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1 Brandschutzordnung (gemäß DIN 14096) Stand: August 2011 der Marklohe: Schulstr.9 31608 Marklohe Tel.: 05021-3874 [email protected] Fax: 05021-962260 Balge: Schulstr.11 31609 Balge Tel.: 04257-213 [email protected] Fax: 04257-213 Geltungsbereich: Teil A: für alle Personen, die sich im Schulgebäude aufhalten (Aushang) Teil B: für Personen, die sich regelmäßig im Schulgebäude aufhalten (z. B. Lehrkräfte, Schüler und Schülerinnen) Teil C: für Personen, die besondere Aufgaben im Brandschutz wahrnehmen

Brandschutzordnung - Grundschule Marklohe

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Page 1: Brandschutzordnung - Grundschule Marklohe

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Brandschutzordnung (gemäß DIN 14096)

Stand: August 2011

der

Marklohe: Schulstr.9 31608 Marklohe

Tel.: 05021-3874 [email protected] Fax: 05021-962260

Balge: Schulstr.11 31609 Balge

Tel.: 04257-213 [email protected] Fax: 04257-213

Geltungsbereich:

TTeeiill AA:: für alle Personen, die sich im Schulgebäude aufhalten (Aushang)

TTeeiill BB:: für Personen, die sich regelmäßig im Schulgebäude aufhalten (z. B. Lehrkräfte, Schüler und Schülerinnen)

TTeeiill CC:: für Personen, die besondere Aufgaben im Brandschutz wahrnehmen

Page 2: Brandschutzordnung - Grundschule Marklohe

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BBrraannddsscchhuuttzzoorrddnnuunngg TTeeiill AA (Aushang in allen Fluren)

Page 3: Brandschutzordnung - Grundschule Marklohe

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BBrraannddsscchhuuttzzoorrddnnuunngg TTeeiill BB nach DIN 14096

Inhaltsverzeichnis

I. Allgemeines 3 II. Brandverhütung 4 III. Brand- und Rauchausbreitung 5 IV. Flucht- und Rettungswege 5 V. Melde- und Löscheinrichtungen 5 VI. Verhalten im Brandfall 7

a) Brand melden 7 b) Alarmsignale und Anweisungen beachten 7 c) In Sicherheit bringen 8 d) Löschversuche unternehmen 9

VII. Besondere Verhaltensregeln/ Maßnahmen bei sonstigen Notfällen 10

II.. AAllllggeemmeeiinneess Brandschutzordnung Teil B

Rechtliche Basis: RdErl. d. Mk v. 28.07.2008 „Erste Hilfe, Brandschutz und Eva-kuierung in Schulen“. Brandgefahren stellen für jede Schule und der sich dort aufhaltenden Personen eine ernste Bedrohung für Leben oder Gesundheit dar, die durch Umsicht und richtiges Verhalten vermieden werden können. Im Interesse aller Personen, die sich im Schulgebäude und der Sporthalle aufhalten, sind daher die in dieser Brandschutzordnung enthaltenen Grundsätze unbedingt zu beachten. Die folgende Brandschutzordnung ist an der Regenbogenschule Stolzenau verbindlich und vom gesamten Lehrpersonal sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitar-beitern einzuhalten. Sie enthält Regeln für die Brandverhütung sowie Anweisungen über das Verhalten und die Maßnahmen bei Ausbruch eines Brandes. Alle an der Schule Tätigen sind verpflichtet, an einer wirkungsvollen Brandverhütung mitzuwirken, entsprechend den Regeln dieser Brandschutzverordnung zu handeln und jeden Ausbruch eines Brandes unverzüglich den zuständigen Stellen, die in dieser Ordnung aufgeführt sind, zu melden. Dabei sind gefährliche Handlungen, die zu einem Brand führen können, zu unterlassen bzw. alle Vorkehrungen zu treffen, die das Ent-stehen eines Brandes nach möglichem Ermessen ausschließen. Des Weiteren sind das gesamte Lehrpersonal und alle weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verpflichtet, bei der Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen zur Ersten Hilfe, zum Brandschutz und zur Evakuierung mitzuwirken. Festgestellte Mängel sind unverzüglich der Schulleitung und / oder dem Hausmeister zu melden. Im Rahmen der jeweils jährlich durchzuführenden Sicherheitsunterweisungen durch die Schulleitung sind die Brandschutzordnung inklusive der Brandschutz- und Sicher-heitseinrichtungen sowie das Verhalten in Notfällen allen in Schule Beschäftigten be-kannt zu geben. Die Kenntnisnahme ist durch eigenhändige Unterschrift zu bestäti-gen. Die Schülerinnen und Schülern sind jeweils innerhalb der ersten drei Wochen nach Schuljahresbeginn durch die Klassenlehrkraft über das Verhalten in Notfällen sowie bei Alarm zu unterweisen. Die Unterweisung ist im Klassenbuch zu dokumen-tieren.

