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© 2018 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KGAutor: PHO / 10.08.2018
Beitragsgruppenschlüssel
Inhaltsverzeichnis
Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1664
21. Ziel
22. Die wichtigsten Kombinationen
43. Beitragsgruppenschlüssel im Einzelnen
43.1. Krankenversicherung
53.2. Rentenversicherung
53.3. Arbeitslosenversicherung
63.4. Pflegeversicherung
74. Details
74.1. Regelaltersgrenze
84.2. Wechsel der Beitragsgruppe während des laufenden Monats
84.3. RV-Aufstockung bei Minijobs
94.4. Gleitzone
95. Wichtige Informationen
Autor: PHO / 10.08.2018 © 2018 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG
Seite 2Info für Anwender Nr. 1664
Ziel1.
Das Info beschreibt die Beitragsgruppenschlüssel im Einzelnen. Sie erfahren, welche Beitragsgruppen-schlüssel Sie für die grundlegenden Beschäftigungsverhältnisse erfassen müssen.
Die wichtigsten Kombinationen2.
Nachfolgende Aufstellung hat beispielhaften Charakter. Nehmen Sie bei Unklarheiten Kontakt mit derzuständigen Krankenkasse auf.
Beschäftigungsverhältnis Personen-gruppe
BGRS(KV RV AV PV)
ArbeitnehmerGesetzliche Sozialversicherung
101 1111
ArbeitnehmerGesetzliche SozialversicherungRente an ein Versorgungswerk
Zusätzlich:§ Register »SV | Rente an Versorgungswerk«:
Entsprechendes Versorgungswerk hinterlegen.
101 Eingabe: 1111Ausweis: 1011
ArbeitnehmerPrivate Krankenversicherung
Zusätzlich:§ Register »SV | Private KV/PV«:
Gesamtbeitrag + Basistarif erfassen.
§ Für die Abführung der RV/AV muss eine gesetzlicheKrankenkasse hinterlegt werden (z. B. aus dem letztenVersicherungsverhältnis).
101 0110
ArbeitnehmerFreiwillige Krankenversicherung/Selbstzahler
Zusätzlich:§ Register »SV | Freiwillige KV/PV«:
Häkchen setzen.
101 Eingabe: 0113Ausweis: 0111
ArbeitnehmerFreiwillige Krankenversicherung/Firmenzahler
Zusätzlich:§ Register »SV | Freiwillige KV/PV«:
Häkchen setzen.
101 9111
Geringfügig Beschäftigtermit Befreiungsantrag
109 6500
Geringfügig Beschäftigterohne Befreiungsantrag
109 6100
Kurzfristig Beschäftigter 110 0000
Autor: PHO / 10.08.2018 © 2018 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG
Seite 3Info für Anwender Nr. 1664
Beschäftigungsverhältnis Personen-gruppe
BGRS(KV RV AV PV)
Studenten
die ein vorgeschriebenes Zwischenpraktikum absolvieren(ausschließlich in der gesetzlichen Unfallversicherung versi-cherungspflichtig)
190 0000
Versicherungsfreie Altersvollrentner - gesetzlich krankenversi-chert - Regelaltersgrenze erreicht
119 3301
Versicherungspflichtige Altersvollrentner - gesetzlich kranken-versichert - Regelaltersgrenze nicht erreicht
120 3121
Beherrschender Gesellschafter-GeschäftsführerPrivate Krankenversicherung/Selbstzahler
901 0000
Beherrschender Gesellschafter-GeschäftsführerFreiwillige Krankenversicherung/Selbstzahler
901 0000
Beherrschender Gesellschafter-GeschäftsführerFreiwillige Krankenversicherung/Firmenzahler
101 Eingabe: 7006Ausweis: 9001
Autor: PHO / 10.08.2018 © 2018 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG
Seite 4Info für Anwender Nr. 1664
Beitragsgruppenschlüssel im Einzelnen3.
Krankenversicherung3.1.
