1 Brandschutzordnung (gemäß DIN 14096) Stand: August 2011 der Marklohe: Schulstr.9 31608 Marklohe Tel.: 05021-3874 [email protected]Fax: 05021-962260 Balge: Schulstr.11 31609 Balge Tel.: 04257-213 [email protected]Fax: 04257-213 Geltungsbereich: Teil A: für alle Personen, die sich im Schulgebäude aufhalten (Aushang) Teil B: für Personen, die sich regelmäßig im Schulgebäude aufhalten (z. B. Lehrkräfte, Schüler und Schülerinnen) Teil C: für Personen, die besondere Aufgaben im Brandschutz wahrnehmen
BrandschutzordnungBalge: Schulstr.11 31609 Balge
Geltungsbereich:
TTeeiill AA:: für alle Personen, die sich im Schulgebäude aufhalten
(Aushang)
TTeeiill BB:: für Personen, die sich regelmäßig im Schulgebäude
aufhalten (z. B. Lehrkräfte, Schüler und Schülerinnen)
TTeeiill CC:: für Personen, die besondere Aufgaben im Brandschutz
wahrnehmen
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Inhaltsverzeichnis
I. Allgemeines 3 II. Brandverhütung 4 III. Brand- und
Rauchausbreitung 5 IV. Flucht- und Rettungswege 5 V. Melde- und
Löscheinrichtungen 5 VI. Verhalten im Brandfall 7
a) Brand melden 7 b) Alarmsignale und Anweisungen beachten 7 c) In
Sicherheit bringen 8 d) Löschversuche unternehmen 9
VII. Besondere Verhaltensregeln/ Maßnahmen bei sonstigen Notfällen
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II.. AAllllggeemmeeiinneess Brandschutzordnung Teil B
Rechtliche Basis: RdErl. d. Mk v. 28.07.2008 „Erste Hilfe,
Brandschutz und Eva- kuierung in Schulen“. Brandgefahren stellen
für jede Schule und der sich dort aufhaltenden Personen eine ernste
Bedrohung für Leben oder Gesundheit dar, die durch Umsicht und
richtiges Verhalten vermieden werden können. Im Interesse aller
Personen, die sich im Schulgebäude und der Sporthalle aufhalten,
sind daher die in dieser Brandschutzordnung enthaltenen Grundsätze
unbedingt zu beachten. Die folgende Brandschutzordnung ist an der
Regenbogenschule Stolzenau verbindlich und vom gesamten
Lehrpersonal sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitar- beitern
einzuhalten. Sie enthält Regeln für die Brandverhütung sowie
Anweisungen über das Verhalten und die Maßnahmen bei Ausbruch eines
Brandes. Alle an der Schule Tätigen sind verpflichtet, an einer
wirkungsvollen Brandverhütung mitzuwirken, entsprechend den Regeln
dieser Brandschutzverordnung zu handeln und jeden Ausbruch eines
Brandes unverzüglich den zuständigen Stellen, die in dieser Ordnung
aufgeführt sind, zu melden. Dabei sind gefährliche Handlungen, die
zu einem Brand führen können, zu unterlassen bzw. alle Vorkehrungen
zu treffen, die das Ent- stehen eines Brandes nach möglichem
Ermessen ausschließen. Des Weiteren sind das gesamte Lehrpersonal
und alle weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verpflichtet,
bei der Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen zur Ersten
Hilfe, zum Brandschutz und zur Evakuierung mitzuwirken.
Festgestellte Mängel sind unverzüglich der Schulleitung und / oder
dem Hausmeister zu melden. Im Rahmen der jeweils jährlich
durchzuführenden Sicherheitsunterweisungen durch die Schulleitung
sind die Brandschutzordnung inklusive der Brandschutz- und Sicher-
heitseinrichtungen sowie das Verhalten in Notfällen allen in Schule
Beschäftigten be- kannt zu geben. Die Kenntnisnahme ist durch
eigenhändige Unterschrift zu bestäti- gen. Die Schülerinnen und
Schülern sind jeweils innerhalb der ersten drei Wochen nach
Schuljahresbeginn durch die Klassenlehrkraft über das Verhalten in
Notfällen sowie bei Alarm zu unterweisen. Die Unterweisung ist im
Klassenbuch zu dokumen- tieren.
