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DER MITTELSTAND – STARKER PARTNER FÜR EUROPA JAHRESMITTELSTANDSBERICHT 2016 ARBEITSGEMEINSCHAFT MITTELSTAND

DER MITTELSTAND – STARKER PARTNER FÜR EUROPA · – Integration von Flüchtlingen in Ausbildung und Beschätigung fördern 20 Potenziale der Digitalisierung nutzbar machen 23 –

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DER MITTELSTAND – STARKER PARTNER

FÜR EUROPAJAHRESMITTELSTANDSBERICHT

2016

ARBEITSGEMEINSCHAFT MITTELSTAND

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Die wirtschaftliche Entwicklung im deutschen Mittelstand

2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015BFB Umsatz (Mrd. €) 281 296 311 327 346 355 370 381 388 394*)

Beschäftigte (Tsd.) 2.889 2.942 2.965 2.970 3.015 3.056 3.147 3.244 3.353 3.462

Selbstständige (Tsd.) 906 954 1.003 1.053 1.114 1.143 1.192 1.229 1.265 1.309

BGA Umsatz (Mrd. €) 1.486 1.587 1.676 1.567 1.763 1.961 2.046 2.021 2.053 2.108

Beschäftigte (Tsd.) 1.875 1.892 1.906 1.826 1.820 1.859 1.892 1.905 1.917 1.927

Betriebe (Tsd.) 105 105 107 106 105 109 111 116 119 123

DIHK Umsatz (Mrd. €) 3.668 3.844 3.998 3.802 3.939 4.057 4.085 4.101 4.167 4.238

Beschäftigte (Tsd.) 26.392 26.952 27.574 27.543 27.711 28.173 28.300 28.479 28.767 29.019

Betriebe (Tsd.) 3.547 3.517 3.517 3.527 3.558 3.575 3.539 3.519 ca. 3.600 ca. 3.600

DEHOGA Umsatz (Mrd. €) 83 82 81 77 78 81 82 83 85 88

Beschäftigte (Tsd.) 1.860 1.865 1.847 1.820 1.814 1.849 1.885 1.898 1.941 1.974

Betriebe (Tsd.) 243 240 238 232 231 227 224 222 221 221

DRV Umsatz (Mrd. €) 37 40 45 38 41 48 50 69 66 61

Beschäftigte (Tsd.) 107 107 101 97 97 96 82 82 82 82

Betriebe 3.188 3.086 2.994 2.675 2.604 2.531 2.452 2.385 2.316 2.250

HDE Umsatz (Mrd. €) 416 411 416 403 411 422 428 433 458 472

Beschäftigte (Tsd.) 2.655 2.689 2.846 2.881 2.878 2.933 2.955 2.972 2.926 2.955

Betriebe (Tsd.) 410 408 409 400 405 405 405 405 400 400

Mittelstandsverbund Umsatz (Mrd. €) 123 134 158 180 203 207 212 218 230 240

Beschäftigte (Tsd.) 2.400 2.530 2.540 2.550 2.570 2.580 2.595 2.620 2.265 2.270

Betriebe **) 316 318 324 320 316 314 316 318 315 310

ZDH Umsatz (Mrd. €) 502 498 520 495 501 537 521 518 532 544

Beschäftigte (Tsd.) 5.484 5.546 5.500 5.425 5.377 5.408 5.412 5.383 5.379 5.362

Betriebe (Tsd.) 947 962 967 975 988 1.000 1.004 1.008 1.007 1.004

Summe***) Umsatz (Mrd. €) 4.451 4.638 4.829 4.624 4.786 4.949 4.976 5.000 5.087 5.176

Beschäftigte (Tsd.) 34.765 35.440 36.039 35.938 36.103 36.637 36.859 37.106 37.499 37.843

Betriebe u. Selbstständige (Tsd.) 5.400 5.433 5.487 5.555 5.660 5.718 5.735 5.756 5.872 5.913

Umsätze jeweils einschließlich Umsatzsteuer

***) geschätzt

***) 2015 waren den 310 Verbundgruppen rund 230 Tsd. Unternehmen mit 440 Tsd. Geschäftsstellen angeschlossen.

***) um Doppelzählungen bereinigt

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DER MITTELSTAND – STARKER PARTNER

FÜR EUROPAJAHRESMITTELSTANDSBERICHT

2016

ARBEITSGEMEINSCHAFTMITTELSTAND

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Über die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand

Die in der Arbeitsgemeinschaft Mittelstand (AGMittelstand) kooperierenden Verbände reprä-sentieren die rund 3,7 Millionen kleinen undmittleren Unternehmen aus Handel, Handwerk,dem Dienstleistungssektor, Gastronomie undHotellerie, den Freien Berufen und der Industriesowie, als wichtigste Finanzierungspartner desMittelstands, die Sparkassen und Genossen-schaftsbanken.

Eine wichtige Plattform der AG Mittelstand istder seit 2003 gemeinsam herausgegebene „Jah-resmittelstandsbericht“. Der Bericht bündeltdie Perspektiven und die Expertise der Mit-gliedsorganisationen der AG Mittelstand undvermittelt den Entscheidungsträgern in Politikund Wirtschaft ein aktuelles und umfassendesBild, welche Anliegen den Mittelstand bewegenund wie der Mittelstand die politischen Rah-menbedingungen und Weichenstellungen be-wertet.

Der Mittelstand in Deutschland

� beschäftigt sechs von zehn sozialversiche-rungspflichtigen Mitarbeitern, das sind rund16 Millionen Beschäftigte

� bildet vier von fünf Auszubildenden aus, ins-gesamt 1,2 Millionen

� zählt zu den innovativsten in Europa, wassich unter anderem an der hohen Zahl derWeltmarktführer zeigt

� befindet sich zu 95 Prozent in Familienhand

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INHALT

Europäischen Binnenmarkt wachstumsorientiert gestalten 5

– EU-Binnenmarktstrategie nachhaltig weiterentwickeln 5

– TTIP: Chancen für den Mittelstand 8

Finanzierungsbedingungen praxistauglich gestalten 11

– Mittelstand im Zeichen des Niedrigzinsumfeldes 11

– Kapitalmarktunion sachgerecht ausgestalten 13

– Vergemeinschaftung der Einlagensicherung verhindern 14

– AnaCredit an gängige Finanzierungspraxis anpassen 15

Arbeitsmarkt zukunftssicher gestalten 17

– Fachkräfte sichern – Flexibilität stärken 17

– Ausbildungsbetriebe unterstützen 18

– Integration von Flüchtlingen in Ausbildung und Beschäftigung fördern 20

Potenziale der Digitalisierung nutzbar machen 23

– Grundlagen für Wirtschaft 4.0 schaffen 23

– Datenschutz rechtssicher und praxistauglich regeln 24

– Entlastungspotenziale der Digitalisierung realisieren 26

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EU-Binnenmarktstrategie nachhaltig weiterentwickeln

Die Europäische Kommission hat die Förderung vonBeschäftigung, Wachstum und Investitionen zu ihrerobersten Priorität erklärt. Mithilfe einer neuen Binnen -

marktstrategie soll eine branchen- und politiküber-greifende Vertiefung des Binnenmarkts verwirklichtund damit dieser Priorität Rechnung getragen werden.Die Umsetzungsphase ist für die Jahre 2016/2017 vor-gesehen. Davon werden auch der Mittelstand und ins-besondere die reglementierten Berufe – für die spe-zielle Berufszugangs- und Berufsausübungsregeln

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EUROPÄISCHEN BINNENMARKT WACHSTUMSORIENTIERT GESTALTEN

EUROPÄISCHEN BINNENMARKTWACHSTUMSORIENTIERT GESTALTENDer europäische Binnenmarkt ist das wirtschaftliche Herzstück Europas. Er fördert die internationale Wett-bewerbsfähigkeit, das wirtschaftliche Wachstum, den technischen Fortschritt sowie Innovation und Mobilitätder Unternehmen in der EU. Die Basis dafür sind die vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes: der freieWarenverkehr, die Dienstleistungsfreiheit, die Personenfreizügigkeit sowie der freie Kapital- und Zahlungs-verkehr. Mit einer Wirtschaftsleistung von über zwölf Billionen Euro und rund 500 Millionen Verbrauchernist die Europäische Union der größte einheitliche Markt der Welt.

Die weitere Öffnung der Märkte bei gleichzeitiger Beseitigung bürokratischer Hürden und bestehenderHandelshemmnisse macht die Vorteile der Europäischen Union für Unternehmen und Bürger spürbar. Wich-tigste Voraussetzung für die Vollendung des Binnenmarkts sind die offenen Grenzen. Ein Zurück zu nationalenGrenzen oder gar nationalen Währungen darf es aus Sicht der AG Mittelstand nicht geben.

Mit ihrer Strategie „Den Binnenmarkt weiter ausbauen: mehr Chancen für die Menschen und die Unterneh-men“ konzentriert sich die EU-Kommission zu Recht auf die Verwirklichung bereits vorgelegter Initiativenund die Umsetzung schon erlassener Rechtsvorschriften. Die konsequente Umsetzung der EU-Rechtsvor-schriften und deren einheitliche Anwendung sind wichtiger als die Vorlage neuer Regelungsvorschläge. Nurso können für alle Unternehmen gleiche Wettbewerbsbedingungen sichergestellt und bestehende Hindernisseim Binnenmarkt effektiv beseitigt werden.

Die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand unterstützt die Vertiefung des Binnenmarkts. Die EU sollte im interna-tionalen Standortvergleich deutlich auf Qualitätswettbewerb setzen und nachhaltiges Wachstum anstreben.

� Der Binnenmarkt wird vor allem dann den Wohlstand für die Bürger Europas erhöhen, wenn die Vielfalt derStrukturen beachtet und respektiert und damit ein wirksamer qualitätsorientierter Wettbewerb entfaltet wird.

� Die Ermittlung etwaigen Reformbedarfs im Bereich der reglementierten Berufe muss ergebnisoffen erfolgen unddarf die Ausbildungsfähigkeit im Rahmen der beispielgebenden dualen Berufsausbildung in Deutschland nicht inFrage stellen. Zudem muss die mitgliedstaatliche Regelungskompetenz für Berufsregelungen erhalten bleiben.

� Der geplante Dienstleistungspass ist so auszugestalten, dass er zu einem Abbau bürokratischer Formalitätenbei grenzüberschreitenden Tätigkeiten führt und mit dem System der Einheitlichen Ansprechpartner kompatibelist. Zudem muss in der konkreten Ausgestaltung des Dienstleistungspasses sichergestellt werden, dass dieBefugnis des Empfangsstaates, gerechtfertigte Anforderungen an den Dienstleister zu stellen, erhalten bleibt.

� TTIP soll, bei gleichen Regelungszielen, jeweils unterschiedliche Vorschriften wechselseitig anerkennen. Diehierzulande geltenden und bewährten Standards sollen dabei ausdrücklich nicht abgesenkt werden.

� Gerade der Mittelstand leidet unter doppelten Zertifizierungen und Prüfungen. Die in TTIP vorgesehenen Rege-lungen würden deshalb insbesondere kleine und mittlere Unternehmen entlasten.

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bestehen – betroffen sein. Die Vertiefung des EU-Binnenmarkts wird dabei von den Mitgliedsverbändender AG Mittelstand ausdrücklich begrüßt. Zu bedauernist allerdings, dass der Qualitätswettbewerb nicht alsgleichwertiges Politikziel benannt wird. Angesichtsder hohen Bedeutung mittelständischer Unternehmenfür die Wirtschaft in Europa wäre zudem eine stärkermittelstandsorientierte Wirtschaftspolitik angemes-sen. Das Fehlen weiterer entschiedener Maßnahmenzur Stärkung des Mittelstands – beispielsweise einesneuen „Small Business Act“ – stellt zudem die Wirk-samkeit der neuen Binnenmarktstrategie in Bezug aufkleine und mittlere Unternehmen infrage.

Begrüßt wird die geplante Vereinfachung des Mehr-wertsteuerrechts, von der vor allem kleine Online-Händ-ler und Mittelständler profitieren sollen. Darüber hinaussollen REFIT (Regulatory Fitness and Performance Pro-gramme) zur Bekämpfung von Innovationshemmnissengenutzt und eine Start-up-Initiative ins Leben gerufenwerden, um das Gründungsumfeld in Europa zu ver-bessern. Bereits heute bieten viele der unter dem Dachder AG Mittelstand kooperierenden Verbände und verbundenen Organisationen qualifizierte Gründungs-beratungen an. Daher begrüßt die AG Mittelstand dieangekündigte Start-up-Initiative und bietet eine aktiveUnterstützung durch ihr Know-how an.

Die vorgesehene Modernisierung des Gesellschafts-rechts durch digitale Lösungen – u. a. bei der Eintra-gung von Unternehmen und der Archivierung vonUnternehmensunterlagen – für den gesamten Lebens-zyklus eines Unternehmens ist sinnvoll. Allerdingsmuss im Sinne des Gläubigerschutzes der öffentlicheGlaube des Handelsregisters gewahrt werden. Daherist im Zusammenhang mit der Einführung der SocietasUnius Personae (SUP) vonseiten der EU-Kommissiondarauf zu achten, dass beim Gründungsverfahren

unionsweit verlässliche Regelungen zur Identitäts-feststellung der jeweiligen Gründer konsequent ein-gehalten werden. Zudem müssen die Unternehmenentscheiden können, ob und welche digitalen Instru-mente sie in diesem Zusammenhang nutzen.

