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DER DIGITALE FLÄCHENWIDMUNGSPLAN IN OBERÖSTERREICH Handbuch für Anwender

DER DIGITALE FLÄCHENWIDMUNGSPLAN IN OBERÖSTERREICH · 2015. 2. 26. · Der digitale Flächenwidmungsplan in Oberösterreich Einleitung Obwohl bereits derzeit für über 390 (Stand

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Der digitale Flächenwidmungsplan in Oberösterreich

Einleitung

Obwohl bereits derzeit für über 390 (Stand März 2008)Gemeinden der Flächenwidmungsplan in digitaler Formvorliegt, gibt es bislang keine Definition einer gemeinsa-men Datenschnittstelle, die eine Austauschbarkeit bzw.allgemeine Lesbarkeit der Daten ermöglicht. Die 2008 novellierte Planzeichenverordnung umfasstnun auch eine entsprechende Datenschnittstelle (Anla-ge 4).

Weiters werden die Gemeinden verpflichtet, die digita-len Daten an das Land OÖ. zu liefern. Diese Verpflich-tung gilt sowohl für den Flächenwidmungsplan für diegesamte Gemeinde (Gesamtplan) als auch für Einzel-änderungen. Eine Übergangsfrist von drei Jahren soll den Gemein-den helfen, eventuell notwendige Anpassungen zeitge-recht durchführen zu können.

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Der digitale Flächenwidmungsplan in Oberösterreich

Da die digitale Lieferung der schnittstellenkonformenPläne Voraussetzung für die Genehmigung vonFlächenwidmungsplanänderungen ist, ist eine Abstim-mung der Prüfprozesse zwischen der fachlich-inhalt-lichen Prüfung und der nun neu hinzukommenden edv-technischen Prüfung erforderlich.

Die fachlich-inhaltliche Prüfung der Pläne wird wiebisher von der örtlichen Raumordnung des Amts derOö. Landesregierung federführend durchgeführt. Fürdie edv-technische Prüfung werden die digitalenDaten über ein Webformular an das Land Oberöster-reich geliefert. Jede Gemeinde/Ortsplaner erhält eineeigene Benutzeridentifikation, über die der Zugang zumPortal möglich ist (weitere Informationen siehe Seite 4).Nach dem Upload der Daten wird der Plan (Gesamtplanoder Einzeländerung) edv-technisch auf inhaltliche undtopologische Kriterien geprüft.

Der gesamte edv-technische Prüfablauf wird auf einemeigenen Server (Prüfserver) abgewickelt. Die Prüfver-sionen werden vom Land OÖ. weder dokumentiert,noch wird Einsicht in den Prüfablauf genommen.

Für die erfolgreiche Umsetzung des Projekts digitalerFlächenwidmungsplan in Oberösterreich ist nicht nur dieoptimale Eingliederung der edv-technischen Prüfung inden Verfahrensablauf eines Umwidmungsverfahrenswesentlich, sondern es müssen die Prüfergebnisse imVerfahren entsprechend berücksichtigt werden. Hierkommt der Abteilung Raumordnung als federführendeBehörde besondere Bedeutung zu.

Erst wenn für den jeweiligen Geschäftsfall sowohl einepositive edv-technische Prüfung als auch eine positivabgeschlossene fachlich-inhaltliche Prüfung vorliegt,kann der Geschäftsfall von der Abteilung Raumordnungpositiv erledigt werden.

Da die digitalen Daten erst nach Rechtswirksamkeitendgültig übernommen werden können, werden siezunächst auf einen vorläufigen Rechtsserver übertra-gen. Erst wenn von der Abteilung Raumordnung dieVerordnungs-prüfung abgeschlossen worden ist, wer-den die Daten in den zentralen Geodatenserver einge-pflegt. Die Daten verbleiben bis zu einer allfälligen neu-erlichen Flächenwidmungsplanänderung in dieser Formam zentralen Geodatenserver.

