12
Deutsche Steuer-Gewerkschaft Landesverband Nordrhein-Westfalen Das Mitgliedermagazin BLICKPUNKT Onlineausgabe 2017 Das Mitgliedermagazin BLICKPUNKT Weihnachtsaktion Die DSTG NRW hat eine Weihnachtswunschaktion gestartet. Mit Ihren Wünschen können Sie bei uns gewinnen. Insgesamt warten Preise im Wert von 2.150 Euro auf die Gewinner. In der Tagespost haben die Kolleginnen und Kollegen eine Weihnachtskarte gefun- den. Aufschrift: »Noch Wünsche ans Christkind?« Sinnigerweise und traditionsübergreifend mit einem Weihnachtsmann als Motiv. Nicht alle Wünsche können erfüllt werden, aber jeder Wunsch nimmt an der Verlosung von 21 Einkaufsgutscheinen zwischen 300 und 50 Euro teil. Voraussetzung: die/der Wünschende ist am 31. Dezember 2017 Mitglied der DSTG. Und: Nur eine Zuschrift ist möglich. Einsendungen bitte bis zum 31. Dezember 2017 an: [email protected] Der Rechtsweg ist allerdings ausgeschlossen. Nikolaus im Finanzamt Das war schon eine Überraschung, als der Nikolaus mit Knecht Ruprecht (OV-Vorsitzender Felix Steffan mit Pascal Schmidt) am 6. Dezember 2017 von Zimmer zu Zimmer ging und die DSTG-Mitglieder im Orts- verband Duisburg-Hamborn mit seinem Konterfei aus Schokolade zu beschenken. Erfreuliche Einstellungspolitik, aber Rahmenbedingungen müssen stimmen 04 Die Seite für die Generation 60+ 05 DSTG vor Ort 06 Tarif 08 Beihilfe goes App 09 Themen dieser Ausgabe Seite

Das Mitgliedermagazin - dstg-nrw.de · Deutsche Steuer-Gewerkschaft Landesverband Nordrhein-Westfalen Das Mitgliedermagazin BLICKPUNKT Onlineausgabe 2017 Weihnachtsaktion Die DSTG

Embed Size (px)

Citation preview

Deutsche Steuer-GewerkschaftLandesverband Nordrhein-Westfalen

Das MitgliedermagazinBLICKPUNKT

Onlineausgabe 2017

Das MitgliedermagazinBLICKPUNKT

WeihnachtsaktionDie DSTG NRW hat eine Weihnachtswunschaktion gestartet. Mit

Ihren Wünschen können Sie bei uns gewinnen. Insgesamt warten

Preise im Wert von 2.150 Euro auf die Gewinner. In der Tagespost

haben die Kolleginnen und Kollegen eine Weihnachtskarte gefun-

den. Aufschrift: »Noch Wünsche ans Christkind?« Sinnigerweise

und traditionsübergreifend mit einem Weihnachtsmann als

Motiv. Nicht alle Wünsche können erfüllt werden, aber jeder

Wunsch nimmt an der Verlosung von 21 Einkaufsgutscheinen

zwischen 300 und 50 Euro teil. Voraussetzung: die/der

Wünschende ist am 31. Dezember 2017 Mitglied der DSTG.

Und: Nur eine Zuschrift ist möglich. Einsendungen bitte bis

zum 31. Dezember 2017 an:

[email protected]

Der Rechtsweg ist allerdings ausgeschlossen.

Nikolaus im FinanzamtDas war schon eine Überraschung, als der Nikolaus mit Knecht Ruprecht (OV-Vorsitzender Felix Steffanmit Pascal Schmidt) am 6. Dezember 2017 von Zimmer zu Zimmer ging und die DSTG-Mitglieder im Orts-verband Duisburg-Hamborn mit seinem Konterfei aus Schokolade zu beschenken.

Erfreuliche Einstellungspolitik,aber Rahmenbedingungenmüssen stimmen 04

Die Seite für die Generation 60+ 05

DSTG vor Ort 06

Tarif 08

Beihilfe goes App 09

Themen dieser Ausgabe Seite

2 DSTG-Blickpunkt Onlineausgabe 2017

Herausgeber: Deutsche Steuer-Gewerkschaft (im Dachverband des dbb),Landesverband Nordrhein-Westfalen,Elisabethstraße 40, 40217 Düsseldorf,Telefon (02 11) 9 0695-0, E-Mail: [email protected]

Verlag: Steuer-Gewerkschaftsverlag,Friedrichstraße 169/170, 10117 Berlin

Anzeigen: dbb verlag gmbh,Mediacenter, Dechenstraße 15a, 40878 Ratingen,Telefon (02102) 74023-0,Fax: (02102) 74023-99,E-Mail: [email protected]

Anzeigenleitung: Petra Opitz-Hannen

Herstellung: L.N. Schaffrath GmbH & Co KG,DruckMedien, Marktweg 42-50, 47608 Geldern

Redaktion:Elisabethstraße 40,40217 Düsseldorf,Telefon (02 11) 9 0695-0,Telefax (02 11) 9 0695-22

Redakteure:Rainer Hengst (BV Köln)Jörg Bollenbach (BV Westfalen)Karin Woll (BV Düsseldorf)Günter Gonsior

Verantwortlich für dengewerkschaftspolitischen Teil:Manfred Lehmann,Landesvorsitzender.Der Bezugspreis ist durchden Mitgliedsbeitrag abgegolten.

Mitteilungsblatt der Deutschen Steuer-GewerkschaftLandesverband Nordrhein-Westfalen

57. Jahrgang Onlineausgabe 2017BLICKPUNKT DSTG

A N G E M E R K T

StilfragenDas war ein wilder Ritt durch die Haushalts-themen: Im Landtag vergingen mal geradedrei Wochen zwischen Vorlage des Landes-haushaltes 2018 Anfang November und denAnhörungen der Sachverständigen am

21. und 27. November – Erläuterungen gab es da noch nicht.Selbst die Landtagsabgeordneten hatten ihre Unterlagen erst

zur Haushaltsklausur am 30. November komplett. Verabschiedetwerden soll der Haushalt dann im Januar 2018. Zeit für Beratun-gen besteht bis dahin kaum noch, Termine für Hintergrundge-spräche sind im allgemeinen Weihnachtstrubel nicht mehr drin,zumindest nicht bei den Regierungsfraktionen. Ein neuer Stil inNordrhein-Westfalen?Schade eigentlich, legt doch die Landesregierung den ersten

