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Brauchen wir einen Betriebsrat ? Welche Erfahrungen gibt es mit Betriebsrat? Fünf Stellungnahmen von Beschäftigten Was kann ein Betriebsrat eigentlich tun ? Fünf betriebliche Beispielfälle Wie würde ein Betriebsrat bei uns aussehen? Betriebsratsfähige Betriebe - Betriebsratsgröße Muss ich Angst haben, wenn ich mich für eine BR- Wahl einsetze? Der gesetzliche Schutz der Wahl Was müssen wir konkret tun, um eine Wahl einzuleiten? Wahldurchführung im vereinfachten Verfahren na klar !!!

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Brauchen wir einen Betriebsrat ?

Welche Erfahrungen gibt es mit Betriebsrat? Fünf Stellungnahmen von Beschäftigten

Was kann ein Betriebsrat eigentlich tun ? Fünf betriebliche Beispielfälle

Wie würde ein Betriebsrat bei uns aussehen? Betriebsratsfähige Betriebe - Betriebsratsgröße

Muss ich Angst haben, wenn ich mich für eine BR-Wahl einsetze? Der gesetzliche Schutz der Wahl

Was müssen wir konkret tun, um eine Wahl einzuleiten? Wahldurchführung im vereinfachten Verfahren

na klar !!!

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Was Beschäftigte über einen Betriebsrat sagen und denken

- Einige Beispiele -

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Februar 2002Betriebsrat ? Na Klar !Seite 3

Freie Meinungsäußerung

Eine 28-jährige Reisekauffrau: Ich habe früher direkt nach meiner Ausbildung in einem kleinen Reisebüro gearbeitet, in

dem wir 7 Personen waren, darunter auch der Eigentümer, der selbst mit gearbeitet hat.

Ich fand es merkwürdig, dass viele Dinge anders gehandhabt wurden, als ich es in der Ausbildung gelernt hatte. Meine Bemerkungen wurden aber immer abgeschmettert.

Die lukrativsten Kunden und Aufträge wurden immer von Eigentümer selber bearbeitet oder seiner Lieblings-Sachbearbeiterin gegeben.

Als ich nach drei Jahren mehr Gehalt verlangte, oder eine bessere Umsatzbeteiligung, wurde ich abgebügelt.

Ich bin dann zu einem anderen Reisebüro gegangen, das zu einer Unternehmensgruppe gehört, aber in der Filiale nur 5 Mitarbeiter hat. Hier gibt es einen Betriebsrat, der von allem MitarbeiterInnen und auch von der Firmenleitung anerkannt wird. Dort hat auch unsere Meinung ein Gewicht. Als neulich die EDV-Anlage umgestellt werden sollte, hat der BR vorher ein Klärungsgespräch und eine Einweisung durchgesetzt und dafür gesorgt, dass an jeden von uns ein Handbuch verteilt wird.

Dazu passt Betriebsbeispiel 1

Meinung A

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Februar 2002Betriebsrat ? Na Klar !Seite 4

Arbeitszeit gut geregelt

Ein 32-jähriger Mechaniker Ich bin seit 12 Jahren hier im Betrieb und für die Anlagenwartung zuständig. In dieser

Zeit ist hier ständig umgebaut und umgerüstet worden.

Früher war ich oft 12 oder 14 Stunden hier, um Arbeiten zu Ende zu bringen. Manchmal wurde ich auch am Wochenende zu Hause angerufen, wenn etwas nicht richtig lief.

Seit 8 Jahren gibt es hier einen Betriebsrat. Der hat sich für vernünftige Arbeitszeitregeln eingesetzt. Er hat einen Schichtplan ausgearbeitet und mit der Firmenleitung verhandelt. Dafür mussten ein paar Leute eingestellt werden.

Es musste auch ein Qualifizierungsplan entwickelt werden, damit wir uns nicht alle zu Spezialisten entwickeln, sondern an möglichst vielen Anlagen die Fehler erkennen können. Da war auch der Betriebsrat hinter her.

Ich habe zwar früher mit den Überstunden und Prozenten einiges mehr verdient als heute. Aber das war trotzdem Knochenarbeit, die Gesundheit ist mir heute wichtiger, und ein einigermaßen geregeltes Privatleben, ohne ständigen Schreck, wenn das Telefon klingelt.

Für die Nacht und für das Wochenende gibt es nun einen Bereitschaftsplan. Alle 4 Wochen bin ich dran, bekomme dafür ein Handy vom Betrieb und die Fahrtkosten erstattet, wenn ich raus muss.

Dazu passt Betriebsbeispiel 2

Meinung B

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Hilfe bei Altersteilzeit

Ein 58-jähriger Chemiefacharbeiter Ich habe seit 35 Jahren hier im Unternehmen im Schichtdienst gearbeitet. Den Betriebsrat

gab es zwar schon immer, aber als ich jung war, habe ich von dem eigentlich kaum etwas gemerkt oder merken wollen.

Unser Schichtplan stand immer schon monatelang fest, dass das alles mit vom Betriebsrat ausgehandelt war, habe ich erst später gemerkt.

Die jahrelange Arbeit rund um die Uhr macht sich für mich heute bemerkbar. Als ich von der Möglichkeit der Altersteilzeit gehört habe, bin ich in die Personalabteilung, um mich zu bewerben.

Dann gab es ein großes Hin und Her wegen der Geldberechnung, Zuschüsse und Rentenausfall. Vom Betriebsrat habe ich dann konkrete Unterstützung bekommen, mit Anrufen beim Arbeitsamt, Rentenversicherung usw.

Der Betriebsrat hat meine Entgeltberechnung überprüft, was wegen der Schicht- und Nachtzuschläge nicht einfach war. Dann hat es bei der Personalabteilung eine Neuberechung durchgedrückt, und ich stehe jetzt besser da. Und die Neubesetzung meiner Stelle hat der auch verlangt.

Wenn es den Betriebsrat nicht gäbe, müsste ich vielleicht jetzt immer noch weiter arbeiten. Mein Geld würde vielleicht nicht stimmen oder ich könnte Überraschungen erleben, wenn ich in Rente gehe.

Dazu passt Betriebsbeispiel 3

Meinung C

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Betriebsübergang auf Juniorchef

Ein 46-jährige Arbeiterin in einem Textilbetrieb: Ich arbeite mit Unterbrechungen seit 22 Jahren in der Firma, habe den Betrieb

unter der Leitung des Seniorchefs kennen gelernt, wie er von 20 auf 140 Leute gewachsen ist. Dennoch hat der sich um alles selber gekümmert.

Der kannte seine Leute, war gerecht, und den konnte man auch ansprechen, wenn man einen Wunsch hatte. Es gab zwar immer mal Hinweise von der Gewerkschaft und den Gedanken an Betriebsrat, aber es hat keiner richtig dahinter gestanden.

Vor vier Jahren hat der Juniorchef die Firma übernommen. Der Chef hatte ihn „überredet“, an die Uni geschickt und auch nach Amerika. Der liebt aber die Firma nicht und auch nicht die Leute.

Als erstes hat er die Verwaltung „schlanker“ gemacht, wie er selber sagte. Kurz danach haben einige Leute die Betriebsratswahl eingeleitet. Heute haben nur noch 80 Beschäftigte, aber einen Betriebsrat, der mit den Juniorchef öfters im Clinch liegt.

