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G.Emberger Barrierefrei im öffentlichen Raum RingVO Öffentlicher Verkehr Günter Emberger (TU Wien) 1

Barrierefrei im öffentlichen Raum - TU Wien · Barrierefrei im öffentlichen Raum Allgemeine Prinzipien • Der Straßenraum –bauliche Anlagen, Verkehrseinrichtungen, Informationssysteme

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G.Emberger

Barrierefrei im öffentlichen

Raum

RingVO

Öffentlicher Verkehr

Günter Emberger (TU Wien)

1

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Günter Emberger 2

Barrierefrei im öffentlichen Raum

Überblick

• Wie “wir” auf die Idee gekommen sind?

• “Problemgrößen”

• Ziel ist mit Hausverstand “sehend”

durch die Welt “gehen”

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Günter Emberger 3

Barrierefrei im öffentlichen Raum

Barriefreiheit in der Lehre

GABAMO - Grundlagen zur Weiterentwicklung von Aus- und

Weiterbildung im Bereich der barrierefreien Mobilität

• Laufzeit März 2010 bis Mai 2011

• Projektpartner

– TU Wien | Forschungsbereich für Verkehrsplanung und

Verkehrstechnik

– FACTUM OHG | Verkehrs- und Sozialanalysen

– Fachhochschule Technikum Wien

im Auftrag des bmvit, Programmlinie ways2go

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Günter Emberger 4

Barrierefrei im öffentlichen Raum

Lehrveranstaltungen, Anzahl, insgesamt

497

76%

37

6%

120

18%

157

24%

kein Bezug zu

Barrierefreiheitmit Bezug zu

BarrierefreiheitInterview

kein Interview

Lehrveranstaltungen

mit Verkehrsbezugn = 654

Lehrveranstaltungen

mit Bezug zu Barrierefreiheitn = 157

23%

76 %

Quelle: GABAMO 2011

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Günter Emberger 5

Barrierefrei im öffentlichen Raum

Barrierefreiheit: Anteil an Pflichtfächern

nach Studiengängen, Top10 & Mittel

Institution Studiengang Abschluss BF-Bezug Gesamt Anteil BF

TU Graz Traffic Accident Research (postgraduell) Master 14 98 14%

FH Techn. Wien Intelligente Verkehrssysteme Bachelor 21 144 14%

Univ. Innsbruck Bau- u. Umweltingenieurwissensch. Master 8 53 10%

TU Graz Bauingenieurw.–Umwelt u Wirtschaft Bachelor 12 165 7%

Univ. Innsbruck Bau- u. Umweltingenieurwissensch. Bachelor 10 165 6%

BOKU Wien Kulturtechnik und Wasserwirtschaft Bachelor 8 148 5%

FH St. Pölten Eisenbahn-Infrastrukturtechnik Bachelor 7 140 5%

TU Wien Bauingenieurw. u. Infrastrukturmanagem. Bachelor 7 157 4%

TU Wien Raumplanung und Raumordnung Bachelor 11 152 2%

FH Camp. Wien Bautechn. Abwicklung intern. Großprojekte Master 2 93 2%

Durchschnitt (alle Studiengänge, mit zumindest 1 Interview) 3%

ECTS

Quelle: GABAMO 2011

5

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Günter Emberger 6

Barrierefrei im öffentlichen Raum

Barrierefreiheit: Angebot an Wahlfächern

nach Studiengängen, Top10 & Mittel

Institution Studiengang Abschluss BF-Bezug Gesamt Anteil BF

BOKU Wien Landmanagement, Infrastr., Bautech. Master 20 63 32%

TU Wien Raumplanung und Raumordnung Bachelor 8,5 28 30%

TU Wien Raumplanung und Raumordnung Master 11 48 23%

BOKU Wien Kulturtechnik und Wasserwirtschaft Master 20 90 22%

TU Graz Wirtschaftsingenieurw.–Maschinenbau Bachelor 3 13,5 22%

BOKU Wien Landschaftsplanung u. -architektur Master 14 65 22%

TU Graz Bauingenieurw.–Umwelt u Verkehr Master 15 80 19%

TU Wien Medieninformatik Master 6 34,5 17%

TU Wien Medizinische Informatik Master 6 36 17%

TU Wien Medieninformatik Bachelor 6 44,5 13%

22%

ECTS

Quelle: GABAMO 2011

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Günter Emberger 7

Barrierefrei im öffentlichen RaumBerücksichtigung BF in den LVs

wo Interview durchgeführt

13%

20%

27%

21%20%

17%

30%

22% 22%

9%

12%

23%

26%

21%

18%

0%

5%

10%

15%

20%

25%

30%

35%

gar keinen wird erwähnt wird behandelt wird ausführlich behandelt

je nach Fragestellung

(z.B. bei Seminararbeiten)

Welchen Anteil hat Barriererfreiheit am gesamten Lehrinhalt?

UNI (n=96)

FH (n=23)

GESAMT (n=120)

Quelle: GABAMO 2011

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Günter Emberger 8

Barrierefrei im öffentlichen Raum

Warum wird Barrierefreiheit in der

LV nicht behandelt

• rund 20% der LV-Leiter sagen sie haben nicht daran

gedacht!

