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1 Der Beruf des Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers PLV vom 17. bis 21. März 2007 Referent: WP Prof. Dr. Hanns R . Skopp

Der Beruf des Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers

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Der Beruf des Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers. PLV vom 17. bis 21. März 2007 Referent: WP Prof. Dr. Hanns R . Skopp. Allgemeine Darstel-lung der Berufe des Steuerberaters Wirtschaftsprüfers Rechtliche Ausgestaltung Darstellung der Kanzleiorganisation und - Abläufe. - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: Der Beruf des Steuerberaters und  Wirtschaftsprüfers

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Der Beruf des Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers

PLV vom 17. bis 21. März 2007

Referent:WP Prof. Dr. Hanns R . Skopp

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Was wir machen werden ... Allgemeine Darstel-

lung der Berufe des Steuerberaters Wirtschaftsprüfers

Rechtliche Ausgestaltung

Darstellung der Kanzleiorganisation und - Abläufe

Praxistag mit der AWT Allgemeine Wirtschaftstreuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft

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: Steuerberater: Ein Beruf mit Zukunft ?

Mehr als andere Berufe ist der steuerberatende Beruf dem fortwährenden Wandel der... wirtschaftlichen gesellschaftlichen und gesetzlichen Verhältnisse unterworfen

Tempo und Anforderungen steigen stetig

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Wandel im Berufstand....

Bis in die 80er Jahre war der Berufstand fast ausschließlich mit klassischen, vergangenheitsorientierten Deklarationstätigkeiten beschäftigt

heute: erheblich breitere Anforderungen.... zukunftsbezogene betriebswirtschaftliche Beratung

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Rahmenbedingungen und Herausforderungen

Der Berufsstand in Zahlen: ca. 70.000 Angehörige der steuerberatenden

Berufe Anteil der selbständigen Steuerberater ca.

80 % Anteil der weiblichen Steuerberater ca. 1/3;

steigt stetig an. 2/3 der Berufsangehörigen jünger als 50

Jahre 10 % älter als 65 Jahre

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Organisationsformen

Rund 6000 Steuerberatungsgesellschaften i. S. v. § 49 StBerG Jährlicher Zuwachs: 250 Jährlicher Zuwachs Einzelkanzlei: 550

Ungefähr 7000 Sozietäten ( § 55 StBerG ) 75 % davon sind 2er - Sozietäten

Restliche Anzahl „Einzelkämpfer“

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Beratungsangebot und - nachfrage

„Typische Steuerberatungskanzlei“: Zahl der ertragstarken Mandate mit hohem Gegenstandswert sinkt

Migrationstendenz der ertragstarken Mandate weg von der Durchschnittkanzlei hin zu den leistungsfähigen Kanzleien mit umfassendem Dienstleistungsangebot

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Ausleseprozess, weil...

... Immer mehr Mittelständler fallen Konzentrationsprozess zum Opfer Übernehmer meist von großer Kanzlei

betreut Mandat wandert ab

Große StB - / WP - Gesellschaften drängen zunehmend auf den mittelständischen Markt

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.... Dies führt zu einem Konzentrationsprozess

.. Auf immer größere Organisations-einheiten: Sozietäten Gesellschaften

Wettbewerbsvorteil: alles aus einer Hand Steuerberatung Rechtsberatung Unternehmensberatung

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.... Das bedeutet...

Wenn keine ganzheitliche Beratung aus einer Hand erfolgt (Vollservice), wird die Konzentration bei Gesellschaften zunehmen

Kleinen und mittleren Kanzleien verbleibt dann die Betreuung von Klein- und Kleinst-mandaten mit begrenzter Rentabilitätsbasis

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Die Reaktion ist dann...

Ausgleich des Ertragsdrucks durch... Hinzunahme von Kleinmandaten mit

dem Effekt höherer Arbeitsbelastung steigender Personalkosten

Korrelation zwischen Umsatz und Ertragsstärke eindeutig gegeben

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... Besser ist dann....

