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Der Odeon Film-Konzern in Zahlen (nach IFRS)€¦ · Wirtschaftszahlen Kennzahlen Vorwort Bericht des Aufsichtsrats gemäß § 171 Abs. 2 AktG Konzernabschluss zum 31. Dezember 2013

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Vorwort

Bericht des Aufsichtsrats gemäß § 171 Abs. 2 AktG

Konzernabschluss zum 31. Dezember 2013

Zusammengefasster Konzernlage- und Lagebericht der Odeon Film AG für das Geschäftsjahr 2013

Versicherung des gesetzlichen Vertreters

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Erläuternder Bericht des Vorstands

Corporate-Governance-Bericht

Foto-Index

Impressum

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Liebe Aktionärinnen und Aktionäre, wir freuen uns, dass wir Ihnen zwei Neuigkeiten berichten dürfen: Zum Ersten produzieren wir augenblicklich „Der Mama“, eine neue ARD-Serie für den Vorabend aus der Reihe "Heiter bis tödlich" um Manfred Mattern, einen eigenwilligen Kriminalkommissar, der auch nach seiner vorzeitigen Pensionierung das Ermitteln nicht lassen kann und den Dingen auf den Grund gehen muss. Zum Zweiten kehrt der Odeon Film-Konzern auf die große Leinwand zurück. Bereits in 2013 begonnen, drehen wir augenblicklich in Berlin eine Bodyswitch-Komödie, die im kommenden Jahr in die Kinos kommen wird. Dennoch war das abgelaufene Geschäftsjahr ein schwieriges in der Geschichte der Odeon Film AG. Mit „Der Landarzt“ und „Ein Fall für zwei“ liefen zwei unserer traditionsreichsten Formate bereits 2012 aus bzw. wurden neu konzipiert. Auch aus diesen Gründen hatten wir es uns im abgelaufenen Geschäftsjahr zur Aufgabe gemacht, uns auf die aktuellen veränderten Marktbedingungen einzustellen. Umfangreiche gesellschaftsrechtliche Reorganisationen und Restrukturierungsmaßnahmen prägten das Jahr 2013. Trotz dieser schwierigen Bedingungen ist es der Odeon Film AG erneut gelungen, seine im Markt etablierten Produkte in gewohnter Qualität zu produzieren. Dies konnte nur mit gemeinsamer Anstrengung aller realisiert werden und ist auch ein Ergebnis unserer Flexibilität auf die Volatilität des Marktes, in dem wir uns bewegen. Bereits im Vorjahr haben wir, um unseren Konzern noch breiter zu positionieren, den Bereich Non-Fiction gegründet. Hier zeigten sich bereits im ersten vollständigen Jahr der Geschäftstätigkeit Erfolge. In der für SAT.1 produzierten Show „Big Stars – Promis specken ab“ sagen zehn Prominente auf den norwegischen Lofoten sowie in Abu Dhabi ihrem Übergewicht den Kampf an. Wir glauben, dass ein weiterer Schlüssel zu einer erfolgreichen Zukunft die Internationalisierung unseres Geschäfts ist. Gegenwärtig stellen wir erste Weichen und führen länderübergreifende Gespräche mit potentiellen internationalen Autoren, Koproduzenten und Financiers, um auch in diesem Geschäftsfeld Fuß fassen zu können. Erfolg stellt sich natürlich nur dann ein, wenn wir die richtigen Konzepte zur richtigen Zeit entwickeln und präsentieren. Wir zeigen fortlaufend, dass wir mit unseren Produkten nahe am Markt sind und haben auch mit der Akquisition unserer neuen Vorabendserie „Der Mama“ bewiesen, dass wir das können, und uns den deutschen Fernsehsendern nachhaltig mit hochwertigen Programmen und vor allem auch sehr guten Quoten empfohlen. Wir sind glücklich, dass wir im abgelaufenen Geschäftsjahr vor allem unsere sehr erfolgreichen Serien und Reihen weiterführen konnten; sie bilden das Rückgrat unserer Firma.

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Bereits die achte Staffel unserer Erfolgsserie „Der Kriminalist“ wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr mit sehr großem Erfolg ausgestrahlt. Christian Berkel verkörpert Bruno Schumann, einen Hauptkommissar des LKA Berlin, dessen Spezialgebiet die Viktimologie ist, das heißt er widmet sich zunächst immer dem Opfer und dessen Leben - dort muss der Schlüssel für die Tat liegen. Mit seinem Team ermittelt er in allen Milieus der Hauptstadt. Zwischenzeitlich haben die Dreharbeiten zur neunten Staffel in Berlin begonnen. Seit mehreren Jahren ist auch die Reihe „Der Staatsanwalt“ mit Rainer Hunold erfolgreicher Bestandteil unseres Serienportfolios. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde eine neue Staffel mit wiederum sechs Folgen gedreht, in der Oberstaatsanwalt Bernd Reuther in Wiesbaden ermittelt. Diese Staffel wurde Anfang des Jahres 2014 mit wiederum sehr guten Quoten ausgestrahlt. Auch unsere seit April 2012 für das ZDF hergestellte Serie „Letzte Spur Berlin“, eine Krimiserie über eine Einheit des Berliner LKA, die das Schicksal spurlos Verschwundener aufklärt, hat sich bei den Zusehern etabliert und erfreut sich großer Beliebtheit. Seit Oktober 2013 und voraussichtlich bis Mai 2014 produzieren wir die dritte Staffel der sehr erfolgreichen Serie. Seit dem Sommer 2013 wurden in Frankfurt und Umgebung die ersten vier Folgen unseres neuen „Ein Fall für Zwei“ gedreht. Die außergewöhnliche Konstellation des Krimiklassikers aus Anwalt und Detektiv wird in neuer Form unterhaltsam und innovativ weitererzählt. Wanja Mues spielt Detektiv Leo Oswald, Antoine Monot jr. ist Anwalt Benni Hornberg. Die erste Staffel wird voraussichtlich ab dem 9. Mai 2014 im Abendprogramm des ZDF zu sehen sein. Neben unseren bewährten und unserer neuen Serie stellten wir im Jahr 2013 auch wieder Einzelstücke her. Bereits das dritte Mal stand Herbert Knaup als Kommissar Kluftinger im Allgäu vor der Kamera. Die ARD strahlte den dritten Teil unserer Kluftinger-Reihe „Seegrund. Ein Kluftingerkrimi“ am 28. November 2013 aus. Während der Ausstrahlung konnten die Zuschauer mit Produzent, Autor und Redaktion chatten und ihnen Fragen stellen oder auch nur Feedback zum Film geben. Im Frühsommer produzierten wir in Köln und in der Bretagne den romantischen Thriller „Ohne Dich“. Der für das Erste/Degeto hergestellte TV-Movie handelt von einer jungen Frau, die sich mit dem Verschwinden ihres Lebensgefährten nicht abfinden will und ihre Suche, allen Rückschlägen zum Trotz, nicht aufgibt. Als dritten Fernsehfilm im abgelaufenen Geschäftsjahr drehten wir im Sommer 2013 den Psychothriller „Kein Entkommen“ unter der Regie von Andreas Senn. Der Film beginnt mit dem brutalen Überfall von jugendlichen Tätern auf Anna, dargestellt von Anja Kling und zeigt, wie dieser Überfall ihr Leben und das ihrer Familie verändert. Das ZDF sendete am 24. März 2014 unsere Produktion als Fernsehfilm der Woche mit einer hohen Zuschaueranzahl von über 5,7 Mio., was mit einem Marktanteil von 17,3 % den Tagessieg bedeutete. Im Anschluss an die Ausstrahlung wurde das komplexe Thema in einer Talkshow weiter diskutiert und reflektiert. Hinter all diesen Produktionen stehen Menschen. Das nun bestehende Team aus rund 20 Produzenten und Producern bildet das Herz unserer Firma: Sie entwickeln, sie akquirieren und sie führen die Produktionen durch. Unsere Kreativen werden unterstützt von den Mitarbeitern aus der Verwaltung. Sie alle machen den Unterschied in diesem „People‘s Business“, ihnen allen gilt mein Dank für ihre engagierten Leistungen. Gestatten Sie mir einen Blick in die Zukunft. Wir haben Grund, optimistisch zu sein, denn unser Markt verändert sich und wird uns künftig weitere Chancen bieten. Lassen Sie mich das etwas ausführen: Durch die kontinuierlichen Investitionen in neue, vom Odeon Film-Konzern bislang noch nicht produzierte Formate wie z. B. Dailies sowie in neue Stoffe ergeben sich auf Basis neuer Formate und Stoffe zusätzliche Ertragschancen. Dies gilt umso mehr als sich auch die Senderlandschaft, wie z.B. mit Netflix, watchever, Fox oder TLC zunehmend diversifiziert und somit immer mehr Gelegenheit besteht, zielgruppenspezifisches Programm liefern zu können. Aber auch im klassischen Fiction-Markt ist Bewegung. Einerseits verändern sich die Marktteilnehmer dahingehend, dass sie sich schlanker, klarer und schlagkräftiger aufstellen. Contentmäßig schwappt augenblicklich eine Welle an modernen Serienformaten wie „Breaking bad“ oder „House of cards“ über den Atlantik nach Europa, die sowohl Sender und Produzenten aufhorchen lassen. Somit wird auch auch in Deutschland der Druck für innovative Formate steigen. Hieraus wird sich ein verändertes Storytelling auch für den deutschen Markt und damit einhergehend Chancen für die Produzenten ergeben.

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Bericht des Aufsichtsrats gemäß § 171 Abs. 2 AktG Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die Geschäftsführung der Gesellschaft nach Gesetz und Satzung über-wacht. Er wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr 2013 anhand schriftlicher sowie mündlicher Berichterstat-tungen des Vorstands über die Geschäftsführung und die Lage der Gesellschaft regelmäßig und umfas-send informiert. In vier gemeinsamen Präsenzsitzungen des Aufsichtsrats wurde die Lage und die laufende Geschäftsentwicklung des Unternehmens, wichtige Geschäftsvorfälle, die Finanzplanung sowie die weitere geschäftspolitische Ausrichtung des Odeon Film-Konzerns ausführlich behandelt. Darüber hinaus führten der Aufsichtsratsvorsitzende sowie der Alleinvorstand Informations- und Konsultationsgespräche. Schwerpunkte der Beratungen des Aufsichtsrats bildeten im Geschäftsjahr 2013 die Verbesserung der Ertragssituation des Unternehmens sowie die Überprüfung des operativen Geschäfts. Darüber hinaus be-schäftigte sich der Aufsichtsrat mit dem Jahres- und Konzernabschluss 2012, der Tagesordnung für die Hauptversammlung 2013, der Unternehmensplanung für das Geschäftsjahr 2014 und der Umsetzung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Deutscher Corporate Governance Kodex Aufsichtsrat und Vorstand der Odeon Film AG haben ihre gemeinsame Entsprechenserklärung nach § 161 Aktiengesetz abgegeben und auf den Internetseiten der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht. Den vom Bundesministerium der Justiz am 13. Mai 2013 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" wird weitgehend entsprochen. Ausschüsse des Aufsichtsrats Mit Beschluss der Hauptversammlung der Odeon Film AG vom 11. Juni 2009 wurde der Aufsichtsrat von sechs auf drei Mitglieder verkürzt. Ein Ausschuss ist nur beschlussfähig, wenn er aus mindestens drei Mit-gliedern besteht. In einem dreigliedrigen Aufsichtsrat bestünde damit stets Personenidentität mit jedem zu bildenden Ausschuss, weshalb im Aufsichtsrat der Odeon Film AG seit dem 11. Juni 2009 keine Ausschüs-se mehr gebildet werden. Insoweit bleibt der Gesamtaufsichtsrat zuständig für sämtliche Aufgaben und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats. Erläuterungen zu den Angaben im Lagebericht gem. § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 Handelsgesetz-buch Die nach § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch erforderlichen Angaben finden sich im zu-sammengefassten Konzernlage- und Lagebericht der Odeon Film AG unter der Überschrift „Übernahme-

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Konzernabschluss zum 31. Dezember 2013 Odeon Film AG

Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2013

Konzern-Gesamtergebnisrechnung

Konzern-Kapitalflussrechnung

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung

Konzernanhang vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013 K

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Konzern-BilanzOdeon Film AG

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* zur Anpassung gemäß IAS 8 verweisen wir auf den Konzernanhang Ziffer 2

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Konzern-GesamtergebnisrechnungOdeon Film AG

* zur Anpassung gemäß IAS 8 verweisen wir auf den Konzernanhang Ziffer 2

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Konzern-KapitalflussrechnungOdeon Film AG

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Konzernanhang vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013 Odeon Film AG I. ALLGEMEIN 1. DER ODEON FILM-KONZERN Der Odeon Film-Konzern ist in dem Geschäftsbereich Fernseh- und Filmproduktion tätig. Der Sitz der Muttergesellschaft ist München. Die Firmenadresse lautet: Hofmannstraße 25-27 81379 München Deutschland Die Börsenzulassung der Odeon Film AG erfolgte am 12. April 1999 am Neuen Markt in Frankfurt/Main. Am 2. Dezember 2002 wechselte das Unternehmen an den Geregelten Markt in Frankfurt/Main. Die Gesell-schaft ist unter der ISIN DE0006853005 (Wertpapierkennnummer 685300) zum Börsenhandel im Regulier-ten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. Des Weiteren ist die Odeon Film AG an den Börsen Berlin, Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart notiert. Der Abschluss wird in der funktionalen Währung Euro aufgestellt. Die Aktionärsstruktur zum 31. Dezember 2013 stellt sich wie folgt dar: 2. GRUNDSÄTZE DER RECHNUNGSLEGUNG Als börsennotiertes Unternehmen erstellt die Odeon Film AG ihren Konzernabschluss gemäß den zum Bilanzstichtag geltenden International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), wie sie in der EU anzuwenden sind, sowie unter Berücksichtigung der dazu erfolg-ten Auslegungen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC). Die HGB-Vorschriften, die gemäß § 315a HGB auf IFRS-Konzernabschlüsse anzuwenden sind, wurden bei der Aufstellung des Konzernabschlusses berücksichtigt. Die Voraussetzungen des § 315a HGB für eine Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nach deutschem Recht sind erfüllt. Der Konzernabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Odeon Film-Konzerns.

GFP Vermögensverwaltungs GmbH & Co. Beteiligungs KG

42,40 % Tele-München Fernseh-GmbH & Co Produktionsgesellschaft

41,95%

Mischa Hofmann 5,59 %

Eigene Aktien 0,72 %

Streubesitz 9,34 %

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2.1 Neu herausgegebene Rechnungslegungsvorschriften des IASB Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr an-gewandten Methoden. 2.1.1. Der Konzern hat folgende neue und überarbeitete IFRS zum 1. Januar 2013 angewandt: IAS 1 - Darstellung des Abschlusses: Darstellung der Posten des sonstigen Ergebnisses Gemäß der Änderung müssen Unternehmen die im sonstigen Ergebnis ausgewiesenen Posten künftig gesondert nach Posten, die in Folgeperioden in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden (sog. Re-cycling) und solche, die nicht „recycled“ werden, unterteilen. Die Änderung ist erstmals anzuwenden in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Juli 2012 beginnen. IAS 12, Ertragsteuern: Latente Steuern - Realisierung zugrundeliegender Vermögenswerte Durch die Änderung werden für zum Zeitwert bewertete, als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (In-vestment Properties) eine Ausnahmevorschrift zur Regelung des IAS 12.51 in den Standard eingefügt. IAS 12.51 besagt, dass Steuerlatenzen mit der Steuerkonsequenz zu bewerten sind, die aus der geplanten Verwendungsabsicht (Expected Manner of Recovery) des zugrundeliegenden Vermögenswerts (oder der Schuld) zu erwarten ist. Für zum Zeitwert bewertete, als Finanzinvestition gehaltene Immobilien sind aktive und passive Steuerlatenzen dagegen künftig - gemäß einem neu eingefügten Paragraf 51 C - auf Basis der steuerlichen Konsequenzen eines Verkaufs zu bewerten, es sei denn, der Bilanzierende erbringt eindeutige Nachweise, dass er den Buchwert des Vermögenswerts vollständig durch Nutzung realisieren will. Bedeu-tung erlangt die Neuregelung vornehmlich für Länder, in denen Nutzung und Veräußerung derartiger Ver-mögenswerte unterschiedlich besteuert werden. Die Ausnahmeregelung gilt auch für im Rahmen eines Unternehmenserwerbs erstmals angesetzte, als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, wenn diese auch im Rahmen der Folgebewertung zum Zeitwert angesetzt werden sollen. Die Änderung ist erstmals anzuwenden in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. Der Odeon Film-Konzern ist von der Änderung des IAS 12 nicht betroffen. IAS 19 - Leistungen an Arbeitnehmer (revised 2011) Am 16. Juni 2011 hat der IASB eine überarbeitete Fassung des IAS 19, Leistungen an Arbeitnehmer, veröf-fentlicht. Aus den darin enthaltenen Regelungen resultieren wesentliche Auswirkungen auf die Erfassung und Bewertung des Aufwands für leistungsorientierte Pensionspläne (Defined Benefit Plans) und von Leis-tungen aus Anlass der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses (Termination Benefits). Darüber hinaus ergibt sich für viele Unternehmen eine Erhöhung der Angabepflichten zu Leistungen an Arbeitnehmer. Die Änderung ist erstmals anzuwenden in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2013 begin-nen. Bei der erstmaligen Anwendung von IAS 19 (revised 2011) gelten spezifische Übergangsvorschriften. Der Konzern hat die relevanten Übergangsvorschriften angewendet und die Vorjahresvergleichszahlen auf retrospektiver Basis angepasst (siehe im Einzelnen die nachfolgenden Tabellen).