• rund 1/3 der Befragten gab an BF ist für ihre LV nicht relevant

• rund 1/3 der Befragten gab an, die Zeit in der LV ist zu knapp bemessen

• rund 15% der LV-Leiter sagen, BF wird in anderen LVs

behandelt Quelle: GABAMO 2011

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Günter Emberger 9

Barrierefrei im öffentlichen Raum

GABAMO – Potenzialabschätzung “Ausbildungsmarkt”

• Potentielle Sektoren

1. Zivilingenieure und Architekturbüros

2. öffentliche Verwaltung

3. EVUs, städtische Verkehrsbetriebe

4. Produktions- und Dienstleistungssektoren, die relevante Produkte und

Services entwickeln, produzieren und anbieten

• Abschätzung wurde auf zwei Bereiche konzentriert (Architekten und

Zivilingenieure lt. GABAMO - Potential von

– einigen Hundert bis ~1000 Zivilingenieuren ( Planung von

Verkehrsinfrastrukturen, Stationen, etc…

– einigen Hundert bis ~1000 Architekten (Gestaltung von öffentlichen Räumen,

öffentliche und private Gebäuden, etc…)

• Insgesamt ergibt sich daraus ein Bedarf an Nachwuchskräften von rund

100 Absolventen (Zivilingenieure und Architekten) pro Jahr

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Günter Emberger 10

Barrierefrei im öffentlichen Raum

Generelle Schlussfolgerungen aus Analyse und

den Expertenworkshops• BF wird als Querschnittsmaterie angesehen

• BF ist nicht zwingend in den Lehrplänen vorgeschrieben

• und hängt daher von Instituten (UNIs), Studiengangsleitern (FHs) ab

• Wichtigster Faktor ist aber derzeit der Lehrveranstaltungsleiter

Verbesserungsvorschläge

• Sensibilisierung zum Thema BF sollte schon früh beginnen (am

besten ab den Kindergarten)

• Einbindung mobilitätseingeschränkter Personen in die Lehre

• BF sollte verpflichtend in den Leistungsbeschreibungen der Unis und

FHs vorgeschrieben werden

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Günter Emberger 11

Barrierefrei im öffentlichen Raum

Wer ist mobilitätseingeschränkt?

Brainstorming (bitte

alle raten!!)• Rollstuhlfahrer

• Menschen mit Krücken

• Alte, gebrechliche

Menschen

• Blinde

• Sehbehinderte

• Taube?

• Hörbehinderte?

• Kinder?

• Mütter?

• Jugendliche?

• Migranten?

• Lernschwache?

• Armutsgefährdete

Personen?

• Gepäck transportierende

Personen?

• Studenten?

• Verletzte/ Verunfallte?

• Ich selbst (gestern, heute,

morgen)

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Günter Emberger 12

Barrierefrei im öffentlichen Raum

Alter in

Jahren

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

11

12

13

14

15

16

17

18

19

20

21

22

23

24

25

26

27

28

29

30

31

32

33

34

35

36

37

38

39

40

41

42

43

44

45

46

47

48

49

50

51

52

53

54

55

56

57

58

59

60

61

62

63

64

65

66

67

68

69

70

71

72

73

74

75

76

77

78

79

80

81

82

83

84

85

86

87

88

89

90

91

92

männlich 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1

weiblich * 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1

* Annahme 2 Kinder, 1. Kind mit 28 jahren, 2. Kind mit 35 Jahren

Verkehrsplaner

Politiker

Kein Verkehrsmittel zur Auswahl

Nur Zu-Fuß-Gehen

Zu-Fuß-Gehen, beschränkt ÖV, beschränkt Fahrrad

Zu-Fuß-Gehen, ÖV, Fahrrad

"Freie" Verkehrsmittelwahl inklusive AUTO

"Freie" Verkehrsmittelwahl inklusive AUTO, sozial beschränkt

Altersbedingte Mobilitätsbeschränkung

männlich, zw. 30 und 65,

Autofahrer, gestresst und wichtig

Wer ist nun der „typische“ Verkehrsplaner?

Entscheidungsträger ?

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Günter Emberger 13

Barrierefrei im öffentlichen Raum

Altersbedingte Mobilitätsbeschränkung

7%

11%

13%

11%

58%

0%

männlich Kein Verkehrsmittel zur Auswahl

Nur Zu-Fuß-Gehen

Zu-Fuß-Gehen, beschränkt ÖV, beschränkt Fahrrad

Zu-Fuß-Gehen, ÖV, Fahrrad

"Freie" Verkehrsmittelwahl inklusive AUTO

"Freie" Verkehrsmittelwahl inklusive AUTO, sozial beschränkt

6%

13%

17%

7%35%

22%

weiblichKein Verkehrsmittel zur Auswahl

Nur Zu-Fuß-Gehen

Zu-Fuß-Gehen, beschränkt ÖV,

beschränkt Fahrrad

Zu-Fuß-Gehen, ÖV, Fahrrad

"Freie" Verkehrsmittelwahl inklusive AUTO

"Freie" Verkehrsmittelwahl

inklusive AUTO, sozial beschränkt

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Günter Emberger 14

Barrierefrei im öffentlichen Raum

“Wachstumsmarkt!”

Source:Zunahme des Anteils körperlich Beeinträchtigter 1986 bis 1995 in

Österreich [Quelle: Mikrozensus 1986 und 1995, ÖSTAT 1997], Egalite Endbericht Seite 83

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Günter Emberger 15

Barrierefrei im öffentlichen Raum

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Barrierefrei im öffentlichen Raum

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Barrierefrei im öffentlichen Raum

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Barrierefrei im öffentlichen Raum

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Barrierefrei im öffentlichen Raum

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Barrierefrei im öffentlichen Raum

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Barrierefrei im öffentlichen Raum

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Günter Emberger 22

Barrierefrei im öffentlichen Raum

Barrierefreiheit

• bedeutet, dass die Benutzung eines Systems

möglichst ohne fremde Hilfe durchgängig

möglich sein soll.

