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Stresstest für internationale Lieferketten Seite 3 Zukunftsmarkt ASEAN: Krisensicher Absatzchancen nutzen Seite 4 Rechtssicher reisen: Was Arbeitgeber aktuell wissen müssen Seite 16 Außenwirtschaft aktuell 07- 08 /2020

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Stresstest für internationale Lieferketten Seite 3

Zukunftsmarkt ASEAN: Krisensicher Absatzchancen nutzen Seite 4

Rechtssicher reisen: Was Arbeitgeber aktuell wissen müssen Seite 16

Außenwirtschaft aktuell07- 08 / 2020

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Außenwirtschaft aktuell 07-08 / 2020 | 32 | Außenwirtschaft aktuell 07–08 / 2020

Inhalt

Durch regulatorische Erleichterungen im Rahmen von internatio-nalen Abkommen wie etwa Zollsenkungen oder Grenzöffnungen, wurde der grenzüberschreitende Waren- und Dienstleistungs-austausch in den letzten Jahrzehnten immer mehr erleichtert. Transaktions- und Transportkosten sanken, die Ein- und Ausfuhr wurde erleichtert, industrielle Standards wurden angepasst. Fer-tigungs-, Vertriebs und Sourcing-Prozesse sind heute weltweit eng miteinander verzahnt. Neue Wettbewerber und Wirtschafts-mächte, vor allem in Asien, konnten sich etablieren. Dieser Wett-bewerb im ökonomischen Umfeld ging mit einem Wettbewerb in der politischen Arena einher – mit der Konsequenz, dass tarifäre und nicht-tarifäre Handelshürden zunahmen und regulatorische Instrumente wie die Exportkontrolle eingesetzt werden, um den Handel zu hemmen oder an bestimmte Bedingungen zu knüpfen. Die Welthandelsorganisation (WTO) schätzt, dass der Welthandel 2020 deshalb um 13 bis 32 Prozent zurückgeht. Unternehmen, die international agieren, müssen auf diese Tendenzen antworten. Ein kompletter Rückzug aus den internationalen Aktivitäten und die Konzentration auf das Inlandsgeschäft sind keine Alternative. Vielmehr gilt es, die komplexer werdende Wertschöpfungskette immer wieder neu anzupassen.

Die Coronakrise zeigt eindrücklich, wie viele Industriebranchen mit internationaler Arbeitsteilung unter Lieferkettenproblemen leiden. Nach einer Blitzumfrage der baden-württembergischen Industrie- und Handelskammern (IHKs) Anfang Mai stellt für 27 Prozent der befragten Unternehmen eine gestörte Wertschöp-fungskette ein Problem dar und 16 Prozent der Unternehmen planen die Suche nach neuen Lieferanten. Die Zulieferstruktur überprüfen müssen Unternehmen auch mit Blick auf die Einhal-

tung von Sozial- und Umweltstandards. Zwar ist die Corporate Social Responsibility (CSR)-Berichtspflicht nur für Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern verpflichtend und über das geplan-te Lieferkettengesetz ist noch nicht entschieden. Trotzdem betrifft CSR nicht nur große Unternehmen: Wo diese sich für ein gesell-schaftlich verantwortungsvolles Lieferkettenmanagement einset-zen, achten sie auch auf den Umgang ihrer kleineren Lieferanten mit dem Thema. Die Entwicklung verstärken dürfte die 2021 in Kraft tretende EU-Verordnung für Konfliktmineralien. Das Thema CSR ist also auch für kleine Unternehmen Risiko und Chance zu-gleich, wenn große Kunden ihre Lieferketten neu bewerten.

Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es für Unternehmen?

Das Wirtschaftsministerium des Landes Baden-Württemberg hat ein neues, kostenloses Programm „Krisenberatung Corona“ auf-gelegt. Es kann zur Bewertung der unternehmerischen Lage, zur Prüfung der Liquiditätssicherung sowie zur Entwicklung einer Strategie zur Krisenüberwindung eingesetzt werden und schließt die Prüfung der nationalen und internationalen Zulieferstruktur ein. Um regionale Lieferketten zu stärken, wurde die Koopera-tionsbörse www.b2b.region-stuttgart.de lanciert. Unternehmen, mit Fragen zu internationalen Lieferketten oder zu Förderpro-grammen zur Neuausrichtung der Lieferantenstruktur können sich an die neu geschaffene IHK-Kontaktstelle Lieferketten der IHK Region Stuttgart unter der E-Mail-Adresse [email protected] wenden. Die deutschen Auslands-handelskammern sowie das Netzwerk Enterprise Europe unter-stützen ebenfalls bei der Suche nach Kooperationspartnern. Der NAP-Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung (AWE) bietet mit dem kostenlosen CSR-Risiko-Check Unternehmen eine erste Einschätzung zur loka-len Menschenrechtssituation in Entwicklungs- und Schwellenlän-dern sowie zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen.

Thomas Bittner, IHK Region Stuttgart

In der aktuellen Berichterstattung zur Corona-Pandemie taucht immer wieder das Schlagwort Lieferkette auf – zunächst einmal nichts anderes als die Tatsache, dass Unternehmen nicht den gesam-ten Wertschöpfungsprozess ihrer Produkte selbst beherrschen, sondern auf Zulieferungen angewiesen und selbst Zulieferer sind. Warum wird das Lieferketten-Thema derzeit so prominent verhandelt?

Stresstest für internationale LieferkettenInhalt

Außenwirtschaft Spezial

Stresstest für internationale Lieferketten 3

Titelthema

Absatzchancen in ASEAN-Staaten krisensicher nutzen 4–7

Internationaler Warenverkehr 8–11

Länder und Märkte

Italien: Wege aus der Krise nach dem Lockdown 12

Kostenloses Übersetzungstool der EU 13

Schlaglicht Afrika / Schlaglicht Korea 13

Branchen International

Krisenzeiten und Entwicklungen 14–15

Rechtssicher auf Auslandsmärkten

Berufliches Reisen innerhalb Europas 16–17

Die Auslandsdienstreise in Zeiten von Corona 18–19

Finanzierung, Förderung und Ausschreibungen 20

Regional

Biomasse in Namibia: Nachhaltige Wirtschaftsförderung 21

Impressum 22

Kurz vor Schluss

Smalltalk in internationalen Geschäften richtig einsetzen 23

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23

Außenwirtschaft Spezial

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Probleme mit internationalen Lieferketten? Lesen Sie mehr dazu auf den Seiten 11, 12 und 14 dieser Ausgabe!

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Außenwirtschaft aktuell 07-08 / 2020 | 54 | Außenwirtschaft aktuell 07–08 / 2020

Pascal Brinkmann, Kanzlei Luther,

Kuala Lumpur und Singapur

Die zukunftsträchtige ASEAN-Region ist für viele Unternehmen inzwi-

schen ein wichtiger Absatz- und Beschaffungsmarkt. Die Geschwindigkeit,

mit der sich das neuartige Coronavirus (COVID-19) verbreitet hat und die

Maßnahmen zur Eindämmung seiner Ausbreitung stellen erhebliche

Herausforderungen an den unternehmerischen Alltag. Dies gilt insbeson-

dere für ausländische, in den ASEAN-Staaten aktive Unternehmen.

Wetterfest in die Zukunft

Wie Sie mit Ihren Geschäftsaktivitäten in Südostasien aktuellen Schwierigkeiten im Unternehmensalltag begegnen und für künftige Krisen aus rechtlicher Sicht gut gerüstet sind

Südostasien hat sich in den vergangenen 50

Jahren enorm entwickelt. Die ASEAN-Region soll bis 2030 zum viertgrößten Wirt-schaftsraum der Erde heran-wachsen. Dem allgemeinen Abwärtssog der vergangenen zwei Jahre konnte man sich aber auch hier nicht entzie-hen: Der Brexit, der Wirt-schaftskonflikt zwischen den USA und China, und nicht zuletzt die noch immer an-dauernde Coronakrise haben deutliche Spuren hinterlassen (Grafik 1, Seite 6). Der aktuelle Ab-schwung hat bei vielen in Asien aktiven deutschen Unternehmen Schwächen offenbart. Sie werden besonders beim Aufbau der Grup-pen- und Lieferkettenstruktur sowie bei der Organisation ausländi-scher Niederlassungen deutlich. Doch einige lassen sich kurzfristig und ohne allzu großen Aufwand beheben.

Remote Management von Niederlassungen in Südostasien

Es ist ein derzeit sehr häufig zu beobachtendes Problem, dass Standorte in Südostasien ihre Geschäfte nicht ordnungsgemäß

Titelthema

führen können, weil die Entscheidungsträger nicht vor Ort sind – etwa, weil COVID-19-bedingt Expats vorübergehend in ihre Hei-mat zurückgekehrt sind oder weil die Mehrheit der Geschäftsfüh-rung allgemein im Heimatmarkt anstatt in Südostasien sitzt – und/oder Geschäftsführungsfunktionen nicht auf elektronischem Wege erfüllt werden können. Dies führt dazu, dass im Alltag oftmals Beschlüsse nicht ordnungsgemäß gefasst, Verträge nicht unter-schrieben und wichtige Behördengänge oder Bankgeschäfte nicht erledigt werden können. Derlei Probleme können leicht vermieden werden. Folgende Maßnahmen bieten sich an:

• (Temporäre) Übertragung der Geschäftsführung auf externe Dienstleister: Hierdurch können etwaige in persona wahrzuneh-mende Verpflichtungen (hier insbesondere: Kontakt mit Banken und Behörden) von diesem Dienstleister für das jeweilige Un-ternehmen erfüllt werden. Ein angenehmer Nebeneffekt: die in vielen ASEAN-Staaten bestehende Verpflichtung, dass zumindest ein Geschäftsführer lokal ansässig ist, wird erfüllt.

• „Elektronische Geschäftsführung“: Virtuelle Vorstands- und Gesellschafterversammlungen sind in vielen ASEAN-Staaten bereits heute möglich (Grafik 2, Seite 7). Abhängig vom Stand-ort sollte aber gegebenenfalls vorab geprüft werden, ob und inwiefern die „elektronische Geschäftsführung“ von Behör-den und Geschäftspartnern auch in der Praxis akzeptiert wird.

• Nutzung elektronischer Unterschriften und Delegierung: In der Mehrzahl der ASEAN-Staaten können schon heute viele Doku-mente elektronisch unterfertigt werden (Grafik 3, Seite 7), wovon aber noch immer zu wenig Unternehmen Gebrauch machen. In den ASEAN-Staaten wird typischerweise zwischen „electronic signa-ture“ und „digital signature“ unterschieden, wobei die „digital sig-nature“ eine besonders sichere Form der „e-signature“ ist. Im Ein-zelfall sollte immer geprüft werden, ob für bestimmte Dokumente/

Der Verband Südostasiatischer Nationen, kurz ASEAN: Internationale Organisation in Südostasien, derzeit bestehend aus Brunei, Indonesien, Kambodscha, Laos, Malaysia, Myan-mar, Philippinen, Singapur, Thailand und Vietnam.