Ebenfalls einmal jährlich findet eine Alarmprobe/Räumungsübung im
Rahmen des Brandschutzes statt.
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IIII.. BBrraannddvveerrhhüüttuunngg Brandschutzordnung Teil B
Ordnung und Sauberkeit Wichtige Voraussetzung zur Vermeidung von
Bränden sind Ordnung und Sauberkeit. Deshalb sind Abfälle,
Verpackungen und sonstige brennbare Gegenstände nach Schulschluss
aus den Unterrichtsräumen und dem Flur zu entfernen und in den
dafür vorgesehenen Container zu bringen. Rauchen Im Schulgebäude
und auf dem gesamten Schulgelände gilt gemäß § Nds. NiRSG so- wie
RdErl. d. MK v. 03.06.2005 absolutes Rauchverbot. Brennbare
Flüssigkeiten und Gase / brennbare Stoffe und Polstermöbel Im
Gebäude dürfen keine brennbaren Flüssigkeiten und Gase frei
gelagert oder in Ausgüsse oder Abwasserkanäle geschüttet werden.
Leicht brennbare Stoffe (z. B. Papier, Kartonagen, Holzwolle,
sonstiges Verpackungs- material etc.) dürfen nur in den hierfür
vorhandenen Behältnissen aufbewahrt werden. Die Lagermenge in den
Klassenräumen ist so gering wie möglich zu halten. Polster- möbel
sind aufgrund der hohen Brandlast in Fluren und Treppenräumen
unzulässig. Offenes Licht und Feuer Offenes Licht und Feuer sind
verboten. Für pädagogische Zwecke innerhalb von Unterrichtsräumen
(z. B. Brandschutzerzie- hung, Adventszeit, Geburtstag, etc.) kann
die Schulleitung, in eigener Verantwortung der Lehrkraft, Ausnahmen
erteilen. Dabei dürfen brennende Kerzen niemals ohne Aufsicht eines
Erwachsenen bleiben. Die Einhaltung von zusätzlichen
Sicherheitsmaß- nahmen (Feuerlöscher, Löschdecke, feuerfeste
Unterlage) ist zu gewährleisten. Die Verwendung von offenem Licht
und Feuer im Rahmen von naturwissenschaftlichen Unterrichten bleibt
hiervon unberührt. Streichhölzer und Feuerzeuge sind unter
Verschluss aufzubewahren. Die Entsor- gung erfolgt in nicht
brennbaren Aschenbehältern, nicht jedoch in Papierkörben. Für
sonstige Veranstaltungen, bei denen offenes Feuer verwendet wird,
sind die Verhal- tensregeln analog anzuwenden. Elektrische Geräte
und Anlagen Elektrisch betriebene Geräte und Anlagen müssen den
VDE-Bestimmungen entspre- chen. Dies ist bei Geräten, die das
VDE-Zeichen tragen, gewährleistet. Die Aufstellung und Benutzung
anderer als dienstlich zur Verfügung gestellter elektrischer Geräte
ist ohne besondere Genehmigung untersagt. Mängel, Schäden und
Anzeichen für entstehende Schäden an elektrischen Geräten oder
Installationen sind sofort der Schulleitung oder dem
Sicherheitsbeauftragten zu melden. Diese Geräte müssen umgehend
außer Betrieb genommen werden. Eine Be- nutzung schadhafter oder
ungesicherter Geräte ist verboten! Arbeiten an elektri- schen
Geräten dürfen nur Fachleute ausführen. Der Anschluss elektrischer
Geräte über mehrere Kabelverlängerungen mit Mehrfach- steckdosen
ist nicht zulässig. Bei Nichtgebrauch sind die Geräte vom Netz zu
trennen, dies gilt auch für Computerübungs- und -arbeitsplätze.
Putzmittel Brennbare, brandfördernde, reizende oder ätzende
Putzmittel dürfen nur in den vorgesehenen Räumlichkeiten, die unter
Verschluss zu halten sind, gelagert werden.
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IIIIII.. BBrraanndd-- uunndd RRaauucchhaauussbbrreeiittuunngg
Brandschutzordnung Teil B Bei Ausbruch eines Brandes sind alle
Türen und Fenster sofort zu schließen, jedoch nicht abzuschließen.