Landeshaushalt seit den fünfziger Jahren ohne Neuverschul-dung vor: Die schwarze Null – jetzt auch in Nordrhein-Westfa-len. Bei seit Jahren stark steigenden Steuereinnahmen undbescheiden steigenden Personalkosten war das auch mal fäl-lig. Bereits die alte Landesregierung, so die Sachverständigenim vergangenen Jahr, hätte mit mehr Ehrgeiz schon dieschwarze Null erreichen können – jetzt also die Null inschwarz-gelb.Ärgerlich ist, dass trotz hoher Steuereinnahmen und niedriger

Gehaltssteigerung (2,35 Prozent ab 1. Januar 2018) wieder dieüblichen Haushaltstricksereien angewandt wurden. Die Sachemit den globalen Minderausgaben und Mehreinnahmen ist jabereits seit Jahren üblich. Den Vogel aber hat die Landesregie-rung abgeschossen, in dem sie die Zuführung zur Pensionsrück-lage der Beamtinnen und Beamten, die für 2018 mal mit 1,4 Milli-arden Euro kalkuliert worden war, auf 80 Millionen Euro zusam-men gestrichen hat. Rechtlich zwar einwandfrei, moralisch aberhöchst bedenklich. Als rot-grün in 2016 das Pensionsfondsge-setz mit dem Ziel der Kürzung auflegte, gab es noch heftigeProteste der damaligen Opposition. Und heute: Kein Wort dazuaus den Regierungsfraktionen. Dafür Häme aus der jetzigen Op-position, für die angesichts der Urheberschaft dieser Regelungauch kein Anlass ist.Eine Neuigkeit gab es bei den beiden Sachverständigenanhö-

rungen: Die Abgeordneten der Regierungsfraktionen von CDUund FDP hatten in beiden Veranstaltungen keine einzige Wort-meldung, keine einzige Frage an die insgesamt rund dreißigSachverständigen. Das hat es in den letzten zehn Jahren nichtgegeben. Sogar Vielfrager der Vergangenheit hatten diesmalentweder keine Zeit oder keinen Besprechungsbedarf. Bemer-kenswert, denn gerade an Haushaltsklarheit mangelt es ja demEntwurf 2018. Da wären weitere Nachfragen sinnvoll gewesen.So gilt auch hier die bange Frage: Ein neuer Stil in Nordrhein-Westfalens Landespolitik?

Manfred Lehmann

Denkt Euch, ich habe das Christkind gesehen,es war beim Finanzamt zum Betteln und Fleh’n.Denn das Finanzamt ist gerecht und teuer,verlangt vom Christkind die Einkommensteuer.

Das Amt will noch wissen, ob es angehen kann,dass das Christkind so viel verschenken kann.Das Finanzamt hat so nicht kapiert,wovon das Christkind dies finanziert.

Das Christkind rief:»Die Zwerge stellen die Geschenke her«,

da wollte das Finanzamt wissen, wo die Lohnsteuer wär.Für den Wareneinkauf müsste es Quittungen geben,und die Erlöse wären anzugeben.

»Ich verschenke das Spielzeug an Kinder«wollte das Christkind sich wehren,dann wäre die Frage der Finanzierung zu klären.Sollte das Christkind vielleicht Kapitalvermögen haben,wäre dieses jetzt besser zu sagen.

»Meine Zwerge besorgen die Teile,und basteln die vielen Geschenke in Eile«Das Finanzamt fragte wie verwandelt,ob es sich um innergemeinschaftliche Erwerbe handelt.

Oder kämen die Gelder, das wäre ein besonderer Reiz,von einem illegalen Spendenkonto aus der Schweiz.»Ich bin doch das Christkind, ich brauche kein Geld,ich beschenke doch die Kinder in der ganzen Welt«.

»Aus allen Ländern kommen die Sachen,mit denen wir die Kinder glücklich machen«.Dieses wäre ja wohl nicht geheuer,denn da fehle ja die Einfuhrumsatzsteuer.

Das Finanzamt von diesen Sachen keine Ahnung,meinte dies wäre ein Fall für die Steuerfahndung.

Mit diesen Sachen, welch ein Graus,fällt Weihnachten dieses Jahr wohl aus.Denn das Finanzamt sieht so nicht ein,und entzieht dem Christkind den Gewerbeschein.

W E I H N A C H T E N

DSTG-Landeshaupt-vorstands fordert neues

Spitzenamt A 13 ZAuf dem Landeshauptvorstand der DSTG am30. November 2017 befassten sich fünfzig Dele-gierte mit der aktuellen politischen Entwicklungim Land und den Chancen und Risiken der weite-ren Personalentwicklung. Ein Arbeitskreis wirdsich mit der strukturellen Weiterentwicklung inder Laufbahngruppe 1.2 befassen. In der LG 2.1.(ehemaliger gehobener Dienst) fordert die DSTGein neues Spitzenamt A13 Z. DSTG-Landesvorsit-zender Manfred Lehmann kritisierte die grundlo-se Fortgeltung der 41-Stunde-Woche für Beam-te und die trotz der mehr als eintausend unbe-setzten Stellen immer noch teilweise unzurei-chenden baulichen und räumlichen Bedingungenin den Finanzämtern.

3 DSTG-Blickpunkt Onlineausgabe 2017

Landesregierung legt Haushalt 2018 vor:

Zu geringe Zuführungenzum Pensionsfonds

Die Landesregierung legte den Haushaltsentwurf für 2018 vor, der beieinem Gesamtvolumen von 74,46 Milliarden Euro ohne neue Schuldenauskommen soll. Für die Finanzverwaltung ist der Entwurf durchweg er-freulich. So sind Einstellungen von 931 Finanz- und 485 Steueranwärternvorgesehen. Verbesserungen ergeben sich auch für das Rechenzentrumund das Landesamt für Finanzen. Zu kritisieren sind die geringen Zufüh-rungen zum Pensionsfonds.

Zu kurze Fristenfür die Beratung

Der Landtag diskutiert den Landes-haushalt 2018 im Eilverfahren. Be-reits Anfang Januar soll die ab-schließende Beratung erfolgen. Dieknappe Zeitplanung ist der verfas-sungsgerichtlichen Vorgabe ge-schuldet, dass man auch nachWahljahren und Regierungswech-seln verpflichtet ist, mit einem be-schlossenen Haushalt in das kom-mende Jahr zu gehen. Dennoch: AlleSachverständigen inklusive derDSTG kritisierten die kurzen Fristenund wiesen darauf hin, dass einesachgerechte Mitwirkung in dieserZeit kaum zu gewährleisten ist.

