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Abschlussbericht / Expertise zum Forschungsprojekt »Wohnbedarf und -bedürfnisse von Menschen mit geistiger Behinderung im Kreis Plön« 2004 1. Einleitung: Anlass – Fragestellung – Verlauf S. 2 2. Zur Bedeutung des Wohnens: Sozialpolitische und –wissenschaftliche Ausgangspunkte S. 4 3. Planung und Methodik der Untersuchung S. 10 4. Durchführung der Untersuchung S. 15 5. Darstellung der Ergebnisse S. 17 6. Interpretation und Empfehlungen S. 27 7. Literatur S. 37 Anhang FH Kiel Prof. Dr. HAJO JAKOBS LHW Plön

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Abschlussbericht / Expertise

zum

Forschungsprojekt

»Wohnbedarf und -bedürfnisse von Menschen mit

geistiger Behinderung im Kreis Plön«

2004

1. Einleitung: Anlass – Fragestellung – Verlauf S. 2

2. Zur Bedeutung des Wohnens: Sozialpolitische und –wissenschaftliche Ausgangspunkte S. 4

3. Planung und Methodik der Untersuchung S. 10

4. Durchführung der Untersuchung S. 15

5. Darstellung der Ergebnisse S. 17

6. Interpretation und Empfehlungen S. 27

7. Literatur S. 37

Anhang

FH Kiel Prof. Dr. HAJO JAKOBS LHW Plön

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© Prof. Dr. Hajo Jakobs – Projektbericht – 13.02.2005 - S. 2 v. 38 -

1. Einleitung: Anlass – Fragestellung – Verlauf

Der vorliegende Bericht bildet den Abschluss einer unabhängigen wissenschaft-

lichen Untersuchung, die im Auftrag des Lebenshilfewerks (LHW) Plön gGmbH

durchgeführt wurde, und formuliert eine Bewertung bzw. einige Empfehlungen für den Auftraggeber.

Vor dem Hintergrund der sozialpolitischen Veränderungen, die erhebliche Aus-

wirkungen auf die Arbeit und die derzeitige wie zukünftige Angebotsstruktur der

freien Träger der Behindertenhilfe haben (werden), soll diese Studie dazu beitragen,

den zukünftigen quantitativen und qualitativen Bedarf an Wohnplätzen für Erwach-

sene mit geistiger Behinderung in der Region besser einschätzen zu können.

Die Fragestellung war also, ob (ggf. in welcher Anzahl) und welche Wohn- und

Betreuungsangebote vom LHW zu erhalten und/oder noch zu schaffen bzw. in

Zukunft bereitzustellen sind. Die nun vorliegenden Ergebnisse stellen eine Diskus-

sionsgrundlage dar und können dem Auftraggeber als regionalem Träger von

Wohneinrichtungen ggf. als Planungsempfehlung und Argumentationshilfe für

Verhandlungen mit dem Sozialministerium dienen.

Das LHW hatte 2001 bereits selbst eine interne Bewohner/innen-Befragung

durchgeführt. Daran anknüpfend, aber mit der Schwerpunkt-/Akzentsetzung auf die

Erwartungen bzw. Zukunftswünsche behinderter Menschen und ihrer Angehörigen

bezüglich des Wohnens, sollte die neue Erhebung, die eine erste, vorläufige

Erkundungsuntersuchung (Pilotstudie) darstellt, durch eine externe ‚neutrale

Instanz’ bzw. unter wissenschaftlicher Leitung durchgeführt werden, um ihr für die Außendarstellung mehr Gewicht zu verleihen.

Auf Initiative und Vermittlung von Herrn Klaus-Michael Heinze (Lebenshilfe

Kreisvereinigung Plön) fand im Februar 2003 ein erstes Treffen in der LHW-

Geschäftsstelle statt. Weitere Sondierungs- und Planungsgespräche im Laufe des

Jahres folgten, um den inhaltlichen und zeitlichen Umfang des Projekts, Ziel-

setzung, Vorgehen etc. abzuklären.

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Für die notwendigen Planungsschritte, die methodischen Vorarbeiten sowie die praktische Durchführung der Interviews wurde am Fachbereich Soziale Arbeit und

Gesundheit der Fachhochschule Kiel eine Projektgruppe1 mit Studierenden ins

Leben gerufen, die von Januar bis August 2004 mindestens ein- bis zweimal

monatlich tagte und den Forschungsprozess laufend reflektierte. Einzelne Teil-

nehmer/innen waren zudem an der Auswertung beteiligt.

Nach weiteren Gesprächen mit der Geschäftsführung (Frau Grunwald) und der

Wohnbereichsleitung (Frau Bruhn) des LHW (am 10.02. und 25.02.04), wurde das

Projekt dem Heimbeirat (20.02.04) und dem Werkstattrat (25.02.04, Gruppen-

sprechersitzung am 22.03.04) vorgestellt und um Mitwirkung und Unterstützung

geworben.

In der Zeit von Ende März bis Oktober 2004 wurden von 7 Studierenden der Sozialpädagogik (im Rahmen ihrer Diplomarbeit bzw. eines Forschungsseminars

im Sommersemester) dann sog. problemzentrierte Interviews mit freiwilligen

Teilnehmern/innen geführt. Dabei wurden insgesamt 100 Menschen mit geistiger

Behinderung in Preetz und Lütjenburg interviewt und nach ihrer derzeitigen

Wohnsituation sowie zu ihren Wünschen und Zukunftsvorstellungen bezüglich des

Wohnens befragt.

Außerdem wurden über das LHW und die Sonderschule am Kührener Berg Ende

März 2004 insgesamt ca. 400 von der Projektgruppe entwickelte halbstandardisierte

Fragebogen (mit Anschreiben)2 zu diesen Fragen/Themen an Angehörige ver-

schickt. Der bis Ende April terminierte Rücklauf der Fragebögen war allerdings mit

30% relativ gering, was angesichts der Bedeutung dieser Zukunftsfragen für die

betroffenen Familien bedauerlich ist.3

1 - im SS 2004 erweitert als Forschungsseminar durchgeführt – Der Projektgruppe gehörten folgende Studierende an: Kristina Böhlke, Anne Freitag, Nicole Kaiser, Günter Sieradzki und André Lohse als studentische Hilfskraft/Assistent des Projektleiters; zeitweise auch: Carmen Cordsen, Tatjana Schmakowski, Silja Schütze u. Ulla Witt. - Für den Projektleiter wurde für das Sommersemester 2004 eine Lehrverpflichtungsreduktion von 4 Sem.-Wochenstunden durch die Fach-hochschulleitung genehmigt. 2 Siehe Anhang 3 Diese Rücklaufquote sagt jedoch noch nicht unbedingt Negatives über die Repräsentativität bzw. Aussagekraft der Angehörigenbefragung aus. Bei der Untergruppe der Eltern/Schule war die Quote mit 40% deutlich höher (s. Kap. 3.1).

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© Prof. Dr. Hajo Jakobs – Projektbericht – 13.02.2005 - S. 4 v. 38 -

Am 06.07. und 04.10.04 wurde der Geschäftsführung jeweils über den Stand der Untersuchung berichtet (Zwischenberichte, Teilstudien/Diplomarbeiten).

Im Rahmen des Projekts entstanden als Teilstudien 3 bzw. 4 Diplomarbeiten (s. Lit.-Verz. u. Anlagen) über die Wohnstätten des LHW (Goentje Wiedemann), über Wohn-Bedürf-nisse und (Außen-)Wohngruppen (Nicole Kaiser), über das Ambulante Wohnen unter sozialrechtlichen Aspekten (Anne Freitag) sowie zum Thema Selbstbestimmung und Wohnen aus Sicht von SchülerInnen und Eltern (Kristina Böhlke). Die fertig gestellten Arbeiten wurden der Geschäftsführung und Wohnbereichsleitung zur Verfügung gestellt.

2. Zur Bedeutung des Wohnens: Sozialpolitische und –wissenschaftliche Ausgangspunkte

„Nur im Wohnen kann der Mensch zur Erfüllung seines wahren Wesens gelangen.“

(Antoine de Saint-Exupéry)

Das Thema der Wohnversorgung von Menschen mit geistigen Behinderungen ist

fachlich wie politisch durch Begriffe wie Normalisierung und Integration sowie

durch die Lebensqualitäts- und Selbstbestimmungsdiskussion geprägt.

Die Notwendigkeit eines abgestuften, differenzierten und gemeindenahen bzw.

integrativen Wohnangebotes für Erwachsene mit geistiger Behinderung ist in der

deutschen wie internationalen Fachöffentlichkeit seit langem Konsens und im

Rahmen der Normalisierungsdebatte theoretisch unbestritten, wird jedoch aus

unserer Sicht bislang weder lebensweltlich-lebensgeschichtlich noch sozial-psychologisch und sozialpädagogisch wirklich „ausbuchstabiert“ und hinreichend

mit Inhalt gefüllt - ganz zu schweigen von der mangelnden sozialpolitischen

Umsetzung und Absicherung, die solange Desiderat bleiben, wie nicht Wohn- und

entsprechende Wahlmöglichkeiten für alle Erwachsenen mit geistiger Behinderung

zur Verfügung stehen.

Eine Grundversorgung ist vor allem durch die jahrzehntelange Arbeit der ‚Lebenshilfe für geistig Behinderte’ bundesweit - und so auch im Kreis Plön - zwar

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mittlerweile weitgehend erreicht und mit bzw. in ihren Einrichtungen (wie ähn-lichen anderer Freier Träger) gewährleistet, doch gibt es immer noch zu wenig

Wohnplätze (quantitativer Aspekt) und zu wenig realisierte Vielfalt (qualitativer

Aspekt), d.h. es gibt keine verlässliche Perspektive bzw. Planungssicherheit/Garan-

tie für einen Wohnplatz außerhalb der Familie und es bestehen immer noch kaum

Wahlmöglichkeiten für die Menschen mit geistiger Behinderung und ihre Familien.

Zur „Normalisierung“4 gehört aber wesentlich, dass man als junge/r Erwachsene/r

aus dem Elternhaus ausziehen kann. Was bisher als eine wichtige heil-/sozialpäd-

agogische Errungenschaft (auch bezüglich der geleisteten Überzeugungsarbeit bei

den betroffenen Familien) gelten konnte und als Fortschritt zu verzeichnen war,

nämlich die „Ablösung“5, droht nun erneut in Frage gestellt zu werden, ja verloren

zu gehen, wenn zur Kostendämpfung und zum Abbau des stationären Bereichs sozusagen die (Herkunfts-)Familie wiederentdeckt wird!

