recht verstoßen. Die Verantwortung, die Arbeit so zu organisieren, dass eine ordentliche Pau-se ohne Störungen und Unterbrechungen gemacht werden kann, liegt eindeutig bei den Vorgesetzten. Wir wissen, dass aufgrund des immensen ökono-mischen Drucks auf die Krankenhäuser eine solche Arbeitsverdichtung in der Pflege stattgefunden hat, dass die Vorgesetzten oftmals die Pausen nicht mehr gesetzeskonform organisieren können, ohne die Ver-sorgung der PatientInnen zu gefährden, allerdings setzen sie dabei die Gesundheit der Beschäftigten aufs

Spiel. Deshalb sind die Führungskräfte gemeinsam mit dem Klinikumsvorstand in der Pflicht, hier für Abhilfe zu sorgen. Nach Meinung des Personalrates ist es offensichtlich, dass eine regelgerechte Pause für alle Beschäftigten selbst im Tagdienst nur mit mehr Personal gewährleistet werden kann, und deshalb fordert der Personalrat, dass dafür mehr Stellen ge-schaffen und besetzt werden. Natürlich kennen wir die Problematik, dass es freie Stellen gibt, für die es nicht genug Bewerber gibt. Wir sind jedoch davon überzeugt, dass unter anderem das Organisieren und Gewähren einer „echten“ Pause im Tagdienst die Attraktivität des Arbeitgebers UKT steigern würde und die Anzahl der BewerberInnen erhöhen könnte.

Nachtdienstpause in der HautklinikErneut musste der Personalrat den Antrag der Dienststelle auf eine unbezahlte Nachtdienstpause von 45 Minuten in der Hautklinik (Station 30/31) ablehnen. Zwar behauptete die Dienststelle in ihrem Antrag, dass in der Hautklinik zwei zusätzliche Stel-len geschaffen wurden, eingesetzt werden können diese Mitarbeiterinnen jedoch leider nicht. Eine der beiden Kolleginnen arbeitet schon gar nicht mehr in der Hautklinik und die zweite Kollegin befindet sich aktuell im Son-derurlaub. Im Zuge des Antrags haben wir uns die Mühe gemacht und die Dienstpläne von Ok-tober 2016 bis Januar 2017 kontrolliert. Im gesamten Zeitraum wäre es nicht mög-lich gewesen für die beiden Stat ionen insgesamt mehr als drei Pflegekräfte für den Nachtdienst zu planen. Unter den gegebenen Umstän-den würde eine sol-che Planung mit drei Pflegekräften in der Nacht eine große Lü-cke in die Besetzung der Tagdienste reißen. Wir möchten an dieser Stelle noch einmal klarstel-len, dass die am UKT geltende Pausenregelung in der Nacht gesetzeskonform ist. Eine Aufteilung in 3x15min mit Arbeitsbereitschaft ist in §4,3 Arbeits-zeitgesetz geregelt. Wir sehen in der Gewährung von bezahlten Kurzpausen mit Anwesenheitspflicht eine

für die Beschäftigten immer noch attraktive Rege-lung, da es mit der aktuellen Personalbesetzung nicht anders möglich wäre. Außerdem wird die Pausenzeit in der Nacht als Arbeitszeit gewertet, dadurch haben die Beschäftigten einen zusätzlichen freien Tag. Viele Beschäftigte berichten uns, dass dieser zusätzliche freie Tag für sie sehr attraktiv ist. Wir sind uns mit der Dienststelle darüber einig, dass der Gesundheitsschutz der Beschäftigten verbessert

werden soll, aber es ist wie mit einer Tischdecke: Wenn sie zu klein ist und man an der einen Seite zieht, um den Tisch zu bedecken, schaut er auf der ge-genüberliegenden Seite heraus. Nur wenn die Decke groß genug ist, kann der Tisch vollständig abgedeckt werden. Auch die Personaldecke muss vergrößert werden, damit alle Dienste abgedeckt werden können.

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Personalversammlung Dezember 2016Unsere Personalversammlungen in der zweiten Jah-reshälfte 2016 fanden am 8. Dezember im CRONA und am 13. Dezember in der Psychiatrie statt. Etwa 250 Beschäftigte nahmen daran teil. Entgegen des üb-lichen Ablaufs stand bereits zu Beginn der Tagesord-nungspunkt „Verschiedenes“ an. Es galt, ein „Ur(iges)-gestein des Personalrats“, Gerlinde Strasdeit, in die wohlverdiente Altersrentenzeit zu verabschieden. In ihren Abschiedsworten erklärte sie, sie habe sich trotz Stress, hier immer wohlgefühlt, weil sie das Gefühl hatte, man könne etwas bewegen. Sie betont, wie wichtig es sei weiterhin für eine Aufwertung der Be-rufe im Gesundheitswesen einzutreten und appellier-te dabei einmal mehr an die So-lidarität unter den Beschäftigten, „es geht nix ohne So-lidarität für aktive Gewerkschaftsar-beit“. Dankende Worte gab es nicht nur aus den eigenen Reihen von An-gela Hauser, auch Prof. Bamberg bedankte sich bei Frau Strasdeit für ihr Wirken und fügte anerkennend hinzu „sie waren unbequem, haben eingefordert, wovon Sie überzeugt waren“. Anschließend gab es neben Informationen zu den Ta-rifverhandlungen Arbeitszeitkonten/Langzeitkonten und dem Verhandlungsstand zum Thema neue Ent-

geltordnung einen Überblick über die Entwicklung der Überlastanzeigen am UKT 2016. Dabei zeigte

sich die Neurologie als besonders belasteter Bereich, dem mit deutlichem Abstand Kinderklinik, HNO, AVT und Frauenklinik folgten. Insgesamt war für 2016 ein Rückgang der Überlastanzeigen zum Vorjahr zu verzeichnen. Die Personalratsvorsitzende Angela Hauser verwies jedoch darauf, dass nach Personal-ratsinformationen oftmals die Überlastung gar nicht mehr angezeigt werde. Informiert wurde auch über das Thema „Arbeitszeitänderungen in der Pflege“. Nachdem zurückgezogenen Antrag auf Abschaffung der Nachtdienstpausen und Einführung kürzerer Schichtzeiten im Tagdienst wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die Arbeitszeitänderungsmöglichkei-

ten diskutieren und Pilotberei-che zur Probe suchen sollte. Bislang fand sich kein Bereich, der sich als Pilot zur Verfügung stellen würde. Auch sonst gab es keine Ergeb-nisse von dieser Arbeitsgruppe zu ber ichten. Gleichwohl, so Angela Hauser,

gäbe es immer wieder Anträge über Nachtdienst-pausenablösung und verkürzte Dienstzeiten. Sie versprach, der Personalrat werde jeden einzelnen Antrag gemeinsam mit den betroffenen Beschäftigten sehr genau prüfen. Zum Thema „Entlastung durch Tarifvertrag“ gab es einen Vortrag von Jürgen Lippl, Gewerkschafts-sekretär beim ver.di-Landesbezirk, bzw. Yvonne Baumann, zuständige Gewerkschaftssekretärin bei der ver.di-Bezirksverwaltung Fils-Neckar-Alb. Sie stellten die ver.di-Pläne für eine bundesweite Ent-lastungskampagne im Jahr 2017 vor, die mit und für die Krankenhausbeschäftigten durchgeführt werden soll. Nach den jahrelangen weitgehend erfolglosen Versuchen, über die Politik eine bessere Finanzierung und eine Entlastung z.B. durch eine gesetzliche Perso-nalbemessung zu erreichen, sollen jetzt dem Beispiel der Charité in Berlin folgend tarifliche Regelungen zur Entlastung gefunden werden.Abchluss der Versammlungen war wie immer der Aufruf an die Beschäftigten, sich an dem POEMA-Projekt zur Verbesserung der Situation der indigenen Bevölkerung im Amazonasgebiet zu beteiligen.

