101
Anlage 1 Technische Anlage für die maschinelle Abrechnung (elektronische Datenübermittlung) zu den Richtlinien der Spitzenverbände der Krankenkassen nach § 302 Abs. 2 SGB V über Form und Inhalt des Abrechnungsverfahrens mit „Sonstigen Leistungserbringern“ sowie mit Hebammen und Entbindungspflegern (§ 301a SGB V) Stand der Richtlinien: 20.11.2006 Stand der Technischen Anlage: 18.02.2016 Version: 10 Anzuwenden ab: 01.07.2017 Version 9 verliert Gültigkeit: 01.10.2017

Anlage 1 Technische Anlage für die maschinelle Abrechnung ......2016/02/18  · Anlage 1 Technische Anlage für die maschinelle Abrechnung (elektronische Datenübermittlung) zu den

  • Upload
    others

  • View
    10

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

  • Anlage 1

    Technische Anlage

    für die maschinelle Abrechnung (elektronische Datenübermittlung)

    zu den Richtlinien der Spitzenverbände der Krankenkassen nach § 302 Abs. 2 SGB V über Form und Inhalt des Abrechnungsverfahrens

    mit „Sonstigen Leistungserbringern“ sowie mit Hebammen und Entbindungspflegern (§ 301a SGB V)

    Stand der Richtlinien: 20.11.2006 Stand der Technischen Anlage: 18.02.2016 Version: 10 Anzuwenden ab: 01.07.2017 Version 9 verliert Gültigkeit: 01.10.2017

  • Technische Anlage zu den Richtlinien über Form und Inhalt des Abrechnungsver-fahrens nach § 302 SGB V

    Version: 10 Stand: 18.02.2016

    Seite 2 von 101

    Anlage 1 anzuwenden ab 01.07.2017 GKV-Spitzenverband

    0 Historie Ab Version 6.1 wird in der Technischen Anlage eine Änderungshistorie zur übersichtli-chen Darstellung der vorgenommenen Änderungen geführt. Version Status Datum Redaktion Abschnitt Erläuterung 10 Abgestimmt 18.02.2016 GKV-SV 5.5.1 Tabelle Nachrichtentypen-Historie aktuali-

    siert 10 Abgestimmt 18.02.2016 GKV-SV 5.5.3.1 Segment INV: Ergänzung für ASV-Verord-

    nungen bei "Kennzeichen Besondere Ver-sorgungsform"

    10 Abgestimmt 18.02.2016 GKV-SV 5.5.3.2 Segment EHI: Redaktionelle Ergänzung bei "Anzahl / Menge"

    10 Abgestimmt 18.02.2016 GKV-SV 5.5.3.3 Segment ZHE: Drei Felder ergänzt 9 Abgestimmt 15.09.2014 GKV-SV 5.5.3.1 Segment INV: Redaktionelle Anpassung bei

    "Versichertenstatus" 9 Abgestimmt 15.09.2014 GKV-SV 5.5.3.2 bis

    5.5.3.8 Bei BSNR und LANR veraltete Hinweise entfernt.

    9 Abgestimmt 12.11.2013 GKV-SV 5.5.3.2 bis 5.5.3.9

    Bei allen Uhrzeit-Feldern Erläuterungen präzisiert

    9 Abgestimmt 12.11.2013 GKV-SV 5.5.3.4 Redaktionelle Änderung im Segment SKZ, Feld "Genehmigungskennzeichen"

    9 Abgestimmt 12.11.2013 GKV-SV 5.5.1 Nachrichtenaufbau für Sammelgruppen-schlüssel "O" ergänzt

    9 Abgestimmt 12.11.2013 GKV-SV 5.5.3.9 Erläuterung im Segment ZZL präzisiert 9 Abgestimmt 23.10.2012 GKV-SV 5.5.3.7 Redaktionelle Anpassung im Segment ZHB:

    Das Feld "Datum" war aufgrund eines früheren Seitenumbruchs auf 2 Tabellen-zeilen verteilt.

    9 Abgestimmt 12.09.2012 GKV-SV 5.5.3.9 Sammelgruppenschlüssel SLLA: O (SAPV) eingefügt

    9 Abgestimmt 12.09.2012 GKV-SV 5.5.3.2 - 5.5.3.8

    Feld "Vertragsarztnummer" umbenannt in "Lebenslange Arztnummer"

    8 Abgestimmt 19.12.2012 GKV-SV 5.5.3.2 - 5.5.3.5 und 5.5.3.7 - 5.5.3.9

    Segment DIA, Feld "Diagnoseschlüssel": Erläuterung präzisiert.

    8 Abgestimmt 08.11.2011 GKV-SV 5.5.3.2 - 5.5.3.8 (alt: 5.6.2.3 - 5.6.2.9)

    SKZ-Segmente in allen Leistungsbereichen um "Art der Genehmigung" ergänzt

    8 Abgestimmt 30.03.2012 GKV-SV 5.5.3.7 (alt: 5.6.2.8)

    Pharmazentralnummer auf 8 Stellen erwei-tert

    8 Abgestimmt 25.04.2012 GKV-SV 5.4 - 5.5 (alt: 5.4 - 5.6)

    Dokument umstrukturiert: Segmentzu-sammenstellung und Nutzsegmente pro Bereich zusammengefügt ACHTUNG: Dadurch komplett neue Kapi-telnummerierung!!!

    8 Abgestimmt 25.04.2012 GKV-SV 5.4 Segment UNH: Nachrichtenversionen auf 8 gesetzt

    8 Abgestimmt 25.04.2012 GKV-SV 5.5.3.1 (alt: 5.6.2.2)

    Segment INV: "Besondere Versorgungs-form" umbenannt in "Vertragskennzeichen (Besondere Versorgungsform)"

    8 Abgestimmt 25.06.2012 GKV-SV 5.5.3.2 (alt: 5.6.2.3)

    Segment EHI: "Versorgungszeitraum von" und "Versorgungszeitraum bis" als beding-te Mussfelder deklariert

    7 Abgestimmt 10.06.2011 GKV-SV Beschluss der Technischen Arbeitsgruppe TP 5 am 10.05.2011: Es werden nur noch ganzzahlige Versionsnummern verwendet. Aus Version 6.1 wird Version 7.

  • Technische Anlage zu den Richtlinien über Form und Inhalt des Abrechnungsver-fahrens nach § 302 SGB V

    Version: 10 Stand: 18.02.2016

    Seite 3 von 101

    Anlage 1 anzuwenden ab 01.07.2017 GKV-Spitzenverband

    7 Abgestimmt 10.06.2011 GKV-SV Änderung der Länge aller Identifikations-nummern von "2" auf "..3"

    7 Abgestimmt 10.06.2011 GKV-SV 5.5.3.7 Versionsnummer der Nachrichten der Ver-sionsnummer der TA angepasst

    7 Abgestimmt 08.08.2011 GKV-SV 5.6.2.8 Segment HEB: Erläuterung aktualisiert 7 Abgestimmt 29.08.2011 GKV-SV 5.6.2.7 Segment ZKT: Erläuterungen der Felder

    "Betriebsstättennummer" und "Vertrags-arztnummer" angepasst

    6.1 Abgestimmt 28.02.2011 GKV-SV 5.3.1 Präzisierung der Formulierungen für die Rechnungsarten 1 und 2

    6.1 Abgestimmt 28.02.2011 GKV-SV 5.5.3.7 Eingefügt: . Gegebenfalls folgen die Seg-mente DIA und SKZ.

    6.1 Abgestimmt 28.02.2011 GKV-SV 5.6.2.8 Neues Segment HEB, Zusatzinformation Fall Hebamme, Institutionskennzeichen der Behandelnden Hebamme, Institutionskenn-zeichen des Krankenhauses

    6.1 Abgestimmt 28.02.2011 GKV-SV 5.6.2.8 Segment ZHB: 2 Felder entfernt: Instituti-onskennzeichen der Behandelnden Heb-amme, Institutionskennzeichen des Kran-kenhauses

    6.1 Abgestimmt 28.02.2011 GKV-SV 5.6.2.9 Einfügen des Segmentes DIA 6.1 Abgestimmt 09.03.2011 GKV-SV 5.6.2.1 Präzisierung der Beschreibung des GES-

    Segmentes

  • Technische Anlage zu den Richtlinien über Form und Inhalt des Abrechnungsver-fahrens nach § 302 SGB V

    Version: 10 Stand: 18.02.2016

    Seite 4 von 101

    Anlage 1 anzuwenden ab 01.07.2017 GKV-Spitzenverband

    Inhaltsverzeichnis

    1 ALLGEMEINES .......................................................................................................... 5

    2 TEILNAHMEVERFAHREN / VORAUSSETZUNGEN ........................................................ 6

    3 ABWICKLUNG DES DATENAUSTAUSCHES ................................................................. 7

    4 DATENÜBERMITTLUNG ............................................................................................ 8

    5 AUFBAU UND STRUKTUR DER NUTZDATEN .............................................................. 9 5.1 Allgemeines ......................................................................................................... 9 5.2 Struktur der Datei .............................................................................................. 11 5.3 Darstellung der Datei ......................................................................................... 12

    5.3.1 Allgemeines ................................................................................................. 12 5.3.2 Rechnungsart 1 ............................................................................................ 12 5.3.3 Rechnungsart 2 ............................................................................................ 13 5.3.4 Rechnungsart 3 ............................................................................................ 15

    5.4 Dateiaufbau ....................................................................................................... 16 5.5 Nachrichtenaufbau und -inhalte ........................................................................ 20

    5.5.1 Nachrichtentypen ......................................................................................... 20 5.5.2 Nachrichtentyp Gesamtaufstellung der Abrechnung (SLGA) .......................... 23 5.5.3 Nachrichtentyp Abrechnungsdaten (SLLA) .................................................... 28

    5.5.3.1 SLLA: Basis-Segmente (Anlage 3, Schlüssel 8.1.14) ................................ 28 5.5.3.2 SLLA: A (Hilfsmittel) ............................................................................... 34 5.5.3.3 SLLA: B (Heilmittel) ................................................................................. 42 5.5.3.4 SLLA: C (Häusliche Krankenpflege) ......................................................... 50 5.5.3.5 SLLA: D (Haushaltshilfe) ......................................................................... 56 5.5.3.6 SLLA: E (Krankentransportleistungen) ..................................................... 62 5.5.3.7 SLLA: F (Hebammen und Entbindungspfleger) ........................................ 70 5.5.3.8 SLLA: G, H, I, J, K, L, M und N (Sonstige) ................................................. 78 5.5.3.9 SLLA: O (SAPV - Spezialisierte ambulante Palliativversorgung) ............... 88

    6 FEHLERVERFAHREN ............................................................................................... 96 6.1 Prüfstufe 1 ......................................................................................................... 96 6.2 Prüfstufe 2 ......................................................................................................... 96 6.3 Prüfstufe 3 ......................................................................................................... 96 6.4 Prüfstufe 4 ......................................................................................................... 97 7 DATENANNAHMESTELLEN ..................................................................................... 98

    8 SCHLÜSSELVERZEICHNISSE .................................................................................... 99

    9 TESTVERFAHREN ................................................................................................. 100

    10 KOSTENTRÄGERDATEI ...................................................................................... 101

  • Technische Anlage zu den Richtlinien über Form und Inhalt des Abrechnungsver-fahrens nach § 302 SGB V

    Version: 10 Stand: 18.02.2016

    Kapitel: 1 Allgemeines Seite 5 von 101

    Anlage 1 anzuwenden ab 01.07.2017 GKV-Spitzenverband

    1 Allgemeines

    (1) Die Anlage 1 (Technische Anlage) regelt die organisatorischen und techni-schen Sachverhalte bei Übermittlung der Abrechnung in digitalisierter Form.

    (2) Diese Anlage wird nach der erstmaligen Erstellung unabhängig von den Richtlinien fortgeschrieben, sofern lediglich die technische Realisierung von Inhalten der Richtlinien betroffen ist. Der Stand der letzten Änderung ergibt sich aus dem Deckblatt.

    (3) Beim Datenaustausch werden die relevanten internationalen, EU-weiten und nationalen Normen und Standards angewandt.

  • Technische Anlage zu den Richtlinien über Form und Inhalt des Abrechnungsver-fahrens nach § 302 SGB V

    Version: 10 Stand: 18.02.2016

    Kapitel: 2 Teilnahmeverfahren / Voraussetzungen Seite 6 von 101

    Anlage 1 anzuwenden ab 01.07.2017 GKV-Spitzenverband

    2 Teilnahmeverfahren / Voraussetzungen

    (1) Die Einzelheiten zur Durchführung der Datenübermittlung sind recht-zeitig vor der erstmaligen Durchführung oder Änderung des Daten-austauschverfahrens zwischen dem Absender und dem Empfänger der Daten abzustimmen.

    (2) Vor der erstmaligen Durchführung oder vor Änderung des Datenaus-tauschverfahrens ist die ordnungsgemäße Verarbeitung zwischen Ab-sender und Empfänger zu erproben.

  • Technische Anlage zu den Richtlinien über Form und Inhalt des Abrechnungsver-fahrens nach § 302 SGB V

    Version: 10 Stand: 18.02.2016

    Kapitel: 3 Abwicklung des Datenaustausches Seite 7 von 101

    Anlage 1 anzuwenden ab 01.07.2017 GKV-Spitzenverband

    3 Abwicklung des Datenaustausches

    (1) Die zu übermittelnden Nutzdaten müssen den in Abschnitt 5 be-schriebenen Strukturen und Inhalten entsprechen. Je Übermittlungs-vorgang können ein bis mehrere Nutzdateien mit der jeweils zugehö-rigen Auftragsdatei übertragen werden. Die Auftragsdatei ist in den Richtlinien für den Datenaustausch mit den gesetzlichen Krankenkas-sen beschrieben. Für jede Datenannahmestelle mit Entschlüsselungs-befugnis ist je Kassenart eine Nutzdatendatei (UNB bis UNZ) zu erstel-len, auf einem Datenträger können mehrere Nutzdatendateien mit der jeweils zugehörigen Auftragsdatei übertragen werden.

