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Das neue EEG aus Sicht der energieintensiven Industrie Sebastian Franke, Verband der Chemischen Industrie e.V.

Das neue EEG aus Sicht der energieintensiven Industrie Sebastian Franke, Verband der Chemischen Industrie e.V

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Das neue EEG aus Sicht der energieintensiven IndustrieSebastian Franke, Verband der Chemischen Industrie e.V.

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Agenda

VCI und Chemieindustrie

Erneuerbare Energien und das neue EEG – Besondere Ausgleichsregelung

Erneuerbare Energien und das neue EEG – Eigenstromerzeugung

Fazit

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Verband der Chemischen Industrie - Kennzahlen

1.660 Mitgliedsunternehmen

aus Chemie und Pharma

190 Milliarden Umsatz 2013 440.000 Mitarbeiter

Die größten Industriebranchen in Deutschland:

1. Automobil2. Maschinenbau3. Chemie4. Elektroindustrie

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Energie in der Chemieproduktion

Chemieproduktion in Deutschland benötigt große Mengen Energie

Strom53 Milliarden

Kilowattstunden

Gas120 Milliarden

Kilowattstunden

Entspricht dem Stromverbrauchvon 13 Mio. 4-Personen-Durchschnittshaushalten

Entspricht dem Gasverbrauchvon 6 Mio. 4-Personen-Durchschnittshaushalten

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Chemie zählt zu den energieintensiven Branchen

Anteil der Energiekosten an der BruttowertschöpfungEnergiekosten zu Bruttowertschöpfung, 2011, in Prozent

Quelle: Destatis (Kostenstruktur) Nur energetischer Einsatz

Elekroindustrie

Maschinenbau

Herstellung Pharmazeutische Erzeugnisse

Fahrzeugbau

Verarbeitendes Gewerbe

Verlags-, Druckgewerbe, Vervielfältigung

Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren

Textilgewerbe

Ernährungsgewerbe

Chemie und Pharma

Holzgewerbe (ohne Herstellung von Möbeln)

Herstellung von chemischen Erzeugnissen

Grundstoffchemie

Papiergewerbe

Metallerzeugung und -bearbeitung

3.0

3.1

3.2

3.5

7.7

7.7

9.4

13.0

13.7

14.4

16.4

19.4

25.2

28.6

29.8

Verarbeitendes Gewerbe insgesamt: 7,7 Prozent

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Agenda

VCI und Chemieindustrie

Erneuerbare Energien und das neue EEG – Besondere Ausgleichsregelung

Erneuerbare Energien und das neue EEG – Eigenstromerzeugung

Fazit

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Ausbauziele Erneuerbarer Strom basierend auf Koalitionsvereinbarung und Energiekonzept 2010

2008 2020 2025 2030 2035 2040 20500

10

20

30

40

50

60

70

80

15,2%

35%

40-45%50%

55-60%65%

80%

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Zielerreichungsgrade Erneuerbaren AnteileAusbauziele Erneuerbare werden erreicht

Strom Primärenergieverbrauch0

5

10

15

20

25

30

35

15.3

9.3

24.8

13.5

35

20

2008 2013 2020%

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Fast 60 Prozent der Investitionen gehen in die Photovoltaik

Investitionen in Erneuerbare EnergienIn Millionen Euro, 2012

Quelle: BMU, AGEE-Stat

Photovoltaik

Windenergie

Biomasse (Strom)

Biomasse (Wärme)

Solarthermie

Geothermie

Wasserkraft

11,200

3,750

1,500

1,050

990

930

70 Investitionen insgesamt:19,5 Mrd. Euro

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Wo kommt der EE-Strom her?

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Wo ist was geregelt? Überblick Beihilfeleitlinien und EEG

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EEAG

Vorgaben EE-

Förderung, Entlastungen

von EEG-Umlage

EEG

Förderung EE Entlastungen

Besondere Ausgleichsregel

Eigenstrom

Entlastungen

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Was geben die Beihilfeleitlinien bzgl. der Entlastung von stromintensiven Unternehmen bei der EEG-Umlage vor?

Diskriminierungsfreie Entlastungsmöglichkeit aller „Undertakings“ eines Sektors (auf NACE-4-Steller-Ebene) der bestimmte Kriterien erfüllt:

10% Stromintensität und 10% Handelsintensität oder 20% Stromintensität und 4% Handelsintensität oder 7% Stromintensität und 80% Handelsintensität

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Zusätzlich Qualifizierungsmöglichkeit von „Undertakings“, die nicht einem der 68 Sektoren angehören aber stromintensiv sind:

20% Stromintensität und Zugehörigkeit zu einem Sektor mit mehr als 4% Handelsintensität

68 NACE-4-Steller Sektoren im Annex 3 der Leitlinien

152 NACE-4-Steller Sektoren im Annex 5 der Leitlinien

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Was geben die Beihilfeleitlinien bzgl. der Entlastung von stromintensiven Unternehmen bei der EEG-Umlage vor?

