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Eidgenössisches Departement für Verteidigung Bevölkerungsschutz und Sport VBS Generalsekretariat VBS Raum und Umwelt VBS Altlastenbearbeitung VBS: Untersuchung der Belastungen auf Schiessplätzen und Schiessanlagen des VBS Wegleitung 6.12.2017 Version 2.2 / Ph überarbeitet: 6.12.2017 Datei Spl_U_Arbeitshilfe_171206_d.docx

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung Bevölkerungsschutz und Sport VBS Generalsekretariat VBS Raum und Umwelt VBS

Altlastenbearbeitung VBS:

Untersuchung der Belastungen auf Schiessplätzen und Schiessanlagen des VBS

Wegleitung

6.12.2017 Version 2.2 / Ph überarbeitet: 6.12.2017 Datei Spl_U_Arbeitshilfe_171206_d.docx

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Altlastenbearbeitung VBS: Untersuchung der Belastungen auf Schiessplätzen und Schiessanlagen des VBS

Inhalt

Wegleitung

Inhalt

Abkürzungen .................................................................................................. 1 

1.  Einleitung .............................................................................................. 1 1.1.  Allgemeines ................................................................................. 1 1.2.  Ablauf der Untersuchung eines Schiessplatzes bzw. einer

Schiessanlage ............................................................................. 3 1.3.  Begriffe, Definitionen ................................................................... 3 

Teil I: Historische Untersuchung und Pflichtenheft für die Technische Untersuchung ....................................................................................... 8 

2.  Auftragsanalyse, Zielformulierung ........................................................ 8 

3.  Historische Untersuchung ................................................................... 10 3.1.  Kontaktaufnahme, Rekognoszierung ........................................ 10 3.2.  Eigentumsverhältnisse .............................................................. 10 3.3.  Abklärungen zur Standortgeschichte ......................................... 11 3.4.  Belastungshypothese ................................................................ 11 

4.  Untersuchungsstrategie: Pflichtenheft für die Technische Untersuchung ..................................................................................... 13 4.1.  XRF-Messmethode: Einsatzmöglichkeiten, Grenzen ................ 13 4.2.  Probenahmeraster ..................................................................... 14 4.3.  Feststoffproben.......................................................................... 16 4.4.  Wasserproben ........................................................................... 18 

5.  Bericht zur Historischen Untersuchung mit Pflichtenheft für die Techn. Untersuchung ..................................................................................... 20 

6.  Logistische Vorbereitungen ................................................................ 21 

Teil II: Technische Untersuchung ................................................................ 23 

7.  Durchführung der Messungen ............................................................ 23 7.1.  Abstecken und Ausmessen der Messprofile ............................. 23 7.2.  XRF ........................................................................................... 24 7.3.  Feststoffproben.......................................................................... 30 7.4.  Wasserproben ........................................................................... 37 

8.  Auswertung und Interpretation der Messresultate .............................. 39 8.1.  Massgebende Richt- und Grenzwerte ....................................... 39 8.2.  Gefährdungsabschätzung ......................................................... 41 

9.  Bericht zur Technischen Untersuchung .............................................. 46 9.1.  Plandarstellungen ...................................................................... 46 9.2.  Messunsicherheiten ................................................................... 48 9.3.  Umgang mit Kenntnislücken und Eindeutigkeit der Aussagen .. 50 

10.  Weiteres Vorgehen ............................................................................. 51 

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Altlastenbearbeitung VBS: Untersuchung der Belastungen auf Schiessplätzen und Schiessanlagen des VBS

Inhalt

Wegleitung

Anhang

A1 Gesetzliche Vorschriften A2 Grundlagen A3 Checklisten A4 GIS-Daten: Datenmodell A5 Datenblatt XRF A6 Probenahmeprotokoll Feststoffproben A7 Probenahmeprotokoll Wasserproben Verfasser

Reto Philipp, magma AG, Winterthur Rolf Keiser, armasuisse Immobilien, KOMZ Boden Claus Walcher, GS VBS, Raum und Umwelt VBS Verteiler

GS VBS, Raum und Umwelt VBS armasuisse Immobilien, KOMZ Boden Labor Spiez mit Untersuchungen von Spl beauftragte Gutachter z K an BAFU, Sektion Altlasten

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Altlastenbearbeitung VBS: Untersuchung der Belastungen auf Schiessplätzen und Schiessanlagen des VBS

Abkürzungen

Wegleitung

Abkürzungen

Deutsch Français Abkürzung Bedeutung Abréviation Signification As Arsen As Arsénic (élément chim.)

Art Artillerie art Artillerie

Cr Chrom (chem. Element) Cr Chrom (élément chim.)

Cu Kupfer (chem. Element) Cu Cuivre (élément chim.)

Flz Flugzeug av Avion

GIS Geographisches Informati-onssystem

SIG Système d’information géo-graphique

GP, Gw Pat Gewehrpatrone Cart F Cartouche fusil

GS VBS Generalsekretariat VBS SG DDPS Secrétariat général du DDPS

Hb Haubitze ob Obusier

HG Handgranate Gren main Grenade à main

Hg Quecksilber (chem. Element) Hg Mercure (élément chim.)

Kan Kanone can Canon

KbS Kataster der belasteten Standorte

CSP Cadastre des sites pollués

KD Kurzdistanz CD Courte distance

KOMZ Kompetenzzentrum - Centre de compétence

Lsp Pat Leuchtspurpatrone Cart lum Cartouche lumineuse

Mg Maschinengewehr Mitr Mitrailleuse

Mw Minenwerfer Lm Lance mines

NGST Neue Gefechts-schiesstechnik

NTTC Nouvelle technique de tir de combat

Ni Nickel (chem. Element) Ni Nickel (élément chim.)

Pist Pistole Pist Pistolet

Pist Pat Pistolenpatrone Cart pist Cartouche pistolet

Pb Blei (chem. Element) Pb Plomb (élément chim.)

Pz Panzer char Char

Rak Rakete

Sb Antimon (chem. Element) Sb Antimoine (élément chim.)

Spl Schiessplatz pl tir Place de tir

Stgw Sturmgewehr fass Fusil d‘assaut

S_VFK Schiessplatz-Verdachtsflächenkataster

C-tir Cadastre des sites potentiel-lement pollués sur des places de tir

TAA Trefferanzeigeanlage Installation de signalisation des touchés

UPat Übungspatrone Cart ex Cartouche exercice

VBS Eidg. Departement für Ver-teidigung, Bevölkerungs-schutz und Sport

DDPS Département fédéral de la défense, de la protection de la population et des sports

W Wolfram (chem. Element) W Tungstène (élément chim.)

Wpl Waffenplatz pl armes Place d‘armes

XRF Röntgenfluoreszenz FX Fluorescence X

Zn Zink (chem. Element) Zn Zinc (élément chim.)

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Wegleitung

1. Einleitung

1.1. Allgemeines Zielgebiete von Schiessplätzen und Schiessanlagen gelten grundsätzlich als belastete Standorte im Sinne der AltlV. Die vom Militär benutzten Schiess-plätze und Schiessanlagen sind daher im Kataster der Schiessplätze des VBS (S-VFK) erfasst worden, welcher einen Teil des Katasters der belaste-ten Standorte gemäss USG Art. 32c Abs. 2 darstellt.

1.1.1. Altlastenbearbeitung VBS

Die Altlastenbearbeitung des VBS basiert auf den Vorgaben der AltlV und den Arbeitshilfen BAFU ( [7] bis [19]). Die Arbeitsschritte und Abläufe der Alt-lastenbearbeitung des VBS sind in [22] beschrieben.

1.1.2. Zuständigkeiten

1.1.2.1. GS VBS (Aufsichtsbehörde)

Führt den KbS VBS, ordnet die Untersuchung der militärischen

Schiessplätze an, nimmt Stellung zum Pflichtenheft für die Techni-

sche Untersuchung (AltlV Art. 7 Abs. 3), beurteilt gestützt auf Art. 21 Abs. 2 AltlV den

Überwachungs- und Sanierungsbedarf gemäss Art. 9 bis 12 AltlV und allfällige Massnahmen nach VBBo ( [22]).

1.1.2.2. armasuisse Immo-bilien, KOMZ Boden (Eigentümervertreter)

Definiert die Aufträge zur Untersuchung von Schiessplätzen,

formuliert die Untersuchungsziele, beauftragt qualifizierte Gutachterbüros mit der

Durchführung der Untersuchungen, kontrolliert die Qualität der Untersuchungsergeb-

nisse.

1.1.2.3. Labor Spiez (BABS) Stellt bei Bedarf ein einsatzbereites XRF-Spektrometer und Hilfsmaterial für die Durchfüh-rung der XRF-Untersuchungen bereit,

führt spezielle Abklärungen in Zusammenarbeit mit dem KOMZ Boden durch.

1.1.2.4. Beauftragte Gutach-ter

Führen die Untersuchung entsprechend den Zielsetzungen und gemäss der vorliegenden Wegleitung durch,

dokumentieren die Untersuchung vollständig und nachvollziehbar.

Abkürzungen von Gesetzen und Verordnungen: vgl. Anhang A1.

Grundlagen und Literatur: Ver-weise auf Anhang A2 werden in [eckigen Klam-mern] angege-ben.

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Wegleitung

1.1.3. Zielsetzung der vorliegenden Wegleitung

1.1.3.1. Mit der vorliegenden Wegleitung sollen folgende Ziele erreicht werden: Standardisierung des XRF-Messverfahrens sowie der Probenahme von

Grundwasser- und Feststoffproben für alle Zielgebiete, für welche das VBS zuständig ist,

Bereitstellen von Arbeitshilfen wie Checkliste, Probenahme- und Messprotokolle für die Durchführung von XRF-Untersuchungen.

Festlegen der minimalen Anforderungen für eine nachvollziehbare Do-kumentation von Messresultaten in Untersuchungsberichten.

1.1.3.2. Die Wegleitung richtet sich daher primär an Gutachterbüros, die mit der Un-tersuchung von Belastungen auf Schiessplätzen und Schiessanlagen des VBS beauftragt werden. Die Wegleitung dient weiter dem GS VBS und dem Kompetenzzentrum Boden der armasuisse zur Beurteilung der Qualität von Untersuchungsresultaten und der Nachvollziehbarkeit von Beurteilungs-grundlagen.

1.1.4. Gesetzliche Grundlagen

n

s – leur rôle

Grundwasserspiegel

Entsorgungvon Abfällen:

VVEA

Bodenfruchtbarkeit,Pflanzenwachstum:

VBBo

ImmissionenIn Schutzgüter:AltlV

• Feststoff-proben,

• Wasserproben

Belastung

ABC

Abb. 1: Abgrenzung der gesetzli-chen Vor-schriften

Die VVEA und ggf. die Wegleitung Bodenaushub [11] sind ausschliess-lich für Entsorgungsfragen anzuwenden.

Die VBBo beurteilt ausschliesslich die humushaltigen obersten Boden-schichten (A- und B-Horizont) hinsichtlich Pflanzenwachstum oder land-wirtschaftlicher Nutzung.

Für Fragen, ob ein Standort belastet ist und ob Sanierungs- oder Über-wachungsmassnahmen hinsichtlich des Schutzes von Grundwasser, Oberflächengewässern oder Boden anzuordnen sind, regelt die AltlV, insbesondere Art. 9, 10 und 12.

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Wegleitung

1.2. Ablauf der Untersuchung eines Schiess-platzes bzw. einer Schiessanlage

Eintrag KbS VBS(Datenblätter, Kartenausschnitt)

Untersuchungsauftrag

wer was Grundlagen und Resultate

GS VBS

armasuisse Immobilien

Formulierung Untersuchungsziele

Ausschreibung / Auftragserteilung

Historische Untersuchung, Pflichtenheft

Ortstermin: Begehung, Befragung

Belastungshypothese entwickeln

Befragung der lokalen Wissensträger

Bericht Historische Untersuchung mit Pflichtenheft

Qualitätskontrolle

Stellungnahme zum Pflichtenheft (AltlV Art. 7 Abs. 3)

Technische Untersuchung

Feststoffproben: Probenahme, Analyse

ggf. Wasserproben: Probenahme, Analyse

Auswertung, InterpretationDarstellung der Resultate, Vorschlag von Massnahmen Bericht Technische

Untersuchung

Qualitätskontrolle

Beurteilung Überwachungs- oder Sanierungsbedarf, Massnahmen (Art. 9 bis 12 AltlV, VBBo, GSchV)

GS VBS

GS VBS

Gutachter

Gutachter

Weitere Grundlagen (Karten,Grundwasserdaten, etc.)

Untersuchungsprogramm definieren

Abb. 2: Ablauf einer Standort-untersuchung (schematisch)

1.3. Begriffe, Definitionen

1.3.1. Schiessplatz – Zielgebiet – Zielort

33

3

33

3

33

4

33

4

2

2

2

2

1 1.

2.

3.

3.3.

2.

3.

3.3.

2.

3.

3.3.

Abb. 3: Begriffe:

1. Schiessplatz, 2. Zielgebiet, 3. Zielort

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Wegleitung

1.3.2. Art des Zielgebiets

TAA

K ugelfang Wall Kugelfang an Geländ ekante

Zielgelände mit festen Zielen

Z ielgelände ohne feste Ziele

leichte Waffen mit schwermetallhaltiger Munit ion: Gewehre, Pistolen, MG...

Zielg eb iete für Mw, Art, Pz, Fl, Flab

emissionsfreie Kug elfang -systeme

1.3.2.1 1.3.2.2 1.3.2.3 1.3.2.4 1.3.2.5 1.3.2.6

schwere W affen

Abb. 4: Art des Ziel-gebiets

1.3.2.1. Emissionsfreie Kugelfangsysteme

Abb. 5: Emissions-freie Kugel-fangkästen, Ansicht von hinten.

Beispiel: 300m Schiesslage Fennen, Niederurnen GL

Geschlossene Kugelfangsysteme (Box) mit Gummi- oder Granulat-blöcken, Gummischnitzeln, Holzschnitzeln oder Stahllamellen,

periodischer Austausch bzw. Aufbereitung des belasteten Materials, nicht als emissionsfreie Kugelfangsysteme gelten (Stirn-)Holzstapel, Ab-

deckungen mit Sand, Holzschnitzeln, Holzmehl, Kalk.

Emissionsfreie Kugelfangsysteme sind noch selten und erst seit wenigen Jah-ren in Gebrauch. Für neu zu planende und zu bauende emissionsfreie Kugel-fangsysteme wird auf die Wegleitung [25] des GD VBS verwiesen. Meist be-steht eine vorhergehende Nutzung mit einem konventionellen Kugelfang. In diesem Fall ist die vorhergehende Nutzung für die Beurteilung massgebend.

1.3.2.2. Schiessanlage mit aufgeschüttetem Kugelfangwall

Abb. 6: Schiessanla-ge mit aufge-schüttetem Kugelfang-wall

Beispiel: 300m Schiessanla-ge Hemmen-thal SH

300m Schiessanlagen Kurzdistanz-Schiessanlagen

zivile und militärische Anlagen

NGST-Anlagen

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Wegleitung

Allfällige seitliche Wälle erfüllen nur Sicherheitsaufgaben und erhalten keine Geschosse aus dem (aktuellen) Schiessbetrieb. Es kommt jedoch vor, dass seitliche Wälle im Rahmen von Umbau- und/oder Erweiterungsarbeiten er-stellt worden sind und deshalb Material aus ehemaligen Kugelfangwällen enthalten können.

1.3.2.3. Schiessanlage mit Kugelfang an einer Geländekante

Abb. 7: Schiessanla-ge mit Kugel-fangwall an einer Gelän-dekante

Beispiel: Spl Rheinsand, Chur, NGST-Ausbildungs-platz 415

300m Schiessanlagen Kurzdistanz-Schiessanlagen

zivile und militärische Anlagen

NGST-Anlagen Trefferanzeige-Anlagen auf Gefechtsschiessplätzen

1.3.2.4. Zielgelände mit festen Zielen

TAA

TAA

Abb. 8: Zielgelände mit festen Zielen

Beispiel: Standorte für Trefferanzei-ge-Anlagen (TAA) mit Stirnholz-stapeln als Kugelfang auf dem Spl Guldental, SO

militärische Gefechtsschiessplätze zivile Gefechtsschiessanlagen (Gefechtsschiessanlagen) Jagdschiessanlagen

Hinter den fest installierten Trefferanzeigeanlagen ist mit konzentrierten Be-lastungen zu rechnen. Diese Bereiche sind analog zu Schiessanlagen an ei-ner Geländekante (vgl. Abschnitt 1.3.2.3.) zu beurteilen.

Das Zwischengelände zwischen den festen Zielen wird oft für variable Ziele genutzt. Es ist mit einer stark variierenden, diffusen Belastung zu rechnen. Die Beurteilung des Zwischengeländes erfolgt analog zu Zielgeländen ohne feste Ziele (vgl. Abschnitt 1.3.2.5.).

(Holzstapel gelten nicht als emissi-onsfreie Kugel-fangsysteme, vgl. Abschnitt 1.3.2.1., Seite 4)

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Wegleitung

1.3.2.5. Zielgelände ohne feste Ziele

Abb. 9: Zielgelände ohne feste Ziele

Beispiel: Spl Steinsee-Umpol, Sustenpass BE

militärische Gefechtsschiessplätze Tontauben-Schiessanlagen

Es handelt sich oft um sehr grossflächige Zielgebiete mit variablen Zielorten und einer stark variierenden, diffusen Belastung. Die Geschossdichte ist ge-samthaft relativ gering, erhöhte Konzentrationen sind im Bereich von geeigne-ten Geländeteilen zu erwarten (natürliche Wälle, Geländekanten, Mulden, etc.). Die Beurteilung eines solchen Zielgebiets erfolgt wenn immer möglich mit einem „gefechtstechnisch geschulten Auge“ (z.B. Schiessplatzaufseher).

1.3.2.6. Zielgebiete für Mw, Art, Pz, Fl, Flab

Abb. 10: Zielgebiete für Mw, Art, Pz, Fl, Flab

Beispiel: Pz Schiess-platz Wich-lenalp GL

In der Regel handelt es sich um grossflächige Zielgebiete bis zu mehreren Quadratkilometern. Die Geschossdichte ist relativ gering (Ausnahme: Treffer-anzeigeanlagen für Pz, Pz Zielbahnen). Auf dem Gelände finden sich vor al-lem Geschossfragmente (Stahl, Aluminium, Kupfer). "Panzerpfeile" aus Wolf-ram sind nur auf den Spl Hinterrhein und Wichlen verschossen worden. Auf Fliegerschiessplätzen ist zudem eine mögliche KW- oder PAK-Belastung aus dem Einsatz von Napalm- oder Brandbomben zu beachten.

Die Beurteilung der Belastungssituation in Zielgebieten von schweren Waf-fen und Fl/Flab ist anspruchsvoll und setzt detaillierte Kenntnisse über Art und Menge der verschossenen Munition voraus.

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Wegleitung

1.3.3. Munition, Schadstoffgehalte

Bei den auf Schiessplätzen und Schiess-anlagen eingesetztem Munitionssorten spielt die Infanteriemunition hinsichtlich Schadstoffgehalt pro Geschoss und

Abb. 11: 5.6mm GP 90, 9mm Pist Pat 41

verschossener Menge (Schusszahlen) die weitaus wichtigste Rolle.

Mun

Schwermetallgehalte [g / Geschoss] Leuchtspursalze (Mg, Sr, Na-Nitrat) Lit. Pb Cu Sb Ni As Cr Zn

5.6mm Gw Pat 90 2.99 0.1 0.06 0.02 [7]

7.5mm GP 11 8.378 0.257 0.171 0.045

0.0004 0.1 c)

9mm Pist Pat 41 6.1 0.2 0.3 f)

9mm Pist Pat 14 6.1 1.17 0.3 0.13 f)

12.7mm Mg 64 2 5 0.25 b)

12.7mm Mg 04 15 e)

8.3cm Rak Rohr URak 64 0.05 0.5 c)

8.1cm Mw 0.05 a)

8.1cm Mw Bel G 73 0.1 665 c)

12cm Mw 0.05 a)

30mm Flz Kan 58/89 0.05 a)

20mm Flz Kan 48/73 0.05 a)

10.5,15,15.5cm Hb/Kan 0.05 a)

HG 43 0.13 d)

HG 85, EUHG 85 0.4 5 0.05 0.1 3 d)

Tab. 1: Schadstoffgehalte der wichtigsten Munitionssorten in Gramm pro Geschoss (Liste nicht abschliessend)).

