Upload
others
View
3
Download
0
Embed Size (px)
Citation preview
185
Amtsblatt12. Jahrgang Halle (Saale), den 15. Dezember 2015 12
I N H A L T
A. Landesverwaltungsamt
1. Verordnungen
2. Rundverfügungen
3. Amtliche Bekanntmachungen
. Öffentliche Bekanntmachung des ReferatesVerbraucherschutz, Veterinärangelegenheitenzur Genehmigung der Änderung der PreislisteSachsen-Anhalt der SecAnim GmbH, An derLandwehr, 17139 Malchin, für die Normalent-sorgung von beseitigungspflichtigen tierischenNebenprodukten der Kategorie 1 und 2 sowiedie Entsorgung im Tierseuchenfall gültig ab01.01.2016 nach § 3 Abs. 2 des Ausführungs-gesetzes zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (TierNebG-AG LSA) 188
. Öffentliche Bekanntmachung des ReferatesKommunalrecht, Kommunale Wirtschaftund Finanzen zur Neubestimmung derKommunalaufsicht für den Zweckverbandfür Wasserversorgung und Abwasserbesei-tigung Bad Dürrenberg gemäß § 17 Abs. 1Nr. 2 des Gesetzes über kommunale Ge-meinschaftsarbeit (GKG LSA) 188
. Öffentliche Bekanntmachung des ReferatesPlanfeststellungsverfahren gemäß § 3 a desGesetzes über die Umweltverträglichkeitsprü-fung (UVPG) i. V. m. § 3 c UVPG i. V. m. § 2des Gesetzes über die Umweltverträglich-keitsprüfung im Land Sachsen-Anhalt (UVPGLSA) zum Vorhaben „Geplanter Um- undAusbau der L 202 im Bereich des LandesSachsen-Anhalt, Bau-km 3+197 bis 3+527,Gemarkung Bröckau, Landkreis Burgen-landkreis“ 188
. Öffentliche Bekanntmachung des ReferatesPlanfeststellungsverfahren gemäß § 3 a desGesetzes über die Umweltverträglichkeitsprü-fung (UVPG) zum Vorhaben „Erweiterungder Anschlussbahn, 2. Gleisanschluss fürden Chemiestandort Leuna“, LandkreisSaalekreis 189
. Öffentliche Bekanntmachung des ReferatesPlanfeststellungsverfahren gemäß § 3e und§ 3a des Gesetzes über die Umweltverträg-lichkeitsprüfung (UVPG) i. V. m. § 3c UVPGzum Vorhaben „Lückenschluss BAB 14Magdeburg – Wittenberg – Schwerin(Lückenschluss) – VKE 1.4 – Dolle / L29bis AS Lüderitz (L 30) Deckblattplanung 189
. Öffentliche Bekanntgabe des Referates Im-missionsschutz, Chemikaliensicherheit, Gen-technik, Umweltverträglichkeitsprüfung zurEinzelfallprüfung nach § 3c des Gesetzes überdie Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) imRahmen des Genehmigungsverfahrens zumAntrag der DOMO Caproleuna GmbH in06237 Leuna auf Erteilung einer Genehmi-gung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zur wesentlichenÄnderung der Cumol-/ Phenolsynthese- Anla-ge in 06237 Leuna, Saalekreis 189
. Öffentliche Bekanntgabe des Referates Im-missionsschutz, Chemikaliensicherheit, Gen-technik, Umweltverträglichkeitsprüfung zurEinzelfallprüfung nach § 3c des Gesetzes überdie Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) imRahmen des Genehmigungsverfahrens zumAntrag der Louis Dreyfus Commodities Wit-tenberg GmbH in 06886 Lutherstadt Witten-berg auf Erteilung einer Genehmigung nach§ 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzeszur wesentlichen Änderung der Anlage zurHerstellung von Ölen aus pflanzlichen Roh-stoffen sowie Biodiesel und Pharmaglycerin in06886 Lutherstadt Wittenberg, LandkreisWittenberg 190
. Öffentliche Bekanntgabe des Referates Im-missionsschutz, Chemikaliensicherheit, Gen-technik, Umweltverträglichkeitsprüfung zurEinzelfallprüfung nach § 3c des Gesetzes überdie Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) imRahmen des Genehmigungsverfahrens zumAntrag der Fa. Nordmethan Produktion Wär-me GmbH auf Erteilung einer Genehmigungnach § 4 des Bundes-Immissionsschutz-gesetzes zur Errichtung und zum Betrieb einerAnlage in 39596 Hohenberg-Krusemark OTAltenzaun 190
Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt 12/2015
186
. Öffentliche Bekanntgabe des Referates Im-missionsschutz, Chemikaliensicherheit, Gen-technik, Umweltverträglichkeitsprüfung zurEinzelfallprüfung nach § 3c des Gesetzes überdie Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) imRahmen des Genehmigungsverfahrens zumAntrag der Fa. Nordmethan Produktion Alten-zaun GmbH auf Erteilung einer Genehmigungnach § 4 des Bundes-Immissionsschutz-gesetzes zur Errichtung und zum Betrieb einesBiogasparks in 39596 Hohenberg-Krusemark OT Altenzaun 191
. Öffentliche Bekanntgabe des ReferatesImmissionsschutz, Chemikaliensicherheit,Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfungzur Einzelfallprüfung nach § 3c des Geset-zes über die Umweltverträglichkeitsprüfung(UVPG) im Rahmen des Genehmigungsver-fahrens zum Antrag der FEW ChemicalsGmbH in 06766 Bitterfeld-Wolfen auf Ertei-lung einer Genehmigung nach § 16 desBundes-Immissionsschutzgesetzes zur we-sentlichen Änderung der Anlage zur Her-stellung von Feinchemikalien und Beschich-tungslösungen mit einer Kapazität von 6,6t/a an Farbstoffen und Polymeren sowie800 t/a an Sol-Gel- und Polymerbeschich-tungslösungen unter Anwendung der Viel-stoffregel nach § 6 Abs. 2 BImSchG in06766 Bitterfeld-Wolfen, Landkreis An-halt-Bitterfeld 191
. Öffentliche Bekanntgabe des ReferatesImmissionsschutz, Chemikaliensicherheit,Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfungzur Einzelfallprüfung nach § 3c des Gesetzesüber die Umweltverträglichkeitsprüfung(UVPG) im Rahmen des Genehmigungsver-fahrens zum Antrag der f | glass GmbH, Ap-pendorfer Weg 5 aus 39171 Sülzetal, Orts-teil Osterweddingen auf Erteilung einer Ge-nehmigung zur wesentlichen Änderung nach§ 16 des Bundes-Immissionsschutz-gesetzes zum Betrieb einer Anlage zumHerstellung von Flachglas in 39171 Sülze-tal, Ortsteil Osterweddingen, Bördekreis 192
. Öffentliche Bekanntmachung des ReferatesImmissionsschutz, Chemikaliensicherheit,Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfungzum Antrag der SITA Abfallverwertung GmbHin 06686 Lützen, OT Zorbau auf Erteilung ei-ner Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zur Errichtung undzum Betrieb einer Klärschlammtrocknungsan-lage in 06686 Lützen, OT Zorbau, LandkreisBurgenlandkreis 192
. Öffentliche Bekanntgabe des Referates Im-missionsschutz, Chemikaliensicherheit, Gen-technik, Umweltverträglichkeitsprüfung zurEinzelfallprüfung nach § 3c des Gesetzes überdie Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) imRahmen des Genehmigungsverfahrens zumAntrag des Eigenbetriebs Stadtpflege derStadt Dessau-Roßlau, Wasserwerksstraße 13,06842 Dessau-Roßlau auf Erteilung einer Ge-nehmigung nach § 16 des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes zur wesentlichenÄnderung einer Verbrennungsmotoranlage in06847 Dessau-Roßlau, Stadt Dessau-Roßlau 193
. Öffentliche Bekanntmachung des ReferatesImmissionsschutz, Chemikaliensicherheit,Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung zurEntscheidung über den Erörterungstermin imRahmen des Genehmigungsverfahrens zumAntrag der Firma Klemme AG in 06295 Lu-therstadt Eisleben auf Erteilung einer Geneh-migung nach § 16 des Bundes-Immissions-schutzgesetzes für die wesentliche Änderungeiner Anlage zur Herstellung von sonstigenNahrungsmittelerzeugnissen aus tierischenund pflanzlichen Rohstoffen zur Erhöhung derProduktionskapazität von 648 t auf 902 t Fer-tigerzeugnissen pro Tag, in 06295 Lu-therstadt Eisleben, Landkreis Mansfeld-Südharz 194
. Öffentliche Bekanntgabe des Referates Im-missionsschutz, Chemikaliensicherheit, Gen-technik, Umweltverträglichkeitsprüfung zurEinzelfallprüfung nach § 3c des Gesetzes überdie Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) imRahmen des Genehmigungsverfahrens zumAntrag der Michael & Tinneberg GbR, NeueStraße 23 aus 39624 Meßdorf auf Erteilungeiner Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zur wesentlichenÄnderung einer Biogasanlage durch Erhöhungder Feuerungswärmeleistung (FWL) auf 1.980kW zur flexiblen Stromeinspeisung in 39624Meßdorf, Landkreis Stendal 194
. Öffentliche Bekanntmachung des ReferatesImmissionsschutz, Chemikaliensicherheit,Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung zurEntscheidung über den Erörterungstermin imRahmen des Genehmigungsverfahrens zumAntrag der TRICAT GmbH Tricat-Straße,06803 Bitterfeld-Wolfen auf Erteilung einerGenehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zum Betrieb einerLageranlage für Katalysatoren einschließlichgefährlicher Abfälle am Standort Bitterfeld-Wolfen, Landkreis Anhalt-Bitterfeld 195
. Öffentliche Bekanntmachung des ReferatesImmissionsschutz, Chemikaliensicherheit,Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfungzum Antrag der Biogas Gommern GmbH in48155 Münster auf Erteilung einer Genehmi-gung nach § 4 des Bundes-Immissions-schutzgesetzes zur Errichtung und zum Be-trieb einer Biogasanlage mit Gasaufbereitungin 39245 Gommern, Landkreis JerichowerLand 195
. Öffentliche Bekanntmachung des ReferatesWasser; Veröffentlichung Bewirtschaftungs-plan und Maßnahmenprogramm für die Fluss-gebietseinheit Elbe und der Umwelterklärung 196
. Öffentliche Bekanntmachung des ReferatesWasser; Veröffentlichung der (Hochwasser-)Risikomanagementpläne und der Umwelter-klärungen der FlussgebietsgemeinschaftenElbe und Weser 197
Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt 12/2015
187
. Öffentliche Bekanntmachung des ReferatesWasser zum Verzicht auf die Durchführung ei-ner Umweltverträglichkeitsprüfung für das ge-planten Vorhaben (4 Planungsabschnitte)„Naturnahe Gewässerentwicklungsmaß-nahmen an der Rossel“ 198
. Öffentliche Bekanntmachung des ReferatesAbwasser zum Antrag der Firma Infra-ZeitzServicegesellschaft mbH über die Erteilungdes 11. Änderungsbescheides vom12.10.2015 (Az.: 405.6.7-62631-84-02-15) zurbestehenden wasserrechtlichen Erlaubnis desBurgenlandkreises 198
. Öffentliche Bekanntmachung des ReferatesAbwasser zum Antrag der Firma Infra-ZeitzServicegesellschaft mbH über die Erteilung ei-ner wasserrechtlichen Genehmigung zur Er-weiterung der Zentralen Abwasserbehand-lungsanlage am Standort des Chemie- und In-dustrieparks Zeitz; Bescheid vom 10.07.2015(Az.: 405.6.7-62630/0-84-03-13) 199
. Öffentliche Bekanntmachung des ReferatesAbwasser zum Antrag der CropEnergies Bio-ethanol GmbH, Albrechtstraße 54 in 06712Zeitz über die Erteilung des 3. Änderungsbe-scheides vom 28.08.2015 (Az. 405.6.8-62631-84-04-14) zur Wasserrechtlichen Erlaubnisdes Burgendlandkreises 199
. Öffentliche Bekanntmachung des ReferatesAbwasser zum Verzicht auf die Umweltverträg-lichkeitsprüfung gemäß § 3a des Gesetzesüber die Umweltverträglichkeitsprüfung(UVPG) für das Vorhaben „Weiterbetrieb derzentralen Kläranlage Calbe in einer Ausbau-größe von 155.000 EW-Änderung des Be-triebsregimes der Abwasserbehandlungsanla-ge durch Einleitung des industriellen Abwas-serteilstromes in die Vorklärung“ 200
4. Verwaltungsvorschriften
5. Stellenausschreibungen
B. Untere Landesbehörden
1. Amtliche Bekanntmachungen, Genehmigungen
2. Sonstiges
C. Kommunale Gebietskörperschaften
1. Landkreise
. Öffentliche Bekanntmachung des Burgenland-kreises über den Antrag auf Genehmigung derVerbandssatzung des Abwasserzweckver-bandes Weiße Elster – Hasselbach/Thierbach 201
2. Kreisfreie Städte
3. Kreisangehörige Gemeinden
D. Sonstige Dienststellen
. Öffentliche Bekanntmachung der Landesstra-ßenbaubehörde Sachsen-Anhalt – Zentraleüber eine Straßenrechtliche Entscheidung;Verfügung der LandesstraßenbaubehördeSachsen-Anhalt vom 16.11.2015 - Z/233-31030/49/2015 201
. Öffentliche Bekanntmachung des NordharzerStädtebundtheaters über die Haushaltssat-zung des Zweckverbandes Nordharzer Städ-tebundtheater für das Haushaltsjahr 2016 202
. Öffentliche Bekanntmachung des Landesam-tes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt, Dezernat 33 – Besondere Verfahrens-arten zum Antrag der Ciech Soda DeutschlandGmbH & Co. KG in 39418 Staßfurt auf Ertei-lung einer Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetzes für den unbefriste-ten Betrieb einer Anlage zur zeitweiligen Lage-rung und Behandlung von gefährlichen Abfäl-len in 39418 Staßfurt, Landkreis Salzland-kreis 203
Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt 12/2015
188
A. Landesverwaltungsamt
Öffentliche Bekanntmachung des ReferatesVerbraucherschutz, Veterinärangelegenheiten
zur Genehmigung derÄnderung der Preisliste Sachsen-Anhaltder SecAnim GmbH, An der Landwehr,
17139 Malchin, für die Normalentsorgungvon beseitigungspflichtigen tierischenNebenprodukten der Kategorie 1 und 2
sowie die Entsorgung im Tierseuchenfallgültig ab 01.01.2016 nach § 3 Abs. 2 des
Ausführungsgesetzes zumTierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz
des Landes Sachsen-Anhalt(TierNebG-AG LSA)
Das Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt erlässt folgende Allgemeinverfügung:
1. Die von der SecAnim GmbH am 17.11.2015 bean-tragte Änderung der Anfahrtspauschale der Preis-liste für
- die Normalentsorgung von beseitigungspflichti-gen tierischen Nebenprodukten der Kategorie 1und 2 sowie
- die Entsorgung im Tierseuchenfall im LandSachsen-Anhalt vom 01.01.2009
wird genehmigt.