Die im Zusammenhang mit dem digitalen Binnenmarktunter dem Stichwort „Geoblocking“ geführte Diskus-sion bedarf einer umfassenden Abwägung der be -troffenen Interessen. Die Kommission erwägt eineVielzahl abgestufter Möglichkeiten, mit denen unge-rechtfertigtem Geoblocking begegnet werden könnte.Nach einer dieser Optionen würde ein Geoblockingin jeglicher Form verboten werden. Es stünde damitzu befürchten, dass Händler, die ihre Waren onlineanbieten, gezwungen würden, Verträge mit Kundenin der gesamten EU und damit unter 27 „fremden“Rechtsregimen abzuschließen. Natürlich ist allenHändlern und auch Dienstleistern daran gelegen, auchim Internet einen möglichst großen Kundenkreis anzu-sprechen. Der Zwang zum europaweiten Vertrags-schluss ist jedoch nicht das geeignete Mittel, um dendigitalen Binnenmarkt zu beflügeln.

Die angekündigte Einführung eines Dienstleistungs-passes für Unternehmer lässt bisher nur einen sehrbeschränkten Mehrwert erkennen. Bereits durch dieDienstleistungsrichtlinie wurde die Schaffung Einheit-licher Ansprechpartner (EA) für Unternehmer vorge-sehen. Diese stehen Dienstleistern zur Verfügung, diein einem anderen Mitgliedstaat vorübergehend tätigwerden wollen. Dabei sind die EA verpflichtet, im Vor-feld über alle relevanten Verfahren und Formalitätenzu informieren. Über die EA können zudem Verfahrenabgewickelt werden. Dies kann auch auf elektroni-schem Wege aus der Ferne erfolgen. Ein Dienstleis-tungspass darf bei der Entsendung von Arbeitnehmernkeinesfalls zu einer Einschränkung bestehender Kon-trollmöglichkeiten führen. Zudem muss in der kon-kreten Ausgestaltung des Dienstleistungspassessichergestellt werden, dass die Befugnis des Emp-fangsstaates, gerechtfertigte Anforderungen an denDienstleister zu stellen, erhalten bleibt. Der Quali-tätsanspruch Europas im Dienstleistungsbereich darfdurch den Dienstleistungspass nicht ins Hintertreffengeraten. Ferner sollte der Name „Dienstleistungspass“überdacht werden, da es sich nicht ausschließlich umeinen „Pass“ bzw. ein Ausweisdokument handelt, son-dern ein Verfahren. Die geplante Bezeichnung wird

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EUROPÄISCHEN BINNENMARKT WACHSTUMSORIENTIERT GESTALTEN

„Der Mittelstand spielt national und grenzüberschreitend in der europäischen Wirtschaft eine wesentliche Rolle. Er ist

Wachstumsmotor und schafft Arbeitsplätze. Die EU muss die Belange des Mittelstandes

berücksichtigen.“

Günter Althaus (DER MITTELSTANDSVERBUND)

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bei Unternehmen womöglich falsche Vorstellungenerzeugen. Bei der Ausgestaltung des Dienstleistungs-passes sollten zudem Überschneidungen bzw. Parallel -strukturen mit dem Europäischen Berufsausweis ver-mieden werden.

Entsendeverfahren müssen für die exportorientiertedeutsche Wirtschaft vereinfacht, gleichzeitig die Ein-haltung und Kontrolle deutscher Arbeits- und Sozial-standards durch ausländische Anbieter sichergestelltwerden. Dieser dualistische Ansatz muss das Leitmotivfür die geplante Revision der Entsenderichtlinie sein.

Verbesserungen bei den EA sind im Rahmen der Bin -nen marktstrategie nicht geplant. Die AG Mittelstandplädiert dafür, die Chancen des EA zu nutzen: Er kannsich zu einem passenden Instrument zur Unterstüt-zung von Existenzgründern und grenzüberschreitendtätigen Dienstleistern entwickeln. Aus Sicht der Unter-nehmen sollten die EA hierfür rechtlich so ausgestattetsein, dass sie alle gründungsrelevanten Prozesse wiez. B. steuerliche und baurechtliche Aspekte begleitenkönnen. Zudem sollten sie nach einheitlichen Stan-dards und Erscheinungsbild arbeiten.

Ein zentrales digitales Zugangstor („Single DigitalGateway“) soll künftig alle Informationen und Bera-tungsmöglichkeiten in Form eines Online-Portals fürUnternehmen zur grenzüberschreitenden Tätigkeitbündeln. Im Kern sollte es auf die EA in den Mitglied-staaten verweisen, anstatt neue (Parallel-) Strukturenzu schaffen. Ein solches Informationsportal, das auchdie Übersetzung der wichtigsten Gesetze sämtlicherMitgliedstaaten in die drei Arbeitssprachen der EU(Deutsch, Englisch und Französisch) beinhaltet, kannfür Unternehmen hilfreich sein. Auch dürfte es dieBeratungstätigkeit von Kammern und Verbändenerleichtern. Zu beachten ist allerdings, dass ein Inter-net-basiertes Informationsportal die persönliche, aufden individuellen Fall bezogene Beratung von Unter-nehmen nicht ersetzen kann.

Erklärtes Ziel der Kommission ist es zudem, denZugang zu reglementierten Berufen sowie deren Ausübung auf nationaler und europäischer Ebene zuerleichtern. Explizit genannt werden u. a. Bauinge-nieure, Architekten, Buchprüfer, Rechtsanwälte undPatentanwälte. Grundsätzlich sind aber alle reglemen -tierten Berufe in gleicher Weise betroffen. Geplant

ist, dass die von den Mitgliedstaaten alle zwei Jahrezu übermittelnden Umsetzungsberichte durch die EU-Kommission evaluiert und verbleibende regulato-rische Hürden weiter thematisiert werden. Vorgese-hen ist auch ein verpflichtendes Analyseraster, anhanddessen die Mitgliedstaaten für den jeweiligen Fallnachweisen müssen, dass das Allgemeinwohl nurdurch eine Beschränkung von Berufszugang undBerufsausübung gewährleistet werden kann.

Die AG Mittelstand fordert die EU-Kommission dazuauf, bei der Ermittlung des Reformbedarfs im Bereichder reglementierten Berufe ergebnisoffen vorzugehenund auch die durch die jeweiligen Regelungen inten-dierten legitimen Schutzzwecke – insbesondere Verbraucherschutz und Qualitätssicherung – zuberücksichtigen. In diesem Zusammenhang gilt esauch, die Ausbildungsfähigkeit im Rahmen der dualenBerufsausbildung in Deutschland nicht in Frage zustellen. Die Kompetenz der Mitgliedstaaten, Berufs-regelungen zu verabschieden, muss erhalten bleiben.

Ebenso ist noch einmal darauf hinzuweisen, dassbereits nach geltender Rechtslage – sowohl im Uni-onsrecht, als auch im deutschen Verfassungsrecht –Einschränkungen der Berufsfreiheit jeweils gerecht-fertigt werden müssen. Sowohl der EuGH, als auchdie deutschen Gerichte – insbesondere das BVerfG –haben bewährte Maßstäbe für diese Rechtfertigungaufgestellt. Diese Maßstäbe führen zu einem ange-messenen Ausgleich der jeweils widerstreitendenInteressen und gewährleisten die erforderlicheBerücksichtigung nationaler Wertungsspielräume. DieAG Mittelstand lehnt daher eine etwaige Einschrän-kung dieser Rechtfertigungsmaßstäbe durch die EU-Kommission strikt ab.

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EUROPÄISCHEN BINNENMARKT WACHSTUMSORIENTIERT GESTALTEN

„Der deutsche Mittelstand ist Schwungrad für den europäischen Binnenmarkt: Ihm darfnicht in die Speichen gegriffen werden. Statt gewachsene und bewährte Strukturenunserer Volkswirtschaft einzuebnen, muss dieeuropäische Wirtschaftspolitik das Europa-Motto „Einheit in Vielfalt“ und den Grund-

satz der Subsidiarität beherzigen.“

Dr. Horst Vinken (BFB)

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Die EU-Kommission hat auch angekündigt, im Rahmenihrer Binnenmarktstrategie einen Vorschlag zumAbbau regulatorischer Hindernisse vorzulegen, zudenen etwa unterschiedliche Rechtsformen, Anforde-rungen an die Beteiligungsverhältnisse und multi -disziplinäre Einschränkungen für wichtige Unterneh-mensdienstleistungen gehören. Den Nachweis, dassdie gegenwärtigen Regelungen Hemmnisse für dieErbringung unternehmensnaher Dienstleistungen darstellen, bleibt die Kommission jedoch schuldig. Indiesem Zusammenhang ist die Frage zu stellen, wemdie Lockerung der Anforderung an die Beteiligungs-verhältnisse nutzen soll und welche Zwecke die EU-Kommission damit verfolgt. Eine Kapitalbeteiligungermöglicht den Kapitalgebern (zumindest in gewissemUmfang) eine Einflussnahme. Dies kann die Integritätder Berufsausübung behindern, gravierende Auswir-kungen auf das Arbeitsethos und damit die Qualitätder Dienstleistungen haben und langfristig eine Anhe-bung der Preise bewirken. Das in Deutschland gel-tende Fremdbesitzverbot, das den Einstieg von bran-chenfremden Investoren verhindert, muss auch inZukunft gelten. Für reglementierte Berufe bedeutetdie Kapitalbeteiligung Einbuße an Freiheit.

Um ihre eigene Datenbasis zu verbessern, plant die Kommission ferner die Einführung eines „Markt-informationsinstruments“. Damit will sie verlässlicheInformationen von ausgewählten Marktteilnehmernerheben. Die zu erwartenden Ergebnisse dieses Instru-

ments sind unklar, für Unternehmen würde es indeserheblichen zusätzlichen Aufwand bedeuten. Eskommt daher nur in Betracht, wenn binnenmarkt -relevante Daten nicht auf andere Weise ermittelt wer-den können. Darüber hinaus muss darauf geachtetwerden, dass – wie im Wettbewerbsrecht, wo einMarktinformationsinstrument zur Absicherung derbehördlichen Funktion der Kommission unentbehrlichist – Unternehmen durch immer neue Berichtspflich-ten nicht überfordert und Betriebsgeheimnisse best-möglich geschützt werden.

TTIP: Chancen für den Mittelstand

Als Exportnation ist Deutschland auf offene Märkteangewiesen. Ein Handelsabkommen mit den USA, seitneuestem Deutschlands wichtigster Exportmarkt, birgtgroßes Potenzial zur Steigerung von Exporten undzur Definition von Handelsregeln, die weltweit alsVorbild gelten können.

Als erstes EU-Handelsabkommen soll die Transatlan-tische Handels- und Investitionspartnerschaft TTIPein eigenes Kapitel zu kleinen und mittelständischenUnternehmen enthalten. Dieses muss konkrete Maß-nahmen festlegen, um dem Mittelstand den Exportzu erleichtern und dafür sorgen, dass seine Anforde-rungen auch bei der Implementierung des Abkom-mens in den Fokus gestellt werden.

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EUROPÄISCHEN BINNENMARKT WACHSTUMSORIENTIERT GESTALTEN

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Das geplante TTIP-Abkommen soll nicht nur Zölle sen-ken, sondern auch nicht-tarifäre Handelshemmnisseabbauen und ein Verfahren zur wechselseitigen Aner-kennung und Abstimmung regulatorischer Maßnahmeneinrichten. Dabei darf es keine Senkung der hierzu-lande geltenden und bewährten Standards geben, bei-spielsweise für berufliche Qualifikationsanforderungenund bestehende Berufsausübungsregelungen, Produkt-sicherheit, Soziales, Verbraucher- und Gesundheits-schutz oder für Arbeitnehmer. Auch darf TTIP keinenZwang zur Privatisierung von Dienstleistungen aus -lösen, die der Daseinsvorsorge zuzurechnen sind. Gleiches gilt für öffentlich-rechtliche Unternehmen.TTIP muss gewährleisten, dass – bei gleichen Rege-lungszielen beiderseits des Atlantiks – die jeweiligenVerfahren wechselseitig anerkannt werden, um eineDoppelbelastung der Unternehmen zu vermeiden.

Bestehende Handelshemmnisse für Dienstleistungenund bei der öffentlichen Beschaffung müssen bei TTIPoben auf der Verhandlungsagenda stehen.

Zur Erbringung von Dienstleistungen vor Ort muss dieEntsendung entsprechender Fachkräfte erleichtert wer-den, solange Gegenseitigkeit gewährleistet wird. ImHinblick auf die jeweiligen Qualifikationsanforderungenmüssen hierbei die gesetzlichen Vorgaben des Ziel -landes maßgeblich sein. Eine Vereinfachung und Be -schleunigung der Zollabwicklung ist ebenfalls wichtig,um den transatlantischen Handel effizienter zu gestaltenund die Bürokratielast für Unternehmen zu senken.

