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185 Amtsblatt 12. Jahrgang Halle (Saale), den 15. Dezember 2015 12 INHALT A. Landesverwaltungsamt 1. Verordnungen 2. Rundverfügungen 3. Amtliche Bekanntmachungen . Öffentliche Bekanntmachung des Referates Verbraucherschutz, Veterinärangelegenheiten zur Genehmigung der Änderung der Preisliste Sachsen-Anhalt der SecAnim GmbH, An der Landwehr, 17139 Malchin, für die Normalent- sorgung von beseitigungspflichtigen tierischen Nebenprodukten der Kategorie 1 und 2 sowie die Entsorgung im Tierseuchenfall gültig ab 01.01.2016 nach § 3 Abs. 2 des Ausführungs- gesetzes zum Tierische Nebenprodukte- Beseitigungsgesetz des Landes Sachsen- Anhalt (TierNebG-AG LSA) 188 . Öffentliche Bekanntmachung des Referates Kommunalrecht, Kommunale Wirtschaft und Finanzen zur Neubestimmung der Kommunalaufsicht für den Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbesei- tigung Bad Dürrenberg gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über kommunale Ge- meinschaftsarbeit (GKG LSA) 188 . Öffentliche Bekanntmachung des Referates Planfeststellungsverfahren gemäß § 3 a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprü- fung (UVPG) i. V. m. § 3 c UVPG i. V. m. § 2 des Gesetzes über die Umweltverträglich- keitsprüfung im Land Sachsen-Anhalt (UVPG LSA) zum Vorhaben „Geplanter Um- und Ausbau der L 202 im Bereich des Landes Sachsen-Anhalt, Bau-km 3+197 bis 3+527, Gemarkung Bröckau, Landkreis Burgen- landkreis188 . Öffentliche Bekanntmachung des Referates Planfeststellungsverfahren gemäß § 3 a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprü- fung (UVPG) zum Vorhaben „Erweiterung der Anschlussbahn, 2. Gleisanschluss für den Chemiestandort Leuna“, Landkreis Saalekreis 189 . Öffentliche Bekanntmachung des Referates Planfeststellungsverfahren gemäß § 3e und § 3a des Gesetzes über die Umweltverträg- lichkeitsprüfung (UVPG) i. V. m. § 3c UVPG zum Vorhaben „Lückenschluss BAB 14 Magdeburg Wittenberg Schwerin (Lückenschluss) VKE 1.4 Dolle / L29 bis AS Lüderitz (L 30) Deckblattplanung 189 . Öffentliche Bekanntgabe des Referates Im- missionsschutz, Chemikaliensicherheit, Gen- technik, Umweltverträglichkeitsprüfung zur Einzelfallprüfung nach § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zum Antrag der DOMO Caproleuna GmbH in 06237 Leuna auf Erteilung einer Genehmi- gung nach § 16 des Bundes- Immissionsschutzgesetzes zur wesentlichen Änderung der Cumol-/ Phenolsynthese- Anla- ge in 06237 Leuna, Saalekreis 189 . Öffentliche Bekanntgabe des Referates Im- missionsschutz, Chemikaliensicherheit, Gen- technik, Umweltverträglichkeitsprüfung zur Einzelfallprüfung nach § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zum Antrag der Louis Dreyfus Commodities Wit- tenberg GmbH in 06886 Lutherstadt Witten- berg auf Erteilung einer Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zur wesentlichen Änderung der Anlage zur Herstellung von Ölen aus pflanzlichen Roh- stoffen sowie Biodiesel und Pharmaglycerin in 06886 Lutherstadt Wittenberg, Landkreis Wittenberg 190 . Öffentliche Bekanntgabe des Referates Im- missionsschutz, Chemikaliensicherheit, Gen- technik, Umweltverträglichkeitsprüfung zur Einzelfallprüfung nach § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zum Antrag der Fa. Nordmethan Produktion Wär- me GmbH auf Erteilung einer Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutz- gesetzes zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage in 39596 Hohenberg-Krusemark OT Altenzaun 190

Amtsblatt - Landesportal Sachsen-Anhalt · 2015. 12. 15. · Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt 12/2015 188 A. Landesverwaltungsamt Öffentliche Bekanntmachung des

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    Amtsblatt12. Jahrgang Halle (Saale), den 15. Dezember 2015 12

    I N H A L T

    A. Landesverwaltungsamt

    1. Verordnungen

    2. Rundverfügungen

    3. Amtliche Bekanntmachungen

    . Öffentliche Bekanntmachung des ReferatesVerbraucherschutz, Veterinärangelegenheitenzur Genehmigung der Änderung der PreislisteSachsen-Anhalt der SecAnim GmbH, An derLandwehr, 17139 Malchin, für die Normalent-sorgung von beseitigungspflichtigen tierischenNebenprodukten der Kategorie 1 und 2 sowiedie Entsorgung im Tierseuchenfall gültig ab01.01.2016 nach § 3 Abs. 2 des Ausführungs-gesetzes zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (TierNebG-AG LSA) 188

    . Öffentliche Bekanntmachung des ReferatesKommunalrecht, Kommunale Wirtschaftund Finanzen zur Neubestimmung derKommunalaufsicht für den Zweckverbandfür Wasserversorgung und Abwasserbesei-tigung Bad Dürrenberg gemäß § 17 Abs. 1Nr. 2 des Gesetzes über kommunale Ge-meinschaftsarbeit (GKG LSA) 188

    . Öffentliche Bekanntmachung des ReferatesPlanfeststellungsverfahren gemäß § 3 a desGesetzes über die Umweltverträglichkeitsprü-fung (UVPG) i. V. m. § 3 c UVPG i. V. m. § 2des Gesetzes über die Umweltverträglich-keitsprüfung im Land Sachsen-Anhalt (UVPGLSA) zum Vorhaben „Geplanter Um- undAusbau der L 202 im Bereich des LandesSachsen-Anhalt, Bau-km 3+197 bis 3+527,Gemarkung Bröckau, Landkreis Burgen-landkreis“ 188

    . Öffentliche Bekanntmachung des ReferatesPlanfeststellungsverfahren gemäß § 3 a desGesetzes über die Umweltverträglichkeitsprü-fung (UVPG) zum Vorhaben „Erweiterungder Anschlussbahn, 2. Gleisanschluss fürden Chemiestandort Leuna“, LandkreisSaalekreis 189

    . Öffentliche Bekanntmachung des ReferatesPlanfeststellungsverfahren gemäß § 3e und§ 3a des Gesetzes über die Umweltverträg-lichkeitsprüfung (UVPG) i. V. m. § 3c UVPGzum Vorhaben „Lückenschluss BAB 14Magdeburg – Wittenberg – Schwerin(Lückenschluss) – VKE 1.4 – Dolle / L29bis AS Lüderitz (L 30) Deckblattplanung 189

    . Öffentliche Bekanntgabe des Referates Im-missionsschutz, Chemikaliensicherheit, Gen-technik, Umweltverträglichkeitsprüfung zurEinzelfallprüfung nach § 3c des Gesetzes überdie Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) imRahmen des Genehmigungsverfahrens zumAntrag der DOMO Caproleuna GmbH in06237 Leuna auf Erteilung einer Genehmi-gung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zur wesentlichenÄnderung der Cumol-/ Phenolsynthese- Anla-ge in 06237 Leuna, Saalekreis 189

    . Öffentliche Bekanntgabe des Referates Im-missionsschutz, Chemikaliensicherheit, Gen-technik, Umweltverträglichkeitsprüfung zurEinzelfallprüfung nach § 3c des Gesetzes überdie Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) imRahmen des Genehmigungsverfahrens zumAntrag der Louis Dreyfus Commodities Wit-tenberg GmbH in 06886 Lutherstadt Witten-berg auf Erteilung einer Genehmigung nach§ 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzeszur wesentlichen Änderung der Anlage zurHerstellung von Ölen aus pflanzlichen Roh-stoffen sowie Biodiesel und Pharmaglycerin in06886 Lutherstadt Wittenberg, LandkreisWittenberg 190

    . Öffentliche Bekanntgabe des Referates Im-missionsschutz, Chemikaliensicherheit, Gen-technik, Umweltverträglichkeitsprüfung zurEinzelfallprüfung nach § 3c des Gesetzes überdie Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) imRahmen des Genehmigungsverfahrens zumAntrag der Fa. Nordmethan Produktion Wär-me GmbH auf Erteilung einer Genehmigungnach § 4 des Bundes-Immissionsschutz-gesetzes zur Errichtung und zum Betrieb einerAnlage in 39596 Hohenberg-Krusemark OTAltenzaun 190

  • Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt 12/2015

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    . Öffentliche Bekanntgabe des Referates Im-missionsschutz, Chemikaliensicherheit, Gen-technik, Umweltverträglichkeitsprüfung zurEinzelfallprüfung nach § 3c des Gesetzes überdie Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) imRahmen des Genehmigungsverfahrens zumAntrag der Fa. Nordmethan Produktion Alten-zaun GmbH auf Erteilung einer Genehmigungnach § 4 des Bundes-Immissionsschutz-gesetzes zur Errichtung und zum Betrieb einesBiogasparks in 39596 Hohenberg-Krusemark OT Altenzaun 191

    . Öffentliche Bekanntgabe des ReferatesImmissionsschutz, Chemikaliensicherheit,Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfungzur Einzelfallprüfung nach § 3c des Geset-zes über die Umweltverträglichkeitsprüfung(UVPG) im Rahmen des Genehmigungsver-fahrens zum Antrag der FEW ChemicalsGmbH in 06766 Bitterfeld-Wolfen auf Ertei-lung einer Genehmigung nach § 16 desBundes-Immissionsschutzgesetzes zur we-sentlichen Änderung der Anlage zur Her-stellung von Feinchemikalien und Beschich-tungslösungen mit einer Kapazität von 6,6t/a an Farbstoffen und Polymeren sowie800 t/a an Sol-Gel- und Polymerbeschich-tungslösungen unter Anwendung der Viel-stoffregel nach § 6 Abs. 2 BImSchG in06766 Bitterfeld-Wolfen, Landkreis An-halt-Bitterfeld 191

    . Öffentliche Bekanntgabe des ReferatesImmissionsschutz, Chemikaliensicherheit,Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfungzur Einzelfallprüfung nach § 3c des Gesetzesüber die Umweltverträglichkeitsprüfung(UVPG) im Rahmen des Genehmigungsver-fahrens zum Antrag der f | glass GmbH, Ap-pendorfer Weg 5 aus 39171 Sülzetal, Orts-teil Osterweddingen auf Erteilung einer Ge-nehmigung zur wesentlichen Änderung nach§ 16 des Bundes-Immissionsschutz-gesetzes zum Betrieb einer Anlage zumHerstellung von Flachglas in 39171 Sülze-tal, Ortsteil Osterweddingen, Bördekreis 192

    . Öffentliche Bekanntmachung des ReferatesImmissionsschutz, Chemikaliensicherheit,Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfungzum Antrag der SITA Abfallverwertung GmbHin 06686 Lützen, OT Zorbau auf Erteilung ei-ner Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zur Errichtung undzum Betrieb einer Klärschlammtrocknungsan-lage in 06686 Lützen, OT Zorbau, LandkreisBurgenlandkreis 192

    . Öffentliche Bekanntgabe des Referates Im-missionsschutz, Chemikaliensicherheit, Gen-technik, Umweltverträglichkeitsprüfung zurEinzelfallprüfung nach § 3c des Gesetzes überdie Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) imRahmen des Genehmigungsverfahrens zumAntrag des Eigenbetriebs Stadtpflege derStadt Dessau-Roßlau, Wasserwerksstraße 13,06842 Dessau-Roßlau auf Erteilung einer Ge-nehmigung nach § 16 des Bundes-

    Immissionsschutzgesetzes zur wesentlichenÄnderung einer Verbrennungsmotoranlage in06847 Dessau-Roßlau, Stadt Dessau-Roßlau 193

    . Öffentliche Bekanntmachung des ReferatesImmissionsschutz, Chemikaliensicherheit,Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung zurEntscheidung über den Erörterungstermin imRahmen des Genehmigungsverfahrens zumAntrag der Firma Klemme AG in 06295 Lu-therstadt Eisleben auf Erteilung einer Geneh-migung nach § 16 des Bundes-Immissions-schutzgesetzes für die wesentliche Änderungeiner Anlage zur Herstellung von sonstigenNahrungsmittelerzeugnissen aus tierischenund pflanzlichen Rohstoffen zur Erhöhung derProduktionskapazität von 648 t auf 902 t Fer-tigerzeugnissen pro Tag, in 06295 Lu-therstadt Eisleben, Landkreis Mansfeld-Südharz 194

