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Stockach - Espasingen ARTENSCHUTZRECHTLICHE EINSCHÄTZUNG (RELEVANZBEGEHUNG) § 44 BNatSchG „SOMMERRESIDENZ“ IN STOCKACH - ESPASINGEN 12.05.2020 SeeConcept eCo ro für Landschafts- und Umweltplanung

ARTENSCHUTZRECHTLICHE EINSCHÄTZUNG · 2020-05-12 · Artenschutzrechtliche Relevanzbegehung „Sommerresidenz“ in Stockach-Espasingen 4 I. EINLEITUNG 1.1 Aufgabenstellung Im Bereich

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Stockach - Espasingen

ARTENSCHUTZRECHTLICHE

EINSCHÄTZUNG

(RELEVANZBEGEHUNG)

§ 44 BNatSchG

„SOMMERRESIDENZ“

IN STOCKACH - ESPASINGEN

12.05.2020

SeeConcepteCoBüro für Landschafts- und Umweltplanung

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Stockach - Espasingen

ARTENSCHUTZRECHTLICHE RELEVANZBEGEHUNG „SOMMERRESIDENZ“ IN STOCKACH - ESPASINGEN Auftraggeber

Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Freier Stadtplaner SRL Aufkircher Straße 25 88662 Überlingen / Bodensee Bearbeitung

SeeConcept Büro für Landschafts- und Umweltplanung Frank Nowotne Waldweg 28

88690 Uhldingen Tel.: 07556/931911, Fax.: 07556/931912 e-mail: [email protected] www.seeconcept.de

Bearbeitung Frank Nowotne, Dipl. – Geol., Ökologe

aufgestellt: Uhldingen, 12.05.2020

Frank Nowotne

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Artenschutzrechtliche Relevanzbegehung Bebauungsplan „Öschle“ in Herdwangen 3

TEXTTEIL Seite

I. EINLEITUNG 4

1.1 Aufgabenstellung 4

1.2 Rechtliche Grundlagen 6 II. BESCHREIBUNG DES BESTANDES 7

2.1 Vegetationsstrukturen / Habitate 7

2.2 Europäische Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie 12

2.2.1 Konkret nachgewiesene Vogelarten 12

2.3 Fledermäuse 12

2.4 Reptilien 12

2.5 Insekten …14 III. BEURTEILUNG DES PLANGEBIETES AUS NATURSCHUTZ-

FACHLICHER SICHT 15 IV. BEWERTUNG DER ZU ERWARTENDEN BEEINTRÄCHTI-

GUNGEN 16 V. FAZIT 19 VI. LITERATUR- UND QUELLENVERZEICHNIS 20

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Artenschutzrechtliche Relevanzbegehung „Sommerresidenz“ in Stockach-Espasingen 4

I. EINLEITUNG

1.1 Aufgabenstellung

Im Bereich der „Seestrasse“ auf Gemarkung Espasingen, Flurstück 53/10 soll auf einer Fläche von rd. 480 m2 (Gemeinde Stockach) am nordöstlichen Ortsrand von Espasingen ein Wohnhaus („Sommerresidenz“) mit 7 Wohneinheiten errichtet werden (vgl. Abb. 1). Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens ist auch eine artenschutzrechtliche Relevanzbegehung (gem. § 44 NatSchG). Die „Artenschutzrechtliche Relevanzbegehung“ ist dabei insbesondere auch für die Zauneidechse (Lacerta agilis) Art nach Anhang IV FFH-Richtlinie) im Bereich des Plangebietes vorzunehmen. Das Plangebiet stellt entlang der „Seestrasse“ eine Baulücke dar und wird dabei gegenwärtig von einer Abraumhalde, entlang einer Stützwand im Bereich eines Molassesteilhanges bestimmt, das aus naturschutzfachlicher Sicht prinzipiell von unterdurchschnittlichem Interesse ist.

