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Name des Vortragenden Abteilung Ort / tt.mm.jjjj Definition, Aufgaben, Nutzen und Anwendungsbereiche Datenschutz und Datensicherheit

Datenschutz und Datensicherheit

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Datenschutz und Datensicherheit. Definition, Aufgaben, Nutzen und Anwendungsbereiche. Agenda. 1. Was muss nach dem BDSG geschützt werden?. - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: Datenschutz und Datensicherheit

Name des Vortragenden Abteilung Ort / tt.mm.jjjj

Definition, Aufgaben, Nutzen und Anwendungsbereiche

Datenschutz und Datensicherheit

Page 2: Datenschutz und Datensicherheit

2Name des Vortragenden Klasse Ort / tt.mm.jjjj

1. Was muss nach dem Bundesdatenschutzgesetz geschützt werden? Seite 2

2. Welche Anforderungen stellt das BDSG an Unternehmen? Seite 3

3. Welche Rechte haben Betroffen? Seite 4

4. In welchen Fällen dürfen personenbezogene Daten grundsätzlich von Unternehmen gespeichert werden?

Seite 5

5. Welche betriebliche Instanz (Person) ist für den Datenschutz verantwortlich und welche Aufgaben hat sie konkret?

Seite 6

6. Welche Aufgaben obliegen einer Datenverarbeitenden Stelle? Seite 7

7. Wo steht das und was wird dort genau gesagt? Seite 8

8. Wann ist die Speicherung personenbezogener Daten zulässig? Seite 9

9. Was besagen die 10 Gebote der Datensicherung? Seite 10

10. Vor welchen Gefahren soll die Datensicherung allgemein und im Hinblick auf personenbezogene Daten schützen?

Seite 11

11. Seite

12. Seite

13. Seite

14. Seite

15. Seite

16. Seite

Agenda

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1. Was muss nach dem BDSG geschützt werden?

Das Bundesdatenschutzgesetz schützt Einzelne (natürliche Personen) vor dem Missbrauch

personenbezogener Daten. Zu personenbezogenen Daten zählen Eigenschaften von

Personen die ohne Probleme jemandem zugeordnet werden können (z.B.: Name,

Geburtsdatum, Adresse,…).

Das BDSG schützt also die Daten im gesamten Umgang: Erhebung, Verarbeitung und Nutzung.

Autoren: Nilgün Altunbas

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2. Welche Anforderungen stellt das BDSG an Unternehmen?

Personenbezogene Daten dürfen von Unternehmen nur benutzt werden, wenn diese zur

Interaktion (Erfüllung des Geschäftszwecks) benötigt werden. Außerdem dürfen

personenbezogene Daten benutzt werden, wenn Interessen Dritter bewahrt werden sollen,

wenn der Zugriff auf diese Daten die staatliche Sicherheit gewährleistet oder diese Daten

einer Forschungseinrichtung zur Forschung dienen.

Personenbezogene Daten dürfen zu Werbezwecken nur mit Einwilligung benutzt werden.

Autoren: Nilgün Altunbas

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3. Welche Rechte haben Betroffene?

Betroffene haben das Recht auf Berichtigung (falsche Daten müssen korrigiert werden),

Löschung (bei unerlaubter Speicherung besteht das Recht der Löschung dieser Daten),

Sperrung (wenn weder Richtigkeit noch Unrichtigkeit der Daten festgestellt wird und die Daten

aufgrund vom Gesetz nicht gelöscht werden kann, besteht die Möglichkeit der Sperrung),

Widerspruch (in bestimmten Fällen kann ein Betroffener Widerspruch gegen die Benutzung

seiner Daten einlegen) und Anrufung (ein Betroffener hat ein Recht auf Prüfung ob eine Stelle

sein Daten legal verarbeitet) ihrer Daten.

Autoren: Katharina Drepper

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4. In welchen Fällen dürfen personenbezogene Daten von Unternehmen grundsätzlich gespeichert werden?

Personenbezogene Daten dürfen gespeichert werden, wenn der Betroffene zustimmt oder ein

Gesetz dies erlaubt.

Beispiele:

• Interaktion mit dem Betroffenen (Geschäftsabschluss)

• Einwilligung bei Befragungen

• etc.