Spezialisierung auf ausgewählte Fachgebiete

Kooperation mit Kollegen Ausrichtung auf

betriebswirtschaftliche Fachgebiete Qualitätssicherung durch Standards

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Dennoch: grosse Chancen.... Steuerchaos

Unternehmensteuerreform 2006/2007/2008

Internationalisierung Neue Märkte

EG Osteuropa

StB als universaler Berater

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Ausblick Beratungsnachfrage

Verstärkte Nachfrage der Privaten Beratung aus einer Hand (Vollservice ) Zunehmende Internationalisierung

Beratungsangebot Verschärfter Wettbewerb Zunehmend Spezialisierung Tendenz zu größeren Einheiten Tendenz zu interdisziplinären Einheiten

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Betriebswirtschaftliche Aspekte

Stagnation ertragswirksamer Mandate bei zunehmendem Personal- und Investitions-druck

Zunehmende Bedeutung straff betriebswirt-schaftlich und marktorientierter Kanzlei-führung

Begrenzte Chancen im traditionellem Sektor

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Sonstige Aspekte

Zunehmender Konkurrenzdruck Steigende Arbeitsbelastung in den

Kanzleien durch immer differenziertere und wachsende Mandantenanforderungen

Mangel an qualifizierten Mitarbeitern

Liberalisierung des Berufsrechts

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Ihre Chance.... Personalmangel an qualifizierten Arbeitskräften gute Weiterbildungschancen bei Gesellschaften Breite und interessante Ausbildung Gute Chancen bei Spezialisierung als Existenz-

gründer und Kanzleiinhaber hohes Einkommen großer persönlicher Freiraum

Interessante und abwechslungsreiche Arbeit

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Block 2: Der Wirtschaftsprüfer

1931: Schaffung des Berufsstandes mit Einführung der Pflichtprüfung des Jahresab-schlusses von Aktiengesellschaften

Prüfung = Feststellung, ob und inwieweit Rechnungslegungen Gesetz und Satzung entsprechen

Schutzfunktion für share- und stakeholder

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Der WP heute ist .... Hochqualifizierter Berater und Betreuer

der Unternehmungen in allen Bereichen der Wirtschaft

unterliegt rechtlichen und ethisch - sozialen Normen

Öffentlichkeit und Auftraggeber in hohem Maße auf die Vertrauenswürdigkeit des WP angewiesen

Daher wird der WP nach strenger Beurteilung seiner persönlichen und fachlichen Eignung öffentlich bestellt und vereidigt ( WPK: Der Wirtschaftsprüferberuf )

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Die Berufsaufgaben des WP

Gesetzliche und freiwillige Prüfungen der Jahresabschlüsse von Unternehmen

Sachverständiger Gutachter Treuhänder steuerlicher Berater Unternehmensberater

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Der WP als Abschlußprüfer Am bekanntesten: Der WP als

Jahresabschlußprüfer von Kapitalgesell-schaften, die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen unterliegen

Aber auch: Freiwillige Prüfungen von Jahresabschlussprüfungen z.B. für Kreditgeber

Und ebenso: Prüfung von Konzernab-schlüssen

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... Darüberhinaus aber auch....

Gründung von Kapitalgesellschaften Verschmelzungen Spaltungen Internationale Unternehmensverbindungen Kapitalerhöhung und - herabsetzung Due Diligence IPO ----> hohe Verantwortlichkeit ----> Unabhängigkeit und Unbefangenheit

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Der WP als Berater

Berater im Rahmen wirtschaftlicher Betriebsführung Unternehmensorganisation

EDV - Kenntnisse unabdingbar Vertreter in Steuersachen vor

Finanzbehörden und Finanzgerichten Verteidiger in Steuerstraftaten ( mit

RA )

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Der WP als Treuhänder

Treuhändertätigkeit heißt: Verwaltung von fremdem Vermögen Betreuung von Kreditsicherheiten Halten von Gesellschaftsanteilen Wahrnehmung von Gesellschafterrechten Außergerichtliche Vergleiche Testamentsvollstrecker, Nachlaßverwalter Insolvenzverwalter u.v.m.

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Der WP als Gutachter und Sachverständiger

Betriebswirtschaftlicher und steuerrechtlicher Gutachter, z. B.: Unternehmensbewertung Unternehmenssanierung Unternehmensfortführung Kreditwürdigkeitsprüfung Zugewinnausgleichsfindung,

Abfindungen .... Sachverständiger wegen Berufseid

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Rechtsbesorgungsbefugnis des WP

Art. 1 § 5 Nr. 2 Rechtsberatungsgesetz: Die Befugnis des WP erstreckt sich darauf, in Angelegenheiten, mit denen er beruflich befaßt ist, auch die rechtliche Bearbeitung zu übernehmen, soweit dies mit seinen Aufgaben in unmittelbarem Zusammenhang steht..... Die Rechtsberatungsbefugnis ist insoweit akzessorisch. (WPK )

