Bedingungen LHMMCC Ab01.10.2014

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  • DKB-1453/10.2014

    Allgemeine Geschftsbedingungen fr die Lufthansa Miles & More Credit Card 1. Verwendungsmglichkeiten und Leistungen

    Die Lufthansa Miles & More Credit Card wird von der Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft, Taubenstr. 79, 10117 Berlin (nachfolgend DKB AG) herausgegeben. Die DKB AG ist somit Vertragspartnerin des Karteninhabers.

    Mit der Lufthansa Miles & More Credit Card (nachfolgend Kreditkarte) kann der Karteninhaber: bei Vertragsunternehmen im Inland und als weitere Dienstleistung auch im Ausland im

    Rahmen des MasterCard-Verbundes Waren und Dienstleistungen bargeldlos bezahlen, als weitere Dienstleistung an Geldautomaten sowie an Kassen von Kreditinstituten dort

    zustzlich gegen Vorlage eines Ausweispapiers Bargeld beziehen, als Teilnehmer des Miles & More Programms der Deutsche Lufthansa AG

    (nachfolgend Miles & More Programm) Prmienmeilen sammeln, zustzlich angebotene Dienstleistungen (wie berweisungs- und Guthabenauszahlungs-

    service und Card Control) nutzen.

    Die Vertragsunternehmen sowie die Banken und die Geldautomaten im Rahmen des Bargeld-service sind an den Akzeptanzsymbolen zu erkennen, die auf der Kreditkarte zu sehen sind.

    Soweit mit der Kreditkarte zustzliche Leistungen (z. B. Versicherungen) verbunden sind, wird der Karteninhaber hierber gesondert informiert.

    2. Personalisiertes Sicherheitsmerkmal

    Fr die Nutzung von Geldautomaten und von automatisierten Kassen wird dem Karteninhaber fr seine Kreditkarte eine persnliche Geheimzahl (PIN) als personalisiertes Sicherheitsmerkmal zur Verfgung gestellt.

    3. Abwicklung des Zahlungsvorgangs

    (1) Autorisierung des ZahlungsauftragsMit dem Einsatz der Kreditkarte erteilt der Karteninhaber die Zustimmung (Autorisierung) zur Ausfhrung des Zahlungsauftrages. Hierzu ist entweder: ein Beleg zu unterschreiben, auf dem die Kartendaten bertragen sind, an Geldautomaten, bei Vertragsunternehmen sofern erforderlich sowie an automatisierten

    Kassen die PIN einzugeben, die kontaktlose Bezahlfunktion MasterCardPayPass zu nutzen sofern diese Funktion auf der

    Kreditkarte vorhanden ist indem die Kreditkarte vor das Empfangsgert des Vertragshndlers gehalten wird,

    bei Nutzung zustzlich angebotener Dienstleistungen (wie berweisungs- oder Guthaben-auszahlungsservice) das dafr vorgesehene Authentifi zierungsverfahren (z. B. TAN-Eingabe) durchzufhren oder

    gegenber Vertragsunternehmen die geforderten Kartendaten (z. B. im Internet, mittels Telefon) anzugeben. Dabei sind die gegebenenfalls von der DKB AG und/oder dem Vertrags-unternehmen angebotenen besonderen Authentifi zierungsverfahren zu nutzen.

    Bei Nutzung der Kreditkarte zur Autorisierung eines Zahlungsauftrages ber elektronische Netze (z. B. Internet auerhalb des Online-Kartenkontos) drfen lediglich die Kartenmarke (MasterCard), der Name des Karteninhabers, die Kartennummer, die Gltigkeitsdauer und die rckseitig aufgetragene dreistellige Prfziffer, aber niemals die PIN angegeben werden.

    (2) Unwiderrufl ichkeit von Zahlungsauftrgen Nach der Autorisierung kann der Karteninhaber den Zahlungsauftrag nicht mehr widerrufen.

    Soweit fr die Autorisierung zustzlich eine PIN oder die Unterschrift erforderlich ist, erfolgt die Autorisierung erst mit deren Einsatz.

    (3) Ablehnung von Zahlungsauftrgen durch die DKB AG Die DKB AG ist berechtigt, den Zahlungsauftrag abzulehnen, wenn: der Karteninhaber diesen nicht nach Nr. 3.(1) autorisiert hat, die fr den Zahlungsauftrag geltende fi nanzielle Nutzungsgrenze nicht eingehalten wurde

    oder die Kreditkarte gesperrt ist.

    Hierber wird der Karteninhaber beim Einsatz der Kreditkarte unterrichtet.

    4. Miles & More Prmienmeilen

    (1) Allgemeines Beim Einsatz der Kreditkarte sammelt der Karteninhaber Prmienmeilen, die seinem Miles & More

    Meilenkonto gutgeschrieben werden. Sofern der Karteninhaber noch nicht Teilnehmer am Miles & More Programm ist, beantragt er mit seinem Kartenantrag gleichzeitig die Teilnahme an diesem Programm. Die Kreditkarte ersetzt die Miles & More Servicekarte ohne Kreditkarten-funktion und kann wie diese verwendet werden.

    Die Teilnahmebedingungen des Miles & More Programms werden dem Karteninhaber auf Wunsch vorab zugesandt. Mit Einsatz der Kreditkarte akzeptiert der Karteninhaber diese Bedingungen.

    (2) Prmienmeilen fr Umstze Der Karteninhaber erhlt eine Prmienmeile fr jeweils einen vollen Euro Umsatz mit seiner

    Kreditkarte. Abweichend vom vorstehenden Satz erhlt der Inhaber einer Miles & More Credit Card White eine Prmienmeile fr jeweils zwei volle Euro Umsatz mit seiner Kreditkarte auer-halb des berweisungsservice und eine Prmienmeile fr jeweils einen vollen Euro Umsatz im Rahmen des berweisungsservice. Die Gutschrift von Prmienmeilen fr Haupt- und Partnerkarten erfolgt jeweils auf dem persnlichen Miles & More Meilenkonto des Haupt- bzw. Partnerkarteninhabers.

    Im Rahmen des berweisungsservice kann der Karteninhaber innerhalb eines Kreditkarten-abrechnungszyklus hchstens 20.000 Prmienmeilen erhalten. Fr berweisungen, die den Gesamtbetrag von 20.000 EUR innerhalb eines Abrechnungs zyklus berschreiten, werden keine Prmienmeilen gewhrt.

    Fr folgende in der Kreditkartenabrechnung ausgewiesene Umstze werden keine Prmien-meilen gutgeschrieben: smtliche Bargeldverfgungen smtliche fr die Nutzung der Kreditkarte erhobenen Entgelte Zinsen Einzahlungen auf das Kartenkonto Auszahlungen von auf dem Kreditkartenkonto vorhandenem Guthaben berweisungen auf ein Girokonto, bei dem der Karteninhaber (Mit-)Kontoinhaber ist berweisungen, deren erkennbar alleiniger Zweck die Erlangung von Prmienmeilen ist

    Werden Umstze rckabgewickelt (z. B. aufgrund der Stornierung eines Kaufvertrags), so erhlt der Karteninhaber fr diese Umstze keine Prmienmeilen; eventuell bereits gutgeschriebene Prmienmeilen werden vom Meilenkonto abgebucht bzw. mit auf dem Konto vorhandenen Prmienmeilen verrechnet.

    Der Karteninhaber erhlt keine Prmienmeilen fr Umstze, die er whrend eines Zeitraums ttigt, in dem die DKB AG ihm die Nutzung der Kreditkarte untersagt hat. Kndigt die DKB AG das Vertragsverhltnis wegen Zahlungsverzug werden fr vom Karteninhaber zum Kndigungs zeitpunkt noch nicht ausgeglichene Umstze keine Prmienmeilen gewhrt; eventuell bereits gutgeschriebene Prmienmeilen werden vom Meilenkonto abgebucht bzw. mit auf dem Konto vorhandenen Prmienmeilen verrechnet.

    (3) Prmienmeilen fr die Vermittlung von Vertragsabschlssen Fr die Vermittlung eines Vertragsabschlusses ber eine Lufthansa Miles & More Credit Card

    erhlt der Werber nur dann Prmienmeilen, wenn der geworbene Neukunde in den letzten zwlf Monaten nicht Inhaber einer Lufthansa Miles & More Credit Card war. Es wird ausschlie-lich die erfolgreiche Vermittlung einer Hauptkarte prmiert, die Vermittlung einer Partnerkarte und Eigenwerbung fhren nicht zu einer Prmienmeilengutschrift. Der Werber muss Teilnehmer im Miles & More Programm sein. Die Antragstellung muss auf dem hierfr vorgesehenen For-mular erfolgen; eine Kombination mit Vorteilen aus anderen Werbeaktionen ist nicht mglich.

    (4) Meilenverfall Die von einem Inhaber einer Miles & More Credit Card White gesammelten Prmienmeilen un-

    terliegen dem Meilenverfall gem den Teilnahmebedingungen des Miles & More Programms.

    Die von einem Inhaber einer Miles & More Credit Card Blue (bis 30. September 2014 Miles & More Credit Card Classic) gesammelten Prmienmeilen unterliegen dem Meilenverfall gem den Teilnahmebedingungen des Miles & More Programms, sofern nicht mindestens 3.000 Prmi-enmeilen fr Umstze gem Nr. 4.(2) pro Kalenderjahr dem persnlichen Miles & More Mei-lenkonto des Karteninhabers gutgeschrieben wurden. Zur Klarstellung: Prmienmeilen aus Werbeaktionen (z. B. Welcome Bonus-Prmienmeilen oder zustzliche Prmienmeilen fr Umstze in bestimmten Aktionszeitrumen) werden nicht bercksichtigt. Die berprfung erfolgt jeweils am Ende jedes Kalenderjahres. Wenn zu diesem Zeitpunkt mindestens 3.000 Prmienmeilen fr Umstze erreicht wurden, wird der Meilenverfall auf dem persnlichen Miles & More Meilenkonto des Karteninhabers fr das folgende Kalenderjahr ausgesetzt. Sollte nach dem berprfungszeitpunkt eine nachtrgliche Prmienmeilengutschrift erfolgen, die fr ein innerhalb des geprften Kalenderjahrs liegendes Ereignis gewhrt wird, fi ndet diese in Bezug auf den Meilenverfall keine Bercksichtigung.

    Die von einem Inhaber einer Miles & More Credit Card Gold oder einer Statuskarte gesammel-ten Prmienmeilen unterliegen nicht dem Meilen verfall gem den Teilnahmebedingungen des Miles & More Programms.

    Nach Kndigung der Kreditkarte unterliegen alle gesammelten Prmienmeilen dem Meilenverfall gem den Teilnahmebedingungen des Miles & More Programms. Auf Wunsch erhlt der Karteninhaber eine Miles & More Servicekarte ohne Kreditkartenfunktion.

    Endet die Teilnahme des Karteninhabers am Miles & More Programm, ist die DKB AG berech-tigt, die Kreditkarte aus wichtigem Grund fristlos zu kndigen.

    5. Statuskarten

    Die Ausstellung einer Kreditkarte mit einem speziellen Lufthansa Status ist von der Erteilung des entsprechenden Kundenstatus durch die Deutsche Lufthansa AG abhngig. Die Gltig-keitsdauer der Kreditkarte hngt von der Laufzeit des Status ab. Inhaber der Lufthansa HON Circle Credit Card, der Lufthansa Senator Credit Card, der Lufthansa Frequent Traveller Credit Card und der Miles & More Credit Card Gold erhalten bei einer Vernderung ihres Status auto-matisch eine dem neuen Status entsprechende Kreditkarte. Mit Einsatz der neuen Kreditkarte akzeptiert der Karteninhaber die mit der neuen Kreditkarte verbundenen Konditionen.

    6. Finanzielle Nutzungsgrenze

    Der Karteninhaber darf seine Kreditkarte nur innerhalb des von der DKB AG mitgeteilten monat-lichen Verfgungsrahmens und nur in der Weise nutzen, dass ein Ausgleich der Karten umstze bei Flligkeit zweifelsfrei gewhrleistet ist (fi nanzielle Nutzungsgrenze). Der Karten inhaber kann mit der DKB AG eine nderung der fi nanziellen Nutzungsgrenze vereinbaren. Der Verfgungs-rahmen steht dem Karteninhaber und einem etwaigen Partnerkarteninhaber gemeinschaftlich zu.