2. Die in Ziffer 1. geänderten Preise verstehen sichals Nettopreise. Die Mehrwertsteuer wird erhoben,wenn und soweit diese anfällt.
3. Die Preisliste vom 01.01.2009 ist bezüglich derAnfahrtspauschale nach dem 31.12.2015 nichtmehr anzuwenden.
4. Die Entscheidung ergeht kostenfrei.
Änderung der Preisliste Sachsen-AnhaltNormalentsorgung von beseitigungspflichtigen
tierischen Nebenprodukten der Kategorie 1 und 2sowie die Entsorgung im Tierseuchenfall
(gültig ab 01.01.2016)
Anfahrts-pauschalen
(inklusive Verwie-gung)
Normal-entsorgung
(Preis (Euro/Anfahrt)netto
Entsorgung imTierseuchenfall
Preis (Euro/Anfahrt)netto
Systembehälterund Hausschlach-tung
24,89 € 9,57 €
Großcontainer 191,44 € 95,72 €
Falltier 24,89 € 9,57 €
Hinweis:Gemäß § 1 VwVfG LSA i. V. m. § 41 Abs. 4 VwVfG istnur der verfügende Teil öffentlich bekannt zu machen.Die Allgemeinverfügung liegt mit Begründung im
Landesverwaltungsamt Sachsen-AnhaltRaum B1.09Ernst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)
aus.
Rechtbehelfsbelehrung:Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monatsnach Bekanntgabe Klage beim VerwaltungsgerichtHalle, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale),schriftlich, in elektronischer Form oder zur Nieder-schrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle die-ses Gerichts erhoben werden.
−−−−−−−−−−
Öffentliche Bekanntmachungdes Referates Kommunalrecht,
Kommunale Wirtschaft und Finanzenzur Neubestimmung der Kommunalaufsicht
für den Zweckverband für Wasserversorgung undAbwasserbeseitigung Bad Dürrenberg gemäß
§ 17 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über kommunaleGemeinschaftsarbeit (GKG LSA)
Gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über kommu-nale Gemeinschaftsarbeit (GKG LSA) i. d. g. F. wirdnach wirksamer Eingliederung des Abwasserzweck-verbandes Saale-Rippachtal in den Zweckverband fürWasserversorgung und Abwasserbeseitigung BadDürrenberg der
Burgenlandkreis
als Kommunalaufsichtsbehörde für den Zweckverbandfür Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung BadDürrenberg mit Wirkung vom 01.01.2016 bestimmt.
Im Auftraggez. Dr. Preuße
−−−−−−−−−−
Öffentliche Bekanntmachungdes Referates Planfeststellungsverfahren
gemäß § 3 a des Gesetzesüber die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
i. V. m. § 3 c UVPG i. V. m. § 2 des Gesetzesüber die Umweltverträglichkeitsprüfung
im Land Sachsen-Anhalt (UVPG LSA) zumVorhaben „Geplanter Um- und Ausbau der L 202
im Bereich des Landes Sachsen-Anhalt,Bau-km 3+197 bis 3+527, Gemarkung Bröckau,
Landkreis Burgenlandkreis“
Die Vorhabenträgerin, die LandesstraßenbaubehördeSachsen-Anhalt, Regionalbereich Süd, beabsichtigt einenca. 300 m langen Ausbau der Landesstraße L 202. DasVorhaben ist Teil einer größeren Baumaßnahme, die alsPlanfeststellungsverfahren im Land Thüringen geführtwird. Diese Maßnahme besteht aus dem grundhaftenAusbau der Thüringer Landesstraßen L 1362 sowie 1081und dem Neubau der Ortsumfahrung Hartha. Die Maß-nahme hat eine Gesamtlänge von 6,56 km. Das hier in
Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt 12/2015
189
Rede stehende Teilstück befindet sich auf dem Gebietdes Landes Sachsen-Anhalt.
Die Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3 c UVPG i. V. m.§ 2 UVPG LSA hat ergeben, dass eine Umweltverträg-lichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlichist, da von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligenUmweltauswirkungen zu erwarten sind. Daher bestehtkeine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltver-träglichkeitsprüfung.
Die Belange des Umweltschutzes werden im straßen-rechtlichen Verfahren geprüft und bei der Entscheidungüber die Zulässigkeit des Vorhabens berücksichtigt.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellunggemäß § 3 a Satz 3 UVPG i. V. m. § 2 UVPG LSA nichtselbständig anfechtbar ist.
Die der Prüfung zu Grunde gelegten Unterlagen und dieBegründung der Feststellung können auf Antrag gemäßden Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes desLandes Sachsen-Anhalt (UIG LSA) beim Landesverwal-tungsamt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale),eingesehen werden.
−−−−−−−−−−
Öffentliche Bekanntmachungdes Referates Planfeststellungsverfahren
gemäß § 3 a des Gesetzesüber die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
zum Vorhaben „Erweiterung der Anschlussbahn,2. Gleisanschluss für den Chemiestandort Leuna“,
Landkreis Saalekreis
Der Vorhabenträger, - Infra Leuna GmbH -, beabsichtigtfolgende Baumaßnahme durchzuführen:
Erweiterung der Anschlussbahn - 2. Gleisanschlussfür den Chemiestandort Leuna.
Die Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3 c UVPG hatergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nachdem UVPG für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist,da von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligenUmweltauswirkungen zu erwarten sind. Daher bestehtkeine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltver-träglichkeitsprüfung.
Die Belange des Umweltschutzes werden im Verfahrenüber die Zulässigkeit des Vorhabens geprüft und bei derEntscheidung berücksichtigt.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellunggemäß § 3 a Satz 3 UVPG nicht selbständig anfechtbarist.
Die dieser Feststellung zugrundeliegenden Unterlagensind der Öffentlichkeit gemäß den Bestimmungen desUmweltinformationsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (UIG LSA) beim Landesverwaltungsamt, Ernst-Kamieth-Straße 2
−−−−−−−−−−
Öffentliche Bekanntmachungdes Referates Planfeststellungsverfahren
gemäß § 3e und § 3a des Gesetzesüber die Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVPG) i. V. m. § 3c UVPG zum Vorhaben„Lückenschluss BAB 14 Magdeburg
– Wittenberg – Schwerin (Lückenschluss) –VKE 1.4 – Dolle / L29 bis AS Lüderitz (L 30)
Deckblattplanung“
Der Vorhabenträger, Landesstraßenbaubehörde Sach-sen-Anhalt (Regionalbereich Süd), beabsichtigt, denPlanfeststellungsbeschluss vom 29.06.2012 für die fol-gende Baumaßnahme:
Neubau der BAB 14 Magdeburg– Wittenberg – Schwerin (Lückenschluss);
VKE 1.4 Dolle/L29 bis AS Lüderitz (L 30)
durch eine Deckblattplanung zu ergänzen.
Das Vorhaben umfasst die Integration einer natur-schutzfachlichen Maßnahme zur Entwicklung vonBrut- und Jagdhabitaten für den Ziegenmelker sowieeiner naturschutzfachlichen Maßnahme zur Scha-densbegrenzung „Heidemahd“ (LRT 4030).
Die Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3e UVPG i. V. m.§ 3c UVPG hat ergeben, dass hierfür auf die Durchfüh-rung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach demUVPG verzichtete werden kann.
Daher besteht für die o. g. Erweiterung eines UVP-pflichtigen Vorhabens keine Verpflichtung zur Durchfüh-rung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellunggemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbständig anfechtbarist.
Die dieser Feststellung zugrunde liegenden Unterlagensind der Öffentlichkeit gemäß den Bestimmungen desUmweltinformationsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt(UIG LSA) beim Landesverwaltungsamt, Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle (Saale), zugänglich.
−−−−−−−−−−
Öffentliche Bekanntgabe des ReferatesImmissionsschutz, Chemikaliensicherheit,Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfungzur Einzelfallprüfung nach § 3c des Gesetzes
über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)im Rahmen des Genehmigungsverfahrens
zum Antrag der DOMO Caproleuna GmbH in 06237Leuna auf Erteilung einer Genehmigung nach§ 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
zur wesentlichen Änderung derCumol-/ Phenolsynthese- Anlage in
06237 Leuna, Saalekreis
Die Firma DOMO Caproleuna GmbH in 06237 Leunabeantragte mit Schreiben vom 09.10.2015 beim Lan-desverwaltungsamt Sachsen-Anhalt die Genehmigungnach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes(BImSchG) für die wesentliche Änderung der
Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt 12/2015
190
Cumol-/ Phenolsynthese- Anlage;
hier: Errichtung und Betrieb einer neuen katalyti-schen Nachverbrennungsanlage
(Anlage nach Nr. 4.1.2 des Anhangs 1 der Verordnungüber genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV)und Art. 10 der Richtlinie 2010/75/EU über Industrie-emissionen (IE-Richtlinie)
in 06237 Leuna
Gemarkung: SpergauFlur: 1Flurstücke: 2/2 und 3/2.