Schlüssel Beschreibung
0 – Kein Beitrag Krankenversicherungsfreiheit.
Beispiel
§ Private Krankenversicherung
§ Freiwillige Krankenversicherung - Selbstzahler
1 – Allgemeiner Beitrag Gilt für Mitglieder, für die der allgemeine Beitragssatz maßgebend ist.
3 – Ermäßigter Beitrag Gilt für Mitglieder, für die der ermäßigte Beitragssatz maßgebend ist.
Beispiel
§ Rentner
§ Altersteilzeitbeschäftigte
HinweisSchlüsselung zur Berechnung des ermäßigten KV-Beitrags:
»Stammdaten | Personaldaten | Register: Meldewesen | Be-reich: Status | Art der Rente: Altersvollrentner«
4 – Beitrag zur landwirtschaft-lichen Krankenversiche-rung
Mitarbeitende Familienangehörige eines landwirtschaftlichen Unter-nehmers oder seines Ehegatten:
§ Verwandte bis zum dritten Grad
§ Verschwägerte bis zum zweiten Grad
§ sowie Pflegekinder.
HinweisWenn eine weitere sozialversicherungspflichtige Beschäftigungaußerhalb der Landwirtschaft ausgeübt wird, gelten die Beitrags-gruppenschlüssel der allgemeinen Krankenversicherung.
5 – Arbeitgeberbeitrag zurlandwirtschaftlichen Kran-kenversicherung
Der landwirtschaftliche Unternehmer übt neben der Bewirtschaftungdes landwirtschaftlichen Unternehmens eine saisonale Beschäftigungaus, deren Dauer voraussichtlich 26 Wochen nicht überschreitet.
6 – Geringfügig Beschäftigte Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung für geringfügig entlohnteBeschäftigte, trägt Arbeitgeber.
7 – Freiwillige Krankenversi-cherung ohne Arbeitgeberanteil
§ Sozialversicherungsfreie Arbeitnehmer, z. B. beherrschende Ge-sellschafter-Geschäftsführer, mit freiwilliger gesetzlicher Kranken-versicherung.
§ Arbeitgeberzuschuss wird nicht berücksichtigt, da Arbeitnehmerkeinen Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse hat.
§ Auf der Abrechnung erfolgt der Ausdruck mit »9«.
9 – Firmenzahler § Arbeitnehmer, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherungversichert sind.
§ Arbeitgeber überweist die Beiträge.
Autor: PHO / 10.08.2018 © 2018 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG
Seite 5Info für Anwender Nr. 1664
Rentenversicherung3.2.
Schlüssel Beschreibung
0 – Kein Beitrag Rentenversicherungsfreiheit
1 – Voller Beitrag § Beschäftigte, die rentenversicherungspflichtig sind.
§ Geringfügig entlohnte Beschäftigte ohne Befreiungsantrag
3 – Halber Beitrag § Rentenversicherungsfreie Altersvollrentner. Arbeitgeber entrichtetBeitragsanteil.
5 – Pauschalbeitrag fürgeringfügig Beschäftigte
§ Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung für geringfügig entlohnteBeschäftigte mit Befreiungsantrag. Beitrag trägt Arbeitgeber.
§ Keine Beitragsaufstockung durch den Arbeitnehmer.
Arbeitslosenversicherung3.3.
Schlüssel Beschreibung
0 – Kein Beitrag § Arbeitslosenversicherungsfreiheit.
§ Der Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung (Strafbeitrag)entfällt ab Erreichen der Regelaltersgrenze für den Zeitraumvom 01.01.2017 bis 31.12.2021.
§ Für Altersvollrentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze ist weiter-hin der volle Beitrag zur Arbeitslosenversicherung abzuführen.
1 – Voller Beitrag § Für Beschäftigte, die arbeitslosenversicherungspflichtig sind.