    . Öffentliche Bekanntgabe des Referates Im-missionsschutz, Chemikaliensicherheit, Gen-technik, Umweltverträglichkeitsprüfung zurEinzelfallprüfung nach § 3c des Gesetzes überdie Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) imRahmen des Genehmigungsverfahrens zumAntrag der Michael & Tinneberg GbR, NeueStraße 23 aus 39624 Meßdorf auf Erteilungeiner Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zur wesentlichenÄnderung einer Biogasanlage durch Erhöhungder Feuerungswärmeleistung (FWL) auf 1.980kW zur flexiblen Stromeinspeisung in 39624Meßdorf, Landkreis Stendal 194

    . Öffentliche Bekanntmachung des ReferatesImmissionsschutz, Chemikaliensicherheit,Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung zurEntscheidung über den Erörterungstermin imRahmen des Genehmigungsverfahrens zumAntrag der TRICAT GmbH Tricat-Straße,06803 Bitterfeld-Wolfen auf Erteilung einerGenehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zum Betrieb einerLageranlage für Katalysatoren einschließlichgefährlicher Abfälle am Standort Bitterfeld-Wolfen, Landkreis Anhalt-Bitterfeld 195

    . Öffentliche Bekanntmachung des ReferatesImmissionsschutz, Chemikaliensicherheit,Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfungzum Antrag der Biogas Gommern GmbH in48155 Münster auf Erteilung einer Genehmi-gung nach § 4 des Bundes-Immissions-schutzgesetzes zur Errichtung und zum Be-trieb einer Biogasanlage mit Gasaufbereitungin 39245 Gommern, Landkreis JerichowerLand 195

    . Öffentliche Bekanntmachung des ReferatesWasser; Veröffentlichung Bewirtschaftungs-plan und Maßnahmenprogramm für die Fluss-gebietseinheit Elbe und der Umwelterklärung 196

    . Öffentliche Bekanntmachung des ReferatesWasser; Veröffentlichung der (Hochwasser-)Risikomanagementpläne und der Umwelter-klärungen der FlussgebietsgemeinschaftenElbe und Weser 197

  • Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt 12/2015

    187

    . Öffentliche Bekanntmachung des ReferatesWasser zum Verzicht auf die Durchführung ei-ner Umweltverträglichkeitsprüfung für das ge-planten Vorhaben (4 Planungsabschnitte)„Naturnahe Gewässerentwicklungsmaß-nahmen an der Rossel“ 198

    . Öffentliche Bekanntmachung des ReferatesAbwasser zum Antrag der Firma Infra-ZeitzServicegesellschaft mbH über die Erteilungdes 11. Änderungsbescheides vom12.10.2015 (Az.: 405.6.7-62631-84-02-15) zurbestehenden wasserrechtlichen Erlaubnis desBurgenlandkreises 198

    . Öffentliche Bekanntmachung des ReferatesAbwasser zum Antrag der Firma Infra-ZeitzServicegesellschaft mbH über die Erteilung ei-ner wasserrechtlichen Genehmigung zur Er-weiterung der Zentralen Abwasserbehand-lungsanlage am Standort des Chemie- und In-dustrieparks Zeitz; Bescheid vom 10.07.2015(Az.: 405.6.7-62630/0-84-03-13) 199

    . Öffentliche Bekanntmachung des ReferatesAbwasser zum Antrag der CropEnergies Bio-ethanol GmbH, Albrechtstraße 54 in 06712Zeitz über die Erteilung des 3. Änderungsbe-scheides vom 28.08.2015 (Az. 405.6.8-62631-84-04-14) zur Wasserrechtlichen Erlaubnisdes Burgendlandkreises 199

    . Öffentliche Bekanntmachung des ReferatesAbwasser zum Verzicht auf die Umweltverträg-lichkeitsprüfung gemäß § 3a des Gesetzesüber die Umweltverträglichkeitsprüfung(UVPG) für das Vorhaben „Weiterbetrieb derzentralen Kläranlage Calbe in einer Ausbau-größe von 155.000 EW-Änderung des Be-triebsregimes der Abwasserbehandlungsanla-ge durch Einleitung des industriellen Abwas-serteilstromes in die Vorklärung“ 200

    4. Verwaltungsvorschriften

    5. Stellenausschreibungen

    B. Untere Landesbehörden

    1. Amtliche Bekanntmachungen, Genehmigungen

    2. Sonstiges

    C. Kommunale Gebietskörperschaften

    1. Landkreise

    . Öffentliche Bekanntmachung des Burgenland-kreises über den Antrag auf Genehmigung derVerbandssatzung des Abwasserzweckver-bandes Weiße Elster – Hasselbach/Thierbach 201

    2. Kreisfreie Städte

    3. Kreisangehörige Gemeinden

    D. Sonstige Dienststellen

    . Öffentliche Bekanntmachung der Landesstra-ßenbaubehörde Sachsen-Anhalt – Zentraleüber eine Straßenrechtliche Entscheidung;Verfügung der LandesstraßenbaubehördeSachsen-Anhalt vom 16.11.2015 - Z/233-31030/49/2015 201

    . Öffentliche Bekanntmachung des NordharzerStädtebundtheaters über die Haushaltssat-zung des Zweckverbandes Nordharzer Städ-tebundtheater für das Haushaltsjahr 2016 202

    . Öffentliche Bekanntmachung des Landesam-tes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt, Dezernat 33 – Besondere Verfahrens-arten zum Antrag der Ciech Soda DeutschlandGmbH & Co. KG in 39418 Staßfurt auf Ertei-lung einer Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetzes für den unbefriste-ten Betrieb einer Anlage zur zeitweiligen Lage-rung und Behandlung von gefährlichen Abfäl-len in 39418 Staßfurt, Landkreis Salzland-kreis 203

  • Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt 12/2015

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    A. Landesverwaltungsamt

    Öffentliche Bekanntmachung des ReferatesVerbraucherschutz, Veterinärangelegenheiten

    zur Genehmigung derÄnderung der Preisliste Sachsen-Anhaltder SecAnim GmbH, An der Landwehr,

    17139 Malchin, für die Normalentsorgungvon beseitigungspflichtigen tierischenNebenprodukten der Kategorie 1 und 2

    sowie die Entsorgung im Tierseuchenfallgültig ab 01.01.2016 nach § 3 Abs. 2 des

    Ausführungsgesetzes zumTierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz

    des Landes Sachsen-Anhalt(TierNebG-AG LSA)

    Das Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt erlässt folgende Allgemeinverfügung:

    1. Die von der SecAnim GmbH am 17.11.2015 bean-tragte Änderung der Anfahrtspauschale der Preis-liste für

    - die Normalentsorgung von beseitigungspflichti-gen tierischen Nebenprodukten der Kategorie 1und 2 sowie

    - die Entsorgung im Tierseuchenfall im LandSachsen-Anhalt vom 01.01.2009

    wird genehmigt.

    2. Die in Ziffer 1. geänderten Preise verstehen sichals Nettopreise. Die Mehrwertsteuer wird erhoben,wenn und soweit diese anfällt.

    3. Die Preisliste vom 01.01.2009 ist bezüglich derAnfahrtspauschale nach dem 31.12.2015 nichtmehr anzuwenden.

    4. Die Entscheidung ergeht kostenfrei.

    Änderung der Preisliste Sachsen-AnhaltNormalentsorgung von beseitigungspflichtigen

    tierischen Nebenprodukten der Kategorie 1 und 2sowie die Entsorgung im Tierseuchenfall

    (gültig ab 01.01.2016)

    Anfahrts-pauschalen

    (inklusive Verwie-gung)

    Normal-entsorgung

    (Preis (Euro/Anfahrt)netto

    Entsorgung imTierseuchenfall

    Preis (Euro/Anfahrt)netto

    Systembehälterund Hausschlach-tung

    24,89 € 9,57 €

    Großcontainer 191,44 € 95,72 €

    Falltier 24,89 € 9,57 €

    Hinweis:Gemäß § 1 VwVfG LSA i. V. m. § 41 Abs. 4 VwVfG istnur der verfügende Teil öffentlich bekannt zu machen.Die Allgemeinverfügung liegt mit Begründung im

    Landesverwaltungsamt Sachsen-AnhaltRaum B1.09Ernst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)

    aus.

    Rechtbehelfsbelehrung:Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monatsnach Bekanntgabe Klage beim VerwaltungsgerichtHalle, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale),schriftlich, in elektronischer Form oder zur Nieder-schrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle die-ses Gerichts erhoben werden.

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    Öffentliche Bekanntmachungdes Referates Kommunalrecht,

    Kommunale Wirtschaft und Finanzenzur Neubestimmung der Kommunalaufsicht

    für den Zweckverband für Wasserversorgung undAbwasserbeseitigung Bad Dürrenberg gemäß

    § 17 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über kommunaleGemeinschaftsarbeit (GKG LSA)

    Gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über kommu-nale Gemeinschaftsarbeit (GKG LSA) i. d. g. F. wirdnach wirksamer Eingliederung des Abwasserzweck-verbandes Saale-Rippachtal in den Zweckverband fürWasserversorgung und Abwasserbeseitigung BadDürrenberg der

    Burgenlandkreis

    als Kommunalaufsichtsbehörde für den Zweckverbandfür Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung BadDürrenberg mit Wirkung vom 01.01.2016 bestimmt.

    Im Auftraggez. Dr. Preuße

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    Öffentliche Bekanntmachungdes Referates Planfeststellungsverfahren

    gemäß § 3 a des Gesetzesüber die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

    i. V. m. § 3 c UVPG i. V. m. § 2 des Gesetzesüber die Umweltverträglichkeitsprüfung

    im Land Sachsen-Anhalt (UVPG LSA) zumVorhaben „Geplanter Um- und Ausbau der L 202

    im Bereich des Landes Sachsen-Anhalt,Bau-km 3+197 bis 3+527, Gemarkung Bröckau,

    Landkreis Burgenlandkreis“

    Die Vorhabenträgerin, die LandesstraßenbaubehördeSachsen-Anhalt, Regionalbereich Süd, beabsichtigt einenca. 300 m langen Ausbau der Landesstraße L 202. DasVorhaben ist Teil einer größeren Baumaßnahme, die alsPlanfeststellungsverfahren im Land Thüringen geführtwird. Diese Maßnahme besteht aus dem grundhaftenAusbau der Thüringer Landesstraßen L 1362 sowie 1081und dem Neubau der Ortsumfahrung Hartha. Die Maß-nahme hat eine Gesamtlänge von 6,56 km. Das hier in

  • Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt 12/2015

    189

    Rede stehende Teilstück befindet sich auf dem Gebietdes Landes Sachsen-Anhalt.

    Die Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3 c UVPG i. V. m.§ 2 UVPG LSA hat ergeben, dass eine Umweltverträg-lichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlichist, da von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligenUmweltauswirkungen zu erwarten sind. Daher bestehtkeine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltver-träglichkeitsprüfung.

    Die Belange des Umweltschutzes werden im straßen-rechtlichen Verfahren geprüft und bei der Entscheidungüber die Zulässigkeit des Vorhabens berücksichtigt.

    Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellunggemäß § 3 a Satz 3 UVPG i. V. m. § 2 UVPG LSA nichtselbständig anfechtbar ist.

    Die der Prüfung zu Grunde gelegten Unterlagen und dieBegründung der Feststellung können auf Antrag gemäßden Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes desLandes Sachsen-Anhalt (UIG LSA) beim Landesverwal-tungsamt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale),eingesehen werden.

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    Öffentliche Bekanntmachungdes Referates Planfeststellungsverfahren

    gemäß § 3 a des Gesetzesüber die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

    zum Vorhaben „Erweiterung der Anschlussbahn,2. Gleisanschluss für den Chemiestandort Leuna“,

    Landkreis Saalekreis

    Der Vorhabenträger, - Infra Leuna GmbH -, beabsichtigtfolgende Baumaßnahme durchzuführen:

    Erweiterung der Anschlussbahn - 2. Gleisanschlussfür den Chemiestandort Leuna.

    Die Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3 c UVPG hatergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nachdem UVPG für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist,da von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligenUmweltauswirkungen zu erwarten sind. Daher bestehtkeine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltver-träglichkeitsprüfung.

    Die Belange des Umweltschutzes werden im Verfahrenüber die Zulässigkeit des Vorhabens geprüft und bei derEntscheidung berücksichtigt.

    Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellunggemäß § 3 a Satz 3 UVPG nicht selbständig anfechtbarist.

