44
Das Gesetz als Das Gesetz als Grundlage Grundlage der Verwaltung der Verwaltung Begriff und Arten Begriff und Arten der Rechtsnormen der Rechtsnormen

Das Gesetz als Grundlage der Verwaltung Begriff und Arten der Rechtsnormen

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Das Gesetz als Grundlage der Verwaltung Begriff und Arten der Rechtsnormen

Das Gesetz alsDas Gesetz alsGrundlage Grundlage

der Verwaltungder Verwaltung

Begriff und ArtenBegriff und Artender Rechtsnormender Rechtsnormen

Page 2: Das Gesetz als Grundlage der Verwaltung Begriff und Arten der Rechtsnormen

AussagesätzeAussagesätze

wahr

oder

unwahr

VerpflichtungssätzeVerpflichtungssätze

gelten

oder

sind nichtig

Page 3: Das Gesetz als Grundlage der Verwaltung Begriff und Arten der Rechtsnormen

Art. 163 BV Form der Erlasse der Bundes-versammlung1 Die Bundesversammlung erlässt recht-

setzende Bestimmungen in der Form desBundesgesetzes oder der Verordnung.Die übrigen Erlasse ergehen in der Form des Bundesbeschlusses; ein Bundesbe-schluss, der dem Referendum nicht unter-steht, wird als einfacher Bundesbeschlussbezeichnet.

Art. 22 Parlamentsgesetz4 Als rechtsetzend gelten Bestimmun-gen, die in unmittelbar verbindlicher und generell-abstrakter Weise Pflichten auf-erlegen, Rechte verleihen oder Zustän-digkeiten festlegen.

Page 4: Das Gesetz als Grundlage der Verwaltung Begriff und Arten der Rechtsnormen

Art. 164 BV Gesetzgebung1 Alle wichtigen rechtsetzenden Bestimmungen

sind in der Form des Bundesgesetzes zu erlassen. Dazu gehören insbesondere die grundlegenden Bestimmungen über:

a. die Ausübung der politischen Rechte;b. die Einschränkungen von verfassungsmässigen

Rechten;c. die Rechte und Pflichten von Personen;d. den Kreis der Abgabepflichtigen sowie den

Gegenstand und die Bemessung von Abgaben;e. die Aufgaben und die Leistungen des Bundes;f. die Verpflichtungen der Kantone bei der Um-

setzung und beim Vollzug des Bundesrechts;g. die Organisation und das Verfahren der

Bundesbehörden.2 Rechtsetzungsbefugnisse können durch Bundes-

gesetz übertragen werden, soweit dies nicht durch die Bundesverfassung ausgeschlossen wird.

Page 5: Das Gesetz als Grundlage der Verwaltung Begriff und Arten der Rechtsnormen

1. Norm setzt voraus1. Norm setzt voraus

GeltungGeltung

Begründung Begründung RechteRechte

PflichtenPflichten

Durchsetzbar-Durchsetzbar-keitkeit

Integration inIntegration inRechtsordnungRechtsordnung

Dieses Gesetz tritt am 1. Dieses Gesetz tritt am 1. Dezember 1962 in Kraft.Dezember 1962 in Kraft.

Art. 178 RPG FRArt. 178 RPG FR2 Das Recht auf Entschädigung 2 Das Recht auf Entschädigung

bleibt vorbehalten.bleibt vorbehalten.

Art. 26Art. 26 Gemeindesteuergesetz Gemeindesteuergesetz Die Gemeinden können allgemeine Die Gemeinden können allgemeine Frondienste verordnen. Frondienste verordnen. Sie können von den Frondienstpflichtigen,Sie können von den Frondienstpflichtigen,die die Arbeiten nicht ausführen wollen die die Arbeiten nicht ausführen wollen oder können, eine gleichwertige Geld-oder können, eine gleichwertige Geld-leistung fordern.leistung fordern.

