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WIENER INTERNATIONALE DENTALAUSSTELLUNG 25./26. Mai 2018 MACHEN SIE MAL AUGEN STATT IMMER NUR ZÄHNE

DENTALAUSSTELLUNG WIENER INTERNATIONALE · PDF filea11 a12 a13 a14 a15 a16 b01 b02 b03 b04 b05 b06 b07 b09 b10 b11 b12 b13 b15 b16 b13 b23 b33 b43 b53 b63 b73 b93 b04 b14 b24 b34 b45

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25./26. Mai 2018

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INHALT

Einladung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1

Die Ausstellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2

Ausstellungsplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3

Anmeldeformular Ausstellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

Teilnahmebedingungen und technische Richtlinien . . . . . . . . . . . . . . 5

Das Forum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

Anmeldeformular Forum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

KONTAKT

VERANSTALTER

Österreichischer Dentalverband, ODV

Skodagasse 14-16, 1080 Wien

AUSSTELLUNGSLEITUNG

admicos.Congress Incentive GmbH

Skodagasse 14-16, 1080 Wien

T +43 (0)1 512 80 91 17

F +43 (0)1 512 80 91 80

E [email protected]

W www.wid dental.

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EINLADUNG

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleginnen, liebe Kollegen der Dentalbranche,

wir dürfen Sie herzlich einladen, im Rahmen der WID am . und . Mai 201 in der Messe Wien25 26 8

auszustellen. -4.000 registrierte Fachbesucher der Berufsgruppen ZahnärztInnen, Zahntechni

kerInnen und zahnärztliche Assistentinnen besuchen die WID. Rund 1 0 namhafte Ausstellerjährlich 5

aus Herstellung, Handel und Import aus dem In- und Ausland waren vertreten und boten2017

Besuchern die größte Dentalplattform Österreichs sowie einen Überblick über neuesteumfassenden

Technologien und Materialien. Die WID wird damit bei Dentalfirmen in Österreich als wichtigstes

strategisches Instrument für Marketing und als bedeutende Kommunikationsplattform gesehen.

2013 veranstalteten wir erstmals das WID-Forum das von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern

enorm gut angenommen wurde. Bereiche wie Digitale Volumentomographie (DVT)2014 wurden

versus Orthopantomographie (OPT), Virtueller Artikulator, Digitaler intraoraler Abdruck, CAD/CAM-

gestützte Fertigung u.v.m. okussiert Als Aussteller haben Sie die Möglichkeit sichf e. auch 201 wieder8

mit einem Vortrag zu präse tieren und so noch intensiver und umfangreicher auf Ihre Produkte undn

Dienstleistungen einzugehen.

In diesen Unterlagen finden Sie die weiteren Informationen für die Anmeldung zu Ausstellung, Forum

und Workshop. Für jedwede Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit sehr gerne zur

Verfügung und sehen Ihrer Kontaktaufnahme mit Freude entgegen.

Wir freuen uns schon heute, Sie bei der WID 201 begrüßen zu dürfen und verbleiben8

mit herzlichen Grüßen

Dr. Gottfried Fuhrmann Wolfgang Fraundörfer

Präsident Geschäftsführer

Österreichischer Dentalverband admicos.Congress Incentive GmbH

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DIE AUSSTELLUNG

Zum Zwecke der Anmeldung zur Teilnahme als Aussteller an der WID 201 füllen Sie bitte das8

nachfolgende Anmeldeformular vollständig aus und übermitteln dieses an die Faxnummer

+43 (0)1 512 80 91-80 .oder melden sich online über unsere Website anwww.wid.dental

Sie haben bei der WID die Möglichkeit, die von Ihnen bevorzugten Reservierungsnummern auf dem

Anmeldeformular anzugeben. Wir werden uns bemühen, die gewünschte Fläche nach Maßgabe der

Verfügbarkeit, des Einlangens Ihrer Anmeldung und Anzahlung wie aber auch der Vorgabe auf Basis

technisch und kommerziell sinnvoller Aufplanung zu bestätigen. Bitte berücksichtigen Sie, dass

Flächen auch optioniert sein könnten, sodass wir Ihnen in jedem Fall anraten, vor Ihrer schriftlichen

Anmeldung die Verfügbarkeit auch telefonisch zu überprüfen.

In allen Fällen kontaktieren Sie bitte die Ausstellungsleitung:

Wolfgang Fraundörfer

+43 (0)1 512 80 91-17

Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anzahlungsrechnung für die reservierte Fläche. Bitte

begleichen Sie diese fristgerecht. In weiterer Folge übermitteln wir Ihnen das technische Serviceheft,

in welchem Sie alle Unterlagen zur Bestellung Ihres Standbaus, Ausstattung des Messestands, Grafik

und Design, elektrischer Versorgung, Wasseranschlüsse, Datenleitungen, Anmietung von audio-

visuellen Präsentationsmitteln u.v.m. vorfinden.

Die WID in aller Kürze ...

ORT

Messe Wien, Halle D

Messeplatz 1, 1020 Wien

Eingang | Zufahrt: Trabrennstraße

Sie wünschen.

• Kontaktaufnahme mit potentiellen Kunden

• Intensivierung und Pflege bestehender

Kundenbeziehungen

• Reaktivierung von inaktiven Kunden

• Gewinnung von Neukunden

• Zahlreiche Kontakte in kurzer Zeit

• Informationen über Innovationen und

Markttrends

• Präsentation von Neuheiten

• Steigerung des Bekanntheitsgrades

• kurze Ausstellungsdauer

• gleichwertige Ausstellungsflächen

• ausstellergerechte Infrastruktur und

Ausstattung

• großzügige Parkflächen

ÖFFNUNGSZEITEN

Freitag, . Mai 09:00-19:00 Ausstellung25

19:00-20:00 WID-Chill Out

Samstag, . Mai 09:00-14:00 Ausstellung26

Wir spielen.

