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STAATSBETRIEB FÜR MESS- UND EICHWESEN Bericht über verbraucherrelevante Überwachungsergebnisse 2012

Bericht über verbraucherrelevante Überwachungsergebnisse 2012 · den. Hier galt es nachzuweisen, dass die Anforderungen der europäischen Norm DIN EN ISO/ IEC 17025 von den Eichbehörden

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STAATSBETRIEBFÜR MESS- UND

EICHWESEN

Bericht über verbraucherrelevante Überwachungsergebnisse 2012

InhaltNeues im Eichwesen 3

Gewogen wird immer 4

Benzin, Diesel und Konsorten 5

Ist die grüne Umweltplakette auch berechtigt? 6

Taxi nach überallhin 6

Pusten statt Blut zapfen 7

Achtung Verkehrskontrolle 7

Ist die Packung auch prall gefüllt? 8„Brutto für Netto“Fertigpackungen

Auf die richtige Behandlung kommt es an! 9Qualitätssicherung von LaboruntersuchungenMesstechnische Kontrollen von Medizinprodukten mit Messfunktion

Wer eicht sonst noch? 11Befundprüfung

Wenn es mal nicht funktioniert 12

Überladen oder nicht überladen? 13

Gesetze müssen beachtet werden 13

Anhänge 14

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Neues im Eichwesen

Das Eichwesen wurde im Jahr 2012 von zwei großen Themen beherrscht. Eines davon war die Novellierung des gesetzlichen Messwesens. Viele Jahre wurde diskutiert, in welche Rich-tung diese Neuregelung zu gehen habe. Wichtig waren insbesondere einheitliche Verfahren für alle im gesetzlich geregelten Bereich eingesetzten Messgeräte und die Gewährleistung des Verbraucherschutzes auf einem hohen Niveau. Nach Vorliegen eines Eckpunktepapiers seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und eines entsprechenden Beschlusses durch die Wirtschaftsministerkonferenz wurde im Frühjahr 2012 ein Gesetzes-entwurf erarbeitet. Die Bundesländer sowie Wirtschafts- und Verbraucherverbände wurden beteiligt, so dass ein mit der Bundesregierung abgestimmter Entwurf der Europäischen Kom-mission zur Notifizierung vorgelegt werden konnte. Inzwischen hat der Gesetzesentwurf alle parlamentarischen Verfahren durchlaufen. Es wird im Juli 2013 mit der Veröffentlichung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt gerechnet. Zum 1. Januar 2015 soll das Mess- und Eichgesetz in Kraft treten.

Das zweite große Thema betraf das Qualitätsmanagementsystem der deutschen Eichbehör-den. Hier galt es nachzuweisen, dass die Anforderungen der europäischen Norm DIN EN ISO/IEC 17025 von den Eichbehörden erfüllt werden. In diesem Rahmen wurde 2012 bereits ein Großteil der Eichbehörden der Bundesländer durch Gutachter der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) auditiert. Da im gesetzlichen Messwesen bereits seit mehr als 100 Jah-ren alle Messverfahren detailliert in Anweisungen schriftlich festgelegt sind, verwundert es nicht, dass die Einhaltung der Anforderungen der Norm durch die PTB bestätigt werden konnte. Damit ist gewährleistet, dass so genannte qualifizierte von den Eichbehörden aus-gestellte Eichscheine als Rückführungsnachweis anerkannt werden. Rückführung bedeutet, dass alle Messwerte auf das entsprechende nationale Normal zurückgeführt werden.

Der sächsische Staatsbetrieb für Mess- und Eichwesen hat 2012 wiederum durch Eichungen und Überwachungsmaßnahmen dafür gesorgt, dass sich die Bürger auf richtige Messungen verlassen können. Dieser Bericht soll dazu beitragen, der Öffentlichkeit sowohl über die ge-leistete Arbeit der sächsischen Eichbehörde Auskunft zu geben, als auch den Blick der Bürger auf Messgeräte zu schärfen und die Aufmerksamkeit gegenüber exakten Messergebnissen zu erhöhen.

Darüber hinaus gilt mein besonderer Dank allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der säch-sischen Eichverwaltung für ihren engagierten Einsatz.

Dr. Eckhard Steep

Direktor des Staatsbetriebesfür Mess- und Eichwesen Dresden, den 28. Juni 2013

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Gewogen wird immer

Waagen sind die wohl bekanntesten Messgeräte. Bereits seit mehreren tausend Jahren finden sie im Handel Verwendung. Jeder kennt die Waagen zum Abwägen von Obst und Gemüse in Supermärkten oder die Waagen in der Fleischerei. Beim Arztbesuch ist dem einen oder anderen sicher auch die Personenwaage ins Auge gefallen. Eher selten bekommt man Waagen in Apo-theken, so genannte Fein- bzw. Präzisionswaagen, oder Großwaagen zur Gewichtsbestimmung von Lkw oder Güterwaggons zu Gesicht. Daneben gibt es in Radlader eingebaute Waagen, um beispielsweise Kies oder andere Baustoffe zu verwägen. Von der Polizei werden zur Kontrolle des Gesamtgewichtes von Lkw Radlastwaagen verwendet. Bei allen vorgenannten Waagen handelt es sich um so genannte nichtselbsttätige Wagen, d. h. der Bediener der Waage greift in den Wägevorgang ein. Neben diesen Waagen gibt es die selbsttätigen Waagen. Hier erfolgt bei der Wägung kein Eingriff durch das Bedienpersonal, z. B. durch Auflegen des Wägegutes oder Nullstellung der Waage, alles erfolgt voll automatisch. Derartige Waagen finden sich in Hersteller-betrieben zum Beispiel zum Abwägen von verpackten Waren.

Im Freistaat Sachsen befinden sich rund 38000 Waagen in Verwendung. Für den Großteil dieser Waagen gilt eine zweijährige Eichfrist, so dass pro Jahr knapp 19000 Waagen durch den Staats-betrieb geeicht werden müssen.

Eichungen von Waagen durch den SME

2012 2011 2010 2009

Waagen (gesamt) 17.953 17.760 18.858 19.161

davon Rückgaben 985 (5 %) 1.175 (7 %) 1.181 (6 %) 1.357 (7 %)

Waagen im Handel (bis max. 50 kg) 11.957 11.830 12.904 13.179

davon Rückgaben 780 (7 %) 883 (8 %) 980 (8 %) 1.071 (8 %)

Die Eichfristen sind so bemessen, dass mindestens 95 Prozent der Waagen am Ende der Eichgültig-keitsdauer die Fehlergrenzen einhalten. Die jährlichen Auswertungen der letzten Jahre zeigen jedoch, dass durchschnittlich 8 Prozent der Waagen im Handel den eichtechnischen Anforderungen nicht genügen und eine so genannte Rückgabe erfolgt, bei 80 Prozent davon aufgrund der Nichteinhaltung der Eichfehlergrenzen. Bevor diese Waagen geeicht und wieder verwendet werden können, muss eine Instandsetzung bzw. Reparatur erfolgen. An dieser Stelle muss jedoch erwähnt werden, dass bei der Eichung verschärfte Bedingungen gelten, insbesondere bezüglich der Fehlergrenzen. Geeichte Waagen, die sich in der Verwendung befinden, müssen die so genannten Verkehrsfehlergrenzen ein-halten, bei der Eichung gelten jedoch die Eichfehlergrenzen, die nur die Hälfte der Verkehrsfehler-grenzen betragen. So gesehen sind die oben genannten 8 Prozent Rückgaben für die Verbraucher kein Grund zur Beunruhigung, da mehr als 95 Prozent der Waagen im Moment der Eichung die Verkehrsfehlergrenzen einhalten.