2 – Halber Beitrag § Arbeitgeber sind von der Zahlung des Arbeitgeberanteils zur Ar-beitslosenversicherung befreit, wenn sie vor dem 01.01.2008 einBeschäftigungsverhältnis mit einem ehemalig Arbeitslosen erstma-lig begründet haben, der das 55. Lebensjahr vollendet hat.
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Autor: PHO / 10.08.2018 © 2018 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG
Seite 6Info für Anwender Nr. 1664
Pflegeversicherung3.4.
Schlüssel Beschreibung
0 – Kein Beitrag Pflegeversicherungsfreiheit
Beispiele
§ Geringfügige Beschäftigung
§ Private Krankenversicherung
1 – Voller Beitrag Beschäftigte, die pflegeversicherungspflichtig sind.
2 – Halber BeitragAG/AN je 50%
Der halbe Beitragssatz zur Pflegeversicherung wird von Arbeitnehmerund Arbeitgeber je zur Hälfte getragen.
3 – Voller Beitrag AG/AN je 50%AN überweist
§ Freiwillige Krankenversicherung - Selbstzahler
§ Auf der Abrechnung erfolgt der Ausdruck mit »1«.
4 – Halber Beitrag (Arbeitneh-mer 100 %)
Sonderfälle bei Versorgungsbezugsempfängern (Betriebsrentner).
5 – Voller Beitrag (Arbeitneh-mer 100 %)
Versorgungsbezugsempfänger in der gesetzlichen Krankenversiche-rung.
Nr. 1654 Versorgungsbezugsempfänger
6 – Freiwillige Pflegeversiche-rung ohne Arbeitgeberan-teil
§ Sozialversicherungsfreie Arbeitnehmer, z. B. beherrschende Ge-sellschafter-Geschäftsführer, mit freiwilliger gesetzlicher Kranken-versicherung.
§ Arbeitgeberzuschuss wird nicht berücksichtigt, da Arbeitnehmerkeinen Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse hat.
§ Auf der Abrechnung erfolgt der Ausdruck mit »1«.
Autor: PHO / 10.08.2018 © 2018 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG
Seite 7Info für Anwender Nr. 1664
Details4.
Regelaltersgrenze4.1.
Versicherte, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, erreichen die Regelaltersgrenze mit Vollendungdes 65. Lebensjahres. Für Versicherte, die nach dem 31. Dezember 1946 geboren sind, wird die Re-gelaltersgrenze wie folgt angehoben:
Geburtsjahr Regelaltersgrenze
Jahre + xx-Monate
Erreichen der Regelaltersgrenze
bis 1946 65
1947 65 + 01 Monat 02.2012 bis 01.2013
1948 65 + 02 Monate 03.2013 bis 02.2014
1949 65 + 03 Monate 04.2014 bis 03.2015
1950 65 + 04 Monate 05.2015 bis 04.2016
1951 65 + 05 Monate 06.2016 bis 05.2017
1952 65 + 06 Monate 07.2017 bis 06.2018
1953 65 + 07 Monate 08.2018 bis 07.2019
1954 65 + 08 Monate 09.2019 bis 08.2020
1955 65 + 09 Monate 10.2020 bis 09.2021
1956 65 + 10 Monate 11.2021 bis 10.2022
1957 65 + 11 Monate 12.2022 bis 11.2023
1958 66 01.2024 bis 12.2024
1959 66 + 02 Monate 03.2025 bis 02.2026
1960 66 + 04 Monate 05.2026 bis 04.2027
1961 66 + 06 Monate 07.2027 bis 06.2028
1962 66 + 08 Monate 09.2028 bis 08.2029
1963 66 + 10 Monate 11.2029 bis 10.2030
1964 67 01.2031 bis 12.2031
ab 1965 67 Januar bis Dezemberdes entsprechenden Jahres(Geburtsjahr + 67)
Autor: PHO / 10.08.2018 © 2018 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG
Seite 8Info für Anwender Nr. 1664
Wechsel der Beitragsgruppe während des laufenden Monats4.2.
