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Budget 2010 Einladung zur Gemeindeversammlung 1. Genehmigung des Versammlungsprotokolls vom 26. Juni 2009 2 Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes an 2.1 Mathavan geb. Vijayaratnam Geetha, 1972, mit den Kindern Mathavan Kobika, 1995; Mathavan Geerththika, 2001; und Mathavan Saruka, geb. 2005, alle sri-lankische Staatsan- gehörige, Ahornstrasse 1 2.2 Senjak Igor, 1997, kroatischer Staatsangehö- riger, Erlenstrasse 5 3. Krediterteilung über CHF 2‘098‘000 (Gemeindeanteil) für die Gestaltung des Strassenraumes der Badener- strasse im Bereich Knoten „Linde“ bis und mit Kno- ten Birmenstorferstrasse (inklusive Kreisel „Gemein- dehaus“), 1. Etappe, inklusive Projektgenehmigung 4. Reduktion der Abwasserbenützungsgebühren von CHF 1.50 auf neu CHF 1.00 pro m 3 Frischwasserver- brauch rückwirkend ab 1. Oktober 2009 5. Genehmigung des Austritts der Gemeinde Fislisbach aus dem Gemeindeverband Kreisschule Oberstufe Rohrdorferberg-Fislisbach per 31. Dezember 2009 und Zustimmung zum Vertrag mit dem Gemeindever- band Schule Mellingen-Wohlenschwil ab 1. Januar 2010 6. Genehmigung der neuen Leistungsvereinbarung mit dem Spitex-Verein Fislisbach-Birmenstorf 7. Genehmigung der Kreditabrechnung über die Belags- verstärkung der Ortsverbindungsstrasse ab der Birmenstorferstrasse in Richtung Mellingen 8. Genehmigung des Budget 2010, inklusive Festsetzung des Steuerfusses auf 102% 9. Verschiedenes Mehrzweckhalle Leematten Freitag, 20. November 2009 um 20.15 Uhr EINWOHNERGEMEINDE 1. Genehmigung des Versammlungsprotokolls vom 26. Juni 2009 2. Wahl von zwei Stimmenzählern für die Amtsperiode 2010/2013 3. Genehmigung des Budget 2010 4. Verschiedenes ORTSBüRGERGEMEINDE www.fislisbach.ch Mehrzweckhalle Leematten Freitag, 20. November 2009 um 19.30 Uhr Nach der Versammlung der Einwohnergemeinde wird den Anwesenden ein Apéro offeriert. Die Akten zu den Gemeindeversammlungen liegen vom 6. – 20. November 2009 während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf. Nutzen Sie die Aktenauflage oder beziehen Sie die Detailunterlagen ab unserer Homepage www.fislisbach.ch/aktuelles oder mit dem Bestell- talon von der Umschlagrückseite. TRAKTANDEN Gemeinde Fislisbach

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Budget 2010Einladung zur Gemeindeversammlung

1. GenehmigungdesVersammlungsprotokolls vom26.Juni20092 ZusicherungdesGemeindebürgerrechtesan 2.1 Mathavangeb.VijayaratnamGeetha,1972, mitdenKindernMathavanKobika,1995; MathavanGeerththika,2001;undMathavan Saruka,geb.2005,allesri-lankischeStaatsan- gehörige,Ahornstrasse1 2.2 SenjakIgor,1997,kroatischerStaatsangehö- riger,Erlenstrasse53. KrediterteilungüberCHF2‘098‘000(Gemeindeanteil) fürdieGestaltungdesStrassenraumesderBadener- strasseimBereichKnoten„Linde“bisundmitKno- tenBirmenstorferstrasse(inklusiveKreisel„Gemein- dehaus“),1.Etappe,inklusiveProjektgenehmigung4. ReduktionderAbwasserbenützungsgebührenvon CHF1.50aufneuCHF1.00prom3Frischwasserver- brauchrückwirkendab1.Oktober20095. GenehmigungdesAustrittsderGemeindeFislisbach ausdemGemeindeverbandKreisschuleOberstufe Rohrdorferberg-Fislisbachper31.Dezember2009 undZustimmungzumVertragmitdemGemeindever- bandSchuleMellingen-Wohlenschwilab1.Januar 20106. GenehmigungderneuenLeistungsvereinbarungmit demSpitex-VereinFislisbach-Birmenstorf7. GenehmigungderKreditabrechnungüberdieBelags- verstärkungderOrtsverbindungsstrasseabder BirmenstorferstrasseinRichtungMellingen8. GenehmigungdesBudget2010,inklusive FestsetzungdesSteuerfussesauf102%9. VerschiedenesMehrzweckhalle Leematten

Freitag, 20. November 2009 um 20.15 Uhr

EinwohnErgEmEindE

1. GenehmigungdesVersammlungsprotokollsvom 26.Juni20092. WahlvonzweiStimmenzählernfürdieAmtsperiode 2010/20133. GenehmigungdesBudget20104. Verschiedenes

ortsbürgErgEmEindE

www.fislisbach.ch

Mehrzweckhalle LeemattenFreitag, 20. November 2009 um 19.30 Uhr

NachderVersammlungderEinwohnergemeindewirddenAnwesendeneinApéroofferiert.DieAktenzudenGemeindeversammlungenliegenvom6.–20.November2009währenddenordentlichenBürostundeninderGemeindekanzleizurEinsichtnahmeauf.NutzenSiedieAktenauflageoderbeziehenSiedieDetailunterlagenabunsererHomepagewww.fislisbach.ch/aktuellesodermitdemBestell-talonvonderUmschlagrückseite.

trAKtAndEn

Gemeinde Fislisbach

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Einwohnergemeinde

TRAKTANDUM 1 GeNehMiGUNG Des VeRsAMMlUNGspRoToKolls VoM 26. JUNi 2009

KURZ + BÜNDiG

Zusicherung des Gemeinde- bürgerrechtes an:

Geetha Mathavan-Vijayaratnam und an deren Kinder Kobika, Geerththika, Saruka

Igor Senjak

TRAKTANDUM 2ZUsicheRUNG Des GeMeiNDeBÜRGeRRechTes

PROTOKOLLGENEHMIGUNG

Genehmigtwurden:-Versammlungsprotokollvom 21.11.2008-Rechenschaftsbericht2008-Jahresrechnung2008-6GesucheumZusicherungdes Gemeindebürgerrechtes-BeitrittderGemeindeMägenwil zumGemeindeverbandZSOReusstal- Rohrdorferberg-KrediterteilungfürdieSanierungder KanalisationundfürdenErsatzder WasserleitunginderBuchhaldenstrasse mitSanierungderStrasseinklusive KostenanteilandieErschliessungder neuenWohnzoneanderBuchhalden- strasse-KrediterteilungfürdieErstellungder KanalisationsleitungvonderOberrohr- dorfer-biszurEsprainstrasseinklusive KostenanteilandieErschliessungder neuenGewerbezone„Winkel“-KreditabrechnungüberdenErsatzder WasserleitunginderBirmenstorfer- strasseimBereichEich-bisMusterlee- strasse-KreditabrechnungüberdenAusbauund ErsatzderKanalisationundErsatzder WasserleitunginderBadenerstrasse

KURZ + BÜNDiG

Die Einwohnergemeindeversammlung vom 26. Juni 2009 hat sämtlichen Traktanden zugestimmt.

Die Finanzkommission hat das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 26. Juni 2009 geprüft und als in Ordnung befunden. Sie beantragt die Genehmigung des Protokolls.

Das Protokoll wird den Stimmberechtigten aus Kostengründen nicht zugestellt. Das Protokoll liegt vom 6. bis 20. November 2009 in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf.

AntragDieStimmbürgerschaftwirdgebeten,dasProtokollderEinwohnergemeindever-sammlungvom26.Juni2009zugenehmigen.

2/3

Beim Gemeinderat sind derzeit 72 Einbürgerungsgesuche pendent. Davon werden 2 Gesuche nachfolgend traktandiert und 20 Gesuche sind in Bearbei-tung. Die übrigen 50 Gesuche wurden vom Gemeinderat wegen Nichtbestehen der schriftlichen Einbürgerungsprüfung oder anderen Gründen zurückgestellt.

Gemäss § 11 Abs. 2 des kant. Bürgerrechtsgesetzes (KBüG) ist die Gemeinde-versammlung für die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an ausländische Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller zuständig. Der Gemeinderat hat die entsprechenden Erhebungen getroffen und die Einbürgerungsvoraussetzungen geprüft. Die Gesuchstellerin Geetha Mathavan-Vijayaratnam wurde über ihre Kenntnisse über die Schweiz, den Kanton Aargau und die Gemeinde Fislisbach schriftlich befragt. Beim schulpflichtigen Bewerber Igor Senjak wurde auf eine Befragung verzichtet, da die Staatskunde in der Schule vermittelt wird. Die poli-tischen Rechte und Pflichten sind den Bewerbern bekannt.Nach Auffassung des Gemeinderates erfüllen die Gesuchstellerin mit ihren Kindern und der Gesuchsteller die Voraussetzungen für die Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes. Dem Gemeinderat ist über die Einbürgerungswilligen nichts Negatives bekannt.

Nach der Zusicherung des Gemeindebürgerrechts durch die Gemeindeversamm-lung entscheidet die Einbürgerungskommission des Grossen Rates abschlies-send über die Einbürgerungen. Nachdem das Bundesgesetz über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts revidiert wurde, dürfen für das Verfahren nur noch kostendeckende Gebühren verrechnet werden, die vom Gemeinderat festzulegen sind.

Folgende Personen ersuchen um Zusicherung des Gemeindebürgerrechts von Fislisbach: 2.1 Mathavangeb.VijayaratnamGeetha, sri-lankische Staatsangehörige, geboren in Sri-Lanka am 7. November 1972, Köchin, mit den Kindern MathavanKobika, geboren in Baden am 19. Juni 1995; Mathavan Geerththika, geboren in Baden am 7. Dezember 2001; und Mathavan Saruka geboren in Baden am 6. Juni 2005, alle sri-lankische Staatsan- gehörige. Die Gesuchstellerin wohnt seit dem 23. Juli 1992 in der Schweiz und seit dem 31. Mai 1995 in Fislisbach an der Ahornstrasse 1.

2.2 SenjakIgor, kroatischer Staatsangehöriger, geboren in Baden am 4. November 1997, Schüler. Der Gesuchsteller lebt seit Geburt in Fislisbach. Er wohnt mit seinen Eltern an der Erlenstrasse 5 .

AntragDerGemeinderatbeantragtIhnen,denunterZiffer2.1und2.2genanntenPersonendieZusicherungdesGemeindebürgerrechtszuerteilen.