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Außenwirtschaft aktuell 07-08 / 2020 | 76 | Außenwirtschaft aktuell 07–08 / 2020

Land Zuverlässigkeit

Brunei Ja (1, 4, 6)

Kambodscha Ja (1, 4, 6)

Indonesien Ja (1, 3, 6)

Laos Ja (1, 4, 6)

Malaysia Ja (1, 2, 5)

Myanmar Ja (1, 4, 6)

Philippinen Ja (1, 4, 6)

Singapur Ja (1, 2, 5)

Thailand Ja (1, 2, 5)

Vietnam Ja (1, 3, 5)

Trans-aktionen

eine bestimm-te Form vorge-

schrieben ist (ins-besondere wichtig bei

Testamenten, Vollmachten und Grundstücksgeschäften) und

ob die Möglichkeit der Nutzung einer elektronischen Unterschrift von der Gegen-

seite ausdrücklich akzeptiert werden muss, so insbe-sondere in Laos. Auch können Befugnisse durch Vollmachten

oder Delegation per Beschluss auf Personen vor Ort übertragen werden, was den Entscheidungsprozess für Alltagsgeschäfte ent-schlankt. Das Outsourcing lokaler Positionen sowie die Einfüh-rung von elektronischer Geschäftsführung und e-signature-Sys-temen kann oft in zwei bis drei Wochen umgesetzt werden. Der Effizienz- und Zeitgewinn sind sofort spürbar und ein effektives Management der Niederlassung ist danach auch in schwierigen Zeiten jederzeit und von überall aus möglich.

Cloud-Lösungen

Ein weiterer Aspekt ist der Einsatz cloudbasierter Softwarelösungen: Die in der Cloud gespeicherten Informationen können standortun-abhängig jederzeit abgerufen und bearbeitet werden. Wichtig in die-sem Zusammenhang: Das Thema Datenschutz bei der Übertragung von Daten in die Cloud nicht vergessen. Die Anforderungen sind hier von Land zu Land unterschiedlich und sollten vorab geprüft werden.

Vertragliche Absicherung

Daneben sollte die Niederlassung auch darauf achten, sich recht-lich keinen unüberschaubaren Risiken auszusetzen. Das ist nicht immer leicht, denn das anwendbare Recht wird sich je nach Standort und Vertragspartner unterscheiden. Es lohnt sich aber – gerade auch vor dem Eindruck der aktuellen Krise und der Proble-me, der sich viele deutsche Unternehmen in deren Folge in Asien ausgesetzt sehen – das Augenmerk jedenfalls auf ein paar wichtige Fragen zu richten:

• Welches Recht soll auf einen Vertrag anwendbar sein? Idea-lerweise sollten Unternehmen das Recht wählen, das ihnen am vertrautesten ist bzw. die meiste Sicherheit bietet. Das ist na-türlich nicht immer ohne Weiteres möglich: Zum einen muss auch der Vertragspartner damit einverstanden sein und zum anderen können zwingende Vorschriften des Landes, in dem die Leistungen erbracht werden, Anwendung finden. Als Kom-promisslösung bietet sich vielfach an:

• ein internationales Recht, wie etwa das UN-Kaufrecht • ein „neutrales“ und international bekanntes Recht (zum Beispiel das Recht Singapurs oder Hongkongs) • oder gar eine Kombination aus beidem zu wählen.

Weiterhin lohnt es sich, darüber nachzudenken, welches Ge-richt sich mit etwaigen Streitigkeiten auseinandersetzen soll. Die Gerichtsbarkeit in Südostasien hat sich insgesamt zwar er-heblich verbessert, aber überlastete Gerichte, Korruption, ein schwer nachvollziehbares Rechtsverständnis oder die einsei-tige Bevorzugung lokaler Parteien sind auch heute noch ein Problem in einigen Staaten. Die Vereinbarung einer Schieds-gerichtsklausel schafft hier oftmals Abhilfe. International be-kannte und zuverlässige Schiedsgerichtszentren findet man beispielsweise in Singapur, Malaysia und Hongkong.

• Wer soll welche Risiken tragen? Ab wann habe ich meinen Teil der Vereinbarung erfüllt? Muss ich für den Transport und den Import sorgen? Die sogenannten Incoterms, internationale Standardklauseln für den grenzüberschreitenden Warenver-kehr, etwa setzen sich mit dieser Frage intensiv auseinander und sind auf der ganzen Welt be- und anerkannt. Wie relevant

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Titelthema

derlei Fragen sind, hat sich in den vergangenen Monaten ge-zeigt, in denen viele Unternehmen ihren Lieferverpflichtungen nicht nachkommen konnten, weil etwa Grenzen virusbedingt geschlossen waren.

• Was passiert mit meinem Vertrag in zukünftigen Krisen? Muss ich zum Beispiel Fälle der höheren Gewalt (Force Majeure) vertraglich regeln (so etwa in Myanmar, Malaysia und Sin-gapur) oder gibt es gesetzliche Regelungen, auf die ich mich in Fällen von Leistungsverzögerungen oder Nichterfüllungen stützen kann (so beispielsweise in den Philippinen, Thailand und Vietnam). Auch die Vereinbarung von Material-adverse-effect-Klauseln („MAE“), die den Käufer vor wesentlich nach-teiligen Veränderungen der Transaktionsgrundlagen während des Zeitraums zwischen Vertragsunterzeichnung (signing) und dem Eigentumsübergang (closing) schützen oder Long-stop-date-Klauseln, die festlegen, bis zu welchem Datum sämtliche Bedingungen im Rahmen einer Transaktion erfüllt sein müssen, können insbesondere bei Unternehmenskäufen oder Finanzie-rungsvereinbarungen sinnvoll sein.

Standortanalyse

Abgesehen von etwaigen Lücken in der Vertragserstellung wur-de vielen Unternehmen in den letzten Monaten darüber hinaus deutlich, dass die bestehenden Lieferketten nicht hinreichend

vor äußeren Störfaktoren geschützt sind. In vielen Fällen kon-zentrieren Unternehmen noch immer viel zu viele Ressourcen in einem Land, was strategisch betrachtet zu wenig Flexibilität lässt, um auf zukünftige Krisen zu reagieren – man denke nur an weitere Pandemien, die Situation in Hongkong, aber auch Cyber-attacken oder die globale Erwärmung und damit einhergehen-de Umweltkatastrophen. Um derlei Risiken zu begrenzen, ins-besondere bei ohnehin bestehenden Geschäftsbeziehungen zu ASEAN, ist eine weitere Standorteröffnung vielfach eine Über-legung wert. Dies gilt auch vor dem Hintergrund, dass erwartet wird, dass die Märkte in der Region weiterhin wachsen werden. Gleichzeitig werden die Lohnkosten aber noch immer weit un-ter denen in den USA, Europa, Japan, Südkorea und mittlerweile auch China liegen.

Zusammengefasst: ASEAN ist und bleibt einer der großen Wachstumstreiber in diesem Jahrhundert mit großen Absatz-chancen für deutsche Unternehmen. Bei aller Dynamik ist aber schon heute klar, dass die aktuelle Krise nicht die letzte bleiben wird. Es lohnt sich also, die eigene Niederlassung früh

„wetterfest“ zu machen.

Pascal Brinkmann, Rechtsanwalt und Partner, Kanzlei Luther, Kuala Lumpur und Singapur, www.luther-lawfirm.com

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1 Quelle: IMF, World Economic Outlook, April 2020, 2 Prognosen, 3Indonesien,

Malaysia, Philippinen, Thailand, Vietnam

Grafik 1: Jährliche prozentuale Veränderung des BIP1

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Grafik 2: Elektronische Geschäftsführung in ASEAN erlaubt?

Land Vorstands- sitzungen

Gesellschafter- versammlungen

Brunei Grundsätzlich ja1 Grundsätzlich ja1

Kambodscha Unklar Unklar

Indonesien Ja Ja

Laos Ja Unklar

Malaysia Ja Ja, aber3

Myanmar Ja, aber2 Ja, aber4

Philippinen Ja Ja

Singapur Ja Ja

Thailand Ja Ja

Vietnam Unklar Ja

1 Einschränkungen in Spezialgesetzen möglich; 2 die Satzung muss dies ausdrück-

lich zulassen und alle Geschäftsführer dem zustimmen; 3 der Veranstaltungsort

muss in Malaysia liegen und jedenfalls eine Person sich physisch aus Malaysia

einwählen; 4 sollte ausdrücklich in der Satzung festgehalten werden

Grafik 3: Zulässigkeit von elektronischen Unterschriften

Quelle: Kanzlei Luther

1 = zulässig zu Beweiszwecken vor Gericht; 2 = zulässig bei Geschäftsführungs-

und Gesellschafterbeschlüssen; 3 = nicht zulässig bei Geschäftsführungs- und

Gesellschafterbeschlüssen; 4 = nicht endgültig geklärt, ob elektronisch unterzeich-

nete Geschäftsführungs – und Gesellschafterbeschlüsse als wirksam anerkannt

werden; 5 = weitgehend von den Behörden akzeptiert; 6 = nur teilweise von den

Behörden akzeptiert

Quelle: Kanzlei Luther

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Weitere Informationen

Unter www.stuttgart.ihk.de finden Sie wei-tere Informationen zu Zollaussetzungen

und -kontingenten, Nr. 675240, und zu Antidumping-Maßnahmen, Nr. 10588.

Außenwirtschaft aktuell 07–08 / 2020 | 98 | Außenwirtschaft aktuell 07–08 / 2020

Internationaler Warenverkehr

Internationaler Warenverkehr

EU und Mexiko modernisieren ihr Handelsabkommen

Die EU und Mexiko haben am 28. April 2020 den Verhandlungsdurchbruch zur Modernisierung ihres bilateralen Handels-abkommens aus dem Jahr 2000 verkündet. Dadurch ergeben sich neue Marktchancen insbesondere im Beschaffungs-, Agrar- und Dienstleistungsmarkt. Mit der Ratifizierung wird 2021 gerechnet. Die Handelspartner haben sich unter anderem darauf geeinigt, weitere Zölle, zum Teil in Stufen, abzubauen. Davon profitiert vor allem der Lebensmit-telsektor, für den das bisherige Abkommen noch keine Zollpräferenzen vorsah. Weite-re Änderungen betreffen gelockerte oder vereinfachte Ursprungsregeln für Kfz und Kfz-Teile, Textilien und Chemikalien sowie die Einführung des REX-Systems statt des Ermächtigten Ausführers und die Abschaf-

fung der EUR.1 als Nachweis-dokument. Details

zu den Ursprungsregeln und -nachweisen finden Sie unter www.stuttgart.ihk.de, Nr. 4803398. Die EU-Kommission informiert im Internet detailliert über das moder-nisierte EU-Mexiko Handelsabkommen: ec.europa.eu unter „Handelspolitik“ „Ver-handlungen und Abkommen“.