Art. 104 FR RPGArt. 104 FR RPG44 Der Oberamtmann oder die Gemeinde Der Oberamtmann oder die Gemeinde

kann die vor der Erteilung der Bewilligung kann die vor der Erteilung der Bewilligung bezogenen Räumlichkeiten auf Kosten des bezogenen Räumlichkeiten auf Kosten des Eigentümers räumen lassen, wenn die Eigentümers räumen lassen, wenn die Umstände diese Massnahme rechtfertigen.Umstände diese Massnahme rechtfertigen.

Page 6: Das Gesetz als Grundlage der Verwaltung Begriff und Arten der Rechtsnormen

GeltungGeltung

ZuständigkeitZuständigkeitZ

eitlich

e G

eltu

ng

Zeitlich

e G

eltu

ng

Örtliche GeltungÖrtliche Geltung

Pers

on

elle

Gelt

ung

Pers

on

elle

Gelt

ung

Asylgesetz Asylgesetz vom 26. Juni 1998vom 26. Juni 1998Die Bundesversammlung der Schweizerischen Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 69gestützt auf Artikel 69terter der Bundesverfassung, nach Einsicht in eine der Bundesverfassung, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 31. August 1977,Botschaft des Bundesrates vom 31. August 1977,beschliesst:beschliesst:

Art. 98 BVG2 Der Bundesrat bestimmt den Zeitpunkt des

Inkrafttretens und berücksichtigt dabeiinsbesondere die sozialen und wirtschaftli-chen Verhältnisse. Er kann einzelne Vorschrif-ten vor diesem Zeitpunkt in Kraft setzen.

3 Die Vorschriften in Artikel 81 Absätze 2 und 3 und in den Artikeln 82 und 83 sindinnerhalb dreier Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes in Kraft zu setzen.

Art. 3 Umfang1 Der Auslandschweizer, der das 18. Altersjahr

zurückgelegt hat, kann an den eidgenössi-schen Wahlen und Abstimmungen teilnehmen sowie eidgenössische Initiativ- undReferendumsbegehren unterzeichnen.

Art. 5 BVG Gemeinsame Bestimmungen1 Dieses Gesetz gilt nur für Personen, die

bei der AHV versichert sind.

Page 7: Das Gesetz als Grundlage der Verwaltung Begriff und Arten der Rechtsnormen

NormeninhaltNormeninhalt

Begründung von Begründung von Rechten und PflichtenRechten und Pflichten

Verfahren zur Begrün-Verfahren zur Begrün-dung von Rechten und dung von Rechten und PflichtenPflichten

Zuständigkeit zurZuständigkeit zurBegründung vonBegründung vonRechten und PflichtenRechten und Pflichten

Art. 6 GSchG Grundsatz1 Es ist untersagt, Stoffe, die Wasser ver-

unreinigen können, mittelbar oder unmit-telbar in ein Gewässer einzubringen oder sie versickern zu lassen.

Art. 13 USG Immissionsgrenzwerte1 Für die Beurteilung der schädlichen

oder lästigen Einwirkungen legt der Bundesrat durch Verordnung Immissions-grenzwerte fest.

Art. 29 BVDie Parteien haben Anspruch auf rechtliches Gehör.

Page 8: Das Gesetz als Grundlage der Verwaltung Begriff und Arten der Rechtsnormen

DurchsetzungDurchsetzung

NachteileNachteile

AnreizeAnreize

WettbewerbWettbewerb

VollstreckungVollstreckung

Page 9: Das Gesetz als Grundlage der Verwaltung Begriff und Arten der Rechtsnormen

IntegrationIntegrationRechtsordnungRechtsordnung

StufeStufe

Beziehung zuBeziehung zuanderen Erlassenanderen Erlassen

Höherer StufeHöherer Stufe Gleicher StufeGleicher Stufe Unterer StufeUnterer Stufe

Art. 4 Art. 4 VwVG VwVG Bestimmungen des Bundesrechts, die ein Bestimmungen des Bundesrechts, die ein Verfahren eingehender regeln, finden An-Verfahren eingehender regeln, finden An-wendung, soweit sie den Bestimmungen wendung, soweit sie den Bestimmungen dieses Gesetzes nicht widersprechen.dieses Gesetzes nicht widersprechen.