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k

TRAKTANDUM 3KReDiTeRTeilUNG ÜBeR chF 2‘098‘000 (GeMeiNDeANTeil) FÜR Die GesTAlTUNG Des sTRAsseNRAUMes DeR BADeNeR-sTRAsse iM BeReich KNoTeN „liNDe“ Bis UND MiT KNoTeN BiRMeNsToRFeRsTRAsse (iNKl. KReisel „GeMeiNDehAUs“), 1. eTAppe, iNKlUsiVe pRoJeKTGeNehMiGUNG

Die Massnahmen haben das Ziel, dass mit einer tieferen Geschwindigkeit auf der Badenerstrasse gefahren wird. Die mitt-lere gefahrene Geschwindigkeit liegt in diesem Bereich bereits heute unter 50 km/h. Eine Signalisation mit Tempo 30 ist auf kantonaler Ebene politisch nicht durchführbar (Badenerstrasse = Kantonsstrasse). Der Fussgängerstreifen beim Kreisel Linde/Chämi-Metzg wird wieder angebracht.

Vor dem Gemeindehaus ist bei der Einmündung der Birmenstorferstrasse ein Kreisel geplant. Die Rampe zur Personenun-terführung wird abgebrochen und der Aufgang zum Gemeindehaus aufgewertet. Als Ersatz für die abgebrochene Rampe der Personenunterführung wird ein Fussgängerstreifen angebracht.

Die Beleuchtung muss der neuen Gestaltung angepasst werden und zeigt den Fahrzeuglenkern den siedlungsorientierten Abschnitt der Badenerstrasse.

Die Bevölkerung wurde an einer öffentlichen Informationsveranstaltung am 26. April 2007 über das Vorgehen und mög-liche Massnahmen sowie am 16. September 2008 über das Betriebs- und Gestaltungskonzept informiert. Am 29. Oktober 2009 erfolgte eine Bevölkerungsinformation über das Bauprojekt.

BaukostenDer Gesamtrahmen der geplanten Massnahmen beträgt ca. 4.24 Mio. Franken. In diesen Kosten sind der neue Kreisel sowie die Vorplätze enthalten. Alleine für die Instandstellung des Belages und der Randabschlüsse, die auf jeden Fall saniert werden müssen, fallen bereits Kosten von ca. 2.9 Mio. Franken an.

Für den Kostenteiler gilt das Kantonsstrassendekret. Kanton/Gemeinde zahlen 49% respektive 51%. Die Privaten haben Anteile im Betrag von rund CHF 200‘000 zu übernehmen. Die Kosten für die Beleuchtung hat vollumfänglich die Gemeinde Fislisbach zu tragen.

Die Gesamtkosten (Preisbasis März 2009, inkl. MwSt.) setzen sich wie folgt zusammen:Bauarbeiten CHF 3‘280‘000 Nebenarbeiten, Signalisation, Markierung, Inselelemente CHF 160‘000Umgebung, Bepflanzung CHF 60‘000Honorare Kanton CHF 160‘000Honorare Ingenieurbüro CHF 500‘000Materialprüfungen CHF 10‘000Landerwerb, Geometer, Grundbuchkosten CHF 70‘000Gesamtkosten CHF 4‘240‘000

Gemeindeanteilzu Lasten Fislisbach gemäss Kantonsstrassendekret:Gesamtkosten, inkl. MwSt. CHF 4‘240‘000abzüglich Kostenanteile von Privaten CHF - 200‘000abzüglich Kostenanteil des Kantons (49%) CHF - 1‘979‘600

Kostenanteil der Gemeinde Fislisbach (51%) CHF 2‘060‘400zuzüglich Grabarbeiten für die Beleuchtung CHF + 37‘600TotalGemeindeanteil CHF 2‘098‘000

Die Kostengenauigkeit beträgt +/- 10%.

Ausführung/TermineNach der Kreditgenehmigung und der Projektfreigabe durch den Regierungsrat wird das entsprechende Projekt während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Nach der Behandlung allfälliger Einsprachen erfolgt nach der definitiven Projektgenehmi-gung durch den Regierungsrat der Baubeginn im Sommer/Herbst 2010. Die Bauarbeiten erfolgen in Etappen, so dass der Durchgangsverkehr auf den Kantonsstrassen nach Möglichkeit immer gewährleistet ist. Die Bauausführung ist nach der Submission mit dem beauftragten Unternehmer zu optimieren, um die Beeinträchtigung für die Anwohner und Geschäfte möglichst klein zu halten.

AusgangslageIm Zusammenhang mit den umfangreichen Werkleitungsarbeiten im Jahr 2006 sowie auf Grund des schlechten Zustandes des Belages und der Randabschlüsse nötigen Instandstellungsarbeiten an der Badenerstrasse, hat der Gemeinderat mit dem Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) – begleitet von einer breit abgestützten Arbeitsgruppe der Gemeinde Fislisbach – mögliche Massnahmen zur besseren Führung des Verkehrs auf der Durchgangsachse erarbeitet. Das Betriebs- und Gestaltungskonzept (BGK) zeigt auf, welche Verbesserungsmög-lichkeiten bestehen und vor der Belagserneuerung realisiert werden sollten.

Die zunehmende Verkehrsdichte beeinträchtigt die Wohn- und Lebensqualität der Anwohner und die Hauptverkehrsstrasse trennt das Dorf in zwei Hälften. Das Einmünden aus Quartierstrassen in die Hauptstrasse wird zu den Hauptver-kehrszeiten teilweise unmöglich. Die Lösungen, welche die Bedürfnisse sowohl des motorisierten Individualverkehrs/öffentlichen Verkehrs, der Zweiradfahrer und der Fussgänger zu berücksichtigen haben, sollen den Verkehr auf der täglich von 17‘000 Fahrzeugen (Tendenz weiter steigend) befahrenen Badenerstrasse verflüssigen. Das Queren und Einmünden soll verbessert und sicherer werden. Auf die Westumfahrung Fislisbach kann erst in einem Zeithorizont von 20 – 30 Jahren gehofft werden. Es sind deshalb in naher Zukunft Massnahmen auf der Badenerstrasse zu ergreifen.

Die geplanten Massnahmen werden den Strassenraum auf dieser Hauptverkehrs-achse durch Fislisbach nachhaltig prägen. Sie sind Teil des „Massnahmenplans Verkehr 2000“ der Gemeinde Fislisbach, der in drei Workshops mit Vertretern des Kantons und dem Verkehrsplaner erarbeitet worden ist.

Projekt1.Etappe:AbKreisel„Linde“bisundmitKnotenBirmenstorferstrasseIn der 1. Etappe wird der Strassenabschnitt vom Kreisel „Linde“ bis und mit Kno-ten Birmenstorferstrasse angegangen. Das Ingenieurbüro Scheidegger + Partner AG, Baden, ist vom BVU in Absprache mit dem Gemeinderat mit der Ausarbeitung des Detailprojekts betraut worden. Das Büro Metron AG, Brugg, begleitet die Planung.

Vom Kreisel „Linde“ bis zur Birmenstorferstrasse ist eine Mittelzone (Mehrzweck-streifen) mit einem eingefärbten Belag geplant. Mittelpfosten zum Schutz der Fussgänger werden vor allem bei den Fussgängerstreifen aufgestellt. Während der Pilotphase des Mehrzweckstreifens auf der Badenerstrasse sind mit diesem Konzept gute Erfahrungen gesammelt worden und soll deshalb beibehalten werden. Der Bereich Brunnenhof-Badenerstrasse-Zentrum Gugger wird optisch als Platz ausgestaltet und mit einem helleren Asphalt ausgeführt. Die Bushal-testellen erhalten eine behindertengerechte Buskante mit 16 cm Höhe und werden auf die Länge von zwei Bussen angepasst. Autos können wartende Busse gut überholen, Lastwagen können an wartenden Bussen nur mit vermindertem Tempo vorbeifahren. Die privaten Vorplätze sollen einheitlich gestaltet werden, wobei die Grundeigentümer - je nach dem erzielten Nutzen - einen Beitrag an die Kosten zu leisten haben.

KrediterteilungüberCHF2‘098‘000(Gemeindeanteil),zuzüglichallfälligeTeuerung,fürdieGestaltungdesStras-senraumesderBadenerstrassevomBereichKnoten„Linde“bisundmitKnotenBirmenstorferstrasse(inkl.Kreisel„Gemeindehaus“),1.Etappe,inkl.Projektgenehmigung

KURZ + BÜNDiG

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TRAKTANDUM 4ReDUKTioN DeR ABwAsseRBeNÜTZUNGsGeBÜhReN VoN chF 1.50 AUF NeU chF 1.00 pRo m3 FRischwAsseRVeRBRAUch RÜcKwiRKeND AB 1. oKToBeR 2009

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ReduktionderAbwasserbenützungsge-bührenvonCHF1.50aufneuCHF1.00prom3Frischwasserverbrauchrückwir-kendab1.Oktober2009

KURZ + BÜNDiGPlanausschnitt1:BereichBrunnenhof-ZentrumGugger

Planausschnitt2:BereichRestaurantRösslibisFirma„artofmetaldesign“

Planausschnitt3:KnotenBirmenstorferstrasse(Kreisel„Gemeindehaus“)

Das heute gültige Reglement zur Finanzierung von Erschliessungsanlagen ist am 1. Januar 2001 in Kraft getreten. Seither wurden die Benützungsgebühren unverändert auf dem gleichen Niveau belassen. Auf eine Gebührenanpassung auf Grund des Zürcher Wohnbaukostenindexes hat der Gemeinderat verzichtet.

Die Rechnung der Abwasserentsorgung konnte in den letzten Jahren jeweils mit einem Ertragsüberschuss abgeschlossen werden. Die jährlichen Betriebskosten sowie die anfallenden Investitionen in den nächsten Jahren ermöglichen gemäss Finanzplan eine Reduktion der Verbrauchsgebühren.

Der Gemeinderat will daher die Abwasserbenützungsgebühren von CHF 1.50 auf neu CHF 1.00 pro m3 Frischwasserverbrauch reduzieren. Auf diesem Preis wird die entsprechende MwSt. zusätzlich erhoben. Die Benützungsgebühren werden rückwirkend ab 1. Oktober 2009 nach dem neuen Ansatz in Rechnung gestellt.

Trotz dieser Gebührenreduktion dürfte die Rechnung der Abwasserentsorgung in den nächsten Jahren ausgeglichen gestaltet werden können. Die übrigen Be-stimmungen im Reglement zur Finanzierung von Erschliessungsanlagen bleiben unverändert.

AntragDerGemeinderatbeantragtIhnen,derReduktionderAbwasserbenützungsge-bührenvonCHF1.50aufneuCHF1.00prom3Frischwasserverbrauchrückwir-kendab1.Oktober2009zuzustimmen.

AntragDerGemeinderatbeantragtIhnen,dasvorliegendeProjektzugenehmigenunddennotwendigenKreditvonCHF2’098‘000(Gemeindeanteil),zuzüglichallfälligeTeuerung,zubewilligen.