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Aus NAFTA wird USMCA – Kompliziertes Regelwerk für Automobilbranche

Am 1. Juli 2020 tritt das neue Freihandelsab-kommen zwischen den USA, Mexiko und Ka-nada (USMCA) in Kraft. Es ist der Nachfolger des bisherigen NAFTA (North American Free Trade Agreement), das unter Donald Trump neu verhandelt und modernisiert wurde. Es sieht insbesondere für die Automobilindus-trie und die Landwirtschaft neue Regeln vor. Davon sind auch europäische Automobil-hersteller und -zulieferer mit Produktions-stätten in Mexiko und den USA betroffen.

So gelten für Kfz und Kfz-Teile neue Ur-sprungsregeln, die zu erfüllen sind,

um diese Waren weiterhin zollfrei zum Beispiel von

Mexiko in die USA zu liefern:

• Die regionale Wertschöpfung wird stu-fenweise in einem Zeitraum von drei Jahren von 62,5 auf 75 Prozent erhöht.

• Erstmals fließt der in den Produktions-stätten bezahlte Stundenlohn in die Be-rechnung ein: 40 bis 45 Prozent des Wa-renwerts muss aus Werken stammen, bei denen die Arbeiter einen Stundenlohn von mindestens 16 US-Dollar erhalten.

• Kriterien zum Ursprung des verwende-ten Stahls und Aluminiums: mindestens 70 Prozent, die ein Hersteller jährlich bezieht, müssen US-Ursprung haben.

Leitlinien zur Berechnung der neuen kom-plizierten Ursprungsregeln sind angekündigt, waren aber bis Redaktionsschluss noch nicht veröffentlicht. Als Nachweis verlangt der Zoll neun Daten, die auf einem Handelspapier zu erbringen sind. Das zuvor verwendete For-mular NAFTA-CoO (Certificate of Origin), ist nicht mehr vorgesehen. Unterstützung beim Übergang zum neu verhandelten USMCA erhalten Unternehmen vom eigens einge-richteten USMCA-Center, in dem Zöllner aus den USA, Mexiko und Kanada zusammen-arbeiten. Details dazu und weiterführende Links finden Sie unter www.stuttgart.ihk.de, Nr. 4210140.

Brexit: VK veröffentlicht neuen Zolltarif – Abkommen nicht in Sicht

Das Vereinigte Königreich (VK) hat am 19. Mai 2020 seinen neuen Zolltarif ver-öffentlicht. Er soll nach Ablauf der Brexit-Übergangsfrist am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Die dort festgelegten Zollsätze leh-nen sich in weiten Teilen an den EU-Zoll-tarif an. An einigen Stellen fanden Verein-fachungen statt. So wurden krumme Sätze auf glatte Zahlen abgerundet. Für manche Waren entfällt der Zoll ganz. Manches bleibt unverändert: für Automobile zum Beispiel wird das Vereinigte Königreich wei-terhin den gleichen Zollsatz (zehn Prozent) verlangen wie die EU. Die Zollverwaltung des VK hat ein bequemes Online-Tool ver-öffentlicht, mit dem sich der EU-Tarif, der im Moment im VK noch gilt, und der neue VK-Tarif vergleichen lassen. Sie finden das Tool unter: check-future-uk-trade-tariffs.service.gov.uk/tariff.

Die Brexit-Verhandlungen gestalten sich zäh. Im Moment ist vorrangig, die noch of-fene, sensible Nordirland-Frage zu klären. Selbst wenn es zu keinem Handelsabkom-

men mit gegenseitigen Zollvorteilen zwi-schen dem VK und der EU kommen sollte, sind dringend technische Informationen erforderlich, wie der vorgesehene Sonder-status Nordirlands zoll- und steuertech-nisch umgesetzt werden soll. Unterneh-men sollten damit rechnen, dass ab dem 1. Januar 2021 bei Lieferungen aus der EU in das VK die im VK-Zolltarif festgelegten Zölle greifen.

Für die Zeit nach der Übergangsphase hat die britische Regierung die schrittwei-se Einführung von Zollformalitäten und Grenzkontrollen für Importware angekün-digt. Dadurch soll die Wirtschaft entlastet werden. Demnach wird VK-Importeuren zunächst eine Frist von sechs Monaten eingeräumt, um Importe beim Zoll anzu-melden. Es steht den Unternehmen frei, die Einfuhren zunächst nur zu „protokollieren“ und die tatsächliche Zollanmeldung zu ei-nem späteren Zeitpunkt zu erledigen. Erst ab 1. Juli 2021 sind für alle Importe die Zollanmeldungen sofort zu erle-digen und die Einfuhrab-gaben sofort zu leisten. Auch die phy-

sischen Warenkontrollen finden zunächst nur für ausgewählte Warengruppen wie Alkohol, Tabak und bestimmte Tiere statt. Ab 1. April greifen weitere phytosanitäre Kontrollen, ab 1. Juli sind umfassende Si-cherheitserklärungen erforderlich.

Um das bevorstehende administrative Aufkommen zu bewältigen, hat die briti-sche Regierung verschiedene Maßnahmen geplant. So unterstützt sie Zolldienstleis-ter beim Ausbau ihrer Kapazitäten mit 50 Millionen Pfund. Zum anderen ist die Ein-richtung zusätzlicher Grenzanlagen ge-plant, um die erhöhten Warenkontrollen gewährleisten zu können.

Dossier Brexit und Zoll: Ein umfangrei-ches Dossier zum Thema Brexit und Zoll finden Sie im Internet unter www.stutt-gart.ihk.de, Nr. 3873570.

Ihre IHK-Ansprechpartner

Zu allen Fragen rund um Zoll und Exportkontrolle erreichen Sie unsere Expertinnen und Experten unter Telefon 0711 2005-1466 und [email protected].

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Internationaler Warenverkehr

Corona-Konjunkturpaket: Fälligkeit der EUSt verschoben

Unternehmen zusätzliche Liquidität ver-schaffen: Mit diesem Ziel hat die Regierung im Zuge des Corona-Konjunkturpakets be-schlossen, die Fälligkeit der Einfuhrumsatz-steuer um sechs Wochen auf den 26. des zweiten Folgemonats zu verschieben. Der Aufschub soll allerdings nur für Unterneh-men möglich sein, die über ein Aufschub-konto verfügen. Die Maßnahme ist zum 1. Juli 2020 in Kraft getreten. Bundestag und Bundesrat haben am 29. Juni 2020 ihre Zustimmung gegeben. Die Verschiebung soll unbefristet gelten. Die IHK begrüßt die Regelung, denn sie hilft nach ihrer Ein-schätzung einer Vielzahl von Unternehmen in dieser wirtschaftlich angespannten Situ-ation. Aus Sicht der Unternehmen wäre es jedoch besser gewesen, gleich das so soge-nannte Verrechnungsmodell einzuführen, das beispielsweise in den Niederlanden und Belgien praktiziert wird. Dieses ermöglicht

Einfuhr von Alu und Stahl: Weg-fall des Überwachungsdokuments

Aufatmen bei Einführern von Stahl und Aluminium: Das seit 2016 (für Stahl) und 2018 (für Aluminium) erforderliche Über-wachungsdokument ist abgeschafft. Seit 16. Mai 2020 überwacht die EU die Menge an Einfuhren des betroffenen Warenkreises nicht mehr mithilfe dieses Dokuments, son-dern ausschließlich und voll automatisiert über Einfuhrstatistiken. Informationen zum

„Steel and Aluminium monitoring“ stellt die EU Kommission unter https://webgate.ec.europa.eu bereit. Konkret heißt das für bisher betroffene Importeure, dass der auf-wändige Prozess vom Beantragen des Über-wachungsdokuments bis zur Abschreibung über ATLAS vollständig entfällt. Die IHK-Organisation hatte sich bereits seit Längerem für eine Änderung des Überwachungssystems und die damit einhergehende Entlastung für die Wirtschaft eingesetzt.

Keine Unterschrift auf A.TR, EUR.1 und EUR-MED aus Türkei

Grundsätzlich müssen A.TR, EUR.1 und EUR-MED von den ausstellenden Zollbehörden unterschrieben werden, sofern diese nicht in einem vereinfachten Verfahren mit Son-derstempel und Registriernummer erstellt worden sind. Seit 24. April 2020 werden in der Türkei ausgestellte Dokumente wegen der Coronakrise nicht mehr vom türkischen Zoll unterschrieben. Diese Dokumente wer-den in der EU nach einer Mitteilung der EU-Kommission bis auf Weiteres anerkannt.

EU antwortet mit Gegen- zöllen auf US-Strafzölle

Als Reaktion auf die Erhöhung der von den USA erhobenen Strafzölle auf bestimmte Stahl- und Aluminiumwaren mit Ursprung in der EU hat die EU Gegenzölle auf Waren mit US-Ursprung beschlossen. Seit 8. Mai 2020 sind US-Feuerzeuge mit 20 Prozent und US-Beschläge für Möbel und Karosserien mit sie-ben Prozent Zusatzzoll belegt. Die Maßnah-me ist eine Antwort auf die von den USA seit 8. Februar 2020 erhöhten Zusatzabgaben für Stoßfängerpressteile aus Alu und Stahl für Kfz sowie Karosseriepressteile aus Alu und Stahl für landwirtschaftlich genutzte Zug-maschinen mit Ursprung in der EU. Diese von den USA ergriffenen Schutzmaßnahmen ste-hen nach Ansicht der EU nicht im Einklang mit den Regeln der WTO (World Trade Orga-

REX-System bei Einfuhren aus APS-Staaten: Aufschub wegen Covid-19 möglich

Bei Importen aus Entwicklungsländern wird das Ursprungszeugnis (UZ) Form A als Präferenznachweis sukzessive durch die Ursprungserklärung auf Rechnung, aus-gestellt durch einen Registrierten Expor-teur (REX) ersetzt. Das setzt voraus, dass sich Exporteure in den begünstigten APS-Staaten (Allgemeines Präferenzsystem) als REX registrieren lassen. Die Übergangsfrist für die Umstellung auf das REX-System sollte ursprünglich Ende Juni 2020 ablau-fen. Staaten, die aufgrund der Corona-Pandemie jedoch mit der Umstellung in Verzug gekommen sind, können bis zum 15. Juli 2020 bei der EU um Aufschub bis zum 31. Dezember 2020 bitten. Informationen zu dieser Regelung finden Sie unter www.stuttgart.ihk.de, Nr. 121997.