‘Zurückhaltende’ Schätzungder Steuereinnahmen

Die Landesregierung verweist in ih-rer Pressemitteilung mit Stolz da-rauf, dass dieser Haushalt der ersteseit Jahrzehnten sei, der ohne neueSchulden beschlossen werden soll.Die kalkulierten zusätzlichen Steu-ereinnahmen (+3,2 Prozent) be-zeichnet die DSTG in ihrer Stellung-nahme als ‘zurückhaltend’ ermittelt.Der Haushaltsausgleich ist insbe-sondere durch die Beschränkungder Einzahlungen auf die Pensions-rücklage der Beamtinnen und Be-amten (nur 80 Millionen Euro, Vor-jahr 634 Millionen Euro) sowiedurch hohe ‘globale’ Mehreinnah-men (rund eine Milliarde Euro) und

Minderausgaben (860 MillionenEuro) möglich.

Pensionszuführungen aufdem niedrigsten Wert

In 2016 hatten die damaligen Oppo-sitionsfraktionen von CDU und FDPdie geplanten Kürzungen bei denEinzahlungen in den Pensionsfondsnoch als unseriös gebrandmarkt(»Unterlassene Vorsorge ist dieKürzung von morgen«). Im Haus-halt 2018 hingegen nutzt dieschwarz-gelbe Landesregierung alleMöglichkeiten zur Beschränkungdes Zuführungsbetrages aus undreduziert die Einzahlung auf denniedrigsten Wert seit der Begrün-dung der Versorgungsrücklage in1998.

U N S E R E G E W E R K S C H A F T

Personalanhörung des Landtages

DSTG fordert Rückkehrzur 40-Stunden-Woche

für BeamteDie DSTG nutzte die Sachverständigenanhö-rung am 21. November 2017 im UnterausschussPersonal des Landtages NRW, um die Rück-kehr zur 40-Stunden-Woche für Beamtinnenund Beamte zu fordern. Unser Land, so DSTG-Landesvorsitzender Manfred Lehmann in sei-nem Statement, ist das Land mit der längstenWochenarbeitszeit. Dies benachteiligt die Be-amtinnen und Beamte und verschreckt geeig-nete Bewerberinnen und Bewerber, die sichzwar für einen spannenden Beruf im öffentli-chen Dienst interessieren, aber auch ihre eige-ne ‘Work-Live Balance’ im Auge haben.

4 DSTG-Blickpunkt Onlineausgabe 2017

DSTG-Positionspapier:

Erfreuliche Einstellungspolitik,aber Rahmenbedingungen müssen stimmen

Keine Ausbildung an‘Katzentischen’

Ausgesprochen erfreut ist die DSTGüber die geplanten Einstellungen. Mit931 Finanz- und 485 Steueranwärternsowie weiteren Einstellungsmöglichkei-ten für Regierungsbeschäftigte setztder Landeshaushalt 2018 das richtigeZeichen. Nur mit einer ausreichendenZahl an Nachwuchskräften kann lang-fristig die Leistungsfähigkeit der Fi-nanzverwaltung gesichert werden. Dienur vierzig Einstellungsmöglichkeiten imhöheren Dienst sind dafür aber deutlichzu wenig. Für die DSTG müssen aberauch die Rahmenbedingungen stimmen.An den Bildungseinrichtungen des Lan-des sind zusätzliche Unterbringungska-pazitäten zu schaffen. Eine dauerhafteUnterbringung in Containern ist keineLösung. In den Festsetzungsfinanzäm-tern müssen genügend Arbeitsplätzefür die Ausbildung hergerichtet werden.

Die Ausbildung an Katzentischen oder‘vierte Arbeitskraft’ im Büro ist unzu-mutbar und stellt die Verwaltung in einschlechtes Licht, wenn es nach der Aus-bildung um das Halten der frisch ge-prüften Steuersekretäre und -inspekto-ren geht.

Mehr Geld fürGebäude-InstandhaltungErfreulich sind die Planungen, insgesamtmehr als 6,5 Millionen Euro für die Reno-vierung und Modernisierung der Finanz-ämter bereit zu stellen. Ein überfälligerSchritt, denn die Mittel des BLB waren inder Vergangenheit immer deutlich zugering bemessen, um eine sachgerechteBauunterhaltung zu gewährleisten.

DSTG fordert Anhebungder Eingangsämter

Besonders intensiv befasst sich dieDSTG in ihrem Positionspapier mit denberuflichen Perspektiven der Beschäf-

tigten. Deutliche Verbesserungen müss-ten her, um den gestiegenen Anforde-rungen gerecht zu werden. Das gelte so-wohl für eine Neudiskussion der Ein-gruppierungsmerkmale bei Regierungs-beschäftigten als auch für die Eingangs-ämter der Beamtenlaufbahnen (alsonach A7, nach A10 und nach A14). Be-sonders wichtig ist der DSTG die Steige-rung der Aufstiegszahlen vom mittlerenin den gehobenen Dienst und die Schaf-fung eines neuen Spitzenamtes im ge-hobenen Dienst (A13 Z).

Mindestens A 16 fürDienststellenleiterIm höheren Dienst müssen nach Wegfallvon mehr als 35 Spitzenpositionen durchAuflösung von zwei Oberfinanzdirektio-nen und Schließung von zehn Finanzäm-tern die Perspektiven für Führungskräf-te der Finanzverwaltung verbessertwerden. DSTG: »Das fängt damit an,dass Dienststellenleiter mindestensnach A16 einzustufen sind. Es gilt, einwichtiges Signal für die Wertschätzungvon Führungskräften in der Finanzver-waltung zu senden.«

In einem Positionspapier an den Landtag NRW fasste die DSTG die Argu-mente zum Landeshaushalt und zur weiteren Entwicklung der Rahmen-bedingungen für die Beschäftigten der Finanzverwaltung zusammen.

Gespräch überHaushalt 2018Beim Treffen der DSTG-Landes-

leitung mit Finanzminister Lutz

Lienenkämper standen die Haus-

haltsplanungen für 2018 im Mit-

telpunkt. Für die DSTG ganz wich-

tig: Die Einstellungszahlen müs-

sen über 2018 hinaus hoch blei-

ben. Die Ausbildungskapazitäten

sind anzupassen, auch wenn es

Geld kostet. Die Zahl der Aufstei-

ger von LG 1 in LG 2 muss schon

in 2018 deutlich angehoben wer-

den. Das offene Gespräch wird

fortgesetzt.Die DStG-Landesleitung im Gespräch mit Finanzminister Lutz Lienenkämper (3. v.r.)