Prüfung von Gewichtstücken (Quelle: Archiv SME)

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Benzin, Diesel und Konsorten

Kraftstoff ist nicht nur ein Lebenselixier unseres Wirtschaftslebens, sondern mittlerweile auch ein empfindliches öffentliches Thema, vor allem des Preises wegen. Da nimmt man die extensive Entwicklung der Tanktechnik nur am Rande wahr: mehr Tankstellen, mehr Zapfsäulen, höhere Durchflussleistungen, mehr Produkte etc. – eine Entwicklung, die auch neue Anforderungen an die Prüftechnologie und Prüftechnik der Eichbehörden stellt. Die klassische Methode, jeweils bis 20 Liter Benzinvolumen mit einem Handeichkolben zu messen, ist aus messtechnischen Grün-den und im Interesse der Gesundheit des Prüfpersonals schon lange passé.Die Entwicklung einer kompakten Prüfausrüstung, bei der alle Kolbengrößen (20, 50 und 100 Liter) in einem Rahmengestell eingebaut sind und über ein gemeinsames Sammel- und Ablass-system verfügen, ist heute in allen deutschen Eichbehörden gängiger Standard.Die Konzeption einer neuen Gerätegeneration durch den Staatsbetrieb für Mess- und Eich-wesen sichert nun, dass bei der Eichung der in Sachsen rund 18.500 stationären und mobilen Messanlagen alle modernen konstruktiven und prüftechnologischen Möglichkeiten ausgenutzt werden, um die Messgenauigkeit wesentlich zu verbessern und die Arbeits- und Umweltbelas-tungen beim Prüfen zu senken. Die gesetzlichen Anforderungen an die messtechnische Richtig-keit dieser Anlagen lassen eine maximale Messabweichung von ±0,5 Prozent bei der Eichung zu. Zapfsäulen werden von den zuständigen Eichämtern alle zwei Jahre überprüft. Die Gründe für die Rückgaben (siehe nachstehende Tabelle) sind vorwiegend in der mangelnden Messstabilität (Überschreitung der Fehlergrenzen) zu suchen. Dabei spielt auch das Alter der Messeinrichtungen (z. B. bei Milchsammelwagen) eine nicht unwesentliche Rolle.Im Berichtsjahr 2012 erbrachten die vier Eichämter des sächsischen Staatsbetriebes für Mess- und Eichwesen für diese spezielle Messgerätegruppe folgende Prüfleistungen:

Eichungen Messanlagen für Flüssigkeiten außer Wasser durch den SME

2012 2011 2010 2009

Messanlagen (Produkte) Anzahl Rückgaben Anzahl Rückgaben Anzahl Rückgaben Anzahl Rückgaben

Kraftstoffzapfsäulen an Tankstellen (Ottokraftstoffe, Diesel; Biokraftstoffe)

7575 225 (3 %) 8323 263 (3 %) 8146 170 (2 %) 7824 166 (2 %)

Kraftstoffzapfsäulen an Tankstellen(Hochdruckerdgas, Flüssiggas)

400 12 (3 %) 421 6 (1 %) 336 11 (3 %) 304 14 (5 %)

Straßentankwagen(flüssige Kraftstoffe, Heizöl)

236 9 (4 %) 266 13 (5 %) 314 24 (8 %) 329 28 (8 %)

Sammelwagen(Milch)

114 12 (10 %) 104 8 (8 %) 133 30 (23 %) 122 19 (16 %)

Tankstellen und Kfz-Werkstätten(Schmier- und Motorenöl)

889 154 (17 %) 795 107 (13 %) 747 69 (9 %) 722 38 (5 %)

Tankwagenbefüllung in Tanklagern(flüssige Kraftstoffe, Heizöl)

105 7 (7 %) 100 4 (4 %) 99 5 (5 %) 71 5 (7 %)

Messanlagen für Flüssiggas 134 13 (10 %) 126 13 (10 %) 132 16 (12 %) 137 17 (12 %)

Die Messanlagen für Flüssigkeiten außer Wasser verzeichnen wiederum eine gute Messstabi-lität. Die Rückgabequoten zeigen meist nur geringe Veränderungen. Die in den Vorjahren sehr hohe Beanstandungsquote bei Messanlagen für Milch ging erstmals signifikant zurück. Es bleibt abzuwarten, ob die Hersteller unseren Forderungen der Vorjahre – bessere Qualität zu liefern und ihr Messprinzip zu überarbeiten – gefolgt sind.Der negative Trend bei den Schmierölmessanlagen in Kfz-Werkstätten hat sich 2012 signifikant fortgesetzt. Gesonderte Maßnahmen – bezogen auf diese Messgeräteart – sind nicht auszu-schließen.

Zapfsäuleneichung (Quelle: Archiv SME)

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Ist die grüne Umweltplakette auch berechtigt?Rund 2,1 Millionen allein in Sachsen zugelassene Autos und Tausende Transit-Lkw und -Pkw rollen über sächsische Straßen. Da zählt natürlich jeder auf Umweltfreundlichkeit konstruierte und richtig eingestellte Motor.Mit Abgasmessgeräten kann man die Vorgänge bei der Verbrennung im Motor kontrollieren. Das Messergebnis ist nicht nur eine amtliche Prüfung im Sinne des Umweltschutzes zur Beurteilung des Abgasverhaltens von Kraftfahrzeugen. Es dient Automobilherstellern und Werkstätten auch zur optimalen Einstellung des Motors.Die bei der Kfz-Hauptuntersuchung (HU) verwendeten Abgasmessgeräte werden vom Eichamt mit Gebrauchsnormalen geprüft. Dabei handelt es sich je nach Abgasmessgerät um Prüfgase (Fremdzündungsmotoren) oder um Trübungsgläser (Kompressionsmotoren).Mit der Eichung von über 5.000 Abgasmessgeräten im Jahr leisten die Eichämter in Sachsen ihren Beitrag zum Umweltschutz.

2012 2011 2010 2009

Eichung der Abgasmessgeräte 5.719 5.481 4.918 5.397

davon Rückgaben 109 (2 %) 104 (2 %) 74 (2 %) 108 (2 %)

Die Entwicklung der Rückgaben der Abgasmessgeräte ist messtechnisch unbedenklich, solange die Rückgabequote unter 3 Prozent liegt (hohes messtechnisches Vertrauen).

Taxi nach überallhinWer ein Taxi heranwinkt, muss nicht erst einen Konkurrenzvergleich anstellen, um den korrekten, ortsüblichen Preis zu bezahlen – er verlässt sich auf einen gültigen Taxitarif, die Fairness des Fahrers und natürlich auf das Taxameter.Im Interesse des Verbraucherschutzes muss jedes Taxi jährlich beim Eichamt vorfahren und das Taxameter eichen lassen. Geprüft wird die Umsetzung des Tarifes im Taxameter, die Weg-streckeneinstellung (Wird bei 1 km Fahrt auch 1 km berechnet?) und ob die interne Uhr des Taxameters die Wartezeit korrekt ermittelt.

2012 2011 2010 2009

Eichung von Taxametern 2.933 2.984 3.091 3.409

davon Rückgaben 135 (5 %) 141 (5 %) 152 (5 %) 218 (6 %)

Die nicht bestandenen Eichungen haben vorwiegend messtechnische Ursachen (falsche Uhrzeit, falsche Wegstreckenanpassung).An der Anzahl der erfolgten Eichungen pro Jahr erkennt man, dass diese Tätigkeit ebenfalls einen Schwerpunkt für die Eichbehörden darstellt. Die relative Kürze der Eichgültigkeitsdauer bei Taxametern von nur einem Jahr begründet sich in der bereits dann erreichten Rückgabequote von 5 Prozent.