Prof. Bamberg überreicht Gerlinde Strasdeit einen Geschenk-korb als Dankeschön für ihre langjährige Tätigkeit am UKT

Jürgen Lippl, Gewerkschaftssekretär von verdi stellt die Pläne für die Entlastungskampagne

2017 vor

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Bericht aus dem AufsichtsratWesentlicher Tagesordnungspunkt der 68. Sitzung des Aufsichtsrats des UKT am 09. Dezember 2016 war die Beratung und Verabschiedung des Wirt-schaftsplans 2017.Die Wirtschaftspläne von UKT und Medizinischer Fakultät sind seit Jahren von Finanzierungslücken geprägt. Sowohl die Veränderung der Preise in der Krankenversorgung als auch die Entwicklung der Zuschüsse in Forschung und Lehre sind nicht so bemessen, dass die realen Kostensteigerungen bei Sachmitteln und Personalaufwand tatsächlich aus-geglichen werden. Zusätzlich ist das Klinikum ge-zwungen, die Abschreibungen der eigenfinanzierten Investitionen und die Kreditzinsen zu erwirtschaften. Trotz dieser schwierigen Rahmenbedingungen wird das Wirtschaftsjahr 2016 laut Hochrechnungen in einem leichten Jahresüberschuss abschließen. Dies konnte im Wesentlichen noch einmal durch Leis-tungssteigerungen erreicht werden.Die wichtigsten Daten des Wirtschaftsplanes 2017 wurden fortgeschrieben bei einer angenommenen Steigerung des Basis-Fallwertes von 2,12 %. Dem gegenüber stehen angenommene Kostensteigerungen für Personal von rund 3,1 % und in etwa vergleichbarer Höhe bei den Sachkosten. Dies führt zwangsläufig zu einer „Lücke im Wirtschaftsplan“ des UKT in Höhe von minus 2,9 Mio. Euro. Diese Summe soll erwirtschaftet werden durch Kostenabbau und/oder Leistungssteige-rung, sowie strukturelle Veränderungen. Auch im Wirtschaftsplan der Medizini-schen Fakultät ergibt sich aus den genann-ten Gründen eine Lücke in Höhe von 2,7 Mio. Euro.Die Planung geht davon aus, dass das hohe Leistungsniveau aus 2016 auch in 2017 gehalten werden kann. Mit weiteren Leistungssteige-rungen wird nicht gerechnet. Aufgrund der Tatsache, dass auch im Jahr 2017 in erheblichem Umfang Inves-titionen durch Eigenmittel des Klinikums finanziert werden sollen, hat der Beschäftigtenvertreter wie auch schon in den letzten Jahren dem Wirtschaftsplan nicht zugestimmt.Zwischenbericht September 2016: „Im Aufwands-bereich ist deutlich zu sehen, dass die Leistungsstei-gerung nur mit zusätzlichen Personal- und Materi-alressourcen erreicht werden kann. Im Pflegedienst besteht die Zielsetzung, die bestehende Differenz zwischen den InEK-Erlösenanteilen "Pflege" und den IST-Kosten in der "Pflege" gegenüber dem Vorjahr um 2,5 Mio. € zu reduzieren. Für die Umsetzung sollen

die Einsatzpläne und Arbeitszeiten im Pflegedienst überarbeitet und der Personalbedarf, bezogen auf die dokumentierte Leistung, angepasst werden. Wo immer möglich soll pflegerisches Assistenzpersonal zum Einsatz und kommen und helfen bei gleichblei-bender Leistung die Lohnkosten zu senken (Quali-Mix). Darüber hinaus werden durch die veränderte Erfassung von hochaufwändigen Pflegefällen weitere Zusatzentgelte abgerechnet, welche gezielt für den Pflegedienst zur Verfügung stehen. Das neu etablierte Pflegestellen-Förderprogramm und der Pflegezu-schlag sollen ebenfalls mit dazu beitragen, die am UKT bestehende Finanzierungslücke zu schließen.Wirtschaftsplan 2017: „Dem Mangel an Pflegekräf-ten steht ein Kostenaufwand am UKT für Pflege gegenüber, der deutlich über den Werten aus der InEK-Kalkulation liegt und damit durch die DRG-Erträge nicht gedeckt ist. Dies resultiert zum einen aus den im Vergleich zu anderen Häusern höheren Tarifentgelten sowie aus strukturellen Unterschieden in der Gestaltung der Dienstpläne. Es bleibt die He-

rausforderung, auf der einen Seite, eine Überlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu vermeiden und andererseits den Personalaufwand zu begrenzen. An den Personalrat wurde appelliert, die Kosten-unterdeckung im Bereich der Pflege nicht weiter zu negieren und aktiv an der Problembewältigung mitzuarbeiten.“ Der Vertreter des Personals hält eine Lösung der Probleme nur dann für möglich, wenn die Personalausstattung deutlich verbessert wird.In einem weiteren Tagesordnungspunkt wurde der Aufsichtsrat über das „Komfort-Konzept“ des UKT informiert. Dabei geht es um die sogenannten nicht-medizinischen Wahlleistungen.Die nächste Aufsichtsratssitzung findet Ende März 2017 statt.

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4,35% mehr Entgelt für Länderbeschäftigte In der Tarif- und Besoldungsrunde für die Beschäftig-ten der Bundesländer haben sich ver.di und Arbeitge-ber am 17. Februar auf ein umfassendes Gesamtpaket aus prozentualen Anhebungen und strukturellen Verbesserungen verständigt. „Wir haben ein Ergebnis mit deutlichen Reallohnsteigerungen erzielt“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske. Die ver.di-Bundestarifkommission hat das Verhandlungsergeb-nis einstim-mig für die derzeit noch l a u f e n d e Mitglieder-b e f r a g u n g zur Annah-m e e m p -fohlen. Am U K T pro -fitieren ca. 1 .000 wis-senschaftli-che Beschäf-tigte von der Entgelterhö-hung. Im Einzel-nen sieht die E i n i g u n g eine tabel-lenwirksame Anhebung der Gehälter um 2,0% rück-wirkend zum 1. Januar 2017, beziehungsweise um 75 Euro Mindestbetrag als soziale Komponente vor. Ein weiterer Anhebungsschritt um 2,35% erfolgt zum 1. Januar 2018. Die Einführung der Stufe 6 für die Entgeltgruppen 9 bis 15 erfolgt in zwei Teilschritten: zum 1. Januar 2018 sowie zum 1. Oktober 2018. „Damit setzen wir Akzente in den oberen Entgelt-gruppen, die mit einer sozialen Komponente in den mittleren und unteren Entgeltgruppen ausbalanciert

wird“, erläuterte Bsirske. ver.di fordert von den Bun-desländern die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Ergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten.Zudem wurde eine Prozessvereinbarung über die Aushandlung einer neuen Entgeltordnung verabre-det, die in der Tarifrunde 2019 in Kraft treten soll. Verbesserungen in der Entgeltordnung der Länder sind dringend vonnöten. So fordern z.B. die psycholo-

gischen Psy-c h o t h e r a -p e u t i n n e n ( P P ) u n d Kinder- und J u g e n d l i -chenpsycho-therapeutin-ne n ( K J P ) eine längst überfäl l ige Gleichstel-lung in der E i n g r u p -pierung mit Fach-, Zahn- und Tierärz-ten. Die Einigung kam in der 3. Verhand-

lungsrunde zustande. Im Vorfeld dieser Verhand-lungsrunde hatte ver.di bundesweit zu Warnstreiks aufgerufen, an denen sich viele Kolleginnnen beteiligt haben. Ohne diesen Druck wäre das gute Ergebnis nicht zustande gekommen! An dem Warnstreik und der Kundgebung auf dem Tübinger Marktplatz betei-ligten sich weit über 500 Personen, davon knapp 70 Psychologinnen von UKT und Universität, die sich vor dem Haupteingang der Psychiatrie einfanden und von dort aus auf den Marktplatz weiterzogen.

Knapp 70 Psychologinnen sammeln sich vor der Psychiatrie und machen sich auf den Weg zur Kundgebung auf dem Marktplatz

Foto: Madeleine Glaser, verdi Reutlingen

Tarifeinheitsgesetz vor dem BundesverfassungsgerichtAm 24. und 25. Januar 2017 hat sich das Bundes-verfassungsgericht in einer Anhörung mit dem um-strittenen Tarifeinheitsgesetz befasst. Dieses Gesetz, das am 10. Juli 2015 vom Bundestag verabschiedet wurde, regelt, dass in einem Betrieb, in dem mehre-re Gewerkschaften aktiv sind (wie zum Beispiel im UKT) und es deshalb verschiedene Tarifverträge gibt, nur noch der Tarifvertrag derjenigen Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern in diesem Betrieb gelten soll. Der Marburger Bund und andere sogenannte

Spartengewerkschaften haben gegen dieses Gesetz geklagt, da sie es für verfassungswidrig halten, weil es unter anderem das Streikrecht der Minderheiten-gewerkschaft abschafft.Es waren Befürworter und Gegner dieses Gesetzes geladen. Die Befürworter waren die Vertreter der Bundesregierung (Arbeitsministerin Andrea Nahles und zahlreiche andere), ebenso war die Spitze der Arbeitgeberverbände und sachkundige Dritte gela-den. Als Gegner traten vor allem die Vertreter der