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IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards - Darlehen der öffentlichen Hand Am 5. März 2013 hat der IASB eine überarbeitete Fassung des IFRS 1, Erstmalige Anwendung der Interna-tional Financial Reporting Standards, veröffentlicht. Hiernach werden Erstanwendern die gleichen Erleichte-rungen in Bezug auf die Bilanzierung von Darlehen der öffentlichen Hand wie bestehenden Anwendern gewährt. Die Änderung ist erstmals anzuwenden in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. Der Odeon Film-Konzern ist von der Änderung des IFRS 1 nicht betroffen. IFRS 7 - Finanzinstrumente: Angaben - Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziel-len Schulden Um den Vergleich zwischen Unternehmen, die IFRS-Abschlüsse aufstellen, und Unternehmen, deren Ab-schlüsse in Übereinstimmung mit US-GAAP aufgestellt werden, zu vereinfachen, wurden die bei Vorliegen von Aufrechnungsvereinbarungen erforderlichen Anhangangaben erheblich erweitert. So sehen die Ände-rungen an IFRS 7 umfassende Angaben auch zu solchen Aufrechnungsansprüchen vor, die nach IFRS nicht zur Saldierung führen. Die Angaben erfolgen getrennt für finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Schulden. Eine Zusammenfassung der Angaben kann entweder nach Art des Finanzinstruments oder nach Art der Transaktion vorgenommen werden. Die Saldierungsangaben von IFRS 7 sind rückwirkend anzuwenden und treten für Geschäftsjahre in Kraft, die am bzw. nach dem 1. Januar 2013 beginnen. Der Odeon Film-Konzern ist von der Änderung des IFRS 7 nicht betroffen.

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IFRS 13 - Bewertung zum beizulegenden Zeitwert Am 12. Mai 2011 wurde der Standard IFRS 13, Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, veröffentlicht. Der Standard gibt standardübergreifend einheitliche Bewertungsmaßstäbe für die Bewertung zum „beizulegen-den Zeitwert“ (Fair Value) vor, indem unter anderem der Begriff definiert und dargestellt wird, welche Me-thoden für dessen Bestimmung in Frage kommen. Darüber hinaus erweitert IFRS 13 die im Zusammen-hang mit einer Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erforderlichen Anhangangaben. So sind künftig, ähnlich den bisherigen Vorgaben des IFRS 7 - Finanzinstrumente: Angaben, die beizulegenden Zeitwerte sämtlicher zum beizulegenden Zeitwert bewerteter Vermögenswerte und Schulden in Klassen einzuteilen, die unter anderem davon abhängen, welche Art von Bewertungsparametern in die Bewertung einfließen. Dies kann z.B. für Immobilien relevant werden, die als Finanzinvestition gehalten und zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Darüber hinaus sind die Verfahren, die für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts angewandt werden, konkret darzustellen. Die Änderung ist erstmals anzuwenden in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. Der Odeon Film-Konzern ist von der Änderung des IFRS 13 nicht betroffen. Annual Improvements to IFRS 2009 - 2011 Im Rahmen des annual improvement project wurden Amendments an fünf Standards vorgenommen. Betrof-fen sind die Standards IFRS 1, IAS 1, IAS 16, IAS 32 und IAS 34. Die Änderung ist erstmals anzuwenden in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2013 begin-nen. Die Änderungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss des Odeon-Film-Konzerns. 2.1.2 Standards, Interpretationen und Änderungen zu veröffentlichten Standards, die 2013 noch nicht verpflichtend anzuwenden sind und die vom Konzern nicht vorzeitig angewandt wurden: Für die folgenden neuen oder geänderten Standards und Interpretationen, die verpflichtend erst in späteren Geschäftsjahren anzuwenden sind, plant der Odeon Film-Konzern keine frühzeitige Anwendung. Soweit nicht anders angegeben, werden die Auswirkungen auf den Odeon Film-Konzernabschluss derzeit geprüft. Änderungen an IAS 39/IFRS 9 - Novation von Derivaten Aufgrund der EU-Verordnung über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister, auch unter dem Schlagwort EMIR (European Market Infrastructure Regulation) bekannt, ist künftig für standardi-sierte OTC-Derivate (OTC - over the counter, d. h. außerbörslich abgeschlossen) ein Clearing über eine zentrale Gegenpartei vorgesehen. Wenn eine solche Clearingpflicht und damit die Zwischenschaltung einer zentralen Gegenpartei als neue Vertragspartei zur Ausbuchung eines bestehenden OTC-Derivats führt, wäre die Bilanzierung der Siche-rungsbeziehung (Hedge Accounting), für die dieses Derivat als Sicherungsinstrument designiert worden ist, gemäß den gegenwärtigen Vorschriften des IAS 39, Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung, zu been-den, was unter Umständen zu größeren Ineffektivitäten im Vergleich zur zuvor bestehenden Sicherungsbe-ziehung führen würde. Vor diesem Hintergrund hat der IASB am 27. Juni 2013 den IAS 39, Finanzinstrumente: Ansatz und Bewer-tung um eine Erleichterungsregel ergänzt, die dazu führt, dass ein Wechsel der Vertragspartei eines Siche-rungsinstruments zu einer zentralen Gegenpartei oder zu einem Mitglied einer zentralen Gegenpartei unter bestimmten Bedingungen keine Beendigung des Hedge Accounting auslöst. Eine ähnliche Erleichterung wird auch in IFRS 9, Finanzinstrumente, aufgenommen. Die neuen Regelungen sind verpflichtend für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2014 begin-nen, retrospektiv anzuwenden. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Änderungen an IAS 32 - Finanzinstrumente: Darstellung - Saldierung von finanziellen Vermögens-werten und finanziellen Schulden Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Schulden sind nach wie vor nur dann zu saldieren, wenn ein Unternehmen am Abschlussstichtag einen Rechtsanspruch auf Verrechnung hat und beabsichtigt, entwe-

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der einen Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen, oder gleichzeitig mit der Verwertung des betreffenden Vermögenswerts die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen. Die Änderungen stellen klar, dass der Anspruch auf Saldierung am Abschlussstichtag bestehen muss - d.h. er darf nicht abhängig von einem Ereignis in der Zukunft sein. Außerdem muss er für alle Vertragsparteien sowohl im gewöhnlichen Geschäftsablauf als auch bei Insolvenz einer der Vertragsparteien rechtlich durch-setzbar sein. Die Änderungen stellen außerdem klar, dass eine Bruttoabwicklungsmethode unter bestimmten Vorausset-zungen effektiv der Nettoabwicklung entspricht und daher in diesen Fällen das Kriterium des IAS 32 erfüllt. Bedingung ist, dass die Methode dazu führt, dass sowohl Ausfall- und Liquiditätsrisiken eliminiert als auch Forderungen und Verbindlichkeiten in einem einzelnen Abwicklungsverfahren verarbeitet werden. Generalverrechnungsvereinbarungen, bei denen der rechtliche Anspruch auf Saldierung nur bei Eintritt von Ereignissen in der Zukunft - wie beispielsweise der Insolvenz einer Vertragspartei - durchsetzbar ist, erfül-len die Saldierungskriterien weiterhin nicht. Die Änderung ist erstmals anzuwenden in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2014 begin-nen. Die ergänzten Leitlinien des IAS 32 sind retrospektiv anzuwenden. Eine freiwillige vorzeitige Anwen-dung der Regelungen ist erlaubt. Änderungen des IAS 36 - Angabepflichten Der vom IASB veröffentlichte Änderungsstandard „Angaben zum erzielbaren Betrag für nicht-finanzielle Vermögenswerte“ enthält kleinere Anpassungen an IAS 36, Wertminderung von Vermögenswerten, wodurch: • durch IFRS 13, Bemessung des beizulegenden Zeitwerts, in IAS 36 eingeführte Angabevorschriften

korrigiert werden und • kleinere Anpassungen an den Angabepflichten zu Wertminderungen oder Wertaufholungen vorgenom-

men werden, die vorzunehmen sind, wenn der dabei ermittelte erzielbare Betrag auf Grundlage des bei-zulegenden Zeitwerts abzüglich der Kosten der Veräußerung bestimmt wurde.

Die Änderungen des IAS 36 sind erstmals für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2014 be-ginnen, verpflichtend anzuwenden, wobei jedoch eine vorzeitige Anwendung erlaubt ist. Die Anwendung hat retrospektiv zu erfolgen, jedoch nur auf Berichtsperioden, in denen bereits IFRS 13 zur Anwendung kommt. IFRS 10 - Konzernabschlüsse Dieser Standard ist das Ergebnis des Konsolidierungs-Projekts des IASB und ersetzt die Konsolidierungs-leitlinien im bisherigen IAS 27 - Konzern- und Einzelabschlüsse, und SIC-12, Konsolidierung - Zweckge-sellschaften. Auf separate Abschlüsse anzuwendende Vorschriften verbleiben unverändert in IAS 27, der in „Einzelabschlüsse“ umbenannt wird. Im Mittelpunkt von IFRS 10 steht die Einführung eines einheitlichen Konsolidierungsmodells für sämtliche Unternehmen, welches auf die Beherrschung des Tochterunternehmens durch das Mutterunternehmen abstellt. Das Beherrschungskonzept gemäß IFRS 10 umfasst dabei folgende drei Elemente, die kumulativ erfüllt sein müssen: • Verfügungsgewalt, • variable Rückflüsse und • die Möglichkeit zur Beeinflussung der variablen Rückflüsse durch Ausübung der Verfügungsgewalt Der Standard ist erstmals in der ersten Periode eines am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnenden Ge-schäftsjahres anzuwenden. Eine frühere Anwendung des Standards ist möglich, soweit dies im Anhang angegeben wird und IFRS 11 und 12 sowie die Neuregelungen zu IAS 27 und 28 ebenfalls vorzeitig ange-wendet werden. IFRS 11 - Gemeinschaftliche Vereinbarungen IFRS 11, Gemeinschaftliche Vereinbarungen, ersetzt IAS 31, Anteile an Gemeinschaftsunternehmen, und schafft die bisherige Möglichkeit zur Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen ab. Die zwin-gende Anwendung der Equity-Methode auf Gemeinschaftsunternehmen erfolgt künftig gemäß den Vor-schriften des IAS 28, Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, der sich bis-

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lang ausschließlich mit assoziierten Unternehmen befasste und dessen Anwendungsbereich nunmehr auf die Bilanzierung von Gemeinschaftsunternehmen ausgedehnt wurde. IFRS 11 ist erstmals in der ersten Periode eines am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnenden Ge-schäftsjahres anzuwenden. Eine frühere Anwendung des Standards ist möglich, soweit dies im Anhang angegeben wird und IFRS 10 und 12 sowie die Neuregelungen zu IAS 27 und 28 ebenfalls vorzeitig ange-wendet werden. IFRS 12 - Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen IFRS 12, Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen, führt die Angabepflichten zu sämtlichen Beteili-gungen an Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen sowie nicht konsolidierten Zweckge-sellschaften in einem Standard zusammen. Gemäß diesem neuen Standard müssen Unternehmen quantitative und qualitative Angaben machen, die es dem Abschlussadressaten ermöglichen, die Art, Risiken und finanziellen Auswirkungen, die mit dem Engagement des Unternehmens bei diesen Beteiligungsunternehmen verbunden sind, zu beurteilen. IFRS 12 ist erstmals in der ersten Periode eines am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnenden Ge-schäftsjahres anzuwenden. 2.2 Berichtsperiode Das Berichtsjahr 2013 entspricht bei allen im Konsolidierungskreis einbezogenen Unternehmen dem Ka-lenderjahr. 2.3 Konsolidierungsgrundsätze Konsolidierungskreis Der Konzernabschluss umfasst alle Tochtergesellschaften, auf die die Odeon Film AG einen beherrschen-den Einfluss ausübt. Die Beherrschung besteht in der Regel bei Vorliegen der Stimmrechtsmehrheit. Die Einbeziehung in den Konzernabschluss endet, sobald die Beherrschung durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht. In den Konsolidierungskreis werden die Odeon Film AG als Muttergesellschaft und drei Tochterunterneh-men (im Vorjahr: neun Tochterunternehmen), bei denen die Odeon Film AG unmittelbar oder mittelbar die Mehrheit der Stimmrechte hält, einbezogen. Zum 31. Dezember 2013 werden in den Odeon Film-Konzern neben der Odeon Film AG folgende Unter-nehmen einbezogen:

Es handelt sich hierbei um die vollständige Anteilsbesitzliste gemäß § 313 Abs. 2 Nr. 1 HGB. Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag zwischen der Novafilm Fernsehproduktion GmbH und der Odeon Film AG. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde eine umfassende gesellschaftsrechtliche Reorganisation durchge-führt. So wurden die Odeon TV GmbH sowie die Nostro Film GmbH auf die Novafilm Fernsehproduktion

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GmbH verschmolzen. Die Monaco Film GmbH, die Odeon Pictures GmbH sowie die Odeon X GmbH gin-gen in der H & V Entertainment GmbH auf. Die erfolgreichen Formate der Odeon TV GmbH sowie der Mo-naco Film GmbH werden weiterhin unter den Labels „Odeon TV“ und „Monaco Film“ produziert werden. Die Odeon Entertainment GmbH wurde auf die vormalige Lunaris Film- und Fernsehproduktion GmbH ver-schmolzen und wieder in Odeon Entertainment GmbH umfirmiert. Hierdurch wurde die Konzernstruktur deutlich verschlankt, so dass zum Odeon Film-Konzern neben der Muttergesellschaft nur noch drei Toch-tergesellschaften zählen. Zum 31. Dezember 2012 wurden in den Odeon Film-Konzern neben der Odeon Film AG folgende Unter-nehmen einbezogen:

Konsolidierungsmethoden Der Konzernabschluss der Odeon Film AG für das am 31. Dezember 2013 endende Geschäftsjahr umfasst das Unternehmen und seine Tochterunternehmen. Die handelsrechtlichen Einzelabschlüsse werden nach IFRS übergeleitet und anschließend konsolidiert. Die Vermögenswerte und Schulden der in den Konzern-abschluss einbezogenen inländischen Tochterunternehmen werden nach den für den Konzern einheitlich geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angesetzt. Unternehmen, die unter der mittelbaren oder unmittelbaren Kontrolle der Odeon Film AG stehen, werden vollkonsolidiert. a) Kapitalkonsolidierung Die Erstkonsolidierung erfolgt gemäß IFRS 3, Business Combinations. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt gemäß IAS 27 nach der Erwerbsmethode durch Verrechnung der Anschaffungskosten der zum Erwerbs-zeitpunkt übernommenen Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden zum beizulegenden Zeitwert, einschließlich derer, die das erworbene Unternehmen vorher nicht angesetzt hatte. Ein verbleibender aktivi-scher Unterschiedsbetrag wird als Geschäfts- oder Firmenwert unter den immateriellen Vermögenswerten ausgewiesen. b) Schuldenkonsolidierung/Aufwands- und Ertragskonsolidierung Konzerninterne Transaktionen zwischen vollkonsolidierten Unternehmen werden im Rahmen der Konsoli-dierung eliminiert. c) Zwischenergebniseliminierung Sofern das Konzernergebnis von Gewinnen und Verlusten zwischen den in den Konzern einbezogenen Unternehmen beeinflusst ist, werden diese Zwischenergebnisse ebenfalls eliminiert. Im Geschäftsjahr 2013 sind keine Zwischenergebnisse angefallen.