    Die dieser Feststellung zugrundeliegenden Unterlagensind der Öffentlichkeit gemäß den Bestimmungen desUmweltinformationsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (UIG LSA) beim Landesverwaltungsamt, Ernst-Kamieth-Straße 2

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    Öffentliche Bekanntmachungdes Referates Planfeststellungsverfahren

    gemäß § 3e und § 3a des Gesetzesüber die Umweltverträglichkeitsprüfung

    (UVPG) i. V. m. § 3c UVPG zum Vorhaben„Lückenschluss BAB 14 Magdeburg

    – Wittenberg – Schwerin (Lückenschluss) –VKE 1.4 – Dolle / L29 bis AS Lüderitz (L 30)

    Deckblattplanung“

    Der Vorhabenträger, Landesstraßenbaubehörde Sach-sen-Anhalt (Regionalbereich Süd), beabsichtigt, denPlanfeststellungsbeschluss vom 29.06.2012 für die fol-gende Baumaßnahme:

    Neubau der BAB 14 Magdeburg– Wittenberg – Schwerin (Lückenschluss);

    VKE 1.4 Dolle/L29 bis AS Lüderitz (L 30)

    durch eine Deckblattplanung zu ergänzen.

    Das Vorhaben umfasst die Integration einer natur-schutzfachlichen Maßnahme zur Entwicklung vonBrut- und Jagdhabitaten für den Ziegenmelker sowieeiner naturschutzfachlichen Maßnahme zur Scha-densbegrenzung „Heidemahd“ (LRT 4030).

    Die Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3e UVPG i. V. m.§ 3c UVPG hat ergeben, dass hierfür auf die Durchfüh-rung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach demUVPG verzichtete werden kann.

    Daher besteht für die o. g. Erweiterung eines UVP-pflichtigen Vorhabens keine Verpflichtung zur Durchfüh-rung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

    Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellunggemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbständig anfechtbarist.

    Die dieser Feststellung zugrunde liegenden Unterlagensind der Öffentlichkeit gemäß den Bestimmungen desUmweltinformationsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt(UIG LSA) beim Landesverwaltungsamt, Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle (Saale), zugänglich.

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    Öffentliche Bekanntgabe des ReferatesImmissionsschutz, Chemikaliensicherheit,Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfungzur Einzelfallprüfung nach § 3c des Gesetzes

    über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)im Rahmen des Genehmigungsverfahrens

    zum Antrag der DOMO Caproleuna GmbH in 06237Leuna auf Erteilung einer Genehmigung nach§ 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

    zur wesentlichen Änderung derCumol-/ Phenolsynthese- Anlage in

    06237 Leuna, Saalekreis

    Die Firma DOMO Caproleuna GmbH in 06237 Leunabeantragte mit Schreiben vom 09.10.2015 beim Lan-desverwaltungsamt Sachsen-Anhalt die Genehmigungnach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes(BImSchG) für die wesentliche Änderung der

  • Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt 12/2015

    190

    Cumol-/ Phenolsynthese- Anlage;

    hier: Errichtung und Betrieb einer neuen katalyti-schen Nachverbrennungsanlage

    (Anlage nach Nr. 4.1.2 des Anhangs 1 der Verordnungüber genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV)und Art. 10 der Richtlinie 2010/75/EU über Industrie-emissionen (IE-Richtlinie)

    in 06237 Leuna

    Gemarkung: SpergauFlur: 1Flurstücke: 2/2 und 3/2.

    Gemäß § 3a UVPG wird hiermit bekannt gegeben,dass im Rahmen einer Einzelfallprüfung nach § 3cUVPG festgestellt wurde, dass durch das genannteVorhaben keine erheblichen nachteiligen Auswirkun-gen zu befürchten sind, so dass im Rahmen des Ge-nehmigungsverfahrens keine Umweltverträglichkeits-prüfung (UVP) erforderlich ist.

    Die Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Be-ruht die Feststellung, dass eine UVP unterbleiben soll,auf einer Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c UVPG,ist die Einschätzung der zuständigen Behörde in ei-nem gerichtlichen Verfahren betreffend die Entschei-dung über die Zulässigkeit des Vorhabens nur daraufzu überprüfen, ob die Vorprüfung entsprechend denVorgaben von § 3c UVPG durchgeführt worden ist undob das Ergebnis nachvollziehbar ist.

    Die Unterlagen, die dieser Feststellung zugrundeliegen, können beim Landesverwaltungsamt, ReferatImmissionsschutz, Chemikaliensicherheit, Gentechnik,Umweltverträglichkeitsprüfung in 06118 Halle (Saale),Dessauer Str. 70 als der zuständigen Genehmigungs-behörde, eingesehen werden.

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    Öffentliche Bekanntgabe des ReferatesImmissionsschutz, Chemikaliensicherheit,Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfungzur Einzelfallprüfung nach § 3c des Gesetzes

    über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)im Rahmen des Genehmigungsverfahrens

    zum Antrag der Louis Dreyfus CommoditiesWittenberg GmbH in 06886 Lutherstadt Wittenberg

    auf Erteilung einer Genehmigung nach § 16des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zur

    wesentlichen Änderung der Anlage zur Herstellungvon Ölen aus pflanzlichen Rohstoffen

    sowie Biodiesel und Pharmaglycerin in06886 Lutherstadt Wittenberg,

    Landkreis Wittenberg

    Die Firma Louis Dreyfus Commodities WittenbergGmbH in 06886 Lutherstadt Wittenberg beantragte mitSchreiben vom 04.08.2015 beim Landesverwaltungs-amt Sachsen-Anhalt die Genehmigung nach § 16 desBundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für diewesentliche Änderung der

    Anlage zur Herstellung von Ölenaus pflanzlichen Rohstoffen

    sowie Biodiesel und Pharmaglycerin;

    hier: Erhöhung der Jahreskapazität an Biodieselvon 200 kt auf 300 kt sowie an Pharmaglyce-rin von 20 kt auf 30 kt

    (Anlage nach den Nrn. 7.23.1, 4.1.2 und 9.3.1 des An-hangs 1 sowie Nr. 30 des Anhanges 2 der Verordnungüber genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV)und Art. 10 der Richtlinie 2010/75/EU über Industrie-emissionen (IE-Richtlinie)

    in 06886 Lutherstadt Wittenberg

    Gemarkung: WittenbergFlur: 8Flurstücke: 172, 146.

    Gemäß § 3a UVPG wird hiermit bekannt gegeben,dass im Rahmen einer Einzelfallprüfung nach § 3cUVPG festgestellt wurde, dass durch das genannteVorhaben keine erheblichen nachteiligen Auswirkun-gen zu befürchten sind, so dass im Rahmen des Ge-nehmigungsverfahrens keine Umweltverträglichkeits-prüfung (UVP) erforderlich ist.

    Die Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Be-ruht die Feststellung, dass eine UVP unterbleiben soll,auf einer Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c UVPG,ist die Einschätzung der zuständigen Behörde in ei-nem gerichtlichen Verfahren betreffend die Entschei-dung über die Zulässigkeit des Vorhabens nur daraufzu überprüfen, ob die Vorprüfung entsprechend denVorgaben von § 3c UVPG durchgeführt worden ist undob das Ergebnis nachvollziehbar ist.

    Die Unterlagen, die dieser Feststellung zugrundeliegen, können beim Landesverwaltungsamt, ReferatImmissionsschutz, Chemikaliensicherheit, Gentechnik,Umweltverträglichkeitsprüfung in 06118 Halle (Saale),Dessauer Str. 70 als der zuständigen Genehmigungs-behörde, eingesehen werden.

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    Öffentliche Bekanntgabe des ReferatesImmissionsschutz, Chemikaliensicherheit,Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfungzur Einzelfallprüfung nach § 3c des Gesetzes

    über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)im Rahmen des Genehmigungsverfahrens

    zum Antrag der Fa. Nordmethan ProduktionWärme GmbH auf Erteilung einer Genehmigung

    nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzeszur Errichtung und zum Betrieb einer

    Anlage in 39596 Hohenberg-KrusemarkOT Altenzaun

    Die Fa. Nordmethan Produktion Wärme GmbH, 39596Hohenberg-Krusemark OT Altenzaun, beantragte mitSchreiben vom 25.06.2015 beim Landesverwaltungs-amt Sachsen-Anhalt die Genehmigung nach § 4 desBundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für dieErrichtung und den Betrieb eines

  • Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt 12/2015

    191

    Holzhackschnitzelheizwerkes

    in 39596 Hohenberg-Krusemark im OT Altenzaun,

    Gemarkung: AltenzaunFlur: 1Flurstück: 433.

    Gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträg-lichkeitsprüfung (UVPG) wird hiermit bekannt gege-ben, dass im Rahmen einer Einzelfallprüfung nach§ 3c UVPG festgestellt wurde, dass durch das ge-nannte Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Aus-wirkungen zu befürchten sind, so dass im Rahmendes Genehmigungsverfahrens keine Umweltverträg-lichkeitsprüfung (UVP) erforderlich ist.

    Die Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Be-ruht die Feststellung, dass eine UVP unterbleiben soll,auf einer Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c UVPG,ist die Einschätzung der zuständigen Behörde in ei-nem gerichtlichen Verfahren betreffend die Entschei-dung über die Zulässigkeit des Vorhabens nur daraufzu überprüfen, ob die Vorprüfung entsprechend denVorgaben von § 3c UVPG durchgeführt worden ist undob das Ergebnis nachvollziehbar ist.

    Die Unterlagen, die dieser Feststellung zugrundeliegen, können beim Landesverwaltungsamt, ReferatImmissionsschutz, Chemikaliensicherheit, Gentechnik,Umweltverträglichkeitsprüfung in 06118 Halle (Saale),Dessauer Str. 70 als der zuständigen Genehmigungs-behörde, eingesehen werden.

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    Öffentliche Bekanntgabe des ReferatesImmissionsschutz, Chemikaliensicherheit,Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfungzur Einzelfallprüfung nach § 3c des Gesetzes

    über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)im Rahmen des Genehmigungsverfahrens

    zum Antrag der Fa. Nordmethan ProduktionAltenzaun GmbH auf Erteilung einer Genehmigungnach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

    zur Errichtung und zum Betrieb einesBiogasparks in 39596 Hohenberg-Krusemark

    OT Altenzaun

    Die Fa. Nordmethan Produktion Altenzaun GmbH,39596 Hohenberg-Krusemark OT Altenzaun, bean-tragte mit Schreiben vom 25.06.2015 beim Landes-verwaltungsamt Sachsen-Anhalt die Genehmigungnach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes(BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb eines

    Biogasparks

    in 39596 Hohenberg-Krusemark im OT Altenzaun,

    Gemarkung: AltenzaunFlur: 1Flurstück: 433.

    Gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträg-lichkeitsprüfung (UVPG) wird hiermit bekannt gege-ben, dass im Rahmen einer Einzelfallprüfung nach§ 3c UVPG festgestellt wurde, dass durch das ge-nannte Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Aus-

    wirkungen zu befürchten sind, so dass im Rahmendes Genehmigungsverfahrens keine Umweltverträg-lichkeitsprüfung (UVP) erforderlich ist.

    Die Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Be-ruht die Feststellung, dass eine UVP unterbleiben soll,auf einer Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c UVPG,ist die Einschätzung der zuständigen Behörde in ei-nem gerichtlichen Verfahren betreffend die Entschei-dung über die Zulässigkeit des Vorhabens nur daraufzu überprüfen, ob die Vorprüfung entsprechend denVorgaben von § 3c UVPG durchgeführt worden ist undob das Ergebnis nachvollziehbar ist.

    Die Unterlagen, die dieser Feststellung zugrundeliegen, können beim Landesverwaltungsamt, ReferatImmissionsschutz, Chemikaliensicherheit, Gentechnik,Umweltverträglichkeitsprüfung in 06118 Halle (Saale),Dessauer Str. 70 als der zuständigen Genehmigungs-behörde, eingesehen werden.