• persönliche Einladung zur Ausstellung an

alle österreichischen ZahnärztInnen und

ZahntechnikerInnen

• kostenlose Werbefolder im WID 201 -8

Design für eigene Kundeneinladungen

• Inserate in Fachzeitschriften

• Information und Kommunikation mittels

Social Media

• kostenlose Vinothek mit köstlichen Snacks

für alle mitten im Ausstellungsgeschehen

• Ausstellung FREITAG und SAMSTAG

• gesamter Event in nur einer Halle

• erstklassige Infrastruktur und Ausstattung

• WID-Chill Out am Freitag Abend

• Parkplätze

- 2 -

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plattform dentalZAHNTECHNIK FORUM

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AUSSTELLUNGSPLANMaßstab 1:500

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Anmeldeschluss / Deadline:

28 Februar 8. 201

Ausstellungsleitung / Exhibition Management:

admicos.Congress Incentive GmbHSkodagasse 14-16, A-1080 Vienna

T +43 (0)1 512 80 91-17 | F +43 (0)1 512 80 91-80

Bitte mit Schreibmaschine oder in Blockbuchstaben ausfüllen!

Please type or use block letters!

1. Aussteller/Exhibitor

.............................................................................................................Firma / Company

.............................................................................................................Firma / Company

.............................................................................................................Bearbeiter / Contact

.............................................................................................................Strasse / Street

.............................................................................................................PLZ / ZIP-Code Ort / Location

.............................................................................................................Land / Country

.............................................................................................................E-Mail

.............................................................................................................Telefon / Phone

.............................................................................................................UID-Nr. / VAT-No.

2. Rechnungsadresse / Billing address

.............................................................................................................Firma / Company

.............................................................................................................Firma / Company

.............................................................................................................Strasse / Street

.............................................................................................................PLZ / ZIP-Code Ort / Location

.............................................................................................................Land / Country

.............................................................................................................UID-Nr. / VAT-No.

3. Bestellung/Order

Wir bestellen / We order:

Mietfläche / Rental Area: ........................ m sqm (min. 9 m sqm)² / ² /

Reihe(n) / Row(s): ............ Nummer(n) / Number(s): ......................

€ 195,-- pro m² sqm - ODV-Mitglieder / Members/

€ 259,-- pro m² sqm - Nicht-Mitglieder / Non-members/

............... m² / sqm x € .................... €.......................................

50% Flächenmiete / Rental area €.......................................

Anmeldegebühr / Registration fee € 70,-

Zwischensumme / Subtotal €.......................................

20 % MWSt / 20% VAT €.......................................

Zwischensumme / Subtotal €.......................................

1% Vertragsgebühr / 1% Contractual fee €.......................................

ANZAHLUNG / DOWNPAYMENT €.......................................

( )fällig bei Standanmeldung / due after confirmation

20 % MWSt muss zu allen Preisen hinzugerechnet werden. Die Vertragsgebührvon 1 % basiert auf dem Preis inklusive der gesetzlichen MWSt. zum Zeitpunktder Leistungserbringung und muss in allen Fällen belastet werden. Ausstelleraus der EU: Das Honorar unterliegt gemäß § 3a Abs. 6 öUStG nicht derösterreichischen Umsatzsteuer. Die Leistung gilt am Sitz des Leistungsempfän-gers lt. Rechnungsanschrift als ausgeführt. Die daraus resultierende Umsatz-steuerschuld geht auf den Empfänger der Leistung über (Reverse Charge gem.RL 2008/8/EG).

20 % VAT must be added to all prices. The contractual fee of 1 % of the rentalcharge including VAT at the period of service must be rendered in any case.

Please note that the customer should self-account for VATExhibitors from EU:under the reverse charge mechanism as per the provisions of the section 3a (6)öUStG (Reverse Charge according to EU Sixth Directive).

Bank: UniCredit Bank Austria AGIBAN: AT19 1200 0006 0851 9146BIC: BKAUATWW

Mit der Unterschrift anerkennen wir die "Teilnahmebedingungen und Techni-schen Richtlinien" als einen integrierenden Bestandteil dieser Vereinbarung. Esist österreichisches Recht anzuwenden. Gerichtsstand ist Wien.

We have taken due that the enclosed terms of "General Regulations andTechnical Specifications" constitute an integral part of this agreement. Austrianlaw is applicable. Sole venue is Vienna.

..............................................................................................................Location / Date Ort / Datum

..............................................................................................................Signature / Stamp Unterschrift / Stempel

ANMELDEFORMULAR APPLICATION FORM

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1 VERANSTALTUNG

Die WID 201 wird veranstaltet vom ODV, Österreichischer8Dentalverband in Zusammenarbeit mit der

AUSSTELLUNGSLEITUNGadmicos.Congress Incentive GmbH

Skodagasse 14-16, 1080 WienTel. +43 (0)1 512 80 91-17, Fax +43 (0)1 512 80 91-80

(im folgenden admicos. genannt)

2 TERMINE

Öffnungszeiten der WID 2018Freitag, . Mai 201 09.00 - 19.00 Uhr25 8

Chill Out 19:00 - 20:00 UhrSamstag, Mai 201 09.00 - 14.00 Uhr26. 8

Anmeldeschluss für AusstellerDonnerstag, 2 . 2018 Februar 8

Aufbau- und Dekorationszeiten für Aussteller miteigenem StandDienstag, . Mai 201 08.00 - 18.00 Uhr22 8Mittwoch, . Mai 201 08.00 - 18.00 Uhr23 8Donnerstag, . Mai 201 08.00 - 18.00 Uhr24 8

Einräumen und Dekorieren eines MietstandesMittwoch, . Mai 201 12.00 - 18.00 Uhr23 8Donnerstag, . Mai 201 08.00 - 18.00 Uhr24 8

Abbauzeiten für alle StändeSamstag, . Mai 201 14.00 - 22.00 Uhr26 8Sonntag, . Mai 201 08.00 - 12.00 Uhr27 8

Datum und Öffnungszeiten der Ausstellung sind für alleAussteller verbindlich. Sie können nur in Ausnahmefällen mitausdrücklicher und schriftlicher Genehmigung von admicos.abgeändert werden.

