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Amtliches Seite 2 Vorstand verstorben Seite 3 Einwohnerversammlung Seite 3 Chemnitz ohne Barrieren Seite 3 Schlagloch-Bilanz Seite 4 Rathausbalkon zieht um Seite 4 Überblick Rathaus-Journal, 21. Jahrgang, 12. Ausgabe, 24. März 2010 · Auflage: 130.000 Exemplare Schultheaterwoche Chemnitz für alle Blick hinter Kulissen Versammlung Auf zum Spielplatz Am Sonntag hob sich der Vorhang zur 12. Chemnitzer Schultheaterwoche. Zwei Inszenierungen, darunter die ei- ner Theatergruppe aus Finnland, stan- den an diesem Tag auf dem Programm. 25 zwölf- bis 13-jährige Mädchen und Jungen aus der Kissanmaa-Schule in Tampere gaben in Chemnitz ihr Debüt zur Schultheaterwoche. Erstmals ist dieses Festival international, darüber hinaus kommen die Schauspielensem- ble von Schulen der Region und aus der Landeshauptstadt Dresden. – Seite 3 Die Sanierung des Spielplatzes am Gerhard-Hauptmann-Platz ist abge- schlossen. „Spielen im Hexenwald“, so das Thema der Anlage, ist ange- sagt. Auf den aus Robinienholz gefer- tigten Geräten, können Kinder klettern, balancieren und rutschen. Holzfiguren schauen dabei zu und regen die Phan- tasie an. Kleine Häuschen und Spiel- türme laden zum Verstecken ein. Be- sonderes Augenmerk wurde darauf gelegt, dass Kinder mit Behinderun- gen ebenfalls gut zu nutzende Spielan- gebote erhalten. Morgen Daumen drücken: Chemnitz steht im Finale Bewerbung um den Titel „Stadt der Wissenschaft 2011“ wird in Berlin präsentiert Generationsübergreifend für Wissenschaft begeistern, so der Anspruch der Chemnitzer Bewerbung zur „Stadt der Wissenschaft“. Dr. Sven Zimmermann (2.v.l.) erläu- tert Gymnasiasten eine Anlage zur Herstellung sehr dünner Schichten. An der Uni informieren sich Gymnasiasten über Studienbedingungen und technische Studien- richtungen. Foto: Wolfgang Thieme Städte der Metro- polregion tagen Zur Veranstaltung „Chemnitz für ALLE“ lädt der Initiativkreis für den 26. März, ins Tietz ein. Diese Aktion wird organi- siert gemeinsam mit Vereinen, Verbän- den und Initiativen der Behindertenar- beit und unterstützt durch das Sozialamt. Ein Jahr nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland, will Chemnitz über die Umsetzung der dort verankerten For- derungen und Rechte informieren und zugleich auf Anregungen und Wünsche von Menschen mit Behinderungen ein- gehen. – Seite 3 Bis zum 27. Mai präsentiert sich das Mu- seum für Naturkunde in der Landesdi- rektion Chemnitz. Die Ausstellung gibt Besuchern Einblicke in die Museumsar- beit und informiert über die Geschichte, Gegenwart und Zukunft des ältesten Mu- seums der Stadt. Tafeln, Großexponate undinteraktiveStationenladenzum Ent- decken ein. Die Ausstellung zeigt, dass Bewahren, Sammeln, Erforschen und Präsentieren in einem ausgewogenen Verhältnis stehen, und lebende sowie versteinerte Natur im Naturkundemu- seum ein zu Hause haben. Erneut hatten sich 300 Chemnitzer zu ei- ner Einwohnerversammlung eingefun- den. Hilbersdorfer, Ebersdorfer und Be- wohner des Sonnenberges machten am Freitag in der Markuskirche deutlich, dass ihnen ihre Stadtteile und die Ent- wicklung der Stadt am Herzen liegen. Nach Informationen der Verwaltungs- spitze zu Plänen in den einzelnen Gebie- ten, nutzten die Teilnehmer die Gelegen- heit Fragen zu stellen. Wie schon in vorherigen Veranstaltungen gab es dar- überhinaus Infos anderer Behörden. – Seite 3 Zur 3. Jahreskonferenz kommen am 26. März die Stadtoberhäupter von Chemnitz, Zwickau, Dresden, Leip- zig, Halle, Magdedburg, Jena, Des- sau-Roßlau und Gera zusammen. In fünf Arbeitsgruppen tauschen sich die Vertreter der Kommunen zu wirt- schaftlichen Themen über Kultur, Tourismus, Verkehr und zu Famili- enpolitik aus. Die Chemnitzer Ober- bürgermeisterin, die in den vergan- genen beiden Jahren den Vorsitz des „Gemeinsamen Ausschusses“ der Metropolregion innehatte, wird die- ses Amt im Rahmen der Konferenz an die Dresdner Oberbürgermeiste- rin Helma Orosz übergeben. Der „Gemeinsame Ausschuss“ tagt zwei Mal im Jahr. Ihm gehören die Ober- bürgermeisterinnen und Oberbür- germeister der stimmberechtigten Städte an. Zur Konferenz sollen nach der Neuausrichtung zur Metropolre- gion Mitteldeutschland auch Ziele festgelegt und gemeinsame Pro- jekte vorgestellt werden. Die frühere Metropolregion Sachsendreieck hatte sich im vergangenen Jahr un- ter dem Namen Metropolregion Mit- teldeutschland als mittlerweile län- derübergreifender Verbund von 11 Städten neu konstituiert. Olympioniken werden empfangen Am 30. März empfängt die Stadt ihre Olympia-Teilnehmer der Winter- spiele von Vancouver. Der Empfang findet 13 Uhr im Veranstaltungscen- ter der Sparkasse Chemnitz im Mo- ritzhof statt. Die Olympia-Dritten im Paarlauf, Aljona Savchenko und Ro- bin Szolkowy und ihr Trainer Ingo Steuer, werden ebenso wie die Eis- schnellläufer Marco Weber und Nico Ihle sowie der Anschieber des Vierer- Bobs, Ronny Listner, von Oberbür- germeisterin Barbara Ludwig emp- fangen. Die Chemnitzer sind zu dieser Veranstaltung, bei der sich die Athle- ten in das Goldene Buch der Stadt eintragen, herzlich eingeladen. Chemnitz ist im Finale: Morgen ent- scheidet sich in Berlin, wer 2011 den Ti- tel „Stadt der Wissenschaft“ tragen darf. Chemnitz tritt mit seiner Bewer- bung, die von Oberbürgermeisterin Barbara Ludwig, Rektor Prof. Dr. Klaus- Jürgen Matthes und 3D-Micromac-Ge- schäftsführer Tino Petsch vorgestellt wird, in der Endrunde gegen Bielefeld und Mainz an. Die Jury des Stifterver- bandes für die Deutsche Wissenschaft wird im Anschluss tagen und am Nach- mittag die Entscheidung verkünden. Das Motto der Chemnitzer Bewerbung: 1 + 1 = 11. Ihr werdet staunen!“ Und wie viel das ist, steht in der 25-sei- tigen Bewerbungsschrift: Warum Chemnitz verbindet, weshalb Chemnitz inspiriert, wozu Chemnitz animiert. Be- schrieben werden die 1 + 1 großen Her- ausforderungen für die Stadt, nämlich „Denken im Zentrum“ und „Regenera- tion der Kräfte“. Diese Leitmotive wer- den in 11 Projektfeldern bearbeitet - und am Ende wird damit aus dem Zahlen- spiel ein Verspre- chen. Die Ideen sollen nachhaltig sein, Lust machen auf Forschung und zu- gleich den Veran- staltungsplan für ein ganzes Wis- senschaftsjahr ab- bilden – um die- sem Anspruch gerecht zu wer- den, hat der städtische Zu- kunftsrat zusam- men mit dem Wis- senschaftsbüro, elf Arbeitsgruppen und vielen Bürge- rinnen und Bür- gern in den ver- gangenen Monaten ein um- fangreiches Programm erarbeitet. Mehrere Hunderte Ideen wurden ent- wickelt, mehr als 200 Unternehmen, Institute, Einrichtungen und Vereine haben sich an dem Prozess beteiligt. „Chemnitz ist ein Ort, wo Technologien erdacht und Wissen multipliziert wer- den. Die Zukunftsthemen beschäftigen unsere Forscherinnen und Forscher schon heute – und sie geben 2011 ei- nen umfangreichen Einblick in ihre Ar- beit. Ein Jahr lang bietet ihnen Chem- nitz ungewöhnliche Plattformen und Podien, um erlebbar und begreifbar zu machen, wie viel Zukunft jeden Tag vor unserer Haustür entsteht“, heißt es in der Bewerbung. Damit Große und Kleine, Jugendliche und Senioren in einem Jahr erleben können, wie spannend das ist, gilt es morgen: Daumen drücken für die Chemnitzer Bewerbung. Wer mehr lesen will: Die komplette Be- werbung steht unter www.chemnitz.de

Amtsblatt Chemnitz

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Ausgabe 24.03.2010

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Page 1: Amtsblatt Chemnitz

Amtliches Seite 2

Vorstand verstorben Seite 3

Einwohnerversammlung Seite 3

Chemnitz ohne Barrieren Seite 3

Schlagloch-Bilanz Seite 4

Rathausbalkon zieht um Seite 4

ÜÜbbeerrbblliicckk

Rathaus-Journal, 21. Jahrgang, 12. Ausgabe, 24. März 2010 · Auflage: 130.000 Exemplare

Schultheaterwoche Chemnitz für alle Blick hinter Kulissen Versammlung Auf zum SpielplatzAm Sonntag hob sich der Vorhang zur12. Chemnitzer Schultheaterwoche. Zwei Inszenierungen, darunter die ei-ner Theatergruppe aus Finnland, stan-den an diesem Tag auf dem Programm.25 zwölf- bis 13-jährige Mädchen undJungen aus der Kissanmaa-Schule inTampere gaben in Chemnitz ihr Debützur Schultheaterwoche. Erstmals istdieses Festival international, darüberhinaus kommen die Schauspielensem-ble von Schulen der Region und ausder Landeshauptstadt Dresden.

– Seite 3

Die Sanierung des Spielplatzes amGerhard-Hauptmann-Platz ist abge-schlossen. „Spielen im Hexenwald“,so das Thema der Anlage, ist ange-sagt. Auf den aus Robinienholz gefer-tigten Geräten, können Kinder klettern,balancieren und rutschen. Holzfigurenschauen dabei zu und regen die Phan-tasie an. Kleine Häuschen und Spiel-türme laden zum Verstecken ein. Be-sonderes Augenmerk wurde daraufgelegt, dass Kinder mit Behinderun-gen ebenfalls gut zu nutzende Spielan-gebote erhalten. !

Morgen Daumen drücken: Chemnitz steht im FinaleBewerbung um den Titel „Stadt der Wissenschaft 2011“ wird in Berlin präsentiert

Generationsübergreifend für Wissenschaft begeistern, so der Anspruch der Chemnitzer Bewerbung zur „Stadt der Wissenschaft“. Dr. Sven Zimmermann (2.v.l.) erläu-tert Gymnasiasten eine Anlage zur Herstellung sehr dünner Schichten. An der Uni informieren sich Gymnasiasten über Studienbedingungen und technische Studien-richtungen. Foto: Wolfgang Thieme

Städte der Metro-polregion tagen

Zur Veranstaltung „Chemnitz für ALLE“lädt der Initiativkreis für den 26. März,ins Tietz ein. Diese Aktion wird organi-siert gemeinsam mit Vereinen, Verbän-den und Initiativen der Behindertenar-beit und unterstützt durch dasSozialamt. Ein Jahr nach Inkrafttretender UN-Behindertenrechtskonventionin Deutschland, will Chemnitz über dieUmsetzung der dort verankerten For-derungen und Rechte informieren undzugleich auf Anregungen und Wünschevon Menschen mit Behinderungen ein-gehen. – Seite 3

Bis zum 27. Mai präsentiert sich das Mu-seum für Naturkunde in der Landesdi-rektion Chemnitz. Die Ausstellung gibtBesuchern Einblicke in die Museumsar-beit und informiert über die Geschichte,Gegenwart und Zukunft des ältesten Mu-seums der Stadt. Tafeln, Großexponateund interaktive Stationen laden zum Ent-decken ein. Die Ausstellung zeigt, dassBewahren, Sammeln, Erforschen undPräsentieren in einem ausgewogenenVerhältnis stehen, und lebende sowieversteinerte Natur im Naturkundemu-seum ein zu Hause haben. !

Erneut hatten sich 300 Chemnitzer zu ei-ner Einwohnerversammlung eingefun-den. Hilbersdorfer, Ebersdorfer und Be-wohner des Sonnenberges machten amFreitag in der Markuskirche deutlich,dass ihnen ihre Stadtteile und die Ent-wicklung der Stadt am Herzen liegen.Nach Informationen der Verwaltungs-spitze zu Plänen in den einzelnen Gebie-ten, nutzten die Teilnehmer die Gelegen-heit Fragen zu stellen. Wie schon invorherigen Veranstaltungen gab es dar-überhinaus Infos anderer Behörden.

– Seite 3

Zur 3. Jahreskonferenz kommen am26. März die Stadtoberhäupter vonChemnitz, Zwickau, Dresden, Leip-zig, Halle, Magdedburg, Jena, Des-sau-Roßlau und Gera zusammen. Infünf Arbeitsgruppen tauschen sichdie Vertreter der Kommunen zu wirt-schaftlichen Themen über Kultur,Tourismus, Verkehr und zu Famili-enpolitik aus. Die Chemnitzer Ober-bürgermeisterin, die in den vergan-genen beiden Jahren den Vorsitz des„Gemeinsamen Ausschusses“ derMetropolregion innehatte, wird die-ses Amt im Rahmen der Konferenzan die Dresdner Oberbürgermeiste-rin Helma Orosz übergeben. Der„Gemeinsame Ausschuss“ tagt zweiMal im Jahr. Ihm gehören die Ober-bürgermeisterinnen und Oberbür-germeister der stimmberechtigtenStädte an. Zur Konferenz sollen nachder Neuausrichtung zur Metropolre-gion Mitteldeutschland auch Zielefestgelegt und gemeinsame Pro-jekte vorgestellt werden. Die frühereMetropolregion Sachsendreieckhatte sich im vergangenen Jahr un-ter dem Namen Metropolregion Mit-teldeutschland als mittlerweile län-derübergreifender Verbund von 11Städten neu konstituiert. !

Olympioniken werden empfangen

Am 30. März empfängt die Stadt ihreOlympia-Teilnehmer der Winter-spiele von Vancouver. Der Empfangfindet 13 Uhr im Veranstaltungscen-ter der Sparkasse Chemnitz im Mo-ritzhof statt. Die Olympia-Dritten imPaarlauf, Aljona Savchenko und Ro-bin Szolkowy und ihr Trainer IngoSteuer, werden ebenso wie die Eis-schnellläufer Marco Weber und NicoIhle sowie der Anschieber des Vierer-Bobs, Ronny Listner, von Oberbür-germeisterin Barbara Ludwig emp-fangen. Die Chemnitzer sind zu dieserVeranstaltung, bei der sich die Athle-ten in das Goldene Buch der Stadteintragen, herzlich eingeladen. !