Mindestumlage/Belastung der entlasteten Unternehmen

Entlastete Unternehmen zahlen 15% der (nationalen) Umlage, d.h. in Deutschland derzeit 0,94 Cent/KWh

Entlastete Unternehmen zahlen aber nicht mehr als 4% ihrer eigenen Bruttowertschöpfung

Besonders stromintensive Industrien mit einer Stromintensität von mehr als 20% zahlen nicht mehr als 0,5% ihrer eigenen Bruttowertschöpfung („Superdeckel“)

Übergangsbestimmungen

Mitgliedstaaten müssen die Vorgaben bis spätestens 1. Januar 2019 erfüllen

Sollen für diesen Zweck einen Anpassungsplan erstellen

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EEG-Novelle: 2 Gesetze!

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Gesetz zur grundlegenden Reform des Erneuerbaren Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts• Bestimmungen zur Förderung Erneuerbarer Energien• Regelungen zur Belastung von

Eigenstromversorgung

Gesetz zur Reform der Besonderen Ausgleichsregelung für stromkosten- und handelsintensive Unternehmen• Entlastungen von energieintensiven Unternehmen

Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)

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Entlastung von der EEG-Umlage: Wo kommen wir her?

• Unternehmen/Unternehmensteile des verarbeitenden Gewerbes und des Bergbau (Abschnitte B und C)

Anspruchsberechtigte

• > 1GWh an einer Abnahmestelle im JahrStromverbrauch

• Stromkosten bezogen auf Bruttowertschöpfung mindestens 14%Stromintensität

• Ab einem Verbrauch von 10 GWh im Jahr: Nachweis eines EnMS (ISO 50001 oder EMAS nach (EG) Nr. 761/2001)

Energie-managementsystem

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Belastung: mind. 0,05 ct/kWh je nach Stromintensität und -verbrauch

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Unternehmen/Unternehmensteil

Qualifikation über Annex 3, Beihilfeleitlinien (68 Sektoren)

Qualifikation als stromintensives Unternehmen: 20% Stromintensität in einem Sektor mit 4% Handelsintensität

Qualifikation über nationales Kriterium: >16% Stromkosten/BWS (ab 2015: >17%)

Bisher in BesAR

> 20% Stromintensität?

Deckel 1:4% BWS des

Unternehmens

Deckel 2:0,5% BWS des Unternehmens

nein

Ja

Volle EEG-Umlage20% der EEG-

Umlage

nein

nein nein

Ja

Ja

Ja Ja

Entlastungsmöglichkeiten neues Gesetz zur BesARUmsetzung der EEAG-Vorgaben

nein

15% der Umlage

Zahlung darf 0,1 ct/kWh nicht unterschreiten

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Besondere AusgleichsregelungBisherige Verteilung der Branchen

Quelle:BMU/BAFA2013

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Auswirkungen auf den Begünstigtenkreis

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• Zahl der Sektoren ist eingeschränkt, Individualkriterium zur Qualifizierung (20% Stromkostenintensität) ist hoch angesetzt

Zahl der zukünftig begünstigten

Unternehmen wird sicher sinken, aber

genaue Zahl ist derzeit nicht abschätzbar

• Begünstigte Unternehmen in 2014 haben 2013 auf Basis der EEG-Umlage 2012 (3,5 Cent/KWh) beantragt und 14% Stromkosten überschritten

• EEG-Umlage ist 2013 um 1,7 Cent/KWh gestiegen was bei sonst gleichen Bedingungen eine Stromkostenerhöhung um ca. 2,5%-Punkte bedeutet

• d.h. Beantragung 2014 (für 2015) auf Basis EEG-Umlage 2013 (5,2 Cent(KWh) müsste die 16%-Schwelle überschreiten

Anhebung der nationalen

Eingangsschwelle von 14% auf 16% für 2015 und auf 17% für 2017

sollte wirkungsneutral für bisher begünstigte

Unternehmen sein

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Auswirkung auf die Belastung der Industrie

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Belastung der bisher nicht entlasteten Unternehmen wird weiterhin wachsen, weil• Hürden höher gesetzt sind, in die Entlastung

hineinzukommen• EEG-Umlage nicht sinken wird, sondern weiterhin

ansteigen wird

Bisher (d.h. im Jahr 2014) entlastete Unternehmen, die aus dem System

rausfallen, werden zukünftig mit 20% der Umlage belastet, d.h. sie zahlen nach

derzeitiger Umlage 1,25 Cent/KWh, weiter steigend

Bei zukünftig entlasteten Unternehmen hängt die Belastung von der individuellen Situation (welcher Deckel greift, wie hoch ist die Bruttowertschöpfung?) ab:• Für alle(!) verdoppelt sich die bisherige

Mindestumlage aufgrund des 0,1 Cent/KWh-Sockels mindestens

• Belastung kann maximal auf das rund 19-Fache der bisherigen Belastung steigen, wenn die Deckel höher liegen als der 15%-Umlagewert, der als Mindestumlage gezahlt werden muss (Günstiger-Prüfung!)

