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Bundesministeriumfür Verkehr unddigitale Infrastruktur
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur • Postfach 20 01 ÄLJttlK) Bonn
Oberste Straßenbaubehörden *..<¦{der Länder^ ^S^^s^,TVerl(etiri
nachrichtlich:Bundesanstalt für Straßenwesen
Bundesrechnungshof
¦-
2 S Man 2015
DEGES Deutsche EinheitFernstraßenplanungs- und -bau GmbH
Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 06/2015Sachgebiet 05.2: Brücken- und Ingenieurbau;
Grundlagen16.2: Bauvertragsrecht und Vergabewesen;
Vergabe- und Vertragsunterlagen
Dr. Stefan KrauseLeiter der Abteilung Straßenbau
HAUSANSCHRIFTRobert-Schuman-Platz 153175 Bonn
POSTANSCHRIFTPostfach 20 01 0053170 Bonn
TEL +49 (0)228 99-300-5171FAX+49 (0)228 99-300-807.5171
Ref-StB [email protected]
Betreff: Förtschreibung der Zusätzlichen Technischen Vertrags¬bedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING)
a)Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 22/2012vom 26.11.2012-StB 17/7192.10/81 -1811030-
b)Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 25/2013vom 10.12.2013 - StB 17/7192.70/11 -2125003 -
Aktenzeichen: StB 17/7192.70/11-2380719Datum: Bonn, 10.03.2015Seite 1 von 4
Anlagen:
1.Übersicht über den Stand der ZTV-ING - Ausgabe Dez. 20142.Liste der Hinweise zu den ZTV-ING - Stand 30. Dezember 20143.Wesentliche Änderungen in den ZTV-ING - Ausgabe Dez. 2014
ZUSTELL- UND LIEFERANSCHRIFT: Heinrich-von-Stephan-StraßeVERKEHRSANBINDUNG: Bus: 631, 637, 638, Bahn: 66, Haltestelle: Robert-Schuman-Platz
Zertifikatselt 2009audit berufundfamllle
#1 Bundesministerium1 für Verkehr undI digitale Infrastruktur
Seite 2 von 4
A.
(1)Die Zusätzlichen Technischen Yertragsbedingungen und Richtli¬nien für Ingenieurbauten (ZTV-ING) wurden 2003 bekannt gegebenund zuletzt mit ARS Nr. 25/2013 vom 10,12.2013 mit dem StandDezember 2013 fortgeschrieben.
(2)Mit ARS Nr. 22/2012 vom 26.11.2012 erfolgte die Umstellungder Regelwerke für die Berechnung und Bemessung von Brücken aufdie europäischen Regelungen der Eurocodes. Diese Umstellung erfor¬derte auch eine Anpassung der Zusätzlichen Technischen Vertragsbe-
(dingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING).
(3)Bei Anwendung der Eurocodes sind die „ZTV-ING" sowie die„Liste der Hinweise zu den ZTV-ING" in der jeweils aktuellen Fas¬sung zugrunde zu legen-bzw. zu beachten und ggf. projektbezogen zuvereinbaren.
(4)Die jeweils letzten „Wesentlichen Änderungen in den ZTV-ING"sind der Anlage 3 zu entnehmen. In gleicher Weise sind die aktuellen„Hinweise zu den ZTV-ING - Stand 30. Dezember 2014" gemäß An¬lage 2 einzubeziehen.
(5)Die Bereitstellung der ZTV-ING und der „Hinweise zu den ZTV-ING" erfolgt ausschließlich digital über das Internet. Sie können vonder Homepage der BASt kostenlos heruntergeladen werden unter:www.bast.de / Publikationen / Regelwerke zum Download / Brü¬cken- und Ingenieurbau
(6)Aus urheberrechtlichen Gründen sind hiervon zurzeit allerdingsdie Abschnitte der ZTV-ING und der zugehörigen TL/TP-ING ausge¬nommen, die von der Forschungsgesellschafit für Straßen- und Ver¬kehrswesen (FGSV) bearbeitet werden.Dies betrifft folgende Abschnitte der ZTV-ING:
5-4 Tunnelbau - Betriebstechnische Ausstattung"7-1 bis 7-5 Brückenbeläge auf Beton und auf Stahl
8-2Bauwerksausstattung - Fahrbahnübergänge aus Asphalt9-3Bauwerke - Lärmschutzwände
Diese Abschnitte können nur über die Homepage des FGSV-Verlageskostenpflichtig heruntergeladen werden.