3 ORT

Messe Wien, Halle D (im folgenden MW genannt)Trabrennstraße 1, 1020 Wien

4 ZULASSUNG

Zugelassen sind alle in- und ausländischen Hersteller,Importeure und Händler mit Erzeugnissen aus eigenerund/oder fremder Fertigung aus dem zahnmedizinischenund zahntechnischen, medizintechnischen, pharmazeuti-schen, servicetechnischen Bereich, Hygienefirmen, EDV-Anbieter, Banken, Leasingfirmen, Versicherungen undMedieninhaber. Der Veranstalter allein statuiert über dieAnnahme der Standanmeldungen und die Zuteilungen.Seine Beschlüsse sind unanfechtbar und müssen nichtbegründet werden. Sollte ein Aussteller parallel zurAbhaltung der WID 2018 ein wissenschaftliches Programmanbieten, so hat der Veranstalter das Recht, dessenFlächenanmeldung zu stornieren.

5 ANMELDUNG / ANMELDEGEBÜHR

Das ausgefüllte und firmenmäßig gezeichnete Anmelde-formular bitten wir an admicos. zu senden. Eine Kopie derAnmeldung sollte in den Akten des Ausstellers verbleiben.Die Standzuteilung wird in der Reihenfolge der einlangen-den Anmeldungen vorbehaltlich der termingerechtenZahlungseingänge vorgenommen. Die Anmeldegebühr zurWID 201 beträgt € 70,00 zuzügl. gesetzlicher MWSt und ist8einmalig zu entrichten. Die Anmeldung wird erst nachEinlangen der Anmeldegebühr gültig.

6 STANDGRÖSSEN

Die Mindeststandgröße beträgt 9 m (3m x 3m). Um jeweils 92

m größere Flächen sind realisierbar. Um der Veranstaltung2

ein entsprechendes Gesamtbild zu geben, ist der Standauf-

bau im vorgegebenen Bodenraster vom Veranstalter zwin-gend vorgeschrieben.

7 ANMELDEBESTÄTIGUNG

Nach der schriftlichen "Anmeldebestätigung" erhalten Siedie Bestellvordrucke für Standmiete, Leihmöbel, Stand-reinigung, Elektroinstallationen, Ausstellerausweise, etc. inForm des “Technischen Servicehefts” übermittelt.

8 STANDMIETEN

Als Aussteller haben Sie mit folgenden Kosten zu rechnen:

Für die Fläche, ohne Standaufbau:€ 195,00 pro m Bodenfläche für ODV-Mitglieder

2

€ 259,00 pro m Bodenfläche für Nichtmitglieder2

Die angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sichzuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zum Zeitpunktder Leistung und 1 % Vertragsgebühr auf die Bruttomiet-preise für Bodenfläche und Standmiete. Die Endabrechnungder Standmiete erfolgt aufgrund der Vermessung durchadmicos. Jeder angefangene m wird voll, die Boden- oder

2

Wandfläche grundsätzlich als Rechteck ohne Berücksich-tigung von Einbauten, kleinen Abweichungen und derglei-chen berechnet.

9 ZAHLUNGS- / STORNOBEDINGUNGEN

Die Anmeldegebühr von € 70,00 zuzügl. gesetzlicher MWStist zum Zeitpunkt der Anmeldung fällig.

Die Standmiete ist wie folgt zur Zahlung fällig:

50 % nach Anmeldebestätigung50 % nach Erhalt der Rechnung bis spätestens .03.20115 8

Im Falle der Nichtbezahlung der Standmiete zum festgeleg-ten Termin kann die Zulassung widerrufen und der Platzanderweitig vergeben werden. Sollte jedoch die Bezahlungder fälligen Beträge trotz Mahnung bis .04.201 nicht16 8erfolgt sein, wird der Klagsweg beschritten.

In einem solchen Fall gehen sämtliche Kosten, die zurEinbringung der Gelder nötig sind, zu Lasten des säumigenAusstellers. Zahlungen sind ohne Abzüge an admicos.vorzunehmen. Im Falle eines Zahlungsverzuges berechnetadmicos. für alle von ihr fakturierten Leistungen Verzugs-zinsen in der Höhe von 2 % des fälligen Betrages für jedenangefangenen Monat.

Bankverbindung: UniCredit Bank Austria AGIBAN: AT19 1200 0006 0851 9146BIC: BKAUATWW

Rechnungen für Sonderleistungen von admicos. und MWund/oder von ihnen beauftragten Firmen sind direkt jeweilsam Tag des Rechnungserhaltes zahlbar.

Bei Stornierungen rechtsverbindlicher Vereinbarungen fürStandflächen, Mietstände und Mietgegenstände gelten fol-gende Stornobedingungen:

Stornierung Pönale Basisbis .01.201 30 % gesamtes Mietentgelt15 8bis .0 .201 75 % gesamtes Mietentgelt15 2 8ab .0 .201 100 % gesamtes Mietentgelt16.02. 8

Stornierungen bedürfen der Schriftform. Rechnungenresultierend aus Stornierungen sind innerhalb von 7 Tagenab Rechnungsdatum fällig. Sollte die Ausstellung aus einemGrund, der im Bereich des Veranstalters liegt, nicht statt-finden, dann werden sämtliche bereits einbezahlten Beträgeausgenommen der Anmeldegebühr an die Aussteller refun-diert. Der Veranstalter haftet jedoch nicht - weder für mittel-bare noch unmittelbare Schäden - in Fällen von höhererGewalt.

TEILNAHMEBEDINGUNGEN UND TECHNISCHE RICHTLINIEN

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10 VERKAUF / MUSTERABGABE

Der Barverkauf von Ausstellungsstücken oder Mustern amStand und die öffentliche Auszeichnung der Ausstellungs-güter mit Preisen ist untersagt.

11 AUSTELLERAUSWEISE

Als Aussteller erhalten Sie kostenlos, gültig für die Zeit vomersten Aufbautag bis zum letzten Abbautag, 3 Ausweise fürdie Mindeststandfläche von 9 m , je 2 Ausweise für jede

2

weiteren 9 m . Die mit Ihrem Firmennamen versehenen2

Ausweise erhalten Sie vor Ort am Exhibitors’ Help Desk.

12 AUSSTELLERVERZEICHNIS

Die Aussteller sind verpflichtet, sich im Ausstellerverzeich-nis aufnehmen zu lassen. Die Nennung des Firmennamens,der Firmenadresse, der Standnummer und eine Kurzbe-schreibung des Unternehmens und seiner Dienstleistungenist kostenlos. Die Katalogeintragung erfolgt Online. AlleAussteller erhalten dazu eine gesonderte Aufforderungmittels E-Mail.