Page 5: Budget 2010 Einladung zur Gemeindeversammlung · 2010-09-20 · Budget 2010 Einladung zur Gemeindeversammlung 1. Genehmigung des Versammlungsprotokolls vom 26. Juni 2009 2 Zusicherung

reduktion der Abwasserbenüt-zungsgebühren von CHF 1.50 auf neu CHF 1.00 pro m3 Frischwasser-verbrauch rückwirkend auf den 1. Oktober 2009

AusgangslageDie Gemeinden Bellikon, Fislisbach, Niederrohrdorf, Oberrohrdorf und Remetschwil bilden seit 1. August 2005 den Ge-meindeverband Kreisschule Oberstufe Rohrdorferberg-Fislisbach mit den Schulstandorten Fislisbach, Niederrohrdorf und Oberrohrdorf. Im Hinblick auf die kantonale Volksabstimmung zum „Bildungskleeblatt“ prüften die Gemeinden Bellikon, Niederrohrdorf, Oberrohrdorf und Remetschwil die Umsetzung einer „Schule Rohrdorf“ mit Schulstandorten in Nieder- und Oberrohrdorf. Die Gemeinde Fislisbach ihrerseits tätigte Abklärungen für eine Zusammenarbeit hinsichtlich der Führung ihrer Oberstu-fenabteilungen durch den Schulverband Schule Mellingen-Wohlenschwil (MeWo).Nachdem das Schulreformprojekt „Bildungskleeblatt“ vom Aargauer Stimmvolk im Mai 2009 abgelehnt wurde, ist das weitere Vorgehen hinsichtlich der „Schule Rohrdorf“ zurzeit noch offen, resp. sistiert. Die Gemeinde Fislisbach hingegen will die angelaufene Zusammenarbeit mit dem Schulverband Mellingen-Wohlenschwil fortführen, intensivieren und die Oberstufe Fislisbach per 1. Januar 2010 in die Schule MeWo überführen.

AustrittvonFislisbachper31.Dezember2009Der Gemeinderat Fislisbach hat in seinem Grundsatzentscheid vom 16. Juli 2007 die Absicht bekräftigt, für die Ober- stufe eine Zusammenarbeit mit dem Gemeindeverband Schule MeWo anzustreben. Die Gemeinderäte und die Schulpfle-gen der Verbandsgemeinden Bellikon, Niederrohrdorf, Oberrohrdorf und Remetschwil sowie die Kreisschulpflege Ober- stufe Rohrdorferberg-Fislisbach wurden im Herbst 2007 anlässlich einer Besprechung über den Stand der Abklärungen sowie den geplanten, kontinuierlichen Übergang in die neue Schulorganisation sowie über die Einbindung der Lehrper-sonen der Oberstufe Fislisbach im Bereich der Weiterbildung in den Schulverband MeWo informiert.Mit Zustimmung der Oberstufen-Kreisschulpflege Rohrdorferberg-Fislisbach wurden die Fislisbacher Oberstufenlehrper-sonen per 1. August 2009 auch operativ der Zentralen Schulleitung MeWo unterstellt. Die bisherige Zusammenarbeit hat sich bewährt. Mit Unterzeichnung der Vereinbarung über die Führung der Oberstufenabteilungen Fislisbach als Pilot-projekt vom 1. August 2009 bis 31. Dezember 2009 erfolgte ein Zwischenschritt für die Überführung und Integration der Fislisbacher Oberstufe in den Schulverband MeWo.Die Zusammenarbeit der Gemeinde Fislisbach mit der Schule MeWo erfolgt bereits seit Jahrzehnten im Bereich der Bezirksschule und ab August 2009 zusätzlich in Teilbereichen der Musikschule. Der Gemeinderat und die Schulpflege Fislisbach stellen nun den Antrag um vorzeitigen Austritt aus dem Gemeindeverband Kreisschule Oberstufe Rohrdorfer-berg-Fislisbach per 31. Dezember 2009. Die Abgeordneten des Verbandes haben diesen Antrag sowie die erforderliche Satzungsänderung an ihrer Versammlung vom 13. August 2009 einstimmig genehmigt. Dieser Beschluss unterliegt gemäss § 20 Abs. 2 lit. n) Gemeindegesetz der Bestätigung durch die Gemeindeversammlungen der Verbandsgemeinden.

GemeindevertragmitderSchuleMellingen-Wohlenschwilper1.Januar2010

VertragszweckDie Einwohnergemeinde Fislisbach schliesst gestützt auf § 56 Abs. 1 und § 57 des Schulgesetzes mit dem Gemeinde-verband Schule MeWo einen Vertrag über die Führung der Oberstufenabteilungen der Gemeinde Fislisbach ab. Um die Ressourcen (Organisation, Personal, Schulräume) optimal zu nutzen und weiterhin eine qualitativ hoch stehende Schule anzubieten, integriert die Gemeinde Fislisbach ihre Oberstufe ab dem 1. Januar 2010 in den Gemeindeverband Schule MeWo.

Vertragsumfang, Standorte, ZuweisungMit dem Gemeindevertrag verpflichtet sich die Gemeinde Fislisbach, alle ihre Oberstufenabteilungen (Real und Sek) strategisch, operativ und auch rechnungsmässig per 1. Januar 2010 dem Gemeindeverband Schule MeWo zu unterstellen. Sofern vom bestehenden Raumangebot möglich und ohne bauliche Veränderungen vornehmen zu müssen, können die Oberstufenabteilungen Fislisbach, im Sinne einer Übergangsregelung, bis spätestens Ende Schuljahr 2014/2015, zumin-dest teilweise, örtlich noch in der Gemeinde Fislisbach geführt werden. Spätestens ab dem Schuljahr 2015/2016 ist die Oberstufe Fislisbach (Sek und Real) vollständig, d.h. auch örtlich, dem Gemeindeverband Schule MeWo zuzuweisen. Der Gemeindeverband Schule MeWo verpflichtet sich, die dafür nötigen Anlagen und Einrichtungen zur Verfügung zu stellen.

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AustrittderGemeindeFislisbachausdemGemeinde-verbandKreisschuleOberstufeRohrdorferberg-Fislisbachper31.12.2009undZustimmungzumVertragmitdemGemeindeverbandSchuleMellingen-Wohlenschwilab01.01.2010

KURZ + BÜNDiG

TRAKTANDUM 5GeNehMiGUNG Des AUsTRiTTs DeR GeMeiNDe FislisBAch AUs DeM GeMeiNDeVeRBAND KReisschUle oBeRsTUFe RohRDoRFeRBeRG-FislisBAch peR 31. DeZeMBeR 2009 UND ZUsTiMMUNG ZUM VeRTRAG MiT DeM GeMeiNDeVeRBAND schUle MelliNGeN-wohleNschwil AB 1. JANUAR 2010

SchulraumplanungFislisbachIm Kanton Aargau wird nun das HarmoS-Konkordat (6 Jahre Primarschule / 3 Jahre Oberstufe) umgesetzt. Aufgrund der bekannten Rahmenbedingungen für die Volksschule hat der Gemeinderat dem Planungsbüro Kohli+Partner Kommunalplan AG, Wohlen, den Auftrag für die Schulplanung für die Primarschule und für die Oberstufe erteilt unter Berücksichtigung folgender Parameter und Szenarien:Gemeindeentwicklung/-wachstum der Gemeinde Fislisbach in den nächsten 5 Jahren bis zum Planungshorizont 2024/25;Gesetzliche Vorgaben des Kantons Aargau, die im Bildungswesen umgesetzt werden müssen oder in der Beratung sind (z.B. HarmoS, Tagesstrukturen, neue Lehrformen, Mittagstisch, Frühenglisch, etc.);Vollständige Ueberführung der Oberstufe Fislisbach (Real und Sek) in den Schulverband MeWo;Teilweise Ueberführung der Oberstufe Fislisbach (Real und Sek) in den Schulverband MeWo mit Satellit in Fislisbach;Verbleib im bisherigen Gemeindeverband Kreisschule Oberstufe Rohrdorferberg-Fislisbach mit allfällig notwendigem Schulhaus-bau.Das Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) hat im Schreiben vom 29. September 2009 die verschiedenen Szenarien zusätzlich auf gesetzliche, pädagogische und schulische Aspekte begutachtet. Das BKS weist darauf hin, dass es in der jetzigen Situation nicht ratsam ist, einen Oberstufenstandort zu planen, der unter HarmoS-Bedingungen (6/3) noch knapp 6 Abteilungen generieren kann.

Der umfassende Schulplanungsbericht des Planungsbüros Kohli+Partner Kommunalplan AG liegt vor und die eingesetzte Arbeits-gruppe kommt zu folgendem Schluss:Die gesamte sofortige Aussiedlung nach MeWo ist nicht zu verantworten, da zwischenzeitlich 3-4 Klassenzimmer in der Schulan-lage Leematten unbenutzt sind und in Mellingen nur eine beschränkte Anzahl Klassenzimmer zur Verfügung steht. Mittels gestaffelter Integration (z.B. die 1. Real- und 1. Sekschüler gehen in MeWo zur Schule) kann eine Schulhauserweiterung trotz des Wachstums der Primarschule mindestens bis ins 2013/14 verhindert werden. Frühestens im 2013/14 wäre die gesamte Oberstufe nach MeWo ausgelagert, wo angemessene Infrastrukturen zur Verfügung stehen. Diese Lösung wird daher favorisiert.Eine Aufteilung der Oberstufe zwischen Fislisbach und MeWo macht v.a. betrieblich keinen Sinn und bedingt rund 10 Mio. Franken teure Neubauten sowie jährliche Anlagenkostenanteile.Der Verbleib beim Gemeindeverband Kreisschule Oberstufe Rohrdorferberg-Fislisbach löst im 2010/11 und zwischen 2013/14 und 2024/25 gleich zwei Erweiterungsbauetappen für total ca. 12,5 Mio. Franken aus.

FinanzielleAuswirkungenPro Schüler/in fallen die Schulbetriebskosten (z.B. Schulmaterial), die Besoldungskosten (Lehrerbesoldung) und die Anlageko-sten (Gebäudekosten) an. Der Gemeindeverband Schule MeWo verrechnet der Gemeinde Fislisbach – solange die Oberstufen-schüler/innen die Oberstufe in Fislisbach besuchen – einzig die Schulbetriebskosten und die Besoldungsanteile. Für die 125 Fislisbacher Oberstufenschüler/innen sind im Jahr 2010 rund CHF 247‘000 an die Schule MeWo für die Schulbetriebskosten und Besoldungsanteile zu entrichten. Beim bisherigen Gemeindeverband Oberstufe Rohrdorferberg-Fislisbach hätte die Gemeinde Fislisbach gleich hohe Kosten zu bezahlen.

Die favorisierte gestaffelte Integration in MeWo ergibt bis 2013/14 jährliche Anlagekosten zwischen rund CHF 130‘000 und CHF 370‘000 und macht zwischen 2013/14 und 2024/25 den Bau von neuem Schulraum für lediglich ca. 5 Mio. Franken nötig. Daher ist diese Lösung auch in finanzieller Hinsicht für die Gemeinde Fislisbach am attraktivsten.

