1
Trauma und Berufskrankheit · Supplement 1 · 2004 | S109 A ufgrund der fortgeschrittenen Zeit und der Notwendigkeit der pünktlichen Räu- mung des Saals zur Vorbereitung für die Abendveranstaltung fiel die Round-table- Diskussion bei diesem brandaktuellen The- ma bei sicherlich noch vielen aktuellen Fra- gen leider aus. Es bleibt somit als Bericht- erstattung lediglich die Möglichkeit der Zu- sammenfassung der Vorträge zum Thema. Herr Strehl als kaufmännischer Di- rektor des Universitätsklinikums Tübin- gen legte – aus der Sicht der Verwaltung – dar, dass bereits in mehreren Ländern nach DRG abgerechnet wird, dass bisher aber nirgends versucht wurde, praktisch sämtliche Krankheitsbilder in Fallkos- tenpauschalen abzubilden. Bemängelt wurde auch, dass die gesamte Planung der DRG zu schnell und dementsprechend zu oberflächlich durchgezogen wird, dass häufig – und dann sehr spät und kurz- fristig – Nachbesserungen erfolgen und dass vieles unkoordiniert erscheint. Aus ärztlicher Sicht berichtete Herr Dr. Ochs aus der BG-Unfallklinik Tübingen über die Notwendigkeit der exakten Ko- dierung nach ICD für die Diagnosen nach OPS 301 für die durchgeführte Therapie und die dringliche Notwendigkeit, thera- pie- bzw. abrechnungsrelevante Begleit- und Nebendiagnosen korrekt zu ver- schlüsseln, da sich diese in erheblichem Maß auf die Vergütung auswirken. Aus Sicht eines Finanzcontrollers in- formierte Herr Mast, stellvertretender Ver- DRG M. Aymar · Unfall- und Wiederherstellungschirurgie,St.-Vincentius-Krankenhaus Speyer Aktueller Stand in der Fallkostenabrechnung nach DRGs Round-table-Diskussion mit den Vorsitzenden und Referenten waltungsdirektor der BG-Unfallklinik Tü- bingen, über die derzeit noch bestehende Unsicherheit in der Abrechnung,da exak- te Richtlinien als Grundlage für die Ver- gütung und Berechnung bis heute noch nicht vorliegen. Aus Sicht einer Krankenkasse referierte Herr Bauernfeind, Referatsleiter Kran- kenhäuser der AOK Baden-Württemberg. Herr Bauernfeind war der einzige Refe- rent zu diesem Thema, der offensichtlich von der Fallkostenabrechnung nach DRG voll überzeugt ist und sie in vollem Um- fang begrüßt. Die Erfahrungen mit op- tionierten Krankenhäusern, die bereits nach DRG abrechnen,seien durchweg po- sitiv. Kleinere Probleme würden „ver- tragspartnerschaftlich“ geregelt. Dieser Vortrag wurde im Auditorium sehr skep- tisch aufgenommen. Aus Sicht der Unfallversicherungsträ- ger stellte Herr Dr. Gerhardt, stellvertre- tender Geschäftsführer des Vereins für be- rufsgenossenschaftliche Heilbehandlung Heidelberg, die Problematik der Versor- gung berufsgenossenschaftlicher Patien- ten dar. Er sieht sie in den BG-Unfallkli- niken weiter gesichert, da diese – zumin- dest in nächster Zeit – bei Arbeitsunfällen noch nicht nach DRG abrechnen müssen, während bei anderen Krankenhäusern, auch bei Arbeitsunfällen, die Abrechnung nach DRG verpflichtend sei. Hierin wurde eine Gefährdung der Versorgung durch Unterdeckelung der Kosten gesehen, was an Beispielen dargestellt wurde. Letzter Redner zum Thema war Herr Prof. Dr. Hansis, leitender Arzt des Medi- zinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen. Er legte dar, dass man sich trotz fehlender Richtlinien beim Me- dizinischen Dienst der Krankenkassen be- reits frühzeitig Gedanken zu vorge- schriebenen Überprüfungen gemacht habe.Aufgrund der Anzahl der Kranken- hausfälle in Relation zum Personal- schlüssel des Medizinischen Diensts seien die Möglichkeiten sehr begrenzt. Man habe aber über die Häufigkeit von Über- prüfungen detaillierte Vorstellungen und würde entsprechend der Kodierqualität bei der Erstüberprüfung von Kranken- häusern danach mehr oder weniger groß- zügig sein können. Ich bedauere nochmals, dass bei die- sem Thema nicht noch eine Diskussion in Gang kam. Korrespondierender Autor Dr. M. Aymar Unfall- und Wiederherstellungschirurgie, St.-Vincentius-Krankenhaus Speyer, Holzstraße 4a, 67348 Speyer E-Mail: [email protected] Interessenkonflikt: Der korrespondierende Autor versichert, dass keine Verbindungen mit einer Firma, deren Produkt in dem Artikel genannt ist, oder einer Firma, die ein Konkurrenzprodukt vertreibt, bestehen. Trauma Berufskrankh 2004 · 6 [Suppl 1] : S109 DOI 10.1007/s10039-003-0840-y Online publiziert: 20. Januar 2004 © Springer-Verlag 2004

Aktueller Stand in der Fallkostenabrechnung nach DRGs

  • Upload
    m-aymar

  • View
    217

  • Download
    3

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Aktueller Stand in der Fallkostenabrechnung nach DRGs

Trauma und Berufskrankheit · Supplement 1 · 2004 | S109

Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit undder Notwendigkeit der pünktlichen Räu-mung des Saals zur Vorbereitung für dieAbendveranstaltung fiel die Round-table-Diskussion bei diesem brandaktuellen The-ma bei sicherlich noch vielen aktuellen Fra-gen leider aus.Es bleibt somit als Bericht-erstattung lediglich die Möglichkeit der Zu-sammenfassung der Vorträge zum Thema.

