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Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur • Postfach 20 01 ÄLJttlK) Bonn Oberste Straßenbaubehörden *..<¦{ der Länder ^ ^S^^s^,TVerl(etiri nachrichtlich: Bundesanstalt für Straßenwesen Bundesrechnungshof ¦ - 2 S Man 2015 DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 06/2015 Sachgebiet 05.2: Brücken- und Ingenieurbau; Grundlagen 16.2: Bauvertragsrecht und Vergabewesen; Vergabe- und Vertragsunterlagen Dr. Stefan Krause Leiter der Abteilung Straßenbau HAUSANSCHRIFT Robert-Schuman-Platz 1 53175 Bonn POSTANSCHRIFT Postfach 20 01 00 53170 Bonn TEL +49 (0)228 99-300-5171 FAX+49 (0)228 99-300-807.5171 Ref-StB [email protected] www.bmvi.de Betreff: Förtschreibung der Zusätzlichen Technischen Vertrags¬ bedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING) a) Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 22/2012 vom 26.11.2012-StB 17/7192.10/81 -1811030- b) Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 25/2013 vom 10.12.2013 - StB 17/7192.70/11 -2125003 - Aktenzeichen: StB 17/7192.70/11-2380719 Datum: Bonn, 10.03.2015 Seite 1 von 4 Anlagen: 1. Übersicht über den Stand der ZTV-ING - Ausgabe Dez. 2014 2. Liste der Hinweise zu den ZTV-ING - Stand 30. Dezember 2014 3. Wesentliche Änderungen in den ZTV-ING - Ausgabe Dez. 2014 ZUSTELL- UND LIEFERANSCHRIFT: Heinrich-von-Stephan-Straße VERKEHRSANBINDUNG: Bus: 631, 637, 638, Bahn: 66, Haltestelle: Robert-Schuman-Platz Zertifikatselt 2009 audit berufundfamllle

2 S Man 2015 - Startseite · bedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING) a) ... 1 Baugruben Seite 1-10 12/2014 2 Gründungen Seite 1-7 ' • 12/2014 3 Wasserhaltung

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Bundesministeriumfür Verkehr unddigitale Infrastruktur

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur • Postfach 20 01 ÄLJttlK) Bonn

Oberste Straßenbaubehörden *..<¦{der Länder^ ^S^^s^,TVerl(etiri

nachrichtlich:Bundesanstalt für Straßenwesen

Bundesrechnungshof

¦-

2 S Man 2015

DEGES Deutsche EinheitFernstraßenplanungs- und -bau GmbH

Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 06/2015Sachgebiet 05.2: Brücken- und Ingenieurbau;

Grundlagen16.2: Bauvertragsrecht und Vergabewesen;

Vergabe- und Vertragsunterlagen

Dr. Stefan KrauseLeiter der Abteilung Straßenbau

HAUSANSCHRIFTRobert-Schuman-Platz 153175 Bonn

POSTANSCHRIFTPostfach 20 01 0053170 Bonn

TEL +49 (0)228 99-300-5171FAX+49 (0)228 99-300-807.5171

Ref-StB [email protected]

Betreff: Förtschreibung der Zusätzlichen Technischen Vertrags¬bedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING)

a)Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 22/2012vom 26.11.2012-StB 17/7192.10/81 -1811030-

b)Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 25/2013vom 10.12.2013 - StB 17/7192.70/11 -2125003 -

Aktenzeichen: StB 17/7192.70/11-2380719Datum: Bonn, 10.03.2015Seite 1 von 4

Anlagen:

1.Übersicht über den Stand der ZTV-ING - Ausgabe Dez. 20142.Liste der Hinweise zu den ZTV-ING - Stand 30. Dezember 20143.Wesentliche Änderungen in den ZTV-ING - Ausgabe Dez. 2014

ZUSTELL- UND LIEFERANSCHRIFT: Heinrich-von-Stephan-StraßeVERKEHRSANBINDUNG: Bus: 631, 637, 638, Bahn: 66, Haltestelle: Robert-Schuman-Platz

Zertifikatselt 2009audit berufundfamllle

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#1 Bundesministerium1 für Verkehr undI digitale Infrastruktur

Seite 2 von 4

A.