Um die Ausbreitung eines Brandes zu erschweren, soll eine Anhäufung
brennbarer Materialien (z. B. Papier, Mobiliar ) in den Flucht- und
Rettungswegen vermieden wer- den.
IIVV.. FFlluucchhtt-- uunndd RReettttuunnggsswweeggee
Brandschutzordnung Teil B
Jedem Gebäudenutzer müssen die Flucht- und Rettungswege, die
Alarmierungs- Rufnummern (ersichtlich auf dem Aushang) und die
Standorte der Brandschutzeinrich- tungen (Handfeuerlöscher,
Löschdecke) sowie die Alarmsignale bekannt und geläufig sein. Die
jeweiligen Fluchtwegpläne sind in jedem Klassenraum/Fachraum, in
den Fluren, im Eingangsbereich der Schule, in der Turnhalle sowie
in der Pausenhalle ausgehängt. Die Fluchtwege werden mit den
Kindern regelmäßig mit der Klassenleitung geübt. Über Flucht- und
Rettungswege können das Lehrpersonal, die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter und die Schüler und Schülerinnen den Brandort
schnellstmöglich verlassen. Die Feuerwehr dringt über die Flucht-
und Rettungswege zum Brandherd vor, um Menschenleben zu retten und
um die Brandbekämpfung aufzunehmen. Flucht- und Rettungswege,
Treppen und Verkehrswege im Schulgebäude und im Frei- en müssen
unbedingt jederzeit und in der notwendigen Breite genutzt werden
kön- nen, begehbar sein und sind von ungenehmigten Gegenständen
jeglicher Art freizuhal- ten. Um dies zu gewährleisten
müssen Notausstiege sowie Flucht- und Rettungswege durch Hinweis-
schilder gekennzeichnet sein dürfen Flucht- und Rettungspläne sowie
Fluchtwegspiktogramme nie, auch nicht vorübergehend, verdeckt oder
zugestellt werden sind Dekorationen in Flucht- oder Rettungswegen
nur nach Vorgabe des Brandschutzmerkblattes Nr. 7 möglich sind
Zufahrten und Aufstellflächen für Feuerwehr und Rettungsdienst
unbedingt dauernd freizuhalten, insbesondere von Kraftfahrzeugen
und Fahrrädern dürfen Türen und Fenster in Flucht- und
Rettungswegen nicht ver- schlossen werden ist Unterricht im oberen
Bereich auf dem Flur und damit das Aufstellen von Schülertischen
und –stühlen außer an den genehmigten Stellen unzu- lässig
VV.. MMeellddee-- uunndd LLöösscchheeiinnrriicchhttuunnggeenn
Brandschutzordnung Teil B
Druckknopfmelder, Hausalarm, Feuerlöscher, Rauchmelder,
Wandhydranten und sons- tige Brandschutzeinrichtungen dürfen
niemals verstellt, zugestellt oder verdeckt wer- den. Sie müssen
jederzeit funktionsfähig sein. Mängel sind sofort der Schulleitung,
dem Hausmeister und über den Schulleiter dem Schulträger zu
melden.