So nimmt die neue Entwicklung der Sozialgesetzgebung (SGB IX und XII) zwar

bewährte fachliche Grundsätze wie „Ambulant vor stationär“, „Selbstbestimmung“

und „Assistenz“ und sogar neue Konzepte (wie „Persönliches Budget“ etc.) auf,

birgt aber zugleich die Gefahr einer Stagnation oder gar eines Rückschritts bzgl.

dieser Wahlmöglichkeiten und damit der Lebensqualität der Betroffenen (Kosten-druck, Einsparungen, Abbau des teil-stationären und stationären Bereichs, speziell

kleiner Wohngruppen).

2.1 Normalisierung und Integration

Normalisierung und Integration müssen sich besonders bewähren im Bereich des

Wohnens. Damit sie nicht unter dem Diktat ökonomischer Zwänge zu kosten-

günstigen Anpassungsstrategien, zu Ideologie und ‚gesellschaftlicher Kosmetik’

verkommen, ist es an dieser Stelle notwendig, nachdrücklich an ihre Grundlagen, ihre sozialpädagogische wie sozialethische Fundierung zu erinnern:

4 Vgl. NIRJE (1994) 5 Vgl. zuletzt SEIFERT (2004)

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ÿ Normalisierung meint die der Lebens- bzw. Wohnverhältnisse und nicht ein „Normalmachen“ der behinderten Person.

ÿ Integration heißt nicht nur Eingliederung einzelner Personen oder

Minderheiten in ein gesellschaftliches Ganzes, sondern hat auch immer mit

Integrität und Identität des Einzelnen zu tun.6

ÿ Normalisierung und Integration sind nicht nur normative Begriffe, die auf

bestimmten gesellschaftlichen Wertsetzungen beruhen und Soll-Bestimmun-gen zum Ausdruck bringen, sondern immer auch subjektive Größen!

Was „normal“ ist oder was Integriertsein bedeutet, wird zwar gesellschaftlich

bestimmt (Sozialisation, soziale und statistische Normen, politische Vorgaben etc.),

aber von jedem/r anders verstanden und erlebt, mehr oder weniger gewünscht und

verwirklicht. Wer ist oder will schon ganz oder nur „normal“ sein, wer kann/will schon bruchlos eingefügt, völlig ein- und angepasst sein? Jeder möchte doch seine

Individualität bewahren oder überhaupt erst einmal erringen.7

Demgemäß lässt sich in jüngster Zeit eine interessante Akzentverschiebung des

gesellschaftlichen wie wissenschaftsinternen Streits um die Integration behinderter

(aber auch z.B. ausländischer) Mitbürger/innen beobachten: vom Gleichheits- zum

Verschiedenheits-Pol, zur Reklamation eines „Rechtes auf Verschiedenheit“. „Es

ist normal, verschieden zu sein“ - so der bekannte Slogan. Es kann also nicht

gemeint sein, dass alle gleich gemacht bzw. gleichbehandelt werden oder für alle

die gleichen (Wohn-)Angebote zu machen sind.

Vielmehr muss der Respekt vor dem Individuum, die Respektierung seiner Bedürf-

nisse (bei NIRJE der 5. Punkt des Normalisierungsprinzips!) an erster Stelle stehen.

Was nicht zuletzt bedeutet, dass Selbstbestimmung8 zu einem wesentlichen Korrektiv und zur notwendigen Ergänzung von Normalisierung und Integration

wird. Leitziel ist die integrierte und mit sich identische Persönlichkeit. In

6 Integrität (lat.: Unversehrtheit, Unverletzlichkeit; Redlichkeit) ist ein psychosozialer und rechtlicher Begriff. Identität bezeichnet die erlebte Einheit und Kontinuität des Individuums - und damit einen unabschließbaren, lebenslangen Prozess. 7 So gesehen erscheint eine ‚totale’ Integration in ‚die’ Gesellschaft weder für behinderte noch für nicht behinderte Menschen wünschenswert.

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pädagogisch-psychologischer Perspektive ist deshalb das „Wachstum“ der Person, eine „Optimierung“ der Persönlichkeitsentwicklung9 für den dialektischen Prozess

von personaler und sozialer Integration10 zentral.

Zudem muss es in der Heil- und Sozialpädagogik wie der Praxis der Behinderten-

hilfe um einen Perspektivenwechsel gehen: Von der Integrationsfähigkeit als Merk-

mal einzelner (mehr oder weniger behinderter) Menschen hin zu Integrationsfähig-keit als Merkmal der Umwelt bzw. gesellschaftlicher Institutionen.11 – Mit anderer

Wendung: Es geht um Möglichkeitsbedingungen der Integration/Integrität der

Person und um das Ausbalancieren von Wünschen und Bedürfniserfüllung

einerseits und Anforderungen bzw. Erwartungen der Umwelt, der sozialen Mitwelt

andererseits.

2.2 Zielsetzungen und Grundbedürfnisse humanen Wohnens

In diesem Zusammenhang bzw. Wechselwirkungsverhältnis kommt dem Wohnen,

der Beachtung von Wohnbedürfnissen und den entsprechenden Angeboten eine

besondere Bedeutung zu. Denn der Wohnbereich ist nicht nur einer unter vielen des

menschlichen Lebens, sondern entscheidender Ausdruck für die grundsätzliche

Umweltbezogenheit (und -abhängigkeit) des Menschen, die Integriertheit seines Lebens - räumlich-materiell wie sozial. Am Wohnen wird deutlich, wie maßgeblich

objektive Umwelt, „Räume des Alltags“ (MEHRABIAN 1978), den Menschen

beeinflussen. Wohnen ist ein allgemein-menschliches Grundbedürfnis - das lehren

uns nicht nur Anthropologie und Phänomenologie, die Soziologie und (Umwelt-)

Psychologie,12 sondern ist jedem von uns direkt einsichtig. Die Wohnung ist die

vertraute Umgebung, der private Schutzraum, in den sich der Mensch nicht nur nach allen Aktivitäten immer wieder zurückzieht, sondern sehr viele Alltags-

aktivitäten und Lebensäußerungen finden auch in der Wohnumgebung selbst statt

und werden von ihr entscheidend mitgeprägt.13

8 siehe Diplom-Arbeit Kristina Böhlke; vgl. BV Lebenshilfe (1996) [ v.a.: die Beiträge von Hahn, Gaedt u. Niehoff ] 9 =subjektive oder Ideal-Norm; pädagogisch-therapeutisches Normalitätsverständnis 10 vgl. SPECK (2004) 11 -so wie es HAEBERLIN bereits 1989 für die Schule gefordert hat- 12 siehe Diplom-Arbeit Nicole Kaiser 13 vgl. BOLLNOW (92000); FLADE (1987); MAHLKE/SCHWARTE (1987); MOGEL (1984); zusf.: THESING (1998)

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Wohnform wird so quasi repräsentativ für Lebens-Form überhaupt - und damit auch zum wesentlichen Prüfstein einer Integration behinderter Menschen.

Dies muss eine Wohnversorgung sog. geistig behinderter Menschen berücksichti-

gen. Konkrete individuelle Wohn-Projekte (im ambulanten Bereich), Wohngruppen

und Wohnheime sind also stets als Umsetzung bzw. Realisierung -erstens- anthro-

pologischer Grundtatsachen, also der Sinnbestimmung humanen Wohnens (s.u.), und -zweitens- sozialpädagogischer wie sozialpolitischer Zielvorstellungen (Erfor-

dernisse) zu verstehen und anzulegen: nämlich als Weg zu umfassender Integration

oder Rehabilitation14 des Menschen mit Behinderung durch wohlverstandene

Normalisierung seiner Lebensverhältnisse, als Weg zu Selbstverwirklichung in

sozialer Teilhabe.

Dabei kann es nie die optimale, für alle gültige Wohnform schlechthin geben. Das zeigen nicht nur alle bisherigen Erfahrungen und frühere, im deutschen Sprachraum

bis heute eher seltene, empirische (qualitative) Untersuchungen15, die Erleben und

Sichtweise der Betroffenen in den Mittelpunkt stellten, sondern dies wird auch

durch die von uns durchgeführte regionale Studie zu Wohnbedürfnissen und -bedarf

erneut eindrücklich bestätigt.

Worauf kommt es nun bei den besonderen Hilfen und Angeboten im Bereich des Wohnens an?

Wohnen meint nicht allein die Befriedigung physischer Bedürfnisse wie Unter-

kunft, Rekreation und Ernährung (und bereits diese werden individuell verschieden

erlebt), sondern umfasst stets den ganzen Menschen, meint Beheimatet sein,

Zuflucht und Schutz, Raum für Geborgenheit und Verständnis, Behaglichkeit und

Freude, Geselligkeit und Liebe, sich frei Fühlen und Ausdrücken dürfen.

Erforderliche Bedingungen dafür sind (nach SPECK 1982):

- zureichender Eigenraum (z.B. Einzelzimmer) für jeden Bewohner und persönliches Eigentum

14 =umfassender Begriff für die Gesamtheit von (Wieder-)Eingliederungsmaßnahmen; heißt auch: soziales Ansehen wiederherstellen; Wiedereinsetzung in Rechte! 15 z.B. JAKOBS 1982/1987; KIEF 1994

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- Respektierung von beidem durch andere - relative Konstanz der räumlichen Umgebung - relative Kontinuität der sozialen Beziehungen/Bezugspersonen und der

alltäglichen Abläufe (ohne Konformitätszwänge) - Anregung und Gelegenheit zur Kreativität (Befriedigung persönlicher

Gestaltungswünsche, Hobbys pflegen, Freizeitmöglichkeiten).

Und weiterhin - bzgl. der Bedürfnisse nach sozialer Teilhabe:

- offener Zugang von und nach draußen (geringe Sozialkontrolle) - offene und verbindende Kommunikationsmöglichkeiten (Geselligkeit,

Vertrautheit) - Geselligkeit, Freundschaften und Partnerschaften pflegen können (ggf.

Beratung/Begleitung) - Mitbestimmung in gemeinsamen Wohnangelegenheiten - Rat und Hilfe in persönlichen Nöten - freier Informationsfluss aus der Außenwelt (vgl. ebd.)

Gerade für Menschen mit geistiger Behinderung, die in ihren Entfaltungsmög-lichkeiten in besonderem Maße benachteiligt sind, und deren Lebensraum von

vornherein stärker eingeschränkt ist (isolierende Bedingungen), erscheint die

Wohnumgebung von besonderer Bedeutung und für ihre Gesamtsituation und

Lebensform charakteristisch, wenn diese nicht gar auf das nähere Umfeld

„Wohnen“ reduziert bleibt. Die Realisierung humaner Wohnverhältnisse ist hier

besonders gefordert, denn „Menschen mit einer geistigen Behinderung sind

gegenüber anormalisierten Lebens- und Wohnbedingungen extrem psychisch an-

fällig und daher besonders bedroht“ (SPECK 1982, 16).