Damit auch kleine und mittlere Unternehmen die ver-handelten Präferenzen wie Zollsenkungen oder Ähnli-ches tatsächlich nutzen, müssen im Rahmen des Abkom-mens einfache, transparente Ursprungsregeln definiertwerden, die der Systematik bestehender Abkommenentsprechen. Zusätzliche bürokratische Auflagen wür-den gerade den Mittelstand vor neue Hürden stellen.

Gerade kleinere Unternehmen leiden unter doppeltenZertifizierungen und Prüfungen trotz gleicher Anfor-derungsniveaus bei der Produktsicherheit, bürokra-tischen Verfahren und einer unübersichtlichen Infor-mationslage zu den Anforderungen auf dem jeweiligenExportmarkt. Die vorgesehenen Maßnahmen werdendaher gerade auch dem Mittelstand zugutekommen.Darüber hinaus soll mit TTIP die Schaffung einerbesonderen KMU-Plattform vereinbart werden, auf

der sie sich umfassend über die jeweiligen Export -bedingungen informieren können.

Der von der EU-Kommission vorgeschlagene Entwurfeines Investitionsschutzkapitels böte gerade auchmittelständischen Unternehmen Investitionsschutzin den USA, auch wenn noch streitig ist, ob ein insti-tutionalisiertes Investitionsgericht besser als die bis-her üblichen Schiedsgerichte Streitigkeiten beilegenkann. Positiv sind der ausdrückliche Schutz der Regu-lierungshoheit sowie die bessere Transparenz unddie konkreten Fristen für die Verfahren; auch gibt eszur Reduzierung der Kosten Sonderregeln für KMU.Auch beim Investitionsschutz muss TTIP ein gutesBeispiel für weitere globale Marktregionen sein.

Ein wichtiges Handlungsfeld für den Mittelstand istdie gegenseitige Anerkennung technischer Standards,die auf der Basis internationaler Normen wie denender ISO, IEC oder UN ECE gemeinsam erarbeitet undangeglichen (angewendet oder umgesetzt) werdensollten. Sowohl die EU-Mitgliedstaaten als auch dieUSA sind in den Gremien der internationalen Nor-mungsorganisationen ISO und IEC sowie in der UNECE vertreten. Eine einheitliche Umsetzung der aufinternationaler Ebene vereinbarten Normen durch dienationalen Normungsinstitutionen würde den trans-atlantischen und internationalen Handel erheblicherleichtern. Derzeit gibt es rund 600 (!) Normungs-organisationen in den USA, in Europa dagegen ledig-lich eine Organisation pro Mitgliedstaat und drei Euro-päische Organisationen (CEN, CENELEC, ETSI), diedie gemeinsamen Normen administrieren. Ohne eineeinheitliche und transparente Vorgehensweise drohenbei der gegenseitigen Anerkennung Komplikationenund Unsicherheiten, die den Mittelstand enorm belas-ten würden. Daher sollten Konformitätsbewertungenauf der Basis internationaler Normen (wie etwa ISO)erfolgen, um den Mittelstand zu entlasten.

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EUROPÄISCHEN BINNENMARKT WACHSTUMSORIENTIERT GESTALTEN

„Ziel der Transatlantischen Handels- undInvestitionspartnerschaft (TTIP) muss es sein,Standards dort anzugleichen, wo dies sachlichmachbar und politisch vertretbar ist. Es bestehtgroßes Potential für Kosteneinsparungen undChancen auf einen erleichterten Marktzugang."

Manfred Nüssel (DRV)

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Mittelstand im Zeichen des Niedrigzinsumfeldes

Die Finanzierungsbedingungen des deutschen Mittel-stands sind alles in allem nach wie vor günstig. Dieszeigt sich unter anderem in der vom ifo Institut ermit-telten „Kredithürde“, die sich im Frühjahr 2016 wei-terhin auf einem ausgesprochen niedrigen Niveaubefindet. Der Kreditzugang ist somit weitgehend unge-stört. Zudem sind die mittelständischen Unternehmenin fast allen Branchen gut mit Eigenkapital ausgestat-tet. Der langjährige Trend zur Verbesserung der Eigen-kapitalausstattung hat sich fortgesetzt.

Zu den prägendsten Merkmalen des wirtschaftlichenUmfelds zählen seit mehreren Jahren aber auch dieextrem niedrigen Zinssätze. Die Geldpolitik der EZBbefindet sich seit der globalen Rezession der Jahre2008/2009 auf einem beispiellos expansiven Kurs,in dessen Folge Bundesanleihen bis zu einer Laufzeitvon fünf Jahren negative Renditen aufweisen und 10-jährige Anleihen weit unter der Marke von einemProzent rentieren. Nicht wesentlich anders fällt dieBeurteilung der Zinssituation aus, wenn die Entwick-lung der Preissteigerungsrate einbezogen wird. Fürmittelständische Unternehmen fallen die Zinsen beilangfristigen Krediten im Neugeschäft mit Raten von

gut zwei Prozent ebenfalls im historischen Vergleichsehr niedrig aus.

Für wirtschaftliche Entscheidungen ist der Realzinsdie angemessene Bezugsgröße, der oft vereinfachtdurch Subtraktion des jährlichen Verbraucherpreis-anstiegs vom nominalen Zins berechnet wird. Aktuellist der Verbraucherpreisanstieg nahe Null, sodass diereale Rendite 10-jähriger Bundesanleihen knapp ober-halb der Nullmarke liegt und der kurzfristige Realzinsnegativ ausfällt. Negative kurzfristige Realzinsen hates immer wieder kurzzeitig gegeben, wie etwa in den1970er Jahren, als die Notenbanken in Deutschlandund anderen fortgeschrittenen Volkswirtschaften nichtentschlossen genug auf steigende Inflationsraten rea-giert hatten. Negative langfristige Realzinsen hat esin der deutschen Nachkriegsgeschichte hingegen nochnie gegeben. Phasen mit langanhaltenden Niedrig-zinsen können dramatische negative Auswirkungenauf Wirtschaft und Gesellschaft haben. Zurück zueinem nachhaltigen Wachstum kommt der Euroraumnur mit Reformen zur Stärkung der Wachstumskräfteund der Wettbewerbsfähigkeit. Daher sollte die EZBden Ausstieg aus der Niedrigzinspolitik vorbereiten,um den Druck für Strukturreformen und die notwen-dige Konsolidierung der Staatsfinanzen aufrecht zuerhalten.

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FINANZIERUNGSBEDINGUNGEN PRAXISTAUGLICH GESTALTEN

FINANZIERUNGSBEDINGUNGEN PRAXISTAUGLICH GESTALTENVoraussetzung für ein nachhaltiges Wachstum in Europa ist ein solides und breit differenziertes Finanzie-rungsangebot. Die Rahmenbedingungen sind derzeit aber angesichts des Niedrigzinsumfelds und einigerBestrebungen von Seiten der Wirtschaftspolitik nicht optimal.

� Das aktuell nach wie vor sehr niedrige Niveau der Zinsen im Euroraum ist durch die realwirtschaftliche Entwicklungnicht mehr gerechtfertigt und birgt viele Nachteile. Angesichts der von der US-Notenbank eingeleiteten Zinswendesollte die Europäische Zentralbank (EZB) sich ebenfalls auf eine geldpolitische Kehrtwende vorbereiten.

� Die traditionelle Bankfinanzierung wird auch in Zukunft eine herausragende Rolle bei der Finanzierung desMittelstands spielen, sowohl in Deutschland als auch in Europa. Statt einseitiger Erleichterungen bei Kapital-marktfinanzierungen, muss die bankbasierte Finanzierung im Rahmen der Kapitalmarktunion gestärkt werden,um den tatsächlichen Erfordernissen des Mittelstands gerecht zu werden.

� Die vonseiten der EU-Kommission beabsichtigte Vergemeinschaftung der Einlagensicherung lehnt der deutscheMittelstand ab.

� Die vorgesehene Richtlinie zum geplanten Europäischen Kreditregister AnaCredit mit ihren überbordendenDatensammlungsvorgaben belastet Regionalbanken und die Kreditversorgung des Mittelstands.

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Für den deutschen Mittelstand ist die anhaltende Nied-rigzinsphase einerseits mit dem Vorteil einer günstigenAufnahme von Fremdkapital, andererseits aber auchmit schwer wiegenden Belastungen verbunden. Beson-ders im Fokus stehen die Jahr für Jahr steigenden Rück-stellungen für Pensionen, die viele Unternehmen zuverkraften haben. Auswertungen zu Pensionsrückstel-lungen in Niedrigzinszeiten ergaben, dass jedes zehnteUnternehmen Abstriche bei seinen Investitionsplänenmachen muss, weil hohe Zuführungen zu den Rück-stellungen für Pensionsverpflichtungen erforderlich

sind. Die Änderung des HGB, den Bezugszeitraum fürdie Berechnung des Rechnungszinses von sieben aufzehn Jahre zu verlängern, verhindert, dass die Unter-nehmen zunächst überhöhte Rückstellungen bildenmüssen und ist somit ein Schritt in die richtige Rich-tung. Hinzu kommt, dass die beschlossene Erleichte-rung mit zusätzlichem Aufwand verbunden ist: Dennder Differenzbetrag zwischen Rückstellungen nachaltem Recht und Rückstellungen nach neuem Rechtunterliegt einer Ausschüttungssperre. Das verursachtbei den Betrieben erheblichen bürokratischen Auf-wand, weil sie künftig jährlich zwei Berechnungen mitunterschiedlichen Zinssätzen vornehmen müssen. Weiterhin dringend erforderlich bleibt zudem eineAnpassung der steuerlichen Bewertung von Pensions-rückstellungen. Denn in den Steuerbilanzen werdendie Pensionszusagen weiterhin fix mit sechs Prozentabgezinst. Folge ist, dass für steuerliche Zwecke zugeringe Pensionsrückstellungen als Aufwand akzeptiertwerden. Letztlich werden deshalb weiterhin Gewinnebesteuert, die von den Betrieben überhaupt nicht rea-lisiert wurden.

Auch jenseits der betrieblichen Pensionsrückstellun-gen dürfen die Folgen des Niedrigzinses für die

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FINANZIERUNGSBEDINGUNGEN PRAXISTAUGLICH GESTALTEN

Entwicklung der Eigenkapitalquoten des Mittelstands in DeutschlandMittlere Eigenkapitalquoten in Prozent

Quelle: BVR/DZ Bank/WGZ Bank Mittelstand im Mittelpunkt, DSGV Diagnose Mittelstand

Firmenkunden der Genossenschaftsbanken

Firmenkunden der Sparkassen

30 %

25 %

20 %

15 %

10 %

5 %

0 %

2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014

„Die aktuellen Herausforderungen am RandeEuropas sollten zum Anlass genommen werden,

ein gemeinsames Handeln finanz- und wirtschaftspolitisch voranzubringen. Es gilt

die wirtschaftliche Dynamik in ganz Europa zu stärken, anstelle den schwarzen Peter

für unterlassenes oder unzureichendes Handelnständig in der EU weiter zu schieben. Die EZB kann fehlenden

Gemeinsinn und mangelnde politische Gestaltungskraft nicht mit noch so viel Geld ersetzen.“

Anton F. Börner (BGA)

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betriebliche und die private Altersvorsorge (wie z. B.die Riester-Rente) nicht aus dem Blick geraten. Pen-sionskassen und Lebensversicherungen haben oft einegarantierte Verzinsung von bis zu vier Prozent derBeiträge zugesagt. Diese Zinsen können bei einer Nega-tiv- bzw. Niedrigzinsphase nur unter Einbeziehungzusätzlicher Finanzrisiken erwirtschaftet werden.

Kapitalmarktunion sachgerecht ausgestalten

EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker haterstmals Ende 2014 allgemeine Leitlinien für die poli-tische Tätigkeit der neuen EU-Kommission vorgestellt.Im Rahmen einer europäischen „Investitionsoffen-sive“ sollen vor allem Beschäftigung und Wachstumin der EU angekurbelt werden. Dieses Ziel soll auch durch eine umfassende Kapitalmarktunion aller28 Mitgliedstaaten erreicht werden. Die EU-Kommissionbeabsichtigt dabei insbesondere, EU-weit die grenz-überschreitende Kapitalallokation sowie die Finanzie-rungsbedingungen der Wirtschaft zu verbessern.

Die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand unterstützt diePläne der EU-Kommission zur Schaffung einer Kapi-talmarktunion und die mit ihr verfolgten Ziele, Inves-titionen zu fördern und die Finanzierungsbedingungender Wirtschaft langfristig zu stärken. Die erleichterteKapitalbeschaffung für kleine und mittlere Unter -nehmen sowie für Infrastrukturprojekte ist ein er -strebenswertes Ziel. Allerdings dürfen die geplantenMaßnahmen nicht zu Lasten der kreditbasiertenFinanzierung gehen.