13 GEWÄHRLEISTUNG, SCHADENERSATZ, VERSICHERUNG,VERJÄHRUNG, AUFRECHNUNG und ZURÜCKBEHALTUNG

Gewährleistung

Sachmängel sowie Fehlen oder Wegfall zugesicherter Eigen-schaften hat der Aussteller unverzüglich bei der Aus-stellungsleitung zu rügen. Nur wenn admicos. nicht binnenzumutbarer Frist Abhilfe geschaffen hat, Abhilfe nichtmöglich ist oder verweigert wird, kann der Aussteller nachseiner Wahl den Vertrag fristlos kündigen oder angemesseneHerabsetzung der Vergütung verlangen.

Schadenersatz

Schadenersatzansprüche des Ausstellers jeglicher Art undaus jedem Rechtsgrund sind ausgeschlossen, es sei denn, derSchaden wurde von admicos. oder ihren Erfüllungsgehilfengrob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.

Versicherung

Die Aussteller sollten ihren Versicherungsschutz überprüfen,siehe auch Punkt 28.

Verjährung

Sämtliche vertraglichen und vorvertraglichen Ansprüche desAusstellers gegenüber dem Veranstalter verjähren in einemMonat. Die Verjährungsfrist beginnt am dem Vertragsendefolgenden Werktag.

Aufrechnung und Zurückbehaltung

Das Recht zur Aufrechnung und einer ihr gleichkommendenZurückbehaltung durch den Aussteller ist ausgeschlossen, essei denn, die Forderung des Ausstellers ist unbestritten oderrechtskräftig festgestellt.

14 STANDAUFBAU

Mit dem Aufbau der eigenen Stände kann am .05.201 ,22 808.00 Uhr, mit dem Einräumen und Dekorieren von Miet-ständen kann am .05.201 , 12.00 Uhr begonnen werden.23 8Die Stände müssen am .05.201 , 18.00 Uhr aufgebaut und24 8ausgestattet sein, da zu diesem Zeitpunkt die General-reinigung des Ausstellungsbereiches beginnt.

Über Stände, die bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht belegtund aufgebaut sind, verfügt admicos. Der säumige Ausstellerkann weder Schadenersatzansprüche noch Anspruch aufRückerstattung der Miete geltend machen. Die von den Aus-stellern im Anmeldeformular bestellte bzw. von admicos.bestätigte Bodenfläche wird von der Ausstellungsleitunggekennzeichnet. Auf dieser Grundfläche können eigeneStände aufgebaut werden. Wenn kein Standaufbau bestelltist oder durch besondere oder ergänzende schriftlicheRegelung nichts anderes bestimmt ist, wird dem Aussteller

die ihm zugewiesene Standfläche ohne Aufbauten, Ein-richtungen, Mobiliar oder irgendwelchen anderen techni-schen Versorgungseinrichtungen zur Verfügung gestellt. Fürden Aufbau, die Ausstattung und die Möblierung desStandes hat der Aussteller dann selbst zu sorgen.

Das Überbauen von Gangflächen mit Standbauelementen,Beleuchtungskörpern, Dekorationsmaterial wie Bannern,Fahnen und dergleichen ist nicht erlaubt. Im Falle gegen-überliegender Standflächen eines Ausstellers darf der Gangmit Teppichware ausgelegt werden, die ausnahmslos nurdirekt am Hallenboden verlegt werden darf. Podeste, DOKA-Platten und dergleichen dürfen demnach nicht als Unter-grund verwendet werden. Die Nutzung der verbindendenGangfläche wird mit einem Flächenmietpreis in der Höhevon € 30,00 pro m² belastet. Der angegebene Preis ist einNettopreis und versteht sich zuzüglich der gesetzlichenMehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Leistung und 1 % Ver-tragsgebühr auf die Bruttomietpreise für Bodenfläche.

Der Aussteller darf seinen Stand nach eigenem Ermessen,unter Beachtung der von admicos. erlassenen Vorschriftenund Weisungen in Bezug auf Sicherheit, allgemeine undästhetische Ausstattung errichten und einrichten. Die all-gemeine Bauhöhe in den Sälen beträgt grundsätzlich 2,50 m.Überschreitungen der Normalhöhe von 2,50 m müssenschriftlich bei admicos. bis .03.201 angefragt werden.15 8Bei Nichtbefolgen der oben angeführten Vorschriften undWeisungen darf admicos. für notwendig gehaltene Ver-besserungen und Änderungen auf Kosten des Ausstellersvornehmen lassen und kann besondere Vorschriftenerlassen, um die Einheitlichkeit im Aufbau der Ausstellung zuerhalten.

Dem Aussteller ist es untersagt sein Ausstellungsgut soaufzustellen, dass nach Ansicht von admicos. benachbarteStände behindert werden, z.B. was die Sicht auf diesebetrifft. Der Name oder die Firma des Ausstellers muss durcheine Standbeschriftung deutlich sichtbar gemacht werden.Die Bezeichnung des Standes erfolgt durch Nummern aneiner von admicos. bestimmten Stelle und in einer von ihrangegebenen Form. Der Aussteller darf ohne Zustimmungvon admicos. diese Nummern weder entfernen nochversetzen.

admicos. übernimmt keine Haftung in Bezug auf dieSicherheit der Konstruktion und den Bau der Stände sowieder darin befindlichen Anlagen. Bauliche oder sonstigeÄnderungen der Standeinrichtungen sowie besondereBetriebsmaßnahmen, die durch die Behörde im Zuge der vorder Ausstellung stattfindenden behördlichen Begehung imInteresse der öffentlichen Sicherheit angeordnet werden,sind seitens des Ausstellers unverzüglich und noch vorAusstellungsbeginn, mindestens aber bis zur folgendenbehördlichen Revisionsbegehung durchzuführen.