5 DSTG-Blickpunkt Onlineausgabe 2017

Von der festlichen Vorweihnachtsstimmung ließen sich mehr als vierzig DSTG-Ruheständler bei der Führung durch die Altstadt von Hattingenund dem wunderschönen Weihnachtsmarkt inspirieren. Diese letzte Veranstaltung 2017 der DSTG-Landesseniorenvertretung endete mit dem

Versprechen von Günter Gonsior und Burkhadt Borowski, auch im nächsten Jahr wieder interessante Veranstaltungen anzubieten.

Möglichkeit, den Pflegebedürftigen in ei-ner Pflegeeinrichtung mit Kurzzeitpflege-Angebot unterzubringen. Allerdings istdas Angebot in Deutschland regional un-terschiedlich gut ausgeprägt. Der Antragauf Kurzzeitpflege kann bei der gesetzli-chen Pflegekasse oder der privaten Pfle-geversicherung gestellt werden.

Anmerkung der RedaktionIn der November/Dezember-Ausgabe 2017 hat derBlickpunkt nochmals auf Wegweiser für Pflege-bedürftige und Pflegende Angehörige hingewiesen.

60+

Die Seite fü

r die G

eneratio

n

den. Die Pflege wird dann durch eine an-dere Person übernommen. Wird diese et-wa von einem ambulanten Pflegedienstoder dem Nachbarn geleistet, beläuft sichdie Leistung der gesetzlichen Pflegever-sicherung auf bis zu 1.612 Euro für denZeitraum von höchstens sechs Wochenpro Kalenderjahr. Voraussetzung ist da-bei, dass der Pflegebedürftige einen derPflegegrade 2 bis 5 erreicht. Zudem mussder Pflegebedürftige zuvor mindestenssechs Monate zu Hause gepflegt wordensein. Oftmals springen Angehörige oderPersonen ein, die mit im Haushalt desPflegebedürftigen wohnen. Dann richtetsich die Leistung nach der Höhe des Pfle-gegeldes. Sie können teilweise auch an-fallende Kosten geltend machen, so zumBeispiel Fahrtkosten oder Verdienstaus-fall. Entsprechende Belege müssen ge-sammelt und die Kostenübernahme beider gesetzlichen Pflegekasse oder derprivaten Pflegeversicherung beantragtwerden. Höchstbetrag: 1.612 Euro.

Professionell beraten lassen

Zu den Möglichkeiten und finanziellen Zu-schüssen im Einzelfall sollten sich pfle-gende Angehörige professionell beratenlassen. Sie haben einen Anspruch aufkostenlose Pflegeberatung. Alternativ zurVerhinderungspflege besteht auch die

SpezialisierteAngebote

Für pflegende und pflege-bedürftige Angehörige, die ih-

ren Urlaub gemeinsam verbrin-gen möchten, stehen mehr und

mehr spezialisierte Urlaubsangebotezur Verfügung. Bei der Suche nach einempassenden Angebot können gemeinnüt-zige Reiseberater helfen. Denn einigePensionen oder Ferienanlagen sind auf‘Pflegeferien’ eingerichtet. Die Pflegekann dann am Urlaubsort entweder voll-ständig oder teilweise abgegeben wer-den. Manche Angebote sind zudem aufdie besonderen Bedürfnisse von Men-schen mit Demenz und ihre Angehörigenzugeschnitten. Pflegeberatungsstelleninformieren, welche Kosten von der Pfle-geversicherung übernommen werden.

Verhinderungs- undKurzzeitpflegeIst ein gemeinsamer Urlaub nicht möglich,stellt sich für den Angehörigen die Frage,wer die Pflege in seinem Urlaub über-nimmt. Dafür sieht die Pflegeversiche-rung zwei Möglichkeiten vor: Die Verhin-derungs- und die Kurzzeitpflege. WennPflegebedürftige weiterhin zu Hause ge-pflegt werden wollen, kann die Verhinde-rungspflege in Anspruch genommen wer-

Wenn pflegende AngehörigeUrlaub benötigen

Pflegende Angehörige sollten aktiv vermitteln, wenn sie eine Auszeit zur Regeneration benötigen,um neue Kraft zu tanken. Sie haben verschiedene Möglichkeiten.

6 DSTG-Blickpunkt Onlineausgabe 2017

Siegen zu Besuch beiLandtagsabgeordneten

Der Ortsverband Siegen diskutierte am4. Dezember 2017 mit den heimischenCDU-Landtagsabgeordneten Anke Fuchs-Dreisbach und Jens Kamieth aktuelle An-liegen und Probleme der Finanzverwal-tung. Insbesondere wurde dabei über dieRückkehr zur 40-Stunden-Woche, dieBesetzungsquote der Betriebsprüfungsowie die Personalentwicklung aufgrundder hohen Altersabgänge gesprochen.

OV Wuppertal Barmenwirbt mit Tombola

Auf dem Hoffest des FA Wuppertal Bar-men organisierte der Ortsverband eineTombola zur Werbung von Nichtmitglie-dern, die bei den Amtsangehörigen aufpositive Resonanz stieß.

Gesundheitstag in KrefeldDer erste Gesundheitstag im FA Krefeldam 16. November 2017 startete mit einem

gesundenFrühstück. DasanschließendeProgramm botVorträge,Yogakurseoder Treppen-

lauf. An den Ständen von Apotheke,Helios Klinik, Debeka und DRK konnten sichdie Teilnehmer zum Thema Gesundheit in-formieren. Der DSTG-Ortsverband spende-te das Wasser für den Tag und bot Gemü-sesticks an, die guten Absatz fanden.

D S T G V O R O R T

von links: MdL A. Fuchs-Dreisbach;N. Henk; B. de Rooy; J. Patt; R. Six;

J. Hillnhütter; MdL J. Kamieth

Köln-West lädt zum SegeltörnVom 18. bis 21. Mai 2018 geht es mit der DSTG Köln-West über Pfingsten ins Natur-schutzgebiet ‘Wattenmeer’. Auf einem nostalgischen Zwei-Mast-Klipper kreuzt dieDSTG-Crew durchs Wattenmeer. Der Segeltörn der DSTG Köln-West hat viele Fans. DieTour startet und endet in Harlingen und geht einmal quer durchs Ijsselmeer. Die Unter-bringung an Bord erfolgt in Zwei- und Vierbettkabinen. DSTG-Mitglieder zahlen nur215 Euro. Weitere Informationen finden Sie unter www.dstg-nrw.de im Bereich Aktuelles.