FR: Beschluss FR: Beschluss vom 9. Januar 1968 vom 9. Januar 1968 Betreffend Änderung der in verschiedenen Betreffend Änderung der in verschiedenen Beschlüssen und Reglementen vorgeschrie-Beschlüssen und Reglementen vorgeschrie-benen Bussentarife, sowie Verwendung des benen Bussentarife, sowie Verwendung des BussenertragesBussenertrages

Art. 1Art. 1Der in Beschlüssen und Reglementen vor-Der in Beschlüssen und Reglementen vor-gesehene Bussentarif wird in dem Sinnegesehene Bussentarif wird in dem Sinneabgeändert, dass der Mindestbetrag der abgeändert, dass der Mindestbetrag der Bussen verdoppelt und, da wo kein Bussen verdoppelt und, da wo kein Mindestbetrag vorgeschrieben ist, dieser Mindestbetrag vorgeschrieben ist, dieser auf 10 Franken festgesetzt wird.auf 10 Franken festgesetzt wird.

Page 10: Das Gesetz als Grundlage der Verwaltung Begriff und Arten der Rechtsnormen

Arten von Normen

UnmittelbareBegründungvon Rechtenund Pflichten

Normen, dieregeln, wieRechte undPflichten be-gründet wer-den können.Kompetenzen/Verfahren

Normen, die die Anwen-dung andererNormen re-geln (Zweck-Definitionen)

Art. 6 GSchG Grundsatz 1 Es ist untersagt, Stoffe, die Wasser verun-

reinigen können, mittelbar oder unmittelbar in ein Gewässer einzubringen oder sie versik- kern zu lassen.

2 Es ist auch untersagt, solche Stoffe ausser- halb eines Gewässers abzulagern oder auszu- bringen, sofern dadurch die konkrete Gefahr einer Verunreinigung des Wassers entsteht.

Lex Friederich Art. 11 Bewilligungskontingente1 Der Bundesrat bestimmt nach Anhören der

Kantonsregierungen, jeweils für die Dauer von zwei Jahren, die jährlichen kantonalen Be-willigungskontingente für den Erwerb von Ferien-wohnungen und Wohneinheiten in Apparthotels im Rahmen einer gesamtschweizerischen Höchstzahl; er berücksichtigt dabei die staats-politischen und volkswirtschaftlichen Interes-sen des Landes.

Art. 1 USG Zweck1 Dieses Gesetz soll Menschen, Tiere und

Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume gegen schädliche oder lästige Einwirkungen schützen insbesondere die

biologische Vielfalt und die Fruchtbarkeit des Bodens erhalten.

2 Im Sinne der Vorsorge sind Einwirkungen, die schädlich oder lästig werden könnten, frühzeitig zu begrenzen.

Page 11: Das Gesetz als Grundlage der Verwaltung Begriff und Arten der Rechtsnormen

Normen als Normen als Steuerungs-Steuerungs-instrumenteinstrumente

PräzedenzfällePräzedenzfälle Abstrakte RegelAbstrakte Regel

VerändernVerändern

BewahrenBewahren

Lösung von Interes-Lösung von Interes-senkonfliktensenkonflikten

Page 12: Das Gesetz als Grundlage der Verwaltung Begriff und Arten der Rechtsnormen

Technik der SteuerungTechnik der Steuerungbei Präzedenzfällenbei Präzedenzfällen

Page 13: Das Gesetz als Grundlage der Verwaltung Begriff und Arten der Rechtsnormen

Gerüst

Pulver/PillePille

GerüstGerüst

HolzradHolzrad

Sportflug-Sportflug-zeugzeug

GefährlichesGefährlichesProduktProdukt

ApothekeApotheke

UngefährlichesUngefährlichesProdukt fürProdukt fürgefährl. Fahrz.gefährl. Fahrz.