Laut Schulplanungsbericht sind die Räume der Schulanlage Leematten ab dem Schuljahr 2013/2014 durch die Primarschule voll belegt, ausgelöst u.a. durch das 6. Primarschuljahr (HarmoS). Ohne örtliche Integration der Oberstufe Fislisbach im Gemeinde-verband Schule MeWo müsste für die Primarschule Fislisbach auf das Schuljahr 2011/12 zusätzlicher Schulraum im Umfang von 8,3 Kosteneinheiten (Klassenzimmer, Nebenräume, Gruppenräume etc.) geschaffen werden. Die Baukosten dafür betragen 4,5 Mio Franken, zuzüglich die (kalkulatorischen) Landkosten, die Kosten für die Ausstattung, das Mobiliar, zusätzliche Personal-kosten (2. Abwart) sowie Material- und Gerätekosten.

Am 5. November 2009 erfolgte eine Bevölkerungsinformation über die künftige Zusammenarbeit mit dem Gemeindeverband Schule MeWo.

Sowohl der Schulplanungsbericht des Planungsbüros Kohli+Partner Kommunalplan AG als auch die Stellungnahme des BKS lie-gen während der Aktenauflage vom 6. - 20. November 2009 in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf.

AntragDerGemeinderatersuchtSie,denAustrittderGemeindeFislisbachausdemGemeindeverbandKreisschuleOberstufeRohrdorfer-berg-Fislisbachper31.Dezember2009zugenehmigenunddemVertragmitdemGemeindeverbandSchuleMellingen-Wohlen-schwilab1.Januar2010zuzustimmen.

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AusgangslageDie kantonale Gesundheitsgesetzgebung verpflichtet die Gemeinden das Angebot u.a. von Hilfe und Pflege zu Hause sicher zu stellen. Sie können das selber tun oder diese Aufgaben privaten Organisationen übertragen. In Fislisbach und Birmenstorf sind diese Aufgaben dem Spitex-Verein Fislisbach-Birmenstorf übertragen. Die Zusammenarbeit basiert auf einer Leistungsvereinbarung, welche von der Gemeindeversammlung am 14. Juni 2002 beschlossen wurde.

AnpassungsbedarfAm 1. Januar 2008 trat im Aargau das neue Pflegegesetz in Kraft. Zusammen mit der Pflegeverordnung und dem Spitex-Leitbild 2008 werden verbindliche Inhalte in Bezug auf das Leistungsangebot und die Qualitätssicherung definiert. Das Mindestangebot der Hilfe und Pflege zu Hause ist neu festgelegt. Darin sind auch die spezialisierten Pflegeangebote der Kinderspitex und der ambulanten Onkologiepflege enthalten.Die bestehende Leistungsvereinbarung mit dem Spitex-Verein Fislisbach-Birmenstorf ist überholt. Nachdem die erwei-terten Leistungen in der Übergangszeit ausserhalb des Leistungsauftrages oder aufgrund provisorischer Abmachungen erbracht wurden, ist die Zusammenarbeit nun formell zu aktualisieren.

InhaltderneuenVereinbarungDie neue Leistungsvereinbarung trägt den Gesetzesänderungen Rechnung und schafft gleichzeitig Klarheit bei den Zustän-digkeiten. Die Stellung des Spitex-Vereins als Ansprechpartner für die Klientinnen und Klienten sowie weiteren Leistungs-erbringern in sämtlichen Belangen der Hilfe und Pflege zu Hause wird gestärkt. Der Spitex-Verein schliesst neu Verein-barungen ab mit den Anbietern von spezialisierten Dienstleistungen (Kinderspitex, ambulante Onkologie, Pro Senectute usw.). Die Drittanbieter erbringen ihre Leistungen weiterhin wie bisher, allerdings aufgrund einer klaren Leistungsverein-barung, die mit dem Spitex-Verein Fislisbach-Birmenstorf abgeschlossen wird. Für die Klientinnen und Klienten ändert sich nichts.

FinanzierungMit dem Inkrafttreten des neuen Finanz- und Lastenausgleichs zwischen Bund und Kantonen subventioniert der Bund die Spitex seit 2008 nicht mehr. Seither ist es alleinige Aufgabe der Gemeinden, das Angebot der Hilfe und Pflege zu Hause sicherzustellen und finanziell zu unterstützen. Den Klientinnen und Klienten sind tragbare Ansätze zu verrechnen, da gemäss Pflegegesetz das Angebot so auszugestalten ist, dass damit stationäre Strukturen (Langzeitinstitutionen und Spitäler) entlastet werden. Konkret ist damit zu rechnen, dass die Kosten für die Spitex in den kommenden Jahren weiter steigen werden: Einerseits infolge der demografischen Entwicklung (Überalterung der Bevölkerung, welche vermehrt Hilfe und Pflege zu Hause beanspruchen wird) und andererseits zunehmend auch, wenn nach einem kürzeren Spitalaufenthalt für eine gewisse Zeit Bedarf an Spitex-Leistungen besteht. Die Erhöhung der Leistungen bei der Spitex soll die stetig stei-genden Kosten der stationären Versorgung (Spitäler und Heime) bremsen, was sich gesamtheitlich betrachtet positiv auf die anhaltende Kostensteigerung im Gesundheitswesen auswirken wird.In der Leistungsvereinbarung verpflichten sich Fislisbach und Birmenstorf, wie schon gemäss geltender Vereinbarung, die ungedeckten Kosten aus der Betriebsrechnung im Verhältnis der Einwohnerzahlen der beiden Gemeinden zu übernehmen.Die Einführung eines Benchmarkings erlaubt eine Überprüfung der Wirtschaftlichkeit. Dies ist allerdings nur möglich, wenn in den Spitex-Organisationen, welche miteinander verglichen werden, dieselben Rahmenbedingungen bestehen. Die Vorgaben sollen daher im ganzen Kanton gemäss der vorliegenden Leistungsvereinbarung vereinheitlicht werden.

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NeueLeistungsvereinbarungmitdemSpitex-VereinFislisbach-Birmenstorf

KreditabrechnungimBetragvonCHF159‘945.85überdieBelagsverstär-kungderOrtsverbindungsstrasseabderBirmenstorferstrasseinRichtungMellingenmiteinerKreditunterschreitungvonCHF54.15

KURZ + BÜNDiGTRAKTANDUM 6GeNehMiGUNG DeR NeUeN leisTUNGsVeReiNBARUNG MiT DeM spiTeX-VeReiN FislisBAch- BiRMeNsToRF

TRAKTANDUM 7GeNehMiGUNG DeR KReDiTABRechNUNG ÜBeR Die BelAGsVeR- sTäRKUNG DeR oRTsVeRBiNDUNGssTRAsse AB DeR BiRMeNs- ToRFeRsTRAsse iN RichTUNG MelliNGeN

Für die Belagsverstärkung der Ortsverbindungsstrasse ab der Birmenstorferstrasse in Richtung Mellingen bewilligte die Gemeindeversammlung vom 24. November 2006 einen Kredit von CHF 160‘000.

Die Bauarbeiten wurden im Juni 2009 zusammen mit dem Deckbelagseinbau des Kan-tons an der Strasse nach Rütihof ausgeführt und konnten im Rahmen des bewilligten Kredites abgeschlossen werden.

Die vorliegende Kreditabrechnung schliesst mit Bruttokosten von CHF 159‘945.85, d.h. mit einer Kreditunterschreitung von CHF 54.15 ab.

AntragDer Gemeinderat beantragt Ihnen, der Kreditabrechnung im Betrag von CHF 159‘945.85 zuzustimmen.

ZusammenfassungDer Spitex-Verband Aargau empfiehlt den Gemeinden im Aargau diese Lei-stungsvereinbarungen abzuschliessen. Er unterstützt die Spitex-Organisationen in der Umsetzung, indem er mit Santésuisse (Konkordat der Krankenkassen) sowie den im Aargau tätigen Anbietern von spezialisierten Leistungen (Kinder-spitex, ambulante Onkologiepflege usw.) Rahmenverträge abgeschlossen hat bzw. über den Abschluss in Verhandlung steht.

Die Vorlage der Leistungsvereinbarung wurde vom Planungsverband Baden Regio (Gemeinden Region Baden-Wettingen) im Auftrag der Gemeinden von einem Fachgremium unter Mitwirkung von Spitex-Verband sowie Departe-ment Gesundheit und Soziales des Kantons Aargau erarbeitet. Die Vereinbarung steht in Zusammenhang mit konkreten Strategien, welche die Spitex-Organi-sationen der Gemeinden langfristig stärken und die Zusammenarbeit fördern sollen. Vorhandenes Wissen soll ausgetauscht und bestehende Synergien sollen genutzt werden. Bei sämtlichen Massnahmen stehen die Gewährleistung einer guten Qualität und die Optimierung von Kosten im Vordergrund. Der Spitex-Ver-ein Fislisbach-Birmenstorf wird mit dem Abschluss der Leistungsvereinbarung zur Kooperation und Koordination verpflichtet. Die Leistungsvereinbarung mit Anhängen (Leistungsangebot, Finanzierung, Benchmarking) können bei der Gemeindekanzlei eingesehen, mit dem Talon bestellt oder auf www.fislisbach/aktuelles heruntergeladen werden.

Antrag:DerGemeinderatbeantragtIhnen,dieneueLeistungsvereinbarungmitdemSpitex-VereinFislisbach-Birmenstorfzugenehmigen.

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ERFOLGSRECHNUNGAllgemeineVerwaltungIm Gemeindehaus werden die Gemeindekanzlei, das Büro des Gemeindeam-manns und die Bauverwaltung mit neuen Büromöbeln ausgerüstet. Die über 25 Jahre alten Büromöbel werden ersetzt. Es wird darauf geachtet, dass die heute geltenden ergonomischen Arbeitsplatzanforderungen (Sitz-/Stehpulte) mit dem neuen Mobiliar erfüllt werden.

ÖffentlicheOrdnungundSicherheit,VerteidigungDer Betriebsbeitrag an die Regionalpolizei Rohrdorferberg-Reusstal in Nie-derrohrdorf beträgt CHF 130’000. Das Betreibungsamt Fislisbach wird durch das Betreibungsamt Niederrohrdorf geführt und soll im nächsten Jahr einen Ertrag von rund CHF 10‘000 abwerfen. Für das in Mellingen regional geführte Zivilstandsamt werden uns pro Jahr rund CHF 50‘600 in Rechnung gestellt. Die regionale Amtsvormundschaft für die Gemeinden Remetschwil, Wohlenschwil, Niederrohrdorf und Fislisbach wird durch die Amtsvormundschaft/Sozialdienst Fislisbach geführt. Die Arbeitspensen der Amtsvormundschaft werden infolge Überlastung temporär aufgestockt.Die Feuerwehr Fislisbach muss ein neues Zugfahrzeug anstelle des Mercedes-Puch anschaffen, die Aargauische Gebäudeversicherung bezahlt eine Subven-tion von 30% oder CHF 24‘000 für diese Ersatzbeschaffung. Die Besoldung des Feuerwehrkommandanten und Vizekommandanten werden 2010 leicht ange-passt. Ebenfalls wird der Feuerwehrsold der Mannschaft von bisher CHF 45 auf neu CHF 50 und der Sold der Chargierten von bisher CHF 55 auf CHF 60 erhöht. Der Gemeindebeitrag an den „Gemeindeverband Kleinregionale Schiessanlage Mühlescheer“ beträgt im kommenden Jahr CHF 18’600. Darin ist eine Rück-stellung für die Sanierung des Kugelfanges enthalten, mit welcher demnächst begonnen wird.