Gemäß § 3a UVPG wird hiermit bekannt gegeben,dass im Rahmen einer Einzelfallprüfung nach § 3cUVPG festgestellt wurde, dass durch das genannteVorhaben keine erheblichen nachteiligen Auswirkun-gen zu befürchten sind, so dass im Rahmen des Ge-nehmigungsverfahrens keine Umweltverträglichkeits-prüfung (UVP) erforderlich ist.
Die Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Be-ruht die Feststellung, dass eine UVP unterbleiben soll,auf einer Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c UVPG,ist die Einschätzung der zuständigen Behörde in ei-nem gerichtlichen Verfahren betreffend die Entschei-dung über die Zulässigkeit des Vorhabens nur daraufzu überprüfen, ob die Vorprüfung entsprechend denVorgaben von § 3c UVPG durchgeführt worden ist undob das Ergebnis nachvollziehbar ist.
Die Unterlagen, die dieser Feststellung zugrundeliegen, können beim Landesverwaltungsamt, ReferatImmissionsschutz, Chemikaliensicherheit, Gentechnik,Umweltverträglichkeitsprüfung in 06118 Halle (Saale),Dessauer Str. 70 als der zuständigen Genehmigungs-behörde, eingesehen werden.
−−−−−−−−−−
Öffentliche Bekanntgabe des ReferatesImmissionsschutz, Chemikaliensicherheit,Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfungzur Einzelfallprüfung nach § 3c des Gesetzes
über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)im Rahmen des Genehmigungsverfahrens
zum Antrag der Louis Dreyfus CommoditiesWittenberg GmbH in 06886 Lutherstadt Wittenberg
auf Erteilung einer Genehmigung nach § 16des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zur
wesentlichen Änderung der Anlage zur Herstellungvon Ölen aus pflanzlichen Rohstoffen
sowie Biodiesel und Pharmaglycerin in06886 Lutherstadt Wittenberg,
Landkreis Wittenberg
Die Firma Louis Dreyfus Commodities WittenbergGmbH in 06886 Lutherstadt Wittenberg beantragte mitSchreiben vom 04.08.2015 beim Landesverwaltungs-amt Sachsen-Anhalt die Genehmigung nach § 16 desBundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für diewesentliche Änderung der
Anlage zur Herstellung von Ölenaus pflanzlichen Rohstoffen
sowie Biodiesel und Pharmaglycerin;
hier: Erhöhung der Jahreskapazität an Biodieselvon 200 kt auf 300 kt sowie an Pharmaglyce-rin von 20 kt auf 30 kt
(Anlage nach den Nrn. 7.23.1, 4.1.2 und 9.3.1 des An-hangs 1 sowie Nr. 30 des Anhanges 2 der Verordnungüber genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV)und Art. 10 der Richtlinie 2010/75/EU über Industrie-emissionen (IE-Richtlinie)
in 06886 Lutherstadt Wittenberg
Gemarkung: WittenbergFlur: 8Flurstücke: 172, 146.
Gemäß § 3a UVPG wird hiermit bekannt gegeben,dass im Rahmen einer Einzelfallprüfung nach § 3cUVPG festgestellt wurde, dass durch das genannteVorhaben keine erheblichen nachteiligen Auswirkun-gen zu befürchten sind, so dass im Rahmen des Ge-nehmigungsverfahrens keine Umweltverträglichkeits-prüfung (UVP) erforderlich ist.
Die Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Be-ruht die Feststellung, dass eine UVP unterbleiben soll,auf einer Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c UVPG,ist die Einschätzung der zuständigen Behörde in ei-nem gerichtlichen Verfahren betreffend die Entschei-dung über die Zulässigkeit des Vorhabens nur daraufzu überprüfen, ob die Vorprüfung entsprechend denVorgaben von § 3c UVPG durchgeführt worden ist undob das Ergebnis nachvollziehbar ist.
Die Unterlagen, die dieser Feststellung zugrundeliegen, können beim Landesverwaltungsamt, ReferatImmissionsschutz, Chemikaliensicherheit, Gentechnik,Umweltverträglichkeitsprüfung in 06118 Halle (Saale),Dessauer Str. 70 als der zuständigen Genehmigungs-behörde, eingesehen werden.
−−−−−−−−−−
Öffentliche Bekanntgabe des ReferatesImmissionsschutz, Chemikaliensicherheit,Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfungzur Einzelfallprüfung nach § 3c des Gesetzes
über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)im Rahmen des Genehmigungsverfahrens
zum Antrag der Fa. Nordmethan ProduktionWärme GmbH auf Erteilung einer Genehmigung
nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzeszur Errichtung und zum Betrieb einer
Anlage in 39596 Hohenberg-KrusemarkOT Altenzaun
Die Fa. Nordmethan Produktion Wärme GmbH, 39596Hohenberg-Krusemark OT Altenzaun, beantragte mitSchreiben vom 25.06.2015 beim Landesverwaltungs-amt Sachsen-Anhalt die Genehmigung nach § 4 desBundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für dieErrichtung und den Betrieb eines
Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt 12/2015
191
Holzhackschnitzelheizwerkes
in 39596 Hohenberg-Krusemark im OT Altenzaun,
Gemarkung: AltenzaunFlur: 1Flurstück: 433.
Gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträg-lichkeitsprüfung (UVPG) wird hiermit bekannt gege-ben, dass im Rahmen einer Einzelfallprüfung nach§ 3c UVPG festgestellt wurde, dass durch das ge-nannte Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Aus-wirkungen zu befürchten sind, so dass im Rahmendes Genehmigungsverfahrens keine Umweltverträg-lichkeitsprüfung (UVP) erforderlich ist.
Die Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Be-ruht die Feststellung, dass eine UVP unterbleiben soll,auf einer Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c UVPG,ist die Einschätzung der zuständigen Behörde in ei-nem gerichtlichen Verfahren betreffend die Entschei-dung über die Zulässigkeit des Vorhabens nur daraufzu überprüfen, ob die Vorprüfung entsprechend denVorgaben von § 3c UVPG durchgeführt worden ist undob das Ergebnis nachvollziehbar ist.
Die Unterlagen, die dieser Feststellung zugrundeliegen, können beim Landesverwaltungsamt, ReferatImmissionsschutz, Chemikaliensicherheit, Gentechnik,Umweltverträglichkeitsprüfung in 06118 Halle (Saale),Dessauer Str. 70 als der zuständigen Genehmigungs-behörde, eingesehen werden.
−−−−−−−−−−
Öffentliche Bekanntgabe des ReferatesImmissionsschutz, Chemikaliensicherheit,Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfungzur Einzelfallprüfung nach § 3c des Gesetzes
über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)im Rahmen des Genehmigungsverfahrens
zum Antrag der Fa. Nordmethan ProduktionAltenzaun GmbH auf Erteilung einer Genehmigungnach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
zur Errichtung und zum Betrieb einesBiogasparks in 39596 Hohenberg-Krusemark
OT Altenzaun
Die Fa. Nordmethan Produktion Altenzaun GmbH,39596 Hohenberg-Krusemark OT Altenzaun, bean-tragte mit Schreiben vom 25.06.2015 beim Landes-verwaltungsamt Sachsen-Anhalt die Genehmigungnach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes(BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb eines
Biogasparks
in 39596 Hohenberg-Krusemark im OT Altenzaun,
Gemarkung: AltenzaunFlur: 1Flurstück: 433.
Gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträg-lichkeitsprüfung (UVPG) wird hiermit bekannt gege-ben, dass im Rahmen einer Einzelfallprüfung nach§ 3c UVPG festgestellt wurde, dass durch das ge-nannte Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Aus-
wirkungen zu befürchten sind, so dass im Rahmendes Genehmigungsverfahrens keine Umweltverträg-lichkeitsprüfung (UVP) erforderlich ist.
Die Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Be-ruht die Feststellung, dass eine UVP unterbleiben soll,auf einer Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c UVPG,ist die Einschätzung der zuständigen Behörde in ei-nem gerichtlichen Verfahren betreffend die Entschei-dung über die Zulässigkeit des Vorhabens nur daraufzu überprüfen, ob die Vorprüfung entsprechend denVorgaben von § 3c UVPG durchgeführt worden ist undob das Ergebnis nachvollziehbar ist.
Die Unterlagen, die dieser Feststellung zugrundeliegen, können beim Landesverwaltungsamt, ReferatImmissionsschutz, Chemikaliensicherheit, Gentechnik,Umweltverträglichkeitsprüfung in 06118 Halle (Saale),Dessauer Str. 70 als der zuständigen Genehmigungs-behörde, eingesehen werden.
−−−−−−−−−−
Öffentliche Bekanntgabe des ReferatesImmissionsschutz, Chemikaliensicherheit,
Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfungzur Einzelfallprüfung nach § 3c des Gesetzes
über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)im Rahmen des Genehmigungsverfahrenszum Antrag der FEW Chemicals GmbH in06766 Bitterfeld-Wolfen auf Erteilung einer
Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zur wesentlichen
Änderung der Anlage zur Herstellung vonFeinchemikalien und Beschichtungslösungenmit einer Kapazität von 6,6 t/a an Farbstoffenund Polymeren sowie 800 t/a an Sol-Gel- und
Polymerbeschichtungslösungen unter Anwendungder Vielstoffregel nach § 6 Abs. 2 BImSchG
in 06766 Bitterfeld-Wolfen,Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Die FEW Chemicals GmbH in 06766 Bitterfeld-Wolfenbeantragte mit Schreiben vom 21.04.2015 beim Lan-desverwaltungsamt Sachsen-Anhalt die Genehmigungnach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes(BImSchG) für die wesentliche Änderung der
Anlage zur Herstellung vonFeinchemikalien und Beschichtungslösungenmit einer Kapazität von 6,6 t/a an Farbstoffen
und Polymeren sowie 800 t/a anSol-Gel- und Polymerbeschichtungslösungen
unter Anwendung der Vielstoffregelnach § 6 Abs. 2 BImSchG
hier: - Erhöhung der Produktionskapazitätvon 6,6 t/a auf 30 t/a an Farbstoffenund Polymeren
- Kapazitätsreduzierung von 800 t/a auf300 t/a an Sol-Gel- und Polymerbe-schichtungslösungen
- Errichtung und Betrieb von zwei zu-sätzlichen Gefahrstoffcontainern
- Errichtung und Betrieb einer Rück-kühlanlage (Umlaufkühler)
auf den Grundstücken in 06766 Bitterfeld-Wolfen,
Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt 12/2015
192
Gemarkung: Greppin,Flur: 1,Flurstücke: 155,
Gemarkung: Thalheim,Flur: 3,Flurstücke: 20/24.
Gemäß § 3a UVPG wird hiermit bekannt gegeben,dass im Rahmen einer Einzelfallprüfung nach § 3cUVPG festgestellt wurde, dass durch das genannteVorhaben keine erheblichen nachteiligen Auswirkun-gen zu befürchten sind, so dass im Rahmen des Ge-nehmigungsverfahrens keine Umweltverträglichkeits-prüfung (UVP) erforderlich ist.
Die Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Be-ruht die Feststellung, dass eine UVP unterbleiben soll,auf einer Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c UVPG,ist die Einschätzung der zuständigen Behörde in ei-nem gerichtlichen Verfahren betreffend die Entschei-dung über die Zulässigkeit des Vorhabens nur daraufzu überprüfen, ob die Vorprüfung entsprechend denVorgaben von § 3c UVPG durchgeführt worden ist undob das Ergebnis nachvollziehbar ist.
