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Gemeinsames Amts- und Mitteilungsblatt des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt, der Städte Saalfeld/Saale, Rudolstadt und Bad Blankenburg 15. Mai 2013 20. JAHRGANG 05/13 Amtsblatt 1 Jüngste Musiktalente geben erstes Konzert Festival der Jüngsten am kommenden Mittwoch, 22. Mai, in der Schlosskapelle - Auftakt zum 60. Geburtstag der Saalfelder Kreismusikschule - 21. Juni Festkonzert Festival der Jüngsten: Begeistert proben die Kinder an ihren Instrumenten für den Auftritt vor großem Publikum in der kommenden Woche – für viele ist es das erste Mal. Foto: cd _Saalfeld/Rudolstadt (AB/pl). Den Auftakt zu den Feierlichkeiten zum 60. Geburtstag der Musikschule Saalfeld bestreiten am 22. Mai in der Schlosskapelle in Saalfeld die jüngsten Musiktalente der Kreis- musikschulen Saalfeld und Ru- dolstadt. In der dritten Auflage des Festivals der Jüngsten lassen über 50 Nachwuchsmusiker ab 17 Uhr aufhorchen, was sie in den beiden Schulen gelernt ha- ben. Für viele Mädchen und Jungen wird es der erste große Auftritt sein. Bis es soweit ist, wird noch fleißig geübt und geprobt, wollen doch die kleinen Künstler den Gabentisch des Geburtstagskin- des reichlich mit Musik decken. Ensembles und Solisten werden verschiedene Musikrichtungen und Stile präsentieren. An In- strumenten ist alles vertreten, was an den beiden Musikschulen des Landkreises gelehrt wird. Die jüngste Teilnehmerin ist gerade vier Jahre alt, das Höchstalter der Teil- nehmer des Festivals liegt bei zwölf. Das Festival der Jüngsten wurde von den beiden Musikschulleitern Bri- gitte Uch und Fritz Bauer 2009 ins Leben gerufen. Es löste damals den Kirnberger Wettbewerb ab, in dem bis 2007 der musikalische Nachwuchs aus ganz Thüringen sein Können vor einer Jury prä- sentierte. Mit der Konzentration auf den eigenen Nachwuchs der kreiseigenen Kultureinrichtun- gen soll nicht nur den kleinen Künstlern die Möglichkeit gebo- ten werden, vor großem Publi- kum aufzutreten. Das Festival zeigt Zuhörern auch die künst- lerische Entwicklung von den Kleinsten bis zu den Zwölfjähri- gen. Einladung zum Festkonzert Am 21. Juni findet dann im Mei- ninger Hof um 19 Uhr das große Festkonzert der Musikschule Saalfeld statt. Es steht unter der Botschaft „Mit Lust tritt ich an diesen Tanz“. Wir sind für Sie da: Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt Schloßstraße 24 07318 Saalfeld Tel. Zentrale 03671 823-0 Tel. Bürgerbüro 03671 823-150 www.kreis-slf.de Ämtersprechzeiten im Landratsamt Di 9 – 12 Uhr 13 – 16 Uhr Do 9 – 12 Uhr 13 – 18 Uhr Fr 9 – 12 Uhr Bürgerbüros Saalfeld und Rudolstadt Mo, Mi, Fr 8 – 14 Uhr Di, Do 8 – 18 Uhr Bürgerbüro Saalfeld zusätzlich Samstag 9 – 12 Uhr KfZ-Zulassungstelle in Saalfeld, Beulwitzer Str. 12 Mo, Mi, Fr 8 – 14 Uhr Di, Do 8 – 18 Uhr Das nächste Amtsblatt erscheint am 12. Juni 2013 Talentschmiede fürs Leben Liebe Bürgerinnen und Bürger, es ist noch gar nicht so lange her, da stand unsere Kreismu- sikschule in Rudolstadt im Mit- telpunkt eines Jubiläums: 2011 wurde mit einem großen Gala- konzert in der Stadthalle Bad Blankenburg das 30-jährige Be- stehen gefeiert. Diesmal steht die Musikschule in Saalfeld im Vordergrund, die 1953 als Volksmusikschule der Maxhütte gegründet wurde und ihr Domizil ursprünglich im Saalfelder „Loch“ hatte. Schon einige Jahre später konnte sie in das hoch über der Saale gelege- ne Schlösschen Kitzerstein ein- ziehen. Bautechnisch hat sich seitdem viel geändert - doch eins ist gleich geblieben: Unsere Musik- schule platzt an beiden Standor- ten in Saalfeld und Rudolstadt aus allen Nähten. Die Musik- schule ist bei Eltern und Kin- dern gleichermaßen beliebte Ta- lentschmiede fürs Leben, in der die Kindern schon sehr früh ei- nen Blick in die weite Welt von Kunst und Musik werfen kön- nen. Bei den anstehenden Kon- zerten können Sie sich wieder davon überzeugen! Ihr Landrat Berufsfachmesse 13./14.09. Stadthalle Bad Blankenburg

Amtsblatt 05/13 - Saalfeld-Rudolstadt · 2016. 6. 20. · Gemeinsames Amts- und Mitteilungsblatt des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt, der Städte Saalfeld/Saale, Rudolstadt und Bad

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Page 1: Amtsblatt 05/13 - Saalfeld-Rudolstadt · 2016. 6. 20. · Gemeinsames Amts- und Mitteilungsblatt des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt, der Städte Saalfeld/Saale, Rudolstadt und Bad

Gemeinsames Amts- und Mitteilungsblattdes Landkreises Saalfeld-Rudolstadt,der Städte Saalfeld/Saale, Rudolstadt und Bad Blankenburg

15. Mai 2013

20. JAHRGANG05/13Amtsblatt

1

Jüngste Musiktalente geben erstes KonzertFestival der Jüngsten am kommenden Mittwoch, 22. Mai, in der Schlosskapelle -Auftakt zum 60. Geburtstag der Saalfelder Kreismusikschule - 21. Juni Festkonzert

Festival der Jüngsten: Begeistert proben die Kinder an ihren Instrumenten für den Auftritt vor großem Publikum in der kommenden Woche – für viele ist es das erste Mal. Foto: cd

_Saalfeld/Rudolstadt (AB/pl). DenAuftakt zu den Feierlichkeiten zum60. Geburtstag der MusikschuleSaalfeld bestreiten am 22. Mai inder Schlosskapelle in Saalfeld diejüngsten Musiktalente der Kreis-musikschulen Saalfeld und Ru-dolstadt. In der dritten Auflagedes Festivals der Jüngsten lassenüber 50 Nachwuchsmusiker ab17 Uhr aufhorchen, was sie inden beiden Schulen gelernt ha-ben.Für viele Mädchen und Jungenwird es der erste große Auftrittsein. Bis es soweit ist, wird nochfleißig geübt und geprobt, wollendoch die kleinen Künstler denGabentisch des Geburtstagskin-des reichlich mit Musik decken.Ensembles und Solisten werdenverschiedene Musikrichtungenund Stile präsentieren. An In-strumenten ist alles vertreten,was an den beiden Musikschulendes Landkreises gelehrt wird. Die

jüngste Teilnehmerin ist gerade vierJahre alt, das Höchstalter der Teil-nehmer des Festivals liegt bei zwölf.

Das Festival der Jüngsten wurde vonden beiden Musikschulleitern Bri-gitte Uch und Fritz Bauer 2009 ins

Leben gerufen. Es löste damalsden Kirnberger Wettbewerb ab,in dem bis 2007 der musikalischeNachwuchs aus ganz Thüringensein Können vor einer Jury prä-sentierte. Mit der Konzentrationauf den eigenen Nachwuchs derkreiseigenen Kultureinrichtun-gen soll nicht nur den kleinenKünstlern die Möglichkeit gebo-ten werden, vor großem Publi-kum aufzutreten. Das Festivalzeigt Zuhörern auch die künst-lerische Entwicklung von denKleinsten bis zu den Zwölfjähri-gen.Einladung zum Festkonzert

Am 21. Juni findet dann im Mei-ninger Hof um 19 Uhr das großeFestkonzert der MusikschuleSaalfeld statt. Es steht unter derBotschaft „Mit Lust tritt ich andiesen Tanz“.