Abgasmessungen (Foto: Archiv ME BW)

Taxikontrolle (Quelle: Archiv SME)

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Pusten statt Blut zapfen

Um Alkohol-Verkehrssünder gleich vor Ort, ohne Blutkontrolle und ärztliche Hilfe zu testen, setzt die Polizei das Atem-Alkoholmessgerät Alcotest 7110 Evidential ein.Werden Atem-Alkoholmessgeräte zur amtlichen Überwachung des Straßenverkehrs eingesetzt, unterliegen sie der halbjährlichen Eichpflicht. Das Messgerät ermittelt die Alkoholkonzentration der Atemluft in der Messkammer parallel und unabhängig voneinander mit zwei verschiedenen Messsystemen. Nur wenn die Ergebnisse beider Messsysteme innerhalb sehr kleiner Grenzen übereinstimmen, wird die Messung akzeptiert. Nach zwei Minuten fordert das Gerät automa-tisch eine zweite Atemprobe vom Probanden. Ist auch der zweite Messgang erfolgreich, wird das Untersuchungsprotokoll gedruckt.

2012 2011 2010 2009

Anzahl geeichter Atemalkoholmessgeräte 253 205 247 244

davon Rückgaben 2 (1 %) 1 (1 %) 4 (2 %) 5 (2 %)

Achtung VerkehrskontrolleWenn Kommunen und Polizei mit Verkehrssündern Tacheles reden, geht meist eine Geschwindig-keitsüberwachung voraus. Die Methoden, mit denen sie diese ertappen, sind nicht nur weniger auffällig geworden, sondern auch vielfältiger. Im Einsatz sind Verkehrsradargeräte, Lichtschrankengeräte, Lasergeschwindigkeitsmessgeräte, Video-Nachfahrsysteme, stationäre Geschwindigkeits-Überwachungs-Geräte mit Drucksensoren in der Fahrbahn und ganz neu die Multiscangeräte, die mehrere Fahrbahnen gleichzeitig erfassen können. Natürlich ändert dies nichts an der Pflicht, diese Messgeräte regelmäßig eichen zu lassen. Die Geschwindigkeit zu messen ist im Prinzip recht einfach. Man misst entweder die Strecke, die ein Fahrzeug in einer festgelegten Zeit zurücklegt oder die Zeit, die ein Fahrzeug zum Überfahren einer festgeleg-ten Strecke benötigt, dividiert dann die Strecke durch die Zeit und erhält die Geschwindigkeit. Um zusätzlich ein Beweisfoto zu erhalten, müssen nach Messung der Geschwindigkeit und etwaiger Feststellung einer Geschwindigkeitsüberschreitung Blitz und Fotoapparat ausgelöst werden. Die Messung, die Auswertung und Steuerung von Blitz und Fotoapparat erfolgt soft-waregesteuert. Die Aufgabe der Eichämter ist es zu überprüfen, ob die Messung korrekt erfolgt, das Messergebnis richtig ist und die installierte Software der in der Bauartzulassung vorge-schriebenen entspricht. Die Prüfungen im Labor bzw. vor Ort sind entsprechend aufwendig und komplex, wodurch von den Mitarbeitern der Eichämter ein hohes Maß an fachlichem Wissen und Kompetenz gefordert wird.Geschwindigkeitsmessgeräte zur amtlichen Überwachung des Straßenverkehrs durch die Polizei und die Kommunen müssen einmal jährlich eichamtlich überprüft und geeicht werden.

2012 2011 2010 2009

Anzahl geeichter Geschwindigkeitsmessgeräte 442 407 436 430

davon Rückgaben 22 (5 %) 19 (5 %) 35 (8 %) 28 (6 %)

Für den Bürger ist damit im Bereich der amtlichen Überwachung des Straßenverkehrs ein hohes Schutzniveau gewährleistet. Polizei und Ordnungsbehörden sind durch dieses Verfahren mess-technisch bestens abgesichert und haben eine verlässliche, gerichtsfeste Grundlage für ihre Überwachungstätigkeit.

Prüfung von Geschwindigkeitsmessanlagen

(Foto: Archiv ME BW)

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„Brutto für Netto“Oft bemerkt der Kunde nicht, dass beim Einkauf in Supermärkten und Lebensmittelgeschäften das Verpackungsmaterial (Schälchen, Becher, Papier) mit gewogen und dem Kunden zum Preis der Ware verkauft wird. Das ist nicht zulässig und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Nach dem Eichgesetz und der Eichordnung dürfen im geschäftlichen Verkehr mit losen Erzeugnissen Gewichtswerte, die der Preisermittlung zugrunde liegen, nur als Nettowerte angegeben werden.Vor dem Abwägen muss das Gewicht des Bechers, der Tüte oder des Papiers vom Verkaufsper-sonal manuell oder von der Waage automatisch als Taraeingabe berücksichtigt werden. Un-kenntnis des Verkäufers, der Saisonaushilfskräfte und manchmal des Händlers selbst über die Berücksichtigung der Tara (Gewicht der Verpackung) sind Gründe für falsch berechnete, zu hohe Preise zum Schaden der Verbraucher und der seriösen Händler.Mitarbeiter der Eichämter kontrollierten 2012 durch Testkäufe, ob die Händler das Gewicht des Verpackungsmaterials vom Gewicht der Ware (Fleisch, Wurst, Käse, Feinkost, Nüsse, etc.) abziehen. Von 783 Testkäufen führten 64 zu Beanstandungen, was einem Anteil von 8,2 Prozent entspricht. Gegenüber dem Vorjahr ist der Anteil der Beanstandungen zwar etwas zurückge-gangen, aber immer noch viel zu hoch.

2012 2011 2010 2009

Anzahl der „Brutto für Netto“-Kontrollen 783 669 1.055 931

davon Beanstandungen 64 (8 %) 72 (11 %) 174 (17 %) 121 (13 %)

FertigpackungenFertigpackungen sind Erzeugnisse in Verpackungen beliebiger Art, die in Abwesenheit des Käufers abgepackt und verschlossen werden.Dazu gehören Flaschen, Tetrapacks und Büchsen mit Getränken, Essig, Öl, etc., Packungen mit Kosmetika, Reinigungs- und Putzmitteln usw. sowie Konserven, verpackte Backwaren, Packungen mit Brennstoffen (Kohlensäcke). Offene Packungen (Schälchen mit Obst) und unverpackte Back-waren (Brot) sind den Fertigpackungen rechtlich gleichgestellt.Ob in den Packungen die angegebene Menge enthalten ist, prüfen die Eichämter im Rahmen regelmäßiger Füllmengenprüfungen bei Herstellern, Importeuren oder im Handel.Verbraucher und Wirtschaft (Mitbewerber) erwarten zum angegebenen Preis die richtige Menge. Fehlmengen entsprechen einer verdeckten Preiserhöhung. Füllmengenprüfungen können in jeder Stufe des Handels durchgeführt werden. Die regelmäßige planmäßige Füllmengenprüfung durch das Eichamt wird bei Herstellern oder Importeuren mindestens einmal jährlich vorgenommen.

Der Hersteller von Fertigpackungen ist verpflichtet, regelmäßig seinen Abfüllprozess mit ge-eigneten und gültig geeichten Messgeräten zu überprüfen. Diese Überprüfungen müssen do-kumentiert (Kontrollaufzeichnungen über den Abfüllprozess) werden und nachweisbar sein. Hersteller können so selbst feststellen, ob das Füllgewicht stimmt und Schwankungen des Ver-packungsmaterials (Tara) richtig berücksichtigt wurden.

Waagendisplay mit Tarawert (Archiv SME)

Ist die Packung auch prall gefüllt?