    (2) Über den Datenaustausch ist eine Dokumentation zu führen. Die Do-kumentation ist mindestens 2 Jahre aufzubewahren. Dabei sind alle Schritte von der Initiierung bis ggf. zur Quittierung der Übernahme sowie der Weiterverarbeitung zu dokumentieren.

    (3) Der Absender hat sicherzustellen, dass nur geprüfte Datensätze übermittelt werden. Der Umfang der Prüfung ist in Abschnitt 6 festge-legt.

    (4) Der Absender hat die Lieferung korrekter Datenbestände zu garantie-ren. Eine Sicherungskopie der Daten ist durch den Absender bis zur Bezahlung vorzuhalten, insbesondere für die Rekonstruktion der Da-ten im Falle eines Dateiverlustes auf dem Transportweg oder einer Dateirückweisung.

    (5) Werden bei oder nach dem Austausch Mängel festgestellt, die eine ordnungsgemäße Verarbeitung der Daten ganz oder teilweise beein-trächtigen, wird das Fehlerverfahren nach Abschnitt 6 angewandt.

    (6) Der Absender ist über festgestellte Mängel unverzüglich zu unterrich-ten. Die zurückgewiesenen Daten sind zu berichtigen und die korri-gierten Daten erneut zu übermitteln.

    (7) Datenträger werden nach erfolgreicher Verarbeitung unter Berück-sichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet.

    (8) Die Forderungen des Bundesbeauftragten sowie der Landesbeauftrag-ten des Datenschutzes, dass die Sicherheit des Transportweges der zu übermittelten Daten gewährleistet sein muss, hat der Absender si-cherzustellen. Hierfür wurde ein Verfahren entwickelt, welches im An-hang 1 zur Anlage 1 zum Kapitel 4 beschrieben ist.

  • Technische Anlage zu den Richtlinien über Form und Inhalt des Abrechnungsver-fahrens nach § 302 SGB V

    Version: 10 Stand: 18.02.2016

    Kapitel: 4 Datenübermittlung Seite 8 von 101

    Anlage 1 anzuwenden ab 01.07.2017 GKV-Spitzenverband

    4 Datenübermittlung

    Die Datenübermittlung ist im Anhang 1 zur Anlage 1 zum Kapitel 4 der Technischen Anlage 1 beschrieben.

  • Technische Anlage zu den Richtlinien über Form und Inhalt des Abrechnungsver-fahrens nach § 302 SGB V

    Version: 10 Stand: 18.02.2016

    Kapitel: 5 Aufbau und Struktur der Nutzdaten 5.1 Allgemeines

    Seite 9 von 101

    Anlage 1 anzuwenden ab 01.07.2017 GKV-Spitzenverband

    5 Aufbau und Struktur der Nutzdaten 5.1 Allgemeines

    (1) Zur Minimierung des Austauschvolumens wird eine Strukturierung verwendet, die es erlaubt, dass nur tatsächlich benötigte Inhalte übermittelt werden. Die Datensätze (Segmente) und Datenfelder (Da-tenelemente) sind in ihrer Länge variabel. Ihr Inhalt muss im Gegen-satz zu Datensätzen fester Länge nicht mit Leerzeichen oder Nullen gefüllt sein.

    (2) Eine Nutzdatendatei besteht aus Nachrichten. Nachrichten bestehen aus Segmenten. Segmente bestehen aus Datenelementen und/oder Datenelementgruppen. Datenelementgruppen bestehen aus Daten-elementen.

    (3) Die Nachricht ist eine Zusammenfassung aller Segmente, die zur Dar-stellung eines Geschäftsvorfalles erforderlich sind. Innerhalb einer Nachricht stehen die Segmente in einer fest definierten Reihenfolge.

    (4) Das Segment ist die Zusammenfassung von logisch zusammenhän-genden Datenelementen und/oder Datenelementgruppen (z.B. Rech-nungsinformationen, Versicherteninformationen). Es ist vergleichbar mit einem Datensatz. Innerhalb eines Segments stehen die Da-tenelemente und/oder Datenelementgruppen in einer fest definierten Reihenfolge.

    (5) Die Datenelementgruppe ist eine Zusammenfassung von Datenele-menten mit Informationen, die in einem sachlichen oder logischen Zusammenhang stehen (z.B. Datum und Uhrzeit, Version und Versi-onsnummer). Innerhalb einer Datengruppe stehen die Datenelemente in einer fest definierten Reihenfolge.

    (6) Das Datenelement ist die kleinste Einheit, die eine Information dar-stellt. Es ist vergleichbar mit einem Datenfeld.

    (7) Datenelemente, Datenelementgruppen und Segmente werden durch vereinbarte Steuerzeichen begrenzt, so dass innerhalb eines Feldes nur signifikante Daten zu übermitteln sind und am Segmentende nicht gefüllte Felder weggelassen werden können.

    (8) Erläuterung der Datenbeschreibung: Anzahl Stellen: wenn Zahl z. B. 5 angegeben, dann tatsächliche An-zahl Stelle; wenn Zahl z. B. ..35 angegeben, dann höchstmögliche Stellenbele-

  • Technische Anlage zu den Richtlinien über Form und Inhalt des Abrechnungsver-fahrens nach § 302 SGB V

    Version: 10 Stand: 18.02.2016

    Kapitel: 5 Aufbau und Struktur der Nutzdaten 5.1 Allgemeines

    Seite 10 von 101

    Anlage 1 anzuwenden ab 01.07.2017 GKV-Spitzenverband

    gung Feld-Typ: Feld-Art: AN = alphanumerischer Inhalt M = Muss-Feld N = numerischer Inhalt K = Kann-Feld

    (9) Numerische Betragswerte (Betragsfeld) werden als positiv angenom-men. Falls ein Wert negativ dargestellt werden soll, muss ihm unmit-telbar ein Minuszeichen vorangestellt werden (z.B. -10,00). Das Mi-nuszeichen und das Dezimalzeichen werden bei der Ermittlung der maximalen Länge eines Datenelementwertes nicht mitgezählt. Einträ-ge in numerische Felder sind immer rechtsbündig zu beginnen.

    (10) Das Dezimalzeichen ist als eigene Stelle innerhalb eines numeri-schen Inhalts in Form eines Kommas (,) anzugeben (z.B. +5,55+). Ist ein Betrag kleiner einem EURO, kann er ohne führende Nullen (z.B. +,15+) dargestellt werden. Dezimalformate sind immer mit den in der TA ausgewiesenen Nachkommastellen zu übermitteln.

    (11) Es werden folgende Festlegungen zu den Steuerzeichen getroffen:

    Seg-ment

    Segment / Feldbezeichnung Anz. Stell

    FeldTyp

    FeldArt

    Inhalt / Erläuterungen

    TZ innerh. Datenelemente 1 AN M : (Doppelpunkt) = Trennkennzeichen innerhalb zu-sammengesetzter Datenelemente

    TZ Datenelemente 1 AN M + (Plus-Zeichen) = Trennkennzeichen Datenelemente

    Dezimalzeichen 1 AN M , (Komma) Aufhebungszeichen 1 AN M ? (Fragezeichen) Reserviert 1 AN K leer Segmentendezeichen 1 AN M ' (Apostroph)

    Soll eines der hier vereinbarten Steuerzeichen (Doppelpunkt, Plus-Zeichen, Komma, Fragezeichen, Apostroph) innerhalb eines Feldes als Textzeichen übermittelt werden, so muss das Aufhebungszeichen vorangestellt werden. Es gilt jeweils für das unmittel-bar nachfolgende Zeichen.

    Ein Beispiel: Für den Versicherten Luigi D'Angelo müssten die Datenelemente "Vers.-Nachname" und "Vers.-Vorname" folgendermaßen übermittelt werden: +D?'Angelo+Luigi+

  • Technische Anlage zu den Richtlinien über Form und Inhalt des Abrechnungsver-fahrens nach § 302 SGB V

    Version: 10 Stand: 18.02.2016

    Kapitel: 5 Aufbau und Struktur der Nutzdaten 5.2 Struktur der Datei

    Seite 11 von 101

    Anlage 1 anzuwenden ab 01.07.2017 GKV-Spitzenverband

    5.2 Struktur der Datei

    (1) Bei den Datenstrukturen ist zwischen Service-Segmenten, die Funkti-onen von Vor- und Nachlaufsätzen erfüllen und den Nachrichtenty-pen, die logische Datensätze darstellen, zu unterscheiden.

    (2) Jedes Segment beginnt mit einem Datenelement zur Segmentkennung und endet mit dem vereinbarten Segmentendekennzeichen. Das Seg-mentendekennzeichen ist unmittelbar nach dem letzten mit Inhalt be-legten Datenelement anzugeben. Segmente, die als Kann-Segmente gekennzeichnet sind, können, sofern kein Inhalt vorhanden ist, weg-gelassen werden.

    (3) Datenelemente oder Datenelementgruppen werden mit dem verein-barten Trennkennzeichen für Datenelemente voneinander getrennt. Anstelle von Kann-Datenelementen, für die kein Inhalt vorhanden ist, ist das Trennkennzeichen anzugeben. Steht das/die Kann-Datenelement(e) am Ende eines Segments und ist kein Inhalt vorhan-den, ist anstelle des/der Kann-Datenelemente(s) das Segmenten-dekennzeichen anzugeben.

    (4) Inerhalb einer Datenelementgruppe sind die Datenelemente durch das vereinbarte Trennkennzeichen (hier Doppelpunkt) voneinander zu trennen.

    (5) Je Datei ist nur die Verwendung einer Rechnungsart zulässig.

  • Technische Anlage zu den Richtlinien über Form und Inhalt des Abrechnungsver-fahrens nach § 302 SGB V

    Version: 10 Stand: 18.02.2016

    Kapitel: 5 Aufbau und Struktur der Nutzdaten 5.3 Darstellung der Datei 5.3.1 Allgemeines

    Seite 12 von 101

    Anlage 1 anzuwenden ab 01.07.2017 GKV-Spitzenverband

    5.3 Darstellung der Datei 5.3.1 Allgemeines

    Je Datenannahmestelle mit Entschlüsselungsbefugnis ist je Kassenart eine Nutzdaten-datei zu erstellen.

    Die Gesamtaufstellung (Gesamtrechnung, Sammelrechnung) muss pro Kostenträger und je Leistungsbereich erstellt werden. Dies gilt für alle Rechnungsarten.

    5.3.2 Rechnungsart 1

    Abrechnung von Leistungserbringer und Zahlung an IK Leistungserbringer

    Die Erstellung einer Sammelrechnung pro Kostenträger ist optional und nur dann er-forderlich, wenn die Gesamtrechnungen verschiedener IKs der Krankenkasse unter ei-nem Kostenträger-IK zusammengefasst werden sollen. Das Mischen von Einzel- und Sammelrechnungen in einer Datei ist nicht zulässig.

    Die Rechnungsart 1 ist nicht zu benutzen, wenn zur kryptischen Verschlüsselung ein abweichendes „Zertifikats (Verschlüsselungs)“-IK benutzt wird (IK Zahlung und IK Zerti-fikat sind abweichend). Siehe dazu auch Erläuterung zu Rechnungsart 2 „selbstabrech-nende Leistungserbringer“.

    UNB (Kopfsegment Datei) Wiederhole folgenden Block je IK des Kostenträgers: Sammelrechnung? JA NEIN UNH (Kopfsegment Nachrichtentyp SLGA) SLGA-Nachricht als Sammelrechnung (Nutzsegmente) UNT (Endesegment Nachrichtentyp SLGA) Wiederhole folgenden Block für jedes IK der Krankenversichertenkarte bzw. IK auf der

    Verordnung: UNH (Kopfsegment Nachrichtentyp SLGA) SLGA-Nachricht als Gesamtrechnung (Nutzsegmente) UNT (Endesegment Nachrichtentyp SLGA) UNH (Kopfsegment Nachrichtentyp SLLA) SLLA-Nachricht (Nutzsegmente) UNT (Endesegment Nachrichtentyp SLLA) UNZ (Endesegment Datei)

  • Technische Anlage zu den Richtlinien über Form und Inhalt des Abrechnungsver-fahrens nach § 302 SGB V

    Version: 10 Stand: 18.02.2016

    Kapitel: 5 Aufbau und Struktur der Nutzdaten 5.3 Darstellung der Datei 5.3.3 Rechnungsart 2

    Seite 13 von 101

    Anlage 1 anzuwenden ab 01.07.2017 GKV-Spitzenverband

    5.3.3 Rechnungsart 2

    Abrechnung über Dienstleister (z. B. Abrechnungsstelle) oder Dritte oder Gemein-schaftspraxen und Zahlung an IK Leistungserbringer

    Die Rechnungsart 2 soll benutzt werden von

    (1) Dienstleistern oder Dritten oder Gemeinschaftspraxen wenn diese für einen (anderen) Leistungserbringer die elektronische Abrechnung erzeugen und Zahlung an den Leistungserbringer geht. In diesem Fall bleibt der einzelne Leistungserbringer der Rechnungs-steller. Der Dienstleister oder der Dritte oder die Gemeinschaftspraxis fasst lediglich die Rechnungen der einzelnen Leistungserbringer in ei-ner Datei zusammen. Innerhalb der Rechnung eines einzelnen Leis-tungserbringers ist auch hier die Erstellung einer Sammelrechnung pro Kostenträger optional und nur dann erforderlich, wenn die Ge-samtrechnungen verschiedener IKs der Krankenkasse unter einem Kostenträger-IK zusammengefasst werden sollen. Das Mischen von Einzel- und Sammelrechnungen in einer Datei ist nicht zulässig. Es ist unzulässig eine Sammelrechnung unter dem IK des Dienstleis-ters oder Dritten zu erstellen. Diese Dateistruktur ist ebenfalls anzuwenden von Gemeinschaftspra-xen und Absendern von Dateien, die für andere Leistungserbringer die Dateien erzeugen und weiterleiten (Dritte).