Quellenangaben: a) Arbeitsgemeinschaft Geographisches Institut der Universität Bern / InfraConsult (1998): unveröffent-

lichter Teilbericht 1 über die Arbeiten der Phase 1, Tab. 4-2, s.15. b) GR, FA26, Dr. H. Stucki (2000): Materialzusammenstellung der 12.7 mm Munition. – Bericht

11.2.2000. c) GRD, FA26, Umweltschutz und Entsorgung (1993): Material- und Schadstoffbilanzen 7.5mm GP11,

8.1 cm Mw Bel G, 8.3 cm Rak Rohr U Rak. – Bericht 28.1.1993. d) GR, FA26, Dr. H. Stucki (1992): Schadstoffbelastung bei Handgranatenwurfanlagen. –

1206/936/ZDSTIH, 25.3.1992. e) Angabe Fachbereich Munition armasuisse. f) Angabe KOMZ Boden armasuisse, 28.3.2017.

Zu beachten ist, dass bis 1990 ausschliesslich und bis 1995 noch zu einem grossen Teil GP11 mit einem wesentlich grösseren Bleigehalt pro Geschoss als bei der heute gebräuchlichen Gw Pat 90 verwendet worden ist. Das in Geschossen verwendete Blei ist zur Härtung mit ca. 2% bis 5% Antimon (Sb) legiert. Bei älteren Geschossen (GP 11 und Vorgänger-Mun) lag der Sb-Anteil um 5%. Vor 1911 ist die Datenlage dürftig.

Bis ca. 1965 hat das Zündelement von Gewehrpatronen Quecksilber enthal-ten. Bei Schiessanlagen vor 1965 ist somit mit einer – erfahrungsgemäss eher geringfügigen – Hg-Belastung im Abschussbereich zu rechnen. Der Bleigehalt in den Zündelementen von grosskalibrigen Explosivgeschossen ist von geringer Bedeutung: ca. 50 mg Pb pro Geschoss und vergleichs-weisse geringe Schusszahlen.

Bei neueren Munitionssorten werden vermehrt Geschosse aus Tombak (=Messinglegierung mit Cu-Anteil > 67%) verwendet.

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Wegleitung

Teil I: Historische Untersuchung und Pflichten-heft für die Technische Untersuchung

2. Auftragsanalyse, Zielformulierung

2.1. Eine zielorientierte Standortuntersuchung geht immer von einer systemati-

schen Auftragsanalyse aus. Der Gutachter analysiert die Fragestellungen des Auftraggebers und formuliert darauf basierend die Zielsetzungen der Standortuntersuchung. Die Auftragsanalyse und die Untersuchungsziele werden einleitend im Untersuchungsbericht festgehalten.

Merkpunkte für die Auftragsanalyse: Auftrag: Fragestellungen des Auftraggebers, zeitlicher Rahmen: Termine für die Abgabe der (Zwischen-)Resultate, Abgrenzung und Umfeld der Untersuchung: Untersuchungsperimeter,

Bau- oder Liquidationsvorhaben, NLA-Projekte, Hindernisse: Schiessbetrieb während der Untersuchung, bestehende

Bauten auf dem Untersuchungsareal, Unterstützungen: Auskunfts- und Kontaktpersonen, verfügbare Infra-

struktur, Geräte, Transporte.

2.2. Die Schiessplatz-Untersuchungen des VBS verfolgen generell die folgenden Zielsetzungen:

Historische Untersuchung: Beschreibung der Art und der Intensität der Schiesstätigkeiten in den

Zielgebieten (Dauer der Nutzung, eingesetzte Waffen und Munition), Beschreibung der Lage, der Ausdehnung und der Ausstattung der ver-

schiedenen Kugelfangbereiche, Beurteilung der Exposition der betroffenen Schutzgüter (Grundwasser,

Oberflächengewässer, Boden), Aufzeigen von Nutzungskonflikten, Bezeichnung von allfälligen Kenntnislücken, Aufstellung aller Informationsquellen und Kontaktpersonen, Erstellen eines Pflichtenhefts für die Technische Untersuchung mit Darstellung der für die XRF-Messungen vorgesehenen Geländeteile, Definition der vorgesehenen Probenraster, Vorgehensweise bei Probenahme und Analyse der Feststoffproben

für Tiefenprofile und Referenzmessungen.

Technische Untersuchung: Quantitative Erfassung der lateralen und der vertikalen Ausdehnung der

Schwermetallbelastung in den im Pflichtenheft definierten Geländeteilen, Nachvollziehbare Auswertung und Darstellung aller Messresultate inkl.

Beurteilung der Unsicherheit der Messresultate, Vergleich der Messresultate mit den Richt- und Grenzwerten der mass-

gebenden gesetzlichen Grundlagen, Nach Massgabe der vorgesehenen künftigen Nutzungen des Areals: Be-

vgl. Checkliste Anhang A3.1

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Wegleitung

zeichnung der stark belasteten Geländeteile, für welche die folgenden Massnahmen vorgeschlagen werden: Dekontaminationsmassnahmen: Aushub und Behandlung bzw. De-

ponierung des belasteten Materials, Einschränkung der landwirtschaftlichen Nutzung, theoretische Überlegungen zur Einschränkung von Wassernutzun-

gen. Bezeichnung der Geländeteile, welche aufgrund der festgestellten gerin-

gen Belastungen als belastet gelten, aber keine weiteren Massnahmen erfordern.

Diese generellen Zielsetzungen sind auf den Einzelfall anzupassen und ausgehend von den Gegebenheiten des Einzelfalls zu formulieren. Ergän-zende Zielsetzungen sind entsprechend besonderen Fragestellungen im Zu-sammenhang mit Bau- und Liquidationsvorhaben oder besonders exponier-ten Schutzgütern möglich.

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Wegleitung

3. Historische Untersuchung

Die Historischen Untersuchungen liegen für die bekannten Schiessplätze und Schiessanlagen zum grössten Teil vor. Nachfolgend wird nur kurz auf die Anforderungen einer Historischen Untersuchung eingegangen, welche durchzuführen ist, falls bisher nicht bekannte Zielgebiete zu untersuchen sind. Im Übrigen wird auf die entsprechenden Unterlagen des Projekts Histo-rische Untersuchungen von armasuisse Immobilien verwiesen.

3.1. Kontaktaufnahme, Rekognoszierung Zentrales Element einer Historischen Untersuchung ist die Kontaktaufnah-me mit den für den Schiessplatz verantwortlichen Personen und ein Orts-termin in Begleitung einer mit dem Schiessplatz und dem Schiessbetrieb vertrauten Person. Bei der für den Schiessplatz verantwortlichen Person handelt es sich in der Regel um den Abschnittsinstruktor oder um den Schiessplatzaufseher. Diese sollen die Belegung des Platzes durch die Truppe kennen und ein Zeitfenster

reservieren können, in welchem die Technische Untersuchung durchge-führt werden kann,

die Zufahrtsmöglichkeiten kennen und ggf. notwendige Zufahrtsbewilli-gungen erteilen oder beschaffen können,

Auskunft geben können über die Lage der regelmässig beschossenen Zielräume sowie über die Art und Intensität der durchgeführten Schiess-übungen,

Auskunft geben können über bauliche Veränderungen, welche im Be-reich der Zielgebiete durchgeführt worden sind (z.B. Erdbewegungen, Einbau oder Entfernung von festen Zielen) und

die aktuelle landwirtschaftliche Nutzung der Zielgebiete (z.B. Beweidung) sowie Quell- oder Grundwasserfassungen in den Zielgebieten kennen.

Beim Ortstermin soll eine Fotodokumentation erstellt werden, welche dem Bericht zur Historischen Untersuchung beizufügen ist. Die kontaktierten Auskunftspersonen sind im Bericht zur Historischen Untersuchung nament-lich zu nennen.

3.2. Eigentumsverhältnisse Im Rahmen der Historischen Untersuchung sind für alle Parzellen innerhalb des Untersuchungsperimeters die Eigentumsverhältnisse zu erheben und im Bericht zur Historischen Untersuchung in einem separaten Kapitel zusam-menzustellen: Parzellen-Nummer Grundeigentümer zum Zeitpunkt der Untersuchung,

vgl. Anhang A3.1

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ggf. frühere Grundeigentümer, nach Möglichkeit während der gesamten Nutzungsdauer des Schiessplatzes,

für Parzellen, die nicht dem Bund gehören: allfällige vertragliche Rege-lungen zwischen dem Bund und dem Grundeigentümer zur Nutzung als Spl.

Falls die von der Schiesstätigkeit betroffenen Parzellen nicht dem Bund gehö-ren, teilt das Generalsekretariat VBS / RU den Grundeigentümern aufgrund der hier erhobenen Angaben die zur Eintragung im öffentlich zugänglichen Kataster der belasteten Standorte vorgesehenen Angaben mit und gibt ihnen gemäss AltlV Gelegenheit, zum Katastereintrag Stellung zu nehmen.

3.3. Abklärungen zur Standortgeschichte Als Grundlage für eine Historische Untersuchung stehen die Datenblätter des Schiessplatzkatasters S-VFK zur Verfügung. Die Angaben der Standortdatenblätter sind im Rahmen der Historischen Untersuchung zu ve-rifizieren. Ggf. ist auf notwendige Korrekturen des Katasters hinzuweisen.

Die Standortgeschichte soll so weit wie möglich durch Befragungen der loka-len Wissensträger in Erfahrung gebracht und dokumentiert werden. Von be-sonderem Interesse sind frühere, heute nicht mehr aktuelle Zielgebiete, eingesetzte Waffen und Munition, Art der durchgeführten Gefechtsübungen, Dauer und Intensität der Schiesstätigkeit in früheren Nutzungsperioden, bauliche Veränderungen, insb. Erdbewegungen, Aufschüttung von

Schutzwällen aus belastetem Kugelfangmaterial o.ä.

3.4. Belastungshypothese Aus den Erkenntnissen der Ortsbegehung und der Standortgeschichte ergibt sich eine Belastungshypothese. Das zu untersuchende Gebiet wird dabei unterteilt in Bereiche mit unterschiedlicher Schiesstätigkeit. In der Regel können stark belastete Gebiete mittel- oder variabel belastete Gebiete gering belastete Gebiete sowie Gebiete, welche von der Schiesstätigkeit nicht betroffen sind (z.B. Über-

fluggebiete) bezeichnet werden. Die mittel bis stark belasteten Gebiete bilden den Unter-suchungsperimeter für die Technische Untersuchung. Die gemäss Belas-tungshypothese ausgeschiedenen Gebiete sowie der Untersuchungsperime-ter sind im Bericht zur Historischen Untersuchung auf einer Planbeilage dar-zustellen. Diese Bereiche bilden die Grundlage für die Festlegung des Mess-rasters, mit welchem die XRF-Messungen der Technischen Untersuchung begonnen werden sollen.

AltlV Art. 5 Abs. 2

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Die Erkenntnisse der Historischen Untersuchung werden in einer Ver-dachtsmatrix tabellarisch zusammengefasst. Die Verdachtsmatrix stellt eine nützliche Übersicht dar und bildet das Bindeglied zum Untersuchungspro-gramm für die Technische Untersuchung.

Zeitraum Eingesetzte Munition

Schad-stoffe

Lage der Schadstoffe

Schadstoff-potenzial / Messraster

Aus-breitungs-pfade

Untere Tannmatt: HG Zielplatz

vor

1900

bis

ca.

198

0

HG Cu, Zn, (Pb, Cr, Ni)

Bod

en, U

nte

rgru

nd, G

rund

was

ser

hoch / 10 m

Sic

kerw

ässe

r, G

rund

was

ser,

B

ewei

dung

Untere Tannmatt: TAA

GP 11

Pb,

Cu,

Sb

un

terg

eord

net

Ni,

As,

Zn

hoch / 10 m

Untere Tannmatt: Überfluggebiet

niedrig / 20 m

Obere Tannmatt: Sektor ost, oberer Teil

noch / 10 m

Obere Tannmatt: Sektor ost, unterer Teil

tief / 20 m

Obere Tannmatt: Sektor west

mittel bis hoch / 20 m

Obere Tannmatt: Zwischenbereich

mittel / 20 m

Mieschegg 2 hoch / 10 m

Tab. 2: Beispiel einer Verdachtsmatrix:

Abb. 12: Beispiel einer Darstellung der Belastungshypo-these im Pflich-tenheft für die Technische Untersuchung

vgl. [8]

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4. Untersuchungsstrategie: Pflichtenheft für die Technische Untersuchung

4.1. XRF-Messmethode: Einsatzmöglichkeiten, Grenzen Die XRF-Messmethode stellt eine effizi-ente und kostengünstige Methode zur Messung der Ausdehnung einer Schwer-metallbelastung dar. Die Messungen mit dem portablen XRF-Spektrometer er-möglichen eine direkte Bestimmung von Schwermetallgehalten in Feststoffproben im Gelände. Es zeigt den absoluten Ge-halt in mg/kg (=ppm) sowie die Ungenau-igkeit der Messung an. Letztere nimmt mit der Dauer der Messung ab, welche normalerweise ca. 15 bis 30 Sekunden dauert. Die Genauigkeit von XRF-Feldmessungen beträgt in der Regel etwa 35%. Diese Genauigkeit genügt jedoch längstens für die Kartierung von Belastungen im Gelände.

Die XRF-Messmethode liefert im Belastungsbereich zwischen ca. 100 und ca. 2’000 mg Pb / kg zuverlässige Resultate. Bei tiefen Belastungen <100 mg Pb / kg verhindern gerätebedingte Limiten und die rudimentäre Proben-vorbereitung zuverlässige Aussagen. Bei hohen Belastungen >2’000 mg Pb / kg behindern partikuläre Metalle im Probenmaterial repräsentative Mes-sungen. Antimon kann mit XRF im Feld nicht direkt gemessen werden.

Das zu messende Probenmaterial muss weitgehend homogen sein. Bei in-homogenem Probenmaterial sind die Messwerte nur schlecht wiederholbar. Als Inhomogenitäten gelten sichtbare partikuläre Metalle und eine grobkörnige Matrix.

XRF-Messungen sind nicht oder nur eingeschränkt möglich in Bereichen mit Geschossen und Geschosssplittern, d.h. im direkten

Einschussbereich hinter ortsfesten Zielen und in Bereichen mit wenig Humus und feinkörniger Matrix, z.B. in grobkörni-

gem Hang- oder Blockschutt.

In solchen Bereichen ermöglicht die XRF-Methode lediglich qualitative Aus-sagen zur Schwermetallbelastung.

Abb. 13: Portables XRF-Spektrometer Niton XL3t.

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4.2. Probenahmeraster

4.2.1. Systematische Verteilung

Bei der systematischen Verteilung wird ein geometrischer Rasterplan ange-wendet (quadratischer Raster oder Dreieckraster). Eine systematische Ver-teilungen der Probenahmepunkte hat folgende Eigenschaften: gleichmässige Verteilung der Probenahmepunkte, flächenproportional, unabhängig von der Belastungshypothese.

Für die einigermassen zuverlässige Entdeckung eines Schadstoffherdes muss die Grösse der Maschen des Probenahmerasters etwa der vermute-ten Grösse des Stoffherds entsprechen. Bei kleinen Stoffherden und weiten Maschen des Probenahmerasters ist die Trefferwahrscheinlichkeit unab-hängig von der Art des Rasters. Sie entspricht etwa dem Flächenverhältnis von Stoffherd und Maschenfläche ( [6]).

4.2.2. Gezielte Verteilung

Bei der gezielten Verteilung basiert die Lage der Probenahmeorte auf einer mehr oder weniger gut bekannten Belastungshypothese. Dabei werden Plausibilitätsüberlegungen angestellt. Eine gezielte Probenahmeverteilung hat folgende Eigenschaften: Berücksichtigung einer Belastungshypothese, verglichen mit der systematischen Verteilung: geringere Anzahle Probe-

nahmeorte, relativ grosse Anfälligkeit auf systematische Fehler bei falscher Belas-

tungshypothese.

4.2.3. Wahl der geeigneten Probenahmeraster und Darstellung im Pflichtenheft

Im Pflichtenheft wird das gesamte Untersuchungsgebiet in Teilflächen einge-teilt, für welche entsprechend der Belastungshypothese ein einheitlicher Probenahmeraster und eine Rasterdichte festgelegt werden. Neben den zu erwartenden Schadstoffgehalten gemäss Belastungshypothese ist auch die Beschaffenheit des Geländes (Hangneigung, Vegetation) bei der Wahl des Probenahmerasters zu berücksichtigen. Die Wahl des Probenahmerasters hängt stark vom Einzelfall ab.

● Bei XRF-Messungen im Bereich von Kugelfängen von Scheibenständen oder NGST-Anlagen haben sich systematische Verteilungen bewährt.

● Bei Bereichen auf Schiessplätzen, welche gemäss Belastungshypothese als mittel bis hoch belastet eingestuft werden, kommen für die XRF-Messungen ausschliesslich systematische Verteilungen in Frage.

● Bei Bereichen, welche gemäss Belastungshypothese als unbelastet oder schwach belastet eingestuft werden, sind generell keine Untersuchungen nötig. Nur in Ausnahmefällen sind gezielte Verteilungen gemäss Belas-tungshypothese möglich. Die Überlegungen, welche zur Wahl der geziel-

vgl. Abschnitt 5., Seite 20

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ten Verteilung führen, sind im Pflichtenheft zu dokumentieren.

● Bei grossflächigen Zielgebieten können detaillierte Grundlagen zur räum-lichen Verteilung der Schiesstätigkeit fehlen, so dass gezielte Verteilun-gen nicht möglich sind. In diesen Fällen müssen systematische Vertei-lungen mit grösserer Maschenweite zur Anwendung kommen, wobei die Unsicherheit, welche sich zwangsläufig aus den grossen Maschen und der geringeren Trefferwahrscheinlichkeit ergibt, zu berücksichtigen ist. Die Wahl der Maschenweite muss in einem sinnvollen Aufwand-Nutzen-Verhältnis stehen. Die Überlegungen dazu sind wiederum im Pflichten-heft zu dokumentieren.

● Bereiche um feste Trefferanzeigeanlagen (TAA69, TAA83 oder ver-gleichbare Einrichtungen) erfordern ein verdichtetes Raster, mit welchem der Kugelfang der Trefferanzeigeanlage und der Bereich vor der Scheibe gezielt erfasst werden. Es ist zu vermeiden, dass sehr kleinräumige Hot-Spots in einem systematischen Raster zwischen den Rasterpunkten un-entdeckt bleiben.

● Richtwerte für die Grösse der Maschen von systematischen Probenah-merastern:

Annahmen gemäss Belas-tungshypothese:

Beispiele ungefähre Rastergrösse Tab. 3: Richtgrössen für die Wahl von syste-matischen Probenahme-rastern

hohe Belastungen Bereiche um ortsfeste Trefferanzei-geanlagen

5 m bis 10 m

Kugelfänge, Zielorte und deren nähere Umgebung

10 bis 20 m

mittlere Belastungen Zwischengelände, Bereiche mit verstossenem Kugelfangmaterial

20 bis 40 m

niedrige Belastungen Randbereiche, Überschiessgelände >40 m, ev. gezielte Verteilung

Im Einzelfall sind Abweichungen von diesen Richtwerten möglich. Die Überlegungen zur Wahl des Probenahmerasters werden im Pflichtenheft nachvollziehbar beschrieben.

Sämtliche hier diskutierten Probenahmeraster beinhalten bereits einen sys-tematischen Fehler, welcher bei der Diskussion der Messresultate zu be-rücksichtigen und im Schlussbericht zu dokumentieren ist.