Die traditionelle Bankfinanzierung wird auch weiter-hin eine herausragende Rolle bei der Finanzierungdes Mittelstands spielen. Stabile, ertragsstarke Kre-ditinstitute sind eine wesentliche Stütze unserer Wirt-schaft. Die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand begrüßtdaher, dass die EU-Kommission und auch das Euro-päische Parlament die wichtige Rolle des Bankkreditsfür die Finanzierung weiter Teile der Volkswirtschaftzumindest würdigen. Wünschenswert wären aber Vor-schläge zur Stärkung der bankbasierten Finanzierung.

Die enge Beziehung zwischen Unternehmen und denlokal verankerten Kreditinstituten hat sich in derFinanzmarktkrise als stabilisierender Faktor erwiesen.

Die Kreditfinanzierung durch Hausbanken könnte abernoch besser funktionieren, wenn die Regulierung aufEU-Ebene mittelstandsfreundlicher ausgestaltetwürde. Die konkreten Vorschläge, mit denen die EU-Kommission die Kreditvergabe durch Banken und Sparkassen in Europa im Rahmen der Kapital-marktunion stärken will, greifen aus Sicht der Arbeits-gemeinschaft Mittelstand zu kurz. Eine Stärkung loka-ler Hausbanken wäre der bessere Weg, um auch inanderen EU-Mitgliedstaaten mehr aussichtsreicheGeschäftsvorhaben zu finanzieren.

In diesem Zusammenhang hat auch der Erhalt desKMU-Korrekturfaktors eine hohe Bedeutung, der mitder Umsetzung von Basel III in europäisches Rechteingeführt und aktuell einer Prüfung unterzogen wird.Der Erhalt des KMU-Korrekturfaktors gilt unter Bankenals förderlich, das KMU-Kreditgeschäft attraktiv zu gestalten. Das stärkere Interesse der Banken an KMU-Krediten hat gleich mehrere positive Effekte:Den kleinen und mittleren Unternehmen wird die Möglichkeit gegeben, Darlehen zu akzeptablen Kon-ditionen zu erhalten und die Banken können überKMU-Portfolien ihre Risiken stärker diversifizieren.Auch unter Risikogesichtspunkten ist der Erhalt desKMU-Korrekturfaktors gerechtfertigt, wie unabhängigeUntersuchungen für den Fall Deutschland zeigen.1

Die AG Mittelstand begrüßt die Ankündigung der Euro-päischen Kommission, den KMU-Gewichtungsfaktorals Baustein der europäischen Eigenkapitalregulie-rung dauerhaft zu erhalten. Andernfalls würden dieInvestitionsmöglichkeiten und damit die Wettbe-werbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen inEuropa unnötig erschwert werden.

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FINANZIERUNGSBEDINGUNGEN PRAXISTAUGLICH GESTALTEN

„Das Ziel der Kapitalmarktunion, die Finanzie -rungsmöglichkeiten der Wirtschaft zu stärken,kann nur mit leistungsfähigen Banken undSparkassen erreicht werden. Für den weit über-wiegenden Teil der Unternehmen in Europa istund bleibt der Kredit das entscheidende Finan-zierungsinstrument. Die Kapitalmarktunion

sollte daher in angemessener Weise krisenbewährte und bedarfs-gerechte Finanzmarktstrukturen zur Finanzierung der Real-wirtschaft berücksichtigen.“

Georg Fahrenschon (DSGV)

1 Düllmann/Koziol im Journal of Fixed In-come 2014: Are SME loans less risky than Regulatory Capital Requirements suggest?

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Gerade der deutsche Bankenmarkt zeichnet sich durchseine zahlreichen soliden, in Verbünden organisiertenregionalen Institute aus. Sie sind ein entscheidenderFaktor für eine auf breiter Basis gesicherte Mittel-standsfinanzierung und Beratung von Kunden. In derFinanzkrise hat sich gezeigt, dass die Vielfalt im Ban-kensektor einen entscheidenden Beitrag zur Stabilitätdes Systems und zur Kreditversorgung leistet. Diesepositiven systemischen Eigenschaften dürfen nichtdurch „one size fits all“-Ansätze bei Regulierung undAufsicht aufs Spiel gesetzt werden.

Die durchschnittlichen Regulierungskosten bezogenauf die Bilanzsumme liegen bei kleinen Banken umein Vielfaches höher als bei großen Instituten undsind auch im Vergleich zum Ertrag weitaus höher.2 Esist paradox, dass kleinere und mittlere Institute amstärksten von der Regulierung betroffen sind, obwohlsie mit Blick auf die Stabilität des Finanzsystems auchim Rahmen des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus(SSM) als weniger bedeutsam eingestuft werden.

Deshalb ist es wichtig, dass das politische Verständnisfür regionale und lokale Institute bei internationalenund europäischen Impulsgebern gestärkt wird. Sub-sidiarität und Proportionalität sollten folglich Teileines Regulierungsrahmens sein, der regionalen undlokalen Instituten den notwendigen Raum zum Atmenlässt. Dazu könnten schlanke und intelligente Auf-sichtsprozesse mit einer differenzierten Ausgestaltungund Bagatellgrenzen oder Schwellenwerten ihren Bei-trag leisten. Der Regulierungsrahmen muss sicher-stellen, dass Kooperationsmodelle wie Verbünde nichtschlechter gestellt werden als Konzerne.

Vergemeinschaftung der Einlagensicherung verhindern

Die Europäische Kommission hat Ende 2015 ihrenVorschlag für eine Verordnung zur Errichtung einesEinlagensicherungssystems (EDIS) unterbreitet. Dienationalen Einlagensicherungen sollen demnach ineinem Europäischen Einlagensicherungssystemzusammengeführt werden, um die Bankenunion zuvollenden. Bereits eingeführt wurde im Januar 2015die einheitliche Bankenaufsicht und im Januar 2016der einheitliche Abwicklungsmechanismus. Undobwohl erst im Jahr 2014 die, bisher noch nicht voll-ständig umgesetzte, Europäische Einlagensicherungs-richtlinie vereinbart wurde, soll nun ab 2017 nachden Vorstellungen der Kommission in drei Schrittenbis 2024 eine vollständige Vergemeinschaftung derEinlagensicherung in der Eurozone über die Schaffungeines zentralisierten Europäischen Einlagensiche-rungsfonds (EDIF) erreicht werden.

Die AG Mittelstand spricht sich gegen die Einführungeiner einheitlichen europäischen Einlagensicherungaus. Eine Vergemeinschaftung der Einlagensicherungwürde den Besonderheiten des deutschen Banken-systems nicht gerecht werden und könnte das Schutzniveau sogar senken. Risiken – auch aus derStaatsverschuldung – würden umverteilt und neueFehl anreize hinsichtlich der wirtschaftlichen Verant-wortung geschaffen. Dem marktwirtschaftlichen Prin-zip der Eigenverantwortung würde eine grenzüber-schreitende Haftung widersprechen, ohne dassgleichzeitig Einfluss durch die nationalen Systemesowie den dort angeschlossenen Banken auch auf diegrenzüberschreitenden (vorhandenen und neuen)

142 Gutachten „Auswirkungen der Regulatorik auf kleinere und mittlere Banken am Beispiel der deutschen Genossenschaftsbanken“ von Prof. Roman Inderst und Prof.Andreas Hackethal

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Risiken genommen werden kann. Dies würde im Falleiner – von der EU-Kommission in ihrem Vorschlagangelegten – Haftungskaskade letztlich auch zu Lastender Einleger gehen. Hierzu zählen nicht nur Privat-kunden, sondern auch mittelständische Firmenkun-den. Mit der seit dem vergangenen Jahr geltendenEinlagensicherungsrichtlinie ist die Bankenunion nachAuffassung der Unterzeichner bereits vollendet, eineweitere Integration ist beim Thema „Einlagensiche-rung“ nicht erforderlich. Stattdessen sollte die Euro-päische Kommission darauf drängen, dass die 2014in Kraft getretene Einlagensicherungsrichtlinie (DGSD)in allen Mitgliedstaaten konsequent umgesetzt wird.

AnaCredit an gängige Finanzierungspraxis anpassen

Der zum Jahresende 2015 vorgelegte Entwurf der EZBzur Errichtung eines europäischen Kreditregisters(AnaCredit) würde zu einer drastischen Erhöhung derBürokratiekosten für Kreditinstitute führen, wodurchauch die Kreditversorgung des Mittelstands erschwertwird. Somit konterkariert AnaCredit de facto die aktu-ellen Bemühungen der EU-Kommission zur Verbesse-rung der Finanzierungsbedingungen für kleine undmittelständische Unternehmen.

Mit AnaCredit soll eine europaweite Kreditdatenbankentstehen. Für meldepflichtige Darlehen wären dieserDatenbank jeweils etwas über 100 Datensätze (Attri-bute) zuzuleiten, die allerdings heute von den Kre-ditinstituten noch nicht alle systematisch erhobenwerden. Dies gilt z. B. für Angaben zur Unternehmens-größe, zur Mitarbeiteranzahl, zum Jahresumsatz oderzur Bilanzsumme. Für bestehende Kreditverbindungenmüssten diese Angaben nacherhoben werden, wasnicht nur für die Kreditinstitute, sondern auch für mit-telständische Unternehmen zu einem Mehraufwandführen dürfte. Zum Teil – und das gilt insbesonderebei gewerblichen Immobiliendarlehen – liegt der Kre-ditabschluss schon sehr lange zurück, so dass dieDaten evtl. in Archiven lagern und mühsam manuellerfasst werden müssten. Die AG Mittelstand fordertaus diesem Grund eine Ausnahmeregelung für dasbestehende Kreditgeschäft.

Die in der Verordnung vorgesehene Meldeschwellevon 25.000 Euro ist deutlich zu niedrig angesetzt.Übersteigt das Gesamtengagement eines Schuldnersdiese Schwelle, muss die Bank alle Kredite separatmelden, dass gilt auch dann, wenn die Darlehensbe-träge jeweils unterhalb der Meldeschwelle liegen.Zusätzlich ist für notleidende Kredite eine Melde-schwelle von lediglich 100 Euro vorgesehen. Für dieErfüllung dieser Anforderung wäre faktisch der volleDatensatz für jeden Kredit eines meldepflichtigen Kreditnehmers vorzuhalten, so dass die allgemeineMeldeschwelle von 25.000 Euro letztendlich nichtgreift. Aus Sicht der AG Mittelstand haben sich diedeutschen Rahmenregelungen zum Millionenkredit-wesen bewährt, die eine Meldeschwelle von einerMio. Euro je Kreditnehmereinheit vorsehen.

Die EZB sieht zwar grundsätzlich Ausnahmen von derMeldepflicht für kleine Institute vor. Entscheidungenhierüber sollen die nationalen Zentralbanken treffen.Zudem dürfen die Ausnahmen nicht mehr als zweiProzent der meldepflichtigen Kreditzusagen ausma-chen. Eine jährliche Bestimmung derjenigen Kredit-institute, die eine Befreiung von der Meldepflichterhalten, ist mit erheblichen methodischen Unsicher-heiten behaftet. Dies könnte dazu führen, dass befreiteInstitute dennoch technische Meldeschemata auf-bauen und regelmäßig vorhalten müssten, um imZweifel einer Meldeaufforderung durch die nationaleNotenbank nachkommen zu können. Aus diesemGrund ist die zwei-Prozent-Regel nicht praktikabel.Stattdessen sollen Ausnahmen für Kreditinstitute miteiner Bilanzsumme von unter drei Mrd. Euro vorge-sehen werden.

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FINANZIERUNGSBEDINGUNGEN PRAXISTAUGLICH GESTALTEN

„Angesichts hoher Quoten von notleidendenKrediten in einer Reihe von Ländern könnteauch ein europäischer Sicherungsfonds schnellüberfordert werden und die Absicherung vonSparerinnen und Sparern in allen Länderngefährden.“

Uwe Fröhlich (BVR)

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Fachkräfte sichern – Flexibilität stärken

Der Fachkräftemangel ist bereits heute in vielen Bran-chen und Regionen Realität – gerade auch im Mittel-stand. Wenn nicht die Anstrengungen deutlich undnachhaltig verstärkt werden, um alle Beschäftigungs-potenziale zu heben, droht die Wettbewerbsfähigkeitinsbesondere der mittelständischen Wirtschaft nach-haltig beeinträchtigt zu werden.