    (2) selbstabrechnenden Leistungserbringern wenn diese in ihrem Tätigkeitsbereich über mehrere gültige IK verfü-gen, wovon eines ein Zertifikat zur kryptischen Verschlüsselung be-sitzt und mit diesem „Zertifikats-„IK für ein weiteres, abweichendes Leistungserbringer IK die elektronische Abrechnungsdatei kryptisch verschlüsselt wird.

    Beispiel:

    Der Leistungserbringer XY besitzt 2 IK:

    IK 123456789 – Ergotherapie

    IK 987654321 – Logopädie.

    Für das IK 123456789 liegt das Zertifikat zur kryptischen Verschlüsselung vor und da-her wird mit diesem IK auch die Abrechnungsdatei verschlüsselt.

  • Technische Anlage zu den Richtlinien über Form und Inhalt des Abrechnungsver-fahrens nach § 302 SGB V

    Version: 10 Stand: 18.02.2016

    Kapitel: 5 Aufbau und Struktur der Nutzdaten 5.3 Darstellung der Datei 5.3.3 Rechnungsart 2

    Seite 14 von 101

    Anlage 1 anzuwenden ab 01.07.2017 GKV-Spitzenverband

    Die Leistungen wurden jedoch unter dem IK 987654321 erbracht, auf welches auch die Zahlung erfolgen soll.

    In diesem Fall ist die Rechnungsart 2 anzuwenden.

    Sind IK-Zahlung und IK-Zertifikat identisch, so ist weiterhin die Rechungsart 1 zu be-nutzen. UNB (Kopfsegment Datei) Wiederhole folgenden Block je IK des Leistungserbringers: Wiederhole folgenden Block je IK des Kostenträgers: Sammelrechnung? JA NEIN UNH (Kopfsegment Nachrichtentyp SLGA) SLGA-Nachricht als Sammelrechnung (Nutzsegmente) UNT (Endesegment Nachrichtentyp SLGA) Wiederhole folgenden Block für jedes IK der Krankenversichertenkar-

    te bzw. IK auf der Verordnung: UNH (Kopfsegment Nachrichtentyp SLGA) SLGA-Nachricht als Gesamtrechnung (Nutzsegmente) UNT (Endesegment Nachrichtentyp SLGA) UNH (Kopfsegment Nachrichtentyp SLLA) SLLA-Nachricht (Nutzsegmente) UNT (Endesegment Nachrichtentyp SLLA) UNZ (Endesegment Datei)

  • Technische Anlage zu den Richtlinien über Form und Inhalt des Abrechnungsver-fahrens nach § 302 SGB V

    Version: 10 Stand: 18.02.2016

    Kapitel: 5 Aufbau und Struktur der Nutzdaten 5.3 Darstellung der Datei 5.3.4 Rechnungsart 3

    Seite 15 von 101

    Anlage 1 anzuwenden ab 01.07.2017 GKV-Spitzenverband

    5.3.4 Rechnungsart 3

    Abrechnung über Abrechnungsstelle mit Inkassovollmacht

    Eine Abrechnungsstelle mit Inkassovollmacht muss pro Kostenträger eine Sammelrech-nung erstellen. UNB (Kopfsegment Datei) Wiederhole folgenden Block je IK des Kostenträgers: UNH (Kopfsegment Nachrichtentyp SLGA) SLGA-Nachricht als Sammelrechnung (Nutzsegmente) UNT (Endesegment Nachrichtentyp SLGA) Wiederhole folgenden Block für jeden Leistungserbringer: Wiederhole folgenden Block für jedes IK der Krankenversichertenkar-

    te bzw. IK auf der Verordnung: UNH (Kopfsegment Nachrichtentyp SLGA) SLGA-Nachricht als Gesamtrechnung (Nutzsegmente) UNT (Endesegment Nachrichtentyp SLGA) UNH (Kopfsegment Nachrichtentyp SLLA) SLLA-Nachricht (Nutzsegmente) UNT (Endesegment Nachrichtentyp SLLA) UNZ (Endesegment Datei)

  • Technische Anlage zu den Richtlinien über Form und Inhalt des Abrechnungsver-fahrens nach § 302 SGB V

    Version: 10 Stand: 18.02.2016

    Kapitel: 5 Aufbau und Struktur der Nutzdaten 5.4 Dateiaufbau

    Seite 16 von 101

    Anlage 1 anzuwenden ab 01.07.2017 GKV-Spitzenverband

    5.4 Dateiaufbau Service-Segmente Seg-ment- be-zeich- nung

    Seg-ment- art

    Seg-ment- typ

    Wie-der- ho-lungs- faktor

    Erläuterung

    UNB

    M Service 1 je Nutz-da- tenda-tei

    Kopf-Segment einer Nutzdatendatei; es dient zur Eröffnung, Identifizierung und Beschreibung der Datei. Eine Nutzdatendatei besteht aus der Folge UNB bis UNZ. Sie beinhaltet die Nachrich-ten SLGA und SLLA, die mehrfach wiederholbar sind. So ist es möglich, dass ein oder mehrere Leistungserbringer Abrechnun-gen für ein oder mehrere Kostenträger übermitteln.

    UNH

    M Service 1 je Nach- richt

    Kopf-Segment einer Nachricht; es dient dazu, eine Nachricht zu eröffnen, zu identifizieren und zu beschreiben. Eine Nachricht besteht aus einer definierten Folge von Segmenten, die einmal oder mehrfach vorkommen können oder nur bei bestimmten Geschäftsvorfällen erforderlich sind.

    M Nutz-daten

    Segmente entsprechend Nachrichtentypbeschreibung: SLGA = Gesamtaufstellung der Abrechnung SLLA = Abrechnungsdaten je Abrechnungsfall

    UNT

    M Service 1 je Nach- richt

    Ende-Segment einer Nachricht. Beendet eine Nachricht und er-möglicht die Prüfung auf Vollständigkeit.

    UNZ

    M Service 1 je Nutz-da- tenda-tei

    Ende-Segment einer Datei. Beendet eine Datei und ermöglicht die Prüfung auf Vollständigkeit

  • Technische Anlage zu den Richtlinien über Form und Inhalt des Abrechnungsver-fahrens nach § 302 SGB V

    Version: 10 Stand: 18.02.2016

    Kapitel: 5 Aufbau und Struktur der Nutzdaten 5.4 Dateiaufbau

    Seite 17 von 101

    Anlage 1 anzuwenden ab 01.07.2017 GKV-Spitzenverband

    Kopfsegment der Nutzdatendatei

    Seg-ment

    Segment / Feldbezeichnung Anz.Stell.

    Feld-Typ

    Feld-Art

    Inhalt / Erläuterungen

    UNB

    Kopfsegment der Nutzdatenda-tei

    3 AN M UNB

    S001 Syntax M UNOC:3 0001

    -- Syntax-Kennung 4 AN M Vereinbarte EDIFACT-Syntax; hier: UNOC = Groß- und Klein-buchstaben, Umlaute

    0002

    -- Syntax-Versionsnummer 1 N M Vereinbarte Version der Syntax; hier: Version 3 (derzeit aktuell)

    S002 Absender Datei M IK des Absenders ( Abrechnungs-stelle mit oder ohne Inkassobefug-nis oder LE).

    0004

    Absenderbezeichnung ..35 AN M Genutzt werden die ersten 9 Stel-len; einzutragen ist das IK der absen-denden Stelle. Diese Angabe muss übereinstim-men mit SLGA.FKT.IK Absender der Datei.

    S003 Empfänger Datei M IK des Empfängers (d.h. Datenan-nahmestelle mit Entschlüsselungs-befugnis);

    0010

    Empfängerbezeichnung ..35 AN M genutzt werden die ersten 9 Stel-len; einzutragen ist das IK der empfan-genden Stelle.

    S004 Datum/Uhrzeit M JJJJMMTT:HHMM 0017 -- Datum 8 N M Erstelldatum der Datei 0019 -- Uhrzeit 4 N M Erstelluhrzeit der Datei 0020

    Datenaustauschreferenz ..14 AN M Genutzt werden die ersten 5 Stel-len; einzutragen ist die fortlaufende Nummer der Lieferungen zwischen Absender und Empfänger mit füh-renden Nullen.

    S005 Leistungsbereich 1 AN M Einzutragen ist der Leistungser-bringer-Sammelgruppenschlüssel, siehe Schlüssel Anlage 3 Abschnitt 8.1.14.

    0026

    Anwendungsreferenz ..14 AN M Genutzt werden die ersten 11 Stel-len; einzutragen ist der logische Datei-name s. Anhang 1 zur Anlage 1 zum Kapitel 4.

    0035 Testindikator 1 N M Inhalt = 0 wenn Testdatei Inhalt = 1 wenn Erprobungsdatei Inhalt = 2 wenn Echtdatei

  • Technische Anlage zu den Richtlinien über Form und Inhalt des Abrechnungsver-fahrens nach § 302 SGB V

    Version: 10 Stand: 18.02.2016

    Kapitel: 5 Aufbau und Struktur der Nutzdaten 5.4 Dateiaufbau

    Seite 18 von 101

    Anlage 1 anzuwenden ab 01.07.2017 GKV-Spitzenverband

    Endesegment der Nutzdatendatei Seg-ment

    Segment / Feldbezeichnung Anz. Stell.

    FeldTyp

    Feld-Art

    Inhalt / Erläuterungen

    UNZ

    Endesegment der Nutzdatenda-tei

    3 AN M UNZ

    0036

    Anzahl Nachrichten

    6 N M Anzahl UNHs in der Nutzdatenda-tei

    0020

    Datenaustauschreferenz ..14 AN M wie in UNB

    Nachrichtentyp-Kopfsegment Seg-ment

    Segment / Feldbezeichnung Anz. Stell.

    Feld-Typ

    Feld-Art

    Inhalt / Erläuterungen

    UNH

    Nachrichtentyp-Kopfsegment 3 AN M UNH

    0062

    Nachrichtenreferenznummer ..14 AN M Genutzt werden die ersten 5 Stel-len; einzutragen ist die fortlaufende Nummer der UNH-Segmente zwi-schen UNB und UNZ mit führenden Nullen, z.B. 00001 für 1. UNH.

    S009 Nachrichtenkennung M Bei Nachricht SLGA ist einzutragen: SLGA:10:0:0 Bei Nachricht SLLA ist einzutragen: SLLA:10:0:0

    0065

    -- Nachr-Typ-Kennung ..6

    AN M Genutzt werden die ersten 4 Stel-len; einzutragen sind: SLGA oder SLLA.

    0052

    -- Versionsnummer ..3

    AN M Genutzt werden die ersten 2 Stel-len; einzutragen ist die Nummer der benutzten Version des Nachrich-tentypes lt. Abschnitt 5.5 dieser Anlage; d.h. Version 10.

    0054

    -- Freigabe-Nr. des Typs ..3 AN M Genutzt wird die erste Stelle; Inhalt = 0 („Null“ muss angegeben werden).

    0051

    -- Verwaltende Organisation ..2 AN M Genutzt wird die erste Stelle; Inhalt = 0 („Null“ muss angegeben werden).

  • Technische Anlage zu den Richtlinien über Form und Inhalt des Abrechnungsver-fahrens nach § 302 SGB V

    Version: 10 Stand: 18.02.2016

    Kapitel: 5 Aufbau und Struktur der Nutzdaten 5.4 Dateiaufbau

    Seite 19 von 101

    Anlage 1 anzuwenden ab 01.07.2017 GKV-Spitzenverband

    Nachrichtentyp-Endesegment

    Seg-ment

    Segment / Feldbezeichnung Anz.Stell.

    Feld-Typ

    Feld-Art

    Inhalt / Erläuterungen

    UNT

    Nachrichtentypendesegment 3 AN M UNT

    0074 Anzahl Einheiten 6 N M Anzahl der Segmente in der Nach-richt einschließlich der Segmente UNH und UNT mit führenden Nul-len.

    0062

    Nachrichtenreferenznummer ..14 AN M wie in UNH

  • Technische Anlage zu den Richtlinien über Form und Inhalt des Abrechnungsver-fahrens nach § 302 SGB V

    Version: 10 Stand: 18.02.2016

    Kapitel: 5 Aufbau und Struktur der Nutzdaten 5.5 Nachrichtenaufbau und -inhalte 5.5.1 Nachrichtentypen

    Seite 20 von 101

    Anlage 1 anzuwenden ab 01.07.2017 GKV-Spitzenverband

    5.5 Nachrichtenaufbau und -inhalte 5.5.1 Nachrichtentypen

    Folgende Nachrichtentypen sind zu verwenden: Nachrichtentypen benutzerdefinierte Segmente SLGA Gesamtaufstellung der

    Abrechnung (Rechnung) FKT, REC, UST, SKO, GES, NAM

    SLLA Leistungserbringer-

    Sammelgruppenschlüssel A (Anlage 3, Schlüssel 8.1.14)

    Leistungserbringer von Hilfsmitteln

    Abrechnungsdaten (je Abrechnungsfall/Verordnung)

    FKT, REC, INV, NAD, IMG, HIL, EHI, TXT, MWS, ZUH, ZHI, DIA, SKZ, BES

    SLLA Leistungserbringer-

    Sammelgruppenschlüssel B (Anlage 3, Schlüssel 8.1.14)

    Leistungserbringer von Heilmitteln

    Abrechnungsdaten (je Abrechnungsfall/Verordnung)

    FKT, REC, INV, NAD, IMG, EHE, TXT, MWS, ZHE, DIA, SKZ, BES

    SLLA Leistungserbringer-

    Sammelgruppenschlüssel C (Anlage 3, Schlüssel 8.1.14)

    Leistungserbringer von Häuslicher Krankenpflege

    Abrechnungsdaten (je Abrechnungsfall/Verordnung)

    FKT, REC, INV, NAD, IMG, ESK, EHK, TXT, ELP, ZHK, DIA, SKZ, BES

    SLLA Leistungserbringer-

    Sammelgruppenschlüssel D (Anlage 3, Schlüssel 8.1.14)