Wir sind für Sie da:LandratsamtSaalfeld-RudolstadtSchloßstraße 2407318 SaalfeldTel. Zentrale 03671 823-0Tel. Bü� rgerbü� ro 03671 823-150www.kreis-slf.de

Ämtersprechzeiten imLandratsamtDi 9 – 12 Uhr

13 – 16 UhrDo 9 – 12 Uhr

13 – 18 UhrFr 9 – 12 Uhr

BürgerbürosSaalfeld und RudolstadtMo, Mi, Fr 8 – 14 UhrDi, Do 8 – 18 Uhr

Bürgerbüro Saalfeld zusätzlichSamstag 9 – 12 Uhr

KfZ-Zulassungstellein Saalfeld, Beulwitzer Str. 12Mo, Mi, Fr 8 – 14 UhrDi, Do 8 – 18 Uhr

Das nächste Amtsblatt erscheintam 12. Juni 2013

Talentschmiede fürs Leben

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

es ist noch gar nicht so langeher, da stand unsere Kreismu-sikschule in Rudolstadt im Mit-telpunkt eines Jubiläums: 2011wurde mit einem großen Gala-konzert in der Stadthalle BadBlankenburg das 30-jährige Be-stehen gefeiert.Diesmal steht die Musikschulein Saalfeld im Vordergrund, die1953 als Volksmusikschule derMaxhütte gegründet wurde undihr Domizil ursprünglich imSaalfelder „Loch“ hatte. Schoneinige Jahre später konnte sie indas hoch über der Saale gelege-ne Schlösschen Kitzerstein ein-ziehen.Bautechnisch hat sich seitdemviel geändert - doch eins istgleich geblieben: Unsere Musik-schule platzt an beiden Standor-ten in Saalfeld und Rudolstadtaus allen Nähten. Die Musik-schule ist bei Eltern und Kin-dern gleichermaßen beliebte Ta-lentschmiede fürs Leben, in derdie Kindern schon sehr früh ei-nen Blick in die weite Welt vonKunst und Musik werfen kön-nen. Bei den anstehenden Kon-zerten können Sie sich wiederdavon überzeugen!

Ihr Landrat

Berufsfachmesse 13./14.09.Stadthalle Bad Blankenburg

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Landkreis Saalfeld-Rudolstadt

Amtsblatt05/13_15. Mai 2013

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ImpressumHerausgeber: Landkreis Saalfeld-Rudolstadt, vertreten durch Landrat HartmutHolzhey, Schloßstraße 24, 07318 SaalfeldStadt Bad Blankenburg, vertreten durch Bürgermeister Frank Persike, Markt 1,07422 Bad BlankenburgStadt Rudolstadt, vertreten durch Bü� rgermeister Jörg Reichl,Markt 7, 07407 RudolstadtStadt Saalfeld, vertreten durch Bürgermeister Matthias Graul,Markt 1, 07318 SaalfeldFür die sachliche Richtigkeit von Informationen der Zweckverbände oder der Gemeindenzeichnen diese selbst verantwortlich.Das Amtsblatt erscheint in der Regel einmal monatlich jeweils am 2. Mittwoch im Monat.Es wird an alle erreichbaren Haushalte im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt kostenlos verteilt.Im Bedarfsfall können Einzelexemplare bei Verlag + Druck CMAC GmbH & Co Verlags KG,August-Röbling-Str. 28, 99091 Erfurt, www.diehallos.de, zum Einzelpreis von 3,50 EUR(inklusive Porto und Mehrwertsteuer) bezogen werden.Redaktionsschluss: In der Regel 10 Tage vor Erscheinen des Amtsblattes.Fu� r unverlangt eingesandte Manuskripte übernimmt der Verlag keine Verantwortung.Rücksendung nur bei Rückporto.Verantwortlich fü� r den Anzeigenteil:CMAC GmbH & Co Verlags KG, August-Röbling-Str. 28, 99091 Erfurt, www.diehallos.de, Tel. 03 65 / 8 39 83 28, Fax 03 65 / 8 39 83 20, Wolfgang Grimm, [email protected] für die kostenlose Verteilung:INKO Werbung, August-Röbling-Str. 28, 99091 Erfurt, Jeanette Litzrodt, [email protected], Tel. 03 61 / 74 05 54 30Die nächste Ausgabe des Amtsblattes erscheint voraussichtlich am 12. Juni 2013.

Wanderausstellung in Rudolstadt„Die drei Säulen der Nachhaltigkeit - umgesetzt in derThüringer Wirtschaft“ - im LRA in RU bis 24. Mai

_Rudolstadt (AB/mo). Die Wan-derausstellung des Nachhaltig-keitsabkommens Thüringen (NAT)ist vom 6. bis 24. Mai 2013, imRudolstädter Gebäude des Land-ratsamtes, Schwarzburger Chaus-see 12, in der 1. Etage zu sehen.

Die Teilnehmer des Abkommens- wie die Stahlwerk ThüringenGmbH aus Unterwellenborn - lie-fern darin vorbildliche Beispiele,wie die drei Säulen der Nachhal-tigkeit umgesetzt werden kön-nen.

IGZ baut Datenautobahn ausDie regional höchstmögliche Bandbreite

_Rudolstadt (AB/kj). Das Rudol-städter Innovations- und Grün-derzentrum (IGZ) ermöglicht sei-nen Mietern seit Mai einen deutlichverbesserten Internetzugang. Miteiner Bandbreite von mindestens25 Mbit/s im Downloadbereichund mehr als 10 Mbit/s im Uploadbietet das Zentrum regional mitdie höchstmögliche Bandbreite anund wird somit noch lukrativerals bisher für Jungunternehmen,die geschäftlich auf hohe Daten-mengen angewiesen sind. Möglichwird das durch eine beispielhafteKooperation von Mieterfirmen imIGZ. Die RIKOM GmbH erstelltdie Funkanbindung und tritt als

Provider auf, wobei sie die imHaus bei der Firma Funkbau Hen-ning Marter entwickelte Anten-nentechnik nutzt. Das ebenfallsim IGZ ansässige Unternehmenastuteq GmbH übernimmt die Ad-ministration und Wartung desHausdatennetzes. Eine funkgestützte Lösung warnotwendig geworden, da die nunangebotene Bandbreite durch re-gionale Netzanbieter auf dem Ka-belweg nicht realisiert werdenkann. Eine im Hintergrund auf-recht erhaltene Kabelanbindungsorgt dafür, dass der Netzzugangimmer funktioniert – und damitauch für sicheren Netzzugang.

Das Straßenverkehrsamt in BeulwitzDie Aufgaben der Zulassungsbehörde, der Fahr-erlaubnisbehörde und der Straßenverkehrsbehörde

Das Straßenverkehrsamt desLandkreises hat seinen Sitz inSaalfeld-Beulwitz. Die KfZ-Zulassungsstelle und dieFührerscheinstelle bewältigendort täglich von Montag bis Frei-tag ab 8 Uhr und auch durch-gängig über Mittag einen großenPublikumsandrang. Zur Entlas-tung sind einige Zulassungsvor-gänge außerdem in den Bürger-büros des Landkreises möglich.In Beulwitz haben auch die Mit-arbeiter der Straßenverkehrsbe-hörde ihren Sitz.Im vergangenen Jahr hatten dieZulassungsmitarbeiter 38 000Zulassungsvorgänge und 7 000Anzeigen zu bearbeiten – es pas-siert also weit mehr als die Arbeitan den fünf Schalterplätzen. Essind nicht nur die An- und Ab-meldungen von Fahrzeugen, dietäglich anstehen, sondern eineVielzahl unterschiedlichster Vor-gänge, wie Bearbeitung von Fahr-

tenbuchauflagen, Anzeigen we-gen fehlendem Versicherungs-schutz, nicht bezahlter Kfz-Steu-er oder fehlender Hauptunter-suchung, die zu bearbeiten sind.Ebenso vielfältig ist die Arbeitin der Führerscheinstelle. NeueFührerscheine werden ausge-stellt, Änderungen eingetragen– oder bei Überschreitung derPunktehöchstzahl auch wiedereingezogen. Das begleitete Fah-ren ab 17 Jahren wird ebenfallsdort genehmigt.Die Mitarbeiter des SachgebietesStraßenverkehr sind überwie-gend im Außendienst anzutref-fen, um den Vollzug der ein-schlägigen Gesetze rund um dieStraßenverkehrsordnung zu re-geln und zu überwachen. Zu ih-ren Aufgaben zählt, Transporte,Baustellen und Umleitungen zugenehmigen und dabei möglichstgünstige Lösungen für alle Ver-kehrsteilnehmer zu finden.

Die Gesichter unserer Verwaltung

Im Bild von links – 1. und 2. Reihe: Marlies Kühnlenz, BiancaRudzinski, Regina Voigt, Bernhard Müller, Angelika Horwarth,Renate Henschel und Rüdiger König. Hinten: Erdmute Marzahn,Elke Gretzsch, Andrea Prey, Michael Fuchs, Michael Teupner,Angelika Frenzel, Helmut Maguschek, Rüdiger Kurrat undKornelia Boll. Aus Wollresten für Opole wird Kunst

Das „grenzenlose Stricken macht Raschau bunt“

_Saalfeld/Opole (AB/mo). ImJanuar hatte der Landkreis dazuaufgerufen, Wollreste für dieMontessori-Schule im Partner-landkreis Opole zu spenden.Jetzt liegt das Ergebnis vor: Beieinem großen Schulfest am 14.April präsentierte die Schule inRaschau ihr Projekt „Grenzen-

loses Stricken“. Wer sich einenÜberblick verschaffen will, wasaus seiner Wolle außer einge-strickten Fahrrädern und Autosnoch geworden ist, kann dasdirekt auf der auch deutsch-sprachigen Seite der Schule tun:http://www.edukacja-raszowa.eu/aktualnosci_de.html

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Landkreis Saalfeld-Rudolstadt 15. Mai 2013_05/13Amtsblatt