Jahreshauptversammlung in Dortmund-UnnaDSTG-Landesvorsitzender Manfred Leh-mann ließ auf der OV-Versammlung am7. November 2017 in Dortmund-Unna dasJahr Revue passieren: Von den Ergebnis-sen der Tarifverhandlungen im Frühjahr2017, den vielen Verbesserungen zur Be-förderungssituation und den bereits er-folgten Beförderungen, den Neueinstel-lungen von Tarifbeschäftigten und vielesandere mehr. Weiterhin gab er einen Ein-blick auf die aktuelle Arbeit der DSTG mitder neuen Landesregierung. Jasmin Dziu-ron, Vorsitzende der DSTG Ortsjugendlei-tung und der JAV berichtete über die Akti-vitäten der Jugend sowie den großen Er-folg bei der Anwärterwerbung (95 Pro-zent). Die Auszeichnungen für langjährigeMitgliedschaften sind ein wichtiger Be-standteil der Jahreshauptversammlungen.

OV-Vorsitzender Fritz Hake ehrte UrsulaBugiel-Strelczyk und Udo Dammer fürvierzigjährige Mitgliedschaft. Edgar Müller

hält derDSTG schonsechzig Jahredie Treue.FriedrichSchreiber(im Bildrechts), Eh-renmitgliedder DSTGWestfalen-

Lippe, erhielt die Ehrenurkunde für fünf-zigjährige Mitgliedschaft. Er gehörte vieleJahre dem geschäftsführenden Vorstandals stellvertretender Vorsitzender undJustitiar an.

Ehrung der DSTG-Jubilare

7 DSTG-Blickpunkt Onlineausgabe 2017

Nikolausaktionen an denAusbildungsstandorten

Bei den Nikolausaktionen der DSTG-Ju-

gend wurden die Außenstandorte der FHF

in Herford und Hamminkeln nicht verges-

sen. Auch hier verteilten die Jugendver-

treter Schokoladen-Nikoläuse und ver-

breiteten damit eine schöne Vorweih-nachtsstimmung. Hinter der Verteilaktion

von insgesamt mehr als 1500 Schokola-

den-Nikoläusen steckte eine logistische

Meisterleistung: 75 Kartons mit der an-

derthalbfachen Größe eines Schuhkar-

tons mussten vom Einkauf in Köln über

eine zentrale Umlade-Aktion in Düssel-

dorf bis hin an alle Standorte verteiltwerden.

Kürzung der Anwärter-bezüge weiterhin ausgesetztMit Erlass des Finanzministeriums vom14. November 2011 wurde erstmals aufdie Kürzung der Anwärterbezüge verzich-

tet, wenn zwischen dem Nichtbestehender Laufbahnprüfung und der Wiederho-

lungsprüfung ein Zeitraum von maximal

vier Monaten nicht überschritten wird.Mit Erlass vom 2. November 2017 wirddiese Regelung bis zum 31. Dezember2019 verlängert.

Weihnachts-Waffelbackenan der LFS

Am 27. November 2017 duftete es im Ein-

gang der Landesfinanzschule Wuppertal-

Ronsdorf nach frisch gebackenen Waf-

feln und lockte zahlreiche Steueranwär-

terinnen/-anwärter in die Mensa. DieDSTG-Jugend NRW backte für die Steuer-

anwärterinnen und -anwärter Waffelnund verteilte darüber hinaus beimAbendessen zusätzlich noch Schokola-

den-Nikoläuse. Auch die Kolleginnen und

Kollegen der Justizvollzugsschule konn-

ten dem Duft nicht widerstehen und wur-

den in die Backaktion mit einbezogen. Am

Ende waren 35 Liter Waffelteig ver-braucht.

Glühwein-Datscha 2017ALLE JAHRE WIEDER veranstaltet dieDSTG-Jugend NRW eine Glühwein Party in

der Datscha in Nordkirchen. Die DSTG-Ju-

gend konnte am 21. November 2017 wie-

der mit zahlreichen Studenten unge-zwungen diskutieren und auf die Vorteile

einer Mitgliedschaft in der DSTG hinwei-

sen.

J U G E N D

Steinfurter Jugendteamfähig

Mit sechzehn Personen veranstaltete die

DSTG-Jugend Steinfurt einen Ausflug in

das Beverland-Resort. Nach einer kleinen

Einführung startete das Teamtraining, bei

dem es galt, in der Gruppe verschiedene

Aufgaben zu bewältigen. Dabei ging es»hoch hinaus« in einen Hochseilgarten.

Bei den Übungen im Niedrigseilgartenmusste ein längerer Parcours in einzelnen

Etappen als Team bewältigt werden. Hier-

bei bewies die Steinfurter Jugend absolu-

te Teamfähigkeit. Beim gemeinschaftli-

chen Grillen konnten die strapaziertenKräfte wiederbelebt werden.

Gericht erkenntAnwartschaften

nicht anIn den Jahren 2009 bis Mitte 2014gab es nach § 56 SGB VI die gesetzli-che Möglichkeit, dass anrechenbareKindererziehungszeiten für vor 1992geborene Kinder auch für Beamtin-nen/Beamte zu Anwartschaften inder gesetzlichen Rentenversiche-rung führten. Seit Juli 2014 gibt esdiese Möglichkeit nicht mehr, daseitdem eine Versorgung nach be-amtenrechtlichen Vorschriften fürdiese Kindererziehungszeiten alsannähernd gleichwertig mit den An-sprüchen aus der gesetzlichen Ren-tenversicherung gelten. Dies war zu-vor nicht der Fall.

Die Anwendung der im Juli 2014 ein-geführten gesetzlichen Neuregelungist beklagt worden. Mit Urteil vom28. Juni 2016, L 4 R 336/16 hat dasLandessozialgericht NRW die Neure-gelung für rechtens und verfas-sungsgemäß erklärt. Beamtinnen undBeamte, die von der bis Juli 2017 gel-tenden Regelung Gebrauch gemachthatten, haben oftmals neben der an-erkannten Kindererziehungszeit aucheinen Geldbetrag in die gesetzlicheRentenversicherung eingezahlt, umdie notwendige rentenrechtlicheWartezeit von fünf Jahren zu errei-chen.

Wartezeit vielfachnicht erfüllt

Nach Aberkennung der Kindererzie-hungszeiten durch die Gesetzesän-derung in 2014 war vielfach dieseWartezeit nicht mehr erfüllt, so dasssich die Frage nach der Erstattungder freiwillig eingezahlten Beträgestellte. Durch die neu geschaffeneVorschrift § 286g im SGB VI wird eineigenes Sondererstattungsrecht fürgezahlte freiwillige Beträge geschaf-fen.