Sicherheitseinrichtungen (Feuerlöscher, Feuermelder, etc.)und Hinweisschilder auf Sicherheitseinrichtungen dürfennicht zugebaut oder verdeckt werden. Das selbe gilt sinn-gemäß für Verteilerschränke von Elektro- und Telefonan-schlüssen. Der Einbau von Fundamenten und dergleichenfür Maschinen oder sonstige Anlagen sowie irgendwelchebaulichen Veränderungen in den Sälen sind nur nach vor-heriger genauer Absprache mit admicos. und nach derenausdrücklicher schriftlicher Genehmigung zulässig. FürBeschädigungen der Säle und ihrer Ausstattung durch Nägel,Klebstoff, Farbe etc. haftet der Aussteller für sich und seineBeauftragten. Unmittelbares Bemalen des Saalinneren istunstatthaft. Die Kosten für die Wiederinstandsetzung infolgebaulicher Veränderungen oder Beschädigungen werden denAusstellern direkt in Rechnung gestellt. Wiederinstand-setzungsarbeiten können nur auf Veranlassung der MWdurch deren Vertragsfirmen ausgeführt werden. Alle Bödenmüssen im Bereich der gemieteten Fläche mittels nichtselbstklebenden Teppichbelägen vollflächig und vor Beginn

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des Aufbaus geschützt werden. In den Gangbereichen sindwährend des Auf- und Abbaus entweder besondere Schutz-maßnahmen zu treffen oder es ist mit besonderer Sorgfaltvorzugehen, um eine Beschädigung der Fußböden hintan-zuhalten. Der Fußboden besteht aus Gussasphalt. DieBelastbarkeit beträgt generell 500 kg/m . Das Transport-

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gewicht von Einzellasten, gleichmäßig auf 4 Räder verteiltbeträgt max. 2.500 kg. Im Falle einer größeren Lastkonzen-tration durch Ausstellungsgut muss der Aussteller einelastenverteilende Auflage verlegen, deren Art und Größe inAbstimmung mit admicos. festgelegt wird. Sollte in Sonder-fällen die Beiziehung eines Statikers erforderlich sein, sinddiese Kosten vom Aussteller zu tragen. Für Beschädigungendes Bodens oder anderer Einrichtungen der MW oder desFreigeländes gelten die Bestimmungen für die Säle sinn-gemäß. Bei Aufbauende muss der Stand von Verpackungs-material geräumt sein.

Wenn die Einrichtung bzw. der Aufbau des gemietetenStandplatzes nach Ansicht von admicos. nicht fristgemäß vorEnde des Aufbautermins fertig zu werden scheint, kannadmicos. alle für nötig gehaltenen Vorkehrungen treffen. Diesich daraus ergebenden Kosten gehen zu Lasten des Aus-stellers, ohne dass dieser irgendeinen Anspruch auf Ver-gütung, der infolge dieses Eingreifens entstehen kann, gel-tend machen kann. Beim Verbringen von Gütern unterallenfalls notwendiger Einlagerung trägt der Aussteller dasRisiko für seine Güter. Siehe auch Pkt. 22.

15 AUFBAUBEGINN UND ANWESENHEIT

Der dem Aussteller von admicos. oder einem ihrerVertragspartner zugewiesene Platz muss zu Eröffnungs-beginn entsprechend belegt sein. Der Aussteller hatwährend der Ausstellungsdauer und dem Auf- und Abbaudafür zu sorgen, dass er selbst oder ein Bevollmächtigter amPlatz anwesend ist. Bei Verstoß gegen die o.a. Bestimmun-gen ist admicos. berechtigt, über den Platz anderweitig zuverfügen. Für alle durch das Nichtbelegen des Platzes verur-sachten Schäden hat der Aussteller aufzukommen.

16 STANDGESTALTUNG UND GENEHMIGUNG

Aussteller mit eigenem Stand sind angehalten maßgerechteStandzeichnungen (Grundriss und Ansichten, möglichst imMaßstab 1:50 in metrischen Einheiten) in doppelter Ausfer-tigung zur Prüfung bei admicos. bis spätestens . März 20115 8einzureichen. Aus diesen Zeichnungen muss die beabsich-tigte Standgestaltung einschließlich der Beschriftung klarhervorgehen. Ein Exemplar des Standentwurfes geht nachÜberprüfung mit dem Genehmigungsvermerk der admicos.und gegebenenfalls der Behörde versehen an den Ausstellerzurück, spätestens jedoch bis 3 . 201 . Erst mit diesem0 April 8Vermerk ist der Standentwurf zum Aufbau freigegeben.Standaufbauten, die nicht genehmigt sind oder den"Teilnahmebedingungen und Technischen Richtlinien" nichtentsprechen, sind nicht zugelassen und müssen beseitigtoder geändert werden.

17 RICHTLINIEN FÜR DIE STANDMONTAGE

Sämtliche Saaleingangs- und ausgangstüren, auchNotausgangstüren, Durchgänge, Treppenräume usw. sindstets in voller Breite frei zu halten. Die feuerschutztechni-schen Einrichtungen wie Handfeuerlöscher, Feuermelder,Hydranten und dgl. müssen jederzeit sichtbar und zugäng-lich sein und dürfen daher nicht verstellt werden.

Leicht brennbare Stoffe wie Jute, Krepppapier, Pappe,Wellpappe, Rohrmatten, entzündliche Kunststoffe u.ä.dürfen zur Errichtung und Verkleidung von Ständen sowiefür Dekorationszwecke nicht eingesetzt werden. BeiVerwendung von Kunststoffen und/oder anderen nichteindeutig zuordenbaren Werkstoffen ist ein B1-Zertifikatbeizubringen. Die Stände können gemäß Pkt. 14 der"Teilnahmebedingungen und Technischen Richtlinien" mit

eigenem Material erstellt werden. Standrückseiten hatderjenige zu gestalten, zu dessen Stand sie gehören, soferndie Interessen des Standnachbarn dadurch nicht beein-trächtigt werden. Bohren, Schrauben und Nageln inWänden, Decken, Fußböden und Säulen des Gebäudes istnicht gestattet. Wände und Säulen dürfen weder durchStandaufbauten noch durch Exponate belastet werden. D a sAbhängen von leichten Decken, Werbekörpern, Transparen-ten, Beleuchtungselementen u.ä. von der Decke ist nicht inallen Ausstellungsbereichen möglich und muss schriftlichangesucht und von admicos. genehmigt werden. DasAnbringen der erforderlichen Halterungen in der Tragkon-struktion muss jedoch vom MW-Personal vorgenommenwerden. Die diesbezüglich entstehenden Kosten gehen zuLasten des Ausstellers.