    Leistungserbringer von Haushaltshilfe

    Abrechnungsdaten (je Abrechnungsfall/Verordnung)

    FKT, REC, INV, NAD, IMG, ESH, EHH, TXT, ELP, ZHH, DIA, SKZ, BES

    SLLA Leistungserbringer-

    Sammelgruppenschlüssel E (Anlage 3, Schlüssel 8.1.14)

    Leistungserbringer von Krankentransportleistun-gen

    Abrechnungsdaten (je Abrechnungsfall/Verordnung)

    FKT, REC, INV, NAD, IMG,KTL, EKT, TXT, MWS, ZUK, ZKT, SKZ, BES

    SLLA Leistungserbringer-

    Sammelgruppenschlüssel F (Anlage 3, Schlüssel 8.1.14)

    Leistungserbringer von Hebammenhilfe und Ent-bindungspflege

    Abrechnungsdaten (je Abrechnungsfall/Verordnung)

    FKT, REC, INV, NAD, IMG, HEB, HEL, EHB, TXT, MWS, ZHB, DIA, SKZ, BES

  • Technische Anlage zu den Richtlinien über Form und Inhalt des Abrechnungsver-fahrens nach § 302 SGB V

    Version: 10 Stand: 18.02.2016

    Kapitel: 5 Aufbau und Struktur der Nutzdaten 5.5 Nachrichtenaufbau und -inhalte 5.5.1 Nachrichtentypen

    Seite 21 von 101

    Anlage 1 anzuwenden ab 01.07.2017 GKV-Spitzenverband

    Für die nachstehenden Leistungserbringer-Sammelgruppenschlüssel wird der dann folgende Aufbau der Abrechnungsdaten verwendet:

    Leistungserbringer-Sammelgruppenschlüssel G (Leistungserbringer von nichtärztli-cher Dialysesachleistungen),

    Leistungserbringer-Sammelgruppenschlüssel H (Leistungserbringer von Rehabilitati-onssport),

    Leistungserbringer-Sammelgruppenschlüssel I (Leistungserbringer von Funktions-training),

    Leistungserbringer-Sammelgruppenschlüssel J (Sonstiger Leistungserbringer),

    Leistungserbringer-Sammelgruppenschlüssel K (Leistungserbringer Präventions- und Gesundheitsfördermaßnahmen im Rahmen von ambulanten Vorsorge-leistungen),

    Leistungserbringer-Sammelgruppenschlüssel L (Ambulantes Rehazentrum),

    Leistungserbringer-Sammelgruppenschlüssel M (Sozialpädiatrische Zen-tren/Frühförderstellen),

    Leistungserbringer-Sammelgruppenschlüssel N (Soziotherapeutische Leistungser-bringer)

    Nachrichtentypen benutzerdefinierte Segmente SLLA Leistungserbringer-

    Sammelgruppenschlüssel G - N (Anlage 3, Schlüssel 8.1.14)

    Abrechnungsdaten (je Abrechnungsfall/Verordnung)

    FKT, REC, INV, NAD, IMG, ENF, SUT, TXT, MWS, ZUZ, ZUV, DIA,SKZ, BES

    Leistungserbringer-Sammelgruppenschlüssel O (Leistungserbringer der Spezialisier-ten ambulanten Palliativversorgung (SAPV))

    SLLA Leistungserbringer-

    Sammelgruppenschlüssel O (Anlage 3, Schlüssel 8.1.14)

    Abrechnungsdaten (je Abrechnungsfall/Verordnung)

    FKT, REC, INV, NAD, IMG, ERS, ESP, TXT, ZZL, ZSP, DIA, SKZ, BES

  • Technische Anlage zu den Richtlinien über Form und Inhalt des Abrechnungsver-fahrens nach § 302 SGB V

    Version: 10 Stand: 18.02.2016

    Kapitel: 5 Aufbau und Struktur der Nutzdaten 5.5 Nachrichtenaufbau und -inhalte 5.5.1 Nachrichtentypen

    Seite 22 von 101

    Anlage 1 anzuwenden ab 01.07.2017 GKV-Spitzenverband

    Nachrichtentypen - Historie: Nachrich-tentyp

    Version

    gültig ab (Erstelldatum der Datei aus UNB)

    gültig bis (Erstelldatum der Datei aus UNB)

    Erläuterung

    SLGA 01 09.05.1996 30.09.2001 Gesamtaufstellung SLLA 01 09.05.1996 31.12.1997 Verordnungsdaten SLGA 02 Nicht vorhanden Nicht vorhanden Gesamtaufstellung SLLA 02 01.01.1998 30.09.2001 Verordnungsdaten SLGA 03 Frühestens ab

    01.08.2001, zwingend ab 01.10.2001

    31.01.2004 Gesamtaufstellung

    SLLA 03 Frühestens ab 01.08.2001, zwingend ab 01.10.2001

    31.01.2004 Verordnungsdaten

    SLGA 04 01.01.2004 Außer Kraft gesetzt Gesamtaufstellung SLLA 04 01.01.2004 Außer Kraft gesetzt Verordnungsdaten SLGA 05 01.02.2004 31.01.2008 Gesamtaufstellung SLLA 05 01.02.2004 31.01.2008 Verordnungsdaten SLGA 06 01.02.2008 31.03.2012 Gesamtaufstellung SLLA 06 01.02.2008 31.03.2012 Verordnungsdaten SLGA 07 01.04.2012 31.03.2013 Gesamtaufstellung SLLA 07 01.04.2012 31.03.2013 Verordnungsdaten SLGA 08 01.01.2013 31.12.2013 Gesamtaufstellung SLLA 08 01.01.2013 31.12.2013 Verordnungsdaten SLGA 09 01.10.2013 30.09.2017 Gesamtaufstellung SLLA 09 01.10.2013 30.09.2017 Verordnungsdaten SLGA 10 01.07.2017 Gesamtaufstellung SLLA 10 01.07.2017 Verordnungsdaten

  • Technische Anlage zu den Richtlinien über Form und Inhalt des Abrechnungsver-fahrens nach § 302 SGB V

    Version: 10 Stand: 18.02.2016

    Kapitel: 5 Aufbau und Struktur der Nutzdaten 5.5 Nachrichtenaufbau und -inhalte 5.5.2 Nachrichtentyp Gesamtaufstellung der

    Abrechnung (SLGA)

    Seite 23 von 101

    Anlage 1 anzuwenden ab 01.07.2017 GKV-Spitzenverband

    5.5.2 Nachrichtentyp Gesamtaufstellung der Abrechnung (SLGA)

    Der Nachrichtentyp SLGA besteht aus den nachfolgend beschriebenen Segmenten, die einmal oder mehrfach vorkommen können oder nur bei bestimmten Voraussetzungen erforderlich sind. Er beinhaltet Informationen zur Rechnungslegung. Der Rechnungs-steller kann ein Leistungserbringer oder eine Abrechnungsstelle sein.

    Segmentzusammenstellung SLGA

    Seg- ment-bez.

    Seg-ment-art

    Seg-ment-typ

    max. Wie-der-holungs-faktor

    Erläuterung

    FKT M Nutz-daten

    1 Das Segment enthält Informationen über die zu verar-beitende Rechnung, den Rechnungssteller (Leistungserbrin-ger oder Abrechnungsstelle) und das IK der Krankenkasse von der Krankenversichertenkarte bzw. von der ärztlichen Verordnung.

    REC M Nutz-daten

    1 Das Segment enthält die Rechnungsinformationen, wie Rech-nungsnummer und Rechnungsdatum.

    UST K Nutz-daten

    0 - 1 Das Segment enthält Informationen zur Umsatzsteuer.

    SKO K Nutz-daten

    0 - 9 Das Segment enthält Informationen, ob Skonto gewährt wird (Skonto in Prozent, Zahlungsziel).

    GES M Nutz-daten

    2 - 9 Das Segment enthält Rechnungssummen (Bruttobetrag, Zu-zahlungsbetrag, Nettobetrag je Status).

    NAM M Nutz-daten

    1 Das Segment enthält den Namen und die Firmenbezeichnung des Leistungserbringers.

  • Technische Anlage zu den Richtlinien über Form und Inhalt des Abrechnungsver-fahrens nach § 302 SGB V

    Version: 10 Stand: 18.02.2016

    Kapitel: 5 Aufbau und Struktur der Nutzdaten 5.5 Nachrichtenaufbau und -inhalte 5.5.2 Nachrichtentyp Gesamtaufstellung der

    Abrechnung (SLGA)

    Seite 24 von 101

    Anlage 1 anzuwenden ab 01.07.2017 GKV-Spitzenverband

    Nutzsegmente SLGA

    Sonstige Leistungserbringer / Gesamtaufstellung der Abrechnung (SLGA)

    Der Nachrichtentyp SLGA ist für alle Leistungserbringer-Sammelgruppenschlüssel (An-lage 3, Schlüssel 8.1.14) gleich.

    Segment Segment / Feldbezeichnung Anz.

    Stell. FeldTyp

    FeldArt

    Inhalt / Erläuterungen

    FKT

    Funktion 3 AN M FKT Das Segment ist je Nachricht einmal zu übermitteln.

    Verarbeitungskennzeichen 2 N M siehe Schlüssel Verarbeitungskenn-zeichen Anlage 3 Abschnitt 8.1.7

    Sammelrechnung 1 AN K Feld ist nur anzugeben und mit „J“ zu füllen, wenn es sich um eine Sam-melrechnung handelt.

    IK des Rechnungsstellers/ Leistungserbringers

    9 N M Es ist das IK des Leistungserbringers anzugeben – mit folgender Ausnah-me: Erfolgt die Abrechnung über eine Abrechnungsstelle mit Inkassovoll-macht, so ist in der Sammelrech-nungs-SLGA das IK der Abrech-nungsstelle anzugeben.

    IK des Kostenträgers 9 N M Einzutragen ist das IK des Kostenträ-gers auf den das IK der KV-Karte in der Kostenträgerdatei verweist; diese Angabe ist identisch mit dem IK des Kostenträgers im FKT-Segment der zugehörigen SLLA-Nachricht.

    IK der Krankenkasse von der KV-Karte bzw. der ärztlichen Verord-nung

    9 N K IK der Krankenkasse von der KV-Karte bzw. der ärztlichen Verordnung ist zwingend anzugeben, außer es handelt sich um eine Sammelrech-nung-SLGA. Bei allen SLGA-Nachrichten als Gesamtrechnung ist diese Angabe identisch mit SLLA.FKT.IK der Krankenkasse der zugehörigen SLLA-Nachricht.

    IK Absender der Datei 9 N M Einzutragen ist das IK des Absenders der Datei. Diese Angabe ist identisch mit UNB.Absender.

  • Technische Anlage zu den Richtlinien über Form und Inhalt des Abrechnungsver-fahrens nach § 302 SGB V

    Version: 10 Stand: 18.02.2016

    Kapitel: 5 Aufbau und Struktur der Nutzdaten 5.5 Nachrichtenaufbau und -inhalte 5.5.2 Nachrichtentyp Gesamtaufstellung der

    Abrechnung (SLGA)

    Seite 25 von 101

    Anlage 1 anzuwenden ab 01.07.2017 GKV-Spitzenverband

    Segment Segment / Feldbezeichnung Anz. Stell.

    FeldTyp

    FeldArt

    Inhalt / Erläuterungen

    REC

    Rechnung/Zahlung 3 AN M REC Das Segment ist je Nachricht einmal zu übermitteln und ist identisch mit dem REC-Segment der zugehörigen SLLA-Nachricht.

    Rechnungsnummer

    M Datenelementgruppe bestehend aus Sammel-Rechnungsnummer:Einzel-Rechnungsnummer. Einzutragen ist die eindeutige Rech-nungsnummer, die der Rechnungsstel-ler vergibt. Eine Rechnungsnummer ist eindeutig, wenn sie über alle Rech-nungsjahre hinweg - ohne Kombinati-on mit anderen identifizierenden Schlüsseln oder Merkmalen (z. B. IK des Leistungserbringers, Rechnungs-datum) – für eine Krankenkasse nur einer einzigen Rechnung zugeordnet werden kann. Diese Rechnungsnummer ist vollstän-dig und unverändert auf die Urbelege zu übernehmen (siehe Richtlinien § 4 Abs.1 und § 3 des Richtlinientextes). Außer bei der Sammelrechnung-SLGA muss diese Angabe übereinstimmen mit SLLA.REC.Rechnungsnummer der zugehörigen SLLA-Nachricht. Die Rechnungsnummer im Datensatz muss identisch sein mit der Rechnungs-nummer auf dem Begleitzettel (vgl. Anlage 4). Sonderzeichen (einschließlich Leerzei-chen) sind nicht zugelassen, ausge-nommen sind der Bindestrich „-„ und der Schrägstrich „/“ als Gliederungs-zeichen. Aufeinanderfolgende Gliede-rungszeichen sind unzulässig. Die Rechnungsnummer darf nicht mit ei-nem Gliederungszeichen beginnen bzw. enden.

    Sammel-Rechnungsnummer ..14 AN M Die Einzel-Rechnungsnummer ist zu-sätzlich zur Sammel-Rechnungsnummer anzugeben, wenn eine SLGA-Nachricht als Sammelrech-nung zusätzlich in der Nutzdatendatei übermittelt wird, ansonsten wird ledig-lich das Datenelement Sammel-Rechnungsnummer gefüllt und die Einzel-Rechnungsnummer auf „0“ ge-setzt (zum Beispiel 00234567:0

  • Technische Anlage zu den Richtlinien über Form und Inhalt des Abrechnungsver-fahrens nach § 302 SGB V

    Version: 10 Stand: 18.02.2016

    Kapitel: 5 Aufbau und Struktur der Nutzdaten 5.5 Nachrichtenaufbau und -inhalte 5.5.2 Nachrichtentyp Gesamtaufstellung der

    Abrechnung (SLGA)

    Seite 26 von 101

    Anlage 1 anzuwenden ab 01.07.2017 GKV-Spitzenverband

    Segment Segment / Feldbezeichnung Anz. Stell.

