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Trauma und Berufskrankheit · Supplement 1 · 2004 | S109
Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit undder Notwendigkeit der pünktlichen Räu-mung des Saals zur Vorbereitung für dieAbendveranstaltung fiel die Round-table-Diskussion bei diesem brandaktuellen The-ma bei sicherlich noch vielen aktuellen Fra-gen leider aus.Es bleibt somit als Bericht-erstattung lediglich die Möglichkeit der Zu-sammenfassung der Vorträge zum Thema.
Herr Strehl als kaufmännischer Di-rektor des Universitätsklinikums Tübin-gen legte – aus der Sicht der Verwaltung –dar, dass bereits in mehreren Ländernnach DRG abgerechnet wird, dass bisheraber nirgends versucht wurde, praktischsämtliche Krankheitsbilder in Fallkos-tenpauschalen abzubilden. Bemängeltwurde auch,dass die gesamte Planung derDRG zu schnell und dementsprechend zuoberflächlich durchgezogen wird, dasshäufig – und dann sehr spät und kurz-fristig – Nachbesserungen erfolgen unddass vieles unkoordiniert erscheint.
Aus ärztlicher Sicht berichtete Herr Dr.Ochs aus der BG-Unfallklinik Tübingenüber die Notwendigkeit der exakten Ko-dierung nach ICD für die Diagnosen nachOPS 301 für die durchgeführte Therapieund die dringliche Notwendigkeit, thera-pie- bzw. abrechnungsrelevante Begleit-und Nebendiagnosen korrekt zu ver-schlüsseln, da sich diese in erheblichemMaß auf die Vergütung auswirken.
Aus Sicht eines Finanzcontrollers in-formierte Herr Mast,stellvertretender Ver-
DRG
M. Aymar · Unfall- und Wiederherstellungschirurgie, St.-Vincentius-Krankenhaus Speyer
Aktueller Stand in derFallkostenabrechnungnach DRGsRound-table-Diskussion mit den Vorsitzenden und Referenten
waltungsdirektor der BG-Unfallklinik Tü-bingen,über die derzeit noch bestehendeUnsicherheit in der Abrechnung,da exak-te Richtlinien als Grundlage für die Ver-gütung und Berechnung bis heute nochnicht vorliegen.
Aus Sicht einer Krankenkasse referierteHerr Bauernfeind, Referatsleiter Kran-kenhäuser der AOK Baden-Württemberg.Herr Bauernfeind war der einzige Refe-rent zu diesem Thema, der offensichtlichvon der Fallkostenabrechnung nach DRGvoll überzeugt ist und sie in vollem Um-fang begrüßt. Die Erfahrungen mit op-tionierten Krankenhäusern, die bereitsnach DRG abrechnen,seien durchweg po-sitiv. Kleinere Probleme würden „ver-tragspartnerschaftlich“ geregelt. DieserVortrag wurde im Auditorium sehr skep-tisch aufgenommen.
Aus Sicht der Unfallversicherungsträ-ger stellte Herr Dr. Gerhardt, stellvertre-tender Geschäftsführer des Vereins für be-rufsgenossenschaftliche HeilbehandlungHeidelberg, die Problematik der Versor-gung berufsgenossenschaftlicher Patien-ten dar. Er sieht sie in den BG-Unfallkli-niken weiter gesichert, da diese – zumin-dest in nächster Zeit – bei Arbeitsunfällennoch nicht nach DRG abrechnen müssen,während bei anderen Krankenhäusern,auch bei Arbeitsunfällen,die Abrechnungnach DRG verpflichtend sei.Hierin wurdeeine Gefährdung der Versorgung durch
Unterdeckelung der Kosten gesehen, wasan Beispielen dargestellt wurde.
Letzter Redner zum Thema war HerrProf. Dr. Hansis, leitender Arzt des Medi-zinischen Dienstes der Spitzenverbändeder Krankenkassen.Er legte dar,dass mansich trotz fehlender Richtlinien beim Me-dizinischen Dienst der Krankenkassen be-reits frühzeitig Gedanken zu vorge-schriebenen Überprüfungen gemachthabe.Aufgrund der Anzahl der Kranken-hausfälle in Relation zum Personal-schlüssel des Medizinischen Diensts seiendie Möglichkeiten sehr begrenzt. Manhabe aber über die Häufigkeit von Über-prüfungen detaillierte Vorstellungen undwürde entsprechend der Kodierqualitätbei der Erstüberprüfung von Kranken-häusern danach mehr oder weniger groß-zügig sein können.
Ich bedauere nochmals, dass bei die-sem Thema nicht noch eine Diskussionin Gang kam.
Korrespondierender AutorDr. M. Aymar
Unfall- und Wiederherstellungschirurgie,St.-Vincentius-Krankenhaus Speyer,Holzstraße 4a, 67348 SpeyerE-Mail: [email protected]
Interessenkonflikt:Der korrespondierende Autor versichert, dass keineVerbindungen mit einer Firma, deren Produkt indem Artikel genannt ist, oder einer Firma, die einKonkurrenzprodukt vertreibt, bestehen.
Trauma Berufskrankh 2004 · 6 [Suppl 1] : S109DOI 10.1007/s10039-003-0840-y Online publiziert: 20. Januar 2004 © Springer-Verlag 2004