Für die Wirtschaft ist in zunehmendem Maße vonBedeutung, das vorhandene Erwerbspersonenpoten-zial besser auszuschöpfen. Dazu zählen insbesonderedie weitere Zunahme der Frauenerwerbstätigkeit, diehäufigere und längere Erwerbstätigkeit rentennaherJahrgänge sowie die Verbesserung der Arbeitsmarkt-integration von Menschen mit Migrationshintergrundund von Menschen mit Unterstützungsbedarf aufgrundvon Vermittlungshemmnissen. Dazu wird u. a. unser

Bildungssystem mit mehr Integrationskraft und Leis-tungsfähigkeit seinen Beitrag leisten müssen. Zentralbleibt aber auch, dass die beruflichen Aufstiegschan-cen von Frauen nicht durch tradierte Verhaltensmusterbeeinträchtigt werden. Nicht hilfreich bei dieser Auf-gabe sind bürokratische Vorgaben, die zwar keineWirkung, jedoch zusätzlichen administrativen Auf-wand mit sich bringen. So stellt beispielsweise dasEntgeltgleichheitsgesetz – in der Fassung des Refe-rentenentwurfs vom Dezember 2015 – mit seinen Ver-pflichtungen zur Entgeltanalyse und zu Entgeltbe-richtspflichten für Unternehmen ab 500 Mitarbeiterneine erhebliche bürokratische Belastung dar. Aberauch kleinere Unternehmen werden vom Gesetzerfasst: Sie sollen Auskunft über Kriterien und Ver-fahren der Entgeltfestlegung sowie den statistischenMedianlohn geben. Derartige Regelungen sind unan-gemessen, da Entgeltunterschiede in erster Linie aufunterschiedliche Erwerbsbiografien zurückzuführen

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ARBEITSMARKT ZUKUNFTSSICHER GESTALTEN

ARBEITSMARKT ZUKUNFTSSICHER GESTALTENDer demografische Wandel bringt große Herausforderungen für die mittelständische Wirtschaft – von sichverändernden Absatzmärkten über den Arbeitsmarkt bis hin zu den sozialen Sicherungssystemen. Zwar istdie Zahl der Erwerbstätigen in den vergangenen Jahren auf mehr als 43 Mio. Personen angestiegen und hatneue Rekordwerte erreicht, aber nach einer Projektion des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialeswird sie bis 2030 auf unter 41 Mio. Personen sinken. Deshalb fordert die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand,mittels Integration sämtlicher gesellschaftlichen Gruppen in den Arbeitsmarkt, Flexibilisierung der arbeits-marktpolitischen Rahmenbedingungen, Schaffung zusätzlicher Kapazitäten durch Entbürokratisierung undqualifizierter Zuwanderung alle vorhandenen Arbeitsmarktpotenziale zu nutzen.

� Beschäftigungspotenziale müssen noch besser ausgeschöpft werden. Hierzu gilt es Rahmenbedingungen so zugestalten, dass Anreize zur Aufnahme einer Beschäftigung oder zur Ausweitung der Arbeitszeit vorhandensind.

� Von einem flexiblen Rahmen für den Arbeitsmarkt profitieren Beschäftigte sowie Unternehmen und damit diegesamte Volkswirtschaft.

� Durch unnötige oder zu umfangreiche Bürokratie werden qualifizierte Arbeitskräfte gebunden, die nicht imoperativen Geschäft eingesetzt werden können. Eine Entbürokratisierung würde nicht nur zu einer Kosten -reduzierung führen, sondern auch zu einer Entlastung des Arbeitsmarkts beitragen.

� Das Bildungssystem muss durchlässiger werden, damit Entscheidungen für eine akademische oder beruflicheAusbildung korrigiert und begonnene Bildungswege ggf. im jeweils anderen Bildungszweig fortgeführt werdenkönnen.

� Geflüchtete Menschen mit Bleibeperspektive müssen schnell und möglichst qualifiziert in den Arbeitsmarktund damit in die Mitte der Gesellschaft integriert werden.

� Um die Erwerbspartizipation insgesamt zu erhöhen, müssen Beschäftigungshürden beseitigt werden.

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sind. Zusätzlich werden in erheblichem Umfang Fach-kräfte gebunden, die an anderer Stelle dringend benö-tigt werden. Die Bürokratielasten müssen reduziertwerden, damit die mittelständischen Unternehmenauch weiterhin aktiv dazu beitragen können, dassvorhandene Erwerbspersonenpotenzial bestmöglichzu nutzen.

Hierbei können flexiblere Beschäftigungsrahmen -bedingungen eine umfangreichere Beteiligung amErwerbsleben ermöglichen. Die Erwerbsbiografienund Lebensentwürfe werden vielfältiger, sie stellendamit auch neue Herausforderungen an die Personal-politik der Unternehmen. Mittelständische Unternehmengehen diesen Weg mit und bieten ihren Mitarbeiternflexiblere Beschäftigungsformen, Unterstützung beider Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie beiWeiterbildung.

Mehr Flexibilität in der Arbeitswelt ist ein geeigneterBaustein zur Ausschöpfung des Erwerbspersonen -potenzials. Jedoch sind die Rahmenbedingungen nachwie vor nicht ausreichend: So ist eine verlässlicheund mit Blick auf die Arbeitszeiten der Eltern flexibleKinderbetreuung, die tatsächlich eine vollzeitnaheoder gar Vollzeitbeschäftigung ermöglicht, in weitenTeilen des Landes nicht vorhanden. Für Beschäftigtemit Schicht-, Nacht- oder Wochenenddienst ist siekaum existent.

Von mehr Flexibilität beim Übergang vom Erwerbs -leben in die Rente profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die bereits existierende Möglichkeit,ab 63 Jahren eine Teilrente mit einer Teilerwerbs -tätigkeit zu kombinieren, muss transparenter und flexibler gestaltet werden, um einen längeren Ver -bleib im Erwerbsleben attraktiver zu machen.

Reformbedarf besteht auch bei der Beschäftigung von Regelaltersrentnern. Die hierzu vorgelegten Vorschläge der Koalition zur Flexi-Rente greifen dabeizwar einige relevante Punkte auf, müssen aber nunmehr praxisorientiert und zeitnah umgesetzt werden. Zudem müssen die Möglichkeiten der befris-teten Beschäftigung von Rentnern weiter erleichtertwerden.

Ferner benötigen Unternehmen, die ihrer Stammbe-legschaft eine gewünschte flexible Beschäftigungermöglichen wollen, rechtssichere Instrumente, umdiese Wünsche mit den Anforderungen des Marktesin Einklang zu bringen. Die politischen Diskussionenüber Einschränkungen beispielsweise bei der Gestal-tung der Arbeitszeit weisen leider in die genau ent-gegengesetzte Richtung und lassen ein Weniger anFlexibilität befürchten. Den veränderten Erfordernis-sen der Arbeitswelt vornehmlich mit neuen Restrik-tionen zu begegnen – vom Zwangsabschalten derMailserver bis zum Rechtsanspruch auf Homeoffice –zeigen, ist aus Sicht der AG Mittelstand der falscheWeg. Hier ist ein Umdenken erforderlich: GrößerenSpielräumen der Arbeitnehmer zur Gestaltung ihrerArbeitszeit und ihres Berufslebens müssen auch ent-sprechende Möglichkeiten der Unternehmen gegen-überstehen. Wenn Mitarbeitern Homeoffice, Teilzeitund auf Wunsch Rückkehr in Vollzeit angeboten werden sollen, dann sind auf der anderen Seite aus-reichende Möglichkeiten der Unternehmen für Teilzeit,Zeitarbeit oder den Einsatz von Werk- und Dienst -verträgen notwendig, um dies organisatorisch aus-gleichen zu können. Insbesondere dienstleistungs -intensive Branchen benötigen eine Flexibilisierungder täglichen Höchstarbeitszeit. Die angekündigtenEinschränkungen insbesondere bei der Zeitarbeit las-sen dagegen ein Weniger an Flexibilität und ein Mehran bürokratischen Belastungen für die Unternehmenbefürchten.

Ausbildungsbetriebe unterstützen

Die duale Ausbildung in Deutschland ist ein inter -national anerkanntes Erfolgsmodell. Für weite Teileder Wirtschaft wird das Gros der benötigten Fach-kräfte auch künftig aus dem System der dualen Ausbildung kommen. Jedoch können der fortgesetzteRückgang der Schulabgängerzahlen und die weiter

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ARBEITSMARKT ZUKUNFTSSICHER GESTALTEN

„Die Digitalisierung der Arbeitswelt erforderteine höhere Flexibilität von Arbeitnehmern wieauch von Unternehmen. Eine Politik, die allein

auf Regulierung setzt, behindert die effektiveNutzung der Chancen, die sich durch die Digi-talisierung ergeben. Die von der Bundesregie-

rung geplanten Einschränkungen im Bereich derZeitarbeit und der Werkverträge sind mit der zunehmend speziali-

sierten und arbeitsteiligen Wirtschaft nicht vereinbar.“

Josef Sanktjohanser (HDE)

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zunehmende Studierneigung einen weiteren Rückgangder Jugendlichen zur Folge haben, die eine duale Aus-bildung beginnen. Durch diese Entwicklungen wirdes in viele Branchen und Regionen immer schwieri-ger, Ausbildungsplätze mit geeigneten und motivier-ten Bewerbern zu besetzen und die Fachkräftebasisvon morgen zu sichern. Gerade kleine und mittlereUnternehmen haben es zunehmend schwerer, sichbei der Rekrutierung ihrer Auszubildenden und Fach-kräfte gegenüber Großunternehmen attraktiv darzu-stellen.

Die duale Ausbildung ist Zukunftssicherung für denMittelstand. Die Verfügbarkeit qualifizierter Mit -arbeiter ist unverzichtbar für die Sicherung vonArbeitsplätzen und die Entscheidung für eine Exis-tenzgründung oder eine Unternehmensnachfolge. Inder Bildungspolitik von Bund und Ländern müssendaher insgesamt mehr Wertschätzung und mehr prak-tische Unterstützung für die berufliche Bildung zumAusdruck kommen.

Die berufliche Bildung kann attraktive Angebote füralle machen – von leistungsstarken Abiturienten biszu eher praktisch Begabten. Zukünftig wird es darumgehen, durch Anpassung an veränderte beruflicheAnforderungen die Stärken der dualen Ausbildungweiter auszubauen und die Ausbildungs- und Fortbil-dungsordnungen zukunftsfest zu machen. Dabei sindalle Bildungsakteure gefordert. Die Sozialpartner inden Branchen und der Bund als Verordnungsgebersind aufgerufen, passgenaue und arbeitsmarkt -gerechte Lösungen zu erarbeiten.

Allgemeinbildende Schulen müssen Basiskenntnisseund Schlüsselqualifikationen vermitteln. Zur Ausbil-dungsreife gehören, neben der Vermittlung von „SoftSkills“ wie Umgangsformen, Respekt, Toleranz, Leis-tungsbereitschaft und Disziplin, auch die Vorbereitungauf das Arbeitsleben und die Berufsorientierung.Diese muss an den Schulen einen höheren Stellenwertbekommen und in stärkerer Kooperation mit Unter-nehmen und Arbeitsagenturen gelebt werden. DieBerufsberatung sollte ausgewogen über alle Ausbil-dungszweige und -wege informieren. Sie darf sichnicht nur am politischen Ziel der Erhöhung der Studierendenquote ausrichten, sondern muss dieArbeitsmarktperspektiven gleichwertig auch über dieBerufsbildung betrachten.

Ein großer Stellenwert kommt hierbei den Berufsschu-len zu. Hier besteht noch Potenzial bei der Verbesse-rung der Organisation und der Inhalte des Unterrichts.Auszubildende sollen nicht nur in Theorie geschultwerden, sondern über die Verschränkung von berufli-cher Realität und fachbezogener Theorie eine ganz-heitliche berufliche Handlungskompetenz erwerben.Berufsschulen müssen die Qualität des Unterrichtsüber die theoriebezogene Fachkompetenz und denPraxisbezug von Berufsschullehrern sowie Lernort -kooperation sichern. Mit Sorge beobachten wir dieTendenz zur Reduzierung oder Abwertung von Fach-praxisunterricht an den Berufsschulen. Weitere Hand-lungsfelder sind die Integration neuer Lernkonzepte(z. B. E-Learning) sowie staatliche finanzielle Unter-stützung bei den demografiebedingt immer länger werdenden Berufsschulwegen. Auch sollte die Abstim-mung zwischen den Lernorten – Betrieb, ggf. Berufs-bildungszentrum und Berufsschule, als wichtigen Part-nern der Berufsbildung – weiter verbessert werden.

Im Übergangsbereich zwischen Schule und Aus -bildung sind praxisnahe Angebote wie die Einstiegs-qualifizierung besonders erfolgreich. Rein schulischeAusbildungsvorbereitungsmaßnahmen sollten dem-gegenüber weiter zurückgefahren werden.

Die ausbildenden Unternehmen investieren umfas-send in die Fachkräftesicherung in Deutschland.Unternehmen müssen daher bei der Ausbildung prag-matisch unterstützt werden. Hohe Bedeutung hat dieFörderung bei der betrieblichen Ausbildung lern-schwächerer Jugendlicher, z. B. durch ausbildungs-begleitende Hilfen und die assistierte Ausbildung,sowie die berufsbegleitende Sprachförderung jungerMigranten.

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ARBEITSMARKT ZUKUNFTSSICHER GESTALTEN

„Wir alle sind aufgerufen, jungen Menschenwieder mehr Lust auf eine klassische duale Ausbildung zu machen. Handwerkliches Können wird immer Konjunktur haben. Gutausgebildete Fachkräfte sind das Fundament für unsere wirtschaftliche Zukunft. Es ist dasGebot der Stunde, unser duales Ausbildungs-

system, um das uns die ganze Welt beneidet, zu stärken und nichtweiter zu verwässern. Die mittelständische Wirtschaft braucht insbesondere Praktiker und nicht nur Theoretiker.”