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Ausstellungseröffnung im LRA Saalfeld Am Donnerstag 16. Mai, 15.30, Galerie im Schloss: Hartmut Schwager „Stadtansichten und Landschaften

von Saalfeld und Umgebung“

Engagement-PreisFür ehrenamtlich Aktive_Saalfeld (AB/pl). In diesem Jahrvergibt die Thüringer Ehrenamts-stiftung erstmalig den ThüringerEngagement-Preis 2013. Ziel istes, möglichst viele ehrenamtlichengagierte Einrichtungen und Per-sonen zu erreichen und ihnenetwas für ihren besonderen Beitragzum Allgemeinwohl zurückzuge-ben. Fünf Gewinner in den fünfKategorien Einzelperson / Jugend-licher / Gemeinnütziger Sektor /Unternehmen / Stiftung werdenöffentlich geehrt und mit jeweils5.000 Euro gewürdigt. Nominierungsphase vom 18. Aprilbis zum 15. Juli. Ermittlung derGewinner in einer Online-Abstim-mung vom 1. bis 15. September.Preisverleihung am 20. September2013. Antragsformular für IhreVorschläge: www.thueringer-en-gagement-preis. de/

Engagement gewürdigt: Ehrenamtscard-VerleihungFestliche Veranstaltung am 9. Mai im Stadtmuseum - Aufruf zum Ehrenamtspreis

_Saalfeld (AB/mo). „Wir brauchen Sie hier! Wir sind dankbar, dass Sie unseren Landkreis freundlicherund lebenswerter machen“, mit diesen Worten würdigte 1. Kreisbeigeordneter Wilhelm Dietz am 18.April anlässlich der 9. Verleihung der Thüringer Ehrenamtscard im Saalfelder Stadtmuseum die Arbeitder 40 ausgezeichneten Ehrenamtlichen aus dem Landkreis.Am 30. August findet die diesjährige Ehrenamtsgala des Landkreises auf Schloss Kochberg statt. Indiesem Jahr werden die drei Preise an besonders engagierte Wegewarte verliehen. Vorschläge für diePreisverleihung können durch Vereine, Verbände, Organisationen oder Gemeinden beim Presse- undKulturamt des Landratsamtes, Bärbel Samoila, Telefon: 0 36 71/ 8 23-2 08, eingereicht werden. Foto: pl

Die Pilzberater 2013 im Landkreis

Einschränkungen beim Service nötig

Im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt stehen 2013 folgende Pilzbera-tungsstellen zur Verfügung:Saalfeld, Peter und Edith Plank, Hermann-Metzner-Str. 11,

Tel.: 0 36 71/53 10 70Reschwitz, Elke Bartz, Ortsstraße 5, Tel.: 0 36 71/51 23 61Wickersdorf, Dieter Lang, Nr. 47 Talmühle, Tel.: 03 67 36/22 227Wittmannsgereuth, Ursel Scholz, Wittm. Nr. 28, Tel. 0 36 71/53 08 23Dröbischau, Gesine Hassenstein, Höhenblick 2, Tel.: 03 67 38/66 896Meura, Peter Jahn, Ortsstraße 57b, Tel.: 03 67 01/30 729Leutenberg, Gerd Lippmann, Hauptstraße 62, Tel.: 03 67 34/22 296Remda, Barbara Nikelski, An den Torwiesen 4, Tel.: 03 67 44/22 502Unterwellenborn OT Könitz, Bernd Rudolph, Berghäuser Nr. 6,

Tel.: 03 67 32/22 273Piesau, Peter Wolf, Kindergartenweg 13, Tel.: 03 67 01/60 981

Die Wohngeldstelle im Haus II(Rainweg) des Landratsamtesbleibt am Dienstag, 28. Mai, we-gen einer Fortbildungsveran-staltung ganztägig geschlossen.

Auf Grund von Schulungsmaß-nahmen können im Bereich Un-terhalt/Beistandschaft vom 10.bis 12. Juni keine Beratungenstattfinden.

IG SARU - Monatstreffen im MaiEhrenamtliche treffen sich am 28. Mai in Saalfeld

_Saalfeld (AB/mo). Das nächsteTreffen der Interessengemein-schaft von ehrenamtlich tätigenBürgern im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt SARU, findet am Diens-tag, dem 28. Mai, um 14 Uhr, imKleinen Sitzungssaal im Land-ratsamt Saalfeld-Rudolstadt,Schloßstraße 24, in Saalfeld, statt.

Alle Interessierten sind herzlicheingeladen. Eine Anmeldung istnicht erforderlich - jeder ist will-kommen. Der Kommunikations-trainer René Knizia aus Jenaspricht diesmal zum Thema: „Zeit-einteilung – Prioritäten setzen:Ehrenamtliche Tätigkeit in denAlltag einbinden.“

Jugendschöffen – Fristverlängerung!Erste Kandidaten vom Jugendhilfeausschuss bestätigt_Saalfeld (AB/mo).Der LandkreisSaalfeld-Rudolstadt sucht nochimmer Kandidaten für das Amtals Jugendschöffe. Bislang liegendem Landkreis Bewerbungen von41 Frauen und 32 Männern vor.Diese Kandidaten wurden vomJugendhilfeausschuss des Land-kreises bereits bestätigt. Zu be-setzen sind jeweils 32 Schöffen-plätze. Damit der Wahlausschusseine echte Auswahl hat, werdenjeweils 64 Bewerber gesucht. Be-sonders dringend werden jetzt

also weitere männliche Bewerbergesucht! Allerdings werden auchdie Bewerbungen von Frauen wei-terhin gerne entgegen genom-men.Die neue Bewerbungsfrist endetam 31. Mai. Als Ansprechpartnerfür Bewerber stehen im Jugend-amt im Rainweg 81, Zimmer 305,Dagmar Schaube, Tel. 0 36 71/8 23-6 17 und Carola Nater, Tel. 8 23-6 11 sowie Irmtraud Kempteim Zimmer 220, Tel. 8 23-6 41weiterhin gerne zur Verfügung.

Sport treiben – vital bleibenSeniorenaktivtag 2013 am 29. Mai in der Sportschule

_Bad Blankenburg (AB/mo). Un-ter der Schirmherrschaft von MdLGerhard Günther lädt der Kreis-sportbund Saale/Schwarza e.V.am Mittwoch, 29. Mai, zum dies-jährigen Seniorenaktivtag in dieLandessportschule Bad Blanken-burg ein.

Unter dem Motto „veränderterName, besserer Inhalt“ verspre-chen die Veranstalter, den Be-dürfnissen der älteren Sportin-teressierten noch besser gerechtzu werden.Mehr: www.kreis-slf.de > Senio-renaktivtag

Rennsteigfest 7.-9. Juni in RuhlaBergbahnkönigin Sylvia repräsentiert den Landkreis

_Wartburgkreis (AB/mo). Dassechste Landkreisfest am Renn-steig findet in diesem Jahr inRuhla im Wartburgkreis statt. InVerbindung mit dem 11. Natur-parkfest gibt es drei Tage langvom 7. bis 9. Juni ein buntesProgramm auf dem Neuen Marktvon Ruhla.

Auch der Landkreis Saalfeld-Ru-dolstadt gestaltet das Programmwieder mit und schickt seine char-manteste Vertreterin, Bergbahn-königin Sylvia, zur Unterhaltungdes Publikums.Mehr: www.kreis-slf.de > Land-kreisfest und www.ruhla.de / Ver-anstaltungen

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Amtliche Bekanntmachungen

Landkreis Saalfeld-Rudolstadt

Amtsblatt05/13_15. Mai 2013

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Beschlüsse des Kreistagesdes Landkreises Saalfeld-Rudolstadt Beschluss der 26. Sitzung des Kreistages des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt vom 07.05.2013

Beschluss Nr. 241-26/13Genehmigung der Niederschrift der 25. Sitzung des Kreistages Saal-feld-Rudolstadt vom 09.04.2013, öffentlicher TeilDer Kreistag des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt beschließt:Gemäß § 24 Abs. 5 der Geschäftsordnung für den Kreistag i. d. F. vom 19.Januar 2000, zuletzt geändert am 05. Juli 2011, wird die Niederschrift über die25. Sitzung des Kreistages des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt vom 09.04.2013,öffentlicher Teil, durch Beschluss genehmigt.

Beschlüsse der 25. Sitzung des Kreistages des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt vom 09.04.2013

Beschluss Nr. 227-25/13Antrag KTM Herr Marian Koppe zur Dreherlaubnis MDRDer Kreistag des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt beschließt:Laut § 8 (3) der Geschäftsordnung wird dem MDR die Dreherlaubnis für denöffentlichen Teil dieser Kreistagssitzung genehmigt.

Beschluss Nr. 229-25/131. Änderung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlichenKräfte des Feuerwehrwesens, des Rettungsdienstes und des Kata-strophenschutzes im Landkreis Saalfeld-RudolstadtDer Kreistag des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt beschließt die 1. Änderungzur Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlichen Kräfte des Feuerwehr-wesens, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes im Landkreis Saal-feld-Rudolstadt in der vorliegenden Kurzfassung.Damit ist der Beschluss des Kreistages Nr. 145-15/06 vom 27.06.2006 (Ent-schädigungssatzung) entsprechend geändert.