Bei Flächenwidmungsplanänderungen, für die zwar einpositives edv-technisches Prüfergebnis vorliegt, auf-grund der fachlich-inhaltlichen Prüfung der Gemeindejedoch ein Versagungsgrund mitzuteilen ist, wird derdigitale Datensatz automatisch vom Prüfservergelöscht. Dies gilt auch bei der Mitteilung einerVersagung. Weiters ist darauf hinzuweisen, dass einnegatives edv-technisches Prüfergebnis grundsätzlicheinen Versagungsgrund darstellt.

Die Integration der edv-technischen Prüfung der Plänein das Widmungsverfahren wird im folgendenAblaufschema dargestellt.

1Prüfverfahren

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2Verfahrensablauf

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Die Integration der edv-technischen Prüfung der Pläne in dasWidmungsverfahren wird im folgenden Ablaufschema dargestellt.

3Verfahrensablauf

RO-Ö = Abteilung Raumordnung, Örtliche RaumordnungRO-R = Abteilung Raumordnung, Raumordnungsrecht

internes PortalE-Government Portal

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4Portalzugang

Im Folgendem wird der Zugang zur E-Government Applikation “upload und Prüfung von Flächenwidmungsplänen” dar-gestellt.Der folgende Ablauf und die dazugehörigen Grafiken stellen eine Momentaufnahme der Applikation dar. Im Laufe derZeit können sich Layout und Inhalte geringfügig ändern, der Ablauf wird aber gleich bleiben.

Aufruf der Landeshomepage http://www.ooe.gv.at/ oder http://www.land-oberoesterreich.gv.at/Auswahl des Menüpunktes "E-Government"

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5Portalzugang

Login mit den vom Land zur Verfügung gestellten Zugangsdaten

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6upload der Pläne

Nun können digitale Flächenwidmungspläne bzw. Einzeländerungen per Formular an das Land übertragen werden. Einzugeben sind (siehe Abbildung auf Seite 7):

Die Gemeinde, der der Plan / die Einzeländerung zuzuordnen ist.Im Falle des Uploads eines Gesamtplanes ist die Plannummer anzugebenIm Falle des Uploads einer Einzeländerung ist die Stammplannummer sowie die Nummer der Einzeländerung anzugebenMit dem "Durchsuchen" Button kann die zip-Datei mit dem Plan aus dem Filesystem ausgewählt werden.Mit einem Klick auf "Upload starten" wird der Plan an das Land übertragen und die Prüfung gestartet. Der Prüfvorgang für einen Gesamtplan dauert ca. 1 Minute, je nach Datenmenge des Planes.

Wird die Option "Prüfmodus" ausgewählt, kann man einen Plan prüfen lassen, ohne dass dieser bei erfolgreicher Prüfung in den weiteren Verfahrensablauf aufgenommen wird. Der Plan wird nach der Prüfung sofort gelöscht, man erhält nur das Prüfergebnis.

Auswahl der Applikation "Upload und Prüfung von Flächenwidmungsplänen":

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7upload der Pläne

Die Fehlerkarte verortet alle aufgetretenen Fehler, die Objekten zuordenbar sind, z.B.: ungültige Kennzahl einer Fläche.Die Karte wurde mit dem Vektorgrafikstandard SVG (Scalable Vector Graphics) erstellt. Diese kann momentan nur mit einem Plugin im Internet Explorer dargestellt werden, welches unter http://www.adobe.com/svg/viewer/install/ bezo-gen werden kann. Die Karte ist interaktiv, das heisst man kann in ihr räumlich navigieren (zoom, verschieben) und Objekte auswählen. Wirdein Fehlerobjekt (rote Objekte) mit der Maus überfahren, erscheint der dazugehörige Fehlertext.

Mit einem Klick auf "Upload starten" wird der Plan ans Land übertragen und die Prüfung gestartet. Der Prüfvorgang für einen Gesamtplan dauert ca. 1 Minute, je nach Datenmenge des Planes.

Entspricht der Plan nicht der Schnittstelle, wird eine Fehlermeldung ausgegeben:

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8edv-technische Prüfung

Die Prüfkriterien, nach denen der Plan geprüft wird, können am Webportal eingesehen werden. Hier ein Auszug ausdem Regelkatalog:

Regel 1.3

Das Fehlerprotokoll beschreibt alle aufgetretenen Fehler in textlicher Form, auch jene, die nicht direkt Objekten zuzuordnen sind wie z.B.: Fehlende Layer.