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3. Planung und Methodik der Untersuchung

Die vorliegende Untersuchung verbindet quantitative Methoden (halbstandardisier-ter Fragebogen, deskriptive Statistik) mit Elementen qualitativer Verfahren (offenes

Interview, gegenstandsbezogene Theoriebildung, qualitative Inhaltsanalyse, inter-

pretativ-hermeneutische Verfahren). Dabei fallen Datenerhebung, -aufbereitung

und -auswertung teilweise zusammen und bilden einen einheitlichen, am Gegen-

stand orientierten und immer wieder zu modifizierenden Prozess.

3.1 Die Stichproben und die Wohn-Settings

Die Stichprobe I (der Interviewerhebung) bestand aus 100 Personen mit geistiger

Behinderung und ist nicht repräsentativ für die Population aller in Einrichtungen

betreuten oder zu Hause lebenden Menschen mit geistigen Behinderungen, sondern – gerechtfertigt durch den Untersuchungsgegenstand bzw. die Fragestellung - eine

„bewusste Auswahl“ (nur eine Region, nur ein Träger; nur Personen, mit denen

eine sprachliche Verständigung möglich war), die zusätzlich „selbstselektiv“ (Frei-

willigkeit der Teilnahme!) ist (FRIEDRICH 1990). Weiter dezimiert wurde die

Stichprobe bei der Durchführung, d.h. einige der ursprünglich Interessierten machten doch noch einen ‚Rückzieher’ oder es kamen Gespräche aufgrund organi-

satorisch-terminlicher Schwierigkeiten nicht zustande.

Art und Grad der Behinderung wurden im Hinblick auf die Themenstellung

(Wohnen – Bedürfnisse – Zukunftswünsche) bewusst nicht näher differenziert. Es

wurde ein weiter Bereich angezielt, der z.B. auch sog. Lernbehinderte sowie mehr-

fach behinderte Personen einschließen kann. „Geistige Behinderung“ wurde mit der Stichprobe quasi auch konkret operationalisiert: durch die Zugehörigkeit der Inter-

viewpartner/innen zu einer Einrichtung für Menschen mit geistiger Behinderung.16

Allein methodenbedingt, durch die Anwendung der verbalen Erhebungsmethode

16 Bei einer normativ und subjektiv orientierten Untersuchung zu Wohnformen/-möglichkeiten einerseits und Wohn-bedarf und –bedürfnissen bzw. Zukunftswünschen zum Wohnen andererseits im Rahmen der Normalisierungs- und Selbstbestimmungsdebatte würde eine vorgängige Etikettierungsdiagnostik nach IQ-Werten oder medizinisch-pflegerischen Kategorien, die folgerichtig in der vorliegenden Studie bewusst vermieden wurde, leicht fatale Folgen haben. Unsere Erfassung beschränkte sich auf die (nicht von allen gemachten) Selbstaussagen zur Behinderung (geistig – körperlich – sonstige).

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‚problemzentriertes Interview’, ergab sich bei der Stichprobenbildung eine gewisse Einschränkung: Personen mit einer starken Sprachbehinderung, die entweder nicht

sprechen konnten oder mit denen erst nach einem längeren Kennen lernen eine

sprachliche Verständigung möglich gewesen wäre, konnten nicht interviewt

werden. Eine Voraussetzung war also die Möglichkeit sprachlicher Verständigung

– als rein pragmatisches bzw. weiteres operationales Kriterium der Stichproben-abgrenzung.

Unsere Stichprobe I (N= 100) setzte sich konkret wie folgt zusammen: 19 der 24 Schüler/innen der Abschlussklassen/„Werkstufe“ (Quote: 79%!) der

Schule am Kührener Berg (Sonderschule G, insges. ca. 130 Schüler/innen) + 81 von 291 Betreuten des LHW (Quote: 28%).

In der Werkstatt Gewerbestrasse (WGS), einer anerkannten Werkstatt für behin-

derte Menschen (WfbM), sind 284 Personen mit Behinderung beschäftigt17; davon

leben 105 in den Wohneinrichtungen des LHW, 18 im Ambulanten Wohnen und

über 150 Erwachsene noch bei ihren Angehörigen. Hinzu kommen in den Wohn-

stätten 4 Rentner/innen und 3 Beschäftigte der Werkstatt für psychisch behinderte Menschen (Werkstatt am Dänenkamp). Dies macht insgesamt 291 Menschen mit

Behinderung, die (zusammen mit den 24 Schülern der Werkstufe) die Ausgangs-

stichprobe bzw. Grundgesamtheit unserer Erhebung darstellen.

Die Angehörigen, in der Regel die Eltern, bildeten eine weitere Stichprobe (II); mit

den 401 verschickten Fragebogen wurden im Grunde alle Familien der Schüler/

innen18 und Werkstatt-Beschäftigten erfasst.

Stichprobe II (N= 120): 53 der 131 Angehörigen/Schule (Rücklauf-Quote: 40%) + 67 der 270 Angehörigen/LHW (Rücklauf-Quote: 25%).

Elternhaus, Herkunfts- oder Pflegefamilie: 16 der 19 interviewten Schüler/innen

der Werkstufe wohnten im Elternhaus, 2 in einer Pflegefamilie und eine/r in einem

17 Stand Okt. 2004 18 Die Meinung aller Eltern, auch der von noch sehr jungen Schulkindern, zu erfragen, also eine weite Zukunftsperspek-tive einzubeziehen, war ein besonderes Anliegen des Auftraggebers. Dieses Ziel wurde jedoch kaum erreicht, da etliche Eltern jüngerer Schüler/innen die Fragen zum zukünftigen Wohnen anscheinend als nicht zutreffend ansahen und nicht oder nur unvollständig beantworteten. Zudem wird dadurch die Vergleichbarkeit eingeschränkt, d.h. Zusammenhänge mit den Aussagen der befragten behinderten Personen sind nur noch schwer herzustellen bzw. aufzudecken.

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Heim. - Ebenfalls im Elternhaus bzw. in der Herkunftsfamilie lebten 21 der inter-viewten Erwachsenen, die in der WGS beschäftigt sind.

Wohnheime (WH): Das LHW ist Träger von 3 Wohnheimen, zwei in Preetz und

eins in Lütjenburg. In den WH wurden insgesamt 27 Bewohner/innen [16 männlich

/ 11weiblich] interviewt:

- WH Kührener Straße (20 Bewohner/innen [12m/8w]): 12 Interviews [8m/4w] - WH Lindenstraße (27 Bew. [16m/11w]): 9 Interviews [5m/4w] - WH Sternberger Weg (29 Bew. [14m/15w]): 6 Interviews [3m/3w]

Außenwohngruppen (AWG): 24 Interviewpartner lebten zum Zeitpunkt der Erhebung in den 5 AWG des LHW in Lütjenburg und Preetz:

- Neversdorfer Str., Lütjenburg (8 Bew. [6m/2w]): 7 Interviews [6m/1w] - Plöner Str., Lütjenburg (8 Bew. [5m/3w]): 6 Interviews [4m/2w] - Posthofstr., Lütjenburg (5 Bew. [4m/1w]): 3 Interviews [3m] - Kührener Str., Preetz (6 Bew. [4m/2w]): 4 Interviews [3m/1w] - Schellhorner Str., Preetz (6 Bew. [5m/1w]): 4 Interviews [3m/1w]

[Zur näheren Beschreibung der Wohnstätten des LHW >>siehe Diplom-Arbeiten Goentje Wiede-mann u. Nicole Kaiser!]

Ambulant betreutes Wohnen: Ambulant betreut wurden von Mitarbeitern/innen

des LHW zum Zeitpunkt der Untersuchung 18 Personen, die in Preetz oder

Lütjenburg allein oder als Paar in einer eigenen Wohnung lebten und von denen 9

[7m/2w] zu einem Interview bereit waren [>> siehe Diplom-Arbeit Anne Freitag!].

3.2 Erhebungsmethoden

Will man die Befindlichkeit und die subjektive Einschätzung konkreter Individuen

annähernd erfassen, so bieten sich vorrangig eine möglichst offene Gesprächs-

situation (Exploration) und/oder eine umfassende (teilnehmende) Beobachtung an. Letztere erfordert einen hohen Personal- und Zeitaufwand und wäre nicht nur

praktisch und ökonomisch nicht machbar gewesen, sondern kam für unsere Studie

letztlich auch aus ethischen und pädagogischen Gründen nicht infrage, da sie einen

weit reichenden Eingriff („Störung“, Belastung) in das Alltagsleben der Betroffe-

nen bedeutet hätte.

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Trotz gelegentlicher Einwände in der sozialwissenschaftlichen Literatur gegen die Verwertbarkeit von Interviews mit sog. geistig behinderten Menschen19 war das

problemzentrierte oder Leitfaden-Interview als Erhebungsverfahren der qualitati-

ven Sozialforschung die Methode unserer Wahl. Es ist grundsätzlich offen, d.h.

ohne Antwortvorgaben für die Befragten, aber strukturiert (halb-standardisiert), da

eine inhaltlich-thematische Fokussierung (Gegenstandsorientierung) und Hinlen-kung des/der Interviewten durch einen vorbereiteten Interview-Leitfaden gegeben

ist. Das bedeutete in unserem Fall, dass sowohl zum ‚Ist-Zustand’ wie zum ‚Soll-

Zustand’ des Wohnens zahlreiche Aspekte gesammelt und begrifflich abgegrenzt

(Kategorienbildung), in Bereiche strukturiert und dann in Frageform gebracht

wurden. Insofern es vertretbar bzw. für die Informationsgewinnung hilfreich

erschien, wurde auch eine Reihe halb-offener oder geschlossener Fragen mit vorge-gebenen Antwortalternativen einbezogen. Der Leitfaden wurde für ca. 35 min.

konzipiert und bei der Frageformulierung auf einfache Sprache geachtet, um die

Interviewteilnehmer/innen nicht zu überfordern.20

Themenbereiche: I. Einführende Fragen (Einstimmung ins Thema) und Fragen zur Person

(sozialstatistische Daten) II. Fragen zur derzeitigen Wohn- und Betreuungssituation III. Wünsche und Zukunftsvorstellungen zum Wohnen IV. Gewünschte Ausstattung/Gestaltung einer künftigen Wohnung/Wohnstätte

und gewünschte Betreuung/Hilfe Der Fragebogen für die Angehörigen umfasste ebenfalls diese o.g. vier Bereiche.21

3.3 Datenaufbereitung und Auswertungsmethoden

In den meisten Fällen wurde während des Interviews oder anschließend ein

zusammenfassendes oder selektives Protokoll abgefasst, da vorrangig die inhaltlich-

19 v.a. wegen deren ‚übermäßiger’ Tendenz, mit ja oder sozial erwünscht zu antworten; vgl. die Diskussion – aber letztlich positive Einschätzung bei GROHMANN (1996) und HAGEN (2002), die auch den eigenen Erfahrungen des Projektleiters entspricht. 20 Bei Bedarf konnten auch evtl. Visualisierungshilfen (Bildmaterial, ‚Smilies’ u.ä.) eingesetzt werden. 21 Siehe Fragebogen-Formular im Anhang.