Chemnitz ist im Finale: Morgen ent-scheidet sich in Berlin, wer 2011 den Ti-tel „Stadt der Wissenschaft“ tragendarf. Chemnitz tritt mit seiner Bewer-bung, die von OberbürgermeisterinBarbara Ludwig, Rektor Prof. Dr. Klaus-Jürgen Matthes und 3D-Micromac-Ge-schäftsführer Tino Petsch vorgestelltwird, in der Endrunde gegen Bielefeldund Mainz an. Die Jury des Stifterver-bandes für die Deutsche Wissenschaftwird im Anschluss tagen und am Nach-mittag die Entscheidung verkünden.Das Motto der Chemnitzer Bewerbung:1 + 1 = 11. Ihr werdet staunen!“ Und wie viel das ist, steht in der 25-sei-tigen Bewerbungsschrift: WarumChemnitz verbindet, weshalb Chemnitzinspiriert, wozu Chemnitz animiert. Be-schrieben werden die 1 + 1 großen Her-ausforderungen für die Stadt, nämlich„Denken im Zentrum“ und „Regenera-tion der Kräfte“. Diese Leitmotive wer-den in 11 Projektfeldern bearbeitet - undam Ende wird damit aus dem Zahlen-

spiel ein Verspre-chen.Die Ideen sollennachhaltig sein,Lust machen aufForschung und zu-gleich den Veran-staltungsplan fürein ganzes Wis-senschaftsjahr ab-bilden – um die-sem Anspruchgerecht zu wer-den, hat derstädtische Zu-kunftsrat zusam-men mit dem Wis-senschaftsbüro,elf Arbeitsgruppenund vielen Bürge-rinnen und Bür-gern in den ver-g a n g e n e nMonaten ein um-

fangreiches Programm erarbeitet.Mehrere Hunderte Ideen wurden ent-wickelt, mehr als 200 Unternehmen,Institute, Einrichtungen und Vereinehaben sich an dem Prozess beteiligt. „Chemnitz ist ein Ort, wo Technologienerdacht und Wissen multipliziert wer-den. Die Zukunftsthemen beschäftigenunsere Forscherinnen und Forscherschon heute – und sie geben 2011 ei-nen umfangreichen Einblick in ihre Ar-beit. Ein Jahr lang bietet ihnen Chem-nitz ungewöhnliche Plattformen undPodien, um erlebbar und begreifbar zumachen, wie viel Zukunft jeden Tag vorunserer Haustür entsteht“, heißt es inder Bewerbung.Damit Große und Kleine, Jugendlicheund Senioren in einem Jahr erlebenkönnen, wie spannend das ist, gilt esmorgen: Daumen drücken für dieChemnitzer Bewerbung. !Wer mehr lesen will: Die komplette Be-werbung steht unter www.chemnitz.de

Page 2: Amtsblatt Chemnitz

12. Ausgabe 2010, Seite 2

ImpressumHerausgeberStadt Chemnitz, die OberbürgermeisterinSitz Markt 1, 09106 ChemnitzAmtlicher und redaktioneller Teil des Amtsblattes Chefredakteurin: Katja UhlemannRedaktion Monika EhrenbergTel. (0371) 4 88 15 33, Fax (0371) 4 88 15 95VerlagVerlag Anzeigenblätter GmbH ChemnitzBrückenstraße 15, 09111 ChemnitzTel. (0371) 65 62 00 50, Fax (0371) 65 62 70 05Abonnement mtl. 11,- DGeschäftsführungChristian JaeschkeAnzeigenteil Verantwortlich ObjektleitungKerstin Schindler, Tel. (0371) 65 62 00 50AnzeigenberatungAntje Landrock, (0371) 65 62 00 51Hannelore Treptau, (0371) 65 62 00 52Bianka Nolde, (0371) 65 62 00 53Satz HB-Werbung u. Verlag GmbH & Co. KGDruckChemnitzer Verlag und Druck GmbH & Co. KGVertriebVDL Sachsen Holding GmbH & Co. KGReklamationsservice VetriebTel. (0371) 65 62 12 19 u. 65 62 12 05E-Mail [email protected] Zeit gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 8 vom 1.2.2008

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((ggeemmääßß §§ 1155 SSääcchhssiisscchheess VVeerrwwaall--ttuunnggsszzuusstteelllluunnggssggeesseettzz))Der an HHeerrrrnn NNaarraannmmuunnkkhh MMuunnkkhh--bbaayyaarr gerichtete Bescheid derStadt Chemnitz vom 16.03.2010,Az.: 32.4-33.60.04-Gr-MUNKH-BAYAR10, Betreff: Geltendma-chung von Abschiebungskosten,wird öffentlich zugestellt, da derderzeitige Aufenthaltsort unbe-kannt ist. Die letzte bekannte Anschrift lau-tet: Vettersstr. 66, 09126 Chem-nitz. Der Bescheid kann im Ord-nungsamt der Stadt Chemnitz,Elsasser Straße 8, Zimmer 227, zuden Sprechzeiten von Herrn Nar-

anmunkh Munkhbayar oder einemBevollmächtigten abgeholt wer-den. Die öffentliche Zustellung er-folgt durch das Aushängen einerBenachrichtigung an der Aushang-stelle im Eingangsbereich desDienstgebäudes Moritzhof (Bür-ger- und Verwaltungszentrum),Bahnhofstraße 53. Die Benachrich-tigung wurde am 23.03.2010 aus-gehangen und wird am 08.04.2010abgenommen.Am 07.04.2010 gilt der Bescheidals öffentlich zugestellt. Mit die-sem Tag werden die entsprechen-den Fristen (z.B. Anfechtungs- u.Zahlungsfrist) in Lauf gesetzt.

Öffentliche Zustellung

((ggeemmääßß §§ 1155 SSääcchhssiisscchheess VVeerrwwaall--ttuunnggsszzuusstteelllluunnggssggeesseettzz))Der an HHeerrrrnn AAllii AAlloouuii gerichteteAnhörungsschriftsatz der StadtChemnitz vom 16.03.2010, Az.:32.4-33.60.04-Fi-Aloui, Betreff:Anhörung gem. § 28 VwVfG zur be-absichtigten Ausweisung wird öf-fentlich zugestellt, da der derzei-tige Aufenthaltsort unbekannt ist.Die letzte bekannte Anschrift lau-tet: Chemnitztalstraße 36a, 09114Chemnitz.Der Anhörungsschriftsatz kann imOrdnungsamt der Stadt Chemnitz,Elsasser Straße 8, Zimmer 227, zuden Sprechzeiten von Herrn Aloui

oder einem Bevollmächtigten ab-geholt werden. Die öffentliche Zu-stellung erfolgt durch das Aushän-gen einer Benachrichtigung an derAushangstelle im Eingangsbereichdes Dienstgebäudes Moritzhof(Bürger- und Verwaltungszen-trum), Bahnhofstraße 53. Die Benachrichtigung wurde am23.04.2010 ausgehangen und wirdam 08.04.2010 abgenommen.Am 07.04.2010 gilt der Anhörungs-schriftsatz als öffentlich zugestellt.Mit diesem Tag werden die ent-sprechenden Fristen (z.B. Anfech-tungs- u. Zahlungsfrist) in Lauf ge-setzt.

Öffentliche Zustellung

Der Chemnitzer GetriebespezialistProf. Dr. Ing.-habil. Dr. E.h. Johan-nes Volmer steht am Donnerstagab 19 Uhr im Mittelpunkt der Reihe„Chemnitzer Köpfe“. Anfangs alsKonstrukteur im VEB Buchungs-maschinenwerk tätig, wurde derheute 80-jährige Jubilar zum Pio-nier hiesiger Roboterentwicklung,zum kulturell vielseitigen Fördererdes Ingenieurwesens und inzwi-

schen als rastlos wirkender Seniorauch als Spezialist des Ovaldre-hens international gefragt. Starkprivate Züge wird ein Gesprächzwischen dem Chemnitzer Künst-ler Steffen Volmer und seinem Va-ter tragen, das im Beisein von Prof.Maik Berger (Professur Montage-und Handhabungstechnik der TU),seinem Nachfolger im Amt, vorge-sehen ist.

Chemnitzer Köpfe: Johannes Volmer

Anlässlich des 80. Geburtstages

Mittwoch, 31.03.12010, 19.00 Uhr,Gasthaus zur Friedenseiche, Ber-bisdorfer Straße 92TTaaggeessoorrddnnuunngg::1. Eröffnung, Begrüßung sowie

Feststellung der ordnungs-gemäßen Ladung und der Be-schlussfähigkeit

2. Feststellung der Tagesord-nung

3. Entscheidung über Einwen-dungen gegen die Nieder-schrift der Sitzung des Ort-schaftsrates Einsiedel – öf-fentlich – vom 24.02.2010

4. Vorlagen an den Ortschaftsrat4.1 Förderung der Vereine im Jahr

2010 in Einsiedel

VVoorrllaaggee:: NNrr.. BB--111100//22001100EEiinnrreeiicchheerr:: OOrrttssvvoorrsstteehheerr EEiinn--ssiieeddeell

5. Entscheidung zur ortsüblichenVeranstaltung 2010 (Kirmes)

6. Informationen des Ortsvor-stehers

7. Anfragen der Ortschaftsrats-mitglieder

8. Einwohnerfragestunde9. Benennung von zwei Ort-

schaftsratsmitgliedern zur Un-terzeichnung der Niederschriftder öffentlichen Sitzung desOrtschaftsrates Einsiedel

DDrr.. PPeetteerr NNeeuubbeerrttOrtsvorsteher

Sitzung des Ortschaftsrates Einsiedel– öffentlich –

Die vom Umweltamt/Untere Was-serbehörde der Stadt Chemnitz ge-bildete Schaukommission führtgemäß § 98 Abs. 1 SächsischesWassergesetz (SächsWG) in derFassung der Bekanntmachungvom 18.10.2004, letzte Änderungvom 13.08.2009, am 13.04.2010,ab 9.00 Uhr die Gewässerschaudes Holzbaches durch.TTrreeffffppuunnkktt:: Wasserwerk an derBurgstädter Straße (Wittgensdorf) Aufgabe der Kommission ist es, dieGewässer II. Ordnung der StadtChemnitz, insbesondere den Zu-stand von Hochwasserschutzan-lagen, Wasserbenutzungsanlagenund sonstigen Anlagen (Ufermau-ern, Durchlässe, Brücken u. a.)bzw. Gewässerrandstreifen zu be-urteilen.Die Bediensteten und Beauftrag-ten des Umweltamtes/UntereWasserbehörde sind nach § 95

Abs. 1 SächsWG befugt, zur Durch-führung ihrer Aufgaben Grund-stücke zu betreten. Die Eigentümerund Nutzungsberechtigten habendie nach diesem Gesetz erlaubnis-oder anzeigepflichtigen Anlagenzugänglich zu machen. Den Ei-gentümern und Anliegern des Ge-wässers, den zur Benutzung desGewässers Berechtigten, der Kata-strophenschutzbehörde und dennach § 56 Sächsisches Gesetz überNaturschutz und Landschafts-pflege (SächsNatSchG) in der Fas-sung der Bekanntmachung vom03.07.2007, letzte Änderung vom12.12.2008, anerkannten Verbän-den wird Gelegenheit zur Teil-nahme an der Schau gegeben. Wir bitten deshalb alle betroffenenEigentümer bzw. Nutzungsberech-tigte von Grundstücken der Kom-mission den Zugang zu gewährleis-ten.

Öffentliche Bekanntmachung

Gewässerschau am Holzbach

Die vom Umweltamt/Untere Was-serbehörde der Stadt Chemnitz ge-bildete Schaukommission führtgemäß § 98 Abs. 1 SächsischesWassergesetz (SächsWG) in derFassung der Bekanntmachungvom 18.10.2004, letzte Änderungvom 13.08.2009, am 15.04.2010,ab 9.00 Uhr die Gewässerschaudes Ebersdorfer Baches durch.TTrreeffffppuunnkktt:: Eberhardtsteig/Mitt-weidaer Straße (stadtauswärts)Aufgabe der Kommission ist es, dieGewässer II. Ordnung der StadtChemnitz, insbesondere den Zu-stand von Hochwasserschutzan-lagen, Wasserbenutzungsanlagenund sonstigen Anlagen (Ufermau-ern, Durchlässe, Brücken u. a.)bzw. Gewässerrandstreifen zu be-urteilen.Die Bediensteten und Beauftrag-ten des Umweltamtes/UntereWasserbehörde sind nach § 95

Abs. 1 SächsWG befugt, zur Durch-führung ihrer Aufgaben Grund-stücke zu betreten. Die Eigentümerund Nutzungsberechtigten habendie nach diesem Gesetz erlaubnis-oder anzeigepflichtigen Anlagenzugänglich zu machen. Den Eigentümern und Anliegerndes Gewässers, den zur Benutzungdes Gewässers Berechtigten, derKatastrophenschutzbehörde undden nach § 56 Sächsisches Gesetzüber Naturschutz und Land-schaftspflege (SächsNatSchG) inder Fassung der Bekanntmachungvom 03.07.2007, letzte Änderungvom 12.12.2008, anerkannten Ver-bänden wird Gelegenheit zur Teil-nahme an der Schau gegeben.Wir bitten deshalb alle betroffenenEigentümer bzw. Nutzungsberech-tigte von Grundstücken der Kom-mission den Zugang zu gewährleis-ten.

Öffentliche Bekanntmachung

Gewässerschau am Ebersdorfer Bach

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Brückenstraße 2709111 ChemnitzTel. 0371-3700318

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Beschränkte Ausschreibung nach Öffentlichem Teilnahmewettbewerb CVAG-SWC/10/B 02a) Vergabestelle: Chemnitzer Verkehrs-AG; Carl-von-Ossietzky-Str. 186;

PSF 114; Tel.: 0371/2370-137b) Vergabeverfahren: Beschränkte Ausschreibung nach Öffentlichem

Teilnahmewettbewerb (VOB/A § 17, Pkt. 2)c) Gegenstand der Vergabe eines Rahmenvertrages zu Leistungen für Gleich-

Ausschreibung: strom-Kabelarbeiten nach VOB/A § 6, Pkt. 2d) Ort der Ausführung: Anlagen, Objekte und Schienennetze der CVAG in Chemnitze) Art und Umfang der Zeitvertrag gem. LPV der CVAG „Kabelarbeiten Bahn-

Leistungen: stromversorgung/Gleichspannungsnetze“f) Aufteilung in Lose: neinh) Leistungszeitraum: 01.07.2010 bis 30.06.2012,

Option auf Verlängerung bis 30.06.2013i) Rechtsform der gesamtschuldnerisch haftend

Bietergemeinschaft: mit bevollmächtigtem Vertreterj) Ablauf der Einsendefrist für die Anträge auf Teilnahme: 01.04.2010k) Anschrift, an die diese Stadtwerke Chemnitz AG/Bereich Einkauf, Telefon:

Anträge zu richten sind: 0371/525-1847, Fax: 0371/525-1815, e-mail: [email protected]) Sprache, in der die Anträge abgefasst sein müssen: deutschm) Tag, an dem die Aufforderungen

zur Angebotsabgabe spätestens abgesandt werden: 20.04.2010o) Zahlungsbedingungen: 14 Tage mit 3% Skonto oder 30 Tage netto je Einzelauftragp) Mit dem Teilnahmeantrag verlangte Nachweise für die

Beurteilung der Eignung des Bewerbers:• alle zur Ausführung der Arbeiten erforderlichen Fachkunde-nachweise und Zulassungen gem. VOB/A § 8, Nr. 3 (1) a – f• Nachweis zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Refe-renzobjekte, Ausstattung des Unternehmens, Umsatz derletzten 3 Jahre)• Freistellungsbescheinigung gem. §48b, Abs. 1 EstG• Aktueller Nachweis der Mitgliedschaft in der Berufsge-nossenschaft sowie Auszug aus dem Gewerberegister(nicht älter als 3 Monate)• Aktuelle Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamtes so-wie zu den Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung

r) Nachprüfstelle: Landesdirektion Chemnitz, Altchemnitzer Str. 41, 09120 Chemnitz (Tel. 0371/532-0)

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wöchentlich

aktuell

informativ.