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Gewerkschaften auf: Marburger Bund, Ver-einigung Cockpit, Unabhängige Flugbeglei-ter Organisation, Verdi, dbb Beamtenbund und Führungsspitzen weiterer Berufsge-werkschaften. Die Gewerkschaftsvertreter erklärten, dass sie das Gesetz eindeutig für verfassungswidrig halten, da jeder Ar-beitnehmer frei entscheiden kann, welche Gewerkschaft seine Interessen vertritt. Dieses Freiheitsrecht ist in Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes verankert – es gilt ausdrücklich „für jedermann und für alle Berufe“. Damit ist untrennbar die Möglich-keit verbunden, eigene Tarifverträge abzu-schließen und dafür im Konfliktfall auch in den Streik zu treten. Das Tarifeiheitsgesetz widerspreche diesem Grundrecht und befeuere die Rivalität zwischen den Gewerkschaften massiv. Die Interessen von kleineren Berufsgruppen könnten so nicht mehr vertreten werden, da ihnen im Ernstfall das Streikrecht verwehrt wäre.Als Vertreterin der Bundesregierung verteidigte An-drea Nahles das Gesetz, es solle nicht das Streikrecht beschränken oder kleine Gewerkschaften bekämpfen, es solle stattdessen die Solidarität in der Arbeiter-schaft herstellen und Anreize zur Kooperation und

Abstimmung setzen.Der Ausgang der Verhandlung vor dem Bundesver-fassungsgericht wird als offen eingeschätzt. Es gibt keinen vergleichbaren Fall in der Vergangenheit, die Richter betreten mit ihrer Entscheidung verfas-sungsrechtliches Neuland. Es ist möglich, dass das Gesetz tatsächlich als verfassungswidrig angesehen und gekippt wird, oder es ist denkbar, dass das Ge-setz zwar bestehen bleibt, jedoch an Bedingungen geknüpft wird. Das Urteil wird in einigen Monaten erwartet.

Was tun bei Ermahnung und Abmahnung?!Es klingt manchmal recht harmlos – Ermahnung oder Abmahnung, es handelt sich dabei aber um eine ernste Angelegenheit. Es gibt Fälle, in denen die Dienststelle mit einer Abmahnung eine spätere verhaltensbeding-te Kündigung vorbereitet. Sie sollten dieses Thema deshalb nicht auf die leichte Schulter nehmen. Auch wenn in einem Schreiben von der Verwaltung nicht ausdrück-lich die Wörter „Ermahnung“ o der „ Abma-hung“ genannt werden, sondern von „ arbeits-rechtlichen Kon-sequenzen“ die Rede ist, kann dies dieselbe Be-deutung haben.Personalrat und Personalabtei-lung haben sich für Konflikte auf ein Verfahren geeinigt, in dem entweder eine schriftliche oder

mündliche Anhörung stattfindet. Bei beiden Verfah-ren haben die Beschäftigten das Recht den Personalrat zu beteiligen – wir empfehlen Ihnen dringend, von diesem Recht Gebrauch zu machen. Gerne können Sie telefonisch (85055/83647) einen Termin vereinba-ren – gemeinsam werden dann der Vorwurf und das

weitere Vorgehen besprochen. Da wir der Schwei-gepflicht unter-liegen, werden d i e Vo r g ä n g e selbstverständ-lich vertraulich behandelt. Ab s c h l i e ß e n d wollen wir an dieser Stelle noch erwähnen, dass ausschl ießl ich die Personalab-teilung dazu be-rechtigt ist, eine

Ermahnung oder eine Abmahnung auszusprechen und keinesfalls der oder die direkte Vorgesetzte.

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Und täglich grüßt das Murmeltier – Aktuelles aus den Azubi-Wohnheimen

Verschwunden sind die ge-mütlichen und heimeligen Wohnlandschaften, die über Generationen von Auszubil-denden in den Wohnheimen standen. Verschwunden sind

das Gelächter und der fröhliche Austausch zwischen den MitbewohnernInnen, der sich meist zufällig wäh-rend des gemeinsamen Kochens und Essens ergeben hat. Heute hallt es gewaltig, falls man sich doch mal traut sich in den Küchen zu unterhalten, was dazu führt, dass es heute meistens eher gespenstisch still in den Küchen ist und viele der BewohnerInnen lieber alleine mit einem Teller in ihren eigenen Zimmer verschwinden, als sich auf die harten Stühle im ehe-maligen Wohnzimmer zu setzen.Denn Ende letzten Jahres wurden alle „Brandlasten“, in diesem Fall gleichzusetzen mit gemütlichen Sofas, Kissen, Vorhängen, Kühlschränken, Regalen und allem was das kalte Wohnheim ein bisschen mehr zur Heimat werden ließ, entfernt. Als Ersatz hat die Hausverwaltung dafür gesorgt, dass pro Aufent-haltsraum schwer entflammbare Tische und Stühle aufgestellt werden.

Nach einem informativen Austausch Ende letzten Jahres zwischen Gebäudemanagement, in Vertretung von Frau Ringwald- Mörz, dem Brandschutzbeauf-tragten Herrn Appenzeller und den Wohnheim-BewohnernInnen, wurde unter anderem deutlich, dass viele der MieterInnen zwar nachvollziehen können, warum die Wohnlandschaften als Brandlast gekennzeichnet und entfernt werden müssen, sich aber dennoch einen Ersatz für die Wohnbereiche wünschen würden. In einem erneuten Gespräch zwi-schen der Klinikleitung Herrn Prof. Bamberg, dem Baudezernenten Herrn Till, der Gebäudeverwaltung

in Vertretung von Frau Ringwald-Mörz und der JAV, war es uns deshalb ein großes Anliegen Alternativen zu besprechen. Leider ist es aus finanziellen und bau-lichen Gründen nicht möglich, schwerentflammbare Wände, sogenannte C30- Wände in die bisherigen Wohnzimmer einzubauen. Gerade soll vom Ge-bäudemanagement geprüft werden, ob es möglich ist schwerentflammbare Sofas in die bisherigen Wohnzimmer zu stellen. Denn dann würde Herr Prof. Bamberg je Aufenthaltsraum ein bis evtl. zwei Sofas finanzieren. Bis jetzt haben wir aber auf jeden Fall eine feste Zusage dafür, dass die kleinen Zimmer, die auf ver-schiedenen Stockwerken des Wohnheims zunächst als Stauraum für die als Brandlast gekennzeichneten Möbel und Kühlschränke leergeräumt wurden, als Wohnzimmer belassen werden. Falls keine C30-Sofas für die ehemaligen Wohnbereiche angeschafft werden können, wird in diesen Zimmern das Interieur, sprich der Einbauschrank und die Trennwand herausgeris-sen, um mehr Platz für Sofas zu schaffen. Ebenso hat das Klinikum sich bereit erklärt, die freigeräumten Zimmer mit jeweils einem Sofa auszustatten, wenn im ehemaligen Wohnzimmer keines bereitgestellt

werden darf. Zusätzlich wurden von Seiten des Gebäudedezernenten Herrn Dr. Till „Trostpflaster“ für die Wohn-heim-BewohnerInnen zugesagt, um die Defizite der alten Wohn-heime solange auszugleichen, bis in einigen Jahren der Umzug in die Neubauten möglich wird. So können seit ca. drei Wochen Luftentfeuchter und zusätzliche Elektroheizungen bei Frau Bleher von der Hausverwaltung für eini-ge Wochen ausgeliehen werden,

um den eisigen Temperaturen in den Zimmern trotz voll aufgedrehter Heizung, sowie dem Schimmel-wachstum in manchen Zimmern entgegenwirken zu können. Es ist ebenso möglich, wenn auch äußerst schwierig, eine Mietminderung durch Schimmelbe-fall zu erwirken, falls bewiesen werden kann, dass der Schimmel trotz regelmäßigem, ausgedehntem Lüften entstand und bei Übernahme des Zimmers noch nicht vorhanden war. Des Weiteren ist es mög-lich zusätzliche Fensterabdichtungen bei der Haus-verwaltung zu beantragen, um das Entstehen einer Winterlandschaft im eigenen Zimmer zu vermeiden.

