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ARTENSCHUTZRECHTLICHE EINSCHÄTZUNG NACHTRÄGLICHE BEURTEILUNG ZUR ERRICHTUNG EINES SPORTPLATZES INKL. NEBENGEBÄUDE UND PARKPLATZ STADT SINZIG - BAD BODENDORF PROJEKT-NR.: 17-021 PROJEKT-NAME: Sportplatz Bad Bodendorf |Artenschutzrechtliche Einschätzung BEARBEITUNG: ÖKOlogik GbR DATUM: 24. November 2018 VERSION: Entwurf ÖKOlogik GbR Ökologische Studien und Gutachten Mark Baubkus, M.Sc. Tanja Baubkus, M.Sc. Umweltbiowissenschaften Gartenstr. 10 56244 Kuhnhöfen Tel.: +49 (0) 2666 - 4 18 65 00 Mobil: +49 (0) 176 - 55 17 88 91 email: [email protected] web: www.oekologik-buero.de

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ARTENSCHUTZRECHTLICHE EINSCHÄTZUNG

NACHTRÄGLICHE BEURTEILUNG ZUR ERRICHTUNG EINES

SPORTPLATZES INKL. NEBENGEBÄUDE UND PARKPLATZ

STADT SINZIG - BAD BODENDORF

PROJEKT-NR.: 17-021

PROJEKT-NAME: Sportplatz Bad Bodendorf |Artenschutzrechtliche Einschätzung

BEARBEITUNG: ÖKOlogik GbR

DATUM: 24. November 2018

VERSION: Entwurf

ÖKOlogik GbR Ökologische Studien und Gutachten

Mark Baubkus, M.Sc. Tanja Baubkus, M.Sc. Umweltbiowissenschaften

Gartenstr. 10 56244 Kuhnhöfen

Tel.: +49 (0) 2666 - 4 18 65 00

Mobil: +49 (0) 176 - 55 17 88 91

email: [email protected] web: www.oekologik-buero.de

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Projekt 17-021: Sportplatz Bad Bodendorf |Artenschutzrechtliche Einschätzung

ÖKOlogik GbR - Ökologische Studien und Gutachten 2

Im Auftrag von:

Stadt Sinzig

FB Bauen und Umwelt

Kirchplatz 5

D-53489 Sinzig

Bearbeitung:

ÖKOlogik - Ökologische Studien und Gutachten

Mark Baubkus, M.Sc. Tanja Baubkus, M.Sc.

Gartenstraße 10

D-56244 Kuhnhöfen

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Projekt 17-021: Sportplatz Bad Bodendorf |Artenschutzrechtliche Einschätzung

ÖKOlogik GbR - Ökologische Studien und Gutachten 3

Inhalt

1 Einleitung .............................................................................................................. 4

1.1 Anlass und Aufgabenstellung ......................................................................... 4

1.2 Rechtliche Grundlagen .................................................................................. 4

1.3 Plangebiet ...................................................................................................... 5 1.3.1 Beschreibung ..........................................................................................................................5 1.3.2 Fotodokumentation ................................................................................................................6

2 Methodik ............................................................................................................... 9

2.1 Datengrundlagen ........................................................................................... 9

2.2 Relevanzprüfung ............................................................................................ 9

3 Wirkungsprognose............................................................................................... 12

3.1 Europäische Vogelarten ............................................................................... 13

3.2 Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie ..................................................... 22

4 Prüfung der Verbotstatbestände ......................................................................... 27

4.1 Europäische Vogelarten ............................................................................... 27

4.2 Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie ..................................................... 27

5 Ausgleichsmaßnahmen ........................................................................................ 28

6 Zusammenfassung ............................................................................................... 32

7 Quellenverzeichnis .............................................................................................. 33

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Projekt 17-021: Sportplatz Bad Bodendorf |Artenschutzrechtliche Einschätzung

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1 Einleitung

1.1 Anlass und Aufgabenstellung

Es wurde ein Sportplatz inkl. Nebenanlagen in Bad Bodendorf, einem Stadtteil der Stadt Sinzig errichtet. Da dieses Vorhaben offiziell noch nicht genehmigt wurde, ist nun nach-träglich eine artenschutzrechtliche Einschätzung mit Worst-Case-Annahme durchzuführen.

Das Büro ÖKOlogik wurde mit der artenschutzrechtlichen Einschätzung zur Klärung des Sachverhaltes beauftragt. Das Vorhaben soll hinsichtlich einer möglichen Betroffenheit eu-roparechtlich geschützten Arten gegenüber den Verbotstatbeständen des § 44 BNatSchG geprüft werden. Außerdem sollen Ausgleichsmaßnahmen erarbeitet werden, um eine Be-troffenheit von Arten zu kompensieren.

1.2 Rechtliche Grundlagen

In den Bestimmungen der §§ 44 und 45 BNatSchG ist der besondere Schutz von wild leb-enden Tier- und Pflanzenarten vor Beeinträchtigungen durch den Menschen verankert.

Diese Vorschriften müssen beachtet werden, um die Voraussetzung für eine naturschutz-rechtliche Zulassung zu schaffen. Die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände gem. § 44 BNatSchG lauten wie folgt:

"Es ist verboten,

▪ wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu ent-nehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,

▪ wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wander-ungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,

▪ Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders ge-schützten Arten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,

▪ wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungs-formen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören."

Werden Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG bezüglich der gemein-schaftsrechtlich geschützten Arten erfüllt bzw. können nicht ausgeschlossen werden, müs-sen für eine Projektzulassung Ausnahmevoraussetzungen des § 45 Abs. 7 BNatSchG erfüllt sein.

Die Voraussetzungen für eine Ausnahme für die Zulassung eines Vorhabens sind:

▪ Zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich sol-cher sozialer oder wirtschaftlicher Art,

▪ keine zumutbaren Alternativen existieren und ▪ der Erhaltungszustand der Populationen der betroffenen Arten verschlechtert sich

nicht.

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Art. 16 Abs. 1 FFH-Richtlinie ist hierbei zu beachten:

▪ Das Vorhaben darf zu keiner Verschlechterung des günstigen Erhaltungszustandes führen und

▪ das Vorhaben darf Arten, die sich der Zeit in einem ungünstigen Erhaltungszustand befinden, diesen nicht weiter verschlechtern.

Bei europäischen Vogelarten darf das Vorhaben den aktuellen Erhaltungszustand nicht verschlechtern (Aufrechterhaltung des Status Quo).

Zusatzinformation: Außerdem ist es laut § 39 Abs. 5 BNatSchG verboten

▪ Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Be-seitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.

1.3 Plangebiet

1.3.1 Beschreibung

Das Plangebiet befindet sich in Bad Bodendorf, einem Stadtteil von Sinzig. Sinzig ist eine verbandsfreie Stadt am Mittelrhein im Landkreis Ahrweiler in Rheinland-Pfalz. Sinzig be-findet sich im unteren Ahrtal. Die Ahr fließt durch die Stadt und mündet in den Rhein.

Abb. 1: Die rote Fläche markiert das Plangebiet. Dort befinden sich aktuell ein Sportplatz sowie ein Nebengebäude mit angrenzendem Parkplatz. Maßstab 1:5.000 (Quelle Luftbild: LANIS - Landschaftsinformationssystem der Naturschutzver-waltung Rheinland-Pfalz).

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In der unmittelbaren Umgebung befinden sich nördlich des Sportplatzes Wiesenflächen mit Streuobst, die in einem FFH-Gebiet (DE-5408-302, "Ahrtal") liegen. Im Osten verläuft eine Straße, weiter östlich grenzt ein Tennisplatz an. Im Westen befindet sich ein Waldkomplex, der ebenfalls im FFH-Schutzgebiet liegt. Auch südlich verläuft das "Ahrtal".

Auf der Fläche, wo sich nun der Sportplatz sowie der Parkplatz und das Nebengebäude befinden, war mit hoher Wahrscheinlichkeit in der Vergangenheit eine gehölzbestandene Fläche (vermutlich Wald) vorherrschend. In der unmittelbaren Umgebung konnten bei ein-er Ortsbegehung am 11. Juli 2017 folgende Baumarten bestimmt werden: Robinie (Robinia pseudoacacia - dominierend), Esche (Fraxinus excelsior), Silberweide (Salix alba) und Spitz-ahorn (Acer platanoides) vor. In der Strauchschicht sind u.a. Haselnuss (Corylus avellana), Weißdorn (Crataegus spec.), Schwarzer Holunder (Sambucus nigra) sowie Stechpalme (Ilex aquifolium), Kornelkirsche (Cornus mas), Schlehdorn (Prunus spinosa) und Bergahorn (Acer pseudoplatanus), zudem Heckenrose (Rosa corymbifera) und Korbweide (Salix viminalis) vorzufinden. Überwiegend vertreten ist hier besonders auch der nicht heimische Japani-sche Staudenknöterich (Fallopia japonica).

In der Krautschicht sind vor allem Brennnessel (Urtica dioica) und Brombeere (Rubus fruti-cosus agg.) anzutreffen. Des Weiteren sind dort u.a. Huflattich (Tussilago farfara), Schar-bockskraut (Ranunculus ficaria), Hain-Rispengras (Poa nemoralis), Stinkender Storchschna-bel (Geranium robertianum) und Klettenlabkraut (Galium aparine) vertreten.

Auf der nördlich gelegenen Streuostwiese ließen sich u.a. folgende Arten nachweisen: Brennnessel, Wiesenlabkraut (Galium erectum), Lichtnelke (Silene dioica), Stumpfblättriger Ampfer (Rumex obtusifolius), Großer Wiesenknopf (Sanguisorba officinalis) und Schafgarbe (Achillea millefolium). In diesem Bereich soll gemäß der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Ahrweiler der Steinkauz vorkommen.

Im Anschluss erfolgt eine Fotodokumentation zur Darstellung der aktuell vorherrschenden Gegebenheiten im Untersuchungsareal.

1.3.2 Fotodokumentation

Abb. 2: Blick aus südlicher Richtung auf die aktuell bestehende Sportanlage inkl. Nebengebäude.