UngefährlichesProdukt, abermangelhaft

Page 14: Das Gesetz als Grundlage der Verwaltung Begriff und Arten der Rechtsnormen

Technik der Abstraktion Technik der Abstraktion für die Findung des für die Findung des

NorminhaltesNorminhaltes

Page 15: Das Gesetz als Grundlage der Verwaltung Begriff und Arten der Rechtsnormen

GemeinsamerNenner

Baute muss sich ins Orts- und Land-schaftsbild einfügen

Abstraktion vonPräzedenzfällen:

Page 16: Das Gesetz als Grundlage der Verwaltung Begriff und Arten der Rechtsnormen

Redaktion der NormRedaktion der Norm

Innere Innere NormstrukturNormstruktur

FormulierungFormulierungnach nach NormstrukturNormstruktur

Verhaltens-Verhaltens- vorschriftvorschrift

KompetenznormKompetenznorm

AnspruchsnormAnspruchsnorm

RechtsfolgenormRechtsfolgenorm

ZweckZweck

GrundsatzGrundsatz

DefinitionDefinition

Page 17: Das Gesetz als Grundlage der Verwaltung Begriff und Arten der Rechtsnormen

InformationselementeInformationselementeder Normder Norm

Page 18: Das Gesetz als Grundlage der Verwaltung Begriff und Arten der Rechtsnormen

AussagesätzeAussagesätze Das Haus ist gross

Verbindung vonVerbindung von drei Informations-drei Informations- elementenelementen

Subjekt AdjektivVerb

Das kantonale Enteignungsamt kann ver-Das kantonale Enteignungsamt kann ver-langen, dass der Enteigner Profile erstellt langen, dass der Enteigner Profile erstellt und das Projekt absteckt.und das Projekt absteckt.

VerpflichtungssätzeVerpflichtungssätze

Page 19: Das Gesetz als Grundlage der Verwaltung Begriff und Arten der Rechtsnormen

DirekterDirekterAdressatAdressat

InformationselementeInformationselementevon Verpflichtungssätzen:von Verpflichtungssätzen:

KantonalesKantonales EnteignungsamtEnteignungsamt

IndirekterIndirekterAdressatAdressat

EnteignerEnteigner

NorminhaltNorminhalt dass der Enteigner Profile er- dass der Enteigner Profile er-

stellt und das Projekt abstecktstellt und das Projekt absteckt

NormintensitätNormintensität

VerfügungVerfügung

Direkt / indirektDirekt / indirekt

NormgegenstandNormgegenstand EnteignungsverfahrenEnteignungsverfahren

Art der NormArt der Norm KompetenznormKompetenznorm

Rechtsinstitut

Page 20: Das Gesetz als Grundlage der Verwaltung Begriff und Arten der Rechtsnormen

Veränderung von NormenVeränderung von Normen

• Das kantonale Enteignungsamt kann ver-Das kantonale Enteignungsamt kann ver-langen, dass Profile erstellt und das Projekt langen, dass Profile erstellt und das Projekt absteckt wird.absteckt wird.

• Der Enteigner kann verpflichtet werden, Der Enteigner kann verpflichtet werden, Profile zu erstellen.Profile zu erstellen.

• Für die Projekte sind Profile zu erstellen; Für die Projekte sind Profile zu erstellen; vorbehalten bleiben andere Anordnungen.vorbehalten bleiben andere Anordnungen.

• Auf das Gesuch ist einzutreten, wenn die Auf das Gesuch ist einzutreten, wenn die Profile erstellt und das Projekt abgesteckt ist.Profile erstellt und das Projekt abgesteckt ist.

Page 21: Das Gesetz als Grundlage der Verwaltung Begriff und Arten der Rechtsnormen

Veränderung von NormenVeränderung von Normen

• Die Projektierung umfasst in der Regel auch das Erstellen der Profile und das Abstecken des Projektes.