4.2.4. Kompatibilität mit den Vorgaben gemäss VBBo

Die Gewinnung von Messresultaten mit der XRF-Methode nach den oben beschriebenen Verfahren ist nicht identisch mit den Vorgaben gemäss Handbuch zur Probenahme nach VBBo ( [11]: Abschnitt 3.4.4): In [26] konnte jedoch aufgezeigt werden, dass mit dem Vorgehen für das XRF-Verfahren erzielten Messwerte mit dem Vorgehen gemäss Handbuch [11] überein-stimmen.

vgl. Abschnitt 9.2., Seite 48

Vgl. Abschnitt 9.2., Seite 48

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4.3. Feststoffproben Feststoff-Referenzproben für Gesamtgehaltsanalysen mit nasschemischem Aufschluss werden pro Zielgebiet aus mind. 6 unterschiedlich belasteten Bereichen (100 mg/kg < x < 2000 mg/kg Blei gemäss XRF Feldmessung) entnommen. Mit entsprechender Begründung durch den Gutachter können diese 6 Referenzproben auch als repräsentativ für mehrere Zielgebiete be-trachtet werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Zielgebiete hinsichtlich Bodeneigenschaften (pH, Tongehalt), Lithologie des Untergrunds und Was-sergehalt vergleichbar sind. In diesem Fall sollen Referenzproben nicht aus einem, sondern aus mehreren der zusammengehörigen Zielgebiete ent-nommen werden. Der Gutachter beschreibt und begründet das Vorgehen im Untersuchungsbericht.

Für Vergleiche mit Grenzwerten gemäss VVEA oder VBBo sind die in diesen Verordnungen bzw. in der Wegleitung [19] vorgeschriebenen Messmetho-den massgebend. Die XRF-Methode weist gegenüber den massgebenden Analyseverfahren nach VVEA und nach VBBo systematische Unterschiede auf, welche auf die Art der Probenahme, auf die Messung am erdfeuchten, nicht homogenisierten Probenmaterial sowie auf weitere Faktoren zurückzu-führen sind.

Abb. 14 Systematische Unterschiede der Aufschluss-verfahren nach VVEA, VBBo und nach der XRF-Messmethode.

Rot: Geschoss-fragmente, Grau: Gesteins-körner

XRF‐Messstrahl

Totalaufschluss nach VVEA: Totalaufschluss mit starker Säure

Teilaufschluss nach VBBo:Aussortieren des Probenma-terials >2 mm, Aufschluss mit schwacher Säure

XRF-Messmethode: Messung des Gesamtgehalts an der Probenoberfläche

Anwendungsbereich: Gesamtgehalte hinsichtlich Entsorgung von belastetem Aushub

Anwendungsbereich: Für Pflanzen bzw. Direktauf-nahme durch Mensch/Tier verfügbare Gehalte hinsicht-lich Bodennutzung

Anwendungsbereich: Effiziente und kostengünstige Schadstoffmessungen im Gelände, Triage von Aushub auf der Baustelle

4.3.1. Messung des Blei-Gehalts

Mit den Feststoff-Referenzproben werden die mit XRF im Feld gemessenen Pb-Gehalte mit der der Laboranalytik korreliert, welche von der massgeben-den gesetzlichen Grundlage verbindlich vorgegeben ist. Je nach Fragestel-lung erfolgt die Laboranalyse der Referenzproben gemäss den Messvor-schriften der VBBo oder der VVEA:

● Falls Fragestellungen im Vordergrund stehen, welche die aktuelle und die künftige landwirtschaftliche Nutzung des Zielgebiets betreffen, erfolgt die Laboranalyse nach Anhang 1 Ziff. 2 VBBo.

● Falls primär im Fragen zur Entsorgung von unterschiedlich stark belas-tetem Aushub im Rahmen eines Entsorgungskonzepts zu beantworten sind, erfolgt die Laboranalyse nach den Anforderungen von Anhang 3 bzw. Anhang 5 VVEA.

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Um zu vermeiden, dass eine Bodenprobe nach zwei verschiedenen Mess-methoden analysiert werden muss, werden ● VBBo-Analysen von Bodenaushub auch für die Beurteilung der Entsor-

gung von Boden nach VVEA und ● VVEA-Analysen auch für die Beurteilung von Bodenverschiebungen ge-

mäss Bodenaushubrichtlinie [11] anerkannt. Das Vorgehen zur Beurteilung und die entsprechenden Ver-gleichswerte werden in Abschnitt 8.1.3. diskutiert.

4.3.2. Messung des Kupfer-Gehalts

In Zielgebieten, welche regelmässig mit Maschinengewehren beschossen worden sind sowie in Zielgebieten in welchen Munitionssorten mit Geschos-se aus Tombak verschossen worden sind, ist in den entnommenen Refe-renzproben neben Blei auch Kupfer als massgebender Parameter zu mes-sen und zu beurteilen. Dies ist insbesondere auch der Fall bei Zielen, auf welche mit dem 12.7 mm Mg 04 oder dem Pz Mg 64 geschossen worden ist.

● Die für Feldmessungen eingesetzten XRF-Spektrometer messen und re-gistrieren Cu-Gehalte im Probenmaterial gleichzeitig mit Pb. Bei den XRF-Feldmessungen ist daher kein besonderes Vorgehen erforderlich, wenn die Schadstoffverteilung von Cu erfasst werden soll.

● Falls massgebliche Cu-Gehalte zu erwarten sind oder mit XRF im Ge-lände gemessen werden, muss Cu in den Feststoff-Referenzproben im Labor zusätzlich analysiert werden. Ebenso wie für Pb muss die Korrela-tion zwischen den Feldmessungen und den massgebenden Laboranaly-sen ermittelt werden. Wie für Pb ergeben sich Korrekturfaktoren, welche für alle Feldmessungen anzuwenden sind.

4.3.3. Messung des Antimon-Gehalts

Das Verhältnis von Pb und Sb in der Legierung der Geschosse variiert er-fahrungsgemäss zwischen 2% und 5% Sb. Da Sb eine bessere Wasserlös-lichkeit aufweist als Blei, hängt das Pb/Sb-Verhältnis im Kugelfangmaterial stark von den lokalen Wasser- und Durchlässigkeitsverhältnissen ab.

Die Entsorgung von Kugelfangmaterial auf den Deponietypen D und E setzt zwingend voraus, dass alle Grenzwerte gemäss VVEA eingehalten werden. Bei der Triage und Entsorgung Kugelfangmaterial ist neben dem Grenzwert Pb < 2'000 mg/kg auch der Grenzwert Sb < 50 mg/kg zu beachten. In vielen Fällen wird Sb aus dem Kugelfang so stark ausgewaschen, so dass Pb den für die Entsorgung massgebenden Parameter darstellt. In einzelnen Fällen kann es jedoch vorkommen, dass die Sb-Gehalte im Kugelfangmaterial so hoch sind, dass sie das massgebende Kriterium für die Entsorgung darstellen.

Das BAFU verlangt daher in [20], dass in Referenzproben aus Kugelfangma-terial mit Pb-Konzentrationen von 1'000 - 2'000 mg/kg in den entnommenen Referenzproben neben Pb zusätzlich auch Sb gemessen wird, um das Sb-/Pb-Verhältnis zu bestimmen und so für die Triage die zulässige Pb-Konzentration hinsichtlich der VVEA-konformen Deponierung festlegen zu

[3], [21], vgl. Abschnitt 8.1.3., Seite 40

vgl. Abschnitt 7.3.1., Seite 30

vgl. Abschnitt 1.3.3., Seite 7

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können.

4.3.4. Anforderungen an Referenzproben

Die Wahl der korrekten Vergleichsanalysen ist für die Interpretation der XRF-Messungen entscheidend. Sie basiert auf der korrekten Auftragsanalyse des Gutachters.

Die Anforderungen an eine korrekte Probenahme sind nachfolgend in Ab-schnitt 7.3. beschrieben.

Die vorgesehene Anzahl Feststoffproben und die Art der Probenahme wer-den im Pflichtenheft beschrieben. Indem bei der Planung der Arbeiten auch die korrekte Probenmasse gemäss Abb. 29 abgeschätzt wird, können die logistischen Vorbereitungen zielgerichtet durchgeführt werden (Rückstell-proben, Probenahmegefässe, Transportkapazitäten).

Im Rahmen der Stellungnahme zum Pflichtenheft beurteilt das GS VBS die vorgesehenen Probenahmen und stellt fest, ob die Anforderungen, die sich aus Abschnitt 7.3. ergeben, erfüllt werden können.

Eluattests werden grundsätzlich nur in Ausnahmefällen durchgeführt, wenn mögliche Einwirkungen auf das Grundwasser hinsichtlich der Festlegung des Sanierungsziels erforderlich sind. Die Notwendigkeit von Eluattests ist im Pflichtenheft für die Technische Untersuchung zu begründen.

4.4. Wasserproben Grundwasserproben sind vorzusehen, wenn sich die zu beurteilenden Ku-gelfänge in einem genutzten Grundwassergebiet befinden. Wasserproben können aus bestehenden oder aus neu zu erstellenden Probenahmestellen entnommen werden:

1. Priorität 2. Priorität 3. Priorität Piezometerrohre im

Grundwasserleiter Grundwasser-

pumpwerke Quellfassungen

Ungefasste Quellen und Wasseraustritte

Drainageleitungen

Die Probenahmestellen müssen sich im unmittelbaren Abstrom des Kugel-fangs gemäss BUWAL-Wegleitung [12] befinden, damit korrekte Aussagen zu den Schadstoffimmissionen im Grundwasser möglich sind.

Die Probenahme von Grundwasserproben ist nachfolgend in Abschnitt 7.4. beschrieben. Weiter sind bei der Planung von Wasserproben die BAFU-Arbeitshilfen [12] und [13] sowie die folgenden Vorgaben zu beachten. ● Probengefässe müssen aus Kunststoffen wie Nalgen, Polyethylen (PE)

oder Polypropylen bestehen. Gefässe aus PET (Polyethylenterephthalat) sind nicht zugelassen (Verwendung von Sb als Katalysator bei der Her-stellung von PET).

● Wasserproben sind gekühlt zu lagern bzw. in einer Kühltasche zu trans-portieren.

vgl. Abschnitt 7.3., Seite 30

vgl. Abb. 29, Seite 34

vgl. Abschnitte 7.3.2., Seite 32 und 7.3.7., Seite 36

vgl. Abschnitt 7.4., Seite 37

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● Je eine direkt im Feld filtrierte Probe und eine unfiltrierte Probe müssen innerhalb von 24 Stunden ins Labor gebracht und analysiert werden.

Die Probenahme von Wasserproben ist zu protokollieren. Das vollständige Probenahmeprotokoll ist dem Untersuchungsbericht im Anhang beizufü-gen.

Im Rahmen der Stellungnahme zum Pflichtenheft beurteilt das GS VBS die vorgesehenen Grundwasserproben und stellt fest, ob die Anforderungen, die sich aus Abschnitt 7.4. und den Arbeitshilfen [12] und [13] ergeben, erfüllt werden können.

vgl. Abschnitt 7.4.2.4., Seite 38

vgl. Abschnitt 7.4.2., Seite 37. Probenahmepro-tokoll Anhang A7

vgl. Abschnitt 7.4., Seite 37

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5. Bericht zur Historischen Untersuchung mit Pflichtenheft für die Techn. Untersuchung

Im Bericht zur Historischen Untersuchung mit dem Pflichtenheft zur Techni-schen Untersuchung werden die Erkenntnisse zur Standortgeschichte und -nutzung nachvollziehbar

dokumentiert, die für die Beurteilung des Standorts massgebenden Schutzgüter be-

zeichnet, Belastungshypothesen für verschiedene Teilgebiete des Standorts abge-

leitet und begründet, die Vorgehensweise für die XRF-Messungen differenziert für alle Belas-

tungsbereiche innerhalb des Untersuchungsperimeters dargelegt und die Probenahme der ergänzenden Feststoff- und Wasserproben geplant.

Da speziell die verschiedenen Belastungsbereiche und die Probenahmeorte in ihrem räumlichen Kontext beurteilt werden müssen, sind gut lesbare Pläne unabdingbar: Ein Übersichtsplan soll die nähere Umgebung aufzeigen und dem orts-

unkundigen Leser die Orientierung ermöglichen. Mit dem Untersuchungsperimeter wird festgelegt, für welche Flächen die

Beurteilungen der Technischen Untersuchung gültig sein werden. Detailpläne sollen die verschiedenen belasteten Bereiche gemäss Belas-

tungshypothese sowie die vorgesehenen Probenahmeorte von Feststoff- und Wasserproben zeigen.

Eine einheitliche Struktur der Untersuchungsberichte erleichtert die Arbeit der Vollzugsbehörden wesentlich. Die Gliederung des Berichts zur Histori-schen Untersuchung mit Pflichtenheft für die Technische Untersuchung ge-mäss Anhang A3.1 ist daher für die mit Untersuchungen beauftragten Gut-achter verbindlich.

Das GS VBS prüft den Bericht zur Historischen Untersuchung und das Pflichtenheft zur Technischen Untersuchung auf Nachvollziehbarkeit und auf Kompatibilität zu den gesetzlichen Vorgaben bzw. zur vorliegenden Weglei-tung. Dabei wird insbesondere überprüft ob, die Belastungshypothese nachvollziehbar ist und ob mit dem vorgeschlagenen Untersuchungspro-gramm die Ziele der Untersuchung erreicht werden können.

Das GS VBS nimmt schriftlich Stellung zum Pflichtenheft der Technischen Untersuchung.

Es ist notwendig, raumbezogene Daten bereits auf dieser Bearbeitungsstufe mit GIS zu bearbeiten und als Pläne darzustellen. Für die nachfolgende Technischen Untersuchung ergeben sich so Synergien. Die technischen An-forderungen an GIS-Daten sind in Anhang A4 zusammengestellt.

vgl. [8]

vgl. Anhang A3.1

vgl. Abschnitt 3.4., 11

vgl. Abschnitt 4., Seite 13ff

AltlV Art. 7 Abs. 3

vgl. Abschnitt 9.1., Seite 46

vgl. Anhang A4

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6. Logistische Vorbereitungen

Für eine XRF-Messkampagne muss folgendes Material bereitgestellt wer-den: ● Messband oder Messschnur, ● Fähnchen oder Jalonstangen zum Abstecken der Profilspuren, ● GPS-Gerät zum Einmessen der Messpunkte, ● XRF-Spektrometer, ● Erdbohrer, ● Probenstecher und Schaufel, ● Kunststoffbeutel*), transparent, nicht bedruckt, ● Probenahmegefässe für Feststoffproben (in der Regel mit Deckel ver-

schliessbare Kunststoffeimer mit einem Fassungsvermögen von 5 bis 20 kg),

● bei Bedarf: Probenahmeflaschen für Wasserproben, Material zum ge-kühlten Transport von Probenahmeflaschen (Kühltasche, Kühlelemente),

● Messprotokolle XRF, ● Probenahmeprotokolle Feststoff- und Wasserproben, ● Ersatzakkus, Ersatzbatterien. *) Einige Kunststoffe, welche für Kunststoffbeutel verwendet werden, kön-

nen die Strahlung des XRF-Spektrometers teilweise absorbieren und beeinflussen dadurch die Messwerte. Allfällige Einflüsse der Kunststoff-beutel werden durch die Korrelation mit den Laboranalysen korrigiert. Im Rahmen einer XRF-Messkampagne muss jedoch zwingend für alle Pro-ben die gleiche Sorte Kunststoffbeutel verwendet werden.

Abb. 15: Material zum Abstecken der Profilspuren: Fähn-chen, Farbspray, Mess-schnur

Bei abgelegenen, alpinen Schiessplätzen ist dem Transport der Geräte und der Proben zum und vom Schiessplatz besondere Beachtung zu schenken. Unter Umständen ist die Zufahrt nur mit einem Geländefahrzeug möglich.

Bei mehrtägigen Messkampagnen soll ein Laptop zur Verfügung stehen, mit

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welchem die Messwerte des GPS und des XRF-Geräts nach einem Messtag ausgelesen, überprüft und gespeichert werden können. Neben der laufen-den Qualitätskontrolle der Messdaten soll dadurch das Risiko eines Daten-verlusts minimiert werden.

Das Labor Spiez verfügt über ein XRF-Spektrometer, welches nach vorgän-giger Absprache und Instruktion für XRF-Kampagnen benutzt werden kann. Für die Nutzung ist ein Strahlenschutzkurs zwingende Voraussetzung. Wei-ter wird für den Umgang mit XRF Geräten mit Röhre eine Betriebsbewilli-gung benötigt. Ohne diese Voraussetzungen kann das Labor Spiez das Ge-rät nicht ausleihen. Die Ausleihe muss frühzeitig mit dem Labor Spiez be-sprochen werden.

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Teil II: Technische Untersuchung

7. Durchführung der Messungen

Die nachfolgenden Ausführungen sind als verbindliche Vorgaben zu verste-hen. In Einzelfällen kann es jedoch angebracht und sinnvoll sein von diesen abzuweichen. Solche Abweichungen sind immer zu begründen und zu do-kumentieren.

7.1. Abstecken und Ausmessen der Messprofile In einem ersten Arbeitsschritt werden sämtliche Messpunkte der im Pflich-tenheft festgelegten Messprofile abgesteckt. Zu diesem Zweck wird bei je-dem Messpunkt ein Fähnchen oder Jalon eingesteckt.

Abb. 16, (links) Abstecken der Messprofile

Abb. 17 (rechts) Positions-bestimmung eines Mess-punkts mit GPS

# 50MX

57 58

64

D

9

10

11

B C

Abb. 18

Vorbereitung:

Abstecken der Messpunkte, Eintragen der GPS-Messpunktnummer ins Datenblatt (Anhang A5).

Jeder Messpunkt muss möglichst genau im Gelände eingemessen werden, damit eine exakte Darstellung der Messresultate auf Plänen möglich ist. Das

vgl. Abschnitt 5., Seite 20 vgl. Abb. 16

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Einmessen der Messpunkte kann mit einem Messband ausgehend von Geländefixpunkten, welche auf der

Plangrundlage eingezeichnet sind, oder mit einem GPS-Gerät mit einer Genauigkeit 1 m erfolgen.

7.2. XRF

7.2.1. Auswertbarer Messbereich des XRF-Spektrometer

Die XRF-Feldmethode liefert in Abhängigkeit von der Bodenmatrix zuverläs-sige, auswertbare Resultate für Blei im Messbereich zwischen ca. 100 mg Pb/kg und ca. 2’000 mg Pb/kg.

Wichtig: Der auswertbare Messbereich wird durch den Gerätetyp beein-flusst. Daher ist der eingesetzte Gerätetyp im Bericht immer anzugeben.

7.2.2. Periodische Überprüfung des XRF-Spektrometers

Das XRF Messgerät wird zu Beginn der Messungen, nach jedem Halbtag während der Messung (= mittags und abends) sowie nach Abschluss der Messungen überprüft, indem eine Detektorkalibration durchgeführt wird und anschlies-send ein mitgelieferter NIST- Standard gemessen wird. Die Kontrollmessung wird protokolliert. Falls das Messresultat des NIST-Standards nicht innerhalb der Toleranzen des Geräts liegt, muss das Gerät gewartet werden.

7.2.3. Durchführung einer XRF-Messung

Die XRF-Messung an einem Messpunkt wird wie folgt durchgeführt: 1. Mit dem Probenstecher wird eine

Probe aus 0 bis 20 cm Tiefe ausge-stochen. Grobe Steine und Pflanzen werden aussortiert. Proben mit Ge-schossfragmenten werden verwor-fen.

2. Das Probenmaterial wird in einen Kunststoffbeutel abgefüllt. Das XRF-Gerät wird auf den Kunststoffbeutel aufgesetzt. Wichtig: Es ist immer der gleiche Typ Kunststoffbeutel ohne Farbe und Beschriftung zu verwen-den.

3. Es werden 3 Messungen von min-destens 20 Sekunden Dauer durch-geführt. Vor der Messung ist die Probe durch Kneten gut zu mischen

GPS = Global Positioning Sys-tem vgl. Abb. 17

Abb. 19 Ausstechen eine Proben mit dem Probenstecher und Abfüllen in einen Kunststoff-beutel.

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und anschliessend mit einer Kelle platt zu drücken um eine homogene, dichte Oberfläche für die Messung zu erhalten.

