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http://www.lch.ch/fileadmin/files/documents/LCH_MehrWert/Allgemeine_Bedingungen_Protekta.pdf
Kundeninformationen und Allgemeine Bedingungen
RSP Ausgabe 03.2003
Rechtsschutzversicherungfr Privatpersonen
Kundeninformationen
Was Sie ber Ihre Rechtsschutzversicherung fr Privatpersonen wissen sollten
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde
Sie vertrauen auf die Protekta und haben sich fr unser Produkt entschieden. Ihr Vertrauen freut uns und wir dankenIhnen dafr herzlich. Wir sind bestrebt, Sie vor Abschluss Ihrer Versicherung umfassend zu informieren. Die nachstehen-den Kundeninformationen sollen Ihnen dazu einen berblick geben. Sie enthalten Vereinfachungen der nachstehendaufgefhrten Allgemeinen Bedingungen, ersetzen diese aber nicht.
Wer sind wir? Die Protekta betreibt die Rechtsschutzversicherung seit 1928. Sie ist als Aktiengesell-schaft organisiert, ist eine Tochtergesellschaft der Mobiliar und hat ihren Hauptsitzan der Monbijoustrasse 68 in 3001 Bern.
Die Unabhngigkeit der Protekta von ihrer Muttergesellschaft bei der Schadenbehand-lung ist durch gesetzliche Vorschrift gewhrleistet.
Welches sind die versicherten Die Rechtsschutzversicherung untersttzt Sie bei rechtlichen Streitigkeiten. Sie decktRisiken? die folgenden Rechtsbereiche ab, sofern Sie die entsprechenden Bausteine versichert
haben:
Im Privat-Rechtsschutz: Streitigkeiten aus Ihrem privaten Bereich, wie Schadenersatzrecht, Strafrecht,Versicherungsrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht, briges Vertragsrecht, Eigentums-und Nachbarrecht, sowie eine Beratung im Familien- und Erbrecht.
Im Verkehrs-Rechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr, z. B. nach Unfllen,bei Straf- oder Administrativverfahren oder bei Kauf und Reparatur Ihrer Motor-fahrzeuge.
Weitere Risiken knnen gemss Besonderen Bedingungen eingeschlossen werden,beispielsweise Streitigkeiten aus der Vermietung von Liegenschaften.
Eine Rechtsschutzversicherung, die alle denkbaren Streitigkeiten abdeckt, kann esnicht geben. Jede Rechtsschutzversicherung enthlt Ausschlsse. In den AllgemeinenBedingungen sind sie grau hervorgehoben.
Nicht versichert sind zum Beispiel: ffentlich-rechtliche Streitigkeiten mit den Behrden, wie Steuer- und Bausachen; Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Kauf/Verkauf und mit dem Bau vonLiegenschaften;
Streitigkeiten aus selbstndiger Erwerbsttigkeit; Streitigkeiten, deren Ursache vor Abschluss der Versicherung oder (insbesonderebei Streit aus vertraglichen Verhltnissen) innerhalb der 3-monatigen Wartefristliegt;
Strafverfahren, in welchen Ihnen die vorstzliche Begehung einer Straftatvorgeworfen wird.
Welches ist der Umfang des Die Rechtsschutzversicherung bernimmt fr Sie in einem Schadenfall:Versicherungsschutzes in der Die juristische Beratung und Interessenvertretung durch unseren Rechtsdienst.Rechtsschutzversicherung Falls es fr die Durchsetzung Ihrer Rechte notwendig ist, bernehmen wir diefr Privatpersonen? Kosten fr das Fhren eines Prozesses, insbesondere die Anwalts-, Gerichts- und
Expertisekosten, in einem Strafverfahren vorschussweise die Kaution.
Die Versicherungssumme betrgt in den meisten Fllen CHF 250000.00. Je nach rt-lichem und sachlichem Deckungsbereich liegt in gewissen Fllen die Versicherungs-summe bei CHF 100000.00 oder CHF 50000.00. Fr Mediationsverfahren liegt sie beiCHF 10000.00, im Beratungs-Rechtsschutz bei CHF 300.00.