    Die DKB AG ist berechtigt, den Verfgungsrahmen einseitig zu reduzieren und/oder weitere Kartenverfgungen abzulehnen. Die DKB AG kann jederzeit die Offenlegung der wirtschaft-lichen Verhltnisse des Karteninhabers anhand von Selbstausknften und/oder aktuellen Verdienstnachweisen verlangen. Die Genehmigung einzelner Kreditkartenumstze fhrt weder zu einer Einrumung eines Kredits noch zu einer Erhhung eines zuvor eingerumten Kredits. Jede berschreitung der fi nanziellen Nutzungsgrenze ist unabhngig von der Kreditkarten-abrechnung sofort zum Ausgleich fllig. Soweit auf dem Kreditkartenkonto gem Nr. 10 ein Guthaben vorhanden ist, sind Kartenumstze ber die fi nanzielle Nutzungsgrenze hinaus in Hhe des jeweiligen Guthabens mglich. Bereits gettigte, in den Kreditkartenabrechnungen bisher noch nicht bercksichtigte Kreditkartenumstze mindern das verfgbare Guthaben.

    7. Sorgfalts- und Mitwirkungspfl ichten des Karteninhabers

    (1) Unterschrift Der Karteninhaber hat die Kreditkarte nach Erhalt unverzglich auf dem Unterschriftenfeld zu

    unterschreiben.

    (2) Sorgfltige Aufbewahrung der Kreditkarte Die Kreditkarte ist mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um zu verhindern, dass sie abhanden

    kommt und missbruchlich verwendet wird. Sie darf insbesondere nicht unbeaufsichtigt im Kraftfahrzeug aufbewahrt werden. Denn jede Person, die im Besitz der Kreditkarte ist, hat die Mglichkeit, mit ihr missbruchliche Kartenverfgungen zu ttigen.

    (3) Geheimhaltung der persnlichen Geheimzahl (PIN) Der Karteninhaber hat dafr Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von seiner

    PIN erlangt. Die PIN darf insbesondere nicht auf der Kreditkarte vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit dieser aufbewahrt werden. Denn jede Person, die die PIN kennt und in den Besitz der Kreditkarte kommt, hat die Mglichkeit zusammen mit der PIN und Kreditkarte missbruchliche Kartenverfgungen zu ttigen.

    (4) Unterrichtungs- und Anzeigepfl ichten des Karteninhabers Stellt der Karteninhaber den Verlust, Diebstahl oder die missbruchliche Verwendung seiner

    Kreditkarte, der Kartendaten oder der PIN fest oder hat er einen entsprechenden Verdacht, hat er den Lufthansa Miles & More Credit Card Service, Postfach 2620, 94016 Passau, Tel.: 069 667 888 444 hierber unverzglich zu unterrichten (Sperranzeige).

    Der Karteninhaber hat jeden Diebstahl oder Missbrauch unverzglich bei der Polizei anzuzeigen und den Lufthansa Miles & More Credit Card Service, Postfach 2620, 94016 Passau, hierber durch Zusendung einer Kopie der Anzeige in Kenntnis zu setzen. Er hat ferner den Lufthansa Miles & More Credit Card Service unverzglich nach Feststellung einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgefhrten Kartenverfgung zu unterrichten und dabei Details der beanstandeten Kreditkartenumstze in Textform mitzuteilen. Sollte sich eine als verloren oder gestohlen gemeldete Kreditkarte wieder auffi nden, darf sie vom Karteninhaber nicht mehr eingesetzt werden.

    Der Karteninhaber hat dem Lufthansa Miles & More Credit Card Service, Postfach 2620, 94016 Passau, nderungen seines Namens, seiner Anschrift oder seiner Bankverbindung sowie sonstiger im Antrag gemachter Angaben unverzglich bekannt zu geben. Durch die Verletzung dieser Verpfl ichtung verursachte Mehraufwendungen der DKB AG hat der Karten-inhaber zu tragen.

    8. Zahlungsverpfl ichtung des Karteninhabers

    Die DKB AG wird die bei der Nutzung der Kreditkarte entstandenen sofort flligen Forderungen der Vertragsunternehmen gegen den Karteninhaber bezahlen. Der Karteninhaber ist seinerseits verpfl ichtet, der DKB AG diese Forderungsbetrge zu erstatten. Entsprechendes gilt fr im Rahmen des Bargeldservice oder bei Nutzung zustzlicher angebotener Dienstleistungen (wie berweisungs- oder Guthabenauszahlungsservice) entstandene Forderungen.

    Auch wenn der Karteninhaber die fi nanzielle Nutzungsgrenze nicht einhlt, ist die DKB AG berechtigt, den Ersatz der Aufwendungen zu verlangen, die aus der Nutzung der Kreditkarte entstehen.

    Die der DKB AG aufgrund der Nutzung der Kreditkarte zustehenden Zahlungsansprche und Entgelte sowie die vom Karteninhaber gem Nr. 10 auf das Kreditkartenkonto geleisteten Zahlungen werden auf dem Kreditkartenkonto in laufende Rechnung eingestellt. Die Kredit-kartenabrechnung ist gleichzeitig der Rechnungsabschluss.

    Der in der Kreditkartenabrechnung ausgewiesene Forderungsbetrag ist fllig, sobald die DKB AG dem Karteninhaber eine Abrechnung erteilt hat. Dieser Betrag wird dem vom Karteninhaber angegebenen Girokonto (Abrechnungskonto) zeitnah belastet. Der Karten-inhaber hat dafr Sorge zu tragen, dass ein Ausgleich der Kreditkartenumstze zum Zeitpunkt der Belastung gewhrleistet ist.

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    9. Online-Kartenkonto

    Dem Karteninhaber wird ein kostenloses Online-Kartenkonto zur Verfgung gestellt. Zum Einrichten des Online-Kartenkontos muss der Karteninhaber der DKB AG eine gltige E-Mail-Adresse mitteilen.

    Dem Karteninhaber werden die Kreditkartenabrechnungen und sonstige Informationen und Mitteilungen, die seine Geschftsbeziehung zur DKB AG betreffen, grundstzlich nur im Online-Kartenkonto zum Abruf in Textform bereitgestellt. Eine monatliche Abrechnung ber die mit der Kreditkarte gettigten Umstze oder ein vorhandenes Guthaben wird zum vereinbarten Abrechnungsstichtag auf der Seite Kartenumstze des Online-Kartenkontos zum Abruf zur Verfgung gestellt.

    Das Online-Kartenkonto erkennt der Karteninhaber ausdrcklich als eigene Empfangsvorrich-tung an. Die im Online-Kartenkonto eingestellten Kreditkartenabrechnungen, Informationen und Mitteilungen sind mit Einstellung im Online-Kartenkonto zugegangen. Der Karteninhaber wird per E-Mail an die mitgeteilte E-Mail-Adresse ber die Bereitstellung der Kreditkartenab-rechnung, Informationen und Mitteilungen benachrichtigt.

    Der Karteninhaber ist verpfl ichtet, die Kreditkartenabrechnung, Informationen und Mitteilungen zeitnah abzurufen bzw. einzusehen. Er hat die Kreditkartenabrechnung unverzglich auf nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgefhrte Kartenverfgungen hin zu berprfen und den Lufthansa Miles & More Credit Card Service ber etwaige Einwendungen unverzglich zu unterrichten.

    Die Kreditkartenabrechnungen werden zwlf Monate lang auf der Seite Kartenumstze zum Abruf bereitgehalten. Fr die dauerhafte Speicherung der Kartenabrechnungen, Informationen und Mitteilungen ist der Karteninhaber verantwortlich.

    Der Versand der Kreditkartenabrechnung in Papierform erfolgt nur auf ausdrcklichen Wunsch des Karteninhabers. Das hierfr zu entrichtende Entgelt ergibt sich aus dem Preis- und Leis-tungsverzeichnis fr Privatkunden der DKB AG.

    10. Guthaben, Verzinsung

    Wird von der DKB AG die Mglichkeit geboten, das Kreditkartenkonto auf Guthabenbasis zu fh-ren, kann der Karteninhaber hierauf Einzahlungen leisten. Diese Einzahlungen haben auf das von der DKB AG benannte Verrechnungskonto unter Angabe der jeweiligen Kartennummer zu erfolgen.

    Das Guthaben auf dem Kreditkartenkonto wird als Einlage verzinst und ist tglich fllig. Die Zinsgutschrift fi ndet monatlich statt. Der jeweils gltige Zinssatz ergibt sich aus dem jeweils gltigen Preis- und Leistungsverzeichnis fr Privatkunden der DKB AG.

    ber ein Guthaben auf dem Kreditkartenkonto kann der Karteninhaber auch durch berwei-sung verfgen.

    11. Besondere Regelungen fr die Nutzung der Teilzahlungsfunktion

    Soweit die Nutzung der Teilzahlungsfunktion vereinbart wurde, werden die Erstattungsforderun-gen i. S. v. Nr. 8 erster Absatz abweichend von der in Nr. 8 vierter Absatz enthaltenen Regelung bereits mit der jeweiligen Belastungsbuchung auf dem Kartenkonto fllig. Die DKB AG gewhrt dem Karteninhaber hierfr ein Darlehen, soweit durch die jeweilige Belastungsbuchung ein Soll-Saldo auf dem Kartenkonto entsteht. Weist die Monatsabrechnung einen Soll-Saldo auf, hat der Karteninhaber das ihm gewhrte Darlehen durch monatliche Zahlung in Hhe von mindestens 10 % des Gesamtbetrags, jedoch nicht weniger als 50 EUR, zu tilgen.

    Der Karteninhaber hat fr die Inanspruchnahme des Darlehens Zinsen zu entrichten. Die Hhe des Zinssatzes ergibt sich aus den Vertragsunterlagen. Zur Berechnung des effektiven Jahres-zinses wird eine Laufzeit zugrunde gelegt, die auf der Mindesttilgung basiert, da zum Zeitpunkt der Einrumung des Darlehens die tatschliche Inanspruchnahme nicht feststeht.

    Wird der Soll-Saldo der Monatsabrechnung innerhalb von zehn Tagen vollstndig ausgeglichen, verzichtet die DKB AG auf die Geltendmachung der Zinsen fr die whrend des letzten Abrech-nungsmonats neu entstandenen Forderungen.

    Der Karteninhaber kann das sich aus der Nutzung der Teilzahlungsmglichkeit ergebende Darlehen jederzeit kndigen. Die DKB AG kann das Darlehen mit einer Frist von zwei Monaten kndigen; das Recht zur Kndigung nach 498 BGB bleibt unberhrt.

    12. Umrechnung von Fremdwhrungsbetrgen

    Die Bestimmung des Umrechnungskurses bei Fremdwhrungsgeschften ergibt sich aus dem jeweils aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis fr Privatkunden der DKB AG.

    13. Preise fr den Kartenservice und fremde Kosten

    Die vom Karteninhaber gegenber der DKB AG geschuldeten Entgelte ergeben sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis fr Privatkunden der DKB AG. Die DKB AG ist darber hinaus berechtigt, Ersatz fr von Dritten fr im Zusammenhang mit der Nutzung der Kreditkarte erbrachte Leistungen in Rechnung gestellte Entgelte (z. B. Gebhren fr vom Karteninhaber zu vertretende Rcklastschriften) zu verlangen.

    14. Reklamationen und Beanstandungen

    Reklamationen und Beanstandungen aus dem Vertragsverhltnis zwischen dem Karteninhaber und dem Vertragsunternehmen sind unmittelbar zwischen diesen zu klren. Sie berhren nicht die Zahlungsverpfl ichtung des Karteninhabers. Die Rechte des Karteninhabers nach Nr. 16.(5) bleiben unberhrt.

    15. Haftung des Karteninhabers

    (1) Haftung des Karteninhabers bis zur Sperranzeige Verliert der Karteninhaber seine Kreditkarte oder PIN oder werden sie ihm gestohlen oder kommen

    Kreditkarte und/oder PIN ihm in sonstiger Weise abhanden und kommt es dadurch zu einer nicht durch ihn autorisierten Kartenverfgung, so haftet der Karteninhaber fr Schden, die bis zum Zeitpunkt der Sperranzeige verursacht werden, in Hhe von maximal 50 EUR, ohne dass es darauf ankommt, ob den Karteninhaber am Verlust oder Diebstahl ein Verschulden trifft. Die Haftung nach Nr. 15.(1) letzter Absatz fr Vorsatz und grobe Fahrlssigkeit bleibt hiervon unberhrt.

    Kommt es vor der Sperranzeige zu einer nicht autorisierten Kartenverfgung, ohne dass ein Verlust oder Diebstahl der Kreditkarte oder PIN vorliegt, haftet der Karteninhaber fr die hier-durch entstandenen Schden bis zu einem Betrag von maximal 50 EUR, wenn der Schaden darauf beruht, dass der Karteninhaber seine Pfl icht zur sicheren Aufbewahrung der Kreditkarte oder PIN fahrlssig verletzt hat. Die Haftung nach Nr. 15.(1) letzter Absatz fr Vorsatz und grobe Fahrlssigkeit bleibt hiervon unberhrt.