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Abb. 3: Im angrenzenden Gebiet südlich der Fläche verläuft von Ost nach West ein schmaler Pfad. Hier wurden die beschriebenen Arten (Kapitel 1.3.1) vorgefunden. Man muss annehmen, dass in der Vergangenheit eine ähnliche Pflanz-engesellschaft auch im Gebiet des jetzigen Sportplatzes vorherrschend war.

Abb. 4: Blilck auf den Gehölzbestand östlich des Sportplatzes. Zu sehen sind die dominaten Robinien sowie weitere jüng-ere Laubbaumarten der Baumschicht und die teilweise dominierende Brennnessel in der Krautschicht.

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Abb. 5: Blick auf die Magere Flachland-Mähwiese (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis; FFH-Lebensraum 6510), die westlich vom Sportplatz innerhalb des Waldbereiches gelegen ist.

Abb. 6: Blick auf den Streuobstbestand nördlich der Untersuchungsfläche, der sich im FFH-Gebiet "Ahrtal" befindet. Hier soll der Steinkauz ansässig sein.

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2 Methodik

2.1 Datengrundlagen

Als Datengrundlagen für die Artenschutzrechtliche Einschätzung wurden die folgenden Quellen herangezogen:

▪ Webbasierte Daten aus ARTeFAKT des Landesamtes für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz für das entsprechende TK25-Raster 5409 Linz am Rhein,

▪ Daten aus ArtenAnalyse des ArtenFinder Service-Portals RLP, ▪ Ergebnisse der eigenen Ortsbegehung vom 11. Juli 2017, ▪ Südbeck's "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" wurde

zur Beurteilung von Biologie und Verbreitung der Vogelarten herangezogen, ▪ Die "Fledermäuse Europas" von Dietz & Kiefer wurden zur Beurteilung von Lebens-

raum, Quartier-Vorkommen und Jagdgebiet hinzugezogen, ▪ Die Beurteilung anderer Arten des Anhangs IV erfolgte mit Hilfe des Internethand-

buchs zu den Arten der FFH-Richtlinie Anhang IV des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) sowie

▪ durch Steckbriefe zu den Arten der FFH-Richtlinie des Landschaftsinformationssys-tems der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz.

2.2 Relevanzprüfung

Bei der artenschutzrechtlichen Vorprüfung/Einschätzung wird eine Relevanzprüfung für gemeinschaftsrechtlich geschützte Arten durchgeführt.

Es werden Arten "gefiltert", welche für eine verbotstatbeständliche Betroffenheit für das jeweilige Vorhaben mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden können (Rele-vanzschwelle) und keiner weiteren detaillierteren Untersuchung unterzogen werden müs-sen.1 Folgende Schritte werden abgearbeitet:

1. Schritt: Auswertung der Daten von ARTeFAKT2. Ausscheiden von Arten, die in der vor-habenberührten topographischen Karte (TK-Raster) nicht erfasst werden.

2. Schritt: Herausfiltern der Arten, die im Wirkraum des Vorhabens nicht vorkommen (kön-nen). So können z.B. Arten ausscheiden, deren Lebensräume oder Wuchsstandorte im Wirkraum nicht vorliegen (z.B. Hochmoore oder Gewässer).

3. Schritt: Ggf. Herausfiltern weiterer Arten (entsprechend des Vorhabentyps), deren Wirk-ungsempfindlichkeit vorhabensbedingt so gering ist, dass relevante Beeinträchtigungen bzw. Gefährdungen mit großer Sicherheit auszuschließen sind.

Arten, die nach Abarbeitung der oben genannten Punkte bestehen bleiben, müssen einer detaillierten Untersuchung unterzogen werden. Es wird geprüft, ob eine Betroffenheit besteht oder ausgeschlossen werden kann.

1 (Froelich & Sporbeck, 2011) 2 (Landesamt für Umwelt RLP, ARTeFAKT, 2016)

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Die vorliegende Untersuchung bezieht sich auf das TK25-Raster 5409 Linz am Rhein.

Tab. 1: Darstellung der planungsrelevanten Arten des TK25-Rasters 5409 Linz am Rhein.

Deutscher Name RL-RP RL-D FFH/VSR Schutz Arten des Anhangs IV FFH-RL

Eremit 2 II*, IV §§ Bachmuschel, Kleine (Gem.) Flussmuschel [1] 1 II, IV §§ Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling 3 V II, IV §§ Kamm-Molch 3 V II, IV §§ Gelbbauchunke 3 2 II, IV §§ Bechsteinfledermaus 2 2 II, IV §§ Großes Mausohr 2 V II, IV §§ Luchs 0 2 II, IV §§§ Frauenschuh 1 3 II, IV §§§ Asiatische Keiljungfer (neu) G IV §§ Nachtkerzenschwärmer 2 IV §§ Geburtshelferkröte 4 3 IV §§ Knoblauchkröte 2 3 IV §§ Kreuzkröte 4 V IV §§

Wechselkröte 3 3 IV §§ Laubfrosch 2 3 IV §§ Moorfrosch 2 3 IV §§ Springfrosch 2 IV §§ Zauneidechse V IV §§ Mauereidechse V IV §§ Westliche Smaragdeidechse 1 2 IV §§ Schlingnatter 4 3 IV §§ Breitflügelfledermaus 1 G IV §§ Wasserfledermaus 3 IV §§ Fransenfledermaus 1 IV §§ Großer Abendsegler 3 V IV §§ Rauhautfledermaus 2 IV §§ Zwergfledermaus 3 IV §§ Braunes Langohr 2 V IV §§ Graues Langohr 2 2 IV §§ Zweifarbfledermaus 1 D IV §§ Haselmaus 3 G IV §§ Wildkatze 4 3 IV §§§

Europäische Vogelarten Weißstorch 3/3 w Anh.I: VSG §§ Schwarzstorch V w Anh.I: VSG §§§ Schwarzmilan Anh.I: VSG §§§ Rotmilan V 3 w Anh.I: VSG §§§ Wespenbussard V V/V w Anh.I: VSG §§§ Wanderfalke V w Anh.I: VSG §§§ Haselhuhn 1 2 Anh.I: VSG § Kranich Anh.I: VSG §§§ Wachtelkönig 1 2/3 w Anh.I: VSG §§ Raufußkauz Anh.I: VSG §§§

Uhu Anh.I: VSG §§§ Ziegenmelker 1 3/V w Anh.I: VSG §§ Eisvogel V Anh.I: VSG §§ Mittelspecht Anh.I: VSG §§

Schwarzspecht Anh.I: VSG §§ Grauspecht V 2 Anh.I: VSG §§ Heidelerche 1 V Anh.I: VSG §§ Neuntöter V Anh.I: VSG § Blaukehlchen V Anh.I: VSG §§ Wasserralle 3 V/V w Art.4(2): Brut § Wendehals 1 2/3 w Art.4(2): Brut §§ Steinschmätzer 1 1/V w Art.4(2): Brut § Braunkehlchen 1 3/V w Art.4(2): Brut § Beutelmeise 1 Art.4(2): Brut § Zippammer 2 1/3 w Art.4(2): Brut §§ Haubentaucher Art.4(2): Rast §

Zwergtaucher V Art.4(2): Rast § Kormoran Art.4(2): Rast § Stockente 3 Art.4(2): Rast §

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Deutscher Name RL-RP RL-D FFH/VSR Schutz Graugans Art.4(2): Rast §

Tafelente 1 Art.4(2): Rast § Reiherente Art.4(2): Rast §

Schellente Art.4(2): Rast § Höckerschwan Art.4(2): Rast § Gänsesäger Art.4(2): Rast § Brandgans R 1 w Art.4(2): Rast § Blässhuhn, Blässralle Art.4(2): Rast § Teichhuhn, Grünfüßige Teichralle V V Art.4(2): Rast §§ Flussregenpfeifer 3 Art.4(2): Rast §§ Kiebitz 1 2/V w Art.4(2): Rast §§ Waldschnepfe V V/V w Art.4(2): Rast § Flussuferläufer 0 2/V w Art.4(2): Rast §§ Silbermöwe Art.4(2): Rast § Lachmöwe 1 Art.4(2): Rast §

LEGENDE RL (Rote Liste) 0 ausgestorben oder verschollen 1 vom Aussterben bedroht 2 stark gefährdet 3 gefährdet 2/3 stark gefährdet oder gefährdet V Vorwarnliste G Gefährdung unbekannten Ausmaßes R extrem selten D Daten unzureichend 4 potentiell gefährdet I gefährdete wandernde Tierarten I (VG) Vermehrungsgäste II Durchzügler S selten ohne absehbare Gefährdung E selten - eingeschleppt, eingewandert, expandierend (RL) mindestens eine der Kleinarten bzw. Subspezies Rote Liste (neu) nicht berücksichtigt in RL (neu für Gebiet) […] Einstufung nach inoffizieller RL Einstufung mit "w" Rote Liste wandernder Arten FFH-Richtlinie *II prioritäre Art des Anhangs II IV integral geschützte Art Vogelschutz-Richtlinie Anh. I Anhang I der Vogelschutzrichtlinie Anh. I (ssp) Anhang I: nur bestimmte Subspezies Anh. I: VSG Anhang I, Zielart Vogelschutzgebiet Art. 4(2): Brut Zugvogel, Zielart: Brut in VSG in RLP Art. 4(2): Rast Zugvogel, Zielart: Rast in VSG in RLP Sonst. Zugvogel sonst. gefährdeter Zugvogel - Brut in RLP Schutz § besonders geschützte Art §§ streng geschützte Art §§§ streng geschützte Art gem. EG-ArtSchVO

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3 Wirkungsprognose

Die in der Vergangenheit bestandene Nutzung des Plangebietes sowie die Nutzung der unmittelbar angrenzenden Gebiete bilden die Basis der folgenden Beurteilung hinsichtlich möglicher Wirkungen.

Anlagebedingte Wirkfaktoren

▪ Durch die starke Verdichtung des Bodens könnte es zu möglichen dauerhaften Ver-lusten von Vegetationsstrukturen und somit zum Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten von diversen Tierarten gekommen sein,

▪ Schlagopfer sind denkbar (u.a. Fledermäuse und Vögel) - Nebengebäude, ▪ Störung von empfindlichen Arten durch Lärm (Sportplatz), ▪ Dauerhafte Beleuchtung kann zu Verhaltensänderung von z.B. Fledermäusen führ-

en (Sportplatz).