BildungKindergarten, Unter- und Mittelstufe: Ab Schuljahr 2009/2010 wird eine 6. Kindergartenabeilung im Kindergarten Moosäcker geführt. Pro Kindergartenab-teilung fallen rund CHF 3‘500 Betriebskosten pro Jahr an. Mit dem Ausbau der Blockzeiten an der Schule Fislisbach entstehen zusätzliche Kosten für die Betreuung der Kinder. Diese Betreuung ist für die Eltern kostenlos. Das Angebot wird rege genutzt. Pro Primarabteilung wird ein 3. Computer beschafft. Das neue Mathematiklehrmittel verlangt für das „Blitzrechnen“ den Computer. An der Primarschule wird vermehrt individuell unterrichtet. Für diese Unter-richtsform wird das Klassenzimmer nicht verlassen. Die Dienstleistungen für die Schulsozialarbeit werden bedarfsweise extern eingekauft.

Oberstufe: Bei der Oberstufe wird der gemeinderätliche Antrag zum Austritt aus dem Gemeindeverband der regionalen Oberstufe Rohrdorferberg-Fislisbach und gleichzeitigen Eintritt in den Schulverband Mellingen-Wohlenschwil abgebil-det. Die Neuorganisation der Oberstufe (125 Oberstufenschüler) und die neue Zusammenarbeit mit der Schule Mellingen-Wohlenschwil verursachen für das Budget 2010 netto keine Mehrkosten. 102 Schüler (88 im Vorjahr) besuchen die Bezirksschulen (39 in Baden und 63 in Mellingen). Das Schulgeld beträgt in Ba-den CHF 5‘790 und in Mellingen CHF 5‘387 pro Schüler und Schuljahr. Zusätzlich werden die Lehrerbesoldungsanteile von CHF 223’000 oder rund CHF 2’190 pro Schüler in Rechnung gestellt. Somit beträgt das Schulgeld pro Bezirksschüler rund CHF 7‘600.

Die Elternbeiträge für die Musikschule bleiben nach wie vor unverändert. Das Reglement und der Kostenteiler (Elternbeitrag 60% und Gemeindebeitrag 40%) der Musikschule werden im kommenden Jahr überprüft, da der im Reglement vorgesehene Kostenteiler nicht mehr eingehalten werden kann.

KURZ + BÜNDiGTRAKTANDUM 8GeNehMiGUNG Des BUDGeT 2010, iNKlUsiVe FesTseTZUNG Des sTeUeRFUsses AUF 102%

eRläUTeRUNGeN ZUM BUDGeT 2010

ERFOLGSRECHNUNGZUSammENZUG

BUDGET 2010

Aufwand Ertrag

RECHNUNG 2008

Aufwand Ertrag

TOTaL 16‘323‘900 16‘323‘900 15‘765‘106.69 15‘765‘106.69

aLLGEmEINE VERWaLTUNGNettoaufwand

2‘464‘300 288‘9002‘175‘400

2‘250‘820.92 256‘653.291‘994‘167.63

ÖFFENTLICHE ORDNUNG UND SICHERHEIT, VERTEIDIGUNGNettoaufwand

1‘089‘700 487‘900 601‘800

909‘645.98 452‘017.03 457‘628.95

BILDUNGNettoaufwand

4‘365‘900 381‘1003‘984‘800

4‘383‘663.65 945‘728.353‘437‘935.30

KULTUR, SPORT, FREIZEIT UND KIRCHENettoaufwand

371‘500 17‘500 354‘000

336‘976.95 18‘761.85318‘215.10

GESUNDHEITNettoaufwand

928‘400 0928‘400

969‘965.05 0.00969‘965.05

SOZIaLE SICHERHEITNettoaufwand

2‘958‘000 813‘900 2‘144‘100

1‘905‘077.60 847‘634.081‘057‘443.52

VERKEHRNettoaufwand

998‘300 48‘200950‘100

876‘979.30 23‘357.50853‘621.80

UmWELTSCHUTZ UND RaUmORDNUNGNettoaufwand

1‘567‘200 1‘418‘600148‘600

1‘550‘875.15 1‘455‘644.6095‘230.55

VOLKSWIRTSCHaFTNettoaufwand

31‘900 11‘10020‘800

49‘991.33 15‘211.4534‘779.88

FINaNZEN UND STEUERNNettoertrag

1‘548‘700 11‘308‘000

12‘856‘700 2‘531‘110.769‘218‘987.78

11‘750‘098.54

INVESTITIONSRECHNUNGZUSammENZUG

BIS 2009 VERBUCHT

Ausgaben Einnahmen

BUDGET 2010

Ausgaben Einnahmen

aB 2011 FäLLIG

Ausgaben Einnahmen

BILDUNG 540‘000.00 0.00 0 0 0 45‘000

VERKEHR 1‘594‘273.60 70‘000.00 350‘000 0 1‘798‘000 0

UmWELTSCHUTZ UND RaUmORDNUNG 750‘000.00 0.00 505‘000 800‘000 0 0

FINaNZEN 0.00 0.00 800‘000 855‘000 0 0

Harmonisiertes Rechnungsmodell 2 (HRM2)Das Budget 2010 wurde erstmals nach den Richtlinien und dem Kontenplan des Harmonisierten Rechnungsmodells 2 (HRM2) erstellt. Die Gemeinde Fislisbach wurde nebst den Gemeinden Laufenburg, Mettauertal, Birr und Brugg als Pilotgemeinde für das neue Rechnungsmodell vom Departement Volkswirtschaft und Inneres, Gemeindeinspektorat, angefragt und ausgewählt. Diese Umstellung bedeutet für sämtliche involvierten Stellen einen komplett neuen Kontenplan. In den nächsten zwei bis drei Jahren werden weitere Neuerungen wie eine dreistufige Erfolgsrechnung, eine Geldflussrechnung sowie eine Anlagebuch-haltung einfliessen. Das Ziel der Harmonisierung ist es, sämtliche Gemeinderechnungen in der ganzen Schweiz miteinander vergleichen zu können. Die Erfahrungen der Pilotgemeinden sollen dazu dienen, möglichst viele Erkenntnisse zu sammeln, welche dann für die Erarbeitung der neuen gesetzlichen Grundlagen für alle Aargauer Gemeinden dienen können. Ab 2014 werden sämtliche Aargauer Gemeinden das bisherige Rechnungsmodell ablösen und HRM2 einführen müssen.

Anmerkung zum Budget 2010 nach HRM2 - VorjahreszahlenDamit ein Vorjahresvergleich mit dem neuen Kontenrahmen HRM2 möglich wird, musste die Jahresrechnung 2008 vollständig umgerechnet und neu aufgeteilt werden. Aufgrund der Weisung des Departementes Volkswirtschaft und Inneres, Gemeinde- inspektorat, wird auf die Umrechnung des Budget 2009 verzichtet. Ein Vergleich der Budgetzahlen 2010 mit den Rechnungs-zahlen 2008 wird damit erschwert, da die Erfahrungswerte des Budget 2009 mitverglichen werden müssen. Sobald HRM2 um-gesetzt ist, werden wie bisher die Budgetzahlen des nächsten Jahres, die Budgetzahlen des laufenden Jahres sowie die Zahlen der letzten abgeschlossenen Jahresrechnung als Vergleichszahlen wieder zur Verfügung stehen.

Das Budget 2010 weist mit einem unveränderten Steuerfuss von 102% einen Ertragsüberschuss von CHF 61‘600 auf.

ALLGEMEINEVERWALTUNG-ErsatzderBüromöbelinderGemeinde- kanzlei,BüroGemeindeammannsowie Bauverwaltung

ÖFFENTLICHEORDNUNGUNDSICHERHEIT,VERTEIDIGUNG-BetriebsbeitraganRegionalpolizeiRohr- dorferberg-ReusstalCHF130‘000-ErtragBetreibungsamtrundCHF10‘000-BetriebsbeitraganregionalesZivilstands- amtCHF50‘600-TemporäreErhöhungderArbeitspensen AmtsvormundschaftinfolgeÜberlastung-ErsatzdesZugfahrzeugesderFeuerwehr-ErhöhungdesFeuerwehrsoldes-BetriebsbeitraganGemeindeverband KleinregionaleSchiessanlageMühle- scheerCHF18‘600

BILDUNG- Inbetriebnahmeeiner6.Abteilungim KindergartenMoosäcker-Randzeiten-Betreuungkostenlos-Anschaffungeines3.Computerspro Primarabteilung-BedarfsweiserEinkaufvonDienstleis- tungenfürSchulsozialarbeit-GleichbleibenderSchulbetriebsbeitrag fürdieOberstufe-102SchülerbesuchendieBezirkschule-UnveränderteElternbeiträgefürdie Musikschule-ErsatzvonTischenundStühleninder MZHLeemattenI-ErsatzbeschaffungvonGläser,Besteck undGeschirrfürdieMZHLeemattenI-ErstellungeinesZaunesentlangderFeld- strassebeiderSpielwieseLeematten

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SOZIALESICHERHEIT- Gemeindebeitragvon40%derRest- kostenfürSonderschulung,Heime undWerkstätten- ZunehmendeFallzahlenbeiSozial- hilfeempfängern,Alimentenbevor- schussungensowieElternschaftsbei- hilfebeiträgen- KontrollevonSozialhilfemissbrauch durcheinenAussendienstmitarbeiter deskantonalenSozialdienstes- KeinAusbildungsplatzfürJugendarbeit- NeueVereinbarungzurFinanzierung desMittagstisches

VERKEHR- BauvonzweiRadwegenzwischen FislisbachundNiederrohrdorfweiterhin wegenBeschwerdenverzögert- ZweiTageskarten„Flexicard“zuje CHF38- BeitraganRegionalverkehrknapp CHF556‘000

UMWELTSCHUTZUNDRAUMORDNUNG- Wasserwerk:Aufwandüberschuss CHF22‘900- TeilweiseErneuerungderelektronischen SteuerungfürdieWasserversorgung- HonorarkostenfürFachberatungen undPumpversuche

- Abwasserbeseitigung:Ertragsüber- schussCHF28‘200- Abwasserbenützungsgebühren aufCHF1.00/m3Frischwasserverbrauch reduziert

KULTUR,SPORT,FREIZEITUNDKIRCHE-Fotoausstellung„FesteinFislisbach“bis Mitte2010-BeitraganStadtbibliothekBaden CHF30‘750-ErsatzdesZaunesbeidenFamiliengärten undErstellungneuerWasserzapfstellen

GESUNDHEIT-SpitaldefizitbeitragCHF612‘000-UnveränderterBetriebsbeitragans Alterszentrum-KinderspitexundBetreuungOnkologie- patientenimSpitex-Beitragenthalten-NeueBürosfürMütter-undVäterbera- tunginBaden