ALLGEM. -- FEHLER -- innerhalb der Regel 1.3 -- Fehlermeldung im Detail: Der LayerFLE_Grenzen existiert nicht oder enthält keine Objekte.FEATURE -- FEHLER -- innerhalb der Regel 4.5 -- Fehlermeldung im Detail: An dieserStelle ist der Layer nicht flächendeckend. -- Objekt liegt in Layer: FLWI_Widmungen_FFEATURE -- FEHLER -- innerhalb der Regel 4.1 -- Fehlermeldung im Detail: An dieserStelle überschneiden sich ein oder mehrere Flächen. -- Objekt liegt in Layer:FLWI_Widmungen_FFEATURE -- FEHLER -- innerhalb der Regel 4.1 -- Fehlermeldung im Detail: An dieserStelle überschneiden sich ein oder mehrere Flächen. -- Objekt liegt in Layer:FLWI_Widmungen_F

Kriterium Bestimmte Layer müssen zwingend vorhanden sein Fehlertyp schwerer FEHLER

Fehlermeldung Shapes x y fehlen, sind aber zwingend notwendigFolge Eine textliche Fehlerbeschreibung wird ausgegeben.

Geprüfte LayerFLWI_Widmungen_FFLE_GrenzenFLE_DKMFLE_Nachbargemeinden

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Als Datenformat für den Austausch der Daten wird das ESRIShape-Format definiert, um neben Geometrie auch Attributdatenübertragen zu können. Dies bedeutet, dass eine Lieferung z.B.im dxf.-Format nicht mehr möglich ist. Die generellenSpezifikationen wie das Datenformat, die Datenorganisation, dasKoordinatensystem, Informationen über die DKM oder die Layer-Struktur sind der Planzeichenverordnung, Anlage 4 zu entneh-men. Die folgenden Ausführungen, insbesondere zu Tabelle 4der Anlage, sollen jedoch das Verständnis für die Struktur derSchnittstelle erhöhen und deren Anwendung erleichtern.

PlanzeichennummerDie Planzeichennummer bezieht sich auf die in Anlage 1 derPlanzeichenverordnung festgelegten Planzeichen. Widmungenoder Festlegungen, die über keine Planzeichennummer verfü-gen, dienen im Regelfall Darstellungen von Widmungen oderFestlegungen, die es in der aktuellen Form der Planzeichenver-ordnung nicht mehr gibt, die aber für die Darstellung desWidmungsbestands erforderlich sind. Als Beispiel sind dieGeschäftsgebiete anzuführen, deren Planzeichen aufgrund derletzten Novelle des Oö. Raumordnungsgesetzes entsprechendanzupassen waren. Die vor der ROG.-Novelle gewidmetenGeschäftsgebiete behalten jedoch ihre Rechtskraft und sinddementsprechend mit den "alten" Planzeichen darzustellen. Auch Widmungen oder Festlegungen, die nur aufgrund der digi-talen Umsetzung des Flächenwidmungsplanes technisch erfor-derlich sind und daher keine Entsprechung in Anlage 1 haben,verfügen über keine Planzeichennummer. Als Beispiel dafür kön-nen die "technischen" Widmungen angeführt werden.

Attribut Kennzahl (Hauptkennzahl)Die Spalte Kennzahl beinhaltet eine 5-stellige Nummer, die fürjede Widmung oder Festlegung eindeutig ist. Mit Ausnahme desLayers FLE_DKM, der die DKM enthält, die als Grundlage für dieErstellung des Planes herangezogen wurde, stellt die Kennzahlein für alle anderen Layer obligates Attribut dar.

Attribut Kennzahl 2, Kennzahl 3Die Attribute Kennzahl 2 und 3 dienen in besonderen Fällen derweiteren Spezifizierung einer Widmung oder Festlegung.Dies kann der Fall sein, wenn ein und die selbe Fläche mehrereWidmungen umfasst wie z.B. Grünland – Erholungsfläche. In derPraxis kann es sich schwierig gestalten, innerhalb einerErholungsfläche dem Spielplatz, der Sportfläche oder der Park-anlage eine genau definierte Fläche zuzuweisen. Die Flächeerhält daher eine Kennzahl, die die gewünschte Hauptwidmungumfasst, über die Kennzahl 2 und 3 können weitere Widmungenfestgelegt werden. So würde für eine Widmung Parkfläche mitSpielplatz bei der Hauptkennzahl die Zahl 13101 und bei derKennzahl 2 die Zahl 13102 aufscheinen.

