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Ambulant und stationär
– Kategorien aus der
Vergangenheit!?
BERLINER RUNDE ZUR ZUKUNFT DER PFLEGE - Zuhause genesen –Brücken in eine ambulanteZukunft
Elsbeth Rütten
Zuhause genesen – Brücken in eine
ambulante Zukunft
Leitfaden - Gut vorbereitet – aktiv gesund
Brücken in der Genesung
§ 37 (1 a) SGB V
§ 38 SGB V
§ 39 1 (a) SGB V
§ 39 1 (c )SGB V
Zuhause genesen – Brücken in eine
ambulante Zukunft
Leitfaden - Gut vorbereitet – aktiv gesund
Leitfaden – Gut vorbereitet – aktiv gesund
Zuhause genesen – Brücken in eine
ambulante Zukunft
Ambulant vor stationär Brücken in der Genesung
Leitfaden - Gut vorbereitet – aktiv gesund
Körperliche Grundpflege & Hauswirtschaft
NEU § 37 Abs. 1a SGB V - seit 1. Januar 2016 GKV Bis zu 4 Wochen Grundpflege und hauswirtschaftliche
Versorgung
(Wenn keine Pflegebedürftigkeit im Sinne § 14 SGB XI vorliegt)
Wegen schwerer Krankheit /akuter Verschlimmerung
Nach Krankenhausaufenthalt, nach ambulanter Operation oder nach ambulanter Krankenhausbehandlung
In begründeten Ausnahmefällen / Einschaltung MdK / Verlängerung
Ambulant vor stationär Brücken in der Genesung
Leitfaden - Gut vorbereitet – aktiv gesund
Haushaltshilfe
§ 38 SGB V - 1. Januar 2016 GKV
Haushaltshilfe
Wegen schwerer Krankheit /akuter Verschlimmerung
Nach einem Krankenhausaufenthalt
Nach einer ambulanter Operation, nach ambulanter Krankenhausbehandlung
– Längstens für die Dauer von vier Wochen –
Lebt im Haushalt ein Kind, dass das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, behindert und auf Hilfe angewiesen ist, verlängert sich der Leistungsanspruch auf 26 Wochen
Ambulant vor stationär Brücken in der Genesung
Leitfaden - Gut vorbereitet – aktiv gesund
I Krankenhaus – Krankschreibung - Verordnungen bis zu 7 Tagen
§ 39 Abs. 1a SGB V Ab Sommer 2017 Eine Krankenhausbehandlung umfasst ein
Entlassmanagement zur Unterstützung einer sektorenübergreifenden Versorgung der Versicherten –
§ 11 Absatz 4 Satz 4 gilt. „(…) Versicherte haben Anspruch auf ein Versorgungsmanagement (…)“
Das Krankenhaus kann mit Leistungserbringern nach § 95 Absatz 1 Satz 1 (Teilnehmer an der vertragsärztlichen Versorgung) beauftragen.
Ambulant vor stationär Brücken in die Genesung
Leitfaden - Gut vorbereitet – aktiv gesund
§ 39 Abs. 1a SGB V (noch nicht aktiv) G-BA (2015) (Krankenhausstrukturgesetz)
Der Versicherte hat gegenüber der Krankenkasse einen Anspruch auf Unterstützung des Entlassmanagements nach Satz 1; soweit Hilfen durch die Pflegeversicherung in Betracht kommen, kooperieren Kranken- und Pflegekassen miteinander
(Die Leistungen für die Versorgung können in einem Zeitraum von bis zu sieben Tagen verordnet und die Arbeitsunfähigkeit festgestellt werden
Gilt ab Sommer 2017
https://www.gkv-spitzenverband.de/presse/pressemitteilungen_und_statements/pressemitteilung_435383.jsp
II Krankenhaus – 7 Tage Krankschreibung & Verordnungen
Ambulant vor stationär Brücken in der Genesung
Leitfaden - Gut vorbereitet – aktiv gesund
I Kurzzeitpflege
Seit 1. Januar 2016
§ 39 c SGB V („Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit“) GKV
Regelt bis zu vier Wochen Anspruch auf Kurzzeitpflege entsprechend § 42 SGB XI, wenn Leistungen der häuslichen Krankenpflege nicht ausreichen, um ein Verbleiben in der Häuslichkeit zu ermöglichen.