Beschluss Nr. 230-25/13Gefahrenabwehrkonzept 2022 – Brandschutz – Allgemeine Hilfe –Katastrophenschutz (Kurzfassung)Der Kreistag des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt beschließt das Gefahrenab-wehrkonzept 2022 – Brandschutz – Allgemeine Hilfe – Katastrophenschutz –in der vorliegenden Kurzfassung.Damit sind die Beschlüsse des Kreistages Nr. 224-26/01 vom 30.10.2001 (Ka-tastrophenschutzkonzeption) und Nr. 225-26/01 vom 30.10.2001 (Stützpunkt-feuerwehrkonzeption) aufgehoben.

Beschluss Nr. 231-25/13Änderungsantrag zur Haushaltssatzung des Landkreises Saalfeld-Ru-dolstadt für das Haushaltsjahr 2013 (gestellt von KTM Herrn Reichl)Der Kreistag des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt beschließt:Im Vorbericht Auf Seite 20 wird zur Verpflichtungsermächtigung „Brücke Lin-kenmühle“ folgende Ergänzung zur Beschlussfassung angefügt:„Die Verpflichtungsermächtigung enthält einen Sperrvermerk bis die vollständigeFinanzierung – auch in Jahresscheiben – gesichert ist. Der Sperrvermerk istdann durch den Kreistag aufzuheben.“

Beschluss Nr. 232-25/13Haushaltssatzung des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt für das Haus-haltsjahr 2013samt Anlagen

Der Kreistag des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt beschließt:

1. Haushaltssatzung des Landkreises Saal-feld-Rudolstadt für das Haushaltsjahr 2013

Auf der Grundlage des § 114 i. V. mit § 55 ff und 129 der Thüringer Kommunal-ordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003,zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Dezember 2011 erlässtder Landkreis Saalfeld-Rudolstadt die nachfolgende Haushaltssatzung:

§ 1Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wirdhiermit festgesetzt; er schließt im

Verwaltungshaushaltin den Einnahmen und Ausgaben mit 115.070.316,00 €und imVermögenshaushaltin den Einnahmen und Ausgaben mit 13.296.645,00 €ab.

§ 2Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsför-derungsmaßnahmen wird auf

3.442.695,00 €festgesetzt.

§ 3Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf

670.000,00 €festgesetzt.

§ 4Der ungedeckte Finanzbedarf des Landkreises, der durch die Kreisumlage gedecktwird, beträgt 33.763.284,00 € (Umlagesoll).Die Umlagekraft des Landkreises nach § 28 (3) ThürFAG beträgt 88.576.955,98€. Zur Deckung des ungedeckten Finanzbedarfes wird der Hebesatz der Kreis-umlage auf 38,117 v. H. festgesetzt.Der ungedeckte Finanzbedarf des Landkreises für die Grund- und Regelschulenbeträgt 3.461.001,13 €. 80 % hiervon, 2.770.401,00 € (Umlagesoll), werdenals Schulumlage auf die kreisangehörigen Gemeinden, die nicht Schulträgersind oder nicht einem die Schulträgerschaft wahrnehmenden Zweckverbandangehören, umgelegt.Die Umlagekraft des Landkreises ohne Schulträger beträgt 50.309.872,14 €.Zur Deckung des ungedeckten Finanzbedarfes für die Grund- und Regelschulenwird der Hebesatz für die Schulumlage auf 5,506 v. H. festgesetzt.

§ 5Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgabennach dem Haushaltsplan wird auf

16.000.000,00 €festgesetzt.

§ 6Der Stellenplan wird in der vorliegenden Fassung festgesetzt.

§ 7Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2013 in Kraft.

Saalfeld,

Hartmut HolzheyLandrat

Beschluss Nr. 233-25/13Haushaltssatzung des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt für das Haus-haltsjahr 2013hier: FinanzplanDer Kreistag des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt beschließt:Der Finanzplan wird in der vorliegenden Fassung bestätigt.

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als Stellvertreter für das Verbandsratsmitglied Herrn Jens Ungelenk für die Ver-bandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Saale-Orla.Damit ist der Beschluss des Kreistages Nr. 12-02/09 vom 11.08.2009 entspre-chend geändert.

Beschluss Nr. 238-25/13Wahl eines stimmberechtigten Mitgliedes in den Jugendhilfeausschussdes Landkreises Saalfeld-Rudolstadt auf Antrag der Fraktion DieLinkeDer Kreistag des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt wählt gemäß § 6 Abs. 2 a)der Satzung für das Jugendamt das Kreistagsmitglied

Herrn Ulrich Wichertals stimmberechtigtes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss.

Beschluss der 12. Sitzung des Kreistages des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt vom 14.12.2010

Beschluss Nr. 111-12/10Genehmigung der Niederschrift der 11. Sitzung des Kreistages Saal-feld-Rudolstadt vom 09.11.2010, öffentlicher TeilDer Kreistag des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt beschließt:Gemäß § 24 Abs. 5 der Geschäftsordnung für den Kreistag i. d. F. vom 19.Januar 2000, zuletzt geändert am 24. Februar 2009, wird die Niederschriftüber die 11. Sitzung des Kreistages des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt vom09.11.2010, öffentlicher Teil, durch Beschluss genehmigt.

Beschluss der 13. Sitzung des Kreistages des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt vom 01.03.2011

Beschluss Nr. 121-13/11Genehmigung der Niederschrift der 12. Sitzung des Kreistages Saal-feld-Rudolstadt vom 14.12.2010, öffentlicher Teil – einschließlich derÄnderungen von KTM Herrn Dr. Thomas (CDU) –Der Kreistag des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt beschließt:Gemäß § 24 Abs. 5 der Geschäftsordnung für den Kreistag i. d. F. vom 19.Januar 2000, zuletzt geändert am 24. Februar 2009, wird die Niederschriftüber die 12. Sitzung des Kreistages des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt vom14.12.2010, öffentlicher Teil, durch Beschluss genehmigt.

Beschluss der 23. Sitzung des Kreistages des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt vom 09.10.2012

Beschluss Nr. 214-23/12Wegfall der Gründe der Geheimhaltung von nichtöffentlichen Be-schlüssenDer Kreistag des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt beschließt gemäß § 112 i. V.m. § 40, Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) i. d. F. der Be-kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41 ff), zuletzt geändert durchdas 5. Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung vom 8. April2009 (GVBl. S. 345) den Wegfall der Gründe für die Geheimhaltung für die inder Anlage aufgeführten Beschlüsse.Gemäß § 25 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Kreistag i. d. F. v. 24.02.2009ist der Wortlaut dieser Beschlüsse bekannt zu machen.

Nichtöffentliche Beschlüsse, für die der Grund der Geheimhaltung wegfällt:

Beschluss Nr. 39-04/09 vom 10.11.2009Gemarkung Rudolstadt, Flur 13, Flurstück 1522/19, 18, Ärztehaus West, KeilhauerStraße 27 in 07407 Rudolstadthier: Grundstücksveräußerung von ca. 740 qm zur Errichtung eines Eigenhei-mes

Beschluss Nr. 79-08/10 vom 15.06.2010Flugplatz Rudolstadt Groschwitz, Gemarkung Lichstedt, Flur 7, Flurstück 588/17hier: Zustimmung zur Veräußerung einer Teilfläche

Landkreis Saalfeld-Rudolstadt 15. Mai 2013_05/13Amtsblatt

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Beschluss Nr. 234-25/13Antrag der Fraktion Die LinkeUmbesetzung in Ausschüssen des Kreistages Saalfeld-RudolstadtDer Kreistag Saalfeld-Rudolstadt beschließt auf Antrag der Fraktion Die Linkefolgende Umbesetzung in Ausschüssen:Ausschuss für Haushalt und Finanzen– Stimmberechtigtes Mitglied: (alt) Frau Sabine Bähring

(neu) Frau Heike Bordes– Stellvertreter für das stimmberechtigte Mitglied Frau Heike Bordes:

(alt) Frau Heike Bordes(neu) Herr Ulrich Wichert

Rechnungsprüfungsausschuss– Stimmberechtigtes Mitglied (alt) Frau Sabine Bähring

(neu) Herr Ulrich Wichert Damit ist der Beschluss des Kreistages Nr. 08-02/09 vom 11.08.2009 entspre-chend geändert.

Beschluss Nr. 235-25/13Antrag der Fraktion SPD/BI/GrüneUmbesetzung in Ausschüssen des KreistagesDer Kreistag des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt beschließt auf Antrag derFraktion SPD/BI/Grüne folgende Umbesetzung in Ausschüssen:Kreisausschuss– Stimmberechtigtes Mitglied: (alt) Herr Klaus Möller

(neu) Herr Robert Geheeb

– Stellvertreter für das stimmberechtigte Mitglied Herrn Marko Wolfram:(alt) Herr Robert Geheeb(neu) Herr Tom Kluba

Ausschuss für Bau und Vergabe, Wirtschaft, Verkehr, Umwelt undLandwirtschaft– Stimmberechtigtes Mitglied: (alt) Herr Klaus Möller

(neu) Herr Bernhard Schmidt– Stellvertreter für das stimmberechtigte Mitglied Herrn Sebastian Heuchel:

(alt) Herr Bernhard Schmidt(neu) Herr Dr. Bernd Schuhmann

Ausschuss für Haushalt und Finanzen– Stellvertreter für das stimmberechtigte Mitglied Herrn Marko Wolfram

(alt) Herr Gerd Spindler(neu) Herr Hans-Heinrich Tschoepke

Rechnungsprüfungsausschuss– Stimmberechtigtes Mitglied: (alt) Herr Gerd Spindler

(neu) Frau Regina Kräußel– Stellvertreterin für das stimmberechtigte Mitglied Frau Regina Kräußel

(alt) Frau Regina Kräußel(neu) Frau Heidi Wiegand

Damit ist der Beschluss des Kreistages Nr. 08-02/09 vom 11.08.2009 entspre-chend geändert.