(1)Die Zusätzlichen Technischen Yertragsbedingungen und Richtli¬nien für Ingenieurbauten (ZTV-ING) wurden 2003 bekannt gegebenund zuletzt mit ARS Nr. 25/2013 vom 10,12.2013 mit dem StandDezember 2013 fortgeschrieben.

(2)Mit ARS Nr. 22/2012 vom 26.11.2012 erfolgte die Umstellungder Regelwerke für die Berechnung und Bemessung von Brücken aufdie europäischen Regelungen der Eurocodes. Diese Umstellung erfor¬derte auch eine Anpassung der Zusätzlichen Technischen Vertragsbe-

(dingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING).

(3)Bei Anwendung der Eurocodes sind die „ZTV-ING" sowie die„Liste der Hinweise zu den ZTV-ING" in der jeweils aktuellen Fas¬sung zugrunde zu legen-bzw. zu beachten und ggf. projektbezogen zuvereinbaren.

(4)Die jeweils letzten „Wesentlichen Änderungen in den ZTV-ING"sind der Anlage 3 zu entnehmen. In gleicher Weise sind die aktuellen„Hinweise zu den ZTV-ING - Stand 30. Dezember 2014" gemäß An¬lage 2 einzubeziehen.

(5)Die Bereitstellung der ZTV-ING und der „Hinweise zu den ZTV-ING" erfolgt ausschließlich digital über das Internet. Sie können vonder Homepage der BASt kostenlos heruntergeladen werden unter:www.bast.de / Publikationen / Regelwerke zum Download / Brü¬cken- und Ingenieurbau

(6)Aus urheberrechtlichen Gründen sind hiervon zurzeit allerdingsdie Abschnitte der ZTV-ING und der zugehörigen TL/TP-ING ausge¬nommen, die von der Forschungsgesellschafit für Straßen- und Ver¬kehrswesen (FGSV) bearbeitet werden.Dies betrifft folgende Abschnitte der ZTV-ING:

5-4 Tunnelbau - Betriebstechnische Ausstattung"7-1 bis 7-5 Brückenbeläge auf Beton und auf Stahl

8-2Bauwerksausstattung - Fahrbahnübergänge aus Asphalt9-3Bauwerke - Lärmschutzwände

Diese Abschnitte können nur über die Homepage des FGSV-Verlageskostenpflichtig heruntergeladen werden.

B.

(1) Die Aktualisierung der ZTV-ING betrifft folgende Abschnitte:

2-1Grundbau - Baugruben2-2Grundbau - Gründungen2-3Grundbau - Wasserhaltung -2-4Grundbau - Stützkonstruktionen

(2TT

Zertifikat seft 2009audlt berufundfamllle

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Bundesministeriumfür Verkehr unddigitale Infrastruktur

Seite3 von 4

3-1Massivbau - Beton3-2Massivbau - Bauausführung5-1Tunnelbau - Geschlossene Bauweise5-2Tunnelbau - Offene Bauweise6-1Bauverfahren - Traggerüste8-3Bauwerksausstattung - Lager und Gelenke9-4Bauwerke - Wellstahlbauwerke10-1Anhang - Normen und sonstige Technische Regelwerke

(2) Diese Abschnitte sind in der „Übersicht über den Stand der ZTV-ING" - Ausgabe Dezember 2014 (Anlage 1) durch Fettdruck des Be¬arbeitungsstandes 12/2014 hervorgehoben. Diese neue Übersicht do¬kumentiert den aktuellen Stand der ZTV-ING und enthält sowohl dieneuen bzw. überarbeiteten sowie die weiterhin gültigen Abschnitte.