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thematische Seite des Materials interessierte und die Materialfülle anders kaum zu bewältigen gewesen wäre.22 Von einigen wenigen Interviews wurde auch eine voll-

ständige Transkription (wörtliche Abschrift der Tonbandaufzeichnung) erstellt.

Quantitativ wurden die Daten durch tabellarische Erfassung, Prozentwerte und

graphische Darstellung (Balken-, Säulen- u. Tortendiagramme) von Häufigkeits-

verteilungen aufbereitet. Hier überschneidet sich die Aufbereitung bereits mit der Auswertung.

Als sowohl quantitatives wie qualitatives Auswertungsverfahren kamen haupt-

sächlich die zusammenfassende und die strukturierende Inhaltsanalyse23 zur

Anwendung.

Die schrittweise Analyse des erhobenen Materials erfolgte anhand eines theorie-geleiteten, vorab entwickelten Kategoriensystems, das vor allem in der Anfangs-phase der Erhebung aufgrund der in den ersten Interviews gemachten Erfahrungen

noch überarbeitet und erweitert wurde.

Es diente dazu, die zahlreichen verschiedenen Aspekte des Wohnens bzw. der

Wohnsituation mit den Interviews und dem Fragebogen überhaupt erheben,

strukturieren und durch Zuordnung der Aussagen zu einzelnen Kategorien eine

quantitative Auswertung (Auszählungen, z.T. Quantifizierung durch Schätz-Skalen) auch qualitativer Daten sowie eine Gesamtinterpretation des Kategoriensystems

vornehmen zu können.24

22 - aufgrund der begrenzten personellen Kapazität einer studentischen Projektgruppe; zu den Protokollformen vgl. MAYRING (2002, 94-99). 23 - ursprünglich ein rein quantitatives Verfahren, das die Häufigkeit bestimmter Aussagen und Textelemente auszählt, bewertet und miteinander in Beziehung setzt. Da eine rein quantitative Orientierung bestimmte Aspekte (z.B. markante Einzelfälle/-aussagen; das, was nicht gesagt wird) und Zusammenhänge (Kontext, latente Sinnstrukturen etc.) jedoch nicht oder zu wenig berücksichtigt, wurde das Verfahren in der qualitativen Sozialforschung weiterentwickelt. Dabei sind 3 Grundformen zu unterscheiden: Zusammenfassung, Explikation und/oder Strukturierung. Die Zusammenfassung reduziert und abstrahiert die gemachten Aussagen auf die wesentlichen Inhalte, wohingegen bei der Explikation die auszuwertenden Textstellen durch zusätzliches Kontextmaterial erläutert und gedeutet werden. Die Strukturierung filtert bestimmte Aspekte aus dem Material heraus, d.h. unter zuvor festgelegten Kriterien (Kategoriensystem) wird ein Überblick möglich und eine Einschätzung durchgeführt (vgl. MAYRING 2002, 114ff.). 24 Das verwendete Kategoriensystem deckt sich somit weitgehend mit dem in der Projektgruppe erarbeiteten Ange-hörigen-Fragebogen, der auch als Orientierung für den Interviewleitfaden diente. Siehe Fragebogen (2 Formen) sowie die tabellarische Gesamtauswertung (I-IV) nach Kategorien ‡ im Anhang.

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4. Durchführung der Interviews

Die Interviews fanden im Zeitraum Ende März – Oktober 2004 statt und wurden in

der Regel auf Tonband aufgezeichnet.26

Allen Interviewteilnehmern/innen wurde vorab kurz und mit einfachen Worten das Anliegen der Untersuchung erläutert und die Wahrung der Anonymität zugesichert.

Außerdem wurde stets betont, dass es sich nicht um einen ‚Test’ o.ä. handele, und

so verliefen die Gespräche - nach eventuellen anfänglichen Unsicherheiten (durch-

aus ‚auf beiden Seiten’!) - dann fast immer in entspannter und ruhiger Atmosphäre.

Nicht alle Teilnehmer/innen waren mit einer Tonbandaufzeichnung einverstanden,

stimmten aber einer Protokollierung zu.27

In den Wohnheimen und AWG konnten viele Gespräche mit Einverständnis / auf Einladung der Bewohner/innen in ihrem privaten Bereich, also im Zimmer geführt werden, was dann zum Thema Wohnbedürfnisse/-stil gleich interessante Eindrücke ‚mit lieferte’. Bei einigen wurde in das Wohnzimmer, die Küche der Gruppe oder das Büro/Nachtbereitschaftszimmer ausgewichen (was nicht immer günstig/ ‚störungsfrei’ war). Ein Gespräch wurde auf Wunsch der Teilnehmerin vom Heim-leiter (als ‚Übersetzer’) begleitet.

Die Nutzer/innen des Ambulant betreuten Wohnens legten Wert darauf, gewisser-maßen an ‚neutralem Ort’ befragt zu werden. Hier fanden die Gespräche ebenso wie bei den noch in der Familie lebenden Werkstattbeschäftigten während der Arbeitszeit in der WGS/Verwaltung in einem Büro statt.

Die Schüler/innen wurden am 27. und 29.04.04 während der Unterrichtszeit in einem leer stehenden Klassenraum oder einem störungsfreien kleinen separaten Raum interviewt. Ein Gespräch wurde durch eine Praktikantin der Schule begleitet.28 26 Zu den Interviews vgl. auch die näheren Angaben in den vorliegenden Diplomarbeiten. – Die Interview-Termine: 29./30.03.04 (Ambulantes Wohnen); 05./06., 13. u. 15./16.04.04 (AWG Lütjenburg); 14.04. u. Anfang Okt. 04 (AWG Preetz); 01.05. u. 03.08.04 (WH Kührener Str.); 07.-09. u. 11.06.04 (WH Sternberger Weg); Ende Juli/Anfang Aug. (WH Lindenstr.); 22. u. 24.06.04 (in der Familie lebende Werkstattbeschäftigte). 27 In zwei Fällen wurde eine schriftliche Beantwortung gewünscht; die Befragten füllten dann selbst eine Fragebogen-Form des Leitfadens aus, die die Interviewer/innen als Ausweichmöglichkeit/Alternative bereit hielten. 28 Diese vermeintliche ‚Unterstützte Kommunikation’ einer sprachlich sehr eingeschränkten Schülerin erwies sich jedoch eher als kontraproduktiv, da die Begleitperson sehr suggestiv vorging und der Befragten eher Antworten in den Mund zu legen schien, so dass in der Folge auch bei schwerer behinderten Personen auf solche Unterstützung verzichtet wurde (siehe DA Böhlke, S. 41f.).

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© Prof. Dr. Hajo Jakobs – Projektbericht – 13.02.2005 - S. 16 v. 38 -

Anzahl & Dauer der Interviews (von – bis) Durchschnittlich

WH Kührener Str.: 12 15 – 45 min. [keine Angabe]

WH Lindenstr.: 9 15 – 40 min. ca. 30 min.

WH Sternberger Weg: 6 25 – 60 min. ca. 38 min.

AWG Lütjenburg: 16 14 – 55 min. 31 min.

AWG Preetz: 8 20 – 65 min. [keine Angabe]

Ambulantes Wohnen: 9 15 – 35 min. ca. 20 min.

WGS: 21 15 – 40 min. [keine Angabe]

Schule: 19 10 – 30 min. [keine Angabe]

Einige Gespräche - insbesondere mit eher schwerer behinderten oder sehr unsicher

wirkenden Personen – gestalteten sich zum Teil schwierig und fielen recht kurz aus.

In diesen Fällen musste im Interesse einer minimalen Informationsgewinnung die

offene Gesprächsführung reduziert und in Richtung eines standardisierten Inter-views (ähnlich dem Abfragen eines Fragebogens) modifiziert werden.

Nachzutragen bleibt noch, dass die übliche Regel, die Interviewten sollten den

Interviewer/innen vorher nicht bekannt sein (wegen möglicher ‚Verzerrungseffek-

te’), bei dem hier untersuchten Personenkreis nicht zwingend erscheint. Im Gegen-

teil erwies es sich erwartungsgemäß zum einen eher als Vorteil, dass nicht nur der

Projektleiter, sondern fast alle Interviewer/innen im Umgang mit behinderten Personen vertraut waren, und zum andern gar als Notwendigkeit, sich vorab den

Teilnehmern/innen vorzustellen, sie ein wenig kennen zu lernen, da so womöglich

größere Verzerrungen – sei es aufgrund einer häufigen, ‚naturgemäß’ großen

Selbstunsicherheit geistig behinderter Menschen gegenüber fremden Personen, sei

es durch sprachliche oder intellektuelle Verständigungsprobleme – recht gut

vermieden werden konnten. Allerdings war von Anfang an klar, dass auch trotz beschränkter Interviewer-Kapazitäten beim Thema Wohnen keine hauptamtlichen

Betreuer/innen als Interviewer/innen der von ihnen betreuten Bewohner/innen ein-

gesetzt werden konnten, um (auch unbewusste) Beeinflussungen und die Tendenz,

im Sinne „sozialer Erwünschtheit“ zu antworten, möglichst gering zu halten.29

29 Als einziger Ausnahmefall wegen personell-organisatorischer Engpässe erschien uns tolerabel, dass in einem WH die kurz vor dem Ausscheiden stehende Praktikantin/Sozialpäd. im Berufsanerkennungsjahr Interviews übernahm.

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© Prof. Dr. Hajo Jakobs – Projektbericht – 13.02.2005 - S. 17 v. 38 -

5. Darstellung der Ergebnisse

„Es fehlen betreute Wohnplätze und bezahlbare Wohnangebote!“ (Wohnheimbewohner/in)

Der weitgehend individuum-zentrierte und lebensweltorientierte Ansatz unserer

Studie konnte in der Auswertung und Darstellung der Ergebnisse, in der doch eine

Reihe interessanter und gewiss auch wichtige individuelle Aspekte30 sozusagen ‚unter den Tisch fallen’ mussten, erwartungsgemäß nicht ganz durchgehalten

werden. Es wurde ein Kompromiss gesucht zwischen eher für mehrere Personen

oder Gruppen gültigen Ergebnissen und konkret individuell relevanten Aspekten,

die ‚vollständig’ und ‚präzise’ letztlich nur in Einzelfallstudien zu erfassen wären.