“durchgängig” hat folgende Dimensionen:

• zeitlich

• räumlich

• logisch

• ausfallsicher

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Günter Emberger 23

Barrierefrei im öffentlichen Raum

Durchgängige Barrierefreiheit

• Zeitlich– Normalbetriebszeit

– Außerhalb der Normalbetriebszeit

– Baustellenzeit

– Winterdienst

– Störungsfall

– ausfallsicher

• Räumlich– im Fahrzeug

– in der Station (-Gebäude)

– im öffentlichen Raum

– in öffentlichen Gebäuden

– zuhause

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Günter Emberger 24

Barrierefrei im öffentlichen Raum

Durchgängige Barrierefreiheit

• Logisch– Info/baulich, da wo es benötigt wird

– Sprachunabhängig, wo möglich

– kognitiv leicht verständlich, selbsterklärend

– einheitlich

• ausfallsicher– System muss auch “ohne Strom” funktionieren

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Günter Emberger 25

Barrierefrei im öffentlichen Raum

Mobilitätsein-

geschränke Personen

Sehbehinderte

Personen

Hörbehinderte

Personen

“stufenfreie”

(bauliche) Systeme

Taktile Systeme

Visuelle Systeme

Akkustische

Systeme

Die

Systeme

nützen

allen

Personen

Personengruppen Systeme

notwendig

große Hilfe

nützlich

Legende

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Günter Emberger 26

Barrierefrei im öffentlichen Raum

“stufenfreie” bauliche Systeme

• Rolltreppen

• Liftanlagen

• Rampen

• Gehsteigabsenkungen

• Treppen / Handläufe

• etc

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Günter Emberger 27

Barrierefrei im öffentlichen Raum

Taktile Systeme

• Taktile Bodeninformationssyteme

– in Stationen / bei Haltestellen / bei

Einstiegspunkten

– auf Gehsteigen

– bei Fußgängerübergängen, etc

• Taktile Informationssysteme– bei Liftanlagen

– bei Übersichtsplänen

– bei Handläufen

• etc

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Günter Emberger 28

Barrierefrei im öffentlichen Raum

Visuelle Systeme

• Orientierungshilfen in Stationen– Ausgänge, Wegweisung zu anderen Verkehrsmitteln, WC,

Telefon, Infopoints, Umgebungspläne, POIs, etc,

– Wiener Linien (Farbkonzepte, Vitrinenkonzepte, etc.)

• Orientierungshilfen im öffentlichem

Raum– Wegweisung im öffentlichen Raum

– Übersichtspläne, etc.

• Gefahrenstellen – Kennzeichnungen– Glasmakierungen, Poller, Verkehrszeichenmakierungen,

Treppen(anfänge), etc

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Günter Emberger 29

Barrierefrei im öffentlichen Raum

Akustische Systeme

• bei VLSA und Eisenbahnkreuzungen

• Durchsagen - eher für kurzfristige, aktuelle

Informationen (u.Umständen auch im Störungsfall)

• sollen akustisch verständlich sein

• Sprache (zumindest Englisch und Deutsch)

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Günter Emberger 30

Barrierefrei im öffentlichen Raum

Stand der Technik - Wesentliche Normen

• ÖNORM B 1600 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen

• ÖNORM V 2100 Technische Hilfen für sehbehinderte und blinde

Menschen – Taktile Markierungen an Anmeldeplateaus für Fußgänger

• ÖNORM V 2101 Technische Hilfen für sehbehinderte und blinde

Menschen – Akustische und tastbare Hilfssignale an

Verkehrslichtsignalanlagen

• ÖNORM V 2102-1 Technische Hilfen für sehbehinderte und blinde

Menschen – Taktile Bodeninformationen – Teil1: Für Baulichkeiten und

im öffentlichen Raum bei Geschwindigkeiten bis max. 80 km/h

• ÖNORM V 2104 Technische Hilfen für blinde und mobilitätsbehinderte

Menschen – Baustellen- und Gefahrenbereichsabsicherungen

• ÖNORM V 2105 Technische Hilfen für blinde, sehbehinderte und

mobilitätsbehinderte Menschen – Tastbare Beschriftungen und

Informationssysteme

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Günter Emberger 31

Barrierefrei im öffentlichen Raum

Sonstige wesentliche Regelwerke

• RVS 02.02.36 Alltagsgerechter barrierefreier Straßenraum

• RVS 03.06.13 Straßenplanung, Eisenbahnkreuzungen, Sicherung

und Ausstattung, Bedachtnahme auf behinderte

Menschen

• TSI PRM Entscheidung der Kommission vom 21. September

2007 über die technische Spezifikation für die Integreabilität

bezüglich eingeschränkt mobiler Personen im konventionellen,

transeuropäischen Eisenbahnsystem und im transeuropäischen

Hochgeschwindigkeitsbahnsystem

• Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG)

Version 2013

http://www.jusline.at/Bundes-

Behindertengleichstellungsgesetz_(BGStG)_Langversion.html

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Günter Emberger 32

Barrierefrei im öffentlichen Raum

Allgemeine Prinzipien

• Der Straßenraum – bauliche Anlagen, Verkehrseinrichtungen,

Informationssysteme – ist für alle Menschen barrierefrei

zugänglich und so benutzbar herzustellen, dass er ohne

besondere Erschwernisse und ohne fremde Hilfe benutzt

werden kann.

• An Stellen für Straßenquerungen sind die Gehsteigkanten

abzusenken.

• Grundsätzlich sind attraktive sichere Querungsmöglichkeiten im

Straßenraum vorzusehen, Unter- und Überführungen sind

barrierefrei auszugestalten.

