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Universität Heidelberg / Personaldezernat / Abt. 5.2 Universität Heidelberg / Personaldezernat / Abt. 5.2 1 R R uprecht-Karls-Universität uprecht-Karls-Universität Heidelberg Heidelberg Stand: 01.11.06 Der neue Tarifvertrag für Arbeitnehmer/innen im öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)

Der neue Tarifvertrag für Arbeitnehmer/innen im öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)

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Der neue Tarifvertrag für Arbeitnehmer/innen im öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). - PowerPoint PPT Presentation

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Der neue Tarifvertrag für Arbeitnehmer/innen im

öffentlichen Dienst der Länder

(TV-L)

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Einführung eines neuen Manteltarifvertrags, der die bisherigen Regelungen des

BAT für Angestellte und des MTArb für Arbeiter/innen ablöst.

Das bedeutet die Abkehr von der bisherigen status- und sozialversicherungsrechtlichen

Trennung in Angestellte und Arbeiter.

Zukünftig gibt es nur noch BESCHÄFTIGTE

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Der BAT und der MTArb haben 74 bzw. 76 Paragraphen.

Der TV-L hat nur noch 39 Paragraphen.

Dies wird möglich, weil BAT und MTArb in weiten Teilen gleiche Regelungsinhalte haben und weil der TV-L z.B. nicht mehr die extreme Regelungstiefe hat.

Außerdem regelt der TV-L nicht mehr Sachverhalte, die z.B. schon in Gesetzen geregelt sind (Kündigungsfristen bei außerordentlichen Kündigungen).

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Was ist neu?

neben der Dauer der Dienstzeit auch Leistungsorientierung bei der individuellen Entgeltentwicklung (schnellerer oder verlangsamter Aufstieg in die nächste Entwicklungsstufe)

Führung auf Probe bis 2 Jahre ab EG 10 bei Funktion mit Weisungsbefugnis

Einführung der Entgeltumwandlung („Direktversicherung“) als Möglichkeit zur Ergänzung der betrieblichen Altersversorgung. Voraussichtlich nur bei der VBL möglich

Nebentätigkeitsrecht wird auf ein Anzeigeverfahren reduziert (bisher Genehmigungspflicht)

Zeitzuschläge und Überstundenzuschläge ändern sich teilweise

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Fortsetzung

Arbeitszeit für alle Arbeitnehmer/innen 39,5 Stunden (Ausnahmen : Beschäftigte in Wechselschicht- und Schichtdienst 38,5 Stunden)

Keine Bewährungs- und Zeitaufstiege mehr Keine Entgeltbestandteile mehr wegen Familienstand

oder Kinder (Besitzstandswahrung für Kinder, die bis 31.12.2006 geboren sind)

größere Steigerungen zwischen den ersten Entwicklungsstufen, dafür geringere Steigerungen in den höheren Stufen (=Abkehr von der linearen Gehaltsentwicklung)

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TV-L - Entgeltstruktur„Wippe“

TV-L BAT / MTArb

vordere Stufen angehoben abgesenkte Beträge für spätere Stufen

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Statt der bisherigen Vergütungsgruppen für Angestellte und Lohngruppen für Arbeiter gibt es künftig nur noch Entgeltgruppen.

Innerhalb dieser werden alle Tätigkeiten imöffentlichen Dienst abgebildet.

(Hinweis: Es gibt jedoch auf absehbare Zeit noch kein „Entgeltgruppenverzeichnis“.)

EG 1 bis 15

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Dazu findet für alle Beschäftigten ab 1.11.2006 die Überleitung in die künftige

Entgeltgruppe statt.

Dies regelt eine genaue Zuordnungstabelle im „Tarifvertrag Überleitung“.

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Entgeltgruppe Vergütungsgruppe LohngruppeTV-L BAT MTArb

15 Ib / Ia

14 IIa mit 3-6-jähr. Aufstieg nach Ib / Ib

13ü IIa mit 11/15 jähr. Aufstieg nach Ib

13 IIa

12 III / IIa

11 IVa/III und III

10 IVb / IVa

9 Vb und IVb 9

8 Vc 8 / 8a

7 7 / 7a

6 VIb 6 / 6a

5 VII 5 / 5a

4 4 / 4a

3 VIII 3 / 3a

2ü 2/ 2a

2 X, IX, IXa 1 / 1a

1

Überleitungstabelle(grobe Übersicht)

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Das Entgelt der künftigen 15 Entgeltgruppen steigert sich jeweils nach bestimmter Zeit von Grundstufe 1 und 2 über Entwicklungsstufe 3 bis maximal Entwicklungsstufe 6(abhängig von der jeweiligen Entgeltgruppe).