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Hausalarm Hausalarmanlagen sind immer nach den Ferien vor Aufnahme
des Schulbetriebes auf Funktion zu überprüfen. Feuerlöscher
Entsprechend der Arbeitsstättenverordnung sind an den folgenden
Standorten unserer Schule jeweils an den Wänden Handfeuerlöscher
vorhanden:
Balge 6 kg - Pulverlöscher im Eingangsbereich / Aula 6 kg -
Pulverlöscher im Keller (bei der Heizung) Marklohe 2x6 kg -
Pulverlöscher im Flurbereich (Container) 6 kg - Pulverlöscher im
Eingangsbereich Hauptgebäude / Aula 6 kg - Pulverlöscher im
Treppenhaus 6 kg - Pulverlöscher im Heizungsraum Alle drei Jahre
soll für alle Lehrkräfte und Mitarbeiter der Schule eine
Unterweisung zum Gebrauch von Feuerlöschern stattfinden. 1 Benutzte
bzw. auch nur teilweise benutzte Feuerlöscher sind dem Hausmeister
zu übergeben, damit sie erneuert werden. Die Feuerlöscher sind
verschiedenen Brandklassen zugeordnet:
Brandklasse Brände ... Geeignete Handfeuerlö- scher
A
fester Stoffe, die unter Glutbildung verbrennen (außer Metalle)
z.B. Holz, Kohle, Papier, Textilien
Pulverlöscher mit ABC- Löschpulver (Schaumlöscher), Wasser-
löscher
B
flüssiger oder flüssig wer- dender Stoffe z.B. Benzin, Öl, Verdün-
nung, Lösungsmittel, Fette, Wachs
Kohlendioxidlöscher Pulverlöscher mit ABC- Löschpulver
(Schaumlöscher)
C
gasförmiger Stoffe, insbe- sondere unter Druck aus- strömender Gase
z. B. Acetylen, Wasserstoff, Methan, Stadtgas, Propan, Erdgas,
Butan
Pulverlöscher mit ABC- Löschpulver
7
D
von Metallen z. B. Aluminium, Kalium, Natrium, Magnesium und
anderen Legierungen
Löschsand Pulverlöscher mit Metall- brandlöschpulver
E
VVII.. VVeerrhhaalltteenn iimm BBrraannddffaallll
Brandschutzordnung Teil B
Die allerwichtigste Regel in einem Brandfall ist Ruhe zu bewahren
und gezielt zu han- deln. Dieses Verhalten ist deshalb so wichtig,
weil unüberlegtes Handeln zu Fehlver- halten und Panik führen kann.
Das Lehrpersonal, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen die
Notrufnummer, den Standort der Feuerlöscher, der Löschdecken und
der Alarmauslösung sowie die Flucht- und Rettungswege kennen.
Unabhängig vom Ausmaß des Brandes ist sofort Feueralarm auszulösen
und die Schulleitung zu informieren. Jede Lehrkraft, jede Schülerin
und Mitarbeiterin, jeder Schüler und Mitarbeiter sowie alle sich im
Schulgebäude aufhaltenden Personen sind verpflichtet bei • Brand
oder Brandrauch,
• Brandgeruch oder Brandsymptome (Feuerschein, Hitze, etc.) •
akuter Brandgefahr (Ausströmen brennbarer Flüssigkeiten oder Gase,
etc.) oder • einem sonstigen Verdacht auf einen Brand,
diesen zu melden und mit der Menschenrettung bzw. Brandbekämpfung
zu beginnen.
Grundsatz:
8
Notruf absetzen - 112
Wer Wo Was Wie viele Warten meldet? brennt es? brennt? Personen
sind in auf Rückfragen der Feu- Gefahr oder ver- erwehr!
letzt?
Name Straße, Art des Art der Ver- sonstige Hinweise, die Ort, Ge-
Brandes, letzung, ge- für Feuerwehr wichtig bäude, Ausmaß der nauer
Stand- sein könnten (z.B. Per- Etage, Schadens- ort sonen in
Zwangslage, Einrichtung lage besondere sonstige Ge- fahren)
bb)) AAllaarrmmssiiggnnaallee uunndd AAnnwweeiissuunnggeenn
bbeeaacchhtteenn VVeerrhhaalltteenn iimm BBrraannddffaallll Bei
Ertönen des Alarmsignals (Sirene mit Durchsage) ist gemäß den
Punkten VI. Verhalten im Brandfall und a) Brand melden zu
verfahren. Marklohe: Der Schalter zur Auslösung des Feueralarms
befindet sich im Sekreta- riat. Zusätzlich befindet sich je ein
Handtaster im Flurbereich des Containers und im Treppenhaus. Balge:
Nach dem Eintreffen der Feuerwehr steht die Schulleitung dieser zur
Verfügung, damit die erforderlichen Maßnahmen besprochen und
veranlasst werden können. Den An- weisungen der Feuerwehr ist
ausschließlich Folge zu leisten.
cc)) IInn SSiicchheerrhheeiitt bbrriinnggeenn VVeerrhhaalltteenn
iimm BBrraannddffaallll
Grundsätzlich ist im Brandfall das gesamte Gebäude zu räumen.
Marklohe: Als Sammelplatz dient der Bolzplatz. Bei schlechter
Witterung werden im akuten Brandfall die Schüler in die
Dreifachhalle geführt. Balge: Als Sammelplatz dient der Sportplatz.
