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ab 23. 2. 2015

ab 23. 2. 2015 1.Jeder Schüler hat das Recht ungestört zu lernen. 2.Jeder Lehrer hat das Recht ungestört zu unterrichten. 3. Jeder muss stets die Rechte

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  • ab 23. 2. 2015
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  • 1.Jeder Schler hat das Recht ungestrt zu lernen. 2.Jeder Lehrer hat das Recht ungestrt zu unterrichten. 3. Jeder muss stets die Rechte der Anderen respektieren.
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  • Die Ziele: 1.Die lernbereiten SchlerInnen zu schtzen und ihnen ungestrten guten Unterricht anzubieten. 2.Hufig strenden SchlerInnen Hilfen anzubieten ihr Sozialverhalten zu verbessern.
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  • ABLAUF: Wenn ein Schler in der Klasse den Unterricht strt, wird ermahnt und gefragt, ob er sich lieber an die Regeln halten mchte, oder ob er in die Time-Out Klasse gehen mchte. Wenn der Schler eine Schlerin nicht einlenkt, dann muss er in die Time-Out Klasse gehen. Wenn er zurck in die Klasse mchte, muss er einen schriftlichen Rckkehrplan erstellen und mit dem Lehrer besprechen. Muss ein Schler dreimal in die TimeOutKlasse, werden seine Eltern von der Direktion ausnahmslos vorgeladen.
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