Zudem wird im Folgenden schon eine inhaltliche Gewichtung vorgenommen, da die Wiedergabe aller erhobenen Daten den Rahmen der Darstellung sprengen

würde bzw. unübersichtlich wäre.

I. SOZIALSTATISTISCHE UND ALLGEMEINE ANGABEN ZUR PERSON

Von den 100 interviewten Personen waren 65 männlich und 35 weiblich. Die

Geschlechtsverteilung in der größeren Untergruppe (N= 81) der vom LHW Be-treuten (53 =65% männlich / 28 =35% weiblich) war nicht nur exakt die gleiche,

sondern bildete auch in etwa die Verteilung in der zugrunde liegenden Ausgangs-

stichprobe („Urliste“ der tatsächlichen Merkmalsverteilung) ab31: Von den insge-

samt 291 Menschen mit Behinderung in Werkstatt oder Wohnstätten des LHW sind 184 männlich (63%) und 107 weiblich (37%). - Bei der Untergruppe der Schüler/

innen (N= 19) war das Verhältnis zufällig gleich: 12 =63% männlich, 7 =37% weiblich.32

Beim Alter ergab sich folgendes Bild (Abb. 1): Die interviewten Schüler/innen

waren zwischen 15 und 18 Jahren alt, wobei die Gruppe der 16jährigen überwog.

30 In den Teilstudien (Diplomarbeiten) u. 2 Ausarbeitungen von Interviewerinnen finden sich dazu nähere Informationen. Siehe auch Gesamtergebnisse I-IV im tabellarischen Überblick u. individuelle Aussagen ‡ im Anhang. 31 was für eine hohe Repräsentativität spricht 32 Wobei hier die Verteilung in der Gesamtschülerschaft bzw. der Werkstufe zwar nicht bekannt ist, aber wegen der hohen Quote (79% der Werkstufen-Schüler/innen) ist auch hier Repräsentativität anzunehmen.

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© Prof. Dr. Hajo Jakobs – Projektbericht – 13.02.2005 - S. 18 v. 38 -

Die meisten Befragten aus WGS und Wohnstätten (28 von 81 =35%) waren zwischen 21 und 30 Jahren alt, gefolgt von der Altersgruppe 31-40 Jahre (32%), die

in der Grundgesamtheit (Werkstufe + LHW) überwiegt (108 von 315 Pers. =34%).

II. ZUR DERZEITIGEN WOHNSITUATION

Die derzeitige Wohnsituation aller Interviewpartner zeigt das nachstehende Diagramm (Abb. 2):

In ihrer Familie lebten 21 befragte Werkstatt-Beschäftigte und 18 Schüler/innen (2

davon in einer Pflegefamilie), 1 Schüler/in lebte in einer Einrichtung (Wohnheim).

Die meisten der in der Familie oder einer Wohnstätte lebenden Interview-

teilnehmer/innen verfügten über ein Einzelzimmer.

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© Prof. Dr. Hajo Jakobs – Projektbericht – 13.02.2005 - S. 19 v. 38 -

Wohndauer: Über die Hälfte der Befragten wohnte bereits über 6 Jahre, 43% sogar über 10 Jahre in ihrer jetzigen Wohnform, was dann fast immer die Familie war.

Wie es zur bestehenden Wohnsituation gekommen war – d.h. Gründe für und Ver-anlassung zum Ein-/Umzug in eine Einrichtung – wurde nur in knapp der Hälfte

der Gespräche thematisiert (48 bzw. 45). In 47% der Fälle war der Umzug von den

Eltern veranlasst worden war; aber immerhin 15 Personen – also ein Drittel - bezeichneten sich selbst als die bestimmende Person.

Die Gründe waren vielfältig und individuell, mehrmals wurde „Tod der Mutter“

oder beider Eltern genannt, aber auch Aussagen wie „weil ich erwachsen wurde“,

„selbständiger werden wollte“ oder ähnliches kamen häufiger vor.33

Wahlmöglichkeiten gab es nur in 8 Fällen (12%), 59 von 67 Personen hatten

damals keine Wahl (88%). Wahlmöglichkeiten hatten auch nach Auskunft von 59

Angehörigen kaum bestanden (nur in 12%; bei 88% keine Alternative).

Doch 49 von 65 Befragten (75%), die sich dazu äußerten, gaben an, immerhin ihr

Zimmer/ ihre Wohnung selbst eingerichtet zu haben.

Bemerkenswert hoch erscheint der Zufriedenheitsgrad der Interviewten:

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© Prof. Dr. Hajo Jakobs – Projektbericht – 13.02.2005 - S. 20 v. 38 -

62 von 97 Gesprächspartnern (64%) quer durch alle Wohnformen schienen sehr zufrieden34 und fühlten sich in ihrer jetzigen Wohnung/Wohnform sehr wohl, aber

immerhin 10 Befragte (10%) fühlten sich unwohl. Dazu gehörten 4 WH-Bewoh-

ner/innen (aus 2 Wohnheimen), 1 Nutzer/in des ambulanten Wohnens sowie 5 noch

in der Herkunftsfamilie lebende Erwachsene (WGS), aber keine/r der Schüler/

innen und niemand aus den AWG.

Auch die differenzierte Einschätzung der Angehörigen stimmte damit weitgehend

überein, wie die beiden nachstehenden Graphiken (Abb. 5 u. 6) zeigen:

Insgesamt 60% der antwortenden Angehörigen (das sind 53% aller 120 Befragten)

vermuten, dass sich ihr behindertes Familienmitglied „sehr wohl“ fühlt. Davon

entfiel der größere Anteil (37 Antworten) auf die Eltern der Schüler/innen.

Nur 7,5%, das sind 8, meinen eher nicht wohl. Mit „weiß nicht“ antworteten 3 und

von 13 Angehörigen liegen leider keine Angaben vor.

33 Liste individueller Angaben im Anhang. 34 Einzelne ‚kritische Stimmen’ vermissten Verselbständigungsprogramme oder Begleitung bei Unternehmungen außer-halb der Wohnstätte („Betreuer haben keine Zeit“…).

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© Prof. Dr. Hajo Jakobs – Projektbericht – 13.02.2005 - S. 21 v. 38 -

28 Angehörige machten leider keine Angaben über ihre eigene Zufriedenheit mit

der Wohnsituation/Unterbringung ihres behinderten Familienmitglieds. 58% der 92

gegebenen Antworten lauteten „ja sehr“ (bezogen auf alle 120 Angehörigen sind

das immerhin noch 44%). Lediglich knapp 7% (bzw. 5%) waren „überhaupt nicht“

zufrieden.

Das Verhältnis zu Mitbewohnern/innen und Mitarbeitern/Betreuern/innen

wurde nur in 65 bzw. 70 Gesprächen thematisiert, dann aber überwiegend als „sehr

gut“ beschrieben (68 % bzw. 74 %).

Zum Thema Selbstbestimmung erfragten wir folgende Aspekte:

ß Respektieren der eigenen Meinung: Knapp 50% von 71 Befragten gaben an, dass ihre Meinung im Alltag (z.B. bzgl. Hausordnung, Speiseplan etc.) immer

respektiert werde (manchmal: 34%; nie: 7 %); fast 10% wussten dazu nichts zu

sagen.

ß Besuch empfangen zu können, gaben 89% von 80 Befragten an, jederzeit und sogar nachts 54% (34 von 63).

ß Über ihre Freizeit selbst bestimmen zu können, berichteten 74% (60 von 81) der Gesprächspartner.

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© Prof. Dr. Hajo Jakobs – Projektbericht – 13.02.2005 - S. 22 v. 38 -

Auch die befragten Angehörigen gaben mehrheitlich an, dass die Meinung ihres/r

behinderten Angehörigen überwiegend berücksichtigt werde und er/sie in der jetzi-

gen Wohnform Selbstbestimmungsmöglichkeiten habe (59% von 99 Nennungen).

Abb. 7 Abb. 8

In gewissem Kontrast dazu wurde jedoch von der relativen Mehrheit der Ange-

hörigen (47% von 104 Antworten) den behinderten Personen, die Fähigkeit, in Wohnangelegenheiten35 selbst zu bestimmen, eher abgesprochen, wie die folgende

Abb. zeigt:

Der Betreuungsbedarf bzw. die benötigte Hilfe in der bestehenden (Wohn-)

Situation wurde von den Angehörigen tendenziell höher eingeschätzt als von den

Betroffen selbst (s. Gesamt-Tabelle II im Anhang).

35 - ‚operationalisiert’ als: Privatsphäre, Kontakte, Besuche/Übernachtungen, Partnerschaft, Freizeitgestaltung

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© Prof. Dr. Hajo Jakobs – Projektbericht – 13.02.2005 - S. 23 v. 38 -

Bevorzugter Aufenthaltsort war für 37% der Befragten (26 von 70) das Eltern-haus bzw. die Familie; Wohnheim oder Wohngruppe wurden hier nur 12x genannt

(17%). 7 Befragte hielten sich am liebsten bei ihrem/r Freund/in auf.

Ungeachtet der hohen Zufriedenheit hatten 51% (43 von 84) der behinderten

Personen gleichwohl auch andere Vorstellungen vom bzw. Änderungswünsche zum Wohnen (individuelle Aussagen: s. Anhang!). Ein mehrfach geäußerter Wunsch war, mit dem/der Partner/in bzw. Freund/in

zusammenziehen zu wollen (6x). Einige der im Elternhaus Lebenden gaben an,

selbständiger sein und „eigene Erfahrungen sammeln“ zu wollen, und dass die

Familie oft „Stress“ mache oder „nerve“ (4x).

42% der Interviewten dagegen hatten keine Änderungswünsche, 7% antworteten

mit „weiß nicht“.

Auch 49% (51 von 104) der Angehörigen konnten „sich eine andere Wohn-/ Lebensform für Ihren Angehörigen vorstellen“ (siehe individuelle Aussagen im

Anhang!)

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III. WÜNSCHE UND ZUKUNFTSVORSTELLUNGEN ZUM WOHNEN

Angestrebte Wohnform (N= 86):36 Die meisten Interviewpartner (65%) stellen

sich ein Leben in Selbständigkeit (eigene Wohnung) vor und wünschen sich,

entweder alleine zu wohnen oder mit Freund/in. Die wenigsten (7%) wollen in

Zukunft in einem Wohnheim leben.37

Hier waren Mehrfachnennungen möglich und kamen auch öfter vor (z.B.: „Selbständig + mit Freund/in“ oder „zuerst Wohngruppe und dann allein“; s. auch Tab. S. 25 u. Tab. 3.1 [Angeh.] im Anhang).