Die Unterlagen, die dieser Feststellung zugrundeliegen, können beim Landesverwaltungsamt, ReferatImmissionsschutz, Chemikaliensicherheit, Gentechnik,Umweltverträglichkeitsprüfung in 06118 Halle (Saale),Dessauer Str. 70 als der zuständigen Genehmigungs-behörde, eingesehen werden.
−−−−−−−−−−
Öffentliche Bekanntgabe des ReferatesImmissionsschutz, Chemikaliensicherheit,Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfungzur Einzelfallprüfung nach § 3c des Gesetzes
über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)im Rahmen des Genehmigungsverfahrens
zum Antrag der f | glass GmbH, Appendorfer Weg 5aus 39171 Sülzetal, Ortsteil Osterweddingen
auf Erteilung einer Genehmigung zurwesentlichen Änderung nach § 16 des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes zum Betriebeiner Anlage zum Herstellung von Flachglasin 39171 Sülzetal, Ortsteil Osterweddingen,
Bördekreis
Die Firma f | glass GmbH in 39171 Sülzetal, OrtsteilOsterweddingen beantragte mit Schreiben vom25.09.2015 beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für die wesent-liche Änderung und den Betrieb einer
Anlage zur Herstellung von Flachglas
hier: Erhöhung der Schmelzkapazität von 700 auf719,9 Tonnen je Tag
auf dem Grundstück in39171 Sülzetal, Ortsteil Osterweddingen
Gemarkung: OsterweddingenFlur: 1Flurstücke: 3, 4, 11/1, 11/2, 11/3, 58, 61, 65
Gemäß § 3a UVPG wird hiermit bekannt gegeben,dass im Rahmen einer Einzelfallprüfung nach § 3cUVPG festgestellt wurde, dass durch das genannteVorhaben keine erheblichen nachteiligen Auswirkun-gen zu befürchten sind, so dass im Rahmen des Ge-nehmigungsverfahrens keine Umweltverträglichkeits-prüfung (UVP) erforderlich ist.
Die Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Be-ruht die Feststellung, dass eine UVP unterbleiben soll,auf einer Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c UVPG,ist die Einschätzung der zuständigen Behörde in ei-nem gerichtlichen Verfahren betreffend die Entschei-dung über die Zulässigkeit des Vorhabens nur daraufzu überprüfen, ob die Vorprüfung entsprechend denVorgaben von § 3c UVPG durchgeführt worden ist undob das Ergebnis nachvollziehbar ist.
Die Unterlagen, die dieser Feststellung zugrundeliegen, können beim Landesverwaltungsamt, ReferatImmissionsschutz, Chemikaliensicherheit, Gentechnik,Umweltverträglichkeitsprüfung in 06118 Halle (Saale),Dessauer Str. 70 als der zuständigen Genehmigungs-behörde, eingesehen werden.
−−−−−−−−−−
Öffentliche Bekanntmachung des ReferatesImmissionsschutz, Chemikaliensicherheit,Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung
zum Antrag der SITA Abfallverwertung GmbHin 06686 Lützen, OT Zorbau auf Erteilungeiner Genehmigung nach § 4 des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes zur Errichtung undzum Betrieb einer Klärschlammtrocknungsanlage
in 06686 Lützen, OT Zorbau,Landkreis Burgenlandkreis
Die SITA Abfallverwertung GmbH in 06686 Lützenbeantragte beim Landesverwaltungsamt die Erteilungeiner Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zur Errichtungund zum Betrieb einer
Klärschlammtrocknungsanlage miteiner Kapazität von 75.000 t/a
einschließlich zeitweiliger Lagerungvon Nassklärschlamm (500 t) und
Trockenklärschlamm (105 t)
(Anlage nach Nr. 8.10.2.1 und 8.12.2 des Anhangs 1zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen- 4. BImSchV)
auf einem Grundstück in 06686 Lützen
Gemarkung: ZorbauFlur: 5Flurstücke: 203, 205, 13/19
Die Anlage soll entsprechend dem Antrag im Dezember2016 in Betrieb genommen werden.
Der Antrag und die dazugehörigen Unterlagen liegen inder Zeit vom
23.12.2015 bis einschließlich 22.01.2016
Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt 12/2015
193
bei folgenden Behörden aus und können zu den ange-gebenen Werktagen und Zeiten eingesehen werden:
1. Stadtverwaltung LützenAußenstelle Bauamt,Pestalozzistraße 4C06686 Lützen
Mo. von 09:00 Uhr bis 12:00 UhrDi. von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
von 13:00 Uhr bis 18:00 UhrMi. ---Do. von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
von 13:00 Uhr bis 15:30 UhrFr. von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhrnicht am 24.12.2015 und 31.12.2015
2. Landesverwaltungsamt Sachsen-AnhaltRaum 123 ADessauer Str. 70,06118 Halle (Saale)
Mo. - Do. von 08:00 bis 16:00 UhrFr. und vorgesetzlichen Feiertagensowie am 23.12.2015 undam 30.12.2015 von 08:00 bis 13:00 Uhrnicht am 24.12.2015 und 31.12.2015
Einwendungen gegen das Vorhaben können schriftlichin der Zeit vom
23.12.2015 bis einschließlich 05.02.2016
bei der Genehmigungsbehörde (Landesverwaltungs-amt) oder bei der Stelle erhoben werden, bei der Antragund Unterlagen zur Einsicht ausliegen.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungenausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtli-chen Titeln beruhen.
Die Einwendungen sollen neben Vor- und Familienna-men auch die volle und leserliche Anschrift des Einwen-ders enthalten. Aus den Einwendungen muss erkennbarsein, weshalb das Vorhaben für unzulässig gehaltenwird. Die Einwendungen werden der Antragstellerinbekannt gegeben. Auf Verlangen des Einwenders wer-den dessen Name und Anschrift unkenntlich gemacht,soweit die Angaben nicht zur Beurteilung des Inhalts derEinwendung erforderlich sind.
Sofern frist- und formgerechte Einwendungen vorliegen,können diese in einem öffentlichen Erörterungsterminam 02.03.2016 mit den Einwendern und der Antragstel-lerin erörtert werden, soweit dies für die Prüfung derGenehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung seinkann.
Beginn der Erörterung: 10:00 UhrOrt der Erörterung: Rathaus Lützen,
SitzungssaalMarkt 1,06686 Lützen
Die Ermessensentscheidung der Genehmigungsbehör-de, ob ein Erörterungstermin stattfindet, wird nach Ab-lauf der Einwendungsfrist getroffen und öffentlich be-kannt gemacht.
Für den Fall, dass der Erörterungstermin stattfindet, wirdschon jetzt darauf hingewiesen, dass die frist- undformgerechten Einwendungen auch bei Ausbleiben desAntragstellers oder von Personen, die Einwendungenerhoben haben, erörtert werden.
Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen aufUnterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältig-ter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmi-ge Eingaben), gilt für das Verfahren derjenige Unterzeich-ner als Vertreter der übrigen Einwender, der darin mitseinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift alsVertreter bezeichnet ist, soweit er nicht von ihnen alsBevollmächtigter bestellt worden ist. Vertreter kann nureine natürliche Person sein. Gleichförmige Einwendun-gen, die die vorgenannten Angaben nicht deutlich sichtbarauf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthal-ten, können unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung derEntscheidung über die Einwendungen durch öffentlicheBekanntmachung erfolgen kann.
−−−−−−−−−−
Öffentliche Bekanntgabe des ReferatesImmissionsschutz, Chemikaliensicherheit,Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfungzur Einzelfallprüfung nach § 3c des Gesetzes
über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)im Rahmen des Genehmigungsverfahrens
zum Antrag des Eigenbetriebs Stadtpflege derStadt Dessau-Roßlau, Wasserwerksstraße 13,
06842 Dessau-Roßlau auf Erteilung einerGenehmigung nach § 16 des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes zur wesentlichenÄnderung einer Verbrennungsmotoranlage
in 06847 Dessau-Roßlau,Stadt Dessau-Roßlau
Der Eigenbetrieb Stadtpflege der Stadt Dessau-Roßlau in 06842 Dessau-Roßlau beantragte mitSchreiben vom 13. Oktober 2015 beim Landesverwal-tungsamt Sachsen-Anhalt die Genehmigung nach den§ 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BIm-SchG) für die wesentliche Änderung einer
Anlage zur Beseitigung oder Verwertungvon Deponiegas durch Verbrennen in
einer Verbrennungsmotoranlage mit einerFeuerungswärmeleistung von 2,39 MW
hier: Schwachgasfackel
auf dem Grundstück in 06847 Dessau-Roßlau,
Gemarkung: Törten,Flur: 9,Flurstück: 2924.
Gemäß § 3a UVPG wird hiermit bekannt gegeben,dass im Rahmen einer Einzelfallprüfung nach § 3cUVPG festgestellt wurde, dass durch das genannteVorhaben keine erheblichen nachteiligen Auswirkun-gen zu befürchten sind, so dass im Rahmen des Ge-nehmigungsverfahrens keine Umweltverträglichkeits-prüfung (UVP) erforderlich ist.
Die Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Be-ruht die Feststellung, dass eine UVP unterbleiben soll,
Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt 12/2015
194
auf einer Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c UVPG,ist die Einschätzung der zuständigen Behörde in ei-nem gerichtlichen Verfahren betreffend die Entschei-dung über die Zulässigkeit des Vorhabens nur daraufzu überprüfen, ob die Vorprüfung entsprechend denVorgaben von § 3c UVPG durchgeführt worden ist undob das Ergebnis nachvollziehbar ist.
Die Unterlagen, die dieser Feststellung zugrundeliegen, können beim Landesverwaltungsamt, ReferatImmissionsschutz, Chemikaliensicherheit, Gentechnik,Umweltverträglichkeitsprüfung in 06118 Halle(Saale),Dessauer Str. 70 als der zuständigen Genehmigungs-behörde, eingesehen werden.
−−−−−−−−−−
Öffentliche Bekanntmachung des ReferatesImmissionsschutz, Chemikaliensicherheit,Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung
zur Entscheidung über den Erörterungsterminim Rahmen des Genehmigungsverfahrens
zum Antrag der Firma Klemme AG in06295 Lutherstadt Eisleben auf Erteilung
einer Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die wesentliche
Änderung einer Anlage zur Herstellung vonsonstigen Nahrungsmittelerzeugnissen
aus tierischen und pflanzlichen Rohstoffenzur Erhöhung der Produktionskapazität von648 t auf 902 t Fertigerzeugnissen pro Tag,
in 06295 Lutherstadt Eisleben,Landkreis Mansfeld-Südharz
Die Firma Klemme AG in 06295 Lutherstadt Eislebenbeantragte beim Landesverwaltungsamt die Erteilungeiner Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zur wesentli-chen Änderung einer
Anlage zur Herstellung vonsonstigen Nahrungsmittelerzeugnissen
aus tierischen und pflanzlichen Rohstoffen
hier: Erhöhung der Produktionskapazität von648 t auf 902 t Fertigerzeugnisse pro Tag
(Anlage nach Nr. 7.34.1 und Nr. 10.25 des Anhangs 1zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen- 4. BImSchV)
in 06295 Lutherstadt Eisleben
Gemarkung: HelftaFlur: 20Flurstücke: 113, 132, 131, 130, 125, 123, 73, 134,
135, 1022 und 67.
Das Vorhaben wurde am 15.10.2015 bekannt ge-macht. Gemäß § 12 Abs. 1 der Verordnung über dasGenehmigungsverfahren (9. BImSchV) wird hiermitbekannt gemacht, dass die Genehmigungsbehörde inAusübung pflichtgemäßen Ermessens entschiedenhat, dass der Erörterungstermin nicht stattfindet.