Page 3: Amtsblatt Chemnitz

Was geschieht mit maroden Altbautenan der Frankenberger Straße? Weshalbwurden die alten Bäume am Hohlweggefällt? Wie wird das Quartier an derZietenstraße/Augustusburger Straßegestaltet? Kann die Stadt Einfluss beigroßen Vermietern geltend machenauf die Entwicklung von Mietpreisen?Der Bahnhof Hilbersdorf befindet sichin einem katastrophalen Zustand, wes-halb tut die Stadt nichts? Fragen überFragen, die die Teilnehmer der Einwoh-nerversammlung am Freitagabendstellten. Doch nicht nur Kritik undAnregungen gab es, sondern auch Lobfür den gut funktionierenden Winter-dienst des ASR während der lang an-haltenden Schnee- und Eisperiode.Der Verwaltung geben die Einwohner-versammlungen stets Anhaltspunkte,wo Strukturen funktionieren und inwelchen Bereichen Veränderungen,bzw. Verbesserungen notwendig sind.Etwa 30 Fragen stellten die Bürger amFreitag in der Markus-Kirche auf demSonnenberg. Um diesen Stadtteil dreh-ten sich auch die meisten Anmerkun-gen. So wollten die Bewohner wissen,wie die Arbeiten am Hauptbahnhofund an der Umgestaltung des Dresd-ner Platzes vorangehen. Können Rad-

fahrer die Behelfsbrücke nutzen?,wollte eine Bürgerin wissen. Tiefbau-amtsleiter Bernd Gregorzyk erklärte,dass sie Behelfsbrücke schmaler alsder Neubau sei, doch können Radfah-rer über das Behelfsbauwerk fahren.Gleichzeitig läuterte er, dass der Neu-bau extra Fahrspuren für die Radfah-rer erhalte. Der Hauptbahnhof und das so ge-nannte Chemnitzer Modell – eine Ver-knüpfung von Fern- und Nahverkehr –interessierte die Menschen besonders.Deshalb nahm BaubürgermeisterinPetra Wesseler die Anregung auf, imHauptbahnhof Bau-Modelle auszu-stellen. Sie reagierte zugleich auf dieKritik zum Zustand anderer Bahnhöfe,wie der in Hilbersdorf. „Leider hat dieStadt nur bedingt Einfluss darauf,nimmt aber stets Gelegenheiten wahr,mit den Eigentümern der Gebäude insGespräch zu kommen“, erklärte sie. Ei-nige, darunter der Bahnhof Mitte undder in Siegmar gehören einer Investo-rengruppe mit der die Stadt im Ge-spräch sei. Über verfallende Gebäudeärgern sich Einwohner des Sonnenber-ges besonders. Die Stadt bemühe sichdie Inhaber über Förderprogramme zuinformieren, reagierte die Baubürger-

meisterin auf diese Kritik. Doch nichtjedes heruntergekommene Gebäudestehe in einem Fördergebiet. Natürlichhabe das Baudezernat Gebäude, dieeine Gefahr für Passanten darstellen,im Fokus. Gleichwohl können die Ei-gentümer nicht aus der Verantwortungentlassen werden. In manchen Fällen,wenn Gefahr in Verzug ist, nehme dieStadt Ersatzleistungen vor.Nachdem das Land keine Fördergelderfür den Schulneubau an der Heinrich-Schütz-Straße bewilligte, wollen dieAnwohner nun wissen, wie das Vorha-ben eines Schulcampus für das Chem-nitzer Schulmodell weiter verfolgt wird.Bürgermeister Berthold Brehm erläu-terte, dass die Stadt den Fördermittel-antrag aufrechterhalte, gleichwohlauch nach alternativen Standortenbzw. Möglichkeiten suche.Die Besucher der Einwohnerversamm-lung nutzten über diese Fragenstundehinaus die Möglichkeit, sich über dieEntwicklung der Stadt und ihrer Wohn-quartiere zu informieren. So hattendie Bürgermeister Informationen un-ter anderem zur Haushaltlage derStadt, zum Schulnetz ebenso wie zurStadtentwicklung sowie zu sozialenAspekten gegeben. !

Was wird aus dem Schulneubau?Bürger fragen, Stadt antwortet – 260 Besucher bei der Einwohnerversammlung

Theater, Theater, der Vorhang geht aufChemnitzer Schultheaterwoche wird international – Finnen eröffnen Festival

22 Theatergruppen von Gymnasien, Mittel-, Grund- und Förderschulen stehen noch bis 26. März auf der Bühne.www.theater-chemnitz.de. Foto: Gleisberg

Der ehemalige kaufmännische Vor-stand der Stadtwerke Chemnitz AG,Karl Gerhard Degreif, ist nach langerschwerer Krankheit im Alter von 62Jahren am 17. März verstorben. DieStadtwerke Chemnitz AG und dieStadt Chemnitz verlieren in ihm ei-nen hochgeschätzten Fachmann,ehemaligen Kollegen und über seineberuflichen Verpflichtungen hinausvielfach ehrenamtlich engagiertenMenschen, der Chemnitz auch nachseinem Ausscheiden aus dem akti-ven Berufsleben bis zu seinem Todverbunden geblieben ist.„Das ist eine sehr traurige Nachrichtfür Chemnitz“, sagte Oberbürger-meisterin Barbara Ludwig als Auf-sichtsratsvorsitzende der Stadt-werke. „Karl Gerhard Degreif hattenicht nur großen Anteil an der erfolg-reichen Entwicklung der Stadtwerke.Die Stadt wird ihn und sein vielfälti-ges kulturelles und soziales Engage-ment, das er bis zuletzt beibehaltenhat, sehr vermissen“, so die Oberbür-germeisterin. Peter Bossert, Nachfolger Karl Ger-hard Degreifs als kaufmännischerVorstand der Stadtwerke ChemnitzAG würdigte den Verstorbenen als„äußerst kompetenten Kollegen, vonden Mitarbeitern hoch geachtetenVorgesetzten und liebenswertenMenschen“. „Seit vielen Jahren wa-ren wir nicht nur beruflich, sondernauch sehr freundschaftlich miteinan-der verbunden. Der Tod Karl GerhardDegreifs bedeutet auch einen großenmenschlichen Verlust“, sagte PeterBossert. Karl Gerhard Degreif leitete seit demJahr 2000 als kaufmännischer Vor-stand die Stadtwerke Chemnitz AG,war darüber hinaus Geschäftsführerder Versorgungs- und Verkehrshol-ding Chemnitz sowie kaufmänni-scher Vorstand der Chemnitzer Ver-kehrs Aktiengesellschaft und hattegemeinsam mit seiner Ehefrau sei-nen Lebensmittelpunkt seither inChemnitz. Ende Mai vergangenenJahres trat Karl Gerhard Degreif ausgesundheitlichen Gründen seinenRuhestand an. Sein vielfältiges eh-renamtliches Engagement, unter an-derem als Vorsitzender des Kuratori-ums der Kinder- und Jugendstiftung„Johanneum“ und als Kuratoriums-mitglied der Technischen Universitätführte er auch nach seinem Aus-scheiden aus dem Stadtwerke-Vor-stand fort. !

Karl Gerhard Degreif verstorben

6,9 Millionen schwerbehinderte Men-schen leben nach Angaben des Statis-tischen Bundesamtes in Deutschland.(Stand Jahresende 2007) Ihre Zahl istseit 2005 um 2,3 Prozent gestiegen. In82 Prozent der Fälle werden Behinde-rungen durch Krankheiten verursacht.Bei etwa vier Prozent der Betroffenensind sie angeboren oder im Kleinkindal-ter eingetreten. Auch die gestiegeneLebenserwartung bedingt mit zuneh-mendem Alter verschiedenste Beein-trächtigungen. Die uneingeschränkteTeilhabe von behinderten Menschen,die sogenannte Inklusion, fordert die

2006 beschlossene UN-Konventionüber die Rechte von Menschen mit Be-hinderungen. Diese ist seit 2009 nunauch für Deutschland verbindlich. Mitdiesem Übereinkommen verbindetsich der Rechtsanspruch Behinderterauf Chancengleichheit und die Unter-bindung von Ausgrenzungen in der Ge-sellschaft. Inklusion – das Wort kommtaus dem Lateinischen und bedeutetEinbeziehung und unbedingte Zu-gehörigkeit. Die große politische Her-ausforderung besteht darin, in diesemSinne niemanden aus gesellschaftli-chen Strukturen auszugrenzen, Barrie-

ren abzubauen und soziale Institutio-nen zugänglich zu machen. Barriere-freiheit heißt, dass unter anderem Ver-kehrsräume, Einrichtungen, Gebäude,Gegenstände, Medien im öffentlichenwie privaten Bereich so gestaltet seinmüssen, dass sie von jedem Menschenunabhängig von gesundheitlichen oderaltersbedingten Beeinträchtigungenuneingeschränkt genutzt werden kön-nen. Auf die besonderen Erfordernissevon Menschen mit Beeinträchtigungeneinzugehen, dieser Aufgabe hat sich inChemnitz der Initiativkreis „Chemnitzfür ALLE“ verschrieben. In unserer Stadt

leben derzeit 38.523 Behinderte, da-von 25.980 Schwerbehinderte.„Ein Jahr Behindertenrechtskonvention– was ist in Chemnitz passiert?“ Das fra-gen die Initiatoren zum ersten Jahres-tag der Konvention am 26. März imTietz. Die Veranstaltung führt Vereine,Verbände und Initiativen der Behinder-tenarbeit sowie das Sozialamt zusam-men im Bestreben, Erreichtes zu be-richten und weitere Bedürfnisse zuerfassen bzw. zu analysieren. „Dennnoch ist in Sachen Umsetzung der ein-zelnen UN-Bestimmungen in Chemnitzviel zu tun“, konstatiert die Behinder-

tenbeauftragte der Stadt, Petra Liebe-trau. Deshalb sind die Vereine, Ver-bände, Initiativen der Behindertenar-beit und natürlich Menschen mitHandicap an diesem Tag aufgerufen,ihre Wünsche und Forderungen zu for-mulieren, was in unserer Stadt noch ge-tan werden muss, damit Chemnitz wirk-lich ein Chemnitz für alle wird. Das fängtbei der baulichen Barrierefreiheit anund hört bei einer inklusiven Schulenoch lange nicht auf“, so Klaus Mö-bius vom Behindertenbeirat. Eine Re-solution dazu wird am 26. März derOberbürgermeisterin übergeben.!

Chemnitz barrierefrei – Schritt für SchrittVor einem Jahr trat in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft: Betroffene Chemnitzer resümieren im Tietz

Sechstklässler der Gesamtschule „Kis-sanmaan koulu“ aus Tampere eröffne-ten am Sonntag im Schauspielhaus die12. Schultheaterwoche. Ihre Adaptiondes deutschen Märchens „Dornrös-chen“ fand bei dem vorwiegend jun-gen Publikum ebenso Anklang wie dieEigenproduktion der Altstadt-Lößnit-zer Mittelschule „Friedenskinder“ –eine thematische Auseinandersetzungmit den Ereignissen der Friedlichen Re-volution. Das traditionelle ChemnitzerFestival, das 1999 aus der Taufe geho-ben wurde, ist mit dem Gastauftritt derFinnen erstmals international gewor-den. Auch beteiligen sich DresdnerSchüler erstmalig an der Theaterwo-che, die noch bis zu 26. März 16 Stückeund Veranstaltung für junges Publikumbietet. Von 1999 bis 2009 hatten 99Schulen am Festival teilgenommen,das die Theater Chemnitz gemeinsammit dem Schulverwaltungsamt aus-richten. 38.000 Zuschauer sind in die-sem Zeitraum gezählt worden. !

Großes Sauber-machen in der CityRund 200 freiwillige Helfer, darunterProminente, wie die ChemnitzerOberbürgermeisterin, der Ordnungs-bürgermeister, der Schulbürgermeis-ter und der ASR-Betriebsleiter betei-ligten sich am Sonntag an der erstenFrühjahresputzaktion in der Innen-stadt. Zum wiederholten Mal hatteder Stadtreinigungsbetrieb zu diesembürgerschaftlichen Engagement fürein sauberes Chemnitz aufgerufen.Die Aktion soll in den kommendenWochen fortgesetzt werden. !www.asr-chemnitz.de

Foto: ASR

12. Ausgabe 2010, Seite 3

Page 4: Amtsblatt Chemnitz

12. Ausgabe 2010, Seite 4

Rathausbalkon zieht um:Stein für Stein nummeriertMarodes InnenlebendesSandsteinvorbauserhältneuesStahlkorsett

DerzeitkommtesaufderFrankenber-gerstraße stadtwärtszuVerkehrsein-schränkungen. Fahrzeuge werdenüber die Zeiß- zur FrankenbergerStraße umgeleitet, wobei die Zeiß-straße ab Helmholtzstraße als Ein-bahnstraßebeschildert ist.Diestadt-wärtigeHaltestellederCVAGwurdeauf die Umleitungsstrecke verlegt.Grunddafür ist derBaueinerMitte-linsel aufder FrankenbergerStraße.Die Arbeiten daran sollen bis zum1. April fertig sein. Bislang nutztenFußgänger einen provisorischenÜbergang,umzuden Bushaltestel-len undzum Eisenbahnmuseumzugelangen. Das Tiefbauamt hat nundenBauderMittelinsel inAuftragge-geben.Bordabsenkungensollenzu-dem barrierefreiesQuerenermögli-chen. Im Anschluss daran werdennochzweiweitereQuerungshilfenaufder Frankenberger Straße gebaut.DieseMittelinselnsollen inHöheKrü-gerstraße und Otto-Planer-Straßeeingeordnet werden. Der starkeFußgängerverkehrunddashoheKfz-Aufkommen von etwa 19.000 Fahr-zeugenproTagerforderndieseBau-tenzumSchutzderPassanten."

Mittelinsel sollFußgängerschützen

DieLandesdirektionChemnitzhatdenausgeglichenen Haushaltsplan derStadtChemnitz fürdas Jahr2010miteinemVolumenvon696,4MillionenEurobestätigt. „Das ist in jedemFallerfreulich,denndieseGenehmigungistdieVoraussetzungdafür,dasswirinvestieren können“, sagt Oberbür-germeisterinBarbaraLudwig.GeplantsindfürdiesesJahraußerhalbdesKon-junkturprogramms 14,6 MillionenEuro imBereich Schulen, 5,9Millio-nen Euro in Kindertagesstätten und14,4MillionenEurobeidenStraßen.EineAuflageder Landesdirektioner-streckt sichauf einHaushaltkonsoli-dierungskonzept, das die Stadt bis31.Oktobervorlegensoll.DievonderStadt beantragteKreditaufnahmefürInvestitionenund Investitionsförder-maßnahmen inHöhevon15,7Millio-nen Euro und die Verpflichtungser-mächtigungenbis indas Jahr2013 inHöhevon22,2MillionenEurowurdenvonderLandesdirektionmitAuflagenbestätigt.DiesedienendemZiel,denmittelfristigenHaushaltsausgleich in-nerhalbdergesetzlichenFristenwie-derherbeizuführen.ImZusammenhangmitderErteilungderKreditgenehmigungwürdigtedieRechtsaufsichtsbehördedieUmset-zungdesSchuldenabbaukonzeptesunddiedamitindenvergangenenfünfJahren einhergehende ReduzierungdesSchuldenstandesum insgesamt42,4 Millionen Euro. Des Weiterenberücksichtigtedie Landesdirektion,dasssichdieStadtbisherdiszipliniertbeim Haushaltsvollzug gezeigt hat.DerHaushalt2010 ist inChemnitzwiein nahezu allen Kommunen inDeutschland auf längere Sicht derletzteausgeglicheneHaushaltgewe-sen,bevordieAuswirkungenderWelt-wirtschaftskrisemit deutlich sinken-denEinnahmensichtbarwerden."