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Günter Emberger 33

Barrierefrei im öffentlichen Raum

Allgemeine Prinzipien

• Für bewegungs- und sinnesbehinderte Personen ist ein sicheres,

dichtes und durchgängig barrierefreies Wegenetz sicherzustellen .

• Augenmerk ist auf die Übergangsbereiche vom öffentlichen

Verkehr und öffentlich zugänglichen Hochbauten zu legen.

• Berücksichtigung des subjektive Sicherheitsempfinden (z.B

„Vermeidung von Ecken und Nischen“ bei Durchgängen,

ausreichende durchgängige Beleuchtung)

• höherer Bewegungs- und Breitenbedarf (>1,5 m)

• kurze und direkte Wegeführung

– Verbindungen abseits des „motorisierten Straßennetzes“ sind oft

nicht ersichtlich und daher durch Wegweiser zu kennzeichnen.

– Schutzwege möglichst in direkter Fortsetzung zum Gehsteig

– Gehsteigvorziehungen

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Günter Emberger 34

Barrierefrei im öffentlichen Raum

– Oberflächenbeschaffenheit

• Materialien: Asphalt, gesägte Natursteinplatten,

Verbundpflaster, Betondecken

• Pflaster mit einer Fugenbreite über 2 cm in der

Gehrichtung vermeiden!

• Belagswechsel dürfen sehbehinderte Personen nicht

in die Irre leiten

• Längsneigungen: Bei Gefälle über 5 % sind Maßnahmen

zur Erhöhung der Oberflächengriffigkeit zu setzen.

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Günter Emberger 35

Barrierefrei im öffentlichen Raum

Allgemeine Prinzipen

Störung der Gehbereiche sind zu vermeiden! • Warenausräumungen, Zeitungsständer, Zeitungsboxen, diverse

Automaten

• Bänke, Bäume, Grünbereiche

• Verkehrsschilder, Maste aller Art, Poller

• Streusandbehälter, Schaltkästen, Mistkübel, Werbeschilder,

Litfaßsäulen, Abfallcontainer

• Fahrradständer und – abstellanlagen, Radwegführungen

• Zeitlich befristete Baustelleneinrichtungen und Gastgärten

• Aufstellung von Kunstwerken

• Briefkästen, Hydranten, Wahlständer etc.

• Transparente Hindernisse wie Glastüren oder -wände

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Günter Emberger 36

Barrierefrei im öffentlichen Raum

Augen auf! ;-)

Warenauslagerung im Öffentlichen Raum

Leider noch immer teilweise “verständnislos”

15/12/2016

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Günter Emberger 37

Barrierefrei im öffentlichen Raum

Möblierung im öffentlichen Raum

Konflikt Warenauslagerungen mit den Gehlinien der Fahrgastströme

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Günter Emberger 38

Barrierefrei im öffentlichen Raum

Orientierung für Menschen mit Sehbehinderung

Parkanlagen

Quelle: Projekt MOFA

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Günter Emberger 39

Barrierefrei im öffentlichen Raum

Person mit Sehbehinderungen

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Günter Emberger 40

Barrierefrei im öffentlichen Raum

Konflikt Radwegführung mit den Gehlinien der Fahrgastströme

Wegführungen im öffentlichen Raum

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Günter Emberger 41

Barrierefrei im öffentlichen Raum

Orientierung und Leitsysteme

• Barrierefrei gestaltete Lebensbereiche müssen ohne besondere

Erschwernisse und grundsätzlich ohne fremde Hilfe benutzt

werden können. Dabei sind visuelle, taktile und akustische Leitsysteme im Einsatz.

• Die Orientierung für blinde und sehbehinderte Menschen soll

durch tastbare und/oder akustische Informationen vermittelt

werden.

• Zwei unterschiedliche Prinzipien von tastbaren

Informationssystemen (einzeln oder besser miteinander

kombiniert) :

– Leitlinien-PrinzipDie Nutzer werden von durchgehend linienformigen Strukturen vom

Ausgangspunkt zu den Zielen (und zurück) geleitet.

– Bojen-PrinzipBei diesem informiert und orientiert sich der Nutzer punktuelle von

einer Info-Boje zur nächsten.

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Günter Emberger 42

Barrierefrei im öffentlichen Raum

Visuelle Leitsysteme

Planungsgrundsätze• klar, übersichtlich, selbsterklären und durchgängig

• Vermeidung von Überinformation

• Anwendung von Bildzeichen und Farbsystematik

• Optimale Dimensionierung der Informationsinhalte, Wahl gut

lesbarer Schrifttypen, Schriftgrößen und Piktogrammen

• Anlage der Leitsysteme auf Grundlage von Blickstudien,

Positionierung der Informationsschilder in Sichtachsen

• Sicherstellung des Informationstransfers bei allen

Beleuchtungsverhältnissen

• Abstimmung der Kontraste hinsichtlich Helligkeit und Farben,

Rot-Grün-Kombinationen dürfen nicht verwendet werden!