Das Gerät zeigt für alle gemessenen Schwermetalle den absoluten Gehalt in mg/kg (=ppm) sowie die Ungenauigkeit der Messung an. Letztere nimmt mit der Dauer der Messung ab.

Falls die gemessenen Pb- oder Cu-Gehalte weniger als ±20% vom Mittel-wert der 3 Messungen abweichen, werden die fortlaufenden Nummern der Messungen1 der gemittelte Pb- und Cu-Gehalt und die Streuung der Messungen ins Datenblatt (Anhang A5) übertragen.

Falls die Pb- oder Cu-Gehalte mehr als ±20% um den Mittelwert der 3 Mes-sungen schwanken, ist davon auszugehen, dass die Schadstoffverteilung wegen Geschossfragmenten inhomogen und daher nicht auswertbar ist. In diesem Fall ist die Probe zu verwerfen und eine neue Probe wird gemessen.

Bei Proben mit sichtbaren Geschossfragmenten ist ebenfalls von einer stark inhomogenen Schadstoffverteilung auszugehen. Proben mit sichtbaren Ge-schossfragmenten weisen erfahrungsgemäss immer Pb-Gehalte >2‘000 mg Pb/kg auf. Solches Material muss zwangsläufig in einer Bodenwaschanlage behandelt werden. Schadstoffmessungen an Probenmaterial mit sichtbaren Geschossfragmenten erübrigen sich somit grundsätzlich.

Die XRF-Geräte speichern die durchgeführten Messungen laufend. Für die Auswertung können die gespeicherten Messwerte auf einen Rechner über-tragen werden. Wichtig: Die digitale Speicherung der Messwerte vermag eine laufende, sorgfältige Protokollführung auf Datenblättern (Anhang A5) nicht zu ersetzen. Bei einem Stromausfall oder einem Defekt im Touch-Screen des Geräts gehen alle gespeicherten Messwerte und somit die Ar-beit von Stunden oder Tagen verloren!

1 Im Messgerät Niton werden die Messungen mit einer fortlaufenden Nummer versehen und in einer Ta-

belle abgelegt. Diese Datentabelle kann über eine Datenschnittstelle exportiert und ausgewertet wer-den. Über die Nummer der Messung wird der Bezug zur Lage des Messpunktes im Gelände hergestellt.

Abb. 20 (links): Messung der Schwermetall-Gesamtgehal-te an einer Bodenprobe in einem Kunst-stoffbeutel mit dem XRF-Messgerät Niton XL3t

Abb. 21 (rechts): do., Display des Geräts mit Messwerten und Messun-genauigkeiten

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7.2.4. Bestimmungsgrenzen, Messdauer

Sowohl die Bestimmungsgrenze wie auch der systematischer Messfehler der mit dem XRF-Spektrometer bestimmten Elemente hängen massgeblich vom Spektrometer und der Probenmatrix sowie von der Dauer einer Mes-sung ab. Speziell in Bereichen mit tiefen Schadstoffgehalten, in welchen beispielsweise die belasteten von den unbelasteten Bereichen abgegrenzt werden sollen, ist diesem Umstand Rechnung zu tragen.

7.2.5. Etappiertes Vorgehen

7.2.5.1. 1. Schritt: Messung aller Punkte des systematischen Rasters

In einem ersten Durchgang werden systematisch alle Messpunkte des ge-mäss Abschnitt 7.2.3. geplanten Rasters gemessen. Die Pb- und Cu-Messwerte werden ins Datenblatt (Anhang A5) übertragen. Dies ergibt ein erstes Bild der Schwermetallverteilung, welches im nächsten Arbeitsschritt zu verfeinern ist.

2

1

4

3

6

5

8

7

10

9

12

11

15m

15m

A B C D E F G H I J K L M N O P

A

A# 50M 1060X 80 30

57 581067 1068

590 ± 30 620 ± 5064

1074765 ± 20

D

9

10

11

B C Legende für Abb. 22 bis 25:

Messpunkt, Messung im jeweiligen Arbeitsschritt

Pb Gehalt <100 ppmPb-Gehaltgering

Pb-Gehalthoch

Abb. 22

1. Schritt: Alle Punkte des systemati-schen Rasters

XRF-Messung aller Messpunkte des syste-matischen Rasters, Eintragen der Mess-punkt-Nummer des XRF-Spektrometers sowie der gemittelten Pb-Gehalte in die Felder des Datenblatts (Anhang A5).

Falls der im ersten Arbeitsschritt abgedeckte Bereich am Rand mit deutlichen Pb-Gehalten endet, muss der Messbereich so weit ausgedehnt werden, bis Messungen <100 mg/kg erreicht werden: zum Beispiel Bereiche A in Abb. 22.

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7.2.5.2. 2. Schritt: Randliche Ergänzung des Messrasters

B

B

A B C D E F G H I J K L M N O P

2

1

4

3

6

5

8

7

10

9

12

11

# 50M 1060X 80 ± 30

57 581067 1068

590 ± 30 620 ± 5064

1074765 ± 20

D

9

10

11

B C

Abb. 23

2. Schritt: Randliche Ergänzung des Messrasters

Randliche Ergänzung des Rasters mit zu-sätzlichen XRF-Messungen bis tiefe Mess-werte erreicht werden, Eintragen der Mess-punkt-Nummer des XRF-Spektrometers sowie der gemittelten Pb-Gehalte in die Felder des Datenblatts (Anhang A5).

Im nächsten Arbeitsschritt wird der Messraster in den belasteten Bereichen verdichtet: Zeigen die Messungen der Ecken einer Zelle im ersten Arbeits-schritt grosse Unterschiede, so ist ein zusätzlicher Messpunkt im Mittelpunkt der Zelle zu messen: zum Beispiel in den Bereichen B in Abb. 23.

7.2.5.3. 3. Schritt: Verdichtung des Messrasters

CC

A B C D E F G H I J K L M N O P

2

1

4

3

6

5

8

7

10

9

12

11

# 151 50 152M 1161 1060 1162X 60 ± 20 80 ± 30 80 ± 30

57 158 581067 1168 1068

590 ± 30 880 ± 40 620 ± 50165 64 1661175 1074 1176

810 ± 30 765 ± 20 740 ± 40

D

9

10

11

B C

Abb. 24

3. Schritt: Verdichten des Messrasters

Zusätzliche Messpunkte in der Mitte von Zellen mit grossen Unterschieden in der Schadstoffbelastung, Eintragen der Num-mern der am Messpunkt ausgeführten Messungen sowie des gemittelten Pb-Gehalts im Datenblatt (Anhang A5).

Die Messequipe beurteilt die Schadstoffverteilung laufend aufgrund der er-gänzenden Messungen. Falls sich weiterhin grosse Unterschiede zwischen den Messpunkten einer Zelle zeigen, wird der Messraster weiter verdichtet, indem wiederum im Zentrum der Zelle ein zusätzlicher Messpunkt abge-steckt und gemessen wird: z.B. zum Beispiel Bereiche C in Abb. 24.

Die Verdichtung des Messrasters zwischen Messpunkten mit grossen Unter-schieden in der Schadstoffbelastung stellt einen wichtigen, unverzichtbaren Arbeitsschritt dar, um zu einem plausiblen, nachvollziehbaren Bild der Belas-tungssituation zu gelangen.

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7.2.5.4. Bei Bedarf 4. Schritt: Zusätzliche Messpunkte in Bereichen mit unkla-rem Verlauf der Schwermetallbelastung

A B C D E F G H I J K L M N O P

2

1

4

3

6

5

8

7

10

9

12

11

Abb. 25

4. Schritt: Bei Bedarf: Zusätzliche Mess-punkte

Basierend auf einer ersten Beurteilung der Messresultate der Schritte 1 bis 3: Messen von zusätzlichen Messpunkten

in Bereichen, in welchen der Verlauf der Pb-Belastung aus den bisherigen Mes-sungen nicht klar hervorgeht oder

In Bereichen mit sehr stark variierenden Pb-Belastungen.

Eintragen der Nummern der am Messpunkt ausgeführten Messungen soweit des für den Messpunkt gemittelten Pb-Gehalts in einem ergänzenden Datenblatt.

7.2.6. Tiefenprofile

Pro Zielgebiet wird an zwei oder drei stark belasteten Stellen die vertikale Schadstoffverteilung gemessen. Als stark belastet gelten in diesem Zusam-menhang Bereiche mit (nicht korrigierten) Feldmesswerten von 1'000 bis 2'000 mg Pb / kg.

Tiefenprofile sind nicht direkt hinter fixen Trefferanzeigen zu entnehmen.

Für Tiefenprofile werden an Messpunkten, bei welchen vorgängig XRF-Messungen vorgenommen worden sind, Feststoffproben aus 0 – 20 cm, 20 – 40 cm, 40 – 60 cm, 60 – 80 cm und 80 – 100 cm entnommen. Die Proben-ahme erfolgt mit einem geeigneten Erdbohrer (Abb. 26) oder mit Pickel und Schaufel.

Aus den entsprechenden Tiefen werden Proben mit einer kleinen Schaufel oder mit einem Probenstecher entnommen. Grobe Steine werden aussor-tiert. Proben mit Geschossfragmenten werden verworfen. Das Material wird gleich wie die in Abschnitt 7.2.3. beschriebenen XRF-Proben in einen Kunststoffbeutel gefüllt (Abb. 27), auf welchem anschliessend die XRF-

Abb. 26, (links) Probenahme mit Erdbohrer

Abb. 27 (rechts) Abfüllen der Feststoffpro-ben in Kunst-stoffbeutel

vgl. Abschnitt 7.2.3., Seite 24

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Messung erfolgt.

Erfahrungsgemäss werden bei oberflächlichen Pb- und Cu-Belastungen um 1'000 mg Pb / kg ab 80 cm Tiefe keine Pb-Gehalte >50 mg Pb / kg mehr ge-messen. Sollte dies trotzdem der Fall sein, so sind auch Proben aus Tiefen >100 cm zu entnehmen und zu messen. Die Probenahme gestaltet sich in diesen Fällen schwieriger. Gegebenenfalls müssen in einer späteren Untersu-chungsphase Baggersondierungen oder Kleinbohrungen durchgeführt wer-den.

Eine unerwartete Zunahme der Pb-Gehalte mit der Tiefe kann auf Über-schüttungen oder Umlagerungen von Kugelfangmaterial hindeuten, welche im Rahmen von Unterhalts- oder Umbauarbeiten erfolgt sein können.

Bei sehr weichem Boden (z.B. Moor) oder stark kiesigen Böden (z.B. Kies-gruben alpine Spl) muss die Entnahme von Tiefenproben gegebenenfalls angepasst werden. Falls wegen oberflächennahem Fels oder grobblockigem Material auf die Entnahme von Tiefenproben verzichtet wird, ist dies im Un-tersuchungsbericht zu begründen.

Das bei der Tiefenbeprobung angetroffene Material ist in jedem Fall litholo-gisch und geotechnisch zu beschreiben.

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Wegleitung

7.3. Feststoffproben Die XRF-Messungen müssen für jede Standortuntersuchung mit Laborana-lysen korreliert werden, welche gemäss den massgebenden gesetzlichen Vorgaben aufbereitet, aufgeschlossen und analysiert werden. Zu diesem Zweck werden mindestens 6 Feststoffproben aus unterschiedlich stark be-lastetem (100 mg/kg < x < 2000 mg/kg Blei gemäss XRF Feldmessung) Bo-denmaterial entnommen. Die Probenahme und die Probenaufbereitung ist in den folgenden Abschnitten 7.3.3. bis 7.3.6. beschrieben. An den Feststoff-proben werden die Gesamtgehalte von Pb und Sb sowie in speziellen Fällen von Cu2 durch ein akkreditiertes Analytiklabor gemäss BAFU-Wegleitung [19] bestimmt (vgl. Abschnitt 7.3.6.).

In allen Referenzproben, in welchen Pb gemessen wird, ist standardmässig auch Sb zu messen.

7.3.1. Referenzproben: Korrelation mit der Gesamtgehaltsanalytik gemäss

den gesetzlichen Vorgaben

Abb. 28a: Korrelation der Pb-Gesamtgehalte gemäss VVEA mit den XRF-Feldmessungen von Pb an den gleichen Proben, Darstellung des für die Ablagerung auf Deponien Typ D und E massgebenden Grenz-werts gemäss Anhang 5 VVEA

Abb. 28b: Korrelation der Sb-Gesamtgehalte gemäss VVEA mit den XRF-Feldmessungen von Pb an den gleichen Proben, Darstellung des für die Ablagerung auf Deponien Typ D und E massgebenden Grenz-werts gemäss Anhang 5 VVEA

Messwerte der 6 Referenzproben aus der Technischen Untersuchung des Spl Weissenburgbad BE (1315.07 / 1), aus Bericht Schenker Korner Richter AG, 1.12.2014.

7.3.1.1. Korrelation der Blei-Gehalte

Die Korrelation der XRF-Messungen von Pb mit den Gesamtgehaltsmes-sungen von Pb im Labor erfolgt gemäss Abb. 28a.

XRF-Messung und Gesamtgehaltsmessung im Labor müssen zwingend an der gleichen Probe durchgeführt werden.

2 Cu ist auf Spl zu beachten, auf welchen Munitionssorten mit Geschossen aus Tombak oder Kupfer (z.B.

Pist Pat 14, 12.7mm Mg 04) verschossen worden ist und wo bei den XRF-Messungen deutliche Gehalte von Cu nachgewiesen worden sind.

vgl. Abschnitt 4.3., Seite 16

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Für den Vergleich mit den gesetzlichen Richt- und Grenzwerten sind die Ge-samtgehaltsbestimmungen der Referenzproben massgebend, welche nach den Vorschriften der VVEA oder der VBBo gemessen werden. Somit müs-sen alle XRF-Messungen für diesen Vergleich mit der Regressionskurve gemäss Abb. 28a korrigiert werden. Es hat sich gezeigt, dass die Regressi-on in einem Bereich zwischen ca. 100 und 2’000 mg/kg (Feldmessungen) gut möglich ist.

Bei hohen Pb-Gehalten bewirken hingegen Geschosspartikel im Pro-benmaterial grosse Abweichungen zwischen den XRF-Messungen und den Laboranalysen, so dass keine Korrelation mehr möglich ist.

Unter 100 mg/kg ist wegen der Bodenfeuchte und dem Einfluss der un-terschiedlichen Aufbereitung eine Korrelation in der Regel ebenfalls nicht möglich.

Der Korrekturfaktor bzw. die Korrekturfunktion wird aus der Regression von mindestens 6 Referenzproben berechnet. Bei der Berechnung sind folgende Regeln zu beachten:

Proben mit Pb-Gehalten < 50 mg/kg (XRF-Feldmessung) werden nicht in die Korrelation einbezogen. Ihr XRF-Messwert wird für die Auswertungen unverändert übernommen (1:1-Korrelation im Bereich 0 bis 50 mg/kg).

Eine Referenzprobe darf nur dann als Ausreisser von der Korrelation ausgeschlossen werden, wenn die verursachende Belastung nachweis-lich nicht standortüblich ist (z.B. Probenverwechslung, Analytikfehler, Fremdkörper wie z.B. Geschossfragmente in der Probe, etc.).

Liegen die Gehalte der Referenzproben innerhalb zwischen 100 und 2‘000 mg/kg, soll eine lineare Korrelation berechnet werden. Logarithmische Korrelationen sollen nur in begründeten Ausnahmen verwendet werden.

Die Regression sollte einem R²-Wert >0.9, schlechtestenfalls >0.85 er-geben.

Erfahrungsgemäss liegen, wegen dem Wassergehalt der Feldprobe und wegen anderen Effekten, die im Labor gemessenen Pb-Werte immer höher als die im Feld gemessenen XRF-Werte.

7.3.1.2. Korrelation der Kupfer-Gehalte

Die Korrelation der Kupfergehalte erfolgt sinngemäss wie in Abschnitt 7.3.1.1. für Pb beschrieben.

7.3.1.3. Korrelation der Antimon-Gehalte

Die Korrelation der XRF-Messungen von Pb mit den Gesamtgehaltsmes-sungen von Antimon gemäss VVEA im Labor erfolgt nach Abb. 28b. Zum Verifizieren der Entsorgungswege sind keine VBBo-Analysen oder zusätzli-che Messungen erforderlich.

In den Korrelationsdiagrammen für Pb (Abb. 28a) und für Sb (Abb. 28b) können die für die Ablagerung von Kugelfangmaterial auf Deponien des Typs D oder E massgebenden Grenzwerte gemäss Anhang 5 VVEA darge-

vgl. Abb. 14, Seite 16

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stellt werden. Der Vergleich der beiden Korrelationen zeigt, welcher im Feld mit dem XRF-Spektrometer gemessene Pb-Wert bei der Triage der Material-klassen für die VVEA-konforme Entsorgung massgebend ist.

7.3.1.4. Weitere Anforderungen

In den meisten Fällen wird pro XRF-Messkampagne, welche u.U. mehrere Zielgebiete umfassen kann, nur eine Korrelation berechnet. Voraussetzung ist jedoch, dass in allen untersuchten Zielgebieten der gleiche Bodentyp und der gleiche Gesteinsuntergrund vorkommt. Wenn Zielgebiete mit unterschiedli-chen Bodentypen untersucht werden (z.B. trockene Böden, vernässte Böden), muss für jeden Bodentyp eine eigene Korrelation aus mindestens 6 Referenz-proben berechnet werden.

In Plandarstellungen von XRF-Resultaten sind ausschliesslich korrigierte XRF-Werte zu verwenden.

7.3.2. Eluattests: Abschätzung des maximalen wasserverfügbaren Schad-

stoffanteils

Eluattests werden nur in Ausnahmefällen durchgeführt, wenn nicht mit ande-ren Mitteln ein Sanierungsziel hergeleitet werden kann. Die Notwendigkeit von Eluattests ist zu begründen.

An den gleichen 6 Referenzproben werden durch Eluattests3 die löslichen Anteile von Pb und Sb gemessen.

Die XRF-Methode erlaubt keine direkte Bestimmung von Sb. Es ist bekannt, dass Bleimunition einen ±konstanten Anteil von 2% bis 5% Sb enthält. Somit erlaubt eine Korrelation gemäss Abb. 28b für alle XRF-Messungen von Pb Aussagen zu den Gehalten von wasserverfügbarem Sb. Insbesondere kann der Bereich, in welchem die Sb-Konzentration im Eluat > 0.01 mg/L4 über-steigt, mit dem entsprechenden Pb-Gesamtgehalt des Bodenmaterials korre-liert werden. Die Grundlagen zur indirekten Bestimmung von Sb sind im De-tail in [27] aufgezeigt worden.

Wichtig: Der Eluattest liefert immer die maximal wasserverfügbare Schad-stoffmenge (worst case). Der effektiv mobilisierbare Schadstoffanteil liegt immer tiefer.

7.3.3. Probenahme der Feststoffproben

Die Referenzproben sind aus unterschiedlich stark belasteten (100 mg/kg < x < 2000 mg/kg Blei gemäss XRF Feldmessung) Bereichen zu entnehmen, um eine korrekte Korrelation gemäss Abb. 28a zu ermöglichen.

Die entnommene und aufbereitete Probenmasse ist entscheidend für die

3 Eluat-Test gemäss Anhang 5 Ziff. 3.2 Bst. d VVEA: destilliertes Wasser als Elutionsmittel 4 0.01 mg Sb/l: Konzentrationswert gemäss AltlV Anhang 1

vgl. Abschnitt 9.1., Seite 46 und Abb. 33b, Seite 47

vgl. Abschnitt 4.3., Seite 16

vgl. Abschnitt 7.3.7., Seite 36

vgl. Abschnitt 4.3., Seite 16

Beispiel: Pb-Gehalt ge-mäss XRF-Feld-messung in mg/kg: Probe 1: 200, Probe 2: 400, Probe 3: 1'000, Probe 4: 1’500, Probe 5: 1’600 Probe 4: 2'000.

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Repräsentativität der Feststoffproben.

Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass die minimal zu entnehmende Probenmasse bei der Planung der Probenahme abzuschätzen und zu do-kumentieren ist. Gegebenenfalls muss bei der Durchführung der Probenah-me die zu entnehmende Probenmasse an die vorgefundenen Korngrössen angepasst werden.

Die Probenahme der Laborproben und ggf. die Probenvorbereitung im Feld müssen identisch sein wie diejenige der XRF-Feldproben.

Generell sind folgende Regeln zu beachten: Die minimale Probenmasse für nasschemische Analysen oder für Eluat-

tests beträgt mindestens 1 kg. In Abhängigkeit der Korngrösse des zu beprobenden Materials können sich wesentlich grössere Probenmassen ergeben (vgl. Abb. 29; [19]).

Falls für die gleiche Probe sowohl Gesamtgehaltsanalysen wie auch Eluattests vorgesehen werden, so sind mindestens 5 kg oder die doppel-te Probenmasse gemäss Abb. 29 erforderlich.

Rückstellproben sind in der minimalen Probenmasse nicht enthalten. All-fällige Rückstellproben erhöhen die zu entnehmende Probenmasse zu-sätzlich.

Falls davon ausgegangen werden kann, dass die grobe Gesteinsfraktion unbelastet ist, können grobe Steine während der Probenahme aussor-tiert werden. Sie sind einzuwägen und nach der Gesamtgehaltsanalyse als unbelasteter Massenanteil zu addieren.

Proben mit Geschossfragmenten sind grundsätzlich ungeeignet und zu vermeiden. Sollten wider Erwarten trotzdem sichtbare Geschossfrag-mente im Probenmaterial gefunden werden, ist die Probe zu verwerfen und neu zu entnehmen.

Das Probenahmeprotokoll enthält für jede entnommene Feststoffprobe folgende Angaben: Probenahmeort, Entnahmetiefe, Beschreibung des Materials, Korngrössen, ggf. aussortierte Bestandteile mit Gewichtsan-gabe, Rückstellproben. Die Probenahmeprotokolle sind Bestandteil des Untersuchungsberichts.

Die unterschiedlichen Probenahmen und Probenvorbereitungen nach VBBo bzw. nach VVEA sind zu beachten.

In seltenen Fällen kann das Probenmaterial auch Metallgehalte geogenen Ursprungs enthalten (z.B. Cr, Ni, Cu). Relevante geogene Metallanteile sind meist bereits bei den XRF-Feldmessungen erkennbar. Sie sind bei der Beur-teilung der Referenzproben zu berücksichtigen und im Bericht zu diskutie-ren. Es ist daher notwendig, Angaben über die petrographische Zusammen-setzung des Probenmaterials zu machen. Bei der Analytik der Referenzpro-ben sind diese Elemente ebenfalls zu bestimmen. Häufiger als geogen er-höte Metallgehalte sind anthropogen erhöhte Metallgehalte (z.B. wegen ver-bleitem Benzin in der Nähe von stark befahrenen Strassen). Bei einem be-gründeten Verdacht auf eine Hintergrundsbelastung soll eine Referenzprobe ausserhalb der potentiell belasteten Zone entnommen werden.

vgl. Abschnitt 4.3., Seite 16

vgl. Abschnitt 7.2.3., Seite 25; vgl. Abschnitt 7.3.5., Seite 35

vgl. Checkliste Anhänge A3.2 und A6

vgl. [11], [19]

Beispiel: Chrom und Kup-fer in einem Gebiet mit Grün-gesteinen oder Vererzungen im Einzugsgebiet.

Vgl. [11]: Anhang 3.

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Für Feststoffproben nach VVEA muss die gesamte, vom Gutachter als mi-nimal bezeichnete Probenmasse vom Labor korrekt aufgearbeitet werden (mehrfache Zerkleinerung und Aufteilung, vgl. Abb. 30). Bestimmungen des Schadstoffgehalts nur im Feinanteil sind nicht zulässig (Ausnahme: begrün-dete Einzelfälle). Dem Labor sind diesbezüglich klare Anweisungen zu ge-ben. Das Vorgehen für Proben nach VBBo ist in [11] beschrieben.

Die gemäss Abb. 29 be-stimmte minimale Proben-masse beinhaltet bereits eine Ungenauigkeit von 20%. Wenn die minimale Probenmasse unterschrit-ten wird, steigt diese Un-genauigkeit exponential an. Die Ungenauigkeit ist bei der Bestimmung der ge-samthaften Ungenauigkeit des Messresultats zu be-rücksichtigen.

10

100

1'000

10'000

100'000

1 10 100

dmax : max. Korndurchmesser [mm]

Mm

in:

min

imal

e P

rob

en

ma

sse

[g]

Feldprobe

Laborrichtlinie Analysenmethoden[19]

Abb. 29: Minimal notwendige Probenmasse in Abhängig-keit von der maximalen Korngrösse der Probe, nach [5], [19].

vgl. Abschnitt 9.2., Seite 48

Wichtig: Angabe über Korngrössenverteilung (geschätzt). Auf Spl mit hohem Anteil an Korngrössen über 5 cm oder vielen Blöcken kann es sinnvoll sein nur das Material kleiner 5 cm zu beproben. Dies muss aber entsprechend dokumentiert und begründet werden.

7.3.4. Weitere Bodenkennwerte, geotechnische Kennwerte

Je nach Fragestellung kann es zweckmässig sein, an den entnommenen Feststoffproben zusätzliche Bodenkennwerte und geotechnische Kennwerte zu bestimmen oder abzuschätzen:

Für die Gefährdungsabschätzung von Schwermetallbelastungen im Bo-den gemäss Expertensystem [15] sowie Leitfaden [23] bzw. blatt [24] müssen o der pH-Wert, o der Humusgehalt und o der Tongehalt abgeschätzt werden. Das Vorgehen richtet sich nach [1] oder [2].

Falls die Entsorgung von belastetem Kugelfangmaterial zu beurteilen ist (zum Beispiel im Rahmen eines Entsorgungskonzepts), müssen neben den Schadstoffgehalten auch technische Materialeigenschaften beurteilt bzw. abgeschätzt werden: o Art des Materials (Kies, Sand, Silt/Ton, ggf. Fremdanteile wie Holz-

schnitzel, Gummi), o Kornverteilung (Hauptbestandteil, Feinanteil, d.h. Silt/Ton-Fraktion in

%), weitere Fremdbestandteile wie mineralische Bauabfälle.

Anhang A6

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Wegleitung

Die entsprechenden Kennwerte sind im Probenahmeprotokoll zu vermerken.

7.3.5. Probenaufbereitung durch das Analytiklabor

Grobkörnige Proben können durch Brechen und/oder Mahlen zerkleinert und anschliessend aufgeteilt werden. Die Probenmasse muss bei jedem Arbeits-schritt der Probenvorbereitung der in Abb. 29 definierten minimalen Pro-benmasse entsprechen. Das Analytiklabor muss grundsätzlich die gesamte vom Gutachter abgegebene Probe zerkleinern, aufteilen und ein repräsenta-tives Aliquot aufschliessen ( [19]):

Eine Reduktion der Probenmas-se ohne vorgängige Zerkleine-rung und Homogenisierung ge-mäss Abb. 30 ist nicht zulässig.

Im Laborauftrag wird die aufzu-bereitende Probenmasse fest-gelegt. Allfällige Rückstellproben sind in dieser Probenmasse nicht enthalten und müssen zu-sätzlich entnommen werden.

d max

Mm

in

Laborrichtlinie Analysenmethoden[19]

zerkleinern(brechen)

teil

en

zerkleinern(mahlen)

teil

en

Abb. 30: Reduktion der Probenmasse durch zerklei-nern und teilen (schematisch).

Aussortieren der groben Gesteinsfraktion: Aus praktischen Gründen kann es unumgänglich sein, grobe Steine >2 cm auszusortieren. Der Gro-banteil gilt als nicht mit Schwermetallen belastet. Das Aussortieren ist im Probenahmeprotokoll unter Angabe der Massenanteile des entnommenen Probenmaterials und der aussortierten Steine festzuhalten. Bei der Auswer-tung und Interpretation der Messresultate muss der Massenanteil der nicht belasteten Grobfraktion wieder hinzugerechnet werden.

Bei Feststoffproben nach VBBo wird der Grobanteil >2 mm gemäss [11] ab-gesiebt. Dies hat zur Folge, dass auch die Feldmessungen mit XRF an Pro-ben ausgeführt werden müssen, bei denen der Grobanteil >2 mm abgesiebt wird.

Beim Vorliegen von partikulären Schwermetallen ist die Probe zu verwerfen.

7.3.6. Analytische Bestimmung der Schwermetall-Gesamtgehalte

7.3.6.1. Die Analysen der Schwermetall-Gesamtgehalte werden je nach Fragestel-lung gemäss Anhang A1 oder gemäss Anhang A2 BAFU-Wegleitung [19] durchgeführt.

7.3.6.2. Falls der analysierte Schwermetallgehalt hinsichtlich Entsorgung nach VVEA beurteilt werden soll, muss der Gewichtsanteil der aussortierten unbelaste-ten Steine als unbelastet berücksichtigt werden.

Da die stark belastete Materialklasse (>2‘000 mg Pb/kg) in jedem Fall in ei-ner Bodenwaschanlage behandelt werden muss, ist eine allfällige Erhöhung

vgl. Grundsatz in Abschnitt 7.3.3., Seite 32f

vgl. Abschnitt 7.2.3., Seite 25; vgl. [19]

Vgl. Abschnitt 8.1.2., Seite 39

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Wegleitung

des gemessenen Schadstoffgehalts durch bleihaltige Geschossfragmente in dieser Materialklasse ohne Bedeutung. In den Materialklassen mit Belastun-gen <2‘000 mg Pb/kg sind bleihaltige Geschossfragmente kaum vorhanden.

7.3.6.3. In allen Fällen, wo die Vorgaben gemäss den Abschnitten 7.3.5. und 7.3.6. nicht eingehalten werden können, muss das Labor die Probenaufbereitung protokollieren und begründen.

7.3.7. Eluattests: Bestimmung der löslichen Schwermetallgehalte

Eluattests werden nur in Ausnahmefällen durchgeführt, wenn nicht mit ande-ren Mitteln ein Sanierungsziel hergeleitet werden kann.

7.3.7.1. Zur Bestimmung der löslichen Schwermetallgehalte wird der neutrale Eluat-test gemäss VVEA Anhang 5 durchgeführt: 100 g Feststoff wird in 1 Liter deionisiertem Wasser (ohne Zugabe von CO2) 24 Stunden lang aufge-schlämmt ( [27]). Die Analyse der Schwermetallgehalte im Eluat erfolgt ge-mäss Abschnitt 7.4.3.

7.3.7.2. In [27] ist aufgezeigt worden, dass der hier vorgesehene Eluattest bei Schwermetallbelastungen in Kugelfängen zu den gleichen Resultaten führt, wie der Säulenversuch gemäss AltlV Anhang 1 und gemäss [19].

Vgl. Abschnitt 7.3.2., Seite 32

VVEA Anhang 5, Ziff 2.3, Bst. d Vgl. Abschnitt 7.4.3., Seite 38

Abb. 29, Seite 34

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Wegleitung

7.4. Wasserproben Bei spezieller Exposition des Schutzgutes Grundwasser kann es erforderlich sein, Grundwasserproben zu entnehmen und chemisch zu analysieren. In kristallinen Gebieten kann es sinnvoll sein, die Wasserproben auf Arsen zu untersuchen, da Arsen unter reduktiven Verhältnissen mobilisiert wird. Arsen liefert häufig auch Hinweise auf kleinräumig vorhandene Vererzungen.

7.4.1. Sondierungen, Piezometerrohre

Für die Erstellung von Grundwassermessstellen wird auf die gen [12] und [13] verwiesen.

Alle Grundwasserprobenahmestellen müssen möglichst exakt eingemessen werden (Koordinaten und Höhenkote). Die Lage der Probenahmestellen und die Fliessrichtung des Grundwassers sind in den Planbeilagen einzutragen.

Bei Piezometern ist der Flurabstand im ungestörten Zustand zu messen und im Probenahmeprotokoll bzw. im Bericht anzugeben.

7.4.2. Probenahme

7.4.2.1. Bei der Untersuchung von Grundwasserproben sollen grundsätzlich alle Schadstoffe erfasst werden, welche über das fliessende Grundwasser aus dem belasteten Bereich herausgelöst und transportiert werden können. Da-zu gehören die gelösten Schadstoffe und die an bewegliche Partikel gebun-dene Schadstoffe, nicht jedoch an unbewegliche Partikel adsorbierte Schad-stoffe. Bei aus Piezometern gepumpten Wasserproben können aber durch das Probenpumpen solche "unbeweglichen" Schadstoffe erodiert bzw. mobi-lisiert werden. Aus diesen grundsätzlichen Überlegungen ergeben sich fol-gende Vorgaben, die bei der Probenahme zu beachten sind: Die Vorpumpzeiten vor der Probeentnahme werden so ausgelegt, dass

Wasser aus dem Bereich des belasteten Standortes die Messstellen er-reicht.

Zugleich soll die Pumpleistung beim Vorpumpen und beim Probenpum-pen minimiert werden, um die Erosion im Grundwasserleiter und damit die Mobilisierung von Feinanteil im zu minimieren.

7.4.2.2. Beim Probenpumpen müssen Fördermenge Q, Pumpdauer t und Absen-kung h festgehalten werden. Aus diesen Angaben werden der Absenktrich-ter und der Zustrombereich bestimmt, welchen die Grundwasserprobe re-präsentiert. In der Regel dauert das Probenpumpen, bis Konstanz bei den physikalischen Parametern (Leitfähigkeit, pH, ...) erreicht wird. Die Absen-kung h darf nicht zu gross sein, da sonst Erosion zu trüben Wasserproben führt.

Das Probenpumpen ist im Untersuchungsbericht zu dokumentieren, indem das vollständige Probenahmeprotokoll im Anhang beigefügt wird. Der bei der Interpretation massgebende Zustrombereich ist in eine Planbeilage ein-

vgl. Abschnitt 4.4., Seite 18

vgl. [12]

vgl. Checkliste Anhang A3.2

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Wegleitung

zutragen.

7.4.2.3. Schöpfproben sind nur für Oberflächengewässer zulässig.

7.4.2.4. Es werden immer zwei separate Wasserproben entnommen. Eine Probe wird direkt im Feld filtriert (0.45 um), die zweite Probe wird ohne Behandlung abgefüllt. Der Transport erfolgt gekühlt. Die Wasserproben sind innerhalb von 24 Stunden ins Labor zu bringen.

7.4.2.5. Bei einer Wiederholung von Grundwasserproben ist strikt darauf zu ach-ten, dass die gleiche Pumpe verwendet wird und dass das Probenpumpen mit der gleichen Pumpenleistung durchgeführt wird. Dies ist im Probenah-meprotokoll zu dokumentieren.

Wasserproben dürfen nicht unmittelbar nach dem Fertigstellen und dem Klarspülen der Piezometerbohrung mit den Pumpen der Bohrunternehmung entnommen werden.

7.4.2.6. Das Probenpumpen beinhaltet unvermeidbare Ungenauigkeiten, welche bei der abschliessenden Beurteilung der Messunsicherheit beachtet werden müssen.

Im Übrigen wird auf die Wegleitungen [12] und [13] verwiesen.

7.4.3. Probenvorbereitung und Analyse durch das Analytiklabor

7.4.3.1. Die Probenvorbereitung und die Analysen der Schwermetall-Gehalte in Wasserproben erfolgen gemäss Methode W-6 der BAFU-Wegleitung [19]:

7.4.3.2. Die Trübung der Wasserproben wird im Labor gemessen. Als trübe Proben gelten Grundwasserproben mit >5 TE/F. Bei trüben Proben sollen die Schwebeteilchen entfernt werden ohne, dass wesentliche Verluste der transportierbaren Schadstoffe erfolgen. Dies kann durch Filtration über einen geeigneten Filter (keine Glasfilter!) erfolgen. Bis 5 TE/F gilt die Probe als klar und es wird die filtrierte Probe stabili-

siert und analysiert. Angabe der Messwerte als: Metalle gelöst mg/L. Ab 5 TE/F wird die Probe als trüb bezeichnet. In diesem Fall wird zu-

sätzlich die unfiltrierte Probe homogenisiert, aufgeschlossen und an-schliessend analysiert. Angabe der Messwerte als Metalle total in mg/L.

7.4.3.3. Stabilisierung mit Salpetersäure/Zitronensäure: 1 mL 30%ige Salpetersäure + 0.1 mL Zitronensäure (0.25mol/L) auf 100mL Probe. Zitronensäure hat sich in der Praxis zur Stabilisierung von Antimon bewährt.

Aufschluss: Königswasser (Salpeter- und Salzsäuremischung) analog W-6

7.4.3.4. In allen Fällen, wo die Vorgaben gemäss Abschnitt 7.4.3. nicht eingehalten werden können, muss das Labor die Probenvorbereitung protokollieren und begründen.

vgl. Abschnitt 4.4., Seite 18

vgl. Abschnitt 9.2., Seite 48

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Wegleitung

8. Auswertung und Interpretation der Messre-sultate

8.1. Massgebende Richt- und Grenzwerte

8.1.1. Grundwasser, Oberflächengewässer, Eluate

Blei Pb, mg/L

Antimon Sb, mg/L

Kupfer Cu, mg/L

Grundlage

Konzentrationswert 0.05 0.01 1.5 AltlV Anhang 1

Anforderungen an Fliessgewässer

0.01 gesamt 0.001 gelöst

– 0.005 gesamt0.002 gelöst

GSchV Anhang 2 Ziff. 12

Anforderungen an die Einleitung in Gewässer

0.5 gesamt – 0.5 gesamt GSchV Anhang 3.2 Ziff. 2, Kolonne 1

Anforderung an die Einleitung in die öffent-liche Kanalisation

0.5 gesamt – 1.0 gesamt GSchV Anhang 3.2 Ziff. 2, Kolonne 2

Anforderungen an Trinkwasser

0.01 0.001 0.01

– – 0.02

1.5 0.002 2

FIV, Anhang, Ziff. 2 [14]: BUWAL 2004 [28]: WHO 2011

8.1.2. Boden und Untergrundmaterial

Gemessener Gehalt mg/kg

Richt- und Grenzwerte Sanierungsmass-nahmen, Entsorgung

Landwirtschaftliche Nutzung

Tab. 5: Grenzwerte für Pb-, Cu- und Sb-Belastungen in Kugelfängen

Pb Cu Sb <50 <40 <3 unverschmutzt: Anh.3 Ziff. 1 VVEA,

VBBo Richtwert unbelastet,

keine Massnahmen [9] 50 40 50-250 40-250 3-15 belastet, Eintrag im Kataster der belasteten

Standorte, keine weiteren Massnahmen [9] 200 150 VBBo Prüfwert Nahrungspflanzen 250 250 15 Anhang 3 Ziff. 2 VVEAX)

bela

stet

, san

ieru

ngsb

edür

ftig

je

nac

h st

ando

rtü

blic

her

Nut

zung

Prüfung von Ein-schränkungen der

landwirtschaftlichen Nutzung im Einzelfall gemäss [23] bzw. [24]

300 VBBo Prüfwert BodenaufnahmeZ) Entsorgung auf Deponie Typ B

500 500 Material Typ B: Anh. 5 Ziff. 2 VVEA

Entsorgung auf einer Deponie Typ D oder E

1’000 VASA-Miteilung 34/06 [16]

1‘000 2’000

2‘000

1‘000

5‘000 50

Anhang 3 AltlV, Anhang 1 VBBo: - Familiengärten, Spielplätze - Landwirtschaft, Gartenbau Material Typ D, E: Anh. 5 Ziff. 5, 5 VVEA

>2‘000 >5‘000 >50 Behandlung des Aushubmaterials, [16]

Behandlung (Bodenwäsche)

Verbot der landwirt-schaftlichen Nutzung

X) Schwach belasteter Aushub: für Untergrundmaterial gemäss Art. 19 Abs. 2 bzw. Anhang 3 Ziff. 2 VVEA

bis 250 mg Pb/kg, für Bodenaushub gemäss Wegleitung Bodenaushub [11] bis 200 mg Pb/kg. Z) VBBo: Prüfwert für Nutzungen mit möglicher direkter Bodenaufnahme, z.B. Beweidung: 300 mg Pb/kg

( [15]).