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WP: Grundlagen der Berufsausübung

Rechte und Pflichten des WP sind im Gesetz über die Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (WPO) v. 24.07.1961 in der Fassung vom 27.12.2004 geregelt

Berufsausübung auf Basis wissenschaftlicher Grundlage

Weitere Regelungen in der Berufssatzung Siegelrecht Freier Beruf i. S. v. § 18 EStG

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Tätigkeitsfelder des WP

WP

Abschlußprüfer

Berater

Treuhänder

Gutachter Rechtsberater

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Jetzt sind Sie dran..... Bilden Sie jeweils Gruppen zu 5 Personen Sammeln Sie Argumente, warum Sie

StB / WP werden wollen Warum Sie auf keinen Fall StB / WP werden

wollen. Entscheiden Sie sich Suchen Sie sich eine „Gegnergruppe“ und

diskutieren Sie über Ihre Argumente Sie haben 30 Minuten Zeit

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Block 3: Wie werde ich StB ?

Die unbeschränkte geschäftsmäßige Hilfeleistung ist eine Vorbehaltsaufgabe für die in § 3 Steuerberatungsgesetz ( StBerG) genannten Parteien

Die unbefugte Hilfeleistung ist verboten und wird bestraft (§ 5 StBerG, Ausnahmen siehe § 6 StBerG )

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Befugnis zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen

Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Steuerberatungsgesellschaften

Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften

Vereidigte Buchprüfer, Buchprüfungsgesellschaften

Rechtsanwälte, Rechtsanwaltsgesellschaften

( Lohnsteuerhilfevereine )

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Inhalt der Tätigkeit

Beratung in Steuersachen Vertretung des Steuerpflichtigen Bearbeitung der

Steuerangelegenheiten Hilfeleistung bei Erfüllung der

steuerlichen Pflichten: Steuerbilanzen Strafverfahren

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Voraussetzungen für die Berufsausübung

Persönliche Voraussetzungen: §§ 35 - 39 StBerG: Nur wer die Prüfung zum StB bestanden

hat Die Prüfung kann 2 x wiederholt werden

Bestellung Vorbildungsvoraussetzungen für die

Prüfung sind unterschiedlich; diese sind:

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1. Studium

Hochschule ( mindestens 8 Sem. RSZ ) WiWi Recht + 2 Jahre praktische Tätigkeit

Hochschule ( weniger als 8 Sem. RSZ ) WiWi Recht + 3 Jahre praktische Tätigkeit

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2. Andere Wege Kaufmännischer Ausbildungsberuf

+ 10 Jahre Praxiserfahrung Bilanzbuchhalter + 7 Jahre Steuerfachwirt + 7 Jahre

Beamter / Angestellter der Finanzverwaltung + 7 Jahre Sachbearbeiter

Mindestens 16 Wochenstunden

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Befreit von der Prüfung sind...

Professoren ( Steuern ), Mindestlehrzeit 10 Jahre

Ehemalige Finanzrichter + 10 Jahre Finanzbeamte

höherer Dienst: + 10 Jahre gehobener Dienst: - 15 Jahre

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Steuerberaterprüfung Schriftlich: 3 Aufsichtsarbeiten a) 5

Stunden Mündliche Prüfung Prüfungsinhalte

Verfahrensrecht Steuern vom Einkommen und Ertrag Bewertungsrecht, Erbschaftssteuer, Grundsteuer Verbrauch- und Verkehrsteuern, Zollrecht HGB, BGB, Gesellschaftsrecht, EG - Recht BWL und Rechnungswesen VWL Berufsrecht

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Weitere Voraussetzungen...

Prüfung der ZULASSUNG: DM 150.- Prüfungsgebühr: DM 1.000.- keine einschlägigen Vorstrafen keine laufenden Verfahren geordnete wirtschaftliche

Verhältnisse

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Bestellung Nach bestandener Prüfung oder nach

Befreiung auf Antrag Persönliche Eignung ist zu prüfen:

keine strafrechtliche Verurteilung kein körperliches Gebrechen

(Geistesschwäche) Kein berufsunwürdiges Verhalten keine unvereinbare Tätigkeit Haftpflichtversicherung

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Berufsurkunde Durch Aushändigung der

Berufsurkunde werden Sie zum StB bestellt.