Je nach Rechtsbereich sind Streitigkeiten in der Schweiz, in Europa oder weltweitversichert.
Welches sind die Leistungen Sie erhalten kostenlos eine erste telefonische Rechtsauskunft.der JurLine?
Welche Prmien sind geschuldet? Die Prmienhhe hngt ab vom gewhlten Versicherungsschutz. Dazu kommt einZuschlag von 5% fr den eidgenssischen Stempel. Die Prmie wird einmal im Jahrerhoben.
Wird der Vertrag vorzeitig aufgelst, erstatten wir in der Regel die nicht verbrauchtePrmie zurck.
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KundeninformationenRechtsschutzversicherung fr Privatpersonen
3Welches sind Ihre wichtigsten Sie mssen die Antragsfragen richtig und vollstndig beantworten, ansonstenPflichten? knnen wir die betroffene Versicherung kndigen und unter bestimmten
Voraussetzungen sogar Leistungen zurckfordern. Versicherte Streitigkeiten mssen uns sofort gemeldet werden. Denken Sie daran, die Prmie zu bezahlen. Die Nichtbezahlung bewirkt, dass Siekeinen Versicherungsschutz mehr haben. Selbst wenn Sie nach erfolgterMahnung die Prmie bezahlen, mssen wir fr in der Zwischenzeit eingetreteneSchden keine Leistungen erbringen!
Ihre weiteren Pflichten ergeben sich aus der Police, den Allgemeinen Bedingungenund dem Versicherungsvertragsgesetz.
Was gilt fr die Laufzeit Angaben ber die Laufzeit des Vertrages entnehmen Sie Ihrem Antrag respektive derdes Vertrages? Police.
Wenn Sie den Vertrag nicht kndigen, verlngert er sich nach Ablauf der Vertrags-dauer stillschweigend um jeweils ein Jahr.
Wann endet Neben der Kndigung am Ende der vereinbarten Vertragsdauer bestehen weitereder Versicherungsvertrag? Kndigungsmglichkeiten. Hier kurz die Wichtigsten:
Im ersten Jahr nach dem Abschluss Ihrer Privat- und Verkehrs-Rechtsschutz-versicherung knnen Sie, sofern wir vor dem Abschluss des Vertrages unsererInformationspflicht Ihnen gegenber nicht nachgekommen sind, den Vertragkndigen. Ihre Kndigung mssen Sie schriftlich innerhalb von 4 Wochenab Kenntnis der Informationsverletzung geltend machen.
Wenn whrend der Laufzeit die Prmien ndern, erhalten Sie ein Kndigungsrecht. Nach Eintritt eines ersatzpflichtigen Schadens knnen Sie und wir den Vertragkndigen.
Wenn Sie bei der Aufnahme des Antrages eine Frage unrichtig beantwortet oderetwas verschwiegen haben. In diesem Falle drfen wir unter Umstnden sogarbereits erbrachte Leistungen zurckfordern!
Was gilt punkto Datenschutz? Wir halten uns an die Vorschriften des Datenschutzgesetzes. Weitere Informationenzum Datenschutz knnen Sie dem Anhang der Allgemeinen Bedingungen entnehmen.
Bentigen Sie weitere Wenn Ihnen etwas unklar ist oder Sie zu einem Punkt mehr wissen mchten: Spre-Informationen chen Sie Ihre Versicherungsberaterin oder Ihren Versicherungsberater darauf an oderzum Versicherungsvertrag? wenden Sie sich an Ihre Generalagentur! Besuchen Sie uns auch auf dem Internet
unter www.protekta.ch.