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Wichtig zu wissen für die Wohnheim-BewohnerIn-nen ist es auch, dass das braun-gelbliche Trinkwas-ser, das manchmal aus dem Wasserhahn kommt, garantiert nicht gesundheitsschädlich ist und ohne Bedenken getrunken werden kann (Rückmeldung von Seiten des Klinikums).Und wir haben auch die feste Zusage erhalten, dass in absehbarer Zeit die Treppenaufgänge neu gestrichen werden. Dazu werden wir, als JAV, bald Umfragebö-

gen in den Wohnheimen aufhängen, auf denen die Auszubildenden ihre Farbwünsche angeben können, so dass die Treppenhäuser bald in neuem Glanz und in der von den BewohnernInnen gewünschten At-mosphäre erstrahlen.Wir werden uns also weiterhin für einen würdigen Ersatz der alten Wohnzimmer einsetzen, damit un-sere Wohnheime wieder „zu Leben erwachen“. Wir bedanken uns bei allen, die uns dabei unterstützen!

Aus der laufenden Arbeit

Ärger wegen der ParkgebührenerhöhungZum Jahresbeginn wurden die Beschäftigten darüber informiert, dass die Parkgebühren am Klinikum angepasst, im Klartext erhöht werden. Dies geschah gleichzeitig mit der Erhöhung der Preise für das Job-Ticket, wobei die Preise für das Job-Ticket „jedes Jahr angepasst wurden“, während die Parkgebühren jetzt nach 3 Jahren das erste Mal erhöht wurden.Den Personalrat erreichten in der Folge eine Reihe von Protestschreiben und entsprechende Anrufe, bei denen mit zum Teil sehr drastischen Worten der Unmut zum Ausdruck gebracht wurde. Der Ärger der Kolle-ginnen und Kollegen ist insofern nachvollziehbar, weil die Preise für die Parkgebühren am UKT vergleichsweise hoch sind und viele Beschäftigte keine andere Möglichkeit haben als mit dem eigenen Auto den Arbeitsplatz zu erreichen. Der Personalrat wird deshalb beim Klinikumsvorstand in dieser Angelegenheit noch einmal vorstellig werden, vielleicht gelingt es ja die Erhöhungen rückgängig zu machen. Wir werden über die Ergebnisse berichten.

„Kennzeichnungspflicht“ für GrippegeimpfteFür viel Unmut und Ärger unter den Beschäftigten sorgte eine Alluser-Mail des Klinikumsvorstandes, die anordnete, nach erfolgter Grippe-schutzimpfung einen Aufkleber auf dem Namensschild zu tragen, damit man im Falle einer Influenza-Welle mit Mundschutzanordnung schnell wisse, wer von den Beschäftigten keinen Mundschutz tragen müsse. Die-ses Vorgehen war nie mit dem Personalrat abgestimmt und findet auch nicht unsere Zustimmung. Herr Anton, Geschäftsbereichsleiter Personal und Stellv. Kaufmännischer Direktor, sicherte uns auf Rückfrage zu, dass es den Beschäftigten frei stehe, einen Nachweis über die erfolgte Grippe-schutzimpfung zu tragen oder auch nicht. Wer im Epedemiefall keinen Nachweisträgt, müsste dann aber einen Munschutz tragen.

Serviceassistenz auch am WochenendeSchon seit langem ist eine Präsenz der Servicekräfte an Wochenenden im Gespräch. Jetzt wird dieses Vorhaben ab dem 1. April in der Frauenkli-nik umgesetzt. Die Serviceassistenz ist dann auch am Wochenende vom Frühstück bis zum Abendessen anwesend.

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Medikamenten-Verkauf an Mitarbeiter geplantLeider gibt es am UKT bislang keinen Verkauf von Medikamenten an die Beschäftigten. In vielen anderen Krankenhäusern gibt es einen solchen Verkauf und viele UKT-Beschäftigten vermissen diesen sehr, vor allem wenn sie von einer anderen Klinik ans UKT gewechselt haben. Der Per-sonalrat fordert seit langem einen solchen Verkauf, wird jedoch immer damit vertröstet, dass dies in den alten Räumlichkeiten der Apotheke (offensichtlich!) nicht möglich sei. Im geplanten Neubau der Apotheke auf dem Schnarrenberg sind nun Räumlichkeiten für einen solchen Ver-kauf und dazugehörende Beratungsräume vorgesehen. So werden auch UKT-Beschäftigte, nach Fertigstellung des Apotheken-Neubaus (etwa im Jahr 2020), endlich die Möglichkeit haben, Medikamente von unserer Apotheke zu erwerben.

Nutritionsupport – Maßnahme gegen Fehl- bzw. Mangelernährung im KrankenhausVon Beschäftigten wurde der Personalrat darüber informiert, dass die Pflege angewiesen ist, o. g. Projekt umzusetzen. Grundsätzlich begrüßen wir diese Maßnahme. Die exakte Durchführung dieses Nutrition supports bedeutet jedoch eine erhebliche Mehrbelastung für die Pflege, da zum einen eine Vielzahl an Werten dokumentiert und abgeglichen werden muss, zum anderen daraus resultierende Maßnahmen eingeleitet bzw. durchgeführt werden müssen. Bereits seit einigen Jahren werden aufgrund der ungeheuren Belastung der Pflege in weiten Bereichen des UKT Servi-ceassistentInnen eingesetzt und es wird in Kauf genommen, dass damit ein wichtiger Teil der ganzheitlichen Pflege, nämlich die genaue Beobachtung des Ernährungs- und Essverhaltens von Patientinnen und Patienten, dem Fokus der Pflege entrückt wird. Da die Belastung in der Pflege nach wie vor sehr hoch ist, kann die Zusatzbelastung durch die korrekte Durchführung des „nutrition support“ mit der aktuellen Personalausstattung nicht be-wältigt werden. Dies haben wir dem Klinikumsvorstand geschrieben und nachgefragt, mit welchem zusätzlichen Stellenumfang diese Mehrarbeit kompensiert wird. Die Antwort steht noch aus.

TüBus macht auf der Linie 36 schlappLange Gesichter machten einige Beschäftigte des UKT, als im letzten Dezember der Fahrplanwechsel 2017 im TüBus in Kraft trat. Wegen zu geringer Nachfrage wurde u.a. die Linie 36 ersatzlos eingestellt. Diese Linie verband am späteren Abend im Rahmen eines Anmeldeverkehrs die Kliniken mit Hagelloch. Beschäftigte, die nun im Spätdienst mit dem TüBus Richtung Hagelloch wollen, brauchen über den Umweg Innen-stadt ca. 50 Minuten, um in den nur wenige Kilometer entfernten Ort zu kommen. Eine Kollegin aus Hagelloch, die häufig Spätdienste auf Station leistet, machte die Probe aufs Exempel: Ihre Kollegin aus Reutlingen, die zeitgleich mit ihr den Spätdienst beendete, war in 25 Minuten vor ihrer Haustür in Reutlingen, die Kollegin aus Hagelloch brauchte die doppelte Zeit, um nach Hause zu gelangen. Vom TüBus wird eine Wiederaufnahme der Linien 36 aus wirtschaftlichen Erwägungen ausgeschlossen. Für die Kollegin aus Hagelloch liegt die Konsequenz auf der Hand: Sie wird ihr Job-Ticket kündigen und einen Parkplatz beantragen. Schade – ein PKW mehr, das täglich das UKT ansteuert.

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Azubis als Sitzwachen in der NeurochirurgieSitzwachen werden im UKT benötigt, um Patienten mit Orientierungs-störungen vor selbstgefährdenden Situationen (Sturz beim Aufstehen, Herausziehen von Hirndrainagen oder ZVKs usw.) durch Dauerpräsenz im Zimmer zu schützen. Der JAV wurde in letzter Zeit mehrfach berichtet, dass Krankenpflege-Auszubildende wiederholt auf den neurochirurgischen Stationen 22, 23 und 17 zu dieser Sitzwachen-Tätigkeit herangezogenen werden. Diese Tätigkeit ist kein Ausbildungsinhalt und stellt daher eine ausbildungsfremde Tätigkeit dar. Es macht für Auszubildende keinen Sinn mehrere Stunden in einem Zimmer zu verbringen und dadurch den anderen pflegerischen Alltag auf der Station zu verpassen.

Teilnehmerauswahl PraxisanleiterInnenkursLeider gab es im Auswahlverfahren für die TeilnehmerInnen zum dies-jährigen Praxisanleitungskurs für einige Bewerberinnen unnötigerweise große Irritationen.Obwohl das Auswahlverfahren für Weiterbildungen mit dem Personalrat per Leitlinie seit langem abgestimmt ist und sich über die Jahre auch be-währt hatte, kam es diesmal zu einer unverständlichen Intervention durch die Pflegedirektion. Die Pflegedienstleitungen hatten wie jedes Jahr die eingehenden Bewerbungen geprüft und nach Gesprächen entsprechend die Aufnahme in den Kurs empfohlen, die bereits fertiggestellte Kursliste wurde dann aber nachträglich durch die Pflegedirektion blockiert, da einige der TeilnehmerInnen angeblich zu hohe „Fehlzeiten“ hätten. Für die betroffenen Bewerberinnen war das neu, sie wurden nie in der Ver-gangenheit durch ihre Vorgesetzten dafür kritisiert. Diese Vorgehensweise wurde von uns beanstandet, eine professionelle Führungs- und adäquate Kritikkultur sieht sicher anders aus.