Wenn es den Betriebsrat nicht gäbe, wäre die Firma vielleicht schon ruiniert. Auf jeden Fall wäre das Verständnis von früher ganz weg. Keiner wüsste mehr, wo er oder sie dran ist. Mit dem Betriebsrat sind da die Leute, die dem Junior auf die Finger sehen, ihn auch mal zur Rede stellen können.

Dazu passt Betriebsbeispiel 4

Meinung D

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Bewältigung einer Unternehmenskrise

Eine 43-jährige Sekretärin aus dem Großhandel: Ich habe in der deutschen Tochterfirma eines amerikanischen

Handelshauses gearbeitet. Eines Morgens stellte sich ein uns unbekannter Anwalt als Konkursverwalter vor, der ab sofort die Geschäft übernommen hatte.

Wir hatten einen Betriebsrat. Der hat sich Entlassungslisten geben lassen und mit dem Konkursverwalter einen Sozialplan aufgestellt. Er hat Gespräche mit dem Arbeitsamt organisiert, uns wurden andere Arbeitsplätze und Weiterbildungen angeboten.

Als ein anderes Unternehmen unsere Firmenräume übernommen hat, konnte der Betriebsrat aushandeln, dass etwa die Hälfte von uns dort unterkommen konnte.

Ohne Betriebsrat hätte es damals keinen Ansprechpartner für den Konkursverwalter gegeben, wir als Beschäftigte wären ohne Informationen auseinandergelaufen und Jede/r hätte für sich allein herausfinden müssen, ob und wie es in Zukunft weiter gehen kann.

Dazu passt Betriebsbeispiel 5

Meinung E

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Was kann ein Betriebsrat

in einem Unternehmen

überhaupt beeinflussen?

- Einige Beispiele -

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„soziale„Angelegenheiten

Arbeits-, Umwelt- u.Gesundheitsschutz

Arbeitsplatzgestaltung

PersonelleAngelegenheitenu. Berufsbildung

WirtschaftlicheAngelegenheiten

§ 87 BetrVG

betriebliche Ordnungund Verhalten Arbeitszeit

Auszahlung von Entgelten

Urlaub

Kontrolle durchtechnische Anlagen Sozialeinrichtungen

Lohngestaltung

Verbesserungs-vorschläge

im Rahmen des Betriebsverfassungsgesetzes

§§ 89 - 91 BetrVGallgemeine Aufgabenim Umwelt- und Arbeitsschutz

Humanisierung der Arbeit

Gestaltung vonArbeitsplätzen, Arbeitsabläufen und der Arbeitsumgebung

§§ 92 - 98 BetrVGPersonalplanung

BeurteilungBerufsbildung

§§ 99-101 BetrVGEinstellungenEingruppierungenVersetzungenUmsetzungen

§ 102 BetrVGKündigungen

§§ 106 - 110 BetrVGWirtschaftsausschuss

§§ 111 - 113 BetrVG

BetriebsänderungInteressenausgleichSozialplan

B RDie Einflussfelder des Betriebsrates

Gruppenarbeit

Beschäftigungs-sicherung

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Grundgesetz, Länderverfassungen, EG-Recht

Arbeitsgesetze der Bundesrepublik

Öffentliche Verordnungen und Satzungen

Tarifverträge

Betriebsvereinbarungen

Arbeitsverträge

z.B. Grundrechte, Diskriminierungsverbote, internationale Arbeits- und Sozialabkommen

vom Gesetzgeber erlassen wie z.B. Arbeitszeitgesetz, Kündigungsschutzgesetz, BetrVG etc.

z.B. Unfallverhütungsvorschriften, Straßenverkehrsordnung

Verträge zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden bzw. Unternehmen

Verträge zwischen Betriebsrat (GesamtBR) und Arbeitgeber (§ 77 BetrVG)

vereinbart zwischen einzelnem AN und AG (schriftlich)

Einseitige Zusagen / Betriebliche Übung

Stufenaufbau des Arbeitsrechts

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und Betriebs- vereinbarungen

Tarifverträge

Verordnungen +Unfallverhütungs-

vorschriften

GesetzeMaßnahmen zu bean-tragen, die Betrieb und Belegschaft dienen

die Gleichstellung vonFrauen und Männern zu fördern

Anregungen von AN undder JAV entgegenzunehmen

Eingliederung von Schwer-behinderten etc. zu fördern

Wahl einer JAV vorzube-reiten und durchzuführen

Beschäftigung ältererAN zu fördern

Eingliederung auslän-discher AN zu fördern undBekämpfung von Rassismus

Der Betriebsrat hat darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden

§ 80 Abs. 1 Nr. 1

B R

durchgeführt werden

2.

Die allgemeinen BR Aufgaben

die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbs-tätigkeit zu fördern

2a.

2b.

3.

4.

5.

6.

7.

Beschäftigung sichern und zu fördern

8.

9.Arbeits- und Umweltschutzim Betrieb zu fördern

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Arbeitgeber und Betriebsrat sollen mindestens einmal im Monat zu einer Besprechung zusammentreten.

Sie haben über strittige Fragen mit dem ernsten Willen zur Einigung zu verhandeln und Vorschläge über die Beilegung von

Meinungsverschiedenheiten zu machen.

Regelmäßige Besprechungen

Arbeitgeber und Betriebsrat arbeiten unter der Beachtung der geltenden Tarifverträge

vertrauensvoll und im Zusammenwirken mit..... Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen zum Wohl der Arbeitnehmer und

des Betriebes zusammen.

nach dem Betriebsverfassungsgesetz

Grundsätze

BRAG

Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat

(§ 2 Abs. 1)

(§ 74 Abs. 1)

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Was in einem Betrieb passieren kann

und was mit einem Betriebsrat

vielleicht besser laufen könnte

- Einige Beispiele -

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Diskriminierung und Mobbing

Einer 22-jährigen Verkäuferin in einem Einzelhandelsunternehmen mit 24 MitarbeiterInnen ... werden spöttische Blicke und hämische Bemerkungen von

ihren älteren Kolleginnen nachgeworfen, weil sie sich ungewöhnlich kleidet.

wurde vom Filialleiter eine mündliche Abmahnung erteilt, weil sie im Sommer mit einem bauchfreien Top zur Arbeit erschien und sich ohne Genehmigung ein Tatoo auf dem Oberarm anfertigen ließ.

wurde ihr Antrag auf Erteilung von drei Tagen Urlaub wegen Wunsch der Teilnahme an der „Love Parade“ in Berlin vom Filialleiter mit der Begründung abgelehnt, dass „man so einen Quatsch ja nicht noch unterstützen könne“.

... könnte geholfen werden, wenn es einen Betriebsrat gäbe !

Beispiel 1

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Durch eine Betriebsvereinbarung kann der BR nähere Regeln zum Verhalten

der Arbeitnehmer im Betrieb festlegen§87 Abs. 1 Zif.1 BetrVG

Die freie Entfaltung der Persönlichkeit der Arbeitnehmer ist sicherzustellen. Das gilt z.B. bei der Wahl der Kleidung und bei der Gestaltung des Arbeitsumfeldes (z.B. Fotos). Eine Beschränkung kann es nur geben, wenn betriebliche Interessen vorrangig sind, Sicherheitsbestimmungen zu beachten sind oder eine Störung anderer Arbeitnehmer eintritt (z.B. Rauchen).