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    Öffentliche Bekanntgabe des ReferatesImmissionsschutz, Chemikaliensicherheit,

    Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfungzur Einzelfallprüfung nach § 3c des Gesetzes

    über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)im Rahmen des Genehmigungsverfahrenszum Antrag der FEW Chemicals GmbH in06766 Bitterfeld-Wolfen auf Erteilung einer

    Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zur wesentlichen

    Änderung der Anlage zur Herstellung vonFeinchemikalien und Beschichtungslösungenmit einer Kapazität von 6,6 t/a an Farbstoffenund Polymeren sowie 800 t/a an Sol-Gel- und

    Polymerbeschichtungslösungen unter Anwendungder Vielstoffregel nach § 6 Abs. 2 BImSchG

    in 06766 Bitterfeld-Wolfen,Landkreis Anhalt-Bitterfeld

    Die FEW Chemicals GmbH in 06766 Bitterfeld-Wolfenbeantragte mit Schreiben vom 21.04.2015 beim Lan-desverwaltungsamt Sachsen-Anhalt die Genehmigungnach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes(BImSchG) für die wesentliche Änderung der

    Anlage zur Herstellung vonFeinchemikalien und Beschichtungslösungenmit einer Kapazität von 6,6 t/a an Farbstoffen

    und Polymeren sowie 800 t/a anSol-Gel- und Polymerbeschichtungslösungen

    unter Anwendung der Vielstoffregelnach § 6 Abs. 2 BImSchG

    hier: - Erhöhung der Produktionskapazitätvon 6,6 t/a auf 30 t/a an Farbstoffenund Polymeren

    - Kapazitätsreduzierung von 800 t/a auf300 t/a an Sol-Gel- und Polymerbe-schichtungslösungen

    - Errichtung und Betrieb von zwei zu-sätzlichen Gefahrstoffcontainern

    - Errichtung und Betrieb einer Rück-kühlanlage (Umlaufkühler)

    auf den Grundstücken in 06766 Bitterfeld-Wolfen,

  • Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt 12/2015

    192

    Gemarkung: Greppin,Flur: 1,Flurstücke: 155,

    Gemarkung: Thalheim,Flur: 3,Flurstücke: 20/24.

    Gemäß § 3a UVPG wird hiermit bekannt gegeben,dass im Rahmen einer Einzelfallprüfung nach § 3cUVPG festgestellt wurde, dass durch das genannteVorhaben keine erheblichen nachteiligen Auswirkun-gen zu befürchten sind, so dass im Rahmen des Ge-nehmigungsverfahrens keine Umweltverträglichkeits-prüfung (UVP) erforderlich ist.

    Die Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Be-ruht die Feststellung, dass eine UVP unterbleiben soll,auf einer Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c UVPG,ist die Einschätzung der zuständigen Behörde in ei-nem gerichtlichen Verfahren betreffend die Entschei-dung über die Zulässigkeit des Vorhabens nur daraufzu überprüfen, ob die Vorprüfung entsprechend denVorgaben von § 3c UVPG durchgeführt worden ist undob das Ergebnis nachvollziehbar ist.

    Die Unterlagen, die dieser Feststellung zugrundeliegen, können beim Landesverwaltungsamt, ReferatImmissionsschutz, Chemikaliensicherheit, Gentechnik,Umweltverträglichkeitsprüfung in 06118 Halle (Saale),Dessauer Str. 70 als der zuständigen Genehmigungs-behörde, eingesehen werden.

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    Öffentliche Bekanntgabe des ReferatesImmissionsschutz, Chemikaliensicherheit,Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfungzur Einzelfallprüfung nach § 3c des Gesetzes

    über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)im Rahmen des Genehmigungsverfahrens

    zum Antrag der f | glass GmbH, Appendorfer Weg 5aus 39171 Sülzetal, Ortsteil Osterweddingen

    auf Erteilung einer Genehmigung zurwesentlichen Änderung nach § 16 des

    Bundes-Immissionsschutzgesetzes zum Betriebeiner Anlage zum Herstellung von Flachglasin 39171 Sülzetal, Ortsteil Osterweddingen,

    Bördekreis

    Die Firma f | glass GmbH in 39171 Sülzetal, OrtsteilOsterweddingen beantragte mit Schreiben vom25.09.2015 beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für die wesent-liche Änderung und den Betrieb einer

    Anlage zur Herstellung von Flachglas

    hier: Erhöhung der Schmelzkapazität von 700 auf719,9 Tonnen je Tag

    auf dem Grundstück in39171 Sülzetal, Ortsteil Osterweddingen

    Gemarkung: OsterweddingenFlur: 1Flurstücke: 3, 4, 11/1, 11/2, 11/3, 58, 61, 65

    Gemäß § 3a UVPG wird hiermit bekannt gegeben,dass im Rahmen einer Einzelfallprüfung nach § 3cUVPG festgestellt wurde, dass durch das genannteVorhaben keine erheblichen nachteiligen Auswirkun-gen zu befürchten sind, so dass im Rahmen des Ge-nehmigungsverfahrens keine Umweltverträglichkeits-prüfung (UVP) erforderlich ist.

    Die Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Be-ruht die Feststellung, dass eine UVP unterbleiben soll,auf einer Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c UVPG,ist die Einschätzung der zuständigen Behörde in ei-nem gerichtlichen Verfahren betreffend die Entschei-dung über die Zulässigkeit des Vorhabens nur daraufzu überprüfen, ob die Vorprüfung entsprechend denVorgaben von § 3c UVPG durchgeführt worden ist undob das Ergebnis nachvollziehbar ist.

    Die Unterlagen, die dieser Feststellung zugrundeliegen, können beim Landesverwaltungsamt, ReferatImmissionsschutz, Chemikaliensicherheit, Gentechnik,Umweltverträglichkeitsprüfung in 06118 Halle (Saale),Dessauer Str. 70 als der zuständigen Genehmigungs-behörde, eingesehen werden.

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    Öffentliche Bekanntmachung des ReferatesImmissionsschutz, Chemikaliensicherheit,Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung

    zum Antrag der SITA Abfallverwertung GmbHin 06686 Lützen, OT Zorbau auf Erteilungeiner Genehmigung nach § 4 des Bundes-

    Immissionsschutzgesetzes zur Errichtung undzum Betrieb einer Klärschlammtrocknungsanlage

    in 06686 Lützen, OT Zorbau,Landkreis Burgenlandkreis

    Die SITA Abfallverwertung GmbH in 06686 Lützenbeantragte beim Landesverwaltungsamt die Erteilungeiner Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zur Errichtungund zum Betrieb einer

    Klärschlammtrocknungsanlage miteiner Kapazität von 75.000 t/a

    einschließlich zeitweiliger Lagerungvon Nassklärschlamm (500 t) und

    Trockenklärschlamm (105 t)

    (Anlage nach Nr. 8.10.2.1 und 8.12.2 des Anhangs 1zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen- 4. BImSchV)

    auf einem Grundstück in 06686 Lützen

    Gemarkung: ZorbauFlur: 5Flurstücke: 203, 205, 13/19

    Die Anlage soll entsprechend dem Antrag im Dezember2016 in Betrieb genommen werden.

    Der Antrag und die dazugehörigen Unterlagen liegen inder Zeit vom

    23.12.2015 bis einschließlich 22.01.2016

  • Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt 12/2015

    193

    bei folgenden Behörden aus und können zu den ange-gebenen Werktagen und Zeiten eingesehen werden:

    1. Stadtverwaltung LützenAußenstelle Bauamt,Pestalozzistraße 4C06686 Lützen

    Mo. von 09:00 Uhr bis 12:00 UhrDi. von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und

    von 13:00 Uhr bis 18:00 UhrMi. ---Do. von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und

    von 13:00 Uhr bis 15:30 UhrFr. von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhrnicht am 24.12.2015 und 31.12.2015

    2. Landesverwaltungsamt Sachsen-AnhaltRaum 123 ADessauer Str. 70,06118 Halle (Saale)

    Mo. - Do. von 08:00 bis 16:00 UhrFr. und vorgesetzlichen Feiertagensowie am 23.12.2015 undam 30.12.2015 von 08:00 bis 13:00 Uhrnicht am 24.12.2015 und 31.12.2015

    Einwendungen gegen das Vorhaben können schriftlichin der Zeit vom

    23.12.2015 bis einschließlich 05.02.2016

    bei der Genehmigungsbehörde (Landesverwaltungs-amt) oder bei der Stelle erhoben werden, bei der Antragund Unterlagen zur Einsicht ausliegen.

    Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungenausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtli-chen Titeln beruhen.

    Die Einwendungen sollen neben Vor- und Familienna-men auch die volle und leserliche Anschrift des Einwen-ders enthalten. Aus den Einwendungen muss erkennbarsein, weshalb das Vorhaben für unzulässig gehaltenwird. Die Einwendungen werden der Antragstellerinbekannt gegeben. Auf Verlangen des Einwenders wer-den dessen Name und Anschrift unkenntlich gemacht,soweit die Angaben nicht zur Beurteilung des Inhalts derEinwendung erforderlich sind.

    Sofern frist- und formgerechte Einwendungen vorliegen,können diese in einem öffentlichen Erörterungsterminam 02.03.2016 mit den Einwendern und der Antragstel-lerin erörtert werden, soweit dies für die Prüfung derGenehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung seinkann.

    Beginn der Erörterung: 10:00 UhrOrt der Erörterung: Rathaus Lützen,

    SitzungssaalMarkt 1,06686 Lützen

    Die Ermessensentscheidung der Genehmigungsbehör-de, ob ein Erörterungstermin stattfindet, wird nach Ab-lauf der Einwendungsfrist getroffen und öffentlich be-kannt gemacht.

    Für den Fall, dass der Erörterungstermin stattfindet, wirdschon jetzt darauf hingewiesen, dass die frist- undformgerechten Einwendungen auch bei Ausbleiben desAntragstellers oder von Personen, die Einwendungenerhoben haben, erörtert werden.

    Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen aufUnterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältig-ter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmi-ge Eingaben), gilt für das Verfahren derjenige Unterzeich-ner als Vertreter der übrigen Einwender, der darin mitseinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift alsVertreter bezeichnet ist, soweit er nicht von ihnen alsBevollmächtigter bestellt worden ist. Vertreter kann nureine natürliche Person sein. Gleichförmige Einwendun-gen, die die vorgenannten Angaben nicht deutlich sichtbarauf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthal-ten, können unberücksichtigt bleiben.

    Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung derEntscheidung über die Einwendungen durch öffentlicheBekanntmachung erfolgen kann.

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    Öffentliche Bekanntgabe des ReferatesImmissionsschutz, Chemikaliensicherheit,Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfungzur Einzelfallprüfung nach § 3c des Gesetzes

    über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)im Rahmen des Genehmigungsverfahrens

    zum Antrag des Eigenbetriebs Stadtpflege derStadt Dessau-Roßlau, Wasserwerksstraße 13,

    06842 Dessau-Roßlau auf Erteilung einerGenehmigung nach § 16 des Bundes-

    Immissionsschutzgesetzes zur wesentlichenÄnderung einer Verbrennungsmotoranlage

    in 06847 Dessau-Roßlau,Stadt Dessau-Roßlau

    Der Eigenbetrieb Stadtpflege der Stadt Dessau-Roßlau in 06842 Dessau-Roßlau beantragte mitSchreiben vom 13. Oktober 2015 beim Landesverwal-tungsamt Sachsen-Anhalt die Genehmigung nach den§ 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BIm-SchG) für die wesentliche Änderung einer

    Anlage zur Beseitigung oder Verwertungvon Deponiegas durch Verbrennen in

    einer Verbrennungsmotoranlage mit einerFeuerungswärmeleistung von 2,39 MW

    hier: Schwachgasfackel

    auf dem Grundstück in 06847 Dessau-Roßlau,

    Gemarkung: Törten,Flur: 9,Flurstück: 2924.

    Gemäß § 3a UVPG wird hiermit bekannt gegeben,dass im Rahmen einer Einzelfallprüfung nach § 3cUVPG festgestellt wurde, dass durch das genannteVorhaben keine erheblichen nachteiligen Auswirkun-gen zu befürchten sind, so dass im Rahmen des Ge-nehmigungsverfahrens keine Umweltverträglichkeits-prüfung (UVP) erforderlich ist.

    Die Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Be-ruht die Feststellung, dass eine UVP unterbleiben soll,

  • Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt 12/2015

    194

    auf einer Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c UVPG,ist die Einschätzung der zuständigen Behörde in ei-nem gerichtlichen Verfahren betreffend die Entschei-dung über die Zulässigkeit des Vorhabens nur daraufzu überprüfen, ob die Vorprüfung entsprechend denVorgaben von § 3c UVPG durchgeführt worden ist undob das Ergebnis nachvollziehbar ist.

    Die Unterlagen, die dieser Feststellung zugrundeliegen, können beim Landesverwaltungsamt, ReferatImmissionsschutz, Chemikaliensicherheit, Gentechnik,Umweltverträglichkeitsprüfung in 06118 Halle(Saale),Dessauer Str. 70 als der zuständigen Genehmigungs-behörde, eingesehen werden.