Interessant im Vergleich die anscheinend fast entgegen gesetzte Sicht der Angehö-rigen, die hier nicht (direkt) nach ihrer, sondern der von ihrem behinderten

Familienmitglied vermutlich bevorzugten Wohnform gefragt wurden: Sie sehen die

Zukunft ihres behinderten Angehörigen eher in der Familie (36%; bei der Unter-

gruppe der Eltern/Schule sogar knapp 40%), schätzen aber auch das Wohnheim mit

insgesamt knapp 24% als Zukunftsperspektive relativ hoch ein. Was für die Unter-gruppe Eltern/Schule mit nur 11% (6 Nennungen) allerdings nicht gilt (s.u.).

In einem Punkt aber gibt es eine bemerkenswerte Übereinstimmung zwischen

behinderten Personen und Angehörigen – nämlich bei der Wohngemeinschaft bzw.

Wohngruppe, die mit 23 bzw. 29% sozusagen ‚im soliden Mittelfeld’ liegt!

36 ohne die 9 Nutzer/innen des Ambulanten Wohnens, die bereits ein selbständiges Wohnen erreicht haben; außerdem wurden von 5 Interviewten keine Angaben gemacht. 37 Z.B. nur ein/e Schüler/in! Von den AWG-Bewohner/innen wurde WH, aber auch Fam., überhaupt nicht genannt!

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Genaueren Aufschluss für eine Bedarfsplanung des LHW kann folgende Tab. geben, die nur die Nennungen von in der Familie lebenden Personen und deren

Angehörigen erfasst:

Allein/Selb-ständig

Selbst. mit Freund/in

WG / Wohngruppe

WG/Wg u./od. WH

WH Nur Familie

18 Schüler/innen 3 4 2 + 2 - 1 4 21 WGS-Beschäft. 9 5 3 - 1 4 53 Eltern (Schüler) 3 7-10 14 4 6 14 31 Angeh. (WGS) 5 - 9 1 5 3 7 9

Als bevorzugte Wohnlage wurde von beiden Seiten „Stadt oder Stadtrand“ ge-nannt (Beh.: knapp 75%; N=79 / Angeh.: 62%; N=97), wobei von vielen ein „Haus

mit Garten“ (Beh.: 33% / Angeh.: 37%) gewünscht und eine gute Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel als sehr wichtig eingeschätzt (Beh.: 62%; N=79 /

Angeh.: 69%; N=108) wurde.

IV. GEWÜNSCHTE AUSSTATTUNG UND GESTALTUNG DER ZUKÜNF-TIGEN WOHNUNG UND BETREUUNG

Zu den gewünschten Bedingungen bzw. der Ausstattung der künftigen Wohnung äußerten sich 81 Interviewte (und 110 Angehörige*):

ÿ Gut 65% wünschten sich ein Einzelzimmer, 12% „das Zimmer mit jemandem zu teilen“ (*Angeh.: 79% / 14%).

ÿ 75% wollten ihr Zimmer mit eigenen Möbeln einrichten (* 63%). ÿ Eine eigene Toilette oder ein eigenes Bad wünschten sich 51% bzw. 47%; nur eine

Waschgelegenheit im Zimmer fast niemand (* 75% / 71%; 22%). ÿ Eine eigene Küche oder zumindest eine Kochgelegenheit erwähnten knapp 51%

(* 25%). ÿ Ein Drittel der Interviewten legte Wert auf ein eigenes Telefon (* 35%). ÿ für 7 Pers. (9%) war ein Aufzug im Haus wichtig (* 16%).

7 AWG-Bewohner/innen meldeten hier sozusagen ‚höhere Ansprüche’ an: sie wünschten sich eine Wohnung mit mehreren (2-4) Zimmern.

Ihr Zimmer/Wohnung selbst einrichten/gestalten wollen 88% (N= 81) der

Interviewteilnehmer/innen und 81% (N= 77) möchten auch ein Mitbestimmungs-recht in anderen Wohn- und Betreuungsangelegenheiten.

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© Prof. Dr. Hajo Jakobs – Projektbericht – 13.02.2005 - S. 26 v. 38 -

Auch gut zwei Drittel der Angehörigen würden gerne bei der Einrichtung und

Gestaltung mitbestimmen bzw. mitwirken (70 von 105 Nennungen) und erwarten

auch ein Mitbestimmungsrecht in anderen Wohn- und Betreuungsangelegenheiten

(70 von 103 Nennungen).

Hilfe in einer zukünftigen Wohnsituation38 wird von 82 Interviewten in folgenden

Bereichen gewünscht (Abb. 13):

Der größte Hilfebedarf wird erwartungsgemäß beim Umgang mit Ämtern/Behörden

(71%) und beim Umgang mit Geld (50%) bestehen, gefolgt von Aufgaben einer

selbständigen Haushaltsführung (Kochen 42%, Einkaufen 32%).

Auch bei der Körperpflege benötigen nach eigener Aussage zukünftig immerhin

noch knapp 16% Hilfestellung. – Hinter der Kategorie ‚Sonstiges’ verbirgt sich v.a.

das Bedürfnis nach psychosozialer Begleitung oder Zuwendung überhaupt (mit 8 Nennungen wie „Ansprechpartner“, jemand „zum Schnacken“, „Ansporn“…).

6% der Befragten wünschen keinerlei Hilfe.

Im Angehörigen-Fragebogen wurde hier eine offene Frage (ohne Antwort-

vorgaben) zu den künftig notwendigen Hilfeangeboten und Diensten gestellt; die

38 Vgl. dazu den derzeitigen Hilfebedarf in der bestehenden Wohnform: Gesamt-Tab. II im Anhang.

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© Prof. Dr. Hajo Jakobs – Projektbericht – 13.02.2005 - S. 27 v. 38 -

jeweiligen Antworten finden sich im Anhang und zeigen im Großen und Ganzen ein

ähnliches Bild.

Angaben zu gewünschten Freizeitmöglichkeiten/-angeboten und zu den ab-schließenden Fragen (…etwas Wichtiges vergessen? Wünsche für die Zukunft?)

sind ebenfalls dem Anhang zu entnehmen (Gesamtergebnisse Tab. IV; Liste indivi-

dueller Aussagen).

6. Interpretation und Empfehlungen

„Ist doch normal, alleine zu wohnen!“ (4 Nutzer/innen des Ambulanten Wohnens)

Viele der dargestellten Ergebnisse sprechen für sich. Hier können abschließend

auch nicht sämtliche Einzelergebnisse im Detail diskutiert werden. Dies muss

weitgehend den Leser/innen überlassen bleiben, denen wir dazu einige weiter-führende Hinweise und Interpretationsanregungen geben wollen. Wir beschränken

uns also im Folgenden auf einige uns wesentlich erscheinende Aspekte und

Schlussfolgerungen.

In unserer Untersuchung nimmt die derzeitige Wohnsituation der befragten

Menschen mit Behinderung einen sehr breiten Raum ein. Dies mag zunächst

verwundern, da es doch vor allem um Erwartungen an die Zukunft und zukünftige Entwicklungen gehen sollte. Um jedoch entsprechende Bezugspunkte für die

Erhebung der Zukunftsvorstellungen, also eine Vergleichsgrundlage, zu gewinnen

und auch den Befragten eine Einstimmung und Konzentration auf die verschiede-

nen Aspekte des Wohnens zu erleichtern, war es notwendig, bei den bisherigen

Erfahrungen und der derzeitigen Befindlichkeit anzusetzen.

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Bei den Ergebnissen fällt ins Auge, dass bezüglich der derzeitigen Situation bei den interviewten Personen mit Behinderung Wohlbefinden und wie bei den befragten

Angehörigen eine hohe Zufriedenheit vorherrschen (s. Abb. 4-6). Auch wenn man

dies bei strenger kritischer Betrachtung

1.) teilweise durchaus auch als eine gewisse „resignative Zufriedenheit“ auf-grund der fehlenden Wahlmöglichkeiten interpretieren - und

2.) aufgrund einer erhöhten Zustimmungstendenz bei Personen mit einer sog. geistigen Behinderung - sowie

3.) wegen des relativ hohen Anteils der Eltern von jüngeren Schulkindern, die damit quasi das Leben in der Familie positiv bewertet haben (s. Abb. 5 u. 6),

relativieren mag, so kann doch von einer durchweg positiven Bewertung der

bestehenden Angebotsstruktur des LHW durch die Nutzer/innen und ihre Ange-

hörigen ausgegangen werden.

ÿ Die bestehenden Wohnangebote sind also nach Möglichkeit zu erhalten und

weiterzuentwickeln!

Zukunftsweisend und von zentraler Bedeutung für die Weiterentwicklung erscheint

uns das Thema »Selbstbestimmtes Wohnen« / »Selbstbestimmung und Respektie-

rung der Bedürfnisse« (gemäß Normalisierungsprinzip; s. Kap. 2). Die Interviewten

weisen hier bzgl. „Respektieren der eigenen Meinung im Alltag“ (50% immer, 34%

manchmal) und „Selbst bestimmen der Freizeit“ (60%) auf den ersten Blick recht gute Werte auf (s. S. 21; auch die Angaben der Angehörigen: Abb. 8), doch bei

näherer Betrachtung lässt sich durchaus fragen, ob diese nicht noch steigerbar sind

und sein sollten. Hier scheint uns eine weitere Sensibilisierung aller Beteiligten

angezeigt (zumal fast 10% der Interviewten dazu nichts zu sagen wissen).

Wobei Selbstbestimmung (Entscheidungsautonomie) keineswegs gleichzusetzen ist

mit Selbständigkeit und Unabhängigkeit von Hilfe (Handlungsautonomie). Diesbe-züglich scheinen immer noch Missverständnisse und (pädagogische) Informations-

defizite zu bestehen – vor allem die hohe Zahl der Angehörigen (Abb. 9), die ihrem

behinderten Familienmitglied eine Selbstbestimmungsfähigkeit nicht zuzutrauen

scheinen, weist unseres Erachtens darauf hin. Aber auch ein schwer(st) behinderter

Mensch, der sich z.B. nicht selbst anziehen kann, kann wählen, ob er lieber den

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blauen oder den roten Pullover tragen möchte, ist also zur Selbstbestimmung fähig bzw. kann in kleinsten Schritten, die freilich viel Geduld und Zeit benötigen, dazu

befähigt werden.

ÿ Sowohl in den Wohneinrichtungen, als auch vermutlich noch mehr in den

Familien sollten (über ein ‚klassisches’ Selbständigkeitstraining hinausgehend)

neue Akzente im Hinblick auf Selbstbestimmungsförderung, Mitwirkungs- und

Gestaltungsmöglichkeiten im Alltag gesetzt werden.