Probleme in der Lieferkette: Blitzumfrage

Funktionierende Lieferketten sind eine wichtige Voraussetzung für die Erholung der Wirtschaft nach der Coronakrise. Die IHK Region Stuttgart stellt in Zusammenarbeit mit allen baden-württembergischen IHKs die zentrale Anlaufstelle für Unternehmen bereit. Es werden die Anfragen gebündelt und eine zielgerichtete und zeitnahe Unterstützung der Unternehmen durch die Politik ermög-licht. Bitte nehmen Sie an unserer Blitzum-frage teil, Sie tragen dazu bei, die noch be-stehenden Probleme besser zu erfassen und zielgerichtet reagieren zu können. Die Um-frage läuft bis zum 31. Juli 2020, wobei es Zwischenauswertungen geben wird. Sie fin-den die Umfrage in der IHK Export-App un-ter export-app.de/#voting sowie unter www.stuttgart.ihk.de, Nr. 4792398.

Saudi-Arabien: Massive Erhöhung von Zöllen und Mehrwertsteuer

Mit deutlich höheren Einfuhrabgaben müs-sen Importeure in Saudi-Arabien rechnen. Grund hierfür ist, dass die Regierung Zölle und Mehrwertsteuer drastisch erhöht hat. Die (Einfuhr-)Umsatzsteuer wurde mit Wir-kung vom 1. Juli 2020 von fünf auf 15 Pro-zent verdreifacht. Bereits zum 20. Juni 2020 hatte Saudi-Arabien die Zölle auf 575 Pro-dukte erhöht. Betroffen sind unter anderem Nahrungsmittel, Mineralien, chemische Pro-dukte, Baumaterialien, Metalle und Textilien. PKW sind nicht betroffen. Mit den Maßnah-men hofft die Regierung, dem Preisverfall von Erdöl und den gestiegenen Ausgaben im Zusammenhang mit Covid-19 wirkungs-voll zu begegnen. Eine Liste mit den betrof-fenen Waren finden Sie im Internet unter www.stuttgart.ihk.de, Nr. 4823758.

die direkte Verrechnung der Mehrwertsteu-er mit dem Finanzamt durch den letzten Abnehmer der Ware. Der Einführer muss in diesem Fall erst keine Einfuhrumsatzsteuer leisten. Eine solche Vorgehensweise würde nicht nur deutsche Importeure spürbar ent-lasten, sondern wäre ein wichtiger Schritt hin zur Schaffung gleicher Wettbewerbsbe-dingungen innerhalb der EU.

Türkei erhebt weitere Sonderzölle

Die Türkei hat zum Schutz ihrer Wirtschaft eine Vielzahl von neuen Waren mit Sonder-zöllen belegt: Betroffen sind Feuerwerks-körper, Bodenbeläge und andere Flacher-zeugnisse aus Kunststoff und Kautschuk, Waren aus Holz und Gips, Schmuckwaren, Seile, Ketten, Herde und Öfen aus Stahl, Draht, Litzen und Kabel aus Kupfer, diver-

Corona: Exportbeschränkungen für Schutzausrüstung aufgehoben

Die Ausfuhrgenehmigungspflicht von per-sönlicher Schutzausrüstung im Zusammen-hang mit Corona ist aufgehoben. Die ent-sprechende Verordnung (EU) 2020/568 vom 23. April 2020, mit der die EU den Export von persönlicher Schutzausrüstung beschränk-te und die für den Export von persönlicher Schutzausrüstung eine Ausfuhrgenehmigung voraussetzte, war auf sechs Wochen befristet und wurde nicht verlängert.

Digitale Zollwelt: Aktive/Passive Veredelung INF

Ein weiterer Schritt hin zur digitalen Zoll-welt ist getan: Seit dem 1. Juni 2020 funk-tioniert die Kommunikation zwischen Zoll und Unternehmen, die bewilligte passive und aktive Veredelungen durchführen, rein elektronisch über den Standardinforma-tionsaustausch (INF) und das EU Customs

Trader Portal. Die dafür bisher verwendeten INF-Formulare gehören bei Veredelungsver-kehren der Vergangenheit an. Ausnahme: Belgien, Finnland und Niederlande nehmen noch nicht am INF-Verfahren teil, Sollten die genannten Länder in der INF-Abfolge beteiligt sein, kann nach wie vor das Papier-formular INF verwendet werden. Erste Pra-xiserfahrungen von betroffenen Unterneh-men zeigen, dass das neue System einzelne Vorgänge gut abbilden kann, komplexere Prozesse oder zahlreiche Verfahren hinge-gen sind schlecht darstellbar, hier wäre eine Optimierung wünschenswert. Unternehmen mit bewilligten Veredelungsverkehren sind im Regelfall von der Nutzung der INF befreit (oder können sich noch befreien lassen). Wei-tere Informationen zum neuen System unter www.zoll.de, Suchbegriff: INF-System.

Wie ist Ihr Unternehmen betroffen? Blitzumfrage zu Problemen in der Lieferkette

nisation), weshalb angemessene Gegenmaß-nahmen erlaubt sind. Die EU-Kommission versucht weiterhin eine Verhandlungslösung mit den USA zu erreichen – bislang erfolg-los. Eine Zusammenstellung der seit 2018 erhobenen Maßnahmen finden Sie unter www.stuttgart.ihk.de, Nr. 4109720.

se Metallwaren, Waren des Maschinen-baus, Schneemobile, Kinderwagen, Flösse und andere Schwimmkörper, Zeitmesser und Uhrwerke, Uhrgehäuse, -armbänder und -teile, Musikinstrumente, vorgefer-tigte Gebäude, Spielwaren, Sportartikel und Angelgerät sowie diverse Haushalts-waren. Die Sonderzölle werden seit 1. Mai 2020 erhoben und stufenweise er-höht. Die zweite Stufe greift ab 1. Oktober 2020. Der Satz für die Sonderzölle liegt, ab-hängig von der Ware, zwischen 1,9 Prozent und 30 Prozent. Ausgenommen von der Sonderabgabe sind Waren mit Ursprung in der EU, den EFTA-Ländern, einigen Ländern der Pan-Euro-Med-Zone sowie Malaysia und Südkorea. Als Nachweis dient ein Ur-sprungszeugnis. Der Erlass wurde im türki-schen Amtsblatt (www.resmigazete.gov.tr) veröffentlicht, die Waren sind nach Zollta-rifnummern gelistet.

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Italien wurde als erstes Land in Europa und dazu überaus heftig von der Corona-Pan-demie getroffen. Die Zahl von circa 34.000 Todesfällen, davon allein ungefähr die Hälf-te in der Lombardei, zeigt die schreckliche Dimension der Virus-Epidemie in Italien. Die wirtschaftlichen Folgen sind gravierend. Die meisten Experten gehen von einem zwei-stelligen Einbruch des Wirtschaftswachs-tums in Italien aus, besonders rückläufig: die Investitionen.

Um die harten Folgen in ihrer Wucht abzu-mildern, hat die italienische Regierung einen bunten Strauß an Maßnahmen beschlossen. Mitte Mai 2020 wurde ein Maxibudget in Höhe von 155 Mrd. Euro verabschiedet. Er-klärtes Ziel ist es, die Wirtschaft anzukur-beln und eine Massenarbeitslosigkeit zu

Länder und Märkte | Den richtigen Zulieferer finden

Länder und Märkte

verhindern. Auch Deutschland und andere Staaten haben ähnliche Maßnahmen zur Ankurbelung der Konjunktur aufgelegt. In Italien beinhaltet das Paket eine Nothilfe für Selbständige, Zuschüsse für Familien, Zins- und Steuerstundungen, Laufzeitverlänge-rungen von Krediten, Refinanzierungsan-gebote für Unternehmen und viele weitere Vergünstigungen und Finanzhilfen.

Aus deutscher Sicht erscheinen besonders die Verordnungen zum Insolvenzrecht und zum Kündigungsschutz bemerkenswert. So ist die Anmeldung einer Insolvenz bis Ende Juni untersagt gewesen und ebenso besteht ein allgemeines Entlassungsverbot für die Zeit vom 23. Februar bis 31. August 2020, außer bei gewichtigen Gründen. Zur Deckung fälliger Gehälter kann von Unter-nehmen die staatliche italienische Lohnaus-gleichskasse CIGO herangezogen werden, ein System, das der deutschen Kurzarbeit

ähnlich ist. Ob es zu einer Verlagerung der Entlassungen in den Herbst kommt oder ob dem Abbau von Arbeitsplätzen entgegen-gewirkt werden kann, bleibt abzuwarten.

Die wirtschaftlichen Verflechtungen zwi-schen Deutschland und insbesondere Ba-den-Württemberg und Italien sind sehr eng. Außergewöhnlich ist dabei, dass das Volu-men der Importe aus Italien das Volumen der deutschen Exporte übersteigt. So lag Italien für das Gesamtjahr 2019 mit einem Volumen von 13,5 Mrd. Euro auf Rang drei der Importpartner von Baden-Württem-berg, bei den Exporten auf Rang sieben mit 9,8 Mrd. Euro. Diese Zahlen verdeutlichen, wie viele Waren unsere Wirtschaftsregion mit Italien austauscht und wie wichtig gute Geschäftsbeziehungen sind.

Barbara Effenberger, IHK Region Stuttgart

Korea wurde früh stark vom Coronavirus getroffen. Durch die frühe Reaktion und den konsequenten Einsatz von Techno-logien konnte die Verbreitung stark ein-gedämmt werden, sodass es nie strenge Einschränkungen der Bewegungsfreiheit gab. Wirtschaftlich sind die Auswirkungen dennoch erheblich, denn die Wirtschaft ist stark exportorientiert. Unternehmen lei-den vor allem durch Probleme in den stark internationalen Lieferketten, die sinkende globale Nachfrage und internationale Mo-bilitätseinschränkungen.

Interessant ist die Entwicklung nach den Lo-ckerungen des Social Distancing im stationä-ren Einzelhandel. Im Zuge des sogennanten

„Revenge-Shoppings“ sieht man einen vor-übergehenden starken Aufwind. Vor allem das Luxussegment konnte deutlich zulegen. Nichtsdestotrotz verlagerte sich der Ein-zelhandel aber nochmal mehr in Richtung E-Commerce und Lieferdienste. Im März 2020 stiegen die koreanischen Online- und Mobile-Shopping-Umsätze um 11,8 Prozent, im April 2020 sogar um 16,9 Prozent gegen-über dem Vorjahr.

Zur Geschäftspraxis in Korea sind Webinare geplant, mehr dazu finden Sie auf Seite 24.