    Der Karteninhaber ist nicht zum Ersatz des Schadens nach den vorstehenden Abstzen verpfl ichtet, wenn er die Sperranzeige nicht abgeben konnte, weil die DKB AG nicht die Mglichkeit zur Entgegennahme der Sperranzeige sichergestellt hatte und der Schaden dadurch eingetreten ist.

    Kommt es vor der Sperranzeige zu einer nicht autorisierten Kartenverfgung und hat der Karteninhaber seine Sorgfaltspfl ichten nach diesen Bedingungen vorstzlich oder grob fahr-lssig verletzt oder in betrgerischer Absicht gehandelt, trgt der Karteninhaber den hierdurch entstandenen Schaden in vollem Umfang. Grobe Fahrlssigkeit des Karteninhabers kann insbesondere dann vorliegen, wenn: er den Verlust, Diebstahl oder die missbruchliche Kartenverfgung der DKB AG schuldhaft

    nicht unverzglich mitgeteilt hat, die PIN auf der Kreditkarte vermerkt oder zusammen mit der Kreditkarte verwahrt war oder die PIN einer anderen Person mitgeteilt und der Missbrauch dadurch verursacht wurde.

    (2) Haftung des Karteninhabers ab SperranzeigeSobald der DKB AG der Verlust oder Diebstahl der Kreditkarte, die missbruchliche Verwen-dung oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung von Kreditkarte und/oder PIN angezeigt wurde, bernimmt die DKB AG alle danach durch Kartenverfgungen entstehenden Schden.

    Handelt der Karteninhaber in betrgerischer Absicht, trgt der Karteninhaber auch die nach der Sperranzeige entstehenden Schden.

    16. Erstattungs- und Schadensersatzansprche des Karteninhabers

    (1) Erstattung bei nicht autorisierter KartenverfgungIm Falle einer nicht autorisierten Kartenverfgung hat die DKB AG gegen den Karteninhaber keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Die DKB AG ist verpfl ichtet, dem Karten-inhaber den Betrag unverzglich und ungekrzt zu erstatten. Wurde der Betrag einem Konto des Karteninhabers belastet, wird die DKB AG dieses wieder auf den Stand bringen, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte Kartenverfgung befunden htte.

    (2) Erstattung bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausfhrung einer autorisierten KartenverfgungIm Falle einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausfhrung einer autorisierten Kartenverfgung kann der Karteninhaber von der DKB AG die unverzgliche und ungekrzte Erstattung des Kartenverfgungsbetrages insoweit verlangen, als die Kartenverfgung nicht erfolgte oder fehlerhaft war. Wurde der Betrag einem Konto des Karteninhabers belastet, bringt die DKB AG dieses wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die nicht erfolgte oder fehlerhaft ausgefhrte Kartenverfgung befunden htte.

    Der Karteninhaber kann ber Absatz (1) hinaus von der DKB AG die Erstattung der Entgelte und Zinsen insoweit verlangen, als ihm diese im Zusammenhang mit der nicht erfolgten oder fehlerhaft ausgefhrten Kartenverfgung in Rechnung gestellt oder seinem Konto belastet wurden.

    Wurde eine autorisierte Kartenverfgung nicht oder fehlerhaft ausgefhrt, wird die DKB AG die Karten-verfgung auf Verlangen des Karteninhabers nachvollziehen und ihn ber das Ergebnis unterrichten.

    (3) Schadensersatzansprche des Karteninhabers Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausfhrung einer autorisierten Kartenverfgung oder bei

    einer nicht autorisierten Kartenverfgung kann der Karteninhaber von der DKB AG einen Schaden, der nicht bereits von Nr. 16.(1) oder (2) erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die DKB AG die Pfl ichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die DKB AG hat hierbei ein Verschulden, das einer von ihr zwischengeschalteten Stelle zur Last fllt, wie eigenes Verschul-den zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Karteninhaber vorgegeben hat.

    Hat der Karteninhaber durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundstzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang die DKB AG und der Karteninhaber den Schaden zu tragen haben.

    Die Haftung nach Nr. 16.(3) ist auf 12.500 EUR je Kartenzahlung begrenzt. Diese betrags-mige Haftungsgrenze gilt nicht:

    fr nicht autorisierte Zahlungen, bei Vorsatz oder grober Fahrlssigkeit der DKB AG, fr Gefahren, die die DKB AG besonders bernommen hat, und fr den Zinsschaden, soweit der Karteninhaber Verbraucher ist.

    (4) Haftungs- und Einwendungsausschluss Ansprche und Einwendungen gegen die DKB AG nach Nr. 16.(1) bis (3) sind ausgeschlos-

    sen, wenn der Karteninhaber diese nicht sptestens 13 Monate nach dem Tag der Belastungs-buchung auf dem Abrechnungskonto gegenber der DKB AG angezeigt hat.

    Der Lauf der 13-monatigen Frist beginnt nur, wenn die DKB AG den Karteninhaber ber die aus der Kartenverfgung resultierende Belastungsbuchung entsprechend dem fr Kontoinfor-mationen vereinbarten Weg sptestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist fr den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung mageblich. Ansprche und Einwendungen nach Nr. 16.(1) bis (3) kann der Karteninhaber auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war.

    Ansprche des Karteninhabers gegen die DKB AG sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begrndenden Umstnde: auf einem ungewhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die DKB AG

    keinen Einfl uss hat und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt von ihr nicht htten vermieden werden knnen, oder

    von der DKB AG aufgrund einer gesetzlichen Verpfl ichtung herbeigefhrt wurden.

    (5) Erstattungsanspruch bei einer vom Vertragsunternehmen ausgelsten autorisierten KartenverfgungIm Falle einer vom Vertragsunternehmen ausgelsten autorisierten Kartenverfgung hat der Karteninhaber einen Anspruch auf Erstattung des belasteten Zahlungsbetrages, wenn: bei der Autorisierung der genaue Betrag nicht angegeben wurde und

    der Zahlungsbetrag den Betrag bersteigt, den der Karteninhaber entsprechend seinem bis-herigen Ausgabeverhalten, den Bedingungen des Kreditkartenvertrages und den jeweiligen Umstnden des Einzelfalls htte erwarten knnen. Mit einem etwaigen Whrungsumtausch zusammenhngende Grnde bleiben auer Betracht, wenn der vereinbarte Referenzwech-selkurs zugrunde gelegt wurde.

    Der Karteninhaber muss gegenber der DKB AG die Sachumstnde darlegen, mit denen er seinen Erstattungsanspruch begrndet. Ein Anspruch des Karteninhabers auf Erstattung ist ausgeschlossen, wenn er ihn nicht innerhalb von acht Wochen ab dem Zeitpunkt des Ausweises der Belastung des betreffenden Zahlungsbetrags auf der Kreditkartenabrechnung gegenber der DKB AG geltend macht.

    17. Gesamtschuldnerische Haftung

    (1) Partnerkarte Sofern eine Partnerkarte ausgegeben wurde, haften der Inhaber der Hauptkarte und der

    Inhaber der Partnerkarte fr die mit der Partnerkarte gettigten Umstze und Verbindlichkeiten, die sich aus dem Kreditkartenvertrag ergeben, als Gesamtschuldner. Ein Mitantragsteller haftet fr die mit der Kreditkarte gettigten Umstze und Verbindlichkeiten, auch wenn er selbst nicht Hauptkarteninhaber ist. Der Inhaber einer Partnerkarte kann fr sich allein das Vertragsverhlt-nis ber die Partnerkarte jederzeit dadurch beenden, dass er seine Partnerkarte an die DKB AG zurckgibt. Eine Kndigung des Vertragsverhltnisses ber die Partnerkarte durch den Inhaber der Hauptkarte bzw. den Mitantragsteller wird erst mit Rckgabe der Partnerkarte wirksam. Unabhngig davon wird die DKB AG zumutbare Manahmen ergreifen, um Kartenverfgungen mit der Kreditkarte nach einer schriftlichen Erklrung der Kndigung zu unterbinden.

    (2) Abrechnung ber Fremd- oder Firmenkonto Bei Abrechnung der Kreditkarte ber ein Fremd- oder Firmenkonto ist der Kontoinhaber, ber

    dessen Konto abgerechnet wird, Mitantragsteller. Fr Umstze, die mit einer Kreditkarte, die ber ein Fremd- oder Firmenkonto abgerechnet wird, gettigt werden, haften der Karteninha-ber und der Kontoinhaber (zusammen die Antragsteller) als Gesamtschuldner. Dies bedeutet, dass auch bei Abrechnung ber ein Fremd- oder Firmenkonto der Karteninhaber neben dem Kontoinhaber fr smtliche mit der Kreditkarte gettigten Umstze persnlich haftet. Diese Haftung umfasst sowohl private als auch ausschlielich geschftlich veranlasste Umstze.

  • DKB-1453/10.2014

    Jeder Antragsteller kann das Vertragsverhltnis jederzeit nur mit Wirkung fr alle Antragsteller durch Kndigung beenden. Jeder Antragsteller hat dafr Sorge zu tragen, dass die Kreditkarte mit Wirk-samwerden der Kndigung unverzglich an die DKB AG zurckgegeben wird. Die Aufwendungen, die aus der weiteren Nutzung der Kreditkarte bis zu ihrer Rckgabe entstehen, haben die Antrag-steller ebenfalls gesamtschuldnerisch zu tragen. Unabhngig davon wird die DKB AG zumutbare Manahmen ergreifen, um Verfgungen mit der Kreditkarte nach der Kndigung zu unterbinden.

    18. Kndigung

    Der Kreditkartenvertrag kann vom Karteninhaber jederzeit, von der DKB AG mit einer Frist von zwei Monaten, jeweils zum Monatsende gekndigt werden. Die Kndigung ist zu richten an: Lufthansa Miles & More Credit Card Service, Postfach 2620, 94016 Passau.

    Die DKB AG kann den Kreditkartenvertrag fristlos kndigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, durch den die Fortsetzung des Kreditkartenvertrages auch unter angemessener Bercksich-tigung der berechtigten Belange des Karteninhabers fr die DKB AG unzumutbar ist. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn der Karteninhaber unrichtige Angaben ber seine Vermgenslage gemacht hat oder eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermgenslage eintritt oder einzutreten droht und dadurch die Erfllung der Verbindlichkeiten aus dem Kredit-kartenvertrag gegenber der DKB AG wesentlich gefhrdet ist.

    19. Folgen der Kndigung

    Mit Wirksamwerden der Kndigung darf die Kreditkarte nicht mehr benutzt werden.

    Sollten wiederkehrende Zahlungsverpfl ichtungen ber die Kreditkarte abgerechnet werden, hat der Karteninhaber die betroffenen Vertragsunternehmen ber die Kndigung der Kreditkarte zu informieren.

    20. Einzug und Sperrung der Kreditkarte

    Die DKB AG kann die Kreditkarte sperren und den Einzug der Kreditkarte veranlassen, wenn: sie berechtigt ist, den Kreditkartenvertrag aus wichtigem Grund zu kndigen, sachliche Grnde im Zusammenhang mit der Sicherheit der Kreditkarte dies rechtfertigen

    oder der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrgerischen Verwendung der Kreditkarte besteht.

    Die DKB AG wird den Karteninhaber ber die Sperre unter Angabe der hierfr mageblichen Grnde mglichst vor, sptestens jedoch nach der Sperre unterrichten. Die Angabe von Grnden darf unterbleiben, soweit die DKB AG hierdurch gegen gesetzliche Verpfl ichtungen verstoen wrde.

    Zur Aufhebung einer Sperre muss sich der Karteninhaber mit der DKB AG in Verbindung setzen.

    Die DKB AG wird die Kreditkarte entsperren oder diese durch eine neue Kreditkarte ersetzen, wenn die Grnde fr die Sperre nicht mehr gegeben sind. Auch hierber wird der Karten-inhaber unterrichtet.

    21. Eigentum und Gltigkeit

    Die Kreditkarte bleibt Eigentum der DKB AG. Sie ist nicht bertragbar. Die Kreditkarte ist nur fr den auf der Kreditkarte angegebenen Zeitraum gltig.

    Mit Aushndigung der neuen Kreditkarte, sptestens aber nach Ablauf der Gltigkeit der Kreditkarte ist die DKB AG berechtigt, die alte Kreditkarte zurckzuverlangen. Endet die Be-rechtigung, die Kreditkarte zu nutzen, vorher (z. B. durch Kndigung des Kreditkartenvertrages), so hat der Karteninhaber die Kreditkarte unverzglich an die DKB AG zurckzugeben.