2012 2011 2010 2009

Anzahl der Prüfungen 606 785 915 841

Anzahl der geprüften Packungen 25.498 31.610 38.269 36.892

Beanstandungen wegen des Verstoßes gegen die Forderungen der FPV hinsichtlich

des Mittelwertes 27 (4,5 %) 46 (5,9 %) 66 (7,2 %) 69 (8,2 %)

der zulässigen Minusabweichung TU1 17 (2,8 %) 54 (6,9 %) 38 (4,2 %) 27 (3,3 %)

der absoluten Toleranzgrenze Tabs 118 (0,5 %) 197 (0,6 %) 292 (0,8 %) 218 (0,6 %)

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Qualitätssicherung von LaboruntersuchungenDer sächsische Staatsbetrieb für Mess- und Eichwesen überwacht die Qualitätssicherung von labormedizinischen Untersuchungen❙ in medizinischen Laboratorien ❙ in Praxen niedergelassener Ärzte ❙ in Krankenhäusern sowie Rehakliniken❙ in Pflegeheimen und bei Pflegediensten und ❙ in sonstigen medizinische Einrichtungen

Die im Jahre 2012 durchgeführten Überwachungen von laboratoriumsmedizinischen Untersu-chungen, einschließlich der patientennahen Sofortdiagnostik (z. B. Blutzucker, Blutgase) in den genannten medizinischen Einrichtungen sind in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet.

Anzahl der Kontrollen bezüglich der Qualitätssicherung von Laboruntersuchungen

Einrichtung 2012 2011 2010 2009

Medizinische Laboratorien 34 35 20 32

Niedergelassene Arztpraxen 130 92 26 187

Krankenhäuser/Rehakliniken 30 34 22 28

Pflegeheime /Pflegedienste 44 39 46 45

Summe 238 200 114 292

Seit dem 1. April 2010 ist entsprechend § 4a der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) die Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen nach der Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (Rili-BÄK 2008) durchzuführen.

Das bedeutet für Laboratorien, stationäre und ambulante Einrichtungen bzw. Arztpraxen neue Verfahrensweisen für die interne Qualitätssicherung durch Mitführen entsprechender Kontroll-proben und deren Ergebnisberechnung und -bewertung, in den Laboratorien meist durch ent-sprechende Software, Durchführung von Ringversuchen, soweit vorgeschrieben, und Erstellen eines Qualitätsmanagement-Handbuches speziell für die Durchführung der laboratoriums-medizinischen Untersuchungen.

Der Überwachungsaufwand ist seitdem erheblich gestiegen. Insbesondere bei den zum Teil sehr umfangreichen Qualitätsmanagement-Handbüchern sind häufig noch Ergänzungen erforderlich.In Arztpraxen wird die Qualitätssicherung oft erst aufgrund der Überwachung durch die Eich-behörde initiiert.

Auf die richtige Behandlung kommt es an!

Für die Gesundheit richtig analysiert

(Foto: Archiv ME BW)

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Messtechnische Kontrollen von Medizinprodukten mit Messfunktion Medizinprodukte mit Messfunktion (Blutdruckmessgeräte, Tonometer, Patientenwaagen, Tret-kurbelergometer, Diagnostikdosimeter) müssen innerhalb bestimmter Fristen messtechnisch kontrolliert werden, damit auftretende Fehler rechtzeitig erkannt werden.2012 wurden 227 Einrichtungen und Arztpraxen auf fristgemäße Durchführung der messtech-nischen Kontrollen überwacht.

Anzahl kontrollierter Einrichtungen auf Einhaltung der messtechnischen Kontrollfristen

Einrichtung 2012 2011 2010 2009

Krankenhäuser, Rehakliniken 36 43 38 42

Niedergelassene Arztpraxen 143 184 234 278

Pflegeheime, Pflegedienste 48 43 53 46

Summe 227 270 325 366

Von den 5.420 überprüften Medizinprodukten sind 2 Prozent nicht rechtzeitig messtechnisch kontrolliert worden, bei einzelnen Messgerätetypen wie Diagnostikdosimeter und Tretkurbel-ergometer waren es 7 Prozent bzw. 6 Prozent. Von diesen Geräten war beim Einsatz am Patienten somit nicht bekannt, ob sie noch die zugelassenen Fehlergrenzen einhalten.

Die Ergebnisse aus dem Bereich der Medizin des Jahres 2012 und der letzten Jahre insgesamt machen deutlich, dass bei der Überwachung nicht nachgelassen werden darf, um die Mess-sicherheit bei der Anwendung für Medizinprodukte mit Messfunktion sicherzustellen.Zusätzlich wurden 18 private Messdienste, die angezeigt haben, dass sie messtechnische

Kontrollen durchführen, auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften überprüft.

Überwachung von Medizinprodukten mit Messfunktion bezüglich Einhaltung der Fristen

2012 2011 2010 2009

Medizinprodukt Anzahl Frist nichteingehalten Anzahl Frist nicht

eingehalten Anzahl Frist nichteingehalten Anzahl Frist nicht

eingehalten

Audiometer 49 1 45 0 42 0 61 3

Thermometer 1.328 32 1.826 31 903 14 1.255 51

Blutdruckmessgeräte 3.793 77 4.189 146 2.620 29 4.571 56

Tonometer 87 1 78 1 669 44 96 0

Diagnostikdosimeter 44 3 55 5 52 3 24 0

Tretkurbelergometer 109 7 95 12 100 2 132 6

Sonstige 10 0 14 1 11 0 5 0

Summe 5.420 121 (2 %) 6.303 196 (3 %) 4.397 92 (2 %) 6.144 116 (2 %)

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Wer eicht sonst noch?

Seit mehr als 100 Jahren sind in Deutschland staatlich anerkannte Prüfstellen als beliehene Unter-nehmen befugt, Eichungen von Messgeräten für Energie und Wasser vorzunehmen. Zu den hier erfassten Eichungen gehören sowohl Ersteichungen als auch Nacheichungen, wobei die Erst-eichungen den weitaus überwiegenden Teil ausmachen.

Auch die in den Wohnungen eingebauten Zähler, die den Verbrauch von Gas, Wasser, Elektrizität und Wärme messen, unterliegen der Eichpflicht. In regelmäßigen Abständen muss eine Eichung wiederholt oder ein neuer, erstgeeichter Zähler eingebaut werden. Für die unterschiedlichen Mess-gerätearten gelten unterschiedliche Fristen.

Stückzahlstatistik der geeichten Messgeräte in staatlich anerkannten Prüfstellen des Freistaates Sachsen

Prüfstelle Trägerunternehmen 2012 2011 2010 2009

Elektrizität

ER 10 ENSO Strom Netz GmbH 6.431 11.311 10.724 9.697

ER 30 Ritz Instrument Transformers GmbH 36.539 32.440 33.040 25.008

ER 40 Lackmann GmbH & Co. KG, Technische Dienste 123.682 111.785 116.649 146.306

Summe 166.652 155.536 160.413 181.011

Gas

GR 4 VNG – Verbundnetz Gas AG 95 126 243 121

GR 5 Gas Service Freiberg GmbH 26408 25.978 29.913 28.113

Summe 26503 26.104 30.156 28.234

Wasser

WR 3 Südsachsen Wasser GmbH 41.600 49.786 44.905 49.638

WR 7Rossweiner Armaturen und Messgeräte GmbH & Co. OHG

86.500 102.500 125.500 75.320

WR 9 Zenner International GmbH & Co. KG 30.210 73.021 254.637 547.608

WR 10 Neumann & Co. Wasserzähler Glaubitz GmbH 1.428 15.414 18.901 9.615

Summe 159.738 240.721 443.943 682.181

Wärme

KR 1Rossweiner Armaturen und Messgeräte GmbH & Co. OHG

1.050 1.100 3.400 2.570

KR 9 Zenner International GmbH & Co. KG 38.403 39.885 52.751 65.081

Summe 39.453 40.985 56.151 67.651

Gesamtzahl 392.346 463.346 664.668 959.077

Seit 2006 können auch diese vier Messgerätearten (Elektrizität, Gas, Wasser, Wärme) anstelle der Ersteichung mittels eines Konformitätsbewertungsverfahrens erstmalig in Verkehr gebracht werden. Deshalb ist ab 2010 ein signifikantes Sinken der Gesamtzahl durch Prüfstellen geeichter Messgeräte zu verzeichnen.