Trinkwasserversorgung in den KasinosImmense Kosten hat der Plastikbecherverbrauch an den Schankanlagen in den Kasinos, verursacht, ganz zu Schweigen von dem Müllberg, der dadurch angefallen ist.Aus diesem Grund trat der Klinikumsvorstand mit dem Anliegen an uns heran die Plastikbecher abzuschaffen und die Beschäftigten über das Kasino mit Trinkwasser zu versorgen für 30 Cent pro Glas, was die Un-terhaltskosten (Spülen, Anschaffen der Gläser, usw.) deckt.Den Vorschlag, dass alle Beschäftigten 30 Cent für das Trinkwasser ent-richten, ist für den Personalrat nach wie vor keine Option.Eine kostenfreie Abgabe ist für den Klinikumsvorstand keine Option.Aus diesem Dilemma heraus kam es zu folgendem Kompromiss:Die Wasserspender bleiben erhalten und die Beschäftigten haben die Möglichkeit, unentgeltlich Trinkwasser in ihre eigenen mitgebrachten Trinkgefäße abzufüllen. Dieser Kompromiss ist vor allem aus ökologiescher Sicht zu begrüßen.Sollten leere Gläser aus dem Kasino mitgenommen werden (um sie an der Schankanlage zu befüllen) wird für das leere Glas 30 Cent erhoben.Dass dieser Kompromiss, zumindest am Anfang, einen „Umstand“ für die Beschäftigten darstellt ist uns bewusst, allerdings sahen wir keine andere Möglichkeit weiterhin kostenloses Trinkwasser im Kasino für die Beschäftigten anzubieten.

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Zulage für Intensivstation 39 mit PACU zurückgezogen Im Info 3/2016 haben wir berichtet, dass die Pflegedirektion als Maß-nahme zur MitarbeiterInnenbindung und –gewinnung eine sogenannte Sicherstellungs-Zulage in Höhe von 300 €/monatlich für die Beschäftigten der Intensivstation 39 und die neue PACU-Station auszahlen will. Der Per-sonalrat musste den Antrag zunächst wegen einiger Rückfragen ablehnen. Es war beispielsweise nicht klar, warum die anderen Intensivstationen des Klinikums nicht berücksichtigt werden sollten. Das empfand das Personalrats-Gremium als Benachteiligung. Im Bereich der Intensivstation Medizinische Klinik sind seit mehreren Monaten Betten gesperrt ebenso derzeit im Bereich der Station 21, so dass auch hier eine Sicherung des Personals unbedingt notwendig ist.Außerdem sollte bei Fehlzeiten, zum Beispiel aufgrund von Krankheit, die Zulage gestrichen werden. Auch das war für uns nicht akzeptabel.Als Reaktion auf unsere Anmerkungen hat die Verwaltung den Antrag der Pflegedirektion „Zulage für die Intensiv Beschäftigten der Station 39 mit PACU“ jetzt kommentarlos zurückgezogen.

Nikolausaktion am 6. Dezember 2016Unter dem Motto „Der Nikolaus bringt Schokolade. Gute Arbeitsbedingungen setzten wir selber durch. Tarifvertrag Entlastung“ besuchten am 6. Dezember Personalrätinnen und Personalräte, gemeinsam mit verdi., die Stationen und Bereiche und verteilten kleine Schokonikoläuse an die Beschäftigten.

Mit der Aktion wollten verdi und der Personalrat ihre Wertschätzung den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegenüber ausdrücken und auf die aktuelle Tarifbe-wegung Entlastung aufmerksam machen.

Hanna Schulz vom Personalrat verteilt Schokoladen-Nikoläuse an die Beschäftigten

auf der Station 32

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Urlaubsanspruch bei Veränderung des Beschäftigungsumfangs

Schon mehrfach hat der Personalrat zum Thema Urlaub bei Reduzierung der Arbeitszeit berichtet. Bereits im Jahr 2013 hat der Europäische Gerichts-hof anerkannt, dass es sich um Diskriminierung von Teilzeitkräften handelt, wenn der Urlaubsanspruch, der zu Zeiten des vollen Beschäftigungsumfangs entstanden ist, beim Übergang von Vollzeit- in eine Teilzeittätigkeit, reduziert wird. Betroffen davon wa-ren vor allem Frauen, die noch Resturlaub aus der Zeit vor Mutterschutz und Elternzeit hatten, der dann bei einem Wiedereinstieg in das Berufsleben mit einem reduzierten Beschäftigungsumfang entsprechend verringert wurde. Im Jahr 2014 hat der Personalrat deshalb die Dienst-stelle dazu aufgefordert, dieses Urteil auch am Klini-kum umzusetzen. Entsprechend der Rechtsauffassung des EuGH erkennt nun auch das Bundesarbeitsgericht in einer "nachträglichen" Verringerung des Ur-laubsanspruchs eine Diskriminierung. Das entspre-chende Urteil des Bundesarbeitsgerichtes wurde am 10. Februar 2015 gefällt. Neu ist, dass jetzt auch der umgekehrte Fall, also der Wechsel von Teilzeit in Vollzeit, geregelt ist. Hierzu erging im November 2015 das entsprechende Urteil am EuGH („Greenfield-Urteil“). Arbeitet eine Beschäftigte beispielsweise die ersten sechs Monate eines Jahres Teilzeit mit einem Beschäf-tigungsumfang von 50%, erwirbt sie für diese sechs

Monate Urlaubsanspruchs analog zum Beschäfti-gungsumfang, also pro Urlaubstag nur die Hälfte von 7,7 Stunden (siehe Beispiel unten). Wenn die Beschäf-tigte ab Juli mit einem Beschäftigungsumfang von 100% arbeitet und ihren gesamten Jahresurlaub erst in der zweiten Jahreshälfte, also zur Zeit des vollen Beschäftigungsumfangs antritt, bleibt der Wert des Urlaubs aus dem ersten Halbjahr erhalten und muss vom Arbeitgeber nicht neu, analog zum 100%igen Beschäftigungsumfang berechnet werden.

Beispiel:1.Januar bis 30.6. Beschäftigungsumfang 50%-> Urlaubsanspruch für Januar bis Juni sind 15 Tage (6/12 von 30)-> diese 15 Tage werden aber nicht mit 7,7h (100% Beschäftigungsumfang) berechnet, sondern mit 3,85h berechnet, da es sich um einen Beschäftigungsumfang von 50% handelt1. Juli bis 31. Dezember 100%-> Urlaubsanspruch für Juli bis Dezember sind 15 Tage (6/12 von 30)-> diese 15 Tage werden mit 7,7h berechnet, da der Beschäftigungsumfang jetzt 100% beträgt-> Daraus ergibt sich ein Jahresurlaubsanspruch von: 15x3,85h+15x7,7h=57,75+115,5=173,25hDas entspricht bei einer vollschichtigen Tätigkeit 22,5 Urlaubstagen.