Ebenfalls einmal jährlich findet eine Alarmprobe/Räumungsübung im Rahmen des Brandschutzes statt.

Page 4: Brandschutzordnung - Grundschule Marklohe

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Diese Brandschutzordnung entbindet nicht von der Verpflichtung, sonstige gesetzliche Vorschriften und Arbeitsschutzvorschriften sowie allgemein anerkannte Regeln der Technik zu beachten und einzuhalten. Verstöße gegen Regelungen der Brandschutzordnung können dienst- bzw. arbeits-rechtliche, ggf. auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

IIII.. BBrraannddvveerrhhüüttuunngg Brandschutzordnung Teil B

Ordnung und Sauberkeit Wichtige Voraussetzung zur Vermeidung von Bränden sind Ordnung und Sauberkeit. Deshalb sind Abfälle, Verpackungen und sonstige brennbare Gegenstände nach Schulschluss aus den Unterrichtsräumen und dem Flur zu entfernen und in den dafür vorgesehenen Container zu bringen. Rauchen Im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände gilt gemäß § Nds. NiRSG so-wie RdErl. d. MK v. 03.06.2005 absolutes Rauchverbot. Brennbare Flüssigkeiten und Gase / brennbare Stoffe und Polstermöbel Im Gebäude dürfen keine brennbaren Flüssigkeiten und Gase frei gelagert oder in Ausgüsse oder Abwasserkanäle geschüttet werden. Leicht brennbare Stoffe (z. B. Papier, Kartonagen, Holzwolle, sonstiges Verpackungs-material etc.) dürfen nur in den hierfür vorhandenen Behältnissen aufbewahrt werden. Die Lagermenge in den Klassenräumen ist so gering wie möglich zu halten. Polster-möbel sind aufgrund der hohen Brandlast in Fluren und Treppenräumen unzulässig. Offenes Licht und Feuer Offenes Licht und Feuer sind verboten. Für pädagogische Zwecke innerhalb von Unterrichtsräumen (z. B. Brandschutzerzie-hung, Adventszeit, Geburtstag, etc.) kann die Schulleitung, in eigener Verantwortung der Lehrkraft, Ausnahmen erteilen. Dabei dürfen brennende Kerzen niemals ohne Aufsicht eines Erwachsenen bleiben. Die Einhaltung von zusätzlichen Sicherheitsmaß-nahmen (Feuerlöscher, Löschdecke, feuerfeste Unterlage) ist zu gewährleisten. Die Verwendung von offenem Licht und Feuer im Rahmen von naturwissenschaftlichen Unterrichten bleibt hiervon unberührt. Streichhölzer und Feuerzeuge sind unter Verschluss aufzubewahren. Die Entsor-gung erfolgt in nicht brennbaren Aschenbehältern, nicht jedoch in Papierkörben. Für sonstige Veranstaltungen, bei denen offenes Feuer verwendet wird, sind die Verhal-tensregeln analog anzuwenden. Elektrische Geräte und Anlagen Elektrisch betriebene Geräte und Anlagen müssen den VDE-Bestimmungen entspre-chen. Dies ist bei Geräten, die das VDE-Zeichen tragen, gewährleistet. Die Aufstellung und Benutzung anderer als dienstlich zur Verfügung gestellter elektrischer Geräte ist ohne besondere Genehmigung untersagt. Mängel, Schäden und Anzeichen für entstehende Schäden an elektrischen Geräten oder Installationen sind sofort der Schulleitung oder dem Sicherheitsbeauftragten zu melden. Diese Geräte müssen umgehend außer Betrieb genommen werden. Eine Be-nutzung schadhafter oder ungesicherter Geräte ist verboten! Arbeiten an elektri-schen Geräten dürfen nur Fachleute ausführen. Der Anschluss elektrischer Geräte über mehrere Kabelverlängerungen mit Mehrfach-steckdosen ist nicht zulässig. Bei Nichtgebrauch sind die Geräte vom Netz zu trennen, dies gilt auch für Computerübungs- und -arbeitsplätze. Putzmittel Brennbare, brandfördernde, reizende oder ätzende Putzmittel dürfen nur in den vorgesehenen Räumlichkeiten, die unter Verschluss zu halten sind, gelagert werden.

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IIIIII.. BBrraanndd-- uunndd RRaauucchhaauussbbrreeiittuunngg Brandschutzordnung Teil B Bei Ausbruch eines Brandes sind alle Türen und Fenster sofort zu schließen, jedoch nicht abzuschließen. Um die Ausbreitung eines Brandes zu erschweren, soll eine Anhäufung brennbarer Materialien (z. B. Papier, Mobiliar ) in den Flucht- und Rettungswegen vermieden wer-den.