Gaszähler (Quelle: Archiv SME)

12 |

BefundprüfungEine Befundprüfung kann von jedem, der ein begründetes Interesse an der Messrichtigkeit eines eichfähigen Messgerätes darlegt, bei der zuständigen Behörde oder einer staatlich anerkannten Prüfstelle beantragt werden. Durch die Befundprüfung wird festgestellt, ob ein eichfähiges Messgerät die so genannten Verkehrsfehlergrenzen einhält und den sonstigen Anforderungen, die zum Zeitpunkt der Eichung gegolten haben, entspricht.Der überwiegende Anteil von Befundprüfungen wird im Bereich der Versorgungsmessgeräte beantragt. Diese sind auch die am häufigsten im Gebrauch befindlichen und der Eichpflicht unterliegenden Messgeräte. Befundprüfungen an Versorgungsmessgeräten werden unter ideali sierten Bedingungen auf stationären Prüfständen durchgeführt. Die Messgeräte müssen deshalb am Ort der Verwendung ausgebaut und durch neue ersetzt werden.

Bei den Befundprüfungen im Freistaat Sachsen gibt es außer bei den Elektrizitätsmessgeräten – und 2012 auch bei Wärmemessgeräten - seit Jahren recht konstante Gesamtzahlen. Beachtens-wert jedoch ist der seit 2009 stark gestiegene Anteil nicht bestandener Befundprüfungen an Elektrizitätsmessgeräten. Dieser ist zu einem großen Teil auf die Folgen manipulativer Eingriffe in diese Messgeräte zurückzuführen. Das schlägt sich seit 2010 offenbar auch in der Gesamt-zahl beantragter Befundprüfungen an Elektrizitätsmessgeräten nieder. Hier stiegen auch die Quoten nicht bestandener Befundprüfungen auf inzwischen 47 Prozent im Jahr 2012 an.Gemittelt über alle Messgerätearten bewegen sich die Quoten nicht bestandener Befundprüfungen seit Jahren um 30 Prozent. Da Befundprüfungen fast ausschließlich von Verbrauchern bean-tragt werden, heißt das: Vermutungen nicht ordnungsgemäß messender Messgeräte für Energie und Wasser bestätigen sich nur in etwa 30 Prozent der Fälle. Im Vergleich zu den mehreren Millionen von geeichten Elektrizitäts-, Gas- und Wasserzählern in den Netzen Sachsens misst davon nur eine verschwindend geringe Stückzahl nicht ordnungsgemäß.

Wenn es mal nicht funktioniertDie Instandsetzungsbetriebe sind befugt, geeichte Messgeräte zu reparieren bzw. zu justieren. Die Befugnis stellen die Eichbehörden gemäß § 72 Eichordnung aus, wenn der Betrieb sachkun-diges Personal und die technischen Voraussetzungen nachweisen kann. Die Instandsetzer kenn-zeichnen instand gesetzte Messgeräte mit ihrem Instandsetzerkennzeichen, damit diese bis zur nachfolgenden Eichung, die unverzüglich durch den Messgerätebetreiber nach der Reparatur bzw. Justierung beantragt werden muss, weiter betrieben werden können.Durch den Staatsbetrieb für Mess- und Eichwesen waren am Ende 2012 insgesamt 108 Instand-setzungsbetriebe zur Tätigkeit an unterschiedlichen Messgerätearten befugt. Alle Instandset-zungsbetriebe werden durch die Eichämter turnusmäßig alle vier Jahre überwacht.

E-Zählerprüfung (Quelle: Archiv SME)

Befundprüfungen im Freistaat Sachsen

2012 2011 2010 2009

Messgerät Anzahl nicht bestanden Anzahl nicht bestanden Anzahl nicht bestanden Anzahl nicht bestanden

Elektrizitätsmessgeräte 524 245 (47 %) 569 236 (41 %) 469 180 (38 %) 252 102 (40 %)

Gasmessgeräte 61 8 (13 %) 137 9 (7 %) 84 11 (13 %) 157 38 (24 %)

Wassermessgeräte 345 58 (17 %) 360 53 (15 %) 371 53 (14 %) 343 65 (19 %)

Wärmemessgeräte 45 6 (13 %) 7 2 (29 %) 3 1 (20 %) 9 3 (33 %)

sonstige Messgeräte 10 0 (0 %) 31 7 (23 %) 11 4 (36 %) 4 1 (25 %)

Summe 985 317 (32 %) 1.104 307 (28 %) 940 249 (26 %) 765 209 (27 %)

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Radlastmesser im Einsatz (Quelle: Archiv SME)

Überladen oder nicht überladen?

An einer öffentlichen Waage wird gemäß Eichgesetz „Wägegut für jedermann“ gewogen. Im Regelfall kommen Straßenfahrzeugwaagen und Gleisfahrzeugwaagen als öffentliche Waagen in Frage. Sie dürfen nur von sachkundigem und unparteiischem Personal bedient werden. Die Ergebnisse, die mit so einer „öffentlichen Waage“ ermittelt werden, sind gerichtlich anerkannt.In Sachsen gibt es rund 40 öffentliche Waagen. Sie werden von den Mitarbeitern der Eichämter turnus-mäßig geeicht und durch unangemeldete Kontrollen auf ordnungsgemäße Verwendung überprüft.

Gesetze müssen beachtet werdenDer Staatsbetrieb für Mess- und Eichwesen trägt als unabhängige und neutrale Stelle mit seinen Eichämtern Chemnitz, Dresden, Leipzig und Zwickau dafür Sorge, dass die geltenden Gesetze und Verordnungen auf dem Gebiet des Eichrechts, Fertigpackungsrechts und Medizin-produkterechts eingehalten werden.Je nach Schwere des Verstoßes gegen geltendes Recht kann entweder ein Verwarnungsgeld bis zu 35 Euro erhoben oder ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden. Die Höhe der Geldbuße kann gemäß Eichgesetz bis zu 10.000 Euro sowie nach dem Medizinproduktegesetz bis zu 25.000 Euro betragen.Aufgrund der äußerst angespannten Personalsituation und der Vielzahl an durchzuführenden Eichungen erfolgten erheblich weniger Nachschauen, Kontrollen und Überwachungen als im Vorjahr. Das spiegelt sich letztlich auch bei der Anzahl der im Jahr 2012 festgestellten Ordnungs-widrigkeiten wider.

Ordnungswidrigkeitenverfahren

2012 2011 2010 2009

Anzahl Ordnungswidrigkeiten ges. 207 340 406 380

Anzahl Verwarnungen mit Geld 55 86 81 59

Anzahl Bußgeldverfahren 152 254 325 321

Einnahmen Ordnungswidrigkeiten 39.395,30 € 60.510,73 € 70.361,50 € 62.459,25 €

davon Verwarnungsgeld 1.600,00 € 2.390,00 € 2.270,00 € 1.625,00 €

davon Bußgeld 37.795,30 € 58.120,73 € 68.091,50 € 60.834,25 €

2012 wurden 13 Einsprüche gegen Bußgeldbescheide eingelegt. Drei Verfahren wurden zur Verhandlung vor dem Amtsgericht abgegeben. Ein Verfahren wurde vom Gericht eingestellt, in sechs Fällen erfolgte eine Verurteilung des Betroffenen (einschließlich Verfahren aus den Vor-jahren). Bei den restlichen Verfahren wurde der Einspruch vom Betroffenen zurückgenommen, damit war der Bußgeldbescheid rechtskräftig und vollstreckbar.