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Günter Emberger 43

Barrierefrei im öffentlichen Raum

Visuelles LeitsystemKriterien für die Gestaltung

• Schriftgröße

• Schriftart

• Beleuchtung

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Günter Emberger 44

Barrierefrei im öffentlichen Raum

Visuelles Leitsystem

6-zeilige Schilderinformation

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Günter Emberger 45

Barrierefrei im öffentlichen Raum

Visuelles Leitsystem

Lösungsansatz: Verwendung genormter Piktogramme

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Günter Emberger 46

Barrierefrei im öffentlichen Raum

Visuelles Leitsystem

Best practice: Reduktion auf zweizeilige Anordnung

A, B, C D, E

Greenwich Stratford

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Günter Emberger 47

Barrierefrei im öffentlichen Raum

Visuelles Leitsystem

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Günter Emberger 48

Barrierefrei im öffentlichen Raum

Visuelles Leitsystem

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Günter Emberger 49

Barrierefrei im öffentlichen Raum

Testreihe Floridsdorf

Begehungen mit sehbehinderten Personen bei unterschiedlichen Lichtverhältnissen (Tag/ Nacht)

Glasmarkierungen

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Barrierefrei im öffentlichen Raum

Glasmarkierungen

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Günter Emberger 51

Barrierefrei im öffentlichen Raum

Taktile Leitsysteme

Planungsgrundsätze (siehe auch ÖNORM V 2102-1)

• WO: Verkehrsknotenpunkten, in Stationsbereichen, bei öffentlichen Gebäuden,

Einkaufszentren und öffentlichen Parkanlagen

• Hausfassaden, Mauern, Geländer, Handläufe, Rasen- und Bordsteinkanten,

Rigole etc. dienen als wichtige Orientierungen; werden diese unterbrochen

oder beendet, sind gezielte taktile Bodeninformationen einzusetzen.

• Störfaktoren (z.B. Warenausräumungen) der Orientierung sind bei der

Umsetzung taktiler Leitsysteme zu berücksichtigen.

• Planung gemeinsam mit den Vertretern der betroffenen Personen

durchzuführen.

• Strukturen müssen mit Hilfe des Langstockes als auch mit den Füßen erkannt

werden können.

• Farb-/Helligkeitskontraste sind für sehbehinderte Menschen eine wichtige Hilfe

• Erhabene taktile Bodeninformationen sind vertieften Strukturen vorzuziehen.

• Systembrüche zwischen erhabenen und vertieften Strukturen vermeiden!

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Günter Emberger 52

Barrierefrei im öffentlichen Raum

Testprogramm

+ Die Struktur des

taktilen Leitsystems

wurde mit blinden

Personen getestet

+ Verschieden Farben

und Kontraste wurden

mit sehbehinderten

Personen getestet

black

weiß

grau

1. AF

3. AF

2. AFgelb

8,5

mD

2. Versuch

6m 2m4mC

1. Versuch

A

BB

schwarz

A

3. Versuch

Taktiles Leitsystem

Teststrecke Heiligenstadt, 2005

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Barrierefrei im öffentlichen Raum

Taktiles Leitsystem

Kreuzungs- und Haltestellenbereich – Wien, Josefstädter Straße

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Barrierefrei im öffentlichen Raum

Taktiles Leitsystem

Kreuzungsbereich – Wien, Gumpendorfer Straße

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Barrierefrei im öffentlichen Raum

Taktiles Leitsystem

Haltestellenbereich

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Barrierefrei im öffentlichen Raum

Taktiles Leitsystem

Konflikte mit Kunstgestaltung

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Günter Emberger 57

Barrierefrei im öffentlichen Raum

Taktile Leitsysteme

Handtastbare Informationen, in der Regel dem

Bojenprinzip folgend ausgeführt (ÖNORM V 2105)

• Am Beginn und Ende von Handläufen sind Handlaufinformationen mit

Beschriftungen anzubringen.

• Sind keine baulichen Orientierungsmöglichkeiten vorhanden, so sind

Handlaufinformationen durch taktile Auffanglinien anzukündigen.

• Die verwendeten Materialien müssen gegen Vandalismus,

Sonneneinstrahlung und gegen Kälte beständig sein.

• Bei Handläufen sollen alle wichtigen Informationen wie Eingänge zu

Bahn- und U-Bahn-Stationen, Lifte etc. angezeigt werden.

• Sind längere Texte erforderlich, besteht die Möglichkeit diese auf einer

eigenen Tafel an einer Wand zu montieren. Am Handlauf wird durch eine

Bild- und Textmarke mit Pfeil und „INFO“ hingewiesen.

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Barrierefrei im öffentlichen Raum

Taktile Handlauf-Info

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Günter Emberger 59

Barrierefrei im öffentlichen Raum

Zur Erreichen des

Ruftasters.

Traisengasse

Aufzüge

Quelle: Projekt MOFA

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Günter Emberger 60

Barrierefrei im öffentlichen Raum

Aufzüge

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Günter Emberger 61

Barrierefrei im öffentlichen Raum

Akustische Leitsysteme

• Akustische Informationen werden bei VLSA und

Eisenbahnkreuzungen als Orientierungs- und

Freigabesignal verwendet.

• Die Orientierung über den Phasenablauf erfolgt über

akustische Hilfssignale und sogenannte Vibrationspfeile

auf der Unterseite von Akustiktableaus.

• Grundsätzlich sind die akustischen Auffindesignale

während der gesamten Farbbetriebes der VLSA

auszustrahlen.

• Weitere Anwendungen von akustischen Informationen sind

im öffentlichen Verkehr gegeben.

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Barrierefrei im öffentlichen Raum

Taktile Wegbeschreibung am Anmeldetableau

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Günter Emberger 63

Barrierefrei im öffentlichen Raum

Informationssysteme

Grundsätze der Realisierung• Die Informationssysteme verschiedener Institutionen sind zu

vereinheitlichen, zu verbinden und flächendeckend auszubauen.

• Wo die Hilfsmittel bereits verwirklicht sind, soll durch das Angebot von

tastbaren Plänen das Erlernen der jeweiligen Situation ermöglicht

werden.

• Ergänzende Wegbeschreibungen auf CD oder via Mobiltelefon (z.B.

POPTIS) sind einzuführen.