IIVV.. FFlluucchhtt-- uunndd RReettttuunnggsswweeggee Brandschutzordnung Teil B

Jedem Gebäudenutzer müssen die Flucht- und Rettungswege, die Alarmierungs-Rufnummern (ersichtlich auf dem Aushang) und die Standorte der Brandschutzeinrich-tungen (Handfeuerlöscher, Löschdecke) sowie die Alarmsignale bekannt und geläufig sein. Die jeweiligen Fluchtwegpläne sind in jedem Klassenraum/Fachraum, in den Fluren, im Eingangsbereich der Schule, in der Turnhalle sowie in der Pausenhalle ausgehängt. Die Fluchtwege werden mit den Kindern regelmäßig mit der Klassenleitung geübt. Über Flucht- und Rettungswege können das Lehrpersonal, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Schüler und Schülerinnen den Brandort schnellstmöglich verlassen. Die Feuerwehr dringt über die Flucht- und Rettungswege zum Brandherd vor, um Menschenleben zu retten und um die Brandbekämpfung aufzunehmen. Flucht- und Rettungswege, Treppen und Verkehrswege im Schulgebäude und im Frei-en müssen unbedingt jederzeit und in der notwendigen Breite genutzt werden kön-nen, begehbar sein und sind von ungenehmigten Gegenständen jeglicher Art freizuhal-ten. Um dies zu gewährleisten

müssen Notausstiege sowie Flucht- und Rettungswege durch Hinweis-schilder gekennzeichnet sein dürfen Flucht- und Rettungspläne sowie Fluchtwegspiktogramme nie, auch nicht vorübergehend, verdeckt oder zugestellt werden sind Dekorationen in Flucht- oder Rettungswegen nur nach Vorgabe des Brandschutzmerkblattes Nr. 7 möglich sind Zufahrten und Aufstellflächen für Feuerwehr und Rettungsdienst unbedingt dauernd freizuhalten, insbesondere von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern dürfen Türen und Fenster in Flucht- und Rettungswegen nicht ver-schlossen werden ist Unterricht im oberen Bereich auf dem Flur und damit das Aufstellen von Schülertischen und –stühlen außer an den genehmigten Stellen unzu-lässig

VV.. MMeellddee-- uunndd LLöösscchheeiinnrriicchhttuunnggeenn Brandschutzordnung Teil B

Druckknopfmelder, Hausalarm, Feuerlöscher, Rauchmelder, Wandhydranten und sons-tige Brandschutzeinrichtungen dürfen niemals verstellt, zugestellt oder verdeckt wer-den. Sie müssen jederzeit funktionsfähig sein. Mängel sind sofort der Schulleitung, dem Hausmeister und über den Schulleiter dem Schulträger zu melden.

Page 6: Brandschutzordnung - Grundschule Marklohe

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Hausalarm Hausalarmanlagen sind immer nach den Ferien vor Aufnahme des Schulbetriebes auf Funktion zu überprüfen. Feuerlöscher Entsprechend der Arbeitsstättenverordnung sind an den folgenden Standorten unserer Schule jeweils an den Wänden Handfeuerlöscher vorhanden:

Balge 6 kg - Pulverlöscher im Eingangsbereich / Aula 6 kg - Pulverlöscher im Keller (bei der Heizung) Marklohe 2x6 kg - Pulverlöscher im Flurbereich (Container) 6 kg - Pulverlöscher im Eingangsbereich Hauptgebäude / Aula 6 kg - Pulverlöscher im Treppenhaus 6 kg - Pulverlöscher im Heizungsraum Alle drei Jahre soll für alle Lehrkräfte und Mitarbeiter der Schule eine Unterweisung zum Gebrauch von Feuerlöschern stattfinden. 1 Benutzte bzw. auch nur teilweise benutzte Feuerlöscher sind dem Hausmeister zu übergeben, damit sie erneuert werden. Die Feuerlöscher sind verschiedenen Brandklassen zugeordnet:

Brandklasse Brände ... Geeignete Handfeuerlö-scher

A

fester Stoffe, die unter Glutbildung verbrennen (außer Metalle) z.B. Holz, Kohle, Papier, Textilien

Pulverlöscher mit ABC-Löschpulver (Schaumlöscher), Wasser-löscher

B

flüssiger oder flüssig wer-dender Stoffe z.B. Benzin, Öl, Verdün-nung, Lösungsmittel, Fette, Wachs

Kohlendioxidlöscher Pulverlöscher mit ABC-Löschpulver (Schaumlöscher)