Kathrin Seitz, IHK Region Stutgart

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In Afrika wird im Sommer ein weiterer An-stieg von Corona-Infektionen erwartet. In Anbetracht des weltweiten Verlaufs der Krankheit haben viele afrikanische Staaten unmittelbar und sehr rigoros auf die Be-drohung durch das Virus reagiert und ihre Grenzen geschlossen und teilweise strikte Ausgangssperren verhängt, beispielsweise Südafrika und Ruanda. Die wirtschaftlichen Folgen sind heftig und rangieren vom Kon-sumeinbruch über wachsende Staatsver-schuldung bis hin zu Nahrungsmittelknapp-heit und der Furcht vor sozialen Unruhen.

Nach einer Studie des Afrika-Vereins (AV) der deutschen Wirtschaft, kommt es im internationalen Geschäft mit Afrika zuneh-mend zu Verzögerungen bei Warenlieferun-gen bzw. Lieferengpässen. Auch kommen aufgrund der fehlenden Reisemöglichkeiten viele Transaktionen mit afrikanischen Part-nern nicht zustande. Weiterhin werden die fehlende Liquidität und die wirtschaftlichen Schwierigkeiten, in die afrikanische Firmen durch die Corona-Pandemie geraten, als ei-nes der derzeitigen Haupthindernisse im Af-rikageschäft gesehen. Das verwundert nicht und entsprechend liegen auch die Pläne, das Engagement in Afrika auszuweiten, bei den Firmen auf Eis.

Barbara Effenberger, IHK Region Stuttgart

Kleine und mittlere Unternehmen können seit Mai 2020 das Übersetzungstool eTrans-lation der EU-Kommission kostenlos nut-zen. eTranslation übersetzt Texte und Un-terlagen in den 24 Amtssprachen – zudem in Norwegisch, Russisch und Isländisch. So können Texte von einer der EU-Amtsspra-chen in beliebige weitere EU-Amtssprachen übersetzt werden. Vertraulichkeit sowie Si-cherheit der übersetzten Daten sind garan-tiert. Bislang nutzten Einrichtungen der EU und der Mitgliedstaaten das Tool. Mit der Öffnung auf die KMU innerhalb Europas soll der Binnenmarkt gestärkt werden.

Sie finden das Übersetzungstool auf der Website der Europäischen Komission unter ec.europa.eu/cefdigital mit dem Suchbe-griff „etranslation“.

Dagmar Jost, IHK Region Stuttgart

Fokus Italien

Italien

Wege aus der Krise nach dem Lockdown

Neu: Kostenloses Angebot zur Lieferantensuche Italien

Europa

EU-Kommission öffnet Übersetzungstool für KMU

Afrika

Geschäftstätigkeit vieler Unternehmen ruht

Republik Korea

Innovation und Dynamik gegenüber Coronafolgen

Ihre IHK-Ansprechpartner

Das Team Länder und Märkte der IHK Region Stuttgart berät und infor-miert Sie gern zu allen Zielmärkten. Sprechen Sie uns einfach an:Telefon 0711 [email protected]

NEU: Supplier Forum Baden-Württemberg–Italien

Die Auslandshandelskammer Italien hat in Zusammenarbeit mit den baden-würt-tembergischen IHKs eine neue Initiative entwickelt, die es Unternehmen in Baden-Württemberg ermöglicht, zielgenau (In-dustrie-)Lieferanten in Italien zu finden. Dies kann speziell bei Schwierigkeiten mit Lieferanten aus dem Ausland durch die Corona-Pandemie eine gute Möglichkeit sein, schnell Abhilfe zu schaffen.

Nach einer intensiven Befragung zu den Kriterien der baden-württembergischen Einkäufer durch die IHKs werden von der AHK Italien Suchprofile auf Basis der ge-meinsam erarbeiteten konkreten Vorgaben auf Italienisch erstellt.

Diese werden dann über die landesspezi-fischen Multiplikatoren in Italien (Mitglieds-unternehmen der AHK, Banken, Unterneh-merverbände, italienisches Kammersystem) verteilt und verbreitet. Hinzu kommen individuelle Recherchen (online und Telefonate mit potenziellen

Lieferanten) durch erfahrene AHK-Projektmanager.

Am Ende stehen individuelle Matching-Gespräche wie etwa Videocalls, die je nach Verfügbarkeit des baden-württembergi-schen Einkäufers auf ein bis zwei Tage verteilt werden. Für Firmen aus Baden-Württemberg ist die Teilnahme kostenlos.

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Barbara Effenberger, IHK Region Stuttgart unter Telefon 0711 2005-1407 oder [email protected].

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Außenwirtschaft aktuell 07–08 / 2020 | 1514 | Außenwirtschaft aktuell 07–08 / 2020

Branchen International

Unterbrochene Lieferketten, Exportrückgänge, Umsatzein-brüche – auch wenn die lang-fristigen Folgen der Corona-

Pandemie noch unklar sind, zeichnen sich in vielen Branchen bereits Trends ab. Für auslandsaktive Unternehmen ist es nun von besonderer Bedeutung, über aktuelle Ent-wicklungen in den Branchen international informiert zu sein.

DIHK-Blitzumfrage: Industrie vor beson-dere Herausforderungen gestellt

Eine Blitzungfrage des Deutschen Indus-trie- und Handelskammertags (DIHK) im Mai 2020 hat ergeben, dass Unternehmen und Betriebe aus der Industrie mit ihren Auslandsgeschäften gerade vor besonde-re Herausforderungen gestellt sind. Als Hauptgründe für erschwerte Bedingungen

wurden dabei unterbrochene Lieferketten im In-

und Ausland sowie

Produktionsschließungen und Einschrän-kungen im Grenzverkehr genannt. Um die Folgen einzudämmen, setzen viele Unter-nehmen gerade auf neue Produkte – vor allem jene, die zur Eindämmung des Virus gefragt sind – und identifizieren neue Ab-satzmärkte. Außerdem wird verstärkt auf Digitalisierung und eine Umstellung der Geschäftskonzepte gesetzt. Auch auf ein-gebrochene Lieferketten mussten viele Un-ternehmen bereits mit Flexibilität reagieren und sich auf die Suche nach neuen Liefe-ranten machen. Neben der Reisebranche und der Gastronomie, die hierzulande als besonders betroffen gelten, rechnen aus-landsaktive Unternehmen aus der Indus-

trie mit weiteren Einschränkungen. Als Hauptgründe wurden in der DIHK-

Umfrage gesunkene Nachfragen, Stornierungen von Aufträgen

durch Kunden, gekürzte In-vestitionsplanungen und

allgemeiner Stillstand der geschäftlichen

Aktivitäten genannt, des Weiteren wur-den wegfallende bzw. fehlende

Team Branchen International

Das Team Branchen International beobachtet für Sie Branchenentwick-lungen weltweit. Gerne recherchieren wir auch für individuelle Anfragen, sprechen Sie uns an!

Ihre IHK-Ansprechpartnerin

Ulrike Modery Telefon 0711 2005-1243 [email protected]

Unternehmerreise Österreich Maschinen- und Anlagenbau, 28. bis 29. Oktober 2020

Österreich ist aufgrund der räumlichen Nähe, der Gleichsprachigkeit sowie einer ähnlichen Wirtschaftsstruktur ein überaus interessanter und kaufkräftiger Markt für baden-württembergische Unternehmen, besonders im Bereich Maschinen- und Anlagenbau. Im Rah-men der geförderten Unternehmerreise können Sie Kontakte vor Ort knüpfen und Ihre Chancen auf dem österreichi-schen Markt zu evaluieren, initiieren oder zu intensivieren. Anmeldeschluss ist der 27. September 2020.

Informationen zum Programm

Ulrike Modery, IHK Region Stuttgart Telefon 0711 2005-1243 [email protected]

Informationen zur Anmeldung

Christina Kern, IHK-Exportakademie Telefon 0711 2005-1313 [email protected]

Krisenzeiten und Entwicklungen

Branchen International

Branchenspezifischer Online- Lehrgang Exportmanager (IHK)

An Führungskräfte im Exportbereich rich-ten sich die branchenspezifischen Online-Lehrgänge zum Exportmanager (IHK) mit Branchenfokus Leichtbau, Textil oder Optik, Photonik, Analysen- und Medi-zintechnik der IHK-Exportakademie. Sie finden in Kooperation mit den Branchenverbänden Leichtbau BW, dem Verband Südwestextil e. V. und Spek-taris, dem deutschen Industrieverband

für Optik, Photonik und Analysen- und Medizitechnik statt.

Für Schnellentschlossene: Die nächsten Lehrgänge starten am 13. Juli 2020.Weitere Termine sind in Vorbereitung. Gern informieren wir Sie.

Ihre IHK-Ansprechpartnerin

Dorothee Minne Teamleiterin Branchen International Telefon 0711 2005-1236 [email protected]

Mitarbeiter, fehlende Waren und Dienstleis-tungen sowie Logistikengpässe aufgeführt.

Branchentrends

Die Germany Trade and Invest (GTAI) führt ihre Marktbeobachtungen momentan unter dem besonderen Blick auf die Auswirkungen der Coronakrise auf ausgewählte Branchen und entsprechende Trends und Entwicklun-gen durch. Hier zeigt sich trotz allgemeiner Krisenbedingungen, dass es in einigen Bran-chen auch positive Entwicklungen gibt, dar-unter die Medizintechnik und Anbieter von digitalen Lösungen. Für einige Branchen be-deutet der Weg aus der Krise auch eine not-wendige lokale Umorientierung. Vor allem in den Industriebranchen, darunter Elektro-, Automobil- und Pharmaindustrie, war auch schon vor der Coronakrise eine Tendenz zum Nearshoring, also zu einer Verlagerung der Produktionsstätten nach Ost- und Südost-europa zu verzeichnen. Besonders profitie-ren könnten davon die Westbalkan-Staaten Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien und Serbien, denn durch die momentane Lie-ferkettenproblematik rücken diese Standorte stärker ins Interesse deutscher Investoren.

Hohe Zuwächse zeigen sich weiterhin in Be-reichen, deren Produkte zur Eindämmung des Coronavirus beitragen. Davon profitiert zum Beispiel Malaysia, weltweit führend in der Gummihandschuhproduktion. In Malaysia werden 65 Prozent aller Gummihandschuhe produziert und durch eine erhöhte Nachfra-ge von 15 bis 20 Prozent für 2020 kann mit deutlichen Zuwächsen gerechnet werden. Hiervon können auch deutsche Lieferanten profitieren, denn Malaysia ist stark export-abhängig, vor allem im Bereich Maschinen für die Produktion vor Ort. Informationen und Kontaktdaten wichtiger Akteure hält die AHK Malaysia in ihrer Studie „The Ma-laysian Rubber Glove Industry – May 2020 Industry Snapshot and Address Listing“ unter www.malaysia.ahk.de bereit. Häufig zeigt sich auch ein verflochtenes Wachstum ver-schiedener Branchen. Bedingt durch eine er-höhte Nachfrage an Lebensmitteln kam bei-spielsweise der Online-Handel vielfach und vielerorts an seine Grenzen, so zum Beispiel in Frankreich. Dies wiederum führte inner-halb kurzer Zeit zu einer erhöhten Nachfrage nach Automatisierungstechnik für Lager. Ulrike Modery, IHK Region Stuttgart

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Außenwirtschaft aktuell 07-08 / 2020 | 1716 | Außenwirtschaft aktuell 07–08 / 2020

Rechtssicher auf Auslandsmärkten

Berufliches Reisen innerhalb Europas

Sind berufliche Reisen innerhalb Europas wieder uneingeschränkt möglich? Jein. Während in den meisten EU-Ländern Grenzübertritte erleichtert wurden, herrscht doch noch nicht überall wieder der „Normalzustand“. Wir erklären Ihnen, worauf Sie bei beruflichen Reisen achten sollten.