• Realisierungswerte Komplementärmaßnahmen zu taktilen

Bodeninformationssystemen sowie Handlauf- und Türbeschriftungen in

tastbarer Normalschrift sind

– Montage von Reliefkarten

– In die Karte integrierte Anforderungstasten - Standortbeschreibung durch

Ansagetexte

– Maßnahmen im Freiraum zur Schaffung akustischer Orientierungspunkte

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Günter Emberger 64

Barrierefrei im öffentlichen Raum

Intermodale Navigationssysteme

• Generell besteht die Forderung nach Einfachheit,

Überschaubarkeit und normgerechter Ausführung der

jeweiligen Informationssysteme.

• Nachteile elektronischer Systeme

– Nicht alle Menschen verstehen damit umzugehen.

– Orientierungslosigkeit bei Ausfall des Systems.

– Auditive Informationen können wichtige aktuelle akustische

Informationen der Umgebung überdecken.

– Abhängigkeit von Spezialelektronik (Batteriewechsel, Verlust,

Reparatur, Diebstahl, Handling etc.)

– Erhebliche Kosten, verbunden mit der Notwendigkeit der

flächendeckenden Installation

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Günter Emberger 65

Barrierefrei im öffentlichen Raum

Bauliche Ausbildung der Randsteine

Randsteinabsenkungen bei Gehsteigen und

GehsteigvorziehungenBlinde benötigen eine Tastleiste, daher ist eine Randsteinkante von

3 cm ein geeigneter Kompromiss zwischen den einzelnen Nutzer-gruppen. Im

Geltungsbereich des TSI PRM ist bei Schwellen an Türen und Eingängen das

Maximalmaß von 2,5 cm einzuhalten.

Randsteinabsenkungen oder Fahrbahnanhebungen sind

einzurichten bei:

• Sämtlichen Neu- und Umbauten von Gehsteigen

• Erhaltungsmaßnahmen

• Bei Wiederherstellungen nach Aufgrabungen

• Fußgängerverbindungsachsen, insbesondere bei häufigen Querungen

von Personen, die in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt sind

• Nahbereich von öffentlichen Einrichtungen

• Haltestellen des ÖPNV und anderen Verkehrsträgern

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Günter Emberger 66

Barrierefrei im öffentlichen Raum

Schrägriss Randsteinabsenkung (ohne taktiles Leitsystem)

[Quelle: RVS 02.02.36]

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Günter Emberger 67

Barrierefrei im öffentlichen Raum

Ausführung der Absenkungen im Detail

[Quelle: RVS 02.02.36]

Weitere Infos bzgl. Ausgestaltung von Fahrbahnteiler mit/ohne Lichtsignalregelung,

Randsteinabsenkungen bei Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, etc… können in RVS 02.02.36

nachgelesen werden

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Günter Emberger 68

Barrierefrei im öffentlichen Raum

Gehsteigabsenkungen

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Günter Emberger 69

Barrierefrei im öffentlichen Raum

Stiegenanlagen

• Bei Bestandstiegenanlagen auf öffentlichen Flächen ist oft ein

Umbau ÖNORM B 1600 entsprechend nicht möglich. Um

zumindest für einzelne Benutzergruppen die Bewältigung zu

erleichtern sind zumindest Kinderwagenrampen einzurichten

(Stiegenbreite >= 3m, Neigung <= 28° (54 %)

• Sind Umbauten von Stiegenanlagen nicht möglich, ist zu prüfen,

ob zumutbare barrierefreie Umwege im Nahbereich vorhanden

sind.

• Bei allgemein zugänglichen Baulichkeiten sind zumindest die An-

und die Austrittstufe eines Treppenlaufes in der ganzen

Treppenbreite an der Vorderkante der Trittstufe farblich

kontrastierend (gelb) mit einer Markierungsstreifenbreite ≥ 5 cm

zu markieren.

• Vor abwärts führenden Treppen ist, ein taktiles

Aufmerksamkeitsfeld über die ganze Treppenbreite in einer Tiefe

von 40 cm bis 60 cm anzubringen

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Barrierefrei im öffentlichen Raum

Handlauf

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Günter Emberger 71

Barrierefrei im öffentlichen Raum

Handlauf

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Günter Emberger 72

Barrierefrei im öffentlichen Raum

Treppen

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Günter Emberger 73

Barrierefrei im öffentlichen Raum

Einstieg zu steil

Entwässerungsrinne entlang

einer Treppe

Rennweg

Treppen

Quelle: Projekt MOFA

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Günter Emberger 74

Barrierefrei im öffentlichen Raum

Baustellen - Baustellenabsicherungen

• Bei der Absicherung einer Baustelle sind die Auswirkungen für

den gesamten Straßenabschnitt zu betrachten.

• Die Reihung von Behinderungsstufen ist nach folgenden

Prioritäten vorzunehmen:

– Verträgliche Einengungen

– Leichte Verlegung/Ersatzgehsteig auf dem Parkstreifen

– Sperren mit sicherer Fahrbahnquerung/-überleitung

• Auf die Rollstuhltauglichkeit aller Ersatzmaßnahmen ist zu

achten.

• Für Absicherungen gegenüber dem Fließverkehr sind bauliche

Sicherungsmaßnahmen (z.B. Betonleitwände) vorzusehen.

• Bei notwendigen Gehsteigsperren ist rechtzeitig auf Stellen für

sicheres Queren der Fahrbahn hinzuweisen, entsprechende

Orientierungshilfen sind vorzusehen.

• Bei Baustellen sind entsprechende Wegweisungen vorzusehen.

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Günter Emberger 75

Barrierefrei im öffentlichen Raum

Baustellen - Baustellenabsicherungen

• Der Beleuchtung ist besondere Bedeutung beizumessen.