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    Öffentliche Bekanntmachung des ReferatesImmissionsschutz, Chemikaliensicherheit,Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung

    zur Entscheidung über den Erörterungsterminim Rahmen des Genehmigungsverfahrens

    zum Antrag der Firma Klemme AG in06295 Lutherstadt Eisleben auf Erteilung

    einer Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die wesentliche

    Änderung einer Anlage zur Herstellung vonsonstigen Nahrungsmittelerzeugnissen

    aus tierischen und pflanzlichen Rohstoffenzur Erhöhung der Produktionskapazität von648 t auf 902 t Fertigerzeugnissen pro Tag,

    in 06295 Lutherstadt Eisleben,Landkreis Mansfeld-Südharz

    Die Firma Klemme AG in 06295 Lutherstadt Eislebenbeantragte beim Landesverwaltungsamt die Erteilungeiner Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zur wesentli-chen Änderung einer

    Anlage zur Herstellung vonsonstigen Nahrungsmittelerzeugnissen

    aus tierischen und pflanzlichen Rohstoffen

    hier: Erhöhung der Produktionskapazität von648 t auf 902 t Fertigerzeugnisse pro Tag

    (Anlage nach Nr. 7.34.1 und Nr. 10.25 des Anhangs 1zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen- 4. BImSchV)

    in 06295 Lutherstadt Eisleben

    Gemarkung: HelftaFlur: 20Flurstücke: 113, 132, 131, 130, 125, 123, 73, 134,

    135, 1022 und 67.

    Das Vorhaben wurde am 15.10.2015 bekannt ge-macht. Gemäß § 12 Abs. 1 der Verordnung über dasGenehmigungsverfahren (9. BImSchV) wird hiermitbekannt gemacht, dass die Genehmigungsbehörde inAusübung pflichtgemäßen Ermessens entschiedenhat, dass der Erörterungstermin nicht stattfindet.

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    Öffentliche Bekanntgabe des ReferatesImmissionsschutz, Chemikaliensicherheit,Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfungzur Einzelfallprüfung nach § 3c des Gesetzes

    über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)im Rahmen des Genehmigungsverfahrenszum Antrag der Michael & Tinneberg GbR,

    Neue Straße 23 aus 39624 Meßdorf aufErteilung einer Genehmigung nach § 16 des

    Bundes-Immissionsschutzgesetzes zurwesentlichen Änderung einer Biogasanlage

    durch Erhöhung der Feuerungswärmeleistung(FWL) auf 1.980 kW zur flexiblen Stromeinspeisung

    in 39624 Meßdorf, Landkreis Stendal

    Die Michael & Tinneberg GbR aus 39624 Meßdorfbeantragte mit Schreiben vom 03.11.2015 beim Lan-desverwaltungsamt Sachsen-Anhalt die Genehmigungnach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes(BImSchG) für die wesentliche Änderung einer

    Biogasanlage zur Erzeugung vonStrom und Wärme

    durch Erhöhung der FWL auf 1.980 kWzur flexiblen Stromeinspeisung

    auf dem Grundstück in 39624 Meßdorf,Neue Straße 23

    Gemarkung: MeßdorfFlur: 5Flurstücke: 332, 333, 343

    Gemäß § 3a UVPG wird hiermit bekannt gegeben,dass im Rahmen einer Einzelfallprüfung nach § 3cUVPG festgestellt wurde, dass durch das genannteVorhaben keine erheblichen nachteiligen Auswirkun-gen zu befürchten sind, so dass im Rahmen des Ge-nehmigungsverfahrens keine Umweltverträglichkeits-prüfung (UVP) erforderlich ist.

    Die Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Be-ruht die Feststellung, dass eine UVP unterbleiben soll,auf einer Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c UVPG,ist die Einschätzung der zuständigen Behörde in ei-nem gerichtlichen Verfahren betreffend die Entschei-dung über die Zulässigkeit des Vorhabens nur daraufzu überprüfen, ob die Vorprüfung entsprechend denVorgaben von § 3c UVPG durchgeführt worden ist undob das Ergebnis nachvollziehbar ist.

    Die Unterlagen, die dieser Feststellung zugrundeliegen, können beim Landesverwaltungsamt, ReferatImmissionsschutz, Chemikaliensicherheit, Gentechnik,Umweltverträglichkeitsprüfung in 06118 Halle (Saale),Dessauer Str. 70 als der zuständigen Genehmigungs-behörde, eingesehen werden.

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  • Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt 12/2015

    195

    Öffentliche Bekanntmachung des ReferatesImmissionsschutz, Chemikaliensicherheit,Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung

    zur Entscheidung über den Erörterungsterminim Rahmen des Genehmigungsverfahrens

    zum Antrag der TRICAT GmbH Tricat-Straße,06803 Bitterfeld-Wolfen auf Erteilung einer

    Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zum Betrieb

    einer Lageranlage für Katalysatoreneinschließlich gefährlicher Abfälle

    am Standort Bitterfeld-Wolfen,Landkreis Anhalt-Bitterfeld

    Die TRICAT GmbH beantragte beim Landesverwal-tungsamt die Erteilung einer Genehmigung nach § 4des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)zum Betrieb einer

    Anlage zur Lagerung gefährlicherund nicht gefährlicher Abfälle

    mit einer Kapazität von jeweils 1.000 t

    hier: Lager für regenerierte und nicht regenerierteKatalysatoren

    (Anlage nach Nr. 8.12.1.1 i. V. m. 8.12.2 aus Anhang 1zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen,4. BImSchV)

    auf dem Grundstück in 06803 Bitterfeld-Wolfen

    Gemarkung: GreppinFlur: 4Flurstück: 213/177

    Das Vorhaben wurde am 17.10.2015 bekannt ge-macht. Gemäß § 12 Abs. 1 der Verordnung über dasGenehmigungsverfahren (9. BImSchV) wird hiermitbekannt gemacht, dass der am 26.01.2016 geplanteErörterungstermin nicht stattfindet.

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    Öffentliche Bekanntmachung des ReferatesImmissionsschutz, Chemikaliensicherheit,Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung

    zum Antrag der Biogas Gommern GmbHin 48155 Münster auf Erteilung einerGenehmigung nach § 4 des Bundes-

    Immissionsschutzgesetzes zur Errichtungund zum Betrieb einer Biogasanlage

    mit Gasaufbereitung in 39245 Gommern,Landkreis Jerichower Land

    Die Biogas Gommern GmbH in 48155 Münster bean-tragte beim Landesverwaltungsamt die Erteilung einerGenehmigung nach § 4 des Bundes-Immissions-schutzgesetzes (BImSchG) zur Errichtung und zumBetrieb einer

    Biogasanlage mit Gasaufbereitungmit einer Durchsatzkapazität von 142,5 t/d

    (Anlage nach Nr. 1.15, 1.16, 9.1.1.2 und 9.36 des An-hangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftigeAnlagen - 4. BImSchV)

    auf dem Grundstück in 39245 Gommern,

    Gemarkung: KarithFlur: 3Flurstücke: 10020, 10055, 10057, 10059, 10066

    Des Weiteren wurde von der Antragstellerin gemäߧ 8a BImSchG der Antrag auf Zulassung des vorzeiti-gen Beginns für die Errichtung der Anlage gestellt.Die Anlage soll entsprechend dem Antrag im Mai 2016in Betrieb genommen werden.

    Der Antrag und die dazugehörigen Unterlagen liegen inder Zeit vom

    04.01.2016 bis einschließlich 03.02.2016

    bei folgenden Behörden aus und können zu den ange-gebenen Werktagen und Zeiten eingesehen werden:

    1. Stadtverwaltung GommernBauamt Zimmer 4Platz des Friedens 1039245 Gommern

    Mo. von 09:00 bis 12:00 UhrDi. von 09:00 bis 12:00 Uhr und

    von 13:00 bis 17:30 UhrMi. von 09:00 bis 12:00 UhrDo. von 09:00 bis 12:00 Uhr und

    von 13:00 bis 16:00 UhrFr. von 09:00 bis 11:00 Uhr

    2. Landesverwaltungsamt Sachsen-AnhaltRaum A 123Dessauer Str. 70,06118 Halle (Saale)

    Mo. - Do. von 08:00 bis 16:00 UhrFr. und vorgesetzlichen Feiertagen von 08:00 bis 13:00 Uhr

    Einwendungen gegen das Vorhaben können schriftlichin der Zeit vom:

    04.01.2016 bis einschließlich 17.02.2016

    bei der Genehmigungsbehörde (Landesverwaltungs-amt) oder bei der Stelle erhoben werden, bei der Antragund Unterlagen zur Einsicht ausliegen.

    Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungenausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtli-chen Titeln beruhen.

    Die Einwendungen sollen neben Vor- und Familienna-men auch die volle und leserliche An-schrift des Ein-wenders enthalten. Aus den Einwendungen muss er-kennbar sein, weshalb das Vorhaben für unzulässiggehalten wird. Die Einwendungen werden der Antrag-stellerin bekannt gegeben. Auf Verlangen des Einwen-ders werden dessen Name und Anschrift unkenntlichgemacht, soweit die Angaben nicht zur Beurteilung desInhalts der Einwendung erforderlich sind.

    Sofern frist- und formgerechte Einwendungen vorliegen,können diese in einem öffentlichen Erörterungsterminam 17.03.2016 mit den Einwendern und der Antragstel-lerin erörtert werden, soweit dies für die Prüfung der

  • Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt 12/2015

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    Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung seinkann.

    Beginn der Erörterung: 10:00 UhrOrt der Erörterung: Versammlungsstätte der Stadt

    GommernFuchsbergstraße39245 Gommern

    Die Ermessensentscheidung der Genehmigungsbehör-de, ob ein Erörterungstermin stattfindet, wird nach Ab-lauf der Einwendungsfrist getroffen und öffentlich be-kannt gemacht.Für den Fall, dass der Erörterungstermin stattfindet, wirdschon jetzt darauf hingewiesen, dass die frist- undformgerechten Einwendungen auch bei Ausbleiben desAntragstellers oder von Personen, die Einwendungenerhoben haben, erörtert werden.

    Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen aufUnterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältig-ter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmi-ge Eingaben), gilt für das Verfahren derjenige Unterzeich-ner als Vertreter der übrigen Einwender, der darin mitseinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift alsVertreter bezeichnet ist, soweit er nicht von ihnen alsBevollmächtigter bestellt worden ist. Vertreter kann nureine natürliche Person sein. Gleichförmige Einwendun-gen, die die vorgenannten Angaben nicht deutlich sichtbarauf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthal-ten, können unberücksichtigt bleiben.

    Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung derEntscheidung über die Einwendungen durch öffentlicheBekanntmachung erfolgen kann.

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    Öffentliche Bekanntmachung desReferates Wasser

    VeröffentlichungBewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm

    für die FlussgebietseinheitElbe und der Umwelterklärung

    I. Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenpro-gramm

    Der Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenpro-gramm für die Flussgebietseinheit Elbe werden aufden Internetseiten www.saubereswasser.sachsen-anhalt.de und www.fgg-elbe.de ab dem 22.12.2015eingestellt.

    Die Auslegung des Maßnahmenprogramms gemäߧ 14l Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträg-lichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachungvom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändertdurch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. November 2015(BGBl. I S. 2053) und des Bewirtschaftungsplans fürdie Flussgebietseinheit Elbe erfolgt ab dem22.12.2015. Die Einsichtnahme in die Unterlagen kannwährend der Dienststunden an folgendem Ort erfol-gen:

    LandesverwaltungsamtReferat 404Dienstgebäude Dessauer Straße 70Raum 20006118 Halle (Saale).