Abb. 1: Lageplan mit Eintrag des Untersuchungsgebietes am nordöstlichen Ortsrand von Espasingen (LANDESVERMESSUNGSAMT BADEN- WÜRTTEMBERG)

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Artenschutzrechtliche Relevanzbegehung „Sommerresidenz“ in Stockach-Espasingen 5

Abb. 2: Luftbild mit Eintrag des Plangebietes am nordöstlichen Ortsrand von Espasingen (LUBW 2020) Abb. 3: Gebäudeschnitt zur gepl. „Sommerresidenz“ in Espasingen (HORNSTEIN in lit. 2020)

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Artenschutzrechtliche Relevanzbegehung „Sommerresidenz“ in Stockach-Espasingen 6

1.2 Rechtliche Grundlagen

Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege / Artenschutzrechtliche Regelungen Die Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten werden insbesondere im Bundesnaturschutzgesetz (Geltung ab 01.03.2010) behandelt. So werden in dem neuen § 44 Abs. 1 BNatSchG die Verbotstatbestände an die Vorgaben der FFH- und Vogelschutzrichtlinie angepasst. § 44 BNatSchG, Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten Verbotstatbestände

(1) „Es ist verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen,

sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,

2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der

europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,

3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der

besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,

4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre

Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. (Zugriffsverbote)

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Artenschutzrechtliche Relevanzbegehung „Sommerresidenz“ in Stockach-Espasingen 7

II. BESCHREIBUNG DES BESTANDES

2.1 Vegetationsstrukturen / Habitate

Das Plangebiet gehört zum Naturraum „Bodenseebecken“ und befindet sich am nordwestlichen Ende des Überlinger Sees. Die Entfernung zum Seeufer im Osten beträgt rd. 1,7 km. Das Plangebiet entlang der Seestraße befindet sich im Bereich eines Molassesteilhanges (Untere Süßwassermolasse), zwischen Espasingen und Ludwigshafen, der von einem Mosaik von Biotoptypen (z.B. Streuobst, Baumhecken, Feldgehölze, Wiesen, Waldflächen u.a.) geprägt wird. In Folge der Südwestausrichtung besteht eine besondere Klimagunst. Das eigentliche Plangebiet besteht im Prinzip aus einer Abraumhalde aus sandig - schluffigem Material, das vor einer alten (historischen ?) Stützwand lagert. Im Bereich der Stützwand befindet sich ein Stollen, in den im Bereich des Plangebietes zwei Öffnungen (ein Eingang) eingelassen sind. Die Abraumhalde wird von einem Sukzessionsgehölz aus Robinien bewachsen. Im Unterwuchs finden sich u.a. Goldrute (Solidago gigantea) und Brombeergestrüpp. Innerhalb des Plangebietes befindet sich kein geschützter Biotop. Gemäß des LFU-Datenschlüssels (2004, 2010) handelt es sich im Bereich des geplanten Bebauungsplankonzeptes v.a. um folgende Biotoptypen: 21.41 Anthropogene Gesteinshalde 44.12 Gebüsch aus nicht heimischen Straucharten 58.10 Sukzessionswald aus Laubbäumen (Robinie) 60.21 Völlig versiegelte Straße

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Artenschutzrechtliche Relevanzbegehung „Sommerresidenz“ in Stockach-Espasingen 8

Fototafel 1: Biotopstrukturen des Plangebietes

Plangebiet von Südwesten: Das Plangebiet grenzt unmittelbar an die „Seestrasse“ und wird dabei von einer naturraumuntypischen Robinien-sukzsession (58.10) bestimmt. Im Bild rechts bereits vorhandene Bebauung.

Plangebiet von Südwesten:

Entlang eines Steilhanges mit alter Stützmauer lagert schluffig – sandiger Aushub, der von einer Robinien-sukzession bewachsen ist. Nördlich schließen sich Gebüsche mittlerer (42.20) bzw. trockenwarmer Standorte (42.13) an. Aufnahme: 04.05.2020 (S. Huber)

Plangebiet von Süden:

Die anthropogene Gesteinshalde (21.41) ist von Robinien überwachsen.