18 STANDABBAU

Auf die Einhaltung der Abbautermine wird besondershingewiesen. Der Abtransport von Ausstellungsgütern undder Abbau von Ständen vor Schluss der Veranstaltung istunzulässig. Der Aussteller ist verpflichtet, den von ihm ge-mieteten Platz nach Räumung in demselben Zustand zuhinterlassen, wie er ihm von admicos. oder MW zur Ver-fügung gestellt wurde.

Etwaige von admicos. oder MW festgestellte Beschädigun-gen und Verunreinigungen werden von diesen in Ordnunggebracht und die hiermit verbundenen Kosten dem Aus-steller direkt in Rechnung gestellt. Bei nicht fristgerechterRäumung des Standes ist admicos. berechtigt, auf Kostendes Ausstellers die noch vorhandenen Materialien, Gegen-stände oder Verpackungen des Ausstellers entfernen undeinlagern zu lassen, sowie den Platz in den Zustand zurück-zuversetzen, wie er dem Aussteller zur Verfügung gestelltwurde. admicos. hat im oben angeführten Fall das Recht,dem Aussteller Lagerkosten und alle weiteren Kosten inRechnung zu stellen. Bei einer Einlagerung trägt der Aus-steller das Risiko für die Materialien, Güter und Ver-packungen.

Materialien, Güter oder Packmaterial, welche 1 Monat nachSchluss der Ausstellung vom Aussteller nicht abgeholtwurden, gehen nach Ablauf dieser Frist ins Eigentum derMW über, sofern der Aussteller nicht mit admicos. oder MWeine schriftliche Vereinbarung für die Aufbewahrung undLagerung dieser Materialien, Güter oder Verpackungengetroffen hat. Der Aussteller kann keinerlei Anspruch aufVergütung für sich oder einen Dritten seitens admicos. oderMW geltend machen, wenn die MW auf oben angeführteWeise Eigentümer wird.

19 AUFTRAGSVERMITTLUNG

Besondere Wünsche des Ausstellers in Bezug auf die Herstel-lung von Elektro- und Telefonanschlüssen können auf dessenKosten und wenn die behördlichen Bestimmungen sowie dietechnische Ausstattung der Ausstellungssäle es erlaubt,berücksichtigt werden, wenn diese Wünsche auf den techni-schen Antragsformularen angeführt werden.

Arbeiten für die Zuleitung von Elektrizität, Telefonleitungen,Wasseranschlüssen, etc. dürfen ausschließlich von durchadmicos. autorisierten Vertragsfirmen durchgeführtwerden. Dem Aussteller und Personen, für die er haftet, istes untersagt, irgendwelche Änderungen an Leitungen oderAnschlüssen vorzunehmen.

Die Abrechnung der Eigenleistungen von admicos., MWoder deren Vertragsfirmen werden direkt zugestellt.Änderungen der Preise infolge schwankender Lohn- undPreisverhältnisse bleiben vorbehalten.

20 AN- UND ABFUHR VON AUSSTELLUNGSGUT

An- und Abfuhr der Exponate und des allfälligen Stand-baumaterials übernimmt der Aussteller auf eigene Kosten

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und Gefahr. Die Zu- und Abfahrt hat kurzfristig vor bzw. nachdem Ladevorgang zu erfolgen. Für Wartezeiten wird demAussteller kein Kostenersatz geleistet.

Das Abstellen von Transportfahrzeugen auf dem Geländedes MW ist nur in den dafür vorgesehenen Zonen (ParkplatzWest) und nach schriftlicher Genehmigung durch MWgestattet. Die Ausstellungshallen können direkt angefahrenwerden. Darüber hinaus wird die Höhenförde-rung teilweisemit den vorgesehenen Lastenaufzügen vorgenommen.

Der Aussteller bzw. die Transportfirma hat sich über dieVerhältnisse, die Belastbarkeit und die Maße der Verkehrs-wege, Türen etc. zeitgerecht bei admicos. zu informieren undGröße und Gewicht der Ausstellungsgüter darauf abzu-stimmen. Bei besonders großen oder schweren Ausstel-lungsgütern (siehe Pkt. 14) muss admicos. kontaktiert undeine Abstimmung an Ort und Stelle durchgeführt werden. Injedem Fall kann die Herstellung eines schutz- oder lasten-verteilenden Belags auf den Transportflächen von admicos.oder MW verlangt werden, ohne dass hierfür Kostenersatzgeleistet wird.

21 INSTALLATION VON STROM

In sämtlichen Räumen steht Drehstrom 3 x 380/230 V undWechselstrom 230 V, Frequenz 50 Hz, SchutzmaßnahmeNullung zur Verfügung. Für Verluste oder Schäden, die durchtechnische Störungen entstehen haften admicos. und MWnicht. Die Zuleitung von den vorhandenen Anschlussstellenzu den Ausstellungsständen darf nur von durch admicos.autorisierte Vertragsfirmen ausgeführt werden. Selbstin-stallationen dieser Art sind ausnahmslos nicht zulässig.

Die Kosten für den Elektroanschluss sind nicht inkludiert undwerden gesondert abgerechnet. Strom wird nur für solcheApparate und Anlagen geliefert, die den Vorschriften derÖVE oder gleichrangigen internationalen Prüfzeichen ent-sprechen. Die Kosten für den Stromverbrauch werden vonadmicos. berechnet.

Die Messung erfolgt durch Stromzähler resp. anhand dertatsächlich angeschlossenen Geräte. Dem Elektrobeauf-tragten ist daher der Zutritt zum Stand jederzeit zu ge-währen. Wenn infolge höherer Gewalt, irgendwelchertechnischer Störungen oder auf Anforderung der WienerElektrizitätswerke die Energielieferung unterbrochen wird,übernimmt der Ausstellungsveranstalter keine Haftung.

admicos. ist zur sofortigen entschädigungslosen Einstellungjeder Energiezufuhr berechtigt, wenn vorstehende für dieEnergielieferung gültige Bestimmungen von einem Ausstel-ler unbeachtet bleiben. Jeder Aussteller muss gestatten,dass Versorgungsschächte für Strom und Telefon, die sichinnerhalb seines Standes befinden, auch von anderen Aus-stellern benützt werden dürfen. Verlegte Leitungen, dieeinen Standplatz überqueren, dürfen nicht entfernt werden.Für ordnungsgemäße Anschlüsse sorgt MW. Der Ausstellerist verpflichtet, die Bestimmungen der MW, des Beauftrag-ten für Telekommunikation sowie der Elektrizitätswerke zubeachten. Verstöße haben die sofortige Absperrung bzw.Entzug zur Folge, ohne dass der Aussteller ein Recht aufSchadenersatz geltend machen kann.