Tab. 4: Grenzwerte für Pb, Sb und Cu in Grundwasser, Oberflächen-wasser und Eluaten

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Wegleitung

250X) bis 500 ppm PbAushub und Entsorgung: Deponie Typ B

<50 ppm Pbnicht belastet

500 bis 2‘000 ppm PbAushub und Entsorgung: Deponie Typ D oder E

50 bis 250X) ppm Pbbelastet ohne Handlungsbedarf:Verwendung am Standort möglich

2‘000 ppm

250X)

ppm50

ppm

500 ppm

250X) ppm

50 ppm

2‘000 ppm PbAushub und Behandlung:Bodenwäsche

500 ppm

2‘000Y) ppm

Pb-Gehalte

X) Schwach belastetes Aushubmateri-al: für Unter-grundmaterial gem. Anhang 3 Ziff. 2 VVEA bis 250 mg Pb/kg, für Boden gem. [11] bis 200 mg Pb/kg.

Abb. 31: Material-klassen für die Ent-sorgung von belastetem Kugelfang-material

8.1.3. Vergleich von Analysenresultaten nach VBBo und nach VVEA in Bo-

denproben

Bei Abklärungen zum Bodenschutz muss der Schadstoffgehalt im Boden nach VBBo bzw. nach der entsprechenden Vollzugshilfe [11] für Probenah-me und Probenaufbereitung bestimmt werden. Dies ist insb. der Fall bei der Gefährdungsabschätzung für landwirtschaftliche Nutzungen und der Beurtei-lung der Verwertung von Boden gemäss Bodenaushubrichtlinie [11].

Für die Beurteilung der Entsorgung von belastetem Bodenaushub und aus-gehobenes Untergrundmaterial auf einer Deponie sind hingegen Analysen nach VVEA erforderlich. Massgebend sind hier die Vorgaben des BAFU für Probenahmen und Messmethoden gemäss Richtlinie [19].

Bei der Beurteilung des Sanierungsbedarfs von Zielgebieten ist es gelegent-lich nötig, Bodenbelastungen sowohl nach VBBo als auch nach VVEA zu beurteilen. Um zu verhindern, dass das gleiche Material zweimal analysiert werden muss, werden vom GS VBS und von kantonalen Fachstellen ( [21]) folgende Vereinfachungen anerkannt:

Anerkennung der VBBo-Analytik bei der Beurteilung von belaste-tem Bodenaushub bzw. Anhang 3 VVEA:

Anerkennung der VVEA-Analytik bei der Beurteilung der Verwer-tung von Bodenaushub nach der Wegleitung Bodenaushub [11]:

Bodenaushub gilt bis zu folgenden VBBo-Messwerten als unver-schmutzt bzw. als tolerierbar belas-tet bzw. als Inertstoff gemäss den Vorgaben der VVEA:

Bodenaushub kann bis zu den fol-genden VVEA-Messwerten als un-belasteter Boden bzw. als schwach belasteter Boden gemäss Vorgaben der Wegleitung Bodenaushub [11] verwertet werden:

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Wegleitung

Messwerte nach VBBo (Anhang 1 Ziff. 2 VBBo bzw. [11])

[mg/kg TS]

Messwerte nach VVEA (Methoden F6 bzw. F13 nach [19])

[mg/kg TS]

unver-schmutzt im

Sinn von Anhang 3

Ziff. 1 VVEA

schwach belastet

im Sinn von Anhang 3

Ziff. 2 VVEA

Material Typ B

im Sinn von Anhang 5

Ziff. 2 VVEA

unbelasteter Bo-den

(im Sinn von Kat. I nach [11])

schwach belaste-ter Boden

(im Sinn von Kat. II nach [11])

Pb 25 250 500 Pb 25 200

Cd 0.5 5 10 Cd 0.4 2

Cr 25 250 500 Cr 25 200

Cu 20 250 500 Cu 20 150

Ni 25 250 500 Ni 25 100

Hg 0.25 1 2 Hg 0.25 1

Zn 75 500 1000 Zn 75 300

Der Skelettanteil >2 mm darf nicht als Verdünnungsfaktor eingerechnet werden.

Zur Beurteilung der Verschiebung von Boden müssen die VVEA-Mess-werte rechnerisch auf den Feinerde-anteil <2 mm korrigiert werden. In der Regel kann der Feinanteil abge-schätzt werden.

8.2. Gefährdungsabschätzung Die Gefährdungsabschätzung ist in jedem Fall eine standortbezogene Ein-zelfallbeurteilung. Sie basiert auf dem Schadstoffpotenzial gemäss den Ergebnissen der Technischen Un-

tersuchung (Schadstoffverteilung gemäss XRF-Messungen, ggf. Was-seruntersuchungen),

dem Freisetzungspotenzial der Schadstoffe (insbesondere auf den hyd-rogeologischen Bedingungen im Bereich der Zielgebiete) und auf

der Exposition der Schutzgüter Grundwasser, Oberflächengewässer und Boden (insbesondere Trinkwassernutzungen und landwirtschaftliche Nutzungen), auf welche die Schadstoffe aus den Zielgebieten einwirken können.

Es ist schwierig, allgemeingültige Regeln für die Beurteilung der von einem schwermetallbelasteten Zielgebiet ausgehenden Gefährdungen anzugeben, welche die Einzelfallbeurteilung ersetzen können. Die nachfolgenden Grundsätze für die Feststellung des Sanierungsbedarfs basieren auf der VASA-Mitteilung [16] des BAFU sowie auf Vollzugshilfen der Kantone für zi-vile Schiessanlagen. Sie gelten sinngemäss auch für militärische Zielgebie-te. Weiter ist der Leitfaden [23] bzw. dem Merkblatt [24] zu beachten.

Tab. 6: Vergleich von Analysenresulta-ten nach VBBo und nach VVEA, nach [21]

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Wegleitung

8.2.1. Sanierungsbedarf hinsichtlich der Schutzgüter Grundwasser und Ober-flächengewässer

Die Schwermetallbelastungen im Kugelfangbereich sind hinsichtlich des Grundwassers oder des Oberflächengewässers sanierungsbedürftig, wenn vom Kugelfang stammende Schadstoffe (Pb, Sb, Cu…) im Wasser von

Grundwasserfassungen nachgewiesen werden, im Gewässerschutzbereich AU im Abstrombereich des Grundwassers

unmittelbar beim Kugelfang Schadstoffe aus dem Kugelfang die Hälfte des Konzentrationswertes nach Anhang 1 AltlV überschreiten,

ausserhalb des Gewässerschutzbereich AU im Abstrombereich des Grundwassers unmittelbar beim Kugelfang Schadstoffe aus dem Kugel-fang den doppelten Konzentrationswertes nach Anhang 1 AltlV über-schreiten,

im Wasser, das in ein oberirdisches Gewässer gelangen kann, Schad-stoffe aus dem Kugelfang das Zehnfache des Konzentrationswertes nach Anhang 1 AltlV überschreiten, oder wenn

eine konkrete Gefahr der Verunreinigung von Gewässer wegen ungenü-gendem Rückhalt der Schadstoffe besteht, die aus dem Kugelfang stammen.

Zu beachten ist allerdings, dass in der Praxis bei der Feststellung des Sanie-rungsbedarfs hinsichtlich von Gewässern meist weder Schadstoffmessun-gen aus dem unmittelbaren Abstrom des Grundwassers noch aus nah gele-genen Oberflächengewässern zur Verfügung stehen. Ebenso liegen Grund-wasserfassungen nur in wenigen Fällen im Abstrom des Kugelfangs. Somit muss der Sanierungsbedarf hinsichtlich von Gewässern in der Praxis in vie-len Fällen mit der Gefahr der Verunreinigung von Gewässern wegen unge-nügendem Rückhalt begründet werden.

Mit den Ausbreitungsmodelle TransSim [18] und PlumBumRisk [17] des BAFU kann die Ausbreitung von Schwermetallen im Grundwasserabstrom eines Kugelfangs modelliert werden.

Eine Hilfestellung bei der Beurteilung der Gefährdung des Grundwassers bietet das im Kanton Zürich angewendete Beurteilungsschema Abb. 32, bei welchem der Rückhalt der Schadstoffe mit dem Abstand zwischen der Belastung im Kugelfang und dem

Grundwasserspiegel und mit dem grob geschätzten Tongehalt des Untergrundmaterials in diesem

Bereich beurteilt wird ( [3]):

VASA-Mitteilung [16]. Abschnitt 3.1, Seite 12ff Art. 9 Abs. 2 Bst. a AltlV

Art. 9 Abs. 2 Bst. b AltlV

Art. 9 Abs. 2 Bst. c AltlV

Art. 10 Abs. 2 Bst. a AltlV

Art. 9 Abs. 2 Bst. d bzw. Art. 10 Abs. 2 Bst. b AltlV

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Bereich mit Belastungen 300 bis 1‘000 mg Pb/kg

keine Gefährdung

konkrete Gefährdung

Abs

tand

[m

]zw

isch

en

Bela

stun

gsun

terg

renze

und

Gru

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ass

ers

pieg

el

0

1

2

3

4

5

6

7

8

Bereich mit Belastungen > 1‘000 mg Pb/kg

geschätzter mittlerer Tongehalt [%]zwischen Belastungsuntergrenze und Grundwasserspiegel

Ab

sta

nd

[m]

zwis

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n B

ela

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un

d G

run

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ass

ers

pieg

el

0 20 40 60 80 1000

1

2

3

4

5

6

7

8

konkrete Gefährdung

Gefährdungmöglich

keine Gefährdung

Abb. 32: Bewertungs-schema für die Gefähr-dung des Grundwas-sers, ange-passt nach [3]

Bei Oberflächengewässern liegt in der Regel ein Sanierungsbedarf vor, wenn hoch belastetes Kugelfangmaterial durch Erosion direkt ins Gewässer gelangen kann. Dies ist sowohl bei Schiessanlagen wie auch bei Schiess-plätzen nur in seltenen Fällen möglich, wenn beispielsweise ortsfeste Ziele direkt an Erosionskanten von Bächen liegen oder wenn Bäche die hoch belasteten Bereiche von Schiessplätzen durchqueren

oder in einer Entfernung <10m daran vorbeifliessen. Speziell zu beachten sind auch hoch belastete Kugelfänge oder Zielgebiete, welche im Gewässerschutzbereich AO liegen.

8.2.2. Sanierungsbedarf hinsichtlich des Schutzguts Boden…

8.2.2.1. …bei stillgelegten Schiessanlagen und bei Schiessplätzen mit land-wirtschaftlicher Nutzung

Sobald eine Schiessanlage stillgelegt ist, muss das Gelände auch unter dem Aspekt des Schutzgutes Boden beurteilt werden. Ebenso ist das Schutzgut Boden bei betriebenen und bei stillgelegten Schiessplätzen zu beurteilen, wenn die Zielgebiete landwirtschaftlich genutzt werden. Bei militärischen Schiessplätzen handelt es sich bei der landwirtschaftlichen Nutzung in der Regel um Weidenutzung oder um Graswirtschaft.

Da die Bodenbelastungen im Kugelfangbereich von festen Zieleinrichtun-gen regelmässig über den Konzentrationswerten gemäss Anhang 3 AltlV liegen, gilt der im KbS VBS eingetragene stark belastete Bereich in Gebieten mit landwirtschaftlicher Nutzung automatisch als Altlast und somit als sa-nierungsbedürftig. Entscheidend für die Feststellung des Sanierungsbe-darfs ist der Nachweis einer tatsächlichen Nutzung im Bereich des Kugel-fangs. Soll der Platz weiter genutzt werden, ist die landwirtschaftliche Nut-zung in den belasteten Bereichen zu verbieten!

Begriffe Schiessanlage, Schiessplatz vgl. Abschnitt 1.3.2., Seite 4

VASA-Mitteilung [16]. Abschnitt 3.2, Seite 15f

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Wegleitung

8.2.2.2. …bei in Betrieb stehenden Schiessanlagen ohne landwirtschaftliche Nutzung (Anlagenbegriff)

In Betrieb stehende Schiessanlagen ohne landwirtschaftliche Nutzung im Kugelfangbereich fallen hinsichtlich des Schutzguts Boden unter den Anla-genbegriff gemäss USG Art. 7 Abs. 75. Hinsichtlich der bestimmungsgemäs-sen Nutzung der Schiessanlage ist die VBBo auf den betroffenen Boden nicht anwendbar ( [10]).

Wird die Schiessanlage hingegen ausserhalb des Schiessbetriebes als Wei-de oder in einer anderen Weise (landwirtschaftlich, gartenbaulich oder z.B. als Freizeitanlage) genutzt, so gelten hinsichtlich dieser überlagernden Nut-zung (nicht aber hinsichtlich der bestimmungsgemässen Nutzung) die Best-immungen der VBBo. Beim Überschreiten der Prüfwerte (bzw. einer konkre-ten Gefährdung von Menschen, Tieren, Pflanzen) muss deshalb die überla-gernde Nutzung einer Gefährdungsabschätzung mit dem Leitfaden [23] bzw. dem Merkblatt [24] unterzogen werden. Ortsfeste Ziele sind immer auszu-zäunen ( [16]).

Eine Gefährdungsabschätzung ist hingegen bei in Betrieb stehenden Schiessanlagen bezüglich der Schutzgüter Grundwasser und Oberflächen-gewässer immer vorzunehmen.

8.2.2.3. …bei Kugelfängen im Wald oder in landwirtschaftlich nicht nutzbaren Gebieten

Einen Spezialfall stellen Kugelfangbereiche im Wald oder in landwirtschaft-lich nicht nutzbaren Gebieten (z.B. im Hochgebirge) dar: Belastungen, wel-che sich ausserhalb von Grundwassergebieten und nicht im Nahbereich von Oberflächengewässern befinden, müssen im Sinne der VASA-Mitteilung [16] grundsätzlich nicht saniert werden. Dies wird vom BAFU mit dem Fehlen von Grenzwerten für Schwermetallbelastungen begründet.

8.2.2.4. Gefährdungsabschätzung bei Zielgebieten mit Graslandnutzung

Bereiche mit Schadstoffgehalten > Sanierungswert AltV bzw. VBBo: In der Regel trifft dies für stark belastete Bereiche hinter ortsfesten Treffer-anzeigeanlagen und Scheiben zu.

Werden in diesen Bereichen Sanierungswerte nach Anhang 3 AltlV bzw. nach Anhang 1 VBBo überschritten, so ist generell von einer konkreten Ge-fährdung von Menschen, Tieren und Pflanzen auszugehen. In Gebieten mit raumplanerisch festgelegter gartenbaulicher, land- oder forstwirtschaftlicher Nutzung sind zwingend Massnahmen vorzusehen, mit denen die Bodenbe-lastung soweit unter die Sanierungswerte gesenkt wird, dass die beabsich-tigte standortübliche Bewirtschaftung ohne Gefährdung von Menschen, Tie-ren und Pflanzen möglich ist. Im Bereich von in Betrieb stehenden Kugelfängen gilt ein Verbot für

landwirtschaftliche Nutzungen. 5 Erläuterungen zur VBBo ( [10]): «Nicht anwendbar ist die VBBo auf Böden, die zu einer Anlage gehören

[…]. Als Teil der Anlage gelten sie nicht mehr als Böden. Beispiele für solche Böden sind […] Böden von Schiessanlagen.»

Vgl. Abschnitt 8.2.2.4., Seite 44

VASA-Mitteilung [16]. Abschnitt 5.1, Seite 19

VBBo Art. 10

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Wegleitung

Im Bereich von stillgelegten Kugelfängen sind Dekontaminationsmass-nahmen zu planen.

Bereiche Schadstoffgehalten zwischen Prüf- und Sanierungswert VBBo Zu diesem Bereich zählen erfahrungsgemäss randliche Bereiche der Kugel-fänge und grossflächige Zielgebiete ohne feste Scheibenstellungen.

Werden in einem Gebiet Prüfwerte überschritten, so ist zu prüfen, ob die Be-lastung des Bodens Menschen, Tiere oder Pflanzen konkret gefährdet. Im Falle einer konkreten Gefährdung müssen die Nutzungen des Bodens so-weit eingeschränkt werden, dass die Gefährdung nicht mehr besteht.

Die Beurteilung, ob im Bereich zwischen Prüf- und Sanierungswert nach VBBo eine konkrete Gefährdung vorliegt, erfolgt mit dem Leitfaden [23] bzw. dem Merkblatt [24].

Bereiche mit Schadstoffgehalten < Prüfwert VBBo Zu diesem Bereich gehören in der Regel die Überflugbereiche und Gebiete ausserhalb der eigentlichen Zielgebiete.

Von einer Gefährdung ist in diesen Bereichen generell nicht auszugehen. Bei einer Überschreitung der Richtwerte sieht die VBBo eine Überwachung der Bodenbelastung und die Prüfung von Massnahmen zur Verhinderung eines weiteren Anstiegs der Belastungen vor (Quellenstopp). Im konkreten Fall von weiterhin betriebenen Schiessplätzen und Schiessanlagen bedeutet dies, dass zu prüfen ist, ob der Schiessbetrieb mit emissionsfreien Kugel-fangsystemen weitergeführt werden kann ( [25]).

VBBo Art. 9

VBBo Art. 8

vgl. Abschnitt 1.3.2.1., Seite 4

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Wegleitung

9. Bericht zur Technischen Untersuchung

Der Schlussbericht zur Technischen Untersuchung enthält eine Zusammenfassung der Ausgangslage und der Untersuchungsziele, eine Zusammenfassung der Historischen Untersuchung und der aktuel-

len Standortnutzung gemäss Bericht zur Historischen Untersuchung, eine Beschreibung des hydrogeologischen Umfelds, die nachvollziehbare Beschreibung der Vorgehensweise für die XRF-

Messungen und zur Probenahme von Feststoff und Wasserproben, die vollständige Dokumentation aller Messresultate, begründete Schlussfolgerungen und Interpretationen der Messresultate

inkl. Beurteilung sämtlicher Unsicherheiten, eine plausible Gefährdungsabschätzung für alle betroffenen Schutzgüter

mit einem Vergleich mit den gesetzlichen Vorgaben gemäss Tab. 4 und 5 sowie

Empfehlungen für Massnahmen oder ggf. für weitere Abklärungen.

Alle Messresultate sind im Untersuchungsbericht zusammen mit den Messunsicherheiten in Tabellenform und graphisch gemäss Abb. 28 darzu-stellen. Als Anhang sind dem Bericht die Probenahmeprotokolle der Feststoff- und Wasserproben sowie die Analysenberichte des Labors beizufügen.

Abweichungen vom allgemeinen Vorgehen sind in jedem Fall zu dokumen-tieren und zu begründen.

Eine einheitliche Struktur der Untersuchungsberichte erleichtert die Arbeit der Vollzugsbehörden wesentlich. Die Struktur des Berichts zur Technischen Untersuchung gemäss Anhang A3.2 ist daher für die mit Untersuchungen beauftragten Gutachter verbindlich.

9.1. Plandarstellungen Die zahlreichen Messpunkte für welche mit den XRF-Messungen Pb- und Cu-Gehalte bestimmt worden sind, müssen in einem oder in mehreren De-tailplänen graphisch dargestellt werden. Weiter ist auch der Vergleich mit den Grenzwerten gemäss Tab. 5 und Abb. 31 auf einem Plan zu visualisie-ren. Schliesslich sind die Bereiche darzustellen, für welche dem Auftragge-ber Massnahmen vorgeschlagen werden, welche sich aus der Beurteilung der Belastungssituation ergeben.