Plangebiet von Westen: Das Plangebiet wird insgesamt von einer anthropogenen Gesteinshalde (21.41) aus sandig – schluffigem Material entlang einer Stützwand geprägt. Ein Kellereingang findet sich im Bereich der verstärkten Stützwand oberhalb der Abraumhalde.

Aufnahmen: 03.04.2020, F. Nowotne /SeeConcept ®

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Artenschutzrechtliche Relevanzbegehung „Sommerresidenz“ in Stockach-Espasingen 9

Fototafel 2: Biotopstrukturen des Plangebietes

Stolleneingang im Westen: Westlicher Eingang des Stollens. Aufnahme: 04.05.2020 (S. Huber)

Feld-Sandlaufkäfer (Cicindela campestris):

Im Frühjahr 2020 konnte eine kleine Population des Feld – Sandlaufkäfers nachgewiesen werden.

Zauneidechse (Lacerta agilis), Männchen::

Im Umfeld eines Brunnens mit Natursteinmauer, rd. 150 m weiter östlich, ist ein bevorzugter Aufenthalt der Zauneidechse (Lacerta agilis).

Zauneidechse (Lacerta agilis), Weibchen:: Im Bereich der Natursteinmauer am östlichen Brunnen sonnt sich ein Weibchen der Zauneidechse (Lacerta agilis).

Aufnahmen: 03.04.2020, F. Nowotne /SeeConcept ® bzw. 04.05.2020 (unten): S. Huber)

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Artenschutzrechtliche Relevanzbegehung „Sommerresidenz“ in Stockach-Espasingen 10

2.2 Europäische Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie

2.2.1 Konkret nachgewiesene Vogelarten

Zur Erlangung grundlegender Kenntnisse hinsichtlich der Bedeutung des Plangebietes für vorkommende Vogelarten („besonders“ und „streng“ geschützt gem. BNatSchG) fanden im betroffenen Bereich zwei Erhebungen der Vogelwelt am 03.04.2020 und 04.05.2020 statt. Diese erlauben naturgemäß eine grobe Einschätzung des Arteninventars und besitzen daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Dennoch kann davon ausgegangen werden, dass es sich aufgrund der günstigen Untersuchungszeit um ein repräsentatives und damit hinreichend aussagekräftiges Artenspektrum hinsichtlich der betroffenen Fläche handelt. Die Methodik der Erfassung orientierte sich an einer Revierkartierung (vgl. MITSCHKE & LUDWIG 2004, SÜDBECK et al. 2005), was in Anbetracht der ausgeräumten Flur als ausreichend erachtet wurde. Bei den Erfassungen wurde zudem auch das nahe Umfeld des Plangebietes miteinbezogen. So wurden im Untersuchungsgebiet im Frühjahr 2020 die Brut- und Gastvögel erfasst. Die Untersuchungen fanden dabei jeweils in den Vormittagsstunden statt. Es wurden so insgesamt zwei Begehungen bei günstigen Witterungsbedingungen an folgenden Terminen durchgeführt.

03.04.2020 11:00 – 13:00 wolkig, 10°C, Wind 1 04.05.2020 09:00 – 10:30 sonnig, 20 °C, Wind 1

Im Rahmen der Kartierungen konnten so für das Plangebiet und die nahe Umgebung folgende 8 Vogelarten nachgewiesen werden: Im eigentlichen Plangebiet fanden sich nur 2 Arten, die dieses als Nahrungsgebiet gelegentlich aufsuchen.