Beschluss Nr. 236-25/13Antrag der Fraktion SPD/BI/GrüneBestellung eines Beistandes in die Gesellschafterversammlung derIGZ-Innovations- und Gründerzentrum GmbH RudolstadtDer Kreistag des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt beschließt auf Antrag derFraktion SPD/BI/Grüne:Gemäß § 7 Abs. 10 des Gesellschaftervertrags bestellt der Kreistag folgendesMitglied in die Gesellschafterversammlung der IGZ-Innovations- und Gründer-zentrum GmbH Rudolstadt als Beistand für den Gesellschafter Landkreis Saal-feld-Rudolstadt:

Herrn Sebastian Heuchel – Fraktion SPD/BI/GrüneDamit ist der Beschluss des Kreistages Nr. 21-02/09 vom 11.08.2009 entspre-chend geändert.

Beschluss Nr. 237-25/13Antrag der Fraktion SPD/BI/GrüneBestellung eines Stellvertreters für die Verbandsversammlung desZweckverbandes Abfallwirtschaft Saale-Orla (ZASO)Der Kreistag des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt beschließt auf Antrag derFraktion SPD/BI/Grüne:Gemäß § 5 der Verbandssatzung bestellt der Kreistag

Herrn Dr. Bernd Schuhmann

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Beschluss Nr. 120-12/10 vom 14.12.2010Genehmigung der Verträge über den Kauf der Gebäude im ehem. Häftlingsbe-reich sowie der dazugehörigen Grundstücksfläche des ehem. Buchenwald-Au-ßenlagers Laura

Beschluss Nr. 129-13/11 v. 01.03.2011Erbbaurechtsvertrag UR-Nr. 1457/2001 vom 13.11.2001 des Notars H. Watorozwischen dem Land-kreis Saalfeld-Rudolstadt und dem Jugendsozialwerk Nord-hausen e. V. bezüglich der Freien Fröbelschule mit Wohnheim in Keilhauhier: Belastung des Erbbaurechtes mit Grundpfandrechten

Beschluss Nr. 135-14/11 v. 03.05.2011Ablösung Erbbaurecht Rainweg 41 (Flurstücke 3999/6, 3943/5 und 3944/8 inder Gemarkung Saal-feld) und Rainweg 91 (Flurstücke 3993/48 und 3945/7 inder Gemarkung Saalfeld)Grundstücksveräußerung

Beschluss Nr. 160-16/11 v. 11.10.2011Gemarkung Saalfeld, Rainweg 41 und 91, Grundstücksveräußerung

Beschluss Nr. 161-16/11 v. 11.10.2011Verkehrslandeplatz Rudolstadt-Groschwitz, Grundstücksveräußerung

Beschlüsse Jugendhilfeausschussdes Landkreises Saalfeld-Rudolstadt28. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 15.04.2013

Beschluss des Jugendhilfeausschusses 89-28/13Genehmigung der Niederschrift der 26. Sitzung des Jugendhilfeaus-schusses des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt vom 18.02.2013Gemäß § 24 Abs. 5 der Geschäftsordnung für den Kreistag des LandkreisesSaalfeld-Rudolstadt in der Neufassung vom 19. Januar 2000, zuletzt geändertam 24. Februar 2009, wird die Niederschrift über die 26. Sitzung des Jugend-hilfeausschusses des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt vom 18.02.2013 durchBeschluss genehmigt.

Beschluss des Jugendhilfeausschusses 90-28/13Genehmigung der Niederschrift der 27. Sitzung des Jugendhilfeaus-schusses des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt vom 04.03.2013Gemäß § 24 Abs. 5 der Geschäftsordnung für den Kreistag des LandkreisesSaalfeld-Rudolstadt in der Neufassung vom 19. Januar 2000, zuletzt geändertam 24. Februar 2009, wird die Niederschrift über die 27. Sitzung des Jugend-hilfeausschusses des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt vom 04.03.2013 durchBeschluss genehmigt.

26. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 18.02.2013

Beschluss des Jugendhilfeausschusses 87-26/13 Rangfolge zur Gewährung von Kreiszuwendungen für die Anschaffungvon Sport- und Spielgeräten 2013 Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt beschließt die inder Anlage 1 aufgeführte „Rangfolge zur Gewährung von Kreiszuwendungenfür die Anschaffung von Sport- und Spielgeräten 2013“. Die Umsetzung des Beschlusses erfolgt erst nach Beschlussfassung und Würdi-gung des Haushaltsplanes des Landkreises 2013 und dann nur im Rahmen derim Haushaltsplan eingestellten Fördermittel.Die Rangfolge kann im Internet auf der Seite www.kreis-slf.de Rubrik Kreistagoder in den Bürgerbüros des Landratsamtes Saalfeld-Rudolstadt eingesehenwerden.

27. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 04.03.2013

Beschluss des Jugendhilfeausschusses 88-27/13 Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2013/14 Prio-

ritätenliste 2013 – einschließlich Änderungsanträge –Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt empfiehlt demThüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur die Unterstützungder Anträge der Städte und Gemeinden des Land-kreises laut der entsprechendenPrioritätenliste für das Förderjahr 2013Die Prioritätenliste kann im Internet auf der Seite www.kreis-slf.de RubrikKreistag oder in den Bürgerbüros des Landratsamtes Saalfeld-Rudolstadt ein-gesehen werden.

15. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 06.06.2011

Beschluss des Jugendhilfeausschusses 50-15/11Genehmigung der Niederschrift der 14. Sitzung des Jugendhilfeaus-schusses des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt vom 11.04.2011Gemäß § 24 Abs. 5 der Geschäftsordnung für den Kreistag des LandkreisesSaalfeld-Rudolstadt in der Neufassung vom 19. Januar 2000, zuletzt geändertam 24. Februar 2009, wird die Niederschrift über die 14. Sitzung des Jugend-hilfeausschusses des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt vom 11.04.2011 durchBeschluss genehmigt.

14. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 11.04.2011

Beschluss des Jugendhilfeausschusses 45-14/11Genehmigung der Niederschrift der 13. Sitzung des Jugendhilfeaus-schusses des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt vom 21.02.2011Gemäß § 24 Abs. 5 der Geschäftsordnung für den Kreistag des LandkreisesSaalfeld-Rudolstadt in der Neufassung vom 19. Januar 2000, zuletzt geändertam 24. Februar 2009, wird die Niederschrift über die 13. Sitzung des Jugend-hilfeausschusses des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt vom 21.02.2011 durchBeschluss genehmigt.

Beschluss des Jugendhilfeausschusses 46-14/11Wahl eines/einer Stellvertreters/in für ein stimmberechtigtes Mitgliedin den Unterausschuss JugendhilfeplanungDer Jugendhilfeausschuss des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt wählt Frau Susanne Penser, Vertreterin des AWO-Ortsvereins Rudolstadt, als Stellvertreterin für das stimmberechtigte Mitglied, Frau Dr. Ellen Mund, inden Unterausschuss Jugendhilfeplanung (UA JHPl).Damit ist der Beschluss des Jugendhilfeausschusses Nr.: 08-02/09 vom28.09.2009 entsprechend geändert.

Beschluss des Jugendhilfeausschusses 47-14/11Allgemeine Vereinsförderung und Förderung des Kreissportbundes„Saale/Schwarza“ e.V. im Haushaltsjahr 2011Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt beschließt, 2011die Sportfördermittel für die Allgemeine Vereinsförderung wie folgt zu verge-ben1. Zuschuss an die Kreissportjugend zur Durchführung der Jugendspiele desLandkreises in Höhe von 2.500,- €

2. Unterstützung der 74 Sportvereine bei der Wahrnehmung der ihnen oblie-genden Aufgaben, die ihren Förderantrag termingerecht gestellt haben, miteinem Pauschalbetrag in Höhe von 6,42098 € je anerkanntem Mitglied (vgl.Anlage) Die nicht termingerecht eingereichten Förderanträge bleiben unbe-rücksichtigt, da deren Unterstützung sich nachteilig auf die anderen Vereineauswirkt.

3. Zuwendung an den Kreissportbund „Saale/Schwarza“ e.V. zur Gewährleistungeiner umfassenden Vereinshilfe und -schulung sowie zur Unterhaltung derGeschäftsstelle in Höhe von 10.000 €

Beschluss des Jugendhilfeausschusses 48-14/11Dringlichkeitsliste zur Förderung des Neu-, Um- und Ausbaus vonSportstätten und Freizeitanlagen im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt2011Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt stimmt der alsAnlage 1 beigefügten „Dringlichkeitsliste zur Förderung des Neu-, Um- undAusbaus von Sportstätten und Freizeitanlagen im Landkreis Saalfeld – Rudolstadt2011“ zu.