Neues Urteil zum Urlaub im BeschäftigungsverbotIn der letzten Zeit erreichten uns im Personalrat mehrfach Anfragen von Beschäftigten, die die Rege-lungen von genehmigtem Urlaub in einem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot betrafen. Die Mitarbeiterinnen hatten Ur-laub beantragt, konnten diesen

dann jedoch aufgrund eines mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbotes nicht antreten.Bislang gab es dazu ein Urteil des Bundesarbeits-gerichtes aus dem Jahr 1994, das regelte, dass der Anspruch auf Urlaub durch ein Beschäftigungsver-bot ersatzlos untergegangen ist und nicht wieder gutgeschrieben werden muss. Für die (zukünftig) Betroffenen gibt es nun gute Neuigkeiten:Im Mutterschutzgesetz ist in §17 der Erholungsurlaub geregelt. Darin heißt es: „Für den Anspruch auf be-zahlten Erholungsurlaub und dessen Dauer gelten die

Ausfallzeiten wegen mutterschutzrechtlicher Beschäf-tigungsverbote als Beschäftigungszeiten. Hat die Frau ihren Urlaub vor Beginn der Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig erhalten, so kann sie nach Ablauf der Fristen den Resturlaub im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr beanspruchen.“ Diese For-mulierung „Urlaub erhalten“ gab es zum Zeitpunkt des Urteils von 1994 so noch nicht. Es gibt aktuell ein neues Urteil des BAGs (vom 9. August 2016, Az.:9 AZR 575/15). Die Klägerin, die im Blutspendebereich tätig ist, hatte, wie in ihrem Betrieb (und im UKT) üblich, Anfang des Jahres 2013 ihren Urlaub beantragt und diesen auch genehmigt bekommen. Im Laufe des Jahres wurde sie schwanger und da ihr keine zumutbare Ersatztätigkeit zugewiesen werden konnte, erhielt sie ein tätigkeitsbezogenes generelles Beschäftigungsverbot. So konnte sie ihren Urlaub nicht antreten und klagte, dass ihr der Urlaub nach

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dem Mutterschutz und der Elternzeit gewährt wird.Das BAG gab ihr Recht und bestätigte, dass die neue Formulierung aus dem Mutterschutzgesetz „Urlaub erhalten“, bedeutet, dass Urlaub während des Beschäf-tigungsverbotes eben nicht erlöschen kann, wenn er nur genehmigt und nicht angetreten wurde. In diesem Urteil wird auch präzisiert, dass bei dem Begriff „mut-terschutzrechtliches Beschäftigungsverbot“ nicht nur das generelle Beschäftigungsverbot vor und nach der Geburt, sondern alle mutterschutzrechtlichen Be-

schäftigungsverbote und damit auch das individuelle Beschäftigungsverbot gemeint seien.Dieses neue Urteil ist bislang am UKT noch nicht um-gesetzt, das heißt, bislang verfällt bereits genehmigter Urlaub, wenn die Beschäftigte in dieser Zeit ein Be-schäftigungsverbot bekommen hat. Der Personalrat hat bei der Verwaltung des Klinikums deshalb einen Brief mit dem Antrag geschrieben, das Urteil rück-wirkend ab August 2016 auch am UKT umzusetzen. Wir werden berichten, was das Ergebnis sein wird.

Antrag auf TeilzeitbeschäftigungZur Betreuung von mindestens einem Kind unter 18 Jahren oder eines, nach ärztlichem Gutachten, pfle-gebedürftigen Angehörigen gibt es die Möglichkeit, befristet eine Teilzeitbeschäftigung zu beantragen, diese kann bis zu einer Dauer von 5 Jahren beantragt werden. Sie kann danach weiter verlängert werden bis das jüngste Kind 18 Jahre alt ist oder die Pflegebedürftig-keit des Angehörigen nicht mehr besteht. Der Folge-

Antrag ist dann spätestens sechs Monate vor Ablauf der vereinbarten Reduzierung zu stellen (TV-UK § 9, TV-L § 11, TV-Ä § 11). Nach Ablauf der Befristung dieser Reduzierung besteht automatisch wieder ein Vollzeit-Arbeitsverhältnis. Ist mit einer Beschäftigten auf ihren Wunsch eine

unbefristete Reduzierung des Beschäftigungsum-fanges vereinbart worden, soll sie bei einer späteren Besetzung eines Vollzeitarbeitsplatzes bei gleicher Eignung im Rahmen der betrieblichen Möglichkei-ten bevorzugt berücksichtigt werden, wenn sie ihren Beschäftigungsumfang wieder erhöhen möchte, es besteht jedoch kein Rechtsanspruch, wieder Vollzeit beschäftigt zu werden. Bei der Gestaltung der Arbeitszeit in Teilzeit hat die Arbeitgeberin im Rahmen der betrieblichen Mög-lichkeiten der besonderen persönlichen Situation der Arbeitnehmerin nach Rechnung zu tragen.Für Beschäftigte, die Vorgesetzten- oder Leitungsauf-gaben wahrnehmen, gilt dies ebenso, auch bei ihnen steht der Reduzierung des Beschäftigungsumfangs grundsätzlich nichts entgegen (Chancengleichheits-gesetz § 14 Abs. 1).Wird ein Antrag auf Teilzeitbeschäftigung abgelehnt, empfehlen wir Ihnen dringend den Personalrat oder/und die Beauftragte für Chancengleichheit zu beteiligen.Arbeitnehmerinnen, die keine Kinder unter 18 Jahren oder pflegebedürftige Angehörige zu betreuen haben und dennoch eine Teilzeitbeschäftigung vereinbaren wollen, können von ihrer Arbeitgeberin verlangen, dass sie mit ihnen die Möglichkeit einer Teilzeitbe-schäftigung mit dem Ziel erörtert, zu einer entspre-chenden Vereinbarung zu gelangen.

Dies ist keine Stellenanzeige!Es war nur ein Zufall: Eine ehemalige Beschäftigte (Gesundheits- und Krankenpflegerin) machte einen privaten Patientenbesuch am UKT. Sie arbeitete früher auf Station und pendelte damals ca. 50 km zum UKT. Schon vor Jahren hat sie als Pendlerin (ca. 70 km) eine neue Arbeitsstelle in einer grenznahen Schweizer Klinik angetreten. Sie hat den Wechsel bisher nicht bereut. In ihrer Klinik sind einige Pfle-gekräfte aus Deutschland tätig sind. PR-INFO packte

die Gelegenheit beim Schopf und stellte an die ehema-lige UKT-Mitarbeiterin sowie ihrer Kolleginnen aus Deutschland einige Fragen. Die hier ausgeführten, zusammenfassenden Antworten beziehen sich nur auf eine einzige grenznahe Schweizer Klinik und sind deshalb nicht repräsentativ zu bewerten.

PR-INFO: Was ist aus Ihrer Sicht der wesentliche Unterschied zwischen Ihrer aktuellen Arbeit in der

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Geht´s noch langsamer, schleppender, zäher?Dass es mit den Arbeitsplätzen im Neubau der Au-genklinik und in den von HNO und Augenklinik gemeinsam genutzten Bereichen (z.B. Patientenauf-nahme und Pforte) nicht rundum zum Besten bestellt ist, hat sich zwischenzeitlich allgemein herumge-sprochen (siehe z.B. PR-INFO 3/2016: „Geht´s noch kleiner, enger, lauter?“). Seit dem Einzug im Oktober 2016 fanden mehrere Bege-hungen mit Betriebsärztlichem Dienst, Gebäudemanagement, Arbeitssicherheit, Personalrat, Baubeauftragten der Augen-klinik sowie den Bauexperten von UKT und Land statt, in denen teilweise erhebli-cher Handlungsbedarf festgestellt wurde, um patienten- und mitarbeitergerechte Arbeitsplätze zu schaffen. Zusammen mit den betroffenen Kolleginnen wurden gute Vorschläge erarbeitet, alle Beteiligten ha-ben ihr Bestes gegeben, und das UKT hat sich um eine schnelle Behebung der Mängel bemüht. Aber konkret passiert ist bisher herzlich wenig, ohne dass die Ursachen für Verzögerungen leicht auszumachen wären. Ein Grund für die Zeitverluste scheint jedoch zu sein, dass das Hochbauamt des

Landes Baden-Württemberg bei der Umsetzung der Maßnahmen federführend ist. Hier entstehen immer wieder Differenzen bezüglich der Zuständigkeiten zur Finanzierung von Nachbesserungen, wobei nicht selten das Bauamt des Landes als „Bremsklotz“ für Mehrausgaben auftritt. Zumindest für die dringlichs-

ten Nachbesserungen hat das UKT nun verbindliche Zusagen zur Übernahme von Mehrkosten gemacht, so dass hoffentlich Tempo aufgenommen werden kann, und sich die Beschäftigten von Augenklinik und HNO nicht weiter in Geduld üben müssen.