    Darüber hinaus ist eine Einsichtnahme in die Unterla-gen in digitaler Form an folgenden Orten während derDienststunden möglich:

    Landkreis Altmarkkreis SalzwedelAmt für Wasserwirtschaft und NaturschutzKarl-Marx-Straße 16Raum 10429410 Salzwedel

    Landkreis Anhalt-BitterfeldUmweltamtZiegelstraße 10Raum 1.1206749 Bitterfeld-Wolfen, OT Bitterfeld

    Landkreis BurgenlandkreisAußenstelle WeißenfelsAmt für Natur- und GewässerschutzAm Stadtpark 6Raum 12306667 Weißenfels

    Landkreis BördeFachdienst Natur und UmweltFarsleber Str. 19Räume 55 und 5639326 Wolmirstedt

    Landkreis HarzFriedrich – Ebert – Straße 42Haus V / Zimmer 30838820 Halberstadt

    Landkreis Jerichower LandAußenstelle GenthinBrandenburger Str. 100Raum 33939307 Genthin

    Landkreis Mansfeld-SüdharzLindenallee 56Haus 2 / Zimmer 2.1306295 Lutherstadt-Eisleben

    Landkreis SaalekreisUmweltamtDomplatz 9Raum S 30906217 Merseburg

    Landkreis SalzlandkreisFachdienst Natur und UmweltErmslebener Str. 77Raum 52606449 Aschersleben

    Landkreis StendalSG Wasserwirtschaft und NaturschutzHospitalstraße 1-2Raum 23939112 Stendal

    Landkreis WittenbergFachdienst UmweltBreitscheidstraße 4Raum A 3-3706886 Wittenberg

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    Stadt Dessau-RoßlauTechnisches RathausFinanzrat-Albert-Str. 2Raum 12006862 Dessau-Roßlau, OT Roßlau

    Stadt HalleFachbereich UmweltHansering 1506108 Halle (Saale)

    Landeshauptstadt MagdeburgUmweltamtJulius-Bremer Str. 8-10Raum 70639104 Magdeburg

    II. Umwelterklärung

    Die zusammenfassende Erklärung zu den Umwelter-wägungen und zur Berücksichtigung des Umweltbe-richtes sowie die Darlegung der Überwachungsmaß-nahmen auf Grundlage des Umweltberichtes für dieFlussgebietseinheit Elbe sind ab dem 22.12.2015 aufden Internetseiten www.saubereswasser.sachsen-anhalt.de und www.fgg-elbe.de veröffentlicht.

    Gemäß § 14l Abs. 2 des Gesetzes über die Umwelt-verträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekannt-machung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zu-letzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.November 2015 (BGBl. I S. 2053) liegen im Ergebnisder durchgeführten Strategischen Umweltprüfung zudem Entwurf des Maßnahmenprogramms die zusam-menfassende Erklärung zu den Umwelterwägungenund zur Berücksichtigung des Umweltberichtes sowiedie Darlegungen der Überwachungsmaßnahmen aufGrundlage des Umweltberichtes für die Flussgebiets-einheit Elbe an den unter I. genannten Orten zur Ein-sicht aus bzw. können in digitaler Form eingesehenwerden.

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    Öffentliche Bekanntmachung desReferates Wasser

    Veröffentlichungder (Hochwasser-) Risikomanagementpläne und derUmwelterklärungen der Flussgebietsgemeinschaften

    Elbe und Weser

    I. Risikomanagementpläne und Umwelterklärun-gen

    Die Risikomanagementpläne der Flussgebietsgemein-schaften Elbe und Weser werden auf den Internetsei-ten www.mlu.sachsen-anhalt.de und www.fgg-elbe.de,www.fgg-weser.de ab dem 22.12.2015 eingestellt.

    Die Auslegung der Risikomanagementpläne derFlussgebietsgemeinschaften Elbe und Weser gemäߧ 14l Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträg-lichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachungvom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändertdurch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. November 2015(BGBl. I S. 2053) erfolgt ab dem 22.12.2015. Die Ein-sichtnahme in die Unterlagen kann während derDienststunden an folgendem Ort erfolgen:

    LandesverwaltungsamtReferat 404Dienstgebäude Dessauer Straße 70Raum 20006118 Halle (Saale).

    Darüber hinaus ist eine Einsichtnahme in die Unterla-gen in digitaler Form an folgenden Orten während derDienststunden möglich:

    Landkreis Altmarkkreis SalzwedelAmt für Wasserwirtschaft und NaturschutzKarl-Marx-Straße 16Raum 10429410 Salzwedel

    Landkreis Anhalt-BitterfeldUmweltamtZiegelstraße 10Raum 1.1206749 Bitterfeld-Wolfen, OT Bitterfeld

    Landkreis BurgenlandkreisAußenstelle WeißenfelsAmt für Natur- und GewässerschutzAm Stadtpark 6Raum 12306667 Weißenfels

    Landkreis BördeFachdienst Natur und UmweltFarsleber Str. 19Räume 55 und 5639326 Wolmirstedt

    Landkreis HarzFriedrich – Ebert – Straße 42Haus V / Zimmer 30838820 Halberstadt

    Landkreis Jerichower LandAußenstelle GenthinBrandenburger Str. 100Raum 33939307 Genthin

    Landkreis Mansfeld-SüdharzLindenallee 56Haus 2 / Zimmer 2.1306295 Lutherstadt-Eisleben

    Landkreis SaalekreisUmweltamtDomplatz 9Raum S 30906217 Merseburg

    Landkreis SalzlandkreisFachdienst Natur und UmweltErmslebener Str. 77Raum 52606449 Aschersleben

    Landkreis StendalSG Wasserwirtschaft und NaturschutzHospitalstraße 1-2Raum 23939112 Stendal

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    Landkreis WittenbergFachdienst UmweltBreitscheidstraße 4Raum A 3-3706886 Wittenberg

    Stadt Dessau-RoßlauTechnisches RathausFinanzrat-Albert-Str. 2Raum 12006862 Dessau-Roßlau, OT Roßlau

    Stadt HalleFachbereich UmweltHansering 1506108 Halle (Saale)

    Landeshauptstadt MagdeburgUmweltamtJulius-Bremer Str. 8-10Raum 70639104 Magdeburg

    II. Umwelterklärung

    Die zusammenfassende Erklärung zu den Umwelter-wägungen und zur Berücksichtigung der Umweltbe-richte sowie die Darlegung der Überwachungsmaß-nahmen auf Grundlage der Umweltberichte für dieFlussgebietseinheiten Elbe und Weser sind ab dem22.12.2015 auf den Internetseiten www.mlu.sachsen-anhalt.de und www.fgg-elbe.de, www.fgg-weser.deveröffentlicht.

    Gemäß § 14l Abs. 2 des Gesetzes über die Umwelt-verträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekannt-machung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zu-letzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.November 2015 (BGBl. I S. 2053) liegen im Ergebnisder durchgeführten Strategischen Umweltprüfung zuden Entwürfen der Risikomanagementpläne die zu-sammenfassenden Erklärungen zu den Umwelterwä-gungen und zur Berücksichtigung der Umweltberichtesowie die Darlegungen der Überwachungsmaßnah-men auf Grundlage der Umweltberichte für die Fluss-gebietseinheiten Elbe und Weser an den unter I. ge-nannten Orten zur Einsicht aus bzw. können in digita-ler Form eingesehen werden.

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    Öffentliche Bekanntmachung desReferates Wasser zum Verzicht auf die

    Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfungfür das geplanten Vorhaben (4 Planungsabschnitte)

    „Naturnahe Gewässerentwicklungsmaßnahmenan der Rossel“

    Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasser-wirtschaft Sachsen-Anhalt, Otto-von-Guericke-Straße 5,39104 Magdeburg, hat mit Schreiben vom 16.09.2015 diePlangenehmigung für das Vorhaben (4 Planungsab-schnitte) „Naturnahe Gewässerentwicklungsmaßnahmenan der Rossel“ beantragt.

    Gemäß § 3 a des Gesetzes über die Umweltverträglich-keitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntma-chung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändertdurch Art. 2 des Gesetzes vom 20.11.2015 (BGBl. IS. 2053), wird hiermit bekannt gemacht, dass die allge-

    meine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3 c UVPG fürdas o. g. Vorhaben ergeben hat, dass eine Verpflichtungzur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfungnicht besteht. Durch das Vorhaben sind keine erheblichennachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten.

    Diese Feststellung ist nach § 3 a Satz 3 UVPG nichtselbständig anfechtbar.

    Die Unterlagen, die dieser Feststellung zugrundeliegen, können beim Landesverwaltungsamt, Referat404, Dessauer Straße 70, 06118 Halle (Saale) alszuständige Genehmigungsbehörde unter den Akten-zeichen: 404.1.15 – 62211 – 0184 bis 0187 eingese-hen werden

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    Öffentliche Bekanntmachungdes Referates Abwasser

    zum Antrag derFirma Infra-Zeitz Servicegesellschaft mbH

    über die Erteilung des 11. Änderungsbescheidesvom 12.10.2015 (Az.: 405.6.7-62631-84-02-15)

    zur bestehenden wasserrechtlichen Erlaubnisdes Burgenlandkreises

    Gemäß § 11 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)und § 9 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträg-lichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit § 74 Abs. 5Satz 2 und Abs. 4 Satz 2 Verwaltungsverfahrensge-setz (VwVfG) wird hiermit Nachfolgendes bekanntgemacht.

    Das Landesverwaltungsamt als obere Wasserbehördehat auf Antrag der Firma Infra-Zeitz Servicegesell-schaft mbH vom 20.11.2014 und auf der Grundlageder §§ 8, 9, 10, 12, 13 und 57 Abs. 1 WHG i. V. m.§ 21 Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt (WGLSA) den 11. Änderungsbescheid vom 12.10.2015(Az.: 405.6.7-62631-84-02-15) zur bestehenden was-serrechtlichen Erlaubnis des Burgenlandkreises vom25.06.2001 (Registriernummer K44/323/1837/01-15256084/105/01) einschließlich des 1. – 10. Ände-rungsbescheides erteilt. Sie enthält Regelungen zurArt und Umfang der Gewässerbenutzung, zu denÜberwachungswerten sowie entsprechende Auflagenund eine Rechtsbehelfsbelehrung.

    Der Firma Infra-Zeitz Servicegesellschaft mbH wird mitder geänderten wasserrechtlichen Erlaubnis gestattet,mit Inbetriebnahme ihrer erweiterten Abwasserbe-handlungsanlage das zusätzlich am Standort desChemie- und Industrieparks Zeitz anfallende, gereinig-te Abwasser in die Weiße Elster einzuleiten. Die Ein-leitungsstelle in die Weiße Elster befindet sich in derGemarkung Göbitz, Flur 3, Flurstück 318.

    Gemäß § 3 b UVPG i. V. m. Anlage 1, Punkt 13.1.1UVPG wurde im Rahmen des wasserrechtlichen Ge-nehmigungsverfahrens zur Erweiterung der Abwas-serbehandlungsanlage (Az.: 405.6.7-62630/0-84-03-13) eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.Die zusammenfassende Darstellung der Umweltaus-wirkungen nach §§ 11 und 12 UVPG ist auch der obengenannten wasserrechtlichen Erlaubnis beigefügt.

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    Die angeführte Entscheidung der oberen Wasserbe-hörde ist im nachfolgend genannten Zeitraum beifolgenden Behörden ausgelegt und kann von jeder-mann zu den angegebenen Zeiten eingesehen wer-den:

    Auslegungszeitraum: 04.01.2016 bis 19.01.2016

    Auslegungsorte:1. Landesverwaltungsamt

    Dienstgebäude Dessauer Straße 70 in06118 Halle (Saale), Raum 53

    Montag bis Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und13:00 – 15:30 Uhr

    Freitag 09:00 – 13:00 Uhr

    2. Gemeinde ElsteraueOT Alttröglitz, Hauptstraße 30 in06729 Elsteraue, Sekretariat des Bürgermeisters,Zimmer 120

    Montag 09:00 – 12:00 Uhr und13:00 – 15:00 Uhr

    Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und13:00 – 18:00 Uhr

    Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und13:00 – 16:00 Uhr

    Freitag 09:00 – 11:00 Uhr

    RechtsbehelfsbelehrungGegen die hier bekannt gemachte 11. Änderung derwasserrechtlichen Erlaubnis vom 12.10.2015 (Az.:405.6.7-62631-84-02-15) kann innerhalb eines Monatsnach Ende der Auslegungsfrist Klage beim Verwal-tungsgericht Halle (Saale), Justizzentrum Halle, Thü-ringer Straße 16 in 06112 Halle (Saale) erhoben wer-den.

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    Öffentliche Bekanntmachungdes Referates Abwasser

    zum Antrag derFirma Infra-Zeitz Servicegesellschaft mbHüber die Erteilung einer wasserrechtlichen

    Genehmigung zur Erweiterung derZentralen Abwasserbehandlungsanlage am

    Standort des Chemie- und Industrieparks ZeitzBescheid vom 10.07.2015

    (Az.: 405.6.7-62630/0-84-03-13)

    Gemäß § 60 Abs. 3 Nr. 1 des Wasserhaushaltsgeset-zes (WHG) und § 9 Abs. 2 des Gesetzes über dieUmweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindungmit § 74 Abs. 5 Satz 2 und Abs. 4 Satz 2 Verwaltungs-verfahrensgesetz (VwVfG) wird hiermit Nachfolgendesbekannt gemacht.