22 EINLAGERUNG VON LEERGUT

Die Lagerung von Leergut- und Verpackungsmaterial in denStänden ist strikt untersagt. Leergutlagerung ist ausschließ-lich über die u.a. Spedition möglich. Es ist das voraus-sichtliche Ausmaß der Fläche sowie Volumen und Gewichtanzugeben. Besonders große und schwere Stücke sind ge-sondert anzuführen.

Die Leergutlagerung kann nur auf Gefahr des Ausstellerserfolgen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dassinsbesondere die Lagerung von leicht entflammbarem Leer-gut innerhalb des von MW verwalteten Bereiches ohne ihre

vorherige Zustimmung nicht gestattet ist.

DHL Global Forwarding GmbHDHL FREIGHT – Trade Fairs & EventsFrau Isabella KrapfTrabrennstrasse 5 / Halle D1020 Wien

(0)T +43 1 728 31 60-11(0)F +43 1 728 31 60-90

E [email protected]

23 EINBRINGUNG VON GEGENSTÄNDEN

Will der Aussteller feuer- bzw. explosionsgefährliche,brennende oder glühende Gegenstände bzw. Sachen, dieradioaktive oder ionisierende Strahlen emittieren oderFlüssiggasflaschen bzw. sonstige Druckgasflaschen inner-halb des von MW verwalteten Bereichs ausstellen, verwen-den, vorführen oder lagern, dann hat er dies admicos. recht-zeitig im voraus schriftlich anzuzeigen. In jedem Fall ist dasAusstellen, Verwenden, Vorführen oder Lagern von der Be-willigung der Ausstellungsleitung sowie, soweit erforderlich,von der behördlichen Genehmigung abhängig. Der Antragmuss bis spätestens .04.201 bei admicos. schriftlich30 8vorliegen.

Besondere Beachtung ist dem Genehmigungsverfahren fürin Betrieb zu nehmende Laser zu widmen. Für jegliche Artvon Lasergeräten, die während der Ausstellung demons-triert werden möchten, ist der technische Überprüfungs-bericht sowie Genehmigungsbescheid des TÜV beizubrin-gen.

Darüber hinaus kann seitens der Behörde ein technischessowie medizinisches Gutachten gefordert werden. Diese o.a.Gutachten sind kostenpflichtig. Diese Kosten sind von derDauer des Gutachtens abhängig. Der Antrag zum Betriebeines Lasergerätes muss bis spätestens . März 201 mittels15 8eines bei admicos. erhältlichem Antragsformulars beiadmicos. vorliegen.

Ein nicht genehmigtes und/oder begutachtetes Gerät darfnicht in Betrieb genommen werden, bei sonstiger Ein-räumung einer Konventionalstrafe. Bei jedem Sachgebrauchsind die Vorschriften, Bestimmungen und Weisungen vonadmicos., der MW und der Behörde zu beachten. Dies giltinsbesondere für solche Vorschriften, Bestimmungen undWeisungen, die im Interesse der Sicherheit erlassen wurdenoder werden. Für Gegenstände aller Art (auch Maschinenund Geräte, etc.), die ins MW eingebracht werden, wirdkeine, wie immer geartete Haftung seitens des Veranstaltersund/oder der Ausstellungsleitung übernommen.

24 WERBUNG

admicos. ist berechtigt, nicht genehmigte Werbung oderAufbauten ohne Haftung für Beschädigungen auf Kosten desAusstellers zu entfernen.

25 LÄRMSCHUTZ

Bei lärmerzeugenden Demonstrationen ist eine Lärmschutz-kabine zwingend vorgeschrieben. Bei Zuwiderhandeln kannder Stand ohne irgendwelche Schadenersatzansprüche ge-schlossen werden.

26 AKM-GENEHMIGUNG

Bei Musikwiedergaben am Ausstellungsstand ist gemäß derRichtlinien des AKM-Musikschutzes die Genehmigung derAKM für musikalische Aufführungs- und mechanische Ver-vielfältigungsrechte einzuholen. Der Aussteller hat für dieseGenehmigung selbst zu sorgen.

Konventionalstrafen aufgrund nicht genehmigter Wieder-gaben werden den Ausstellerfirmen direkt in Rechnunggestellt.

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27 HAFTUNG / SCHÄDEN

Haftung

Die Ausstellungsleitung haftet nicht für Schäden in Folge vonEinbruch, Diebstahl, boshafter Beschädigung, vorsätzlicherund fahrlässiger Sachbeschädigung und Elementarereig-nissen. admicos. haftet weder für Personen- noch Sachschä-den während der Aufbau-, Ausstellungs- und Abbauzeiten.

Schäden

Der Aussteller haftet für sämtliche Schäden, die durch ihn,seine Bediensteten, seine Beauftragten oder seine Besucherverursacht werden und hält admicos. diesbezüglich klag-und schadlos. Beschädigungen werden dem Ausstellerdirekt in Rechnung gestellt.

28 HAFTPFLICHTVERSICHERUNG

Jeder Aussteller ist für die Schäden haftbar, welches immerder Grund ist, die er an den Ständen, am Eigentum deradmicos. oder MW, an der Person oder Eigentum andererzufügt, ob der Schaden durch ihn oder seine Erfüllungs-gehilfen angerichtet wurde. Die Aussteller werden aufgefor-dert, ihre Versicherung betreffend Haftpflicht zu kontrollie-ren und gegebenenfalls die Risiken der Ausstellungsteil-nahme einbeziehen zu lassen oder eine spezielle Haftpflicht-versicherung für die Teilnahme an der Ausstellung abzu-schließen. Das Organisationskomitee kann verlangen, dassder Beweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherungs-deckung erbracht ist.