Die skeptische Haltung vieler Eltern bezüglich der Selbstbestimmungsfähigkeit

korrespondiert mit dem großen Gewicht, das sie (z.B. auch in zahlreichen Einzel-

kommentaren) dem Betreuungsbedarf beimessen. Viele Eltern machen sich große

Sorgen um die Zukunft ihrer Kinder und können sich häufig nur sehr schwer eine

anderweitige Betreuung als vollwertigen Ersatz für die Versorgung durch die Familie vorstellen. Das kam in exemplarischen Aussagen und Wünschen, z.B. nach

einer „Rund-um-die-Uhr-Betreuung“, nach personeller Intensität und Kontinuität

der Betreuung etc. wiederholt zum Ausdruck. Und dies kann man Eltern selbst-

verständlich in keiner Weise zum Vorwurf machen, sondern hier ist von professio-

neller Seite noch viel einfühlsame Überzeugungsarbeit zu leisten.

Die wichtige Rolle der Familie, die starken familiären Bindungen, die sich auch beim Gros der Interviewten (s. z.B. Abb. 10: „Bevorzugter Aufenthaltsort“; selbst

noch in einigen negativ-kritischen Äußerungen) zeigten, sollen hier keineswegs

infrage gestellt werden, doch gibt es in unserer Untersuchung insgesamt deutliche

Anzeichen dafür, dass die Ablöseproblematik nach wie vor das zentrale Thema ist

und verstärkt angegangen werden sollte.

ÿ Für das LHW (und vielleicht noch mehr für die dahinter stehende Elternvereini-

gung Lebenshilfe) leiten wir daraus die Empfehlung ab, nicht nur die lebens-

praktische, sondern auch die emotionale Verselbständigung der Menschen mit

Behinderung (noch) stärker in den Mittelpunkt der Wohnbetreuung und Unter-

stützungsangebote zu rücken, familiäre Ablöseprozesse zu begleiten sowie die

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Aufklärung und Beratung der Eltern/Angehörigen hinsichtlich der Zukunfts-

planung zu intensivieren.

Interviewte und Angehörige entwickeln unterschiedliche Zukunftsperspektiven. Dies scheint bei den Zukunftswünschen, also vor allem bei der angestrebten Wohnform (Abb. 12), aber teilweise auch dem gewünschten Betreuungsangebot (Abb. 13; Einzelaussagen der Angehörigen im Anhang) zunächst augenfällig:

Während die Menschen mit Behinderung sich überwiegend eine unabhängige

Lebensführung, allein oder mit Freund/in, vorstellen39, sehen viele Angehörige die

Zukunft ihres Kindes eher (und vielleicht am liebsten?) in der Familie40 und an

dritter Stelle in einem Wohnheim. Letzteres ist jedoch zu relativieren, denn gerade

bei den jüngeren Eltern ist auch eine gewisse Skepsis gegenüber der Institution

Wohnheim erkennbar und eine größere Aufgeschlossenheit für die Unabhängig-keitsbestrebungen ihrer Kinder, später allein oder mit Freund/in zu leben. (So ge-

sehen sind die Unterschiede in den Perspektiven letztlich wohl doch nicht so groß.)

ÿ Insgesamt wird durch unsere Ergebnisse (quantitativ wie qualitativ) der Bedarf

und das Bedürfnis nach kleinen Wohneinheiten und selbstbestimmten Wohn-

formen belegt – und zwar nicht nur auf ambulantes Wohnen (s.u.) beschränkt.

Dieses Bedürfnis gilt auch nicht nur für leicht behinderte Personen; auch

Menschen mit körperlichen Behinderungen oder anderen z.B. psychischen

Belastungen (Mehrfachbehinderung)41 wünschten sich stärker selbstbestimmte

Lebensformen. Diesbezüglich als Träger attraktive Angebote (auch für Paare)

zu entwickeln, wäre eine Innovation und Zukunftsinvestition, die zunehmend

wichtig werden könnte (Stichwort: Assistenz, persönliches Budget).

39 S. Abb. 12 - der Anteil wird eher noch höher, wenn man Vorstellungen einer Wohngruppe oder Wohngemeinschaft (WG) hinzu nimmt, wobei einige der Interviewten sehr bewusst eine private WG von einer Wohngruppe in Trägerschaft zu unterscheiden wussten; dieser Wunsch ist zudem unabhängig von Art und Grad der Behinderung - 40 Diese Häufigkeit der Familie ist wohl bedingt durch den relativ hohen Anteil von Eltern von Kindern, die noch die Schule besuchen (44% der zurückgeschickten Fragebögen). 41 Obwohl ein dringliches Thema für die Planung einer künftigen Angebotsstruktur, lassen sich Aussagen zum spezi-fischen Wohnbedarf schwer behinderter oder auch alter beh. Menschen allein auf der Basis unserer Untersuchung noch nicht so ohne weiteres machen. Doch gelten alle grundsätzlichen Erwägungen und Empfehlungen selbstverständlich für alle Altersstufen und Schweregrade der Behinderung.

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Schwieriger ist es, aufgrund der gewonnenen Daten gesicherte quantitative An-

gaben zum Bedarf an neuen Wohnheim- und/oder Wohngruppenplätzen zu machen.

Sinnvoll ist hier, nur die Zukunftswünsche der in der Familie lebenden Personen

und deren Angehörigen zugrunde zu legen (s. Tab. auf S. 25), da die anderen -

ungeachtet evtl. vorhandener Veränderungswünsche - bereits mit Wohnplätzen

‚versorgt’ sind. Aus Sicht der behinderten Befragten ergibt sich dann zunächst ein Bedarf von 5-7 Wohngruppenplätzen und lediglich 2 Wohnheimplätzen.

ÿ Nach unserer Einschätzung, die sich hier eher auf die Angaben der Angehöri-

gen stützt, werden mittel- bis langfristig mindestens 19 bis 26 Plätze in

Wohngruppen/betreuten Wohngemeinschaften und 13 bis 20 Wohnheimplätze

gebraucht42, die vom LHW geschaffen werden müssen (nicht zuletzt damit eine

gemeinde- bzw. familiennahe ‚Unterbringung’ und Beheimatung der

Betroffenen gewährleistet bleibt).

Aufgrund dieser Ergebnisse wie aus fachlicher Sicht rückt das »Modell Wohn-gruppe« in den Mittelpunkt des Interesses. Zumal sich ja auch in der Gesamt-

wertung (s. Abb. 12) eine bemerkenswerte Übereinstimmung zwischen behinderten

Personen und Angehörigen zeigte – nämlich in der positiven Bewertung der Wohn-

gemeinschaft bzw. Wohngruppe, die bei den Angehörigen die zweite Stelle (nach der Familie), bei den Interviewten die dritte Stelle einnimmt. Sie bietet als

Kleingruppe einen überschaubaren Rahmen, vermag somit eher Gemeinschafts-

gefühl zu vermitteln und zugleich mehr Privatheit bzw. Individualität zu ermög-

lichen, als es in einem Wohnheim mit über 20 Bewohnern/innen der Fall sein kann.

Davon gehen die Befragten anscheinend ebenso aus wie die Sozialwissenschaft.

Eigenständige Wohngruppen oder betreute Wohngemeinschaften sind (gemäß bis-heriger Erfahrungen und der einschlägigen Fachliteratur) als Kleingruppen (3 bis 5,

max. 7 Pers.) mit anfänglich durchaus intensiver Begleitung (Betreuer-Team plus

42 ein kurzfristiger Bedarf ist aus den Aussagen der Betroffenen nicht ablesbar; langfristig betrifft vor allem die durch die Elternbefragung erfassten 7-14jährigen Kinder/Jugendlichen. Die 17 Eltern der Schüler/innen der Abschlussklassen/ Werkstufe (ab 15 J.) nennen: WH 3x, WG/Wg 7x, beides 1x. (Vgl. Tab. 3.1A im Anhang). - Da sich nur 31 der ca. 150 Familien, in denen erwachsene Werkstattbeschäftigte leben, an der Befragung beteiligt haben, lässt sich vermuten, dass der tatsächliche künftige Bedarf noch größer ist.

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begleitende Dienste) zu konzipieren und als solche auch aus unserer Sicht nach wie vor unentbehrlich. Eine so konzipierte Gruppe - und das gilt unserer Einschätzung

nach auch und vor allem für die sog. ‚Außenwohngruppen’ des LHW Plön43 – stellt

als Lebens- und Lerngemeinschaft den notwendigen Raum der Selbstbehauptung

des sog. geistig behinderten Menschen in einer nur auf sog. Nichtbehinderte ausge-

richteten gesellschaftlichen Umwelt dar, ermöglicht erst persönliche Weiter-entwicklung in Richtung Selbstbestimmung und vermeidet (Selbst-)Überforderung

und Isolierung. Als Solidar-Gemeinschaft – freilich nur mit professioneller

Begleitung - kann die Gruppe Rückhalt und Kraft geben, Versagensängste

abzubauen und auftretende Schwierigkeiten zu meistern.

ÿ Die Form der sog. Außenwohngruppen als eigenständiges Angebot sollte unbe-

dingt erhalten und gemäß des o.g. Bedarfs ausgebaut werden – und das nicht

nur als Übergangsform oder „Sprungbrett“. Hier gilt es großes innovatives

Potential wiederzuentdecken, wenn man berücksichtigt, dass in der Fach-

diskussion schon vor Jahrzehnten ein „Überspringen der Wohnheimphase“

(nach internationalem Vorbild) zugunsten kleiner dezentraler Wohneinheiten

gefordert wurde, da diese dem Normalisierungsprinzip und dem Integrations-

gedanken mehr entsprechen.

Dass dies heute angesichts knapper Sozialkassen und der sozialpolitischen

„Reform“-Entwicklungen (SGB IX und XII) als kaum noch machbar angesehen

wird, ist natürlich auch uns bekannt. Doch aus den in Kap. 2 dargelegten heil- und

sozialpädagogischen, integrationspolitischen und sozialethischen Gründen dürfen

diese Ziele (und bereits realisierte Praxis!) auf keinen Fall aufgegeben werden. Hier

könnten durch Vernetzungen/Verbundsysteme und kreative Organisationsformen vielleicht noch neue (Aus-)Wege gefunden werden.

Derzeit jedenfalls sieht sich das LHW wie andere Träger vor das Problem bzw. die

(falsche) Alternative eines Entweder (Wohnheim) - Oder (Ambulant) gestellt.

43 bemerkenswert auch: die realistische Selbsteinschätzung d. AWG-Bewohner/innen; vgl. Dipl.-Arbeit N.Kaiser (S. 82ff.)