Freiheit der Meinungsäußerung und politische BetätigungPolitische Diskussionen sind im Betrieb erlaubt. Auch Kritik am AG ist erlaubt. Grenzen liegen da, wo eine Störung des Betriebsfriedens eintritt.

Welche Grundrechte gelten wie im Betrieb ?

B RBV

IGM

Schutz der Würde der AN sowie ihrer Privatsphäre

Der Betrieb muss die Vertraulichkeit im Umgang mit personenbezogenen Daten sicherstellen ---> Datenschutzgesetz

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Mitbestimmung des BR bei allen Fragen der Ordnung des Betriebes und des Verhaltens der Arbeitnehmer

§ 87 BetrVG Abs.1 Ziff. 1

Alle Anweisungen des Arbeitgebers, die die Ordnung des Betriebes und das Verhalten der Beschäftigten regeln sollen, sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich mit dem Betriebsrat vereinbart werden.

Ausnahme: Umsetzung von Sicherheits- und Hygienebestimmungen

z.B. Alkoholverbot Alkoholtest Rauchverbot Taschenkontrollen Radio hören Telefonbenutzung Parkplatzordnung Kleiderordnung Anwesenheitslisten Krankengespräche Firmenausweise etc.

z.B. Alkoholverbot Alkoholtest Rauchverbot Taschenkontrollen Radio hören Telefonbenutzung Parkplatzordnung Kleiderordnung Anwesenheitslisten Krankengespräche Firmenausweise etc.

STOP

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Anhörungsrecht des Arbeitnehmers

Der Arbeitnehmer hat das Recht, in betrieblichen Angelegenheiten, die seine Person betreffen ... gehört zu werden. Er ist berechtigt, zu Maßnahmen ... , die ihn betreffen, Stellung zu nehmen sowie Vorschläge für die Gestaltung des Arbeitsplatzes und des Arbeitsablaufs zu machen.

Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass ihm die Berechnung und Zusammensetzung seines Arbeitsentgelts erläutert und dass mit ihm die Beurteilung seiner Leistungen sowie die Möglichkeiten seiner beruflichen Entwicklung im Betrieb erörtert werden.

Er kann ein Mitglied des Betriebsrats hinzuziehen. Das ... hat über den Inhalt ... Stillschweigen zu bewahren ...

§ 82 BetrVG

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Beschwerderecht des Arbeitnehmers

Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, sich ... zu beschweren, wenn er sich ... benachteiligt oder ungerecht behandelt oder in sonstiger Weise beeinträchtigt fühlt. Er kann ein Mitglied des Betriebsrats zur Unterstützung oder Vermittlung hinzuziehen.

Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer über die Behandlung der Beschwerde zu bescheiden ... Wegen der Erhebung einer Beschwerde dürfen dem Arbeitnehmer keine Nachteile entstehen.

Der Betriebsrat hat Beschwerden ... entgegenzunehmen und ... beim Arbeitgeber auf Abhilfe hinzuwirken.

Bestehen ... Meinungsverschiedenheiten über die Berechtigung der Beschwerde, so kann der Betriebsrat die Einigungsstelle anrufen ...

§§ 84 / 85 BetrVG

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Bereitschaftsregelung für Fahrer

Einem 35-jährigen Versandmitarbeiter in einer Druckerei mit 28 MitarbeiterInnen wird häufig über die tägliche Arbeitszeit (7.00 bis 16.00)

hinaus zugemutet, in der Abendzeit bis 21.00 Uhr Auslieferungsfahrten durchzuführen,

wird kaum Mitsprache eingeräumt bei der Aufstellung des sog. „Bereitschaftsplans“, nach dem die abendlichen Auslieferungsfahrten auf mehrere MitarbeiterInnen verteilt werden sollen,

wird häufig erst kurzfristig mitgeteilt, dass sich der „Bereitschaftsplan“ geändert habe, weil jemand anderes ausgefallen sei,

wird eine Verwarnung erteilt, weil er sich an einem Abend weigert, eine Auslieferung zu übernehmen. Er geht statt dessen ins Krankenhaus, um seine dort wegen Kreislaufproblemen eingelieferte Mutter zu besuchen.

... könnte geholfen werden, wenn es einen Betriebsrat gäbe !

Beispiel 2

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Mitbestimmung des BR bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit

Der Betriebsrat kann einzuhaltende Spielregeln und die Klärung von Konflikten verbindlich regeln, z.B.

bei Gleitzeit Rahmenzeiten, Gleitspannen Kernzeiten, Plus- und Minusstunden Gleittage (Stunden / Tage / Wochen)

bei Jahresarbeitszeiten Arbeitszeitspannbreite Ausgleichsmodelle, Ampelkonto

bei variabler Teilzeit Mindestbeschäftigungsdauer Ankündigungsfrist

bei Schichtarbeit den Wechselrhythmus Ankündigungsfristen Freizeitregelungen

Der Betriebsrat kann einzuhaltende Spielregeln und die Klärung von Konflikten verbindlich regeln, z.B.

bei Gleitzeit Rahmenzeiten, Gleitspannen Kernzeiten, Plus- und Minusstunden Gleittage (Stunden / Tage / Wochen)

bei Jahresarbeitszeiten Arbeitszeitspannbreite Ausgleichsmodelle, Ampelkonto

bei variabler Teilzeit Mindestbeschäftigungsdauer Ankündigungsfrist

bei Schichtarbeit den Wechselrhythmus Ankündigungsfristen Freizeitregelungen

Die Mitbestimmung dient dem Gesundheitsschutz, der Sicherung der Arbeitszeitsouveränität und sie erfasst alle Formen variabler Arbeitszeit

• Beginn und Ende der • täglichen Arbeitszeit• einschließlich der Pausen• Lage und Dauer der

Pausen• sowie Verteilung der

Arbeitszeit • auf die Wochentage

§ 87 BetrVG Abs.1 Ziff. 2

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Mitbestimmung des BR bei Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit

Überstunden nur mit BR-Zustimmung gilt auch für freiwillige Überstunden und bei Teilzeitbeschäftigten MA

BV-Regelungen Überstunden Ankündigungsfristen Notfälle regeln (§ 14 Abs. 1 ArbZG) Bestimmung von Obergrenzen Belastungs- u. Flexibilitätszuschläge Ausgleich - Geld oder Freizeit

Kurzarbeit (statt Entlassungen) Abbau von Überstunden Ankündigungsfristen Arbeitsbereiche festlegen Stunden, Tage und Wochen definieren

Überstunden nur mit BR-Zustimmung gilt auch für freiwillige Überstunden und bei Teilzeitbeschäftigten MA

BV-Regelungen Überstunden Ankündigungsfristen Notfälle regeln (§ 14 Abs. 1 ArbZG) Bestimmung von Obergrenzen Belastungs- u. Flexibilitätszuschläge Ausgleich - Geld oder Freizeit

Kurzarbeit (statt Entlassungen) Abbau von Überstunden Ankündigungsfristen Arbeitsbereiche festlegen Stunden, Tage und Wochen definieren

Mitbestimmung gilt bei Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit

in der Abteilung

im Betrieb

am einzelnen Arbeitsplatz

Es muss sich um eine vorübergehende Verlängerung (Überstunden) oder Verkürzung der (Kurzarbeit) betriebsüblichen Arbeitszeiten handeln

1.

