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Meldeschluss: (gemäß § 10 ÄAppO) 10. Januar bzw. 10. Juni M2neu ohne PJ Antrag auf Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung Bei Platzmangel bitte die entsprechenden Eintragungen sinnvoll abkürzen. Zusätze zu Familiennamen wie akademische Grade, Adelsprädikate etc.: (z.B. Dr., Gräfin von) sind getrennt von diesen einzutragen. Nur vom LPA auszufüllen ! Antragseingang: __________________ LPA-Nr.:__________________ Ich beantrage hiermit die Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung im nach § 10 der Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO). Familienname (Schreibweise lt. Geburts- bzw. Eheurkunde, ohne Namenszusätze) Geburtsname (falls abweichend vom Familienname) Namenszusätze Vorname/n (alle Vornamen lt.Schreibweise der Geburtsurkunde) Geburtsdatum Geburtsort (Schreibweise lt. Geburtsurkunde) Staatsangehörigkeit Geschlecht Martrikel-Nr. Erstimmatrikulation in Medizin (z.B, WS05/06) Anzahl Fachsemester (einschl. angerechneter, ohne Urlaubssemester z.B. 10) Postanschrift für den Zulassungsbescheid und das Prüfungsergebnis Straße Ort Tele.o.Mobil-Nr. PLZ E-Mail: Nr. / Zi.Nr An das Landesamt für Soziales (LAS) - Landesprüfungsamt für Medizin, Pharmazie und Psychotherapie- Konrad-Zuse-Straße 11 66115 Saarbrücken Seite 1 von 5

Antrag auf Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen ... · Landesamt für Soziales (LAS) - Landesprüfungsamt für Medizin, Pharmazie und Psychotherapie- Konrad-Zuse-Straße

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Meldeschluss: (gemäß § 10 ÄAppO)

10. Januar bzw. 10. Juni M2neu o h n e P J

Antrag auf Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung

Bei Platzmangel bitte die entsprechenden Eintragungen sinnvoll abkürzen. Zusätze zu Familiennamen wie akademische Grade, Adelsprädikate etc.: (z.B. Dr., Gräfin von) sind getrennt von diesen einzutragen.

Nur vom LPA auszufüllen !

Antragseingang: __________________ LPA-Nr.:__________________

Ich beantrage hiermit die Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung im

nach § 10 der Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO).

Familienname (Schreibweise lt. Geburts- bzw. Eheurkunde, ohne Namenszusätze)

Geburtsname (falls abweichend vom Familienname) Namenszusätze

Vorname/n (alle Vornamen lt.Schreibweise der Geburtsurkunde)

Geburtsdatum

Geburtsort (Schreibweise lt. Geburtsurkunde)

Staatsangehörigkeit Geschlecht

Martrikel-Nr. Erstimmatrikulation in Medizin (z.B, WS05/06) Anzahl Fachsemester

(einschl. angerechneter, ohne Urlaubssemester z.B. 10)Postanschrift für den Zulassungsbescheid und das Prüfungsergebnis

Straße

Ort

Tele.o.Mobil-Nr.

PLZ

E-Mail:

Nr. / Zi.Nr

An das Landesamt für Soziales (LAS) - Landesprüfungsamt für Medizin, Pharmazie und Psychotherapie- Konrad-Zuse-Straße 11 66115 Saarbrücken

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Diesem Antrag füge ich folgende Originalunterlagen bei: (für ausländische Urkunden jeweils zusätzlich beglaubigte Übersetzungen durch einen in Deutschland ermächtigten bzw vereidigten Übersetzer/ Nr. 1-2 können auch in amtlich oder notariell beglaubigten Abschriften vorgelegt werden):

1. Geburtsurkunde oder einen Auszug aus dem Familienbuch der Eltern.

2. Eheurkunde oder einen Auszug aus dem für die Ehe geführten Familienbuch (nur bei Namensänderungen)

3. Belegblätter aus dem Studienbuch* (nach Bestehen des 1. Abschnitts) *oder die an der jeweiligen Hochschule zum Nachweis der Studienzeiten an seine Stelle tretenden Unterlagen. Das für die Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung vorgeschriebene Studium der Medizin von mindestens 3 Jahren nach Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung wurde wie folgt absolviert (ohne angerechnete Studiensemester):

Semester Hochschule Semester Hochschule

5 6

7 8

9 10

11 12

13 14

4. Urlaubssemester nach Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung

5. Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bestanden am

vor dem LPA

6. Nachweis angerechneter Studienzeiten nach § 12 ÄAppO vom

Anrechnung von Semestern vom LPA

7. Nachweis über die Ableistung der 4-monatigen Famulatur nach § 7 ÄAppO

vom bis = Monat/e

vom bis = Monat/e

vom bis = Monat/e

vom bis = Monat/e

vom bis = Monat/e

Wenn ja, wann ?

LPA-Nr.