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Artenschutzrechtliche Relevanzbegehung „Sommerresidenz“ in Stockach-Espasingen 11

Tab. 1: Vorkommende Vogelarten im Bereich des Plangebietes

Nr. Art

RL BW *1)

VS-RL Anh. I

EG-Ver-ordnung Nr. 338/ 972 Anh. A o. B*2)

VS-RL Art. 1 *3)

BArtSchV Anl. 1

BNatSchG § 10 Abs. 2 Nr. 10 u. 11

Plangebiet Bemerkun

gen T1 T2

1. Amsel x bes.

geschützt X Siedlungsrand

2. Elster x bes.

geschützt X nördlich

3. Haussperling V x bes.

geschützt X X Randlich,

Nahrungsgast

4. Grünfink x bes.

geschützt X verbreitet

5. Mönchsgras-mücke

x bes.

geschützt X nördlich

6. Kohlmeise x bes.

geschützt X X verbreitet

7. Rabenkrähe x bes.

geschützt X Nahrungsgast

8. Zilzalp x bes.

geschützt X nördlich

*1) : Rote Liste Baden - Württemberg (Stand 31.12.2013) LUBW *2): EG-Verordnung Nr. 338/97 vom 09.12.1996, zuletzt geändert durch EG-Verordnung 834/2004 vom 28.04.2004 *3): Europäische Vogelarten gem. Artikel 1 der Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 79/409/EWG)

Plangebiet

T1 = v.a. Aufschüttung (Robiniensukzession)

Umgebung

T2 = Böschungen im Osten (v.a. Gebüsche, Grünland)

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Artenschutzrechtliche Relevanzbegehung „Sommerresidenz“ in Stockach-Espasingen 12

2.3 Fledermäuse

Eine detaillierte Untersuchung dieser Artengruppe wurde nicht vorgegeben. Aufgrund des offenen Stollens mit Kellereingang bieten sich für Fledermausarten jedoch grundsätzlich geeignete Habitate mit geeigneten Quartiermöglichkeiten. Auch wenn diese Artengruppe nicht speziell untersucht wurde, kann hinsichtlich dieser Strukturen prinzipiell von einer überdurchschnittlichen („hohen“) Bedeutung für Fledermäuse ausgegangen werden. Infolge des Fehlens von Versteckmöglichkeiten, wie z.B. Astabbrüchen, Asthöhlen, Stammhöhlen, Rindenrissen u.v.m., bieten sich im Bereich der noch jungen Gehölzstrukturen des eigentlichen Plangebietes, prinzipiell keine geeigneten Habitatstrukturen. Hinweise auf Fledermäuse, wie z.B. Kot oder Fettablagerungen konnten nicht festgestellt werden.

2.4 Reptilien

Zauneidechse (Lacerta agilis), RL-BW: V, “streng geschützt“ gem. Anh. IV FFH-RL

Infolge der Habitatausstattung (Abraumhalde mit Robiniensukzession) kann innerhalb des Plangebietes ein Auftreten von Reptilien prinzipiell nicht ausgeschlossen werden. So böte diese der Zauneidechse einen suboptimalen Lebensraum. Die Art konnte jedoch im Rahmen der Relevanzbegehungen innerhalb des Plangebietes nicht nachgewiesen werden. Hingegen fanden sich wiederholt Einzeltiere rd. 150 weiter östlich im Bereich eines Brunnens mit Natursteinmauer. Hier finden sich im Bereich der südwestexponierten Steillagen die artspezifisch bevorzugten Verzahnungsbereiche von offeneren Flächen (z.B. Rohböden, Trocken-mauern) mit deckungsreicher Vegetation (vgl. LAUFER, FRITZ, SOWIG 2007) (vgl. Fototafel 2, Abb. 4).