    FeldTyp

    FeldArt

    Inhalt / Erläuterungen

    Einzel-Rechnungsnummer ..6 AN M Ist der Absender der Datei eine Ab-rechnungsstelle mit Inkassovollmacht erhält jeder Leistungserbringer inner-halb einer Rechnung eine eigene ein-deutige Einzel-Rechnungsnummer. Beispiel: Sammel-Rechnungsnummer Abrechnungszentrum: 001, daraus ergibt sich die Rechnungsnummer für den 1. Leistungserbringer 001:1, für den 2. Leistungserbringer 001 :2 usw.

    Datum 8 N M Rechnungsdatum JJJJMMTT

    Rechnungsart 1 N M Siehe Schlüssel Rechnungsart Anlage 3 Abschnitt 8.1.4. Dieser Schlüsselwert muss in der Sammelrechnungs-SLGA und allen zugehörigen SLGA-und SLLA-Nachrichten gleich sein.

    UST Umsatzsteuer-Kennzeichen 3 AN M UST Das Segment kann je Nachricht ein-mal übermittelt werden. Es ist nicht in der Sammelrechnung-SLGA zu über-mitteln.

    Steuernummer /Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

    ..20 AN M Steuernummer gemäß § 14 Abs. 1a UStG oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

    Kennung UST-Befreiung

    1 AN K "J" wenn befreit gem. § 4 UStG

    SKO Skonto 3 AN M SKO Das Segment kann je Nachricht mehr-fach übermittelt werden. Das Skonto ist bei Inanspruchnahme durch den Kostenträger abzuziehen. Der Leistungserbringer hat immer den vollen Gesamtrechnungsbetrag anzu-geben.

    Skonto in Prozent ..2,2 N M Angabe des gewährten Skonto in Pro-zent.

    Zahlungsziel ..3 N M Angabe des Zahlungsziels in Tagen. Bei Zahlung innerhalb der hier ange-gebenen Tage wird Skonto gewährt.

  • Technische Anlage zu den Richtlinien über Form und Inhalt des Abrechnungsver-fahrens nach § 302 SGB V

    Version: 10 Stand: 18.02.2016

    Kapitel: 5 Aufbau und Struktur der Nutzdaten 5.5 Nachrichtenaufbau und -inhalte 5.5.2 Nachrichtentyp Gesamtaufstellung der

    Abrechnung (SLGA)

    Seite 27 von 101

    Anlage 1 anzuwenden ab 01.07.2017 GKV-Spitzenverband

    Segment Segment / Feldbezeichnung Anz. Stell.

    FeldTyp

    FeldArt

    Inhalt / Erläuterungen

    GES

    Rechnungssummen (Status) 3 AN M GES Das Segment muss je Nachricht min-destens zweimal und kann höchstens neunmal vorkommen. Es ist stets ein GES-Segment für den Summenstatus 00 zuerst zu übermitteln. Diese Summe ergibt sich aus der Addition der nachfolgend anzugebenden Be-tragssummen des jeweiligen Versi-chertenstatus (SLGA). Die Betrags-summe des Versichertenstatus (SLGA) entspricht den Summen der Abrech-nungsfälle (SLLA), die diesen Status beinhalten.

    Status 2 N M Siehe Schlüssel Summenstatus Anlage 3 Abschnitt 8.1.6

    Gesamtrechnungsbetrag ..10,2

    N M Gesamtrechnungsbetrag (ggf. inklusi-ve Mehrwertsteuer) Berechnungsregel: GES.Gesamtbruttobetrag minus GES.Gesamtbetrag Zuzahlung und/oder Eigenanteil.

    Gesamtbruttobetrag ..10,2

    N M Summe der Gesamtbruttobeträge der Abrechnungsfälle (inklusive gesetzli-cher Zuzahlungsbeträge oder Eigen-anteil sowie ggf. Mehrwertsteuer) aus BES.

    Gesamtbetrag Zuzahlung und/oder Eigenanteil

    ..10,2

    N K Summe der gesetzlichen Zuzahlungen und/oder der Eigenanteile der Ab-rechnungsfälle aus BES Berechnungsregel: Summe aller Abrechnungsfäl-le(BES.Gesambetrag gesetzliche Zu-zahlung + BES.Gesamtbetrag Eigen-anteil).

    NAM

    Namen 3 AN M NAM Das Segment ist je Nachricht einmal zu übermitteln.

    Name 1

    ..30 AN M Name bzw. Firmenbezeichnung des Rechnungsstellers (Leistungserbringer oder Abrechnungsstelle.

    Name 2 ..30 AN K ggf. Ansprechpartner und Telefon-nummer.

    Name 3 ..30 AN K ggf. Ansprechpartner und Telefon-nummer.

    Name 4

    ..70 AN K E-Mail-Adresse; zugelassen sind Buchstaben und Zif-fern, ausgenommen Umlaute.

  • Technische Anlage zu den Richtlinien über Form und Inhalt des Abrechnungsver-fahrens nach § 302 SGB V

    Version: 10 Stand: 18.02.2016

    Kapitel: 5 Aufbau und Struktur der Nutzdaten 5.5 Nachrichtenaufbau und -inhalte 5.5.3 Nachrichtentyp Abrechnungsdaten (SLLA) 5.5.3.1 SLLA: Basis-Segmente (Anlage 3, Schlüssel

    8.1.14)

    Seite 28 von 101

    Anlage 1 anzuwenden ab 01.07.2017 GKV-Spitzenverband

    5.5.3 Nachrichtentyp Abrechnungsdaten (SLLA) 5.5.3.1 SLLA: Basis-Segmente (Anlage 3, Schlüssel 8.1.14) Ab hier beginnen die Basis-Segmente des Nachrichtentyps SLLA. Diese Basis-Segmente sind für alle Leistungserbringer-Sammelgruppeschlüssel (Anlage 3, Schlüssel 8.1.14) gleich. Segmentzusammenstellung Basis-Segmente Seg-mentbe-zeich-nung

    Segmen-tart

    Seg-menttyp

    max.Wie-derho-lungsfaktor

    Erläuterung

    FKT M Nutz-daten

    1 je SLLA

    Das Segment enthält Informationen über den tatsächlichen Leistungserbringer und das IK der Krankenkasse von der Kran-kenversichertenkarte bzw. der ärztlichen Verordnung bezogen auf die folgenden Abrechnungsfälle. Es kommt je Nachricht nur einmal vor.

    REC M Nutz-daten

    1 je SLLA

    Das Segment enthält die Rechnungsinformationen, wie Rech-nungsnummer und Rechnungsdatum.

    INV M Nutz-daten

    1 - n je SLLA

    Das Segment enthält die Versichertendaten eines Abrech-nungsfalles (Verordnung), und gilt gleichzeitig als Beginn-Segment für einen Abrechnungsfall. Jeder Abrechnungsfall ist mit einer eindeutigen Belegnummer zu kennzeichnen, die der auf der Verordnung zu übertragenen Belegnummer (s. § 4 des Richtlinientextes) entsprechen muss.

    NAD M Nutz-daten

    1 je INV

    Das Segment enthält den Namen und die Adressdaten des Versicherten.

    IMG K Nutz-daten

    0 - 1 je INV

    Das Segment enthält den Imagenamen bei Übermittlung von Imagearchiven durch den Absender.

  • Technische Anlage zu den Richtlinien über Form und Inhalt des Abrechnungsver-fahrens nach § 302 SGB V

    Version: 10 Stand: 18.02.2016

    Kapitel: 5 Aufbau und Struktur der Nutzdaten 5.5 Nachrichtenaufbau und -inhalte 5.5.3 Nachrichtentyp Abrechnungsdaten (SLLA) 5.5.3.1 SLLA: Basis-Segmente (Anlage 3, Schlüssel

    8.1.14)

    Seite 29 von 101

    Anlage 1 anzuwenden ab 01.07.2017 GKV-Spitzenverband

    Basis-Nutzsegmente Segment Segment / Feldbezeichnung Anz.

    Stell. FeldTyp

    FeldArt

    Inhalt / Erläuterungen

    FKT

    Funktion 3 AN M FKT Das Segment ist je Nachricht einmal zu übermitteln.

    Verarbeitungskennzeichen 2 N M Siehe Schlüssel Verarbeitungskennzei-chen Anlage 3 Abschnitt 8.1.7.

    Freifeld 1 AN K

    IK des Leistungserbringers 9 N M Einzutragen ist das IK des Leistungser-bringers. Diese Angabe muss übereinstimmen mit SLGA.FKT.Rechnungssteller/Leistungserbringer der zugehörigen SLGA-Nachricht als Gesamtrechnung.

    IK des Kostenträgers 9 N M Einzutragen ist das IK des Kostenträ-gers auf den das IK der KV-Karte in der Kostenträgerdatei verweist, die Angabe ist identisch mit dem IK des Kostenträ-gers im FKT-Segment der zugehörigen SLGA-Nachricht als Gesamtrechnung.

    IK der Krankenkasse von der KV-Karte bzw. der ärztlichen Verord-nung

    9 N M IK der Krankenkasse von der KV-Karte bzw. der ärztlichen Verordnung ist zwingend anzugeben. Diese Angabe ist identisch mit SLGA.FKT.IK der Kran-kenkasse der zugehörigen SLGA-Nachricht als Gesamtrechnung.

    IK des Rechnungsstellers 9 N K IK des Rechnungsstellers, ist nur anzu-geben, wenn die Abrechnung durch eine Abrechnungsstelle mit Inkasso-vollmacht erfolgt. In diesem Fall muss die Angabe übereinstimmen mit Sam-melrechnung-SLGA.FKT.Rechnungssteller der zuge-hörigen Sammelrechnungs-SLGA.

    REC Rechnung/Zahlung 3 AN M REC Das Segment ist je Nachricht einmal zu übermitteln und ist identisch mit dem REC-Segment der zugehörigen SLGA-Nachricht.

  • Technische Anlage zu den Richtlinien über Form und Inhalt des Abrechnungsver-fahrens nach § 302 SGB V

    Version: 10 Stand: 18.02.2016

    Kapitel: 5 Aufbau und Struktur der Nutzdaten 5.5 Nachrichtenaufbau und -inhalte 5.5.3 Nachrichtentyp Abrechnungsdaten (SLLA) 5.5.3.1 SLLA: Basis-Segmente (Anlage 3, Schlüssel

    8.1.14)

    Seite 30 von 101

    Anlage 1 anzuwenden ab 01.07.2017 GKV-Spitzenverband

    Segment Segment / Feldbezeichnung Anz. Stell.

    FeldTyp

    FeldArt

    Inhalt / Erläuterungen

    Rechnungsnummer

    Datenelementgruppe bestehend aus Sammel-Rechnungsnummer:Einzel-Rechnungsnummer. Einzutragen ist die eindeutige Rech-nungsnummer, die der Rechnungs-steller/Leistungserbringer vergibt. Eine Rechnungsnummer ist eindeu-tig, wenn sie über alle Rechnungs-jahre hinweg - ohne Kombination mit anderen identifizierenden Schlüsseln oder Merkmalen (z. B. IK des Leistungserbringers, Rechnungs-datum) – für eine Krankenkasse nur einer einzigen Rechnung zugeordnet werden kann. Diese Rechnungsnum-mer ist vollständig und unverändert auf die Urbelege zu übernehmen (siehe § 4 Abs.1 und § 3 des Richtli-nientextes). Außer bei der Sammelrechnung-SLGA muss diese Angabe überein-stimmen mit SLGA.REC.Rechnungsnummer der zugehörigen SLGA-Nachricht als Gesamtrechnung. Die Rechnungs-nummer im Datensatz muss iden-tisch sein mit der Rechnungsnummer auf dem Begleitzettel (vgl. Anlage 4). Sonderzeichen (einschließlich Leer-zeichen) sind nicht zugelassen, aus-genommen sind der Bindestrich „-„ und der Schrägstrich „/“ als Gliede-rungszeichen. Aufeinanderfolgende Gliederungszeichen sind unzulässig. Die Rechnungsnummer darf nicht mit einem Gliederungszeichen beginnen bzw. enden.

  • Technische Anlage zu den Richtlinien über Form und Inhalt des Abrechnungsver-fahrens nach § 302 SGB V

    Version: 10 Stand: 18.02.2016

    Kapitel: 5 Aufbau und Struktur der Nutzdaten 5.5 Nachrichtenaufbau und -inhalte 5.5.3 Nachrichtentyp Abrechnungsdaten (SLLA) 5.5.3.1 SLLA: Basis-Segmente (Anlage 3, Schlüssel

    8.1.14)

    Seite 31 von 101

    Anlage 1 anzuwenden ab 01.07.2017 GKV-Spitzenverband

    Segment Segment / Feldbezeichnung Anz. Stell.

    FeldTyp

    FeldArt

    Inhalt / Erläuterungen

    Sammel-Rechnungsnummer ..14 AN M Die Einzel-Rechnungsnummer ist zusätzlich zur Sammel-Rechnungsnummer anzugeben, wenn eine SLGA-Nachricht als Sammel-rechnung zusätzlich in der Nutzda-tendatei übermittelt wird, ansonsten wird lediglich das Datenelement Sammel-Rechnungsnummer gefüllt und die Einzel-Rechnungsnummer auf „0“ gesetzt (zum Beispiel 00234567:0).

    Einzel-Rechnungsnummer ..6 AN M Ist der Absender der Datei eine Ab-rechnungsstelle mit Inkassovoll-macht erhält jeder Leistungserbrin-ger innerhalb einer Rechnung eine eigene eindeutige Einzel-Rechnungsnummer. Beispiel: Sam-mel-Rechnungsnummer Abrech-nungszentrum: 001, daraus ergibt sich die Rechnungsnummer für den 1. Leistungserbringer 001:1, für den 2. Leistungserbringer 001 :2 usw.

    Datum 8 N M Rechnungsdatum JJJJMMTT Rechnungsart 1 N M Siehe Schlüssel Rechnungsart

    Anlage 3 Abschnitt 8.1.4 Dieser Schlüsselwert muss in der Sammelrechnungs-SLGA und allen zugehörigen SLGA-und SLLA-Nachrichten gleich sein.