F R A U E N

8 DSTG-Blickpunkt Onlineausgabe 2017

T A R I F

Regierungsbeschäftigte:

Positive Einkommensentwicklung auch 2018

Neueinstellungen im TarifbereichDer Blickpunkt berichtete bereits über die Neueinstellungen im Tarifbereich aufGrundlage eines Berichts ‘Nutzung von freiwerdenden Stellen im Tarifbereich undMöglichkeiten des Seiteneinstiegs aus der Privatwirtschaft’.

VerbesserteEntwicklungsmöglichkeiten

In den nächsten fünf Jahren scheidenrund 120 Regierungsbeschäftigte ausAltersgründen aus den Erhebungsstel-len aus. In einem ersten Schritt sindbereits 50 Neueinstellungen für diesenBereich vorgenommen worden. Dieneuen Kolleginnen und Kollegen nah-men am 1. August 2017 ihre Arbeit aufund stecken mittlerweile voll im Lern-stress.

DSTG-Landestarifausschuss:

Entgeltordnung muss überarbeitet werden

In der Tarifrunde Anfang 2017 erstrit-ten die Gewerkschaften eine lineareGehaltserhöhung von zwei Prozent,mindestens 75 Euro. Der für zwei Jahregültige Abschluss sieht ab 2018 eineweitere lineare Erhöhung um 2,35 Pro-zent und zusätzlich Strukturverbesse-rungen vor.

Neue Erfahrungsstufe

Ab der großen Entgeltgruppe 9 (gehobe-ner Dienst) bis zur Entgeltgruppe 15 wirddie neue Erfahrungsstufe 6 in zweiSchritten eingeführt: Nach einer Verweil-dauer von fünf Jahren zum 1. Januar2018 folgt der Stufenaufstieg in die neueingeführte Stufe 6, zum 1. Oktober 2018

Entwicklungskonzept fürAngestellte im Erhebungsbereich

Während der internen Fortbildung derneueingestellten Angestellten im Erhe-bungsbereich von rund sechs Monatenwerden alle Teilnehmer nach Entgeltgrup-pe 6 eingruppiert. Nach bestandener Ab-schlussprüfung und dem ersten ‘Echtein-satz’ in der Erhebungsstelle (es werdenanfangs noch nicht die vollständigen Tä-tigkeitsfelder der Erhebungsstellen über-tragen) erfolgt die Eingruppierung nach

Entgeltgruppe 8. Bei einem positiven Ver-lauf soll spätestens nach einem Jahr undder vollständigen Übertragung aller Tä-tigkeitsfelder der Erhebungsstelle, dasbefristete Arbeitsverhältnis entfristetund die Höhergruppierung nach Entgelt-gruppe 9 vorgenommen werden.

Besonderer DSTG-ErfolgEinen besonderen Erfolg erzielten dieDSTG-Vertreter im Hauptpersonalrat mitder Verwaltung: Unter besonderen Vo-raussetzungen können ‘höherwertige’ Tä-tigkeiten der Funktionsgruppe 22 weiter-hin auf Regierungsbeschäftigte übertra-gen werden. Somit konnten wieder positi-ve Entwicklungs-Möglichkeiten für unse-re Kolleginnen und Kollegen im Tarifbe-reich geschaffen werden.

Bei der Herbstsitzung des DSTG-Landestarifausschusses inKöln stand insbesondere die Weiterentwicklung der Entgeltord-nung zum TV-L im Vordergrund. In vielen Bereichen entspre-chen die Regelungen nicht mehr den aktuellen Anforderungender Arbeitswelt und bedürfen einer umfassenden Überarbei-

tung. »Eine große Herausforderung für die Tarifvertreter«, soTarifausschussvorsitzender Karl-Heinz Leverkus. Ein weitererThemenschwerpunkt war die Neueinstellung von Regierungs-beschäftigten. Das Gremium begrüßte diese dringend notwen-dige Entwicklung, um dem Personaldefizit entgegen zu wirken.

ist die zweite Stufe mit einem weiterenErhöhungsbetrag vorgesehen.

Erhebliches Plus

Eine vergleichbare Verbesserung erhaltenauch Beschäftigte in der sogenannten‘kleinen’ Entgeltgruppe 9, bei denen bis-

lang die Stufe 4 die Endstufe ist. Abdem 1. Januar 2018 erhalten sie nachfünf Jahren in Stufe 4 ein erhöhtesTabellenentgelt (Erhöhungsbetrag von53,41 Euro). Auch hier gibt es zum1. Oktober eine nochmalige Erhöhungvon 53,40 Euro.

Foto: AdobeSto

ck

9 DSTG-Blickpunkt Onlineausgabe 2017

Krankenstand gesunkenAus einer Vorlage vom 5. Oktober 2017 des Ministers des Inneren zum Kranken-stand (Beamte/Tarif) geht hervor, dass die Gesamtquote der Krankheitstage(inklusive der nicht-attestpflichtigen Tage) landesweit auf insgesamt 7,16 Pro-zent gesunken ist. Die Finanzverwaltung NRW liegt mit 7,45 Prozent leicht überdem Landesschnitt. Wichtige Erkenntnis: Im Ressort des Finanzministers sind30 Prozent aller Beschäftigten 55 und älter. Der Landesschnitt beträgt hier nur25 Prozent.

Ältere Beschäftigtelänger krankDie Krankenstandserhebung ist ein Bau-stein im betrieblichen Gesundheitsmana-gement der Landesregierung. Allerdingssind die Angaben allein nicht geeignet,konkrete Maßnahmen zu begründen.Auch ist ein Vergleich mit dem Gesund-heitsreport der Krankenkassen nur be-

dingt möglich, da die Zusammensetzungder Zielgruppen stark differiert. Die Ge-samtquoten sind gegenüber dem Vorjahr(2015: 7,82 Prozent) gesunken. Die Zu-sammenfassung des Berichts verweistauf einige wesentliche, nicht immer neueErkenntnisse. So steigt mit zunehmen-dem Alter der Beschäftigten der Kran-kenstand; sehr deutlich ist in 2016 der

Anteil dieser Altersgruppe an den länger-fristigen Erkrankungen.