    22. Einschaltung Dritter

    Die DKB AG ist berechtigt, sich zur Bewirkung der von ihr im Rahmen des Kreditkartenvertra-ges zu erbringenden Leistungen und zur Einforderung der vom Karteninhaber zu erbringenden Leistungen Dritter zu bedienen.

    Ausschlielich zu diesem Zweck wird die DKB AG personenbezogene Daten des Kartenin-habers aus dem Kreditkartenantrag (z. B. Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum) an ihren Hauptdienstleister, die Bayern Card-Services GmbH, Trkenstr. 9, 80333 Mnchen (BCS), bermitteln. Die BCS und weitere von ihr eingeschaltete Dienstleister werden diese Daten nur zur Durchfhrung des Kreditkartenvertrages speichern und verarbeiten. Die BCS ist diesbe-zglich die verantwortliche Stelle im Sinne des 3 VII BDSG.

    23. nderung der Bedingungen

    nderungen dieser Bedingungen, der mit der Kreditkarte verbundenen Zusatzleistungen oder der besonderen Bedingungen fr die Nutzung zustzlicher angebotener Dienstleistungen sowie der nach Nr. 13 vereinbarten Entgelte werden dem Karteninhaber sptestens zwei Monate vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Ist fr den Karteninhaber ein Online-Kartenkonto eingerichtet, gilt im Rahmen der Geschftsbeziehung der elektronische

    Kommunikationsweg als vereinbart und die nderungen knnen auch auf diesem Weg ange-boten werden. Die Zustimmung des Karteninhabers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der nderungen angezeigt hat. Hierauf wird ihn die DKB AG in ihrem Angebot besonders hinweisen.

    Werden dem Karteninhaber nderungen der Bedingungen, der mit der Kreditkarte verbun-denen Zusatzleistungen oder der besonderen Bedingungen fr die Nutzung zustzlicher angebotener Dienstleistungen sowie der nach Nr. 13 vereinbarten Entgelte angeboten, kann er den Vertrag vor dem Wirksamwerden der nderungen auch fristlos und kostenfrei kndigen. Auf dieses Kndigungsrecht wird ihn die DKB AG in ihrem Angebot besonders hinweisen.

    24. Auergerichtliche Streitschlichtung und Beschwerdemglichkeit

    Fr die Beilegung von Streitigkeiten mit der DKB AG kann sich der Karteninhaber an die im Preis- und Leistungsverzeichnis fr Privatkunden der DKB AG nher bezeichneten Streitschlich-tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

    25. Schutz der Einlagen

    Die DKB AG ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes ffentlicher Banken Deutschlands e.V. (im Folgenden Einlagensicherungsfonds) und der Entschdigungsein-richtung des Bundesverbandes ffentlicher Banken Deutschlands GmbH (im Folgenden Entschdigungseinrichtung) angeschlossen. Gesichert werden die Einlagen von Nicht-Kreditinstituten. Hierzu zhlen insbesondere Sicht- und Termineinlagen. Nicht geschtzt sind Forderungen, ber die die DKB AG Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie z. B. Inhaberschuld-verschreibungen und Inhabereinlagenzertifi kate. Soweit der Einlagensicherungsfonds oder die Entschdigungseinrichtung an einen Kunden leistet, gehen dessen Forderungen gegen die DKB AG in entsprechender Hhe Zug um Zug auf den Einlagensicherungsfonds oder die Entschdigungseinrichtung ber. Die DKB AG ist befugt, dem Einlagensicherungsfonds oder der Entschdigungseinrichtung alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Ausknfte zu erteilen und Unterlagen zur Verfgung zu stellen.

    26. Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfllungsort

    (1) Deutsches Recht Auf die Geschftsbeziehung fi ndet deutsches Recht Anwendung, sofern dem nicht zwingende

    gesetzliche Regelungen entgegenstehen.

    (2) Erfllungsort Erfllungsort fr die DKB AG und den Kunden ist der Sitz der DKB AG.

    (3) Gerichtsstand Ist der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des ffentlichen Rechts oder ein ffentlich

    rechtliches Sondervermgen, kann die DKB AG an ihrem allgemeinen Gerichtsstand klagen und nur an diesem Gerichtsstand verklagt werden.

    Stand: 01.10.2014

  • DKB-1470/09.2013

    Bedingungen fr die Nutzung des Online-Kartenkontos und des SMS-TAN-VerfahrensI. Leistungsangebot

    1. Der Karteninhaber kann im Rahmen des Online-Kartenkontos den berweisungsservice, den Guthabenauszahlungsservice, das Sicherheitssystem Card Control sowie weitere zuknftig von der Deutsche Kreditbank AG (im Folgenden DKB AG genannt) angebotene Services nutzen. Der Karteninhaber muss sich fr die Nutzung des jeweiligen Service und gegebe-nenfalls fr die Nutzung des fr den jeweiligen Service erforderlichen SMS-TAN-Verfahrens anmelden. Weiterhin werden im Online-Kartenkonto die monatlichen Abrechnungen ber die mit der Kreditkarte gettigten Umstze und sonstige Informationen und Mitteilungen, die seine Geschftsverbindung zur DKB AG betreffen, zur Verfgung gestellt.

    2. Die Nutzung der Services im Online-Kartenkonto setzt eine aktive Lufthansa Miles & More Credit Card voraus. Ist (sind) die Kreditkarte(n) gesperrt, knnen lediglich die monatlichen Abrechnungen ber die mit der Kreditkarte gettigten Umstze und sonstige die Geschfts-beziehung betreffende Informationen und Mitteilungen eingesehen werden.

    3. Mit Kndigung der Lufthansa Miles & More Credit Card werden smtliche Services im Online-Kartenkonto automatisch gesperrt. Die monatlichen Abrechnungen ber die mit der Kreditkarte gettigten Umstze und sonstige die Geschftsbeziehung betreffende Informationen und Mittei-lungen knnen nach Wirksamwerden der Kndigung weitere sechs Monate eingesehen werden.

    II. Zugangsmedien und Auftragserteilung

    1. Zur Anmeldung im Online-Kartenkonto erhlt der Karteninhaber einen Registrierungscode, um sich als berechtigter Nutzer des Online-Kartenkontos auszuweisen. Bei erstmaliger erfolgreicher Anmeldung zum Online-Kartenkonto wird dem Karteninhaber ein Benutzername angezeigt, den er jederzeit ndern kann. Den Registrierungscode muss der Karteninhaber in ein persnliches Passwort ndern.

    2. Zur Autorisierung von Auftrgen ist die Eingabe einer einmalig gltigen Transaktionsnummer (TAN) erforderlich. Die TAN wird dem Karteninhaber jeweils per SMS an die von ihm in der Anmeldung zum SMS-TAN-Verfahren angegebene Mobilfunknummer bersandt. Diese TAN ist nach der bersendung an den Karteninhaber 30 Minuten lang gltig. Wird sie in dieser Zeit nicht verwendet, wird sie automatisch ungltig. Zur Erteilung eines Auftrages muss der Karteninhaber in diesem Fall den Auftrag neu erfassen; er erhlt sodann eine neue TAN. Vor Verbrauch bzw. Ungltigwerden der TAN kann keine neue TAN angefordert werden.

    III. Sorgfalts- und Anzeigepfl ichten

    1. Der Karteninhaber hat dafr Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von seinem Passwort fr das Online-Kartenkonto und der auf das Mobiltelefon bersandten TAN erhlt. Jede Person, die den Benutzernamen und das Passwort kennt und Zugang zu dem Mobiltelefon hat, auf das die TAN bersandt wird, kann zulasten des Karteninhabers Verfgungen vom Kreditkartenkonto ttigen.

    2. Insbesondere ist Folgendes zur Geheimhaltung des Passworts und der TAN zu beachten: Das Passwort darf nicht elektronisch gespeichert werden. Die SMS, mit der die TAN bersandt wurde, muss unverzglich nach Verwendung der TAN

    gelscht und die TAN darf nicht anderweitig elektronisch gespeichert werden. Bei der Eingabe des Passworts und der TAN ist sicherzustellen, dass Dritte diese nicht

    aussphen knnen. Passwort und TAN drfen nicht weitergegeben werden (z. B. per E-Mail). Zum Schutz der TAN darf der Karteninhaber keinen Service nutzen, bei dem auf seinem

    Mobiltelefon eingehende SMS an einen E-Mail-Account weitergeleitet werden. Passwort und TAN drfen nicht auerhalb des Online-Kartenkontos der Lufthansa

    Miles & More Credit Card eingegeben werden (z. B. nicht auf Online-Hndlerseiten). TAN-pfl ichtige Services des Online-Kartenkontos drfen nicht auf dem Mobiltelefon genutzt

    werden, auf dem die TAN empfangen wird. Der Karteninhaber hat eine etwaige nderung der Mobilfunknummer der DKB AG (Kontakt-

    adresse: Lufthansa Miles & More Credit Card Service, Postfach 2620, 94016 Passau) unverzglich schriftlich bekannt zu geben.

    3. Hat der Karteninhaber den Verdacht, dass eine andere Person unberechtigt von seinem Pass-wort fr das Online-Kartenkonto und/oder der auf das Mobiltelefon bersandten TAN Kenntnis erhalten hat, oder besteht der Verdacht einer missbruchlichen Nutzung oder stellt der Karten-inhaber die missbruchliche Verwendung oder die sonstige nicht autorisierte Nutzung seines Passworts fr das Online-Kartenkonto oder einer TAN fest, so ist er verpfl ichtet, unverzglich die DKB AG (Kontaktadresse: Lufthansa Miles & More Credit Card Service, Postfach 2620, 94016 Passau, Tel.: 069 667 888 444, Fax: 069 667 888 910, E-Mail: [email protected]) hierber zu unterrichten. Im Fall der vorgenannten Anzeige wird die DKB AG die Kreditkarte sperren. Der Karteninhaber ist verpfl ichtet, jeden Missbrauch unverzglich bei der Polizei zur Anzeige zu bringen und dies der DKB AG nachzuweisen.

    4. Der Karteninhaber ist verpfl ichtet, die technische Verbindung zum Online-Kartenkonto nur ber die Internetseite der Lufthansa Miles & More Credit Card (www.miles-and-more-kreditkarte.com und www.miles-and-more.kartenabrechnung.de) oder die ihm gesondert mitgeteilten Kommuni-kationswege herzustellen. Bei jedem Log-in in das Online-Kartenkonto hat der Karteninhaber das Sicherheitszertifi kat zu berprfen. Bei Aufflligkeiten und Zweifeln an der Echtheit hat der Karten-inhaber den Lufthansa Miles & More Credit Card Service unverzglich hierber zu informieren.

    5. Der Karteninhaber hat sich Gewissheit ber die Sicherheit der von ihm benutzten Technik und Software zu verschaffen und Risiken (z. B. Computerviren, Trojaner) im Rahmen des Mglichen (z. B. durch die Installation und regelmige Aktualisierung eines handelsblichen Virenschutzprogramms, einer Firewall und der regelmigen Sicherheits-Updates fr den von ihm verwendeten Browser) auszuschlieen. Weitere zu beachtende Sicherheitshinweise erhlt der Karteninhaber ber die Internetseiten der DKB AG (www.dkb.de).

    6. Der Karteninhaber hat den Lufthansa Miles & More Credit Card Service unverzglich nach

    Feststellung eines nicht autorisierten Auftrags hierber zu unterrichten.

    IV. nderung des Passworts

    Der Karteninhaber ist berechtigt, sein Passwort unter Verwendung seiner Passwortfrage jeder-zeit zu ndern. Bei nderung des Passworts wird sein bisheriges Passwort ungltig.

    V. Sperre des Online-Kartenkontos

    Wird dreimal hintereinander ein falsches Passwort eingegeben, so wird der Zugang zum Online-Kartenkonto automatisch gesperrt. Im brigen kann die DKB AG den Zugang zum Online-Kartenkonto fr einen Karteninhaber sperren, wenn sie berechtigt ist, die Geschfts-beziehung aus wichtigem Grund zu kndigen, der Verdacht einer missbruchlichen Nutzung besteht oder sachliche Grnde im Zusammenhang mit der Sicherheit der TAN oder des Passworts dies rechtfertigen. Zur Aufhebung der Sperre muss sich der Karteninhaber mit dem Lufthansa Miles & More Credit Card Service in Verbindung setzen.