    INV Information Versicherte 3 AN M INV Das Segment ist je Abrechnungsfall einmal zu übermitteln.

    Versicherten-Nummer

    ..12 AN K Krankenversichertennummer ist zwingend gemäß KV-Karte bzw. ärztlicher Verordnung anzugeben. Sofern nicht bekannt, wird die An-schrift und das Geburtsdatum des Versicherten übermittelt. (Segment NAD).

  • Technische Anlage zu den Richtlinien über Form und Inhalt des Abrechnungsver-fahrens nach § 302 SGB V

    Version: 10 Stand: 18.02.2016

    Kapitel: 5 Aufbau und Struktur der Nutzdaten 5.5 Nachrichtenaufbau und -inhalte 5.5.3 Nachrichtentyp Abrechnungsdaten (SLLA) 5.5.3.1 SLLA: Basis-Segmente (Anlage 3, Schlüssel

    8.1.14)

    Seite 32 von 101

    Anlage 1 anzuwenden ab 01.07.2017 GKV-Spitzenverband

    Segment Segment / Feldbezeichnung Anz. Stell.

    FeldTyp

    FeldArt

    Inhalt / Erläuterungen

    Versichertenstatus 5 AN K Anzugeben ist der Versichertenstatus von der Verordnung (alle lesbaren Zeichen werden nacheinander in das Feld geschrieben und ggfs. auf 5 Stellen rechtsbündig mit Nullen er-gänzt, z.B. 10000 oder 18000) Sofern nicht bekannt, wird die An-schrift und das Geburtsdatum des Versicherten übermittelt (Segment NAD).

    Freifeld 1 AN K Belegnummer ..10 AN M Eindeutige Nummer innerhalb der

    Gesamtrechnung (siehe auch § 4 des Richtlinientextes).

    Kennzeichen Besondere Versor-gungsform

    ..25 AN K Anzugeben ist das Vertragskennzei-chen für besondere Versorgungsfor-men gemäß der vertraglichen Ver-einbarungen. Für Verordnungen im Rahmen der Versorgung nach § 116b Abs. 1 SGB V ist eine "1" zu übermitteln.

    NAD

    Name und Adresse Versicherter 3 AN M NAD Das Segment ist je Abrechnungsfall einmal zu übermitteln.

    Vers.-Nachname ..47 AN M

    Vers.-Vorname ..30 AN M

    Vers.-Geburtsdatum 8 N M JJJJMMTT

    Vers.-Straße-/Nr. ..30 AN K Die Anschrift ist zwingend anzuge-ben, sofern die Versichertennum-mer/Versichertenstatus nicht be-kannt ist.

    Vers.-PLZ ..7 AN K Bei Inlandsanschrift ist die gültige, 5-stellige Postleitzahl ohne weitere Zusätze anzugeben, sofern die Ver-sichertennum-mer/Versichertenstatus nicht be-kannt sind.

    Vers.-Wohnort ..25 AN K Die Anschrift ist zwingend anzuge-ben, sofern die Versichertennum-mer/Versichertenstatus nicht be-kannt ist.

  • Technische Anlage zu den Richtlinien über Form und Inhalt des Abrechnungsver-fahrens nach § 302 SGB V

    Version: 10 Stand: 18.02.2016

    Kapitel: 5 Aufbau und Struktur der Nutzdaten 5.5 Nachrichtenaufbau und -inhalte 5.5.3 Nachrichtentyp Abrechnungsdaten (SLLA) 5.5.3.1 SLLA: Basis-Segmente (Anlage 3, Schlüssel

    8.1.14)

    Seite 33 von 101

    Anlage 1 anzuwenden ab 01.07.2017 GKV-Spitzenverband

    Segment Segment / Feldbezeichnung Anz. Stell.

    FeldTyp

    FeldArt

    Inhalt / Erläuterungen

    Vers.-Länderkennzeichen ..3 AN K Bei Auslandsanschrift ist das Län-derkennzeichen gemäß Anlage 3 Schlüssel 8.5 zwingend anzugeben, sofern die Versichertennum-mer/Versichertenstatus nicht be-kannt sind.

    IMG Imagename 3 AN M IMG Das Segment kann für jeden Ab-rechnungsfall einmal übermittelt werden.

    Abrechnungsjahr 4 N M JJJJ Abrechnungsmonat 2 AN M Mit führender Null

    Identifikationsmerkmal der Stelle,

    die das Image und den Datensatz erzeugt hat

    9 N M Institutionskennzeichen

  • Technische Anlage zu den Richtlinien über Form und Inhalt des Abrechnungsver-fahrens nach § 302 SGB V

    Version: 10 Stand: 18.02.2016

    Kapitel: 5 Aufbau und Struktur der Nutzdaten 5.5 Nachrichtenaufbau und -inhalte 5.5.3 Nachrichtentyp Abrechnungsdaten (SLLA) 5.5.3.2 SLLA: A (Hilfsmittel)

    Seite 34 von 101

    Anlage 1 anzuwenden ab 01.07.2017 GKV-Spitzenverband

    5.5.3.2 SLLA: A (Hilfsmittel)

    Für den Leistungserbringer-Sammelgruppenschlüssel A (Anlage 3, Schlüssel 8.1.14, Leistungserbringer von Hilfsmitteln).

    Eine Nachricht vom Typ SLLA besteht aus den nachfolgenden Segmenten, die einmal oder mehrfach vorkommen können oder nur bei bestimmten Abrechnungsvorfällen erforderlich sind.

    Die Segmentfolge INV bis BES ist so oft wiederholbar, wie Abrechnungsfälle zwischen einem Leistungserbringer und dem IK der Krankenkasse von der Krankenversicherten-karte bzw. von der ärztlichen Verordnung vorliegen.

    Innerhalb einer SLLA-Nachricht folgt nach dem Segment NAD oder soweit vorhanden IMG immer ein Segment HIL. Es schließen sich so viele EHI / TXT / MWS – Segmentfol-gen an, wie entsprechende Abrechnungspositionen für ein (gebrauchsfertiges) Hilfs-mittel angefallen sind. Ein Hilfsmittel kann dabei aus mehreren Abrechnungspositionen und somit mehreren EHI / TXT / MWS – Segmentfolgen bestehen. Die EHI / TXT / MWS – Segmentfolgen sind stets für die zuzahlungstechnisch zusammengehörenden Gebüh-renpositionen (gleiche Identifikationsnummer) hintereinander zu übermitteln.

    Weitere Hilfsmittel oder zuzahlungstechnisch abweichende Gebührenpositionen (z.B. zuzahlungsfreie Reparaturen) beginnen mit einem neuen HIL-Segment (neue Identifi-kationsnummer). Soweit Zuzahlungen und/oder Eigenanteile einbehalten wurden, ist nach Angabe aller Hilfsmittel je Identifikationsnummer ein ZUH-Segment anzuschlie-ßen. Folgend werden die Verordnungsinhalte einmalig im ZHI-Segment sowie evtl. vor-handene Diagnosen in (ggf. mehreren) DIA- sowie eine evtl. Kostenzusa-ge/Genehmigung des Kostenträgers in einem SKZ-Segment übermittelt.

    Abgeschlossen wird die Segmentfolge einer Verordnung mit dem BES-Segment.

  • Technische Anlage zu den Richtlinien über Form und Inhalt des Abrechnungsver-fahrens nach § 302 SGB V

    Version: 10 Stand: 18.02.2016

    Kapitel: 5 Aufbau und Struktur der Nutzdaten 5.5 Nachrichtenaufbau und -inhalte 5.5.3 Nachrichtentyp Abrechnungsdaten (SLLA) 5.5.3.2 SLLA: A (Hilfsmittel)

    Seite 35 von 101

    Anlage 1 anzuwenden ab 01.07.2017 GKV-Spitzenverband

    Segmentzusammenstellung SLLA: A Seg-mentbe-zeich-nung

    Seg-mentart

    Seg-menttyp

    max. Wiederho-lungsfak-tor

    Erläuterung

    HIL M Nutz-daten

    1 - n je INV

    Das Segment enthält die Identifikationsnummer.

    EHI M Nutz-daten

    1 - n je HIL

    Das Segment dient zur Abrechnung der einzelnen Positionen, die für den abzurechnenden Fall angefallen sind. Es ist so oft wieder-holbar, wie Abrechnungspositionen vorkommen.

    TXT K Nutz-daten

    0 - 1 je EHI

    Mit diesem Segment kann zu jeder abzurechnenden Position ein Text (z.B. als Begründung) hinterlegt werden. Es kann je abzu-rechnende Position einmal vorkommen.

    MWS K Nutz-daten

    0 - 1 je EHI

    Mit diesem Segment kann zu jeder abzurechnenden Position Mehrwertsteuer angegeben werden. Benutzt werden soll das Segment nur dann, wenn dem in EHI genannten Einzelbetrag die Mehrwertsteuer hinzuzurechnen ist.

    ZUH K Nutz-Daten

    0 - 1 je HIL

    Das Segment enthält Angaben über die Zuzahlung gem. § 33 Abs.2 Satz 4 und/oder den Eigenanteil je Leistung (z.B. Hilfsmit-tel), sofern diese vom Versicherten zu entrichtensind.

    ZHI M Nutz-daten

    1 je INV

    Das Segment enthält allgemeine Angaben zum Abrechnungsfall (Verordnung) und zur ärztlichen Verordnung, Reparatur- oder Berechtigungsschein oder Unfall/BVG.

    DIA K Nutz-daten

    0 - n je ZHI

    Das Segment dient zur Angabe der Diagnose und ist so oft wie-derholbar wie Diagnosen vorliegen.

    SKZ

    K Nutz-daten

    0 - 1 je ZHI

    Das Segment enthält Angaben über die von der Krankenkasse ausgesprochene Kostenzusage/Genehmigung und ist nur zu übermitteln, wenn diese vorliegt.

    BES M Nutz-daten

    1 je INV

    Das Segment enthält Angaben über den abzurechnenden Ge-samtbruttobetrag eines Abrechnungsfalles (Verordnung) (Summe aller EHI-Beträge ggf. zuzüglich der Mehrwertsteuer).

  • Technische Anlage zu den Richtlinien über Form und Inhalt des Abrechnungsver-fahrens nach § 302 SGB V

    Version: 10 Stand: 18.02.2016

    Kapitel: 5 Aufbau und Struktur der Nutzdaten 5.5 Nachrichtenaufbau und -inhalte 5.5.3 Nachrichtentyp Abrechnungsdaten (SLLA) 5.5.3.2 SLLA: A (Hilfsmittel)

    Seite 36 von 101

    Anlage 1 anzuwenden ab 01.07.2017 GKV-Spitzenverband

    Individual-Nutzsegmente SLLA: A

    Auf den nachfolgenden Seiten beginnen die Individual-Segmente des Leistungserbrin-ger-Sammelgruppenschlüssels A (Anlage 3, Schlüssel 8.1.14, Leistungserbringer von Hilfsmitteln). Seg-ment

    Segment / Feldbezeichnung Anz. Stell.

    FeldTyp

    Feld-Art

    Inhalt / Erläuterungen

    HIL Hilfsmittelidentifikationsnummer 3 AN M HIL Das Segment ist pro Identifikations-nummer einmal zu übermitteln.

    Identifikationsnummer ..3 N M Die Identifikationsnummer (begin-nend mit 1) ist stets anzugeben. Bei Hilfsmitteln ist für zuzahlungsfreie zusammengehörende Abrechnungs-positionen (z.B. Reparaturpauscha-len), die zusammen mit zuzahlungs-pflichtigen Abrechnungspositionen abgerechnet werden, eine separate Identifikationsnummer zu übermit-teln.

    EHI

    Einzelfallnachweis Hilfsmittel 3 AN M EHI Das Segment ist für jede Abrech-nungsposition eines Hilfsmittels, be-zogen auf den Tag der Leistungser-bringung, einmal zu übermitteln.

    Leistungserbringergruppe M Datenelementgruppe bestehend aus Abrechnungscode:Tarifkennzeichen.

    -- Abrechnungscode 2 AN M Siehe Schlüssel Abrechnungscode Anlage 3 Abschnitt 8.1.5.1.

    -- Tarifkennzeichen 5 AN M Siehe Schlüssel Tarifkennzeichen Anlage 3 Abschnitt 8.1.5.2. Die Kennzeichnung „Leistungserbrin-gergruppe“ wird für die Abrechnung benötigt, da hierüber die Zuordnung zur gültigen vertraglichen Vereinba-rung/Festbetragsgruppe/Gebühren-satzung usw. und damit zu den Ab-rechnungspositionsnummern erfolgt. Jede Vereinbarung/Festbetragsgruppe /Gebührensatzung sieht entspre-chende Kennzeichen vor. Dieses ist entsprechend den Vergütungsregeln anzugeben. Bei der Übermittlung von Kennzeichen für Sondertarife (3. - 5. Stelle) sind die zu übermittelnden Buchstaben ausschließlich in Großbuchstaben zulässig

  • Technische Anlage zu den Richtlinien über Form und Inhalt des Abrechnungsver-fahrens nach § 302 SGB V

    Version: 10 Stand: 18.02.2016

    Kapitel: 5 Aufbau und Struktur der Nutzdaten 5.5 Nachrichtenaufbau und -inhalte 5.5.3 Nachrichtentyp Abrechnungsdaten (SLLA) 5.5.3.2 SLLA: A (Hilfsmittel)

    Seite 37 von 101

    Anlage 1 anzuwenden ab 01.07.2017 GKV-Spitzenverband

    Seg-ment

    Segment / Feldbezeichnung Anz. Stell.

    FeldTyp

    Feld-Art

    Inhalt / Erläuterungen

    Art der abgegebenen Leistung (Abrechnungspositionsnummer)

    ..10 AN M Siehe Schlüssel Abrechnungspositi-onsnummer sowie Erläuterungen hierzu lt. Anlage 3 Abschnitt 8.2.2.