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8 .Nachweis/e über anerkannte Scheine/Prakatika/Kurse/ (§12 ÄAppO) vom

durch das LPA

Bescheinigungen über die erfolgreiche Teilnahme an den nach der ÄAppO vorgeschriebenen Unterrichts-veranstaltungen und die Leistungsnachweise nach § 27 Abs. 1 bis 4 ÄAppO, die zwischen dem 1.Abschnitt der Ärztlichen Prüfung und der Meldung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung erworben worden sein müssen.

EF001 Allgemeinmedizin

EF002 Anästhesiologie

EF003 Arbeitsmedizin, Sozialmedizin

EF005 Chirurgie

EF006 Dermatologie, Venerologie

EF007 Frauenheilkunde, Geburtshilfe

EF010 Hygiene, Mikrobiologie, Virologie

EF011 Innere Medizin

EF012 Kinderheilkunde

EF013 Klinische Chemie, Laboratoriumsdiagnostik

EF022 Wahlfach

EF015 Orthopädie

EF017 Pharmakologie, Toxikologie

EF003 Arbeitsmedizin, Sozialmedizin

EF002 Anästhesiologie

EF001 Allgemeinmedizin

Einzelleistungsnachweise (EF) Benotung

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Augenheilkunde

MF002 Hals-Nasen-Ohrenheilkunde

Urologie

Neurologie

MF003 Psychiatrie und Psychotherapie

Psychosomatische Medizin und Psychotherapie

QB001 Epidemiologie, medizinische Biometrie und medizinische Informatik

Querschnittsbereiche (QB) Benotung

QB005 Klinisch-pathologische Konferenz

QB002 Geschichte, Theorie, Ethik der Medizin

QB012 Rehabilittation, Physikalische Medizin, Naturheilverfahren

QB010 Prävention, Gesundheitsförderung

QB004 Infektiologie, Immunologie

QB003 Gesundheitsökonomie, Gesundheitssysteme, öffentliche Gesundheitspflege

QB006 Klinische Umweltmedizin

QB007 Medizin des Alterns und des alten Menschen

QB008 Notfallmedizin

QB009 Klinische Pharmakologie/Pharmakotherapie

QB011 Bildgebende Verfahren, Strahlenbehandlung, Strahlenschutz

QB013 Palliativmedizin

Fächerübergreifende Leistungsnachweise (MF) Gesamtschein Einzelnote Gesamtnote

Pathologie

MF001 Humangenetik

Rechtsmedizin

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Bitte nur den jeweiligen Gesamtschein einreichen!

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Ich habe davon Kenntnis genommen, dass a) über die Zulassung zu einer Prüfung oder einem Prüfungsabschnitt das LPA entscheidet, b) die Zulassung zu versagen ist, wenn - der Prüfungsbewerber bis zu dem in § 10 Abs. 3 ÄAppO genannten Zeitpunkt den Antrag nicht oder nicht formgerecht stellt oder die vorgeschriebenen Nachweise nicht vorlegt, - der Prüfungsbewerber in den Fällen des § 10 Abs. 4 Satz 3 ÄAppO die fehlenden Nachweise nicht innerhalb der vom LPA bestimmt Frist nachreicht, - der Prüfungsabschnitt nicht wiederholt werden darf, - ein Grund vorliegt, der zur Versagung der Approbation als Ärztin/Arzt wegen Fehlens einer der Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nummer 2 und 3 der Bundesärzteordnung (BÄO) führen würde, c) ein Rücktritt von der Prüfung ohne Genehmigung des LPA, die Nichtabgabe oder nicht recht- zeitige Abgabe der Aufsichtsarbeit, das Versäumnis einen Prüfungstermins oder die Unter- brechung der Prüfung ohne Anerkennung des Versäumnisses bzw. der Unterbrechung durch das LPA zur Folge hat, dass der Prüfungsabschnitt als nicht bestanden gilt. Es ist mir auch bekannt, dass ich mich beim Betreten des Prüfungsraumes mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass auszuweisen sowie die Ladung und Zulassung zur Prüfung vorzulegen habe.

BP003 Kinderheilkunde

BP001 Innere Medizin

Blockpraktika (BP) Benotung

BP002 Chirurgie

BP004 Frauenheilkunde

BP005 Allgemeinmedizin

Mit nachstehender Unterschrift versichere ich gleichzeitig, dass ich

inam

inamohne Erfolg teilgenommen habe

bisher nicht teilgenommen habe

am Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (ÄAppO in der ab dem 17.07.2012 geltenden Fassung = neue ÄAppO)

Eigenhändige Unterschrift,den

Ort Datum

bei Eingabe der der Noten ist folgendes zu beachten *) Anerkennung nach §12 ÄAppO (Studium im Ausland) **) Anerkennung nach § 43 Ab.s 2 S.8 ÄAppO (Altscheine ohne Note) Seite 5 von 5 Stand 11/2018

QB014 Schmerzmedizin