Baubedingte Wirkfaktoren

▪ Lagerflächen für Baumaterial, Maschinen und Baustraßen, ▪ Räumung des Baufeldes → Rodung von Gehölzen, Abschieben des Oberbodens und

der Vegetation, ▪ Erschütterungen durch den Einsatz von Baumaschinen, ▪ Eine Barrierewirkung oder Zerschneidung von Wanderkorridoren oder Habitat-

strukturen ist möglich, ▪ Entstehung von Lärmemissionen durch Baubetrieb und Zulieferverkehr, ▪ Bewegungsreize durch Personen und Maschinen, ▪ Stoffliche Einwirkungen durch den Betrieb der Maschinen, ▪ Ausstoß von Luftschadstoffen, ▪ Staubentwicklung durch Bodenbearbeitung.

Die Beeinträchtigungen wirken sich auf Arten innerhalb der Baufläche und auf die angrenz-ende Umgebung aus. Nach Abschluss der Bauarbeiten ist nicht mehr mit den genannten Wirkungen zu rechnen.

Betriebsbedingte Wirkfaktoren

▪ Erhöhte Bewegungsreize durch Personen (Sportplatz), ▪ Erhöhte Bewegungsreize durch Pkws (erhöhter Anfahrtsverkehr), ▪ Zunahme der Lärmemissionen (Sportplatz), ▪ Zunahme der Lichtemissionen (Beleuchtung des Sportplatzes) - z.B. Meidung als

Jagdhabitat oder Flugroute, ▪ Anlockung durch hohes Insektenaufkommen zur Jagd an Leuchtkörpern.

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Die Bewertung erfolgt anhand der Einschätzung, ob die Möglichkeit besteht, dass ein Ver-botstatbestand eintritt oder nicht.

Tab. 2: Bewertung der potentiellen Beeinträchtigung durch ein Vorhaben auf planungsrelevante Arten.

Verträglichkeit mit nationalem Recht (§ 44 BNatSchG) und europäischem Recht (Art. 12 FFH-RL und Art. 5 VS-RL)

Anhaltspunkte für ein Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände liegen nicht vor.

Anhaltspunkte für ein Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände liegen vor, sind jedoch durch Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen voraussichtlich zu vermeiden.

Anhaltspunkte liegen für ein Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände vor, welche kaum oder nur mit hohem Aufwand vermieden werden können. Es muss daher zwingend nach anderweitig zumutbaren Lösungen gesucht werden.

3.1 Europäische Vogelarten

Es folgt eine Abschätzung und Bewertung zum Vorkommen der relevanten Vogelarten.

STÖRCHE

Der Weißstorch ist ein ursprünglicher Baumruinen-Bewohner (Flussauennähe). Heute ist er ausschließlich Siedlungsbewohner. Es handelt sich um einen Freibrüter, der Nester hoch auf Gebäuden, Kirchtürmen und Laubbäumen errichtet. Ein Vorkommen des Weißstorches war/ist im Bereich des Vorhabens sehr unwahrscheinlich.

Der Schwarzstorch lebt in großflächig zusammenhängenden, störungsarmen Laub- und Mischwälder mit fischreichen Fließ- und Stillgewässern, Waldwiesen und Sümpfen. Es han-delt sich um einen Baum- und Felsbrüter. Der Schwarzstorch ist sehr störungsempfindlich, ein Vorkommen ist nicht anzunehmen.

Anhaltspunkte für ein Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände liegen nicht vor [].

HABICHTARTIGE

Der Schwarzmilan ist in halboffenen Waldlandschaften oder landwirtschaftlich genutzten Gebieten mit Waldanteilen in Flussniederungen und anderen grundwassernahen Gebieten zu finden. Nest oft in Waldrandnähe (freier Anflug), Feldgehölzen und Baumreihen an Gewässerufern. Die Ahr verläuft in der Nähe zum Plangebiet. Es ist nicht auszuschließen, dass ältere Bäume am Waldrand, die sich vor Errichtung des Sportplatzes innerhalb des Areals befunden haben, als Brutbäume genutzt wurden (Worst-Case).

Der Rotmilan besiedelt Landschaften, die aus bewaldeten und offenen Biotopen bestehen. Nahrungssuche oft in offener Feldflur, im Grünland, in Ackergebieten und in Gewässer-nähe, auch an Straßen, Müllplätzen und am Rande von Ortschaften. Nest in Waldrändern lichter Altholzbestände im Bereich von großräumigen Ackergebieten, Feldgehölzen, etc. Auf Grund der vergangenen Gegebenheiten im Bereich des Vorhabens kann eine Beein-trächtigung nicht ausgeschlossen werden. Die Bäume könnten als Niststätte fungiert haben (Worst-Case).

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Der Wespenbussard bezieht seinen Lebensraum in abwechslungsreicher Landschaft mit Altholzbeständen und mosaikartiger Zusammensetzung von Waldlichtungen, Sümpfen, Brachen, Magerrasen, Heiden und Wiesen als Nahrungshabitat. Überwiegend in Altholz-beständen (Laub- als auch Nadelbäume). Nest am Stamm oder in der Krone. Es ist nicht auszuschließen, dass auch der Wespenbussard im Gebiet brütete. Auch als Nahrungs-habitat eignet sich die Umgebung. Eine Beeinträchtigung ist daher nicht auszuschließen (Worst-Case).

Anhaltspunkte für ein Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände liegen vor, sind jedoch durch Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen voraussichtlich zu vermeiden [].

FALKENARTIGE

Der Wanderfalke kommt in Natur- und Kulturlandschaften vor, auch Städte werden bewohnt. Meidet großflächig ausgeräumte Kulturlandschaften, große geschlossene Wald-komplexe und hochalpine Gebiete. Überwiegend Freibrüter. Vor allem steile Felsen und Felsformationen, lichtes Altholz (Kiefern) größerer Waldgebiete in Gewässernähe. Auch an Gebäuden: an hohen, meist isoliert stehenden Bauwerken. Weder Felsen noch lichte Alt-hölzer (Kiefern) sind angrenzend vorzufinden und damit waren sie vermutlich auch in der Vergangenheit nicht im Areal vertreten, ebenso keine Gebäude. Große Waldkomplexe wer-den von der Art gemieden, eine Beeinträchtigung ist daher vermutlich nicht anzunehmen.

Anhaltspunkte für ein Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände liegen nicht vor [].

FASANENARTIGE

Das Haselhuhn lebt in Pionierstadien des Waldes nach Zusammenbruch von Altbeständen, Wind- und Schneebruch. Im Naturwald in flächigen, buschartigen Pionierwäldern mit hohem Anteil an Weichlaubhölzern. Weiterhin Nieder- und Mittelwälder, jüngere Laub-holzbestände (Birke und Haselnuss) mit gut entwickelter Kraut- und Strauchschicht. Wald-art. Bodenbrüter. Nest in flacher Mulde im Erdboden. Es handelte sich bei dem Wald im Bereich des Vorhabens vermutlich weder um einen Pionierwald noch um einen Naturwald mit Weichlaubhölzern. Allerdings könnten jüngere Laubhölzer wie sie aktuell auch an-grenzend vorliegen mit ausreichender Krautschicht vertreten gewesen sein. Dort könnte das Haselhuhn Nester gebaut haben (Worst-Case). Eine Beeinträchtigung ist somit nicht auszuschließen.

Anhaltspunkte für ein Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände liegen vor, sind jedoch durch Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen voraussichtlich zu vermeiden [].

KRANICHE

Der Kranich kommt in Waldkomplexen mit strukturreichen Feuchtgebieten, bevorzugt lichte Birken- und Erlensümpfe vor. Bruthabitat auch in Moor- und Heidegebieten, ver-landete Seen und Verlandungszonen von Fließgewässern, auch feuchte Bereiche in Wäldern und Sölle in Kulturlandschaften, Nassbrachen, überstaute Wiesen. Frei- und Bo-denbrüter. Tlw. umfangreiche Bodennester im knietiefen Wasser, auf Schwingrasen oder Inseln im Flachwasser. Eine Brut des Kranichs ist im Plangebiet mit sehr hoher Wahr-scheinlichkeit auszuschließen, da die genannten bevorzugten Strukturen nicht vorkom-men. Als Bruthabitat ist das Plangebiet nicht geeignet.

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Anhaltspunkte für ein Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände liegen nicht vor [].

EIGENTLICHE EULEN

Der Raufußkauz ist überwiegend in alten, reich strukturierten Nadel- und Mischwäldern zu finden. Auch in Buchenwäldern mit gutem Höhlenangebot. Wichtig sind deckungsreiche Tagesruheplätze, Lichtungen, Schneiden und Bereiche mit wenig Unterholz (Jagd). Wald-art. Höhlenbrüter. Altbäume. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es entsprechend ausgeprägte Höhlen in älteren Gehölzen gegeben hat. Somit ist eine Beeinträchtigung nicht auszuschließen (Worst-Case).

Das Optimalbiotop des Uhus umfasst Felsen, Wälder, Freiflächen und Gewässer. Benötigt zum Brüten Felsen, mit Geröll bedeckte Steilwände, Steinbrüche, Kies- und Sandgruben (ungehinderter Anflug). Nutzt auch alte Nester von Groß- und Greifvögeln. Halbhöhlen- oder Freibrüter. Kein Nestbau. Geeignete Strukturen für eine Brut des Uhus wie Felsen sind im Areal auszuschließen. Allerdings könnten alte Nester von anderen Greifvögeln dem Uhu als Nistplatz gedient haben. Somit ist auch hier eine Betroffenheit nicht auszuschließen (Worst-Case).

Anhaltspunkte für ein Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände liegen vor, sind jedoch durch Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen voraussichtlich zu vermeiden [].

NACHTSCHWALBEN

Der Ziegenmelker lebt in Heiden und lichten Waldbiotopen auf vorzugsweise trockenen Böden, auch in lichtem Kiefernwald oder Stieleichen-Birkenwald, tlw. mit Moorbirken oder/und Kiefern verbuschte Hochmoore und Moorheiden. Bodenbrüter. Kein Nest. Nistplatz oft vegetationslos, trocken und der Sonne ausgesetzt. Der Wald, der in der Vergangenheit vertreten war, eignet sich nicht als Lebensraum für den Ziegenmelker. Zudem liegen keine Strukturen für die Errichtung des Nestes vor. Ein Vorkommen ist nicht anzunehmen.