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2.4 Segmentberichterstattung Nach IFRS 8, Geschäftssegmente, erfolgt die Ableitung der Segmente aus der internen Steuerung (Steue-rungskennzahl EBIT) und Berichterstattung, wie sie dem Vorstand und dem Aufsichtsrat zur Überwachung und Ermittlung der Ertragskraft der Unternehmenseinheiten sowie als Grundlage für Entscheidungen über die Verteilung der Ressourcen auf diese Einheiten vorgelegt wird. Die Analyse der internen Steuerung und Berichterstattung des Odeon Film-Konzerns führte zur Identifikation eines einzigen operativen Segments. 2.5 Wesentliche Schätzungen und Ermessensentscheidungen Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses nach den IFRS sind zu einem gewissen Grad Annahmen zu treffen und Schätzungen vorzunehmen, die sich auf den Wertansatz der bilanzierten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie auf die Höhe der Aufwendungen und Erträge auswirken können. Den Annahmen und Schätzungen liegen Prämissen zugrunde, die auf dem jeweils aktuell verfügbaren Kenntnisstand des Managements basieren. Insbesondere werden bezüglich der erwarteten künftigen Geschäftsentwicklung die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses vorliegenden Umstände ebenso wie die als realistisch unterstellte zukünftige Entwicklung des globalen und makroökonomischen branchenbezogenen Umfelds zugrunde gelegt. Durch von den Annahmen abweichende und außerhalb des Einflussbereichs des Managements liegende Entwicklungen dieser Rahmenbedingungen können die sich tatsächlich einstellen-den Beträge von den ursprünglich erwarteten Schätzwerten abweichen. Wenn die tatsächliche Entwicklung von der erwarteten abweicht, werden die Prämissen und, sofern erforderlich, die Buchwerte der betreffen-den Vermögenswerte und Verbindlichkeiten entsprechend (erfolgswirksam) angepasst. Änderungen von Schätzungen werden grundsätzlich in der Periode ihrer Änderung und in den zukünftigen Perioden berück-sichtigt. Annahmen und Schätzungen sind insbesondere erforderlich bei folgenden bilanziellen Sachverhalten: • Beurteilung der Werthaltigkeit von immateriellen Vermögenswerten (insbesondere von Geschäfts- oder

Firmenwerten und Rechten), • Einschätzung und Realisierbarkeit zukünftiger Steuerentlastungen, • Fertigungsaufträge und Vorräte sowie • Ansatz und Bewertung von Rückstellungen. Unsicherheiten bei der Schätzung Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Stichtag bestehende wesentliche Quel-len von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein beträchtliches Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schul-den erforderlich sein wird, werden im Folgenden erläutert. Wertminderung der Geschäfts- oder Firmenwerte Der Konzern überprüft mindestens einmal jährlich, ob Geschäfts- oder Firmenwerte wertgemindert sind. Dies erfordert eine Berechnung des erzielbaren Betrags. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Zur Schätzung des Nutzungs-werts muss der Konzern die voraussichtlichen künftigen Cash-Flows aus der zahlungsmittelgenerierenden Einheit schätzen und darüber hinaus einen angemessenen Abzinsungssatz wählen, um den Barwert dieser Cash-Flows zu ermitteln. Zur Prognose der Cash-Flows werden Schätzungen und Annahmen verwendet. Diese basieren auf den aktuellen Erkenntnissen und vorliegenden Informationen zum Zeitpunkt der Ab-schlusserstellung. Die zukünftige tatsächliche Entwicklung kann naturgemäß davon abweichen. Die Prä-missen sowie die zugrundeliegende Methodik bei der Durchführung der Werthaltigkeitstests können einen erheblichen Einfluss auf die jeweiligen Werte und letztendlich auf die Höhe einer möglichen Wertminderung von immateriellen Vermögenswerten haben. Die in die Ermittlung des Unternehmenswerts einfließenden Parameter und Prämissen (z.B. zukünftige Cash-Flows, geschätzte Wachstumsraten, gewichtete durch-schnittliche Kapitalkosten)stellen Planungsannahmen dar, die bei Änderungen auf die jeweiligen Werte Einfluss haben können. Weiterführende Angaben zu den im Rahmen des Werthaltigkeitstest verwendeten Annahmen befinden sich in Textziffern 29.-30. Wertminderung von nicht-finanziellen Vermögenswerten Bei allen nicht-finanziellen Vermögenswerten wird die Werthaltigkeit des Buchwerts am Ende eines jeden Geschäftsjahrs überprüft, wenn Sachverhalte oder Änderungen der Umstände darauf hinweisen, dass der Buchwert der Vermögenswerte nicht erzielbar sein könnte. Soweit der erzielbare Betrag des Vermögens-werts den Buchwert unterschreitet, wird eine Wertminderung ergebniswirksam erfasst. Der erzielbare Be-trag ist der höhere Betrag aus Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert abzgl. Veräußerungskosten. Der

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Nettoveräußerungspreis ist der aus einem Verkauf eines Vermögenswerts zu marktüblichen Bedingungen erzielbare Betrag abzüglich der Veräußerungskosten. Der Nutzungswert ist der Barwert der geschätzten künftigen Cash-Flows, die aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswerts und seinem Abgang am Ende erzielt werden können. Zur Prognose der Cash-Flows werden Schätzungen und Annahmen verwen-det. Diese basieren auf den aktuellen Erkenntnissen und vorliegenden Informationen zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung. Die zukünftige tatsächliche Entwicklung kann naturgemäß davon abweichen. Zuschreibungen auf Wertminderungen - mit Ausnahme der Geschäfts- oder Firmenwerte -, die in früheren Jahren über Abschreibungen abgebildet wurden, werden als Ertrag gebucht, wenn Hinweise dafür vorlie-gen, dass die Wertminderung nicht mehr oder nur noch in einem geringeren Umfang vorliegt. Die Zuschrei-bungen erfolgen bis maximal zum Wert der fortgeführten Anschaffungs-/Herstellungskosten. Bewertung von Vermögenswerten Grundsätzlich können Änderungen der Einschätzungen von Nutzungsdauern oder des Ergebnisses aus einem Wertminderungstest von Vermögenswerten des Anlagevermögens sowie Änderungen in der Ein-schätzung des Abwertungsbedarfs auf Forderungen und aktivierte Fertigungsaufträge dazu führen, dass sich die Höhe der Wertansätze dieser Vermögenswerte ändert und somit das Periodenergebnis beeinflusst wird. Ansatz von latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge Die Berechnung der Ertragsteuern beinhaltet Steuerabgrenzungen auf unterschiedliche Wertansätze von Aktiva und Passiva in der Konzern- und Steuerbilanz, auf Konsolidierungsvorgänge und auf realisierbare Verlustvorträge. Aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge wurden insoweit gebildet, als ihnen zukünftige zu versteuernde temporäre Differenzen gegenüberstehen und aufgrund der Unternehmenspla-nung mit positiven steuerlichen Ergebnissen gerechnet werden kann. Weitere Informationen zu den laten-ten Steuern befinden sich unter Textziffer 27. Ansatz von Fertigungsaufträgen Bei der Ermittlung der anzusetzenden Umsatzerlöse bzw. zu aktivierenden Forderungen/Verbindlichkeiten aus Fertigungsaufträgen, bei denen die Percentage-of-Completion-Methode (PoC-Methode) angewandt wird, werden die bisher angefallenen Herstellungskosten in das Verhältnis zu den erwarteten Gesamther-stellungskosten gesetzt (Cost-to-Cost-Methode). Der Ermittlung der voraussichtlichen Herstellungskosten liegen Schätzungen zugrunde. Schätzungsänderungen bzw. Abweichungen der tatsächlichen Herstellungs-kosten von den geschätzten Herstellungskosten haben unmittelbar Auswirkungen auf den realisierten Ge-winn. Ansatz von Vorräten Bestandsrisiken bei den Unfertigen Leistungen wird mittels Verwertbarkeitseinschätzungen Rechnung ge-tragen Rückstellungen und Schulden Der Ansatz und die Bewertung von Rückstellungen erfolgen auf Basis der Einschätzung und Wahrschein-lichkeit des künftigen Nutzenabflusses sowie anhand von Erfahrungswerten und den zum Bilanzstichtag bekannten Umständen. Zur Beurteilung der Rückstellungshöhe werden neben der Sachverhaltsbeurteilung und den geltend gemachten Ansprüchen im Einzelfall auch die Ergebnisse vergleichbarer Sachverhalte sowie Annahmen über Eintrittswahrscheinlichkeit und Bandbreiten möglicher Inanspruchnahmen herange-zogen. Insbesondere die Bildung von Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten beruht hinsichtlich Ihrer Höhe und Eintrittswahrscheinlichkeit in erheblichem Maße auf Einschätzungen des Managements. Der Beurtei-lung, ob eine gegenwärtige Verpflichtung vorliegt, liegen Expertisen interner Sachverständiger zugrunde. Die Schätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit gegenwärtiger Verpflichtungen basiert auf den verfügbaren Informationen und der Einschätzung des Managements zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung. Die späte-ren tatsächlichen Abflüsse können davon abweichen und in diesem Maße die zukünftige Vermögens-, Er-trags- und Finanzlage beeinflussen.

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II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Gliederung, Ansatz und Bewertung wurden im Konsolidierungskreis einheitlich ausgeübt. Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskosten- und Herstellungskosten-Prinzips. Die Konzern-Gesamtergebnisrechnung wird wie im Vorjahr nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die bei der Erstellung des vorliegenden Kon-zernabschlusses angewendet wurden, sind im Folgenden dargestellt. Die beschriebenen Methoden wurden stetig auf die dargestellten Berichtsperioden angewendet, sofern nichts anderes angegeben ist. 3. IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE Geschäfts- oder Firmenwert Aus der Kapitalkonsolidierung entstandene Geschäfts- oder Firmenwerte werden gemäß IFRS 3 aktiviert und mindestens jährlich und, wann immer es einen Anhaltspunkt gibt, der Überprüfung auf Wertminderung, einem Impairment-Test gemäß IAS 36 unterzogen. Ein sich aus dieser Werthaltigkeitsprüfung ergebender Wertberichtigungsbedarf wird erfolgswirksam erfasst. Rechte Rechte aus Film- und Fernsehproduktionen werden mit ihren Anschaffungs- und Herstellungskosten inklu-sive direkt zuordenbaren Fremdkapitalzinsen aktiviert und entsprechend der Nutzung abgeschrie-ben(IAS 38). Regelmäßig werden bei der Erstnutzung von eigenerstellten Film- und Fernsehrechten (Liefe-rung an den Erstverwerter) 80 oder mehr Prozent abgeschrieben. Anschließend erfolgt die Abschreibung in Abhängigkeit der weiteren Verwertungszyklen. Rechte aus Film- und Fernsehproduktionen werden jährlich auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Wertminde-rungen auf Rechte werden gemäß IAS 36 vorgenommen, wenn der erzielbare Betrag (Barwert der zukünf-tig erwarteten Cash-Flows aus der Nutzung des betroffenen Vermögenswerts beziehungsweise Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten) unter den Buchwert gesunken ist. Sollten die Gründe für eine in Vorjahren vorgenommene Wertminderungen entfallen, werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen. Selbst erstellte unfertige Film- und Fernsehproduktionen werden, soweit sie durch Zurückhaltung von Rech-ten an der Produktion dazu bestimmt sind, dem Unternehmen auf Dauer zu dienen, unter den immateriellen Vermögenswerten ausgewiesen. Dabei werden alle produktionsbezogenen Kosten aktiviert. Bezüglich weiterer Ausführungen verweisen wir auf die Textziffern 29.-30. Sonstige immaterielle Vermögenswerte Sonstige immaterielle Vermögenswerte (unter anderem Software-Rechte) werden mit ihren Anschaffungs- und Herstellungskosten aktiviert und über deren voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer von zwei bis fünf Jahren linear abgeschrieben. Bei Vorliegen etwaiger Indikatoren auf Wertminderung wird ein Im-pairment-Test nach IAS 36 vorgenommen. 4. SACHANLAGEN Sachanlagen werden mit ihren Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig entsprechend der voraussicht-lichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauer liegt zwischen zwei und dreizehn Jahren. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von über 150 EUR bis zu 1.000 EUR wurden in den Geschäftsjahren 2008 und 2009 in einem Sammelposten zusammengefasst, welcher über fünf Jahre linear abgeschrieben wird. Seit 1. Januar 2010 werden geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-kosten von bis zu 410 EUR im Anlagevermögen aktiviert und im Jahr des Zugangs vollständig abgeschrie-ben. Abweichend zu den Vorjahren wird seit dem aktuellen Geschäftsjahr für die geringwertigen Wirt-schaftsgüter im Folgejahr ihres Zugangs ihr Abgang fingiert. Bei Anschaffungskosten von bis zu 150 EUR erfolgt im Jahr des Zugangs eine vollständige Abschreibung und eine Erfassung als Abgang. Am Ende eines Geschäftsjahrs werden alle langfristigen Vermögenswerte des Sachanlagevermögens auf ihre Wert-

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haltigkeit überprüft, sobald Indikatoren und Anzeichen für eine Wertänderung vorliegen. Ist der erzielbare Betrag des Vermögenswerts niedriger als der Buchwert, wird eine Wertminderung gemäß IAS 16 in Verbin-dung mit IAS 36 vorgenommen. Ist der Grund für eine früher vorgenommene Wertberichtigung entfallen, wird höchstens bis zum Betrag der fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten zugeschrieben. 5. ANTEILE AN JOINT VENTURES Der Konzern ist an einem Joint Venture in der Form einer gemeinschaftlich geführten Filmproduktion betei-ligt. Ein Joint Venture wird als eine vertragliche Vereinbarung von zwei oder mehreren Parteien zur Durchfüh-rung einer wirtschaftlichen Tätigkeit, die einer gemeinschaftlichen Führung unterliegt, definiert. Gemeinschaftlich geführte Unternehmen werden gemäß IAS 31.38 nach der Equity-Methode bilanziert. Die Beteiligung an der gemeinschaftlich geführten Filmproduktion wird als eigenständiger Posten in der Bilanz erfasst, und zwar erstmalig zu Anschaffungskosten und im Folgenden angepasst um den Anteil am Gewinn oder Verlust und dem sonstigen Ergebnis der Produktion. Nach der Equity-Methode dürfen Verlustanteile nur ausgewiesen werden, bis sich der Buchwert einer Betei-ligung an einem Gemeinschaftsunternehmen auf Null vermindert hat. Etwaige zusätzliche Verluste werden nicht erfasst, außer das Unternehmen hat eine rechtliche oder faktische Verpflichtung im Hinblick auf die mit diesen Verlusten verbundenen Schulden. 6. FINANZINSTRUMENTE IAS 39 unterteilt finanzielle Vermögenswerte in die folgenden Kategorien: • Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte (at fair value through profit or

loss) • Kredite und Forderungen (loans and receivables) • Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte (available for sale) • Bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen (held-to-maturity) Finanzielle Schulden werden in nachstehende Kategorien eingeordnet: • Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Schulden • Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Schulden. Die Kategorisierung hängt von dem jeweiligen Zweck ab, für den die finanziellen Vermögenswerte erwor-ben wurden. Das Management bestimmt die Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte beim erstma-ligen Ansatz. Finanzielle Vermögenswerte, die den Kategorien „Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte“, „Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Schulden“ und „Bis zur Endfällig-keit zu haltende Finanzinvestitionen“ zugeordnet sind, liegen im Odeon Film-Konzern nicht vor. Die Bilanzierung von finanziellen Vermögenswerten und Schulden erfolgt bei üblichem Kauf oder Verkauf zum beizulegenden Zeitwert am Erfüllungstag, das heißt zu dem Wert des Tags, an dem der Vermögens-wert geliefert wird. Die Folgebilanzierung von finanziellen Vermögenswerten und Schulden wird - je nach Kategorie - zu fortge-führten Anschaffungskosten (unter Beachtung der Effektivzinsmethode) oder zum beizulegenden Zeitwert vorgenommen. Sie werden ausgebucht, wenn die Rechte auf Zahlungen aus dem Investment erloschen sind oder übertragen wurden und der Odeon Film-Konzern im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum verbunden sind, übertragen hat. Die fortgeführten Anschaffungskosten eines finanziellen Vermögenswerts oder einer finanziellen Schuld ermitteln sich unter Beachtung der Effektivzinsmethode als der Betrag, mit dem ein finanzieller Vermö-genswert oder eine finanzielle Schuld bei der erstmaligen Erfassung bewertet wurde, vermindert um even-tuelle Tilgungen und etwaige Wertminderungen. Letztere werden vorgenommen, wenn objektive Hinweise auf Wertminderungen gegeben sind - z.B. Verzug von Zahlungen, Informationen über erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Vertragspartners oder bestehende bzw. drohende Rechtsstreitigkeiten. Falls Wertbe-richtigungsbedarf besteht, werden auf Grund der überschaubaren Anzahl von finanziellen Vermögenswer-ten stets nur Einzelwertberichtigungen durchgeführt.

