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AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL. PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE. Abteilung 14 – Deutsche Kultur. Ripartizione 14 – Cultura tedesca. Amt 14.4 – Amt für Bibliotheken und Lesen. Ufficio 14.4 – Ufficio biblioteche e lettura. 20 Jahre Schulbibliotheksgesetz - PowerPoint PPT Presentation
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AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE
Ripartizione 14 – Cultura tedescaAbteilung 14 – Deutsche Kultur Amt 14.4 – Amt für Bibliotheken und Lesen Ufficio 14.4 – Ufficio biblioteche e lettura
20 Jahre SchulbibliotheksgesetzEine Bilanz und Standortbestimmung
Bibliotheksforum 201026. November 2010
Dr. Markus FritzAmt für Bibliotheken und Lesen
AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE
Dr. Markus Fritz – Amt für Bibliotheken und Lesen20 Jahre Schulbibliotheksgesetz
20 Jahre Schulbibliotheksgesetz
Art. 1: „Das Land Südtirol unterstützt die Errichtung und den Ausbau der Schulbibliotheken […] finanziert sie und stellt das nötige Personal zur Verfügung.“
Struktur- und Fördergesetzlegt Mindeststandards fest (Öffnungszeiten, Bestand, Bibliothekstechnik, …)Auswirkungen auf Schulbaurichtlinien (1992 und 2009)Landeskollektivvertrag für das LehrpersonalBerufsbilder: „Bibliothekar/in“ und „Diplom-Bibliothekar/in“Wettbewerbe für „Bibliothekar/in“ und seit 2003 für „Diplom-Bibliothekar/in“
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Dr. Markus Fritz – Amt für Bibliotheken und Lesen20 Jahre Schulbibliotheksgesetz
20 Jahre Schulbibliotheksgesetz
1992 die ersten hauptamtlichen Schulbibliothekare/innen
nehmen den Dienst auf
1996 16 hauptamtliche Schulbibliothekare/innen betreuen
17 Schulbibliotheken
2010 41 Stellen für hauptamtliches Bibliothekspersonal
sind geschaffen worden
51 hauptamtliche Schulbibliothekare/innen betreuen
71 Schulbibliotheken
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Dr. Markus Fritz – Amt für Bibliotheken und Lesen20 Jahre Schulbibliotheksgesetz
20 Jahre Schulbibliotheksgesetz
2010 Von den 71 hauptamtlich betreuten Schulbiblio-
theken sind zwischen 1992 und 2010 43 neu gebaut
worden
2010 „Lehrgang Schulbibliothek“ für Lehrkräfte:
seit 1999 sind 250 Lehrer/innen aller Schulstufen zu
„Experten für die Leseförderung und die
Schulbibliothek“ ausgebildet worden
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Dr. Markus Fritz – Amt für Bibliotheken und Lesen20 Jahre Schulbibliotheksgesetz
20 Jahre Schulbibliotheksgesetz
Das Schulbibliotheksgesetz legt fest, dass die Schulbibliotheken „Teil des Bibliothekssystems des Landes“ sind
Gute Zusammenarbeit zwischen ÖB und SB
Schaffung von „kombinierten Bibliotheken“
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Dr. Markus Fritz – Amt für Bibliotheken und Lesen20 Jahre Schulbibliotheksgesetz
20 Jahre Schulbibliotheksgesetz
Art. 2 der DVO: „Die Schulbibliothek ist das Informations-, Lern – und Kommunikationszentrum der Schule“
Viele Aktionen zu Leseförderung und Bibliotheksdidaktik:
Südtiroler Lesejahr (1996): Leseräume – Leseträume
Lesefrühling (2007)
In den Schulen spielen Leseförderung und Bibliotheksarbeit eine zentrale Rolle
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20 Jahre Schulbibliotheksgesetz
Verbesserungen sind notwendig:
Einige Teile sind überholt bzw. durch andere Rechtsvorschriften ersetzt worden: Beispiel: Dienstrechtliche Bestimmungen für Lehrer/innen
Leitung einer Schulbibliothek:
- Bibliothekarische Leitung durch hauptamtliches Bibliothekspersonal
- Päd.-did. Leitung durch ausgebildete Lehrkraft
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Dr. Markus Fritz – Amt für Bibliotheken und Lesen20 Jahre Schulbibliotheksgesetz
20 Jahre Schulbibliotheksgesetz
Verbesserungen sind notwendig:
Der Bibliotheksrat ist für alle Schulbibliotheken obligatorisch
Erhöhung der Klassenzahl als Voraussetzung für die Anerkennung: - von 20 auf 25 Klassen für „Bibliothek einer gr. Schule“ und für die „Gemeinsame Bibl. mehrerer Schulen“- von 20 bzw. 24 Klassen auf 28 Klassen für die „Bibliotheksdienste zusammengeschlossener Schulen“
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Dr. Markus Fritz – Amt für Bibliotheken und Lesen20 Jahre Schulbibliotheksgesetz
20 Jahre Schulbibliotheksgesetz
Das Schulbibliotheksgesetz kam vor 20 Jahren zur rechten Zeit. Im Rückblick treten manche Zusammenhänge deutlicher hervor: der rechtliche Rahmen für die systematische Förderung und den Ausbau der Schulbibliotheken, die Verschiebung der schulischen Aufmerksamkeit vom Belehren hin zu selbständigen Formen des Lernens und die Autonomie der Schulen wirkten durchaus nachhaltig in der Veränderung schulischer Arbeit zusammen.
Die Schulbibliotheken sind inzwischen zu zentralen Lernorten geworden: Ist der Klassenraum gewissermaßen die räumliche Verkörperung des „Belehrens“, so symbolisiert die Schulbibliothek ein neues Verständnis von Lernen.
Über den autonomen Gestaltungsspielraum gingen die Einzelschulen bei der Einbeziehung der Schulbibliotheken in die konkrete schulische Arbeit durchaus unterschiedliche Wege, aber immer waren es auch Impulse aus der Schulbibliothek, die neue Anregungen in die Schulprogramme einfließen ließen.
Die Bedeutung der Schulbibliotheken wird weiter zunehmen. In allen Schulreformansätzen, zuletzt auch im Reformgesetz zur Oberstufe wird die Vermittlung einer umfassenden Medienkompetenz eine zentrale Aufgabe schulischer Bildung sein. […]
Die Bildungspolitik ist gefordert, den über die Landesgrenzen hinaus anerkannten guten rechtlichen Rahmen auch in Zukunft zu garantieren.
Franz Tutzer, Direktor der Oberschule für Landwirtschaft, Auer
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20 Jahre Schulbibliotheksgesetz
FAZIT
„Die Schulbibliothek als Informations-, Lern und Kommunikationszentrum der Schule“
Die Grundausrichtung des Schulbibliotheksgesetzes ist auch nach 20 Jahren noch aktuell und ist die Basis für die Weiterentwicklung des Schulbibliothekswesens in unserem Land