Somit ergeben sich drei Plandarstellungen, welche standardmässig einem Schlussbericht beizufügen sind: 1. Der Plan der Messungen (Abb. 33a) dokumentiert primär die ausge-

führten Messungen und richtet sich an die Altlasten-Fachleute. 2. Im Plan der Belastungen (Abb. 33b) werden die festgestellten Schad-

stoffgehalte zu Handen der Fachbehörden mit den gesetzlichen Vorga-

vgl. Abschnitt 5., Seite 20

vgl. Abschnitt 9.2., Seite 48

vgl. Abschnitt 8.2., Seite 41 vgl. Tab. 4 und 5, Seite 39

vgl. Anhänge A6 und A7

vgl. Anhang A3.2

vgl. Tab. 5, Seite 39 und Abb. 31, Seite 40

vgl. Abb. 33, Seite 47

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Wegleitung

ben verglichen. 3. Der Massnahmenplan (Abb. 33c) richtet sich primär an den Auftragge-

ber bzw. Standortinhaber und stellt die Bereiche der weiteren Massnah-men auf, welche sich aus der Beurteilung der Schadstoffsituation erge-ben.

1. Plan der Messungen:

Messprofile, Probenahmen, Messresultate

Legende:

A B C D E F G H I J K L M N O P

2

1

4

3

6

5

8

7

10

9

12

11

Abb. 33: Darstellung der Messre-sultate in 3 Plänen:

Abb. 33a: Plan der Messungen

2. Plan der Belastungen:

Vergleich der Messresultate mit den Richt- und Grenzwerten (VVEA oder VBBo)

> x‘000 ppm: Bodenwäsche

> y‘000 ppm: sanierungsbedürftig

> z00 ppm: belastet

Überschreitung vonRicht- und Grenzwerten:

Abb. 33b: Plan der Belastungen

3. Massnahmen-plan:

aktuelle / künftige Nutzungen, Massnahmen-bereiche (u.a. Nutzungseinschränkungen)

Bauvorhaben xy

Aushub, Behandlung

Aushub, Deponierung

Massnahmen:

belastet, Katastereintrag

Abb. 33c: Massnah-menplan

Wichtig: Im Plan der Messungen (Abb. 33a) und im Plan der Belastungen (Abb. 33b) werden die mit der Korrelationsgleichung gemäss Abschnitt 7.3.1. korrigierten Werte dargestellt.

Darstellung von Belastungsklassen auf Karten und Plänen Die Messresultate sollen im Plan der Messungen (Abb. 33a, Anhang A4) bzw. im Plan der Belastungen (Abb. 33b) in Kategorien dargestellt werden, welche den massgebenden Richt- und Grenzwerten entsprechen.

vgl. Abschnitt 7.3.1., Seite 30 und Abb. 28, Seite 30

vgl. Abschnitt 7.3.6., Seite 35

vgl. Abschnitt 8.1.2., Seite 39, Tab. 5, Seite 39

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Wegleitung

Die Belastungsklassen werden ins GIS des KbS VBS übernommen. Es müssen daher zwingend die folgenden Kategorien dargestellt werden:

Pb (korrigiert) Cu (korrigiert)

<50 mg/kg*) <40 mg/kg*)

50 bis 300 mg/kg 40 bis 150 mg/kg

300 bis 500 mg/kg 150 bis 500 mg/kg

500 bis 1'000 mg/kg 500 bis 1'000 mg/kg

1'000 bis 2'000 mg/kg 1'000 bis 2'000 mg/kg

>2'000 mg/kg >2'000 mg/kg *) falls möglich

Der Gutachter kann bei Bedarf zusätzliche Unterteilungen vornehmen und darstellen.

Die Belastungen verlaufen kontinuierlich. Sie sind auf dem Belastungsplan als Isolinien der Pb- und Cu-Belastung darzustellen (=Linien gleicher Belas-tung, analoge Darstellung wie Isobaren des Luftdrucks oder Höhenlinien ei-ner topographischen Karte).

richtig:

falsch:

Abb. 34: Darstellung des kon-tinuierlichen Verlaufs einer Belastung mit Isolinien

Die technischen Anforderungen an GIS-Daten, welche im Rahmen von Technischen Untersuchungen zu erstellen sind, sind in Anhang A4 zusam-mengestellt.

Alle Plandarstellungen sind mit mindestens 4 Koordinatenkreuzen zu geore-ferenzieren (7-stellige Landesloordinaten, Bezugsrahmen LV95).

Beispiele von Plandarstellungen finden sich in Anhang A4.6, Abb. 37.

9.2. Messunsicherheiten In den vorhergehenden Abschnitten ist mehrfach darauf hingewiesen wor-den, dass quantitative Messungen aller Art mit nicht zu vernachlässigenden Unsicherheiten verbunden sind. Diese lassen sich nie vermeiden, höchstens minimieren. Die Gesamtbeurteilung ist zwingend im Licht dieser Unsicher-heiten zu betrachten. Zusammenfassend seien die wichtigsten Ursachen von Messunsicherheiten aufgelistet: Unpräzise historische Fakten, die zu einer unvollständigen Belastungs-

hypothese führen, Heterogenität des Untergrunds und des Probenmaterials (Repräsentati-

vität, Reproduzierbarkeit der Probe),

vgl. GIS-Datenmodelle in Anhang A4

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Wegleitung

Probenahmeraster, welches nur ungenügend mit der Belastungshypo-these übereinstimmt,

zu geringe Anzahl Proben, um eine statistisch zuverlässige Aussage machen zu können,

schlechte Kalibrierung des XRF-Geräts, Handhabungsfehler beim Ausführen der XRF-Messungen, nicht repräsentative Probenahme von Feststoffproben (z.B. zu geringe

Probenmasse, falsche Beprobungstiefe), nicht repräsentative Probenahme von Wasserproben (z.B. zu geringes

Probenpumpen, so dass der Entnahmebereich den Schadstoffherd nicht erfasst wird, oder zu starkes Probenpumpen Wasserproben, so dass ei-ne Verdünnung mit unbelastetem Umgebungswasser entsteht),

ungekühlte Lagerung von Wasserproben oder Verzögerung zwischen Probenahme und Analyse,

verändern des Redoxsystems bei Probenahme, Lagerung und Analytik, Fehler bei der Probenaufbereitung, Analysefehler (in der Regel ±10%).

2

Probenahme

minimal erforderliche Probenmasse

Belastungshypothese

Probenvorbereitung:• Zerkleinerung• Reduktion• Aufschluss

Messgerät:• Messfehler• Eichung

Varianz von n Proben

An

alyt

ikla

bor

1

2

3

4

5

Pro

ben

ahm

e

Uns

ich

erh

eit

des

Mes

swer

ts

Uns

ich

erh

eit

bei

der

In

terp

reta

tion

von

n M

essw

erte

n

c

Probe 1 2 ... n

Abb. 35: Zu beach-tende Anteile bei der Ab-schätzung der Unsi-cherheit von Messwerten am Beispiel von n Fest-stoffproben.

Die globale Unsicherheit kann nur grob geschätzt werden. Normalerweise summieren sich diese Unsicherheiten auch unter optimalen Voraussetzun-gen auf bis zu 30% bei Wasserproben sowie auf bis zu 50% bei Feststoff-proben. Bei den XRF-Messungen im Feld liegen die Messunsicherheit des Geräts und der Handhabung zusammen bereits bei rund 30%.

Bedingt durch die Heterogenität ist der Fehler bei der Probenahme und der Probenaufbereitung mindestens Faktor 10 grösser als alle übrigen Fehler.

In jeden Bericht gehört eine Aussage über die Unsicherheiten.

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Wegleitung

9.3. Umgang mit Kenntnislücken und Eindeu-tigkeit der Aussagen Es kann vorkommen, dass in einer Untersuchung nicht alle Antworten auf die Fragen gegeben werden können, welche zu Beginn der Arbeit in der Auf-tragsanalyse formuliert worden sind. Dies soll den Gutachter aber nicht hin-dern, am Schluss des Auftrags klare, eindeutige Aussagen unter Angabe der Unsicherheit zu machen:

Auftraggeber

? Ziele erreicht ?

Eindeutige Beurteilung

des Spl

Beurteilung von Teilen des

des Spl

Kenntnislücken: Vorschlag des

weiteren Vorgehens

Kenntnislücken: Vorschlag des

weiteren Vorgehens

ja neinteilweise

Beurteilung des weiteren Vorgehens, Entscheid

GS VBS / RU

Gut

acht

er

Auftrag

Ausführung der Untersuchung

Interpretation der Resultate

kritischer Vergleich

ev. RückfragenAuftragsanalyse, Zielformulierung

Abb. 36: Zu beachten-de Anteile bei der Abschät-zung der Unsicherheit von Mess-werten sowie bei der Inter-pretation von mehreren Messwerten.

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Wegleitung

10. Weiteres Vorgehen

Das GS VBS prüft den Bericht zur Technischen Untersuchung auf Nachvoll-ziehbarkeit und auf Kompatibilität zu den gesetzlichen Vorgaben, zu den Richtlinien des BAFU und zur vorliegenden Wegleitung. Gegebenenfalls werden das BAFU oder kantonale Fachstellen angehört.

Das GS VBS nimmt zum Untersuchungsbereicht Stellung und teilt dem Auf-traggeber die Beurteilung des Standorts sowie das weitere Vorgehen mit.

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Anhang

Wegleitung

A Anhang

A1 Gesetzliche Vorschriften

AltlV Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten (Altlasten-Verordnung; AltlV) vom 26.8.1998 – SR 814.680.

FIV Verordnung des EDI vom 26. Juni 1995 über Fremd- und Inhaltsstoffe in Lebensmitteln (Fremd- und Inhaltsstoffverordnung, FIV). – SR 817.021.23.

FMBV Verordnung über die Produktion und das Inverkehrbringen von Futtermitteln, Zusatzstoffen für die Tierernährung und Silierungszusätzen (Futtermittel-buch-Verordnung; FMBV) vom 10.6.1999 – SR 916.307.1.

GSchV Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 (GSchV). – SR 814.201.

USG Bundesgesetz vom 7. Oktober 1983 über den Umweltschutz (USG), revidiert am 21.12.1995 – SR 814.01.

VBBo Verordnung über Belastungen des Bodens (VBBo) vom 1.7.1998 – SR 814.12.

VVEA Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (Abfall-verordnung, VVEA) vom 4. Dezember 2015. - SR 814.600.

A2 Grundlagen

[1] AG BODEN (1994): Bodenkundliche Kartieranleitung. – Arbeitsgruppe Boden der Geologischen Landesämter der Bundesrepublik Deutschland, Schwei-zerbart’sche Verlagsbuchhandlung, Stuttgart.

[2] AGROSCOPE FAL (1997): Kartieren und Beurteilen von Landwirtschaftsbö-den. – FAL Zürich-Reckenholz.

[3] AMT FÜR ABFALL, WASSER, ENERGIE UND LUFT DES KANTONS ZÜRICH AWEL

(2008): Vollzugshilfe Altlastenbearbeitung bei Schiessanlagen. – August 2008.

[4] BLUME H.P. (Hrsg.) (1992): Handbuch des Bodenschutzes - Bodenökologie und Belastung, vorbeugende und abwehrende Schutzmassnahmen, 2. Auf-lage. – Ecomed, Landsberg/Lech.

[5] BUNGE R. & BUNGE K. (1999): Probenahme auf Altlasten: Minimal notwendi-ge Probenmasse. – altlasten spektrum 3/99 p.174-179

[6] BUNGE R. (1999): Auslegung von Probenahmerastern: Zusammenhänge zwischen Rasterdichte, Rastergeometrie und Trefferwahrscheinlichkeit für Schadstoffherde. – HdA, 16. Erg.-Lfg. 2. Aufl., Mai 1999.

[7] BUWAL / GS EMD (1997): Bodenschutz und Entsorgungsmassnahmen bei

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Anhang

Wegleitung

300m Schiessanlangen, Wegleitung – BUWAL, Dokumentationssdienst.

[8] BUWAL (2000): Pflichtenheft für die technische Untersuchung von belaste-ten Standorten – Vollzug Umwelt (VU-3406-D).

[9] BUWAL (2001): Erstellung des Katasters der belasteten Standorte. – Voll-zug Umwelt (VU-3411-D).

[10] BUWAL (2001): Erläuterungen zur Verordnung vom 1. Juli 1998 über Belas-tungen des Bodens (VBBo). – Vollzug Umwelt (VU-4809-D).

[11] BUWAL (2001): Verwertung von ausgehobenem Boden (Wegleitung Bo-denaushub). – Vollzug Umwelt (VU-4812-D).

[12] BUWAL (2003): Probenahme von Grundwasser bei belasteten Standorten. – Vollzug Umwelt (VU-3413-D).

[13] BUWAL (2003): Praxishilfe Grundwasserprobenahme. – Vollzug Umwelt (VU-2506-D).

[14] BUWAL (2004): Wegleitung Grundwasserschutz. – Vollzug Umwelt (VU-2508-D).

[15] BUWAL (2005): Gefährdungsabschätzung und Massnahmen bei schad-stoffbelasteten Böden. - Vollzug Umwelt (VU-4817-D).

[16] BAFU (2016): VASA-Abgeltungen bei Schiessanlagen. Mitteilungen des BAFU an die Gesuchsteller. 2. aktualisierte Ausgabe, Dezember 2016 (1. Auflage 2006). - Vollzug Umwelt / Altlasten 34/06 (UV-0634-D).

[17] BAFU (2011): PlumbBumRisk 1.0: Excel-Tool zur Gefährdungsabschätzung bei Schiessanlagen. – www.bafu.admin.ch > Altlasten > Altlastenbearbei-tung > Schiessanlagen.

[18] BAFU (2012): TransSim Version 2.0 (2012): Mathematisches Simulations-modell zur Abschätzung des Schadstofftransportes in der ungesättigten Zo-ne bis zum Eintritt in das Grundwasser. Hilfsmittel für Altlastenfachleute.. – http://www.bafu.admin.ch/altlasten/01611/index.html?lang=de.

[19] BAFU (2013): Analysenmethoden im Abfall- und Altlastenbereich (Stand 2013). - Vollzug Umwelt (UV-1334-D).

[20] BAFU (2016): Information über zu hohe Antimongehalte im Kugelfangmate-rial, das zur Ablagerung auf Deponien vorgesehen ist. – Schreiben an die kantonalen Fachstellen vom 28.9.2016.

[21] FACHSTELLE BODENSCHUTZ DES KANTONS ZÜRICH FABO (2010): Informati-onsblatt zu Handen der Fachpersonen für Bodenverschiebungen, 2.2.2010.

[22] GS VBS (2017): Altlastenbearbeitung VBS: Altlastensanierung von Schiessplätzen und Schiessanlagen des VBS. Erarbeitung des Sanierungs-projekts. – Wegleitung, v1.0, 31.3.2017, www.kbs-vbs.ch.

[23] GS VBS (2017): Gefährdungsabschätzung auf militärischen Schiessplätzen mit Graslandnutzung. – Leitfaden für die Praxis, www.kbs-vbs.ch.

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Anhang

Wegleitung

[24] GS VBS (2017): Gefährdungsabschätzung auf militärischen Schiessplätzen mit Graslandnutzung. – Merkblatt zum Leitfaden, www.kbs-vbs.ch.

[25] GS VBS (2017): Emissionsfreie Kugelfänge auf Schiessplätzen des VBS. – Wegleitung (Entwurf), 31.5.2017.

[26] UMTEC (2002): Evaluation mobiler Geräte zur Schwermetallanalyse in mi-neralischen Abfällen. – Hochschule Rapperswil, Institut für angewandte Umwelttechnik, Bericht Mai 2002.

[27] UMTEC (2003): Antimonmobilität in Kugelfängen, Untersuchung der Anti-monmobilität im Bereich von Schiessanlagen. – Hochschule Rapperswil, Institut für angewandte Umwelttechnik, Bericht 6.5.2003.

[28] WHO (2011): Guidelines for drinking-water quality, 4th. – ISBN 978 92 4 154815 1, www.who.int/water_sanitation_health/publications.

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Anhang

Wegleitung

A3 Indirekte Bestimmung des Antimon-Gehalts: Grundlagen

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Anhang

Wegleitung

A3 Checklisten

A3.1 Historische Untersuchung mit Pflichtenheft für die Technische Untersuchung.

Standard-Inhaltsverzeichnis:

1. Ausgangslage

1.1 Anlass 1.2 Auftrag und Zielsetzung der Un-

tersuchung 1.3 Untersuchungsperimeter der

Historischen Untersuchung 1.4 Erfassung im S-VFK 1.5 Eigentumsverhältnisse 1.6 Kontaktstellen

Auftragsanalyse, Zielformulierung: vgl. Abschnitt 2., Seite 8 Grundeigentümer aller Parzellen inner-halb des Untersuchungsperimeters, ver-tragliche Vereinbarungen zur Nutzung

2. Beschreibung der Zielgebiete

2.1 Übungsplätze 2.2 Geologie und Hydrogeologie 2.3 Grundwassernutzungen 2.4 Bodennutzung

Beschaffenheit, frühere und aktuelle Nut-zungen

3. Historische Untersuchung

3.1 Eingesetzte Waffen und Mun Sorten

3.2 Schusszahlen 3.3 Kenntnislücken

Massgebende Schadstoffe und Schad-stoffgehalte der eingesetzten Mun

4. Pflichtenheft vgl. [8] 4.1 Verdachtsmatrix, Belastungs-

Hypothese 4.2 Untersuchungsperimeter der

Technischen Untersuchung

4.3 Untersuchungsprogramm 4.3.1 XRF 4.3.2 Feststoffproben 4.3.3 Wasserproben

Vorgehensweise, vorgesehener Messraster, Probenahme, vorgesehene Analytik

4.4 Terminplanung Auswirkungen auf die aktuelle Standort-nutzung beachten

Anhang: ● Verzeichnis der verwendeten

Grundlagen

● Übersichtsplan ● Detailplan

mit Belastungshypothese mit belasteten Bereichen und vorgesehe-nen Probenahmeorten, vgl. Abb. 12 (Seite 12)

● Datenblätter S-VFK

Fotodokumentation: Kontextbezogen in den einzelnen Abschnitten des Berichts oder als Anhang am Schluss des Berichts.

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Altlastenbearbeitung VBS: Untersuchung der Belastungen auf Schiessplätzen und Schiessanlagen des VBS

Anhang

Wegleitung

A3.2 Schlussbericht zur Technischen Untersuchung

Standard-Inhaltsverzeichnis:

1. Ausgangslage 1.1 Anlass 1.2 Auftrag 1.3 Zielsetzung der Untersuchung 1.4 Untersuchungsperimeter

Auftragsanalyse, Zielformulierung: vgl. Abschnitt 2. (Seite 8) kann ggf. aus dem Bericht zur Historischen Untersuchung übernommen werden.

2. Zusammenfassung der Historischen Untersuchung

2.1 Beschreibung der Zielgebiete 2.2 Standortgeschichte 2.3 Geologie und Hydrogeologie 2.4 Grundwassernutzungen 2.5 Bodennutzung 2.6 Belastungshypothese

Eigenheiten des Standorts, frühere und aktuelle Nutzungen, Belastungs-hypothese als Grundlage der Techni-schen Untersuchung.

3. Durchgeführte Messungen

3.1 XRF 3.2 Feststoffproben 3.3 Eluattests 3.4 Wasserproben

Art der Durchführung: Messraster, bei Feststoffproben: Probenmassen, bei Wasserproben: Probenahme, Messungen bzw. Laboranalysen

4. Resultate

4.1 Korrelation XRF – Laboranalytik 4.2 Laterale Schadstoffverteilung 4.3 Vertikale Schadstoffverteilung 4.4 Partikuläre Metalle 4.5 Eluattests 4.6 Wasseranalysen

Beschreibung der Resultate

5. Qualität der Resultate 5.1 Messunsicherheiten 5.2 Verbleibende Kenntnislücken

Globale Unsicherheiten gemäss Ab-schnitt 9.2. (Seite 48)

6. Gefährdungsabschätzung, Sanie-rungsbedarf

Interpretation der Resultate, Abschnitt 8.2.2., 43

6.1 Schutzgut Grundwasser 6.2 Schutzgut Oberflächengewässer 6.3 Schutzgut Boden

AltlV Art. 9 AltlV Art. 10 AltlV Art. 12 und VBBo

7. Weiteres Vorgehen Vorgeschlagene weitere Untersu-chungen, Überwachungsmassnah-men, ggf. notwendige Einschränkun-gen der landwirtschaftlichen Nutzung

Anhang: ● Verzeichnis der verwendeten

Grundlagen

● XRF-Messdaten Vollständige tabellarische Darstel-lung, Rohdaten und korrigierte Daten

● Probenahmeprotokolle o Feststoffproben o Wasserproben

vgl. Anhang A6 vgl. Anhang A7

● Laborberichte ● Übersichtsplan vgl. Abschnitt 9.1. (Seite 46):

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Altlastenbearbeitung VBS: Untersuchung der Belastungen auf Schiessplätzen und Schiessanlagen des VBS

Anhang

Wegleitung

● Plan der Messungen Abb. 33a, Anhang A4 ● Plan der Belastungen Abb. 33b, Anhang A4 ● Massnahmenplan Abb. 33c, Anhang A4

Fotodokumentation: Kontextbezogen in den einzelnen Abschnitten des Berichts oder als Anhang am Schluss des Berichts.