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Der beizulegende Zeitwert entspricht im Allgemeinen dem Markt- oder Börsenwert. Zu jedem Bilanzstichtag wird überprüft, ob objektive Anhaltspunkte für eine Wertminderung eines finanziel-len Vermögenswerts bzw. einer Gruppe finanzieller Vermögenswerte vorliegen, und bei Bedarf werden die entsprechenden Anpassungen vorgenommen. Es wurden keine Positionen unter den Maßgaben der Methode des Hedge Accounting bilanziert. Originäre Finanzinstrumente Kredite und Forderungen werden - wie auch finanzielle Verbindlichkeiten - zu fortgeführten Anschaffungs-kosten bewertet. Insbesondere handelt es sich dabei um • Ausleihungen • Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen • kurzfristige sonstige Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Die zusätzlich im Anhang anzugebenden Zeitwerte entsprechen bei den kurzfristigen Posten den fortge-führten Anschaffungskosten. Bei Vermögenswerten oder Schulden mit einer Restlaufzeit von mehr als ei-nem Jahr werden die Zeitwerte durch Diskontieren der zukünftigen Zahlungsflüsse mit dem Marktzins ermit-telt. Derivative Finanzinstrumente Zum 31. Dezember 2013 waren keine derivativen Finanzinstrumente zu bilanzieren. Nettoergebnisse Die Nettogewinne und -verluste werden durch erfolgswirksame Fair-Value-Änderungen, Wertminderungen, erfolgswirksame Wertaufholungen sowie durch Ausbuchungen beeinflusst. 7. VORRÄTE Die in der Development-Phase für Film- und Fernsehproduktionenanfallenden Entwicklungskosten werden im Vorratsvermögen ausgewiesen. Diese beinhalten neben den direkten Kosten (hauptsächlich Stoffent-wicklungen und Drehbücher) zurechenbare indirekte Kosten. Bestandsrisiken aus geminderter Verwertbar-keit wird im Rahmen eines standardisierten Bewertungsverfahrens durch angemessene Wertabschläge Rechnung getragen. Die Veränderung des Bestands an Vorräten im Vergleich zum Vorjahr wird erfolgs-wirksam in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung unter der Position „Veränderung des Bestands an ferti-gen und unfertigen Erzeugnissen“ ausgewiesen. Neben den unfertigen Leistungen werden hier auch geleis-tete Anzahlungen ausgewiesen. Bei Übergang eines Projekts von der Development- in die Herstellungs-phase werden die in den unfertigen Leistungen ausgewiesenen Kosten im Zuge der Umsatzrealisierung im Rahmen der PoC-Methode über die Bestandsveränderung aus den Vorräten ausgebucht. 8. FERTIGUNGSAUFTRÄGE Von Dritten in Auftrag gegebene Film- und Fernsehproduktionen, die nicht dazu bestimmt sind, durch Zu-rückhaltung von Rechten dem Unternehmen auf Dauer zu dienen (Auftragsproduktionen), werden im We-sentlichen als Fixed-Price-Fertigungsaufträge gemäß IAS 11 behandelt und unter den Forderungen bzw. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. Die nach IAS 11 notwendige stichtagsbe-zogene Ermittlung des anteiligen Gewinns je Auftrag erfolgt nach der PoC-Methode. Zur Feststellung des Fertigstellungsgrads wird das Cost-to-Cost-Verfahren angewendet. Dabei werden die bis zum Bilanzstich-tag angefallenen Herstellungskosten in das Verhältnis zu den geschätzten Gesamtherstellungskosten ge-setzt. Erträge und Aufwendungen werden entsprechend dem Leistungsfortschritt am Bilanzstichtag jeweils als Umsatz und Aufwand erfasst. Der Nettobetrag aus angefallenen Kosten - zuzüglich ausgewiesener Gewinne, abzüglich der Summe der ausgewiesenen Verluste und Teilabrechnungen bzw. erhaltenen Aus-zahlungen - wird unter den Fertigungsaufträgen mit aktivischem bzw. passivischem Saldo gegenüber Kun-den als Vermögenswert bzw. Schuld in der Bilanz ausgewiesen. Übersteigt die Summe der insgesamt er-warteten Aufwendungen die Summe der erwarteten Erträge, so werden die aktivierten Kosten gekürzt. Darüber hinausgehende Verpflichtungen werden durch Bildung einer Drohverlustrückstellung erfasst.

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9. FLÜSSIGE MITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE Flüssige Mittel und Zahlungsmitteläquivalente bestehen aus Kontokorrentguthaben und Kassenbeständen. Sie werden mit ihrem Nominalwert angesetzt. 10. GEZEICHNETES KAPITAL Gezeichnetes Kapital wird im Eigenkapital ausgewiesen. Transaktionskosten bei der Ausgabe neuer Aktien werden von der Kapitalrücklage abgesetzt. Eigene Aktien werden nach IAS 32 nicht aktiviert, sondern in Höhe der Anschaffungskosten direkt vom Eigenkapital abgezogen. 11. AKTIENBASIERTE VERGÜTUNGEN Es bestehen augenblicklich keine Aktienoptionsprogramme bei der Gesellschaft. 12. PENSIONSVERPFLICHTUNGEN Die Pensionsverpflichtungen wurden gemäß IAS 19R zum 31. Dezember 2013 ermittelt. Dabei werden versicherungsmathematische Gewinne und Verluste sowie Effekte aus der Begrenzung eines Nettovermö-genswertes über das sonstige Ergebnis (other comprehensive income - OCI) in den Perioden ihres Entste-hens im Eigenkapital erfasst. Es handelt sich dabei um einzelvertragliche leistungsorientierte Pensionsver-pflichtungen. Als Berechnungsgrundlage für die Bewertung fanden die Richttafeln 2005 G von Dr. Heubeck mit einem Rechnungszins von 3,0 % (Vorjahr: 3,0 %) Anwendung. Die Bewertung erfolgte mit dem Projec-ted-Unit-Credit-Verfahren. Es wurde grundsätzlich ein Rententrend von 1,75 % (Vorjahr: 1,75 %) berück-sichtigt. Bei den Pensionszusagen, bei denen es sich um Einzelzusagen mit Festbetrag handelt, wurde im Zuge der Anwendung des Projected-Unit-Credit-Verfahrens ohne Anwartschaftstrend und Fluktuation ge-rechnet. Die in der Bilanz angesetzte Rückstellung entspricht dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung (defined benefit obligation: DBO) am Bilanzstichtag, Der Barwert der DBO wird jährlich von einem unab-hängigen versicherungsmathematischen Sachverständigen berechnet. Der Barwert der DBO wird berech-net, indem die erwarteten zukünftigen Mittelabflüsse mit dem Zinssatz von Industrieanleihen hoher Bonität abgezinst werden. Neubewertungen, bestehend aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten, Veränderungen, die sich aus der Anwendung der Vermögenswertobergrenze ergeben, werden unmittelbar im sonstigen Ergebnis erfasst und sind damit direkt in der Bilanz enthalten. Die im sonstigen Ergebnis erfassten Neube-wertungen sind Teil der Rücklagen und werden nicht mehr in die Gewinn- und Verlustrechnung umgeglie-dert. Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand wird als Aufwand erfasst, wenn eine Planänderung eintritt. 13. RÜCKSTELLUNGEN Gemäß IAS 37 werden Rückstellungen gebildet, wenn eine Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, die wahrscheinlich zu einem Abfluss von Finanzmitteln führt und deren Höhe zuverlässig schätzbar ist. Sie werden mit dem nach bestmöglicher Schätzung zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtungen erforderli-chen Betrag bewertet. In den Rückstellungen werden gemäß IAS 37 alle erkennbaren Risiken und unge-wissen Verpflichtungen in Höhe ihres wahrscheinlichen Eintritts berücksichtigt. Es werden keine Rückstel-lungen für zukünftige Aufwendungen gebildet, denen sich das Unternehmen entziehen könnte. 14. LATENTE STEUERN Latente Steuern werden gemäß IAS 12 auf unterschiedliche temporäre Wertansätze von Aktiva und Passi-va zwischen IFRS und Steuerbilanz, auf Konsolidierungsvorgänge und auf realisierbare Verlustvorträge berechnet. Aktive Steuerabgrenzungen sind nur insoweit angesetzt, wie die damit verbundenen Steuergut-schriften wahrscheinlich eintreten. Die wichtigsten temporären Differenzbeträge ergeben sich aus den Posi-tionen „Fertigungsaufträge mit aktivischem oder passivischem Saldo gegenüber Kunden“, und „Immaterielle Vermögenswerte“. Latente Steuern werden unter Anwendung der Steuersätze bewertet, die am Bilanzstich-tag gelten oder im Wesentlichen gesetzlich verabschiedet sind, und deren Geltung zum Zeitpunkt der Rea-lisierung der latenten Steuerforderung der Begleichung der latenten Steuerverbindlichkeit erwartet wird. Latente Steuern werden immer dann saldiert, wenn ein einklagbares Recht zur Aufrechnung tatsächlicher Steuern besteht und sich die latenten Steuern auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbe-

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hörde erhoben werden. Latente Steuern werden neben den laufenden Steuern von den Ertragsteuern um-fasst. 15. LANGFRISTIGE UND KURZFRISTIGE FINANZSCHULDEN Die Finanzschulden enthalten verzinsliche Schulden gegenüber Kreditinstituten, die aus dem laufenden Produktionsgeschäft resultieren, und waren zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2013 allesamt kurzfristig (Fristigkeit bis 12 Monate). Finanzschulden werden bei ihrem erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden Wert bilanziert. In den Folgeperioden werden sie unter Anwendung der Effektivzinsmethode (IAS 39.47) zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. 16. STAATLICHE FÖRDERUNGEN Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn hinreichende Sicherheit darüber besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt. För-dergelder werden fast ausschließlich für Eigenproduktionen beantragt. Bewilligte Fördergelder für noch nicht abgerechnete Eigenproduktionen werden gemäß IAS 20 erst in der Periode der Abrechnung der Eigenproduktion ergebniswirksam vereinnahmt. Zuvor werden erhaltene För-dermittel in der Position „Passive Rechnungsabgrenzung“ abgebildet. In der Konzern-Gesamtergebnisrechnung werden realisierte staatliche Fördergelder unter den sonstigen betrieblichen Er-trägen ausgewiesen(Textziffer21). Bei Förderungen wird zwischen einerseits nicht rückzahlbaren Zuschüssen wie Referenzmitteln und Pro-jektfilmförderung nach den Richtlinien des BKM (Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien) / DFFF (Deutscher Filmförderfonds) einerseits und bedingt rückzahlbaren Darlehen der Projektförderungen andererseits unterschieden: • Projektreferenzmittel werden in Abhängigkeit der erreichten Kinobesucherzahl eines Referenzfilms als

nicht rückzahlbare Förderung für einen oder mehrere Folgefilm/e gewährt. Diese Mittel stehen für die Fi-nanzierung des/der Folgefilm/e zeitlich begrenzt zur Verfügung.

• Die Projektfilmförderung gemäß DFFF wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss aufgrund definierter Her-stellungsparameter für Kinofilme gewährt.

• Projektfilmförderungen gemäß Filmfördergesetz oder den jeweiligen Länderförderungen werden als bedingt rückzahlbare zinslose Darlehen für TV- und Kinoproduktionen gewährt. Übersteigen in einem bestimmten Zeitraum durch die Verwertung der geförderten Produktion die Erträge eine bestimmte Hö-he, so muss das Förderdarlehen pro rata pari passu zurückgezahlt werden.

Die mögliche Rückzahlung von Fördermitteln wird in den Eventualverbindlichkeiten (Textziffer 52) darge-stellt. 17. ERHALTENE ANZAHLUNGEN Erhaltene Anzahlungen werden mit ihrem Nominalwert angesetzt. 18. UMSATZREALISIERUNG Der Odeon Film-Konzern erzielt den wesentlichen Teil seiner Umsatzerlöse aus Auftragsproduktionen, für die die Erlöse gemäß IAS 11 im Rahmen der PoC-Methode erfasst werden. Für nähere Ausführungen hier-zu siehe unter Umsatzerlöse und Sonstige betriebliche Erträge (Textziffer 22). Des Weiteren werden Umsatzerlöse gemäß IAS 18 zum einen aus der Erstlizenzierung von Filmverwer-tungsrechten im Rahmen von Eigenproduktionen (Royalties) erfasst, die dann als realisiert gelten, wenn die Lizenzzeit für den Erwerber begonnen hat und die Ziehungsgenehmigung erteilt bzw. das Filmmaterial zur Verfügung gestellt worden ist, und zum anderen aus Folgeverwertungen sowohl von Auftrags- als auch von Eigenproduktionen. Nachdem die Folgeverwertungen in der allerüberwiegenden Zahl der Fälle durch Dritte erfolgt, gelten diese zum Zeitpunkt des Erhalts der entsprechenden Erlösabrechnungen als realisiert. Schließlich werden Umsatzerlöse im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen in geringe-rem Umfang generiert. Diese Umsatzerlöse werden mit dem Gefahrenübergang bzw. mit der Erbringung der Leistung realisiert.

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19. ERTRAGS- UND AUFWANDSREALISIERUNG Die Erfassung von betrieblichen Erträgen erfolgt grundsätzlich dann, wenn die Leistung erbracht, die Höhe der Erträge zuverlässig ermittelbar ist und der wirtschaftliche Nutzen dem Konzern wahrscheinlich zufließen wird. Betriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursa-chung ergebniswirksam. Zinsaufwendungen und -erträge werden periodengerecht erfasst. 20. OPERATING-LEASING Die Leasingzahlungen innerhalb eines Operating-Leasingverhältnisses, bei dem die wesentlichen Risiken und Chancen aus dem Vermögenswert beim Leasinggeber verbleiben, werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst. 21. ERTRAGSTEUERN Ertragsteuern umfassen laufende Steuern (current tax) sowie latente Steuerabgrenzungen (deferred tax). Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende und die früheren Perio-den werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum jeweiligen Bilanzstichtag gelten. III. KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG 22. UMSATZERLÖSE UND SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE Im Geschäftsjahr 2013 betrugen die Konzernumsatzerlöse 28.189 Tsd. EUR (Vorjahr:39.468Tsd. EUR). Die Gesamtleistung betrug 30.182 Tsd. EUR (Vorjahr:41.472 Tsd. EUR). Die betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:

Die Umsatzerlöse beinhalten im Wesentlichen Erlöse aus langfristigen Fertigungsaufträgen (Auftragspro-duktionen) gemäß IAS 11, welche 27.333 Tsd. EUR in 2013 (Vorjahr: 37.777 Tsd. EUR) betrugen. Die Um-satzerlöse daraus resultieren vor allem aus den Projekten „Der Kriminalist“, „Big Stars - Promis specken ab“, „Ein Fall für zwei“, „Letzte Spur Berlin“, „Der Staatsanwalt“, Seegrund. Ein Kluftingerkrimi“ ,„Kein Ent-kommen“ und „Ohne Dich“. Die Umsatzerlöse aus Erstverwertung von Lizenzen werden mit Lizenzzeitbeginn realisiert und betrugen im Geschäftsjahr 0 Tsd. EUR (Vorjahr: 600 Tsd. EUR). In den Umsatzerlösen sind Erträge aus der Folgeverwertung von Lizenzen in Höhe von 183 Tsd. EUR (Vor-jahr: 895 Tsd. EUR) enthalten. Weiterhin enthalten sind Umsatzerlöse in geringem Umfang in Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen.

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In den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von 1.363 Tsd. EUR (Vorjahr: 1.371 Tsd. EUR) sind u.a. Fördergelder in Höhe von 169 Tsd. EUR (Vorjahr: 219 Tsd. EUR) sowie Versicherungsentschädigungen in Höhe von 768 Tsd. EUR (Vorjahr: 426 Tsd. EUR) enthalten. 23. MATERIALAUFWAND

Der Materialaufwand enthält nicht den Aufwand für projektabhängig beschäftigte Mitarbeiter, dieser wird im Personalaufwand ausgewiesen. Der Materialaufwand umfasst hauptsächlich Aufwendungen für die Projekte „Der Kriminalist“, „Ein Fall für zwei“, „Big Stars - Promis specken ab“, „Letzte Spur Berlin“, „Der Staatsanwalt“, „Seegrund. Ein Kluftinger-krimi“, „Kein Entkommen“ und „Ohne Dich“. 24. PERSONALAUFWAND

Die sozialen Abgaben beinhalten insbesondere die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. 25. WERTMINDERUNGEN Die Wertminderungen setzen sich wie folgt zusammen:

Auf Rechte wurde eine Wertminderung in Höhe von 117 Tsd. EUR (Vorjahr: 162 Tsd. EUR) vorgenommen, welche in voller Höhe aus Wertminderungen als Ergebnis des Impairment-Tests zum Stichtag resultierten.

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Grund hierfür sind zum Stichtag neue Einschätzungen hinsichtlich der Erlöserwartungen aufgrund des Ver-wertungserfolgs. Daneben wurden Wertminderungen auf Entwicklungsprojekte in Höhe von 594 Tsd. EUR vorgenommen. 26. SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN

In den Restrukturierung- und Reorganisationsaufwendungen sind im Wesentlichen Aufwendungen für Ab-findungen in Höhe von 500 Tsd. EUR enthalten. 27. FINANZERGEBNIS

Die Zinsaufwendungen resultieren im Wesentlichen aus der Inanspruchnahme der Projektmittellinie. Die Zinserträge wurden aus Guthaben von Kontokorrentkonten erzielt. 28. ERTRAGSTEUERN Die Ertragsteuern setzen sich wie folgt zusammen:

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Die laufenden Ertragsteuern beziehen sich insgesamt auf Vorjahre. Der latente Steuerertrag in Höhe von 297 Tsd. EUR setzt sich zusammen aus einem latenten Steuerertrag von 312 Tsd. EUR aus der Veränderung der temporären Differenzen und einem latenten Steueraufwand von 15 Tsd. EUR aus der Reduzierung der aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge. Die Berechnung der Ertragsteuern beinhaltet Steuerabgrenzungen auf unterschiedliche Wertansätze von Aktiva und Passiva in der Konzern- und Steuerbilanz, auf Konsolidierungsvorgänge und auf realisierbare Verlustvorträge. Aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge wurden insoweit gebildet, als ihnen zukünftige zu versteuernde temporäre Differenzen gegenüberstehen und aufgrund der Unternehmenspla-nung mit positiven steuerlichen Ergebnissen gerechnet werden kann. Zum 31. Dezember 2013 beziffern sich die körperschaftsteuerlichen Verlustvorträge auf 15.104 Tsd. EUR (Vorjahr: 14.423 Tsd. EUR) und die gewerbesteuerlichen Verlustvorträge auf 18.100 Tsd. EUR (Vorjahr: 17.221 Tsd. EUR). Zum 31. Dezember sind nach Unternehmensplanung Verluste jeweils in Höhe von 2.796 Tsd. EUR für Körperschaftsteuer sowie für Gewerbesteuer nutzbar (Vorjahr: jeweils 579 Tsd. EUR). Die nicht angesetzten körperschaftsteuerlichen Verluste belaufen sich damit auf 11.560 Tsd. EUR (Vorjahr: 7.741 Tsd. EUR) bzw. gewerbesteuerlichen Verluste auf 14.588 Tsd. EUR (Vorjahr: 10.539 Tsd. EUR. Sämtliche Verlustvorträge sind unverfallbar, sofern kein schädlicher Anteilseignerwechsel stattfindet. Die folgende Überleitungsrechnung zeigt die Entwicklung vom erwarteten zum ausgewiesenen Steuerauf-wand für 2013 und 2012.