KURZ + BÜNDiG KURZ + BÜNDiG SozialeSicherheitDie Aargauer Gemeinden müssen 40% der Restkosten für Sonderschulung, Heime und Werkstätten übernehmen. Diese Kosten belasten 2010 die Gemein-derechnung erstmals mit CHF 218.70 pro Einwohner, oder CHF 1‘093‘552.70. Gemäss Mitteilung des Departementes Bildung, Kultur und Sport wird im 2011 der pro Kopf Beitrag auf CHF 241.80 und 2012 auf CHF 251.30 ansteigen. Die Budgetierung von Sozialhilfebeiträgen, Alimentenbevorschussungen sowie Elternschaftsbeihilfebeiträgen ist sehr schwierig, da nicht jeder Fall dieselben Ausgaben verursacht. Es ist von zunehmenden Fallzahlen auszugehen. Die Kosten für die Alimentenbevorschussung (nur Kinderalimente) liegen monatlich bei rund CHF 8‘000. Diese Kosten sind direkt von der Anzahl der Mandate abhän-gig. Der Anspruch zum Bezug von Kinderalimenten besteht bis zum 20. Altersjahr (früher 18. Altersjahr). Die bevorschussten Kinderalimente werden beim unterhaltspflichtigen Elternteil zurückgefordert. Meist sind betreibungs-amtliche Handlungen notwendig, um die geforderten Alimentenzahlungen erhalten zu können. Sehr oft können diese nicht vollumfänglich eingetrieben werden. Für den Sozialdienst wurden temporäre Pensenerhöhungen und folglich Lohn- und Sozialkosten budgetiert. Für die Kontrolle von Sozialhilfemissbrauch wird ein Aussendienstmitarbeiter des kantonalen Sozialdienstes beauftragt.Bei der Jugendarbeit ist 2010 kein Ausbildungsplatz vorgesehen. Der Gemein-derat hat mit dem Elternverein eine neue Vereinbarung für die Finanzierung des Mittagstisches ausgearbeitet. Die Gemeinde übernimmt sämtliche Ver-pflegungskosten im Umfang von rund CHF 15‘000 für den Betrieb des Mittags-tisches.

VerkehrBereits im Vorjahr war die Rede von zwei Radwegen zwischen Fislisbach und Niederrohrdorf. Der eine Radweg würde entlang der Niederrohrdorferstrasse nach Niederrohrdorf führen und der zweite Radweg wäre von Niederrohrdorf entlang dem Mülibach in Richtung Haltestelle Mellingen-Heitersberg vorgese-hen. Der Bau der beiden Projekte wird aufgrund von Beschwerden weiterhin verzögert. Seit 2009 ist es auch in Fislisbach möglich, die „Flexicard“ der SBB zu beziehen. Es stehen zwei Tageskarten zur Verfügung, die zum Preis von je CHF 38 abgegeben werden. Das Angebot wird rege benützt. Die Auslastung der beiden Tageskarten liegt weit über den Erwartungen. Der Beitrag an den Regi-onalverkehr beträgt im nächsten Jahr knapp CHF 556‘000. Für den Strom der Strassenbeleuchtung werden CHF 100‘000 budgetiert.

UmweltschutzundRaumordnungWasserwerk: Die elektronische Steuerung der Wasserversorgung muss teilweise erneuert werden. Es werden Honorarkosten für Fachberatungen sowie für Pump-versuche betreffend der Planung und Projektierung eines neuen Pumpwerkes anfallen. Für das Jahr 2010 wird eine Entnahme aus der Spezialfinanzierung von CHF 22’900 (Aufwandüberschuss) budgetiert. Die mutmasslich zu verzinsende Verpflichtung per Ende 2009 der Einwohnergemeinde von CHF 150‘148.07 wird mit 2.54% verzinst.

Abwasserbeseitigung: Für das Jahr 2010 kann zum Ausgleich der Abwasserbe-seitigung CHF 28‘200 in die Spezialfinanzierung (Ertragsüberschuss) verbucht werden. Die Abwasserbenützungsgebühren werden für Bezüge ab 01.10.2009 um CHF 0.50 auf 1.00 CHF pro m3 reduziert. Siehe Traktandum 4 an der Gemein-deversammlung vom 20.11.2009. Die mutmasslich zu verzinsende Verpflichtung per Ende 2009 der Einwohnergemeinde von CHF 4‘302‘322.72 wird mit 2.54% verzinst.

Die Tische und Stühle in der Mehrzweckhalle Leematten I sollen ersetzt werden. Bei der letzten Sanierung wurde auf den Ersatz der Verdunkelungsstoren verzich-tet. Diese Erneuerung wird nun notwendig, da die Storen teilweise defekt sind. Weiter werden die Gläser, das Besteck und das Geschirr in der MZH Leematten I ersetzt. Das alte Besteck und Geschirr soll im Waldhaus weiterhin verwendet werden. Entlang der Feldstrasse soll ein Zaun den Rasenplatz zur Feldstrasse abtrennen.

Kultur,Sport,FreizeitundKircheHRM2 setzt auch in dieser Verwaltungsabteilung neue Aspekte. Der Titel ent-hält die Ergänzung „Kirche“. Für den Betrieb des Museums wird wiederum ein Betrag von CHF 22‘000 budgetiert. Bis Mitte 2010 wird die Fotoausstellung „Feste in Fislisbach“ präsentiert. Der von der Stadtbibliothek Baden gewünschte Gemeindebeitrag aus Fislisbach beläuft sich auf CHF 34‘190. Für die Unterstüt-zung der Stadtbibliothek wurde bereits vor mehreren Jahren ein Kostendach von CHF 30’750 definiert, an welchem festgehalten wird. Über 400 Leserinnen und Leser aus Fislisbach nutzen dieses Angebot. Die Familiengärten hinter dem neuen Zentrum Gugger (entlang Guggerweg) sind teilweise mit einem Zaun um-geben, welcher grösstenteils defekt ist. Ein neuer Zaun soll die ganze Anlage um-geben. Weiter sollen mehrere Wasserzapfstellen erstellt bzw. erneuert werden.

GesundheitDer Defizitbeitrag an das Kantonsspital liegt bei rund CHF 612‘000. Die Umwäl-zung der Pflegekosten von Kanton auf die Gemeinden von rund CHF 300‘000 wird vermutlich erst 2011 weiterverrechnet. Der Betriebsbeitrag an das Regi-onale Alterszentrum beträgt unverändert CHF 71‘000. Die Kosten für die Kin-derspitex und die Betreuung von Onkologie-Patienten sind im Spitex-Beitrag von CHF 125‘000 enthalten. Für die Mütter- und Väterberatungsstelle in Baden werden neue Büros eingerichtet. Die einmaligen anteilmässigen Investitionsko-sten betragen rund CHF 7‘600.

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- Abfallwirtschaft:Aufwandüberschuss CHF19‘300nacheinemZuschuss ausSteuermittelnderEinwohnerge- gemeindevonCHF65‘000- NeueAbfallbehälteranBushaltestellen undöffentlichenPlätzen

-Grüngutentsorgung:Aufwandüberschuss CHF6‘700

VOLKSWIRTSCHAFT- PartnergemeindeLeChambon-sur-Lignon vom28.–30.5.2010inFislisbach- BelastungderBegrünungsbeiträge andieWasserversorgung

FINANZEN,STEUERN- Steuerfuss102%- Schuldennochmalsreduziert- Abschreibungenbetragen CHF459‘500- Budget2010mitErtragsüberschuss vonCHF61‘600

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KURZ + BÜNDiG

0

600

1200

1800

2400

2006102%

Steuerertrag

2008102%

2009102%

2010102%

2007102%

CHF

Nettoaufwand

Abfallwirtschaft:Der Zuschuss der Einwohnergemeinde an die Abfallbeseitigung beträgt im Jahr 2010 CHF 65’000. Damit werden Aufwändungen (Glas, Blech, Altmetall, Papier, usw.) gedeckt, welche nicht direkt dem Verursacher auferlegt werden können. Auf dem ganzen Gemeindegebiet (u.a. Bushaltestellen) werden die bisherigen Abfallkübel durch neue Abfallbehälter ersetzt. Nach einem Zuschuss von CHF 65‘000 schliesst der Gemeindebetrieb „Abfallwirtschaft“ mit einem Auf-wandüberschuss von CHF 19‘300 ab. Die mutmassliche Verpflichtung per Ende 2009 der Einwohnergemeinde von CHF 87‘584.56 wird mit 2.54% verzinst.

Grüngutentsorgung: Die mutmassliche Verpflichtung per Ende 2009 der Einwoh-nergemeinde von CHF 15‘906.85 wird mit 2.54% verzinst. Der Gemeindebetrieb Grüngutentsorgung schliesst mit einem Aufwandüberschuss von CHF 6‘700 ab, welcher vollumfänglich aus der Spezialfinanzierung gedeckt werden kann.

VolkswirtschaftDie gemeinderätliche Kommission „Partnergemeinde“ lädt vom 28. – 30.5.2010 eine Delegation aus Le Chambon-sur-Lignon nach Fislisbach ein. Am Weihnachts-markt wird unsere Partnergemeinde wiederum einen Marktstand betreiben. Die Landwirte erhalten für die künstlichen Besamungen entsprechende Beiträge. Die Begrünungsbeiträge werden der Wasserversorgung intern weiterverrechnet, diese dienen indirekt der guten Wasserqualität in Fislisbach.

FinanzenundSteuernDer Steuerfuss beträgt 102%. Mit diesem Steuerfuss werden 11.5 Mio. Franken an Steuern veranschlagt. Mit dem derzeitigen Bevölkerungswachstum sollte das Erreichen dieser Zielvorgabe möglich sein. Aufgrund des im Jahre 2009 erreich-ten Aktiensteuerertrages darf auch im kommenden Jahr mit einem ähnlichen Ertrag gerechnet werden. Die Schulden (Darlehen bei Dritten) betragen Ende 2009 noch 4,6 Mio. Franken. Aufgrund der Liquidität konnten die Schulden 2009 nochmals reduziert werden. Der durchschnittliche Zinssatz des langfristigen Fremdkapitals (Darlehen) liegt derzeit bei rund 3.08%. Die ordentlichen Ab-schreibungen vom Verwaltungsvermögen betragen CHF 459’500. Zum Ausgleich der Jahresrechnung 2010 wird mit einem Ertragsüberschuss von CHF 61’600 gerechnet.

STEUERERTRAG UND NETTOAUFWAND JE EINWOHNER IN FRANKEN

AntragDasBudget2010derEinwohnergemeindeinkl.InvestitionsrechnungmiteinemSteuerfussvon102%seizugenehmigen.