C.

(1)Die Hinweise zu den entsprechenden Abschnitten der ZTV-INGsind bei der Projektbearbeitung und Ausschreibung zu beachten. Deraktuelle Stand ergibt sich aus der „Liste der Hinweise zu den ZTV-ING - Stand 30. Dezember 2014" (Anlage 2). Nicht mehr in der Listeaufgeführte Hinweisblätter entfallen.

(2)Soweit die „Hinweise zu den ZTV-ING" für die jeweilige Ma߬nahme zutreffend sind und vertragsrechtliche Bedeutung haben, sindentsprechende Textpassagen gesondert in die Vergabeunterlagen auf¬zunehmen bzw. zu vereinbaren.

D.

(1)Ich bitte Sie, folgende Regelungen für den Geschäftsbereich derBundesfernstraßen einzuführen und - soweit zutreffend - zukünftigenBauverträgen auf der Grundlage der Eurocodes zugrunde zu legen:

•Übersicht über den Stand der ZTV-ING - Ausgabe Dezember 2014•ZTV-ING - Ausgabe Dezember 2014•Liste der Hinweise zu den ZTV-ING - Stand 30. Dezember 2Qlj/f•Hinweise zu den ZTV-ING ( sind projektbezogen zu vereinbaren)

(2)Das ARS Nr. 25/2013 vom 10.12.2013 mit Bekanntgabe derZTV-ING - Stand Dezember 2013 - wird hiermit aufgehoben.

(3)Einen Abdruck Ihres Einfuhrungsschreibens bitte ich mir zu über¬senden. Im Interesse einer einheitlichen Regelung würde ich es be¬grüßen, wenn für Bauvorhaben in Ihrem Zuständigkeitsbereich ent¬sprechend verfahren wird.

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Bundesministeriumfür Verkehr unddigitale Infrastruktur

Seite 4 von 4

(4)Bei laufenden Bauverträgen bleibt die dem Bauvertrag zugrundeliegende Fassung der ZTV-ING maßgebend, soweit im Einzelfallnichts anderes vereinbart wird. Daher sind die bisherigen Fassungender ZTV-ING in geeigneter Weise zu archivieren.

(5)Dieses Allgemeine Rundschreiben Straßenbau wird im Verkehrs¬blatt, Heft 06/2015 vom 31.03.2015 veröffentlicht.

Im AuftragDr. Stefan Krause

Beglaubigt:

Angestellte^

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Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinienfür Ingenieurbauten (ZTV-ING)

Übersicht über den Stand der ZTV-ING

Ausgabe Dezember 2014Teil: Abschnitt: Stand:

1 Allgemeines

2 Grundbau

3 Massivbau

1Grundsätzliches

Seite 1-612/2012

2Technische Bearbeitung

Seite 1 -2012/2013

3Prüfungen während der Ausführung

Seite 1 -804/2013

4Gradiente und Ebenflächigkeit des Überbaus

Seite 1 -403/2012

1Baugruben

Seite 1-1012/2014

2GründungenSeite 1-7'• 12/2014

3Wasserhaltung

Seite 1-512/20144Stützkonstruktionen

Seite 1-612/2014

1Beton

Seite 1-1112/2014

2Bauausführung

Seite 1 -1212/2014

3Bauwerksfugen

Seite 1-412/2012

4Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen

Seite 1 -4512/2013

5Füllen von Rissen und Hohlräumen in Beton¬bauteilen

Seite 1 -2612/2013

6Mauerwerk

Seite 1-512/2012

Stand 30.12.2014 ' Seite 1 von 3

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Teil: Abschnitt: Stand

4 Stahlbau, Stahlverbundbau 1

5 Tunnelbau

6 Bauverfahren

7 Brückenbeläge

Stahlbau

Seite 1 - 812/2012

2Stahlverbundbau

Seite 1-712/2012

3Korrosionsschutz von Stahlbauten

Seite 1 -8312/2013

4Brückenseile

in Bearbeitung

5Korrosionsschutz von Brückenseilen

in Bearbeitung

1Geschlossene Bauweise

Seite 1 -4212/2014

2Offene Bauweise

Seite 1-1512/2014

3Maschinelle Schildvortriebsverfahren

Seite 1-1912/2012

4Betriebstechnische Ausstattung

Seite 1 -812/20075Abdichtung

Seite 1 - 1312/2007

1T raggerüste

Seite 1-612/20142Taktschiebeverfahren

Seite 1-412/2012

3Schutzeinrichtungen gegen Witterungseinflüsse

Seite 1-412/2012

1Brückenbeläge auf Beton mit einer Dichtungs¬schicht aus einer Bitumen-Schweißbahn

Seite 1 -2201/2003

2Brückenbeläge auf Beton mit einer Dichtungs¬schicht aus zwei Bitumen-Schweißbahnen

Seite 1 -204/2010*

3Brückenbeläge auf Beton mit einer Dichtungs¬schicht aus Flüssigkunststoff

Seite 1 - 201/2003

4Brückenbeläge auf Stahl mit einem Dichtungs¬system

Seite 1 -204/2010

5Reaktionsharzgebundene Dünnbeläge auf StahlSeite 1 -2001/2003

Stand 30.12.2014 Seite 2 von 3

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Teil: Abschnitt: Stand

8 Bauwerksausstattung 1Fahrbahnübergänge aus Stahl und aus Elastomer

Seite 1 - 7

2Fahrbahnübergänge aus Asphalt

Seite 1-19

3Lager und Gelenke

Seite 1 - 7

4Rückhaltesysteme

Seite 1-8

5Entwässerungen

Seite 1-4

6Befestigungseinrichtungen und Unterfütterungvon Ankerplatten

Seite 1 - 4

12/2012

01/2003

12/2014

12/2013

12/2013

12/2014

9 Bauwerke Verkehrszeichenbrücken

Seite 1-11

Bewegliche Brücken

Seite 1-28

Lärmschutzwände

Seite 1 - 2

Wellstahlbauwerke

Seite 1-20

12/2012

12/2012

12/2007

12/2014

10 Anhang 1 Normen und sonstige Technische Regelwerke

Seite 1-25 12/2014

Stand 30.12.2014 Seite 3 von 3

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Bundesministerium für Verkehr, Bau und StadtentwicklungAbteilung Straßenbau

Liste der Hinweise zu den ZTV-ING

Stand: 30. Dezember 2014

Teil / Abschnitt der ZTV-ING:Stand:

1Allgemeines

1Grundsätzliches

Abruf der „Zusammenstellung der geprüften bzw. zertifizierten Stoffe, Stoffsysteme und 30.04.2010Bauteile" nach ZTV-ING

2Technische Bearbeitung

3Prüfungen während der Ausführung

4Gradiente und Ebenflächigkeit des Überbaus

2Grundbau

1Baugruben

2Gründungen

3Wasserhaltung

4Stützkonstruktionen

3Massivbau

1Beton

Zuordnung von Beton nach alter und neuer Norm

2Bauausführung

Anwendung von europäischen techn. Zulassungen für Spannverfahren nach ETAG 013

3Bauwerksfugen

4Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen

5Füllen von Rissen und Hohlräumen in Betonbauteilen

6Mauerwerk

07.03.2003

07.07.2006

Stand 30.12.2014 Seite 1 von 3

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Teil / Abschnitt der ZTV-ING: Stand:

4Stahlbau. Stahlverbundbau

1Stahlbau

2Stahlverbundbau

3Korrosionsschutz von Stahlbauten

Hinweise zur Anwendung von Blatt 97 und Blatt 99 der TL/TP-KOR-Stahlbauten05.12.2007