Ernst Fischer (DEHOGA)

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Mit dem Ziel, potenziellen Auszubildenden weitereKarriereschritte nach dem Abschluss der beruflichenErstausbildung aufzuzeigen, ist eine breitere Ausrich-tung der beruflichen Aufstiegsfortbildung nach demBerufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung imSinne eines umfassenden Berufslaufbahnkonzepts weiterzuentwickeln. Die in diesem Bildungsbereicherworbenen Abschlüsse bürgen für ein hohes Qualifika -tionsniveau – dieses muss entsprechend betont werden.Hierzu leistet der Deutsche Qualifikationsrahmen(DQR) bereits einen wichtigen Beitrag. Deshalb ist dieZuordnung weiterer beruflicher Fortbildungsqualifika-tionen zum DQR voranzutreiben, insbesondere imBereich der branchenspezifischen Weiterbildung mitsogenannten „nicht-formalen“ Abschlüssen.

Um die demografische Entwicklung zu bewältigen,müssen die Potenziale jedes Einzelnen möglichst opti-mal genutzt werden. Dabei kann ein Mehr an curricu-lar fundierter Durchlässigkeit zwischen beruflicherund akademischer Bildung zuträglich sein. Unser Bildungssystem muss generell die Möglichkeit vorse-hen, die Entscheidung für eine akademische oderberufliche Ausbildung zu korrigieren und begonneneBildungswege eventuell im jeweils anderen Bildungs-zweig fortzuführen. Die Hochschulen müssen trans-parent über die Möglichkeiten der Anrechnung vonKompetenzen bzw. Lernleistungen, die während einerberuflichen Ausbildung erworben wurden, informieren.Zudem sind hybride Qualifikationen im Bereich der

Ausbildung (z. B. BerufsAbitur), im Bereich der berufli-chen Aufstiegsfortbildung sowie duale Studiengängeweiterführende bildungspolitische Gestaltungspara-meter, die dazu beitragen können, die berufliche Bildung im Sinne umfassender Karrierewege attraktivzu gestalten.

Integration von Flüchtlingen in Ausbildung und Beschäftigung fördern

In Deutschland wurden 2015 mehr als eine MillionFlüchtlinge registriert. Politik, Wirtschaft und Gesell-schaft stehen vor enormen Herausforderungen. DieIntegration der vielen Menschen, die eine fundierteBleibeperspektive haben, in unsere Gesellschaft isteine langfristige Aufgabe, die nur durch Zusammen-arbeit aller Akteure und entsprechende Rahmen -bedingungen zu schaffen ist.

Der Schlüssel zur Integration in unsere Gesellschaft istder Weg in Ausbildung und Beschäftigung. Dabei istklar, dass dies nicht von heute auf morgen gelingenkann, sondern vielmehr ein langfristiger Prozess ist.Die Wirtschaft stellt sich dieser Herausforderung. Un -ternehmen, die einem Flüchtling eine Chance gebenmöchten, sind jedoch mit verschiedenen Hindernissenkonfrontiert. Es stellen sich Fragen zur Bleibeperspek-tive und der Möglichkeit der Arbeitsaufnahme. Vorallem lange Asylverfahren bedeuten Unsicherheit für

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beide Seiten. Für eine rasche Integration in denArbeitsmarkt muss aber schnellstmöglich Klarheitüber den Aufenthaltsstatus herrschen. Die Personal-aufstockung des Bundesamts für Migration und Flücht-linge (BAMF) ist daher ein zentraler Schritt.

Rund 70 Prozent der Flüchtlinge sind im erwerbs -fähigen Alter von 15 bis 64 Jahren – gut die Hälfte istsogar jünger als 25.3 Dieses Potenzial zu nutzen undperspektivisch einen Beitrag zur Fachkräftesicherungzu leisten, bedeutet jedoch eine große Kraftanstren-gung. Denn in den meisten Fällen verfügen die Men-schen, die zu uns kommen, nicht über deutscheSprachkenntnisse. Neben den Sprach-, sind aber auchKenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnungunerlässlich. Positiv aus Sicht der Wirtschaft ist, dassbereits seit dem letzten Jahr Flüchtlinge mit einerguten Bleibeperspektive Zugang zu Integrationskursenbekommen können. Allerdings müssen hierzu dieKursangebote massiv ausgebaut werden, um langeWartezeiten zu vermeiden, die den Integrations -prozess hinauszögern.

Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit Hürdenbei der Arbeitsmarktintegration abgebaut. Wichtigwar insbesondere die Verkürzung des Arbeitsverbotsvon neun auf drei Monate. Auch die Erleichterung derAufnahme eines Praktikums war ein richtiger Schritt.Dennoch gilt es weitere Hürden abzubauen. Insbe-sondere sollten Praktika länger als drei Monate vomMindestlohn ausgenommen werden, um den Einstiegins Arbeitsleben zu erleichtern. Dabei sollte es keineAusnahmeregelung für Flüchtlinge geben, sonderneine generelle Befreiung von der Mindestlohnpflichtfür Praktika. Von großer Bedeutung für Unternehmenund Flüchtlinge sind zudem Rechts- und Planungs -sicherheit während der Ausbildung und einer min-destens zweijährigen Anschlussbeschäftigung. In dieser Zeit darf nicht abgeschoben werden. Die vonder Großen Koalition vereinbarten Regelungen neh-men diese Empfehlungen der Wirtschaft auf undgehen in die richtige Richtung. Ebenfalls richtig istdie Aussetzung der Vorrangprüfung, die für 15 Monategilt. Fallen muss allerdings auch das Beschäftigungs-verbot in der Zeitarbeit, bei der es sich um ein beson-ders geeignetes Instrument zur schnellen Arbeits-marktintegration handelt. Vor dem Hintergrund einerschnellen Integration, muss das Ziel sein, den Arbeits-marktzugang von Flüchtlingen insgesamt weiter zu

erleichtern. Die Beschränkung auf Regionen mit unter-durchschnittlicher Arbeitslosigkeit sieht die mittel-ständische Wirtschaft jedoch kritisch. Dadurch sindbürokratische Verfahren und Rechtsunsicherheit fürdie Unternehmen denkbar. Stattdessen brauchen wireine unbürokratische Umsetzung in der Praxis. Denndies erleichtert es den Unternehmen Flüchtlinge zubeschäftigen und fördert so die Integration, die viel-fach über den betrieblichen Arbeitsalltag läuft.

Darüber hinaus reichen die Qualifikationen der Flücht-linge in der Regel für einen Direkteinstieg in Ausbil-dung oder Beschäftigung nicht aus. Hier bieten sichzunächst Praktika oder Einstiegsqualifizierungen an.Allerdings ist es in der Praxis schwierig, die Kompe-tenzen oder den Abschluss eines Flüchtlings zu beur-teilen. Erschwerend kommt hinzu, dass Zeugnisseoder Nachweise oft nicht vorhanden sind. Von großerBedeutung sind daher flächendeckende Verfahren zurKompetenzerfassung – etwa um passende Qualifizie-rungen anbieten zu können.

Die Wirtschaft setzt bei der Integration von Flücht-lingen bereits entscheidende Akzente. Die Mitgliederder AG Mittelstand engagieren sich bereits heute aufvielfältige Weise bei der Integration von Flüchtlingen.Gleichzeitig dürfen wir nicht aus den Augen verlieren,dass es nicht allein Flüchtlinge sind, deren Integrationin den deutschen Arbeitsmarkt schwierig ist. Sogelingt beispielsweise die Wiedereingliederung Lang-zeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt nach wie vor nurunzureichend. Auch Gruppen mit Unterstützungsbe-darf dürfen, bei allem Bemühen um die Integrationvon Asylbewerbern und Flüchtlingen, nicht vernach-lässigt werden.

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ARBEITSMARKT ZUKUNFTSSICHER GESTALTEN

3 Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Aktuelle Zahlen zu Asyl, Februar 2016

„Integration fußt auf Qualifikation. Flüchtlingemit sicherer Bleibeperspektive brauchen umge-hende Sprachförderung und abschlussorientierteQualifizierungsmaßnahmen. Sie müssen dieVielfalt der Berufe und die Perspektiven einerberuflichen Ausbildung kennenlernen. VieleAusbildungsbetriebe des Mittelstands haben

Erfahrung mit Integration und unterstützen sie auf ihrem Wegzum berufsqualifizierenden Abschluss.“

Hans Peter Wollseifer (ZDH)

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Grundlagen für Wirtschaft 4.0 schaffen

Die Digitalisierung hat in Wirtschaft und Gesellschafteinen Transformationsprozess angestoßen. Mittel-ständische Unternehmen aller Sektoren müssen sichden durch die Digitalisierung immer rascher voran-getriebenen Änderungen stellen. Diese reichen vomEinsatz digitaler Technologien und Verfahren für dieOptimierung der Betriebsorganisation und des Pro-duktionsprozesses über neue Kooperationsformenentlang der Wertschöpfungsketten und neuen Kom-munikationsformen mit Lieferanten, Kunden undÖffentlichkeit bis hin zur Mitgestaltung neuer Markt-strukturen einschließlich der Entwicklung digitalisie-rungsgestützter Geschäftsmodelle.

Der Transformationsprozess erhöht den Wettbewerbs-druck innerhalb aller Wirtschaftsbereiche, insbeson-dere auch im Mittelstand. Die erfolgreiche Bewälti-

gung der Digitalisierung ist entscheidend für diezukünftige Wettbewerbsfähigkeit. Hier besteht Hand-lungsbedarf, denn wie verschiedene Studien4 nach-gewiesen haben, belegt Deutschland hier momentankeinen Spitzenplatz.

Aus Sicht der AG Mittelstand gibt es vier zentraleHandlungsfelder für einen erfolgreichen Digitalisie-rungsprozess in Wirtschaft und Gesellschaft:

1. Schaffung einer nachhaltigen zukunftssicherendigitalen Infrastruktur:

Aus heutiger Sicht unerlässlich sind hochleistungs -fähige Breitbandanschlüsse weit über die aktuellepolitische Zielsetzung von 50 Mbit/s hinaus, dadiese bereits heute für viele unternehmerischeAnwendungen erforderlich sind. Darüber hinausmüssen die Voraussetzungen für die funkbasierten

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POTENZIALE DER DIGITALISIERUNG NUTZBAR MACHEN

POTENZIALE DER DIGITALISIERUNGNUTZBAR MACHEN Die digitale Transformation der Wirtschaft ist – auch im Mittelstand – im vollen Gang: Neue Geschäftsfelderkönnen erschlossen werden; digitale Lösungen bringen enorme Effizienzgewinne mit sich. Um die ökonomi-schen Potenziale zu nutzen, muss der "digitale“ Mittelstand weiter Vertrauen in zuverlässige Informations-und Kommunikationstechnologien haben können: Die Datensicherheit ist zu stärken. Verlässlichkeit ist das eine, Verfügbarkeit ein weiteres: So ist insbesondere für den Mittelstand eine moderne und schnelleBreitbandversorgung – auch im ländlichen Raum – unerlässlich. Zum Aufgabenspektrum der politisch Verantwortlichen wie auch der Verbände gehört es auch, gemeinsam mit Wirtschaft und Schule, auf allenBildungswegen digitale Kompetenz zu vermitteln.

Die Digitalisierung ist zudem eine Herausforderung für das geltende Recht und besonders für die Rechtedes geistigen Eigentums und das Urheberrecht sowie die Durchsetzbarkeit bestehender Regelungen in derdigitalen Welt. Heute bestehen unterschiedliche Rechtsrahmen in den einzelnen europäischen Ländern.Praxistaugliche Lösungen auf europäischer Ebene können die Digitalisierung der Wirtschaft und Verwaltunginsgesamt voranbringen.

� Eine leistungsfähige digitale Infrastruktur ist für den Digitalisierungsprozess in Wirtschaft und Gesellschaftunerlässlich.

� Deutsche und europäische Mittelständler brauchen eine sichere Rechtsgrundlage für den Datenaustausch mitden USA. Deshalb muss die "EU-US Privacy Shield"-Übereinkunft mit der EU-Datenschutzgrundverordnungkompatibel gestaltet werden.

� Um die Entlastungspotenziale durch E-Government zu heben, bedarf es eines auf Bundes-, Landes- und Kom-munalebene einheitlichen und vollständigen digitalen Transaktions- und Interaktionsangebots zur ganzheitlichenAbwicklung von Verwaltungsverfahren.

4 World Economic Forum (WEF) „Network Readiness Index“ (NRI), Europäische Kommission „Digital Economy and Society Index“ (DESI), Bundeswirtschaftsministerium(BMWi) Index der „Globalen Leistungsfähigkeit der Digitalwirtschaft“, „Branchenindex DIGITAL“

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Netze der Zukunft (z. B. 5G) geschaffen werden,die mit ihren geringen Latenzzeiten für zukünftigeAnwendungen im „Internet der Dinge“ notwendigsind. Wichtig ist vor allem, dass die Politik be -reits heute die richtigen Voraussetzungen schafft,damit die digitalen Netze – drahtlos und drahtge-bunden – zukunftsfähig weiterentwickelt werdenkönnen.