Das Lehrpersonal, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind
verpflichtet, neben der Alarmierung die Räumung eigenständig
einzuleiten. Dabei ist besonders auf gefährde- te, behinderte oder
verletzte Personen zu achten.
alle Lehrkräfte verlassen mit ihren Klassen (genaue Schülerzahl ist
festges- tellt) wenn möglich unter Mitnahme des Klassenbuches
unverzüglich das Schul- gebäude die Lehrkraft führt die Klasse
ruhig, aber zügig ohne Rennen, Drängeln, Schubsen oder
Überholmanöver über die gekennzeichneten Flucht- und Ret- tungswege
zum Sammelplatz die Vollständigkeit der Gruppe ist der Schulleitung
von der Lehrkraft mitzutei- len. Die Meldung muss enthalten: a)
Klassenbezeichnung b) Anzahl der Schülerinnen und Schüler c) Namen
und möglichst genaue Personenbeschreibung vermisster Kinder d) Name
der verantwortlichen Lehrkraft
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bei Räumung der Räume sind alle Fenster zu schließen beim Verlassen
des Klassenraums sind die Türen zu schließen, aber nicht
abzuschließen keine Wertsachen bzw. Gegenstände mitnehmen alle im
Gefahrenbereich liegenden Türen schließen, nicht abschließen
brennende Personen immer aufhalten, mit Wasser übergießen oder in
De- cken hüllen (Notdusche oder Löschdecke); Flammen durch Tücher
ersticken oder Betroffenen am Boden wälzen ist eine Gruppe
unbeaufsichtigt, wenn der Alarm ertönt, so ist sie von der Auf-
sichtsperson der nächstgelegenen Gruppe mitzubetreuen die
Überprüfung der Toiletten erfolgt auf dem Fluchtweg aus dem Gebäude
sollte der Fluchtweg abgeschnitten sein, bleibt die Lehrkraft mit
der Klasse im Klassenraum. Die Türen sind zu schließen und die
Fenster, je nach Lage und Umfang des Brandes, zu öffnen, um sich
bemerkbar zu machen. in verqualmten Räumen auf dem Fußboden
kriechen und möglichst ein nas- ses Tuch vor Mund und Nase halten
alle anderen Personen verlassen auf dem nächstliegenden Fluchtweg
das Gebäude und finden sich am Sammelplatz ein auf vollständige
Anwesenheit aller sich im Schulgebäude aufhaltenden Per- sonen ist
unbedingt zu achten, fehlende / vermisste Personen sind
unverzüglich der Schulleitung und der eintreffenden Feuerwehr zu
melden
dd)) LLöösscchhvveerrssuucchhee uunntteerrnneehhmmeenn ((nniicchhtt
durch Schülerinnen oder Schüler) Bei einer unmittelbaren Gefährdung
von Personen geht Menschenrettung vor Brandbekämpfung. Brennende
Personen nicht fortlaufen lassen. Sie sind in Mäntel, Jacken,
Decken zu hüllen (keine synthetischen Stoffe verwenden) und auf dem
Fußboden durch Wälzen zu löschen oder mit Wasser zu übergießen. Den
Brand mit den nächstgelegenen, geeigneten Löschgeräten bekämpfen.
Löschver-
suche nur unter Beachtung der Eigensicherung und des Rückzugsweges
durch-
führen. Brennbare Gegenstände, soweit möglich, aus dem
Gefahrenbereich entfernen.
Handhabung von Feuerlöschern: Achtung! Feuerlöscher erst am
Brandort / Brandherd in Betrieb setzen *Feuerlöscher aus der
Halterung nehmen
*Feuerlöscher entsichern *Feuerlöscher zum Brandort bringen
*Feuerlöscher senkrecht halten *Schlagknopf oder Handrad betätigen.
Warten, bis sich der Druck im Löscher aufgebaut hat (ca. 15
Sekunden) *Schlauchende oder, falls vorhanden, Löschpistole wegen
der auftretenden Rückstoßkraft fest in die Hand nehmen
*Auslöseeinrichtung betätigen * Von unten nach oben und von vorn
nach hinten löschen.