• Für die Absperrung dürfen keine Kunststoffbänder verwendet

werden (festes Material).

• Bei Absturzgefahr sind zusätzliche Sicherungen anzubringen.

• Ersatzgehsteige sollen ≥ 1,50 m breit, mit einer Tastleiste

abgesichert und über die gesamte Breite ebenflächig sein.

• Es ist in maximal 1 m Höhe eine Leiste (Schutzlatte) anzubringen,

die einem horizontalen Druck von mindestens 300 N standhält.

• Zwischen 5 cm und 30 cm Höhe ist - auch bei Gerüsten - die

Anbringung einer weiteren Tastleiste vorzusehen.

• Bei Gerüsten/Verkehrszeichen ist eine Durchgangshöhe von ≥

2,20 m sicherzustellen.

• Nicht relevante akustische Signale bei VLSA sind auf Baudauer

auszuschalten

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Günter Emberger 76

Barrierefrei im öffentlichen Raum

Ersatzgehsteige

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Günter Emberger 77

Barrierefrei im öffentlichen Raum

Ersatzgehsteige

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Günter Emberger 78

Barrierefrei im öffentlichen Raum

Ersatzgehsteige

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Günter Emberger 79

Barrierefrei im öffentlichen Raum

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Umleitungen

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Günter Emberger 80

Barrierefrei im öffentlichen Raum

Baustellen

Rennweg/Wexstraße

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Günter Emberger 81

Barrierefrei im öffentlichen Raum

Winterliche Betreuung

• Bei der Schneeräumung soll der Freimachung von

Straßenquerungen und Haltestellenbereichen von öffentlichen

Verkehrsmitteln hohe Priorität eingeräumt werden.

• Bei der Schneeräumung auf Gehsteigen soll der Schnee im

Seitenstreifen zwischen dem Gehsteig und der Fahrbahn, jedoch

nicht entlang der Hausfassade aufgehäuft werden.

• Vorhandene Gehsteigabsenkungen müssen zumindest in einer

Breite von 1,20 m von Schnee und Eis befreit werden.

• Schneeanhäufungen in der Gehlinie sind zu vermeiden.

• Die tVerwendbarkeit von taktilen Bodeninformationen soll durch

rasche Entfernung von Eis und Schnee sichergestellt werden.

• Die Beschädigung von taktilen Bodeninformationen durch falsch

eingestellte oder eingesetzte Winterdienstgeräte ist unbedingt

zu vermeiden.

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Günter Emberger 82

Barrierefrei im öffentlichen Raum

Winterliche Betreuung

• Wege, die von der winterlichen Betreuung ausgenommen

werden sind nach den Regeln der Baustellen- und

Gefahrenbereichsabsicherung zu sichern. Eine ausschließlich

optische Warnung durch Schilder ist dann nicht ausreichend.

• Dies gilt auch für die Warnung vor Dachlawinen. Übliche

Schneestangen können von blinden Menschen nicht rechtzeitig

wahrgenommen werden.

• Während der Beseitigung des Schnees von den Dächern ist

unbedingt Vorsorge zu treffen, dass keine Personen die

gefährdeten Gehwege benützen. Ist keine andere ausreichende

Absicherung verfügbar, so ist für den Zeitraum der Arbeiten eine

Überwachungsperson abzustellen. Schneestangen sind

jedenfalls nach der Gefahrenbereinigung zu entfernen.

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Günter Emberger 83

Barrierefrei im öffentlichen Raum

Bedienhöhen

soll: 80-110cm

ist: 80-140cm

9., Landesgerichtsstraße

Fahrkartenschalter

Quelle: Projekt MOFA

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Günter Emberger 84

Barrierefrei im öffentlichen Raum

Einzelstufen und Pendeltüren als Verhinderer eines barrierefreien Zugangs zu einem Verkehrsbauwerk

Kommentare: Rollstuhlfahrer können weder Dreh- noch Pendeltüren betätigen. Sie sind entweder

während der gesamten Betriebszeit in geöffnetem Zustand zu halten oder mit einem elektrischen

Türantrieb auszustatten, der bei Annäherung den Gehweg freigibt. Bei Karusseltüren (oft als Zugang

zu Kaufhäusern) sind Umgehungsmöglichkeiten zu schaffen.

Eingangsbereich in die Verkehrsstation

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Barrierefrei im öffentlichen Raum

Thaliastraße

Gersthof

Rampen

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Barrierefrei im öffentlichen Raum

Lazarettgasse/Alserbachstraße

Rampen

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Günter Emberger 87

Barrierefrei im öffentlichen Raum

Unerwartete Hindernisse

Weidlingau

Quelle: Projekt MOFA

Rampen

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Günter Emberger 88

Barrierefrei im öffentlichen Raum

Billig, aber nicht barrierefrei!

Rampen

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Günter Emberger 89

Barrierefrei im öffentlichen Raum

Landesgerichtsstraße

Hürdenlauf: Fahrradstellplätze blockieren die Gehlinie entlang der Rasenkante

Möblierung im öffentl. Raum

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Barrierefrei im öffentlichen Raum

Barcelona

Glasmarkierungen

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Günter Emberger 91

Barrierefrei im öffentlichen Raum

Barrierefreies Planen

am Beispiel der Wiener Linien• Visuelles Leitsystem (seit 1969)

• Niedrigflurfahrzeuge (Bus, ULF) (1990 bis heute)

• Barrierefreie Tramway- und Busstationen (1990 bis heute)

• Liftnachrüstprogramm (1985 bis 2010)

• Barrierefreie Stationsmöblierung (1990 bis heute)

• Taktiles Leitsystem (1988 bis heute)

• POPTIS - Pre-On-Post-Trip-Information-System für sehbehinderte und

blinde Personen (2004)

• Real time information accessible even for blind and visual impaired

users (2009)

• Qando - a webbasierter Routenplaner (2009)

• Quo Vadis Machbarkeitsstudie (2006)

• MofA or mobility4all (2011)

• Ways4all (2012)

• Multi-Sensorial Info Point (2012)

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Günter Emberger 92

Barrierefrei im öffentlichen Raum

Die Datenbank ist ein Baukastensystem mit einer Navigationsstruktur.