Zum 31. Dezember 2013 wurden für die Berechnung der latenten Steuern ein Körperschaftsteuersatz von 15,0 % (Vorjahr: 15,0 %) und ein Solidaritätszuschlag von jeweils 5,5 % auf die Körperschaftsteuer sowie ein effektiver Gewerbesteuersatz von ca. 15,16 % (Vorjahr: 14,88 %) verwendet. Unter Berücksichtigung des Solidaritätszuschlags und der Gewerbeertragsteuer ergibt sich für die Berechnung der latenten Steuern ein Steuersatz von 31,0 % (Vorjahr: 30,7 %). Dem erwarteten Steueraufwand wurde ebenfalls ein durch-schnittlicher Steuersatz von 31,0 % (Vorjahr: 30,7 %) zugrunde gelegt. Die Steuerabgrenzungen der Berichtsperioden 2013 und 2012 sind den folgenden Sachverhalten bzw. Bilanzpositionen zuzuordnen:

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Von den aktiven latenten Steuern werden voraussichtlich 195 Tsd. EUR (Vorjahr: 61 Tsd. EUR) innerhalb von zwölf Monaten effektiv. Die passiven latenten Steuern werden wie im Vorjahr voraussichtlich nahezu vollständig innerhalb von zwölf Monaten effektiv. 29. ERGEBNIS JE AKTIE Das unverwässerte Ergebnis je Aktie ergibt sich aus dem den Stammaktionären des Mutterunternehmens zustehenden Gewinn oder Verlust im Verhältnis zum gewichteten Durchschnitt der im Geschäftsjahr in Umlauf befindlichen Aktienanzahl (vgl. Textziffern 37 und 41).

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IV. KONZERNBILANZ 30.-31. ANLAGEVERMÖGEN: Anlagespiegel 2013

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Kumulierte Abschreibungen Buchwerte

1 davon Wertminderungen 117 Tsd. EUR

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Kumulierte Anschaffungs-/Herstellungswerte Anlagespiegel 2012

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Kumulierte Abschreibungen Buchwerte

1 davon Wertminderungen 163 Tsd. EUR

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Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte werden in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung in dem Posten „Abschreibungen“ erfasst. Im Rahmen der im Geschäftsjahr durchgeführten Reorganisation (siehe die Erläuterungen unter 2.3) wur-den die bestehenden Geschäfts- und Firmenwerte entsprechend der geänderten internen Steuerung reallo-kiert. Die bestehenden Geschäfts- und Firmenwerte (11,5 Mio. EUR) werden nunmehr der Cash Generating Unit Film- und Fernsehproduktion zugeordnet. Dies entspricht der niedrigsten Ebene, auf der die Ge-schäfts- und Firmenwerte überwacht werden. Der Geschäfts- oder Firmenwert wurde wie auch in den Vorjahren zum 31. Dezember 2013 entsprechend IAS 36 auf eine Wertminderung getestet. Der erzielbare Betrag der Cash Generating Unit ist auf der Basis des Nutzungswerts (Value in Use) ermittelt worden. Der Nutzungswert ist der Barwert der geschätzten künf-tigen Zahlungszuflüsse, die aus der fortgesetzten Nutzung einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit und deren Abgang erwartet werden. Die geschätzten künftigen Zahlungszuflüsse wurden aus der vom Vorstand verabschiedeten Planung abgeleitet und ergaben einen Nutzungswert von 23,4 Mio. EUR. Es ergaben sich weder im Geschäftsjahr 2013 noch im Vorjahr Wertminderungen. Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die in die jeweiligen Werthaltigkeitstests eingeflossenen An-nahmen:

Die Cash-Flow-Projektion der Cash Generating Unit beruht auf dem vom Vorstand genehmigten Budget einer Drei-Jahres-Periode. Bei der Berechnung der ewigen Rente wurde für die Cash Generating Unit ein Wachstumszuschlag von 1 % berücksichtigt. Die dem Impairment-Test zugrunde liegende Planung spiegelt die Ziele des Unternehmens unter Berück-sichtigung von Erfahrungswerten wider. Danach werden die Vorgaben der Unternehmensführung in die Detailplanung umgesetzt. Der Odeon Film-Konzern geht dabei von einem steigenden Produktionsvolumen für das Geschäftsjahr 2014 und damit bei gleichbleibendem Preisniveau von einem entsprechenden steigenden EBIT aus. Insbe-sondere für die folgenden Geschäftsjahre (ab 2015) wird ebenfalls mit positiven Ergebnissen geplant. Im Fixkostenbereich werden - mit Ausnahme von erwarteten Sondereffekten - keine Erhöhungen der sonstigen betrieblichen Aufwendungen geplant. Die Planungen erfolgen insofern unter der Prämisse, dass Kosten-steigerungen durch konsequente Steuerung (z.B. starkes Monitoring bei verbrauchsabhängigen Kosten) aufgefangen werden können. Der Diskontierungssatz spiegelt den vom Kapitalmarkt abgeleiteten risikoadjustierten Mindestverzinsungs-anspruch nach Steuern wieder (Weighted Average Cost of Capital, WACC). Die Rechte beinhalten im Wesentlichen selbsterstellte Filmrechte. Fertiggestellte Projekte werden einzeln auf Basis des Nutzungswerts, der sich aus den Cash-Flow-Projektionen ableitet, zum Stichtag auf Impair-

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mentbedarf geprüft. Der Bewertung liegt ein Diskontierungssatz in Höhe von 6,93 % bis 6,95 % (Vorjahr: je nach Unternehmen in Höhe von 7,08 % bis 7,09 %) zugrunde. Wertminderungen auf Rechte in Höhe von 117 Tsd. EUR (Vorjahr: 163 Tsd. EUR) werden bei den Ab-schreibungen ausgewiesen. Wertaufholungen (Zuschreibungen) auf Rechte in Höhe von 100 Tsd. EUR (Vorjahr: 167 Tsd. EUR) werden bei den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Grund hierfür sind zum Stichtag neue Einschätzungen hinsichtlich der Erlöserwartungen aufgrund des geplanten Verwer-tungserfolgs. 32 ANTEILE AN JOINT VENTURE Im Berichtsjahr war der Konzern zu 50 % an einer gemeinschaftlichen Filmproduktion mit der Lieblings-film GmbH, München, beteiligt. Die in der Gesamtergebnisrechnung erfassten Erträge belaufen sich auf 17 Tsd. EUR. 33. VORRÄTE

Im Berichtsjahr ergaben sich übliche Abschreibungen in Höhe von 352 Tsd. EUR (Vorjahr: 128 Tsd. EUR) sowie Abschreibungen, die über das übliche Maß hinausgehen, in Höhe von 593 Tsd. EUR (Vorjahr: 0 Tsd. EUR) auf Vorräte. 34. FERTIGUNGSAUFTRÄGE

35. FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN UND SONSTIGE FORDERUNGEN Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen haben eine Laufzeit von weniger als einem Jahr:

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In den Sonstigen Vermögenswerten und Forderungen sind Forderungen aus Versicherungsleistungen in Höhe von 768 Tsd. EUR sowie eine Forderung aus einer gemeinschaftlichen Produktion in Höhe von 527 Tsd. EUR enthalten. Mögliche Ausfallrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt, weitere Ausfallrisiken sind nicht erkennbar. Vorgenommene Einzelwertberichtigungen werden unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Bei der Position „Forderungen aus Lieferungen und Leis-tungen“ wurden Einzelwertberichtigungen in Höhe von 10 Tsd. EUR (Vorjahr: 23 Tsd. EUR), bei der Positi-on „Sonstige Vermögenswerte und Forderungen“ in Höhe von 86 Tsd. EUR (Vorjahr: 69 Tsd. EUR) berück-sichtigt. 36. FLÜSSIGE MITTEL

Die Rendite der Guthaben bei Kreditinstituten lag bei EONIA abzgl. 0,25 %. 37. GEZEICHNETES KAPITAL Das Grundkapital der Odeon Film AG stellte sich im Geschäftsjahr 2013 wie folgt dar: 11.842.770,00 EUR eingeteilt in 11.842.770 auf den Inhaber lautende Stückaktien (Stammaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 1,00 EUR je Aktie. Sämtliche ausgegebenen Aktien sind voll eingezahlt und zum Handel im Regulierten Markt (General Stan-dard) zugelassen. Es existieren keine Vorzugsaktien, sämtliche Aktien sind Stammaktien und gewähren dieselben Rechte mit folgender Ausnahme: Die GFP Vermögensverwaltungs GmbH & Co. Beteiligungs KG ist Inhaberin eines Sonderrechts. Solange die GFP Vermögensverwaltungs GmbH & Co. Beteiligungs KG Aktionärin der Gesellschaft ist, gewährt ihr § 7 Abs. 3 der Satzung ein Entsendungsrecht im Sinne von § 101 Abs. 2 AktG. Hiernach kann sie ein Mit-glied ihrer Wahl in den Aufsichtsrat entsenden. Da der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus drei Mitgliedern der Aktionäre besteht, bleibt das Entsendungsrecht innerhalb der gemäß § 101 Abs. 2 Satz 4 AktG vorge-schriebenen Grenze von einem Drittel der Zahl der Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre. Die GFP Vermö-gensverwaltungs GmbH & Co. Beteiligungs KG hat von ihrem Entsendungsrecht durch Entsendung von Frau Sabine Reimert in den Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2010 Gebrauch gemacht. Weitere Inhaber von Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, gibt es nicht. Angaben zum Kapitalmanagement Das Kapitalmanagement des Odeon Film-Konzerns verfolgt das Ziel, langfristig die Unternehmensfortfüh-rung zu sichern und angemessene Renditen für die Anteilseigner zu erwirtschaften. Hierbei wird Änderun-gen der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie Risiken aus den zugrunde liegenden Ge-schäftsaktivitäten Rechnung getragen.

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Als Instrumente für das Kapitalmanagement stehen dem Odeon Film-Konzern grundsätzlich Eigenkapital-maßnahmen, Dividendenzahlungen an Anteilseigner, Aktienrückkäufe und Fremdfinanzierungsmaßnahmen zur Verfügung. Im Rahmen der Steuerung des Kapitalbedarfs werden insbesondere der Kapital- und Liquiditätsbedarf so-wie die Eigenkapitalquote, welche aus dem Verhältnis von bilanziellem Eigen- zu Fremdkapital ermittelt wird, regelmäßig überwacht. Das Eigenkapital umfasst hierbei das gezeichnete Kapital, die Kapitalrücklage, die Gewinnrücklagen und den Bilanzverlust. Die Kapitalstruktur des Odeon Film-Konzerns stellt sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar: Das Eigenkapital des Odeon Film-Konzerns reduzierte sich im Geschäftsjahr 2013 um 14,7 % auf 15,1 Mio. EUR. Die Konzern-Eigenkapitalquote reduzierte sich zum Bilanzstichtag auf 56,0 % (Vorjahr: 66,0 %). Die Verminderung des Konzern-Eigenkapitals ist ausschließlich auf den erwirtschafteten Konzern-jahresfehlbetrag in Höhe von 2,6 Mio. EUR (Vorjahr: Konzernjahresfehlbetrag 0,1 Mio. EUR) zurückzufüh-ren. Der Odeon Film-Konzern strebt weiterhin eine Verbesserung seines Finanzprofils an. 38. GENEHMIGTES KAPITAL Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 14. Juni 2012 hat den Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 13. Juni 2017 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt nominal 5.921.385,00 EUR durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012/I). Der Vorstand wurde ermächtigt, das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in den gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung näher bestimmten Fällen auszuschließen. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitaler-höhung und ihrer Durchführung festzusetzen. Die Schaffung von Genehmigtem Kapital entspricht der üblichen Praxis und bezweckt die schnelle und flexible Beschaffung von neuem Eigenkapital. Der Gesellschaft wird hierdurch unter anderem ermöglicht, sich kurzfristig an Unternehmen zu beteiligen, ohne Liquiditätseinbußen zu erleiden. Das Grundkapital betrug zum Stichtag 31. Dezember 2013 11.842.770,00 EUR und war eingeteilt in 11.842.770 Stückaktien. Das Genehmigte Kapital vom 14. Juni 2012 (Genehmigtes Kapital 2012/I) be-trug 5.921.385,00 EUR. 39. WANDELSCHULDVERSCHREIBUNGEN Die Hauptversammlung vom 11. August 2010 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichts-rats bis zum 10. August 2015 einmalig oder mehrmals verzinsliche und auf den Inhaber lautende Wandel-schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu 9.900.000,00 EUR zu begeben, die den Inhabern Wandlungsrechte auf auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft in einer Gesamtzahl von bis zu 3.300.000 Stück und mit einem Anteil am Grundkapital von insgesamt höchstens 3.300.000,00 EUR nach näherer Maßgabe der Wandelanleihebedingungen gewähren. Die Laufzeit der Wandlungsrechte darf jeweils dreißig Jahre nicht überschreiten. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Wan-delschuldverschreibungen zu. Die Wandelschuldverschreibungen können auch von einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist er-mächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Inhaber von Wandelschuldverschreibungen erhalten das Recht, ihre Wandelschuldverschreibungen nach näherer Maßgabe der Wandelanleihebedingungen in Aktien der Gesellschaft umzutauschen. Die Gesell-schaft kann im Fall der Wandlung nach ihrer Wahl entweder neue Aktien aus Bedingtem Kapital oder be-reits bestehende Aktien der Gesellschaft gewähren. Die Wandelanleihebedingungen können auch das Recht der Gesellschaft vorsehen, im Fall der Wandlung statt Aktien den Gegenwert in Geld zu zahlen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Wandelschuldverschreibungen, insbesondere Zinssatz, Ausgabekurs, Laufzeit und Stücke-

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lung, Verwässerungsschutz, Wandlungspreis und den Wandlungszeitraum festzusetzen. Zur Sicherung der Wandlungsrechte aus den Wandelschuldverschreibungen besteht ein Bedingtes Kapital in Höhe von 3.300.000,00 EUR (Bedingtes Kapital 2010). Wandelschuldverschreibungen geben der Gesellschaft neben der Ausgabe neuer Aktien aus genehmigtem Kapital die Möglichkeit, sich flexibel auf Entwicklungen auf dem Kapitalmarkt einzustellen, um bei Bedarf und Gelegenheit liquide Mittel für das Unternehmen zu beschaffen. Für den Zeichner einer Wandelschuld-verschreibung ergibt sich gegenüber dem Erwerb von Aktien der Vorteil, dass er zu gegebener Zeit entwe-der die verzinste Rückzahlung des für die Wandelschuldverschreibung aufgewendeten Geldes oder Aktien der Gesellschaft erhält. Ferner wird Aktienbesitz solcher Aktionäre, die bei der Ausgabe von Wandelschuld-verschreibungen nicht mitzeichnen, nicht von Anfang an verwässert, sondern erst, wenn tatsächlich neue Aktien ausgegeben werden. Zum 31. Dezember 2013 hat der Vorstand von der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldver-schreibungen keinen Gebrauch gemacht. 40. BEDINGTES KAPITAL Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11. August 2010 wurde zur Umsetzung des Wandelschuld-verschreibungsprogramms 2010 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 3.300.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 3.300.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2010). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandelschuldver-schreibungen, zu deren Ausgabe der Vorstand von der Hauptversammlung vom 11. August 2010 ermäch-tigt wurde, von ihren Wandlungsrechten Gebrauch machen oder ihre Pflicht zur Wandlung erfüllt wird. 41. EIGENE AKTIEN Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 11. August 2010 hat den Vorstand der Gesellschaft ermäch-tigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 10. August 2015 eigene Aktien bis zu einem Anteil von 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Der Gegenwert für den Erwerb dieser Aktien darf den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktien an der Frankfurter Wertpapierbör-se im XETRA-Handel an den jeweils drei vorangegangenen Börsenhandelstagen um nicht mehr als 10 % übersteigen und um nicht mehr als 10 % unterschreiten. Die zeitliche Befristung gilt nur für den Erwerb, nicht für das Halten der Aktien. Der Vorstand wurde auch ermächtigt, die Veräußerung der eigenen Aktien in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre vorzunehmen, um Aktien der Gesellschaft Dritten im Rahmen des Zusammenschlusses mit Unternehmen oder im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen anzubieten. Die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien durch die Hauptversammlung entspricht einer verbreiteten Praxis bei börsennotierten Aktiengesellschaften. Die Ermächtigung soll der Gesellschaft vor allem ermögli-chen, nationalen und internationalen Investoren eigene Aktien schnell und flexibel anzubieten, Aktienoptio-nen zu bedienen und die Eigenkapitalfinanzierung - beispielsweise durch die Vorbereitung der Einziehung von Aktien - zu optimieren. Von der Ermächtigung hat der Vorstand im Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2013 keinen Ge-brauch gemacht. Die von der Gesellschaft gehaltenen 85.050 eigenen Aktien wurden sämtlich in der Zeit vom 21. August bis 6. November 2000 auf Basis einer damals bestehenden Ermächtigung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erworben. Der Anteil eigener Aktien zum Grundkapital beträgt 0,72 %. Die eigenen Aktien werden gemäß IAS 32 in Höhe der Anschaffungskosten vom Eigenkapital abgezogen. 42. KAPITALRÜCKLAGE Die Kapitalrücklage setzt sich wie folgt zusammen:

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43. PENSIONSVERPFLICHTUNGEN Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen entwickelten sich wie folgt:

Sämtliche Pensionsverpflichtungen betreffen frühere Mitglieder der vormaligen Gesellschaften Monaco Film GmbH, der Odeon TV GmbH und Nostro Film GmbH, es handelt sich um einen reinen Rentnerbestand. Es wurden Zusagen für Altersruhegeld, Invalidenruhegeld und Hinterbliebenenruhegeld erteilt. Ein Planvermögen besteht nicht. Die Barwerte der Defined Benefit Obligations betrugen 583 Tsd. EUR zum 31. Dezember 2013, 605 Tsd. EUR zum 31. Dezember 2012, 545 Tsd. EUR zum 31. Dezember 2011, 539 Tsd. EUR zum 31. Dezember 2010 und 526 Tsd. EUR zum 31. Dezember 2009. Im Geschäftsjahr 2014 werden voraussichtlich Rentenzahlungen in Höhe von 45 Tsd. EUR anfallen. Die Pensionsaufwendungen sind mit 17 Tsd. EUR (Vorjahr: 23 Tsd. EUR) in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung unter der Position Zinsaufwand enthalten. Die versicherungsmathematischen Gewinne bzw. Verluste werden direkt im Eigenkapital in der Neubewertungsrücklage erfasst. 44. SONSTIGE LANGFRISTIGE SCHULDEN Es bestehen zum 31. Dezember 2013 keine langfristigen Schulden. 45. VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KREDITINSTITUTEN Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten setzen sich wie folgt zusammen:

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Zum 31. Dezember 2013 verfügt der Konzern über Kreditlinien und Avale für Projektfinanzierungen wie im Vorjahr in Höhe von 15.000 Tsd. EUR, davon wurden insgesamt 8.442 Tsd. EUR (zum 31. Dezember 2012: 2.540 Tsd. EUR) von Konzernunternehmen in Anspruch genommen. Der Zinssatz für die einzelnen Projek-te lag zwischen 2,81 % und 3,20 %. 46. VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN, SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN UND RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit von weniger als einem Jahr und unterliegen keinem Zinsänderungsrisiko. Der Odeon Film-Konzern erwartet für die in den Verbindlichkeiten enthaltenen Beträge mit Accrual-Charakter in Höhe von gesamt 2.247 Tsd. EUR (Vorjahr: 1.608 Tsd. EUR), dass sie innerhalb des nächsten Jahres fällig werden. Die Verbindlichkeiten mit Accrual-Charakter setzen sich wie folgt zusammen:

In den übrigen Verbindlichkeiten mit Accrual-Charakter sind Förderdarlehen in Höhe von 91 Tsd. EUR ent-halten. Bei den passiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich im Wesentlichen um vereinnahmte För-dergelder für in Produktion befindliche Filmprojekte. 47. ERTRAGSTEUERVERBINDLICHKEITEN

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Die Ertragssteuerverbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

Die Rückstellungen der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag entwickelten sich wie folgt:

48. RÜCKSTELLUNGEN

Bei den Rückstellungen handelt es sich um Rückstellungen von Kosten, die im Rahmen der Erfüllung von gesetzlichen Aufbewahrungspflichten zu berücksichtigen sind. 49. SEGMENTBERICHT In dem einen identifizierten Segment entwickelt und produziert der Konzern für Kino und für verschiedene Fernsehsender Filme, Reihen und Serien. Der Odeon Film-Konzern ist fast ausschließlich in Deutschland tätig. Der Konzern erzielt Umsatzerlöse im Wesentlichen mit TV-Auftragsproduktionen und realisiert dabei mit seinem Hauptauftraggeber etwa 78 % (Vorjahr: 68 %) des Volumens. Bezüglich weiterer Angaben zur Zusammensetzung der Umsatzerlöse verweisen wir auf Textziffer 22. V. SONSTIGE ERLÄUTERUNGEN 50. FINANZINSTRUMENTE Risikomanagement Die Gesamtrisikosituation des Odeon Film-Konzerns wird im Rahmen des konzernweiten Risikomanage-ments analysiert und aktiv gesteuert. Der Vorstand ist verantwortlich für das Risikomanagement und die Festlegung der Risikomanagementpolitik. Die grundlegenden Prinzipien der Risikomanagementpolitik sind folgende: • Risikoidentifizierung und -kategorisierung • Risikoanalyse und -bewertung • Risikosteuerung bzw. Umsetzung von Gegenmaßnahmen • Risikoüberwachung Risiken werden sowohl nicht-standardisiert als auch standardisiert erfasst. Zum einen werden in den opera-tiven Prozessen durch institutionalisierte Abteilungs-, Bereichs- und Fachgespräche über alle Hierarchiestu-fen hinweg laufend Risiken aufgenommen und analysiert, zum anderen werden im Risikofrüherkennungs-system, das ein Teil des gesamten Risikomanagementsystems ist, die Risiken systematisch erfasst.

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Das Risikofrüherkennungssystem des Odeon Film-Konzerns besteht vor allem in der regelmäßigen und standardisierten Erhebung aller relevanten Risiken durch den vom Vorstand ernannten Risikomanager. Hierzu werden halbjährlich in einer schriftlichen Expertenbefragung mittels vorbereiteter Erfassungsbögen alle Risiken erfasst. Die Risiken werden hierbei mit ihren Eintrittswahrscheinlichkeiten geschätzt und das Bedrohungspotential durch die angenommenen relativen Auswirkungen auf die Vermögens- Finanz- und Ertragslage bewertet. Um individuelle Schätzfehler zu verringern und eine einheitliche Bewertung zu för-dern, werden die Eintrittswahrscheinlichkeiten in Klassen eingeteilt. Aus der Summe der Einzelbewertungen wird ein aggregierter Risikobericht erstellt, der umfangreich alle Risiken und ihre Bedrohung für die Ertrags- und Liquiditätslage des Odeon Film-Konzerns umfasst. Das Risikofrüherkennungssystem wird durch den Abschlussprüfer gem. § 317 Abs. 4 HGB in Bezug auf die Eignung der Prozesse zur Identifikation von Risiken, die die Fortführung des Unternehmens gefährden könnten, geprüft. Die Hauptrisikogruppen des Konzerns sind folgende: • Unternehmensbezogene Risiken • Branchenbezogene Risiken • Steuerliche Risiken • Compliance-Risiken Das Risikomanagement wird grundsätzlich auf alle für den Konzern relevanten internen und externen Risi-kobereiche angewandt. Im Zusammenhang mit den Finanzinstrumenten im Sinne von IFRS 7 ergibt sich im Wesentlichen das Liquiditätsrisiko, welches auch Ausfall- und Zinsrisiken einschließt. Finanzierungs-/ Liquiditätsrisiko Unter Finanzierungsrisiko versteht der Odeon Film-Konzern die Verfügbarkeit bzw. den Zugang zu ausrei-chenden Finanzierungsmitteln auf Eigen- und Fremdkapitalbasis. Hierbei spielen die Verfassung der Geld- und Kapitalmärkte sowie die eingeschätzte Kreditwürdigkeit des Konzerns eine Rolle. Das Liquiditätsrisiko umfasst das Risiko, Zahlungsverpflichtungen aufgrund einer mangelhaften Verfügbarkeit an liquiden Mitteln nicht erfüllen zu können. Das Liquiditätsrisiko wird auf Basis eines zentralen Cash-Management-Systems gesteuert und laufend überwacht. Außerdem wird in regelmäßigen Abständen eine mit der Ergebnisplanung konsistente Projektion der mittel- und langfristigen (mindestens 12 Monate rollierend) Liquiditätssituation erstellt. Wie auch im Vorjahr wird ein großer Teil des Produktionsvolumens - wie in der Branche üblich - durch Bankkredite im Rahmen einer bestehenden Kreditlinie zwischenfinanziert. Der Odeon Film-Konzern ist zum 31. Dezember 2013 mit ausreichenden Kreditlinien ausgestattet. Er verfügt über Kreditlinien und Avale für Projektfinanzierungen wie im Vorjahr in Höhe von 15 Mio. EUR, davon wurden zum Stichtag insgesamt 8,4 Mio. EUR ausgeschöpft. Als Verzinsung dieser Kreditlinie ist zum Stichtag der EONIA mit einem Auf-schlag von 2,75 % (Vorjahr: 2,75 %) vereinbart. Zum 31. Dezember 2013 bestehen keine langfristigen Darlehensverbindlichkeiten. Es stehen darüber hin-aus ausreichende Barmittelreserven zur Verfügung. Ferner besteht ein Betriebsmittelkreditrahmen in Höhe von 1,0 Mio. EUR. Insgesamt werden die finanzielle Situation sowie die Liquidität des Konzerns als gut erachtet, so dass der Vorstand davon ausgeht, dass im kommenden Jahr ausreichend Liquiditätsspielraum gegeben ist. Aus den sonstigen finanziellen Vermögenswerten des Konzerns, die Zahlungsmittel und Zahlungsmittel-äquivalente umfassen, besteht bei Ausfall des Kontrahenten ein maximales Ausfallrisiko in Höhe des Buchwerts der entsprechenden Instrumente. Da der Konzern nur mit anerkannten, kreditwürdigen Dritten Geschäfte abschließt, sind Sicherungsleistungen nicht erforderlich. Die wesentlichen durch den Konzern verwendeten Finanzinstrumente umfassen kurzfristige Geldanlagen, Bankdarlehen und Kontokorrentkredite sowie Zahlungsmittel. Der Hauptzweck dieser Finanzinstrumente ist die Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Konzerns. Der Konzern verfügt über verschiedene weitere finanzielle Vermögenswerte und Schulden wie zum Beispiel Forderungen und Verbindlichkeiten aus Liefe-rungen und Leistungen, die unmittelbar im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit entstehen. Es sind im Bereich der Finanzinstrumente keine anderen Marktrisiken oder Fremdwährungsrisiken relevant.

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Angaben zu den Bewertungskategorien und Fair Values Die folgenden Tabellen stellen Buchwerte, Wertansätze und beizulegende Zeitwerte nach Klassen gemäß den Anforderungen des IFRS 7 zum 31. Dezember 2013 und zum 31. Dezember 2012 dar:

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Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte haben regelmäßig kurze Laufzeiten. Die beizulegenden Zeitwerte entsprechen daher den Buchwerten zum 31. Dezember 2013 und zum 31. Dezember 2012. Überfällige Forderungen in Höhe von 10 Tsd. EUR wur-

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den wertberichtigt. Wertminderungen werden auf separaten Wertberichtigungskonten erfasst. Eine Ausbu-chung von Beträgen eines Wertberichtigungskontos gegen den Buchwert wertgeminderter finanzieller Ver-mögenswerte erfolgt dabei generell, wenn kein Zahlungseingang mehr zu erwarten ist. Hinsichtlich der nicht wertgeminderten und nicht in Zahlungsverzug befindlichen Forderungen deuten zum Abschluss-Stichtag keine Anzeichen auf einen Wertberichtigungsbedarf hin. Andere überfällige Forderungen oder Darlehen bestehen zum 31. Dezember 2013 nicht. Die Fälligkeitsstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der Sonstigen Vermögens-werte und Forderungen ergibt sich aus folgenden Tabellen: Fälligkeitsstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen:

Fälligkeitsstruktur der Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht:

Fälligkeitsstruktur der sonstigen Vermögenswerte und Forderungen:

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beinhalten ausschließlich Bankguthaben und Kassen-bestände. Der beizulegende Zeitwert entspricht dem Buchwert zum 31. Dezember 2013 bzw. zum 31. Dezember 2012. Es bestehen zum 31. Dezember 2013 keine sonstigen langfristigen Schulden. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durchweg mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten ausgewiesen. Diese entsprechen dem beizulegenden Zeitwert zum Bilanzstichtag. Zur Absicherung der Projektmittellinie werden die Forderungen aus den Produktionsverträgen und die ge-schaffenen Rechte an die DZ Bank AG abgetreten. Im Rahmen der Betriebsmittelkreditlinie sind die Geschäftsanteile an der H & V Entertainment GmbH ver-pfändet; außerdem besteht in Höhe von 50 % der Valuta eine Ausfallbürgschaft der LfA Bayern. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Verbindlichkeiten haben re-gelmäßig kurzfristige Laufzeiten. Die in der Bilanz ausgewiesenen fortgeführten Anschaffungskosten ent-sprechen den beizulegenden Zeitwerten zum 31. Dezember 2013 und zum 31. Dezember 2012.

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Nettoergebnisse nach Bewertungskategorien Die Nettoergebnisse im Sinne von IFRS 7.20 enthalten ausschließlich Wertberichtigungen. Diese werden in der Regel unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen bzw. Erträge aus der Auflösung von Wertbe-richtigungen unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen.

Die folgende Tabelle gibt die Veränderungen in den Wertberichtigungen auf den Bruttobestand an Forde-rungen aus Lieferungen und Leistungen einschließlich ausgereichter Ausleihungen wieder:

Die folgende Tabelle gibt die Veränderungen in den Wertberichtigungen auf den Bruttobestand an Sonsti-gen Vermögenswerten und Forderungen wieder:

Sensitivitätsanalyse Die Sensitivitätsanalyse bezieht sich ausschließlich auf das Zinsrisiko, da die weiteren Marktrisiken (Preis- und Fremdwährungsrisiken) regelmäßig keine Auswirkung auf das Ergebnis und das Eigenkapital des Odeon Film-Konzerns haben. Der Sensitivitätsanalyse wurden die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläqui-valente sowie die Finanzschulden mit einem variablen Zinssatz zum 31. Dezember 2013 zugrunde gelegt. Festverzinsliche Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie Finanzschulden bestehen nicht. Die Methodik der Sensitivitätsanalyse wurde unverändert gegenüber den Vorjahren angewandt.

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Ausgehend von den Buchwerten der mit variablem Zinssatz versehenen finanziellen Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2013 würde die Zinserhöhung bzw. Zinsverringerung um einen Prozentpunkt zu einer Ver-minderung bzw. Erhöhung des Zinsergebnisses in Höhe von 31 Tsd. EUR (Vorjahr: 11 Tsd. EUR) und zu einer Verminderung bzw. Erhöhung des Eigenkapitals in Höhe von 31 Tsd. EUR (Vorjahr: 11 Tsd. EUR) führen. 51. BEZÜGE DES VORSTANDS UND DES AUFSICHTSRATS Die Gesamtbezüge des Vorstands betrugen im Geschäftsjahr 2013 316 Tsd. EUR (Vorjahr: 310 Tsd. EUR). Die Ordentliche Hauptversammlung vom 11. August 2010 beschloss den in § 286 Absatz 5 HGB vorgese-henen Opt-Out, wonach die in § 285 Satz 1 Nr. 9 Buchstabe a) Satz 5 bis 8 HGB verlangten Angaben in den Jahresabschlüssen und Konzernabschlüssen der Gesellschaft für die Geschäftsjahre 2011 bis ein-schließlich 2015 unterbleiben können. Die Vergütungen des Aufsichtsrats beliefen sich auf insgesamt 63 Tsd. EUR (Vorjahr: 62,5 Tsd. EUR). Aufwendungen für Auslagenersatz belaufen sich auf 2 Tsd. EUR (Vorjahr 6 Tsd. EUR). 52. ORGANE Vorstand

Aufsichtsrat

-

-

53. AKTIENBESITZ DER ORGANE Vorstand

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Aufsichtsrat

54. EVENTUALVERBINDLICHKEITEN Die Entwicklung der Eventualverbindlichkeiten im Berichtsjahr ist im Folgenden dargestellt:

Bei den Eventualverbindlichkeiten handelt es sich ausschließlich um Verbindlichkeiten aus bedingt rück-zahlbaren Filmförderungen. Die Wahrscheinlichkeit des Eintritts der Rückzahlungsbedingungen der Film-förderung orientiert sich am Erfolg des Projekts. Der Erfolg der einzelnen Projekte und der damit zusam-menhängende Mittelabfluss können derzeit nicht verlässlich eingeschätzt werden. Bei den Korrekturen bzw. Auflösungen handelt es sich überwiegend um die Entlassung aus den Verpflich-tungen zur Rückzahlung von Darlehen bei verschiedenen Förderanstalten. 55. EVENTUALFORDERUNGEN Aus Filmförderungen ergeben sich Eventualforderungen (Referenzmittel). Der Eintritt und die Höhe hängen im Wesentlichen von dem endgültigen Erfolg der geförderten Produktionen sowie dem gesamten Kinoein-spielergebnis der Branche ab. Im Erfolgsfalle werden Referenzmittel nur gewährt, wenn die betreffende Firma in den drei Folgejahren wieder eine förderbare Eigenproduktion produziert. Der Mittelzufluss kann derzeit nicht verlässlich geschätzt werden. 56. SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen stellen sich wie folgt dar:

57. MITARBEITER

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Im Geschäftsjahr 2013 hatte der Odeon Film-Konzern 193 Mitarbeiter (Vorjahr: 280). Die Zahlen werden auf Basis der gewichteten Durchschnitte der einzelnen Quartale ermittelt. Die Zahl der projektunabhängig Be-schäftigten sank von durchschnittlich 63 im Geschäftsjahr 2012auf 48 Mitarbeiter im aktuellen Jahr. 58. BEZIEHUNGEN ZWISCHEN WIRTSCHAFTLICH NAHESTEHENDEN PERSONEN UND UNTERNEH-MEN Unternehmen und Personen werden als nahestehend betrachtet, wenn sie in einer Beziehung zu dem Un-ternehmen stehen, das einen Abschluss aufstellt. Dazu gehören nach IAS 24.9 und 24.11:

1. eine Person oder ein naher Familienangehöriger dieser Person, wenn diese Person a) das berichtende Unternehmen beherrscht oder an dessen gemeinschaftlicher Führung

beteiligt ist; b) maßgeblichen Einfluss auf das berichtende Unternehmen hat; oder c) im Management des berichtenden Unternehmens oder eines Mutterunternehmens des

berichtenden Unternehmens eine Schlüsselposition bekleidet.