! Niemals mit dem vollen Strahl in die Mitte brennender
Flüssigkeiten hineinzie-
len, da die Gefahr des Auseinandertreibens und damit die
Brandvergrößerung
besteht !
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Löschen in Windrichtung, 2 bis 3 m Abstand halten, kurz und
stoßweise löschen
Entstehungsbrände von vorne und von unten löschen. Immer das
Brandgut, nicht die Flammen löschen
Tropf-/ Fließbrände von oben nach unten lö- schen, von der
Austrittsstelle zur brennenden Lache
Bei größeren Entstehungsbränden mehrere Feuerlöscher gleichzeitig,
nicht nacheinander einsetzen
Brandstelle nicht verlassen und auf Rückzün- dung achten, wenn die
Situation es erlaubt
VVIIII.. BBeessoonnddeerree VVeerrhhaalltteennssrreeggeellnn
Brandschutzordnung Teil B
Wenn die Situation es erlaubt, Strom abschalten. Jede ungewollte
Entzündung von Stoffen - sei sie auch geringfügig – muss der
Schulleitung unverzüglich gemeldet werden. Auf § 310 a StGB
(Herbeiführen einer Brandgefahr) wird hingewiesen. Bei
Aufräumarbeiten müssen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschützt
werden (mindestens Handschuhe und Staubmasken). Falls Lehrkräfte,
Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter, Schülerinnen, Schüler oder andere
sich zur Zeit des Brandes im Schulgebäude befindlichen Personen
gesundheitliche Be- schwerden (auch durch Rauch) haben, ist sofort
ein Arzt aufzusuchen und die Schullei- tung zu informieren.
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Nach Freigabe durch die Feuerwehr bzw. Polizei ist auch zu klären,
inwieweit durch Rauch, Ruß, Chemikalien bzw. Geruchsbelästigung
eine Beeinträchtigung am Arbeits- platz vorliegt. Die Bergung von
Sachwerten und Arbeitsmitteln darf erst nach Freigabe des
Gefahrenbereichs durch Polizei bzw. Feuerwehr erfolgen.
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Inhaltsverzeichnis
I. Brandverhütung 11 II. Alarmplan 11 III. Sicherheitsmaßnahmen für
Personen, Tiere, Umwelt und Sachwerte 13 IV. Löschmaßnahmen 13 V.
Vorbereitung für den Einsatz der Feuerwehr 13 VI. Nachsorge
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II.. BBrraannddvveerrhhüüttuunngg Brandschutzordnung Teil C
Die Schulleitung trägt die Gesamtverantwortung aller in der Schule
befindlicher Perso- nen und stellt sicher, dass die für Erste
Hilfe, Brandschutz und Evakuierung erforderli- chen Einrichtungen
und Ausstattungsgegenstände instand gehalten oder bei Bedarf
geschaffen werden. Dies gilt besonders bei der Planung und
Durchführung von Projekt- tagen, Feiern, Theateraufführungen usw.
Hier sind die Bestimmungen der Nds. Ver- sammlungsstättenverordnung
zu beachten. Die Schulleitung stellt die Aktualität und die
Einhaltung der Brandschutzordnung sicher und sorgt gemeinsam mit
dem Schulhausmeister für Sauberkeit und Ordnung hinsich- tlich der
Brandverhütung. Alle Lehrkräfte und andere in der Schule
Beschäftigten sind durch die Schulleitung jährlich über das
Verhalten in Notfällen und bei Alarm zu unterweisen. Diese Unter-
weisung ist zu dokumentieren 2. Innerhalb der ersten drei Wochen
nach Schuljahresbeginn sind alle Schülerinnen und Schüler anhand
der Brandschutzordnung und der Aushänge in den Klassenräu- men
durch die Klassenlehrkraft über das Verhalten in Notfällen und bei
Alarm zu un- terweisen. Dies ist im Klassenbuch zu dokumentieren.
Maßnahmen zur Vorbeugung und zum richtigen Verhalten in Notfällen
sind im Unterricht beispielsweise zur Vorberei- tung oder im
Anschluss an die jährliche Notfallübung zu thematisieren. Die
Schulleitung organisiert in regelmäßigen Abständen, mindestens
jedoch einmal pro Jahr Räumungsübungen3. Schülerinnen und Schüler
dürfen bei der realistischen Unfalldarstellung im Rahmen einer
Räumungsübung nicht mitwirken. Unangekündigte Räumungsübungen mit
realistischer Unfalldarstellung dürfen nicht durchgeführt wer-
den.