Jeder „Trip“ entspricht einem durcherzählten Gehweg.

Alle empfohlene Gehwege und die Alternativen im Störfall werden erklärt, und in einer

übersichtlichen Navigationsstruktur zugänglich gemacht.

EINSTEIGEN Straßenbahn

UMSTEIGEN U-Bahn

AUSSTEIGEN Bus

POPTIS

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Günter Emberger 93

Barrierefrei im öffentlichen Raum

MUSIP

Multisensueller Info-Point

Karlsplatz - PassageHauptbahnhof - SP

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Günter Emberger 94

Barrierefrei im öffentlichen Raum

Praktische Umsetzung

Für die praktische Umsetzung der barrierefreien Gestaltung

in öffentlichen Räumen sind entsprechend Geschulte

einzusetzen.

Diese müssen

– Kenntnisse über die entsprechenden Regelwerke

aufweisen,

– Fachleute mit umfassender Erfahrung in Bezug auf

barrierefreie Gestaltung sein,

– Die Fähigkeit haben, die unterschiedlichen

Anforderungen mobilitäts-behinderter oder -

beeinträchtigter Menschen zu beurteilen,

– Kontakt zu maßgebenden Behindertenorganisationen

haben.

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G.Emberger

VO „Barrierefrei im

öffentlichen Raum“immer im Wintersemester

Vortragende:

R.Krpata, I.König, M.Grüssinger (WL),

M.Grundner (Mobilitätsagentur),

T.Pipp (ÖBB Infra),

G.Emberger (TU Wien)

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Günter Emberger 96

Barrierefrei im öffentlichen Raum

Zusammenfassung

• Rund 40% der österreichischen Bevölkerung sind

mobilitätseingeschränkt – Tendenz steigend!

• Barrierefreie Planung nützt allen Verkehrsteilnehmern

• Es existieren gute Normen/Regelwerke

• Die Anwendung der Normen muss gelernt/gelehrt

sein/werden! (derzeit nur sehr wenige sachkundige Planer am

Markt / faktisch keine universitäre Ausbildung)

• Sensibilisierung und Bewußtseinsänderung (nicht die

Menschen sind das Problem – die (Infra)- Strukturen

sind das Problem

• Es wird uns alle mal treffen!

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Günter Emberger 97

Barrierefrei im öffentlichen Raum

Es wird uns alle mal treffen!

Herzlichen dank für Ihre

Aufmerksamkeit!!Gü[email protected]

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Günter Emberger 98

Barrierefrei im öffentlichen Raum

Vortragende

Günter Emberger, A.o.Univ. Prof. an der TU Wien, Institut für

Verkehrswissenschaft, Fachbereich für Verkehrsplanung und

Verkehrstechnik. Seit mehr als 20 Jahren tätig im Bereich Verkehrsplanung

und Studentenbetreuung mit Schwerpunkt menschengerechte Planung.

Maria Grundner, Mitarbeiterin der Mobilitätsagentur Wien, die darauf

angewiesen ist, einen Rollstuhl zu nutzen. Es ist ihr ein Anliegen

barrierefreie Umgebungen zu schaffen. Neben der Normungstätigkeit

vertritt die Bautechnikerin die Interessen von Menschen mit

Behinderungen in diversen Gremien und Arbeitsgruppen.

Roland Krpata, seit über 20 Jahren Planungsingenieur bei der Wiener U-

Bahn. Projektmanager bei der Aufzugsnachrüstung. Zuständig für visuelle

und taktile Orientierungssysteme sowie barrierefreie Stationsplanungen.

Mitarbeit an einschlägigen Normen.

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Günter Emberger 99

Barrierefrei im öffentlichen Raum

Vortragende

• DI Ines König; Raumplanerin mit Fokus auf Verkehrsplanung,

Mobilität und barrierefreie Informationsbereitstellung; befasst

sich intensiv mit den Bedürfnissen von Menschen mit

Sehbehinderungen sowie blinden Personen - enger Kontakt zu

Betroffenengruppen; tätig bei den Wiener Linien

• DI Thomas Pipp, Studium der Architektur, Fachreferent für

Architektur und Hochbau, Experte für Barrierefreiheit bei der

ÖBB-Immobilienmanagement GmbH. Zuständig für die

Erstellung von Regelwerken. Mitglied bei Normenausschüssen.

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Barrierefrei im öffentlichen Raum

Relevante Forschungsprojekte in A

• GABAMO - Grundlagen zur Weiterentwicklung von Aus- und

Weiterbildung im Bereich der barrierefreien Mobilität (2010-2011) http://www.ivv.tuwien.ac.at/forschung/projekte/national/gabamo.html

• MofA – Mobilität für Alle http://www.hilfsgemeinschaft.at/index.php?id=297

• ÉGALITÉplus - Ein gleichberechtigter Alltag im Verkehrsgeschehen –

Quantifizierung von mobilitätsbeeinträchtigten Personengruppen http://www2.ffg.at/verkehr/projekte.php?id=608&lang=de&browse=programm

Gefördert durch

bmvit, Programmline ways2go

15.12.2016