    VI. Haftung bei missbruchlicher Nutzung des Passworts und/oder der TAN

    1. Haftung des Karteninhabers fr nicht autorisierte Zahlungsauftrge vor der Verdachts- oder Sperranzeige

    a) Kommt es vor der Sperranzeige zu einer nicht autorisierten Ausfhrung eines Zahlungsauf-trags aufgrund einer missbruchlichen Verwendung einer auf das Mobiltelefon bersandten TAN, haftet der Karteninhaber fr den der DKB AG hierdurch entstehenden Schaden bis zu einem Betrag von 150 EUR, wenn der Karteninhaber die TAN nicht sicher aufbewahrt hat. Die Haftung nach Absatz c) fr vorstzliches und grob fahrlssiges Verhalten bleibt hiervon unberhrt.

    b) Der Karteninhaber ist nicht zum Ersatz des Schadens nach Absatz 1 verpfl ichtet, wenn er eine Sperranzeige nicht abgeben konnte, weil die DKB AG nicht die Mglichkeit zur Entge-gennahme der Sperranzeige sichergestellt hatte und der Schaden dadurch eingetreten ist.

    c) Kommt es vor der Verdachts- oder Sperranzeige zu einer nicht autorisierten Ausfhrung eines Zahlungsauftrags und hat der Karteninhaber seine Sorgfaltspfl ichten nach diesen Bedingungen vorstzlich oder grob fahrlssig verletzt oder in betrgerischer Absicht gehandelt, trgt der Karteninhaber den hierdurch entstandenen Schaden in vollem Umfang. Grobe Fahrlssigkeit des Karteninhabers kann insbesondere vorliegen, wenn er:

    die missbruchliche Nutzung des Passworts und/oder TAN der DKB AG nicht unverzg-lich anzeigt, nachdem er hiervon Kenntnis erlangt hat,

    das Passwort elektronisch speichert, die SMS, mit der die TAN bersandt wurde, nicht unverzglich nach Verwendung der TAN

    lscht und/oder die TAN anderweitig elektronisch speichert, das Passwort und/oder die TAN weitergegeben hat (beispielsweise per E-Mail), das Passwort und/oder die TAN einer anderen Person mitgeteilt hat und der Missbrauch

    dadurch verursacht wurde, mehr als eine TAN zur Autorisierung eines Auftrags verwendet.

    2. Haftung der DKB AG ab der Verdachts- oder Sperranzeige Sobald der DKB AG die Kenntniserlangung oder die missbruchliche Nutzung des Passworts

    fr das Online-Kartenkonto oder der auf das Mobiltelefon bersandten TAN durch andere Personen oder ein entsprechender Verdacht (siehe Nummer III.3) angezeigt wurde, bernimmt die DKB AG alle nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Verdachts- oder Sperranzeige durch eine nicht vom Karteninhaber autorisierte Ausfhrung eines Zahlungsauftrags entstehenden Schden. Dies gilt nicht, wenn der Karteninhaber in betrgerischer Absicht gehandelt hat.

    3. Haftungsausschluss Ansprche des Karteninhabers sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begrndenden

    Umstnde: auf einem ungewhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die DKB AG

    keinen Einfl uss hat und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht htten vermieden werden knnen, oder

    von der DKB AG aufgrund einer gesetzlichen Verpfl ichtung herbeigefhrt wurden.

    VII. Sonstiges

    Im brigen gelten die Allgemeinen Geschftsbedingungen fr die Lufthansa Miles & More Credit Card.

    Stand: 01.01.2014

  • DKB-1588/10.2014

    Sonderbedingungen fr das 3D Secure-Verfahren bei Kreditkarten-Online-Transaktionen mit der Lufthansa Miles & More Credit Card Fr die Teilnahme am 3D Secure-Verfahren bei Kreditkarten-Online-Transaktionen mit der

    Lufthansa Miles & More Credit Card gelten die folgenden Bedingungen:

    I. Gegenstand, Defi nition

    1. Die Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft (nachfolgend DKB AG) ermglicht dem Inhaber einer Lufthansa Miles & More Credit Card (nachfolgend Kreditkarte) die Teilnahme am 3D Secure-Verfahren, das Hndler im Internet zur Absicherung einer Kreditkarten-Bezahltrans-aktion vorsehen knnen.

    2. Das 3D Secure-Verfahren (auch als MasterCard SecureCodeTM bezeichnet) ist ein Verfahren zur Authentifi zierung des Karteninhabers bei Online-Transaktionen durch:a) ein zuvor vom Karteninhaber festgelegtes Passwort oderb) eine ihm von der DKB AG bermittelte SMS-TAN.

    3. Die DKB AG ist berechtigt, einen Kreditkartenumsatz im Internet abzulehnen, den der Karteninhaber bei einem Unternehmen, das den Einsatz des 3D Secure-Verfahrens fr diese Transaktion vorsieht, ohne dessen Nutzung ttigen will.

    II. Teilnahmevoraussetzungen, Registrierung

    1. Zur Teilnahme am 3D Secure-Verfahren ist eine Registrierung erforderlich. Die Registrierung erfolgt automatisch, wenn der Karteninhaber im Rahmen der Vertragsbeziehung zur Kreditkarte zum SMS-TAN-Verfahren angemeldet ist.

    2. Wenn der Karteninhaber nicht zum SMS-TAN-Verfahren angemeldet ist, kann er seine Registrierung zur Teilnahme am 3D Secure-Verfahren auch whrend einer Online-Transaktion vornehmen. Dabei ist die Eingabe folgender Daten ntig:

    die Miles & More Servicekartennummer das Verfalldatum der Kreditkarte (Monat/Jahr) die Nummer des Abrechnungskontos das Geburtsdatum des Karteninhabers ein persnlich zu whlendes 3D Secure-Passwort

    3. Bei der Registrierung whrend einer Online-Transaktion ist auerdem eine persnliche Begrung bzw. ein Benutzername vorzugeben, die/der bei einer Online-Transaktion mit Authentifi zierung per 3D Secure-Passwort (s. Ziffer III.4) zur berprfung angezeigt wird.

    III. Authentifi zierung einer 3D Secure-Kartenzahlung

    1. Ist der Karteninhaber im Rahmen der Vertragsbeziehung zur Kreditkarte zum SMS-TAN-Verfah-ren angemeldet, ist die DKB AG berechtigt, die Authentifi zierung einer 3D Secure-Kartenzah-lung ausschlielich per SMS-TAN vorzunehmen.

    2. Die in einem solchen Fall bermittelte SMS-TAN ist dann zur Authentifi zierung der Online-Transaktion einzugeben. Zum Abgleich werden dem Karteninhaber auf dem Bildschirm die letzten Stellen der Mobiltelefonnummer angezeigt, an die die SMS-TAN bermittelt wird. Auer-dem enthlt die SMS in Form von Shopname (oder -kategorie), Uhrzeit und Transaktionsbetrag jeweils einen konkreten Datenbezug zu dem vorgesehenen Kartenumsatz.

    3. Die SMS wird von der DKB AG kostenlos zur Verfgung gestellt. Die DKB AG weist jedoch darauf hin, dass fr den Empfang von SMS im Ausland gegebenenfalls zustzliche Gebhren des Mobilfunkanbieters (Roaming) anfallen knnen.

    4. Soweit der Karteninhaber nicht zum SMS-TAN-Verfahren angemeldet ist, muss er in dem Fenster, in dem ihm bei der Online-Transaktion, wie von ihm vorgegeben, die Begrung bzw. der Benutzername angezeigt wird, sein 3D Secure-Passwort eingeben. Das 3D Secure-Passwort kann nur fr wenige Online-Transaktionen genutzt werden. Danach ist nur noch eine Authentifi zierung per SMS-TAN mglich.

    IV. Einschaltung Dritter

    1. Die DKB AG ist berechtigt, sich zur Bewirkung der von ihr im Rahmen des 3D Secure-Verfah-rens zu erbringenden Leistungen und zur Einforderung der vom Karteninhaber zu erbringenden Leistungen Dritter zu bedienen.

    2. Ausschlielich zu diesem Zweck wird die DKB AG personenbezogene Daten des Karteninhabers im Rahmen der Registrierung und bei der 3D Secure-Kartenzahlung (z. B. Servicekarten nummer, persnliches Passwort, persnliche Begrung, Registrierungsdatum und -zeitpunkt, Umsatz-datum und -zeitpunkt, Transaktionsbetrag sowie IP-Adresse) an ihren Hauptdienstleister, die Bayern Card-Services GmbH, Trkenstr. 9, 80333 Mnchen (BCS), bermitteln. Die BCS und weitere von ihr eingeschaltete Dienstleister werden diese Daten nur zur Durchfhrung des 3D Secure-Verfahrens speichern und verarbeiten. Die BCS ist diesbezglich die verantwortliche Stelle im Sinne des 3 VII BDSG.

    V. Sorgfaltspfl ichten des Karteninhabers

    1. Der Karteninhaber hat dafr Sorge zu tragen, dass kein Dritter Kenntnis von seinem Passwort erlangt. Insbesondere darf das Passwort Dritten nicht mitgeteilt bzw. zugnglich gemacht und nicht auf der Kreditkarte (auch nicht in verschlsselter Form) vermerkt oder zusammen mit dieser aufbewahrt werden. Hat der Karteninhaber den Verdacht, dass jemand Kenntnis von seinem Passwort erlangt hat, hat er dieses Passwort unverzglich zu ndern.

    2. Das Mobiltelefon, auf das die SMS-TAN gesandt werden soll, darf nicht gleichzeitig fr den elektronischen Kreditkartenumsatz genutzt werden. Die Kommunikationskanle sind getrennt zu halten.

    3. Fr die Sicherheit von SMS, die auf dem Mobiltelefon eingehen, hat der Kunde durch geeigne-te Manahmen (z. B. durch eine passwortgeschtzte Zugangssperre) zu sorgen. Die DKB AG haftet nicht fr den Fall, dass das Mobiltelefon verloren, gestohlen oder weitergegeben wird und dadurch Dritte ggf. Zugriff auf SMS erhalten und diese unberechtigt nutzen knnen.

    4. Der Karteninhaber hat die ihm von der DKB AG per SMS bermittelten Daten (s. Ziffer III.2) auf bereinstimmung abzugleichen. Bei Unstimmigkeiten ist die Transaktion abzubrechen und der Lufthansa Miles & More Credit Card Service, Postfach 2620, 94016 Passau, Tel.: 069 667 888 444, Fax: 069 667 888 910, E-Mail: [email protected], zu informieren.

    5. Ist die Begrung bzw. der Benutzername, die/der in dem Fenster zur Eingabe von Passwort bzw. SMS-TAN angezeigt wird, nicht korrekt, darf das Passwort bzw. die SMS-TAN nicht einge-geben werden. Der Karteninhaber hat sich in diesem Fall umgehend mit dem Lufthansa Miles & More Credit Card Service, Postfach 2620, 94016 Passau, Tel.: 069 667 888 444, Fax: 069 667 888 910, E-Mail: [email protected], in Verbindung zu setzen.

    VI. Abmeldung

    Der Karteninhaber kann sich jederzeit von der Teilnahme am 3D Secure-Verfahren abmelden, indem er den Lufthansa Miles & More Credit Card Service, Postfach 2620, 94016 Passau, Tel.: 069 667 888 444, Fax: 069 667 888 910, E-Mail: [email protected], kontaktiert. Nach der Abmeldung kann er seine Kreditkarte nicht mehr fr Online-Zahlungstransaktionen bei am 3D Secure-Verfahren teilnehmenden Hndlern einsetzen.

    Stand: 01.10.2014

  • DKB-1457/10.2014

    Allgemeine Versicherungsbedingungen fr die Lufthansa Miles & More Credit CardI. Vertragsgegenstand

    Gegenstand des Vertrages ist der in den nachfolgend aufgefhrten Abschnitten beschriebene Versicherungsschutz fr Inhaber der dort jeweils genannten Lufthansa Miles & More Credit Card (nachfolgend Kreditkarte).

    II. Beginn und Dauer des Versicherungsschutzes

    Der Versicherungsschutz beginnt mit dem wirksamen Zustandekommen des Kreditkarten-vertrages. Fr Versicherungsflle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet. Der Versicherungsschutz endet in jedem Fall mit der Rckgabe der Kredit-karte oder mit dem Wirksamwerden der Kndigung des Kreditkartenvertrages.

    Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Mietwagen-Vollkaskoversicherung und der Reise-rcktrittskostenversicherung, sofern die in Anspruch genommene Dienstleistung vollstndig mit der Kreditkarte bezahlt wurde. Bei der Auslandsreisekrankenversicherung besteht der Versicherungsschutz unabhngig vom Einsatz der Kreditkarte.

    Der Versicherungsschutz wird auch dann aktiviert, wenn die Zahlung mittels des Lufthansa Miles & More Credit Card berweisungsservice oder ber den Internet-Zahlungsdienstleister PayPal mit Belastung der Kreditkarte erfolgt ist.