2. ein Unternehmen, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: a) Das Unternehmen und das berichtende Unternehmen gehören zum selben Konzern (was

bedeutet, dass Mutterunternehmen, Tochterunternehmen und Schwesterunternehmen alle einander nahestehen)

b) eines der beiden Unternehmen ist ein assoziiertes Unternehmen oder ein Gemeinschafts-unternehmen des anderen (oder ein assoziiertes Unternehmen oder ein Gemeinschaftsun-ternehmen eines Unternehmens eines Konzerns, dem auch das andere Unternehmen angehört);

c) beide Unternehmen sind Gemeinschaftsunternehmen desselben Dritten; d) eines der beiden Unternehmen ist ein Gemeinschaftsunternehmen eines dritten Unter-

nehmens und das andere ist ein assoziiertes Unternehmen dieses dritten Unternehmens; e) bei dem Unternehmen handelt es sich um einen Plan für Leistungen nach Beendigung des

Arbeitsverhältnisses zugunsten der Arbeitnehmer entweder des berichtenden Unterneh-mens oder eines dem berichtenden Unternehmen nahestehenden Unternehmens. Handelt es sich bei dem berichtenden Unternehmen selbst um einen solchen Plan, werden die in den Plan einzahlenden Arbeitgeber ebenfalls als dem berichtenden Unternehmen nahe-stehend betrachtet;

f) Das Unternehmen wird von einer unter 1. genannten Person beherrscht oder steht unter gemeinschaftlicher Führung, an der eine solche Person beteiligt ist; oder

g) Eine das berichtende Unternehmen beherrschende oder an dessen gemeinschaftlicher Führung beteiligte Person hat maßgeblichen Einfluss auf das Unternehmen oder bekleidet im Management des Unternehmens (oder eines Mutterunternehmens des Unternehmens) eine Schlüsselposition.

Nachfolgend werden die wesentlichen wirtschaftlich nahestehenden Personen und Unternehmen ausge-wiesen; diese sind direkte Gesellschafter der Odeon Film AG, soweit sie die Odeon Film AG kontrollieren oder einen maßgeblichen Einfluss ausüben sowie sonstige wirtschaftlich nahestehende Personen und Un-ternehmen, mit denen im Berichtsjahr Geschäftsvorfälle stattgefunden haben: Unmittelbare Tochterunternehmen der Odeon Film AG: • H&V Entertainment GmbH • Novafilm Fernsehproduktion GmbH • Odeon Entertainment GmbH (vormals: Lunaris Film- und Fernsehproduktion GmbH) Die konzerninternen Geschäftsvorfälle und ausstehenden Salden wurden im Zuge der Konsolidierung eli-miniert und werden nicht weiter dargestellt.

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Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen und diesen nahestehende Unternehmen: • Mischa Hofmann • Herbert Schroder • Dr. Herbert G. Kloiber • Sabine Reimert Mit diesen Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen gab es keine Geschäftsvorfälle außer dem Bezug ihrer jeweiligen Vergütungen; insofern wird auf den Vergütungsbericht im Konzernlagebericht sowie auf Textziffer 52 verwiesen. Bei den in Textziffer 52 dargestellten Vergütungen handelt es sich ausschließ-lich um kurzfristig fällige Leistungen i.S.d. IAS 24.17 (a). Darüber hinaus sind keine weiteren Vergütungs-bestandteile angefallen.

Nahestehende Unternehmen und Personen der Odeon Film AG, soweit sie die Odeon Film AG kon-trollieren oder einen maßgeblichen Einfluss ausüben: • GFP Vermögensverwaltungs GmbH & Co. Beteiligungs KG • Tele-München Fernseh-GmbH & Co Produktionsgesellschaft

• Dr. Herbert G. Kloiber Der Umfang der Transaktionen von Unternehmen des Odeon Film-Konzerns mit - nicht dem Odeon Film-Konzern angehörenden - nahestehenden Personen und Unternehmen ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht:

Bezüglich der Vergütung für das Management in Schlüsselpositionen siehe Textziffer 52 59. HONORARE ABSCHLUSSPRÜFER

60. BEFREIUNG VON TOCHTERGESELLSCHAFTEN GEMÄSS § 264 ABS. 3 HGB

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Zusammengefasster Konzernlage- und Lagebericht der Odeon Film AG für das Geschäftsjahr 2013

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Odeon Film AG, München

Zusammengefasster Konzernlage- und Lagebericht der Odeon Film AG für das Geschäftsjahr 2013

1. GRUNDLAGEN DES KONZERNS

1.1. Konzernstruktur und Geschäftstätigkeit

Die Odeon Film AG zählt in Deutschland zu den größten unabhängigen Produktionshäusern für Fernsehen und Kino.

Bislang wurden 79 Fernsehserien und -reihen, 177 TV-Movies, 63 Kinofilme, 23 Dokumentationen und diverse Shows

produziert und koproduziert.

Erfolgsserien wie „Der Kriminalist“ oder „Der Staatsanwalt“ erreichen seit Jahren Top-Quoten im deutschen Fernse-

hen. Formate wie „KDD – Kriminaldauerdienst“ und „Türkisch für Anfänger“ haben viele nationale und internationale

Auszeichnungen erhalten, darunter den Deutschen Fernsehpreis und den Grimme-Preis. Beste Quoten erzielt auch

die ZDF-Krimi-Serie „Letzte Spur Berlin“.

Für die große Leinwand hat Odeon Film unter anderem „Wo ist Fred?“, „Erkan & Stefan“, „John Rabe“, „Das fliegende

Klassenzimmer“ oder „Sommer in Orange“ realisiert.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde eine umfassende gesellschaftsrechtliche Reorganisation durchgeführt. So

wurden die Odeon TV GmbH sowie die Nostro Film GmbH auf die Novafilm Fernsehproduktion GmbH verschmolzen.

Die Monaco Film GmbH, die Odeon Pictures GmbH sowie die Odeon X GmbH gingen in der H & V Entertain-

ment GmbH auf. Die erfolgreichen Formate der Odeon TV GmbH sowie der Monaco Film GmbH werden weiterhin

unter den Marken „Odeon TV“ und „Monaco Film“ produziert. Die Odeon Entertainment GmbH wurde auf die vormali-

ge Lunaris Film- und Fernsehproduktion GmbH verschmolzen und in Odeon Entertainment GmbH umfirmiert. Hier-

durch wurde die Konzernstruktur deutlich verschlankt, so dass zum Odeon Film-Konzern neben der Muttergesell-

schaft nur noch drei Tochtergesellschaften zählen.

Der Odeon Film-Konzern stellt sich demnach wie folgt dar:

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Das Geschäftsmodell des Odeon Film-Konzerns ruht auf zwei Säulen: Der Herstellung von Auftragsproduktionen

sowie von Eigenproduktionen.

Auftragsproduktion bedeutet, dass die Produktion eines Fernsehprogramms mittels Auftrag einer TV-Sendeanstalt zu

einem Fixpreis abgegolten wird. Darüber hinaus gehende Erlöspotentiale für den Produzenten bestehen im Wesentli-

chen in der Vereinbarung von Erlösbeteiligungen aus dem Auslandsvertrieb. Die Vermarktung und damit auch das

Vermarktungsrisiko im Inland liegen in diesem Geschäftsmodell ausschließlich beim Auftraggeber, während das Kos-

tenüberschreitungsrisiko regelmäßig der Produzent trägt.

Eigen- und Co-Produktionen von Kino- und Fernsehfilmen sowie deren Vermarktung sind kostenintensiv.

Die Odeon Film beginnt mit der Realisierung einer Eigenproduktion erst dann, wenn die Finanzierung des Projektes

vollumfänglich sichergestellt ist. Dies geschieht durch Co-Produktionsbeiträge sowie aus Mitteln der Filmförderung.

Da ein Teil dieser Finanzierungsbeiträge erst im Produktionsverlauf oder bei Fertigstellung ausbezahlt wird, muss

Odeon Film die Filmherstellung zwischenfinanzieren.

Die Unternehmen Novafilm Fernsehproduktion GmbH und H & V Entertainment GmbH produzieren zum überwiegen-

den Teil im Wege der Auftragsproduktion fiktionale Fernsehprogramme. Dabei hat sich der Odeon Film-Konzern mit

seiner kontinuierlichen Ausrichtung auf qualitativ hochwertige Premium-TV-Produktionen sehr gut im Markt positio-

niert. Bei den Auftragsproduktionen liegt der Schwerpunkt auf der Herstellung von Krimiserien und Familien-

Unterhaltungs-Serien. Die wichtigsten Auftraggeber des Odeon Film-Konzerns sind die großen öffentlich-rechtlichen

und privaten Fernsehsender.

Die Odeon Entertainment GmbH produziert unsere Non-Fiction-Formate wie Shows, Scripted Reality-Formate sowie

Factual Entertainment-Formate in Form von Auftragsproduktionen.

In der H & V Entertainment GmbH stellen wir unsere Eigenproduktionen her.

1.2. Konzernsteuerung

1.2.1. Finanzielle Steuerungsgrößen

Ziel des Managements der Odeon Film AG ist die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts. Das unterneh-

mensinterne Steuerungssystem unterstützt den Vorstand und die operativen Bereichsleiter bei der Ausrichtung aller

Unternehmensprozesse auf dieses Ziel.

Der Odeon Film-Konzern wird vom Vorstand gesteuert. Dieser legt insbesondere die strategische Ausrichtung des

Konzerns fest. Operativ umgesetzt wird dies in enger Zusammenarbeit mit den operativen Bereichsleitern. Die Ver-

antwortlichkeiten und das Berichtswesen sind eindeutig definiert. Alle Unternehmensressourcen sind auf die nachhal-

tige Steigerung des Unternehmenswerts ausgerichtet.

Um den Unternehmenswert zu steigern, konzentriert sich der Odeon Film-Konzern auf den Zuwachs des Free Cash-

Flows. Free Cash-Flow ist die Summe aus Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit und Cash-Flow aus Investiti-

onstätigkeit. Ein dauerhaft positiver Free Cash-Flow sichert die finanzielle Unabhängigkeit des Konzerns und seine

jederzeitige Zahlungsfähigkeit. Die wesentlichen Treiber eines positiven Free Cash-Flows sind die Steigerung des

Umsatzes und des betrieblichen Ergebnisses, definiert als EBIT.

Zentrale Steuerungsgrößen des Odeon Film-Konzerns sind EBIT, Umsatz, Gesamtleistung und die Eigenkapitalquote

(berechnet nach den Rechnungslegungsgrundsätzen der IFRS).

Kennzahl Berechnung

Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT)

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Umsatzerlöse

Gesamtleistung

Summe aus Umsatzerlösen, sonstige betriebliche Erträgen,

Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistungen

Eigenkapitalquote Eigenkapital im Verhältnis zur Bilanzsumme

Die Odeon Film AG ist ein wachstumsorientiertes Unternehmen, das der Umsatzsteigerung besondere Bedeutung

beimisst. Gemeinsam mit der Gesamtleistung, in der neben den Umsatzerlösen auch anproduzierte, noch nicht fertig-

gestellte Eigenproduktionen ausgewiesen sind, stellen sie mit dem EBIT, die zentralen Steuerungsgrößen unseres

Konzerns dar. Das EBIT stellt innerhalb dieser Steuerungskennzahlen die für die Steuerung des Konzerns wichtigste

Kennzahl dar, da in ihr auch die Kontrolle der konzernweiten operativen Aufwendungen abgelesen werden kann.

Im Rahmen der Steuerung des Kapitalbedarfs werden insbesondere der Kapital- und Liquiditätsbedarf sowie die Ei-

genkapitalquote, welche aus dem Verhältnis von bilanziellem Eigen- zu Fremdkapital ermittelt wird, regelmäßig über-

wacht. Das Eigenkapital umfasst hierbei das gezeichnete Kapital, die Kapitalrücklage, die Gewinnrücklagen, sonstige

Rücklagen und den Bilanzgewinn bzw. -verlust.

Daneben steuern wir die Geschäftstätigkeit der Odeon Film AG nach den folgenden handelsrechtlich berechneten

Steuerungsgrößen:

Kennzahl Berechnung

Eigenkapitalquote Eigenkapital im Verhältnis zur Bilanzsumme

Zinsergebnis

Erträge aus Ausleihungen zuzüglich Zinserträge abzüglich

Zinsaufwendungen

Beteiligungsergebnis

Erträge aus Gewinnabführung abzüglich Aufwendungen aus

Verlustübernahme

1.2.2. Nicht Finanzielle Leistungsindikatoren

Der Odeon Film-Konzern misst seine Leistung im nicht finanziellen Bereich mit Kennzahlen zu den erreichten Zu-

schauerquoten. Hierbei wird sowohl auf die Gesamtquote als auch auf die Zuschauerquote innerhalb der werberele-

vanten Zielgruppe der 14 – 49-jährigen abgestellt. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass unsere TV-Movies und

-Serien im vergangenen Jahr erneut sehr gute Quoten erzielten, die teilweise über den Durchschnittsquoten der je-

weiligen Sendern lagen. Wie auch im Vorjahr konnten mit einigen Produktionen auch wieder Quotentagessiege er-

rungen werden. Zu weiteren Details verweisen wir hierzu auf den Abschnitt „Produktionen“.

1.3. Integriertes Budget- und Planungssystem

Der Vorstand der Odeon Film AG gibt die Unternehmensstrategie und daraus abgeleitet die kurz-, mittel- und langfris-

tigen operativen Planungsziele für den Konzern vor. Zum Ende eines jeden Geschäftsjahres wird das Budget für die

kommenden zwölf Monate sowie die Planung für die darauf folgenden zwei Jahre in Form einer Mehrjahresplanung

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erstellt. Die einzelnen Schritte des Planungsprozesses sind systemisch eng miteinander verzahnt. Diese Systemati-

sierung ist eine grundlegende Komponente, um die finanziellen Steuerungsgrößen sowie die Bewertung von Chancen

und Risiken angemessen zu überwachen. Mittels unterjährigen Abweichungsanalysen zwischen Ist-Zahlen und dem

Budget werden Trends erkannt und bei Bedarf Maßnahmen zur Gegensteuerung eingeleitet.

1.4. Entwicklungstätigkeiten

Der Odeon Film-Konzern ist sehr innovativ. Dies wurde in der Vergangenheit bereits mit vielen Formaten bewiesen.

„Türkisch für Anfänger“ oder „KDD Kriminaldauerdienst“ haben im deutschen Fernsehen neue Wege beschritten. Der

Odeon Film-Konzern entwickelt permanent neue Stoffe und Formate. Hierzu bedient er sich sowohl eigener Ideen als

auch freier Autoren, die für den Konzern Konzepte ausarbeiten. Jährlich werden neue Stoffe entwickelt. Die Investiti-

onsquote (Investitionen für Neuentwicklungen/Gesamtleistung) liegt zwischen 1,5 % und 4 % p.a.

2. WIRTSCHAFTSBERICHT

2.1. Marktumfeld

Nach einem kräftigen Wachstum in 2011 und 2012 von 3,3 % bzw. 0,7 % hat sich die deutsche Wirtschaft auch 2013

als stabil erwiesen. Das Bruttoinlandsprodukt stieg preisbereinigt um 0,4 % gegenüber dem Vorjahr. Während die

Wirtschaft im ersten Quartal 2013 noch stagnierte, wuchs sie ab dem zweiten Quartal stetig. Die Bundesregierung

geht in ihrem Jahreswirtschaftsbericht 2014 von einer jahresdurchschnittlichen Zunahme von 1,8 % für 2014 aus.