• Zum Gesuch gehört auch

• das Erstellen der Profile• das Abstecken des Projektes

Page 22: Das Gesetz als Grundlage der Verwaltung Begriff und Arten der Rechtsnormen

1. Norminhalte1. Norminhalte

• Rechte werden:• gewährt• aufgehoben

• Pflichten werden:• auferlegt• aufgehoben

• Aufgaben und Befugnisse werden:• auferlegt• aufgehoben

Page 23: Das Gesetz als Grundlage der Verwaltung Begriff und Arten der Rechtsnormen

1. Norminhalte1. Norminhalte

Normen definieren:Normen definieren:

• die Träger von Rechten, Pflichten und die Träger von Rechten, Pflichten und BefugnissenBefugnissen

• die Rechte, Pflichten, Befugnissedie Rechte, Pflichten, Befugnisse• die zeitliche, räumlich und personelle Geltungdie zeitliche, räumlich und personelle Geltung

Page 24: Das Gesetz als Grundlage der Verwaltung Begriff und Arten der Rechtsnormen

2. Normenintensität2. NormenintensitätNormen sind:Normen sind:

• konkretisierungsbedürftig durch konkretisierungsbedürftig durch EinzelentscheidEinzelentscheid für indirekte Adressatenfür indirekte Adressaten

• konkretisierungsbedürftig durch konkretisierungsbedürftig durch generellegenerelle Norm Norm und/oder und/oder EinzelentscheidEinzelentscheid für indirekte Adressaten für indirekte Adressaten

• unmittelbar anwendbar für direkte Adressaten,unmittelbar anwendbar für direkte Adressaten, konkretisierungsbedürftig durch konkretisierungsbedürftig durch HandlungenHandlungen, , EntscheidEntscheid oder oder NormNorm für indirekte Adressaten für indirekte Adressaten

• unmittelbar anwendbar für unmittelbar anwendbar für direktedirekte und und indirekte indirekte AdressatenAdressaten

Page 25: Das Gesetz als Grundlage der Verwaltung Begriff und Arten der Rechtsnormen

3. Normengegenstand3. Normengegenstand

- Sachbereich- Sachbereich

- Organisation- Organisation

- Verfahren- Verfahren

- Information, Auskünfte- Information, Auskünfte

- Finanzrecht- Finanzrecht

- Subvention- Subvention

- Strafbestimmung- Strafbestimmung

- Aufgabenteilung- Aufgabenteilung

- Vollzug- Vollzug

- Aufsicht, Kontrolle- Aufsicht, Kontrolle

- Verhältnis zu anderen Kt.- Verhältnis zu anderen Kt.

- Übergangsrecht- Übergangsrecht

- Inkrafttreten- Inkrafttreten

Page 26: Das Gesetz als Grundlage der Verwaltung Begriff und Arten der Rechtsnormen

4. Direkte Adressaten4. Direkte Adressaten

Page 27: Das Gesetz als Grundlage der Verwaltung Begriff und Arten der Rechtsnormen

5. Indirekte Adressaten5. Indirekte Adressaten

• Offen: jedermann / alle• Einzelperson Juristische Personen• Staat — Volk• Gesetzgeber • Gericht• Exekutive - Verwaltung• Anstalt — Körperschaft• Staat untere Stufe• Staat obere Stufe

Page 28: Das Gesetz als Grundlage der Verwaltung Begriff und Arten der Rechtsnormen

6. Rechtsinstitute6. Rechtsinstitute• OffenOffen• ErlassErlass• GenehmigungGenehmigung• VerfügungVerfügung

» BewilligungBewilligung» KonzessionKonzession

• NichtigkeitNichtigkeit• DisziplinarmassnahmeDisziplinarmassnahme• HandlungHandlung• VertragVertrag• AuskunftAuskunft• AnhörungAnhörung• BeschwerdeBeschwerde• OrganbeschlussOrganbeschluss

Page 29: Das Gesetz als Grundlage der Verwaltung Begriff und Arten der Rechtsnormen