Anhaltspunkte für ein Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände liegen nicht vor [].

EISVÖGEL

Der Eisvogel lebt an langsam fließenden und stehenden, möglichst klaren Gewässern mit Angebot an kleinen Fischen, ausreichend Sitzwarten (in < 3 m Höhe das Gewässer überragende Äste u.Ä.) und mindestens 50 cm hohen, möglichst krautfreien Boden-abbruchkanten. Höhlenbrüter (selbstgegrabene Niströhre). Brutwände meist Steilufer, Bodenabbrüche, Sand- und Kiesgruben, auch Wurzelteller in mehreren 100 m Entfernung vom Gewässer. Direkt im Areal befinden sich keine Gewässer oder Steilufer, jedoch können auch Wurzelteller in mehreren 100 m Entfernung für die Brut aufgesucht werden, daher kann eine Betroffenheit nicht ausgeschlossen werden (Worst-Case).

Anhaltspunkte für ein Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände liegen vor, sind jedoch durch Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen voraussichtlich zu vermeiden [].

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SPECHTE

Der Mittelspecht lebt in mittelalten und alten, lichten, baumartenreichen Laub- und Misch-wäldern. Benötigt Bäume mit grobrissiger Rinde (Eiche, Linde, Erle, Weide), vor allem von Eichen geprägte Bestände, Hartholz-Auwälder, Erlenbruchwälder, Buchenwälder hohen Alters (200-250 Jahre). Wichtig: stehendes Totholz. Sekundärlebensraum: Streuobstwie-sen, Parks und Gärten mit altem Baumbestand. Höhlenbrüter. Nisthöhle in morschen und abgestorbenen Bäumen, bevorzugt Eichen.

Der Schwarzspecht bevorzugt ausgedehnte Misch- und Nadelwälder mit Altholzanteil. Nadelgehölze stets im Revier vorhanden. Bei ausreichender Größe alle Waldgesellschaften besiedelnd. Typische Art der großen geschlossenen Wälder. Höhlenbrüter. Vor allem Buchen (mind. 80-100-jährig) und Kiefern (mind. 80-jährig).

Der Grauspecht lebt in mittelalten und alten (lichten), strukturreichen Laub- und Misch-wälder, gern Buchenmischwälder, Auwälder, Ufergehölze, alte Moorbirken bzw. Erlen-bruchwälder, Gehölzgruppen aus Weiden und Pappeln, Eichen- und Kiefernwälder. Auch reich gegliederte Landschaft mit Altbäumen und hohen Anteil an offenen Flächen. Streu-obstwiesen, Parks, Alleen, Gärten. Höhlenbrüter. Altbäume.

Der Wendehals lebt in aufgelockerten Laub-, Misch- und Nadelwäldern, lichten Auwälder in Nachbarschaft zu offenen Flächen für die Nahrungssuche (z.B. Felder, Lichtungen, Kahl-schläge). Nutzt Spechthöhlen, andere Baumhöhlen und Nistkästen.

Alte Bäume werden von Spechten bewohnt. Es ist nicht auszuschließen, dass in der Ver-gangenheit alte (vermutlich Laub-)Gehölze vertreten waren, die sich als Brutbäume für die genannten Spechtarten geeignet haben. Eine Beeinträchtigung ist daher nicht auszu-schließen (Worst-Case).

Anhaltspunkte für ein Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände liegen vor, sind jedoch durch Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen voraussichtlich zu vermeiden [].

LERCHEN

Die Heidelerche lebt in lichten Waldgebieten auf Sandböden mit schütterer Gras- und Krautvegetation und einzelnen Bäumen sowie Büschen und/oder an reich strukturierten Waldrändern, z.B. kleinflächige Heiden, Windwurfflächen. Sekundärlebensräume: Trup-penübungsplätze, Grünland- und Ackerflächen, Weinberge, Obstbaumkulturen in un-mittelbarer Waldnähe. Bodenbrüter. Neststandorte meist im Bereich schütterer Gras- und Krautvegetation. Es handelte sich in der Vergangenheit vermutlich um einen dichteren Waldbestand. Sandböden mit schütterer Vegetation lagen höchstwahrscheinlich nicht vor. Eine Beeinträchtigung ist daher mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht anzunehmen.

Anhaltspunkte für ein Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände liegen nicht vor [].

WÜRGER

Der Neuntöter lebt in halboffenen bis offenen Landschaften mit strukturreichem Gehölz-bestand. Hauptsächlich in extensiv genutztem Kulturland, das mit Hecken, Kleingehölzen und Brachen gegliedert ist. Auch in Randbereichen von Niederungen, Hochmooren, ver-wilderten Gärten, etc. Freibrüter. Nest in Büschen aller Art (bevorzugt Dornenbüsche).

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Auch in Bäumen (0,5 - 5 m). Es handelt sich nicht um eine Waldart. Büsche, die bevorzugt als Brutplatz genutzt werden, sind auch aktuell angrenzend nicht vertreten und kamen vermutlich auch in der Vergangenheit nicht im Areal vor. Eine Betroffenheit ist mit hoher Wahrscheinlichkeit auszuschließen.

Anhaltspunkte für ein Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände liegen nicht vor [].

FLIEGENSCHNÄPPER

Das Blaukehlchen lebt in deckungsreichen Ufer- und Sumpfbereichen, z.B. mit Altschilf oder Rohrglanzgrasröhricht bewachsene Gräben. Flussufer, Altwässer und Seen mit Verland-ungszonen. Erlen- oder Weiden-Weichholzauen, Nieder- und Übergangsmoore. Wichtige Strukturen: dichte Vegetation, erhöhte Singwarten, schütter bewachsene oder vegeta-tionslose Bereiche zur Nahrungssuche. Freibrüter. Nest bodennah in dichter Vegetation. Die genannten Strukturen waren höchstwahrscheinlich nicht im Areal vertreten. Es han-delte sich vermutlich um einen Waldkomplex. Es fehlen Gewässerstrukturen innerhalb des Vorhabenbereiches sowie Bereiche für die Nahrungssuche. Eine Betroffenheit ist mit hoher Wahrscheinlichkeit auszuschließen.

Das Braunkehlchen lebt in offener Landschaft mit vertikal strukturierter Vegetation, er-satzweise Weidezäune und bodennahe Deckung (Niedermoore, Uferstaudenfluren, trock-ene Altschilfbestände mit Weiden in Flussauen). Nest auf dem Boden oder in kleinen Ver-tiefungen, versteckt in dichter Vegetation. Wie auch beim Blaukehlchen fehlen geeignete Strukturen. Auch hier ist eine Betroffenheit mit hoher Wahrscheinlichkeit auszuschließen.

Der Steinschmätzer bevorzugt offene bis halboffene Landschaften mit steppenartigem Charakter auf Sandböden. Trockene Standorte mit vegetationslosen Stellen oder schütter-er Gras/Krautvegetation. In Spalten und Höhlungen im Boden oder Vertikalstrukturen brütend (Steinblöcke, Wurzelstöcke, Mauerreste). Die genannten Strukturen sind aktuell angrenzend und höchstwahrscheinlich auch in der Vergangenheit nicht vorherrschend gewesen. Es handelte sich vermutlich um einen Waldbereich, in dem steppenartige Land-schaften nicht vorkamen. Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ist eine Betroffenheit zu ver-neinen.

Anhaltspunkte für ein Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände liegen nicht vor [].

BEUTELMEISEN

Die Beutelmeise kommt in halboffenen Feuchtgebieten überwiegend des Tieflandes, in Flussniederungen und Uferlandschaften mit gestufter Gehölzstruktur (Bäume mit elas-tischen Zweigen) vor. Nest einzeln im Baum oder über Wasser oder Röhricht hängend. Aufgrund der vorgefundenen Strukturen im Umkreis und der Annahme, dass im Plangebiet ähnliche Gegebenheit anzutreffen waren, ist eine Betroffenheit mit hoher Wahrschein-lichkeit nicht anzunehmen. Es fehlen Feuchtgebiete und Strukturen für den Nestbau.

Anhaltspunkte für ein Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände liegen nicht vor [].

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AMMERN

Die Zippammer bevorzugt trockenwarme, offene bis licht bewaldete oder mit Büschen bestandene, teilweise steile Hanglagen mit offenen Felspartien, Geröll, Steinhaufen, alte Trockenmauern. Nest am Boden zwischen Geröll, in kleinen Felshöhlen verdeckt durch Grasbüschel oder in Bodennähe in dichtem Gestrüpp/niedrigen Büschen. Die genannten Strukturen sind im Umkreis nicht vorhanden. Es ist davon auszugehen, dass das Plangebiet solche Strukturen nicht aufwies, da Wald vorherrschend war. Bei der Zippammer handelt es sich nicht um eine Waldart. Es fehlten vermutlich u.a. Strukturen für die Anlage eines Nestes (Geröll, Höhlen). Eine Betroffenheit ist mit hoher Wahrscheinlichkeit auszuschließ-en.

Anhaltspunkte für ein Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände liegen nicht vor [].

LAPPENTAUCHER

Der Haubentaucher lebt in fischreichen Stillgewässern (See, Weiher, Teich, Talsperre, Bag-gersee) ab 1 ha (oft > 5 ha). Schwimmnest in Verlandungsvegetation, an Pflanzen ver-ankert. Eine Betroffenheit ist aufgrund fehlender Gewässer und Verlandungsvegetation innerhalb des Areals mit hoher Wahrscheinlichkeit auszuschließen.

Der Zwergtaucher kommt in Niederungen, Mooren und Ästuaren mit kleinen, flachen Stillgewässern (ab 100m²) oder deckungsreiche Buchten von Seen mit Verlandungsvege-tation oder im Gebüsch an Ufern vor. Schwimmnest, offen auf der Wasserfläche oder in Verlandungsvegetation, an Pflanzen verankert. Eine Betroffenheit ist aufgrund fehlender Gewässer sowie Verlandungsvegetation mit hoher Wahrscheinlichkeit auszuschließen.