Die Serie „Rechtssicher auf Auslandsmärkten“ informiert über rechtliche Anforderungen und steuerrechtliche Aspekte im Auslandsgeschäft sowie Länderrisiken und -chancen.

Ihre IHK-Ansprechpartner zu Internationalem Wirtschaftsrecht und internationaler Handelspolitik

Silke Helmholz, Telefon 0711 [email protected]

Matthias Führich, Telefon 0711 [email protected]

Grenzkontrollen, Zusatzformulare, COVID-19-Tests und Quarantä-nebestimmungen haben selbst Reisen innerhalb Europas in den ver-gangenen Wochen nahezu unmöglich gemacht. Mit der weitestge-henden Aufhebung der Reisebeschränkungen für innereuropäische Grenzübertritte vom 15. Juni treten nun lang ersehnte Erleichte-rungen in Kraft. Dennoch herrscht Verunsicherung: Kann wirklich wieder uneingeschränkt gereist werden? Müssen nicht doch Ein-reiseerklärungen abgebeben und PCR-Tests vorgelegt werden? Und was gilt es, bei der Wiedereinreise nach Deutschland zu beachten?

Nach wie vor entscheidet jedes Land dies individuell. Doch die gute Nachricht lautet: Tatsächlich dürfen deutsche Staatsbürger nahe-zu überall wieder ungehindert einreisen. Nichtsdestotrotz herrscht noch nicht wieder „Normalzustand“, da Sonderregelungen für ein-

zelne Länder, für Transitreisen (etwa mit dem PKW) und Reisen aus Drittstaaten (das heißt Staaten, die nicht zum Schengen-Raum ge-hören) gelten. Folgende Beispiele machen dies deutlich.

Österreich: Schreiben des Arbeitgebers mitführen

Einreisen aus nahezu allen EU-Mitgliedstaaten sind wieder unein-geschränkt möglich. Einzig Personen, die sich in den vergangenen 14 Tagen in Portugal oder Schweden aufgehalten haben, unterliegen noch Beschränkungen (Einschränkung der zulässigen Reisegründe, Vorlage eines negativen PCR-Tests). Zwar sind die Grenzkontrollen auf beiden Seiten der deutsch-österreichischen Grenze aufgehoben, dennoch finden stichprobenartige Kontrollen auf österreichischer Seite statt. In diesem Fall muss glaubhaft gemacht werden, dass man sich in den vergangenen 14 Tagen in keinem der vorgenannten Länder aufgehalten hat. Hier hilft ein Schreiben des Arbeitgebers, das dies bestätigt und über Ziel und Zweck der Reise Auskunft gibt.

Italien: Temperaturmessungen bei Einreise

Einreisen aus dem Schengen-Raum sind wieder ohne Einschränkun-gen möglich. Jedoch werden an Flughäfen, Häfen und bei Einreise im Überlandverkehr Temperaturmessungen durchgeführt. Wird eine er-höhte Temperatur festgestellt, kann die Einreise verweigert werden.

Frankreich: Sonderregelung bei Einreise aus Drittstaaten

Nach Frankreich sind Einreisen aus dem Schengen-Raum wieder uneingeschränkt möglich. Die Binnengrenzkontrollen beabsichtigt

Frankreich dennoch stichpro-benartig bis Ende Oktober 2020 fortzuführen. Eine Besonder-heit gilt für EU-Bürger, die aus einem Drittstaat einreisen und in ihr Heimatland weiterreisen möchten: In diesem Fall wird eine Einreisebescheinigung und eine Selbsterklärung zur Symp-tomfreiheit benötigt. Außerdem müssen die Anschlussmöglich-keiten nachgewiesen werden.

Dänemark: Nachweis für Not-wendigkeit der Reise

Geschäftliche Reisen nach Dänemark sind nur gestattet, wenn bei-spielsweise ein Schreiben des Arbeitgebers und des Geschäftspart-ners vorgelegt werden können. Darin muss glaubhaft begründet werden, warum der Besuch nicht durch eine virtuelle Konferenz ersetzt werden kann.

Deutschland: Einstufung in Risikogebiete

Das Robert-Koch-Institut nimmt eine Einstufung in Risikogebie-te vor, die Liste ist online einsehbar. Derzeit können Reisende aus fast allen europäischen Ländern einreisen, ohne einen besonderen Grund nachweisen zu müssen. Einzig Schweden ist als Risikogebiet eingestuft. Dies bedeutet, dass auch deutsche Staatsbürger in Qua-rantäne müssen, wenn die Einreise aus diesem Land erfolgt.

Vier Länder erhalten Beschränkung noch aufrecht

Norwegen, Irland, Großbritannien und Finnland beschränken generell die Gründe, welche zur Einreise berechtigen. Hier gel-ten selbst für kurzfristige Reisen teils noch strenge Quarantäne- regelungen, ergänzend müssen vorab Formulare ausgefüllt wer-den. Zudem nehmen, analog zu Deutschland, einige weitere Länder eine Einstufung je nach Herkunftsland vor. Liegt die Anzahl der Neuinfektionen über einen bestimmten Schwellwert, werden wieder Reisebeschränkungen erlassen. Die tschechische Republik, Estland, Lettland, Litauen und Zypern machen diese Listen online zugänglich, sodass individuell vor Reiseantritt nochmals geprüft werden kann. Derzeit bestehen für Reisende aus Deutschland in diese Länder aber keine Einschränkungen.

In Anbetracht der nach wie vor dynamischen Situation empfiehlt es sich also, individuell zu prüfen und wenn möglich Direktflüge zu buchen, um Sonderregelungen bezüglich vorheriger Aufent-halte in anderen Ländern nicht beachten zu müssen. Die Einreise-bestimmungen für jedes Land sollten rechtzeitig und nochmals unmittelbar vor Reiseantritt geprüft werden. Erste Informatio-nen bieten die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts. Detaillierte Bestimmungen (vor allem zu berufsbedingten Reisen) können Sie ebenfalls den Seiten der jeweiligen Innen-ministerien der Länder entnehmen.

Auch Ihre IHK und Dienstleister der Geschäftsreisebranche wie visumPOINT informieren tagesaktuell. Unter www.visumpoint.de geben wir Ihnen einen detaillierten Überblick über aktuelle Ein-reisebestimmungen innerhalb Europas. Sie finden die Tabelle in der Rubrik „News“.

Sebastian SchmidtvisumPOINT Berlin,

www.visumpoint.de

Interaktive Beratung: Klicken Sie sich durch die häufigsten Beratungsfragen!

In der Export-App finden Sie nicht nur das Exportlexikon, das alle wichtigen Begriffe und Abkürzungen im Außenhandel kurz erklärt, sondern auch aktuelle Statistiken, Publikationen, Umfragen sowie eine interaktive Beratung.

In der interaktiven Beratung werden Sie zielgerichtet und auf Ihre Situation angepasst durch folgende Themen geleitet:

• Mitarbeiterentsendung• Carnet A.T.A/C.P.D• Ursprungszeugnis• Präferenzieller Ursprung

sowie in Kürze:• Höhere Gewalt /

Force Majeure Nutzen Sie die kostenlose Export-App: Download unter www.export-app.de oder im App-Store.

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Sebastian Schmidt,

visumPOINT, Berlin

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Außenwirtschaft aktuell 07-08 / 2020 | 1918 | Außenwirtschaft aktuell 07–08 / 2020

Rechtssicher auf Auslandsmärkten

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Die Auslandsdienstreise rechtssicher gestalten

Wann dürfen Dienstreisen ins Ausland verlangt werden?

Zunächst einmal benötigt die Auslandsdienstreise eine Rechtsgrund-lage. Dies kann eine ausdrückliche Formulierung in Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung sein („Der Arbeitgeber behält sich vor, den Angestellten auch im Ausland einzusetzen“) oder kann sich auch aus der Üblichkeit eines „gelebten Arbeitsverhältnisses“ (BAG, Urteil vom 02.11.2016, 10 AZR 419/15) und einem für den Arbeit-geber typischen Aufgabengebiet ergeben. So wird man eine Aus-landsdienstreise als ein solches typisches Aufgabengebiet bei einem im Auslandsvertrieb eingesetzten Mitarbeiter viel eher bejahen als bei einem Mitarbeiter in der internen Buchhaltung. Die rechtlichen Grenzen definiert § 106 GewO. Dieser Paragraph spricht davon, dass der „Arbeitgeber den Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen [kann]“. Gibt es keine ausdrück-liche Rechtsgrundlage, so empfiehlt sich eine einzelvertragliche Ver-einbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Darf ein Arbeitnehmer die Dienstreise verweigern?

Ergibt sich aus Arbeitsvertrag, Dienstvereinbarung oder dem geleb-ten Arbeitsverhältnis eine Dienstreiseverpflichtung, so ist der Arbeit-nehmer grundsätzlich verpflichtet, die Dienstreise anzutreten. Die Dienstreise zu verweigern, wäre ein Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten, welche eine Abmah-nung oder im Einzelfall sogar die Kündigung zur Folge haben kann. Im Hinblick darauf, dass das Weisungsrecht des Arbeitgebers nach § 106 GewO jedoch nur nach billigem Ermes-sen ausgeübt werden darf, und im Hinblick auf die allgemeine Für-sorgepflicht des Arbeitgebers gibt es bezüglich der Dienst-reise ein Verweigerungs-recht, wenn diese „un-billig“ ist. Was genau

„unbillig“ bedeutet,

Mit dem Ausbruch der Corona-Pandemie hat sich für zahlreiche Unternehmen die Arbeit ins Home- office verlagert und nicht wenige Besprechungen werden per Videokonferenz abgehalten. Einige Geschäftsbeziehungen erfordern jedoch immer noch persönlichen Kundenkontakt oder möglicherweise sogar eine Dienstreise ins Ausland. Dieser Artikel gibt Ihnen einen Überblick, wie Sie Auslandsdienst-reisen in Zeiten von Corona rechtssicher gestalten.

ergibt sich aus dem Einzelfall: Maßgeblich sind objektive Gründe, wie zum Beispiel behördliche (Reise-)Warnungen, aber auch Gründe, die mit der Person des Arbeitnehmers zusammenhängen. Gehört der Arbeitnehmer also beispielsweise zu einer Corona-Risikogruppe und gilt gleichzeitig für das Land eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts, so darf der Arbeitnehmer die Dienstreise verweigern. Genauso darf der Arbeitnehmer die Dienstreise verweigern, wenn Details aus dem Privatleben wie beispielsweise die sexuelle Orientierung auf-grund lokaler Gesetze zur potenziellen Lebensgefahr werden. Wich-tig: Die bloße „Angst vor Corona“ ohne konkrete praxisrelevante Reisewarnung ist kein pauschaler Verweigerungsgrund.