DerWinterhatdeutlicheSpurenandenChemnitzerStraßenhinterlassen:DieersteBestandsaufnahmeergabSchä-den von rund 1,4Millionen Euro. Da-von entfallen rund 400.000 Euro aufdas klassische „Löcherflicken“, dierestlicheSummemuss für großflächi-gere Ausbesserungen ausgegebenwerden. Eine abschließendeAnalyseallerSchädenwirdEndeMaierwartet.DerstädtischeBauhof ist zurzeit jedenTag im Einsatz, um die Fahrbahnenauszubessern. Außerdem arbeitenneun Firmen aus Chemnitz und demUmlandgleichzeitiganderSchadens-beseitigung imStraßennetz. Prioritäthaben die Stellen, an denen die Ver-kehrssicherheit gefährdet ist, es folgtdas Hauptstraßennetz vor dem Ne-bennetz. Besonderer Bedarf bestehtmomentan zumBeispiel inder Zwick-

auer und in derDresdner Straße, derReichsstraße, der Geibelstraße, derStraßeUsti nad Labem,der Chemnit-zer Straße in Grüna und der Ober-frohnaerStraßeinRabenstein.Bislangwurdenweitmehrals 100TonnenAll-wettermischgutund65TonnenHeiß-mischgutverarbeitet.FürdieStraßeninstandsetzungstehenim Jahr2010–die jetzt veranschlagten1,4MillionenEuroeingerechnet - rund1,95MillionenEurozurVerfügung.Dassind350.000Euromehrals imvergan-genenJahr.„Wirhoffentrotzdem,dassdie Interventionder LandkreisebeimFreistaat, diewir natürlich unterstüt-zen,dochnochzumErfolg führt“, sagtOberbürgermeisterinBarbaraLudwig.Bislanghabedie sächsischeStaatsre-gierungkeinerlei zusätzlicheMittel inAussichtgestellt."

StädtischerHaushaltbestätigt

Schlaglöcher: HarterWinter hinterlässtKraterWochenlangerDauerfrost ramponiertStraßenbelag–WinterschädenanStraßenkosten1,4MillionenEuro

400.000Eurowerdenalleinzum„Löcherflicken“ benötigt. Foto:Truxa

DerzeitwächsteinGerüstanderRathausfassadeempor. Foto:Truxa

InKürzewerdendieSteinedesBalkonsamRathausStückder abgenommen:Die Maßnahme ist Teil der Fassa-densanierung innerhalbdesKonjunk-turprogramms II. Bei der KartierungundBauzustandsanalysederRathaus-fassade imvergangenenHerbstwarenerheblicheSchäden festgestelltwor-den,die insbesonderedenBalkonvordemStadtverordnetensaal, denBal-kon über dem Erker (Nordseite) undTreppenaufgang sowie Fassaden-nische im Innenhofbetreffen.LockereSteine seienbei der aufwän-

digen Voruntersuchung bereits ent-ferntworden. Anden vier genanntenStellenentstehe jedochgrößerer Sa-nierungsbedarf, als ursprünglich an-genommen, teilte diemit derAnlaysebetrauteFirmamit.Soseidurch FugenzwischendenSan-steinenWasser indasMauerwerkge-langtundhabedieStahlkonstruktiondesRathausbalkonsstarkgeschädigt.Die SandsteinedesBalkons vor demStadtverordnetensaalwerdenjetztein-zeln herausgelöst, nummeriert undhinterdemRathausgelagert.Dieswird

etwa drei Wochen in Anspruch neh-men.Danachgehtesdarum,dieTrag-fähigkeitdesBalkonswährendderBo-densanierungdesStadtverordneten-saals wieder herzustellen. Hierzu istderNeumarktbereichabgesperrtwor-den.Der Zugang zum Rathaus ist jedochmöglich.ZwischenJuniundOktober istdanngeplant, denWiederaufbaudesBalkons vor dem Stadtverordneten-saal sowiedieweiterengenanntenSa-nierungen abzuschließen.Wie langedie Maßnahme Rathausbalkon kon-

kret dauert, hängt vomSchadensbildab,dassicherstausderUntersuchungderSteine ergibt. Fest steht, dassdieSanierungder Rathausfassade teuerwird, als ursprünglich angenommen.Die geplanten 1,1MillionenEurower-den um rund750.000 Euro Konjunk-turmittel aufgestockt, dieursprünglichzur Sanierung des Umweltzentrumsvorgesehenwaren.DieStadtunddiedortansässigenVer-eine hatten sich darauf verständigt,dasGebäudeauf demKaßberg nichtzusanieren."

Rechtsanwalt AndreasBöhmewurdezum Ombudsmann derStadtbestellt.Er löst den seit 2007 tätigen Rechts-anwalt Peter Lipp als Antikorrupti-onsbeauftragten ab, dessenAmtszeitzum Jahresende 2009 ausgelaufenwar. Andreas Böhmes Amtszeit be-

ginnt am 1. April. Der seit 1996 inChemnitz tätige Fachanwalt für Ar-beits- und Familienrecht geht in sei-ner FunktionvertraulichHinweisenzuBestechlichkeit, Vorteilsnahme undKorruption im Amt nach und infor-miert den städtischen Anti-Korrupti-

onskoordinator über begründeteVer-dachtsfälle. Er arbeitet weisungsfreiund hat Befugnissewie ein uneinge-schränktes Informationsrecht. "

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OmbudsmannabApril imAmt

Foto:privat

Page 5: Amtsblatt Chemnitz

In seinen „Erinnerungen aus meinenLeben“ beschreibt Johann Winklhoferdie Gründung der Firma Winklhofer &Jaenicke wie folgt. „Zunächst miete-ten wir am 15. Februar 1885 in der Post-straße 38 im Hinterhause eine kleineWerkstätte mit nebenliegendem Büro.Am 26. Februar erfolgte die Eintragungder neuen Firma in das Handelsregi-ster unter dem Namen: „ChemnitzerVelociped-Depot Winklhofer & Jae-nicke.“ Dann wurden bei einem Tröd-ler zwei alte wurmstichige Schreibti-sche gekauft und in einem anderenGeschäft eine gebrauchte Drehbankfür Fußbetrieb. Nachdem nun auchnoch die sonstigen sofort gebrauch-ten Werkzeuge angeschafft waren,konnte der Betrieb losgehen...UnsereMittel waren sehr beschränkt. Ichbrachte nach Chemnitz an Bargeld er-sparte 600 RM und einen Parallel-schraubstock mit. Mein Partnerkonnte einige tausend Mark beisteu-ern, die ihm Verwandte geliehen hat-

ten.“ Sie begannen mit der Reparaturvon Fahrrädern und dem Verkauf vonenglischen „Rudge“–Räder. Jaenicke leitete die Reparaturwerk-statt, Winklhofer übernahm den Ver-kauf und die Buchführung.Da das Geschäft gut anlief, zogen

Winklhofer & Jaenicke am 1. Februar1886 in größere Räume in der Theater-straße 14. Hier beschäftigten sie schon22 Arbeiter und begannen mit demBau von Hochrädern Marke „Wande-rer“, deshalb änderten sie den Firmen-namen in Chemnitzer „Velociped-Fa-brik Winklhofer & Jaenicke“. Die Firmakonnte nun auf eigenen Füßen stehen

und gab die Vertretung für „Rudge“auf. In der Nacht vom 31. März zum 1.April 1887 brannte die Werkstatt aus.dabei wurde auch der größte Teil der

im Winter produzierten Fahrräder mitvernichtet. Doch die jungen Unterneh-mer gaben nicht auf. Sie verlegten ihreFirma an die Hartmannstraße 11. "

Aus der Geschichte der Wanderer-Werke Teil 2Firmentaufe 1885: Velociped-Depot als Grundstein für späteres Marken-Unternehmen

Unscheinbarer Beginn: In einer winzigen Werkstatt startetenJaenicke und Winklhoferihr Fahrrad-Unternehmen.

Foto: Archiv

Mit einigen tausend Mark geliehenem Kapital standen die Unternehmer aufeigenen Füßen.

In diesen Wochen wandern sie wieder,die Kröten und Frösche und weil siedabei Straßen überqueren, helfen ih-nen Naturschützer über den Weg.Fünf Grad plus sollten es schon sein inder Nacht. Dann verlassen Erdkröten,Grasfrösche und die drei in unsererRegion vorkommenden Molcharten:Teich-, Berg- und Kammmolch ihre Win-terquartiere und machen sich auf denWeg zu ihren Laichgewässern. Grasfrö-sche können dabei bis zu 800 Meterund Erdkröten sogar bis zu zwei Kilo-meter Wegstrecke zurücklegen. DieKröten wandern naturgemäß langsa-mer, oft noch mit den Männchen imHuckepack; Frösche haben schon mitein paar schnellen Sprüngen die ge-fährlichen Straßen überquert, die inweniger dicht besiedelten Gebieten oft-mals ihre Wanderstrecken durchtren-nen. Ein Drittel aller Amphibienarten ist inDeutschland vom Aussterben bedroht,schon wegen des Rückgangs ihrer Le-bensräume. Auch belegen Untersu-chungen, dass Verluste bei der Früh-jahrswanderung eine weitere Ursachefür den Rückgang der Amphibien sind.Um sie vor dem Tod auf der Straße zubewahren, hat das Umweltamt an Stel-len, die Amphibien regelmäßig passie-ren, niedrige Zäune aufgestellt, so an

der Röhrsdorfer Straße auf der Höhedes Speichers Altendorf, am Stiftswegauf der Höhe des Kirchgrundes und ander Eubaer Straße. Entlang der Leitele-mente werden die Tiere zu Durchläs-

sen geführt an denen sie die Straße un-terqueren können. Bei Straßenneu-bauten, wie am neuen Südringab-schnitt oder an der verlängerten Kalk-straße, sind solche dauerhaften Ein-richtungen für Amphibien und wan-dernde Wildtiere vorgesehen.An manchen Orten, wie am Bräuteich-weg in Wittgensdorf und am Gymna-

sium Einsiedel aber auch an der EubaerStraße (westlich der neuen Amphibien-schutzanlage) werden für die Laich-wanderung extra Zäune und Eimerfal-len aufgestellt.

Abends und morgens kontrollieren frei-willige Naturschutzer die Zäune undBehältnisse und tragen die Kröten undFrösche über die Straße.Im Einzelfall können auch Straßenvorübergehend in den Abend- undNachtstunden für den Verkehr gesperrtwerden, so wie bereits in den letztenJahren die Forststraße im Zeisigwald.

Zudem mahnen 70 Warnschilder „Ach-tung Kröten“ Autofahrer zu einer ange-messenen Fahrweise.Alle heimischen Amphibien sind be-sonders geschützt. In Chemnitz kom-

men neben den bereits genannten Ar-ten auch Knoblauchkröten, Kreuz-kröten, Teichfrösche, Kleine Wasser-frösche, Seefrösche und Feuersala-mander vor. Mehrere hundert Teicheund Tümpel dienen in unserer Gegendals Laichgewässer.AAuusskkuunnfftt zzuumm TThheemmaa ggiibbtt eess bbeeiimmUUmmwweellttaammtt !448888 33660022..

Kröten und Frösche auf HochzeitsreiseIn Obhut von Naturschützern: Fangzäune und Durchlässe schützen Amphibien

Zu Tausenden sind die Amphi-bien wie dieser Grasfrosch nunauf dem Weg zu ihren Laichge-wässern, in denen sie ihre Eier ab-legen. Vorsicht Autofahrer! An manchenStraßenrändern sind in der Däm-merung ehrenamtliche Helfer un-terwegs, die die Tiere vor demTod auf der Straße bewahren.

Foto: Umweltamt

Das Verbrennen von Pflanzenabfällenist laut Pflanzenabfallverordnungganzjährig verboten. Darauf verweistdas Umweltamt. Die Behörde setztnicht nur das Verbrennungsverbotdurch, sondern prüft auch im Einzel-fall auf formlosen schriftlichen Antrag,ob Pflanzenabfälle ausnahmsweise inden Monaten April oder Oktober ver-brannt werden dürfen. Der Antragstel-ler hat dazu den Nachweis zu führen,dass ihm eine alternative Verwertungzur Verbrennung weder möglich nochzumutbar ist. Eigentlich sollten nur we-nige von dieser Ausnahme Gebrauchmachen, denn es gibt in Chemnitz einumfangreiches und flächendeckendesAngebot zur Verwertung von Pflanzen-abfällen, beispielsweise mit der Bio-tonne oder aber über die Wertstoffhöfedes ASR. Auch Eigenkompostierungkommt in Frage. Dabei wird man vonder Gebührenpflicht für die Biotonneentbunden. Wer Laubsäcke nutzenmöchte, kann diese übrigens ganz-jährig in der Kundendienstzentrale desASR auf der Blankenburgstraße 62 so-wie in den Bürgerservicestellen undauf den Wertstoffhöfen erwerben.Auch Baum-, Strauch- und Hecken-schnitt kann man kostenlos bei denWertstoffhöfen abgeben. Es müssenalso nicht ausschließlich nur die Aus-nahmezeiträume der Pflanzenabfall-verordnung – April und Oktober – ge-nutzt werden. Wartezeiten an denWertstoffhöfen lassen sich so oft ver-meiden. "IInnffoorrmmaattiioonneenn uunntteerr !?? 44888833665500 bbzzww..uunntteerr ! 44009955110022 ooddeerr --110033..

Umwelt schonen: Pflanzenabfällenicht verbrennen!

Die höheren Temparaturen kündenvom Frühling und in Kürze werden dieMitarbeiter des Grünflächenamtes inden städtischen Grünanlagen mit derPflanzung von insgesamt 13.500 Früh-blühern beginnen. Sobald die Erdefrostfrei ist, werden 11.700 Stiefmüt-terchen, 1.200 Tausendschönchen so-wie 600 Vergissmeinnicht-Pflanzen ge-setzt. Schon im Herbst gelangtendagegen 6.300 Blumenzwiebeln, dar-unter zwei verschiedene Tulpensortenins Erdreich im Park am „Roten Turm“.Neben dieser Grünanlage bepflanztdas Grünflächenamt auch die Anlageam Schloßplatz. Ende März sollen dieArbeiten in diesen Grünanlagen begin-nen, vorausgesetzt das Wetter lässtdiese gärtnerischen Arbeiten zu. "

Es riecht nach Frühling allerorten

„Hauserhalt durch Nutzung“ lautet dieMaxime des Leipziger Vereins Haushal-ten zur Rettung gefährdeter Gründer-zeithäuser. Er wird eine Veranstaltungder Agentur StadtWohnen Chemnitz am30. März, 18.30 Uhr mit einer Ausstel-lung und einem Vortrag zu Wächter-häusern in Leipzig begleiten. Die Schauwird für zwei Monate in der Müllerstraße16 gezeigt und kann dienstags von 14bis 18 Uhr besichtigt werden. Der Ver-ein Haushalten gründete sich 2004 vordem Hintergrund des zunehmendenLeerstands und daraus resultierendenVerfalls historischer Altbauten. Das Au-

genmerk liegt auf dem Erhalt von städ-tebaulich wichtigen unsanierten Gebäu-den. Auch in Chemnitz wurden die Vor-teile von Zwischennutzungen erkanntund von der Agentur StadtWohnen-Chemnitz und dem Verein StadtHaltenChemnitz e.V. auf den Weg gebracht.Das Wächterhausmodell bietet Eigentü-mern die Möglichkeit, ihren Besitz vordem Verfall zu schützen und von anfal-lenden Unterhaltungskosten zu entla-sten. Nutzer aus sozialen, kulturellenoder gewerblichen Bereichen, die künf-tigen „Hauswächter“, haben dagegenMöglichkeiten durch günstige Konditio-

nen, erhaltenswerte Gründerzeitob-jekte zwischen zu nutzen. Das erste Wächterhaus befindet sichauf der Zietenstraße 70. Dieses Objektwird von einer Vielzahl unterschiedlicherHauswächter genutzt und befindet sichmomentan in der Phase der Herrichtungdes Gebäudeinneren. Die Bestandsent-wicklung auf dem Chemnitzer Woh-nungsmarkt bietet auch in anderenStadtteilen solche Möglichkeiten. DieAgentur StadtWohnen Chemnitz wirdam 30. März über unkonventionelle Kon-zepte des Hauserhalts informieren. wwwwww..ssttaaddttwwoohhnneenn--cchheemmnniittzz..ddee