Mittelfristig wird das Aufsteigen in den Entwicklungsstufen auch an Leistung geknüpft sein.

Die bisher erreichte Lebensaltersstufe bzw. Lohnstufe wird bei der Überleitung berücksichtigt, sodass kein Real-einkommensverlust eintreten sollte.

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Entgelttabelle Stand Oktober 2006Grundstufen Entwicklungsstufen

Entgeltgruppe 1 2 3 4 5 6

(insges.) >> nach 1 Jahr nach 3 Jahren nach 6 Jahren nach 10 Jahren nach 15 Jahren

(seit letzt.Aufst.) nach 1 Jahr nach 2 Jahren nach 3 Jahren nach 4 Jahren nach 5 Jahren

15 3384 3760 3900 4400 4780

14 3060 3400 3600 3900 4360

13 2817 3130 3300 3630 4090

12 2520 2800 3200 3550 4000

11 2430 2700 2900 3200 3635

10 2340 2600 2800 3000 3380

9 2061 2290 2410 2730 2980

8 1926 2140 2240 2330 2430 2493

7 1800 2000 2130 2230 2305 2375

6 1764 1960 2060 2155 2220 2285

5 1688 1875 1970 2065 2135 2185

4 1602 1780 1900 1970 2040 2081

3 1575 1750 1800 1880 1940 1995

2 1449 1610 1660 1710 1820 1935

1 je 4 Jahre 1286 1310 1340 1368 1440

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Einmalzahlungen / Lohnerhöhungen

Für das Jahr 2007 wurden keine prozentualen Lohnerhöhungen, sondern Einmalzahlungen vereinbart. Die Höhe richtet sich nach der Entgeltgruppe.

(Übersicht nächste Seite)

Am 1.1.2008 gibt es wieder eine Lohnerhöhung mit 2,9 %, wobei der Endbetrag immer auf volle 5 Euro aufgerundet wird. Im Gesamtvolumen entspricht das ungefähr 3 %.

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Einmalzahlungen(grobe Übersicht)

Im Januar 2007 erhalten:

E 1 bis E 8BAT X - einschl. VcMTArb 1 - 8a 310 EuroE 9 bis E 12BAT Vb - einschl. IIIMTArb 9 210 EuroE 13 bis E 15BAT IIa - Ia 60 Euro

Im September 2007 erhalten:

E 1 bis E 8BAT X - einschl. VcMTArb 1 - 8a 450 EuroE 9 bis E 12BAT Vb - einschl. IIIMTArb 9 300 EuroE 13 bis E 15BAT IIa - Ia 100 Euro

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Jahressonderzahlung (ersetzt das bisherige Urlaubs- und Weihnachtsgeld).

Für 2006 und 2007 gelten noch Übergangsregelungen mit einer Mischung aus altem und neuem Recht.

E 1 bis E 8BAT X - einschl. VcMTArb 1 - 8a 95%E 9 bis E 11BAT Vb - einschl. IVa/IIIMTArb 9 80%E 12 und 13BAT III / IIa und IIa 50%E 14 und 15BAT Ib - Ia 35%

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Wie geschieht nun die Überleitung?

1. Zuordnung der bisherigen Vergütungs-/ Lohngruppe zur künftigen Entgeltgruppe gem. Tabelle „Überleitung“.

2. Berechnung des Vergleichsentgelts (bisheriges Bruttogehalt ohne kinderbezogene Bestandteile).

3. Ermittlung zwischen welchen 2 Grund- oder Entwicklungsstufen das Vergleichsentgelt liegt.

4. Dieser Betrag wird als individuelle Zwischenstufe festgesetzt und grundsätzlich bis 31.10.2008 gezahlt.

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Beispiel für eine Überleitung

Angestellte/r Verg.Gr. BAT VIb,

31 Jahre, verheiratet, 2 Kinder:

1. Überleitung der Verg.Gr. BAT VIb gem. Überleitungstabelle in Entgeltgruppe 6

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2. Errechnung des Vergleichsentgelts:

In BAT VIb brutto 2.150,- Euro, wobei der Kinderzuschlag nicht enthalten ist.(er wird nicht übergeleitet, sondern per Besitzstandszulage gesondert gezahlt)

Vergleichsentgelt = 2.150,- Euro.

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3. Betragsmäßig zwischen den Grund- bzw. Entwicklungsstufen einordnen:

Vergleichsentgelt 2.150,-

Das Vergleichsentgelt liegt zwischen Stufe 3 und 4. Es erfolgt die Überleitung in die individuelle Zwischenstufe 3+ und die Entgeltzahlung bis Okt. 2008 in Höhe von 2.150,- Euro.