Hinweise und Änderungen zu den Technischen Lieferbedingungen und Technischen30.04.2010Prüfvorschriften für Beschichtungsstoffe für den Korrosionsschutz von Stahlbauten(TL/TP-KOR-Stahlbauten)

Änderungen hinsichtlich der Farbe einiger Grundbeschichtungen nach den Technischen30.03.2012Lieferbedingungen und Technischen Prüfvorschriften für Beschichtungsstoffe für denKorrosionsschutz von Stahlbauten (TL/TP-KOR-Stahlbauten)

4Brückenseile

5Korrosionsschutz von Brückenseilen

5Tunnelbau

1Geschlossene Bauweise

Hinweise zu Planung, Entwurf und Ausführung30.12.2014

— , Hinweise zu.Afihang-A -Rjchtlinie für die Anwendung der zerstörungsfreien Prüfung„ OStI 2.2007von Tunnelinnenschalen (RI-ZFP-TU)

2Offene Bauweise

Hinweise zu Planung, Entwurf und Ausführung30.12.2014

3Maschinelle Schildvortriebsverfahren

Hinweise zu Planung und Entwurf05.12.2007

4Betriebstechnische Ausstattung

Hinweise zu Planung und Entwurf30.03.2012

5Abdichtung

6Bauverfahren

1T raggerüste

2Taktschiebeverfahren

3Schutzeinrichtungen gegen Witterungseinflüsse

Stand 30.12.2014 Seite 2 von 3

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Teil /Abschnitt der ZTV-ING:Stand:

7Brückenbeläge1Brückenbeläge auf Beton mit einer Dichtungsschicht aus einer Bitumen-

SchweißbahnHinweise zur Anwendung

Hinweise für die Ausführung von Randanschlüssen der Abdichtung bei Betonbrückengemäß Richtzeichnungen Dicht 20 bis Dicht 25

Bitumen-Schweißbahnen nach DIN EN 14695

2Brückenbeläge auf Beton mit einer Dichtungsschicht aus zwei Bitumen-Schweißbahnen

Hinweise für die Ausführung von Randanschlüssen der Abdichtung bei Betonbrückengemäß Richtzeichnungen Dicht 20 bis Dicht 25

Bitumen-Schweißbahnen nach DIN EN 14695

3Brückenbeläge auf Beton mit einer Dichtungsschicht aus Flüssigkunststoff

4Brückenbeläge auf Stahl mit einem Dichtungssystem

5Reaktionsharzgebundene Dünnbeläge auf Stahl

Hinweise zur Anwendung

8Bauwerksausstattung

1Fahrbahnübergänge aus Stahl und aus Ejästömer^

2Fahrbahnübergänge aus Asphalt

3Lager und Gelenke

4Rückhaltesysteme

5Entwässerungen

6Befestigungseinrichtungen und Unterfütterung von Ankerplatten

9Bauwerke

1Verkehrszeichenbrücken

2Bewegliche Brücken

3Lärmschutzwände

4Wellstahlbauwerke

10 Anhang

1 Normen und sonstige Technische Regelwerke

07.03.2003

30.04.2010

30.03.2012

30.04.2010

30.03.2012

07.03.2003

Stand 30.12.2014 Seite 3 von 3

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Anlage 3 zum ARS 06/2015 vom 10.03.2015

Wesentliche Änderungen in den ZTV-ING - Ausgabe Dezember 2014

In den einzelnen Abschnitten der ZTV-ING ergeben sich im Wesentlichen folgende Änderungen:

•Abschnitte 2-1 bis 2-4: Berücksichtigung neuerer normativer Entwicklungen. DIN EN 1997-1