Autoren: Katharina Drepper

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5. Welche betriebliche Instanz (Person) ist für den Datenschutz verantwortlich und welche Aufgaben hat sie konkret?

Der Beauftragte für Datenschutz ist für den Datenschutz in seinem Unternehmen zuständig. Hier

unterscheidet man noch zwischen vier verschiedenen Beauftragten: Betrieblicher

Datenschutzbeauftragter (bDSB), Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die

Informationsfreiheit (BfDI), Landesbeauftragter für den Datenschutz (LfD) und Europäischer

Datenschutzbeauftragter (EDSB).

Der betriebliche Datenschutzbeauftragte hat verschiedene Aufgaben. Er berät die

Geschäftsführung, er überwacht die Nutzung der EDV-Programme, schult die Beschäftigten des

Unternehmens, führt das gesetzlich geforderte Verfahrensverzeichnis und entwickelt das

Datenschutzkonzept des Unternehmens.Autoren: Bianca Effertz

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6. Welche Pflichten obliegen einer datenverabeitenden Stelle?

Eine Stelle, die mit personenbezogenen Daten arbeitet hat wichtige Pflichten. Hierzu zählt, dass

das BDSG eingehalten wird und sorgsam mit den Daten umgegangen wird. Außerdem muss

geprüft werden, ob die Erfassung, Speicherung und Übermittlung der Daten zulässig ist.

Weiterhin muss gewährleistet sein, dass die Daten von Unbefugten nicht eingesehen,

geändert oder gelöscht werden können. Um diese Sachen zu gewährleisten, muss jedes

Unternehmen Vorkehrungen treffen (Firewall,…).

Autoren: Daniela Hortt

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7. Wo steht das und was wird dort genau gesagt? (Fortführung Frage 6)

Die Pflichten von datenverarbeitenden Stellen sind im jeweiligen BDSG von jedem Bundesland

festgelegt. Die datenverarbeitende Stelle muss die Datei zum Dateienregister melden und die

Mitarbeiter müssen sich zum Datengeheimnis verpflichten. Es müssen technische und

organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit angewandt werden. Außerdem muss jedes

Unternehmen einen Beauftragten für Datenschutz bestellen.

Autoren: Florian Hitzigrath

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8. Wann ist die Speicherung personenbezogener Daten zulässig?

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten ist nur zulässig, wenn

ein Gesetz dies erlaubt oder die betroffene Person einwilligt.

Autoren: Basil Güleryüz

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9. Was besagen die 10 Gebote der Datensicherung?1. Zugangskontrolle: Unbefugte dürfen auf Daten nicht zugreifen.

2. Datenträgerkontrolle: Datenträger dürfen unbefugt nicht gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden.

3. Speicherkontrolle: Unbefugte dürfen nichts in den Speicher eingeben und personenbezogene Daten nicht lesen, verändern oder löschen.

4. Benutzerkontrolle: Unbefugte dürfen die Datenverarbeitungssysteme nicht benutzen.

5. Zugriffskontrolle: Berechtigte dürfen nur auf die ihnen zugewiesenen Daten zugreifen.

6. Übermittlungskontrolle: Es muss festgestellt werden können, an welche Stellen Daten mittels Datenübertragung übermittelt werden können.

7. Eingabekontrolle: Es muss nachträglich feststellbar sein, von wo Daten eingegeben wurden.

8. Auftragskontrolle: Daten die im Auftrag bearbeitet werden dürfen nur nach dem Auftrag bearbeitet werden.

9. Transportkontrolle: Auch bei Transport auf Datenträgern müssen die Gebote eingehalten werden

10. Organisationskontrolle: Die Organisation im Betrieb muss den Anforderungen des Datenschutzes gerecht werden.Autoren: Armando, Josephine, Christian

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10. Vor welchen Gefahren soll die Datensicherung allgemein und im Hinblick auf personenbezogene Daten schützen?

Die Daten sollen vor Verlust geschützt werden. Verlust kann durch verschiedene Umstände

auftreten. Missgeschicke, Unfälle, Festplattenschäden oder Diebstahl sind meist Gründe. Sind

die Daten extern gespeichert und man verliert eine Festplatte, so hat man immer noch das

Backup auf dem externen Datenträger.

Autoren: Armando, Josephine, Christian

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