−−−−−−−−−−
Öffentliche Bekanntgabe des ReferatesImmissionsschutz, Chemikaliensicherheit,Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfungzur Einzelfallprüfung nach § 3c des Gesetzes
über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)im Rahmen des Genehmigungsverfahrenszum Antrag der Michael & Tinneberg GbR,
Neue Straße 23 aus 39624 Meßdorf aufErteilung einer Genehmigung nach § 16 des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes zurwesentlichen Änderung einer Biogasanlage
durch Erhöhung der Feuerungswärmeleistung(FWL) auf 1.980 kW zur flexiblen Stromeinspeisung
in 39624 Meßdorf, Landkreis Stendal
Die Michael & Tinneberg GbR aus 39624 Meßdorfbeantragte mit Schreiben vom 03.11.2015 beim Lan-desverwaltungsamt Sachsen-Anhalt die Genehmigungnach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes(BImSchG) für die wesentliche Änderung einer
Biogasanlage zur Erzeugung vonStrom und Wärme
durch Erhöhung der FWL auf 1.980 kWzur flexiblen Stromeinspeisung
auf dem Grundstück in 39624 Meßdorf,Neue Straße 23
Gemarkung: MeßdorfFlur: 5Flurstücke: 332, 333, 343
Gemäß § 3a UVPG wird hiermit bekannt gegeben,dass im Rahmen einer Einzelfallprüfung nach § 3cUVPG festgestellt wurde, dass durch das genannteVorhaben keine erheblichen nachteiligen Auswirkun-gen zu befürchten sind, so dass im Rahmen des Ge-nehmigungsverfahrens keine Umweltverträglichkeits-prüfung (UVP) erforderlich ist.
Die Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Be-ruht die Feststellung, dass eine UVP unterbleiben soll,auf einer Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c UVPG,ist die Einschätzung der zuständigen Behörde in ei-nem gerichtlichen Verfahren betreffend die Entschei-dung über die Zulässigkeit des Vorhabens nur daraufzu überprüfen, ob die Vorprüfung entsprechend denVorgaben von § 3c UVPG durchgeführt worden ist undob das Ergebnis nachvollziehbar ist.
Die Unterlagen, die dieser Feststellung zugrundeliegen, können beim Landesverwaltungsamt, ReferatImmissionsschutz, Chemikaliensicherheit, Gentechnik,Umweltverträglichkeitsprüfung in 06118 Halle (Saale),Dessauer Str. 70 als der zuständigen Genehmigungs-behörde, eingesehen werden.
−−−−−−−−−−
Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt 12/2015
195
Öffentliche Bekanntmachung des ReferatesImmissionsschutz, Chemikaliensicherheit,Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung
zur Entscheidung über den Erörterungsterminim Rahmen des Genehmigungsverfahrens
zum Antrag der TRICAT GmbH Tricat-Straße,06803 Bitterfeld-Wolfen auf Erteilung einer
Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zum Betrieb
einer Lageranlage für Katalysatoreneinschließlich gefährlicher Abfälle
am Standort Bitterfeld-Wolfen,Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Die TRICAT GmbH beantragte beim Landesverwal-tungsamt die Erteilung einer Genehmigung nach § 4des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)zum Betrieb einer
Anlage zur Lagerung gefährlicherund nicht gefährlicher Abfälle
mit einer Kapazität von jeweils 1.000 t
hier: Lager für regenerierte und nicht regenerierteKatalysatoren
(Anlage nach Nr. 8.12.1.1 i. V. m. 8.12.2 aus Anhang 1zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen,4. BImSchV)
auf dem Grundstück in 06803 Bitterfeld-Wolfen
Gemarkung: GreppinFlur: 4Flurstück: 213/177
Das Vorhaben wurde am 17.10.2015 bekannt ge-macht. Gemäß § 12 Abs. 1 der Verordnung über dasGenehmigungsverfahren (9. BImSchV) wird hiermitbekannt gemacht, dass der am 26.01.2016 geplanteErörterungstermin nicht stattfindet.
−−−−−−−−−−
Öffentliche Bekanntmachung des ReferatesImmissionsschutz, Chemikaliensicherheit,Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung
zum Antrag der Biogas Gommern GmbHin 48155 Münster auf Erteilung einerGenehmigung nach § 4 des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes zur Errichtungund zum Betrieb einer Biogasanlage
mit Gasaufbereitung in 39245 Gommern,Landkreis Jerichower Land
Die Biogas Gommern GmbH in 48155 Münster bean-tragte beim Landesverwaltungsamt die Erteilung einerGenehmigung nach § 4 des Bundes-Immissions-schutzgesetzes (BImSchG) zur Errichtung und zumBetrieb einer
Biogasanlage mit Gasaufbereitungmit einer Durchsatzkapazität von 142,5 t/d
(Anlage nach Nr. 1.15, 1.16, 9.1.1.2 und 9.36 des An-hangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftigeAnlagen - 4. BImSchV)
auf dem Grundstück in 39245 Gommern,
Gemarkung: KarithFlur: 3Flurstücke: 10020, 10055, 10057, 10059, 10066
Des Weiteren wurde von der Antragstellerin gemäߧ 8a BImSchG der Antrag auf Zulassung des vorzeiti-gen Beginns für die Errichtung der Anlage gestellt.Die Anlage soll entsprechend dem Antrag im Mai 2016in Betrieb genommen werden.
Der Antrag und die dazugehörigen Unterlagen liegen inder Zeit vom
04.01.2016 bis einschließlich 03.02.2016
bei folgenden Behörden aus und können zu den ange-gebenen Werktagen und Zeiten eingesehen werden:
1. Stadtverwaltung GommernBauamt Zimmer 4Platz des Friedens 1039245 Gommern
Mo. von 09:00 bis 12:00 UhrDi. von 09:00 bis 12:00 Uhr und
von 13:00 bis 17:30 UhrMi. von 09:00 bis 12:00 UhrDo. von 09:00 bis 12:00 Uhr und
von 13:00 bis 16:00 UhrFr. von 09:00 bis 11:00 Uhr
2. Landesverwaltungsamt Sachsen-AnhaltRaum A 123Dessauer Str. 70,06118 Halle (Saale)
Mo. - Do. von 08:00 bis 16:00 UhrFr. und vorgesetzlichen Feiertagen von 08:00 bis 13:00 Uhr
Einwendungen gegen das Vorhaben können schriftlichin der Zeit vom:
04.01.2016 bis einschließlich 17.02.2016
bei der Genehmigungsbehörde (Landesverwaltungs-amt) oder bei der Stelle erhoben werden, bei der Antragund Unterlagen zur Einsicht ausliegen.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungenausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtli-chen Titeln beruhen.
Die Einwendungen sollen neben Vor- und Familienna-men auch die volle und leserliche An-schrift des Ein-wenders enthalten. Aus den Einwendungen muss er-kennbar sein, weshalb das Vorhaben für unzulässiggehalten wird. Die Einwendungen werden der Antrag-stellerin bekannt gegeben. Auf Verlangen des Einwen-ders werden dessen Name und Anschrift unkenntlichgemacht, soweit die Angaben nicht zur Beurteilung desInhalts der Einwendung erforderlich sind.
Sofern frist- und formgerechte Einwendungen vorliegen,können diese in einem öffentlichen Erörterungsterminam 17.03.2016 mit den Einwendern und der Antragstel-lerin erörtert werden, soweit dies für die Prüfung der
Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt 12/2015
196
Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung seinkann.
Beginn der Erörterung: 10:00 UhrOrt der Erörterung: Versammlungsstätte der Stadt
GommernFuchsbergstraße39245 Gommern
Die Ermessensentscheidung der Genehmigungsbehör-de, ob ein Erörterungstermin stattfindet, wird nach Ab-lauf der Einwendungsfrist getroffen und öffentlich be-kannt gemacht.Für den Fall, dass der Erörterungstermin stattfindet, wirdschon jetzt darauf hingewiesen, dass die frist- undformgerechten Einwendungen auch bei Ausbleiben desAntragstellers oder von Personen, die Einwendungenerhoben haben, erörtert werden.
Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen aufUnterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältig-ter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmi-ge Eingaben), gilt für das Verfahren derjenige Unterzeich-ner als Vertreter der übrigen Einwender, der darin mitseinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift alsVertreter bezeichnet ist, soweit er nicht von ihnen alsBevollmächtigter bestellt worden ist. Vertreter kann nureine natürliche Person sein. Gleichförmige Einwendun-gen, die die vorgenannten Angaben nicht deutlich sichtbarauf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthal-ten, können unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung derEntscheidung über die Einwendungen durch öffentlicheBekanntmachung erfolgen kann.
−−−−−−−−−−
Öffentliche Bekanntmachung desReferates Wasser
VeröffentlichungBewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm
für die FlussgebietseinheitElbe und der Umwelterklärung
I. Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenpro-gramm
Der Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenpro-gramm für die Flussgebietseinheit Elbe werden aufden Internetseiten www.saubereswasser.sachsen-anhalt.de und www.fgg-elbe.de ab dem 22.12.2015eingestellt.
Die Auslegung des Maßnahmenprogramms gemäߧ 14l Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträg-lichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachungvom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändertdurch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. November 2015(BGBl. I S. 2053) und des Bewirtschaftungsplans fürdie Flussgebietseinheit Elbe erfolgt ab dem22.12.2015. Die Einsichtnahme in die Unterlagen kannwährend der Dienststunden an folgendem Ort erfol-gen:
LandesverwaltungsamtReferat 404Dienstgebäude Dessauer Straße 70Raum 20006118 Halle (Saale).
Darüber hinaus ist eine Einsichtnahme in die Unterla-gen in digitaler Form an folgenden Orten während derDienststunden möglich:
Landkreis Altmarkkreis SalzwedelAmt für Wasserwirtschaft und NaturschutzKarl-Marx-Straße 16Raum 10429410 Salzwedel
Landkreis Anhalt-BitterfeldUmweltamtZiegelstraße 10Raum 1.1206749 Bitterfeld-Wolfen, OT Bitterfeld
Landkreis BurgenlandkreisAußenstelle WeißenfelsAmt für Natur- und GewässerschutzAm Stadtpark 6Raum 12306667 Weißenfels
Landkreis BördeFachdienst Natur und UmweltFarsleber Str. 19Räume 55 und 5639326 Wolmirstedt
Landkreis HarzFriedrich – Ebert – Straße 42Haus V / Zimmer 30838820 Halberstadt
Landkreis Jerichower LandAußenstelle GenthinBrandenburger Str. 100Raum 33939307 Genthin
Landkreis Mansfeld-SüdharzLindenallee 56Haus 2 / Zimmer 2.1306295 Lutherstadt-Eisleben
Landkreis SaalekreisUmweltamtDomplatz 9Raum S 30906217 Merseburg
Landkreis SalzlandkreisFachdienst Natur und UmweltErmslebener Str. 77Raum 52606449 Aschersleben
Landkreis StendalSG Wasserwirtschaft und NaturschutzHospitalstraße 1-2Raum 23939112 Stendal
Landkreis WittenbergFachdienst UmweltBreitscheidstraße 4Raum A 3-3706886 Wittenberg
Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt 12/2015
197
Stadt Dessau-RoßlauTechnisches RathausFinanzrat-Albert-Str. 2Raum 12006862 Dessau-Roßlau, OT Roßlau
Stadt HalleFachbereich UmweltHansering 1506108 Halle (Saale)
Landeshauptstadt MagdeburgUmweltamtJulius-Bremer Str. 8-10Raum 70639104 Magdeburg
II. Umwelterklärung
Die zusammenfassende Erklärung zu den Umwelter-wägungen und zur Berücksichtigung des Umweltbe-richtes sowie die Darlegung der Überwachungsmaß-nahmen auf Grundlage des Umweltberichtes für dieFlussgebietseinheit Elbe sind ab dem 22.12.2015 aufden Internetseiten www.saubereswasser.sachsen-anhalt.de und www.fgg-elbe.de veröffentlicht.