Die Dienstreise ins Ausland steht kurz bevor. Worauf sollte ich noch achten?

Neben den allgemeinen Anforderungen wie der behördlichen Entsen-demeldung und der sozialversi-

cherungsrechtlichen A1-Bescheinigung sollten Sie prüfen, ob das Land derzeit berufsbedingte Einreisen zulässt und ob es besonde-re Anforderungen gibt, wie beispielsweise die Dokumentation der Systemrelevanz der Dienstleistung oder die Vorlage eines negati-ven Coronatests. So ist in vielen Ländern Asiens die Einreise von Ausländern immer noch nur in Ausnahmefällen möglich. Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen können Sie bei IHKs, dem Auswärtigen Amt und den deutschen Auslandshandelskam-mern einholen.

Der Arbeitnehmer ist im Ausland, kann aber nicht arbeiten, weil zum Beispiel die Produktionsstätte geschlossen oder das Homeoffice nicht möglich ist. Welche Auswirkungen hat das?

Kann tatsächlich nicht gearbeitet werden, sollten gemeinsam mit dem Arbeitgeber Themen wie Abbau von Urlaub und Überstunden besprochen werden. Hat der deutsche Heimatbetrieb Kurzarbeit ein-geführt, so sollte geklärt werden, ob auch im Ausland tätige Arbeit-nehmer davon erfasst sind. Lohn ist grundsätzlich weiter zu zahlen. Sollte es nicht möglich sein, den Arbeitnehmer im Ausland sinnvoll zu beschäftigen, so ist der Arbeitgeber in der Regel berechtigt, den Arbeitnehmer nach Deutschland zurückzuholen. Hinsichtlich der

Kosten der Rückholung ist von Aufwendungs-kosten auszugehen, welche in der

Regel der Arbeitge-ber trägt.

Was passiert, wenn der Arbeitnehmer im Ausland an Corona erkrankt?

Bei Dienstreisen innerhalb der EU und in Länder, mit welchen ein Sozialversicherungsab-kommen besteht (etwa Türkei, Israel), sind die Arbeitnehmer grundsätzlich im gleichen Umfang wie in Deutschland krankenversichert und ein Krankenhausaufenthalt im Ausland ist unproblematisch. Formelle Voraussetzung für eine reibungslose Abwick-lung ist eine vorher durch die Krankenkasse ausgestellte A1-Bescheinigung.

Was ist zu beachten, wenn der Arbeitnehmer von der Aus-landsdienstreise nicht zurückkehren kann?

Praktische Gründe wie beispielsweise Flugannullierungen kön-nen dazu führen, dass der Arbeitnehmer im Ausland „strandet“. Dann sollten Sie sich zunächst einmal darum kümmern, dass die Visa- und Einreisebestimmungen weiter eingehalten wer-den. In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass lokale Behörden hier oftmals sehr kooperativ sind, wenn es darum geht, unbü-

rokratisch befristete Verlängerungen der Dienstreisevisa auszustellen. Kritisch kann es noch werden, wenn der

Auslandsaufenthalt insgesamt 183 Tage überschrei-tet. Je nach lokaler steuerrechtlicher Regelung

und einem eventuell bestehenden Doppel-besteuerungsabkommen kann dies die

Verpflichtung zur Abgabe einer Steu-ererklärung auslösen. Im Zweifel

sollten Sie hier steuerrechtliche Beratung einholen.

Matthias Führich, IHK Region Stuttgart

Matthias Führich,

IHK Region Stuttgart

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Finanzierung, Förderung und Ausschreibungen

Finanzierung, Förderung und Ausschreibungen

Regionalseite

Sonderinitiative Erneuerbare Energien: Exportkreditgarantien

Künftig können Geschäfte im Bereich Erneuerbare Energien mit ausländischen Zulieferungen in Höhe von bis zu 70 Prozent mit einer Bundesdeckung abgesichert werden. Üblicherweise ist der Anteil der ausländischen Zulieferungen auf 49 Prozent begrenzt. Zudem sieht die Sonderinitiative eine größere Flexibilität bei der Finanzierung lokaler Kosten vor. www.agaportal.de

AfricaConnect: Darlehen für Afrika-Aktivitäten

AfricaConnect wird über die Deutsche Investitions- und Entwick-lungsgesellschaft (DEG) umgesetzt und vergibt Darlehen bis vier Mio. Euro für Investitionen in Afrika. Bei Liquiditätsengpässen aufgrund der Coronakrise ist dies auch für die Liquiditätssicherung von Un-ternehmen in Afrika möglich. Darlehen werden für neue Investitio-nen, neue Arbeitsplätze, zur Überbrückung von krisenbedingten Liquiditätsengpässen und zum Erhalt bestehender Arbeitsplätze in Afrika vergeben. www.deginvest.de/africaconnect

develoPPP.de 2020: Nächster Stichtag 30. September 2020

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat unter develoPPP.de zusätzlich eine Variante

„COVID-19 Response“ aufgelegt. Gefördert werden unternehmeri-sche Maßnahmen, die negative Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie in Entwicklungs- und Schwellenländern abmildern. Das Programm wurde rege genutzt und ist weitgehend ausgeschöpft. Davon unberührt können in der regulären Förderkomponente de-veloPPP.de CLASSIC Projekte eingereicht werden. Der dritte Ideen-wettbewerb startet am 15. August 2020. Anträge können bis 30. September 2020 von Unternehmen aus Deutschland, der EU und aus den Projektländern eingereicht werden. Gefördert werden Projekte, die die geschäftlichen Aktivitäten in Entwicklungsländern nachhaltig gestalten, besonders in der beruflichen Bildung, beim Aufbau nachhaltiger Lieferketten sowie bei erneuerbaren Energien. Der Zuschuss liegt zwischen 100.000 und zwei Millionen Euro, der Eigenanteil der Unternehmen bei mindestens 50 Prozent. Die Lauf-zeit beträgt bis zu drei Jahre. www.develoPPP.de

Förderprogramm ZIM-International

Im Rahmen des vom BMWi etablierten Zentralen Innovationspro-grammes Mittelstand (ZIM) können jederzeit auch Projekte mit ausländischen Partnern (Unternehmen und Forschungseinrich-

tungen) umgesetzt werden. Für die deut-schen Kooperationspartner gelten die För-derkonditionen des ZIM. Alle ausländischen Kooperationspartner werden als „nicht-an-tragsberechtigte Kooperationspartner“ im ZIM-Antrag geführt und müssen ihre Finan-zierung eigenständig (bestätigt per Letter of Intent – LOI) sicher stellen. Für Fragen rund um ZIM stehen die EURONORM GmbH für die Einzelprojekte, die AiF Projekt GmbH für die Kooperationsprojekte und die VDI/VDE Inno-vation + Technik GmbH für die Innovations-netzwerke Förderinteressenten zur Verfügung. Alle Kontaktdaten finden Sie unter www.zim.de unter „Ansprechpartner“.

Kostenlose Beratung Markteintritt Äthiopien, Ghana, Marokko

Im Rahmen von Pilotprojekten des Wirtschafts-netzwerks Afrika (WNA), gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), werden deutsche kleine und mittlere Unternehmen (KMU) beim Markteintritt und Ausbau ihrer Aktivitäten in afrikanischen Ziel-ländern und -branchen unterstützt. Diese kön-nen eine kostenlose Beratung von 40 Stunden in Anspruch nehmen, speziell zu Lebensmit-telverarbeitungstechnik und -logistik in Gha-na, Wertschöpfungsketten der Textil-, Beklei-dungs- und Lederindustrie in Äthiopien und zur Gesundheitswirtschaft in Marokko. Die IHK Region Stuttgart ist Mitglied im Wirt-schaftsnetzwerk Afrika, wir stehen Ihnen bei Interesse an Beratungsgesprächen unter Te-lefon 0711 2005-1230 gern zur Verfügung.

Eine stets aktuelle Übersicht über lau-fende Projekte und Ausschreibungen bieten wir Ihnen in Kooperation mit Germany Trade & Invest (GTAI) unter www.stuttgart.ihk.de, Nr. 676362.

Thomas Bittner, IHK Region Stuttgart

Biomasse in Namibia – nachhaltige Wirtschaftsförderung

Die Verbuschung des Savannenlandes in Namibia stellt ein großes Problem dar. Ein Projekt der GIZ mit internationalen und baden-württembergischen Partnern will das überschüssige Holz als Biomasse nut-zen. Unser Interviewpartner Dr. Rainer Schrägle ist mit seinem Unternehmen hier engagiert.

Neue Projekte und Initiativen zur Unterstützung Ihres Auslandsgeschäfts

Herr Dr. Schrägle, Holznutzung in Afrika – wie kommt das?

Dr. Rainer Schrägle: Eigentlich klingt es völlig verrückt: Wir haben es in einem ariden afrikanischen Land wie Namibia mit Holznutzung zu tun. Aber es geht hier um ein globales ökologisches Problem. Weltweit leiden Savannen unter der Verbuschung, nicht nur in Na-mibia. Wo zuvor Weideland war, die Nahrungsgrundlage für Wild- und Nutztiere, wachsen nun Büsche und Bäume. Dies ist eine Folge des Klimawandels, aber auch eines falschen Weidemanagements.

Welche Folgen hat die Verbuschung für Namibia?

Im Außenhandelskontext betrachtet hat Namibia nur wenige Ex-portgüter: von Rind- und Wildfleisch, Weintrauben, Holzkohle so-wie nicht-agrarisch Fisch und Bergbauprodukte. Der Tourismus ist sehr wichtig, doch die Verbuschung drängt den Lebensraum des Na-tionaltieres, des Gepards, immer weiter zurück. Für einen nachhalti-gen Tourismus ist eine intakte Landschaft aber zwingend nötig. Und nicht nur das: Langfristig führt die Verbuschung auch dazu, dass die Landschaft zur Wüste wird, denn der ohnehin nur eratisch fallende Regen verdunstet entweder oder die Büsche nehmen ihn auf, bevor er versickert. Allein das Holz, das entnommen werden müsste, nur um die weitere Ausbreitung der Verbuschung zu stoppen, umfasst rund zehn Millionen Tonnen pro Jahr, das entspricht der Menge al-ler Holzabfälle in Deutschland! Hinzu kommt, dass der Energiever-

brauch im Land gering ist, es gibt nur wenig Industrie. Der nachwachsende Rohstoff kann also nicht genutzt wer-den, sorgt aber für riesige Probleme.