Landkreis Saalfeld-Rudolstadt

Amtsblatt05/13_15. Mai 2013

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Ein Rechtsanspruch auf die beantragten Kreismittel ist hieraus nicht abzuleiten.

Beschluss des Jugendhilfeausschusses 49-14/11Änderung Richtlinie für die Gewährung von Kreiszuwendungen zuinvestiven Maßnahmen der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit– einschließlich des Änderungsantrages von Herrn Daniel –Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt beschließt dieAntragsfristen o.g. Richtlinie wie folgt zu ändern:6. VerfahrenVorhaben zur Projektförderung nach Pkt. 5.2. der Richtlinie sind für die Finanz-haushaltsplanung des Folgejahres bis spätestens zum 15. September deslaufenden Jahres beim Jugendamt des Landratsamtes Saalfeld–Rudolstadt an-zumelden.Termine – bei Anträgen siehe 5.2Voranmeldung im Jugendamt per 15. September des laufenden Jahres …..6.1. Unterlagen zum AntragDie vollständigen Antragsunterlagen (siehe Anlage 3) müssen bis spätestens28. Februar des Folgejahres beim Jugendamt zur abschließenden Bearbeitungvorliegen. – Information des Jugendhilfeausschusses über den aktuellen Standder Umsetzung der Richtlinie zum 31. Mai des FolgejahresAnlagen 4 und 5 entfallen

Bekanntmachungzum Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20. Dez. 1993 (BGBl. I S. 2192)

Die Thüringer Fernwasserversorgung, Haarbergstraße 37, 99097 Erfurt, beantragt,zu Lasten verschiedener Grundstücke das Bestehen einer Dienstbarkeit zugunstendes antragstellenden Unternehmens für nachfolgend aufgeführte wasserwirt-schaftliche Anlagen zu bescheinigen.Grundlagen sind folgende Gesetzlichkeiten:

– GBBerG/§ 9 Abs. 9 i.V.m. § 1 Verordnung zur Durchführung des GBBerG– Sachenrechts-Durchführungsverordnung (SachenR-DV)

Betroffene wasserwirtschaftliche Anlagen:Nebenanlagen

Schutzflächen zum Mundloch des Lichtestollens IGemarkung Flur Flurstück Dienstbarkeit GB Blatt Breite

Schutzstreifen (m) Unterwirbach 0 2070/2 Schutzfläche 198 ohne*1Bad Blankenburg 9 4043/2 Schutzfläche 1421 ohne*2

*1 = eingezäunte Fläche ca. 810 m²*² = eingezäunte Fläche 62 m²

Alle aufgeführten Grundstücke liegen im Bereich des Amtsgerichtes Rudolstadt,Grundbuchamt Saalfeld.Das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt ist gemäß § 3 SachenR-DV zuständig fürdie Durchführung des Bescheinigungsverfahrens.

Auslegung:Der Antrag und die Antragsunterlagen können innerhalb von 4 Wochen vomTag dieser Bekanntmachung an beim

Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt, Haus IIISchwarzburger Chaussee 12, 07407 Rudolstadt

Umweltamt; Zimmer 213während der allgemeinen Sprechzeiten nach vorheriger Terminvereinbarungeingesehen werden.Während dieser Auslegungsfrist können betroffene Grundstückseigentümer,Erbbauberechtigte oder Gebäudeeigentümer schriftlich oder zur NiederschriftWiderspruch bei der Bescheinigungsbehörde einlegen.

Hinweise zur Einlegung von Einwendungen:Bitte beachten Sie, dass nur Einwände möglich sind, wenn auf dem betroffenenGrundstück keine Leitung liegt oder diese anders eingezeichnet ist, als vor Ortbekannt.

Landkreis Saalfeld-Rudolstadt 15. Mai 2013_05/13Amtsblatt

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Grundsätzlich ist die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden, auch wennSie kein Einverständnis bis dato erklärt haben.Wir möchten Sie daher darauf hinweisen, dass nur in begründeten Fällen Ein-wände möglich sind.

Saalfeld, den 03.04.2013

Hartmut HolzheyLandrat des LandkreisesSaalfeld-Rudolstadt

Bekanntmachungzum Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20. Dez. 1993 (BGBl. I S. 2192)

Der Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für Städteund Gemeinden des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt (ZWA), Remschützer Straße50, 07318 Saalfeld, beantragt, zu Lasten verschiedener Grundstücke das Be-stehen einer Dienstbarkeit zugunsten des antragstellenden Unternehmens fürnachfolgend aufgeführte wasserwirtschaftliche Anlagen zu bescheinigen.Grundlagen sind folgende Gesetzlichkeiten:

– GBBerG/§ 9 Abs. 9 i.V.m. § 1 Verordnung zur Durchführung des GBBerG– Sachenrechts-Durchführungsverordnung (SachenR-DV)

Betroffene wasserwirtschaftliche Anlagen:Anlagen zur Abwasserentsorgung

Abwasserleitung in der Gemarkung SaalfeldGemarkung Flur Flurstück Dienstbarkeit GB Blatt Breite

Schutzstreifen (m) Saalfeld 0 4854/10 AWL 735 angepasstSaalfeld 0 4857/4 AWL 1873 angepasstSaalfeld 0 4858/2 AWL 1202 angepasstSaalfeld 0 4860/3 AWL 2815 angepasstSaalfeld 0 4861/2 AWL 2885 angepasst

AWL = Abwasserleitung

Der Schutzstreifen liegt mittig über der Leitungsachse.Alle aufgeführten Grundstücke liegen im Bereich des Amtsgerichtes Rudolstadt,Grundbuchamt Saalfeld.Das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt ist gemäß § 3 SachenR-DV zuständig fürdie Durchführung des Bescheinigungsverfahrens.

Auslegung:Der Antrag und die Antragsunterlagen können innerhalb von 4 Wochen vomTag dieser Bekanntmachung an beim

Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt, Haus IIISchwarzburger Chaussee 12, 07407 Rudolstadt

Umweltamt; Zimmer 213während der allgemeinen Sprechzeiten nach vorheriger Terminvereinbarungeingesehen werden.Während dieser Auslegungsfrist können betroffene Grundstückseigentümer,Erbbauberechtigte oder Gebäudeeigentümer schriftlich oder zur NiederschriftWiderspruch bei der Bescheinigungsbehörde einlegen.

Hinweise zur Einlegung von Einwendungen:Bitte beachten Sie, dass nur Einwände möglich sind, wenn auf dem betroffenenGrundstück keine Leitung liegt oder diese anders eingezeichnet ist, als vor Ortbekannt.Grundsätzlich ist die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden, auch wennSie kein Einverständnis bis dato erklärt haben.Wir möchten Sie daher darauf hinweisen, dass nur in begründeten Fällen Ein-wände möglich sind.

Saalfeld, den 03.04.2013

Hartmut HolzheyLandrat des LandkreisesSaalfeld-Rudolstadt

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Landkreis Saalfeld-Rudolstadt

Amtsblatt05/13_15. Mai 2013

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Bekanntmachungzum Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20. Dez. 1993 (BGBl. I S. 2192)

Der Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für Städteund Gemeinden des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt (ZWA), Remschützer Straße50, 07318 Saalfeld, beantragt, zu Lasten verschiedener Grundstücke das Be-stehen einer Dienstbarkeit zugunsten des antragstellenden Unternehmens fürnachfolgend aufgeführte wasserwirtschaftliche Anlagen zu bescheinigen.Grundlagen sind folgende Gesetzlichkeiten:

– GBBerG/§ 9 Abs. 9 i.V.m. § 1 Verordnung zur Durchführung des GBBerG– Sachenrechts-Durchführungsverordnung (SachenR-DV)

Betroffene wasserwirtschaftliche Anlagen:Anlagen zur Trinkwasserversorgung

Trinkwasserleitung, Kabel und Tiefbrunnen in den Gemarkungen Lan-genschade und Reichenbach/L.Gemarkung Flur Flurstück Dienstbarkeit GB Blatt Breite

Schutzstreifen (m) Langenschade 0 608/1 K/TB 44 angepasstLangenschade 0 608/2 TB 44 angepasstLangenschade 0 612/10 K 45 2Langenschade 0 613 K 60 2Langenschade 0 622/6 K 84 2Langenschade 0 129/3 K 49 2Langenschade 0 135/4 K 51 2Langenschade 0 137/10 K/TWL 99 angepasstReichenbach/L. 0 111/4 K/TWL 47 angepasstReichenbach/L. 0 109/2 K/TWL/TB 17 angepasstReichenbach/L. 0 105/3 K 38 angepasstLangenschade 0 648 K/Schutzstreifen 51 angepasstLangenschade 0 650/2 K/Schutzstreifen 28 angepasstLangenschade 0 658/1 K/TB 56 angepasst

TWL = TrinkwasserleitungTB = TiefbrunnenK = Kabel

Der Schutzstreifen liegt mittig über der Leitungsachse.Alle aufgeführten Grundstücke liegen im Bereich des Amtsgerichtes Rudolstadt,Grundbuchamt Saalfeld.Das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt ist gemäß § 3 SachenR-DV zuständig fürdie Durchführung des Bescheinigungsverfahrens.