Gemäß § 14l Abs. 2 des Gesetzes über die Umwelt-verträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekannt-machung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zu-letzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.November 2015 (BGBl. I S. 2053) liegen im Ergebnisder durchgeführten Strategischen Umweltprüfung zudem Entwurf des Maßnahmenprogramms die zusam-menfassende Erklärung zu den Umwelterwägungenund zur Berücksichtigung des Umweltberichtes sowiedie Darlegungen der Überwachungsmaßnahmen aufGrundlage des Umweltberichtes für die Flussgebiets-einheit Elbe an den unter I. genannten Orten zur Ein-sicht aus bzw. können in digitaler Form eingesehenwerden.
−−−−−−−−−−
Öffentliche Bekanntmachung desReferates Wasser
Veröffentlichungder (Hochwasser-) Risikomanagementpläne und derUmwelterklärungen der Flussgebietsgemeinschaften
Elbe und Weser
I. Risikomanagementpläne und Umwelterklärun-gen
Die Risikomanagementpläne der Flussgebietsgemein-schaften Elbe und Weser werden auf den Internetsei-ten www.mlu.sachsen-anhalt.de und www.fgg-elbe.de,www.fgg-weser.de ab dem 22.12.2015 eingestellt.
Die Auslegung der Risikomanagementpläne derFlussgebietsgemeinschaften Elbe und Weser gemäߧ 14l Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträg-lichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachungvom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändertdurch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. November 2015(BGBl. I S. 2053) erfolgt ab dem 22.12.2015. Die Ein-sichtnahme in die Unterlagen kann während derDienststunden an folgendem Ort erfolgen:
LandesverwaltungsamtReferat 404Dienstgebäude Dessauer Straße 70Raum 20006118 Halle (Saale).
Darüber hinaus ist eine Einsichtnahme in die Unterla-gen in digitaler Form an folgenden Orten während derDienststunden möglich:
Landkreis Altmarkkreis SalzwedelAmt für Wasserwirtschaft und NaturschutzKarl-Marx-Straße 16Raum 10429410 Salzwedel
Landkreis Anhalt-BitterfeldUmweltamtZiegelstraße 10Raum 1.1206749 Bitterfeld-Wolfen, OT Bitterfeld
Landkreis BurgenlandkreisAußenstelle WeißenfelsAmt für Natur- und GewässerschutzAm Stadtpark 6Raum 12306667 Weißenfels
Landkreis BördeFachdienst Natur und UmweltFarsleber Str. 19Räume 55 und 5639326 Wolmirstedt
Landkreis HarzFriedrich – Ebert – Straße 42Haus V / Zimmer 30838820 Halberstadt
Landkreis Jerichower LandAußenstelle GenthinBrandenburger Str. 100Raum 33939307 Genthin
Landkreis Mansfeld-SüdharzLindenallee 56Haus 2 / Zimmer 2.1306295 Lutherstadt-Eisleben
Landkreis SaalekreisUmweltamtDomplatz 9Raum S 30906217 Merseburg
Landkreis SalzlandkreisFachdienst Natur und UmweltErmslebener Str. 77Raum 52606449 Aschersleben
Landkreis StendalSG Wasserwirtschaft und NaturschutzHospitalstraße 1-2Raum 23939112 Stendal
Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt 12/2015
198
Landkreis WittenbergFachdienst UmweltBreitscheidstraße 4Raum A 3-3706886 Wittenberg
Stadt Dessau-RoßlauTechnisches RathausFinanzrat-Albert-Str. 2Raum 12006862 Dessau-Roßlau, OT Roßlau
Stadt HalleFachbereich UmweltHansering 1506108 Halle (Saale)
Landeshauptstadt MagdeburgUmweltamtJulius-Bremer Str. 8-10Raum 70639104 Magdeburg
II. Umwelterklärung
Die zusammenfassende Erklärung zu den Umwelter-wägungen und zur Berücksichtigung der Umweltbe-richte sowie die Darlegung der Überwachungsmaß-nahmen auf Grundlage der Umweltberichte für dieFlussgebietseinheiten Elbe und Weser sind ab dem22.12.2015 auf den Internetseiten www.mlu.sachsen-anhalt.de und www.fgg-elbe.de, www.fgg-weser.deveröffentlicht.
Gemäß § 14l Abs. 2 des Gesetzes über die Umwelt-verträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekannt-machung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zu-letzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.November 2015 (BGBl. I S. 2053) liegen im Ergebnisder durchgeführten Strategischen Umweltprüfung zuden Entwürfen der Risikomanagementpläne die zu-sammenfassenden Erklärungen zu den Umwelterwä-gungen und zur Berücksichtigung der Umweltberichtesowie die Darlegungen der Überwachungsmaßnah-men auf Grundlage der Umweltberichte für die Fluss-gebietseinheiten Elbe und Weser an den unter I. ge-nannten Orten zur Einsicht aus bzw. können in digita-ler Form eingesehen werden.
−−−−−−−−−−
Öffentliche Bekanntmachung desReferates Wasser zum Verzicht auf die
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfungfür das geplanten Vorhaben (4 Planungsabschnitte)
„Naturnahe Gewässerentwicklungsmaßnahmenan der Rossel“
Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasser-wirtschaft Sachsen-Anhalt, Otto-von-Guericke-Straße 5,39104 Magdeburg, hat mit Schreiben vom 16.09.2015 diePlangenehmigung für das Vorhaben (4 Planungsab-schnitte) „Naturnahe Gewässerentwicklungsmaßnahmenan der Rossel“ beantragt.
Gemäß § 3 a des Gesetzes über die Umweltverträglich-keitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntma-chung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändertdurch Art. 2 des Gesetzes vom 20.11.2015 (BGBl. IS. 2053), wird hiermit bekannt gemacht, dass die allge-
meine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3 c UVPG fürdas o. g. Vorhaben ergeben hat, dass eine Verpflichtungzur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfungnicht besteht. Durch das Vorhaben sind keine erheblichennachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten.
Diese Feststellung ist nach § 3 a Satz 3 UVPG nichtselbständig anfechtbar.
Die Unterlagen, die dieser Feststellung zugrundeliegen, können beim Landesverwaltungsamt, Referat404, Dessauer Straße 70, 06118 Halle (Saale) alszuständige Genehmigungsbehörde unter den Akten-zeichen: 404.1.15 – 62211 – 0184 bis 0187 eingese-hen werden
−−−−−−−−−−
Öffentliche Bekanntmachungdes Referates Abwasser
zum Antrag derFirma Infra-Zeitz Servicegesellschaft mbH
über die Erteilung des 11. Änderungsbescheidesvom 12.10.2015 (Az.: 405.6.7-62631-84-02-15)
zur bestehenden wasserrechtlichen Erlaubnisdes Burgenlandkreises
Gemäß § 11 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)und § 9 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträg-lichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit § 74 Abs. 5Satz 2 und Abs. 4 Satz 2 Verwaltungsverfahrensge-setz (VwVfG) wird hiermit Nachfolgendes bekanntgemacht.
Das Landesverwaltungsamt als obere Wasserbehördehat auf Antrag der Firma Infra-Zeitz Servicegesell-schaft mbH vom 20.11.2014 und auf der Grundlageder §§ 8, 9, 10, 12, 13 und 57 Abs. 1 WHG i. V. m.§ 21 Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt (WGLSA) den 11. Änderungsbescheid vom 12.10.2015(Az.: 405.6.7-62631-84-02-15) zur bestehenden was-serrechtlichen Erlaubnis des Burgenlandkreises vom25.06.2001 (Registriernummer K44/323/1837/01-15256084/105/01) einschließlich des 1. – 10. Ände-rungsbescheides erteilt. Sie enthält Regelungen zurArt und Umfang der Gewässerbenutzung, zu denÜberwachungswerten sowie entsprechende Auflagenund eine Rechtsbehelfsbelehrung.
Der Firma Infra-Zeitz Servicegesellschaft mbH wird mitder geänderten wasserrechtlichen Erlaubnis gestattet,mit Inbetriebnahme ihrer erweiterten Abwasserbe-handlungsanlage das zusätzlich am Standort desChemie- und Industrieparks Zeitz anfallende, gereinig-te Abwasser in die Weiße Elster einzuleiten. Die Ein-leitungsstelle in die Weiße Elster befindet sich in derGemarkung Göbitz, Flur 3, Flurstück 318.
Gemäß § 3 b UVPG i. V. m. Anlage 1, Punkt 13.1.1UVPG wurde im Rahmen des wasserrechtlichen Ge-nehmigungsverfahrens zur Erweiterung der Abwas-serbehandlungsanlage (Az.: 405.6.7-62630/0-84-03-13) eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.Die zusammenfassende Darstellung der Umweltaus-wirkungen nach §§ 11 und 12 UVPG ist auch der obengenannten wasserrechtlichen Erlaubnis beigefügt.
Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt 12/2015
199
Die angeführte Entscheidung der oberen Wasserbe-hörde ist im nachfolgend genannten Zeitraum beifolgenden Behörden ausgelegt und kann von jeder-mann zu den angegebenen Zeiten eingesehen wer-den:
Auslegungszeitraum: 04.01.2016 bis 19.01.2016
Auslegungsorte:1. Landesverwaltungsamt
Dienstgebäude Dessauer Straße 70 in06118 Halle (Saale), Raum 53
Montag bis Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und13:00 – 15:30 Uhr
Freitag 09:00 – 13:00 Uhr
2. Gemeinde ElsteraueOT Alttröglitz, Hauptstraße 30 in06729 Elsteraue, Sekretariat des Bürgermeisters,Zimmer 120
Montag 09:00 – 12:00 Uhr und13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und13:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und13:00 – 16:00 Uhr
Freitag 09:00 – 11:00 Uhr
RechtsbehelfsbelehrungGegen die hier bekannt gemachte 11. Änderung derwasserrechtlichen Erlaubnis vom 12.10.2015 (Az.:405.6.7-62631-84-02-15) kann innerhalb eines Monatsnach Ende der Auslegungsfrist Klage beim Verwal-tungsgericht Halle (Saale), Justizzentrum Halle, Thü-ringer Straße 16 in 06112 Halle (Saale) erhoben wer-den.
−−−−−−−−−−
Öffentliche Bekanntmachungdes Referates Abwasser
zum Antrag derFirma Infra-Zeitz Servicegesellschaft mbHüber die Erteilung einer wasserrechtlichen
Genehmigung zur Erweiterung derZentralen Abwasserbehandlungsanlage am
Standort des Chemie- und Industrieparks ZeitzBescheid vom 10.07.2015
(Az.: 405.6.7-62630/0-84-03-13)
Gemäß § 60 Abs. 3 Nr. 1 des Wasserhaushaltsgeset-zes (WHG) und § 9 Abs. 2 des Gesetzes über dieUmweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindungmit § 74 Abs. 5 Satz 2 und Abs. 4 Satz 2 Verwaltungs-verfahrensgesetz (VwVfG) wird hiermit Nachfolgendesbekannt gemacht.
Das Landesverwaltungsamt als obere Wasserbehördehat auf Antrag der Firma Infra-Zeitz Servicegesell-schaft mbH vom 20.11.2014 und auf der Grundlagedes § 60 Abs. 3 Nr. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)i. V. m. § 81 Abs. 3 Wassergesetz des Landes Sach-sen-Anhalt (WG LSA) mit Bescheid vom 10.07.2015(Az.: 405.6.7-62630/0-84-03-13) die wasserrechtlicheGenehmigung zur Erweiterung der Zentralen Abwas-serbehandlungsanlage am Standort des Chemie-undIndustriepark Zeitz erteilt.