Ausgabe'2009-09 gilt nun in allen vier Abschnitten mit. Die Datierung wurde erforderlich, weil

in der Ausgabe 2014-03 dieser Norm im Abschnitt 8 „Anker" Änderungen umgesetzt wurden, die

von den deutschen Normenausschüssen nicht gebilligt wurden, da hierdurch Missverständnisse

und ggf. Fehlinterpretationen befürchtet werden. Im Abschnitt 1 wurden für die Herstellung von

Schlitzwänden nun die Normen DIN 4126 und DIN 4127 berücksichtigt. In den Abschnitten 2

und 4 konnte die Forderung nach allgemeiner bauaufsichtlichen Zulassung für Spundbohlen aus

den Stahlsorten 320 GP, 390 GP. und 430 GP für die Herstellung von Gründungen und Stützkon-

. struktionen entfallen, da diese nicht mehr Bestandteil der Bauregelliste A Teil 1 ist.

•Abschnitt 3-1: Redaktionelle Überarbeitung der Prüfungen zur Bestimmung des Wassergehalts

von Frischbeton (Nr. 10.1) sowie Ergänzung um die Methode zur Bestimmung der Kernfeuchte

der Gesteinskörung (Nr. 10.1.2) in Anlehnung an das Verfahren nach DIN 52171:1989- 10.

i

•Abschnitt 3-2: Ergänzender Hinweis in Nr. 5.2 (3) auf die Betonstahlverzeichnisse des DIBt.

Aufnahme der Regeln zur Verwendung von Betonstahl in Ringen unter Nr. 5.1 (4). (Damit kann

das ARS 28/1991 „Genormte und bauaufsichtlich zugelassene Betonstähle" sowie das Hinweis¬

blatt zu Abschnitt 3-2 „Weiterverarbeitung von Betonstahl vom Ring" vom 30.04.2010 zurück¬

gezogen werden.)

•Abschnitt 5-1: Verwendung von PP-Faserbeton gemäß Anhang B für die Ausführung der Tun¬

nelinnenschale des aufgehenden Gewölbes und ggf. vorzusehender Zwischendecken.

•Abschnitt 5-2: Verwendung von PP-Faserbeton gemäß Anhang B zum Teil 5 Abschnitt 1 für

den Konstruktionsbeton.

•Abschnitt 6-1: Präzisierung der Bestimmung, dass die Prüfung des Ingenieurbauwerkes und des

Traggerüstes in einer Hand liegen soll. Die Bestimmung „Die Prüfkosten für Nachträge der

Tragwerksplanung des Traggerüstes, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, trägt dieser selbst,

wurde gestrichen.

Stand 30.12.2014 Seite 1

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Anlage 3 zum ARS XY/2015 vom .2015

•Abschnitt 8-3: Ergänzung, dass die Verwendung von Kunststoffmörteln zum Ausgleich von

Passungenauigkeiten beim Einbau von Lagern an der Stahlkonstruktion von Brücken bei Neubau¬

ten unzulässig und bei Instandsetzungsmaßnahmen an Bedingungen geknüpft ist.

•Abschnitt 8-6: Aufnahme von Regelungen zur Sicherung von nicht planmäßig vorgespannten

Schrauben und einige redaktionelle Änderungen.

•Abschnitt 9-4: Berücksichtigung neuerer normativer Entwicklungen. DIN EN 1997-1 gilt nun in

der Ausgabe 2009-09 mit. Die Datierung dieser Norm wurde in Teil 2 „Grundbau" erforderlich

und im Sinne eines konsistenten Regelwerkes auch für den Abschnitt 9-4 übernommen. Sie gilt

damit auch im Abschnitt 9-4, Nr. 7.1 für den Einbau. Überprüfung und Anpassung der Begriffs-

defmitionen „Überschüttung" und „Überdeckung".

•Abschnitt 10-1: Aktualisierung der Normen und sonstigen Technischen Regelwerke auf Grund¬

lage der durch die AG und den KoA-Bau überarbeiteten Abschnitte der ZTV-ING.

Stand: 30.12.2014 Seite 2

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