C

gasförmiger Stoffe, insbe-sondere unter Druck aus-strömender Gase z. B. Acetylen, Wasserstoff, Methan, Stadtgas, Propan, Erdgas, Butan

Pulverlöscher mit ABC-Löschpulver

1 Dokumentation dazu siehe Anhang 2

Page 7: Brandschutzordnung - Grundschule Marklohe

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D

von Metallen z. B. Aluminium, Kalium, Natrium, Magnesium und anderen Legierungen

Löschsand Pulverlöscher mit Metall-brandlöschpulver

E

von Fetten Spezieller Fettbrandlöscher

VVII.. VVeerrhhaalltteenn iimm BBrraannddffaallll Brandschutzordnung Teil B

Die allerwichtigste Regel in einem Brandfall ist Ruhe zu bewahren und gezielt zu han-deln. Dieses Verhalten ist deshalb so wichtig, weil unüberlegtes Handeln zu Fehlver-halten und Panik führen kann. Das Lehrpersonal, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen die Notrufnummer, den Standort der Feuerlöscher, der Löschdecken und der Alarmauslösung sowie die Flucht- und Rettungswege kennen. Unabhängig vom Ausmaß des Brandes ist sofort Feueralarm auszulösen und die Schulleitung zu informieren. Jede Lehrkraft, jede Schülerin und Mitarbeiterin, jeder Schüler und Mitarbeiter sowie alle sich im Schulgebäude aufhaltenden Personen sind verpflichtet bei • Brand oder Brandrauch,

• Brandgeruch oder Brandsymptome (Feuerschein, Hitze, etc.) • akuter Brandgefahr (Ausströmen brennbarer Flüssigkeiten oder Gase, etc.) oder • einem sonstigen Verdacht auf einen Brand,

diesen zu melden und mit der Menschenrettung bzw. Brandbekämpfung zu beginnen.

Grundsatz:

Menschenrettung geht vor Brandbekämpfung und Sachgüterrettung !

Page 8: Brandschutzordnung - Grundschule Marklohe

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aa)) BBrraanndd mmeellddeenn VVeerrhhaalltteenn iimm BBrraannddffaallll

Notruf absetzen - 112

Wer Wo Was Wie viele Warten meldet? brennt es? brennt? Personen sind in auf Rückfragen der Feu- Gefahr oder ver- erwehr! letzt?

Name Straße, Art des Art der Ver- sonstige Hinweise, die Ort, Ge- Brandes, letzung, ge- für Feuerwehr wichtig bäude, Ausmaß der nauer Stand- sein könnten (z.B. Per- Etage, Schadens- ort sonen in Zwangslage, Einrichtung lage besondere sonstige Ge- fahren)

bb)) AAllaarrmmssiiggnnaallee uunndd AAnnwweeiissuunnggeenn bbeeaacchhtteenn VVeerrhhaalltteenn iimm BBrraannddffaallll Bei Ertönen des Alarmsignals (Sirene mit Durchsage) ist gemäß den Punkten VI. Verhalten im Brandfall und a) Brand melden zu verfahren. Marklohe: Der Schalter zur Auslösung des Feueralarms befindet sich im Sekreta-riat. Zusätzlich befindet sich je ein Handtaster im Flurbereich des Containers und im Treppenhaus. Balge: Nach dem Eintreffen der Feuerwehr steht die Schulleitung dieser zur Verfügung, damit die erforderlichen Maßnahmen besprochen und veranlasst werden können. Den An-weisungen der Feuerwehr ist ausschließlich Folge zu leisten.

cc)) IInn SSiicchheerrhheeiitt bbrriinnggeenn VVeerrhhaalltteenn iimm BBrraannddffaallll

Grundsätzlich ist im Brandfall das gesamte Gebäude zu räumen. Marklohe: Als Sammelplatz dient der Bolzplatz. Bei schlechter Witterung werden im akuten Brandfall die Schüler in die Dreifachhalle geführt. Balge: Als Sammelplatz dient der Sportplatz. Das Lehrpersonal, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind verpflichtet, neben der Alarmierung die Räumung eigenständig einzuleiten. Dabei ist besonders auf gefährde-te, behinderte oder verletzte Personen zu achten.

alle Lehrkräfte verlassen mit ihren Klassen (genaue Schülerzahl ist festges-tellt) wenn möglich unter Mitnahme des Klassenbuches unverzüglich das Schul-gebäude die Lehrkraft führt die Klasse ruhig, aber zügig ohne Rennen, Drängeln, Schubsen oder Überholmanöver über die gekennzeichneten Flucht- und Ret-tungswege zum Sammelplatz die Vollständigkeit der Gruppe ist der Schulleitung von der Lehrkraft mitzutei-len. Die Meldung muss enthalten: a) Klassenbezeichnung b) Anzahl der Schülerinnen und Schüler c) Namen und möglichst genaue Personenbeschreibung vermisster Kinder d) Name der verantwortlichen Lehrkraft