    Sollte der Karteninhaber nicht die Mglichkeit haben, die vollstndigen Kosten vor Antritt der Reise zu begleichen (z. B. Hotelaufenthalt, Mietwagen), gilt die Hinterlegung der Kreditkarte sowie eine elektronische Besttigung ber die Hinterlegung als Aktivierung der Deckung und somit im Schadensfall als Nachweis.

    III. Defi nitionen

    ReiseReise i. S. d. Bedingungen ist eine berufl ich bedingte Reise (Geschftsreise) sowie eine Urlaubs-/Freizeitreise.

    ReiseleistungReiseleistungen i. S. d. Bedingungen sind Flge, Pauschalreisen, Beherbergungen, die berlassung eines Mietwagens und hnliche Leistungen.

    Reiseantritt Bei Flugreisen: Check-in am Abfl ugtag bzw. bei Vorabend-Check-in das Passieren der

    Sicherheitskontrolle am Abfl ugtag. Bei Reisen per Mietwagen/Wohnmobil: Zeitpunkt der bernahme des Fahrzeuges. Bei Schiffsreisen: Check-in auf dem Schiff. Bei einer Bus-/Bahnreise: Zeitpunkt des Einsteigens in das jeweilige Verkehrsmittel. Bei Anreise mit dem eigenen Pkw: Wenn die erste gebuchte Leistung in Anspruch

    genommen wird (z. B. bernahme der Ferienwohnung). Gemeinsame Reise liegt vor, wenn die versicherten Personen die Reise gemeinsam antreten entsprechend der

    obigen Defi nition Reiseantritt.

    IV. Anwendbares Recht

    Auf diese Allgemeinen Versicherungsbedingungen fi ndet deutsches Recht Anwendung, sofern dem nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen.

    V. Erklrungen, Anzeigen und Schadensmeldungen

    Erklrungen, Anzeigen und Schadensmeldungen sind an folgende Anschrift zu richten:

    Lufthansa Miles & More Credit Card Versicherungsservice c/o Inter Partner Assistance Service GmbH Groe Scharrnstrae 36 15230 Frankfurt a. d. Oder

    Tel.: 069 667 888 444 Fax: 089 500 705 991 E-Mail: [email protected]

    1. Versicherungsbedingungen fr die Auslandsreisekrankenversicherung

    1.1 Vertragsgegenstand

    Gegenstand des Vertrages ist der nachfolgend beschriebene Versicherungsschutz fr den Inhaber einer der folgenden Kreditkarten:

    Lufthansa HON Circle Credit Card (World Business) Lufthansa Senator Credit Card (World Business) Lufthansa Frequent Traveller Credit Card (World Business) Miles & More Credit Card Gold (World Business) Miles & More Credit Card Blue (World Business)

    1.2 Beginn und Ende der Auslandsreisekrankenversicherung

    Der Versicherungsschutz beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt gem Ziffer II der Allgemei-nen Bedingungen, jedoch nicht vor Grenzberschreitung ins Ausland. Eine Auslandsreise in diesem Sinne ist jede Abwesenheit vom stndigen Wohnsitz der versicherten Person bis zu einer Hchstdauer von maximal 90 Tagen. Als Ausland gilt nicht das Staatsgebiet, in dem die versicherte Person ihren stndigen Wohnsitz hat. Ist die Rckreise bis zum Ende des Versiche-rungsschutzes aus medizinischen Grnden nicht mglich, verlngert sich die Leistungspfl icht fr entschdigungs pfl ichtige Versicherungsflle ber den vereinbarten Zeitraum hinaus, lngstens jedoch auf 365 Tage.

    1.3 Versicherte Personen

    Als versicherte Personen gelten die nachfolgend genannten: a) Karteninhaber einer gltigen Kreditkarte. b) Familienangehrige des Karteninhabers, sofern sie gemeinsam mit dem Karteninhaber reisen.

    Familienangehrige im Sinne dieser Bedingungen sind am gemeinsamen Hauptwohnsitz wohnende und dort gemeldete Ehepartner, der in huslicher Gemeinschaft wohnende und dort als Hauptwohnsitz gemeldete Lebenspartner/Lebensgefhrte sowie die unterhalts-berechtigten Kinder des Karteninhabers und/oder dessen Ehepartners/Lebenspartners/ Lebensgefhrten bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

    1.4 Versicherungsumfang

    1.4.1 Der Versicherer bietet den versicherten Personen Versicherungsschutz fr auf Auslandsreisen unvorhergesehen eintretende Krankheiten oder Unfallfolgen.

    1.4.2 Bei einem whrend der Auslandsreise eintretenden Versicherungsfall ersetzt der Versicherer entstehende Aufwendungen fr die Heilbehandlung und erbringt gegebenenfalls weitere vereinbarte Leistungen, u. a.:

    a) fr Arznei-, Verband- und Heilmittel, wenn diese rztlich verordnet wurden, b) fr rztlich verordnete Hilfsmittel, soweit diese erstmals aufgrund eines whrend des Aus-

    landsaufenthaltes eingetretenen Unfalls oder durch eine Erkrankung erforderlich werden, c) fr die Behandlung von unvorhergesehenen, akut im Ausland auftretenden Schwanger-

    schaftskomplikationen sowie von in deren Folge eintretenden Fehl- oder Frhgeburten oder (nicht rechtswidrigen) Schwangerschaftsabbrchen.

    1.4.3 Fr die Kosten des Rcktransports und berfhrungskosten gilt Folgendes: a) Die Kosten fr den Rcktransport einer versicherten Person werden bernommen, wenn

    dieser medizinisch sinnvoll und rztlich angeordnet ist und an den stndigen Wohnsitz der versicherten Person oder das diesem Wohnsitz nchstgelegene, geeignete Krankenhaus erfolgt.

    b) Stirbt eine versicherte Person whrend der Auslandsreise, werden die berfhrungskosten bernommen. berfhrungskosten sind die unmittelbaren Kosten der berfhrung des Leichnams einer versicherten Person an den der Versicherung bekannten stndigen Wohn-sitz der versicherten Person.

    c) Auf Wunsch der Hinterbliebenen der versicherten Person bernimmt der Versicherer alternativ auch die Kosten einer Bestattung vor Ort, bis zur Hhe der Aufwendungen, die bei einer berfhrung entstanden wren.

    1.5 Versicherte Grnde

    Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen whrend einer Auslandsreise im Sinne von 1.2.

    a) Der Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung; Er endet im Ausland, wenn nach medizinischem Befund Behandlungsbedrftigkeit nicht mehr besteht. Eine Folgebehand-lung im Land des stndigen Wohnsitzes ist nicht versichert.

    b) Versichert ist ebenfalls der medizinisch notwendige Krankentransport zur stationren Heilbehandlung in das nchsterreichbare und fr die Behandlung geeignete Krankenhaus im Ausland und zurck in die Unterkunft.

    c) Bei Zahnbehandlungen ist nur eine schmerzstillende Zahnbehandlung mitversichert.

    1.6 Ausschlsse

    Keine Leistungspfl icht besteht:1.6.1 Fr die bei Versicherungsbeginn bestehenden Krankheiten und deren Folgen sowie fr die in

    den letzten sechs Monaten vor Beginn des Versicherungsschutzes behandelten Krankheiten einschlielich ihrer Folgen. Dieselben Leistungseinschrnkungen gelten fr Folgen eines vor Antritt der Auslandsreise geschehenen Unfalles:

    a) Die Kosten fr die Behandlung solcher Krankheiten und Unfallfolgen sind aber insoweit mit-versichert, als unvorhergesehene rztliche Hilfe zur Abwendung einer akuten Lebensgefahr oder zur Beseitigung erheblicher Schmerzen erforderlich war.

    b) Die bernahme der Kosten fr Rcktransport oder berfhrung gem. 1.4.3 entfllt in diesem Fall.

    1.6.2 Fr Krankheiten und deren Folgen sowie fr Folgen von Unfllen, die durch Kriegsereignisse oder Teilnahme an inneren Unruhen verursacht worden sind.

    a) Versicherungsschutz besteht jedoch fr Krankheiten und Unflle, die der versicherten Person durch Kriegsereignisse zustoen, ohne dass sie zu den aktiven Teilnehmern an dem Krieg oder Brgerkrieg gehrt (passives Kriegsrisiko).

    b) Ausgeschlossen bleiben kriegerische Handlungen im Land des permanenten Wohn-sitzes der versicherten Person oder in jedem Land, in dem sie sich fr einen Zeitraum von mindestens zwlf aufeinanderfolgenden Monaten aufhlt, sowie in den Lndern Afghanistan, Tschetschenien, Irak, Nordkorea und Somalia.

    1.6.3 Fr wissentlich und/oder willentlich herbeigefhrte Krankheiten und Unflle einschlielich deren Folgen sowie fr Entzugs- und Entwhnungsbehandlungen.

    1.6.4 Fr Behandlung geistiger und seelischer Strungen und Erkrankungen sowie fr Hypnose und Psychotherapie.

    1.6.5 Fr die Untersuchung und Behandlung wegen Schwangerschaft, Schwangerschaftsabbruch, Fehlgeburt und Entbindung. Aufwendungen werden aber insoweit erstattet, als unvorhergese-hen rztliche Hilfe im Ausland bei akut auftretenden Schwangerschaftskomplikationen sowie in deren Folge eintretenden Fehl- oder Frhgeburten oder (nicht rechtswidrigen) Schwanger-schaftsabbrchen notwendig ist (vgl. Nr. 1.4.2 c).

    1.6.6 Fr Zahnersatz einschlielich Kronen und fr Kieferorthopdie.

    1.6.7 Fr Hilfsmittel (z. B. Prothesen, Brillen, Hrgerte etc.).

    1.6.8 Fr Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie fr Rehabilitationsmanahmen.

    1.6.9 Fr ambulante Heilbehandlung in einem Heilbad oder Kurort.Die Einschrnkung entfllt, wenn whrend eines vorbergehenden Aufenthaltes durch eine vom Aufenthaltszweck unabhngige Erkrankung oder einen dort eingetretenen Unfall Heil-behandlung notwendig wird.

    1.6.10 Fr wissenschaftlich nicht anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden und Arzneimittel.

    1.6.11 Fr Behandlungen durch Ehegatten, Eltern oder Kinder des Karteninhabers.Sachkosten werden jedoch erstattet.

    1.6.12 Fr eine durch Pfl egebedrftigkeit oder Verwahrung bedingte Unterbringung.

    1.6.13 Fr Krankheiten und Unfallfolgen, deren Heilbehandlung im Ausland alleiniger Grund oder einer der Grnde fr den Antritt der Reise war.

    1.6.14 Fr die Behandlung von HIV-/AIDS-Erkrankungen und ihren Folgen.

    1.6.15 bersteigt eine Heilbehandlung oder sonstige Manahme, fr die Leistungen vereinbart sind, das medizinisch notwendige Ma oder ist die geforderte Vergtung nicht angemessen, so kann der Versicherer seine Leistungen auf den im behandelnden Land blichen und angemes-senen Betrag herabsetzen.

    1.7 Versicherungssumme

    1.7.1 Der Versicherer haftet in unbegrenzter Hhe.

    1.7.2 Die in auslndischer Whrung entstandenen Kosten werden zum Kurs des Tages, an dem die Belege beim Versicherer eingehen, in Euro umgerechnet. Als Kurs des Tages gilt fr gehandelte Whrungen der amtliche Devisenkurs Frankfurt, fr nicht gehandelte Whrungen der Kurs gem Whrungen der Welt, Verffentlichungen der Europischen Zentralbank, Frankfurt, nach jeweils neuestem Stand, es sei denn, die versicherte Person weist durch einen Bankbeleg nach, dass sie die zur Bezahlung der Rechnungen notwendigen Devisen zu einem ungnstigeren Kurs erworben hat.

    1.8 Rechte im Schadensfall

    1.8.1 Der versicherten Person steht die Wahl unter den zur Heilbehandlung zugelassenen rzten frei.

    1.8.2 Bei medizinisch notwendiger stationrer Heilbehandlung hat die versicherte Person freie Wahl unter den Krankenhusern am Ort des Versicherungsfalles, die unter stndiger rztlicher Leitung stehen, ber ausreichend diagnostische und therapeutische Mglichkeiten verfgen,

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    nach wissenschaftlich allgemein anerkannten Methoden arbeiten und Krankenakten fhren.Nicht gewhlt werden knnen Krankenhuser, die auch Kuren bzw. Sanatoriumsbehandlungen durchfhren oder Rekonvaleszenten aufnehmen.