B.
(1) Die Aktualisierung der ZTV-ING betrifft folgende Abschnitte:
2-1Grundbau - Baugruben2-2Grundbau - Gründungen2-3Grundbau - Wasserhaltung -2-4Grundbau - Stützkonstruktionen
(2TT
Zertifikat seft 2009audlt berufundfamllle
Bundesministeriumfür Verkehr unddigitale Infrastruktur
Seite3 von 4
3-1Massivbau - Beton3-2Massivbau - Bauausführung5-1Tunnelbau - Geschlossene Bauweise5-2Tunnelbau - Offene Bauweise6-1Bauverfahren - Traggerüste8-3Bauwerksausstattung - Lager und Gelenke9-4Bauwerke - Wellstahlbauwerke10-1Anhang - Normen und sonstige Technische Regelwerke
(2) Diese Abschnitte sind in der „Übersicht über den Stand der ZTV-ING" - Ausgabe Dezember 2014 (Anlage 1) durch Fettdruck des Be¬arbeitungsstandes 12/2014 hervorgehoben. Diese neue Übersicht do¬kumentiert den aktuellen Stand der ZTV-ING und enthält sowohl dieneuen bzw. überarbeiteten sowie die weiterhin gültigen Abschnitte.
C.
(1)Die Hinweise zu den entsprechenden Abschnitten der ZTV-INGsind bei der Projektbearbeitung und Ausschreibung zu beachten. Deraktuelle Stand ergibt sich aus der „Liste der Hinweise zu den ZTV-ING - Stand 30. Dezember 2014" (Anlage 2). Nicht mehr in der Listeaufgeführte Hinweisblätter entfallen.
(2)Soweit die „Hinweise zu den ZTV-ING" für die jeweilige Ma߬nahme zutreffend sind und vertragsrechtliche Bedeutung haben, sindentsprechende Textpassagen gesondert in die Vergabeunterlagen auf¬zunehmen bzw. zu vereinbaren.
D.
(1)Ich bitte Sie, folgende Regelungen für den Geschäftsbereich derBundesfernstraßen einzuführen und - soweit zutreffend - zukünftigenBauverträgen auf der Grundlage der Eurocodes zugrunde zu legen:
•Übersicht über den Stand der ZTV-ING - Ausgabe Dezember 2014•ZTV-ING - Ausgabe Dezember 2014•Liste der Hinweise zu den ZTV-ING - Stand 30. Dezember 2Qlj/f•Hinweise zu den ZTV-ING ( sind projektbezogen zu vereinbaren)
(2)Das ARS Nr. 25/2013 vom 10.12.2013 mit Bekanntgabe derZTV-ING - Stand Dezember 2013 - wird hiermit aufgehoben.
(3)Einen Abdruck Ihres Einfuhrungsschreibens bitte ich mir zu über¬senden. Im Interesse einer einheitlichen Regelung würde ich es be¬grüßen, wenn für Bauvorhaben in Ihrem Zuständigkeitsbereich ent¬sprechend verfahren wird.
Bundesministeriumfür Verkehr unddigitale Infrastruktur
Seite 4 von 4
(4)Bei laufenden Bauverträgen bleibt die dem Bauvertrag zugrundeliegende Fassung der ZTV-ING maßgebend, soweit im Einzelfallnichts anderes vereinbart wird. Daher sind die bisherigen Fassungender ZTV-ING in geeigneter Weise zu archivieren.
(5)Dieses Allgemeine Rundschreiben Straßenbau wird im Verkehrs¬blatt, Heft 06/2015 vom 31.03.2015 veröffentlicht.