KundeninformationenRechtsschutzversicherung fr Privatpersonen
5Allgemeine Bedingungen
Allgemeine Bedingungen
Inhaltsbersicht
Ziffer Seite
A Umfang der Versicherung 6
1 Gegenstand der Versicherung 62 Welches sind die versicherten Leistungen? 6
B Privat-Rechtsschutz
3 Welche Personen sind beim Privat-Rechtsschutzversichert? 6
4 Welche Eigenschaften werden durch diePrivat-Rechtsschutz-Versicherung erfasst? 6
5 In welchen Fllen gewhrt die Protekta Rechtsschutz? 76 Wartefrist 77 In welchen Fllen gewhrt die Protekta keinen
Rechtsschutz? 7
C Verkehrs-Rechtsschutz 8
8 Welche Personen und Eigenschaften sind beimVerkehrs-Rechtsschutz versichert? 8
9 In welchen Fllen gewhrt die Protekta Rechtsschutz? 810 In welchen Fllen gewhrt die Protekta keinen
Rechtsschutz? 811 Was gilt bei Hinterlegung der Kontrollschilder? 9
Ziffer Seite
D Rechtsfall 9
12 Wann ist ein Rechtsfall gedeckt? 913 Was gilt fr die Behandlung von Rechtsfllen? 914 Was geschieht, wenn Verhaltenspflichten verletzt
werden? 915 Wie kann der Vertrag nach einem Rechtsfall aufgelst
werden? 1016 Weitere Kndigungs- und Rcktrittsmglichkeiten 1017 Was geschieht bei schuldhafter Herbeifhrung des
Rechtsfalles? 10
E Verschiedene Bestimmungen 10
18 Wo ist die Versicherung gltig? 1019 Beginn und Dauer der Versicherung 1020 Prmienzahlung 1021 nderung der Prmien 1022 Prmienrckerstattung 1023 An welche Adresse knnen Mitteilungen gerichtet
werden? 1024 Gerichtsstand 1025 Ergnzende gesetzliche Grundlagen 10
Anhang: Informationen zum Datenschutz 12
Rechtsschutzversicherung fr Privatpersonen
A Umfang der Versicherung
1 Gegenstand der Versicherung
Der Versicherungs-Vertrag bezieht sich wahlweise auf:
a den Privat- und Verkehrs-Rechtsschutz fr Einzelpersonenoder mehrere Personen;
b den Privat-Rechtsschutz fr Einzelpersonen oder mehrerePersonen;
c den Verkehrs-Rechtsschutz fr Einzelpersonen oder meh-rere Personen.
Der gewhlte Versicherungsschutz wird durch die nachfol-genden Bestimmungen geregelt.
Die nachfolgend verwendeten mnnlichen Formen geltenauch fr weibliche Personen.
2 Welches sind die versicherten Leistungen?
2.1 In den gedeckten Rechtsfllen bert die Protekta den Versi-cherten und bezahlt bis zu CHF 250000.00 pro Schadenfall(Weltdeckung CHF 50000.00), die Kosten fr:
a Rechtsanwalt und Prozessbeistand;
b Gutachten, die vom Anwalt des Versicherten, dem Gerichtoder von der Protekta veranlasst worden sind;
c Gerichtsgebhren oder andere zu Lasten des Versicher-ten gehende Verfahrenskosten;
d dem Versicherten auferlegte Prozessentschdigungen andie Gegenpartei. Auf die dem Versicherten zugesproche-nen Prozess- oder Parteientschdigungen hat die ProtektaAnspruch;
e das Inkasso einer dem Versicherten in einem gedecktenFall zugesprochenen Forderung. (Nicht versichert ist derKostenvorschuss fr das Konkursbegehren);
f die Durchfhrung einer Mediation, bis CHF 10000.00 proSchadenfall;
g vorschussweise Strafkautionen zur Vermeidung derUntersuchungshaft
bis CHF 100000.00 in den Staaten Europas, ihren Insel-staaten und den Mittelmeerrandstaaten;
bis CHF 50000.00 in der brigen Welt;
h bis zu einem Honorar von maximal CHF 300.00 pro Jahrdie Kosten fr eine Konsultation bei einem Anwalt, Notaroder anerkannten Mediator im Zusammenhang mit derGewhrung von aussergerichtlichem Rechtsschutz inpersonen-, familien- oder erbrechtlichen Angelegenhei-ten.
2.2 Nicht versichert