2.

3.

§ 87 BetrVG Abs.1 Ziff. 3

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Februar 2002Betriebsrat ? Na Klar !Seite 22

Mitbestimmung des BR bei der Urlaubsgestaltung

Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze

Betriebsferien Urlaubssperren Eintrag in Urlaubslisten Urlaubsaufteilung

Richtlinien für unbezahlten Urlaub für Sonderurlaub für Urlaubsgewährung

Aufstellung des Urlaubsplans Regelung der Urlaubsvertretung Planveränderungen

Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs auch

wenn AN u. AG sich nicht einigen auch für einzelne Arbeitnehmer

Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze

Betriebsferien Urlaubssperren Eintrag in Urlaubslisten Urlaubsaufteilung

Richtlinien für unbezahlten Urlaub für Sonderurlaub für Urlaubsgewährung

Aufstellung des Urlaubsplans Regelung der Urlaubsvertretung Planveränderungen

Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs auch

wenn AN u. AG sich nicht einigen auch für einzelne Arbeitnehmer

Die Mitbestimmung bezieht sich auf jede Form des Urlaubs und die Festlegung des Urlaubs in jedem Einzelfall

Jahresurlaub

Zusatzurlaub von Schwerbehinderten

bezahlte und unbezahlte Freistellung

§ 87 BetrVG Abs.1 Ziff. 5

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Gesundheit und Verdienst

Einer 43-jährigen Helferin in einer Apotheke mit 18 MitarbeiterInnen wird Arbeit in einem neu eingerichteten Lagerraum zugewiesen, der im

Keller einer Altbauvilla untergebracht ist, wo nur 1,90 m Raumhöhe und ganz kleine Fenster mit Tageslicht verfügbar sind,

wird die Bedienung einer Pack-, Sortier- und Ettikettieranlage für Medikamente zugewiesen, die erheblichen Lärm verursacht und mit einer undefinierbaren Klebeflüssigkeit gefüllt werden muss,

wird im Rahmen einer Teilzeitbeschäftigung ein Verdienst gewährt, das nach ihrem Eindruck geringer ist als branchenüblich und auch im Vergleich mit ihren Kolleginnen nicht nachvollziehbar wird,

wird eine Monatsabrechung des Gehalts vorgelegt, die für sie nicht nachvollziehbar ist. Unter anderem enthält sie keine Gegenüberstellung der geleisteten Stunden im laufenden Monat mit denen des Vormonats.

... könnte geholfen werden, wenn es einen Betriebsrat gäbe !

Beispiel 3

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Februar 2002Betriebsrat ? Na Klar !Seite 24

Arbeits- und GesundheitsschutzVerhütung von Berufskrankheiten

Mitbestimmungsaufgaben Verhütung von Arbeitsunfällen Verhütung von Berufskrankheiten Verhütung von

Gesundheitsgefahren Humanisierung der Arbeitswelt

ArbeitsräumeArbeitsplatzgestaltungArbeitsorganisation

Der BR muss zustimmen bei der Berufung bzw. Abberufung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit (§ 9 Abs. 3 ASiG) Er hat ein Initiativrecht bei der Erweiterung bzw. Beschränkung der Arbeitsaufgaben von Betriebsarzt und FASi

Mitbestimmungsaufgaben Verhütung von Arbeitsunfällen Verhütung von Berufskrankheiten Verhütung von

Gesundheitsgefahren Humanisierung der Arbeitswelt

ArbeitsräumeArbeitsplatzgestaltungArbeitsorganisation

Der BR muss zustimmen bei der Berufung bzw. Abberufung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit (§ 9 Abs. 3 ASiG) Er hat ein Initiativrecht bei der Erweiterung bzw. Beschränkung der Arbeitsaufgaben von Betriebsarzt und FASi

Zweck der Mitbestimmung ist eine effektive Umsetzung des gesetzlichen Arbeitsschutzes im Betrieb

Sie bezieht sich auf alle Maßnahmen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder der Unfallverhütung

Gesundheitsschutz umfasst technische Gefahren konkrete körperliche Probleme allgemeine medizinische Erkenntnisse mentale und psychische Belastungen

§ 87 BetrVG Abs.1 Ziff. 7

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Februar 2002Betriebsrat ? Na Klar !Seite 25

Mitbestimmung bei der betrieblichen Lohngestaltung und Festsetzung von Akkord- und Prämiensätzen

Mitbestimmung bei der Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen, Einführung und Anwendung neuer Verfahren der Entlohnung sowie deren Änderung

Lohn = alle Leistungen mit Entgeltcharakter

übertarifliche Zulagen (auch freiwillige)

Ergebnisbeteiligung

Prämien

sonstige Geld- und Sachleistungen

§ 87 BetrVG Abs.1 Ziff. 10 § 87 BetrVG Abs.1 Ziff. 11

Gestaltung aller aller Entgeltformen, bei denen eine unmittelbare Beziehung zwischen Leistung und Entgelt besteht

Geldakkord

Zeitakkord

Einzel- oder Gruppenakkord

andere leistungsbezogene

Entgelte wie Zulagen

Prämienlohn

Provisionen

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Arbeitsplatzsicherung beim Betriebsübergang

Einem 39-jährigen Programmierer beschäftigt in einem erfolgreichen Softwarehaus mit 24

MitarbeiterInnen, das vor 21 Jahren als GmbH von einem Programmierer selbst gegründet und aufgebaut wurde,

betreut seit 10 Jahren als Hauptverantwortlicher eine medizinische Software, die er selbst mit entwickelt hat, ein Kernprodukt des Hauses, für das es einen festen Kundenstamm und lukrative Wartungsverträge gibt,

droht nun die Entlassung, weil das Unternehmen vom Eigentümer (für einen zweistelligen Millionenbetrag) an einen großen Konzern verkauft wird, der ein Konkurrenzprodukt herstellt und seine Marktposition verbessern will

... könnte geholfen werden, wenn es einen Betriebsrat gäbe !

Beispiel 4

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Kündigung – nicht ohne den Betriebsrat

Abs. 1:Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung zu hören. Der Arbeitgeber hat ihm die Gründe für die Kündigung mitzuteilen. Eine ohne Anhörung des Betriebsrates ausgesprochene Kündigung ist unwirksam.

Abs. 2: Hat der Betriebsrat gegen eine ordentliche Kündigung Bedenken, so hat er diese unter Angabe der Gründe dem Arbeitgeber spätestens innerhalb einer Woche schriftlich mitzuteilen. Der Betriebsrat soll ... vor seiner Stellungnahme den betroffenen Arbeitnehmer hören.

Abs. 3:Der Betriebsrat kann der Kündigung widersprechen, wenn...

§ 102 BetrVG

B R

STOP

Anhörung istunverzichtbar !