Betrachtet man die Anzahl der Verstöße, die im Rahmen von Ordnungswidrigkeitenverfahren im Jahr 2012 festgestellt wurden, so konzentrieren sich diese in nachfolgender Reihenfolge auf Zuwiderhandlungen wegen:

1. Verwendung bzw. Bereithaltung ungeeichter Waagen im Handel,2. Verwendung bzw. Bereithaltung ungeeichter Wasserzähler,3.“Brutto für Netto“-Verwiegungen,4. fehlende Nennfüllmengenkennzeichnung von Fertigpackungen,5. Verwendung bzw. Bereithaltung ungeeichter Fahrpreisanzeiger und Wegstreckenzähler,6. Füllmengenunterschreitungen bei Fertigpackungen.

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Anhänge

Anhang 1: OrganigrammAnschrift: Hohe Straße 11 01069 Dresden Tel.: 0351/4780-30 Fax: 0351/4780-499 Internet: www.eichamt.sachsen.de E-Mail: [email protected]

QMB – Qualitätsmanagement-BeauftragteQMV – Qualitätsmanagement-Verantwortlicher

Direktor

Herr Dr. Steep -400Vertr.: Frau Jacob -410Herr Lehmann -433

Benannte Stelle

Leiter: Herr Dr. Müller -431

QMB, Datenschutz

Frau Junghanns -423

Bußgeldstelle

Frau Viehrig -414

Eichamt Chemnitz

Schloßstraße 2709111 Chemnitz

Tel.: 0371/46184-0Fax: 0371/412025

Leiter und QMV:Herr Opätz -31Vertr.: Herr Dr. Wolf -34

Eichamt Dresden

Hohe Straße 1301069 Dresden

Tel.: 0351/4780-30Fax: 0351/4780-599

Leiter und QMV:Herr Hahn -500Vertr.: Herr Knorre -520

Eichamt Leipzig

Talstraße 1104103 Leipzig

Tel.: 0341/9942-30Fax: 0341/9942-599

Leiter und QMV:Herr Riedel -500Vertr.: Herr Clauß -510

Eichamt Zwickau

Lutherstraße 1208056 Zwickau

Tel.: 0375/212351Fax: 0375/291916

Leiter und QMV:Herr Werner s. o.Vertr.: Herr Leibelt s. o.

Verwaltung

Finanzen und Buchhaltung,Personal, Organisation,zentrale Dienste

Leiterin: Frau Jacob -410

Fachabteilung 1

Prüfstellenwesen, Medizin-,Volumen-, Elektrizitäts-, Druck- und Temperaturmesstechnik

Leiter: Herr Hentschke -430

Fachabteilung 2

Wäge- und Verkehrsmess-technik, Fertigpackungen,IT und Statistik

Leiter: Herr Lehmann -433

Abteilung 1

Wägemesstechnik und Fertigpackungen

Leiter: Herr Dr. Wolf -34

Abteilung 2

Volumen- undVerkehrsmesstechnik

Leiter: Herr Kruse -35

Eichstelle Löbau

Bahnhofstraße 35a02708 Löbau

Tel.: 03585/860142Fax: 03585/861000

Leiter: Herr Krombholz

Abteilung 1

Wägemesstechnik und Fertigpackungen

Leiter: Herr Altmann -531

Abteilung 2

Volumen- undVerkehrsmesstechnik

Leiter: Herr Knorre -520

DKD-Kalibrierlabor 07503

Leiter: Herr Clauß -510

Abteilung 1

Wägemesstechnik und Fertigpackungen

Leiterin: Frau Hinze -524

Abteilung 2

Volumen- undVerkehrsmesstechnik

Leiter: Hr. Engelhardt -518

Stand: 02.01.2013

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Anhänge

Stand: 02.01.2013

Eichstatistik Anzahl der eichbehördlich behandelten Messgeräte Zeitraum der statistischen Erfassung: 2012

Anhang 2: Stückzahlstatistik des Staatsbetriebes für Mess- und Eichwesen

Stat. Nr. Messgerätearten Messgeräte Rückgaben

1.1 Verkörperte Längenmaße und besondere Längenmessgeräte 55 0

1.2 Längenmessmaschinen 80 1

1.3 Sonstige Längenmessmaschinen 13 2

2 Flächenmessmaschinen 2 0

3 Volumenmessgeräte für nichtflüssige Güter 0 0

4.1 Messwerkzeuge für Volumenmessung (ruhend) 50 0

4.2 Behälter ohne Einteilung 0 0

4.3 Behälter mit Einteilung nasse Vermessung 25 2

4.4 Behälter mit Einteilung trockene Vermessung 1 0

4.5 Füllstandsmessgeräte 12 3

5.1 Schmierölmessanlagen 889 154

5.2 Straßenzapfsäulen für Mineral- und Bioöle 7.575 225

5.3 Messanlagen auf Tankwagen für Mineralöle 236 9

5.4 Messanlagen für Milch 114 12

5.5 Straßenzapfsäulen für Erd- und Flüssiggas 400 12

5.6 Sonstige Messanlagen für verflüssigte Gase 134 13

5.6 Messanlagen mit Massezähler für Flüssigkeiten außer Wasser 1 0

5.7 Sonstige Messanlagen für Flüssigkeiten 105 7

6 Wasserzähler 13 0

7.1 Volumenmessgeräte für Gas 8 0

7.2 Mengenumwerter 439 25

7.3 Sonstige Messgeräte für Gas 190 0

8.1 Handelsgewichte 241 35

8.2 Präzisions- u. Karatgewichte Gewichte der mittleren FG-Klasse, M1-Gewichte 752 8

8.3 F2-und F1- (Feingewichte) E2- u. E1- Gewichte 97 2

9.1 Feinwaagen Genauigkeitsklasse I 644 14

9.2 Präzisionswaagen Genauigkeitsklasse II 1.763 61

9.3 Waagen Genauigkeitsklasse III u. IIII bis 50 kg 11.957 780

9.4 Waagen Genauigkeitsklasse III u. IIII über 50 kg bis 2,9 t 2.432 93

9.5 Waagen Genauigkeitsklasse III u. IIII über 2,9 t 619 23

10.1 Selbsttätige Waagen zum Abwägen und diskontinuierliches Wägen (SWA, SWW) 326 7

10.2 Selbsttätige fahrzeugmontierte Waagen 95 2

10.3 Selbsttätige Kontrollwaagen und Sortierwaagen (SKW) 106 5

10.4 Förderbandwaagen (FBW) 11 0

10.5 Eiersortiermaschinen 23 2

11.1 Getreideprober 29 1

11.2 Elektrische Feuchtebestimmer 78 2

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Stat. Nr. Messgerätearten Messgeräte Rückgaben

12 Volumenmessgeräte für Laborzwecke 0 0

13.1 Dichtemessgeräte (mechanisch) 6 0

13.2 Dichtemessgeräte (elektrisch) 19 1

14.1 Flüssigkeits-Glasthermometer 7 0

14.2 Elektrische Thermometer, Temperaturfühler 220 7

14.3 Anzeigeeinrichtungen zu elektrischen Thermometern 42 0

14.4 Sonstige Thermometer und Temperaturmesseinrichtungen 2 0

16 Überdruckmessgeräte 3.957 65

17 Butyrometer 0 0

18.1 Wegstreckenzähler 1.107 70

18.2 Fahrpreisanzeiger 2.933 135

18.3 Reifenluftdruckmessgeräte 4.290 240

18.4 Abgasmessgeräte für KFZ 5.719 109

18.5 Bremsverzögerungsmessgeräte 16 3

18.6 Geschwindigkeitsmessgeräte 442 22

18.7 Atemalkoholmessgeräte 253 2

18.8 Sonstige Messgeräte zur Verkehrsüberwachung 324 27

19 Stoppuhren, Zeitzähler 13 0

20 Messgeräte für Elektrizität 5 0

21 Schallpegelmessgeräte 0 0

23 Strahlenmessgeräte 0 0

24 Sonstige Messgeräte 7 0

Summe 48.877 2.181

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Eichstatistik Anzahl der eichbehördlichen Konformitätsbewertungen (KB) Zeitraum der statistischen Erfassung: 2012