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Altlastenbearbeitung VBS: Untersuchung der Belastungen auf Schiessplätzen und Schiessanlagen des VBS

Anhang

Wegleitung

A4 GIS-Daten: Datenmodell

A4.1 Allgemein

● Zusammen mit dem Untersuchungsbericht sind vier GIS-Datensätze als ESRI Shapefiles zu erstellen: 1. XRF-Messpunkte Punkte vgl. Abschnitt 2. Untersuchungsperimeter Polygon 3. Interpretation der Belastung Polygone 4. Massnahmenplan Polygone

● Falls im Datenmodell nicht anders spezifiziert, müssen alle aufgeführten Attribute vollständig erfasst werden.

● Das Datenformat ESRI-Shapefile erlaubt Feldnamen mit maximal 10 Zeichen und darf abgesehen von Underscore _ keine Spezialzeichen enthalten.

● Die Datentypen Short Integer und Long Integer bezeichnen eine positive ganze Zahl (0, 1, 2, 3, …). Die Anzahl Stellen, welche gespeichert wer-den können, wird in den Field Properties unter Precision festgelegt. Die Precision beträgt für einen Short Integer standardmässig 4 und für einen Long Integer 9.

● Beim Datentyp Text kann in den Field Properties unter Length die ma-ximale Anzahl Zeichen des Texteintrages festgelegt werden.

● Werte im Datentyp Date müssen stets im Format DD.MM.YYYY erfasst werden (z. B. 01.01.2011).

● Topologie: Der gesamte räumliche Umfang des Untersuchungsperime-ters, der Belastungsinterpretation und des Massnahmenplans müssen deckungsgleich sein. Die Topologie ist bereinigt, d.h. keine überlappen-den Polygone, keine Zwischenräume zwischen angrenzenden Polygo-nen (Toleranz = 0.001 m).

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v2.2, 6.12.2017

Altlastenbearbeitung VBS: Untersuchung der Belastungen auf Schiessplätzen und Schiessanlagen des VBS

Anhang

Wegleitung

A4.2 Datenmodell Messpunkte

Name des Shapefiles XRF_Messpunkte Feature Type (Geometrietyp) Point XY Koordinatensystem siebenstellige Schweizer Koordinaten, Bezugsrahmen LV95 Topologie Sämtliche XRF-Messpunkte müssen innerhalb des Untersuchungsperimeters, der Belastungsinterpretation und des Massnahmen-

plans liegen. Field Name Data Type Field Properties Erlaubte Werte Beschreibung

FID Objekt ID ─ 0, 1, 2, 3, … Eindeutiger Identifikator, wird automatisch von ArcGIS erzeugt, kann nicht verändert werden Shape Geometry ─ Point Geometrietyp, wird automatisch von ArcGIS erzeugt, kann nicht verändert werden Spl_Nr Text Length = 10 z.B. 1234.01 Nummer des Schiessplatzes, maximal 10 Zeichen

(Text, da kantonale KbS-Nummern auch alphanumerisch sein können) Schiessgeb Short Integer Precision = 4 0, 1, 2, …, 9999 Schiessgebiet Nr.

zb. 5 für das Zielgebiet 1234.01 / 5 ID_Messpkt Text Length = 10 Bezeichnung des Messpunktes, identisch mit der tabellarischen Darstellung im Anhang des Berichts

zur TU (vgl. Anhang A3.2) Tiefe_Code Short Integer Precision = 2 0, 1, 2, …, 99 Code für den Tiefenbereich der XRF-Probe:

Tiefe_Code: 1 2 3 4 etc. Tiefenbereich [cm]: 0 – 20 20 – 40 40 – 60 60 – 80 etc.

XKoord Long Integer Precision = 7 ca. 2‘470‘000 – ca. 2‘860000

X-Koordinate des Messpunkts, X-Wert der Schweizer Koordinaten (LV95) als ganze Zahl mit 7 Stellen

YKoord Long Integer Precision = 7 ca. 1‘070‘000 – ca. 1‘310‘000

Y-Koordinate des Messpunkts, Y-Wert der Schweizer Landeskoordinaten (LV95) als ganze Zahl mit 7 Stellen

Pb_mess Long Integer Precision = 4 0, 1, 2, …, 9999 Pb-Messwert XRF in mg/kg (ganzzahlig) Pb_korr Long Integer Precision = 4 0, 1, 2, …, 9999 Korrigierter Pb-Gehalt in mg/kg (ganzzahlig) Cu_mess Long Integer Precision = 4 0, 1, 2, …, 9999 Cu-Messwert XRF in mg/kg (ganzzahlig),

muss nur bei entsprechender Aufgabenstellung erfasst werden, weitere Metalle sinngemäss CU_korr Long Integer Precision = 4 0, 1, 2, …, 9999 Korrigierter Cu-Gehalt in mg/kg (ganzzahlig),

muss nur bei entsprechender Aufgabenstellung erfasst werden, weitere Metalle sinngemäss Datum_Mess Date DD.MM.YYYY

z. B. 01.01.2011 Datum der Feldmessungen

Buero Text Length = 100 Name des verantwortlichen Büros Datum_Muta Date DD.MM.YYYY

z. B. 01.01.2011 Datum der letzten Mutation dieses Datensatzes

Bearbeiter Text Length = 50 Name oder Kurz-zeichen, z. B. Peter Muster, PM

Bearbeiter der letzten Mutation dieses Datensatzes

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v2.2, 6.12.2017

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Anhang

Wegleitung

A4.3 Datenmodell Untersuchungsperimeter

Name des Shapefiles Untersuchungsperimeter Feature Type (Geometrietyp) Polygon XY Koordinatensystem siebenstellige Schweizer Koordinaten, Bezugsrahmen LV95 Beschreibung Der Perimeter der Untersuchung entspricht jenem Gebiet, das tatsächlich untersucht und auch interpretiert wurde. Er ergibt sich

somit aus den während der TU gemachten Erkenntnissen. Der Untersuchungsperimeter der TU kann sich vom Untersuchungs-perimeter der HU unterscheiden.

Topologie Der gesamte räumliche Umfang des Untersuchungsperimeters, der Belastungsinterpretation und des Massnahmenplans müssen deckungsgleich sein.

Field Name Data Type Field Properties Erlaubte Werte Beschreibung

FID Objekt ID ─ 0, 1, 2, 3, … Eindeutiger Identifikator, wird automatisch von ArcGIS erzeugt, kann nicht verändert werden Shape Geometry ─ Point Geometrietyp, wird automatisch von ArcGIS erzeugt, kann nicht verändert werden Spl_Nr Text Length = 10 z.B. 1234.01 Nummer des Schiessplatzes, maximal 10 Zeichen

(Text, da kantonale KbS-Nummern auch alphanumerisch sein können) Schiessgeb Short Integer Precision = 4 0, 1, 2, …, 9999 Schiessgebiet Nr.

zb. 5 für das Zielgebiet 1234.01 / 5 Datum_Beri Date DD.MM.YYYY

z. B. 01.01.2011 Datum des Untersuchungsberichts

Buero Text Length = 100 Name des verantwortlichen Büros Datum_Muta Date DD.MM.YYYY

z. B. 01.01.2011 Datum der letzten Mutation dieses Datensatzes

Bearbeiter Text Length = 50 Name oder Kurz-zeichen, z. B. Peter Muster, PM

Bearbeiter der letzten Mutation dieses Datensatzes

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Anhang

Wegleitung

A4.4 Datenmodell Interpretation der Belastung

Name des Shapefiles Interpretation_der_Belastung Feature Type (Geometrietyp) Polygon XY Koordinatensystem siebenstellige Schweizer Koordinaten, Bezugsrahmen LV95 Topologie Der gesamte räumliche Umfang des Untersuchungsperimeters, der Belastungsinterpretation und des Massnahmenplans müssen

deckungsgleich sein. Angrenzende Polygone der Belastungsinterpretation dürfen sich weder überlappen noch Lücken aufweisen (Toleranz = 0.001 m). Die Belastungen verlaufen kontinuierlich: Die an ein Polygon des Belastungsplans angrenzenden Polygone dürfen nur angrenzende Belastungskategorien aufweisen. Beispiel: An ein Polygon der Klasse 50 – 300 mg/kg können nur an Polygone der Klassen <50 mg/kg oder 300 – 500 mg/kg angrenzen (vgl. Abschnitt 9.1., Seite 46ff, Abb. 34, Seite 48).

Field Name Data Type Field Properties Erlaubte Werte Beschreibung

FID Objekt ID ─ 0, 1, 2, 3, … Eindeutiger Identifikator, wird automatisch von ArcGIS erzeugt, kann nicht verändert werden Shape Geometry ─ Point Geometrietyp, wird automatisch von ArcGIS erzeugt, kann nicht verändert werden Spl_Nr Text Length = 10 z.B. 1234.01 Nummer des Schiessplatzes, maximal 10 Zeichen

(Text, da kantonale KbS-Nummern auch alphanumerisch sein können) Schiessgeb Short Integer Precision = 4 0, 1, 2, …, 9999 Schiessgebiet Nr.

zb. 5 für das Zielgebiet 1234.01 / 5 Pb_min Short Integer Precision = 4 0, 50, 300, 500,

1000, 2000 *)

Untere und obere Grenze der Pb-Belastungsklasse des Polygons in mg/kg, müssen miteinander korrespondieren:

Pb_min: 0 50 300 500 1000 2000 Pb_max: 50 300 500 1000 2000 9999 Pb_max Short Integer Precision = 4 50, 300, 500,

1000, 2000, 9999*)

Cu_min Short Integer Precision = 4 0, 40, 150, 500, 1000, 2000 *)

Untere und obere Grenze der Cu-Belastungsklasse des Polygons in mg/kg, müssen miteinander korrespondieren:

Cu_min: 0 40 150 500 1000 2000 Cu_max: 40 150 500 1000 2000 9999 Cu_max Short Integer Precision = 4 40, 150, 500,

1000, 2000, 9999*)

Datum_Beri Date DD.MM.YYYY z. B. 01.01.2011

Datum des Untersuchungsberichts

Buero Text Length = 100 Name des verantwortlichen Büros Datum_Muta Date DD.MM.YYYY

z. B. 01.01.2011 Datum der letzten Mutation dieses Datensatzes

Bearbeiter Text Length = 50 Name oder Kurz-zeichen, z. B. Peter Muster, PM

Bearbeiter der letzten Mutation dieses Datensatzes

*) Bei Bedarf sind zusätzliche Unterteilungen möglich (vgl. Abschnitt 9.1., Seite 46ff). Bedarf weitere Metalle sinngemäss.

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Anhang

Wegleitung

A4.5 Datenmodell Massnahmenplan

Name des Shapefiles Massnahmenplan Feature Type (Geometrietyp) Polygon XY Koordinatensystem siebenstellige Schweizer Koordinaten, Bezugsrahmen LV95 Topologie Der gesamte räumliche Umfang des Untersuchungsperimeters, der Belastungsinterpretation und des Massnahmenplans müssen

deckungsgleich sein. Die Polygone des Massnahmenplans dürfen sich überlappen, wenn für einen bestimmten Ort mehrere Massnahmen notwendig sind. Er darf jedoch keine Lücken aufweisen (Toleranz = 0.001 m).

Ergänzung Nähere Informationen und Bemerkungen zu den erfassten Massnahmen können im Untersuchungsbericht festgehalten werden. Field Name Data Type Field Properties Erlaubte Werte Beschreibung

FID Objekt ID ─ 0, 1, 2, 3, … Eindeutiger Identifikator, wird automatisch von ArcGIS erzeugt, kann nicht verändert werden Shape Geometry ─ Point Geometrietyp, wird automatisch von ArcGIS erzeugt, kann nicht verändert werden Spl_Nr Text Length = 10 z.B. 1234.01 Nummer des Schiessplatzes, maximal 10 Zeichen

(Text, da kantonale KbS-Nummern auch alphanumerisch sein können) Schiessgeb Short Integer Precision = 4 0, 1, 2, …, 9999 Schiessgebiet Nr.

zb. 5 für das Zielgebiet 1234.01 / 5 Massn_Code Short Integer Precision = 2 0, 1, 2, …, 6, 99 Massn_Code: Bedeutung:

0 Keine Massnahmen 1 Eintrag im KbS VBS 2 Einschränkung der landwirtschaftlichen / gartenbaulichen Nutzung 3 Keine landwirtschaftliche / gartenbauliche Nutzung 4 Keine Nutzung mit direkter Bodenaufnahme durch Personen (z. B. auf Spielplätzen,

Haus- und Familiengärten, Sportplätzen, Kindergärten, Schulgebäuden, Grünflä-chen)

5 Massnahme aufgrund eines Nutzungskonfliktes mit Grundwasser oder Oberflächen-gewässer, exkl. Dekontamination (Massnahmen-Code 6). Bei dieser Massnahme ist diejenige Fläche eines oder mehrerer Zielgebiete zu er-fassen, die die Massnahme auslöst Die Massnahme selber kann auch ausserhalb der erfassten Fläche umgesetzt werden (Darstellung im Bericht).

6 Dekontamination 99 andere Massnahme (Erläuterung im Bericht).

Datum_Beri Date DD.MM.YYYY z. B. 01.01.2011

Datum des Untersuchungsberichts

Buero Text Length = 100 Name des verantwortlichen Büros Datum_Muta Date DD.MM.YYYY

z. B. 01.01.2011 Datum der letzten Mutation dieses Datensatzes

Bearbeiter Text Length = 50 Name oder Kurz-zeichen, z. B. Peter Muster, PM

Bearbeiter der letzten Mutation dieses Datensatzes

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Anhang

Wegleitung

A4.6 Beispiele

Abb. 37a: GIS-Darstellung der Messpunkte, Beispiel.

Abb. 37b: GIS-Darstellung der Interpretation der Belastung.

Abb. 37c: GIS-Darstellung der Massnahmenbereiche.

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Anhang

Wegleitung

A5 Datenblatt XRF

Untersuchung: (Auftrag Nr., Bezeichnung)

XRF-Messgerät: (Typ, Nr.)

Datum, Uhrzeit: (von, bis)

Durchführung: (Vorname, Name)

#: Messpunkt Nr. GPS M: Messpunkt Nr. XRF-Spektrometer X: Messwert(e)

#MX

12 12

11 11

9

1

2

3

4

5

6

7

8

9

5

6

7

8

1

2

3

4

J K L M

M

A B C D E F G H I

I J K L

10 10

A B DC E F G H

v1.0: / Ph. 4.12.2017

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung Bevölkerungsschutz und Sport VBS Generalsekretariat VBS Raum und Umwelt VBS

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Anhang

Wegleitung

A6 Probenahmeprotokoll Feststoffproben

Untersuchung:

Auftrag Nr.:

Bezeichnung:

Probe Nr. Datum, Uhrzeit:

Art der Probe: Einzelprobe

Flächenprobe (Mischprobe)

Linienprobe (Mischprobe)

Vertikale Mischprobe

Lageskizze:

Probenahmeort:

Bezeichnung:

Koordinaten: GPS

Tiefe ab OKT: von cm bis cm

Probenmaterial:

Feuchtezustand: nass sehr feucht mässig feucht schwach feucht trocken

Beschreibung (USCS): sichtbares Fremdma-

terial:

Korngrösse: von cm bis cm aussortierte Anteile

(Beschreibung, Mas-

se in kg):

entnommene Proben-

masse [kg]:

Entnahme, Transport:

10

100

1'000

10'000

100'000

1 10 100dmax : max. Korndurchmesser [mm]

Mm

in:

min

ima

le P

rob

enm

ass

e [g

]

Feldprobe

Laborrichtlinie

Probenahmegefäss:

benutztes Werkzeug:

Weitere Bodenkennwerte

(falls erforderlich):

pH:

Humusgehalt [%]:

Tongehalt [%]:

Vorgesehene Analytik: Gesamtgehalt Schwermetalle nach VVEA: Pb Sb Cu …

Gesamtgehalt Schwermetalle nach VBBo: Pb Sb Cu …

Eluattest, Schwermetalle im Eluat: Pb Sb Cu …

Analytiklabor:

Ablieferung:

Datum, Uhrzeit:

Probenahme durch:

Name:

Datum, Visum: v1.1: / Ph. 4.12.2017

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Anhang

Wegleitung

A7 Probenahmeprotokoll Wasserproben

Untersuchung:

Auftrag Nr.:

Bezeichnung:

Probe Nr. Datum, Uhrzeit:

Art der Probe: Trinkwasser (Netzprobe)

Grundwasser

Quellwasser

Sickerwasser

Oberflächenwasser

Lageskizze / Bemerkung:

Probenahmeort:

Bezeichnung:

Koordinaten:

GPS

Probenahme: aus Grundwasserpumpwerk

aus Piezometerrohr :

aus gefasster Quelle

aus ungefasster Quelle

aus Sicker-/Drainageleitung

aus Fliessgewässer

aus stehendem Gewässer

gepumpte Probe

fest installierte Pumpe (Pumpwerk)

mobile Pumpe

des Gutachters

des Analytiklabors

Schöpfprobe

Abstich ab OK Rohr, m:

Ruhewasserspiegel:

Absenkung beim Pumpen:

Entnahmetiefe, m:

Vorpumpzeit, min:

Pumprate, L/min:

O2, mg/L:

Trübung, Farbe, Geruch:

Filtriert bei Probenahme: ja nein

Probenahmegefäss:

Probenmenge, Liter:

Feldparameter,

Vorpumpen:

Uhrzeit: Konstanz

Temperatur, °C:

Leitfähigkeit, S/cm:

pH:

ja nein

ja nein

ja nein

Vorgesehene Analytik: Gesamtgehaltsbestimmung Schwermetalle: Pb Sb …

Analytiklabor:

Ablieferung: Datum, Uhrzeit:

Probenahme durch: Name:

Datum, Visum: V2.0: / Ph. 4.12.2017

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Anhang

Wegleitung

Version Korreferat Korrekturen Schlusskontrolle

0.1, 5.5.2004 / Ph 5.5.2004 / Eg 5.5.2004 / Ph

0.3, 6.12.2204 / Ph 21.5.2004 / Bunge 24.5.2004 / Ph

0.8, 15.3.2007 / Ph 21.11.2007 / Ph/KER 6.6.2008 / Ph

0.9, 6.6.2008 / Ph 11.12.2009 / Ph/KER

0.10 19.4.2010 / Ph 18.3.2010 / Ph 17.4.2010 / Ph

0.11 28.4.2011 / Ph 16.11.2010 / KER 1.3.2011 / Ph

0.13, 13.9.2011 / Ph 13.9.2011 / KER 13.9.2011 / Ph

1.0, 20.12.2011 / Ph 31.10.2011 / KER 20.12.2011 / Ph

1.1, 30.9.2012 / Ph 10.9.2012 / KER 10.9.2012 / Ph

1.2, 7.11.2012 / Ph 7.11.2012 / Koord 11.3.2013 / Ph

1.3, 13.3.2013 / Ph 16.4.2013 / KER 21.10.2013 / Ph

1.4, 30.10.2013 / Ph 30.10.2013 / Koord 30.10.2013 / Ph

2.0, 31.3.2017 / Ph 16.11.2016 / Koord 27.3.2017 / Ph 29.3.2017 / Koord.

2.1, 31.5.2017 / Ph 15.5.2017 / Ph 8.11.2017 / Koord.

2.2, 6.12.2017 / Ph 6.12.2017 / Ph