Page 9: Brandschutzordnung - Grundschule Marklohe

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bei Räumung der Räume sind alle Fenster zu schließen beim Verlassen des Klassenraums sind die Türen zu schließen, aber nicht abzuschließen keine Wertsachen bzw. Gegenstände mitnehmen alle im Gefahrenbereich liegenden Türen schließen, nicht abschließen brennende Personen immer aufhalten, mit Wasser übergießen oder in De-cken hüllen (Notdusche oder Löschdecke); Flammen durch Tücher ersticken oder Betroffenen am Boden wälzen ist eine Gruppe unbeaufsichtigt, wenn der Alarm ertönt, so ist sie von der Auf-sichtsperson der nächstgelegenen Gruppe mitzubetreuen die Überprüfung der Toiletten erfolgt auf dem Fluchtweg aus dem Gebäude sollte der Fluchtweg abgeschnitten sein, bleibt die Lehrkraft mit der Klasse im Klassenraum. Die Türen sind zu schließen und die Fenster, je nach Lage und Umfang des Brandes, zu öffnen, um sich bemerkbar zu machen. in verqualmten Räumen auf dem Fußboden kriechen und möglichst ein nas-ses Tuch vor Mund und Nase halten alle anderen Personen verlassen auf dem nächstliegenden Fluchtweg das Gebäude und finden sich am Sammelplatz ein auf vollständige Anwesenheit aller sich im Schulgebäude aufhaltenden Per-sonen ist unbedingt zu achten, fehlende / vermisste Personen sind unverzüglich der Schulleitung und der eintreffenden Feuerwehr zu melden

dd)) LLöösscchhvveerrssuucchhee uunntteerrnneehhmmeenn ((nniicchhtt durch Schülerinnen oder Schüler) Bei einer unmittelbaren Gefährdung von Personen geht Menschenrettung vor Brandbekämpfung. Brennende Personen nicht fortlaufen lassen. Sie sind in Mäntel, Jacken, Decken zu hüllen (keine synthetischen Stoffe verwenden) und auf dem Fußboden durch Wälzen zu löschen oder mit Wasser zu übergießen. Den Brand mit den nächstgelegenen, geeigneten Löschgeräten bekämpfen. Löschver-

suche nur unter Beachtung der Eigensicherung und des Rückzugsweges durch-

führen. Brennbare Gegenstände, soweit möglich, aus dem Gefahrenbereich entfernen.

Handhabung von Feuerlöschern: Achtung! Feuerlöscher erst am Brandort / Brandherd in Betrieb setzen *Feuerlöscher aus der Halterung nehmen

*Feuerlöscher entsichern *Feuerlöscher zum Brandort bringen *Feuerlöscher senkrecht halten *Schlagknopf oder Handrad betätigen. Warten, bis sich der Druck im Löscher aufgebaut hat (ca. 15 Sekunden) *Schlauchende oder, falls vorhanden, Löschpistole wegen der auftretenden Rückstoßkraft fest in die Hand nehmen *Auslöseeinrichtung betätigen * Von unten nach oben und von vorn nach hinten löschen.

! Niemals mit dem vollen Strahl in die Mitte brennender Flüssigkeiten hineinzie-

len, da die Gefahr des Auseinandertreibens und damit die Brandvergrößerung

besteht !

Page 10: Brandschutzordnung - Grundschule Marklohe

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Löschen in Windrichtung, 2 bis 3 m Abstand halten, kurz und stoßweise löschen

Entstehungsbrände von vorne und von unten löschen. Immer das Brandgut, nicht die Flammen löschen

Tropf-/ Fließbrände von oben nach unten lö-schen, von der Austrittsstelle zur brennenden Lache

Bei größeren Entstehungsbränden mehrere Feuerlöscher gleichzeitig, nicht nacheinander einsetzen

Brandstelle nicht verlassen und auf Rückzün-dung achten, wenn die Situation es erlaubt

VVIIII.. BBeessoonnddeerree VVeerrhhaalltteennssrreeggeellnn Brandschutzordnung Teil B

Wenn die Situation es erlaubt, Strom abschalten. Jede ungewollte Entzündung von Stoffen - sei sie auch geringfügig – muss der Schulleitung unverzüglich gemeldet werden. Auf § 310 a StGB (Herbeiführen einer Brandgefahr) wird hingewiesen. Bei Aufräumarbeiten müssen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschützt werden (mindestens Handschuhe und Staubmasken). Falls Lehrkräfte, Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter, Schülerinnen, Schüler oder andere sich zur Zeit des Brandes im Schulgebäude befindlichen Personen gesundheitliche Be-schwerden (auch durch Rauch) haben, ist sofort ein Arzt aufzusuchen und die Schullei-tung zu informieren.