Anhaltspunkte für ein Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände liegen nicht vor [].

KORMORANE

Der Kormoran nutzt als Nahrungshabitate Binnen- und Küstengewässer, Brutplätze sind nahe gelegene Laubbäume, bevorzugt Inseln. Meist auf Bäumen, an Küsten auch auf Leuchttürmen, Wracks, auch am Boden. Weder geeignete Brutplätze noch Nahrungs-habitate sind innerhalb des Plangebietes anzunehmen. Eine Betroffenheit ist somit höchst-wahrscheinlich auszuschließen.

Anhaltspunkte für ein Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände liegen nicht vor [].

ENTENVÖGEL

Die Graugans kommt überwiegend in flachen Bereichen von natürlichen und künstlichen Binnengewässern jeder Größe mit reich strukturierter Vegetation vor. Nest gerne auf Inseln, Bruten auf Baumstümpfen und in Großvogelnestern. Auch Großvogelnester werden für die Brut aufgesucht, diese könnten im Waldgebiet vorgekommen sein (Worst-Case).

Die Stockente kommt in fast allen Landschaften an stehenden und langsam fließenden Gewässern jeder Ausprägung vor soweit diese nicht durchgehend von Steilufern umgeben

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oder ohne Vegetation sind. Nest sehr unterschiedlich, in Röhrichten, Seggenrieden, Ufer-gebüschen, Hecken, Wäldern, Wiesen, Äckern etc. Die Ahr verläuft südlich des Areals. Es ist nicht auszuschließen, dass eine Brut in einem der Bäume innerhalb des Waldes erfolgte (Worst-Case).

Die Tafelente lebt in eutrophen, flachen Stillgewässern mit einer Wassertiefe von 1-2 m im Binnenland und an der Küste, z.B. Flachseen, Weiher, Altwasser mit ausgeprägter Ufer-vegetation. Nest meist auf trockenem Untergrund, auch an feuchten und nassen Stand-orten im Uferbereich und auf kleinen Inseln. Eine Betroffenheit ist aufgrund fehlender Gewässer und deren Uferbereiche mit hoher Wahrscheinlichkeit auszuschließen.

Die Reiherente bevorzugt meso- bis polytrophe Stillgewässer mit einer Wassertiefe von 1-3 m im Binnenland und an der Küste, z.B. Flachseen, Weiher, Altwasser mit ausgeprägter Ufervegetation. Nest offen auf kleinen Inseln oder auf festem trocknem Untergrund, versteckt in der Vegetation. An feuchten Stellen hohe Nester. Eine Betroffenheit ist aufgrund fehlender Gewässer und Strukturen für die Anlage eines Nestes mit hoher Wahr-scheinlichkeit auszuschließen.

Die Schellente lebt in Seen unterschiedlicher Größe und in Flussabschnitten mit langsamer Strömung, meist von alten Baumbeständen umgeben. Bruthöhle meist in alten Laubbäu-men (Spechthöhle, Astlöcher, natürliche Höhlen), oft direkt am Wasser. Es ist nicht aus-zuschließen, dass potentielle Spechthöhlen von der Schellente aufgesucht wurden (Worst-Case).

Der Höckerschwan bevorzugt überwiegend nährstoffreiche stehende oder langsam fließ-ende Gewässer (Binnenseen, Teiche, Altwässer, Dorf- und Parkteiche, etc.). Nest am Ufer oder auf kleinen Inseln in Vegetation oder im Röhricht auf trockenem, erhöhtem Unter-grund. Eine Betroffenheit ist aufgrund fehlender Gewässer und Uferbereichen mit hoher Wahrscheinlichkeit auszuschließen.

Der Gänsesäger hat ein breites Spektrum an besiedelten Gewässern in räumlich getren-nten deutschen Vorkommensgebieten (Ostseeraum, norddeutsches Binnenland und Al-penvorland). Bevorzugte Brutbäume sind Eichen, Rotbuchen, Kopfweiden, Pappeln, auch Felsnischen, Mauerwerk und Gebäude. Brutbäume könnten im Waldgebiet vertreten ge-wesen sein. Eine Beeinträchtigung ist nicht zu verneinen (Worst-Case).

Die Brandgans kommt an Nord- und Ostseeküste vor. Marschen und Salzwiesen sind eben-falls weitgehend flächendeckend besiedelt. Meist Höhlenbrüter, auch halboffene Nist-plätze in hoher Vegetation mit oft meterlang angelegten Gängen. Eine Betroffenheit ist aufgrund fehlender Gewässer mit hoher Wahrscheinlichkeit auszuschließen.

Anhaltspunkte für ein Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände liegen vor, sind jedoch durch Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen voraussichtlich zu vermeiden [] - be-treffend Graugans, Stockente, Schellente und Gänsesäger.

RALLEN

Das Blässhuhn kommt in fast allen Landschaften an stehenden und langsam fließenden Gewässern unterschiedlicher Ausprägung vor (Binnenseen, große und kleine Teiche, Altwasser, Sumpfgebiete, Tümpel, etc.). Meist Schwimmnest durch Äste bzw. im Röhricht

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verankert, auch auf dem Boden im Uferbereich. Eine Betroffenheit ist aufgrund fehlender Gewässer (Schwimmnest) mit hoher Wahrscheinlichkeit auszuschließen.

Das Teichhuhn bevorzugt strukturreiche Verlandungszonen und Uferpartien von steh-enden und langsam fließenden nährstoffreichen Gewässern des Tieflandes, möglichst mit vorgelagerter Schwimmblattvegetation. Nest meist im Röhricht, in Büschen oder Bäumen am oder über dem Wasser. Eine Betroffenheit ist aufgrund fehlender Gewässer sowie Röhricht, Büsche und Bäume direkt am Wasser mit hoher Wahrscheinlichkeit auszu-schließen.

Die Wasserralle lebt in Verlandungszonen von Seen, Altwassern und Teichen. Röhrichte, Seggenriede, Rohrkolbenbestände im Bereich von Flachwasserzonen, auch Weiden- und Erlenbrüche. Nest gut versteckt, im Röhricht zwischen Halmen oder auf schwimmenden Schilfhalmen, in Seggenbulten. Eine Betroffenheit ist aufgrund fehlender Gewässer und Röhricht, wo das Nest zwischen Halme gebaut wird mit hoher Wahrscheinlichkeit auszu-schließen.

Der Wachtelkönig lebt in großräumigen, offenen bis halboffenen Niederungslandschaften. Niedermoore, Marschen, auch ackerbaulich geprägte Fluss- und Talauen des Berglandes. Feuchtwiesen mit hochwüchsigen Seggen, Wasserschwaden oder Rohrglanzgrasbe-ständen. Typische Wiesenvogelart. Bodenbrüter. Neststand bei ausreichender Vegeta-tionshöhe mitten in Wiesen oder Feldern, Randbereich von niedrigen Gebüschen, Feld-hecken, Bäumen. Es handelt sich um eine Wiesenvogelart. Es sind somit vermutlich keine geeigneten Neststandorte vorhanden gewesen.

Anhaltspunkte für ein Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände liegen nicht vor [].

REGENPFEIFER

Der Flussregenpfeifer ist heute fast ausschließlich in künstlichen Lebensräumen wie Kies- und Sandgruben, Spülfelder, Schlammdeponien, Klärteichen, etc. vorzufinden. Nest auf kahler übersichtlicher Fläche mit kiesigem bzw. schottrigem Untergrund. Solche Strukturen sind im Plangebiet nicht vertreten gewesen. Dort war Wald vorherrschend. Eine Betrof-fenheit ist somit mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht anzunehmen.

Der Kiebitz kommt in weitgehend offener Landschaft vor, unterschiedliche Biotope wie Salzwiesen, Grünland, Äcker, Hochmoore, Heideflächen, auch Flugplätze, abgelassene Teiche und Schotterplätze. Nest geringfügig erhöht an kahl bis spärlich bewachsener, trockener Stelle. Nestmulde ohne Deckung. Ein Vorkommen des Kiebitzes ist aufgrund fehl-ender günstiger Strukturen nicht anzunehmen. Es handelt sich nicht um offene Land-schaften, sondern um Wald.

Anhaltspunkte für ein Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände liegen nicht vor [].

SCHNEPFENVÖGEL

Die Waldschnepfe kommt in ausgedehnten, reich gegliederten Waldbeständen in Nieder-ungen und bis in die Hochlagen der Mittelgebirge vor (bevorzugt Auwälder, Eichenhain-buchenwälder, teilentwässerte Hochmoore, etc.). Nest meist am Rand eines geschlossenen

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Baumbestandes (an Waldlichtungen, Wegrändern), meist ohne Deckung. Es ist nicht aus-zuschließen, dass die Waldschnepfe an Wegrändern innerhalb des Waldes ihr Nest gebaut haben könnte.

Der Flussuferläufer hat seinen Lebensraum an sandig-kiesigen, vegetationsarmen, aber auch mit Gehölzen bewachsenen Flussufern, oft auf Flussinseln, seltener an Stillgewässern, vom Flachland bis in die Gebirgstäler. Nest auf kiesigem oder sandigem Grund, versteckt an höher liegenden Bereichen (geschützt durch krautige Vegetation, Treibholz, Baum-stümpfe). Eine Betroffenheit ist aufgrund fehlender Gewässer und geeigneter Neststand-orte mit hoher Wahrscheinlichkeit auszuschließen.

Anhaltspunkte für ein Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände liegen nicht vor [].

MÖWEN

Die Silbermöwe lebt in Dünengebieten und auf Salzwiesen an der Nord- und Ostseeküste. Hauptvorkommen auf Inseln und Nehrungen. Nest auf trockenem Untergrund, in schüt-terer sowie in dichter teilweise hoher Grasvegetation, auch an vegetationslosen Stellen. Eine Betroffenheit ist aufgrund fehlender Gewässer mit hoher Wahrscheinlichkeit aus-zuschließen.

Die Lachmöwe lebt in offenen Feuchtgebietslandschaften. Im Binnenland Brutplätze in Ver-landungszonen oder auf Inseln von Binnenseen, Altwässern, Weihern und künstlichen Stillgewässern. Nest auf fester trockener Unterlage, teils mit grobem Nistmaterial hoch-gebaut. Eine Betroffenheit ist aufgrund fehlender Gewässer mit hoher Wahrscheinlichkeit auszuschließen.