Anhörungsfristeine Woche(drei Tage)

Anhörung des AN

Widerspruchsgründe für den BR stehenin § 102 BetrVG

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Februar 2002Betriebsrat ? Na Klar !Seite 28

Kündigung – nicht ohne den Betriebsrat

Abs. 4:Kündigt der Arbeitgeber, obwohl der Betriebsrat ... widersprochen hat, so hat er dem Arbeitnehmer ... eine Abschrift der Stellungnahme des Betriebsrats zuzuleiten.

Abs. 5:Hat der Betriebsrat einer ordentlichen Kündigung frist- und ordnungsgemäß widersprochen, und

hat der Arbeitnehmer ... (rechtzeitig) Kündigungsschutzklage ... erhoben

muss der Arbeitgeber auf Verlangen ... diesen nach Ablauf der Kündigungsfrist bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits bei unveränderten Arbeitsbedingungen weiterbeschäftigen.

§ 102 BetrVG

Gericht

SchriftlicheStellungnahme des BR

Widerspruchliegt vor

FristgerechteKlageerhebung

Anspruch aufWeiterbeschäftigung

Page 29: Brauchen wir einen Betriebsrat ? Welche Erfahrungen gibt es mit Betriebsrat?  Fünf Stellungnahmen von Beschäftigten Was kann ein Betriebsrat eigentlich

Februar 2002Betriebsrat ? Na Klar !Seite 29

Der Begriff einer Betriebsänderung

Der Unternehmer hat in Unternehmen

mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern den Betriebsrat

über geplante Betriebsänderungen,

die wesentliche Nachteile für die Belegschaft

oder erhebliche Teile der Belegschaft zur Folge haben können,

rechtzeitig und umfassend zu unterrichten

und die geplanten Betriebsänderungen mit dem Betriebsrat zu beraten.

Einführung neuerArbeitsmethoden u.Fertigungsverfahren

Zusammenschluss mit anderen oder Spaltung

von Betrieben

Änderungen vonBetriebsorganisation,des Betriebszwecks oder Betriebsanlagen

Verlegung des Betriebs (auch teilweise)

Einschränkungoder Stillegung(auch teilweise)

iB R

1

2

3

4

5

BetrVG § 111

Page 30: Brauchen wir einen Betriebsrat ? Welche Erfahrungen gibt es mit Betriebsrat?  Fünf Stellungnahmen von Beschäftigten Was kann ein Betriebsrat eigentlich

Februar 2002Betriebsrat ? Na Klar !Seite 30

Arbeitgeber-Pflichten beim

Betriebsübergang

Ein neuer Inhaber tritt mit Betriebsübernahme in alle bestehenden Rechte und Pflichten gegenüber den Arbeitnehmern ein

Eine durch den bisherigen Arbeitgeber oder den neuen Inhaber bewirkte Kündigung oder Auflösung des Arbeitsvertrags aus Anlass des Betriebsübergangs ist unwirksam

Die kündigungsrechtliche Stellung von Arbeitnehmern darf sich zwei Jahre nach einer Unternehmensumwandlung nicht verschlechtern

Der Arbeitgeber darf (speziell bei einer Betriebsspaltung) die Arbeitnehmer nicht willkürlich oder selektiv auf alte und neu gebildete Firmen zuordnen

Ein neuer Inhaber tritt mit Betriebsübernahme in alle bestehenden Rechte und Pflichten gegenüber den Arbeitnehmern ein

Eine durch den bisherigen Arbeitgeber oder den neuen Inhaber bewirkte Kündigung oder Auflösung des Arbeitsvertrags aus Anlass des Betriebsübergangs ist unwirksam

Die kündigungsrechtliche Stellung von Arbeitnehmern darf sich zwei Jahre nach einer Unternehmensumwandlung nicht verschlechtern

Der Arbeitgeber darf (speziell bei einer Betriebsspaltung) die Arbeitnehmer nicht willkürlich oder selektiv auf alte und neu gebildete Firmen zuordnen

Der Betriebsrat hat nach § 80 und § 111 BetrVG Anspruch auf Einsichtnahme in die Verträge, die den Betriebsübergang regeln

Bei der Eintragung im Handelsregister muss nachgewiesen werden, dass die AN-Vertreter informiert worden sind

In einem Interessenausgleich mit dem BR kann genau geregelt werden, unter welchen Bedingungen welche AN in den Nachfolgebetrieb übergehen.

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Februar 2002Betriebsrat ? Na Klar !Seite 31

Bewältigung einer Unternehmenskrise

Einem 48-jährigen Möbeltischler in einem Ladenbauunternehmen mit 68 MitarbeiterInnen ... dem wegen Finanzproblemen gekündigt wurde (weil das

Unternehmen sich bei einer Expansion übernommen hatte)

obwohl er selbst in einer erfolgreichen Filiale arbeitet, wo es noch unbearbeitete lukrative Aufträge gibt

obwohl er bereits seit über 20 Jahren dort tätig ist und zwei schulpflichtige Kinder hat

obwohl es noch jüngere MitarbeiterInnen gibt, die nach ihm angefangen haben

... könnte geholfen werden, wenn es einen Betriebsrat gäbe !

Beispiel 5

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Februar 2002Betriebsrat ? Na Klar !Seite 32

Der Wirtschaftsausschuss

Ein Informationsgremium

zur frühzeitigen Abklärung wirtschaftlicher Entwicklungen

zur rechtzeitigen Vorbereitung von anstehenden Entscheidungen

In Betrieben bzw. Unternehmen über 100 Beschäftigten muss der Betriebsrat oder GesamtBR einen Wirtschaftsausschuss einrichten

Siehe dazu §§ 106 und

107 BetrV

G

Der Wirtschaftsausschuss zählt zwischen drei und sieben Personen, die dem Unternehmen angehören müssen, darunter mindestens ein Betriebsratsmitglied

Der Wirtschaftsausschuss zählt zwischen drei und sieben Personen, die dem Unternehmen angehören müssen, darunter mindestens ein Betriebsratsmitglied

In Betrieben oder Unternehmen unter 100 AN kann der Betriebsrat sich um wirtschaftliche Informationen kümmern

In Betrieben oder Unternehmen unter 100 AN kann der Betriebsrat sich um wirtschaftliche Informationen kümmern

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Februar 2002Betriebsrat ? Na Klar !Seite 33

Ansprechpartner des WiA ist

der "Unternehmer", der die

wirtschaftlichen Prozesse

leitet und verantwortet.

Die Unterrichtung des WiA

erfolgt durch sachkundige

Erläuterungen zu vorher

festgelegten Themen unter

Vorlage von Unterlagen.

Pflichten des Unternehmers gegenüber dem Wirtschaftsausschuss

Pflichten nach §§ 106 und 108 BetrVGIn der Beratung mit dem Betriebsrat beantwortet der Unternehmer Fragen, hört sich die Meinungen und Stellungnahmen der WiA-Mitglieder an.

Er begründet seine Ansichten und Einschätzungen unter Hinweis auf Unterlagen näher.

Er kann bei Bedarf sachkundige Angestellte als Berichterstatter hinzuziehen z.B. Buchhalter, Finanzexperten, Vertriebsleiter.

In der Beratung mit dem Betriebsrat beantwortet der Unternehmer Fragen, hört sich die Meinungen und Stellungnahmen der WiA-Mitglieder an.

Er begründet seine Ansichten und Einschätzungen unter Hinweis auf Unterlagen näher.