    Das Landesverwaltungsamt als obere Wasserbehördehat auf Antrag der Firma Infra-Zeitz Servicegesell-schaft mbH vom 20.11.2014 und auf der Grundlagedes § 60 Abs. 3 Nr. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)i. V. m. § 81 Abs. 3 Wassergesetz des Landes Sach-sen-Anhalt (WG LSA) mit Bescheid vom 10.07.2015(Az.: 405.6.7-62630/0-84-03-13) die wasserrechtlicheGenehmigung zur Erweiterung der Zentralen Abwas-serbehandlungsanlage am Standort des Chemie-undIndustriepark Zeitz erteilt.

    Die Genehmigung umfasst die Teilprojekte 1.1 bis 1.4zur Erweiterung der Abwasserbehandlungs- und Ab-wasservorbehandlungsanlagen und schließt die Bau-genehmigung nach § 71 Bauordnung des LandesSachsen-Anhalt (BauO LSA) sowie die Befreiung nach§ 31 Baugesetzbuch (BauGB) ein. Es wurden Aufla-gen sowie eine Rechtsbehelfsbelehrung verfügt.

    Gemäß § 3 b UVPG i. V. m. Anlage 1, Punkt 13.1.1UVPG wurde im Rahmen des wasserrechtlichen Ge-nehmigungsverfahrens zur Erweiterung der Abwas-serbehandlungsanlage eine Umweltverträglichkeits-prüfung durchgeführt. Die zusammenfassende Dar-stellung der Umweltauswirkungen nach §§ 11 und 12UVPG ist der genannten wasserrechtlichen Genehmi-gung beigefügt.

    Die angeführte Entscheidung der oberen Wasserbe-hörde ist im nachfolgend genannten Zeitraum beifolgenden Behörden ausgelegt und kann von jeder-mann zu den angegebenen Zeiten eingesehen wer-den:

    Auslegungszeitraum: 04.01.2016 bis 19.01.2016

    Auslegungsorte:1. Landesverwaltungsamt

    Dienstgebäude Dessauer Straße 70 in06118 Halle (Saale), Raum 53

    Montag bis Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und13:00 – 15:30 Uhr

    Freitag 09:00 – 13:00 Uhr

    2. Gemeinde ElsteraueOT Alttröglitz, Hauptstraße 30 in06729 Elsteraue, Sekretariat des Bürgermeisters,Zimmer 120

    Montag 09:00 – 12:00 Uhr und13:00 – 15:00 Uhr

    Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und13:00 – 1800 Uhr

    Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und13:00 – 16:00 Uhr

    Freitag 09:00 – 11:00 Uhr

    RechtsbehelfsbelehrungGegen die hier bekannt gemachte wasserrechtlicheGenehmigung des Landesverwaltungsamtes vom10.07.2015 (Az.:405.6.7-62630/0-84-03-13) kanninnerhalb eines Monats nach Ende der AuslegungsfristKlage beim Verwaltungsgericht Halle (Saale), Justiz-zentrum Halle, Thüringer Straße 16 in 06112 Halle(Saale) erhoben werden.

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    Öffentliche Bekanntmachungdes Referates Abwasser

    zum Antrag derCropEnergies Bioethanol GmbH, Albrechtstraße 54

    in 06712 Zeitz über die Erteilung des3. Änderungsbescheides vom 28.08.2015

    (Az. 405.6.8-62631-84-04-14) zurwasserrechtlichen Erlaubnis des

    Burgendlandkreises

    Auf Grund des § 11 Wasserhaushaltsgesetz und § 9Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeits-prüfung wird entsprechend § 74 Abs. 5 Satz 2 und

  • Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt 12/2015

    200

    Abs. 4 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz hiermitFolgendes bekannt gemacht:

    Das Landesverwaltungsamt als obere Wasserbehördehat auf der Grundlage des Antrages der CropEnergiesBioethanol GmbH, Albrechtstraße 54 in 06712 Zeitzvom 21.10.2014 zuletzt geändert am 02.12.2014 den3. Änderungsbescheid vom 28.08.2015 (Az. 405.6.8-62631-84-04-14) zur wasserrechtlichen Erlaubnis desBurgenlandkreises vom 01.02.2011 (Az. 71.2.8ge/6648 00; 15084590/330/10), zuletzt geändert durch Be-scheid des LVwA vom 15.04.2014 (Az. 405.6.8-62631-84-01-14) erteilt.

    Die bisherige Befugnis die Weiße Elster zur Beseiti-gung betrieblicher Abwässer (ausgenommen Sanitär-abwasser) in der nach Art und Maß bestimmten Weisezu benutzen, wurde mit dieser Entscheidung insbe-sondere um die zusätzliche Einleitung von behandel-tem Abwasser aus der Anlage zur Herstellung vonStärke aus Weizen ab Inbetriebnahme der erweitertenAbwasserbehandlungsanlage ergänzt.Die Einleitungsstelle in die Weiße Elster befindet sichunverändert in der Gemarkung Zeitz, Flur 12, Flur-stück 28.

    Eine Ausfertigung der mit Auflagen versehenen Ent-scheidung wird mit Begründung und Rechtsbehelfsbe-lehrung in der Zeit vom

    04.01.2016 bis einschließlich 18.01.2016

    bei folgenden Behörden ausgelegt und kann in demangegebenen Zeitraum von jedermann eingesehenwerden:

    1. LandesverwaltungsamtDienstgebäude Dessauer Straße 70 in06118 Halle (Saale) Raum 53

    Montag bis Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und13:00 – 15:30 Uhr

    Freitag 09:00 – 13:00 Uhr

    2. Stadt ZeitzAltmarkt 16 (Gewandhaus) in 06712 ZeitzFB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung,Zimmer 305

    Montag, Dienstag undDonnerstag von 09:00 bis 12:00 UhrDienstag von 14:00 bis 18:00 UhrDonnerstag von 14:00 bis 16:00 UhrMittwoch und Freitag nach Vereinbarungsowie bei telefonischer Vereinbarung auch außer-halb der o. a. Zeiten

    3. Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer ForstZeitzer Straße 15 in 06722 DroyßigBauamt, Zimmer 207

    Dienstag und Donnerstag von 09:00 bis 12:00 UhrMontag und Donnerstag von 13:00 bis 15:00 UhrDienstag von 13:00 bis 18:00 Uhrsowie bei telefonischer Vereinbarung auch außer-halb der o. a. Zeiten

    RechtsbehelfsbelehrungGegen den hier bekannt gemachten 3. Änderungsbe-scheid zur wasserrechtlichen Erlaubnis vom28.08.2015 (Az. 405.6.8-62631-84-04-14) kann inner-halb eines Monats beginnend nach Ende der Ausle-gungsfrist Klage beim Verwaltungsgericht Halle (Saa-le), Justizzentrum Halle, Thüringer Straße 16 in 06112Halle (Saale) erhoben werden.

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    Öffentliche Bekanntmachungdes Referates Abwasser

    zum Verzicht auf die Umweltverträglichkeitsprüfunggemäß § 3a des Gesetzes über die

    Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)für das Vorhaben „Weiterbetrieb der zentralenKläranlage Calbe in einer Ausbaugröße von155.000 EW-Änderung des Betriebsregimes

    der Abwasserbehandlungsanlage durchEinleitung des industriellen Abwasserteilstromes

    in die Vorklärung“

    Der Abwasserzweckverband Saaleaue beantragte mitSchreiben vom 23.12.2013 beim Landesverwaltungs-amt Sachsen-Anhalt die bestehende wasserrechtlicheErlaubnis für die Einleitung von Abwasser aus derKläranlage Calbe in die Saale auf eine zu behandeln-de BSB5 Zulauffracht von 9.319 kg/d als85- Perzentilwert anzupassen und gleichzeitig dasBetriebsregime der Kläranlage dahingehend zu än-dern, dass der industrielle Abwasserteilstrom in dieVorklärung der Abwasserbehandlungsanlage eingelei-tet werden kann. Für diese Änderungen wurde gleich-zeitig mit Antrag vom 17.12.2013 die allgemeine Vor-prüfung des Einzelfalls gemäß UVPG für den Weiter-betrieb der Kläranlage Calbe mit o. g. Veränderungenvorgelegt.Gemäß § 3a UVPG wird hiermit bekannt gegeben,dass im Rahmen einer Einzelfallprüfung nach § 3cUVPG festgestellt wurde, dass durch das o. g. Vorha-ben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkun-gen zu erwarten sind, so dass die Verpflichtung zurDurchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfungnicht besteht.

    Diese Feststellung ist nach § 3a Satz 3 UVPG nichtselbstständig anfechtbar.Beruht die Feststellung, dass eine Umweltverträglich-keitsprüfung unterbleiben soll, auf einer Vorprüfungdes Einzelfalls nach § 3c UVPG, ist die Einschätzungder zuständigen Behörde in einem gerichtlichen Ver-fahren betreffend die Entscheidung über die Zulässig-keit des Vorhabens nur darauf zu überprüfen, ob dieVorprüfung entsprechend den Vorgaben von § 3cdurchgeführt worden ist und ob das Ergebnis nach-vollziehbar ist.

    Die Unterlagen, die dieser Feststellung zugrundeliegen, können beim Landesverwaltungsamt, ReferatAbwasser, im Dienstgebäude Dessauer Straße 70 in06118 Halle (Saale), als der zuständigen Wasserbe-hörde, eingesehen werden.

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  • Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt 12/2015

    201

    C. Kommunale Gebietskörperschaften

    Öffentliche Bekanntmachungdes Burgenlandkreises

    über den Antrag auf Genehmigung derVerbandssatzung des Abwasserzweckverbandes

    Weiße Elster – Hasselbach/Thierbach

    Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckver-bandes Weiße Elster – Hasselbach/Thierbach hat am07.12.2015 mit Beschluss Nr. 6/1/2015 die Verbands-satzung in Form einer Neufassung beschlossen. DieVerbandssatzung des AbwasserzweckverbandesWeiße Elster – Hasselbach/Thierbach ist Bestandteildes Amtsblattes und diesem als Anlage beigefügt.

    Zu der Verbandssatzung erging durch den Burgen-landkreis am 08.12.2015, Az: 151200/K/22, folgendeVerfügung:

    Verbandssatzung des AbwasserzweckverbandesWeiße Elster – Hasselbach/ Thierbachhier: Genehmigung gemäß §14 Abs. 2 GKG-LSA

    Sehr geehrter Herr Kahnt,

    auf der Grundlage der Bestimmungen des Gesetzesüber kommunale Gemeinschaftsarbeit des LandesSachsen-Anhalt (GKG-LSA) i. V. m. dem Kommunal-verfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVGLSA), dem Verwaltungsverfahrensgesetz für das LandSachsen-Anhalt (VwVfG LSA) sowie der Verwaltungs-gerichtsordnung (VwGO) in der jeweils gültigen Fas-sung ergeht folgender

    B e s c h e i d:

    1. Die durch die Verbandsversammlung des Abwas-serzweckverbandes Weiße Elster – Hassel-bach/Thierbach in ihrer Sitzung vom 07.12.2015mit Beschluss–Nr. 6/1/2015 beschlossene Ver-bandssatzung des AbwasserzweckverbandesWeiße Elster – Hasselbach/Thierbach wird ge-nehmigt.

    2. Für diese Entscheidung werden keine Kostenerhoben.

    Begründung:Mit Bericht vom 08.12.2015 wurde durch den Abwas-serzweckverband Weiße Elster – Hassel-bach/Thierbach der Beschluss-Nr. 6/1/2015 vom07.12.2015 über die Verbandssatzung des Abwas-serzweckverbandes Weiße Elster – Hassel-bach/Thierbach unter Beifügung der entsprechendenUnterlagen der Kommunalaufsicht des Burgenland-kreises zur Genehmigung vorgelegt. Die Änderung derbisher geltenden Verbandssatzung ist aufgrund derEingliederung des Abwasserzweckverbandes ZeitzerLand zum 01.01.2016 in den Abwasserzweckverban-des Weiße Elster – Hasselbach/Thierbach und derdamit verbundenen Änderung des Mitgliederbestan-des erforderlich.

    zu 1.:Gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 1 GKG-LSA ist der Burgenland-kreis zuständige Kommunalaufsichtsbehörde für denAbwasserzweckverband Weiße Elster – Hasselbach/

    Thierbach. Grundlage für die Entscheidung ist der § 14Abs. 2 GKG-LSA. Danach bedürfen Änderungen, die denMitgliederbestand des Zweckverbandes der Genehmi-gung durch die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde.Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die gesetzlichenVoraussetzungen hierfür vorliegen. Die Prüfung der durchden Abwasserzweckverband Weiße Elster – Hassel-bach/Thierbach vorgelegten Unterlagen hat ergeben,dass sowohl die formellen als auch die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für die Erteilung vorliegen.Entsprechend den gesetzlichen Regelungen des § 14Abs. 2 GKG-LSA ist die Genehmigung der Verbandssat-zung durch die Kommunalaufsichtsbehörde zu erteilen.

    zu 2.:Die Kostenentscheidung beruht auf § 2 Abs. 2 desVerwaltungskostengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (VwKostG LSA) vom 27.06.1991 in der derzeitgültigen Fassung.