2. Entwicklung möglichst hoher und praxistauglicherStandards für Datensicherheit:

Die zunehmende Digitalisierung in allen Sektoren,beispielhaft Anwendungen in den Bereichen E-Health, E-Commerce, Smart-Home, Telematik,Industrie 4.0, macht den Schutz digitaler Systemeund Daten unerlässlich. Erforderlich sind einerseitsIT-Sicherheitslösungen entlang der gesamten Wert-schöpfungskette. Andererseits müssen auf derAnwenderseite das Bewusstsein für das Thema unddamit die Zahlungsbereitschaft für sichere Pro-dukte und Lösungen erhöht werden.

3. Mittelstandsgerechter Rahmen für „Big Data“:

Daten sind der „Wertschöpfungs-Rohstoff derZukunft“. Die Regeln ihrer Verfügbarkeit werdenzu einem zentralen Bestimmungsfaktor für neueund fortentwickelte Geschäftsmodelle gerade auchim Mittelstand. Hierbei sind die Schutzräume für personenbezogene Daten zu gewährleisten. Der Umgang mit nicht-personenbezogenen Datenerfordert gleichfalls einen verlässlichen und mit-telstandsgerechten Rahmen.

4. Vermittlung digitaler Kompetenzen in Aus- undWeiterbildung:

Wir benötigen nicht nur mehr IT-Spezialisten, denndie Digitalisierung verändert die gesamte Arbeits-welt – Aus- und Weiterbildung verändern sichgenauso wie Arbeitsumfeld und Berufsbilder. DerUmgang mit neuen Technologien ist kein Nischen-thema mehr. Deshalb ist es unerlässlich, dass dieQualifizierung für das digitale Zeitalter Hand inHand mit der technologischen Entwicklunggeschieht. Der Stellenwert der Vermittlung digitalerKompetenzen in der schulischen, beruflichen sowieuniversitären Ausbildung muss dementsprechendsteigen. Gleiches gilt für die berufliche Fort- undWeiterbildung.

Datenschutz rechtssicher und praxistauglich regeln

Nach jahrelangem Ringen konnte sich der europäischeGesetzgeber im Dezember 2015 auf eine Reform desDatenschutzrechts in der EU verständigen. Kernele-ment ist die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO),die gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unterneh-men auf Basis hoher Datenschutzstandards in der EUgewährleisten soll. Somit legt die DS-GVO einenGrundstein für einen noch zu schaffenden europäi-schen digitalen Binnenmarkt.

In der heutigen digitalen Wirtschaft haben personen-bezogene Daten eine enorme wirtschaftliche Bedeu-tung erlangt. Deshalb begrüßt die AG Mittelstand dieSchaffung eines einheitlichen Regelwerks für denDatenschutz zur Erleichterung der Geschäftstätigkeitvon Unternehmen in der EU. Dass zukünftig nur nochdie Datenschutzbehörde des Mitgliedstaates, in demsich der Hauptsitz des Unternehmens befindet,zuständig ist, bedeutet eine enorme Erleichterung fürden Mittelstand. Die Einführung des Marktortprinzips,nachdem alle Anbieter von Dienstleistungen – unab-hängig davon, ob der Unternehmenssitz sich in derEU befindet – künftig die gleichen Regeln befolgenmüssen, stärkt den fairen Wettbewerb auf dem euro-päischen Binnenmarkt. Zu begrüßen ist auch, dassspeziell die Belange der reglementierten Berufe mitGeheimnisträgereigenschaft im Rahmen der Umset-zung der DS-GVO vom europäischen Gesetzgeber

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POTENZIALE DER DIGITALISIERUNG NUTZBAR MACHEN

„Die Digitalisierung ist ein globales Phänomen,aber gerade im ländlichen Raum schafft sie vieleChancen und kann die Attraktivität der Regio-nen erhöhen. Nicht nur die Wirtschaft profitiert,

alle profitieren, vom Kindergartenkind bis zurGroßmutter. Die Digitalisierung bietet Chancen

in der Versorgung, bei der Arbeit und im Ge -schäft. Sie kann die Regionen wirtschaftlich voranbringen und

einem Fachkräftemangel entgegenwirken. Voraussetzung sind leistungsfähige Breitbandnetze.“

Eric Schweitzer (DIHK)

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explizit, beziehungsweise durch entsprechende Öff-nungsklauseln, berücksichtigt wurden.

In der DS-GVO ist zudem ein Mechanismus für einegemeinsame Auslegungspraxis angelegt. Unter demGesichtspunkt einheitlicher Wettbewerbsbedingungenist jedoch auch von großer Bedeutung, dass die prak-tische Durchführung der Verordnung durch die Daten-schutzaufsichtsbehörden in gleicher Weise erfolgt.Derzeit sind die Ausstattung der Aufsichtsbehörden,sowie die Aufsichts- und die Sanktionspraxis in denMitgliedstaaten sehr unterschiedlich.

Die neuen Vorschriften stärken die bestehendenRechte der Bürger und geben ihnen mehr Kontrolleüber die Verwendung ihrer Daten. Problematisch ist,dass der Verordnungstext viele Generalklauseln undunbestimmte Rechtsbegriffe enthält. Damit entstehtin Zeiten rasanter technischer Entwicklung und zuneh-mender Digitalisierung ein Zustand der Rechts -unsicherheit, der aller Voraussicht über Jahre andau-ern wird. Neue Regelungen, wie das Recht auf dieÜbertragung von Daten zu einem anderen Anbieterdigitaler Dienstleistungen (Datenportabilität), über-bordende proaktive Informationspflichten sowie dieAusweitung von Auskunfts- und Begründungspflichtenwerden absehbar einen steigenden Erfüllungsaufwandder Wirtschaft verursachen.

Positiv ist zu bewerten, dass als Einwilligung grund-sätzlich eine einfache, unmissverständliche Erklärungausreicht und nur ausnahmsweise, z. B. bei der Ver-arbeitung sensibler Daten und beim Profiling, eineförmliche Einwilligung gefordert wird. Auch dieBerücksichtigung von Drittinteressen im Rahmen derInteressensabwägung als Rechtfertigungsgrund füreine Datenverarbeitung ist für die mittelständischeWirtschaft von großer Bedeutung. Für weniger büro-kratischen Aufwand stehen zudem der Wegfall derMeldepflicht an die zuständige Datenschutzbehördesowie die Erleichterungen bei der Verpflichtung, eineFolgenabschätzung durchzuführen. Zudem könnenUnternehmen in Zukunft ein angemessenes Entgeltverlangen, wenn ein Auskunfts- oder Informations-verlangen offensichtlich unbegründet oder unverhält-nismäßig ist. Damit kann Missbrauch vorgebeugt wer-den. Diese Maßnahmen bedeuten zwar eineReduzierung der Bürokratielasten für die Wirtschaftund insbesondere für den Mittelstand. Ob dies allein

jedoch ausreicht, die zusätzlichen Belastungen durchInformations- und Auskunftspflichten zu kompensie-ren, ist zumindest fragwürdig.

Grundsätzlich ist es nach der geltenden EU-Daten-schutzrichtlinie verboten, personenbezogene Datenin Drittstaaten zu übertragen, die kein der EU ver-gleichbares Datenschutzniveau haben. Dies ist auchfür die USA der Fall. Um eine Datenübertragung anUS-Unternehmen dennoch zu ermöglichen, war derDatentransfer in die USA zulässig, wenn US-Unter-nehmen die im Safe-Harbor-Abkommen festgelegtenDatenschutzgrundsätze beachteten. Die dieser Praxiszugrundeliegende Entscheidung der Kommissionwurde jedoch 2015 vom Europäischen Gerichtshoffür unwirksam erklärt. Begründet wurde dies u. a. miteinem zu niedrigen Datenschutzniveau in den Ver -einigten Staaten.

Das Ende von Safe Harbor hat in der Wirtschaft zueiner erheblichen Verunsicherung – etwa hinsichtlichder Nutzung von Cloud-Diensten – geführt. Derzeitsind in der EU ansässige Unternehmen darauf ange-wiesen, ihre Daten innerhalb der EU zu speichernoder anderweitig zu gewährleisten, dass bei einemUS-Empfängerunternehmen ein angemessenes Daten-schutzniveau greift. Zum Jahresbeginn 2016 hat dieKommission die geplante politische Einigung zwi-schen der EU und den USA bezüglich des neuenAbkommens „EU-US Privacy Shield“ für den transat-lantischen Datenaustausch gebilligt. Dieses soll dieGrundrechte von EU-Bürgern effektiv schützen undUnternehmen Rechtssicherheit geben. Angestrebtwerden dabei umfangreiche Pflichten für US-Unter-nehmen, die Daten verarbeiten, und eine effektiveÜberwachung, ob diesen auch entsprochen wird, ein-deutige Transparenzvorgaben und Einschränkungenfür den Zugriff von US-Behörden auf die persönlichenDaten von EU-Bürgern sowie der effektive Schutz derRechte von EU-Bürgern. Das Abkommen selbst istnoch nicht geschlossen, seine Rechtsverbindlichkeitmuss eindeutig sein.

Die AG Mittelstand setzt sich dafür ein, dass dieRechtssicherheit beim internationalen Transfer vonDaten schnellstmöglich und dauerhaft wiederherge-stellt wird. Dies ist und bleibt mit Blick auf die an -stehenden Reformen im Datenschutzrecht das obersteGebot. Deutsche und europäische Mittelständler

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POTENZIALE DER DIGITALISIERUNG NUTZBAR MACHEN

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brauchen eine sichere Rechtsgrundlage für den Daten-transfer in die USA – ohne Grauzone. Gleichzeitigmuss sichergestellt werden, dass das neue Abkommenmit der EU-Datenschutzgrundverordnung kompatibelist und keine neuen Unsicherheiten beim Inkrafttretender Datenschutzgrundverordnung entstehen.

Entlastungspotenziale der Digitalisierung realisieren

Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat ein Ein-sparpotenzial von drei Milliarden Euro ermittelt. DieVoraussetzung hierfür: In Deutschland muss wirk -sames E-Government praktiziert werden. Allerdingsgibt es E-Government als medienbruchfreies, voll-ständig digitales Transaktions- und Interaktions -angebot zur ganzheitlichen Abwicklung von Verwal-tungsverfahren laut NKR de facto nicht. In einemGutachten unterstreicht er, dass bislang in der Flächefast nur Informationsangebote vorhanden sind. Zudemwird festgehalten, dass Bund, Länder und Kommuneneigenständige IT-Lösungen statt gemeinsamer Kom-ponenten entwickeln und betreiben. Würden Bund,Länder und Kommunen gemeinsam agieren, wäre fürdie Anfangsinvestition und einen fünfjährigen Betriebeine Summe von 1,7 Milliarden Euro erforderlich. Daswürde ausreichen, um 34 Prozent des bürokratischenAufwandes bei der Interaktion zwischen Wirtschaftund Behörden einzusparen. Bezogen auf die wich-tigsten 60 Verwaltungsleistungen entspricht diesungefähr drei Milliarden Euro pro Jahr. Prozesse beiden Behörden müssen durch Bund-, Länder- und Kom-munen übergreifend digitalisiert werden. Über dieHälfte der gesetzlichen Folgekosten in Deutschlandhaben ihren Ursprung in Rechtsakten der EU-Ebene.Daher unterstützt die Arbeitsgemeinschaft Mittelstanddie Forderung des Normenkontrollrats an die Bun-desregierung, die Verfahren zur Folgekostenabschät-zung für EU-Legislativakte zu verbessern genauso,wie die Initiative zur Schaffung eines europäischenPendants zum Nationalen Normenkontrollrat.

Mit einem modernen, digitalen Besteuerungsverfahrenwill die Bundesregierung die Prozesse in der Steuer-verwaltung zukünftig leichter handhabbar und nutzer -freundlicher machen. Die elektronische Kommunika-tion im Besteuerungsverfahren soll dazu weiterausgebaut werden. Mit einem Bündel von Maßnahmen,

wie z. B. der im Regelfall automationsgestützten Be -arbeitung der Steuererklärung und der Erstellung derSteuerbescheide im Veranlagungsverfahren, derUmwandlung von Belegvorlagepflichten in Beleg -vorhaltepflichten, der Vereinheitlichung der elektro-nischen Datenübermittlungspflichten Dritter und weiterer flankierender untergesetzlicher Maßnahmensoll die Wirtschaftlichkeit und Effizienz des Besteue-rungsverfahrens gesteigert werden.

Bei der Umsetzung ist darauf zu achten, dass dieSynergieeffekte durch die anvisierte Modernisierungdes Besteuerungsverfahrens auch bei den Steuer-pflichtigen und nicht nur bei der Finanzverwaltungankommen. Als erster Schritt sollte daher – nicht nurauf dem Papier, sondern auch in der Praxis – schnellst-möglich die Option zur elektronischen Bekanntgabedes Steuerbescheids mit ausführlicher Abweichungs-analyse eingeführt werden. Insbesondere die Abwei-chungsanalyse muss auch für den Steuerlaien erkenn-bar machen, an welchen Stellen der Bescheid imVergleich zur Steuererklärung geändert wurde. Siesollte daher dem Aufbau der Steuerformulare folgen.