IIII.. AAllaarrmmppllaann Brandschutzordnung Teil C
Siehe Brandschutzordnung Teil B, Punkt VI. „Verhalten im Brandfall“
sowie Unterpunk- te a-d. In jedem Raum ist eine Kurzausgabe des
Alarmplans mit Angabe des Fluchtweges und des Sammelplatzes
auszuhängen (s. Brandschutzmerkblatt Nr. 7).
2 Siehe Anhang 1: „Erklärung“
3 Dokumentation dazu siehe Anhänge 3 und 4
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2) Containerklasse - Flur – Hauptausgang Container 3) Klassenräume
Fenster
Verhalten im Brandfall In Sicherheit bringen
Feueralarm: Abmarsch unter Leitung der Lehr- Sirene mit Ansage
kraft zur Sammelstelle
Ruhe bewahren Sammelstelle: Buswendeschleife
Schultaschen usw. liegen lassen! An der Sammelstelle:
Vollzähligkeit der Klasse überprüfen!
Sorge um behinderte Schüler!
2) Flur - Seitenausgang 3) Klassenräume Fenster
Verhalten im Brandfall In Sicherheit bringen
Feueralarm: Abmarsch unter Leitung der Lehr- Sirene mit Ansage
kraft zur Sammelstelle
Ruhe bewahren Sammelstelle: Buswendeschleife
Schultaschen usw. liegen lassen! An der Sammelstelle:
Vollzähligkeit der Klasse überprüfen!
Sorge um behinderte Schüler!
ttee Brandschutzordnung Teil C Nach der Alarmauslösung sind
folgende Maßnahmen durchzuführen:
• Sofortige UNTERBRECHUNG des Schulbetriebs • Räumung des Gebäudes
durchführen (alle an der Schule Tätigen wirken dabei un-
terstützend mit) • Klassen zum Sammelpunkt führen, auf
Vollzähligkeit überprüfen und Schülerinnen
und Schüler betreuen • auf verletzte, hilflose oder gefährdete
Personen besonders achten • Meldung der Vollzähligkeit bzw. ggf.
des Fehlens von Schülerinnen oder Schülern
an Schulleitung • Schulleitung teilt vermisste Personen
unverzüglich der Einsatzleitung mit • Besondere technische
Einrichtungen sind außer Betrieb zu setzen oder in einen
sicheren Betriebszustand zu bringen (spannungslos machen) • Jeder
ist verpflichtet, im Rahmen seiner Möglichkeiten, Erste Hilfe zu
leisten
IIVV.. LLöösscchhmmaaßßnnaahhmmeenn Brandschutzordnung Teil C
Unter Beachtung der eigenen Sicherheit sind nur bei kleineren
Entstehungsbränden erste Löschversuche einzuleiten. Dabei muss der
eigene Rückzugsweg bedacht wer- den und es darf weder sich selbst
noch andere gefährdet werden. Feuerlöscher und andere Mittel zur
Brandbekämpfung wie z. B. Löschdecken sind einzusetzen. Die
Koordination der ersten Löschmaßnahmen erfolgt durch die
Schulleitung.
VV.. VVoorrbbeerreeiittuunngg ffüürr ddeenn EEiinnssaattzz
dd..FFeeuueerrwweehhrr Brandschutzordnung Teil C
Während der Betriebszeiten sorgt die Schulleitung dafür, dass die
Zufahrten und Auf- stellflächen für Feuerwehr und Rettungsdienste
stets freigehalten werden. Sie stellt auch sicher, dass ggf.
Lotsen, Schlüssel und notwendige Informationen bereitstehen. Da der
Hausmeister über gute Kenntnisse des Gebäudes und der Technik
verfügt, soll- te er im Brandfall gemeinsam mit der Schulleitung
der Feuerwehr beratend zur Verfü- gung stehen. Die Brandstelle und
die nähere Umgebung ist freizumachen bzw. zu räumen. Beschäf-
tigte, Schülerinnen und Schüler, Besucher und Schaulustige sind so
weit von der Brandstelle und aus der näheren Umgebung zu entfernen,
dass die Feuerwehrkräfte nicht behindert werden. Die Flächen für
die Feuerwehr (nach DIN 14090) und die Ent- nahmestellen für die
Löschwasserversorgung sind freizuhalten (Winterhalbjahr) oder zu
räumen.