Grundstufen Entwicklungsstufen

Entgeltgruppe 1 2 3 4 5 6

nach 1 Jahr nach 2 Jahren nach 3 Jahren nach 4 Jahren nach 5 Jahren

6 1764 1960 2060 2155 2220 2285

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4. Endgültiges Entgelt

Am 01.11.2008 steigen alle Beschäftigten in die nächsthöhere echte Entwicklungsstufe auf. Ab dann weiterer Aufstieg nach den vorgesehenen Zeitintervallen.

Am 1.11.2008 Aufstieg inEG 6 – Stufe 4.

Grundstufen Entwicklungsstufen

Entgeltgruppe 1 2 3 4 5 6

nach 1 Jahr nach 2 Jahren nach 3 Jahren nach 4 Jahren nach 5 Jahren

6 1764 1960 2060 2155 2220 2285

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5. Ausstehenden Bewährungsaufstieg prüfen

Ist am 01.11.2006 bei Angestellten ein anstehender Bewährungsaufstieg noch nicht erfolgt, aber bereits mehr als die Hälfte der Bewährungszeit durchlaufen,

so gilt:- in den EG 3, 5, 6 und 8: Zum Zeitpunkt des Aufstiegs erfolgt die Eingruppierung in die nächst höhere Entgeltgruppe.

- in den EG 2 und 9 – 15: Zusätzlich muss der Zeitpunkt des Aufstiegs spätestens am 31.10.2008 erreicht sein. Wenn ja, so ändert sich zwar nicht die Entgeltgruppe, aber das Vergleichsentgelt wird nach der fiktiv erreichten höheren Vergütungsgruppe neu berechnet und die Bezahlung erfolgt nach dieser neuen individuelle Zwischenstufe. In der Regel also in einer höheren Entwicklungsstufe.

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6. StrukturausgleichBei Angestellten ist nach der Überleitung zu prüfen, ob „fiktive zukünftige Einkommenseinbußen“ vorliegen. Diese rühren hauptsächlich aus der künftig flacheren Entwicklung des Entgeltanstiegs bei hinteren Entwicklungsstufen. Ggf. erfolgt zur Abfederung ab 01.11.2008 eine befristete oder dauerhafte Zahlung eines „Strukturausgleichbetrags“. Die entsprechende Tabelle enthält sehr viele Konstellationen; je nach Kombination aus Entgeltgruppe, Vergütungsgruppe am 1.11.2006, Zeitspanne für Bewährungsaufstieg, Ortszuschlag (ledig oder verheiratet) und Lebensaltersstufe.

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Besonderheit für Arbeiter/innen

Hier wird im Rahmen der Überleitung so getan, als sei die Person seit Beginn der Beschäftigung nach TV-L bezahlt, d.h. es erfolgt die sofortige Zuordnung zu einer Entwicklungsstufe (mindestens Grundstufe 2). Daraus ergibt sich das „neue Entgelt“.

Zu Vergleichszwecken wird auch das Vergleichsentgelt berechnet.

Ist das „neue Entgelt“ höher als das Vergleichsentgelt, so erfolgt dadurch eine sofortige Entgelterhöhung. Nur wenn das Vergleichsentgelt höher als das „neue Entgelt“ ist, erfolgt die weitere Überleitung wie bei Angestellten.

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Beispiel – Überleitung - ArbeiterArbeiter Lohngruppe 5aBeschäftigungszeit ab 01.07.1997 Lohngruppe 5a Stufe 5 = 2.073,19 EuroZuordnung in Entgeltgruppe 5 (Überleitung) nach einer Beschäftigungszeit von 9 Jahren Stufe 4 = 2.065,00 Euroaber mindestens Besitzstand (Stufe 4+) = 2.073,19 Euro Nach einer Beschäftigungszeit von 10 Jahren am 01.07.2007 Stufe 5 = 2.135,00 Euro. Nach weiteren 5 Jahren ab 01.07.2012 Stufe 6 = 2.185,00 Euro

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Leistungsorientierte Bezahlung im TV-L

• Ab 01.01.2007 wird zusätzlich zum Tabellenentgelt ein Leistungsentgelt eingeführt.

Regelung durch einen landesbezirklichen TV.

Der Beschäftigte erhält 12% des Septembergehalts als zusätzliche Zahlung im Dezember. Im Jahr 2007 beginnt man mit 1% pro Monat (=12% im Jahr).

Hinweis: Ziel ist 8% pro Monat.

Es besteht eine Ausschüttungspflicht !

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Leistungsorientierte Bezahlung im TV-L

1) Leistungsentgelt möglich als

a) Leistungszulagen

In der Regel monatliche Zahlungen auf

Basis systematischer Leistungsbewertung (zeitlich befristet).

b) Leistungsprämie

In der Regel Einmalzahlung auf der Basis einer Zielvereinbarung.

2) Leistungsabhängige Aufstiege