Anhaltspunkte für ein Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände liegen nicht vor [].

ZUSAMMENFASSUNG

Beeinträchtigungen auf die folgenden Arten sind nicht auszuschließen: Schwarzmilan, Rotmilan, Wespenbussard, Haselhuhn, Eisvogel, Raufußkauz, Uhu, Mittelspecht, Schwarz-specht, Grauspecht, Wendehals, Graugans, Stockente, Schellente und Gänsesäger (Worst-Case).

Für alle weiteren beschriebenen planungsrelevanten Vogelarten ist mit hoher Wahrschein-lichkeit mit keiner Beeinträchtigung zu rechnen.

Da jedoch alle europäischen Brutvogelarten geschützt sind, ist auch von einer Betroffenheit von ubiquitär verbreiteten Vogelarten auszugehen (Worst-Case).

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3.2 Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie

Es folgt eine Abschätzung und Bewertung zum Vorkommen der relevanten Artengruppen bzw. einzelnen Arten einer Artengruppe.

FARN- UND BLÜTENPFLANZEN

Die einzige gelistete Pflanzenart des TK-Rasters ist der Frauenschuh. Es handelt sich um eine typische Art lichter Wälder, wärmebegünstigter Waldrandbereiche, Säume und Wald-lichtungen. Selten ist sie auf Halbtrockenrasen zu finden. Die Art meidet besonnte, trockene und stark austrocknende Standorte. Vor allem Kiefern- und Fichtenbestände wer-den gerne besiedelt. Es ist nicht anzunehmen, dass der Frauenschuh im Plangebiet vorzu-finden war, da die entsprechenden Voraussetzungen nicht gegeben sind bzw. waren. Auch die Umgebung entspricht nicht den Anforderungen der Art. Es handelte sich vermutlich um einen geschlossenen Waldbestand (möglicherweise überwiegend Laubgehölze, keine aus-gedehnten Nadelgehölzbestände)

Anhaltspunkte für ein Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände liegen nicht vor [].

REPTILIEN

Reptilien benötigen mosaikartige Kleinstrukturen, die aus ausreichend Versteckmöglich-keiten, sandigen Untergründen für die Eiablage sowie Sonnenplätzen zur Thermoregula-tion und geeigneten Jagdhabitaten bestehen.

Die Schlingnatter bevorzugt trocken-warme, kleinräumig gegliederte Landschaften mit steinigen Elementen, Totholz, u.a.

Die Zauneidechse ist in von Menschen geprägten Lebensräumen wie Weinberge, Gärten, Böschungen, etc. zu finden, wichtig sind außerdem Sonnen-, Versteck- und Eiablageplätze.

Die Mauereidechse lebt meist in wärmebegünstigten Stein- und Felslebensräumen mit Sonnen-, Versteck- und Eiablageplätzen.

Die Westliche Smaragdeidechse benötigt wärmebegünstigte, sonnenexponierte Hang-bereiche unterschiedlicher Neigung mit ausreichenden Versteckmöglichkeiten, optimale Luftfeuchtigkeit und Sonnenplätze, v.a. Rebhänge und Magerrasen, selten an Waldrändern. Wichtig ist ein Mosaik von Strukturen.

Reptilien sind auf Grund der vergangenen vorherrschenden Gegebenheiten (u.a. keine mosaikartig geprägte Landschaft, keine Kleinststrukturen sowie Eiablageplätze) im Plan-gebiet nicht zu erwarten. Dieses eignet sich nicht als Lebensraum, da es sich um ein Wald-gebiet handelte.

Anhaltspunkte für ein Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände liegen nicht vor [].

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KÄFER

Der Eremit ist in wärmegeprägten Wäldern mit altem Laubbaumbestand zu finden. Es-sentiell ist das Vorhandensein von alten Höhlenbäumen. Sekundärlebensräume bilden Baumbestände außerhalb von Wäldern wie z.B. Parks, Alleen oder Kopfbäume. Ob sich in dem Bereich, wo sich aktuell der Sportplatz inkl. Nebengebäude erstreckt, ältere Höhlen-bäume befunden haben, kann nicht ausgeschlossen werden. Im Falle der Worst-Case-Annahme muss davon ausgegangen werden, dass solche Bäume dort vertreten waren und somit auch der Eremit als betroffene Art gilt.

Anhaltspunkte für ein Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände liegen vor, sind jedoch durch Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen voraussichtlich zu vermeiden [].

LIBELLEN

Die Asiatische Keiljungfer findet man in strömungsberuhigten Abschnitten und Zonen von Flüssen. Imagos benötigen blütenreiche Lebensräume wie z.B. Brachen, Uferröhrichte, Waldränder und -lichtungen. Auf Grund fehlender Gewässerstrukturen im Plangebiet ist ein Vorkommen nicht zu erwarten. Als Lebensraum ist es folglich ungeeignet.

Anhaltspunkte für ein Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände liegen nicht vor [].

SCHMETTERLINGE

Der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling bevorzugt als Lebensraum frische bis feuchte, oft verbrachte Bereiche von Gold- und Glatthaferwiesen. Zudem ist er auch auf Feucht- und Streuwiesen sowie entlang von Fließgewässern und Grabenrändern, auf wenig genutzten Weiden und Wiesenbrachen zu finden. Entscheidend ist das Vorkommen des Großen Wiesenknopfs und der Wirtsameise. Direkt innerhalb des Plangebietes liegen keine geeigneten Habitate vor. Angrenzend könnte er auf der Streuobstwiese zu finden sein. Mit hoher Wahrscheinlichkeit sind keine Beeinträchtigungen auf die Art zu erwarten.

Der Nachtkerzenschwärmer hält sich an Wiesengräben, Bach- und Flussufern, auf jüngeren Feuchtbrachen, nassen Staudenfluren, niedrigwüchsigen Röhrichten sowie Feuchtkies- und Feuchtschuttfluren auf. Auch an Gartenteichen, Weidenröschenbeständen in weniger feuchten bis trockenen Ruderalfluren und auf Industriebrachen sowie Bahn- und Hoch-wasserdämmen ist er aufzufinden. Auf Grund fehlender geeigneter Strukturen ist nicht mit einem Vorkommen der Art zu rechnen.

Anhaltspunkte für ein Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände liegen nicht vor [].

AMPHIBIEN

Alle heimischen Amphibienarten bevorzugen als Fortpflanzungs- und Laichgewässer einen Komplex aus Stillgewässern und geeigneten Landlebensräumen, wo sie sich außerhalb der Paarungs- und Laichzeit aufhalten.

Die Geburtshelferkörte bevorzugt offene, kaum bewachsene Bereiche in sonniger Lage in direkter Nachbarschaft zu Laichgewässern.

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Die Kreuzkröte ist in trocken-warmen Lebensräumen mit spärlicher Vegetation und grab-fähigem Untergrund zu finden, auch Brachflächen im Siedlungsbereich werden aufgesucht.

Der Kammmolch bevorzugt größere Feuchtgrünlandbestände im Wechsel mit Hecken und Wäldern sowie Kleingewässer.

Die Gelbbauchunke war ursprünglich in Auen verbreitet. Heute findet man sie vorwiegend in vom Menschen geschaffenen Lebensräumen wie z.B. Steinbrüche.

Die Knoblauchkröte hat ihre idealen Lebensräume in der offenen Agrarlandschaft und in Heidegebieten mit grabfähigen Böden und nährstoffreichen Weihern/Teichen.

Die Wechselkröte ist ein ursprünglicher Steppenbewohner und bevorzugt dementsprech-end trockenwarme und offene Kulturlandschaften mit grabbaren Böden und lückigem Pflanzenbewuchs.

Der Laubfrosch besiedelt Landschaften mit hohem Grundwasserspiegel und reichhaltigem Angebot an Laichgewässern.

Der Moorfrosch ist auf Feucht- und Nasswiesen sowie in Moorlandschaften zu finden. Der Springfrosch bevorzugt lichte, stillgewässerreiche Laubmischwälder, Waldränder und Waldwiesen.

Ein Vorkommen bzw. eine Beeinträchtigung der Amphibien-Arten kann mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden, da im Planareal keine geeigneten Strukturen vorliegen wie Gewässer und Landlebensräume.

Anhaltspunkte für ein Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände liegen nicht vor [].

MUSCHELN

Die Bachmuschel ist ein typischer Bewohner sauberer Fließgewässer mit strukturiertem Substrat und abwechslungsreicher Ufergestaltung. Die Art lebt in schnell fließenden Bäch-en und Flüssen. Jungmuscheln benötigen Sohlsubstrat (Flüsse, Bäche). Die adulten Musch-eln sind auf ufernahe Flachwasserbereiche angewiesen. Ein Vorkommen der Bachmuschel ist nicht anzunehmen, da Gewässerstrukturen direkt innerhalb des Areals fehlen.

Anhaltspunkte für ein Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände liegen nicht vor [].

SÄUGETIERE I: LUCHS, HASELMAUS UND WILDKATZE

Die meisten heutigen Vorkommen des Luchses in Europa liegen in waldreichen Landschaft-en. Die Reviere müssen neben ihrer enormen Größe auch die Faktoren Störungsarmut und Durchlässigkeit (Unzerschnittenheit) aufweisen. Von großer Bedeutung sind trockene, geg-en Wind und Regen geschützte Ruhe- und Wurfplätze, die meist auch einen guten Über-blick über die Landschaft ermöglichen.

Die Haselmaus ist eine streng arboreale Art, also an Gehölze gebunden. Haselmäuse sind auch innerhalb von Siedlungen und in der Nähe von Menschen zu finden. Feldgehölze, Hecken und Ähnliches sollten dabei jedoch untereinander vernetzt sein, isolierte Gehölze

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und Sträucher werden nur sehr selten besiedelt. Die Haselmaus meidet fast ausschließlich den Boden, daher sind gehölzfreie Bereiche meist schon eine Barriere.3

Die Wildkatze kann heute als Waldart bezeichnet werden. Vor allem Randlebensräume wie z.B. Waldränder bzw. Waldinnensäume und Offenflächen wie Lichtungen, Windwurf-flächen, wieder zuwachsende Kahlschlagflächen, wenigschürige Wiesen oder Brachen im Wald werden zum Beutefang genutzt. Außerhalb der Nahrungssuche bevorzugt die Wildkatze alte Laubwälder, vor allem Eichen- und Buchenmischwälder. Bäche, Waldauen und Waldwege aber auch Hecken werden sowohl zur Nahrungssuche als auch als Wan-derwege genutzt.