7. Normsatzstruktur7. Normsatzstruktur

• VerhaltensvorschriftVerhaltensvorschrift• VerbotsnormVerbotsnorm• GebotsnormGebotsnorm• AnspruchsnormAnspruchsnorm• KompetenznormKompetenznorm• ZuständigkeitsregelungZuständigkeitsregelung• AuftragsnormAuftragsnorm• RechtsfolgenormRechtsfolgenorm• ZweckbestimmungZweckbestimmung

Page 30: Das Gesetz als Grundlage der Verwaltung Begriff und Arten der Rechtsnormen

Übung für redaktionelle Übung für redaktionelle VerbesserungVerbesserung

• Der Enteignete oder seine Rechtsnachfolger Der Enteignete oder seine Rechtsnachfolger können gegen Rückerstattung der erhaltenen können gegen Rückerstattung der erhaltenen Entschädigung die Rückübertragung der gemäss Entschädigung die Rückübertragung der gemäss vorliegendem Gesetz enteigneten Grundstücke vorliegendem Gesetz enteigneten Grundstücke und dinglichen Rechte durch den Enteigner und dinglichen Rechte durch den Enteigner verlangen, wenn diese innert 5 Jahren seit ihrer verlangen, wenn diese innert 5 Jahren seit ihrer Eintragung ins Grundbuch nicht zu dem ZweckEintragung ins Grundbuch nicht zu dem Zweck verwendet worden sind, es sei denn, dass ein verwendet worden sind, es sei denn, dass ein neues Enteignungsgesuch eingereicht worden neues Enteignungsgesuch eingereicht worden ist.ist.

Page 31: Das Gesetz als Grundlage der Verwaltung Begriff und Arten der Rechtsnormen

Übung für redaktionelle Übung für redaktionelle VerbesserungVerbesserung

• Der Enteignete oder seine Der Enteignete oder seine Rechtsnachfolger können gegen Rechtsnachfolger können gegen RückerstattungRückerstattung der erhaltenen der erhaltenen Entschädigung die Entschädigung die RückübertragungRückübertragung der der ge-mäss vorliegendem Gesetz enteigneten ge-mäss vorliegendem Gesetz enteigneten Grund-stücke und dinglichen Rechte durch Grund-stücke und dinglichen Rechte durch den Enteig-ner verlangen, wenn diese den Enteig-ner verlangen, wenn diese innert 5 Jahreninnert 5 Jahren seit ihrer Eintragung ins seit ihrer Eintragung ins Grundbuch Grundbuch nicht zu dem Zweck verwendetnicht zu dem Zweck verwendet worden sind, es sei denn, dass ein worden sind, es sei denn, dass ein neues neues EnteignungsgesuchEnteignungsgesuch eingereicht worden ist. eingereicht worden ist.

Page 32: Das Gesetz als Grundlage der Verwaltung Begriff und Arten der Rechtsnormen

1. Allgemeine Rechtspflicht des 1. Allgemeine Rechtspflicht des EnteignersEnteigners

• Der Enteigner verwendet die ihm durch Der Enteigner verwendet die ihm durch die Enteignung übertragenen dinglichen die Enteignung übertragenen dinglichen Rechte zu dem für die Enteignung vor-Rechte zu dem für die Enteignung vor-gesehenen Zweckgesehenen Zweck.

Page 33: Das Gesetz als Grundlage der Verwaltung Begriff und Arten der Rechtsnormen

2. Zweckänderung2. Zweckänderung

• Will der Enteigner die dinglichen Rechte Will der Enteigner die dinglichen Rechte zu einem anderen Zweck verwenden, zu einem anderen Zweck verwenden, muss er ein neues Enteignungsgesuch muss er ein neues Enteignungsgesuch einreichen.einreichen.