Er kann bei Bedarf sachkundige Angestellte als Berichterstatter hinzuziehen z.B. Buchhalter, Finanzexperten, Vertriebsleiter.

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Der WirtschaftsausschussWelche Informationen kann er verlangen?

"Wirtschaftliche Angelegenheiten" im Sinne von § 106 BetrVG sind unter anderem:

Wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens rückwirkend und zukunftsbezogen: Planung

Analyse der Kostenstruktur

Produktions- und Absatzlage

Produktions- und Investitionsprogramm

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Februar 2002Betriebsrat ? Na Klar !Seite 35

Der WirtschaftsausschussWelche Informationen kann er verlangen?

"Wirtschaftliche Angelegenheiten" im Sinne von § 106 BetrVG sind unter anderem:

Rationalisierungsvorhaben

(Insbesondere: neue) Fabrikations- und Arbeitsmethoden

Einschränkung / Stillegung von Betrieben / Betriebsteilen

Verlegung von Betrieben oder Betriebsteilen

Zusammenschluss / Spaltung von Unternehmen / Betrieben

Änderung der Betriebsorganisation oder des Betriebszwecks

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Der WirtschaftsausschussWelche Informationen kann er verlangen?

"Wirtschaftliche Angelegenheiten" im Sinne von § 106 BetrVG sind unter anderem:

Sonstige Vorgänge oder Projekte, welche die Interessen der ArbeitnehmerInnen wesentlich berühren können, z.B. Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen

äußere Rahmenbedingungen des Geschäftsverlaufs

z.B. Finanz-, Steuer- und Umweltpolitik

auf Arbeitnehmer bezogene Statistiken:

Personalbestand und -kosten

Sozialaufwendungen

geleistete Arbeitsstunden

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Februar 2002Betriebsrat ? Na Klar !Seite 37

Was geschieht bei einer Insolvenz ?

Bei Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens tritt auf Beschluss des zuständigen Gerichts ein Vergleichs- oder Konkursverwalter in die Rolle des Arbeitgebers ein.

Der Betriebsrat als Belegschaftsorgan rückt im Rahmen eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens als Partner des Konkursverwalters in eine verantwortliche Rolle.

Viele Fragen, die im Rahmen eines Vergleichs oder einer Insolvenz zu regeln sind, sind Betriebsänderungen und können über einen Interessenausgleich und Sozialplan gestaltet werden.

Aber:

Der rechtliche Vorgang der Insolvenzabwicklung selbst bedeutet keine Betriebsänderung.

Die materiellen Gestaltungsmöglichkeiten des Sozialplans (u.a. Abfindungshöhe) sind im Insolvenzrecht eingeschränkt

Viele Fragen, die im Rahmen eines Vergleichs oder einer Insolvenz zu regeln sind, sind Betriebsänderungen und können über einen Interessenausgleich und Sozialplan gestaltet werden.

Aber:

Der rechtliche Vorgang der Insolvenzabwicklung selbst bedeutet keine Betriebsänderung.

Die materiellen Gestaltungsmöglichkeiten des Sozialplans (u.a. Abfindungshöhe) sind im Insolvenzrecht eingeschränkt

B R

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Welche Bedingungen gibt es, um einen Betriebsrat wählen zu können ?

Wie viele Mitglieder hat der Betriebsrat ?

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BR-Wahl – wann, wie ?

B R

Außerhalb des Wahlrhythmus ist zu wählen wenn...

Im Betrieb kein BR besteht

Gesamtzahl der BR Mitglieder unter die vorgeschriebene Zahl gefallen ist

die Belegschaftszahl stark gestiegen oder gesunken ist

der vorhandene BR zurücktritt

...

Regelmäßige BR-Wahlen

Alle 4 Jahre in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai

Nächste reguläre Wahlen

sind 2002 und 2006

1998 1999 2000

2001 2002 2003

§ 13 BetrVG§ 13 BetrVG

§ 21 BetrVG§ 21 BetrVG

BR-Wahl

Es kommt auf die Initiative der Arbeitnehmer an! (Keine gesetzliche Verpflichtung, einen BR zu bilden)

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Unternehmen X mit Betrieb A, B, C

Betrieb A

Betrieb BBetrieb C

Betrieb A = 1 BRBetrieb B = 1 BRBetrieb C = 1 BR

Unternehmen X = 1 GBR

Betriebe mit mindestens 5 ständig wahlberechtigten AN (davon müssen 3 wählbar sein) können einen BR wählen

Wichtiges Kennzeichen für Betriebe:es werden mitbestimmungspflichtige Entscheidungen getroffen mit sozialen, personellen und wirtschaftlichen Folgen für die Beschäftigten im Betrieb

Ein Betriebsrat wird dort gewählt, "wo gearbeitet wird", dieArbeitnehmer sollen ortsnah und effektiv vertreten werden

Betriebe sind "technisch-organisatorische" Einheiten

Unternehmen sind übergeordnete, wirtschaftliche Einheiten

Betriebsrat – gewählt für einen "Betrieb" § 1 BetrVG

Betrieb

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5 bis 20 wahlberechtigte AN = 1 BR 21 bis 50 wahlberechtigte AN = 3 BR51 wahlberechtigte bis 100 AN = 5 BR101 bis 200 AN = 7 BR- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -201 bis 400 AN = 9 BR401 bis 700 AN = 11 BR701 bis 1000 AN = 13 BR1001 bis 1500 AN = 15 BR1501 bis 2000 AN = 17 BR2001 bis 2500 AN = 19 BR.... = je +2

Zahl der Betriebsratsmitglieder § 9 BetrVG

B R

Entscheidend ist die Zahl der „in der Regel“ im Betrieb Beschäftigten

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Februar 2002Betriebsrat ? Na Klar !Seite 42

Wenn diese Voraussetzungen in

einem Betriebsteil nicht

vorliegen: Teilnahme an der BR-

Wahl im Hauptbetrieb !

Betrieb Ein eigenständiger Betriebsrat kann gewählt werden in Betriebsteilen mit mind. 5 AN, wenn dieser

Betriebsteil A

Betriebsteil B

Betriebsteil C

eigenständig durch Aufgabenbereich und

Organisation

räumlich weit entfernt vom Hauptbetrieb

(50-60 KM)

und / oder:

Betriebe, Betriebsteile, Kleinstbetriebe § 4 BetrVG

Betrieb

Auch wenn die Voraussetzungen vorliegen, können die AN formlos die Teilnahme an der

BR-Wahl im Hauptbetrieb beschließen. Mitteilung 10 Wochen vor Ende der Amtszeit

Der Betriebsrat im Hauptbetrieb kann die Abstimmung veranlassen !

Betrieb

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Februar 2002Betriebsrat ? Na Klar !Seite 43

Wer darf wählen ?

Wer darf gewählt werden ?

Wählbarkeit § 8 BetrVG alle Wahlberechtigten, die am

letzten Tag der Stimmabgabe mind. 6 Monate beschäftigt sind

und nicht wegen einer Vorstrafe keine öffentlichen Ämter besetzen dürfen

nicht wählbar: Leiharbeiter

Wahlberechtigung § 7 BetrVG alle Beschäftigten, die das 18.