    1.8.3 Der Versicherer ist zur Leistung nur verpfl ichtet, wenn die Rechnungsurschriften oder Zweit-schriften mit der Besttigung eines anderen Versicherungstrgers ber die gewhrten Leis-tungen vorgelegt und die geforderten Nachweise erbracht sind. Diese werden Eigentum des Versicherers. Beim Versicherer anfallende bersetzungskosten knnen von den Leistungen abgezogen werden, evtl. anfallende Kosten fr die berweisungen ins Ausland werden von der versicherten Person getragen.

    1.8.4 Ansprche gegen Dritte:Hat der Karteninhaber oder eine versicherte Person im Zusammenhang mit dem Versiche-rungsfall Schadensersatzansprche nichtversicherungsrechtlicher Art gegen Dritte, so ist der Karteninhaber bzw. die versicherte Person unbeschadet des gesetzlichen Forderungs-berganges gem 86 VVG verpfl ichtet, diese Ansprche bis zur Hhe, in der aus dem Versicherungsvertrag Kostenersatz geleistet wird, an den Versicherer schriftlich abzutreten. Verzichtet der Karteninhaber oder eine versicherte Person auf einen solchen Anspruch oder auf ein zur Sicherung des Anspruchs dienendes Recht ohne Zustimmung des Versicherers, so wird dieser insoweit von der Verpfl ichtung zur Leistung frei, als er aus dem Anspruch oder Recht htte Ersatz verlangen knnen.

    1.8.5 Ansprche auf Versicherungsleistungen knnen weder abgetreten noch verpfndet werden.

    1.8.6 Der Versicherer ist berechtigt, an den berbringer oder bersender von ordnungsmigen Nachweisen zu leisten. Er wird dadurch gegenber der versicherten Person von der Verpfl ich-tung zur Leistung frei.

    1.9 Obliegenheiten im Schadensfall

    1.9.1 Jede Krankenhausbehandlung ist binnen 72 Stunden nach ihrem Beginn dem Versicherer anzuzeigen.

    1.9.2 Alle Belege mssen den Vor- und Zunamen der behandelten versicherten Person sowie die Krankheitsbezeichnung und die einzelnen rztlichen Leistungen mit Behandlungsdaten enthalten. Aus den Rezepten mssen das verordnete Arzneimittel, der Preis und der Quittungs-vermerk deutlich hervorgehen. Bei Zahnbehandlungen mssen die Belege die Bezeichnung der behandelten Zhne und der daran vorgenommenen Behandlung tragen. Leistungen oder deren Ablehnung durch die in 1.8.3 genannten Versicherungstrger sind nachzuweisen.

    1.9.3 Die versicherte Person hat auf Verlangen des Versicherers jede Auskunft zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalles oder der Leistungspfl icht des Versicherers und ihres Umfanges erforderlich ist.

    1.9.4 Auf Verlangen des Versicherers ist die versicherte Person verpfl ichtet, sich durch einen vom Versicherer beauftragten Arzt untersuchen zu lassen.

    1.9.5 Auerdem ist die versicherte Person verpfl ichtet, dem Versicherer die Einholung von erforder-lichen Ausknften zu ermglichen (insbesondere Entbindung der behandelnden rzte von der Schweigepfl icht).

    1.9.6 Wird eine dem Versicherer gegenber zu erfllende vertragliche Obliegenheit vorstzlich ver-letzt, so ist der Versicherer von der Verpfl ichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlssiger Verlet-z ung einer Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, die Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhltnis zu krzen. Kann nachgewiesen werden, dass die Obliegenheit nicht grob fahrlssig verletzt wurde, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn nachgewiesen wird, dass die Verletzung der Obliegenheit weder fr den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch fr die Feststellung oder den Umfang der Leistung urschlich war. Die Kenntnis und das Verschulden der versicherten Person stehen der Kenntnis und dem Verschulden des Versicherungsnehmers gleich.

    1.10 Subsidiaritt

    1.10.1 Besteht Anspruch auf Leistungen aus der Kranken-, Unfall- oder Rentenversicherung, auf eine gesetzliche Heilfrsorge, Unfallfrsorge oder durch einen anderen Ersatzpfl ichtigen, so ist der Versicherer nur fr den die Leistungspfl icht des Ersatzpfl ichtigen bersteigenden Betrag fr die notwendigen Aufwendungen leistungspfl ichtig.

    1.10.2 Besteht ein Anspruch gegen Dritte, erhlt der Versicherte eine Vorleistung durch den Versicherer.

    1.11 Versicherer

    Versicherer ist die:

    Inter Partner Assistance S.A. (IPA) Irish Branch 10/11 Mary Street Dublin 1 Ireland (Registernummer 426087)

    IPA ist eine Zweigniederlassung der Inter Partner Assistance SA, Avenue Louise, 166 bte1, 1050 Brssel, Belgien, ein von der National Bank of Belgium autorisiertes belgisches

    Versicherungsunternehmen mit einer der Aufsicht der irischen Zentralbank unterstehenden Zweigniederlassung in Irland. Beide Unternehmen gehren zur AXA Assistance Gruppe.

    Zustndige Aufsichtsbehrde:

    Financial Services Ombudsman Bureau 3rd Floor; Lincoln House, Lincoln Place Dublin 2, Ireland Tel.: +353 1 6620899 Fax: +353 1 6620890 E-Mail: enquiries@fi nancialombudsman.ie www.fi nancialombudsman.ie

    Inter Partner Assistance wird vertreten durch: AXA Assistance Deutschland GmbH Garmischer Strae 810 80339 Mnchen

    2. Versicherungsbedingungen fr die Mietwagen-Vollkaskoversicherung fr Mietfahrzeuge (Personenkraftwagen) Collision Damage Waiver Versicherung (CDW)

    Defi nitionen Anspruchsberechtigter Karteninhaber

    Ein Karteninhaber, der als Mieter bei Mietvertragsabschluss das 21. Lebensjahr vollendet und alle Kosten des Mietfahrzeugvertrages mit einer gltigen Kreditkarte beglichen hat.

    Autorisierte Fahrer Die im Mietvertrag eingetragenen weiteren Fahrer, die alle Voraussetzungen des Mietfahr-zeugvertrages erfllen.

    Versicherte PersonenVersicherte Personen sind der anspruchsberechtigte Karteninhaber und autorisierte Fahrer, die das 21. Lebensjahr vollendet haben.

    Mietfahrzeugvertrag Der komplette Vertrag, den ein anspruchsberechtigter Karteninhaber als Mieter bei der Anmietung eines Mietfahrzeuges vom Mietwagenunternehmen erhlt und in dem vollstndig alle Bestimmungen und Bedingungen der Anmietung sowie die Obliegenheiten aller Vertragsparteien beschrieben sind.

    Tatschlicher Barwert Der Betrag, der als Wert eines Mietfahrzeuges auf der Grundlage seines Marktwertes, Alters und Zustandes zum Zeitpunkt des Schadenseintritts festgesetzt ist.

    Mietfahrzeug Ein Straenfahrzeug mit vier oder mehr Rdern, das fr die Nutzung auf ffentlichen Straen vorgesehen und als Pkw mit nicht mehr als sieben eingetragenen Sitzpltzen zugelassen ist und vom anspruchsberechtigten Karteninhaber fr den im Mietfahrzeugvertrag ausgewiesenen Zeitraum gemietet wurde. Davon sind nicht erfasst:

    Fahrzeuge ohne Pkw-Zulassung. Fahrzeuge, fr welche keine Zulassung erforderlich ist. Lastkraftwagen, Transporter, Wohnwagen, Wohnmobile, Camper, Anhnger und Motorrder. Vans und Minivans (mit mehr als sieben zugelassenen und eingetragenen Sitzpltzen). Gelndefahrzeuge (Off-Road-Vehicle), SUV (Sport-Utility-Vehicle) und Allradfahrzeuge

    (4x4-Fahrzeuge), die auerhalb ffentlicher Straen benutzt werden. Oldtimer (antike Fahrzeuge, d. h. Fahrzeuge, die lter als 20 Jahre sind oder seit

    10 Jahren nicht mehr hergestellt wurden). Fahrzeuge der Marken Ferrari, Lamborghini, Aston Martin, Bentley, Corvette, Daimler von

    Jaguar, De Lorean, Excalibur, Jensen, Lotus, Maserati, Maybach und Rolls-Royce. Gltiger Fhrerschein

    Amtliches Dokument, das zum Nachweis des Besitzes einer entsprechenden Fahrerlaubnis dient. Es ist beim Fhren eines Pkws stets mitzufhren und auf Verlangen zustndigen Personen zur Prfung auszuhndigen.

    SelbstbeteiligungEigenbeteiligung (Zuzahlung) bei Inanspruchnahme der Versicherung des anspruchsbe-rechtigten Karteninhabers an jedem versicherten Schaden.

    UnverzglichOhne schuldhaftes Zgern (121 BGB); Stellt auf die auch im Subjektiven liegende Zumutbarkeit alsbaldigen Handelns ab. Nach Eintritt des Versicherungsfalles hat der Karteninhaber, sobald er vom Eintritt Kenntnis erlangt, dem Lufthansa Miles & More Versicherungsservice unverzglich (d. h. ohne schuldhaftes Zgern) eine schriftliche Anzeige zu machen (Hinweis: i. d. R. 15-Tage-Frist).

    2.1 Vertragsgegenstand

    Gegenstand des Vertrages ist der nachfolgend beschriebene Versicherungsschutz fr Inhaber einer der folgenden Kreditkarten:

    Lufthansa HON Circle Credit Card (World Business) Lufthansa Senator Credit Card (World Business) Lufthansa Frequent Traveller Credit Card (World Business) Miles & More Credit Card Gold (World Business)

    2.2 Versicherungsumfang

    2.2.1 Die Versicherung erstreckt sich pro Anmietung eines Mietfahrzeuges auf dieses und ist auf die Dauer von 30 Tagen beschrnkt.

    a) Pro Anmietung und Vertragsdauer besteht der Versicherungsschutz nur fr ein Mietfahr-zeug.

    b) Bei zwei oder mehreren zeitgleichen Anmietungen besteht Versicherungsschutz nur fr das Fahrzeug mit dem laut Mietvertrag benannten frhesten Beginn der Anmietung. Ausschlag-gebend sind Tag und Uhrzeit der Anmietung. Bei exakt zeitgleicher Anmietung gilt das Fahrzeug mit dem hheren Fahrzeugwert als versichert.

    c) Bei Anmietungen von mehr als 30 Tagen besteht Versicherungsschutz nur, wenn der ber den Zeitraum von 30 Tagen hinausgehende Mietzeitraum gesondert abgerechnet und mit der Kreditkarte auch gesondert bezahlt wird.

    2.2.2 Der Versicherungsschutz gilt weltweit.

    2.3 Versicherte Grnde

    Die Versicherung wird gewhrt fr den Verlust, die Beschdigung, die Kollision mit einem anderen Gegenstand oder den Umsturz des Mietfahrzeuges, sofern:

    a) der Mietfahrzeugvertrag von einem anspruchsberechtigten Karteninhaber, b) welcher im Besitz eines fr die Klasse des Mietfahrzeuges gltigen Fhrerscheins ist, c) mit dessen gltiger Kreditkarte vollstndig bezahlt wurde.

    2.4 Ausschlsse

    Die Versicherung erstreckt sich nicht: a) auf vorstzlich verursachte Schden. b) auf Anmietung eines Personenkraftfahrzeuges, das kein Mietfahrzeug i. S. d. Defi nition ist

    (s. Defi nitionen). c) auf Schden am Mietfahrzeug, die eintreten, whrend die versicherte Person gegen den

    Mietfahrzeugvertrag verstt. d) auf Schden, die: i. bei einer durch das Mietwagenunternehmen abgeschlossenen Fahrzeugteilkaskoversi-

    cherung und/oder ii. bei einer durch das Mietwagenunternehmen abgeschlossenen Fahrzeugvollkaskoversi-

    cherung und/oder iii. durch irgendeine andere vorrangige Versicherung erfasst sind. e) auf Schden, die durch einen nicht autorisierten Fahrer entstehen. f) auf Abnutzung und Verschlei, auf Gefrieren, auf mechanische oder elektrische Ausflle, es

    sei denn, diese beruhen auf einer anderen durch diese Versicherung gedeckten Schadens-ursache.

    g) auf Brems-, Betriebs- und reine Bruchschden. h) auf Abschleppkosten und/oder Bergungskosten. i) auf Servicegebhren, welche durch das Mietwagenunternehmen im Schadensfall gegebe-

    nenfalls in Rechnung gestellt werden. j) auf Schden, die nach Ablauf von 30 Werktagen nach Schadenseintritt dem Versicherer

    angezeigt werden. k) auf Schden, die vor Vertragsbeginn eingetreten sind. l) auf Schden, die bei Beteiligung an Fahrveranstaltungen entstehen, bei denen es auf

    Erzielung einer Hchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch fr dazugehrige bungs-fahrten.

    m) auf Schden, die dadurch eintreten, dass der Karteninhaber einen Diebstahl grob fahrlssig ermglicht oder einen Schadensfall infolge des Genusses alkoholischer Getrnke oder anderer Mittel grob fahrlssig herbeifhrt. Der Versicherer ist berechtigt, die Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhltnis zu krzen.

    n) auf beschdigte oder zerstrte Reifen. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die Reifen aufgrund eines Ereignisses beschdigt oder zerstrt werden, das gleichzeitig andere unter den Schutz der Kaskoversicherung fallende Schden beim versicherten Fahrzeug verursacht hat.

    o) auf Schden, die durch Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Manahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden.

    p) auf Schden durch Kernenergie.