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Unsicherheitsfaktoren bei Analyse der Auswirkung

Zuordnung von Unternehmen zu Sektor

Auswirkung der neuen Berechnungsmethode für Stromintensität!

Anhebung der Wirkungsschwelle erschwert jedoch künftigen Zugang zur Besonderen Ausgleichsregelung für weitere Unternehmen

Regelung für selbständige Unternehmensteile

Rückforderungen im Rahmen des EEG-Beihilfeverfahrens?

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Kritikpunkte

Erhöhte nationale Eingangsschwellen (16% bzw. 17%) erschwert den Zugang zur besonderen Ausgleichsregelung

Herabsetzung der Eingangsschwelle auf 15% und 16%

Selbständige Unternehmensteile dürfen nur bei Zugehörigkeit zur Liste 1 (Anhang 3) gelten gemacht werden

Selbständige Unternehmensteile auch bei Zugehörigkeit zur Liste 2

Anerkennung von Selbständigen Unternehmensteilen nur im Falle eines „wesentlichen Umsatzes mit externen dritten Unternehmen“

Streichung der Vorgabe

Keine Anrechnungsmöglichkeit von Eigenerzeugungskosten beim Umstieg auf Nutzung der Besonderen Ausgleichsregelung

Anrechnungsmöglichkeit für Eigenerzeugungskosten

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Umlage nach dem Erneuerbaren Energien-Gesetz (EEG) 2014 um weitere fast 20 Prozent gestiegen

EEG-UmlageEuro pro Megawattstunde

Quelle: VCI

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2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014

2.46 3.24 3.88 5.16 5.84 6.31

11.02 11.60 13.10

20.47

35.32 35.92

52.77

62.40

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Auswirkung auf die EEG-Umlage

4.01

1.26

0.56

0.27 0.13

Gesamt 6,24 Cent/KWh VergütungUmverteilungNachholung 2013Liquiditätsreserve Marktprämie

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• Entlastungsvolumenbleibt in etwa gleich

• D.h. Umverteilungseffektändert sich nicht

• Kein geänderter Einfluss auf EEG-Umlage

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Belastung der Chemie durch das EEG

EEG Kosten für die chemisch-pharmazeutische IndustrieIn Mio Euro

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2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 20140

500

1,000

1,500

2,000

2,500

3,000

3,500

170 210 230 230 360

540 550

800

1,000

230 370 400 360

810

1,390 1,410

2,750

3,250

EEG-Mehrkostenmit Härtefallregelung(in Mio. Euro)

EEG-Mehrkosteno. Härtefallregelung(in Mio. Euro)

+ 25 Prozent

Quelle: Statistisches Bundesamt, ÜNB, Prognos, VCI Ab 2013 EEG Mehrkosten ohne Härtefallregel und ohne Befreiung der Eigenerzeugung

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Agenda

VCI und Chemieindustrie

Erneuerbare Energien und das neue EEG – Besondere Ausgleichsregelung

Erneuerbare Energien und das neue EEG – Eigenstromerzeugung

Fazit

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EEG: Änderung der Eigenstromentlastung

„Eigenversorger von Strom müssen sich an der Finanzierung der Energiewende beteiligen. Es darf keine Flucht in die Eigenstromerzeugung geben!“

Einbeziehung neuer Anlagen in

das EEG-Umlagensystem

Für Altanlagen gilt Bestandsschutz

Neue EE-Anlagen und neue KWK-Anlagen zahlen

50% der Umlage

Unternehmen des produzierenden

Gewerbes zahlen 15% der Umlage

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EEG: Änderung der Eigenstromentlastung – Schwierigkeiten aus Sicht der Chemischen Industrie

Einbeziehung neuer Anlagen in

das EEG-Umlagensystem

Für Altanlagen gilt Bestandsschutz

Unternehmen des produzierenden

Gewerbes zahlen 15% der Umlage

Auch neue, ökologisch vorteilhafte Anlagen (KWK, Restgase) sollten weiterhin nicht belastet werden!

Voller Bestandsschutz nur für Anlagen vor 2011 (Netzdurchleitung und

räumliche Nähe)

Bei Modernisierung von Anlagen vor 2011 geht voller

Bestandsschutz verloren (Netzdurchleitung und

räumliche Nähe)

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Fazit

Eine eigentlich beabsichtigte grundlegende Reform des EEG bleibt aus

Weiterhin hohe Ausbauraten und Fördersätze

Problem der Marktintegration der Erneuerbaren wird nicht angegangen

Keine Kostenbremse

aber auch:

Auswirkungen auf das Produzierende Gewerbe halten sich in Grenzen Belastungssteigerungen halten sich in Grenzen Keine zusätzlichen Entlastungen vor allem für den „Mittelstand“

„Der Berg kreißte und gebar eine Maus“(Horaz, Ars poetica)