Page 11: Brandschutzordnung - Grundschule Marklohe

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Nach Freigabe durch die Feuerwehr bzw. Polizei ist auch zu klären, inwieweit durch Rauch, Ruß, Chemikalien bzw. Geruchsbelästigung eine Beeinträchtigung am Arbeits-platz vorliegt. Die Bergung von Sachwerten und Arbeitsmitteln darf erst nach Freigabe des Gefahrenbereichs durch Polizei bzw. Feuerwehr erfolgen.

Page 12: Brandschutzordnung - Grundschule Marklohe

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BBrraannddsscchhuuttzzoorrddnnuunngg TTeeiill CC nach DIN 14096

Inhaltsverzeichnis

I. Brandverhütung 11 II. Alarmplan 11 III. Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Tiere, Umwelt und Sachwerte 13 IV. Löschmaßnahmen 13 V. Vorbereitung für den Einsatz der Feuerwehr 13 VI. Nachsorge 14

II.. BBrraannddvveerrhhüüttuunngg Brandschutzordnung Teil C

Die Schulleitung trägt die Gesamtverantwortung aller in der Schule befindlicher Perso-nen und stellt sicher, dass die für Erste Hilfe, Brandschutz und Evakuierung erforderli-chen Einrichtungen und Ausstattungsgegenstände instand gehalten oder bei Bedarf geschaffen werden. Dies gilt besonders bei der Planung und Durchführung von Projekt-tagen, Feiern, Theateraufführungen usw. Hier sind die Bestimmungen der Nds. Ver-sammlungsstättenverordnung zu beachten. Die Schulleitung stellt die Aktualität und die Einhaltung der Brandschutzordnung sicher und sorgt gemeinsam mit dem Schulhausmeister für Sauberkeit und Ordnung hinsich-tlich der Brandverhütung. Alle Lehrkräfte und andere in der Schule Beschäftigten sind durch die Schulleitung jährlich über das Verhalten in Notfällen und bei Alarm zu unterweisen. Diese Unter-weisung ist zu dokumentieren 2. Innerhalb der ersten drei Wochen nach Schuljahresbeginn sind alle Schülerinnen und Schüler anhand der Brandschutzordnung und der Aushänge in den Klassenräu-men durch die Klassenlehrkraft über das Verhalten in Notfällen und bei Alarm zu un-terweisen. Dies ist im Klassenbuch zu dokumentieren. Maßnahmen zur Vorbeugung und zum richtigen Verhalten in Notfällen sind im Unterricht beispielsweise zur Vorberei-tung oder im Anschluss an die jährliche Notfallübung zu thematisieren. Die Schulleitung organisiert in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal pro Jahr Räumungsübungen3. Schülerinnen und Schüler dürfen bei der realistischen Unfalldarstellung im Rahmen einer Räumungsübung nicht mitwirken. Unangekündigte Räumungsübungen mit realistischer Unfalldarstellung dürfen nicht durchgeführt wer-den.

IIII.. AAllaarrmmppllaann Brandschutzordnung Teil C

Siehe Brandschutzordnung Teil B, Punkt VI. „Verhalten im Brandfall“ sowie Unterpunk-te a-d. In jedem Raum ist eine Kurzausgabe des Alarmplans mit Angabe des Fluchtweges und des Sammelplatzes auszuhängen (s. Brandschutzmerkblatt Nr. 7).

2 Siehe Anhang 1: „Erklärung“

3 Dokumentation dazu siehe Anhänge 3 und 4

Page 13: Brandschutzordnung - Grundschule Marklohe

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Grundschule Marklohe Standort Marklohe

Alarmplan

Verhalten im Notfall

Ruhe bewahren

Flucht- und Rettungswege:

1) Obergeschoss - Flur - Haupttreppe - Hauptausgang

2) Containerklasse - Flur – Hauptausgang Container 3) Klassenräume Fenster

Verhalten im Brandfall In Sicherheit bringen

Feueralarm: Abmarsch unter Leitung der Lehr- Sirene mit Ansage kraft zur Sammelstelle

Ruhe bewahren Sammelstelle: Buswendeschleife

Schultaschen usw. liegen lassen! An der Sammelstelle: Vollzähligkeit der Klasse überprüfen!

Sorge um behinderte Schüler!