Auslegung:Der Antrag und die Antragsunterlagen können innerhalb von 4 Wochen vomTag dieser Bekanntmachung an beim

Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt, Haus IIISchwarzburger Chaussee 12, 07407 Rudolstadt

Umweltamt; Zimmer 213während der allgemeinen Sprechzeiten nach vorheriger Terminvereinbarungeingesehen werden.Während dieser Auslegungsfrist können betroffene Grundstückseigentümer,Erbbauberechtigte oder Gebäudeeigentümer schriftlich oder zur NiederschriftWiderspruch bei der Bescheinigungsbehörde einlegen.

Hinweise zur Einlegung von Einwendungen:Bitte beachten Sie, dass nur Einwände möglich sind, wenn auf dem betroffenenGrundstück keine Leitung liegt oder diese anders eingezeichnet ist, als vor Ortbekannt.Grundsätzlich ist die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden, auch wennSie kein Einverständnis bis dato erklärt haben.Wir möchten Sie daher darauf hinweisen, dass nur in begründeten Fällen Ein-wände möglich sind.

Saalfeld, den 03.04.2013

Hartmut HolzheyLandrat des LandkreisesSaalfeld-Rudolstadt

Bekanntmachungzum Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20. Dez. 1993 (BGBl. I S. 2192)

Der Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für Städteund Gemeinden des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt (ZWA), Remschützer Straße50, 07318 Saalfeld, beantragt, zu Lasten verschiedener Grundstücke das Be-stehen einer Dienstbarkeit zugunsten des antragstellenden Unternehmens fürnachfolgend aufgeführte wasserwirtschaftliche Anlagen zu bescheinigen.Grundlagen sind folgende Gesetzlichkeiten:

– GBBerG/§ 9 Abs. 9 i.V.m. § 1 Verordnung zur Durchführung des GBBerG– Sachenrechts-Durchführungsverordnung (SachenR-DV)

Betroffene wasserwirtschaftliche Anlagen:Anlagen zur Trinkwasserversorgung

Trinkwasserleitung in der Gemarkung RudolstadtGemarkung Flur Flurstück Dienstbarkeit GB Blatt Breite

Schutzstreifen (m) Rudolstadt 16 1808/1005 TWL 2851 angepasstRudolstadt 16 1852/1005 TWL 3800 angepasstRudolstadt 16 1014/46 TWL 6302 angepasst

TWL = Trinkwasserleitung

Der Schutzstreifen liegt mittig über der Leitungsachse.Alle aufgeführten Grundstücke liegen im Bereich des Amtsgerichtes Rudolstadt,Grundbuchamt Rudolstadt.Das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt ist gemäß § 3 SachenR-DV zuständig fürdie Durchführung des Bescheinigungsverfahrens.

Auslegung:Der Antrag und die Antragsunterlagen können innerhalb von 4 Wochen vomTag dieser Bekanntmachung an beim

Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt, Haus IIISchwarzburger Chaussee 12, 07407 Rudolstadt

Umweltamt; Zimmer 213während der allgemeinen Sprechzeiten nach vorheriger Terminvereinbarungeingesehen werden.Während dieser Auslegungsfrist können betroffene Grundstückseigentümer,Erbbauberechtigte oder Gebäudeeigentümer schriftlich oder zur NiederschriftWiderspruch bei der Bescheinigungsbehörde einlegen.

Hinweise zur Einlegung von Einwendungen:Bitte beachten Sie, dass nur Einwände möglich sind, wenn auf dem betroffenenGrundstück keine Leitung liegt oder diese anders eingezeichnet ist, als vor Ortbekannt.Grundsätzlich ist die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden, auch wennSie kein Einverständnis bis dato erklärt haben.Wir möchten Sie daher darauf hinweisen, dass nur in begründeten Fällen Ein-wände möglich sind.

Saalfeld, den 03.04.2013

Hartmut HolzheyLandrat des LandkreisesSaalfeld-Rudolstadt

Bekanntmachungzum Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20. Dez. 1993 (BGBl. I S. 2192)Der Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für Städteund Gemeinden des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt (ZWA), Remschützer Straße50, 07318 Saalfeld, beantragt, zu Lasten verschiedener Grundstücke das Be-stehen einer Dienstbarkeit zugunsten des antragstellenden Unternehmens fürnachfolgend aufgeführte wasserwirtschaftliche Anlagen zu bescheinigen.Grundlagen sind folgende Gesetzlichkeiten:

– GBBerG/§ 9 Abs. 9 i.V.m. § 1 Verordnung zur Durchführung des GBBerG– Sachenrechts-Durchführungsverordnung (SachenR-DV)

Page 9: Amtsblatt 05/13 - Saalfeld-Rudolstadt · 2016. 6. 20. · Gemeinsames Amts- und Mitteilungsblatt des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt, der Städte Saalfeld/Saale, Rudolstadt und Bad

Landkreis Saalfeld-Rudolstadt 15. Mai 2013_05/13Amtsblatt

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Betroffene wasserwirtschaftliche Anlagen:Anlagen zur Trinkwasserversorgung

Trinkwasserleitung, Hochbehälter und Kabel in den GemarkungenGroßneundorf und GräfenthalGemarkung Flur Flurstück Dienstbarkeit GB Blatt Breite

Schutzstreifen (m) Großneundorf 0 587/5 TWL 112 4Großneundorf 0 593 TWL/K 13 4Großneundorf 0 592 TWL/K 37 4Gräfenthal 0 1513/6 TWL/K 27 4Gräfenthal 0 11/16 TWL/K 791 4Gräfenthal 0 11/11 TWL/K/HB 791 angepasst

TWL = TrinkwasserleitungHB = HochbehälterK = Kabel

Der Schutzstreifen liegt mittig über der Leitungsachse.Alle aufgeführten Grundstücke liegen im Bereich des Amtsgerichtes Rudolstadt,Grundbuchamt Saalfeld. Das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt ist gemäß § 3SachenR-DV zuständig für die Durchführung des Bescheinigungsverfahrens.

Auslegung:Der Antrag und die Antragsunterlagen können innerhalb von 4 Wochen vomTag dieser Bekanntmachung an beim

Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt, Haus IIISchwarzburger Chaussee 12, 07407 Rudolstadt

Umweltamt; Zimmer 213während der allgemeinen Sprechzeiten nach vorheriger Terminvereinbarungeingesehen werden.Während dieser Auslegungsfrist können betroffene Grundstückseigentümer,Erbbauberechtigte oder Gebäudeeigentümer schriftlich oder zur NiederschriftWiderspruch bei der Bescheinigungsbehörde einlegen.

Hinweise zur Einlegung von Einwendungen:Bitte beachten Sie, dass nur Einwände möglich sind, wenn auf dem betroffenenGrundstück keine Leitung liegt oder diese anders eingezeichnet ist, als vor Ortbekannt.Grundsätzlich ist die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden, auch wennSie kein Einverständnis bis dato erklärt haben.Wir möchten Sie daher darauf hinweisen, dass nur in begründeten Fällen Ein-wände möglich sind.

Saalfeld, den 03.04.2013

Hartmut HolzheyLandrat des LandkreisesSaalfeld-Rudolstadt

Friedhofsgebührensatzungder Kirchgemeinde Oberpreilipp für den Friedhof Oberpreilipp

Die Kirchengemeinde Oberpreilipp hat unter dem 27.03.2012 eine Friedhofs-gebührensatzung für den Friedhof Oberpreilipp erlassen. Diese Satzung ist kir-chenaufsichtlich unter dem 12.04.2012 genehmigt worden. Das LandratsamtSaalfeld/Rudolstadt hat die Satzung unter dem 13.07.2012 genehmigt. Somittritt die Friedhofsgebührensatzung am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.Die Satzung kann im Internet unter www.kirchenkreis-rudolstadt-saalfeld.de/kir-chenkreis/pfarraemter-kirchenkreis/rudolstadt-volkstedt/oberpreilipp-unterpreilippeingesehen werden und liegt zur Einsichtnahme im Pfarramt Volkstedt, Breit-scheidstraße 76, 07407 Rudolstadt sowie bei den Ortsbürgermeistern HartmutLusche, Oberpreilipp und Edeltraud Deutsch, Unterpreilipp aus. Darüber hinauskann bei den Kirchenältesten Christine Topfstedt und Sigrid Wohlfarth, Ober-preilipp und Angelika Zeuner, Unterpreilipp in die Satzung Einsicht genommenwerden.

Rudolstadt, den 14.02.2013

Der Gemeindekirchenrat

Information zur Einreichung von Fördermittelanträgen zur Förderung des Ersatzneubaus oder der Nachrüstung von Kleinkläranlagen

Die Informationen zur Einreichung von Fördermittelanträgen zur Förderung desErsatzneubaus oder der Nachrüstung von Kleinkläranlagen wurde am 23.04.2013im Amtsblatt des Ilm-Kreises bekanntgemacht.