1. Arbeitnehmer auf neue Personalnummer kopieren
1. Arbeitnehmer auf eine neue Personalnummer kopieren.
2. In der Kopie die Beschäftigungsmerkmale ändern.
3. Als Eintrittsdatum das Datum für den Beginn der neuen Beschäftigungsmerkmale eintragen.
4. Im Feld »Personalnummer alt« die Personalnummer mit den auslaufenden Beschäftigungsmerk-malen eintragen.
2. Im Arbeitnehmer mit der alten Personalnummer
1. Im Feld »Austrittsdatum« zwingend das Ablaufdatum der auslaufenden Beschäftigungsmerkmaleerfassen.
2. Im Arbeitnehmer mit den zu beendendem Beschäftigungsmerkmalen das Feld »Personalnummer:neu« füllen.
RV-Aufstockung bei Minijobs4.3.
Die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage liegt bei 175 Euro.
Beträgt das Arbeitsentgelt aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung weniger als 175 Euro undbesteht Rentenversicherungspflicht, wird zur Berechnung des Rentenversicherungsbeitrags dieMindestbeitragsbemessungsgrundlage zugrunde gelegt. Der Arbeitgeber trägt den Pauschalbeitragvon 15 % des tatsächliche Arbeitsentgelts. Der Arbeitnehmer übernimmt die verbleibende Differenzzum Gesamtbeitrag.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer (Minijob) ist seit 01.01.2017 beschäftigt und erhält ein Arbeitsentgelt von100 Euro. Es liegt kein Befreiungsantrag für die Rentenversicherung vor. Beitragsgrup-penschlüssel: 6 - 1 - 0 - 0 (KV-RV-AV-PV).
Lösung
1. Berechnung der Beiträge zur Rentenversicherung
RV-Beitrag Gesamt: 175 Euro x 18,7 % = 32,73 Euro
RV-Beitrag Arbeitgeber: 100 Euro x 15 % = 15,00 Euro
RV-Beitrag Arbeitnehmer: 17,73 Euro
2. Berechnung der Beiträge zur Krankenversicherung
KV-Beitrag Arbeitgeber: 100 Euro x 13 % = 13,00 Euro
HinweisBei einem Arbeitnehmer mit Mehrfachbeschäftigung können Sie die Aufstockung der Rentenversi-cherung unterdrücken. Wählen Sie im Register »SV« bei »Mehrfachbeschäftigung« den Eintrag<2 = Bei Aufstockung keine Mindestgrenze>.
Autor: PHO / 10.08.2018 © 2018 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG
Seite 9Info für Anwender Nr. 1664
Gleitzone4.4.
Arbeitnehmer haben in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nur einen reduzierten Beitragsan-teil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag zu zahlen, wenn das monatliche Arbeitsentgelt in der Gleit-zone von 450,01 Euro bis 850,00 Euro liegt.
Meldung von Gleitzonenfällen
In Meldungen mit Entgelten (z. B. Abmeldung, Jahresmeldung, Unterbrechungsmeldung) ist anzuge-ben, ob es sich um einen Gleitzonenfall handelt:
1. »Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: SV«
2. Eintrag wählen Gleitzone
1 = Gleitzone in KV/PV/RV/AV
2 = Gleitzone in KV/PV/AV
3 = Gleitzone nur in AV
HinweisAndruck auf der Meldung: Gleitzone ist nicht zu melden.
Der Ausweis auf der Anmeldung einer Beschäftigung in der Gleitzone ist richtig, da kein Entgelt inder Gleitzone anzumelden ist. Lediglich bei einer Entgeltmeldung (z. B. Abmeldung) wird die Gleit-zone ausgewiesen.
Wichtige Informationen5.
Nr. 1637 Meldeverfahren an Versorgungswerke (berufsständische Versorgungseinrichtungen)
Nr. 1638 Rentner
Nr. 1653 Geschäftsführender Gesellschafter
Nr. 1654 Versorgungsbezugsempfänger
Nr. 1655 Personengruppenschlüssel