0

900 000

1 800 000

2 700 000

3 600 000

4 500 000

Allg

emei

ne

Verw

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Volk

swirt

scha

ft

2006 Rechnung 2007 Rechnung 2008 Rechnung 2009 Budget

CHF

2010 Budget HRM2

ENTWICKLUNG DES NETTOAUFWANDES NACH DIENSTSTELLE

Verkehr 8% (10%)

Umweltschutz und Raumordnung 1% (1%)

Allgemeine Verwaltung 20% (20%)

Öffentliche Ordnung und Sicherheit,Verteidigung 5% (4%)

Bildung 36% (33%)

Soziale Sicherheit 19% (21%)

Gesundheit 8% (7%)

Kultur, Sport,Freizeit und Kirche 3% (4%)

NETTOAUFWANDDERERFOLGSRECHNUNGBUDGET2010(WERTEINKLAMMERN=VORJAHR)

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iNFoRMATioN ZUR FiNANZplANUNG 2009 – 2014 DeR eiNwohNeRGeMeiNDe FislisBAch

2009 2010 2011 2012 2013 2014

FINaNZIELLE LEISTUNGSFäHIGKEITSteuerfuss 102% 102% 102% 102% 102% 102%

Steuern 11‘469 11‘853 12‘061 12‘596 13‘211 13‘766

Nettoaufwand -10‘257 -11‘097 -11‘754 -12‘100 -12‘396 -12‘861

Belastbarkeitsquote = 1‘212 756 307 496 815 905

SCHULDENAnfangs Jahr 7‘517 7‘480 7‘338 8‘451 9‘414 9‘966

Fehlbetrag - - 1‘113 963 552 434

Überschuss -37 -142 - - - -

Ende Jahr = 7‘480 7‘338 8‘451 9‘414 9‘966 10‘400

VERWaLTUNGSVERmÖGENAnfangs Jahr 4‘074 4‘037 3‘895 4‘585 5‘211 5‘666

Nettoinvestitions-Zunahme/-Abnahme 1‘009 390 1‘200 1‘205 1‘085 1‘040

Ende Jahr = 5‘083 4‘427 5‘095 5‘790 6‘296 6‘706

Abschreibung 10% -508 -443 -510 -579 -630 -671

Verwaltungsvermögen-Zwischentotal 4‘575 3‘984 4‘585 5‘211 5‘666 6‘035

Zusätzliche Abschreibungen - - - - - -

Schlusswert / Vortrag = 4‘575 3‘984 4‘585 5‘211 5‘666 6‘035

LaUFENDE RECHNUNGBelastbarkeitsquote 1‘212 756 307 496 815 905

Zinssatz in % 3 3 3 3 3 3

Schuldzinsen -166 -224 -220 -254 -282 -299

Eigenfinanzierungsquote (EQ) 1‘046 532 87 242 533 606

Vorgeschriebene Abschreibung 10% -508 -443 -510 -579 -630 -671

Abschreibung auf Bilanzfehlbetrag 20% - - - - - -11

Erfolg = 538 89 -423 -337 -97 -76

INVESTITIONSRECHNUNGNettoinvestitions-Zunahme/-Abnahme 1‘009 390 1‘200 1‘205 1‘085 1‘040

Eigenfinanzierungsquote (EQ) 1‘046 532 87 242 533 606

Finanzierungsfehlbetrag = - - 1‘113 963 552 434

Finanzierungsüberschuss = 37 142 - - - -

BILaNZFEHLBETRaG (BF) (Minus = Eigenkapital EK)

Anfangs Jahr -800 -800 -800 -377 -40 57

Vorgeschriebene Abschreibungen auf BF - - - - - -11

Zusätzliche Abschreibungen auf BF - - - - - -

Zunahme BF / Abnahme EK - - 423 337 97 76

Einlage Eigenkapital - - - - - -

Ende Jahr = -800 -800 -377 -40 57 122

ERLäUTERUNGEN ZUR FINANZpLANUNG

Bereits im Finanzplan vom letzten Jahr wurde ein Bevölkerungswachstum prognostiziert. Nach wie vor wächst Fislisbach. Im September 2007 waren 4917 Personen angemeldet, ein Jahr später waren es 5046 Personen und im September 2009 sind es 5189 Personen. Dank diesem kontinuierlichen Wachstum konnte die Zunahme des Nettoaufwandes ohne eine Steuerfussanpassung verkraftet werden. Aufgrund der aktuellen Entwicklung geht der Gemeinderat davon aus, dass der Steuerfuss in der Planungsperiode nicht erhöht werden muss.

Bereits sind neue Aufwändungen für die Überwälzung der Pflegekosten vom Kanton auf die Gemeinden angekündet. Diese verursachen jährliche Kosten von über CHF 300‘000. Sie wurden in der vorliegenden Finanzplanung eingerechnet.

InvestitionenDie Investitionen der nächsten zwei bis drei Jahre werden geprägt durch die dringlich notwendige Sanierung der Badener-strasse. Täglich verkehren über 17‘000 Fahrzeuge über diese Strasse. Infolge des hohen Verkehrsaufkommen ist auch der Kreisel beim Gemeindehaus eine notwendige Investition. In einer späteren Phase ca. 2014 soll die Sanierung der Bade-nerstrasse bis zum Knoten Bernardastrasse vervollständigt werden. Mit den weiteren Investitionen wie die Heizungssanie-rung in der Schulanlage sowie die Aussensanierung des Gemeindehauses wird erst in rund drei bis vier Jahren begonnen. Der Gemeinderat wird darauf achten, dass die jährlichen Investitionen so gelegt werden, dass die Objekte grösstenteils aus eigenen Mitteln finanziert werden können.

Schulden Die Schulden werden bis Ende der Planungsperiode wieder zunehmen. Im Jahre 2009 konnten die langfristigen Schulden weiter abgebaut werden, da in den letzten Jahren keine grossen Investitionsvorhaben ausgeführt wurden.

LaufendeRechnung/ErfolgsrechnungDie Laufende Rechnung wird nach Umsetzung von HRM2 Erfolgsrechnung genannt. Die Erfolgsrechnung wird in den näch-sten Jahren in der Struktur stark verändert. Zusätzliche Abschreibungen vom Verwaltungsvermögen werden vermutlich nicht mehr möglich sein. Sämtliche Investitionsgüter werden aufgrund ihrer Lebensdauer und Anlagekategorie abge-schrieben. Die im Finanzplan geplanten Ertrags- und Aufwandüberschüsse bis am Ende der Planungsperiode sind deshalb vorsichtig zu beurteilen, da die Abschreibungsvorgaben gesamthaft ändern werden.

Eigenkapital/BilanzfehlbetragDer Charakter des Eigenkapitals der Gemeinde wird sich mit der vollständigen Umsetzung von HRM2 in den kommen-den Jahren verändern. Teilweise werden die Vermögenswerte neu bewertet. Daraus resultieren Neubewertungsreserven, welche im Eigenkapital ausgeglichen werden. In der Planungsperiode können die Aufwandüberschüsse der laufenden Rechnung durch das vorhandene Eigenkapital finanziert werden. Erst am Ende der Planungsperiode wird mit einem Bilanzfehlbetrag gerechnet, welcher dann wiederum zusätzlich abgetragen werden muss.

InvestitionenderWerkeBei den Werken Wasser und Abwasser stehen in den nächsten Jahren ebenfalls beachtliche Investitionsvorhaben an. Beim Wasser sind es die Gesamterneuerung der Steuerung sowie allenfalls ein neues Pumpwerk. Beim Abwasser wird ein Kanalisationssanierungsprogramm 2013-2015 geplant, bei welchem viele Leitungen repariert und wieder instand gestellt werden. 2011 und 2012 sollen einige Abwasserleitungen mit einem speziellen Verfahren „Inliner-Sanierung“ repariert werden. Diese Investitionen werden rund CHF 900‘000 kosten. Grundlage dafür ist die generelle Entwässe- rungsplanung GEP.

(in 1000 Franken)

Page 11: Budget 2010 Einladung zur Gemeindeversammlung · 2010-09-20 · Budget 2010 Einladung zur Gemeindeversammlung 1. Genehmigung des Versammlungsprotokolls vom 26. Juni 2009 2 Zusicherung

20/21

Gemäss § 7 Abs. 2 lit. k des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden vom 19. Dezember 1978 sind an der Ortsbürgergemeindeversammlung für die Amtsperiode 2010 - 2013 zwei Stimmenzähler zu wählen. Die Wahl kann auf besonderen Beschluss der Gemeindeversammlung offen stattfinden.

Auf Anfrage hin hat sich der bisherige Stimmenzähler Herr Erich Heim- gartner für eine weitere Amtsperiode zur Verfügung gestellt. Herr Roland Schibli verzichtet auf eine Wahl für eine weitere Amtsperiode.

AntragDerGemeinderatschlägtfürdienächsteAmtsperiode2010-2013folgendenOrtsbürgeralsStimmenzählervor:HerrErichHeimgartner-Gruner,Mattenweg19;(bisher)FürdenzweitenStimmenzählerliegenkeineNominationenvor,weshalbanderVersammlungdieWahlvorschlägezumachensind.

WaHL STImmENZäHLER- WahlvonzweiStimmenzählernfür dieAmtsperiode2010/2013

PROTOKOLLGENEHMIGUNG

Genehmigtwurden:- Versammlungsprotokollvom21.11.2008- Rechenschaftsbericht2008- Jahresrechnung2008

Ortsbürgergemeinde

KURZ + BÜNDiG

Die Ortsbürgergemeindeversammlung vom 26. Juni 2009 hat sämtlichen Traktanden zugestimmt. Die Finanzkommission hat das Protokoll der Ortsbürgergemeindever-sammlung vom 26. Juni 2009 geprüft und als in Ordnung befunden. Sie beantragt die Genehmigung des Protokolls.

Das Protokoll wird den Stimmberechtigten aus Kostengründen nicht zu-gestellt. Das Protokoll liegt vom 6. bis 20. November 2009 in der Gemein-dekanzlei zur Einsichtnahme auf.

AntragDieStimmbürgerschaftwirdgebeten,dasProtokollderOrtsbürgerge-meindeversammlungvom26.Juni2009zugenehmigen.

TRAKTANDUM 1GeNehMiGUNG Des VeRsAMMlUNGspRoToKolls VoM 26. JUNi 2009

TRAKTANDUM 2wAhl VoN Zwei sTiMMeNZähleRN FÜR Die AMTspeRioDe 2010/2013

VORANSCHLAG2010

- NeuesRechungsmodell(HRM2)

-Sommergemeinde2010imWaldhaus

- SponsoringvonSitzbänkenund Wegweisern

- Bundes-undKantonsbeiträgefür dasEichenwaldprojekt- Forstbetriebwirdnichtfreiwillig derMehrwertsteuerunterstellt

KURZ + BÜNDiG

HarmonisiertesRechnungsmodell2(HRM2)Das Budget 2010 wurde erstmals nach den Richtlinien und dem Kontenplan des Harmo-nisierten Rechnungsmodells 2 (HRM2) erstellt. Die Gemeinde Fislisbach wurde nebst den Gemeinden Laufenburg, Mettauertal, Birr und Brugg als Pilotgemeinde für das neue Rechnungsmodell vom Departement Volkswirtschaft und Inneres, Gemeindeinspektorat, angefragt und ausgewählt. Diese Umstellung bedeutet für sämtliche involvierten Stellen einen komplett neuen Kontenplan. In den nächsten zwei bis drei Jahren werden weitere Neuerungen wie eine dreistufige Erfolgsrechnung, eine Geldflussrechnung sowie eine Anlagebuchhaltung einfliessen. Das Ziel der Harmonisierung ist es, sämtliche Gemeinde-rechnungen in der ganzen Schweiz miteinander vergleichen zu können. Ab 2014 werden sämtliche Aargauer Gemeinden das bisherige Rechnungsmodell ablösen und HRM2 einführen müssen. Die Erfahrungen der Pilotgemeinden sollen dazu dienen, möglichst viele Erkenntnisse zu sammeln, welche dann für die Erarbeitung der neuen gesetzlichen Grundlagen für alle Aargauer Gemeinden dienen können.