Hauswächter im Wächterhaus? Wenig Geld für viel Fläche

Am 29. März findet von 10 bis 12 Uhrim Beratungsraum 479 im Bürger-und Verwaltungszentrum „Moritz-hof“, Bahnhofstraße 53 die nächsteSprechstunde des Seniorenbeiratesstatt. Hier gibt es die Möglichkeit,Hinweise, Anregungen und Vor-schläge an einen Vertreter des Seni-orenbeirates zu richten. Ansprech-partner sind Gieslinde Fleischer undHermann Bartl. "

SprechstundeSeniorenbeirat

Foto: Privat

12. Ausgabe 2010, Seite 5

Page 6: Amtsblatt Chemnitz

12. Ausgabe 2010, Seite 6

GGrruunnddssttüücckk:: Johannes-Dick-Str.,09123 Chemnitz, Flurstück 646 derGemarkung MarkersdorfEEiiggeennttüümmeerr:: Stadt ChemnitzLLaaggee:: Das Grundstück befindetsich in einem aufgelockertenWohngebiet im südlichen Stadtge-biet von Chemnitz. Die Anschluss-stelle Chemnitz-Süd der BAB 72 istca. 4 km entfernt.Der Stadtteil Markersdorf ist durchden öffentlichen Personennahver-kehr (Straßenbahnlinien 4, 5 unddie Buslinien 22, 36, 93, N 17, 200und 201) sehr gut erschlossen.NNuuttzzuunngg:: Das Grundstück ist un-

bebaut, der Rückbau des ehemali-gen Schulgebäudes einschließlichTurnhalle erfolgte im Jahr 2008.GGrröößßee:: 8.748 m2

BBaauurreecchhtt:: Nach Vorliegen des Be-bauungskonzeptes erfolgt die Be-urteilung, inwieweit ein vorhaben-bezogener Bebauungsplan erfor-derlich bzw. die Zulässigkeit ge-mäß § 34 BauGB gegeben ist. Nach Art der baulichen Nutzungentspricht die nähere Umgebungeinem allgemeinen Wohngebiet.Zulässig sind Wohnen und nichtstörendes Gewerbe.KKaauuffpprreeiiss:: gegen Gebot

HHiinnwweeiissee:: Alle tatsächlichen undrechtlichen Angaben in diesemKurzexposé sind mit größtmögli-cher Sorgfalt zusammengestelltworden. Gleichwohl kann für dieRichtigkeit und Vollständigkeitkeine Gewähr übernommen wer-den.Bei dieser Anzeige handelt es sich

um eine Aufforderung zur Abgabevon Angeboten. Die Stadt Chem-nitz ist verpflichtet, die Liegen-schaft mindestens zum Verkehrs-wert zu veräußern. Mit der Abgabeeines Angebotes entsteht kein An-spruch auf Abschluss eines Kauf-vertrages.Ihr Kaufpreisangebot mit Bebau-

ungskonzept senden Sie bitte an:Stadt Chemnitz, Liegen-schaftsamt, Annaberger Straße 89,09120 Chemnitz.Ansprechpartner: Herr Döring,Tel.: 0371/488-2820, E-Mail: [email protected],Technisches Rathaus, AnnabergerStraße 89, 09120 Chemnitz.

Verkauf eines unbebauten Grundstückes/Immobilienangebot der Stadt Chemnitz

Auf Grund des § 2 Abs. 1 Satz 2Baugesetzbuch wird bekannt ge-macht, dass der Planungs- undUmweltausschuss in seiner Sit-zung am 02.03.2010 Folgendes be-schlossen hat:1. Für das Gebiet Kaßberg Ost sollder einfache Bebauungsplan Nr.10/04 Kaßberg Ost aufgestellt wer-den.Der räumliche Geltungsbereichdes Plangebietes wird durch diePlanzeichnung bestimmt.Folgende Planungsziele werdenangestrebt:- Regelung der Stellung der Ge-

bäude und der überbaubarenGrundstücksfläche,

- Vermeidung einer weiterenNachverdichtung des Karreein-nenbereiches einschließlich ei-ner weiteren Versiegelung,

- Orientierung der Bebauung ander das Gebiet prägendenBlockrandstruktur,

- Erhaltung der Bebauung und Si-cherung der Wohnqualität,

2. Der Bebauungsplan soll im ver-einfachten Verfahren gemäß § 13Abs. 1 BauGB aufgestellt wer-den.Dementsprechend wird von derfrühzeitigen Unterrichtung undErörterung nach § 3 Abs. 1 BauGBund § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2Abs. 4 BauGB, von dem Umwelt-bericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2BauGB, welche Arten umweltbe-zogener Informationen verfügbar

sind, sowie von der zusammenfas-senden Erklärung nach § 6 Abs. 5Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB ab-gesehen.

Chemnitz, den 17.03.2010

gez. BBuutteennooppAmtsleiter Stadtplanungsamt

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellungsbeschluss zum einfachen Bebauungsplan Nr. 10/04Kaßberg Ost

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sup. Die Prognose der Europäi-schen Stiftung für Allergiefor-schung (ECARF) in Berlin be-ruht auf langjährigen Messungendes Deutschen Polleninformati-onsdienstes (PID). Dabei ist einZwei-Jahres-Rhythmus erkenn-bar. In jedem geraden Jahr istdemnach mit einem besondersstarken Birkenpollenflug zu rech-nen. Hauptsaison für Birkenpol-len wird voraussichtlich von EndeMärz bis Ende Mai sein. „Ich rateallen Birkenpollenallergikern,dass sie sich schon vor Beginn desPollenflugs in diesem Jahr mitden notwendigen Antihistami-nika versorgen“, empfiehlt Prof.Karl-Christian Bergmann vomPID. Wer sein Allergieproblemdauerhaft lösen will, sollte einenallergologisch ausgebildeten Arztauf die Möglichkeit einer spezifi-schen Immuntherapie (SIT) an-sprechen. Dabei wird der Körperschrittweise an das Allergen ge-wöhnt und dadurch wieder un-empfindlicher. Eine SIT kann mitSpritzen, alternativ heute aberauch mit Tropfen oder Tablettenerfolgen. Eine anhaltende Wir-kung nach der dreijährigen The-rapie ist z. B. für die Gräser-Impf-Tablette (Grazax) inzwischendurch Studien belegt worden.Auch die Tabletten-Behandlungzu Hause wird durch eine regel-mäßige Facharzt-Betreuung be-gleitet. Therapietreue ist hier ge-nauso erforderlich wie bei denInjektionen.

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Page 9: Amtsblatt Chemnitz

Aufgrund von § 74 SächsGemO hatder Stadtrat der Stadt Chemnitz inder Sitzung am 27. Januar 2010 mitBeschluss-Nr. B-019/2010 fol-gende Haushaltssatzung für dasHaushaltsjahr 2010 beschlossen:

§§ 11Der Haushaltsplan wird festge-setzt mit1. den Einnahmen von

696.410.732 EURden Ausgaben von

696.410.732 EURdavon im VerwaltungshaushaltEinnahmen von 563.254.523 EURAusgaben von 563.254.523 EURim VermögenshaushaltEinnahmen von 133.156.209 EURAusgaben von 133.156.209 EUR2. dem Gesamtbetrag der vorgese-henen Kreditaufnahmen für Inve-stitionen und Investitionsförde-rungsmaßnahmen (Kreditermäch-tigung) von 15.700.000 EUR3. dem Gesamtbetrag der vorgese-henen Verpflichtungsermächti-gungen von 42.304.712 EUR

§§ 22Der Höchstbetrag der Kassenkre-dite wird festgesetzt auf

75.000.000 EUR§§ 33

Die Hebesätze wurden festgesetzt1. für die Grundsteuera) für die land- und forstwirtschaft-lichen Betriebe (Grundsteuer A)auf 300 v. H.b) für die Grundstücke (Grund-steuer B) auf 475 v. H.

der Steuermessbeträge;

2. für die Gewerbesteuer auf 450 v. H.

der Steuermessbeträge.§§ 44

(1) Über- und außerplanmäßigeAusgaben nach § 79 Abs. 1 Sächs-GemO sind als erheblich zu be-trachten, wenn sie im Einzelfall100.000 EUR übersteigen.Bis zu diesem Betrag ist der Stadt-kämmerer ermächtigt zu entschei-den. Der Kämmereiamtsleiterinwird bis zu einem Betrag von25.000 EUR die Ermächtigung dazuerteilt.Diese Wertgrenzen gelten auch fürüber- und außerplanmäßige Ver-pflichtungsermächtigungen beiEinhaltung des im § 1 Nr. 3 ausge-wiesenen Gesamtbetrages.(2) Über- und außerplanmäßigeAusgaben für Maßnahmen desKonjunkturprogrammes II gelteneinschließlich der Deckungsquel-len generell als unerheblich.

§§ 55Der Wirtschaftsplan des Abfallent-sorgungs- und Stadtreinigungsbe-trieb der Stadt Chemnitz wird fest-gesetzt1. im Erfolgsplan mit Erträgen inHöhe von 31.998.791 EURmit Aufwendungen in Höhe von

31.513.306 EURmit einem Jahresüberschuss von

485.485 EURim Vermögensplan mit Einnahmenin Höhe von 5.422.488 EUR

mit Ausgaben in Höhe von6.568.293 EUR

2. mit dem Gesamtbetrag der vor-gesehenen Kreditaufnahmen fürInvestitionen und Investitionsför-derungsmaßnahmen (Krediter-mächtigung) von 0 EUR3. mit dem Gesamtbetrag der vor-gesehenen Verpflichtungsermäch-tigungen von 1.000.000 EUR4. mit dem Höchstbetrag der Kas-senkredite in Höhe von

1.000.000 EURDer Wirtschaftsplan des Entsor-gungsbetriebes der Stadt Chem-nitz wird festgesetzt1. im Erfolgsplan mit Erträgen inHöhe von 30.465.645 EURmit Aufwendungen in Höhe von

25.018.410 EURmit einem Jahresüberschuss von

5.447.235 EURim Vermögensplan mit Einnahmenin Höhe von 46.654.625 EURmit Ausgaben in Höhe von

45.051.950 EUR2. mit dem Gesamtbetrag der vor-gesehenen Kreditaufnahmen fürInvestitionen und Investitionsför-derungsmaßnahmen (Krediter-mächtigung) von 24.911.500 EUR3. mit dem Gesamtbetrag der vor-gesehenen Verpflichtungsermäch-tigungen von 6.630.000 EUR4. mit dem Höchstbetrag der Kas-senkredite in Höhe von

1.000.000 EURDer Wirtschaftsplan des Friedhofs-und Bestattungsbetrieb der StadtChemnitz wird festgesetzt

1. m Erfolgsplan mit Erträgen inHöhe von 4.215.810 EURmit Aufwendungen in Höhe von

4.133.292 EURmit einem Jahresüberschuss von

82.518 EURim Vermögensplan mit Einnahmenin Höhe von 912.770 EURmit Ausgaben in Höhe von

740.735 EUR2. mit dem Gesamtbetrag der vor-gesehenen Kreditaufnahmen fürInvestitionen und Investitionsför-derungsmaßnahmen (Krediter-mächtigung) von 0 EUR3. mit dem Gesamtbetrag der vor-gesehenen Verpflichtungsermäch-tigungen von 0 EUR4. mit dem Höchstbetrag der Kas-senkredite in Höhe von

250.000 EURDer Wirtschaftsplan des Eigenbe-triebes „Das TIETZ” Eigenbetriebder Stadt Chemnitz wird festge-setzt1. im Erfolgsplan mit Erträgen inHöhe von 2.592.398 EURmit Aufwendungen in Höhe von

10.835.024 EURmit einem Jahresfehlbetrag von

8.242.626 EURim Vermögensplan mit Einnahmenin Höhe von 8.758.486 EURmit Ausgaben in Höhe von

8.758.486 EUR2. mit dem Gesamtbetrag der vor-gesehenen Kreditaufnahmen fürInvestitionen und Investitionsför-derungsmaßnahmen (Krediter-mächtigung) von 0 EUR

3. mit dem Gesamtbetrag der vor-gesehenen Verpflichtungsermäch-tigungen von 0 EUR4. mit dem Höchstbetrag der Kas-senkredite in Höhe von 0 EURMit Bescheid vom 11. März 2010bestätigte die LandesdirektionChemnitz die Gesetzmäßigkeit dervorgelegten Haushaltssatzungund des Haushaltsplanes im Hin-blick auf den gemäß § 72 Sächs-GemO zu wahrenden Haushalts-ausgleich. Die genehmigungs-pflichtigen Bestandteile der Haus-haltssatzung wurden mit Auflagengenehmigt.Die Haushaltssatzung der StadtChemnitz für das Jahr 2010 wirdhiermit öffentlich bekannt ge-macht. Gemäß § 76 Abs. 3 der Gemeinde-ordnung für den Freistaat Sachsenwird hiermit bekannt gemacht,dass die Haushaltssatzung und derHaushaltsplan der Stadt Chemnitzfür das Haushaltsjahr 2010 in derZeit vom 25. März 2010 bis 31. März2010 im Bürger- und Verwaltungs-zentrum Moritzhof, Bahnhofstraße53, Zimmer 609 zu folgenden Zei-ten öffentlich ausliegen: Montag bis Freitag 8.30 bis 12.00Uhr und zusätzlich Dienstag undDonnerstag 13.30 bis 18.00 Uhr.

Chemnitz, den 18. März 2010

(Dienstsiegel)BBaarrbbaarraa LLuuddwwiiggOberbürgermeisterin

Haushaltssatzung der Stadt Chemnitz für das Haushaltsjahr 2010

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12. Ausgabe 2010, Seite 9

Page 10: Amtsblatt Chemnitz

12. Ausgabe 2010, Seite 10

Aufgrund der §§ 4 und 124 der Ge-meindeordnung für den FreistaatSachsen (SächsGemO) in der Fas-sung der Bekanntmachung vom 18.März 2003 (SächsGVBl. S. 55, ber.S. 159) in der derzeit geltendenFassung und der §§ 67 ff. der Ge-werbeordnung (GewO) in der Fas-sung der Bekanntmachung vom22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202)in der derzeit geltenden Fassunghat der Stadtrat der Stadt Chem-nitz in seiner Sitzung am10.03.2010 mit Beschluss-Nr.: B-015/2010 die folgende Satzungbeschlossen:

§§ 11GGeellttuunnggssbbeerreeiicchh

Die Stadt Chemnitz, nachfolgendVeranstalter genannt, betreibt Wo-chen-, Spezial-, Trödel- und Jahr-märkte sowie den ChemnitzerWeihnachtsmarkt als öffentlicheEinrichtungen.

§§ 22PPllaattzz,, ZZeeiitt uunndd ÖÖffffnnuunnggsszzeeiitteenn ddeerr

MMäärrkkttee(1) Platz, Zeit und Öffnungszeitender Märkte werden durch den Ver-anstalter jährlich in einem Markt-kalender festgelegt und im Amts-blatt der Stadt Chemnitz ver-öffentlicht.(2) Soweit in dringenden Fällenvorübergehend Platz, Markttagund Öffnungszeiten vom Veran-stalter abweichend festgelegt wer-den, wird dies öffentlich bekanntgemacht.

§§ 33GGeeggeennssttäännddee ddeess MMaarrkkttvveerrkkeehhrrss

Auf den Chemnitzer Märkten dür-fen nur die in der jeweiligen Aus-schreibung festgelegten Gegen-stände feilgeboten werden.