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Artenschutzrechtliche Relevanzbegehung „Sommerresidenz“ in Stockach-Espasingen 13

Die Art ist entsprechend der geeigneten Habitatstrukturen entlang des gesamten Hanges als prinzipiell vorkommend zu betrachten. Innerhalb des eigentlichen Plangebietes ist ein solches allerdings unwahrscheinlich. So fehlen im Bereich der Abraumhalde mit Robiniensukzession mangelnde Versteckmöglichkeiten. Desweiteren sind die hier lagernden Schluffe und Sande sehr locker gelagert, so daß es in der Regel immer wieder zu Materialrutschungen kommt, was für adulte Zauneidechsen als Lebensraum suboptimal und nicht geeignet erscheint. Infolge der geringen Flächengröße des Plangebietes (rd. 480 m2) wäre hier ohnehin rechnerisch allenfalls Raum für rd. 4 Tiere, was einer sehr geringen Teilpopulation entspräche. Denkbar wäre in dem locker gelagerten Substrat allenfalls eine potentielle Eignung als Eiablageplatz. So wäre im Bereich des Plangebietes ein temporäres Vorkommen von sehr agilen Jungtieren im Spätsommer nicht gänzlich auszuschließen. Der Abraum böte einen geeigneten Unterschlupf, günstige Temperaturbedingungen und fehlende Konkurrenz durch Alttiere. Innerhalb stark bebauter und intensiv genutzter Flächen (z.B. Bebauung, Zierrasen) zum Beispiel weiter südlich und dem Auftreten von Hauskatzen ist ein Vorkommen prinzipiell auszuschließen. Abb. 4: Funktionale Vernetzungsachse entlang der Molassesteilkante nördlich des Plangebietes (rote Kreissignatur ohne Füllung) als potentieller und konkreter Lebensraum der Zauneidechse (Lacerta agilis) und konkrete Nachweise der Art (gelb gefüllte Kreise)

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Artenschutzrechtliche Relevanzbegehung „Sommerresidenz“ in Stockach-Espasingen 14

2.5 Insekten

Feld-Sandlaufkäfer (Cicindela campestris) Aus Sicht des Artenschutzes ist das Vorkommen des Feld-Sandlaufkäfers (Cicindela campestris) von Interesse. Die lockeren Sandböden der Abraumhalde stellen ein ideales Habitat für die Anlage ihrer Bruthöhlen dar.

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Artenschutzrechtliche Relevanzbegehung „Sommerresidenz“ in Stockach-Espasingen 15

III. BEURTEILUNG DES PLANGEBIETES AUS NATURSCHUTZ-

FACHLICHER SICHT Vögel Das eigentliche Plangebiet, das sich überwiegend als Abraumhalde mit einer naturraumfremden Robiniensukzession in südwestexponierter Lage darstellt, ist als Bruthabitat für Vögel wenig geeignet und daher für Vogelarten nur von vergleichsweise geringer Bedeutung. Bei den wenigen angetroffenen Nahrungsgästen (z.B. Haussperling) handelt es sich um allgemein verbreitete und häufige Arten. Nördlich der Stutzmauer im Bereich des Steilhanges sind anspruchsvollere Arten zu erwarten. Fledermäuse Infolge des fehlenden Höhlenangebotes ist mit einem Vorkommen von Fledermäusen nicht zu rechnen, die hier während des Sommers Quartiere finden könnten. Der im Steilhang vorhandene Stollen mit zwei Eingängen ist hingegen von prinzipiell überdurchschnittlicher („hohe“) Bedeutung. Eine genaue Untersuchung hierzu liegt allerdings nicht vor. Reptilien

Es kann davon ausgegangen werden, daß die Zauneidechse (Lacerta agilis), den gesamten Hangbereich zwischen Espasingen und Ludwigshafen mehr oder weniger durchgehend besiedelt. Infolge der Habitatstruktur (Abraumhalde mit Robiniensukzession) ist das eigentliche Plangebiet für die „streng geschützte“ Zauneidechse (Lacerta agilis) gem. Anh. IV FFH-RL, RL V von untergeordneter Bedeutung. Allerdings kann eine Eignung des sandig - schluffigen Materials als Eiablageplatz nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

Insekten

Von Interesse ist das Vorkommen des Feld-Sandlaufkäfers (Cicindela campestris).