Nachfolgend wird der Wortlaut wiedergegeben. Der Zweckverband gibt für seinen abwasserseitigen Wirkungskreis hiermit öf-fentlich bekannt, dass eine neue Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagenim Freistaat Thüringen vom 24.01.2013 veröffentlicht wurde (im ThüringerStaatsanzeiger Nr.8/2013, Seite 424 ff).

Die Grundlage zur Feststellung der Förderfähigkeit bildet das bestehende Ab-wasserbeseitigungskonzept (im Amtsblatt des Ilm- Kreises Nr. 15/2010 vom07.12.2010 öffentlich bekannt gemacht).

Folgender Personenkreis (gemäß §2 der Richtlinie) kann Fördermittelanträgestellen:1. Eigentümer von Grundstücken, die nie an eine öffentliche Abwasseranlageangeschlossen werden (Direkteinleiter).

2. Eigentümer von Grundstücken, die nicht innerhalb von 15 Jahren an einenöffentlichen Kanal angeschlossen werden (Direkteinleiter), sofern eine Sa-nierungsanordnung der Wasserbehörde für diese Kläreinrichtungen vorliegt.

3. Eigentümer von Grundstücken, die an eine öffentliche Entwässerungsanlageangeschlossen sind (TOK), für die im ABK kein Anschluss an eine kommunaleAbwasserbehandlungsanlage vorgesehen ist.

Der betreffende Personenkreis wird hiermit aufgefordert, für die Kleinkläranlagen,die in den nächsten 2 Jahren durch einen Ersatzneubau erneuert oder nachge-rüstet werden sollen, beim Wasser- und Abwasser-Verband Ilmenau, Naumann-straße 21 Fördermittelanträge einzureichen.

Dem Antrag ist gemäß Punkt 7.1.2 der Richtlinie eine Kopie der wasserrechtlichenEntscheidung beizufügen.

Es können nur vollständige und fehlerfreie Antragsunterlagen an die bewilligendeStelle weitergereicht werden.

Die Anträge sind in den Geschäftsräumen des WAVI im technischen Bereich Ab-wasser, Zimmer 209 während der Dienstzeiten erhältlich. (Naumannstraße 21,98693 Ilmenau). Die Antragsformulare und weitere Informationen sind auch imInternet unter www.wavi-ilmenau.de/ - Stichwort Abwasserbehandlung, KKAin Thüringen; Antragsformulare - veröffentlicht und können herunter geladenwerden.

Der Zweckverband weist ausdrücklich darauf hin, dass mit dem Ersatzneubauoder der Nachrüstung von Kleinkläranlagen erst dann begonnen werden darf,wenn die Förderung durch die Thüringer Aufbaubank bewilligt worden ist bzw.die Zustimmung zu einem vorzeitigen Vorhabensbeginn vorliegt. Der Maßnahme- bzw. Vorhabensbeginn ist der Zeitpunkt der Auftragsvergabe.Planung, Baugrunduntersuchung, Grunderwerb und Herrichten des Grundstückesgelten nicht als Beginn des Vorhabens.

Zweckverband Wasser- und Abwasser-Verband IlmenauNaumannstraße 2198693 Ilmenau

Dienstzeiten:Montag bis Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

und von 13.00 Uhr bis15.00 UhrFreitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Ilmenau, 02.04.2013

SeeberVerbandsvorsitzender

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Landkreis Saalfeld-Rudolstadt

Amtsblatt05/13_15. Mai 2013

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Öffentliche Ausschreibung

Öffentliche Ausschreibungen nach VOB

Stellenausschreibung

Stadt Gräfenthal – Verkauf kommunales Waldgrundstück

Die Stadt Gräfenthal verkauft auf dem Weg der ÖffentlichenAusschreibung das kommunale Waldgrundstück:

Lage:Gemarkung: Gräfenthal; Flur: Gräfenthal; Flurstücksnummer:1014/1; Größe: 0,2381 ha

Bestockung:Baumart: Rotbuche; Alter: 106 Jahre; Bestockungsgrad: 0,9; Pflegezustand:ungepflegt

Der Verkauf erfolgt bedingungsfrei zurMindestgebotssumme von 2.381,00 €

Erwerbsanträge sind bis zum 30.06.2013 im verschlossenen Umschlag mitdem Vermerk „Ausschreibung Wald“ an die Stadtverwaltung Gräfenthal,Marktplatz 1 in 98743 Gräfenthal zu richten.Die Stadt Gräfenthal ist nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zuverkaufen.Besichtigungstermine sind mit der Stadtverwaltung abzustimmen.

gez. PascholdBürgermeister

Mitarbeiter in der Gemeinschaftsunterkunft Beulwitz

Für den Einsatz in der Gemeinschaftsunterkunft zur Unterbringung auslän-discher Flüchtlinge in Saalfeld-Beulwitz und die Betreuung der in anderenWohnungen untergebrachten Flüchtlinge ist ab sofort eine Vollzeitstelle als

Mitarbeiter/Mitarbeiterinzu besetzen. Die Stelle ist für 2 Jahre befristet.Bewerbungsschluss 26. Mai 2013 - Vergütung Entgeltgruppe 5 TVÖDBewerbungen an: Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt, Personalamt,

Schloßstraße 24, 07318 SaalfeldMehr: www.kreis-slf.de > Landratsamt > Stellenausschreibungen

Zwei Ausschreibungen aus dem Hochbau

Nr. 01/2013-HB – Bildungszentrum Schwarzatal - Umnutzung undSanierung der RS Sitzendorf zum Bildungszentrum Schwarzatal:Lose 1 – Gerüstbauarbeiten, 2 – Fenster und Türen, 3 – Dachsanierung, 4– Fassadendämmung, 5 – Blitzschutz und Erdung, 8 – Erd- und Rohbauar-beitenNr. 08/2013-HB – Musikschule Rudolstadt – Neubau Konzertsaal –Los 11 Elektroinstallation

Alle Ausschreibungen: www.kreis-slf.de > Landratsamt > Ausschrei-

bungen und Vergabe

Nr. 08/2013-HB – Musikschule Rudolstadt

Leistungsumfang: Neubau Konzertsaal: Installation eineskleinen Probesaales, eines Probenrau-mes, eines Foyers und eines Behinder-ten-WC’s – Los 11 Elektroinstallation

Ausführungszeit: Grundinstallation 01.07. – 12.07.2013 Endinstallation 21.10. – 25.10.2013

Eröffnungstermin: 30.05.2013 ab 13:30 UhrZuschlags- und Bindefrist: 31.07.2013

Nr. 02/2013-TB – Instandsetzung K 184 2. BA

Leistungsumfang: Instandsetzung der K 184 (ehem. L2687), 2. BA, zwischen Großneundorfund Gösselsdorf

Ausführungszeit: 12.08. bis 04.10.2013Eröffnungstermin: 13.06.2013, 13:30 Uhr Zuschlags- und Bindefrist: 19.07.2013

Freiwilliges Soziales Jahr 2013/2014Einsatzstellen im sozialen und kulturellen Bereich

Ein freiwilliges soziales Jahr im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt

Ab 1. September 2013 bieten wir engagierten, jungen Leuten die Absolvie-rung eines Freiwilligen Sozialen Jahres an. Gesucht werden Freiwillige, diesich gern im sozialen Bereich ausprobieren, sich beruflich orientieren möchtenund Interesse an der Arbeit mit Menschen unterschiedlichen Alters haben.

Das Thüringen Jahr im Bereich Freiwilliges Soziales Jahr wird gefördert durchdie Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaates Thü-ringen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds, dem Thüringer Ministeriumfür Soziales, Familie und Gesundheit sowie dem Bundesamt für Familie undzivilgesellschaftliche Aufgaben.

Folgende Voraussetzungen muss der zukünftige FSJler haben: die Vollzeit-schulpflicht ist erfüllt, das 27. Lebensjahr ist noch nicht vollendet, der Haupt-wohnsitz liegt in Thüringen und man besitzt gute Deutschkenntnisse. Er/Sie darf in keinem Ausbildungs-, Studien- oder Beschäftigungsverhältnisstehen. Es wird eine monatliche Pauschale für Taschengeld, Unterkunft undVerpflegung in Höhe von 300,00 € gezahlt und es besteht Versicherungs-schutz. Kindergeld und Waisenrentenansprüche bleiben bestehen.

Der Freiwillige verpflichtet sich, an mindestens 25 der gesetzlich vorge-schriebenen Begleitseminartage teilzunehmen. Die Seminare werden wö-chentlich bzw. tageweise durchgeführt.

Die Einsatzbereiche können z.B. sein in Kindertageseinrichtungen, Schulenund Horten sowie Pflegeeinrichtungen im Landkreis. Das Landesmuseum„Schloss Heidecksburg“ in Rudolstadt und das Stadtmuseum/Stadtarchiv inSaalfeld bieten ebenfalls interessante Einsatzstellen an.

Bei Interesse oder Nachfragen bitte melden bei:Andrea Brückner

Bildungszentrum Saalfeld GmbH; Telefon 03671/5276172,oder per Mail: [email protected]

Bewerbungen ab sofort an: Bildungszentrum Saalfeld GmbH, Bahnhofstraße 6 a, 07318 Saalfeld

Weitere Informationen unter Thüringen Jahr auf der Homepage: www.bz-saalfeld.de