9digitale Schnittstelle - Attribute

Attribut ZweckDieses Attribut dient der weiteren Spezifizierung des Widmungs-zwecks bei der Baulandwidmung Sondergebiet des Baulandes(Universität, Schule, Krankenhaus,..), bei den in der Schnittstellevorgesehenen Ergänzungsmöglichkeiten im Grünland(Ergänzungsmöglichkeiten für Erholungsflächen, für Grünflä-chen mit besonderer Widmung, für Sonderformen der lw. und fw.Betriebe) oder bei den Ergänzungsmöglichkeiten bei Vorbehalts-flächen oder bei den bestehenden Einrichtungen. Das Attribut istbei diesen Widmungen obligat und darf maximal 100 Zeichenenthalten.

Für die Spezifizierung der technischen Widmungen ist dieFestlegung der Kennzahl 2 obligat, da sonst nicht erkennbar ist,um welche Widmung es sich handelt. Die (Haupt-)kennzahl sagtaus, dass es sich um eine technische Widmung (16002) handelt,Kennzahl 2 beschreibt die Art der Widmung – z.B: 11002 fürKerngebiet unter einer Eisenbahntrasse (siehe auch Seite 11).

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10digitale Schnittstelle - Attribute

Widmung oder Festlegung obligater Zusatztext

Eingeschränktes gemischtes Baugebiet die Einschränkung ist zu umschreibenGebiete für Geschäftsbauten auf Grundlage eines Raumord-nungsprogramms (ROP)

Art des Marktes, Beschränkung oder Ausschluss einesbestimmten Warenangebotes

Schutz- oder Pufferzone im Bauland die Schutzmaßnahmen sind zu umschreiben

Grünfläche mit besonderer Widmung – Grünzug die Funktion ist in der Legende zu umschreiben

Grünfläche mit besonderer Widmung – Trenngrün die Funktion ist in der Legende zu umschreibenSonderausweisung bestehende lw. und fw. Gebäude: Wohnnutzung Anzahl der maximal zulässigen Wohneinheit ist zu bestimmen

Sonderausweisung bestehende lw. und fw. Gebäude: betriebliche Nutzung

die Art der zulässigen betrieblichen Verwendung ist zu bestim-men

Bundesstraßen A - Straßenanlage A mit Angabe der Straßennummer

Bundesstraßen S - Straßenanlage S mit Angabe der Straßennummer

Landesstraßen B - Straßenanlage B mit Angabe der Straßennummer

Landesstraßen L - Straßenanlage L mit Angabe der Straßennummer

Hauptbahn HB mit Bezeichnung des Eigentümers

Nebenbahn NB mit Bezeichnung des Eigentümers

Anschlussbahn AB mit Bezeichnung des Eigentümers

Materialbahn MB mit Bezeichnung des Eigentümers

Hochspannungsfreileitung Bezeichnung des Eigentümers und Angabe der Nennspannung(kV)

verkabelte Hochspannungsleitung Bezeichnung des Eigentümers und Angabe der Nennspannung(kV)

Kraftwerk Bezeichnung des Eigentümers

Unterirdische Kabelanlage Bezeichnung des Eigentümers

Funk- oder Sendestation Bezeichnung des Eigentümers

Ölleitung Bezeichnung des Eigentümers

Gasleitung Bezeichnung des Eigentümers

Erdgasleitung Bezeichnung des Eigentümers

Attribut Z_indexÜber den Z_index (Zahlenindex) kann die Zuordnungdes erläuternden Zusatztextes zu einem Objekt in derPlandarstellung erfolgen. Das Attribut ist bis auf die

bestehenden Wohngebäude im Grünland grundsätzlichoptional, da die Zuordnung des Zusatztextes zum jewei-ligen Objekt in der digitalen Erfassung über die räumli-che Datenbank ohnehin gegeben ist.