Page 14: Brandschutzordnung - Grundschule Marklohe

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Grundschule Marklohe Standort Balge

Alarmplan

Verhalten im Notfall

Ruhe bewahren

Flucht- und Rettungswege:

1) Flur - Hauptausgang

2) Flur - Seitenausgang 3) Klassenräume Fenster

Verhalten im Brandfall In Sicherheit bringen

Feueralarm: Abmarsch unter Leitung der Lehr- Sirene mit Ansage kraft zur Sammelstelle

Ruhe bewahren Sammelstelle: Buswendeschleife

Schultaschen usw. liegen lassen! An der Sammelstelle: Vollzähligkeit der Klasse überprüfen!

Sorge um behinderte Schüler!

Page 15: Brandschutzordnung - Grundschule Marklohe

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IIIIII.. SSiicchheerrhheeiittssmmaaßßnnaahhmmeenn ffüürr PPeerrssoonneenn,, TTiieerree,, UUmmwweelltt uunndd SSaacchhwweerr--

ttee Brandschutzordnung Teil C Nach der Alarmauslösung sind folgende Maßnahmen durchzuführen:

• Sofortige UNTERBRECHUNG des Schulbetriebs • Räumung des Gebäudes durchführen (alle an der Schule Tätigen wirken dabei un-

terstützend mit) • Klassen zum Sammelpunkt führen, auf Vollzähligkeit überprüfen und Schülerinnen

und Schüler betreuen • auf verletzte, hilflose oder gefährdete Personen besonders achten • Meldung der Vollzähligkeit bzw. ggf. des Fehlens von Schülerinnen oder Schülern

an Schulleitung • Schulleitung teilt vermisste Personen unverzüglich der Einsatzleitung mit • Besondere technische Einrichtungen sind außer Betrieb zu setzen oder in einen

sicheren Betriebszustand zu bringen (spannungslos machen) • Jeder ist verpflichtet, im Rahmen seiner Möglichkeiten, Erste Hilfe zu leisten

IIVV.. LLöösscchhmmaaßßnnaahhmmeenn Brandschutzordnung Teil C

Unter Beachtung der eigenen Sicherheit sind nur bei kleineren Entstehungsbränden erste Löschversuche einzuleiten. Dabei muss der eigene Rückzugsweg bedacht wer-den und es darf weder sich selbst noch andere gefährdet werden. Feuerlöscher und andere Mittel zur Brandbekämpfung wie z. B. Löschdecken sind einzusetzen. Die Koordination der ersten Löschmaßnahmen erfolgt durch die Schulleitung.

VV.. VVoorrbbeerreeiittuunngg ffüürr ddeenn EEiinnssaattzz dd..FFeeuueerrwweehhrr Brandschutzordnung Teil C

Während der Betriebszeiten sorgt die Schulleitung dafür, dass die Zufahrten und Auf-stellflächen für Feuerwehr und Rettungsdienste stets freigehalten werden. Sie stellt auch sicher, dass ggf. Lotsen, Schlüssel und notwendige Informationen bereitstehen. Da der Hausmeister über gute Kenntnisse des Gebäudes und der Technik verfügt, soll-te er im Brandfall gemeinsam mit der Schulleitung der Feuerwehr beratend zur Verfü-gung stehen. Die Brandstelle und die nähere Umgebung ist freizumachen bzw. zu räumen. Beschäf-tigte, Schülerinnen und Schüler, Besucher und Schaulustige sind so weit von der Brandstelle und aus der näheren Umgebung zu entfernen, dass die Feuerwehrkräfte nicht behindert werden. Die Flächen für die Feuerwehr (nach DIN 14090) und die Ent-nahmestellen für die Löschwasserversorgung sind freizuhalten (Winterhalbjahr) oder zu räumen.

Page 16: Brandschutzordnung - Grundschule Marklohe

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VVII.. NNaacchhssoorrggee Brandschutzordnung Teil C

Nach Freigabe der Feuerwehr ist die Sicherung der Brandstelle durchzuführen. Das Wiederbetreten der Räume ist erst nach Freigabe durch die Feuerwehr bzw. durch die Schulleitung gestattet. Die Schulleitung sorgt dafür, dass nach einem Brand alle Brandschutzeinrichtungen wieder in Betrieb genommen werden, indem alle genutzten Geräte den zuständigen Stellen gemeldet werden, damit gebrauchte Feuerlöschtechnik wieder in den Aus-gangszustand gebracht wird. Dazu sind alle gebrauchten Feuerlöschgeräte (Feuerlö-scher) füllen zu lassen oder neu zu beschaffen. Erfahrungen aus Notfallübungen und aus realen Notfällen sind unter Mitwirkung der Beteiligten auszuwerten und als Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung zu dokumen-tieren.