Lebensjahr vollendet haben Leiharbeiter, die am Tag der

Wahl länger als 3 Monate beschäftigt werden

Der Wahlvorstand prüft... § 7 BetrVG

BR-Wahl

BR-Wahl

Passives Wahlrecht

Aktives Wahlrecht

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Februar 2002Betriebsrat ? Na Klar !Seite 44

„Auszubildende“ Berufsausbildung

Umschulung

Fort- und Weiterbildung

Praktikanten, Volontäre

Teilnehmende an berufsvorbereitenden Maßnahmen

Arbeitnehmer nach § 5 BetrVG Regulär Beschäftigte Befristet Beschäftigte Teilzeitbeschäftigte Außendienstler Telearbeiter Heimarbeiter Schüler, Werkstudenten ABM-Beschäftigte „Scheinselbständige“

Arbeitnehmereigenschaft und Wahlberechtigung

BR-Wahl

„Beurlaubte“ Arbeitnehmer Erkrankte ohne Lohnfortzahlung Mutterschutz Elternzeit Wehr- und Zivildienst Langzeiturlaub, Sabbatical

Wahlvorstand

Ungeklärte „Arbeitnehmer“ Beamte Zivildienstleistende Freiwilliges soziales Jahr (FSJ) Freiwilliges ökologisches Jahr Altersteilzeit (Freistellungsphase)

BR-Wahl

BR-Wahl

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Der Arbeitgeber muss alle Auskünfte geben beim vereinfachten 2-stufigen Wahlverfahren durch Aushändigung an die

Einladenden in einem versiegelten Umschlag

Wahlberechtigt und auch wählbar ist nur, wer am Tag der Wahl in

der Wählerliste steht !

Die Wählerlisten sind einsehbar - liegen öffentlich aus öffentlich allerdings ohne Geburtsdatum auch über ein EDV-Netzwerk oder Intranet – wenn Alle Zugriff haben

Familienname und Vorname Geburtsdatum Datum Betriebseintritt alphabetische Reihenfolge nach Geschlechtern getrennt mit aktiv wahlberechtigten Leih-AN

Die Wählerliste § 2 WO

i

i

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Der gesetzliche Schutz der Wahl

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Februar 2002Betriebsrat ? Na Klar !Seite 47

Zusammensetzung

mindestens 3 Mitglieder ungerade Zahl von Mitgliedern Frauen und Männer

(Sollvorschrift) BR ernennt den Vorsitzenden Benennung von

Ersatzmitgliedern

Bestellung Wahlvorstandnormales Verfahren

Bestellung durch BR 10 Wochen vor Ablauf der BR Amtszeit

falls 8 Wochen vorher noch nicht: Bestellung durch Gericht

auf Antrag von 3 wahlberechtigten AN oder einer im Betrieb vertretenen

Gewerkschaft oder: Bestellung durch den GBR

oder, falls GBR nicht vorhanden, durch den Konzernbetriebsrat

wenn kein BR besteht gilt § 17 BetrVG Bestellung durch den GBR falls nicht vorhanden: Bestellung durch KBR falls nicht vorhanden:

Wahl durch die Betriebsversammlung

Wahlvorstand

§ 16 BetrVG§ 16 BetrVG

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Februar 2002Betriebsrat ? Na Klar !Seite 48

wenn kein BR besteht:§ 17a Abs. 3 BetrVG

wenn kein GBR oder KBR vorhanden sind oder keine Bestellung erfolgt

Wahl durch Wahlversammlung

Bestellung durch BR § 17a BetrVG 4 Wochen vor Ablauf der BR-Amtszeit Wenn 3 Wochen davor nicht bestellt:

Bestellung durch Gericht

auf Antrag von 3 wahlberechtigten AN oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft

oder durch den Gesamtbetriebsrat

oder, falls GBR nicht vorhanden, durch den Konzernbetriebsrat

Zusammensetzung

3 Personen Frauen und Männer (Sollvorschrift) BR ernennt den Vorsitzenden Benennung von Ersatzmitgliedern

Bestellung Wahlvorstand – vereinfachtes Verfahren § 17a BetrVG

einstufigesWahlverfahren

einstufigesWahlverfahren

zweistufigesWahlverfahrenzweistufiges

Wahlverfahren

Wahlvorstand

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Februar 2002Betriebsrat ? Na Klar !Seite 49

Kündigungsschutz §§ 103 BetrVG u.

15 Abs. 3 - 5 KSchG

Wahlvorstand keine ordentliche Kündigung auch keine Änderungskündigung fristlose Kündigung nur mit BR-Zustimmung wirkt ab Bestellung des Wahlvorstands Nachwirkung 6 Monate nach der Wahl

WahlbewerberInnen keine ordentliche Kündigung außerordentliche Kündigung nur mit BR-

Zustimmung - vor der Wahl Arbeitsgericht kann Zustimmung ersetzen wirkt ab Aufstellung des Wahlvorschlags Nachwirkung 6 Monate nach der Wahl auch für

nachgerückte Ersatzmitglieder

Schutz der an der Wahl beteiligten Personen

Kündigungsschutz §§ 103 BetrVG u.

15 Abs. 3 - 5 KSchG

WahlbewerberInnen

AN, die die Wahl initiieren durch Einladung zur Wahlversammlung Antrag bei Gericht – 3 Antragsteller wird kein BR gewählt – 3 Monate keine ordentliche Kündigung

Wahlvorstand

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Februar 2002Betriebsrat ? Na Klar !Seite 50

Verbot der Wahlbehinderung

Verbot von Wahlplakaten keine Arbeitsbefreiung des

Wahlvorstands Vernichtung von

Wahlvorschlägen etc.

Verbot der Wahlbeeinflussung

Androhung von Nachteilen Gewährung von Vorteilen finanzielle Unterstützung

von Listen etc.

Folgen: kann zur Anfechtung

oder zur Nichtigkeit der

Wahl führen!

Gegenmaßnahmen:

Beschlussverfahren oder

Strafverfahren § 119 BetrVG

Schutz der Wahl § 119 BetrVG

Gericht

BR-Wahl

BR-Wahl

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Februar 2002Betriebsrat ? Na Klar !Seite 51

trägt der Arbeitgeber § 40 BetrVG

Sachkosten Sonstige Kosten

Seminar für Wahlvorstände

Rechtsanwaltskosten

Bezahlte Freistellungfür Wahlvorstände

Bezahlte Freistellung für Wahlhelfer

Büroräume

Büromaterial Aktenschrank Telefon Porto etc.