Page 34: Das Gesetz als Grundlage der Verwaltung Begriff und Arten der Rechtsnormen

3. Anspruch des Enteigneten3. Anspruch des Enteigneten

• Kann die Rückübertragung verlangenKann die Rückübertragung verlangen

Page 35: Das Gesetz als Grundlage der Verwaltung Begriff und Arten der Rechtsnormen

4. Geltungsdauer des 4. Geltungsdauer des RechtsanspruchsRechtsanspruchs

• Das Recht auf Rückübertragung der Das Recht auf Rückübertragung der enteigneten Grundstücke gilt nach enteigneten Grundstücke gilt nach Ablauf einer Frist von 5 Jahren ab dem Ablauf einer Frist von 5 Jahren ab dem Zeitpunkt der Eintragung der Enteig-Zeitpunkt der Eintragung der Enteig-nung im Grundbuch.nung im Grundbuch.

Page 36: Das Gesetz als Grundlage der Verwaltung Begriff und Arten der Rechtsnormen

5. Preis für die Rückübertragung5. Preis für die Rückübertragung

• Bei der Rückübertragung der ent-Bei der Rückübertragung der ent-eigneten dinglichen Rechte erstattet der eigneten dinglichen Rechte erstattet der Enteignete dem Enteigner die für die Enteignete dem Enteigner die für die Enteignung erhaltene Entschädigung.Enteignung erhaltene Entschädigung.

Page 37: Das Gesetz als Grundlage der Verwaltung Begriff und Arten der Rechtsnormen

Artikel a: Änderung des Artikel a: Änderung des EnteignungszwecksEnteignungszwecks

• 1 Der Enteigner verwendet die ihm 1 Der Enteigner verwendet die ihm durch die durch die Enteignung übertragenen Enteignung übertragenen dinglichen Rechte zu dem für die dinglichen Rechte zu dem für die Enteignung vorgesehenen Zweck.Enteignung vorgesehenen Zweck.

• 22 Will der Enteigner die Will der Enteigner die dinglichen Rechte zu einem anderen dinglichen Rechte zu einem anderen Zweck verwenden, muss er ein neues Zweck verwenden, muss er ein neues Enteig-nungsgesuch einreichen.Enteig-nungsgesuch einreichen.

Page 38: Das Gesetz als Grundlage der Verwaltung Begriff und Arten der Rechtsnormen

Artikel b: RückübertragungArtikel b: Rückübertragung

• 1 Der Enteignete kann vom Enteigner die Rückgabe der enteigneten dinglichen Rechte ver- langen, wenn diese vom Enteigner nicht für den vorgesehenen Zweck verwendet werden.

• 2 Das Recht auf Rückübertragung der enteigneten Grundstücke kann frühestens 5 Jahre nach der Eintragung der Enteignung im Grundbuch geltend gemacht werden.

• 3 Bei der Rückübertragung der enteigneten dinglichen Rechte erstattet der Enteignete dem Enteigner die für die Enteignung erhaltene Ent- schädigung.

Page 39: Das Gesetz als Grundlage der Verwaltung Begriff und Arten der Rechtsnormen

Unverständliche NormUnverständliche Norm

• Der Enteignete oder seine Rechtsnachfolger Der Enteignete oder seine Rechtsnachfolger können gegen können gegen RückerstattungRückerstattung der erhaltenen der erhaltenen Entschädigung die Entschädigung die RückübertragungRückübertragung der ge- der ge-mäss vorliegendem Gesetz enteigneten mäss vorliegendem Gesetz enteigneten Grundstücke und dinglichen Rechte durch den Grundstücke und dinglichen Rechte durch den Enteigner verlangen, wenn diese Enteigner verlangen, wenn diese innert 5 innert 5 JahrenJahren seit ihrer Eintragung ins Grundbuch seit ihrer Eintragung ins Grundbuch nicht zu dem Zweck verwendetnicht zu dem Zweck verwendet worden sind, es worden sind, es sei denn, dass ein sei denn, dass ein neues Enteignungsge-suchneues Enteignungsge-such eingereicht worden ist.eingereicht worden ist.