Page 17: Brandschutzordnung - Grundschule Marklohe

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Anhang 1

Schulstr.9 31608 Marklohe Tel.: 05021-3874 [email protected] Fax: 05021-962260

II.. VVeerrppfflliicchhttuunngg Brandschutzordnung Stand: August 2011

Diese Brandschutzordnung ist eine Verpflichtung, die von dem gesamten Lehrpersonal, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einzuhalten ist. ____________________________ _____________________________ I.Höltke (Schulleiterin) (Beauftragte für Erste Hilfe und Brandschutz)

IIII.. EErrkklläärruunngg Brandschutzordnung Stand: August 2011

Vor- und Nachname: _________________________________________________ (Bitte in Druckschrift ausfüllen) Damit alle Menschen in unserer Schule sicher arbeiten und lernen können, werde ich alle Handlungen und Tätigkeiten vermeiden, die einen Brand auslösen können oder Schäden für Leib und Leben zur Folge haben. Die Brandschutzordnung habe ich gelesen und verstanden. Die Flucht- und Rettungswege sind mir bekannt. Die Standorte der Druckknopfmelder und des Hausalarms sind mir bekannt. Über die Standorte von Löscheinrichtungen habe ich mich informiert, deren Gebrauchsanweisungen habe ich zur Kenntnis genommen und verstanden. Datum: _______________ Unterschrift: _________________________

Page 18: Brandschutzordnung - Grundschule Marklohe

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Anhang 2

Schulstr.9 31608 Marklohe Tel.: 05021-3874 [email protected] Fax: 05021-962260

Dokumentation Unterweisung zum Gebrauch von Feuerlöschern (jährlich)

Wann? Wer? Evaluation?

Page 19: Brandschutzordnung - Grundschule Marklohe

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Anhang 3

Schulstr.9 31608 Marklohe Tel.: 05021-3874 [email protected] Fax: 05021-962260

Dokumentation Evakuierungsübung (jährlich nach Schuljahresbeginn)

Wann? Evaluation?

Page 20: Brandschutzordnung - Grundschule Marklohe

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Anhang 4

Dokumentation Evakuierungsübung - Protokoll

Schule: Grundschule Marklohe Anschrift: Schulleiter(in): Vertreter(in) Sicherheitsbeauftragte(r): Alarmprobe am: Um Uhr

Die Alarmprobe wurde angekündigt am: nicht angekündigt Anzahl der Schüler: Anzahl der Klassen Ergebnis der Alarmprobe: (Eigene Einträge sind möglich)

Ist die Brandschutzordnung Teil A im Eingangsbereich ausge-hängt?

Ja Nein

Ist die Brandschutzordnung Teil B in allen Unterrichtsräumen aus-gehängt?

Ja Nein

Unterscheidet sich das Alarmsignal deutlich von den täglichen Stundensignalen und ist es überall laut hörbar?

Ja Nein

Sind die Notausgänge und Fluchtwege jederzeit einwandfrei be-nutzbar?

Ja Nein

Kann die Alarmierung jederzeit von einen allgemeinzugänglichen Ort ausgelöst werden?

Ja Nein

Gibt es für jede Klasse einen Sammelplatz? Ja Nein

Sind die Sammelplätze außerhalb des Gefahrenbereiches? Ja Nein

Werden die Lehrkräfte regelmäßig über das richtige Verhalten bei Feueralarm informiert?

Ja Nein

Werden die Schüler regelmäßig über das richtige Verhalten bei Feueralarm informiert?

Ja Nein

Findet in den Klassen und in einer Dienstbesprechung eine „Manö-verkritik“ statt?

Ja Nein

Wurde die Überprüfung der Räume durchgeführt? Ja Nein

Ist die Feuerwehrzufahrt ohne Behinderungen benutzbar? Ja Nein

Wurde die Feuerwehr eingewiesen? Ja Nein

Wurde durch die Schulleitung die Vollzähligkeit der Schüler an die Feuerwehr mitgeteilt?

Ja Nein

Sind Feuerlöscher in ausreichender Zahl und gut sichtbar an leicht zugänglichen Stellen angebracht?

Ja Nein

Werden die Feuerlöscheinrichtungen regelmäßig und fristgerecht auf Funktionsfähigkeit geprüft?

Ja Nein

Gibt es Personen in der Schule, die in der Lage sind, die Feuer-löscheinrichtungen im Notfall sofort und fachgerecht zu bedienen?

Ja Nein

Ja Nein Sonstige Anmerkungen:

_____________________________________________________________________________

_________________________________________________________________________

Datum: ________ Unterschriften:________________________________________________ (Schulleiterin) (Sicherheitsbeauftragte(r)) (Feuerwehr)

Page 21: Brandschutzordnung - Grundschule Marklohe

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