Attribut ZusatztextDas Attribut Zusatztext bietet die Möglichkeit, einzelnen Objekten textliche Beschreibungen zuzuweisen. Das AttributZusatztext ist bei manchen Widmungen oder Festlegungen obligat, bei manchen optional und darf maximal 200Zeichen enthalten.Im Folgenden sind nur jene Widmungen oder Festlegungen angeführt, für die die Formulierung des Zusatztextes obli-gat ist:

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Geschoßbezogene WidmungenDa vor allem im städtischen Bereich Baulandwidmun-gen auch geschoßbezogen festgelegt werden, ist esnicht nur erforderlich, diese Möglichkeit in der digitalenSchnittstelle grundsätzlich zu berücksichtigen, sondernes ist auch eine Regelung hinsichtlich der Darstellungim Planausdruck festzulegen.Die Schnittstelle sieht daher vor, geschoßbezogeneWidmungen (sowohl Unter- als auch Obergeschosse)auf einen eigenen Layer (FLWI_Geschoßbezogen) zulegen. Die Widmung des Erdgeschosses verbleibt im LayerFLWI_Widmungen_F. Die geschoßbezogenen Wid-mungen können sich überlagern, das Attribut Geschossist für diese Widmungen obligat zu vergeben, damit eineAuswertung nach Geschossen erfolgen kann.

Technische Widmungen gem. OÖ. ROG § 30Da gemäß OÖ.ROG. 1994 das Gemeindegebiet flä-chendeckend gewidmet sein muss, sind auch jeneFlächen zu widmen, die von im Planausdruck vollflä-chig dargestellten Ersichtlichmachungen (wie z.B:Straßenanlagen des Bundes und des Landes,Bahnbetriebsflächen oder Gewässer) überlagert wer-den. Der Layer FLWI_Widmungen_F darf daher keineLücken aufweisen. Im Hinblick auf die Erstellung einer Flächenbilanz fürdas Gemeindegebiet sind jene in Anlage 1 in denPunkten 2.1.1, 2.1.2, 2.4.1, 2.4.2, 2.1.5, 2.1.6, 2.1.9,2.1.12 und 2.6.1 angeführten Ersichtlichmachungen alstechnische Widmungen zu kennzeichnen. So könnendiese Flächen bei der Bilanzierung automatisch inAbzug gebracht werden. In der Kennzahl2 wird dannjene Widmung festgelegt, die sich unter derErsichtlichmachung befindet.Eine Fläche mit der (Haupt-)Kennzahl 16002 und derKennzahl2 13001 würde bedeuten, dass die Flächeunter einer der oben genannten Ersichtlichmachungenliegt und als Grünland – Land- und Forstwirtschaftgewidmet ist. Durch diese Regelung kann erreicht werden, dass ein-erseits alle Flächen, die sich unter einer der obengenannten Ersichtlichmachungen befinden, über einegemeinsame Kennzahl identifiziert werden und bei derErstellung einer Flächenbilanz auf einfache Art undWeise in Abzug gebracht werden können. Andererseitskann das Gemeindegebiet flächendeckend gewidmetwerden.

Folgendes Beispiel demonstriert die technischeWidmung in FLWI_Widmungen_F, die von derErsichtlichmachung "stehendes Gewässer" (Kennzahl26101) überlagert wird. Die Fläche unter derErsichtlichmachung (technische Widmung) erhält alsHauptkennzahl 16002 und als Kennzahl2 13001(Grünland - Land- und Forstwirtschaft):

11edv-technische Besonderheiten

Layer FLE_Gewaesser_F

Layer FLWI_Widmungen_F

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12edv-technische Besonderheiten

Durch die Überlagerung des deckenden LayersFLE_Gewaesser_F ist die darunter liegende Widmungin der kartographischen Darstellung nicht mehr sicht-bar.