Einstellungsoffensivebraucht langen AtemIm Bereich des Finanzministers sinddreißig Prozent der Beschäftigten 55 undälter. Das bedeutet, dass jeder dritte Be-schäftigte in den kommenden zehn Jah-ren aus dem Dienst ausscheiden wird.Von den mehr als 28.000 Beschäftigtender Landesfinanzverwaltung werden min-destens 8.400 in den kommenden zehnJahren die Verwaltung verlassen, und dasbei jetzt schon 1.000 unbesetzten Stellen.Die in 2016 begonnen Einstellungsoffen-sive wird einen langen Atem brauchen,um die Leistungsfähigkeit der Finanzver-waltung zu erhalten.

Schnell, einfach und problemlos:

Beihilfe goes App!Einreichung eines vereinfachten Beihilfeantrages per Handy? Das wird voraussicht-lich im Frühjahr nächsten Jahres Wirklichkeit. Die Verwaltung setzt dabei auf ein inder Versicherungswirtschaft erprobtes und etabliertes Verfahren. Viele Beschäftigtenutzen schon die Angebote von Versicherern wie beispielsweise der Debeka oderHUK und wissen, wie schnell, einfach und problemlos die Antragstellung funktioniert.Die App wird nach offizieller Einführung über den Google-Playstore für Android- undüber den App-Store für Apple-Geräte zum Download zur Verfügung gestellt.

App ersetzt den Kurzantrag

Das Verfahren ist denkbar einfach. Nachder ersten Initialanmeldung an der Apperhält der Beihilfeberechtigte einen Briefmit seinen Zugangsdaten nach Hause ge-schickt und kann sich dann mit seinerBeihilfenummer und einem Passwort an-melden und sofort loslegen. Die Belegewerden mit dem Handy nacheinander fo-tografiert und ohne Aufsummierung ab-gesendet und schon ist der Beihilfean-trag gestellt. Die Einreichung per App istein zusätzliches Angebot und ersetzt le-diglich den Beihilfe-Kurzantrag. Die An-träge können auch weiterhin auf her-kömmlichen Weg eingereicht werden undin Fällen, wo der Kurzantrag nicht genutztwerden kann, müssen sie es sogar.

Flächendeckender Einsatznach Testphase

Die App wird bis Ende des Jahres getes-tet. Im ersten Quartal soll die Nut-zung sukzessive ausgeweitetwerden, bevor es zu ei-nem flächende-ckenden Einsatz inder ersten Jahres-hälfte kommt.Durch die verein-fachte Antrag-stellung ist miteinem erhöh-ten Antrags-aufkommenzu rechnen.Bereits heute

U N S E R A R B E I T S A L L T A G

Foto: AdobeStock

gehen bei 450.000 Beihilfeempfängernpro Jahr rund zwei Millionen Beihilfean-träge ein. In Zusammenarbeit mit denBeihilfestellen des Landes müssen dies-bezüglich erst Erfahrungen gesammeltwerden, damit eine zeitnahe und rei-bungslose Beihilfebearbeitung nicht un-ter dem Projekt leidet, und alle Beteilig-ten am Ende von der Einführung derApp auch wirklichprofitieren.

10 DSTG-Blickpunkt Onlineausgabe 2017

Bezirkshauptvorstandssitzung in Hamm:

»Großartige DSTG-Erfolge«BV-Vorsitzender Heinz Katerkamp konnte auf der Herbsttagung der DSTG Westfa-len-Lippe in Hamm über großartige DSTG-Erfolge in den letzten Monaten berichten.Zu nennen sind der Wegfall der achtzehnmonatigen Wiederbesetzungssperre unddie Erweiterung der Stellenplanobergrenzen. Katerkamp: »Diese Maßnahmen habenzu einer großen Zahl von zusätzlichen Beförderungen geführt und die Perspektivenunserer jungen Kolleginnen und Kollegen in allen Bereichen erheblich verbessert.«

Stellenwert derSteuerverwaltung verbessern

Einen kurzen Rückblick machte er aufdie zurückliegende Tarif- und Besol-dungsrunde mit positiver Wirkung auch

auf die Pensionen und Renten. Für die Zu-kunft mahnte Heinz Katerkamp mit Blickauf die neue Landesregierung an, denStellenwert der Steuerverwaltung zu ver-bessern. Ein wesentlicher Punkt sei aucheine Ausweitung des Aufstiegs junger

Kolleginnen und Kollegen in die nächsteLaufbahngruppe.

Seniorenvertretung sollSeniorenarbeit intensivieren

Zur weiteren Intensivierung der Senioren-arbeit beschlossen die Teilnehmer eineGeschäftsordnung zur Einrichtung einerSeniorenvertretung auf der Ebene desBezirksverbandes Westfalen-Lippe. Da-nach wird die Seniorenarbeit zukünftigvon einem drei- bis fünfköpfigen Gremi-um wahrgenommen. Katerkamp: »Ich binmir sicher, damit haben wir einen richti-gen Weg eingeschlagen und das ist derBedeutung unserer Ruheständler in derDSTG angemessen.«

B E Z I R K S V E R B Ä N D E

Fachgruppe BLB bei Staatssekretär Dr. Opdenhövel

Kritik an GewinnorientierungAm 9. November 2017 traf der Vorstand der Fachgruppe Bau und Liegenschaft inder DSTG mit Staatssekretär Dr. Patrick Opdenhövel (im Bild 3. v.l.) zusammen.Thema war die weitere Entwicklung des BLB und die Perspektiven der Beschäftig-ten. Die DSTG-Fachgruppe wandte sich unter anderem gegen aktuelle Überlegun-gen, den BLB nicht nur an den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit auszurichten,sondern zusätzlich auch noch eine Gewinnorientierung zu verankern.

Tarifrecht mussausgeschöpft werden

Die Forderung nach einer Gewinnorientie-rung, so die Gewerkschafter, mache beieinem Betrieb, der nur Dienststellen sei-

nes Eigentümers als Kunde habe, keinenSinn. So oder so zahlt das Land. Beson-ders kritisch sah der Vorstand der Fach-gruppe die aktuellen Probleme bei derPersonalgewinnung. Trotz neuer Stellenfalle es angesichts der niedrigen Eingrup-pierungsvorschriften schwer, Fachleutefür den BLB zu gewinnen. Sie fordertendie Ausschöpfung aller Möglichkeiten desTarifrechts, um die Vergütung attraktiver

zu machen und den Verzicht auf restrikti-ve Einschnitte in das Tarifrecht.