    Anzahl/Menge ..4,2

    N M Anzahl der Abrechnungspositionen z.B. 1 Hörgerät; 20 Windeln, 20 Minu-ten usw. Es dürfen nur dann Abrechnungsposi-tionen in einem EHI-Segment zu-sammengefasst werden, wenn sie am selben Tag erbracht worden sind. Andernfalls ist für jeden Tag der Leis-tungserbringung ein eigenes EHI-Segment zu erstellen.

    Einzelbetrag der Abrechnungs- position

    ..10,2

    N M Einzelpreis (vereinbarter Preis/ Festbetrag). Als Einzelpreis ist immer der Preis einer Abrechnungsposition zu verstehen. Sofern ein Nettopreis zuzüglich MwSt. vereinbart wurde, ist der Nettopreis in EHI anzugeben und das Segment MWS zu füllen. Ist der Einzelpreis inklusive MwSt. vereinbart, ist dieser in EHI anzugeben und kein Segment MWS anzugeben.

    Datum der Leistungserbringung 8 N M Tag der Leistungserbringung (JJJJMMTT)

    Kennzeichen für Hilfsmittel 2 AN M Siehe Schlüssel Kennzeichen Hilfsmit-tel Anlage 3 Abschnitt 8.1.10.

    Inventarnummer für Hilfsmittel im Wiedereinsatz

    ..20 AN K Ist anzugeben bei Abrechnung (Liefe-rung, Reparatur, Rückholung etc.) eines wiedereinsatzfähigen Hilfsmit-tels entsprechend der vertraglichen Regelung.

    Positionsnummer für Produktbeson-derheiten

    ..10 AN K Siehe Schlüssel Positionsnummer für Produktbesonderheiten von Hilfsmit-teln Anlage 3 Abschnitt 8.3. Diese Positionsnummer ist zwingend bei der Abrechnung von Hilfsmitteln zusätzlich anzugeben, sofern diese in den Leistungs- und Lieferverträgen vorgegeben ist.

    Spezifikation Anwendungsort 1 AN K Siehe Schlüssel Anwendungsort Anla-ge 3 Abschnitt 8.1.15.

  • Technische Anlage zu den Richtlinien über Form und Inhalt des Abrechnungsver-fahrens nach § 302 SGB V

    Version: 10 Stand: 18.02.2016

    Kapitel: 5 Aufbau und Struktur der Nutzdaten 5.5 Nachrichtenaufbau und -inhalte 5.5.3 Nachrichtentyp Abrechnungsdaten (SLLA) 5.5.3.2 SLLA: A (Hilfsmittel)

    Seite 38 von 101

    Anlage 1 anzuwenden ab 01.07.2017 GKV-Spitzenverband

    Seg-ment

    Segment / Feldbezeichnung Anz. Stell.

    FeldTyp

    Feld-Art

    Inhalt / Erläuterungen

    Gefahrene Kilometer ..6 N K Anzahl der gefahrenen Kilometer/ bzw. anteilige Kilometer. Das Daten-feld enthält Angaben über die Kilo-meteranzahl, die z.B. in einer Pau-schale abgerechnet werden. Sofern Einzelkilometer abgerechnet werden, sind diese im Datenfeld An-zahl/Menge in EHI angegeben.

    Uhrzeit 4 N K HHMM (Wertebereich HH 00 bis 23, MM 00 bis 59)

    Uhrzeit bis 4 N K HHMM (Wertebereich HH 00 bis 23, MM 00 bis 59)

    Dauer ..4 N K Zeitangabe in Minuten Versorgungszeitraum von 8 N K Beginn des Versorgungszeitraumes

    (JJJJMMTT) Angabe erfolgt soweit vorgesehen bzw. vertraglich vereinbart. Darüber hinaus ist bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln (d.h. i.V.m. Segment ZUH, Feld Versorgungszeit-raum) dieses Feld stets anzugeben.

    Versorgungszeitraum bis 8 N K Ende des Versorgungszeitraumes (JJJJMMTT) Angabe erfolgt soweit vorgesehen bzw. vertraglich vereinbart. Das Feld "Versorgungszeitraum bis" ist zwingend anzugeben, wenn das Feld "Versorgungszeitraum von" vor-handen ist. Darüber hinaus ist bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln (d.h. i.V.m. Segment ZUH, Feld Versorgungszeit-raum) dieses Feld stets anzugeben.

    TXT

    Textfeld 3 AN M TXT Das Segment kann je Abrechnungs-positionsnummer einmal übermittelt werden.

    Text ..70 AN M Text für Begründung/Beschreibung der Abrechnungspositionsnummer.

    MWS Mehrwertsteuer 3 AN M MWS Das Segment ist nur dann zu über-mitteln, wenn für die abrechnungsfä-hige Einzelposition (EHI) zusätzlich Mehrwertsteuer vertraglich vereinbart ist.

    Kennzeichen Mehrwertsteuer 1 N M siehe Schlüssel Kennzeichen Mehr-wert-steuer Anlage 3 Abschnitt 8.1.8.

  • Technische Anlage zu den Richtlinien über Form und Inhalt des Abrechnungsver-fahrens nach § 302 SGB V

    Version: 10 Stand: 18.02.2016

    Kapitel: 5 Aufbau und Struktur der Nutzdaten 5.5 Nachrichtenaufbau und -inhalte 5.5.3 Nachrichtentyp Abrechnungsdaten (SLLA) 5.5.3.2 SLLA: A (Hilfsmittel)

    Seite 39 von 101

    Anlage 1 anzuwenden ab 01.07.2017 GKV-Spitzenverband

    Seg-ment

    Segment / Feldbezeichnung Anz. Stell.

    FeldTyp

    Feld-Art

    Inhalt / Erläuterungen

    Betrag Mehrwertsteuer ..10,2

    N M Berechnungsregel: EHI.Einzelbetrag der Abrechnungspo-sition (NETTO) mal EHI.Anzahl/Menge mal Mehrwertsteuerprozentsatz (Der ermittelte Betrag ist kaufmän-nisch zu runden.).

    ZUH Zuzahlung Hilfsmittel 3 AN M ZUH Das Segment ist für jede Leistung anzugeben, für die Zuzahlung gem. § 61 Satz 1 SGB V oder Zuzahlung gem. § 33 Abs. 2 Satz 5 SGB V und / oder Eigenanteil vom Versicherten zu ent-richten ist.

    Identifikationsnummer ..3 N M Es ist die Identifikationsnummer aus HIL anzugeben.

    Bruttobetrag ..10,2

    N M Gesamtbetrag Brutto der Leistung (einschl. evtl. Mehrwertsteuer). Berechnungsregel: Summe über alle Abrechnungspositi-onen der Leistung von: (((EHI.Einzelbetrag der Abrechnungs-position mal EHI.Anzahl/Menge plus ggf. MWS.Betrag Mehrwertsteuer)) kaufmännisch gerundet).

    Zuzahlungsart 2 N K Zuzahlungsart Siehe Schlüssel Anlage 3 Abschnitt 8.1.13.

    Betrag gesetzlicher Zuzahlung ..10,2

    N K Abhängig von der Zuzahlungsart ist hier die gesetzliche Zuzahlung je Leistung anzugeben. Bei der Zuzahlungsart "01" gilt fol-gende Berechnungsregel: ((Gesamtbetrag Brutto je Leistung – Eigenanteil) mal prozentuale Zuzah-lung) kaufmännisch gerundet.

    Betrag Eigenanteil ..10,2

    N K Eigenanteil des Hilfsmittels (z.B. bei Schuhen).

    Versorgungszeitraum ..2 N K Angabe des Versorgungszeitraums in Monaten, falls dieses Hilfsmittel zum Verbrauch bestimmt ist.

    ZHI

    Zusatzinfo Verordnung Hilfsmittel 3 AN M ZHI Das Segment ist je Abrechnungsfall einmal zu übermitteln.

  • Technische Anlage zu den Richtlinien über Form und Inhalt des Abrechnungsver-fahrens nach § 302 SGB V

    Version: 10 Stand: 18.02.2016

    Kapitel: 5 Aufbau und Struktur der Nutzdaten 5.5 Nachrichtenaufbau und -inhalte 5.5.3 Nachrichtentyp Abrechnungsdaten (SLLA) 5.5.3.2 SLLA: A (Hilfsmittel)

    Seite 40 von 101

    Anlage 1 anzuwenden ab 01.07.2017 GKV-Spitzenverband

    Seg-ment

    Segment / Feldbezeichnung Anz. Stell.

    FeldTyp

    Feld-Art

    Inhalt / Erläuterungen

    Betriebsstättennummer ..9 AN M Inhalt des Feldes 'Betriebsstätten-nummer' (ggf. IK des Krankenhauses) aus der Verordnung ist zwingend anzugeben. Ist die Betriebsstätten-nummer nicht vorhanden, ist 999999999 anzugeben, soweit keine anderweitigen Regelungen bestehen. Es sind nur Ziffern von 0 bis 9 zu verwenden. Dies gilt auch bis zum Zeitpunkt der endgültigen Einführung der Betriebsstättennummer.

    Lebenslange Arztnummer ..9 AN M Inhalt des Feldes 'Vertragsarztnum-mer/Arzt-Nr.' aus der Verordnung ist zwingend anzugeben. Das Auffüllen des Feldes auf 9 Stellen ist unzuläs-sig. Es sind nur die Ziffern 0 - 9 zu verwenden. Ist keine Nummer einge-tragen, ist das Feld mit „999999999“ zu übermitteln, sofern keine ander-weitigen Regelungen bestehen. Bei Verordnungen durch Zahnärzte ist die Nummer des Zahnarztes einzutragen.

    Verordnungs-, Ausstell- oder Ein-satzdatum

    8 N M JJJJMMTT Das Verordnungsdatum aus der Ver-ordnung oder das Ausstelldatum des Reparatur- oder Berechtigungsschei-nes ist hier zwingend anzugeben.

    Zuzahlungskennzeichen 1 N M Siehe Schlüssel Zuzahlungskennzei-chen Anlage 3 Abschnitt 8.1.3

    Unfallkennzeichen 1 N K Siehe Schlüssel Unfall/Sonstiges Anlage 3 Abschnitt 8.1.2 Die Angabe der Daten auf der Verord-nung (lt. Anlage 5, Inhalt der Urbele-ge, Muster 16) sind zwingend im Da-tenaustausch anzugeben bzw. zu übermitteln.

    Kennzeichen BVG/Sonstiges 1 N K Siehe Schlüssel BVG Anlage 3 Abschnitt 8.1.2.1

    Kennzeichen Verordnungsbesonder-heiten

    1 N K Siehe Schlüssel Kennzeichen Verord-nungsbesonderheiten; Anlage 3 Ab-schnitt 8.1.11.

    DIA Diagnose 3 AN M DIA Das Segment ist 1 mal je Diagnose zu übermitteln.

  • Technische Anlage zu den Richtlinien über Form und Inhalt des Abrechnungsver-fahrens nach § 302 SGB V

    Version: 10 Stand: 18.02.2016

    Kapitel: 5 Aufbau und Struktur der Nutzdaten 5.5 Nachrichtenaufbau und -inhalte 5.5.3 Nachrichtentyp Abrechnungsdaten (SLLA) 5.5.3.2 SLLA: A (Hilfsmittel)

    Seite 41 von 101

    Anlage 1 anzuwenden ab 01.07.2017 GKV-Spitzenverband

    Seg-ment

    Segment / Feldbezeichnung Anz. Stell.

    FeldTyp

    Feld-Art

    Inhalt / Erläuterungen

    Diagnoseschlüssel ..12 AN K Falls auf der Verordnung ein ICD-10-GM-Code als Diagnoseschlüssel auf-gebracht ist, ist dieser zwingend an-zugeben. Es ist nicht der Indikations-schlüssel anzugeben.

    Diagnosetext ..70 AN K Der auf der Verordnung angegebene Diagnosetext ist hier anzugeben.

    SKZ

    Kostenzusage 3 AN M SKZ Das Segment ist je Abrechnungsfall einmal zu übermitteln, wenn eine Kostenzusage/Genehmigung vorliegt.

    Genehmigungskennzeichen ..20 AN M Hier ist die durch die Krankenkasse bei der Kostenzusage vergebene Ge-nehmigungsnummer oder das Akten-zeichen einzutragen.

    Datum der Genehmigung 8 N M JJJJMMTT Art der Genehmigung 2 AN M Siehe Schlüssel Art der Genehmigung,

    Anlage 3, Abschnitt 8.1.17 BES

    Betrags-Summen 3 AN M BES Das Segment ist je Abrechnungsfall einmal zu übermitteln.

    Gesamtbetrag Brutto ..10,2

    N M Gesamtbetrag Brutto je Abrechnungs-fall (einschl. evtl. Mehrwertsteuer). Berechnungsregel: Summe über alle Abrechnungspositi-onen des Abrechnungsfalls von: (((EHI.Einzelbetrag der Abrechnungs-position mal EHI.Anzahl/Menge plus ggf. MWS.Betrag Mehrwertsteuer)) kaufmännisch gerundet).

    Gesamtbetrag gesetzliche Zuzah-lung

    ..10,2

    N K Gesamtbetrag gesetzliche Zuzahlung je Abrechnungsfall. Berechnungsregel: Summe (BES.Gesamtbetrag gesetzlicher Zu-zahlung je Abrechnungsfall = Summe über alle Leistungen (ZUH.Betrag Ge-setzliche Zuzahlung)).

    Gesamtbetrag Eigenanteil ..10,2

    N K Gesamtbetrag Eigenanteil Berechnungsregel: Summe über alle Hilfsmit-tel(ZUH.Betrag Eigenanteil).

    Ende der Individual-Segmente des Leistungserbringer-Gruppenschlüssels A, Leis-tungserbringer von Hilfsmitteln), gleichzeitig Ende des Nachrichtentyps SLLA.