29 ZUWIDERHANDLUNG

Bei Zuwiderhandlung gegen die "Teilnahmebedingungenund Technischen Richtlinien" hat admicos. eine Konven-tionaltrafe eingeräumt. Sie behält sich vor, eine entsprech-ende Forderung an den Verursacher weiterzureichen.

30 NEBENABMACHUNGEN / VERJÄHRUNG

Nebenabmachungen sind nur dann rechtsverbindlich, wennsie schriftlich durch admicos. bestätigt sind. Ansprücheirgendwelcher Art an admicos. sind bis 14 Tage nach Endeder Veranstaltung mittels eingeschriebenem Brief geltend zu

machen. Spätere Forderungen werden hiermit vertraglichausgeschlossen.

31 VERSCHIEDENES

admicos. behält sich vor, alle sich als notwendig erweisen-den Änderungen zu treffen. Das Auslegen, Plakatieren undVerteilen von politischem Informationsmaterial usw. istuntersagt. Ebenso muss bei der Standgestaltung und Deko-ration auf jede politische Aussage verzichtet werden.

32 ALLGEMEINE RICHTLINIEN

Die Anmeldung zur Ausstellung hat auf dem Formular"Standanmeldung" zu erfolgen, das sorgfältig auszufüllenund rechtsverbindlich zu unterzeichnen ist. Eine derartigeAnmeldung ist ein Vertragsangebot an admicos. Mit derUnterzeichnung werden die "Teilnahmebedingungen undTechnischen Richtlinien" als verbindlich für den Anmel-denden anerkannt. Er hat dafür einzustehen, dass auch dievon ihm auf der Veranstaltung beschäftigten Personen die"Teilnahmebedingungen und Technischen Richtlinien"einhalten.

Über die Zulassung des Anmeldenden und der angemelde-ten Gegenstände zu der Veranstaltung entscheidet derVeranstalter. Mit der Zulassung kommt der Vertrag zustande.In die Anmeldung aufgenommene Vorbehalte oderBedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durchadmicos.

admicos. kann aus sachlich gerechtfertigten Gründen, insbe-sondere wenn der zur Verfügung stehende Platz nichtausreicht, einzelne Aussteller oder Anbieter von derTeilnahme ausschließen, und wenn es für die Erreichung desVeranstaltungszweckes erforderlich ist, die Veranstaltungauf bestimmte Aussteller oder Anbietergruppen beschrän-ken. Sie ist ferner berechtigt, eine Beschränkung der ange-meldeten Ausstellungsgegenstände sowie eine Verände-rung der angemeldeten Fläche vorzunehmen.

Die Ausstellungsleitung, Oktober 2017

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DAS FORUM

Auch 201 bietet der ODV Ausstellern die Möglichkeit, sich in Form eines Fachvortrags im Forum zu8

präsentieren. Als Aussteller haben Sie die Möglichkeit einen oder mehrere Vorträge zu benennen. In

Ihrem Vortrag können Sie selbstverständlich auf Ihre Produkte und Dienstleistungen hinweisen. Bitte

beachten Sie, dass es sich um einen Fachvortrag handelt.

Die Übernahme eines Vortrags ist für Aussteller bezüglich Vermarktung des Forums, Tagungsraum

und Konferenztechnik kostenlos. Die Präsentationstechnik umfasst Projektion mittels Beamer,

Leinwände und eine Tonanlage. Sollten Sie als im Forum präsentierender Aussteller zusätzliche

Technik benötigen, so haben Sie die Möglichkeit diese über die Ausstellungsleitung kostenpflichtig zu

bestellen.

Die Teilnahme am Forum ist für alle registrierten TeilnehmerInnen kostenlos.

Die Bewerbung des Forumprogramms erfolgt über die Website der WID. In diesen Medien werden die

Vortragenden mit Foto und Lebenslauf und selbstverständlich mit dem Abstract ihres Vortrags

präsentiert. Die Website bildet damit auch die Plattform für die online-basierte Registrierung für

TeilnehmerInnen. Als Aussteller, der einen oder mehrere Referenten sponsert, erhalten Sie die Liste

der angemeldeten TeilnehmerInnen.

Der Raum für das Forum befindet sich in Ausstellungshalle. Die Position ersehen Sie anhand desder

Plans auf Seite 3 dieser Unterlagen. Wir planen diesen Raum für ca. 120 Personen zu bestuhlen.

Registrierte TeilnehmerInnen werden abseits der Besucherregistratur der WID empfangen. In diesem

Bereich haben präsentierende Aussteller die Möglichkeit Unterlagen des von ihnen gesponserten

Vortrags und/oder Unternehmensbroschuren zur Entnahme aufzulegen resp. zu verteilen.

Zur Abstimmung ersuche ich Sie mit mir auch den telefonischen Kontakt zu suchen.

Wolfgang Fraundörfer

T +43 (0)1 512 80 91-17

E [email protected]

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3. Bestellung/Order

Wir bestellen / We order:

Anzahl der Vortragseinheiten / Number of presentations: ..................

Titel / Title: ...........................................................................................

..............................................................................................................

..............................................................................................................

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Bevorzugter Vortragsinhalt / Preferred content: ................................

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..............................................................................................................Location / Date Ort / Datum

..............................................................................................................Signature / Stamp Unterschrift / Stempel

ANMELDEFORMULAR APPLICATION FORM

FORUM FORUM

Anmeldeschluss / Deadline:

30 März 8. 201

Ausstellungsleitung / Exhibition Management:

admicos.Congress Incentive GmbHSkodagasse 14-16, A-1080 Vienna

T +43 (0)1 512 80 91-17 | F +43 (0)1 512 80 91-80

Bitte mit Schreibmaschine oder in Blockbuchstaben ausfüllen!

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1. Aussteller/Exhibitor

.............................................................................................................Firma / Company

.............................................................................................................Firma / Company

.............................................................................................................Bearbeiter / Contact

.............................................................................................................Strasse / Street

.............................................................................................................PLZ / ZIP-Code Ort / Location

.............................................................................................................Land / Country

.............................................................................................................E-Mail

.............................................................................................................Telefon / Phone

.............................................................................................................UID-Nr. / VAT-No.

2. Rechnungsadresse / Billing address

.............................................................................................................Firma / Company

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.............................................................................................................Strasse / Street

.............................................................................................................PLZ / ZIP-Code Ort / Location

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