Kommende Rechtsform offen

Der Staatssekretär sieht den BLB dankder engagierten Arbeit der Beschäftigtenzunehmend bes-ser aufgestellt.Verbesserungs-potentiale seheer bei der Ver-bindlichkeit vonVereinbarungenzwischen BLBund den Nutzern,insbesondere beiNeubauten. Ver-antwortlichkeiten müssten hier deutlicherklargestellt werden, um Fehlentwicklun-gen zu vermeiden. Bei der kommendenRechtsform zeigte sich Dr. Opdenhöveloffen. Die beste Lösung werde gesuchtund umgesetzt. Dabei seien die Interes-sen der Beschäftigten besonders im Fo-kus der Entscheider.

In der FachgruppeBau und Liegen-schaft organisiertdie DSTG die Be-schäftigten imBLB NRW und ver-tritt deren beson-deren beruflichenInteressen.

Mensa-Neubau nimmt Form anDer Mensa-Neubau an der Fachhochschule für Finanzen (FHF) ist in vollem Gange.Er soll nach aktueller Planung in den Sommermonaten 2018 abgeschlossen sein.Vor Inbetriebnahme im Herbst 2018 sind noch erste Probeläufe geplant. Die Gerät-schaften sollen getestet und neue Arbeitsabläufe optimiert werden. Auch der tägli-che Mensabetrieb soll vorher geprobt werden, um einen reibungslosen Ablauf bei derendgültigen Inbetriebnahme im Herbst zu gewährleisten.

11 DSTG-Blickpunkt Onlineausgabe 2017

K U R Z N O T I E R T

Grünes Licht für weitereEinstellungszusagen

Der Haushalts- und Finanzausschussdes Landtages NRW (HFA) stimmte am23. November 2017 der vollständigen Frei-gabe der Einstellungsermächtigungen für931 Finanz- und 485 Steueranwärter imHaushaltsjahr 2018 zu. Sobald noch erfor-derliche Detailregelungen von FM undOFD getroffen sind, können die Finanz-ämter die Einstellungszusagen versen-den. Mit dem Beschluss will die Landes-regierung die möglichst frühzeitigeGewinnung qualifizierter Nachwuchskräf-te sichern. Bereits im Sommer erteiltedas Parlament eine Teilfreigabe für dieEinstellung von 650/270 Anwärter.Die DSTG begrüßt die schnelle Ent-

scheidung des HFA. In der Vergangenheitwar es, gerade nach Landtagswahlen,schon mal zu unzumutbaren Verzögerun-gen gekommen.

Zulassung zumprüfungserleichterten

Aufstieg geregeltDer Erlass zum Qualifizierungsaufstieg2018 in die Laufbahngruppe 2 (prüfungs-erleichteter Aufstieg) regelt die Zulas-sung zur Qualifizierung. Die Bewerberin/der Bewerber

•• muss mindestens zwei Jahre mindestensein Amt der Besoldungsgruppe A9, oder einAmt der Besoldungsgruppe A8 innehaben,und seit mindestens zwei Jahren die Aufga-ben eines Amtes der Besoldungsgruppe A9wahrnehmen

•• Die letzte aktuelle Beurteilung in der Besol-dungsgruppe A8 muss mit dem Gesamturteilhervorragend oder sehr gut abschließen. Inder Besoldungsgruppe A9 muss das Ge-samturteil hervorragend, sehr gut, gut, vollbefriedigend oder befriedigend vorliegen.Damit wird der Qualifizierungsaufstieg einernoch größeren Personenzahl ermöglicht.

Dienstwohnungen:Land stoppt Besoldungsbenachteiligung

Die Landesregierung hat einen Verord-nungsentwurf eingebracht, mit der dienegativen Auswirkungen der Integrationder Sonderzahlung in die monatlichen Be-züge für Dienstwohnungsinhaber rück-wirkend zum 1. Januar 2017 ausgeglichenwerden sollen.Die Dienstwohnungsvergütung (also

die Miete) richtet sich nach dem ortsübli-chen Mietwert. Sie wird auf die Dienstbe-züge angerechnet. Die Anrechnung ist

auf einen nach der Höhe der monatlichenBezüge gestaffelten Höchstbetrag ge-deckelt. Durch die Integration der Son-derzahlung stiegen die monatlichen Be-züge der betroffenen Kolleginnen undKollegen und damit auch die Dienstwoh-nungsvergütung, ohne dass sich derortsübliche Mietwert oder das Gesamt-einkommen verändert hätten. Mit derneuen Verordnung wird diese Erhöhungrückgängig gemacht.

Gaby Deutschmann,immer noch ‘unterwegs’

Ob sie nicht Zeit hätte, auf einen Kaffeevorbeizuschauen? – so lockte AméliaWolschendorf vom OV Iserlohn die pen-sionierte Kollegin Gaby Deutschmann insFinanzamt. Diese ahnte nicht, dass siedort eine kleine Feierstunde erwartete.Denn vor exakt fünfzig Jahren, also am1. Dezember 1967, begründete GabyDeutschmann ihre Mitgliedschaft in derDSTG, damals noch beim FinanzamtSteinfurt. Anlässlich dieses Jubiläumswurde ihr die Urkunde mit Ehrennadelvom OV-Vorsitzenden Hendrik Timmer-mann überreicht. Nach Stationen in Kölnund Hagen kam sie schließlich nach Iser-lohn, wo sie zuletzt rund zwanzig Jahreals Betriebsprüferin unterwegs war. ‘Un-terwegs’ ist sie auch heute noch, berich-tete die inzwischen eingeschriebene Stu-dentin der Geschichtswissenschaften. DieDSTG sagt: Herzlichen Glückwunsch!

Versorgungsabschlagvermeiden

Gemäß §16 Abs. 2 Satz 7 LBeamtVG NRWvermindert sich das Ruhegehalt der Be-amtin/des Beamten dann nicht, wennzum Zeitpunkt der Versetzung in den Ru-hestand das 65. Lebensjahr vollendet istund mindestens 45 Jahre mit ruhege-haltsfähigen Dienstzeiten nach §§6,8,9LBeamtVG und nach § 17 Abs. 2 Satz 1LBeamtVG berücksichtigungsfähige Pflicht-beitragszeiten vorliegen. Streitig ist nun, obPflichtversicherungszeiten auch dann zuberücksichtigen sind, wenn der Beamtin/dem Beamten die Beiträge erstattet wur-den. Nach bisheriger Auffassung des LBVist dies nicht der Fall. Diese Rechtsauffas-sung wird zurzeit gerichtlich überprüft.

Die DSTG-Landesleitung wünscht allen Mitgliedernund Freunden ein frohes, gesundes und glückliches 2018