Um eine höhere Akzeptanz des elektronischen Aus-tausches zu erreichen, müssen zudem die Sicherheitund der Umfang der E-Mail-Kommunikation mit denFinanzbehörden verbessert werden. Dazu ist überdiesnoch mehr Transparenz darüber erforderlich, welcheDaten der Besteuerung zugrunde liegen. Weiterhinmüssen deren Herkunft und Verwendung in der Ver-anlagung klar erkennbar sein. Für den Steuerpflichti-gen muss letztendlich leichter überprüfbar sein, welche von Dritten gemeldeten Daten in seine Ver-anlagung einfließen, um beispielsweise Fehlmeldun-gen beim Finanzamt korrigieren zu lassen.

Einsparoptionen ergeben sich auch beim Aufbewah-ren von Papierbelegen: Auf 3,2 Milliarden Euro proJahr schätzt das Statistische Bundesamt bundesweitdiesbezügliche Aufwendungen. Ressourcenschonendwäre, ein den besonderen Belangen des Mittelstandsentsprechendes und kostengünstiges Dokumenten-management vorzusehen. So könnte vielfach daraufverzichtet werden, Belege für steuerliche Zwecke aufPapier vorhalten zu müssen. Dies wäre besonders fürkleine und mittlere Unternehmen ein praxistauglicherAnsatz. Zudem sollten die aufwändige Einführung derE-Bilanz sowie die in der Betriebsprüfungsordnung

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verankerte Möglichkeit zur zeitnahen BetriebsprüfungFrüchte tragen und in eine Verkürzung der Aufbewah-rungsfristen münden – Ziel wären fünf statt zehnJahre.

Analog zur Steueridentifikationsnummer sollte zudemeine Wirtschaftsidentifikationsnummer für Unterneh-men eingeführt werden, wie es seit langem von derFinanzverwaltung geplant und auch in der Abgaben-ordnung bereits vorgesehen ist. Dies sollte schnellst-möglich umgesetzt werden, um für Unternehmeneinen eindeutigen Identifikator zu schaffen. Andern-falls werden sich bei der Automatisierung erheblicheProbleme ergeben.

Mit dem Paket zur Modernisierung des Vergaberechtshat der europäische Gesetzgeber 2014 ein vollständigüberarbeitetes Regelwerk für die Vergabe öffentlicherAufträge vorgelegt. Ziel der Reform soll sein, die natio-nalen Regelungen zu vereinheitlichen und die elek-tronische Vergabe für europaweite Ausschreibungenverpflichtend einzuführen. Deutschland setzt diesdurch die Vergaberechtsmodernisierung um. DerÜbergang zur vollständigen elektronischen Vergabeim europäischen Regelungsbereich für größere Ver-fahren erfolgt sukzessive von Mitte 2017 bis Oktober2018. Die AG Mittelstand begrüßt den Übergang zuelektronischen Vergabeverfahren ausdrücklich. ImIdealfall können so Kosten in Wirtschaft und Verwal-tung eingespart und Fehlerquellen vermieden werden.Um die Teilnahmemöglichkeit aller Unternehmen zu sichern, sind während der Übergangsfrist noch

massive Anstrengungen zur Sicherung einer flächen-deckenden Breitbandversorgung notwendig.

Bei der anstehenden Umsetzung ist jedoch hinsicht-lich der Digitalisierung der Angebote und deren elek-tronischer Übermittlung darauf zu achten, dasssowohl die anbietenden Unternehmen als auch dieVergabestellen in der Übergangszeit bis 2018 intensivvorbereitet werden. Unternehmen müssen beispiels-weise Auf- bzw. Umrüstungen der technischen Aus-stattung vornehmen und ihre Mitarbeiter fachlichschulen. Auch die Implementierung von Ansätzen desBuilding Information Modelling in öffentliche Bauauf-träge bedarf eines hinreichenden Vorlaufs für diebetroffenen mittelständischen Unternehmen.

Sichergestellt werden muss, dass einheitliche und mit-telstandsgerechte Standards geschaffen werden, umInkompatibilitäten zwischen den zahlreichen entstan-denen e-Vergabeanwendungen zu vermeiden. Hierfürist die Nutzung des X-Vergabe-Standards notwendigeVoraussetzung. Ebenso festzulegen sind die zu ver-wendenden Daten- und Übertragungsformate sowiedie einzusetzende Soft- und Hardware. Auszuschließenist, dass die anbietenden Unternehmen bei der Ange-botsabgabe eine Vielzahl unterschiedlicher techni-scher Anforderungen, die sich oft sogar widersprechen,gleichzeitig erfüllen müssen. Das wäre für die Unter-nehmen oft aufwendiger als die Fortführung derpapiergestützten Kommunikation. Alle Anforderungensind unter Beteiligung der Wirtschaft zu entwickelnund auf ihre Mittelstandstauglichkeit zu überprüfen.

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Der Bundesverband der Freien Berufe e. V. (BFB) ist die Spitzenorganisation der freiberuflichen Kammernund Verbände und vertritt die Interessen von 1,3 Millionen selbstständigen Freiberuflern. Diese beschäftigenüber 3,4 Millionen Mitarbeiter – darunter ca. 122.000 Auszubildende. Gemeinsam mit ihren Mitarbeiternerwirtschaften Freiberufler einen Jahresumsatz von rd. 394 Mrd. Euro. Sie steuern rund 10 Prozent oderjeden zehnten Euro zum Bruttoinlandsprodukt bei. Derzeit sind 53 Organisationen Mitglied im BFB.

Bundesverband der Freien Berufe e. V. (BFB)Reinhardtstraße 34, 10117 Berlin, www.freie-berufe.deAnsprechpartner: Petra Kleining, Tel. 030/284444-39

Der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) vertritt als Dachverband 123.000Unternehmen des Groß- und Außenhandels sowie unternehmensnahe Dienstleister mit rund 1,93 MillionenBeschäftigten und 60.000 Auszubildenden, die einen Jahresumsatz von über 2.100 Milliarden Euro erwirt-schaften. Das BGA-Netzwerk bündelt das Know-how von 45 Branchen- und 23 Landes- sowie Regional -verbänden und setzt sich vor Ort, in Berlin und Brüssel sowie in über 100 Organisationen weltweit für dieInteressen seiner Mitglieder ein.

Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e. V. (BGA)Am Weidendamm 1A, 10117 Berlin, www.bga.deAnsprechpartner: André Schwarz, Tel. 030/590099-520

Über 30 Millionen Kundinnen und Kunden, 18,3 Millionen Mitglieder, 157.600 Beschäftigte, 12.260 Bank-stellen – das sind die Merkmale der genossenschaftlichen Finanzgruppe. Die 1.021 Volksbanken und Raiffeisenbanken, Sparda-Banken, PSD Banken und sonstigen Kreditgenossenschaften sind eine tragendeSäule des Kreditgewerbes und ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in Deutschland. Dem Mittelstand in seinerganzen Breite ist die genossenschaftliche FinanzGruppe traditionell besonders verbunden.

Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR)Schellingstraße 4, 10785 Berlin, www.bvr.deAnsprechpartner: Dr. Gerit Vogt, Tel. 030/20211-510

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) ist der Branchenverband der Hoteliers und Gastronomen in Deutschland. Hinter dem DEHOGA steht mit dem Gastgewerbe ein starkesStück mittelständischer Wirtschaft: Zwei Millionen Beschäftigte und 56 Tsd. Auszubildende in 221 Tsd.gastgewerblichen Betrieben erwirtschaften einen Jahresnettoumsatz von 77,1 Mrd. Euro.

Deutscher Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband)Am Weidendamm 1A, 10117 Berlin, www.dehoga-bundesverband.deAnsprechpartner: Matthias Meier, Tel. 030/726252-92

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) übernimmt als Dachorganisation im Auftrag undin Abstimmung mit den IHKs die Interessenvertretung der gewerblichen deutschen Wirtschaft gegenüberden Entscheidern der Bundespolitik und den europäischen Institutionen. Über drei Millionen gewerblicheUnternehmen aller Branchen und Größenklassen sind gesetzliche Mitglieder der IHKs. Zudem koordiniertder DIHK das Netz der Deutschen Auslandshandelskammern, die an 130 Standorten in 90 Ländern dieaußenwirtschaftlichen Beziehungen fördern.

Deutscher Industrie- und Handelskammertag e. V. (DIHK)Breite Straße 29, 10178 Berlin, www.dihk.deAnsprechpartner: Dr. Alexander Schumann, Tel. 030/20308-1500

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ARBEITSGEMEINSCHAFT MITTELSTAND

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ARBEITSGEMEINSCHAFT MITTELSTAND

Der Deutsche Raiffeisenverband e. V. (DRV) vertritt die wirtschafts- und agrarpolitischen Interessen der Raiffeisen- Genossenschaften, die in der Erfassung, Verarbeitung und Vermarktung tierischer und pflanzlicher Erzeugnissesowie der Nahrungsmittel-Produktion tätig sind. Angeschlossen sind dem DRV 6 Regionalverbände und insgesamt2.250 Genossenschaften mit einem addierten Jahresumsatz von über 60 Mrd. Euro. Die Raiffeisen-Genossen-schaften werden von rund 513.000 Mitgliedern getragen; sie beschäftigen rund 82.000 Mitarbeiterinnen undMitarbeiter, darunter 4.250 Auszubildende.

Deutscher Raiffeisenverband e. V. (DRV)Pariser Platz 3, 10117 Berlin, www.raiffeisen.deAnsprechpartner: Monika Windbergs, Tel. 030/856214-430

Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) ist der Dachverband der Sparkassen-Finanzgruppe. DieSparkassen-Finanzgruppe ist mit 580 selbständigen Unternehmen dezentral im Markt tätig. Sie bietet ihren 50 Millionen Kunden mit einem flächendeckenden Netz von ca. 19.900 (14.500 nur Sparkassen) Geschäftsstellenmoderne Finanzdienstleistungen in allen Regionen an. Mit dieser Strategie der örtlichen Nähe erfüllen dieInstitute im Wettbewerb ihren öffentlichen Auftrag. Der DSGV vertritt die Interessen von 413 Sparkassen, 7 Landesbank-Konzernen, der Deka-Bank, 9 Landesbausparkassen, 11 Öffentlichen Erstversicherergruppen undzahlreichen weiteren Finanzdienstleistungsunternehmen.

Deutscher Sparkassen- und Giroverband (DSGV)Charlottenstraße 47, 10117 Berlin, www.dsgv.deAnsprechpartner: Dr. Michael Wolgast, Tel. 030/20225-5300

Der Handelsverband Deutschland (HDE) ist die Spitzenorganisation des deutschen Einzelhandels. Insgesamterwirtschaften in Deutschland 300.000 Einzelhandelsunternehmen an 450.000 Standorten mit drei MillionenBeschäftigten einen Umsatz von über 470 Mrd. Euro jährlich. Über 98 Prozent der Einzelhandelsunternehmengehören dem Mittelstand an. Seine Interessen sind ein Hauptanliegen des HDE.

Handelsverband Deutschland (HDE)Am Weidendamm 1A, 10117 Berlin, www.einzelhandel.deAnsprechpartner: Kai Falk, Tel. 030/726250-60

DER MITTELSTANDSVERBUND – ZGV e. V. vertritt als Spitzenverband der deutschen Wirtschaft in Berlin undBrüssel die Interessen von ca. 230.000 mittelständischen Unternehmen, die in rund 310 Verbundgruppen orga-nisiert sind. Die kooperierenden Mittelständler erwirtschaften mit 2,5 Mio. Vollzeitbeschäftigten einen Umsatzvon 240 Mrd. Euro und bilden jährlich rund 440.000 junge Menschen aus.

DER MITTELSTANDSVERBUND e. V. (ZGV)Am Weidendamm 1A, 10117 Berlin, www.mittelstandsverbund.deAnsprechpartner: Michaela Helmrich, Tel. 030/590099-661

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) vertritt als Spitzenorganisation über eine Million Hand-werksbetriebe mit beinahe 5,4 Mio. Beschäftigten, 364 Tsd. Lehrlingen und mehr als 500 Mrd. Euro Jahresumsatz.Im ZDH sind die 53 deutschen Handwerkskammern, 48 Branchenverbände sowie die wirtschaftlichen Einrich-tungen des Handwerks zusammengeschlossen.

Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)Mohrenstr. 20/21, 10117 Berlin, www.zdh.deAnsprechpartner: Stefan Koenen, Tel. 030/20619-360

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IMPRESSUM Autoren / Redaktionskreis

Michael Alber, BGA

Dr. Andreas Bley, BVR

Dr. Marc Evers, DIHK

Petra Kleining, BFB

Matthias Meier, DEHOGA Bundesverband

Dr. Volker J. Petersen, DRV

René Rimpler, ZDH

Olaf Roik, HDE

Judith Röder, ZGV

Dr. Sonja Scheffler, DSGV

Dr. Gerit Vogt, BVR

Auflage: 4.000 Exemplare, Redaktionsschluss: 13. Mai 2016

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ARBEITSGEMEINSCHAFT MITTELSTANDISSN 1613-6853

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