Zuvor müssen Sie versichern, daß Sie die Berufspflichten eines StB gewissenhaft erfüllen werden

Sie sind jetzt: Steuerberater Steuerberaterin

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Block 3: Der Weg zum WP Die Zulassungbedingungen sind in der

WPO geregelt Ergänzende Vorschriften finden sich in

der Prüfungsordnung für Wirtschaftsprüfer

Die Prüfung ist vor dem örtlich zuständigen Wirtschaftsministerium abzulegen

Die WP - Prüfung ist eine Länderprüfung

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Bewerber mit Hochschul - Abschluß § 8 I WPO:

Abschluß eines wirtschaftswissenschaftlichen, rechtswissenschaftlichen, technischen oder landwirtschaftlichen Studiums mit wirtschaft-licher Ausrichtung

§ 9 I 1 WPO: 3 oder 4 Jahre praktische Prüfungstätigkeit,

je nach RStZ Keine Prüfungstätigkeit, wenn 15 Jahre StB

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Was heißt „Prüfungstätigkeit“?

Bewerber hat nachweislich in fremden Unternehmen materielle Buch- und Bilanzprüfungen durchgeführt

Prüfungstätigkeit in eigener Praxis oder als Mitarbeiter eines WP / vBP

Tätigkeit als Revisor oder StB wird bis zu 2 Jahren anerkannt.

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.... Also:... Von ihrer gesamten Tätigkeit müssen die

Bewerbenden wenigstens während der Dauer zweier Jahre bei einem Wirtschaftsprüfer, einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einem vereidigten Buchprüfer, einer Buchprüfungsgesellschaft oder einem genossenschaftlichen Prüfungsverband, bei dem ein Wirtschaftsprüfer tätig ist, an Abschlußprüfungen teilgenommen haben und bei der Abfassung der Prüfungsberichte mitgewirkt haben. Er soll während dieser Zeit ab gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen teilgenommen und bei der Abfassung der Prüfungsberichte hierüber mitgewirkt haben ( 9 II WPO).

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Bewerber ohne Uni - Abschluß

Mindestens 10 Jahre Mitarbeiter eines WP, WPG, vBP, BPG, Genossenschaftl. PV

FH - Studium wird in Höhe der Regelstudienzeit, max. 3 Jahre anerkannt, wenn wirtschaftswissenschaftlich ausgerichtet und im Inland abgeschlossen wurde

vBP: + 5 Jahre 15 Jahre als StB

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Wichtiger Hinweis Bereits während der Ausbildung sollte der

Bewerber berücksichtigen, daß dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung eine Bescheinigung über die Prüfungstätigkeit, aus der Art und Umfang der Prüfungstätigkeit, insbesondere die Teilnahme an Abschlußprüfungen und die Mitwirkung bei der Abfassung der Prüfungsberichte, hervorgehen, in URSCHRIFT ODER BEGLAUBIGTER ABSCHRIFT beizufügen hat. Die Zulassungsbehörde kann die Vorlage von 2 Prüfungsberichten verlangen.

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Sonderregelungen Steuerberater:

Möglichkeit der verkürzten Prüfung es entfällt die schriftliche und mündliche

Prüfung im Steuerrecht Vereidigte Buchprüfer

wenn auch StB, entfallen: Steuerrecht, Betriebswirtschaft,

Volkswirtschaft wenn zusätzlich RA: kein Wirtschaftsrecht

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Antrag auf Zulassung: § 1 WiPrPrüfV

Zuständig ist der Zulassungsausschuß in dessen Bereich der Bewerber seinen Hauptwohnsitz hat

Bayern: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie, Prinzregentenstr. 28, 80538 München

Zulassungsgebühr Prüfungsgebühr

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WP - Examen: Prüfungsgebiete

Schriftliche und mündliche Prüfung 7 schriftliche Aufsichtsarbeiten:

2 x Wirtschaftliches Prüfungswesen 2 x BWL und VWL 2 x Steuerrecht 1 x Wirtschaftsrecht

1 Aufgabe pro Tag a) 6 Zeitstunden

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Prüfungsinhalte: PW Wirtschaftliches Prüfungswesen

Rechnungslegung Buchführung, Jahresabschluss, Lagebericht Konzernrechungslegung Verbundene Unternehmen Sonderprüfungen