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    2.5 Versicherungssumme und Selbstbehalt

    2.5.1 Die Versicherung ist begrenzt auf den tatschlichen Barwert des Mietfahrzeuges zum Schadens-zeitpunkt. Die maximale Entschdigungsleistung pro Mietfahrzeug sowie die Selbstbeteiligung je Schadensfall sind der nachfolgend aufgefhrten Tabelle zu entnehmen.

    maximale Entschdigungsleistung

    75.000 EUR 100.000 EUR

    Selbstbeteiligung 230 EUR entfllt

    Lufthansa Senator Credit Card (World Business)

    Lufthansa Frequent Traveller Credit Card (World Business)

    Miles & More Credit Card Gold (World Business)

    Lufthansa HON Circle Credit Card (World Business)

    2.5.2 Die Versicherungsleistung fr das Mietfahrzeug wird nur auf Basis eines anerkannten Gutach-tens oder einer anerkannten Bewertungs- und Schadenskalkulationsliste (u. a. Eurotax Schwa-cke) gewhrt. Die Entscheidung, ob vor der Regulierung des Schadensfalles ein Gutachten eingeholt wird, ist mit dem Versicherer abzustimmen.

    2.5.3 Nach Ermessen des Versicherers wird die Versicherungsleistung fr das beschdigte Miet-fahrzeug entweder durch Zahlung geleistet oder das Mietfahrzeug wird repariert bzw. instand gesetzt.

    2.5.4 Sofern der anspruchsberechtigte Karteninhaber gem Mietfahrzeugvertrag auch fr eine Wertminderung oder Mietausfallkosten (max. 14 Tage) haftet, werden diese Kosten auf die entsprechende und oben genannte maximale Entschdigungsleistung angerechnet.

    2.6 Rechte im Schadensfall

    2.6.1 Unter dieser Versicherung zahlbare Leistungen fr Schden werden unmittelbar nach Eingang des schriftlichen Nachweises ber einen solchen Schaden sowie aller geforderten Informatio-nen, die zur Anspruchsbegrndung notwendig sind, ausgezahlt.

    2.6.2 Alle zahlbaren Leistungen werden an den anspruchsberechtigten Karteninhaber oder, soweit vereinbart, an einen Dritten ausgezahlt.

    2.6.3 Jede Partei oder Person, an oder fr welche eine Schadenszahlung durch den Versicherer geleistet wird, tritt hiermit seine oder ihre Regressrechte gegenber Dritten an den Versicherer ab. Die Partei oder Person, welche diese Rechte abtritt, hat alle Manahmen zu ergreifen, um die besagten Rechte zu sichern bzw. darf nichts veranlassen, um diese zu gefhrden.

    2.6.4 Vor Ablauf einer Frist von 60 Tagen ab dem Zeitpunkt, an welchem der schriftliche Schadens-nachweis gem den Bedingungen dieser Police eingereicht wurde, kann der Rechtsweg nicht bestritten werden, um eine Entschdigung im Rahmen dieser Versicherung zu erzielen.

    2.7 Obliegenheiten im Schadensfall

    2.7.1 Der anspruchsberechtigte Karteninhaber hat jeden Schaden unverzglich in Schriftform dem Lufthansa Miles & More Credit Card Versicherungsservice anzuzeigen.

    2.7.2 Dem Versicherer muss die Kreditkartennummer des anspruchsberechtigten Karteninhabers mitgeteilt werden sowie wie, wann und wo der Schaden eingetreten ist.

    2.7.3 Der anspruchsberechtigte Karteninhaber muss den Schaden der Polizei melden.

    2.7.4 Der anspruchsberechtigte Karteninhaber hat dem Versicherer zu gestatten, die beschdigte Sache vor ihrer Reparatur oder Veruerung zu begutachten und zu schtzen.

    2.7.5 Der anspruchsberechtigte Karteninhaber hat auf Kosten des Versicherers alles zu tun, was in angemessener Weise nach einem Schadenseintritt notwendig ist, um das Mietfahrzeug zu schtzen.

    2.7.6 Der anspruchsberechtigte Karteninhaber hat einen Schadensnachweis wie folgt zu erbringen: a) Der anspruchsberechtigte Karteninhaber hat dem Versicherer eine Kopie der Reparatur-

    rechnung, die Kopie der Schadensanzeige, welche er beim Mietwagenunternehmen geleistet hat, eine Kopie des Kreditkartenbelastungsbeleges, eine Kopie des kompletten Mietfahrzeugvertrages und eine Kopie der polizeilichen Meldung vorzulegen.

    b) Auf Grundlage der vorgenannten Unterlagen und der Prfung durch den Versicherer erfolgt eine Regulierung der Reparaturrechnung, abzglich eines ggf. unter 2.5 angezeigten Selbstbehaltes (je nach Kartentyp).

    2.7.7 Wird eine dem Versicherer gegenber zu erfllende vertragliche Obliegenheit vorstzlich verletzt, so ist der Versicherer von der Verpfl ichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlssiger Verletzung einer Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, die Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhltnis zu krzen. Kann nachgewiesen werden, dass die Obliegenheit nicht grob fahrlssig verletzt wurde, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn nachgewiesen wird, dass die Verletzung der Obliegenheit weder fr den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch fr die Feststellung oder den Umfang der Leistung urschlich war.

    2.8 Subsidiaritt

    Soweit im Versicherungsfall eine Entschdigung aus anderen Versicherungsvertrgen beansprucht werden kann, gehen diese Leistungsverpfl ichtungen den in diesen Bedingungen geregelten vor.

    2.9 Versicherer

    Versicherer ist die:

    AXA Versicherung AG Colonia-Allee 1020 51067 Kln

    Zustndige Aufsichtsbehrde: Bundesanstalt fr Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Strae 108 53117 Bonn

    3. Versicherungsbedingungen fr die Reisercktrittskostenversicherung

    3.1 Vertragsgegenstand

    Gegenstand der Reisercktrittskostenversicherung ist der nachfolgend beschriebene Versiche-rungsschutz fr den Inhaber einer der folgenden Kreditkarten:

    Lufthansa HON Circle Credit Card (World) Lufthansa HON Circle Credit Card (World Business) Lufthansa Senator Credit Card (World) Lufthansa Senator Credit Card (World Business) Lufthansa Frequent Traveller Credit Card (World) Lufthansa Frequent Traveller Credit Card (World Business) Miles & More Credit Card Gold (World) Miles & More Credit Card Gold (World Business) Miles & More Credit Card Blue (World Business)

    3.2 Versicherte Personen

    Als versicherte Personen gelten die nachfolgend genannten: a) Karteninhaber einer gltigen Kreditkarte. b) Familienangehrige des Karteninhabers, sofern sie mit dem Karteninhaber die Reise

    gemeinsam buchen und durchfhren. Familienangehrige im Sinne dieser Bedingungen sind der am gemeinsamen Hauptwohnsitz wohnende und dort gemeldete Ehepartner, der in huslicher Gemeinschaft wohnende und dort als Hauptwohnsitz gemeldete Lebenspartner/Lebensgefhrte sowie die unterhaltsbe-rechtigten Kinder des Karteninhabers und/oder dessen Ehepartners/Lebenspartners/ Lebensgefhrten bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

    c) Nichtfamilienangehrige, sofern sie mit dem Karteninhaber die Reise gemeinsam buchen und durchfhren und nicht mehr als fnf Personen inklusive dem Karteninhaber gemeinsam die Reise buchen und antreten. Sollten mehr als fnf Personen inklusive dem Karteninhaber reisen, gelten die auf der Reisebesttigung erstgenannten Nichtfamilienangehrigen als mitversichert, bis die Gesamtzahl von fnf Reisenden erreicht wird.

    3.3 Versicherungsumfang

    3.3.1 Es besteht weltweit Versicherungsschutz fr: a) Hinreise-Mehrkosten, wenn die Reise aus einem wichtigen Grund gem 3.4 versptet

    angetreten wurde. b) Rcktrittskosten/-gebhren und/oder Stornokosten/-gebhren, die die versicherte Person

    einem Reiseunternehmen oder einer anderen Institution vertraglich aufgrund von Nichtantritt der Reise schuldet.

    c) Gebuchte, im Voraus bezahlte und nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen, sofern diese im Reisevertrag gesondert vereinbart wurden.

    d) Rckreisekosten sowie sonstige Mehrkosten, die durch einen Abbruch der Reise nachweis-lich entstanden sind, vorausgesetzt, dass An- und Abreise im versicherten Arrangement enthalten sind; Dies gilt auch im Falle nachtrglicher Rckkehr. Bei Erstattung dieser Kosten wird in Bezug auf Art und Klasse des Transportmittels, der Unterkunft und Verpfl egung auf die gebuchte Qualitt abgestellt. Wenn abweichend von der gebuchten Reise die Rckreise mit einem Flugzeug erforderlich ist, werden nur die Kosten fr einen Sitzplatz in der einfachsten Flugzeugklasse ersetzt.

    Nicht gedeckt sind Heilkosten, Kosten fr Begleitpersonen sowie Kosten fr die berfh-rung einer verstorbenen versicherten Person.

    e) Teilstornokosten/-gebhren, wenn bei einer Reise, an der mehrere versicherte Personen teilnehmen, mindestens eine versicherte Person aus einem versicherten Grund nicht reisen kann.

    3.3.2 Bei Abschluss von Mietvertrgen fr Ferienwohnungen, Ferienhuser, Ferienappartements, Hotelzimmer, Wohnwagen, Wohnmobile, gemietete Personenkraftwagen sowie Schiffscharter leistet der Versicherer:

    a) Rcktrittskosten/-gebhren und/oder Stornokosten/-gebhren, die von der versicherten Person aufgrund von Nichtbenutzung oder vorzeitiger Aufgabe des Mietobjektes geschuldet sind.

    b) Fr den nicht abgewohnten Teil der Mietkosten der Mietobjekte, falls keine Weitervermietung gelungen ist.

    3.4 Versicherte Grnde

    3.4.1 Der Versicherer ist zur Leistung verpfl ichtet, wenn infolge eines der nachstehend genannten Grnde entweder:

    a) die Reiseunfhigkeit der versicherten Person nach allgemeiner Lebenserfahrung zu erwar-ten ist oder

    b) ihr der Reiseantritt nicht zugemutet werden kann oder c) ihr die planmige Beendigung der Reise nicht zugemutet werden kann.

    3.4.2 Versicherte Grnde sind: a) Tod, schwerer Unfall oder unerwartet schwere Erkrankung der versicherten Person. b) Tod, schwerer Unfall oder unerwartet schwere Erkrankung des Ehepartners, des in husli-

    cher Gemeinschaft wohnenden und dort als Hauptwohnsitz gemeldeten Lebenspartners/ Lebensgefhrten, der Kinder, Eltern, Geschwister, Groeltern, Enkel, Schwiegereltern oder Schwiegerkinder einer versicherten Person.

    c) Impfunvertrglichkeit der versicherten Person oder im Falle einer gemeinsamen Reise einer der oben genannten mitversicherten Personen.

    d) Schwangerschaft einer versicherten Person. e) Schaden am Eigentum der versicherten Person oder im Falle einer gemeinsamen Reise der

    versicherten Angehrigen der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen (Naturkatastrophen) oder vorstzlicher Straftat eines Dritten. Der Schaden muss im Verhlt-nis zur wirtschaftlichen Lage und dem Vermgen des Geschdigten erheblich sein oder seine Anwesenheit zur Schadensfeststellung notwendig sein.

    f) Verlust des Arbeitsplatzes mit anschlieender Arbeitslosigkeit infolge einer unerwarteten, betriebsbedingten Kndigung des Arbeitsverhltnisses durch den Arbeitgeber.

    g) Aufnahme des Arbeitsverhltnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus, sofern die versicherte Person bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hat.

    h) Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt, die versicherte Reise wurde vor Kenntnis des Arbeitsplatzwechsels gebucht und die versicherte Reisezeit fllt in die Probezeit der neuen berufl ichen Ttigkeit, maxima