Page 40: Das Gesetz als Grundlage der Verwaltung Begriff und Arten der Rechtsnormen

Definition statt RechtsfolgenormDefinition statt Rechtsfolgenorm

• Das Ausstellen und die Ausgabe des Das Ausstellen und die Ausgabe des Jagdausweises ist an die Voraussetzung Jagdausweises ist an die Voraussetzung geknüpft, dass angemessene Sicherheit geknüpft, dass angemessene Sicherheit für allfällige Schadensstiftung geleistet für allfällige Schadensstiftung geleistet wird.wird.

• Wer den Jagdausweis erwerben will, Wer den Jagdausweis erwerben will, muss nachweisen, dass er eine aus-muss nachweisen, dass er eine aus-reichende Haftpflichtversicherung abge-reichende Haftpflichtversicherung abge-schlossen hat.schlossen hat.

Page 41: Das Gesetz als Grundlage der Verwaltung Begriff und Arten der Rechtsnormen

Falsche AdressatenFalsche Adressaten

• Anspruch auf Invalidenleistungen haben Perso- Anspruch auf Invalidenleistungen haben Perso- nen, die bei Eintritt der zur Invalidität führenden nen, die bei Eintritt der zur Invalidität führenden Arbeitsunfähigkeit versichert waren und denen Arbeitsunfähigkeit versichert waren und denen eine Rente der Eidgenössischen Invalidenversi-eine Rente der Eidgenössischen Invalidenversi-cherung zusteht.cherung zusteht.

• Erfüllt ein Ausländer oder Staatenloser die Erfüllt ein Ausländer oder Staatenloser die Bedingungen von Abs.1 nur wegen Art. 6 Abs. 2 Bedingungen von Abs.1 nur wegen Art. 6 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Invalidenver-des Bundesgesetzes über die Invalidenver-sicherung nicht, so hat er dennoch Anspruch auf sicherung nicht, so hat er dennoch Anspruch auf Invalidenleistungen der Vorsorgeeinrichtungen.Invalidenleistungen der Vorsorgeeinrichtungen.

Page 42: Das Gesetz als Grundlage der Verwaltung Begriff und Arten der Rechtsnormen

Richtige AdressatenRichtige Adressaten

• Anspruch auf Invalidenleistungen haben Anspruch auf Invalidenleistungen haben Personen, die bei Beginn der zur Personen, die bei Beginn der zur Invalidität führenden Arbeitsunfähigkeit Invalidität führenden Arbeitsunfähigkeit versichert waren und zu mindestens versichert waren und zu mindestens 50% invalid sind.50% invalid sind.

Page 43: Das Gesetz als Grundlage der Verwaltung Begriff und Arten der Rechtsnormen

Rechtsfolgenorm statt Rechtsfolgenorm statt VerhaltenspflichtVerhaltenspflicht

• Ist der Bestand einer nicht jagdbaren Tierart in einem Ist der Bestand einer nicht jagdbaren Tierart in einem Gebiet so angewachsen, dass der Lebensraum und Gebiet so angewachsen, dass der Lebensraum und damit der Fortbestand der Art als bedroht erscheint, damit der Fortbestand der Art als bedroht erscheint, so trifft der betreffende Kanton im Einvernehmen mit so trifft der betreffende Kanton im Einvernehmen mit der zuständigen Bundesbehörde die nötigen jagd-der zuständigen Bundesbehörde die nötigen jagd-lichen Vorkehren zur Wiederherstellung des Gleich-lichen Vorkehren zur Wiederherstellung des Gleich-gewichts.gewichts.

• Die Kantone sorgen dafür, dass das biologische Die Kantone sorgen dafür, dass das biologische Gleichgewicht zwischen Tier- und Pflanzenwelt und Gleichgewicht zwischen Tier- und Pflanzenwelt und innerhalb des Wildbestandes erhalten bleibt.innerhalb des Wildbestandes erhalten bleibt.

Page 44: Das Gesetz als Grundlage der Verwaltung Begriff und Arten der Rechtsnormen