Schweizer Klinik und Ihrer früheren Arbeit in einer deutschen Klinik?Antworten: In der Schweiz ist der Stellenwert der Pfle-ge bei Patienten und anderen Berufsgruppen höher. Schüler werden extrem gut betreut. Die Stationslei-tung ist nur für administrative Tätigkeiten zuständig. Auch ist der Lohn höher, aber man hat dafür weniger Urlaubstage. Die Arbeitsplatzausstattung ist besser. PR-INFO: Wie ist die Personalausstattung in der Pflege in Ihrer Klinik im Vergleich zu ihrem früheren Arbeitsplatz in Deutschland?Antworten: Die Personalbesetzung pro Schicht ist in dem Schweizer Krankenhaus besser. Deshalb muss man muss weniger Patienten betreuen. In Deutsch-land hatten wir in der Frühschicht bis zu 14 Patienten zu pflegen, in der Schweiz maximal 6.PR-INFO: Wie wird in Ihrer Klinik mit kurz- und/oder langfristigen Personalausfällen umgegangen?Antworten: Der Krankheitsausfall war in Deutsch-land deutlich höher. In ihrer Klinik gibt es einen Pflegepool mit Kolleginnen (Teilzeitkräfte), die kurzfristig einspringen können. Die Bereitschaft zum kurzfristigen Einspringen ist höher, da weniger Überstunden anfallen. Wenn keiner aus dem Team oder dem Pool einspringen kann, wird eine Zeitar-beiterin engagiert. So werden Ausfälle werden fast immer kompensiert. Wer freiwillig einspringt, erhält

zeitnah (!) einen Freizeitausgleich. PR-INFO: Wie wird die Arbeit der Pflege in Ihrer Klinik von anderen Berufsgruppen unterstützt?Antworten: Als Fachkraft gibt man alle Tätigkeiten ab, die an andere Berufsgruppen delegierbar sind, so dass man sich voll auf die Pflege konzentrieren kann. Es gibt einen hauseigenen Patiententransportdienst, schnell verfügbare Sitzwachen z.B. für verwirrte Pa-tienten, Pflegeassistentinnen (einjährige Ausbildung) und Fachfrauen für Gesundheit (die es so in Deutsch-land mit einer vergleichbaren Kompetenz nicht gibt). PR-INFO: Können Sie sich vorstellen wieder in ei-nem Krankenhaus in Deutschland zu arbeiten?Antworten: Nein, NEIN, wer will denn schon mehr arbeiten für deutlich weniger Geld.

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Entgeltfortzahlung und Krankengeldzuschuss im TV-UK und TV-Ä

Im TV-UK §19 und im TV-Ä §22 ist geregelt, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die infolge Krankheit arbeitsunfähig sind, bis zu 6 Wochen lang das Arbeitsentgelt weiter gezahlt bekommen. Wenn die Mitarbeiterin oder der Mit-arbeiter nach Ablauf dieser 6 Wochen weiter infolge derselben Krankheit ar-beitsunfähig ist, dann wird Kranken-geld von der Krankenkasse gezahlt. Da die Höhe des Krankengeldes niedriger ist als das Gehalt, ist als Ausgleich im TV-UK und im TV-Ä ein Krankengeldzuschuss vorgesehen, dieser beträgt den Unterschiedsbetrag zwischen der Leistung der Kranken-kasse und dem Nettoentgelt. Dabei macht es keinen Unterschied ob es sich um „normale“ Krankheit oder einen „BG-lichen“ Arbeitsunfall handelt. Der Krankengeldzuschuss wird bei Beschäftigten, die bislang mindestens ein Jahr am UKT beschäftigt waren bis zum Ende der 13. Woche

ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit und für Beschäftig-te, die bislang mindestens drei Jahre am UKT beschäf-tigt waren bis zum Ende der 39. Woche ab Beginn

der Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Der Krankengeldzuschuss endet jedoch, wenn das Arbeitsverhältnis endet oder wenn man eine Rente oder eine vergleichbare Leistung erhält. Bitte fragen Sie im Fall einer län-geren Arbeitsunfähigkeit bei Ihrer Personalreferentin oder Ihrem Per-sonalreferenten frühzeitig nach, ob der Antrag auf Krankengeldzuschuss für Sie gestellt wurde und falls nein, dann stellen Sie den Antrag formlos selbst bei der Verwaltung! Wichtig ist, dass Sie weiterhin unaufgefordert Ihre Krankmeldungen und auch die

Auszahlungsscheine der Krankenkasse, in denen steht wie viel Krankengeld Sie bekommen haben, abgeben. Bei Fragen dazu melden Sie sich gerne im Personalratsbüro.

Erste Facharztprüfung endlich gebührenfreiIn Baden-Württemberg erhob die Ärztekammer bislang für die Facharzt-Prüfung eine Gebühr von 300 Euro, und war damit bundesweit Spitzenreiter. Da alle Kollegen bis zu diesem Zeitpunkt schon mehrere Jahre Beiträge an die Ärztekammer gezahlt hatten, war das Unverständnis dafür vor

allem bei den jungen Kollegen groß, warum für eine notwendige Prüfung zusätzlich etwas gezahlt werden soll. Natürlich entstehen bei die Durchfüh-rung einer solchen Prüfung Kosten, da die Weiterbildung aber ureigene Aufgabe der Ärztekammer ist, sollten diese Gebühren doch besser nicht vom einzelnen getragen werden, sondern auf alle Mitglieder umgelegt werden. Rechnerisch würde dies pro Mitglied eine Erhöhung des Kammerbeitrages um etwa 5 Euro pro Jahr bedeuten. Die Argumente für die Gebühr waren fragwürdig, sie lauteten zum Beispiel, dass das was nichts koste, doch

auch nichts wert sei und dass einige der heutigen Mit-glieder der Ärztekammer sich daran erinnern, dass sie die Gebühr damals als Ehre empfunden hätten und gerne gezahlt hätten.Seit längerem war es das Ziel des Marburger Bundes auch in Baden-Württemberg nun die Gebühr für die erste Facharztprüfung abzuschaffen, wie es in einigen anderen Bundesländern bereits gelungen ist. Der Beschluss dazu wurde nach mehreren erfolglosen

Anläufen dann endlich in der Sommer-vertreterversammlung der Landesärzte-kammer gefasst. Die Abstimmung war sehr knapp und die Umsetzung dieses Beschlusses erforderte noch die Ände-rung der Gebührenordnung. Deshalb bestand weiter die Unsicherheit, ob die Abschaffung so doch noch verhindert werden könnte. Aber in der Herbst-versammlung der Landesärztekammer wurde dann doch mehrheitlich für die

Gebührenfreiheit gestimmt. Dies ist, auch aus Sicht des Marburger Bundes, ein Er-folg für die Zukunft der Ärztekammer und eine gute Nachricht für alle jungen Kolleginnen und Kollegen.

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Die Schwerbehindertenvertretung informiert:

Die schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Universitätsklinikums Tübingen, die bereits vor dem 01.01.2007 beschäftigt waren und noch immer sind, haben Anspruch auf 3 Tage

Zusatzurlaub bei Vollzeitbeschäftigung. Bei Teilzeitbeschäftigten wird der Zusatzurlaub anteilig berechnet.

Voraussetzung ist ein Bescheid vom Landratsamt über den Grad der Behinderung von 30 oder 40.Die Kopie der ersten Seite des Ausweises ist der/dem Vorgesetzten vorzulegen,

damit der Zusatzurlaub berücksichtigt werden kann.Ein Gleichstellungsbescheid ist für diesen Zusatzurlaub nicht erforderlich.

Wichtig: auf dem Bescheid ist zu lesen, dass es keinen Zusatzurlaub gibt. Für UKT-Beschäftigte gibt es den Zusatzurlaub dennoch, diese Regelung beruht auf dem Tarifvertrag vom 01.01.2007.

Bei Fragen können Sie sich gerne an die Schwerbehindertenvertretung wenden.

Veranstaltungen der Beauftragten für Chancengleichheit

Rückentraining „Fit für den Alltag“Kurs 3/2017, 23.05. – 18.07.2017 (nicht am 06.06.2017), Anmeldung ab 14.03.20178-mal dienstags, 17 bis 18 Uhr für Frauen ; 18 bis 19 Uhr für Frauen und Männer

Yoga für FrauenKurs 2/2017, 18.05.-03.08.2017

(15.06. ist Feiertag; 08.06. liegt in Pfingstferien; 27.07.+ 03.08.liegen in Sommerferien) Anmeldung ab 13.03.2017

10-mal donnerstags, 17.00 bis 18.30 Uhr

Frühling bei Hagelloch - mit den Landschaftsführerinnen im SchönbuchTermin: 10.05.2017, Anmeldung ab 07.03.2017

Uhrzeit: 17.00 bis ca. 19.30 Uhr

Anmeldung für alle Veranstaltungen und weitere Informationen über das Büro der Beauftragten für Chancengleichheit, Tel. 07071/29-87168 oder

Anmeldung online: http://vstomcat01.med.uni-tuebingen.de:8080/oec/ Infos auch unter: http://www.medizin.uni-tuebingen.de/chancengleichheit/Veranstaltungen

Auf diesem WegGANZ HERZLICHEN DANK

für die überwältigende und vielfältige Anteilnahme am plötzlichen Tod meines lieben Mannes und unseres besten Vaters

DIETMAR RAUund für die ihm entgegengebrachte Wertschätzung

Wir können es immer noch nicht begreifen, aber es hilft etwas, Schmerz teilen zu können- und tiefe Verbundenheit von Seiten vieler Kollegen,

Mitarbeiter und Vorgesetzten am UKT zu spüren

Sabine Gartung-Rau mit Martin und Lukas Rau

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Original Pfeil und Bogen von den Wajapi gewonnen

Einen original indianischen Pfeil und Bogen durften wir in unserer Personalratssitzung am 7. Februar an Herrn Andreas Knauf, seit vielen Jahren Krankenpfleger in der Orthopädie, übergeben. Herr Knauf war einer der glücklichen GewinnerInnen aus unserer POEMA Spendenak-tion 2016. Jeden Monat spendet Herr Knauf einen Teil seines Gehaltes an unser POEMA Projekt zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung der indigenen Bevölkerung im Amazonasgebiet in Brasilien. Entscheiden auch Sie sich für eine Abo-Spende, vielleicht sind Sie dann nächstes Jahr dabei!