Im AuftragDr. Stefan Krause
Beglaubigt:
Angestellte^
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinienfür Ingenieurbauten (ZTV-ING)
Übersicht über den Stand der ZTV-ING
Ausgabe Dezember 2014Teil: Abschnitt: Stand:
1 Allgemeines
2 Grundbau
3 Massivbau
1Grundsätzliches
Seite 1-612/2012
2Technische Bearbeitung
Seite 1 -2012/2013
3Prüfungen während der Ausführung
Seite 1 -804/2013
4Gradiente und Ebenflächigkeit des Überbaus
Seite 1 -403/2012
1Baugruben
Seite 1-1012/2014
2GründungenSeite 1-7'• 12/2014
3Wasserhaltung
Seite 1-512/20144Stützkonstruktionen
Seite 1-612/2014
1Beton
Seite 1-1112/2014
2Bauausführung
Seite 1 -1212/2014
3Bauwerksfugen
Seite 1-412/2012
4Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen
Seite 1 -4512/2013
5Füllen von Rissen und Hohlräumen in Beton¬bauteilen
Seite 1 -2612/2013
6Mauerwerk
Seite 1-512/2012
Stand 30.12.2014 ' Seite 1 von 3
Teil: Abschnitt: Stand
4 Stahlbau, Stahlverbundbau 1
5 Tunnelbau
6 Bauverfahren
7 Brückenbeläge
Stahlbau
Seite 1 - 812/2012
2Stahlverbundbau
Seite 1-712/2012
3Korrosionsschutz von Stahlbauten
Seite 1 -8312/2013
4Brückenseile
in Bearbeitung
5Korrosionsschutz von Brückenseilen
in Bearbeitung
1Geschlossene Bauweise
Seite 1 -4212/2014
2Offene Bauweise
Seite 1-1512/2014
3Maschinelle Schildvortriebsverfahren
Seite 1-1912/2012
4Betriebstechnische Ausstattung
Seite 1 -812/20075Abdichtung
Seite 1 - 1312/2007
1T raggerüste
Seite 1-612/20142Taktschiebeverfahren
Seite 1-412/2012
3Schutzeinrichtungen gegen Witterungseinflüsse
Seite 1-412/2012
1Brückenbeläge auf Beton mit einer Dichtungs¬schicht aus einer Bitumen-Schweißbahn
Seite 1 -2201/2003
2Brückenbeläge auf Beton mit einer Dichtungs¬schicht aus zwei Bitumen-Schweißbahnen
Seite 1 -204/2010*
3Brückenbeläge auf Beton mit einer Dichtungs¬schicht aus Flüssigkunststoff
Seite 1 - 201/2003
4Brückenbeläge auf Stahl mit einem Dichtungs¬system
Seite 1 -204/2010
5Reaktionsharzgebundene Dünnbeläge auf StahlSeite 1 -2001/2003
Stand 30.12.2014 Seite 2 von 3
Teil: Abschnitt: Stand
8 Bauwerksausstattung 1Fahrbahnübergänge aus Stahl und aus Elastomer
Seite 1 - 7
2Fahrbahnübergänge aus Asphalt
Seite 1-19
3Lager und Gelenke
Seite 1 - 7
4Rückhaltesysteme
Seite 1-8
5Entwässerungen
Seite 1-4
6Befestigungseinrichtungen und Unterfütterungvon Ankerplatten
Seite 1 - 4
12/2012
01/2003
12/2014
12/2013
12/2013
12/2014
9 Bauwerke Verkehrszeichenbrücken
Seite 1-11
Bewegliche Brücken
Seite 1-28
Lärmschutzwände
Seite 1 - 2
Wellstahlbauwerke
Seite 1-20
12/2012
12/2012
12/2007
12/2014
10 Anhang 1 Normen und sonstige Technische Regelwerke
Seite 1-25 12/2014
Stand 30.12.2014 Seite 3 von 3
Bundesministerium für Verkehr, Bau und StadtentwicklungAbteilung Straßenbau
Liste der Hinweise zu den ZTV-ING
Stand: 30. Dezember 2014
Teil / Abschnitt der ZTV-ING:Stand:
1Allgemeines
1Grundsätzliches
Abruf der „Zusammenstellung der geprüften bzw. zertifizierten Stoffe, Stoffsysteme und 30.04.2010Bauteile" nach ZTV-ING
2Technische Bearbeitung
3Prüfungen während der Ausführung
4Gradiente und Ebenflächigkeit des Überbaus
2Grundbau
1Baugruben
2Gründungen
3Wasserhaltung
4Stützkonstruktionen
3Massivbau
1Beton
Zuordnung von Beton nach alter und neuer Norm
2Bauausführung
Anwendung von europäischen techn. Zulassungen für Spannverfahren nach ETAG 013
3Bauwerksfugen
4Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen
5Füllen von Rissen und Hohlräumen in Betonbauteilen
6Mauerwerk
07.03.2003
07.07.2006
Stand 30.12.2014 Seite 1 von 3
Teil / Abschnitt der ZTV-ING: Stand:
4Stahlbau. Stahlverbundbau
1Stahlbau
2Stahlverbundbau
3Korrosionsschutz von Stahlbauten
Hinweise zur Anwendung von Blatt 97 und Blatt 99 der TL/TP-KOR-Stahlbauten05.12.2007
Hinweise und Änderungen zu den Technischen Lieferbedingungen und Technischen30.04.2010Prüfvorschriften für Beschichtungsstoffe für den Korrosionsschutz von Stahlbauten(TL/TP-KOR-Stahlbauten)
Änderungen hinsichtlich der Farbe einiger Grundbeschichtungen nach den Technischen30.03.2012Lieferbedingungen und Technischen Prüfvorschriften für Beschichtungsstoffe für denKorrosionsschutz von Stahlbauten (TL/TP-KOR-Stahlbauten)
4Brückenseile
5Korrosionsschutz von Brückenseilen
5Tunnelbau
1Geschlossene Bauweise
Hinweise zu Planung, Entwurf und Ausführung30.12.2014
— , Hinweise zu.Afihang-A -Rjchtlinie für die Anwendung der zerstörungsfreien Prüfung„ OStI 2.2007von Tunnelinnenschalen (RI-ZFP-TU)
2Offene Bauweise
Hinweise zu Planung, Entwurf und Ausführung30.12.2014
3Maschinelle Schildvortriebsverfahren
Hinweise zu Planung und Entwurf05.12.2007
4Betriebstechnische Ausstattung
Hinweise zu Planung und Entwurf30.03.2012
5Abdichtung
6Bauverfahren
1T raggerüste
2Taktschiebeverfahren
3Schutzeinrichtungen gegen Witterungseinflüsse
Stand 30.12.2014 Seite 2 von 3
Teil /Abschnitt der ZTV-ING:Stand:
7Brückenbeläge1Brückenbeläge auf Beton mit einer Dichtungsschicht aus einer Bitumen-
SchweißbahnHinweise zur Anwendung
Hinweise für die Ausführung von Randanschlüssen der Abdichtung bei Betonbrückengemäß Richtzeichnungen Dicht 20 bis Dicht 25
Bitumen-Schweißbahnen nach DIN EN 14695
2Brückenbeläge auf Beton mit einer Dichtungsschicht aus zwei Bitumen-Schweißbahnen
Hinweise für die Ausführung von Randanschlüssen der Abdichtung bei Betonbrückengemäß Richtzeichnungen Dicht 20 bis Dicht 25
Bitumen-Schweißbahnen nach DIN EN 14695
3Brückenbeläge auf Beton mit einer Dichtungsschicht aus Flüssigkunststoff
4Brückenbeläge auf Stahl mit einem Dichtungssystem
5Reaktionsharzgebundene Dünnbeläge auf Stahl
Hinweise zur Anwendung
8Bauwerksausstattung
1Fahrbahnübergänge aus Stahl und aus Ejästömer^
2Fahrbahnübergänge aus Asphalt
3Lager und Gelenke
4Rückhaltesysteme
5Entwässerungen
6Befestigungseinrichtungen und Unterfütterung von Ankerplatten
9Bauwerke
1Verkehrszeichenbrücken
2Bewegliche Brücken
3Lärmschutzwände
4Wellstahlbauwerke
10 Anhang
1 Normen und sonstige Technische Regelwerke
07.03.2003
30.04.2010
30.03.2012
30.04.2010
30.03.2012
07.03.2003
Stand 30.12.2014 Seite 3 von 3
Anlage 3 zum ARS 06/2015 vom 10.03.2015
Wesentliche Änderungen in den ZTV-ING - Ausgabe Dezember 2014
In den einzelnen Abschnitten der ZTV-ING ergeben sich im Wesentlichen folgende Änderungen:
•Abschnitte 2-1 bis 2-4: Berücksichtigung neuerer normativer Entwicklungen. DIN EN 1997-1
Ausgabe'2009-09 gilt nun in allen vier Abschnitten mit. Die Datierung wurde erforderlich, weil
in der Ausgabe 2014-03 dieser Norm im Abschnitt 8 „Anker" Änderungen umgesetzt wurden, die
von den deutschen Normenausschüssen nicht gebilligt wurden, da hierdurch Missverständnisse
und ggf. Fehlinterpretationen befürchtet werden. Im Abschnitt 1 wurden für die Herstellung von
Schlitzwänden nun die Normen DIN 4126 und DIN 4127 berücksichtigt. In den Abschnitten 2
und 4 konnte die Forderung nach allgemeiner bauaufsichtlichen Zulassung für Spundbohlen aus
den Stahlsorten 320 GP, 390 GP. und 430 GP für die Herstellung von Gründungen und Stützkon-
. struktionen entfallen, da diese nicht mehr Bestandteil der Bauregelliste A Teil 1 ist.