    Rechtsbehelfsbelehrung:Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb einesMonats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. DerWiderspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beimBurgenlandkreis, Schönburger Straße 41, in 06618Naumburg (Saale) einzulegen.

    Mit freundlichen Grüßenim Auftrag

    Hartmann - Dienstsiegel -

    *) Die Verbandssatzung des AbwasserzweckverbandesWeiße Elster – Hasselbach/Thierbach befindet sich imAnlagenteil des Amtsblattes Nr. 12/2015.

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    D. Sonstige Dienststellen

    Öffentliche Bekanntmachungder Landesstraßenbaubehörde

    Sachsen-Anhalt – Zentrale über eineStraßenrechtliche Entscheidung; Verfügung derLandesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt vom

    16.11.2015 - Z/233-31030/49/2015

    1. Straßenrechtliche Entscheidung

    Gemäß §§ 3 und 7 des Straßengesetzes für dasLand Sachsen-Anhalt vom 6.7.1993 (GVBl. LSAS. 334), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Ge-setzes vom 17. Dezember 2014 (GVBl. LSAS. 522), ergeht folgende straßenrechtliche Ent-scheidung:

    1.1 Umstufung

    Die im Gebiet der Stadt Zeitz, Landkreis Burgenland-kreis, gelegene Gemeindestraße „Hyzetstraße“ vomKreisverkehr am Knoten mit der Landesstraße L 244bei Netzknoten 4939 206A, Station 0.000, bis zur

  • Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt 12/2015

    202

    Gemarkungsgrenze Stadt Zeitz/Gemeinde Elsteraue,mit einer Länge von 202 Metern, wird zur Landesstra-ße als Bestandteil der Landesstraße L 193 aufgestuft.

    Die im Gebiet der Gemeinde Elsteraue, LandkreisBurgenlandkreis, gelegene Gemeindestraße „Hyzet-straße“ von der Gemarkungsgrenze StadtZeitz/Gemeinde Elsteraue, bis zum Knoten mit derLandesstraße L 193 bei Netzknoten 4939 215, Station0.594, mit einer Länge von 1 758 Metern, wird zurLandesstraße als Bestandteil der Landesstraße L 193aufgestuft.

    2. Wirksamkeit

    Die getroffene Entscheidung wird zum 01.01.2016wirksam. Diese Verfügung und ihre Begründungkönnen während der Dienstzeiten in der Landes-straßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Zentrale,Hasselbachstraße 6, 39104 Magdeburg, Zimmer1081, eingesehen werden. Diese Verfügung gilt ei-nen Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachungals bekannt gegeben.

    3. Rechtsbehelfsbelehrung

    Gegen diese Verfügung kann innerhalb einesMonats nach Bekanntgabe Klage beim Verwal-tungsgericht Halle, Thüringer Straße 16, 06112Halle (Saale) erhoben werden.

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    Öffentliche Bekanntmachungdes Nordharzer Städtebundtheaters

    über dieHaushaltssatzung des

    Zweckverbandes „Nordharzer Städtebundtheater“für das Haushaltsjahr 2016

    1. Die mit Bericht vom 15.12.2015, Posteingang16.10.2015, vorgelegte Haushaltssatzung desZweckverbandes „Nordharzer Städtebundthea-ter“ für das Haushaltsjahr 2016 habe ich zurKenntnis genommen.

    2. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmi-gungspflichtigen Bestandteile.

    3. Der Beschluss zur Haushaltssatzung 2016kann gemäß § 16 Abs. 1 GKG LSA i. V. m.§ 146 Abs. 2 KVG LSA vollzogen werden

    Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für dasJahr 2016 liegen ab Veröffentlichung im Amtsblatt desLandesverwaltungsamtes 7 Tage zur Einsichtnahmein der Verwaltung des Nordharzer Städtebundtheaters,Marschlinger Hof 17/18, 06484 Quedlinburg.

    Halle, den 12.11.2015Landesverwaltungsamt Halle

    Im Auftraggez. Wersdörfer

    Haushaltssatzung desZweckverbandes Nordharzer Städtebundtheater

    für das Haushaltsjahr 2016

    Auf der Grundlage des § 92 GO LSA i. V. m. § 16 Abs.1 GKG-LSA hat die Verbandsversammlung desZweckverbandes Nordharzer Städtebundtheater inihrer Sitzung am 05.10.2015 folgende Haushaltssat-zung erlassen:

    § 1

    Der Haushaltsplan für das Jahr 2016, der die für dieErfüllung der Aufgaben des Zweckverbandes voraus-sichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Auf-wendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zuleistenden Auszahlungen enthält, wird

    im Ergebnisplan mit dema) Gesamtbetrag der

    Erträge auf 8.487.800b) Gesamtbetrag der

    Aufwendungen auf 8.463.000

    im Finanzplan mit dema) Gesamtbetrag der Einzahlungen

    aus lfd. Verw.tätigk. auf 8.487.800b) Gesamtbetrag der Auszahlungen

    aus lfd. Verw.tätigk. auf 8.400.000c) Gesamtbetrag der Einzahlungen

    aus der Investitionstätigk.d) Gesamtbetrag der Auszahlungen

    aus der Investitionstätigk.e) Gesamtbetrag der Einzahlungen

    aus der Finanzierungstätigk.f) Gesamtbetrag der Auszahlungen

    aus der Finanzierungstätigk. 18.000

    festgesetzt.

    § 2

    Kredite für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen werden nicht veranschlagt.

    § 3

    Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veran-schlagt.

    § 4

    Der Höchstbetrag, bis zu dem Kredite zur Sicherungder Zahlungsfähigkeit im Haushaltsjahr 2016 zurrechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruchgenommen werden dürfen, wird unverändert auf1.533.900 € festgesetzt.

    § 5

    Zur Deckung seines Finanzbedarfs erfolgen Zuwei-sungen von den Mitgliedern in Höhe von insgesamt

    3.544.900 €.

    Im Einzelnen

    Landkreis Harz 1.967.420Stadt Halberstadt 1.113.098Stadt Quedlinburg 464.382

    3.544.900

  • Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt 12/2015

    203

    und gemäß Vertrag vom Land Sachsen-Anhalt inHöhe von insgesamt

    3.544.900 €.

    Die Zuweisungen der Rechtsträger sind gemäß Ver-bandssatzung in 4 gleichen Raten spätestens am 15.Kalendertag des ersten Monats eines jeden Quartalszu zahlen.

    Die Zuweisungen des Landes sind am 31.3., 31.8. undam 30.11.2016 in gleichen Raten zu zahlen.

    Halberstadt, den 05.10.2015

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    Öffentliche Bekanntmachungdes Landesamtes für Geologie und Bergwesen

    Sachsen-Anhalt,Dezernat 33 – Besondere Verfahrensarten

    zum Antrag der Ciech Soda Deutschland GmbH& Co. KG in 39418 Staßfurt auf Erteilung einer

    Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetzes für den unbefristetenBetrieb einer Anlage zur zeitweiligen Lagerungund Behandlung von gefährlichen Abfällen in

    39418 Staßfurt, Landkreis Salzlandkreis

    Auf Antrag der Ciech Soda Deutschland GmbH & Co.KG, An der Löderburger Bahn 4a in 39418 Staßfurterteilte das Landesamt für Geologie und Bergwesenam 30.11.2015 die Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zum unbefriste-ten Betrieb einer

    Anlage zur zeitweiligen Lagerung gefährlicherAbfälle von max. 800 t

    sowie zur Behandlung von gefährlichen Abfällenmit einer Kapazität von 80 m³/h

    (132 t/h, 730.000 t/a)

    für den Versatz der Kavernen S2 und S4. Es handeltsich dabei um eine Anlage nach Nr. 8.11.1.1. und8.12.1.1 des Anhangs 1 zur Verordnung über geneh-migungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV

    auf dem Grundstück in 39418 Staßfurt,Gemarkung: Löderburg,Flur: 4,Flurstück: 31/55.

    Die Genehmigung umfasst den Betrieb folgender,bereits auf dem o. g. Grundstück errichteter Anlagenbzw. Anlagenteile:

    1. im Bereich des Mischturms:a. Feststofflager und Dosieranlagen,b. Suspensionsherstellung,c. Kompressorstation,d. Leitwarte;

    2. im Bereich der Auffangwanne:a. Lageranlagen und Dosierung An-

    mischflüssigkeiten,b. Suspensionsaufbereitung und Ver-

    pumpung,c. Tiefbecken;

    3. Rohrleitungstrasse zu den Kavernen S2 und S4mit Rohrleitung zum Transport der Dick-stoffsuspension, NaCl-Lösung und Schich-tungssole;

    4. Transformatorenstationsgebäude, Sozialtrakteinschließlich Propantank zur Beheizung, Lkw-Zufahrt und Rangierbereich sowie sonstige Ne-beneinrichtungen.

    Die Genehmigung wurde gemäß § 12 Abs. 1 BIm-SchG mit Bedingungen und Auflagen zur Erfüllung derGenehmigungsvoraussetzungen des § 6 BImSchGverbunden und enthält folgende Rechtsbehelfsbeleh-rung:

    Gegen diese Genehmigung kann innerhalb einesMonats nach Zustellung Klage beim Verwaltungsge-richt Magdeburg in Magdeburg erhoben werden.

    Der Genehmigungsbescheid einschließlich der Be-gründung liegt in der Zeit vom

    11.01.2016 bis einschließlich 25.01.2016

    bei folgenden Behörden aus und kann dort zu denangegebenen Zeiten eingesehen werden:

    1. Stadtverwaltung StaßfurtHaus I, Raum 210 -212FB II / FD 61 Planung, Wirtschaftsförderung undLiegenschaften,Bereich Bauleitplanung,Steinstraße 1939418 Staßfurt

    Montag von 08:00 bis 12:00 Uhr undvon 13:00 bis 15:00 Uhr

    Dienstag von 08:00 bis 12:00 Uhr undvon 13:00 bis 18:00 Uhr

    Mittwoch von 08:00 bis 12:00 Uhr undvon 13:00 bis 15:00 Uhr

    Donnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr undvon 13:00 bis 16:00 Uhr

    Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr.

    2. Landesamt für Geologie und BergwesenSachsen-AnhaltZimmer 320Köthener Straße 3806118 Halle

    Montag bisDonnerstag. von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und

    von 13:00 bis 15:30 UhrFreitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    Vom Tag der öffentlichen Bekanntmachung an biszum Ablauf der Klagefrist können der Bescheid undseine Begründung von den Personen, die Einwendun-gen erhoben haben, schriftlich beim Landesamt fürGeologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt, KöthenerStraße 38 in 06118 Halle angefordert werden. Mit demEnde der o. g. Auslegungsfrist gilt der Bescheid auchgegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhobenhaben, als zugestellt.

  • Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt 12/2015

    204

    Gegen den hier bekannt gemachten Genehmigungs-bescheid kann innerhalb eines Monats nach Ende derAuslegungsfrist Klage erhoben werden. Die Klage istbeim Verwaltungsgericht Magdeburg in Magdeburg zuerheben.

    Diese Bekanntmachung wird auch auf der Homepagedes Landesamtes für Geologie und Bergwesen unter

    http://www.lagb.sachsen-anhalt.de/service/bekanntmachungen-informationen/bekanntmachungen/

    veröffentlicht.

    Darüber hinaus werden folgende Unterlagen im Inter-net öffentlich bekannt gemacht:

    1. der Genehmigungsbescheid mit Ausnahme inBezug genommener Antragsunterlagen unddes Berichts über den Ausgangszustand so-wie

    2. die Bezeichnung des für die betreffende An-lage maßgeblichen BVT-Merkblattes.

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    Herausgegeben vom LandesverwaltungsamtErscheint zum 15. des Monats

    Bezugspreis: 38,64 € jährlich, Einzelpreis: 3,22 €, zuzüglich Versandkosten

  • Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt 12/2015

    Anlage

    zum Amtsblatt Nr. 12/2015

    15. Dezember 2015

    Öffentliche Bekanntmachung des Burgenlandkreises über den Antrag

    auf Genehmigung der Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes

    Weiße Elster – Hasselbach/Thierbach

    Anlage

    Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes

    Weiße Elster – Hasselbach/Thierbach