Anhang 2.1: Stückzahlstatistik des Staatsbetriebes für Mess- und Eichwesen

Lfd. Nr. Messgerätearten KB abgeschlossen Rückgaben

1. Wasserzähler

2. Gaszähler und Mengenumwerter 1

3. Elektrizitätszähler für Wirkverbrauch

4. Wärmezähler

5.Messanlagen für kontinuierliche und dynamische Messungen von Mengen von Flüssigkeiten außer Wasser

41 2

6. Selbsttätige Wagen 30 3

7. Taxameter

8. Maßverkörperungen (statistisches Verfahren) 54720

9. Geräte zur Messung von Längen und ihre Kombinationen 1

10. Abgasanalysatoren

11. Nichtselbsttätige Waagen Genauigkeitsklasse I 1

12. Nichtselbsttätige Waagen Genauigkeitsklasse II 2

13. Nichtselbsttätige Waagen Genauigkeitsklasse III und IIII 77 2

Summe 153 7

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Eichstatistik Anzahl der eichbehördlich durchgeführten messtechnischen Kontrollen (MTK) Zeitraum der statistischen Erfassung: 2012

Anhang 2.2: Stückzahlstatistik des Staatsbetriebes für Mess- und Eichwesen

Eichstatistik Anzahl der staatlichen Eichungen Zeitraum der statistischen Erfassung: 2012

Anhang 2.3: Stückzahlstatistik des Staatsbetriebes für Mess- und Eichwesen

Lfd. Nr. Messgerätearten MTK

bestanden MTK

nicht bestanden

1. Medizinprodukte zur Bestimmung der Hörfähigkeit (Ton- und Sprachaudiometer)

0 0

2. Medizinprodukte zur Bestimmung von Körpertempera-turen

2.1 Medizinische Elektrothermometer 0 0

2.2 Mit austauschbaren Temperaturfühlern 30 3

2.3 Infrarot-Strahlungsthermometer 0 0

3. Messgeräte zur nichtinvasiven Blutdruckmessung 932 34

4. Medizinprodukte zur Bestimmung des Augeninnen-drucks (Augentonometer)

4.1 Allgemein 121 9

4.2 Zur Grenzwertprüfung 0 0

5. Therapiedosimeter bei der Behandlung von Patienten von außen

5.1 mit Photonenstrahlen im Energiebereich bis 1,33 MeV 0 0

5.2 mit Photonenstrahlen im Energiebereich ab 1,33 MeV 0 0

5.3 mit Photonenstrahlen aus Co-60-Bestrahlanlagen 0 0

6. Diagnostikdosimeter zur Durchführung von Mess- und Prüfaufgaben, sofern sie nicht § 2 Abs. 1 Nr. 3 oder 4 der EO unterliegen

0 0

7. Tretkurbelergometer zur definierten physikalischen und reproduzierbaren Belastung von Patienten

0 0

8. Sonstige Messgeräte 0 0

Summe 1.083 46

Lfd. Nr. Messgerätearten ∑ Losumfang Rückgaben

1. Verkörperte Längenmaße und besondere Längenmaße 2022 0

2. Behälter ohne Einteilung 17790 0

Summe 19.812 0

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Eichstatistik Anzahl der eichbehördlich durchgeführten messtechnischen Kontrollen (MTK) Zeitraum der statistischen Erfassung: 2012

Anhang 2.2: Stückzahlstatistik des Staatsbetriebes für Mess- und Eichwesen

Zeitraum der statistischen Erfassung: 2012

Anhang 3: Statistik über Füllmengenkontrollen von Fertigpackungen des Staatsbetriebes für Mess- und Eichwesen (2012)

Legende:

(1) Die Nummer entspricht der Produktgruppenkennziffer (PKZ1) nach RFP* (siehe Anhang 4, geändert 2008).(2) Produktarten/Produktgruppen entsprechen der Systematik nach RFP* (siehe Anhang 5, geändert 2008).(3) Anzahl der geprüften Betriebe in Sachsen, die Fertigpackungen herstellen, abfüllen und importieren.(4) Anzahl der überprüften Betriebe bezogen auf die jeweilige PKZ (Mehrfachbesuche in der Produktgruppe zählen nur einmal).(5) Anzahl der Stichproben und Vollprüfungen. (6) Anzahl der einzelnen Packungen, die geprüft wurden.(7) Beanstandungen wegen Verstoßes gegen die Mittelwertsforderung bezogen auf die Anzahl der Prüfungen.(8) Beanstandungen wegen Verstoßes gegen die zulässige Minusabweichung bezogen auf die Anzahl der Prüfungen.(9) Beanstandungen wegen Verstoßes gegen die absolute Toleranzgrenze bezogen auf die Anzahl der geprüften Packungen. Für PKZ 900 entspricht die absolute Toleranzgrenze der zulässigen Minusabweichung (§ 25 Fertigpackungsverordnung).

* RFP=Richtlinie zur Füllmengenprüfung

1 Produktgruppenkennziffern nach Anhang 4

PKZ Produkte / Produktgruppen Betriebe Prüfungen Packungen Beanstandungen wegen Verstoßes bez.

(1) (2) (4) (5) (6)

des Mittelwertes

(7)

zulässiger Mi-nusabweichung

(8)

absoluter Tole-ranzgrenze

(9)

Anzahl % Anzahl % Anzahl %

100 Flüssige Lebensmittel 49 71 4212 3 4,2

200 Nichtflüssige Lebensmittel 362 469 17177 20 4,3 13 2,8 72 0,4

300 Nichtlebensmittel 31 54 3554 4 7,4 4 7,4 46 1,3

400 Arzneimittel 7 10 515

Summe 100 bis 400 449 604 25458 27 4,5 17 2,8 118 0,5

500 Stückzahl bis 30

500 Stückzahl über 30 2 2 40

600 Länge

700 Fläche

Summe 500 bis 700 2 2 40

800 Prüfung auf Verkehrsfähigkeit (Tabs) 153 243 1979 86 4,3

900 FP ungleiche Nennfüllmenge 82 1164 54 4,6

Anzahl der geprüften Betriebe (3) 686

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Anhang 4: Produktgruppenkennziffern

Hauptgruppe 100Flüssige Lebensmittel101 Weine102 Schaumwein103 Bier104 Spirituosen105 Essig, Essigessenz106 Speiseöl107 Milch und flüssige Milcherzeugnisse108 Alkoholfreie Getränke110 Andere flüssige Lebensmittel

Hauptgruppe 200Nichtflüssige Lebensmittel201 Obstkonserven mit AGK*202 Gemüse-, Sauer- und Pilzkonserven mit AGK*203 Obstdauerwaren204 Fleisch, Fleischerzeugnisse, Fertiggerichte ohne AGK*205 Geflügelerzeugnisse206 Wild207 Wursterzeugnisse208 Fischerzeugnisse, nicht tiefgefroren, ohne AGK*209 Feinkost210 Würz- und Salatsoßen211 Gewürze212 Genussmittel213 Milcherzeugnisse und Fette214 Tiefgefrorene Erzeugnisse außer 205, 206, 222215 Kartoffel-, Nährmittel- und Getreideerzeugnisse216 Backwaren, unverpacktes Kleingebäck (> 250 g)217 Süß-, Zucker-, Schokowaren218 Obst, Kartoffeln, Gemüse und Nüsse219 Baby-/Juniorkost220 Zucker221 Zuckerhaltiger Brotaufstrich222 Kalibriertes Schlachtgeflügel 230 Fleischerzeugnisse mit AGK*240 Fischerzeugnisse mit AGK*250 Übrige Erzeugnisse mit AGK*