Ambulant vor stationär Brücken in der Genesung
Leitfaden - Gut vorbereitet – aktiv gesund
II Kurzzeitpflege
§ 39 c SGB V („Kurzzeitpflege bei fehlender
Pflegebedürftigkeit“)
Der Leistungsanspruch ist an die Kurzzeitpflege in
der Pflegeversicherung (§ 42 SGB XI) angelehnt:
Übernahme der pflegebedingten und sozialen
Aufwendungen
Leistungen der medizinischen Behandlungspflege
bis zu einem Höchstbetrag von derzeit 1612 Euro.
Ambulant vor stationär Brücken in der Genesung
Leitfaden – Gut vorbereitet – aktiv gesund
Freiwillige Verpflichtung der Kliniken
Bremer Entlassmanagement
AMEOS Klinik Am Bürgerpark Bremerhaven
AMROS Klinik Dr. Heines Bremen AMEOS Klinik ST. Joseph Bremerhaven DIAKO Ev. Diakonie-Krankenhaus Klinikum Bremen-Mitte Klinikum Bremen-Nord Klinikum Bremen-Ost Klinikum Bremerhaven-Reinkenheide Klinikum Links der Weser Krankenhaus St. Josephstift Paracelsus-Klinik-Bremen Roland Klinik Rotes Kreuz Krankenhaus Bremen Tagesklinik Virchowstraße Bremerhaven
Ambulant vor stationär Brücken in der Genesung
Leitfaden – Gut vorbereitet – aktiv gesund
Bremer Entlassmanagement
Entlassung aus dem Krankenhaus – Bremer Krankenhausspiegel Alle Patienten haben einen Anspruch darauf, dass ihre Entlassung
aus dem Krankenhaus gut vorbereitet wird.
Für Patienten, die bei ihrer Entlassung noch Unterstützungsbedarf haben, pflegebedürftig oder chronisch krank sind, können bereits vom Krankenhaus Hilfen veranlasst werden, die die erste Zeit nach der Entlassung absichern.
Die Liegezeiten in Krankenhäusern sind heute viel kürzer als noch vor einigen Jahren. Viele Patienten sind überrascht, wenn die Behandlung beendet ist und sie bald darauf nach Hause entlassen werden.
„Eine aktive Beteiligung am Entlassungsmanagement hilft den Sozialdiensten, die bestmögliche Nachsorge und Unterstützung zu organisieren.“
http://www.bremer-krankenhausspiegel.de/entlassung-aus-dem-krankenhaus/
Ambulant vor stationär Brücken in der Genesung - Historie – Gesetz -
Leitfaden - Gut vorbereitet – aktiv gesund
Start
Gründung e.
V.
Anhörung
Bundesgesund-
heitsausschuss
01.01.2016 Gesetz
§ 37 1 a SGB V
§ 38 SGB V
§ 39 c SGB V (…)
Petition Bundestag „Häusliche
Krankenpflege –
Ambulante Nachsorge“
Petition erfolgreich
25.000 Unterschriften
01.01.2012 Erste
Gesetzesänderung - § 38
(2) SGB V Der Gesetzgeber
wertet die Nachsorge auf -
von „kann“ zum „soll“
Eigene
Betroffenheit
2005
Ambulant vor stationär Brücken in der Genesung – Agenda /Verein
Leitfaden - Gut vorbereitet – aktiv gesund
Entwicklung bis heute: Soziale Gesundheit – Lotsen im Prozess des
Älterwerdens
Beratung
Digital – Vital Wohlfühlanrufe
Dialog der
Generationen
Generation
Zukunft
ALT & JUNG
Senioren begleiten
Geflüchtete
SeniorenbüroWechsel
von
„Lücken“ -
„Brücken“
Ambulant vor stationär Brücken in der Genesung
Leitfaden - Gut vorbereitet – aktiv gesund
Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Ambulant vor stationär Brücken in der Genesung
Leitfaden - Gut vorbereitet – aktiv gesund
Bleiben Sie gesund!
Ambulante Versorgungsbrücken e. V.
Humboldtstr. 126
28203 Bremen
Tel. 0421 – 69 64 200
www.ambulante-versorgungsbruecken.de