Wajapi kommen ans UKTDer Verein Poema Armut und Umwelt in Amazo-nien, den der Personalrat seit vielen Jahren durch unsere Spendenaktion unterstützt, hat in diesem Jahr 25-jähriges Jubiläum. Zu diesem Anlass sind auch zwei Indigene aus dem Stamm der Wajapi nach Deutschland eingeladen. Sie werden im Juni auch das Klinikum besuchen und dabei über ihre Situation

im Reservat berichten. Einer der Wajapi hat an der durch unsere Spenden ermöglichte Ausbildung zum „agente de saude indigina“ teilgenommen und wird über den Umgang mit Krankheiten vor dem Hinter-grund seiner Ausbildung berichten.Wir werden rechtzeitig über den genauen Termin des Besuches informieren.

Poema Gewinner-Essen

Das Bedienungsteam Prof. Bamberg, Angela Hauser und Johann Graf

Personalrat und Klinikumsvor-stand unterstützen schon seit einigen Jahren die Organisa-tion Poema. Mit den Spenden der Mitarbeiterinnnen und Mitarbeitern und dem Erlös des jährlichen Theaterfestes werden Projekte zur besseren Gesundheitsvorsorgung von Amazonasindianern finanziert. Seit einigen Jahren geht es vor allem um die Finanzierung der Ausbildung von Wajapi in der Krankenpflege, damit sie ihre Gesundheitsversorgung selbst in die Hand nehmen können. Aktuell ermöglichen wir mit den Spenden die praktische Ausbildung, bei der die AIS (Agente Indigena de Saude) be-gleitet von einem Arzt in ihren Dörfern im Reservat angeleitet werden. Einmal jährlich findet eine Verlosung statt, bei der alle, die

sich mit Spenden am Projekt beteiligen, attraktive Preise gewinnen können. Hauptgewinn ist ein VIP-Essen für fünf Spenderinnen und Spender mit den Schau-spielerinnen des Theaterfest-programms. Am 5. Dezember 2016 war es für die Gewinnerinnen und Gewinner dann soweit. In gemütlicher Runde saßen sie zur Mittagszeit im Kasino und durften sich vom ärztlichen Direktor Prof. Bamberg und der Personalratsvorsitzenden Angela Hauser bedienen las-sen. Auf der Speisekarte stan-den Kürbiscremesuppe mit Scampi-Zitronengras-Spieß, Bandnüdelchen mit Schwei-nelendchen und zum Dessert Pannacotta mit Vanilleeis auf Pflaumenkompott.

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Prof.Bamberg präsentierte sich als aufmerksamer und zuvorkommender Gastgeber

Diese Köstlichkeiten durften die Gewinner des POEMA-VIP-Essens genießen

Personalratsvorsitzende Angela Hauser serviert das leckere Finale des 3-Gänge-Menüs

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Vorname:............................................................Name:..............................................................Personalnummer:.................................. (siehe Casino-Ausweis od. Gehaltsmitteilung)Ich ermächtige die Verwaltung des Klinikums dazu, bis auf Widerruf, für 1 Jahr monatlich €...........................(Mindestbetrag 2,50 €) von meinem Gehaltskonto auf das Spendenkonto Nr. 90013166 Stichwort „Amazonas-Indianer“ zu überweisen.

Ort..................................... Datum:......................Unterschrift:........................................................Bitte zur Bearbeitung an den Personalrat weiterleiten! Spendenquittungen werden von Poema Stuttgart erstellt und an die Spender über den Personalrat weitergeleitet.

Spendenaktion für PoemaEs gibt viele Möglichkeiten zu helfen. Das ist gut so. Wir werben für Spenden für Poema, weil wir mit der Förderung der Gesundheitsversorgung der Indigenen im Amazonasgebiet einen Anknüpfungspunkt sehen zur Arbeit, die wir hier als Beschäftigte eines Universitätsklinikums leisten. Außerdem wissen wir, dass die Spendengelder auch wirklich vor Ort ankommen. Damit das Spenden für Sie einfach funk-tioniert, können Sie sich einen (kleinen) Betrag regelmäßig von ihrem Gehaltskonto abbuchen lassen.

Es gibt nichts Gutes, außer man tut es! Erich Kästner

Die vollständige Runde beim gemeinsamen Schlemmen und Austausch

Wir bedanken uns an dieser Stelle bei den zahlreichen Spenderinnen und Spendern und beim

Klinikumsvorstand. Wir gratulieren den glücklichen Gewinnern des VIP-

Essens.

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VORSTANDHauser Angela Vorsitzende Personalrat 83647/85055Benz Petra Stellv. Vorsitzende Personalrat 83647/85055Wütz-Botsch Lothar Stellv. Vorsitzender Personalrat 83647/85055

MITGLIEDER DES PERSONALRATSAkyüz, Fatma Psychiatrie 84520Anderson, Ursula Therapiezentrum 86039 Binder, Katrina Personalrat/Anästhesie 83647/85055Bronner, Aline Kinderklinik 85824Claus, Waltraud Frauenklinik 83083Dittus, Dorothee Kinderklinik 85824Götz, Angelika Anästhesie 86622Graf, Johann Personalrat 83647/85055Jäger , Bärbel Personalrat 83647/85055Kaiser, Gabi Med. Klinik 82770Maddalena de, Harry Personalrat/HNO 83647/85055Mayr, Lena Personalrat 83647/85055Mohm, Ulrike Psychiatrie 82306Papadopoulou, Georgia Med. Klinik 82761Raidt, Vokmar Psychiatrie 151-2403Sauter, Michael Personalrat/ABIP 83647/85055Schröder, Michaela Zentr. Tierhaltung 74405Schulz, Hanna Personalrat 83647/85055Schwichtenberg, Ralf Personalrat 83647/85055Sinclair, Wendy Frauenklinik 83109Stahlmann, Christin Med. Klinik 80645Sünbül, Ramazan Personalrat/Kinderklinik 80383/83647/85055Wommer, Ulrike Kinderklinik 84723

GESCHÄFTSSTELLE DES PERSONALRATSOtfried-Müller-Str. 49, 1. OG, Telefon 83647/85055 – Sekretariat: Inge Grimm, Doris Kornau, Anouchka Schrettenbrunner

Intranet: www.med.uni-tuebingen.de/Mitarbeiter/Zentrale+Einrichtungen/Personalrat.htmlInternet: www.medizin.uni-tuebingen.de/Mitarbeiter/Zentrale+Einrichtungen/Personalrat.htmlE-Mail-Adresse: [email protected]

BEAUFTRAGTE FÜR CHANCENGLEICHHEITOtfried-Müller-Str. 49, EG, Telefon 87168 und 81030 – Sekretariat: Karin SchneiderHomepage: http://www.medizin.uni-tuebingen.de/chancengleichheit/Email-Adresse: [email protected]

Schneiderhan Sabine 87168Stellv. Holzer Diana 87168

SCHWERBEHINDERTENVERTRETUNGZegowitz Hubert 87495 oder 82716Stellv. Werner Heike 87493

MITGLIEDER DES PERSONALRATS

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Einladung zur

Informationsveranstaltung

Geschäftsbereich Personal und Personalrat informieren zum Thema

Tarifvertrag Langzeitkonten (Nichtwissenschaftliches Personal)

Di, 28. März 2017, HS PsychiatrieMi, 29. März 2017, HS CRONA

Jeweils 14:00 bis 15:30 Uhr

Alle interessierten Kolleginnen und Kollegen sind herzlich eingeladen

Angela HauserPersonalratsvorsitzende

Die Anwesenheit bei dieser Informationsveranstaltung ist Arbeitszeit