Der Aufbau des Ortsbürgerkontenplanes ist vollumfänglich neu. Er ist nun analog dem Kontenplan der Einwohnergemeinde aufgebaut.

ERLÄUTERUNGENZUMBUDGET2010

AllgemeineVerwaltungIm kommenden Jahr wird die Ortsbürgergemeindeversammlung im Waldhaus mit Imbiss stattfinden.

Kultur,SportundFreizeitSitzbank und Wegweiser-Spenden sind nach wie vor willkommen. Die Ortsbürgergemein-de erhält von der Einwohnergemeinde pro verkauften Bank CHF 500. Im kommenden Jahr wird mit zwei Bänken gerechnet.

Volkswirtschaft In der Forstwirtschaft wird ein Aufwandüberschuss von 22‘100 Franken budgetiert. Die vorgesehene Holzschlagmenge von ca. 1‘400 m3 wird gemäss Waldbewirtschaftungspla-nung ausgeführt. Der Holzerlös liegt auf dem Vorjahresniveau. Der derzeitige Preis für Hartholz (Laubholz) ist historisch tief. Bessere Holzerlöse könnten mit Nadelholz erzielt werden, welches jedoch nur beschränkt, schlagreif vorhanden ist. Im 2010 sind nochmals Bundes- und Kantonsbeiträge für das Eichenwaldprojekt im Hiltiberg veranschlagt. Der Forstbetrieb wird nicht freiwillig der Mehrwertsteuer unterstellt.

TRAKTANDUM 3 GeNehMiGUNG Des BUDGeT 2010

Page 12: Budget 2010 Einladung zur Gemeindeversammlung · 2010-09-20 · Budget 2010 Einladung zur Gemeindeversammlung 1. Genehmigung des Versammlungsprotokolls vom 26. Juni 2009 2 Zusicherung

Finanzverwaltung

Badenerstrasse 30

postfach 295442 Fislisbach a

nicht frankieren

Geschäftsantw

ortkarte

0

100 000

200 000

300 000

400 000

500 000

600 000

700 000

800 000

2006 2007 2008 2009 2010

Eigenkapital Forstreserve

CHF

BRUTTOHOLZERLöS IM VERGLEICH MIT DER NUTZUNG ERGIBT HOLZpREIS

AntragDas Budget 2010 der Ortsbürgergemeinde sei zu genehmigen.

0

25 000

50 000

75 000

100 000

125 000

92 93 94 95 96 97 98 99 00 01 02 0403 05 06 07 0891 09 10

140

120

100

80

60

40

20

0

CHF CHF m3

BR

UTT

OH

OLZ

ERLÖ

S

HO

LZPR

EIS/

m3

ERFOLGSRECHNUNG ZUSammENZUG

BUDGET 2010

Aufwand Ertrag

RECHNUNG 2008

Aufwand Ertrag

TOTaL 218‘500 218‘500 208‘594.65 208‘594.65

aLLGEmEINE VERWaLTUNGNettoaufwand

12‘500 800 11‘700

14‘959.90 800.00 14‘159.90

ÖFFENTLICHE ORDNUNG UND SICHERHEIT, VERTEIDIGUNGNettoaufwand

1‘500 0 1‘500

0.00 0.00

KULTUR, SPORT UND FREIZEITNettoaufwand

2‘500 500

3‘000 9‘184.10 7‘835.00 1‘349.10

VOLKSWIRTSCHaFT Nettoaufwand

161‘400 161‘400 155‘655.80 1‘849.10

157‘504.90

FINaNZEN UND STEUERN Nettoaufwand

40‘600 12‘700

53‘300 28‘794.85 13‘659.90

42‘454.75

EIGENKApITAL UND FORSTRESERVE DER ORTSBÜRGERGEMEINDE

22/23

- AufwandüberschussderForstwirt- schaftCHF22‘100

- VerzinsungdesEigenkapitals von1.625%- AufwandüberschussvonCHF17‘600 derOrtsbürgergemeinde

KURZ + BÜNDiGDer Pachtzins für die Christbaumkulturen beträgt ab 2010 CHF 4‘500. Zum Ausgleich der Forstrechnung wird ein Aufwandüberschuss von CHF 22‘100 budgetiert, welcher aus der Forstreserve finanziert werden kann. Der Forstreservefonds wird zu Lasten der Ortsbürgergemeinde und zu Gunsten der Abteilung „Volkswirtschaft“ verzinst. Es wird mit einem Zinssatz von 1.625% gerechnet. Dies ergibt einen Ertrag von CHF 10’800.

FinanzenundSteuernIm Waldhaus genügen die räumlichen Bedürfnisse sowie die elektrischen und die sanitarischen Installationen den heutigen Anforderungen für ein Mietobjekt nicht mehr. Für den Um- und Ausbau des Waldhauses wurden Projektierungskosten budgetiert. Die Ortsbürgergemeindeversammlung wird nach Vorliegen des Projektes an einer nächsten Gemeindeversamm-lung darüber befinden können. Das Ortsbürgerbudget wird mit einem Aufwandüberschuss von CHF 17‘600 veranschlagt, welcher aus dem Eigenkapital finanziert werden kann.

Page 13: Budget 2010 Einladung zur Gemeindeversammlung · 2010-09-20 · Budget 2010 Einladung zur Gemeindeversammlung 1. Genehmigung des Versammlungsprotokolls vom 26. Juni 2009 2 Zusicherung

LIEBE STIMMBÜRGERINNEN UND STIMMBÜRGER

DiesesJahrkanndieGemeindeFislisbachihr825-jährigesBestehenfei-ern.DiesesJubiläumwurdeamletztenAugust-understenSeptemberwo-chenendemiteinemDorffestausgiebiggefeiert.AmFesthabensichdiejüngerenundälterenBesuchererfreut.DerBesucherstromausnahundfernhatalleErwartungenübertroffen.WährenddiesemGeburtstagsfestkonntenalteFreundschaftenvertieftundneueBekanntschaftengeknüpftwerden.DankgebührtdemOKunterderLeitungvonGemeinderätinUrsulaPeterhansfürdiegrosseArbeit,diegeleistetwurde,sowiedemPersonalderGemeindeverwaltungunddesWerkhofesfürdenuner-müdlichenEinsatzunddieBewältigungderdurchdasFestangefallenenZusatzaufgaben.DenSponsorenundGönnerngebührtderDankfürdiefinanzielleUnterstützung.„Fislisbachfiiret“wareintollesFest!

SeitlängeremistdieEntwicklungsplanungderStadtBadenimGebiet„Galgenbuck“einThema.Einca.15hagrossesLandstück(nochnichteingezont)sollindennächsten5bis20JahreninEtappenbebautwer-den.DieÜberbauungsolldereinst1‘000bis1‘400Einwohnerbeher-bergen.DiesentsprichtinetwaderheutigenEinwohnerzahlvonStettenoderKünten.NeueBusliniensowiezweineueHaltestellenanderMellin-gerstrassesollenfüreineoptimaleAnbindungandenöffentlichenVer-kehrsorgen.GemässheutigemPlanungsstandsolldasGebietvonderMellingerstrassehererschlossenwerden.DerGemeinderatFislisbachistderAuffassung,dassdasGebiet„Galgenbuck“ohnezusätzlicheBegleitmassnahmenundAusbauderMellingerstrassenichtwiegeplanterschlossenwerdenkann.DieVerkehrssituationderMellingerstrasseistimZusammenhangmitderweiterenBautätigkeitzuanalysieren.AlsVertreterderRegionalplanungsgruppeRohrdorferberg-ReusstalundalsGemeindeammannwerdeichmichfürderenInteresseninderBegleit-kommissionzurPlanung„Galgenbuck“einsetzen.

ImHinblickaufdaskantonaleProjekt„GemeindereformAargau“(GERAG)befasstensich16GemeindeammännerdesBezirksBadenmitdemThema„GemeindekooperationenundGemeindefusionen“.EswurdeeineStudieinAuftraggegebenmitdemZiel,dieeinzelnenGemeindenaufihreStärkenundSchwächenzuanalysierenundGemeinsamkeitenausfindigzumachen.GemässBerichthatFislisbacheineschlankeund

effizienteVerwaltung,fürvieleLeistungenkooperiertFislisbachbereitsmitNachbargemeinden(Oberstufe,Betreibungsamt,Zivilstandsamt,ZSOundPolizei).FislisbachhateinejungeAltersstruktur,dasWachstumderBevölkerunghatjedochindenletztenJahrenstagniert.Diesistauchaufdieeherknap-penBaulandreservenzurückzuführen.EswirdeinmoderatesWachstumvonknapp1%benötigt,ummitderKostenentwick-lungSchrittzuhalten.DieGemeindeFislisbachbetreibteinebedarfsgerechteAusgabenpolitik.AufgrunddesResultatesderAnalysesiehtderGemeinderatkeinenHandlungsbedarffüreineFusion.WoesSinnmacht,sollweiterhinmitdenNachbargemeindenzusammengearbeitetwerden.AufgrundderbisherigenKooperationenistdieZusammenarbeitaufdieGemeindenimReusstalundamRohrdorferbergauszurichten.NachdemdasStimmvolkam27.September2009dasReform-projekt„GERAG“abgelehnthat,mussderKantondieSituationneuüberdenken.DiekünftigeGestaltungdesFinanzaus-gleicheswirdentscheidendsein.EsmusseineLösungange-strebtwerden,diesowohlvondenfinanzschwachenalsauchvondenfinanzstarkenGemeindenakzeptiertwerdenkann.Esbleibtzuhoffen,dassnachdemvorliegendenAbstimmungsre-sultatdierechtlicheVerankerungvonZwangsfusionen-wennauchnurimäusserstenNotfall–endgültigvomTischist.

Ichfreuemich,SieanderGemeindeversammlungwillkommenzuheissen.SilvioCaneri,Gemeindeammann

STIMMRECH

TSAUSW

EIS- Für die Teilnahm

e an der Einwohnergem

eindeversamm

lung

- Für die OrtsbürgerInnen für die Teilnahm

e an der Ortsbürgergem

eindeversamm

lung

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FREITAG

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2009

BESTELLTA

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Ich wünsche die Zustellung von

Details des B

udget 2010

Leistungsvereinbarungmitdem

Spitex-VereinFislisbach-Birm

enstorf

Nam

e

Vorname

Adresse

pLZ und Ort

P.P. 5442 FISLISBA

CH

Einsenden an die Finanzverwaltung, 5442 Fislisbach oder direkt

abholen oder per eMail fi

nanzverwaltung@

fislisbach.ch