§§ 44TTeeiillnnaahhmmee aann MMäärrkktteenn

(1) Für die Teilnahme an den städ-tischen Märkten bedürfen dieMarktteilnehmer der Zulassung.Die Zulassung ist schriftlich bis zudem in der jeweiligen Ausschrei-bung genannten Bewerbungs-schluss zu beantragen. Ausgenom-men sind Trödelmärkte, für die diespeziellen Festlegungen in der je-weiligen Ausschreibung gelten.(2) Dem Antrag sind die in der je-weiligen Ausschreibung geforder-ten Unterlagen beizufügen.(3) Das Verfahren für Dienstleis-tungserbringer im Sinne von Art. 4EU-Dienstleistungsrichtlinie kannauch über den einheitlichen An-sprechpartner nach dem Gesetzüber den einheitlichen Ansprech-partner im Freistaat Sachsen(SächsEAG) vom 13. August 2009(Sächs GVBl. S. 438), in der jeweilsgeltenden Fassung, in Verbindungmit § 1 des Verwaltungsverfah-rensgesetzes für den FreistaatSachsen (SächsVwVfG) und den §§ 71 a – e des Verwaltungsverfah-rensgesetzes (VwVfG) abgewickeltwerden.(4) Über den Antrag auf Zulassungist innerhalb einer Frist von 3 Mo-naten zu entscheiden. Wird inner-halb dieser Frist über den Antragnicht entschieden, so gilt die Zu-lassung als erteilt. § 1 des Verwal-tungsverfahrensgesetzes für denFreistaat Sachsen (SächsVwVfG) inVerbindung mit § 42 a Verwal-tungsverfahrensgesetz (VwVfG)gilt entsprechend. Die Frist beginntam Tag des in der Ausschreibungangegebenen Bewerbungsschlus-ses.(5) Die Zulassung gilt nur für denzugewiesenen Standplatz. Ein An-spruch auf Zuweisung eines be-stimmten Standplatzes besteht

nicht.(6) Über die Zulassung wird nachpflichtgemäßem Ermessen ent-schieden. Für die Vergabe derStandplätze zum ChemnitzerWeihnachtsmarkt gilt die Richtli-nie zur Regelung der Zulassungs-grundsätze, die gemäß § 22 Abs.3 Ziffer 4 der Hauptsatzung derStadt Chemnitz erlassen wurde.(7) Die Zulassung kann vom Ver-anstalter versagt werden, wenn 1. Tatsachen die Annahme recht-fertigen, dass der Antragsteller fürdie Teilnahme am Markt die erfor-derliche Zuverlässigkeit nicht be-sitzt,2. der zur Verfügung stehendePlatz nicht ausreicht,3. nicht alle erforderlichen Unter-lagen gemäß Ausschreibung vor-liegen.(8) Die Zulassung kann vom Ver-anstalter widerrufen werden, wenn1. eine fehlerhafte Zulassung vor-liegt, die auf das Verschulden desAntragstellers zurückzuführen ist,2. der Standplatz nicht benutztwird,3. die Fläche des Marktes ganzoder teilweise für bauliche oderandere öffentliche Zwecke benö-tigt wird,4. der Inhaber der Zulassung oderdessen Beauftragte gegen Aufla-gen seiner Zulassung verstoßenhaben.

§§ 55ZZuuwweeiissuunngg ddeerr SSttaannddpplläättzzee

Die Zuweisung der Standplätze er-folgt durch den Veranstalter vorBeginn des Marktes. Der Stand-platz darf vor Zuweisung nicht be-zogen werden. Die Zuweisung istnicht übertragbar.

§§ 66AAuuff-- uunndd AAbbbbaauu

(1) Waren, Verkaufseinrichtungenund sonstige Betriebsgegen-stände dürfen frühestens zweiStunden vor Marktbeginn imMarktbereich aufgestellt und aus-gepackt werden. Bei Beginn derMarktzeit müssen die Stände auf-gebaut und mit Waren belegt sein.(2) Der Standplatz muss späte-stens eine Stunde nach Beendi-gung der Marktzeit sauber verlas-sen werden. Bei Nichteinhaltungkönnen auf Kosten des Standinha-bers Marktgegenstände und -geräte zwangsweise entfernt wer-den.(3) Während der Marktzeit ist dasEinfahren in den Marktbereich un-zulässig.(4) Zugewiesene Standplätze aufWochen- und Jahrmärkten sind bisspätestens eine Stunde vor Markt-beginn zu belegen, anderenfallserlischt der Standplatzanspruch.Abweichende Regelungen für Ver-kaufswagen und -anhänger sindgenehmigungsbedürftig. (5) Die Strombereitstellung erfolgtbis spätestens eine Stunde vorMarktöffnung und bis zum Mark-tende.(6) Für die Durchführung von Spe-zialmärkten gelten gesonderteAuf- und Abbauzeiten, die mit demZuweisungsbescheid bekannt ge-geben werden.

§§ 77VVeerrkkaauuffsseeiinnrriicchhttuunnggeenn

(1) Als Verkaufseinrichtungen aufden Märkten sind nur Verkaufs-stände, ausnahmsweise Verkaufs-wagen und –anhänger, zugelas-sen. Verkaufswagen und Verkaufs-anhänger bedürfen der Genehmi-gung durch den Veranstalter undwerden ausschließlich beim Ange-bot unverpackter Lebensmittel ge-

stattet. Sonstige Fahrzeuge dürfenwährend der Marktzeit auf derMarktfläche nicht abgestellt wer-den. (2) Verkaufseinrichtungen müssenstandfest sein und dürfen nur inder Weise aufgestellt werden, dassdie Marktoberfläche nicht beschä-digt wird. Die Verkaufseinrichtun-gen müssen sich in einem saube-ren Zustand befinden und durchihre äußere Gestaltung dem Cha-rakter des Marktes Rechnung tra-gen. Soll die unter Vor- und Seiten-dächern liegende Freifläche alsVerkaufsfläche genutzt werden,bedarf es der besonderen Geneh-migung im Rahmen der Zuwei-sung.(3) Werbung und Anbringung vonSchildern und Plakaten ist nur in-nerhalb der Verkaufseinrichtunggestattet und nur im Zusammen-hang mit der ausgeübten Tätigkeit.Wenn es die örtlichen Begebenhei-ten sowie die Sicherheit und Ord-nung auf der Marktfläche zulassen,ist ein Aufsteller pro Verkaufsein-richtung erlaubt. Der Abstand zwi-schen Verkaufseinrichtung undAufsteller darf höchstens 1 Meterbetragen. (4) Die lichte Höhe der Vordächerund Schirme muss mindestens2,10 Meter betragen und darf diezugewiesene Grundfläche nurnach einer Verkaufsseite um höch-stens 1 Meter überragen. Anbau-ten über die zugewiesene Grund-fläche hinaus sind nicht zulässig,als Grundfläche gilt die Zelt-,Schirm- bzw. Verkaufsfahrzeug-größe.(5) Bequemlichkeitsstreifen, Gän-ge und Durchfahrten sind frei zuhalten.

§§ 88VVeerrhhaalltteenn aauuff ddeenn MMäärrkktteenn

(1) Alle Benutzer der Märkte habendie Bestimmungen dieser Markt-satzung sowie die Anordnungendes Veranstalters und alle gelten-den Vorschriften zu beachten. (2) Jeder hat sein Verhalten auf denMarktflächen und den Zustand sei-ner Sachen so einzurichten, dasskeine Personen oder Sachen ge-schädigt, gefährdet oder mehr alsnach den Umständen unvermeid-bar behindert oder belästigt wer-den. Angebotene Waren sind so zupräsentieren, dass Besucher desMarktes nicht unnötig in ihrer Be-wegungsfreiheit beeinträchtigtoder anderweitig belästigt werdenund ein ansprechendes Erschei-nungsbild des Marktes gewährlei-stet ist.(3) Es ist insbesondere unzulässig,1. Waren durch lautes Ausrufenoder Umhergehen anzubieten,2. Tontechnik zu benutzen,3. Werbematerial oder sonstigeGegenstände zu verteilen, dienicht zum angemeldeten Sorti-ment gehören.(4) Den Beauftragten der zustän-digen Behörden ist jederzeit Zutrittzu den Standplätzen und Ver-kaufseinrichtungen zu gestatten.Auf Verlangen ist der Nachweis derZulassung zur Teilnahme am Marktzu erbringen. Alle Nachweise sindwährend der Marktzeit am Standzu führen.

§§ 99SSaauubbeerrhhaalltteenn ddeerr MMäärrkkttee

(1) Jeder Marktteilnehmer ist fürdie Sauberkeit seines Standplat-zes einschließlich der angrenzen-den Grünanlagen und Gangflächenverantwortlich.(2) Die Märkte dürfen nicht durchAblagern von Abfällen verunreinigt

werden.(3) Für die Erfassung, Beräumungund Entsorgung von Wertstoffen,kompostierfähigen Abfällen, Haus-müll sowie marktbedingtem Keh-richt sind die Marktteilnehmerselbst verantwortlich.

§§ 1100SSiicchheerrhheeiitt uunndd OOrrddnnuunngg

(1) Der Marktteilnehmer ist für dieGewährleistung von Sicherheitund Ordnung im Bereich seinesVerkaufsstandes verantwortlich.(2) Der Marktteilnehmer ist ver-pflichtet, seinen Standplatz sowiedie angrenzenden Gänge währendder Benutzungszeit von Schneeund Eis freizuhalten sowie zu be-streuen. Zum Bestreuen sind Sandoder feinkörniger Splitt zu verwen-den. Die Verwendung von Salz undsonstigen auftauenden Stoffen istgrundsätzlich verboten.

§§ 1111GGeebbüühhrreenn

Für die Nutzung der Marktflächensind Gebühren entsprechend dergeltenden Satzung der StadtChemnitz zur Erhebung von Ge-bühren für die Nutzung von Markt-flächen der Stadt Chemnitz zu ent-richten.

§§ 1122HHaaffttuunngg

(1) Das Betreten der Märkte erfolgtauf eigene Gefahr. Der Veranstal-ter haftet für Personen-, Sach- oderVermögensschäden nur bei Vor-satz oder grober Fahrlässigkeit sei-ner Beschäftigten oder der von ihmbeauftragten Personen.(2) Mit der Zuweisung eines Stand-platzes übernimmt der Veranstal-ter keine Haftung für die einge-brachten Sachen.(3) Der Marktteilnehmer haftetdem Veranstalter für sämtliche vonihm oder seinen Beauftragten ver-ursachten Schäden, sofern er nichtnachweist, dass weder ihn nochseine Beauftragten ein Verschul-den trifft. Im Schadensfall hat derMarktteilnehmer die Kosten für dieBeseitigung der Schäden zu über-nehmen.

§§ 1133OOrrddnnuunnggsswwiiddrriiggkkeeiitteenn

(1) Ordnungswidrig nach § 124 Abs.1 Punkt 1 der Gemeindeordnung fürden Freistaat Sachsen (Sächs-GemO) handelt, wer vorsätzlichoder fahrlässiga) entgegen der Ausschreibung an-dere als die dort festgelegten Ge-genstände feilbietet;b) entgegen § 4 ohne Zulassungam Markt teilnimmt, die Dauer derZulassung überschreitet oder denBedingungen und Auflagen zuwi-derhandelt oder trotz Widerruf derZulassung seinen Standplatz nichtunverzüglich räumt;c) entgegen § 5 den Standplatz vorZuweisung bezieht oder die Zuwei-sung auf einen anderen überträgt;d) entgegen § 6 den Auf- und Ab-bauvorschriften zuwiderhandelt;e) entgegen § 7 andere als die zu-gelassenen Verkaufseinrichtun-gen ohne Genehmigung durch denVeranstalter aufstellt oder wäh-rend der Marktzeit sonstige Fahr-zeuge auf dem Markt abstellt undBequemlichkeitsstreifen, Gängeund Durchfahrten zustellt;f) entgegen § 8 Abs. 1 und 2 die Be-stimmungen dieser Marktsatzungsowie insbesondere die vollzieh-baren Anordnungen der Beauftrag-ten des Veranstalters nicht oder inungenügender Weise beachtetoder befolgt;g) entgegen § 8 Abs. 3 den dortnormierten Verboten zuwiderhan-

delt oder entgegen § 8 Abs. 4 denBeauftragten der zuständigen amt-lichen Stellen nicht Zutritt zu denStandplätzen und Verkaufseinrich-tungen gestattet oder den Nach-weis zur Teilnahme am Markt nichtvorlegt;h) entgegen § 9 den Vorschriftenüber das Sauberhalten des Mark-tes zuwiderhandelt;i) entgegen § 10 Sicherheit undOrdnung im Bereich seines Stand-platzes nicht gewährleistet und dieSchnee- und Eisberäumung sowiedas Streuen versäumt.(2) Vorsätzliche oder fahrlässigeZuwiderhandlungen gegen die inAbsatz 1 genannten Bestimmun-gen dieser Marktsatzung könnenmit Verwarnungs- und Bußgeldernin Höhe von mindestens 5,00 eundhöchstens 1.000,00 e, bei fahrläs-siger Zuwiderhandlung mit höch-stens 500,00 e, geahndet werden.§§ 1144MMaarrkkttvveerrwweeiissJeder, der die Sicherheit und Ord-nung auf dem Marktplatz stört,kann von der Teilnahme am Marktausgeschlossen werden. DieDauer des Ausschlusses richtetsich nach der Schwere derStörung.

§§ 1155IInn--KKrraafftt--TTrreetteenn

Diese Satzung tritt am Tage nachihrer Bekanntmachung im Chem-nitzer Amtsblatt in Kraft, gleichzei-tig tritt die Marktsatzung der StadtChemnitz vom 28.02.2005 (Be-schluss des Stadtrates vom23.02.2005), in der Fassung vom17.06.2008 (Beschluss des Stadt-rates vom 11.06.2008, öffentlichbekannt gemacht im ChemnitzerAmtsblatt Nr. 24/2008 vom18.06.2008), außer Kraft.

Chemnitz, den 16.03.2010

BBaarrbbaarraa LLuuddwwiigg(Dienstsiegel)Oberbürgermeisterin

HHiinnwweeiiss nnaacchh §§ 44 AAbbss.. 44 ddeerr GGee--mmeeiinnddeeoorrddnnuunngg ffüürr ddeenn FFrreeiissttaaaattSSaacchhsseenn ((SSääcchhssGGeemmOO))Zur öffentlichen Bekanntma-chung der Marksatzung der StadtChemnitz, Stadtratsbeschluss Nr.B-015/2010 wird folgender Hin-weis gegeben: Nach § 4 Abs. 4 Satz1 SächsGemO gelten Satzungen,die unter Verletzung von Verfah-rens- oder Formvorschriften zu-stande gekommen sind, ein Jahrnach ihrer Bekanntmachung alsvon Anfang an gültig zustande ge-kommen. Dies gilt nicht, wenn1. die Ausfertigung der Satzungnicht oder fehlerhaft erfolgt ist,2. Vorschriften über die Öffentlich-keit der Sitzungen, die Genehmi-gung oder die Bekanntmachungder Satzung verletzt worden sind,3. der Bürgermeister dem Be-schluss nach § 52 Abs. 2 wegen Ge-setzwidrigkeit widersprochen hat,4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz1 SächsGemO genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde denBeschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens-oder Formvorschrift gegenüber derGemeinde unter Bezeichnung desSachverhaltes, der die Verletzungbegründen soll, schriftlich geltendgemacht worden ist. Ist eine Ver-letzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4geltend gemacht worden, so kannauch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4Satz 1 SächsGemO genannten Fristjedermann diese Verletzung gel-tend machen.