Die Genehmigung umfasst die Teilprojekte 1.1 bis 1.4zur Erweiterung der Abwasserbehandlungs- und Ab-wasservorbehandlungsanlagen und schließt die Bau-genehmigung nach § 71 Bauordnung des LandesSachsen-Anhalt (BauO LSA) sowie die Befreiung nach§ 31 Baugesetzbuch (BauGB) ein. Es wurden Aufla-gen sowie eine Rechtsbehelfsbelehrung verfügt.
Gemäß § 3 b UVPG i. V. m. Anlage 1, Punkt 13.1.1UVPG wurde im Rahmen des wasserrechtlichen Ge-nehmigungsverfahrens zur Erweiterung der Abwas-serbehandlungsanlage eine Umweltverträglichkeits-prüfung durchgeführt. Die zusammenfassende Dar-stellung der Umweltauswirkungen nach §§ 11 und 12UVPG ist der genannten wasserrechtlichen Genehmi-gung beigefügt.
Die angeführte Entscheidung der oberen Wasserbe-hörde ist im nachfolgend genannten Zeitraum beifolgenden Behörden ausgelegt und kann von jeder-mann zu den angegebenen Zeiten eingesehen wer-den:
Auslegungszeitraum: 04.01.2016 bis 19.01.2016
Auslegungsorte:1. Landesverwaltungsamt
Dienstgebäude Dessauer Straße 70 in06118 Halle (Saale), Raum 53
Montag bis Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und13:00 – 15:30 Uhr
Freitag 09:00 – 13:00 Uhr
2. Gemeinde ElsteraueOT Alttröglitz, Hauptstraße 30 in06729 Elsteraue, Sekretariat des Bürgermeisters,Zimmer 120
Montag 09:00 – 12:00 Uhr und13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und13:00 – 1800 Uhr
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und13:00 – 16:00 Uhr
Freitag 09:00 – 11:00 Uhr
RechtsbehelfsbelehrungGegen die hier bekannt gemachte wasserrechtlicheGenehmigung des Landesverwaltungsamtes vom10.07.2015 (Az.:405.6.7-62630/0-84-03-13) kanninnerhalb eines Monats nach Ende der AuslegungsfristKlage beim Verwaltungsgericht Halle (Saale), Justiz-zentrum Halle, Thüringer Straße 16 in 06112 Halle(Saale) erhoben werden.
−−−−−−−−−−
Öffentliche Bekanntmachungdes Referates Abwasser
zum Antrag derCropEnergies Bioethanol GmbH, Albrechtstraße 54
in 06712 Zeitz über die Erteilung des3. Änderungsbescheides vom 28.08.2015
(Az. 405.6.8-62631-84-04-14) zurwasserrechtlichen Erlaubnis des
Burgendlandkreises
Auf Grund des § 11 Wasserhaushaltsgesetz und § 9Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeits-prüfung wird entsprechend § 74 Abs. 5 Satz 2 und
Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt 12/2015
200
Abs. 4 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz hiermitFolgendes bekannt gemacht:
Das Landesverwaltungsamt als obere Wasserbehördehat auf der Grundlage des Antrages der CropEnergiesBioethanol GmbH, Albrechtstraße 54 in 06712 Zeitzvom 21.10.2014 zuletzt geändert am 02.12.2014 den3. Änderungsbescheid vom 28.08.2015 (Az. 405.6.8-62631-84-04-14) zur wasserrechtlichen Erlaubnis desBurgenlandkreises vom 01.02.2011 (Az. 71.2.8ge/6648 00; 15084590/330/10), zuletzt geändert durch Be-scheid des LVwA vom 15.04.2014 (Az. 405.6.8-62631-84-01-14) erteilt.
Die bisherige Befugnis die Weiße Elster zur Beseiti-gung betrieblicher Abwässer (ausgenommen Sanitär-abwasser) in der nach Art und Maß bestimmten Weisezu benutzen, wurde mit dieser Entscheidung insbe-sondere um die zusätzliche Einleitung von behandel-tem Abwasser aus der Anlage zur Herstellung vonStärke aus Weizen ab Inbetriebnahme der erweitertenAbwasserbehandlungsanlage ergänzt.Die Einleitungsstelle in die Weiße Elster befindet sichunverändert in der Gemarkung Zeitz, Flur 12, Flur-stück 28.
Eine Ausfertigung der mit Auflagen versehenen Ent-scheidung wird mit Begründung und Rechtsbehelfsbe-lehrung in der Zeit vom
04.01.2016 bis einschließlich 18.01.2016
bei folgenden Behörden ausgelegt und kann in demangegebenen Zeitraum von jedermann eingesehenwerden:
1. LandesverwaltungsamtDienstgebäude Dessauer Straße 70 in06118 Halle (Saale) Raum 53
Montag bis Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und13:00 – 15:30 Uhr
Freitag 09:00 – 13:00 Uhr
2. Stadt ZeitzAltmarkt 16 (Gewandhaus) in 06712 ZeitzFB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung,Zimmer 305
Montag, Dienstag undDonnerstag von 09:00 bis 12:00 UhrDienstag von 14:00 bis 18:00 UhrDonnerstag von 14:00 bis 16:00 UhrMittwoch und Freitag nach Vereinbarungsowie bei telefonischer Vereinbarung auch außer-halb der o. a. Zeiten
3. Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer ForstZeitzer Straße 15 in 06722 DroyßigBauamt, Zimmer 207
Dienstag und Donnerstag von 09:00 bis 12:00 UhrMontag und Donnerstag von 13:00 bis 15:00 UhrDienstag von 13:00 bis 18:00 Uhrsowie bei telefonischer Vereinbarung auch außer-halb der o. a. Zeiten
RechtsbehelfsbelehrungGegen den hier bekannt gemachten 3. Änderungsbe-scheid zur wasserrechtlichen Erlaubnis vom28.08.2015 (Az. 405.6.8-62631-84-04-14) kann inner-halb eines Monats beginnend nach Ende der Ausle-gungsfrist Klage beim Verwaltungsgericht Halle (Saa-le), Justizzentrum Halle, Thüringer Straße 16 in 06112Halle (Saale) erhoben werden.
−−−−−−−−−−
Öffentliche Bekanntmachungdes Referates Abwasser
zum Verzicht auf die Umweltverträglichkeitsprüfunggemäß § 3a des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)für das Vorhaben „Weiterbetrieb der zentralenKläranlage Calbe in einer Ausbaugröße von155.000 EW-Änderung des Betriebsregimes
der Abwasserbehandlungsanlage durchEinleitung des industriellen Abwasserteilstromes
in die Vorklärung“
Der Abwasserzweckverband Saaleaue beantragte mitSchreiben vom 23.12.2013 beim Landesverwaltungs-amt Sachsen-Anhalt die bestehende wasserrechtlicheErlaubnis für die Einleitung von Abwasser aus derKläranlage Calbe in die Saale auf eine zu behandeln-de BSB5 Zulauffracht von 9.319 kg/d als85- Perzentilwert anzupassen und gleichzeitig dasBetriebsregime der Kläranlage dahingehend zu än-dern, dass der industrielle Abwasserteilstrom in dieVorklärung der Abwasserbehandlungsanlage eingelei-tet werden kann. Für diese Änderungen wurde gleich-zeitig mit Antrag vom 17.12.2013 die allgemeine Vor-prüfung des Einzelfalls gemäß UVPG für den Weiter-betrieb der Kläranlage Calbe mit o. g. Veränderungenvorgelegt.Gemäß § 3a UVPG wird hiermit bekannt gegeben,dass im Rahmen einer Einzelfallprüfung nach § 3cUVPG festgestellt wurde, dass durch das o. g. Vorha-ben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkun-gen zu erwarten sind, so dass die Verpflichtung zurDurchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfungnicht besteht.
Diese Feststellung ist nach § 3a Satz 3 UVPG nichtselbstständig anfechtbar.Beruht die Feststellung, dass eine Umweltverträglich-keitsprüfung unterbleiben soll, auf einer Vorprüfungdes Einzelfalls nach § 3c UVPG, ist die Einschätzungder zuständigen Behörde in einem gerichtlichen Ver-fahren betreffend die Entscheidung über die Zulässig-keit des Vorhabens nur darauf zu überprüfen, ob dieVorprüfung entsprechend den Vorgaben von § 3cdurchgeführt worden ist und ob das Ergebnis nach-vollziehbar ist.
Die Unterlagen, die dieser Feststellung zugrundeliegen, können beim Landesverwaltungsamt, ReferatAbwasser, im Dienstgebäude Dessauer Straße 70 in06118 Halle (Saale), als der zuständigen Wasserbe-hörde, eingesehen werden.
−−−−−−−−−−
Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt 12/2015
201
C. Kommunale Gebietskörperschaften
Öffentliche Bekanntmachungdes Burgenlandkreises
über den Antrag auf Genehmigung derVerbandssatzung des Abwasserzweckverbandes
Weiße Elster – Hasselbach/Thierbach
Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckver-bandes Weiße Elster – Hasselbach/Thierbach hat am07.12.2015 mit Beschluss Nr. 6/1/2015 die Verbands-satzung in Form einer Neufassung beschlossen. DieVerbandssatzung des AbwasserzweckverbandesWeiße Elster – Hasselbach/Thierbach ist Bestandteildes Amtsblattes und diesem als Anlage beigefügt.
Zu der Verbandssatzung erging durch den Burgen-landkreis am 08.12.2015, Az: 151200/K/22, folgendeVerfügung:
Verbandssatzung des AbwasserzweckverbandesWeiße Elster – Hasselbach/ Thierbachhier: Genehmigung gemäß §14 Abs. 2 GKG-LSA
Sehr geehrter Herr Kahnt,
auf der Grundlage der Bestimmungen des Gesetzesüber kommunale Gemeinschaftsarbeit des LandesSachsen-Anhalt (GKG-LSA) i. V. m. dem Kommunal-verfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVGLSA), dem Verwaltungsverfahrensgesetz für das LandSachsen-Anhalt (VwVfG LSA) sowie der Verwaltungs-gerichtsordnung (VwGO) in der jeweils gültigen Fas-sung ergeht folgender
B e s c h e i d:
1. Die durch die Verbandsversammlung des Abwas-serzweckverbandes Weiße Elster – Hassel-bach/Thierbach in ihrer Sitzung vom 07.12.2015mit Beschluss–Nr. 6/1/2015 beschlossene Ver-bandssatzung des AbwasserzweckverbandesWeiße Elster – Hasselbach/Thierbach wird ge-nehmigt.
2. Für diese Entscheidung werden keine Kostenerhoben.
Begründung:Mit Bericht vom 08.12.2015 wurde durch den Abwas-serzweckverband Weiße Elster – Hassel-bach/Thierbach der Beschluss-Nr. 6/1/2015 vom07.12.2015 über die Verbandssatzung des Abwas-serzweckverbandes Weiße Elster – Hassel-bach/Thierbach unter Beifügung der entsprechendenUnterlagen der Kommunalaufsicht des Burgenland-kreises zur Genehmigung vorgelegt. Die Änderung derbisher geltenden Verbandssatzung ist aufgrund derEingliederung des Abwasserzweckverbandes ZeitzerLand zum 01.01.2016 in den Abwasserzweckverban-des Weiße Elster – Hasselbach/Thierbach und derdamit verbundenen Änderung des Mitgliederbestan-des erforderlich.
zu 1.:Gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 1 GKG-LSA ist der Burgenland-kreis zuständige Kommunalaufsichtsbehörde für denAbwasserzweckverband Weiße Elster – Hasselbach/
Thierbach. Grundlage für die Entscheidung ist der § 14Abs. 2 GKG-LSA. Danach bedürfen Änderungen, die denMitgliederbestand des Zweckverbandes der Genehmi-gung durch die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde.Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die gesetzlichenVoraussetzungen hierfür vorliegen. Die Prüfung der durchden Abwasserzweckverband Weiße Elster – Hassel-bach/Thierbach vorgelegten Unterlagen hat ergeben,dass sowohl die formellen als auch die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für die Erteilung vorliegen.Entsprechend den gesetzlichen Regelungen des § 14Abs. 2 GKG-LSA ist die Genehmigung der Verbandssat-zung durch die Kommunalaufsichtsbehörde zu erteilen.
zu 2.:Die Kostenentscheidung beruht auf § 2 Abs. 2 desVerwaltungskostengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (VwKostG LSA) vom 27.06.1991 in der derzeitgültigen Fassung.