Auf Grund der möglichen Habitatstrukturen, die vor der Errichtung des Sportplatzes vor-kamen, kann im Falle des Worst-Case nicht ausgeschlossen werden, dass diese Strukturen für die drei Arten von Bedeutung waren.

Anhaltspunkte für ein Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände liegen vor, sind jedoch durch Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen voraussichtlich zu vermeiden [].

SÄUGETIERE II: FLEDERMÄUSE

Die Breitflügelfledermaus bezieht ihre Wochenstuben fast nur in Gebäuden, Einzeltiere findet man auch in Baumhöhlen. Zu finden ist die Art u.a. in Parks und auf Streuobstwiesen.

Die Wasserfledermaus hat ihre Quartiere in Auwäldern, auch entfernt liegenden Waldge-bieten und Siedlungen. Die Wochenstuben sind vor allem in Baumhöhlen zu finden.

Die Fransenfledermaus ist vorwiegend in Wäldern, aber auch in Parks und auf Obstwiesen zu finden. Sommerquartiere sind vorwiegend in Baumhöhlen.

Der Große Abendsegler ist eine typische Laubwaldart (Au-, Buchen- und Eichenwälder). Vor allem Spechthöhlen dienen als Sommerquartier.

Die Rauhautfledermaus lebt in reich strukturierten Waldhabitaten. Die Quartiere sind in Rindenspalten und Baumhöhlen zu finden.

Die Zwergfledermaus kommt in nahezu allen Habitaten vor. Einzeltiere sind auch in Bäumen zu finden.

Das Braune Langohr kommt in Wäldern, offenen Baum- und Buschlandschaften wie in Parks vor. Quartiere befinden sich in Bäumen und Gebäuden.

Das Graue Langohr ist eine Dorffledermaus und hält sich vorwiegend in Gebäuden auf. Die Zweifarbfledermaus findet man im waldigen Bergland, Steppenregionen und Großstädten. Wochenstuben sind meist an Gebäuden zu finden.

Die Bechsteinfledermaus ist eine typische Fledermaus der Eichen- und gemäßigten Buchen-wäldern. Quartiere sind u.a. in Baumhöhlen und Stammanrissen zu finden.

Das Große Mausohr kommt in Gebieten mit hohem Waldanteil vor. Wochenstuben sind vor allem in Gebäuden.

3 (Bayerisches Landesamt für Umwelt, 2017)

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Die meisten Gebäudefledermäuse sind ursprüngliche Höhlen- oder Felsspaltenbewohner, entsprechend nutzen sie heute Dächer oder Fassadenspalten, die ähnliche Eigenschaften aufweisen müssen wie die natürlichen Quartiere. Winterschlafende Fledermäuse sind ebenfalls an Gebäuden zu finden, vor allem Spaltenbewohner wie Abendsegler, Zwerg- und Zweifarbfledermaus. Auf Dachböden findet man u.a. auch Breitflügelfledermäuse und Graue Langohren. Gebäudefledermäuse, die Quartiere und/oder Wochenstuben auf Dach-böden bzw. an Häusern, Scheunen oder z.B. Berghütten beziehen, können ausgeschlossen werden, da innerhalb des Areals keine Gebäude betroffen sind.

Baumfledermäuse findet man nicht nur in typischen Spechthöhlen, sondern auch in allen Arten von Spalten, Rissen und abstehender Borke. Auch die Höhe der Quartiere kann variieren. Bechsteinfledermäuse können selbst Stammfußhöhlen in Niederwäldern nutzen, aber auch Spechthöhlen in über 20 m Höhe. Mops- Brandt- und Nymphenfledermäuse findet man eher in Spalten hinter abgeplatzter Rinde oder abgestorbenen Ästen in großer Höhe. Sowohl Spechthöhlen, Spalten, Stammrisse und Stammfußhöhlen, als auch absteh-ende und abgeplatzte Rinde sowie Fäulnishöhlen (durch Astabbruch) können Quartiere für Fledermäuse darstellen. Fledermausarten, die Baumhöhlen als Quartier/Baumhöhlen alter Bäume als Wochenstube nutzen bzw. Spalten, Risse oder sonstige geeignetere Strukturen besiedeln, können nicht ausgeschlossen werden, da alte Gehölze mit Rissen und Spalten in der Vergangenheit vorzufinden waren (Worst-Case). Zudem könnte das Plangebiet als Jagdraum von verschiedenen Fledermausarten aufgesucht worden sein.

Da mindestens eine Fledermaus-Art potentiell betroffen ist, gilt diese als Schirmart.

Anhaltspunkte für ein Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände liegen vor, sind jedoch durch Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen voraussichtlich zu vermeiden [].

ZUSAMMENFASSUNG

Beeinträchtigungen auf Farn- und Blütenpflanzen, Reptilien, Libellen, Schmetterlinge, Am-phibien und Muscheln des relevanten TK25-Rasters können höchstwahrscheinlich ausge-schlossen werden, da keine geeigneten Lebensraumstrukturen vorliegen. Somit ist nicht davon auszugehen, dass diese planungsrelevanten Arten bzw. Artengruppen vom geplan-ten Vorhaben betroffen sind.

Allerdings kann für die Artengruppen Käfer (Eremit) und Säugetiere (Luchs, Haselmaus, Wildkatze, Fledermäuse) nicht ausgeschlossen werden, dass es zu Beeinträchtigungen ge-kommen ist (Worst-Case).

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4 Prüfung der Verbotstatbestände

4.1 Europäische Vogelarten

Tötungs-/Verletzungsverbot gem. § 44 Abs. 1 Nr. 1:

Durch das Abschieben des Oberbodens, der Entfernung der Vegetation und der Rodung von Gehölzen könnte es zur Tötung bzw. Verletzung von dort brütenden Arten gekommen sein (siehe Arten Kap. 3.1, sowie ubiquitär verbreitete Vogelarten): Worst-Case.

Störungsverbot gem. § 44 Abs. 1 Nr. 2:

Licht-, Lärm- und Schadstoffemissionen sowie Bewegungsreize durch Fahrzeuge und Personen stellen potentielle Störungen dar (vor allem bedingt durch den Sportplatz).

Zerstörungsverbot von Fortpflanzungs- und Ruhestätten gem. § 44 Abs. 1 Nr. 3:

Durch die Arbeiten könnten Brut- (Nester) und Ruhestätten zerstört worden sein (Worst-Case).

Die Verbotstatbestände gem. § 44 BNatSchG werden in Bezug auf Europäische Vögel erfüllt.

4.2 Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie

Tötungs-/Verletzungsverbot gem. § 44 Abs. 1 Nr. 1:

Durch die Arbeiten ist nicht davon auszugehen, dass die folgenden planungsrelevanten Artengruppen des TK25-Rasters betroffen waren: Farn- und Blütenpflanzen, Reptilien, Libellen, Schmetterlinge, Amphibien und Muscheln.

Jedoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Eremit und Arten aus der Gruppe der Säugetiere (Luchs, Haselmaus, Wildkatze und baumhöhlenbewohnende Fledermäuse) durch das Vorhaben getötet oder verletzt wurden (Worst-Case).

Störungsverbot gem. § 44 Abs. 1 Nr. 2:

Licht-, Lärm- und Schadstoffemissionen sowie Bewegungsreize durch Fahrzeuge und Personen stellen potentielle Störungen dar (vor allem bedingt durch den Sportplatz).

Zerstörungsverbot von Fortpflanzungs- und Ruhestätten gem. § 44 Abs. 1 Nr. 3:

Durch die Arbeiten ist nicht davon auszugehen, dass die folgenden planungsrelevanten Artengruppen des TK-Rasters betroffen waren: Farn- und Blütenpflanzen, Reptilien, Li-bellen, Schmetterlinge, Amphibien und Muscheln.

Durch die Arbeiten könnten Fortpflanzungs- und Ruhestätten zerstört worden sein (Eremit, Luchs, Haselmaus, Wildkatze, baumhöhlenbewohnende Fledermäuse): Worst-Case.

Die Verbotstatbestände gem. § 44 BNatSchG werden in Bezug auf die Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie erfüllt.

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5 Ausgleichsmaßnahmen

Es werden allgemeine Ausgleichsmaßnahmen aufgelistet4, die für die potentiell betroffen-en planungsrelevanten Arten geeignet sind. Eine genauere Beschreibung der Ausgleich-smaßnahmen und deren detaillierte Durchführung sind in einem abgestimmten Maßnahm-enkatalog aufzuführen.