Marktsatzung der Stadt Chemnitz

Page 11: Amtsblatt Chemnitz

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Page 12: Amtsblatt Chemnitz

12. Ausgabe 2010, Seite 12

Auf der Grundlage des § 4 der Ge-meindeordnung für den FreistaatSachsen (SächsGemO) vom 21.April 1993 (SächsGVBl. S. 301, ber.SächsGVBl. S. 445) in der Fassungder Bekanntmachung vom 18.März 2003 (SächsGVBl. S. 55, 159),zuletzt geändert durch Art. 10 desGesetzes zur Neuordnung derSächsischen Verwaltung vom 29.Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138,158), der §§ 2 und 9 des Sächsi-schen Kommunalabgabengeset-zes (SächsKAG) in der Fassungvom 26. August 2004, zuletztgeändert durch Art. 9 G über dasneue kommunale Haushalts- undRechnungswesen vom 7. Novem-ber 2007 (SächsGVBl. S. 478), desSozialgesetzbuch VIII – Kinder-und Jugendhilfe – mit eingearbei-teter Änderung auf der Basis desKinderförderungsgesetzes vom 10.Dezember 2008 (BGBl. I S. 2403),des Sozialgesetzbuch ZwölftesBuch (XII) – Sozialhilfe – vom 27.Dezember 2003 (BGBl. I S. 3022),geändert durch Art. 7 G vom 28.Mai 2008 (BGBl. I S. 874), zuletztgeändert durch Art. 4 G vom 22.De-zember 2008/ 2955, der §§ 13 und16 des Schulgesetzes für den Frei-staat Sachsen (SchulG) i. d. F. d.Bek. vom 16. Juli 2004, SächsGVBl.

Jg. 2004 Bl.-Nr. 15 S. 298 Fsn.: 710-I rechtbereinigt mit Stand vom 1.Januar 2009, des Sächsischen Ge-setzes zur Förderung von Kindernin Tageseinrichtungen in der ab 17.Dezember 2005 geltenden Fas-sung der Bekanntmachung vom29. Dezember 2005 (SächsGVBl.2006 S. 2), geändert aufgrund vonArtikel 2 des Gesetzes zur Ände-rung des Gesetzes über Kinderta-geseinrichtungen vom 1. Dezem-ber 2005 (SächsGVBl. S. 309, 312),geändert durch Gesetz vom 29. Ja-nuar 2008 (SächsGVBl. 2008 S. 138, zuletzt geändert durch Art. 6 Haushaltsbegleitgesetz2009 und 2010 vom 12. Dezember2008 (SächsGVBl. 2008 S. 18) hatder Stadtrat der Stadt Chemnitz inseiner Sitzung vom 27. Januar 2010mit Beschluss Nr.: B-010/2010 be-schlossen, die Satzung der StadtChemnitz über die Erhebung vonElternbeiträgen zur Förderung vonKindern in Kindertageseinrichtun-gen, Einrichtungen der Frühförde-rung, Horteinrichtungen für Kindervon Förderschulen sowie in Kinder-tagespflege (Satzung für Kinderta-geseinrichtungen und Kinderta-gespflege) vom 13. Januar 2009,bekannt gemacht im Amtsblatt Nr.04/09 vom 28. Januar 2009 in Ge-

stalt der 2. Satzung zur Änderungzur Satzung für Kindertagesein-richtungen und Kindertagespflegewie folgt zu ändern:

§§ 11Der § 3 (1) Nr. 2 wird neu gefasst:Für Kinder, die eine Kinderta-geseinrichtung besuchten und ab-gemeldet wurden, gilt abweichendvon § 3 (1) Nr. 1 eine Wiederanmel-defrist von drei Monaten. Die Fristbeginnt mit dem Tag der Beendi-gung des Betreuungsvertrages.Der § 3 (2) Nr. 5 wird wie folgtgeändert: Bei Probebeschulungenvon Kindern aus Regelschulen anFörderschulen oder umgekehrt,besucht das Kind als Besucherkinddie betreffende Einrichtung.Der § 3 (3) wird wie folgt ergänzt:Änderungen von Betreuungszei-ten, Wohnanschriften, Namen u. a.sind schriftlich bei der Leiterin derjeweiligen Einrichtung mittels Än-derungsmeldung anzuzeigen. Mit-teilungen zu Veränderungen derpersönlichen oder wirtschaftlichenVerhältnisse, die eine Änderungder Elternbeiträge zur Folge haben,sind im Sachgebiet Elternbeiträgedes Amtes für Jugend und Familieunverzüglich anzuzeigen und tre-ten gemäß § 10 Abs. 6 der Satzungfür Kindertageseinrichtungen und

Kindertagespflege in Kraft.§§ 22

Der § 7 (5) wird wie folgt geändert:Beitragspflichtig sind die Perso-nensorgeberechtigten, in derenHaushalt das Kind mit Hauptwohn-sitz gemeldet ist. Mehrere Bei-tragspflichtige haften als Gesamt-schuldner.

§§ 33Der § 8 (4) entfällt ersatzlos, da dasSchulvorbereitungsjahr kostenfreiist.

§§ 44In § 10 (5) wird der Bezug auf diegültigen Elternbeiträge für die ein-zelnen Betreuungszeiten in der An-lage als Bestandteil dieser Satzunggeändert.

§§ 55Der § 12 (5) wird neu gefasst:Für die Planung des Einsatzes derpädagogischen Fachkräfte im Ka-lenderjahr ist die Analyse der Ur-laubszeiten der Kinder erforder-lich. Unter Berücksichtigung derorganisatorischen Rahmenbedin-gungen, der Bedürfnisse der Kin-der und der Personensorgeberech-tigen und nach Befragung derEltern werden variable Termine fürdie Festlegung der Betriebsferienanalysiert und im Konsens des El-ternrates mit der jeweiligen Kin-

dertageseinrichtung festgelegt. Während der Betriebsferien habendie jeweiligen Kindertageseinrich-tungen in der Regel geöffnet undsichern die Betreuung der Kindervon Personensorgeberechtigten,die zur Vereinbarkeit mit der Be-rufstätigkeit, des Studiums oderder Ausbildung notwendig ist. DerEinsatz der pädagogischen Mitar-beiterinnen der Kindertagesein-richtung erfolgt in dieser Zeit ent-sprechend der Anzahl der jeweilszu betreuenden Kinder.

§§ 66In-Kraft-TretenDie 2. Satzung zur Änderung derSatzung der Stadt Chemnitz überdie Erhebung von Elternbeiträgenzur Förderung von Kindern in Kin-dertageseinrichtungen, Einrich-tungen der Frühförderung, Hor-teinrichtungen für Kinder vonFörderschulen sowie in Kinder- ta-gespflege (Satzung für Kinderta-geseinrichtungen und Kinderta-gespflege) vom 13. Januar 2009tritt am 1. Mai 2010 in Kraft.

Chemnitz, den 10. März 2010

gez. BBaarrbbaarraa LLuuddwwiiggOberbürgermeisterin(Dienstsiegel)

2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Chemnitz über die Erhebung von Elternbeiträgen zurFörderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Einrichtungen der Frühförderung, Horteinrichtungenfür Kinder von Förderschulen sowie in Kindertagespflege (Satzung für Kindertageseinrichtungen undKindertagespflege) vom 13. Januar 2009

Anlage zur 2. Änderung Satzung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

Fortsetzung Seite 13

Page 13: Amtsblatt Chemnitz

Fortsetzung von Seite 12

Die Landesdirektion Chemnitz gibt be-kannt, dass der Regionale ZweckverbandWasser-versorgung, Bereich Lugau-Glauchau, Obere Muldenstraße 63,08371 Glauchau, einen Antrag auf Ertei-lung einer Leitungs- und Anlagenrechts-bescheinigung gemäß § 9 Abs. 4 desGrundbuchbere in igungsgesetzes (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. IS. 2182, 2192), das zuletzt durch Artikel41 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008(BGBl. I S. 2586, 2706) geändert wordenist, gestellt hat. Der Antrag umfasst den bestehendenHochbehälter Totenstein und die über-regionale Trinkwasserleitung DN 300einschließlich Entleerungsleitung im Be-reich oben genannter Gemarkung (Az.:32-3043/6/161). Die von den Anlagenbetroffenen Grundstückseigentümer derStadt Chemnitz (Gemarkung Grüna) kön-nen den eingereichten Antrag sowie diebeigefügten Unterlagen in der Zeit vomMontag, dem 29. März 2010 bis Montag,dem 26. April 2010, montags bis don-nerstags zwischen 8.30 Uhr und 11.30Uhr sowie zwischen 12.30 Uhr und 15.00Uhr, freitags zwischen 8.30 Uhr und 11.30Uhr in der Landesdirektion Chemnitz, Alt-chemnitzer Str. 41, 09120 Chemnitz, Zim-mer 159, einsehen.Die Landesdirektion Chemnitz erteilt dieLeitungs- und Anlagenrechtsbescheini-gung nach Ablauf der gesetzlich festge-legten Frist (§ 9 Abs. 4 GBBerG i.V.m. §7 Abs. 4 und 5 Sachenrechts-Durch-führungsverordnung – SachenR-DV).HHiinnwweeiiss zzuurr EEiinnlleegguunngg vvoonn WWiiddeerr--sspprrüücchheenn::Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist vonGesetzes wegen eine beschränkte per-

sönliche Dienstbarkeit für alle am 2. Ok-tober 1990 bestehenden Energiefortlei-tungen einschließlich aller dazuge- höri-gen Anlagen und Anlagen der Wasser-versorgung und -entsorgung entstanden.Die durch Gesetz entstandene be-schränkte persönliche Dienstbarkeit do-kumentiert nur den Stand vom 3. Okto-ber 1990. Alle danach eingetretenenVeränderungen müssen durch einen zi-vilrechtlichen Vertrag zwischen den Ver-sorgungsunternehmen und dem Grund-stückseigentümer geklärt werden.Dadurch, dass die Dienstbarkeit durchGesetz bereits entstanden ist, kann einWiderspruch nicht damit begründet wer-den, dass kein Einverständnis mit der Be-lastung des Grundbuches erteilt wird.Ein zulässiger Widerspruch kann nur dar-auf gerichtet sein, dass die von dem an-tragstellen-den Unternehmen darge-stellte Leitungsführung nicht richtig ist.Dies bedeutet, dass ein Widerspruchsich nur dagegen richten kann, dass dasGrundstück gar nicht von einer Leitungbetroffen ist, oder in anderer Weise, alsvon dem Unternehmen dargestellt, be-troffen ist. Wir möchten Sie daher bitten,nur in begründeten Fällen von Ihrem Wi-derspruchsrecht Gebrauch zu machen.Der Widerspruch kann bei der Landesdi-rektion Chemnitz, unter der vorbezeich-neten Adresse, bis zum Ende der Ausle-gungsfrist erhoben werden. Entspre-chende Formulare liegen im Auslegungs-zimmer (Zimmer 159) bereit.

Chemnitz, den 8. März 2010 Landesdirektion Chemnitzgez. HHaaggeennbbeerrggReferatsleiter

BEKANNTMACHUNG der Landesdirektion Chemnitz

über einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs-und Anlagenrechtsbescheinigung GemarkungGrüna vom 8. März 2010

Die Landesdirektion Chemnitzgibt bekannt, dass die Stadt-werke Chemnitz AG, Augustus-burger Straße 1, 09111 Chem-nitz, Anträge auf Erteilung vonLeitungs- und Anlagenrechts-bescheinigungen gemäß § 9Abs. 4 des Grundbuchbereini-gungsgesetzes (GBBerG) vom20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182, 2192), das zuletztdurch Artikel 41 des Gesetzesvom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S.2586, 2706) geändert wordenist, gestellt hat. Die Anträgeumfassen: Az.: 32-3043/6/202 – beste-hende Gasleitungsabschnittein den Gemarkungen Alten-dorf, Furth, Gablenz, Neustadt,Niederrabenstein und Rottluff,Az.: 32-3043/6/204 – beste-hende Trinkwasserleitungsab-schnitte in den GemarkungenGrüna und Mittelbach.Die von den Anlagen betroffe-nen Grundstückseigentümerder Stadt Chemnitz (Gemar-kungen Altendorf, Furth, Ga-blenz, Neustadt, Niederraben-stein, Rottluff, Grüna,Mittelbach) können die einge-reichten Anträge sowie die bei-gefügten Unterlagen in der Zeitvom Montag, dem 29. März2010 bis Montag, dem 26. April2010, montags bis donners-tags zwischen 8.30 Uhr und

11.30 Uhr sowie zwischen12.30 Uhr und 15.00 Uhr, frei-tags zwischen 8.30 Uhr und11.30 Uhr in der Landesdirek-tion Chemnitz, AltchemnitzerStr. 41, 09120 Chemnitz, Zim-mer 159, einsehen.Die Landesdirektion Chemnitzerteilt die Leitungs- und Anla-genrechtsbescheinigung nachAblauf der gesetzlich festge-legten Frist (§ 9 Abs. 4 GBBerG i.V.m. § 7Abs. 4 und 5 Sachenrechts-Durchführungsverordnung –SachenR-DV).

HHiinnwweeiiss zzuurr EEiinnlleegguunngg vvoonn WWii--ddeerrsspprrüücchheenn::Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GB-BerG ist von Gesetzes wegeneine beschränkte persönlicheDienstbarkeit für alle am 2. Ok-tober 1990 bestehenden Ener-giefortleitungen einschließlichaller dazugehörigen Anlagenund Anlagen der Wasserver-sorgung und -entsorgung ent-standen.Die durch Gesetz entstandenebeschränkte persönlicheDienstbarkeit dokumentiertnur den Stand vom 3. Oktober1990. Alle danach eingetrete-nen Veränderungen müssendurch einen zivilrechtlichenVertrag zwischen den Versor-gungsunternehmen und demGrundstückseigentümer ge-

klärt werden.Dadurch, dass die Dienstbar-keit durch Gesetz bereits ent-standen ist, kann ein Wider-spruch nicht damit begründetwerden, dass kein Einver-ständnis mit der Belastung desGrundbuches erteilt wird.Ein zulässiger Widerspruchkann nur darauf gerichtet sein,dass die von dem antragstel-len-den Unternehmen darge-stellte Leitungsführung nichtrichtig ist. Dies bedeutet, dassein Widerspruch sich nur da-gegen richten kann, dass dasGrundstück gar nicht von einerLeitung betroffen ist, oder inanderer Weise, als von demUnternehmen dargestellt, be-troffen ist.Wir möchten Sie daher bitten,nur in begründeten Fällen vonIhrem Widerspruchsrecht Ge-brauch zu machen.Der Widerspruch kann bei derLandesdirektion Chemnitz, un-ter der vorbezeichnetenAdresse, bis zum Ende derAuslegungsfrist erhoben wer-den. Entsprechende Formulareliegen im Auslegungszimmer(Zimmer 159) bereit.