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»Ambulant vor stationär«? Ein Bedürfnis nach ambulant begleitetem Wohnen ist auch nach unseren Unter-

suchungsergebnissen, den Wünschen und Erwartungen der Befragten, unzweifel-

haft gegeben und ernst zunehmen. Es gehört ja auch bereits zum bestehenden,

bewährten Angebot des LHW, dessen Nutzer/innen übrigens alle angeben, dass sich

ihre persönliche Lebenssituation verbessert hat, sie ein mehr an Lebensqualität gewonnen haben. 78% der Befragten fühlten sich nicht nur selbständiger, sondern

auch selbstbewusster! (Gleichwohl betonen auch alle einen besonderen Bedarf nach

allgemeinen Gesprächen und bei privaten Problemen.)44

ÿ Dieses ambulante Angebot eröffnet aber bisher nur einem beschränkten

Personenkreis die Möglichkeit eines selbstbestimmteren Lebens und sollte

ausgedehnt werden. Es gibt fachlich und moralisch keine Rechtfertigung, es

Menschen mit schwerer Behinderung bzw. erhöhtem Unterstützungsbedarf

vorzuenthalten. Dies hat ausschließlich Kostengründe. Zugespitzt könnte man

sagen: Ambulant muss teurer werden! Auch hier ist wieder sowohl weitere

konzeptionelle Entwicklungsarbeit, als auch die engagierte sozialpolitische

„Lobby-Arbeit“ des LHW gefragt.

Eine völlige Verselbständigung bzw. Unabhängigkeit von jeglicher Unterstützung erscheint für viele Erwachsene mit geistiger oder mehrfacher Behinderung gleich-

wohl ausgeschlossen und unerreichbar. Schon um Selbstüberschätzung/-überforde-

rung und extreme Misserfolgserfahrungen weitgehend zu vermeiden, sollte sie

deshalb auch nicht zum Hauptziel von ambulantem Wohnen oder Wohnstätten

gemacht werden.45 Doch ebenso wenig ist die völlige ‚lebenspraktische Selb-

ständigkeit’ ausschlaggebend oder gar Vorbedingung für selbstbestimmte individu-

alisiertere Wohnmöglichkeiten.

Aus fachlicher Sicht haben (Außen-)Wohngruppen und ambulant begleitetes

Wohnen eine gemeinsame Intention und Begründung: die Vermeidung oder den

Abbau vollstationärer Unterbringung (‚institutioneller’ Charakter des Lebens) bzw.

44 auch hier beeindruckt die realistische Selbsteinschätzung der Befragten; vgl. Diplomarbeit A. Freitag

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eine für das Erwachsen- und Selbständigwerden unabdingbare Ablösung vom Elternhaus (und zugleich dessen Entlastung!) und die Reduzierung damit verbunde-

ner entwicklungshemmender Faktoren („Überversorgung“).

Was natürlich nicht heißt, an menschlicher Zuwendung, Zuspruch und Begleitung

zu sparen oder bzgl. emotionaler Sicherheit und Geborgenheit, auf die Menschen

mit sog. geistiger Behinderung besonders angewiesen ist, Abstriche zuzulassen. Die Isolations- und Vereinsamungsgefahr ist nicht zu unterschätzen!

Das fundamental-menschliche Bedürfnis nach Zuwendung, Kontakt und Beziehung manifestierte sich auch in unserer Untersuchung und kam immer wieder

zur Sprache. Auf diesem Hintergrund lassen sich die von Eltern wie Betroffenen

selbst mehrfach geäußerten Wünsche/Bedürfnisse nach psychosozialer Begleitung

verstehen, aber auch der Wunsch einiger Interviewteilnehmer/innen nach Freund-schaft und Partnerschaft.

Selbstverständlich müssen qualifizierte Wohnangebote auch diesen Bedürfnissen

gerecht werden und z.B. begleitete Wohnmöglichkeiten für Paare anbieten.

ÿ Die wichtigste und schwierigste Aufgabenstellung künftiger Wohnangebote

wird – jenseits aller technisch-materiellen Ausstattungsfragen – unseres

Erachtens sein, das Bedürfnis nach bzw. das Recht auf Selbstbestimmung

einerseits und den vielfältigen Unterstützungsbedarf andererseits in Einklang zu

bringen.

ÿ Zudem ist dabei stets ein besonderes Augenmerk auf die Dimension der sog.

‚Beziehungsarbeit’46 der Mitarbeiter/innen mit den Bewohner/innen zu richten

sowie eine Ausgewogenheit von individuellen und sozialen Zielaspekten47 in

der pädagogischen Arbeit zu wahren.

45 Womöglich noch unter „pädagogisch“ oder durch befristete Kostenbewilligungen erzeugtem Zeit- und Leistungsdruck. 46 Die Voraussetzungen dazu dürften gegeben sein, da in den meisten Interviews das Verhältnis zu den Mitarbei-ter/innen wie den Mitbewohner/innen als sehr gut beschrieben wurde, und das Untersucherteam einen, wenn auch sehr punktuell-situativ und mit kleinen Abstrichen, so doch positiven Gesamteindruck von der ‚pädagogischen Atmosphäre’ in den Einrichtungen gewinnen konnte. – Zwar nicht Gegenstand der Untersuchung, aber in diesem Zusammenhang erwähnenswert ist der große Einfluss, den die Zufriedenheit der Mitarbeiter/innen wie ihre (Weiter-)Qualifikation auf die Befindlichkeit der betreuten/begleiteten Personen und damit auf die Qualität jedes Wohnangebots haben. 47 Selbstwertgefühl/Selbstbewusstsein - Selbstbestimmung - Selbständigkeit/Selbstversorgung…, angemessene Selbstdarstellung/Rollenübernahme – soziale Kompetenz – Gruppendynamik – gemeinsame Kultur…

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Abschließend lässt sich festhalten, dass unsere Untersuchung wichtige Hinweise zum quantitativen und qualitativen Bedarf sowie viel Anschauungsmaterial für

einen auch gesellschaftspolitisch und ethisch relevanten Zusammenhang geliefert

hat, in dem die Wohnthematik sowie die Planung und Bewertung bedarfsgerechter

Wohnangebote stehen.

So wie Normalisierung nicht zur Anpassung des Menschen mit Behinderung an ihm nicht adäquate Normen und Standards einer nicht behinderten Umwelt werden

darf, sondern umgekehrt und im Sinne gleicher Rechte und Chancen (z.B. auf den

in der Bevölkerung üblichen Wohn- und Lebensstandard) zu verstehen ist, darf

auch Integration nicht „um jeden Preis“ und auf Kosten der Individualität betrieben

werden. Prinzipiell ‚offene Wohnformen’ müssen sowohl soziale Schutz- als auch

individuelle Freiräume gewährleisten. Eine rein äußerliche, „physische Integration“ (im Sinne von „draußen in der Gesellschaft“ leben, Wohnen in „normalen“ Wohn-

gebieten) alleine reicht genauso wenig aus wie eine rein „praktisch-technische“

Verselbständigung. Ohne Einbettung in tatsächliche Sozialbeziehungen, ohne

persönlichkeitsbildende Maßnahmen und qualifizierte psychosoziale Begleitung,

liefe beides Gefahr, sich als trügerische „Sackgasse“ zu erweisen und die Isolation

(vor allem schwer) behinderter Menschen als „Fremde in einer fremden Umgebung“ noch zu verschärfen.

Der Prozess der personalen und sozialen Integration erfordert vielfältige Wohn-

angebote, zwischen denen man wählen, und eine entsprechende professionelle heil-/

sozialpädagogische Begleitung, auf die man bauen kann, d.h. mehr Personal und

mehr Zeit auch für nicht „messbare“, in den Abrechnungsmodi der Kostenträgern

anscheinend zunehmend weniger berücksichtigte Leistungen.

Schließen möchte ich mit einer (enttäuschenden) Erfahrung einer Wohnheim-

bewohnerin und der (engagiert hoffnungsvollen) Aussage der Mutter einer

Schülerin, die exemplarisch nochmals die ganze Spannbreite und Problematik

unseres Untersuchungsgegenstandes aufscheinen lassen:

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Es war bereits zweimal ein Platz zum betreuten Wohnen in Aussicht gestellt. Beide

Male scheiterten. Einmal daran, dass die Wohnungsbaugesellschaft einen Rück-

zieher gemacht hat, als sie erfuhr, dass es sich um Menschen mit geistiger

Behinderung handelt. Das andere Mal war der behindertengerechte Umbau des

Apartments zu teuer.48

„Ich wünsche mir, dass meine Tochter gut, liebevoll und mit ausreichend Personal

betreut elternunabhängig wohnen kann und ihr dort die Möglichkeit gegeben wird

sich weiterzuentwickeln und dazuzulernen. Satt, sauber und aufbewahrt will ich

(und viele andere) auf keinen Fall.“49

gez. Prof. Dr. Hajo Jakobs, im Februar 2005 FH Kiel / FB Soziale Arbeit u. Gesundheit Sokratesplatz 2 D-24149 Kiel Tel.: +49-(0)431 / 210-3039 Tel./Fax privat: 0431 / 23 98 174

eMail: [email protected] oder [email protected] http://w w w.soziale-arbeit-und-gesundheit.fh-kiel.de/lehrende/hauptamtliche/daten_hjakobs/index.php

48 Auszug aus einem Gesprächsprotokoll 49 Zitat aus einem Fragebogen

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© Prof. Dr. Hajo Jakobs – Projektbericht – 13.02.2005 - S. 37 v. 38 -

Literatur

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[darin v.a.: die Beiträge von Hahn, Gaedt u. Niehoff ] FLADE, A.: Wohnen psychologisch betrachtet. Bern (Huber) 1987. Freitag, Anne: Ambulant vor stationär? Die Entwicklung der sozialpolitischen und

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Wiedemann, Goentje: Ein Zuhause so normal wie möglich. Wohnstätten für Menschen mit geistiger Behinderung – Am Beispiel der Lebenshilfe Plön. Unveröff. Diplomarbeit FH Kiel 2004.

Anhang [-siehe separate Mappe-]

A. Fragebogen für Angehörige (mit Anschreiben)

B. Bewohnerform des Fragebogens (Leitfaden)

C. Gesamtergebnisse/Tabellen I-IV D. Einzelaussagen Interviewteilnehmer/innen:

- [2.9 Beh.] Grund des Umzugs in derzeitige Wohnform - [2.13 Beh.] Änderungswünsche zur Wohnsituation - Schlussfragen A / B („3 Wünsche“)

E. Einzelaussagen Angehörige: - [2.11 Angeh.] Vorstellungen zu anderer Wohn-/Lebensform - [3.1 Angeh.] Angestrebte Wohnform - [4.4 Angeh.] Zukünftig notwendige Hilfeangebote u. Dienste - Zum Schluss…