Hauptgruppe 300Nichtlebensmittel301 Futtermittel für Heimtiere, Vögel und Zierfische302 Wasch- und Reinigungsmittel303 Körperpflegemittel, Kosmetika, Luftverbesserer304 Pflegemittel für Fußböden, Lackan- striche, Leder und Möbel; Putzmittel305 Mineralöle und Brennstoffe306 Lacke und Farben307 Pflege- und Wartungsmittel für Kfz308 Klebstoffe und Leime309 Eisen- und Metallwaren310 Werkstoffe311 Bautenschutzmittel312 Watte313 Tabak314 Chemikalien und sonstige chemische Erzeugnisse315 Pflanzenschutzmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel316 Sämereien317 Düngemittel318 Torf, Blumenerde, Streu320 Garne (Inlandserzeugnisse)330 Garne (Auslandserzeugnisse)340 Sonstige Nichtlebensmittel

Hauptgruppe 400Arzneimittel401 Flüssige Arzneimittel402 Puder403 Salben404 Pulvrige und kleinkörnige Arzneimittel405 Tee (naturell)406 Pastenartige Tee-Extrakte407 Pulverartige Tee-Extrakte410 Übrige Arzneimittel

Hauptgruppe 500Stückzahl bis 30 Stück501 Metallerzeugnisse511 Papiererzeugnisse521 Lebens- und Arzneimittel531 Holz- und Kunststofferzeugnisse541 Sonstige Erzeugnisse

Hauptgruppe 550Stückzahl über 30 Stück551 Metallerzeugnisse561 Papiererzeugnisse571 Lebens- und Arzneimittel581 Holz- und Kunststofferzeugnisse591 Sonstige Erzeugnisse

Hauptgruppe 600Länge601 Textilerzeugnisse611 Papiererzeugnisse621 Kabel- und Drahterzeugnisse631 Sonstige Erzeugnisse

Hauptgruppe 700Fläche701 Textilerzeugnisse711 Kunststofferzeugnisse721 Sonstige Erzeugnisse

Hauptgruppe 800Prüfung auf Verkehrsfähigkeit816 Backwaren, unverpacktes Kleingebäck (> 250 g)818 Obst, Kartoffeln, Gemüse und Nüsse in offenen Packungen830 Sonstige Erzeugnisse840 Kohlen, Koks, Briketts (> 10 kg)

Hauptgruppe 900Fertigpackungen ungleicherNennfüllmenge910 Obst und Gemüse920 Fleisch- und Wurstwaren930 Andere Lebensmittel

*AGK = Abtropfgewichtskennzeichnung

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Ansprechpartner

EichdirektionDirektor: Herr Dr. Eckhard SteepHohe Straße 11, 01069 DresdenTelefon: 0351/4780-30 Fax: 0351/4780-499E-Mail: [email protected]

Eichamt Chemnitz Amtsleiter: Herr Thoralf OpätzSchloßstraße 27, 09111 Chemnitz Telefon: 0371/46184-0 Fax: 0371/412025 E-Mail: [email protected]

Eichamt Dresden Amtsleiter: Herr Peter HahnHohe Straße 13, 01069 Dresden Telefon: 0351/4780-30 Fax: 0351/4780-599 E-Mail: [email protected] Eichstelle Löbau Leiter: Herr Andreas KrombholzBahnhofstraße 35 a, 02708 Löbau Telefon: 03585/860142 Fax: 03585/861000 E-Mail: [email protected]

Eichamt Leipzig Amtsleiter: Herr Karsten Riedel Talstraße 11, 04103 Leipzig Telefon: 0341/9942-30 Fax: 0341/9942-599 E-Mail: [email protected]

Eichamt Zwickau Amtsleiter: Herr Jürgen Werner Lutherstraße 12, 08056 Zwickau Telefon: 0375/212351 Fax: 0375/291916 E-Mail: [email protected]

Benannte Stelle 0115Leiter: Herr Dr. Andreas MüllerTelefon: 0351/4780-431 Fax: 0351/4780-499E-Mail: [email protected]

DKD-Laboratorium K-07503Leiter: Herr Hans-Joachim ClaußTelefon: 0341/9942-510 Fax: 0341/9942-599E-Mail: [email protected]

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Verzeichnis der staatlich anerkannten Prüfstellen im Freistaat Sachsen

Elektrizität: ER 10 ENSO Netz GmbH Zschoner Ring 3, 01723 Kesselsdorf Tel.: 0351/468-7338 Fax: 0351/468-7156 E-Mail: [email protected]

ER 30 RITZ Instrument Transformers GmbH, Standort Dresden Bergener Ring 65/67, 01458 Ottendorf-Okrilla Tel.: 035205/62-111 Fax: 035205/62-102 E-Mail: Rico.Ahnert@ ritz-inter national.com

ER 40 Lackmann GmbH & Co. KG, Technische Dienste Otto-Schmidt-Straße 20, 04425 Taucha Tel.: 034298/609-0 Fax: 034298/609-60 E-Mail: [email protected]

Gas: GR 4 ONTRAS – VNG Verbundnetz Gas AG (bis 2011: VNG – Verbundnetz Gas AG)

Schönauer Landstraße 101, 04178 Leipzig Tel.: 0341/443-7681 Fax: 0341/443-2779 E-Mail: [email protected]

GR 5 Gas Service Freiberg GmbH Halsbrücker Straße 34, 09599 Freiberg Tel.: 03731/365-330 Fax: 03731/365-407 E-Mail: [email protected]

Wasser: WR 3 Südsachsen Wasser GmbH Theresenstraße 13, 09111 Chemnitz Tel.: 0371/3806-255 Fax: 0371/3806-123 E-Mail: christine.schloemer@ Suedsachsenwasser.de

WR 7 Rossweiner Armaturen und Messgeräte GmbH & Co. OHG Wehrstraße 8, 04741 Roßwein Tel.: 034322/48-303 Fax: 034322/48-213 E-Mail: [email protected]

WR 9 Zenner International GmbH & Co. KG Talstraße 2, 09619 Mulda Tel.: 0681/99676-4080 Fax: 037320/8042-38 E-Mail: [email protected]

WR 10 Neumann & Co. Wasserzähler Glaubitz GmbH Industriestraße A 7, 01612 Glaubitz Tel.: 035265/6494-0 Fax: 035265/6494-64 E-Mail: schuldeis@ neumann-glaubitz.de

Wärme: KR 1 Rossweiner Armaturen- und Messgeräte GmbH & Co. OHG Wehrstraße 8, 04741 Roßwein Tel.: 034322/48-303 Fax: 034322/48-213 E-Mail: [email protected]

KR 9 Zenner International GmbH & Co. KG Talstraße 2, 09619 Mulda Tel.: 0681/99676-4080 Fax: 037320/8042-38 E-Mail: [email protected]

Herausgeber und Redaktion: Staatsbetrieb für Mess- und EichwesenHohe Str. 11, 01069 Dresden

Beiträge: Dr. Eckhard Steep EichdirektionDirk Hentschke EichdirektionJörg Lehmann EichdirektionSusanne Junghanns EichdirektionBeatrix Viehrig EichdirektionDr. Andreas Müller Eichdirektion

Fotos: Archiv Staatsbetrieb für Mess- und EichwesenFrank Höhler (www.fotoundform.de)Archiv Mess- und Eichwesen Baden-Württemberg

Auflage: 50 Stück

Stand: Juli 2013

Bezug: Dieser Bericht kann heruntergeladen werden unter www.eichamt.sachsen.de.

Diese Schrift wurde vom Staatsbetrieb für Mess- und Eichwesen im Rahmen seiner verfassungsmäßigen Verpflichtung zur Information der Öffentlichkeit herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von deren Kandidaten oder Helfern im Zeitraum von sechs Monaten vor einer Wahl zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für alle Wahlen. Den Parteien ist es jedoch erlaubt, diese Informationsschrift zur Unterrichtung ihrer Mitglieder zu verwenden.

Nachdruck, auch auszugsweise, ist nur mit Genehmigung des Herausgebers gestattet.