Rechtsbehelfsbelehrung:Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb einesMonats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. DerWiderspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beimBurgenlandkreis, Schönburger Straße 41, in 06618Naumburg (Saale) einzulegen.
Mit freundlichen Grüßenim Auftrag
Hartmann - Dienstsiegel -
*) Die Verbandssatzung des AbwasserzweckverbandesWeiße Elster – Hasselbach/Thierbach befindet sich imAnlagenteil des Amtsblattes Nr. 12/2015.
−−−−−−−−−−
D. Sonstige Dienststellen
Öffentliche Bekanntmachungder Landesstraßenbaubehörde
Sachsen-Anhalt – Zentrale über eineStraßenrechtliche Entscheidung; Verfügung derLandesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt vom
16.11.2015 - Z/233-31030/49/2015
1. Straßenrechtliche Entscheidung
Gemäß §§ 3 und 7 des Straßengesetzes für dasLand Sachsen-Anhalt vom 6.7.1993 (GVBl. LSAS. 334), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Ge-setzes vom 17. Dezember 2014 (GVBl. LSAS. 522), ergeht folgende straßenrechtliche Ent-scheidung:
1.1 Umstufung
Die im Gebiet der Stadt Zeitz, Landkreis Burgenland-kreis, gelegene Gemeindestraße „Hyzetstraße“ vomKreisverkehr am Knoten mit der Landesstraße L 244bei Netzknoten 4939 206A, Station 0.000, bis zur
Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt 12/2015
202
Gemarkungsgrenze Stadt Zeitz/Gemeinde Elsteraue,mit einer Länge von 202 Metern, wird zur Landesstra-ße als Bestandteil der Landesstraße L 193 aufgestuft.
Die im Gebiet der Gemeinde Elsteraue, LandkreisBurgenlandkreis, gelegene Gemeindestraße „Hyzet-straße“ von der Gemarkungsgrenze StadtZeitz/Gemeinde Elsteraue, bis zum Knoten mit derLandesstraße L 193 bei Netzknoten 4939 215, Station0.594, mit einer Länge von 1 758 Metern, wird zurLandesstraße als Bestandteil der Landesstraße L 193aufgestuft.
2. Wirksamkeit
Die getroffene Entscheidung wird zum 01.01.2016wirksam. Diese Verfügung und ihre Begründungkönnen während der Dienstzeiten in der Landes-straßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Zentrale,Hasselbachstraße 6, 39104 Magdeburg, Zimmer1081, eingesehen werden. Diese Verfügung gilt ei-nen Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachungals bekannt gegeben.
3. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb einesMonats nach Bekanntgabe Klage beim Verwal-tungsgericht Halle, Thüringer Straße 16, 06112Halle (Saale) erhoben werden.
−−−−−−−−−−
Öffentliche Bekanntmachungdes Nordharzer Städtebundtheaters
über dieHaushaltssatzung des
Zweckverbandes „Nordharzer Städtebundtheater“für das Haushaltsjahr 2016
1. Die mit Bericht vom 15.12.2015, Posteingang16.10.2015, vorgelegte Haushaltssatzung desZweckverbandes „Nordharzer Städtebundthea-ter“ für das Haushaltsjahr 2016 habe ich zurKenntnis genommen.
2. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmi-gungspflichtigen Bestandteile.
3. Der Beschluss zur Haushaltssatzung 2016kann gemäß § 16 Abs. 1 GKG LSA i. V. m.§ 146 Abs. 2 KVG LSA vollzogen werden
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für dasJahr 2016 liegen ab Veröffentlichung im Amtsblatt desLandesverwaltungsamtes 7 Tage zur Einsichtnahmein der Verwaltung des Nordharzer Städtebundtheaters,Marschlinger Hof 17/18, 06484 Quedlinburg.
Halle, den 12.11.2015Landesverwaltungsamt Halle
Im Auftraggez. Wersdörfer
Haushaltssatzung desZweckverbandes Nordharzer Städtebundtheater
für das Haushaltsjahr 2016
Auf der Grundlage des § 92 GO LSA i. V. m. § 16 Abs.1 GKG-LSA hat die Verbandsversammlung desZweckverbandes Nordharzer Städtebundtheater inihrer Sitzung am 05.10.2015 folgende Haushaltssat-zung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Jahr 2016, der die für dieErfüllung der Aufgaben des Zweckverbandes voraus-sichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Auf-wendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zuleistenden Auszahlungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit dema) Gesamtbetrag der
Erträge auf 8.487.800b) Gesamtbetrag der
Aufwendungen auf 8.463.000
im Finanzplan mit dema) Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus lfd. Verw.tätigk. auf 8.487.800b) Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus lfd. Verw.tätigk. auf 8.400.000c) Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus der Investitionstätigk.d) Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus der Investitionstätigk.e) Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus der Finanzierungstätigk.f) Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus der Finanzierungstätigk. 18.000
festgesetzt.
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veran-schlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem Kredite zur Sicherungder Zahlungsfähigkeit im Haushaltsjahr 2016 zurrechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruchgenommen werden dürfen, wird unverändert auf1.533.900 € festgesetzt.
§ 5
Zur Deckung seines Finanzbedarfs erfolgen Zuwei-sungen von den Mitgliedern in Höhe von insgesamt
3.544.900 €.
Im Einzelnen
Landkreis Harz 1.967.420Stadt Halberstadt 1.113.098Stadt Quedlinburg 464.382
3.544.900
Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt 12/2015
203
und gemäß Vertrag vom Land Sachsen-Anhalt inHöhe von insgesamt
3.544.900 €.
Die Zuweisungen der Rechtsträger sind gemäß Ver-bandssatzung in 4 gleichen Raten spätestens am 15.Kalendertag des ersten Monats eines jeden Quartalszu zahlen.
Die Zuweisungen des Landes sind am 31.3., 31.8. undam 30.11.2016 in gleichen Raten zu zahlen.
Halberstadt, den 05.10.2015
−−−−−−−−−−
Öffentliche Bekanntmachungdes Landesamtes für Geologie und Bergwesen
Sachsen-Anhalt,Dezernat 33 – Besondere Verfahrensarten
zum Antrag der Ciech Soda Deutschland GmbH& Co. KG in 39418 Staßfurt auf Erteilung einer
Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetzes für den unbefristetenBetrieb einer Anlage zur zeitweiligen Lagerungund Behandlung von gefährlichen Abfällen in
39418 Staßfurt, Landkreis Salzlandkreis
Auf Antrag der Ciech Soda Deutschland GmbH & Co.KG, An der Löderburger Bahn 4a in 39418 Staßfurterteilte das Landesamt für Geologie und Bergwesenam 30.11.2015 die Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zum unbefriste-ten Betrieb einer
Anlage zur zeitweiligen Lagerung gefährlicherAbfälle von max. 800 t
sowie zur Behandlung von gefährlichen Abfällenmit einer Kapazität von 80 m³/h
(132 t/h, 730.000 t/a)
für den Versatz der Kavernen S2 und S4. Es handeltsich dabei um eine Anlage nach Nr. 8.11.1.1. und8.12.1.1 des Anhangs 1 zur Verordnung über geneh-migungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV
auf dem Grundstück in 39418 Staßfurt,Gemarkung: Löderburg,Flur: 4,Flurstück: 31/55.
Die Genehmigung umfasst den Betrieb folgender,bereits auf dem o. g. Grundstück errichteter Anlagenbzw. Anlagenteile:
1. im Bereich des Mischturms:a. Feststofflager und Dosieranlagen,b. Suspensionsherstellung,c. Kompressorstation,d. Leitwarte;
2. im Bereich der Auffangwanne:a. Lageranlagen und Dosierung An-
mischflüssigkeiten,b. Suspensionsaufbereitung und Ver-
pumpung,c. Tiefbecken;
3. Rohrleitungstrasse zu den Kavernen S2 und S4mit Rohrleitung zum Transport der Dick-stoffsuspension, NaCl-Lösung und Schich-tungssole;
4. Transformatorenstationsgebäude, Sozialtrakteinschließlich Propantank zur Beheizung, Lkw-Zufahrt und Rangierbereich sowie sonstige Ne-beneinrichtungen.
Die Genehmigung wurde gemäß § 12 Abs. 1 BIm-SchG mit Bedingungen und Auflagen zur Erfüllung derGenehmigungsvoraussetzungen des § 6 BImSchGverbunden und enthält folgende Rechtsbehelfsbeleh-rung:
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb einesMonats nach Zustellung Klage beim Verwaltungsge-richt Magdeburg in Magdeburg erhoben werden.
Der Genehmigungsbescheid einschließlich der Be-gründung liegt in der Zeit vom
11.01.2016 bis einschließlich 25.01.2016
bei folgenden Behörden aus und kann dort zu denangegebenen Zeiten eingesehen werden:
1. Stadtverwaltung StaßfurtHaus I, Raum 210 -212FB II / FD 61 Planung, Wirtschaftsförderung undLiegenschaften,Bereich Bauleitplanung,Steinstraße 1939418 Staßfurt
Montag von 08:00 bis 12:00 Uhr undvon 13:00 bis 15:00 Uhr
Dienstag von 08:00 bis 12:00 Uhr undvon 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch von 08:00 bis 12:00 Uhr undvon 13:00 bis 15:00 Uhr
Donnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr undvon 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr.
2. Landesamt für Geologie und BergwesenSachsen-AnhaltZimmer 320Köthener Straße 3806118 Halle
Montag bisDonnerstag. von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
von 13:00 bis 15:30 UhrFreitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Vom Tag der öffentlichen Bekanntmachung an biszum Ablauf der Klagefrist können der Bescheid undseine Begründung von den Personen, die Einwendun-gen erhoben haben, schriftlich beim Landesamt fürGeologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt, KöthenerStraße 38 in 06118 Halle angefordert werden. Mit demEnde der o. g. Auslegungsfrist gilt der Bescheid auchgegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhobenhaben, als zugestellt.
Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt 12/2015
204
Gegen den hier bekannt gemachten Genehmigungs-bescheid kann innerhalb eines Monats nach Ende derAuslegungsfrist Klage erhoben werden. Die Klage istbeim Verwaltungsgericht Magdeburg in Magdeburg zuerheben.
Diese Bekanntmachung wird auch auf der Homepagedes Landesamtes für Geologie und Bergwesen unter
http://www.lagb.sachsen-anhalt.de/service/bekanntmachungen-informationen/bekanntmachungen/
veröffentlicht.
Darüber hinaus werden folgende Unterlagen im Inter-net öffentlich bekannt gemacht:
1. der Genehmigungsbescheid mit Ausnahme inBezug genommener Antragsunterlagen unddes Berichts über den Ausgangszustand so-wie
2. die Bezeichnung des für die betreffende An-lage maßgeblichen BVT-Merkblattes.
−−−−−−−−−−
Herausgegeben vom LandesverwaltungsamtErscheint zum 15. des Monats
Bezugspreis: 38,64 € jährlich, Einzelpreis: 3,22 €, zuzüglich Versandkosten
Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt 12/2015
Anlage
zum Amtsblatt Nr. 12/2015
15. Dezember 2015
Öffentliche Bekanntmachung des Burgenlandkreises über den Antrag
auf Genehmigung der Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes
Weiße Elster – Hasselbach/Thierbach
Anlage
Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes
Weiße Elster – Hasselbach/Thierbach