I. Europäische Vogelarten

A1: Ausgleichsmöglichkeiten Schwarzmilan

▪ Nutzungsverzicht von Einzelbäumen/Erhöhung des Erntealters in Altholzbeständen ▪ Entwicklung und Pflege von Nahrungshabitaten (Grünland) ▪ Gewässerrenaturierung, Entwicklung von Nahrungsgewässern

A2: Ausgleichsmöglichkeiten Rotmilan

▪ Nutzungsverzicht von Einzelbäumen/Erhöhung des Erntealters in Altholzbeständen ▪ Entwicklung und Pflege von Extensivgrünland ▪ Entwicklung und Pflege von Extensivacker

A3: Ausgleichsmöglichkeiten Wespenbussard

▪ Nutzungsverzicht von Einzelbäumen/Erhöhung des Erntealters in Altholzbeständen ▪ Optimierung von Nahrungshabitaten im Offenland (Grünland, Waldränder) ▪ Optimierung von Waldbereichen (Auflichtungen, Anlage von Schneisen, Anlage von

Waldlichtungen)

A4: Ausgleichsmöglichkeiten Haselhuhn

▪ Neuschaffung von geeigneten Habitatflächen ▪ Verbesserung wenig geeigneter Habitatflächen ▪ Erhalt von Niederwaldflächen ▪ Auflichtung von durchwachsenen Eichenbeständen

A5: Ausgleichsmöglichkeiten Eisvogel

▪ Schaffung/Optimierung von Brutstätten durch Abstechen von Böschungen ▪ Schaffung künstlicher Brutwände, Anlage künstlicher Brutröhren ▪ Naturnahe Gestaltung von Fließgewässerabschnitten

A6: Ausgleichsmöglichkeiten Raufußkauz

▪ Erhalt höhlenreicher Altholzbestände (Nutzungsverzicht von Einzelbäumen/Erhöh-ung des Erntealters in Altholzbeständen)

▪ Anbringung von Nisthilfen ▪ Strukturierung einförmiger Altersklassen-Nadelholzbestände

A7: Ausgleichsmöglichkeiten Uhu

▪ Optimierung von Brutstandorten/Anlage von Nistnischen in Felsen ▪ Entwicklung und Pflege von Extensivgrünland

4 Überwiegend genutzte Quelle: (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, 2018)

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▪ Strukturierung ausgeräumter Offenlandschaften ▪ Gewässerneuanlage, Gewässerrenatuierung schonende Gewässerunterhaltung ▪ Entwicklung von Extensivacker und Brachen

A8: Ausgleichsmöglichkeiten Mittelspecht

▪ Maßnahmen zur Optimierung/Schaffung geeigneter Habitate: Nutzungsverzicht/ Erhöhung des Erntealters in Altholzbeständen/Förderung von stehendem Totholz

▪ Förderung von rauhborkigen Baumarten ▪ Auflichtung dichter Bestände ▪ Anlage von Höhleninitialen ▪ Anbringen von künstlichen Baumhöhlen

A9: Ausgleichsmöglichkeiten Schwarzspecht

▪ Nutzungsverzicht/Erhöhung des Erntealters in Altholzbeständen/Förderung von stehendem Totholz

▪ Anbringen von künstlichen Nisthilfen, Fräsen von Baumhöhlen ▪ Anlage von Höhleninitialen ▪ Strukturierung von Waldbeständen

A10: Ausgleichsmöglichkeiten Grauspecht

▪ Nutzungsverzicht/Erhöhung des Erntealters in Altholzbeständen/Förderung von stehendem Totholz

▪ Anlage von Höhleninitialen ▪ Anbringen von künstlichen Nisthilfen, Fräsen von Baumhöhlen ▪ Entwicklung von Nahrungshabitaten: Extensivgrünland ▪ Strukturierung von Waldbeständen

A11: Ausgleichsmöglichkeiten Wendehals

▪ Nutzungsverzicht/Erhalt von strukturreichen Landschaften mit Extensivgrünland, Weiden und Streuobstwiesen

▪ Schaffung von Bruthöhlen

A12: Ausgleichsmöglichkeiten Graugans

▪ Optimierung von geeigneten Nahrungsgewässern ▪ Optimierung von geeigneten Ruhegewässern

A13: Ausgleichsmöglichkeiten Stockente

▪ Optimierung von geeigneten Nahrungsgewässern ▪ Optimierung von geeigneten Ruhegewässern

A14: Ausgleichsmöglichkeiten Schellente

▪ Optimierung von geeigneten Nahrungsgewässern

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▪ Optimierung von geeigneten Ruhegewässern

A15: Ausgleichsmöglichkeiten Gänsesäger

▪ Optimierung von geeigneten Nahrungsgewässern ▪ Optimierung von geeigneten Ruhegewässern

II. Arten des Anhangs IV FFH-RL

A16: Ausgleichsmöglichkeiten Eremit

▪ Aufgabe historischer Nutzungsformen wie Hutewaldwirtschaft oder Korbflechterei ▪ Sicherung von lichten Wäldern mit einzelnstehenden Bäumen mit Beweidung, um

eine Beschattung durch Aufwuchs jüngerer Bäume zu verhindern ▪ Neupflanzung von Kopfweiden

A17: Ausgleichsmöglichkeiten Haselmaus

▪ Umwandlung monoton gleichaltriger Bestände in strukturreiche ungleichaltrige Be-stände

▪ Anlage von arten- und strukturreichen Waldinnen- und -außenmäntel ▪ Installation von Haselmauskästen/Wurfboxen und Reisighaufen ▪ Anlage von Gehölzen (zwecks Verbesserung des Habitatverbunds)

A18: Ausgleichsmöglichkeiten Luchs

▪ Nutzungsextensivierung im Wald/Waldbauliche Maßnahmen ▪ Sicherung von zusammenhängenden, strukturreichen Wäldern ▪ Durchgängigkeit der Landschaft verbessern ▪ Anlage von Grünbrücken und Unterführungen bei bestehenden Straßen

A19: Ausgleichsmöglichkeiten Wildkatze

▪ Nutzungsextensivierung im Wald/Waldbauliche Maßnahmen ▪ Umwandlung monoton gleichaltriger Bestände in strukturreiche ungleichaltrige Be-

stände ▪ Anlage von Schneisen/Waldlichtungen, Entwicklung von arten- und strukturreichen

Waldinnen- und -außenmänteln ▪ Installation von Wurfboxen oder alternativen Geheckmöglichkeiten ▪ Anlage von Gehölzen; Gewässersanierung ▪ Anlage von Extensivgrünland (Wiese); Anlage von Feucht- (und Nass-)grünland

A20: Ausgleichsmöglichkeiten für baumhöhlenbewohnende/Riss- und Spaltenbesiedelnde Fledermäuse

▪ Installation von Fledermauskästen (alle Arten betreffend) ▪ Entwicklung/Förderung von Baumquartieren (z.B. Rauhautfledermaus, Wasserfle-

dermaus und Abendsegler) ▪ Anbohren von Bäumen bzw. Fräsen von Initialhöhlen (z.B. Bechsteinfledermaus) ▪ Anlage von Quartieren an/in gewässernahen Bauwerken (für Wasserfledermaus) ▪ Anlage von Quartieren in/an Gebäuden/Stallungen (für Fransenfledermaus)

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▪ Neuschaffung von Spaltenquartieren an/in Gebäuden als Sommerquartier oder an Jagdkanzeln/-hütten (für Zwergfledermaus)

▪ Neuschaffung von Spaltenquartieren an/in Gebäuden als Winterquartier (für Zwe-rgfledermaus)

▪ Erweiterung des Quartierangebotes im Siedlungsbereich (z.B. Braunes Langohr) ▪ Sanierung von Winterquartieren (z.B. Braunes Langohr, Bechsteinfledermaus und

Fransenfledermaus) ▪ Anlage von linienhaften Gehölzstrukturen (z.B. Zwergfledermaus, Wasserfleder-

maus und Fransenfledermaus) ▪ Anlage/Optimierung von Gewässern (für Wasserfledermaus) ▪ Anlage von arten- und strukturreichen Waldinnen- und -außenmänteln (Verdichten

von Waldrändern) (z.B. Zwergfledermaus und Braunes Langohr) ▪ Strukturanreicherung von Wäldern (z.B. Zwergfledermaus, Bechsteinfledermaus

und Braunes Langohr)

Zudem sind für ubiquitär verbreitete Vogelarten Nistkästen im Umkreis anzubringen.

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6 Zusammenfassung

Im Rahmen dieses Berichtes erfolgte eine Abschätzung der potentiellen Betroffenheit der planungsrelevanten Arten des Plangebietes. Die Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG wurden überprüft.

Aufgrund der vorliegenden Habitatvoraussetzungen kann eine Beeinträchtigung der plan-ungsrelevanten Arten/Artengruppen der FFH-Richtlinie (Farn- und Blütenpflanzen, Repti-lien, Libellen, Schmetterlinge, Amphibien und Muscheln) ausgeschlossen werden.

Beeinträchtigungen auf Käfer (Eremit) und Säugetiere (Luchs, Haselmaus, Wildkatze, baumhöhlenbewohnende Fledermäuse) können nicht ausgeschlossen werden (Worst-Case). Auch planungsrelevante Brutvogelarten müssen mit Annahme des Worst-Case als potentiell betroffen angesehen werden: Schwarzmilan, Rotmilan, Wespenbussard, Hasel-huhn, Eisvogel, Raufußkauz, Uhu, Mittelspecht, Schwarzspecht, Grauspecht, Wendehals, Graugans, Stockente, Schellente und Gänsesäger. Auch ist von einer potentiellen Betrof-fenheit ubiquitär verbreiteter Vogelarten auszugehen.

Entsprechend sind die angegebenen Ausgleichsmaßnahmen (Kapitel 5) zu beachten.

Mark Baubkus, M.Sc. Kuhnhöfen, 24. November 2018 Tanja Baubkus, M.Sc.

(Ort, Datum) (Unterschrift)

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7 Quellenverzeichnis

Bayerisches Landesamt für Umwelt. (2018). Haselmaus (Muscardinus avellanarius). Von www.lfu.de: http://www.lfu.bayern.de/natur/sap/arteninformationen/steckbrief/zeige?stbname=Muscardinus+avellanarius abgerufen

Bundesamt für Naturschutz. (2018). Internethandbuch zu den Arten der FFH-Richtlinie Anhang IV. Von http://www.ffh-anhang4.bfn.de/ abgerufen

Dietz, C., & Kiefer, A. (2014). Die Fledermäuse Europas. Kennen, bestimmen, schützen. Franckh Kosmos Verlag.

Froelich & Sporbeck. (2011). Mustertext Fachbeitrag Artenschutz Rheinland-Pfalz. Hinweise zur Erarbeitung eines Fachbeitrags Artenschutz gem. §§ 44, 45 BNatSchG. Potsdam: Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz.

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen. (Oktober 2018). Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. Von http://artenschutz.naturschutzinformationen.nrw.de/artenschutz/de/arten/gruppe abgerufen

Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz. (2018). ARTeFAKT - Arten und Fakten. Von http://www.artefakt.rlp.de/ abgerufen

LANIS. (2018). Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz. Von http://map1.naturschutz.rlp.de/kartendienste_naturschutz/index.php abgerufen

Rimvydas, J., & Büchner, S. (2010). Die Haselmaus. Hohenwarsleben: Westarp Wissenschaften.

Südbeck, P., Andretzke, H., Fischer, S., Gedeon, K., Schikore, T., Schröder, K., & Sudfeldt, C. (2005). Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. Radolfzell.