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Artenschutzrechtliche Relevanzbegehung „Sommerresidenz“ in Stockach-Espasingen 16

IV. ERMITTLUNG UND BEWERTUNG DER ZU ERWARTENDEN

BEEINTRÄCHTIGUNGEN

Vögel Beeinträchtigungen für konkret und potentiell vorkommende „besonders und streng geschützte“ Vogelarten

Bei den durch die geplante Bebauung betroffenen „besonders“ geschützten Vogelarten (vgl. § 10 Abs. 2 Nr. 11 BNatSchG, Art 1 VS-RL, VS-RL Anhang 1), wie z.B. Kohlmeise und Haussperling handelt es sich allenfalls um Nahrungsgäste. Arten mit Brutverdacht fanden sich nicht.

Ein Eingriff in die vorliegende Habitatstruktur (Verlust von naturraumfremden Gehölzen), muß für das geringe Artenspektrum (Nahrungsgäste) als geringe Beeinträchtigung eingestuft werden. Von einer Erheblichkeit muß nicht ausgegangen werden. Hierfür sprechen u.a. folgende Sachverhalte:

Die Lebensstätten dieser Arten besitzen auch heute noch große Anteile im

Untersuchungsgebiet und im Naturraum „Bodenseebecken“.

Die das Gebiet aufsuchenden Nahrungsgäste sind im Untersuchungsgebiet

und auch im Naturraum „Bodenseebecken“ überwiegend allgemein verbreitet und meist häufig.

Das Plangebiet stellt für diese Arten (Nahrungsgäste) lediglich einen Teillebensraum dar.

Der Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 und 3 BNatSchG werden für dieses Artenspektrum damit nicht ausgelöst.

Fledermäuse Es wird davon ausgegangen, dass der vorhandene Stollen in das Gebäude so integriert wird, daß dieser weiterhin als potentielle Ruhestätte für Fledermäuse genutzt werden kann, so daß nach jetzigem Kenntnisstand, eine Auslösung der Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr.1 - 3 BNatschG für die im Plangebiet potentiell vorkommenden Fledermäuse der „streng geschützten“ Arten nicht zu befürchten ist.

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Artenschutzrechtliche Relevanzbegehung „Sommerresidenz“ in Stockach-Espasingen 17

Reptilien (Zauneidechse, Blindschleiche, Ringelnatter)

§ 44 Abs. 1 Nr. 1 „Es ist verboten,

wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.“ Da das eigentliche Plangebiet aktuell keinen geeigneten Lebensraum für adulte Zauneidechsen darstellt (instabile Abraumhalde mit Robinienaufwuchs und fehlenden Versteckmöglichkeiten), muß mit einer Auslösung des Verbotstatbestandes § 44 Abs. 1 nicht gerechnet werden. § 44 Abs. 1 Nr. 2 „Es ist verboten, wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert.“ Eine erhebliche Störung des Erhaltungszustandes einer möglichen lokalen (Teil-) Population der Zauneidechse muß prinzipiell nicht befürchtet werden, da die Art, infolge geeigneter Habitatstrukturen, den gesamten Molassesteilhang zwischen Espasingen und Ludwigshafen mehr oder weniger durchgehend besiedeln dürfte. Außerdem bleibt durch diesen vorhandenen nördlichen und weitgespannten Hangbereich die ökologische Funktion (vgl. § 44 BNatSchG) erhalten. Zudem ist ein Vorkommen innerhalb des eigentlichen Plangebietes unwahrscheinlich (s.o.) und zum anderen ist die verlorengehende Fläche zu kleinflächig (rechnerisch rd. 4 adulti), um nachhaltige Auswirkungen auf die lokale Population zu bewirken. Desweiteren würde möglichen Einzeltieren, im Zuge der Bauaktivitäten, eine („Vergrämung“, s.o.) Möglichkeit zur Flucht gegeben, sodass die Tiere während der Aktivitätsphase randlich ausweichen könnten (s.o.).