Herr Strehl als kaufmännischer Di-rektor des Universitätsklinikums Tübin-gen legte – aus der Sicht der Verwaltung –dar, dass bereits in mehreren Ländernnach DRG abgerechnet wird, dass bisheraber nirgends versucht wurde, praktischsämtliche Krankheitsbilder in Fallkos-tenpauschalen abzubilden. Bemängeltwurde auch,dass die gesamte Planung derDRG zu schnell und dementsprechend zuoberflächlich durchgezogen wird, dasshäufig – und dann sehr spät und kurz-fristig – Nachbesserungen erfolgen unddass vieles unkoordiniert erscheint.

Aus ärztlicher Sicht berichtete Herr Dr.Ochs aus der BG-Unfallklinik Tübingenüber die Notwendigkeit der exakten Ko-dierung nach ICD für die Diagnosen nachOPS 301 für die durchgeführte Therapieund die dringliche Notwendigkeit, thera-pie- bzw. abrechnungsrelevante Begleit-und Nebendiagnosen korrekt zu ver-schlüsseln, da sich diese in erheblichemMaß auf die Vergütung auswirken.

Aus Sicht eines Finanzcontrollers in-formierte Herr Mast,stellvertretender Ver-

DRG

M. Aymar · Unfall- und Wiederherstellungschirurgie, St.-Vincentius-Krankenhaus Speyer

Aktueller Stand in derFallkostenabrechnungnach DRGsRound-table-Diskussion mit den Vorsitzenden und Referenten

waltungsdirektor der BG-Unfallklinik Tü-bingen,über die derzeit noch bestehendeUnsicherheit in der Abrechnung,da exak-te Richtlinien als Grundlage für die Ver-gütung und Berechnung bis heute nochnicht vorliegen.

Aus Sicht einer Krankenkasse referierteHerr Bauernfeind, Referatsleiter Kran-kenhäuser der AOK Baden-Württemberg.Herr Bauernfeind war der einzige Refe-rent zu diesem Thema, der offensichtlichvon der Fallkostenabrechnung nach DRGvoll überzeugt ist und sie in vollem Um-fang begrüßt. Die Erfahrungen mit op-tionierten Krankenhäusern, die bereitsnach DRG abrechnen,seien durchweg po-sitiv. Kleinere Probleme würden „ver-tragspartnerschaftlich“ geregelt. DieserVortrag wurde im Auditorium sehr skep-tisch aufgenommen.

Aus Sicht der Unfallversicherungsträ-ger stellte Herr Dr. Gerhardt, stellvertre-tender Geschäftsführer des Vereins für be-rufsgenossenschaftliche HeilbehandlungHeidelberg, die Problematik der Versor-gung berufsgenossenschaftlicher Patien-ten dar. Er sieht sie in den BG-Unfallkli-niken weiter gesichert, da diese – zumin-dest in nächster Zeit – bei Arbeitsunfällennoch nicht nach DRG abrechnen müssen,während bei anderen Krankenhäusern,auch bei Arbeitsunfällen,die Abrechnungnach DRG verpflichtend sei.Hierin wurdeeine Gefährdung der Versorgung durch

Unterdeckelung der Kosten gesehen, wasan Beispielen dargestellt wurde.

Letzter Redner zum Thema war HerrProf. Dr. Hansis, leitender Arzt des Medi-zinischen Dienstes der Spitzenverbändeder Krankenkassen.Er legte dar,dass mansich trotz fehlender Richtlinien beim Me-dizinischen Dienst der Krankenkassen be-reits frühzeitig Gedanken zu vorge-schriebenen Überprüfungen gemachthabe.Aufgrund der Anzahl der Kranken-hausfälle in Relation zum Personal-schlüssel des Medizinischen Diensts seiendie Möglichkeiten sehr begrenzt. Manhabe aber über die Häufigkeit von Über-prüfungen detaillierte Vorstellungen undwürde entsprechend der Kodierqualitätbei der Erstüberprüfung von Kranken-häusern danach mehr oder weniger groß-zügig sein können.

Ich bedauere nochmals, dass bei die-sem Thema nicht noch eine Diskussionin Gang kam.

Korrespondierender AutorDr. M. Aymar

Unfall- und Wiederherstellungschirurgie,St.-Vincentius-Krankenhaus Speyer,Holzstraße 4a, 67348 SpeyerE-Mail: [email protected]

Interessenkonflikt:Der korrespondierende Autor versichert, dass keineVerbindungen mit einer Firma, deren Produkt indem Artikel genannt ist, oder einer Firma, die einKonkurrenzprodukt vertreibt, bestehen.

Trauma Berufskrankh 2004 · 6 [Suppl 1] : S109DOI 10.1007/s10039-003-0840-y Online publiziert: 20. Januar 2004 © Springer-Verlag 2004