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VVII.. NNaacchhssoorrggee Brandschutzordnung Teil C
Nach Freigabe der Feuerwehr ist die Sicherung der Brandstelle
durchzuführen. Das Wiederbetreten der Räume ist erst nach Freigabe
durch die Feuerwehr bzw. durch die Schulleitung gestattet. Die
Schulleitung sorgt dafür, dass nach einem Brand alle
Brandschutzeinrichtungen wieder in Betrieb genommen werden, indem
alle genutzten Geräte den zuständigen Stellen gemeldet werden,
damit gebrauchte Feuerlöschtechnik wieder in den Aus- gangszustand
gebracht wird. Dazu sind alle gebrauchten Feuerlöschgeräte
(Feuerlö- scher) füllen zu lassen oder neu zu beschaffen.
Erfahrungen aus Notfallübungen und aus realen Notfällen sind unter
Mitwirkung der Beteiligten auszuwerten und als Bestandteil der
Gefährdungsbeurteilung zu dokumen- tieren.
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II.. VVeerrppfflliicchhttuunngg Brandschutzordnung Stand: August
2011
Diese Brandschutzordnung ist eine Verpflichtung, die von dem
gesamten Lehrpersonal, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
einzuhalten ist. ____________________________
_____________________________ I.Höltke (Schulleiterin) (Beauftragte
für Erste Hilfe und Brandschutz)
IIII.. EErrkklläärruunngg Brandschutzordnung Stand: August
2011
Vor- und Nachname:
_________________________________________________ (Bitte in
Druckschrift ausfüllen) Damit alle Menschen in unserer Schule
sicher arbeiten und lernen können, werde ich alle Handlungen und
Tätigkeiten vermeiden, die einen Brand auslösen können oder Schäden
für Leib und Leben zur Folge haben. Die Brandschutzordnung habe ich
gelesen und verstanden. Die Flucht- und Rettungswege sind mir
bekannt. Die Standorte der Druckknopfmelder und des Hausalarms sind
mir bekannt. Über die Standorte von Löscheinrichtungen habe ich
mich informiert, deren Gebrauchsanweisungen habe ich zur Kenntnis
genommen und verstanden. Datum: _______________ Unterschrift:
_________________________
Wann? Wer? Evaluation?
Dokumentation Evakuierungsübung (jährlich nach
Schuljahresbeginn)
Wann? Evaluation?
Die Alarmprobe wurde angekündigt am: nicht angekündigt Anzahl der
Schüler: Anzahl der Klassen Ergebnis der Alarmprobe: (Eigene
Einträge sind möglich)
Ist die Brandschutzordnung Teil A im Eingangsbereich ausge-
hängt?
Ja Nein
Ist die Brandschutzordnung Teil B in allen Unterrichtsräumen aus-
gehängt?
Ja Nein
Ja Nein
Ja Nein
Ja Nein
Sind die Sammelplätze außerhalb des Gefahrenbereiches? Ja
Nein
Werden die Lehrkräfte regelmäßig über das richtige Verhalten bei
Feueralarm informiert?
Ja Nein
Werden die Schüler regelmäßig über das richtige Verhalten bei
Feueralarm informiert?
Ja Nein
Findet in den Klassen und in einer Dienstbesprechung eine „Manö-
verkritik“ statt?
Ja Nein
Wurde die Feuerwehr eingewiesen? Ja Nein
Wurde durch die Schulleitung die Vollzähligkeit der Schüler an die
Feuerwehr mitgeteilt?
Ja Nein
Sind Feuerlöscher in ausreichender Zahl und gut sichtbar an leicht
zugänglichen Stellen angebracht?
Ja Nein
Ja Nein
Gibt es Personen in der Schule, die in der Lage sind, die Feuer-
löscheinrichtungen im Notfall sofort und fachgerecht zu
bedienen?
Ja Nein