Fachliteratur

Stimmzettel Wahlurnen Wahlformulare

Entgelte bei Wahlgang Fahrtkosten

Anfechtungsverfahren

Kosten für die Briefwahl

Die Kosten der BR-Wahl

Wahlvorstand

Allgemeine Kosten

Wahl-urne

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Das vereinfachte Wahlverfahren

in Kleinbetrieben

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Stufe 2

Stufe 1

Eine Wochespäter

Das vereinfachte Wahlverfahren § 14a BetrVGin Kleinbetrieben bis 50 AN

Versammlung zur Wahl des Wahlvorstandes

Versammlung zur Wahl des Betriebsrates

Bei Bestellung des Wahlvorstands durch einen bestehenden

BR, KBR, GBR, ArbGentfällt Stufe 1

ZweistufigEinstufig

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Februar 2002Betriebsrat ? Na Klar !Seite 54

Stufe 2

Das vereinfachte Wahlverfahren § 14a BetrVG

Wahlversammlung Wahl des Betriebsrates

Spätestens eine Woche vor der Wahlversammlung

Bei Bestellung durchBR, KBR, GBR, ArbG

direkt Stufe 2

Nach der Bestellung ist die BR-Wahl unverzüglich einzuleiten

Wahl des BR im einstufigen Verfahren

Aufstellung der WählerlisteErlass des Wahlausschreibens

Bekanntgabe der Wahlvorschläge

BR-Wahl in geheimer und unmittelbarer Wahl in der Wahlversammlung

Bei Verhinderung muss die Möglichkeit zur schriftlichen Stimmabgabe bestehen

Wahlvorstand

in Kleinbetrieben bis 50 ANMöglich in Betrieben mit 51-100 AN nach Vereinbarung zwischen Wahlvorstand und Arbeitgeber

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Februar 2002Betriebsrat ? Na Klar !Seite 55

Stufe 2

Stufe 1

Eine Wochespäter

Das vereinfachte Wahlverfahren § 14a BetrVG

1. Wahlversammlung Wahl des Wahlvorstandes

2. Wahlversammlung Wahl des Betriebsrates

Bestellung des Wahlvorstands möglich bis eine Woche vor der entscheidenden Wahlversammlung (Stufe 2)

Bis zum Ende der Wahlversammlung für den Wahlvorstand können mündlich Wahlvorschläge gemacht werden

BR-Wahl in geheimer und unmittelbarer Wahl in der Wahlversammlung

Bei Verhinderung muss die Möglichkeit zur schriftlichen Stimmabgabe bestehen

in Kleinbetrieben bis 50 ANin Betrieben bis 100 AN möglich n.Vereinbarung zwischen Wahlvorstand und Arbeitgeber

zweistufiges Verfahren

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Februar 2002Betriebsrat ? Na Klar !Seite 56

Wahl eines Versammlungsleiters(mit relativer Stimmenmehrheit)

Wahlvorschläge für Wahlvorstand

Wahl des 3er Wahlvorstandes(öffentlich oder geheime Wahl)

Wahl Wahlvorstandsvorsitzende/r(beide Wahlen mit absoluter Mehrheit, alle anwesenden AN können abstimmen)

Erstellung der WählerlisteErstellung des Wahlausschreibens

Sammlung der Wahlvorschläge(bis zum Ende der Wahlversammlung sind auch mündliche Vorschläge möglich)

Stufe 1

Das vereinfachte Wahlverfahren § 14a BetrVGin Kleinbetrieben bis 50 AN

Wahlversammlung Wahl des Wahlvorstandes

Wahl des BR im zweistufigen Verfahren

Einladung zur Wahlversammlung durch 3 wahlberechtigte AN oder Gewerkschaft im Betrieb

7 Tage vor dem Tag der Versammlung

Wahlaus-schreiben

§ 28 WO

§ 29 WO

§ 30 WO

§ 33 WO

Wahl-vorschläge1) Name2) Name3) Name4) Name

Wahlvorstand

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Februar 2002Betriebsrat ? Na Klar !Seite 57

Das vereinfachte Wahlverfahren § 14a BetrVGin Kleinbetrieben bis 50 AN

Wahl des BR im zweistufigen Verfahren

Eine Wochespäter

Wahlversammlung Wahl des Betriebsrates

BR-Wahl in geheimer undunmittelbarer Wahl in derWahlversammlung

Bei Verhinderung muss dieMöglichkeit zur schriftlichenStimmabgabe (nach Antrag) bestehen

BR-Wahl

Betriebsrat

§ 35 WO

Nach Ablauf der Fristerfolgt die Auszählung

Wahl-vorschläge1) Name2) Name3) Name4) Name

Wahl-urne

Stufe 2

Wahlvorstand

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Februar 2002Betriebsrat ? Na Klar !Seite 58

Vereinfachtes Wahlverfahren

Datum des Erlasses Adresse des Wahlvorstandes Zahl der zu wählenden BR-Mitglieder Anteil der Geschlechter wo liegen die Wählerlisten und

Wahlordnung aus? wer hat Wahlrecht – aktiv / passiv Einsprüche gegen Wählerliste

3 Tage nach Erlass Tag ? Keine Schriftform notwendig bei

Vorschlägen in der Wahlversammlung

Das Wahlausschreiben § 31 WO

Wahlvorschläge (im zweistufigen Verfahren) bis zum Ende der Wahlversammlung

Bei Gewerkschaftsvorschlag durch zwei Beauftragte

Bindung von Stimmabgabe an Wahlvorschläge

Mindestzahl der Stützunterschriften

Aushang der Wahlvorschläge

Ort, Tag und Zeit der Wahlversammlung

Möglichkeit der nachträglichen Stimmabgabe – Antrag 3 Tage vor dem Tag der 2. Wahlversammlung

Ort, Tag u. Zeit der nachträglichen Stimmabgabe und öffentlichen Stimmauszählung

Erlass 1 Woche vor demersten Tag der Stimmabgabe

Wahlaus-schreiben

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Februar 2002Betriebsrat ? Na Klar !Seite 59

Einladung zur 1. Wahlversammlung

Durch 3 wahlberechtigte ANoder Gewerkschaft im BetriebArbeitgeber übergibt Umschlag Info Wählerliste

Durchführung Wahlversammlung 1

Wahl Versammlungsleiter Wahl der 3 Wahlvorstände Wahl des Wahlvorstandsvorsitzenden erstellt die Wählerliste legt die BR-Größe fest Verteilung der Mandate auf die Geschlechter Erstellung des Wahlausschreibens Kandidatenaufstellung u. Prüfung Einladung zur 2. Wahlversammlung

Bekanntgabe des Wahlausschreibens

A.

B.

C.

- 5- 3- 2

-1

-1

Wochen

BR-Wahl - was zu tun ist:

Wahlaus-schreiben

Wahl-vorschläge1) Name2) Name3) Name4) Name

zweistufigesWahlverfahrenzweistufiges

Wahlverfahren

der "Fahrplan" für den Wahlvorstand

D. Bekanntgabe der Wahlvorschläge

Wahlvorstand

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Februar 2002Betriebsrat ? Na Klar !Seite 60

Durchführung Wahlversammlung 2 (BR-Wahl) Bereitstellung der Stimmzettel und Wahlurnen Einbeziehung der Ergebnisse der

nachträglichen, schriftlichen Abstimmung

Das Wahlergebnis wird festgestellt Stimmauszählung, Anfertigung Wahlniederschrift Information und Bestätigung der Gewählten öffentliche Bekanntgabe der Wahlergebnisse Einladung zur konstituierenden Betriebsratssitzung

Die Wahl wird abgeschlossen der neue Betriebsrat konstituiert sich Ablauf der Frist für Wahlanfechtung verspätet eingegangene Briefe werden vernichtet Wahlvorstand übergibt Wahlunterlagen dem BR

E.

F.

G.

0

1

2

3

4

Wochen

BR-Wahl - was zu tun ist:

B R

zweistufigesWahlverfahrenzweistufiges

Wahlverfahren

Wahl-urne

Wahlvorstand