Was ist das Ziel des Projekts der Entwicklungszusammenarbeit, in dem Sie sich engagieren?

Das Projekt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (BMZ) wird von der Deutschen Gesellschaft für internatio-nale Zusammenarbeit (GIZ) durchgeführt, die wiederum unter anderem mit dem Bundesverband Bioenergie und dem Namibischen Biomasseverband zusammenarbeitet. Es wer-den Biomasse-Industrieparks errichtet, die aus Verbuschungsholz regenerativen Strom erzeugen. Im Umfeld sollen sich Unternehmen ansiedeln, die Brennstoffe und Holzkohleprodukte herstellen. Ent-wicklungspolitisch wichtig: Hier entstehen unzählige Arbeitsplätze entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Das Holz soll dann auch nach Europa exportiert werden, unter anderem im Zusammen-hang mit dem Kohleausstieg. In einem dritten Ansatz nutzt man es bioökonomisch als Werkstoff oder zur Wasserstoffherstellung.

Welche Geschäfts- und Absatzchancen ergeben sich daraus für baden-württembergische Unternehmen?

In erster Linie können sich von der Mitwirkung an diesem Projekt Unternehmen Gewinn versprechen, die zum Beispiel bereits in Süd-afrika produzieren und dort ihre Energieversorgung klimaneutral umstellen möchten. Es gibt ja zahlreiche Initiativen zur klimaneut-ralen Produktion – häufig über den Kauf von CO2-Lizenzen, eine Art

„Ablasshandel“ also. Mit dem Projekt der bioökonomischen Verwen-dung des Verbuschungsholzes in Namibia bekommen Unternehmen die Möglichkeit, auch im operativen Geschäft klimaneutral zu han-deln. Außerdem braucht ein solcher Biomasse-Industriepark Equip-ment, wie es in unserer Region von zahlreichen Unternehmen ange-boten wird. So können Unternehmen in der motormanuellen Ernte Absatzchancen finden, außerdem muss das Holz zerkleinert werden, es werden also Zerkleinerungsmaschinen gebraucht, weiterhin Bri-kettier- und Pelletieranlagen. Auch für Hersteller von Holzhäusern oder Holzwerkstoffen ist das ein interessantes Projekt.

Dr. Rainer Schrägle,

Technologica AG, Rutesheim

www.technologica-gmbh.de

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Biomasse-Kraftwerk in Namibia; A: Manufacturing and Service Businesses,

B: Residential Area, C: Energy, Water and Waste, Management, D: Academy and

R&D Area, Quelle: IfaS-Institut der Hochschule Trier

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gigantisches Netzwerk nutzen. Mit dem Thema Holz habe ich schon 30 Jahren Erfahrung und kenne alle wichtigen Akteure.

Das Interview führten Thomas Bittner und Thirza Albert.

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Druck Druckerei Mack GmbH © 2020

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Die Außenwirtschaftsnachrichten der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart werden unter anderem in Zusammenarbeit mit Germany Trade und Invest (GTAI) verfasst.

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts sowie für zwischenzeitliche Änderungen übernimmt die Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart keine Gewähr. Das Magazin Außenwirtschaft aktuell ist zu beziehen über [email protected].

Kurz vor Schluss

„Bringen Sie Wärme und Fröhlichkeit mit!“

Für Gabriela Meyer, Kommunikationsexpertin und Autorin des Buches „Modern Life Etikette. Moderne Umgangsformen, erfolgreiche Selbstpräsentation und digitale Etikette“ (Hum-boldt Verlag 2020), ist Smalltalk wertvoll und unverzichtbar im Miteinander. Frau Meyer, was verbinden Sie persönlich mit dem Smalltalk?

Gabriela Meyer: Begegnungen und der offene Austausch mit an-deren Menschen spielten in meiner Welt schon immer eine große Rolle. Ich wuchs in einem griechischen Spezialitätenrestaurant auf zwischen Lehrern, Ärzten, Handwerkern, Rockern, Intellektu-ellen und schweigenden Paaren. Es war wie eine Smalltalk-Akade-mie. Auch während meiner Zeit als Flugbegleiterin im weltweiten Einsatz für die Lufthansa und später als PR-Koordinatorin einer internationalen Universität stand Konversation mit unterschiedli-chen Nationalitäten täglich auf dem Programm. Ich schätze und mag Smalltalk. Er fördert viele interessante Geschichten zutage und hat mir schon Türen geöffnet.

Smalltalk gilt hierzulande in der Berufswelt als wenig ruhmreich – zu Unrecht, wie Sie finden. Warum?

In Deutschland haben wir keine Smalltalk-Kultur. Die Meinung, es sei nur oberflächliches Geplänkel, ist weit verbreitet. Dabei ist Smalltalk viel wert und kann sogar Spaß machen. Er hilft uns, ge-meinsame Interessen und Erfahrungen zu finden. So schaffen wir die Basis für tiefere Gespräche und neue Kontakte. Insofern kann Smalltalk unsere beruflichen Ziele verwirklichen helfen. Und dazu bedarf es gar nicht viel. Vermeiden Sie lange Monologe. Gute Smalltalker sind immer auch gute Zuhörer. Hören Sie aktiv zu und zeigen Sie echtes Interesse. Stellen Sie Fragen! Ist es nicht scho-ckierend, wie wenig Fragen gestellt werden? Sollten Sie jemanden noch nicht gut kennen, meiden Sie Themen mit Konfliktpotenzial wie Religion oder Politik. Setzen Sie auf unbelastete, positiv be-setzte Themen. Wenn Sie sich dann noch mit anderen mitfreuen können und zwei, drei vergnügliche Anekdoten auf Lager haben, funktioniert Smalltalk wie von allein.

Wie gelingt Smalltalk mit internationalen Gesprächspartnern?

Fühlen Sie sich in die Mentalität Ihrer Gesprächspartner ein. Falls möglich, bereiten Sie sich vor und informieren Sie sich vorab über die kulturellen Eigenarten. Eine Geschäftsfrau aus Italien zeigte sich mir gegenüber irritiert, weil sie von deutschen Geschäftspart-

Charmant plaudern zu können ist eine Fähigkeit, die uns bei jeder neuen Geschäftsbeziehung zugute-kommt, erst recht, wenn unsere Geschäftspartner international sind. Doch wie gelingt guter Smalltalk?

Brauchen Sie dort Unterstützung deutscher Institutionen?

Ja sicher, ich komme immer wieder auf die Expertise der vor Ort agierenden Institutionen zurück, da bin ich IHK-/AHK-Fan. Beson-ders die AHK Südliches Afrika hält wertvolle Informationen bereit. Auch die Vor-Ort-Vertretungen der GIZ leisten wertvolle Dienste, ebenso die Businessnetzwerke, die sie hat aufbauen helfen wie den Namibianischen Biomasseverband oder die Charcoal Association.

Was ist Ihre Rolle in diesem Projekt?

Ich war schon häufig auf Reisen im südlichen Afrika und die GIZ sprach mich in meiner Funktion als Vorstand des Bundesverbandes Bioenergie an. Sie hatte damals schon viel aufgebaut und sehr gute Konzepte entwickelt, was aber noch fehlte, war die Schnittstelle zu den Unternehmen, die Interesse an dem Projekt haben und auch ins Doing kommen wollen. Ich kann als Consultant für die GIZ mein

nern nicht nach ihrer Familie ge-fragt worden war. Ich erklärte ihr, dass die meisten Deutschen eine solche Frage als zu privat empfin-den würden. Beispiele dieser Art gibt es viele. Mit Perfektion und Sachlichkeit allein klappt es in-ternational nicht. Es muss Ihnen gelingen, eine angenehme emo-tionale Verbindung aufzubauen. Bringen Sie Begeisterungsfähig-keit und Lernbereitschaft mit. Sei-en Sie aufmerksam und großzügig mit Komplimenten. Mit „Es freut mich, dass wir uns kennengelernt haben“ oder einem „Danke schön!“ öffnen Sie weltweit Herzen. Besteht eine Sprachbarriere, dürfen Sie diese offen ansprechen. Für internationale Telefonate oder Videokonferenzen empfehle ich ein paar unkomplizierte, heitere Wortwechsel, die die Atmo-sphäre auflockern. Fröhlichkeit und Wärme schaffen immer eine gute Basis für Verhandlungen. Dem ein oder anderen entgleitet in einem Videocall schon mal die eigene passive Ausstrahlung. Auch wenn Sie nicht sprechen, bleiben Sie körperbewusst und präsent. So verpassen Sie keine Chancen.

Was sind die Lieblingsfettnäpfchen der Deutschen im inter-nationalen Smalltalk?

Wir sind stark auf die Sachebene fokussiert und manchmal zu di-rekt. Das kann der Arbeit dienlich sein, steht aber einem lockeren Gesprächseinstieg oft im Weg. Auf andere Nationalitäten kann diese unverblümte Art rüde wirken. Ein typisch deutscher Fauxpas ist sicher auch, alles, was offensichtlich und sichtbar ist, mit Wor-ten klar benennen zu wollen. Eindeutigkeit ist nicht nur wenig po-etisch, sondern wird in vielen Kulturen als taktlos empfunden. Ein No-Go ist auch die unhöfliche Angewohnheit, andere Menschen auffällig mit Blicken zu mustern, weltweit bekannt als „the Ger-man Stare“. Auf dem internationalen Parkett sind vor allem Witz, Charme und Lässigkeit gefragt. Sympathisch finde ich besonders jene Menschen, die auch mal über sich selbst lachen können, ge-rade wenn es um eines der Fettnäpfchen geht. Wer anderen im Gespräch ein gutes Gefühl gibt, Anerkennung und Wertschätzung entgegenbringt, mit dem kommt man gern ins Geschäft.

Gabriela Meyer, www.modernlifeseminars.online

Gabriela Meyer,

Modern Life Seminars

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Weitere Informationen

Projektinfos unter veranstaltungen.ihkrt.de/namibia. Für Auskünfte stehen Ihnen Thomas Bittner, IHK Region Stuttgart, unter Tele-fon 0711 2005-1230 sowie Simone Iltgen, Beraterin Entwicklungszusammenarbeit (EZ-Scout) an der IHK Reutlingen unter Telefon 07121 201-189 gern zur Verfügung.

Richtigstellung: In Ausgabe 05-06/2020 berichteten wir hier von der Prettl Holding. Im Text zitiert und abgebil-det wurde jedoch Willi Prettl, nicht wie von uns genannt Rolf Prettl. Wir bitten, das Versehen zu entschuldigen.

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