•Abschnitt 3-1: Redaktionelle Überarbeitung der Prüfungen zur Bestimmung des Wassergehalts
von Frischbeton (Nr. 10.1) sowie Ergänzung um die Methode zur Bestimmung der Kernfeuchte
der Gesteinskörung (Nr. 10.1.2) in Anlehnung an das Verfahren nach DIN 52171:1989- 10.
i
•Abschnitt 3-2: Ergänzender Hinweis in Nr. 5.2 (3) auf die Betonstahlverzeichnisse des DIBt.
Aufnahme der Regeln zur Verwendung von Betonstahl in Ringen unter Nr. 5.1 (4). (Damit kann
das ARS 28/1991 „Genormte und bauaufsichtlich zugelassene Betonstähle" sowie das Hinweis¬
blatt zu Abschnitt 3-2 „Weiterverarbeitung von Betonstahl vom Ring" vom 30.04.2010 zurück¬
gezogen werden.)
•Abschnitt 5-1: Verwendung von PP-Faserbeton gemäß Anhang B für die Ausführung der Tun¬
nelinnenschale des aufgehenden Gewölbes und ggf. vorzusehender Zwischendecken.
•Abschnitt 5-2: Verwendung von PP-Faserbeton gemäß Anhang B zum Teil 5 Abschnitt 1 für
den Konstruktionsbeton.
•Abschnitt 6-1: Präzisierung der Bestimmung, dass die Prüfung des Ingenieurbauwerkes und des
Traggerüstes in einer Hand liegen soll. Die Bestimmung „Die Prüfkosten für Nachträge der
Tragwerksplanung des Traggerüstes, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, trägt dieser selbst,
wurde gestrichen.
Stand 30.12.2014 Seite 1
Anlage 3 zum ARS XY/2015 vom .2015
•Abschnitt 8-3: Ergänzung, dass die Verwendung von Kunststoffmörteln zum Ausgleich von
Passungenauigkeiten beim Einbau von Lagern an der Stahlkonstruktion von Brücken bei Neubau¬
ten unzulässig und bei Instandsetzungsmaßnahmen an Bedingungen geknüpft ist.
•Abschnitt 8-6: Aufnahme von Regelungen zur Sicherung von nicht planmäßig vorgespannten
Schrauben und einige redaktionelle Änderungen.
•Abschnitt 9-4: Berücksichtigung neuerer normativer Entwicklungen. DIN EN 1997-1 gilt nun in
der Ausgabe 2009-09 mit. Die Datierung dieser Norm wurde in Teil 2 „Grundbau" erforderlich
und im Sinne eines konsistenten Regelwerkes auch für den Abschnitt 9-4 übernommen. Sie gilt
damit auch im Abschnitt 9-4, Nr. 7.1 für den Einbau. Überprüfung und Anpassung der Begriffs-
defmitionen „Überschüttung" und „Überdeckung".
•Abschnitt 10-1: Aktualisierung der Normen und sonstigen Technischen Regelwerke auf Grund¬
lage der durch die AG und den KoA-Bau überarbeiteten Abschnitte der ZTV-ING.
Stand: 30.12.2014 Seite 2