Schutzzonen von Straßen, Schutzstreifen vonLeitungenDa sich die Schutzzonen bzw. Schutzstreifen vonStraßen bzw. Leitungen in Kreuzungsbereichen vonunterschiedlichen Straßen- oder Leitungstypen überla-gern, würde dies die Lesbarkeit in der Plandarstellungverschlechtern. Da eine Unterscheidung der Schutz-zonen entsprechend des jeweiligen Straßen- oderLeitungstyps fachlich nicht relevant ist, ist in derSchnittstelle jeweils nur eine Kennzahl für Schutzzonenfür Straßen (Kennzahl 21004), eine Kennzahl fürSchutzstreifen für Stromleitungen (Kennzahl 22100)sowie eine Kennzahl für Schutzstreifen sonstigerLeitungen (Kennzahl 22500) vorgesehen. Durch dieseZusammenfassung kann auch die Darstellbarkeit inKreuzungsbereichen verbessert werden.

Gemeindeübergreifende Objekte, Ungenauigkeitenan GemeindegrenzenGemeindeübergreifende Objekte wie Hochwasser-abflussgebiete, Stromleitungen, müssen nicht in ihrervollen Ausdehnung digital geliefert werden. Das über-greifende Objekt muss allerdings zumindest bis zurGemeindegrenze reichen. Bei Übernahme einesDatensatzes in den Geodatenserver werden sämtlicheüber die Gemeindegrenze reichenden Objekte an derGemeindegrenze abgeschnitten. Nur die Objekte, diesich innerhalb des Gemeindegebietes bzw. auf derGemeindegrenze befinden, werden (nach erfolgterPrüfung) übernommen. Aufgrund unterschiedlicherDKM-Stände, die als Grundlage für die Erstellung desPlanes herangezogen wurde, werden sich bei gemein-deübergreifender Betrachtung im Bereich der Gemein-degrenzen Unschärfen ergeben.

Daten der Nachbargemeinden im 250 m – BereichGemäß Planzeichenverordnung ist die Darstellung derBaulandwidmungen in den umgebenden Nachbar-gemeinden im 250 m – Bereich erforderlich. In derSchnittstelle ist dafür ein eigener Layer (FLE_Nachbar-gemeinden) vorgesehen, die Datenstruktur entsprichtjener des Widmungslayers der Gemeinde selbst(FLWI_Widmungen_F).Von Seiten des Amts der Oö. Landesregierung ist nichtvorgesehen, die Art des Datenaustausches zwischenden Gemeinden vorzugeben. Es wird jedoch empfoh-len, bereits beim interkommunalen Datenaustausch dieDatenstruktur der Schnittstelle zu verwenden, um unnö-tige Datenaufbereitungsarbeiten zu vermeiden. Sobalddie Flächenwidmungspläne flächendeckend amGeodatenserver des Landes vorhanden sind, könnendiese Daten vom Landesserver bezogen werden.

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13Inhalt

KONTAKTADRESSEN

für Fragen zum Gesamtprojekt bzw. für raumordnungsrelevante FragenDirektion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche EntwicklungAbteilung Raumordnung, Überörtliche RaumordnungTel.Nr: 0732 – 7720 – 14821email: [email protected]

für edv-technische Fragen Direktion Straßenbau und VerkehrAbteilung Geoinformation und Liegenschaft, DORIS-SystemgruppeTel.Nr: 0732 – 7720 - 12605email: [email protected]

Anforderung Portalzugang (kann nur von den Gemeinden angefordert werden)Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche EntwicklungAbteilung Raumordnung, Überörtliche Raumordnungemail: [email protected]

EinleitungPrüfverfahren Seite 1Verfahrensablauf Seite 2Portalzugang Seite 4upload der Pläne Seite 6edv-technische Prüfung Seite 8digitale Schnittstelle - Attribute Seite 9edv-technische Besonderheiten Seite 11

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IMPRESSUM:MEDIENINHABER: Amt der Oö. LandesregierungHERAUSGEBER: Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung

Abteilung Raumordnung / Überörtliche RaumordnungTelefon +43 732 / 7720-14821 Fax +43 732/7720-212789A-4021 Linz, Bahnhofplatz 1e-mail: [email protected]

INHALT Dipl.Ing. Heide Birngruber, Mag. Peter SykoraLAYOUT: Susanne HodjatzadehGRAFIKEN: Mag. Peter SykoraDRUCK: BTS Druck GmbH Engerwitzdorf / TrefflingDVR: 0069264