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Artenschutzrechtliche Relevanzbegehung „Sommerresidenz“ in Stockach-Espasingen 18

§ 44 Abs. 1 Nr. 3 „Es ist verboten,

Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.“

Da in den eigentlichen Lebensraum der Zauneidechse (vor allem nördlich und weiter östlich) nicht eingegriffen wird (das eigentliche Plangebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum für diese Arten dar), wird der Verbotstatbestand gem. § 44 Abs. 1 nicht ausgelöst. Dennoch kann eine potentielle Nutzung als Eiablageplatz des grabbaren lockeren Substrats der Halde nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Aus diesem Grunde sollte diese während der Eiablagezeit (Mitte Mai bis Ende August) nicht beseitigt werden. Außerhalb dieses Zeitraumes kann davon ausgegangen werden, daß möglichen Jungtieren während der Aktivitätszeit (Anfang März bis Anfang Oktober) die Möglichkeit zur Flucht in die anschließenden Bereiche durch „Vergrämung“ gegeben wird, so dass der Verbotstatbestand des § 44 BNatSchG (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) nicht erfüllt wird.

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Artenschutzrechtliche Relevanzbegehung „Sommerresidenz“ in Stockach-Espasingen 19

V. FAZIT

Als Ergebnis der zwei Relevanzbegehungen im Frühjahr 2020 im Bereich des Plangebietes („Sommerresidenz“) in Stockach – Espasingen (Flurstück 53/10) kann festgehalten werden, daß es sich bei den im Plangebiet maßgeblichen Habitatstrukturen um eine Abraumhalde aus sandig - schluffigem Material, vor einer alten Stützwand mit eingelassenem Stolleneingang, handelt. Die Abraumhalde ist von einem Sukzessionsgehölz aus naturraum-untypischen Robinien bewachsen. Im Unterwuchs findet sich u.a. der Neophyt Goldrute (Solidago gigantea). Das kleinflächige Plangebiet (rd. 480 m2) ist so aus naturschutzfachlicher Sicht insgesamt von durchschnittlicher (mittlerer) Bedeutung. Es kann davon ausgegangen werden, daß die „streng geschützte“ Zauneidechse (Lacerta agilis) gem. Anh. IV FFH-RL, RL V den gesamten Molassehangbereich zwischen Espasingen und Ludwigshafen mehr oder weniger durchgehend besiedelt. So konnte die Art rd. 170 m weiter östlich an beiden Geländeterminen konkret festgestellt werden. Das eigentliche Plangebiet ist infolge der für die Art wenig geeigneten Habitatstruktur von untergeordneter Bedeutung. Allerdings kann eine Eignung des sandig - schluffigen Materials der Abraumhalde als Eiablageplatz der Zauneidechse nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Aus diesem Grunde sollte diese während der Eiablagezeit (Mitte Mai bis Ende August) nicht beseitigt werden. Außerhalb dieses Zeitraumes kann davon ausgegangen werden, daß möglichen Jungtieren während der Aktivitätszeit (Anfang März bis Anfang Oktober) die Möglichkeit zur Flucht in die anschließenden Bereiche durch „Vergrämung“ gegeben wird, so dass der Verbotstatbestand des § 44 BNatSchG (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) nicht erfüllt wird.

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Artenschutzrechtliche Relevanzbegehung „Sommerresidenz“ in Stockach-Espasingen 20

VI. LITERATUR- UND QUELLENVERZEICHNIS

GÜNTHER, R. (1996): Die Amphibien und Reptilien Deutschlands.-Gustav

Fischer Verlag Jena.

EBERT, G. (1991): Die Schmetterlinge Baden - Württembergs, Tagfalter Bd. 1 und 2; Ulmer Verlag, Stuttgart.

HÖLZINGER, J. MAHLER, U. (2001): Die Vögel Baden – Württembergs, Nicht – Singvögel 3.- Verlag Eugen Ulmer. Stuttgart.

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