  • Technische Anlage zu den Richtlinien über Form und Inhalt des Abrechnungsver-fahrens nach § 302 SGB V

    Version: 10 Stand: 18.02.2016

    Kapitel: 5 Aufbau und Struktur der Nutzdaten 5.5 Nachrichtenaufbau und -inhalte 5.5.3 Nachrichtentyp Abrechnungsdaten (SLLA) 5.5.3.3 SLLA: B (Heilmittel)

    Seite 42 von 101

    Anlage 1 anzuwenden ab 01.07.2017 GKV-Spitzenverband

    5.5.3.3 SLLA: B (Heilmittel)

    Für den Leistungserbringer-Sammelgruppenschlüssel B (Anlage 3, Schlüssel 8.1.14, Leistungserbringer von Heilmitteln).

    Eine Nachricht vom Typ SLLA besteht aus den nachfolgenden Segmenten, die einmal oder mehrfach vorkommen können oder nur bei bestimmten Abrechnungsvorfällen erforderlich sind.

    Die Segmentfolge INV bis BES ist so oft wiederholbar, wie Abrechnungsfälle zwischen einem Leistungserbringer und dem IK der Krankenkasse von der Krankenversicherten-karte bzw. von der ärztlichen Verordnung vorliegen.

    Innerhalb einer SLLA-Nachricht folgt nach dem Segment NAD oder soweit vorhanden IMG immer ein Segment EHE. Sofern relevant sind danach TXT und/oder MWS-Segmente zu übermitteln. Weitere Abrechnungspositionen beginnen wieder mit einem neuen EHE-Segment. Nach Abschluss der Abrechnungspositionen wird einmalig je Ver-ordnungsblatt (Abrechnungsfall) ein ZHE-Segment dargestellt. Zu dieser Verordnung folgen evtl. vorhandene Diagnosen in (ggf. mehreren) DIA-Segmenten sowie eine evtl. Kostenzusage/Genehmigung des Kostenträgers in einem SKZ-Segment.

    Abgeschlossen wird die Segmentfolge einer Verordnung mit dem BES-Segment.

  • Technische Anlage zu den Richtlinien über Form und Inhalt des Abrechnungsver-fahrens nach § 302 SGB V

    Version: 10 Stand: 18.02.2016

    Kapitel: 5 Aufbau und Struktur der Nutzdaten 5.5 Nachrichtenaufbau und -inhalte 5.5.3 Nachrichtentyp Abrechnungsdaten (SLLA) 5.5.3.3 SLLA: B (Heilmittel)

    Seite 43 von 101

    Anlage 1 anzuwenden ab 01.07.2017 GKV-Spitzenverband

    Segmentzusammenstellung SLLA: B

    Seg-mentbe-zeichung

    Seg-ment-art

    Seg-ment-typ

    max. Wie-derhlungs-faktor

    Erläuterung

    EHE M Nutz-daten

    1 - n je INV

    Das Segment dient zur Abrechnung der einzelnen Positionen, die für den abzurechnenden Fall angefallen sind. Es ist so oft wiederholbar, wie Abrechnungspositionen vorkommen.

    TXT K Nutz-daten

    0 - 1 je EHE

    Mit diesem Segment kann zu jeder abzurechnenden Position ein Text (z.B. als Begründung) hinterlegt werden. Es kann je abzurechnende Position einmal vorkommen.

    MWS K Nutz-daten

    0 - 1 je EHE

    Mit diesem Segment kann zu jeder abzurechnenden Position Mehrwertsteuer angegeben werden. Benutzt werden soll das Segment nur dann, wenn dem in EHE genannten Einzelbetrag die Mehrwertsteuer hinzuzurechnen ist.

    ZHE M Nutz-daten

    1 je INV

    Das Segment enthält allgemeine Angaben zum Abrechnungs-fall (Verordnung) und ist zu übermitteln, wenn eine ärztliche Verordnung oder Unfall/BVG vorliegt.

    DIA K Nutz-daten

    0 - n je ZHE

    Das Segment dient zur Angabe der Diagnose und ist so oft wiederholbar wie Diagnosen vorliegen.

    SKZ

    K Nutz-daten

    0 - 1 je ZHE

    Das Segment enthält Angaben über die von der Krankenkasse ausgesprochene Kostenzusage/Genehmigung und ist nur zu übermitteln, wenn diese vorliegt.

    BES M Nutz-daten

    1 je INV

    Das Segment enthält Angaben über den abzurechnenden Ge-samtbruttobetrag eines Abrechnungsfalles (Verordnung) (Summe aller EHE-Beträge ggf. zuzüglich der Mehrwertsteuer).

  • Technische Anlage zu den Richtlinien über Form und Inhalt des Abrechnungsver-fahrens nach § 302 SGB V

    Version: 10 Stand: 18.02.2016

    Kapitel: 5 Aufbau und Struktur der Nutzdaten 5.5 Nachrichtenaufbau und -inhalte 5.5.3 Nachrichtentyp Abrechnungsdaten (SLLA) 5.5.3.3 SLLA: B (Heilmittel)

    Seite 44 von 101

    Anlage 1 anzuwenden ab 01.07.2017 GKV-Spitzenverband

    Individual-Nutzsegmente SLLA: B

    Auf den nachfolgendenSeiten beginnen die Individual-Segmente des Leistungserbrin-ger-Sammelgruppenschlüssels B (Anlage 3, Schlüssel 8.1.14 Leistungserbringer von Heilmitteln)

    Seg-ment

    Segment / Feldbezeichnung Anz. Stell.

    Feld-Typ

    Feld-Art

    Inhalt / Erläuterungen

    EHE

    Einzelfallnachweis Heilmittel 3 AN M EHE Das Segment ist für jede Abrech-nungsposition, bezogen auf den Tag der Leistungserbringung, einmal zu übermitteln.

    Leistungserbringergruppe M Datenelementgruppe bestehend aus Abrechnungscode:Tarifkennzeichen.

    -- Abrechnungscode 2 AN M Siehe Schlüssel Abrechnungscode Anlage 3 Abschnitt 8.1.5.1

    -- Tarifkennzeichen 5 AN M Siehe Schlüssel Tarifkennzeichen Anlage 3 Abschnitt 8.1.5.2 Die Kennzeichnung „Leistungserbrin-gergruppe“ wird für die Abrechnung benötigt, da hierüber die Zuordnung zur gültigen vertraglichen Vereinba-rung und damit zu den Abrechnungs-positionsnummern erfolgt. Jede Vereinbarung sieht entsprechen-de Kennzeichen vor. Dieses ist ent-sprechend den Vergütungsregeln anzugeben. Bei der Übermittlung von Kennzeichen für Sondertarife (3. - 5. Stelle) sind die zu übermittelnden Buchstaben ausschließlich in Großbuchstaben zulässig.

    Art der abgegebenen Leistung (Abrechnungspositionsnummer)

    ..5 AN M Siehe Schlüssel Abrechnungspositi-onsnummer Anlage 3 Abschnitt 8.2.1. Es muss die vertraglich vereinbarte 5-stellige bundeseinheitliche Positions-nummer übermittelt werden.

  • Technische Anlage zu den Richtlinien über Form und Inhalt des Abrechnungsver-fahrens nach § 302 SGB V

    Version: 10 Stand: 18.02.2016

    Kapitel: 5 Aufbau und Struktur der Nutzdaten 5.5 Nachrichtenaufbau und -inhalte 5.5.3 Nachrichtentyp Abrechnungsdaten (SLLA) 5.5.3.3 SLLA: B (Heilmittel)

    Seite 45 von 101

    Anlage 1 anzuwenden ab 01.07.2017 GKV-Spitzenverband

    Seg-ment

    Segment / Feldbezeichnung Anz. Stell.

    Feld-Typ

    Feld-Art

    Inhalt / Erläuterungen

    Anzahl/Menge ..4,2 N M Anzahl der Abrechnungspositionen z.B. 1 x Massage; 20 Kilometer usw. Es dürfen nur dann gleiche Abrech-nungspositionen in einem EHE-Segment zusammengefasst werden, wenn sie am selben Tag erbracht worden sind. Andernfalls ist für je-den Tag der Leistungserbringung ein eigenes EHE-Segment zu erstel-len.

    Einzelbetrag der Abrechnungs- position

    ..10,2 N M Einzelpreis (vereinbarter Preis). Als Einzelpreis ist immer der Preis einer Abrechnungsposition zu ver-stehen. Sofern ein Nettopreis zu-züglich MwSt. vereinbart wurde, ist der Nettopreis in EHE anzugeben und das Segment MWS zu füllen. Ist der Einzelpreis inklusive MwSt. ver-einbart, ist dieser in EHE anzugeben und kein Segment MWS anzugeben.

    Datum der Leistungserbringung 8 N M Tag der Leistungserbringung (JJJJMMTT)

    Betrag der Zuzahlung ..10,2 N K Der Einzelbetrag der prozentualen gesetzlichen Zuzahlung ist zwin-gend je Abrechnungsposition zu berechnen und anzugeben, sofern dieser vom Versicherten zu entrich-ten ist. Berechnungsregel: (EHE.Einzelbetrag der Abrechnungs-position plus ggf. MWS.Betrag Mehrwertsteuer*) mal Zuzahlungs-prozentsatz * Der Betrag Mehrwertsteuer ist auf die einzelne Position mit dem Men-genfaktor 1 herunterzurechnen und kaufmännisch zu runden. (Der ermittelte Betrag ist kaufmän-nisch zu runden).

    Gefahrene Kilometer ..6 N K Anzahl der gefahrenen Kilometer/ bzw. anteilige Kilometer. Das Da-tenfeld enthält Angaben über die Kilometeranzahl, die z.B. in einer Pauschale abgerechnet werden. So-fern Einzelkilometer abgerechnet werden, sind diese im Datenfeld Anzahl/Menge in EHE angegeben.

  • Technische Anlage zu den Richtlinien über Form und Inhalt des Abrechnungsver-fahrens nach § 302 SGB V

    Version: 10 Stand: 18.02.2016

    Kapitel: 5 Aufbau und Struktur der Nutzdaten 5.5 Nachrichtenaufbau und -inhalte 5.5.3 Nachrichtentyp Abrechnungsdaten (SLLA) 5.5.3.3 SLLA: B (Heilmittel)

    Seite 46 von 101

    Anlage 1 anzuwenden ab 01.07.2017 GKV-Spitzenverband

    Seg-ment

    Segment / Feldbezeichnung Anz. Stell.

    Feld-Typ

    Feld-Art

    Inhalt / Erläuterungen

    TXT

    Textfeld 3 AN M TXT Das Segment kann je Abrechnungs-positionsnummer einmal übermittelt werden.

    Text ..70 AN M Text für Begründung/Beschreibung der Abrechnungspositionsnummer.

    MWS Mehrwertsteuer 3 AN M MWS as Segment ist nur dann zu übermit-

    eln, wenn für die abrechnungsfähige nzelposition (EHE) zusätzlich Mehr-

    wertsteuer vertraglich vereinbart ist.

    Kennzeichen Mehrwertsteuer 1 N M Siehe Schlüssel Kennzeichen Mehr-wert-steuer Anlage 3 Abschnitt 8.1.8.

    Betrag Mehrwertsteuer ..10,2 N M Berechnungsregel: EHE.Einzelbetrag der Abrechnungspo-sition (NETTO) mal EHE Anzahl/Menge mal Mehrwertsteuerprozentsatz (Der ermittelte Betrag ist kaufmän-nisch zu runden.).

    ZHE

    Zusatzinfo Verordnung Heilmittel 3 AN M ZHE Das Segment ist je Abrechnungsfall einmal zu übermitteln.

    Betriebsstättennummer ..9 AN M Inhalt des Feldes 'Betriebsstätten-nummer' (ggf. IK des Krankenhauses) aus der Verordnung ist zwingend anzugeben. Ist die Betriebsstätten-nummer nicht vorhanden, ist 999999999 anzugeben, soweit keine anderweitigen Regelungen bestehen. Es sind nur Ziffern von 0 bis 9 zu verwenden. Dies gilt auch bis zum Zeitpunkt der endgültigen Einführung der Betriebsstättennummer.

    Lebenslange Arztnummer ..9 AN M Inhalt des Feldes 'Vertragsarztnum-mer/Arzt-Nr.' aus der Verordnung ist zwingend anzugeben. Das Auffüllen des Feldes auf 9 Stellen ist unzuläs-sig. Es sind nur die Ziffern 0 - 9 zu verwenden. Ist keine Nummer einge-tragen, ist das Feld mit „999999999“ zu übermitteln, sofern keine ander-weitigen Regelungen bestehen. Bei Verordnungen durch Zahnärzte ist die Nummer des Zahnarztes einzutragen.

    Verordnungsdatum 8 N M JJJJMMTT Das Verordnungsdatum aus der Ver-ordnung ist zwingend anzugeben.

  • Technische Anlage zu den Richtlinien über Form und Inhalt des Abrechnungsver-fahrens nach § 302 SGB V

    Version: 10 Stand: 18.02.2016

    Kapitel: 5 Aufbau und Struktur der Nutzdaten 5.5 Nachrichtenaufbau und -inhalte 5.5.3 Nachrichtentyp Abrechnungsdaten (SLLA) 5.5.3.3 SLLA: B (Heilmittel)

    Seite 47 von 101

    Anlage 1 anzuwenden ab 01.07.2017 GKV-Spitzenverband

    Seg-ment

    Segment / Feldbezeichnung Anz. Stell.

    Feld-Typ

    Feld-Art

    Inhalt / Erläuterungen

    Zuzahlungskennzeichen 1 N M Siehe Schlüssel Zuzahlungskennzei-chen Anlage 3 Abschnitt 8.1.3.

    Indikationsschlüssel ..4 AN M Der auf der Heilmittelverordnung an-gegebene Indikationsschlüssel ist hier anzugeben. Es sind nur Ziffern 0-9 und Buchstaben (ohne Umlaute) zu-gelassen. Die Übermittlung von Leer- und Sonderzeichen ist nicht zulässig. Beispiel für einen korrekten Indikati-onsschlüssel: ZN2a oder PS2. Sofern der Indikationsschlüssel durch den Ver