Abschlußprüfung Kapitalgesellschaften u.a. Besonderheiten bei Banken,

Genossenschaften.. Sonstige Prüfungen

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Prüfungsinhalte: BWL

BWL Allgemeine BWL Rechnungswesen, Kostenrechnung,

kurzfristige Erfolgsrechnung, Investitionsrechnung, Statistik

Organisation, Datenverarbeitung, Controlling

Unternehmensfinanzierung Unternehmensbewertung

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Prüfungsinhalte: VWL

VWL Finanzwissenschaft Wirtschaftspolitik Volkswirtschaftstheorie

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Prüfungsinhalte: Wirtschaftsrecht

BGB: Schuld- und Sachenrecht, Familienrecht Handelsrecht Recht der Kapitalgesellschaften und

Unternehmensverbindungen Genossenschaftsrecht Wettbewerbsrecht Insolvenzrecht Zivilprozeßrecht Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht Recht der Eigenbetriebe Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer

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Prüfungsinhalte: Steuerrecht

AO und Nebengesetze, FGO Recht der Steuerarten

EStG , KStG BewG, ErbStG, GewStG, GrundStG UStG, Grunderwerbsteuer

Außensteuerrecht

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Sie haben die WP - Prüfung bestanden, wenn...

Jedes Prüfungsgebiet mit mindestens „ausreichend“ bewertet wurde. Der Durchschnitt „ausreichend“ reicht also für das Bestehen nicht aus !

Schriftlich: 60 % Mündlich: 40 % 2 Wiederholungen möglich Rücktritt = nicht bestanden ( anders

StB )

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Bestellung und Vereidigung

Nach bestandener Prüfung Auf Antrag Durch Aushändigung einer

Urkunde durch die oberste Landesbehörde

Nach Leisten des Berufseides Bestellungsgebühr

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Entwicklung Anzahl WP

0

2000

4000

6000

8000

10000

12000

Reihe1 1932 549

Reihe2 1945 1.360

Reihe3 1961 1.590

Reihe4 1986 4.836

Reihe5 1990 6.344

Reihe6 1995 7.994

Reihe7 1997 8.707

Reihe8 2000 9.984

1 2

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Und nun sind Sie dran....Und nun sind Sie dran.... Welche Vorbehaltaufgaben des Steuerberaters

kennen Sie ? Welche Vorbehaltsaufgaben des WP kennen Sie ? Welche Vorbildungsvoraussetzungen bestehen

für Sie als Dipl. - BW für die StB - Prüfung ? WP - Prüfung ?

Welche Qualifikation ist die weitergehende ? Wenn Sie 2003 Ihr Studium abschließen, wann

können Sie frühestens WP sein ?

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Planspiel 1Planspiel 1

Sachverhalt: Stellen Sie sich vor, Sie haben gerade die StB - Prüfung bestanden ( Sie leben noch ). Sie wollen sich auf alle Fälle selbständig machen und suchen nach einer geeigneten Kanzleikonzeption. Gehen Sie bei Ihren Überlegungen von folgendem Grundgerüst aus:

Page 60: Der Beruf des Steuerberaters und  Wirtschaftsprüfers

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Grundkonzeption Ihrer Grundkonzeption Ihrer KanzleiKanzlei

Ihre Selbstprüfung Die Entwicklung Ihres Kanzleikonzepts Ihre Möglichkeiten zur

Kanzleigründung Die Wahl der Rechtsformen Ihre Entscheidung. Bilden Sie 10er - Teams und stellen

Sie Ihre Lösung vor.

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Planspiel 2: Planspiel 2: KanzleiorganisationKanzleiorganisation

Machen Sie sich nun mit der Organisation Ihrer Kanzlei vertraut. Wie werden Sie Ihren Betrieb organisieren müssen, um betriebswirtschaftlich erfolgreich zu

sein ? Ihre Haftungsrisiken zu minimieren ? Der Qualitätsanforderung des

Berufsstandes zu genügen ?

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Ende

Die Mustergliederung zu den Planspielen werden in einer eigenen Datei in Internet eingestellt

Bitte beachten Sie, daß Anwesenheitspflicht besteht

Für die Klausur brauchen Sie keine zusätzlichen Hilfsmittel

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WP – Master gem. § 8a WPO

Masterstudiengang Praxisjahr vor Studium Eingangsprüfung Anerkennung von Teilgebieten

BWL Recht