Chemnitz, den 8. März 2010

Landesdirektion Chemnitzgez. HHaaggeennbbeerrggReferatsleiter

BEKANNTMACHUNG der Landesdirektion Chemnitz

über Anträge auf Erteilung von Leitungs- und Anlagen-rechtsbescheinigungen Gemarkungen Altendorf, Furth,Gablenz, Neustadt, Niederrabenstein, Rottluff, Grünaund Mittelbach vom 8. März 2010

12. Ausgabe 2010, Seite 13

Page 14: Amtsblatt Chemnitz

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Page 15: Amtsblatt Chemnitz

VVeerrggaabbee NNrr 6655//1100//221144

a) Name der Vergabestelle (Auf-traggeber): Stadt Chemnitz, Hoch-bauamt, Annaberger Str. 89, 09120Chemnitz, Tel.: 0371 488 6501, Fax:488 6591, Email: [email protected]) Vergabeverfahren: Bauauftrag– Öffentliche Ausschreibungc) Art des Auftrages, der Gegen-stand der Ausschreibung ist: An-ton-S.-Makarenko-Grundschule,Teilsanierung Schulgebäuded) Ort der Ausführung: Ernst-Mo-ritz-Arndt-Str. 4, 09130 ChemnitzSonstige Angaben zum Ort der Aus-führung: Vergabe-Nr.: 65/10/214e) Art und Umfang der Leistungen:LLooss 22:: FFaassssaaddeennaarrbbeeiitteenn1. Bauabschnitt:- 600 m2 Pfosten-Riegel-Fassade- 57 Stück (110 m2) Aluminium-

fenster- 1 Stück 2-flügelige Aluminium-

Glas Außentür- 1 Stück 1-flügelige Aluminium-

Glas Außentür mit Oberlicht- 236 m2 Außenraffstores mit Mo-

torantrieb incl. Steuerung- 600 m2 hinterlüftete wärmege-

dämmte Fassade mit Platten aufder Basis von thermogehärtetenHarzen

- 450 m2 Holzfensterelemente und-türen mit Isolierverglasung incl.innerer und äußerer Fenster-bänke demontieren

2. Bauabschnitt:- 600 m2 Pfosten-Riegel-Fassade

- 60 Stück (120 m2) Aluminium-fenster

- 1 Stück 2-flügelige Aluminium-Glas Außentür

- 1 Stück 1-flügelige Aluminium-Glas Außentür mit Oberlicht

- 236 m2 Außenraffstores mit Mo-torantrieb incl. Steuerung

- 600 m2 hinterlüftete wärmege-dämmte Fassade mit Platten aufBasis von thermogehärteten Har-zen

- 450 m2 Holzfensterelemente und-türen mit Isolierverglasung incl.innerer und äußerer Fenster-bänke demontieren

LLooss 33:: GGeerrüüssttbbaauuaarrbbeeiitteenn1. Bauabschnitt:- 1.600 m2 Fassadengerüst Last-

klasse 3- 100 m Dachdeckerfangschutz- 550 m Konsolverbreiterung nach

Innen incl. innen liegender Sei-tenschutz

2. Bauabschnitt:- 1.600 m2 Fassadengerüst Last-

klasse 3- 100 m Dachdeckerfangschutz- 550 m Konsolverbreiterung nach

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Zuschlagskriterien: Sollten sichdie angebotenen Leistungen nachArt und Umfang nicht unterschei-den, wird das einzige Zuschlags-kriterium der Preis sein.f) Aufteilung in mehrere Lose: jaEinreichung der Angebote möglichfür: mehrere LoseVergabe der Lose an verschiedene

Bieter: jag) Entscheidung über Planungs-leistungen: janur für Los 2h) Ausführungsfrist:Ausführungsfristen bei losweiseVergabe: 2/65/10/214: Beginn: 1. BA 21.06.2010/2. BA 18.04.2011,Ende: 1. BA 12.11.2010/2. BA26.08.2011; 3/65/10/214: Beginn:1. BA 11.06.2010/2. BA 18.04.2011,Ende: 1. BA 22.11.2010/2. BA09.09.2011;i) Verdingungsunterlagen: Verga-beunterlagen sind bei folgenderAnschrift erhältlich: Stadt Chem-nitz, Submissionsstelle, Annaber-ger Str. 89, 09120 Chemnitz, Tel.:0371 488 2379, Fax: 488 2396,Email: [email protected] der Verdingungsun-terlagen: bis: 01.04.2010,Digital einsehbar: neinj) Entgelt für Verdingungsunterla-gen: Vervielfältigungskosten jeLos: 2/65/10/214: 35,00 EUR;3/65/10/214: 8,00 EUR;Zahlungsweise: EinzahlungsbelegZahlungseinzelheiten: Bargeld-zahlung bei Abholung möglich.Der Versand erfolgt nach Vorlageder Kopie des Zahlungsbeleges(keine Schecks). Verspätet einge-hende Anforderungen werdennicht berücksichtigt.Abholung/Versand ab: 08.04.2010Anschrift: Stadt Chemnitz, Submis-sionsstelle, Annaberger Str. 89,09120 ChemnitzÖffnungszeiten: Mo-Mi 8.30-12.00Uhr, Do 8.30-12.00 Uhr und 14.00-

18.00 UhrDie Anforderung der Ausschrei-bung auf Datenträger, Datenart 83nach GAEB ist möglich. Das einge-zahlte Entgelt wird nicht erstattet.Zahlungsempfänger: Stadt Chem-nitz, Stadtkasse, Kreditinstitut:Sparkasse Chemnitz, Kontonum-mer: 3501007506, Bankleitzahl:87050000, Verwendungszweck:40012221 Verg.-Nr. 65/10/214 undLos Nr.k) Einreichungsfrist: 27.04.2010l) Anschrift, an die die Angeboteschriftlich zu richten sind: StadtChemnitz, Submissionsstelle, Zim-mer 016, Frau Beck, AnnabergerStr. 89, 09120 Chemnitz, Tel.: 0371488 2379, Fax: 488 2396, Email:[email protected]) Sprache, in der die Angeboteabgefasst sein müssen: Deutschn) Zur Angebotseröffnung zugelas-sene Personen: Bieter und ihre Be-vollmächtigteno) Angebotseröffnung:Ort der Eröffnung der Angebote:Stadt Chemnitz, Submissions-stelle, Zimmer 018Datum und Uhrzeit der Eröffnungder Angebote:Los 2/65/10/214: 27.04.2010,11.30 Uhr;Los 3/65/10/214: 27.04.2010,11.00 Uhr;p) Sicherheitsleistung: 5% Ver-tragserfüllungsbürgschaft, 3%Mängelansprüchebürgschaft fürdas Los 2q) Zahlungsbedingungen: gemäßVerdingungsunterlagen

r) Rechtsform von Bietergemein-schaften: Gesamtschuldnerischhaftend mit bevollmächtigtem Ver-treters) Geforderte Eignungsnachweise:Zum Nachweis der unternehmens-bezogenen Fachkunde, Leistungs-fähigkeit und Zuverlässigkeit sindentweder die Bescheinigung derEintragung in das Unternehmer-und Lieferantenverzeichnis derAuftragsberatungsstelle Sachsenvorzulegen oder folgende Einzel-nachweise: aktuelle Mitglied-schaft Berufsgenossenschaft, Ein-tragung HWK oder IHK. Weiterhinsind auftragsbezogen folgendeNachweise zu erbringen; Angabengemäß § 8 Nr. 3 Abs. 1 Buchstabena-d und f VOB/A, Anlage 1 zu Form-blatt 241 (Entsorgungskonzept) fürLos 2t) Ablauf der Zuschlags- und Bin-defrist: 09.06.2010 für Los 2;02.06.2010 für Los 3u) Änderungsvorschläge oder Ne-benangebote: zulässigv) Sonstige Angaben: Allg. Fach-/Rechtsaufsicht: LandesdirektionChemnitz, Altchemnitzer Str. 41,09120 Chemnitz, Tel.: 0371 5320,Fax: 5321 303Auskünfte erteilt: Frau Zilan, StadtChemnitz, Hochbauamt, Annaber-ger Str. 89, 09120 Chemnitz (Tech-nisches Rathaus), Tel.: 0371 4887638; Fax: 0371/488 6591zu Punkt u): Pauschalangebotewerden ausgeschlossenNebenangebote sind nur bei Ab-gabe eines Hauptangebotes zuläs-sig.

Öffentliche Ausschreibung

VVeerrggaabbee NNrr.. 1177//1100//000066

a) Name der Vergabestelle (Auf-traggeber): Zur Angebotsabgabeauffordernde Stelle: Stadt Chem-nitz, Zentrale Vergabestelle, Sub-missionsstelle, Frau Irmscher,Annaberger Straße 89, 09120Chemnitz, Tel.: 0371 488-2380,Fax: 488-2396, Email: [email protected] Zuschlag erteilende Stelle:Stadt Chemnitz, Zentrale Gebäu-debewirtschaftung, SG Gebäude-dienstleistungen, Herr Genkel,Markt 1, 09111 Chemnitz, Tel.: 0371488-1782, Fax: 488-1798, Email:[email protected], bei der die Angebote einzu-reichen sind: Stadt Chemnitz, Zen-trale Vergabestelle, Submissions-stelle, Frau Irmscher, AnnabergerStraße 89, 09120 Chemnitz, Tel.:0371 488-2380, Fax: 488-2396,Email: [email protected]

Nachprüfstelle: Allg. Fach-undRechtsaufsicht: LandesdirektionChemnitz, Altchemnitzer Str. 41,09120 Chemnitz, Tel.: 0371 5320,Fax: 532-1303b) Vergabeverfahren: Leistungen– Öffentliche Ausschreibungc) Art und Ort der Leistung: Ausführungsort: Chemnitz, 09111 ChemnitzArt und Umfang der Leistung: Rah-menvertrag über Um- und Auszügeaus Gebäuden der Stadtverwal-tung Chemnitz über 2 Jahre Zuschlagskriterien: Den Zuschlagerhält das wirtschaftlich günstig-ste Angebot in Bezug auf die nach-folgenden Kriterien: Preis: 80%,Qualitätsmanagement: 20%Der Zuschlag wird an zwei Firmenerteilt.d) Aufteilung in mehrere Lose: neinVergabe der Lose an verschiedeneBieter: neine) Ausführungsfrist: Ausführungs-frist für den Gesamtauftrag:

17/10/006: Beginn: 10.06.2010,Ende: 31.05.2012f) Verdingungsunterlagen: Verga-beunterlagen sind bei folgenderAnschrift erhältlich: Stadt Chem-nitz, Zentrale Vergabestelle, Sub-missionsstelle, Frau Irmscher,Annaberger Straße 89, 09120Chemnitz, Tel.: 0371 488-2380,Fax: 488-2396, Email: [email protected] der Verdingungsun-terlagen: bis: 01.04.2010g) Einsicht der Verdingungsunter-lagen: Stadt Chemnitz, ZentraleVergabestelle, Submissionsstelle,Frau Irmscher, Annaberger Straße89, 09120 Chemnitz, Tel.: 0371488-2380, Fax: 488-2396 Digital einsehbar: neinh) Entgelt für Verdingungsunterla-gen: Vervielfältigungskosten Ge-samtmaßnahme: 17/10/006: 5,00 EURZahlungsweise: EinzahlungsbelegZahlungseinzelheiten: Anforde-rung der Verdingungsunterlagen:schriftlich, bei Versand mit Kopie

des Einzahlungsbeleges (keinScheck). Barzahlung bei Abholungmöglich. Der Versand erfolgt nachVorlage der Kopie des Einzah-lungsbeleges. Verspätet einge-hende Anforderungen werdennicht berücksichtigt.Anforderung bis: 01.04.2010Abholung/Versand ab: 08.04.2010Öffnungszeiten: Stadt ChemnitzSubmissionsstelle Montag - Mitt-woch 8.30 - 12.00 Uhr, Donnerstag8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00UhrZahlungsempfänger: Stadt Chem-nitz, Stadtkassenamt Kreditinsti-tut: Sparkasse Chemnitz, Konto-nummer: 3501007506, Bankleit-zahl: 87050000, Verwendungs-zweck: 40.01222.1, 17/10/006Lieferform: Papier, Internet: neini) Ablauf der Angebotsfrist:23.04.2010, 10.00 Uhrk) Sicherheitsleistung: keinel) Zahlungsbedingungen: sieheVerdingungsunterlagenm) Eignungsnachweise: ZumNachweis seiner Fachkunde, Leis-

tungsfähigkeit und Zuverlässigkeithat der Bieter gemäß §7 Nr. 4VOL/A Angaben zu machen: Zwin-gend den Vergabeunterlagen bei-zufügen sind: - Darstellung betriebliches Qua-litätsmanagement - Tariftreueer-klärung Auf Verlangen beizufügen sind fol-gende Unterlagen: - Betriebshaft-pflichtversicherung - Schlüsselver-sicherung mind. 100 TEUR -Firmenentwicklung der letzten 3Jahre, Firmendarstellung - Be-schreibung des Qualifikationspro-fils des eingesetzten Personals -Referenzliste 2007-2009 Als sonstige Nachweise beizufü-gen sind folgende Unterlagen:- Aufschlüsselung Stundenver-rechnungssatz (zzgl. gesonderteAngabe aller Zuschläge)n) Ablauf der Zuschlags- und Bin-defrist: 09.06.2010o) Der Bewerber unterliegt mit derAbgabe seines Angebots auch denBestimmungen über nicht berück-sichtigte Angebote (§ 27).

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BestattungshausKLINGNER

OHG

ChemnitzerUnternehmen www.bestattungshaus-klingner.de

TAG & NACHT0371/42 00 63

Tag und NachtTelefon 03 71/6 76 18 30, Fax 03 71/6 76 18 97Außenstellen:Faleska-Meinig-Straße 30/32Telefon 03 71/22 31 35Neu: Wartburgstraße 84Telefon 03 71/49 59 540

Kommunales Bestattungshausder Stadt Chemnitz

Theodor-Körner-Platz 12(Sonnenberg – Nähe Markuskirche)

Chemnitzer Bestattungs-unternehmen

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12. Ausgabe 2010, Seite 15

Page 16: Amtsblatt Chemnitz

Bereits 30 zukünftige Mieter haben sichschon für eine Wohnung entschieden.24 Familien, also mehr als 80 %, sinddabei neue Genossenschaftsmitgliederund haben vorher nicht in der WG „EIN-HEIT“ gewohnt. Besonders geschätztwird von allen Mietinteressenten, dasswährend der Bauphase umfangreicheMitsprache- und Auswahlmöglichkeitenbei der Ausstattung bestehen. Die Walter-Ranft-Straße 20 bis 34wurde wie die benachbarten Gebäudefreigezogen und im Jahr 2006 auf drei

Etagen zurückgebaut. Mit einer Inve-stitionssumme von 2,16 Mio. EUR ent-steht ein attraktives Gebäude im Neu-baustandard in Top-Lage imChemnitzer Süden.Insgesamt gibt es 41 Wohnungen:Zwei-Zimmer-Wohnungen mit 55,5oder 58 m2, Drei-Zimmer-Wohnungenmit 69,5 bzw. 76,5 m2 und 4-Zimmer-Maisonette-Wohnungen mit 105 m2

Wohnfläche. Wichtigste Merkmale derWohnungen sind hochwertige Ausstat-tungsdetails, wie z.B. zum Teil Glas-

schiebewände, großzügige Abstell-räume und teilweise bodengleiche Du-schen.Besonders Familien finden neben durch-dachten Grundrissen eine gute Infra-struktur vor: Der Straßenbahnanschlussins Stadtzentrum ist in unmittelbarerNähe, Kindertagesstätten und Schulensind fußläufig zu erreichen, die Naturvor der Haustür lädt zu Erholung, Sportund Spiel ein, und nicht zuletzt stehenausreichend Parkplätze zur Verfügung.An der benachbarten Max-Opitz-Straße

wurde 2009 eine Eigentumswohnanlageim Reihenhauscharakter an die Bewoh-ner übergeben. Der Bau einer weiterenEigentumsanlage wird bis Ende des Jah-res abgeschlossen. Frau Anja Hertel, Tel.: 0371 52348-83,E-Mail: [email protected](Mietwohnungen Walter-Ranft-Straße)und Frau Cathrin Markewitz, Tel.: 037152348-31, E-Mail: [email protected] (EigentumswohnungenMax-Opitz-Straße) beantworten IhreFragen gern.

Modernisierungsvorhaben der Wohnungsgenossenschaft „EINHEIT“ eGChemnitz im Mietwohnungsbau in Hutholz-Süd kurz vor dem Abschluss

– Eigentumsvorhaben werden fortgeführt –Fertigstellung des nächsten Gebäudes an der Walter-Ranft-Straße 20 bis 34 im Juni 2010

Wohnungsgenossenschaft „EINHEIT“ eG Chemnitz • Comeniusstraße 28 • 09120 ChemnitzTel.: 0371/52348-0 · Fax: 0371/55820 • e-mail: [email protected] • www.wg-einheit.de

Am Sonntag, dem 28. März 2010 findet von 14 bis 17 Uhr ein Baustellenmustertag in der Walter-Ranft-Straße 28 statt. Gleichzeitig ist auch die Besichtigung einer Designereigentumswohnungen und einer Wellnesseigentumswohnung

in der Max-Opitz-Straße 15 möglich.

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Infos: Telefon 0180 20 20 20 3* und wg-einheit.de*0,06 1 / Anruf aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 1/Min.

Benachbartes Gebäude Walter-Ranft-Straße36 – 46 kurz nach der Fertigstellung