Noch höhere Erwartungen werden an das Jahr 2015 geknüpft, für das augenblicklich ein Wachstum von 2,0 % prog-

nostiziert wird. Für die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung wird entscheidend sein, ob im Euroraum Stabilität ge-

währleistet sein wird, und vor allem, ob die dazu notwendigerweise getroffenen Sparmaßnahmen die Konjunktur be-

lasten werden.

Die ersten Analysen des Jahres 2014 bestätigen die positive Erwartung der Bundesregierung. So ist der Geschäfts-

klimaindex zu Anfang des Jahres leicht gestiegen. Die befragten Unternehmen rechnen für das erste Halbjahr 2014

mit besseren Geschäftsaussichten als in den Vormonaten. Auch das Konsumklima hellt sich nachhaltig auf und liegt

im Februar 2014 mit seinem Gesamtindikator von 8,2 auf dem höchsten Stand seit 2007. Somit ergibt sich insgesamt

für eine überwiegend in Deutschland agierende Unternehmensgruppe wie den Odeon Film-Konzern ein durchaus

positives Bild der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.

http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/P-R/pressehandout-jahreswirtschaftsbericht-

2014,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf

http://www.cesifo-group.de/de/ifoHome/facts/Survey-Results/Business-Climate/Geschaeftsklima-Archiv/2014/Geschaeftsklima-

20140224.html

http://de.statista.com/statistik/daten/studie/2425/umfrage/gfk-konsumklima-index/

2.2. Fernseh- und Kinomarkt

Der deutsche Bruttowerbemarkt zeigte auch 2013 Aufwärtstendenz und belief sich auf 26,7 Mrd. EUR nach

26,2 Mrd. EUR im Vorjahr. Dies bedeutet eine Steigerung von 1,9 %, was sich insbesondere im letzten Quartal des

abgelaufenen Jahres manifestierte.

Interessant ist hierbei, dass der Online-Werbemarkt in 2013 nicht mehr an sein Plus von 17,3 % im Vorjahr anknüpfen

konnte und 2013 nur noch um 3,5 % wuchs. Bemerkenswert ist aber, dass die Fernsehwerbung überproportional mit

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5,7 % auf nahezu 12 Mrd. EUR gewachsen ist, während sich die Kinowerbung 2013 mit 2,1 % rückläufig entwickelte,

während sie noch im Vorjahr mit 10,5 % zweistellige Zuwachsraten verzeichnete.

Darüber hinaus zeigte sich, dass der Fernsehkonsum durch die erweiterte Nutzung neuer Medien eigentlich nicht

beeinträchtigt ist: Die tägliche Sehdauer in Deutschland von durchschnittlich 222 Minuten im Jahr 2012 blieb in 2013

mit 221 Minuten pro Tag nahezu konstant. Das Fernsehen scheint auf absehbare Zeit Leitmedium zu bleiben. Infol-

gedessen kann der Odeon Film-Konzern im TV-Bereich auf ein stabiles Umfeld bauen.

http://www.nielsen.com/de/de/insights/presseseite/20130/starke-vorweihnachtszeit-beschert-dem-bruttowerbemarkt-einen-sol.html

http://de.statista.com/statistik/daten/studie/118/umfrage/fernsehkonsum-entwicklung-der-sehdauer-seit-1997/

Die Struktur der Marktanteile (Gesamtpublikum) der fünf größten Fernsehsender ist im Vergleich zum Vorjahr kon-

stant geblieben. Das ZDF konnte seine Vormachtstellung aus dem Vorjahr nochmals ausbauen (12,8 % nach 12,6 %

im Vorjahr) und liegt nun mit 0,7 Prozentpunkten vor der ARD. Dies ist wohl auch ein Ergebnis der Senderechte für

die Fußball Champions League, die seit Herbst 2012 beim ZDF liegen. Der Marktanteil der ARD war dagegen mit

12,1 % zu 12,4 % im Vorjahr leicht rückläufig. RTL als einstiger Marktführer setzte 2013 die Entwicklung des vergan-

genen Jahres fort und kommt nach 14,1 % in 2011 und 12,3 % in 2012 in 2013 nur noch auf 11,3 %. SAT.1 und Pro-

Sieben verloren ebenfalls Marktanteile und kommen im Berichtsjahr nur noch auf 8,2 % bzw. 5,7 % nach 9,4 % bzw.

5,9 % im Vorjahr. Hintergrund sind sowohl die Zuwächse bei den öffentlich-rechtlichen Sendern aber auch die wach-

sende Senderdiversifizierung, die im Wesentlichen zu Lasten der großen privaten Sendeanstalten geht.

http://www.agf.de/daten/marktdaten/marktanteile/

Mit einem Gesamtumsatz von 1,02 Mrd. EUR (Vorjahr: 1,03 Mrd. EUR) und damit der zweiten Überschreitung der

Ein-Milliarde-Euro-Grenze in Folge konnte der deutsche Kinomarkt wiederum ein sehr gutes Ergebnis erzielen. So

wurden an den deutschen Kinokassen 129,7 Mio. (Vorjahr 135,1 Mio.) Tickets gelöst. Den Gesamtmarkt betrachtend

war der deutsche Überraschungserfolg „Fack ju Göhte“ mit 5,6 Mio. Zuschauern der besucherstärkste Film des Jah-

res 2013 in Deutschland. Auf den Plätzen zwei und drei folgten die Produktionen „Der Hobbit: Smaugs Einöde“ und

„Django Unchained“. Neben „Fack ju Göhte“ konnten auch sechs weitere deutsche Produktionen über eine Million

Besucher in die Kinos locken, womit sich in Summe der Anteil deutscher Produktionen am Gesamteinspielergebnis

deutlich von 18,1 % im Vorjahr auf 26,2 % im Berichtsjahr erhöhte und so nach 2009 sein bestes Ergebnis erzielte.

http://www.ffa.de/downloads/publikationen/ffa_intern/FFA_info_compact_140218.pdf

2.3. PRODUKTIONEN

Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2013 konnte sich der Odeon Film-Konzern als einer der bedeutendsten deutschen

unabhängigen Film- und Fernsehproduzenten auf dem deutschen Markt behaupten. Die verschiedenen Tochterunter-

nehmen produzierten zahlreiche Fernsehserien und -filme – vor allem in den Genres Krimi und Family Entertainment

– und bereiteten TV- und Kinofilme vor, von denen einige noch im laufenden Geschäftsjahr produziert werden. Auch

der erst im Vorjahr gegründete Non-Fiction-Bereich hat erfolgreich seine Produktionstätigkeit aufgenommen.

Die Tochterunternehmen der Odeon Film AG haben 2013 die Produktion ihrer erfolgreichen Serien fortgesetzt: So

wurden bzw. werden weitere Folgen von „Der Staatsanwalt“, „Der Kriminalist“ sowie „Letzte Spur Berlin“ hergestellt.

Auch die Dreharbeiten der ersten vier Episoden des neuen „Ein Fall für Zwei“ haben im dritten Quartal begonnen.

Daneben ging die non-fiktionale Produktion „Big Stars – Promis specken ab!“ in Dreh.

Das ZDF sendete ab dem 3. Mai 2013 vier Folgen der siebten Staffel der Erfolgsserie „Der Kriminalist“ mit

Christian Berkel in der Rolle des Hauptkommissars Bruno Schumann mit sehr großem Erfolg. In Berlin wurden inzwi-

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schen acht neue Folgen zur nun bereits achten Staffel gedreht. Die ersten drei Folgen dieser Staffel wurden ab dem

8. November 2013 ausgestrahlt. Der Staffelauftakt konnte mit einem Marktanteil von 15,3 % und 4,74 Mio. Zuschau-

ern überzeugen. Seit dem 14. Februar 2014 zeigt das ZDF mit sehr großer Zuschauerresonanz 4 Folgen aus der

achten Staffel. Bereits die erste Episode konnte mit 18,4 % im Gesamtmarkt den Tagessieg erringen. Zwischenzeit-

lich haben die Dreharbeiten zur neunten Staffel in Berlin begonnen.

Seit 2007 ist auch die Reihe „Der Staatsanwalt“ mit Rainer Hunold erfolgreicher Bestandteil der Freitagskrimi-Schiene

im ZDF. Ab Januar 2013 zeigte der Sender sechs aktuelle Folgen aus dieser Reihe. Im abgelaufenen Geschäftsjahr

wurde eine neue Staffel mit wiederum sechs Folgen gedreht, in der Oberstaatsanwalt Bernd Reuther alias Rai-

ner Hunold bei seinen Ermittlungen erneut hinter die scheinbar heile Fassade der Wiesbadener Gesellschaft blickt.

Diese Staffel wurde Anfang des Jahres 2014 ausgestrahlt.

In 2013 wurden die noch in 2012 begonnene Produktion von sieben Folgen der zweiten Staffel der ZDF-

Hauptabendserie mit dem Titel „Letzte Spur Berlin“ fertiggestellt. Im Zentrum dieser Serie steht eine Einheit des Berli-

ner Landeskriminalamts, die das Schicksal spurlos Verschwundener aufklärt. Hans-Werner Meyer und Jas-

min Tabatabai spielen die Protagonisten. Diese zweite Halbstaffel wurde ab September 2013 ausgestrahlt, erfreute

sich wieder großer Beliebtheit und erzielte regelmäßig hervorragende Quoten. Seit dem 7. August 2013 werden in

Berlin bereits die Episoden der dritten Staffel gedreht. Seit dem 7. März 2014 wird die erste Halbstaffel hieraus mit

erneut sehr guten Quoten gesendet.

Seit dem 23. Juli 2013 wurden in Frankfurt und Umgebung die ersten vier Folgen unseres neuen „Ein Fall für Zwei“

gedreht. Die außergewöhnliche kriminalistische Konstellation des Krimiklassikers aus Anwalt und Detektiv wird in

neuer Form unterhaltsam und innovativ weitererzählt. Wanja Mues spielt Detektiv Leo Oswald, Antoine Monot jr. ist

Anwalt Benni Hornberg. Die erste Staffel wird voraussichtlich ab dem 9. Mai 2014 im Abendprogramm des ZDF aus-

gestrahlt werden.

2013 produzierten wir den Fernsehfilm „Seegrund. Ein Kluftingerkrimi“. In der lange erwarteten Verfilmung eines wei-

teren Romans der Krimireihe von Michael Kobr und Volker Klüpfel spielt Herbert Knaup erneut die Titelrolle des kau-

zigen Kommissars Kluftinger. Die ARD strahlte diesen dritten Teil unserer Kluftinger-Reihe am 28. November 2013

mit guter Quote aus. Während der Ausstrahlung konnten die Zuschauer mit Produzent, Autor und Redaktion chatten

und ihnen Fragen stellen oder auch nur Feedback zur Ausstrahlung geben.

Im Frühsommer produzierten wir in Köln und in der Bretagne den romantischen Thriller „Ohne Dich“. Der für das Ers-

te/Degeto produzierte TV-Movie handelt von einer jungen Frau, die sich mit dem Verschwinden ihres Lebensgefähr-

ten nicht abfinden will und ihre Suche allen Rückschlägen zum Trotz nicht aufgibt. Gleich zu Jahresbeginn 2014 wur-

de „Ohne Dich“ mit einem ausgezeichneten Marktanteil von 16,2 % ausgestrahlt.

Als dritten Fernsehfilm im abgelaufenen Geschäftsjahr drehten wir im Sommer 2013 den Psychothriller „Kein Ent-

kommen“ unter der Regie von Andreas Senn. Der Film beginnt mit dem brutalen Überfall von jugendlichen Tätern auf

Anna, dargestellt von Anja Kling. Obwohl Anna dem Überfall keinen Raum in ihrem Leben geben möchte, steht ihr

Familienleben fortan unter großer Spannung. Auch ihr Ehemann, gespielt von Benno Fürmann, findet immer weniger

Zugang zu ihr. Anna löst eine fatale Kette von Ereignissen aus, die schließlich dramatische Folgen für ihre Familie

hat. Das ZDF sendete am 24. März 2014 unsere Produktion mit einer hohen Zuschaueranzahl von über 5,7 Mio., was

mit einem Marktanteil von 17,3 % den Tagessieg bedeutete.

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Als erstes großes Non-Fiction-Format produzieren wir seit August 2013 „Big Stars – Promis specken ab!“. Auf den

norwegischen Lofoten bzw. in Abu Dhabi haben zehn Promis ihren Kilos den Kampf angesagt. Moderiert wird das

neue SAT.1-Format von Ruth Moschner und TV-Newcomer Andreas Kunze. „Big Stars - Promis specken ab!“ wird im

Frühjahr auf SAT.1 ausgestrahlt werden.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr brachte unser Label GoodMood Productions sein erstes Comedy-Format an den

Start. Für Tele5 produzierten wir „Eye TV – der durchgeknallte Puppensender“ in 10 Folgen, die im Sommer 2013 mit

guten Quoten ausgestrahlt wurden.

Für den WDR wurde bereits im Vorjahr der anspruchsvolle TV-Film „Im Netz“ produziert. Der Thriller handelt von

Identitätsdiebstahl im Internet. Caroline Peters spielt darin eine erfolgreiche Unternehmensberaterin, deren Leben

zum Albtraum wird. Bei der Erstausstrahlung am 27. März 2013 in der ARD konnte der Film 5,6 Mio. Zuschauer für

sich gewinnen und war damit Tagesquotensieger.

Der 2012 produzierte Fernsehfilm „Fliegen lernen“ für die ARD/Degeto und den WDR mit Gesine Cukrowski, Chris-

toph M. Orth, Franz Dinda und Horst Janson in den Hauptrollen wurde am 30. August 2013 mit einem sehr guten

Marktanteil von 14,5 % ausgestrahlt.

Mit einer erneut hohen Zuschauerzahl von nahezu 4,4 Mio., was einem Marktanteil von 13,7 % entspricht, lief am

4. April 2013 im ZDF die Produktion „Lotta & die frohe Zukunft“, der dritte Film der sehr erfolgreichen „Lotta“-Reihe.

Für das kommende Geschäftsjahr ist bereits der nächste Film dieser erfolgreichen Reihe geplant.

Der im Vorjahr produzierte fünfte Film aus der Reihe „Spreewaldkrimi – Feuerengel“ wurde am 18. November 2013 im

ZDF mit einer sehr guten Quote im Gesamtmarkt von 15,7 % ausgestrahlt.

2.4. VERMÖGENS-, ERTRAGS- UND FINANZLAGE UNTER BERÜCKSICHTIGUNG FINANZIELLER

LEISTUNGSINDIKATOREN

2.4.1. ODEON FILM-KONZERN

Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Odeon Film-Konzerns ist im Berichtszeitraum insbesondere durch die

Herstellung von Auftragsproduktionen geprägt: So hat die Realisierung von neuen Folgen der bewährten Fernsehse-

rien „Ein Fall für Zwei„ „Der Kriminalist“, „Der Staatsanwalt“ sowie „Letzte Spur Berlin“ die Ertragslage maßgeblich

beeinflusst. Dazu kam die Produktion der ersten Staffel unseres neuen „Ein Fall für Zwei“ sowie die Produktion unse-

res ersten großen Non-Fiction-Formats „Big Stars - Promis specken ab“. Erwähnenswert ist aber auch, dass unser

bewährtes Format „Der Landarzt“ nicht mehr produziert wurde und eine Folgestaffel von „Familie Undercover“ bisher

nicht beauftragt wurde, was gegenüber dem Vorjahreszeitraum zu einem deutlich reduzierten Produktionsvolumen

führte.

Aus dem gesunkenen Produktionsvolumen und damit einhergehenden Restrukturierungsmaßnahmen hat der Ode-

on Film-Konzern mit einem EBIT von -2,7

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Mio. EUR das Geschäftsjahr negativ abgeschlossen, was gegenüber dem Vorjahres-EBIT eine Reduzierung von

3,0 Mio. EUR bedeutet. Trotz dieses Verlustes und der damit zusammenhängenden Senkung der Eigenkapitalquote

von 66,0 % auf 56,0% und einem Bestand an liquiden Mittel von 0,7 Mio. EUR (Vorjahr 1,2 Mio. EUR), ist die Vermö-

gens- und die Finanzlage weiterhin als stabil zu bezeichnen.

2.4.1.1. Vermögenslage des Odeon Film-Konzerns

Die Bilanzsumme ist gegenüber dem 31. Dezember 2012 von 26,8 Mio. EUR auf 27,0 Mio. EUR gestiegen. Diese

leichte Erhöhung beruht im Wesentlichen auf der veränderten Anzahl bzw. veränderten Fertigstellungsgrad nicht ab-

geschlossener Produktionen zum Stichtag im Vergleich zum Vorjahr, die sich in mehreren Positionen niederschlägt.

Die immateriellen Vermögenswerte erhöhten sich mit 0,4 Mio. EUR leicht auf 15,0 Mio. EUR, was im Wesentlichen

das Ergebnis einer begonnenen Eigenproduktion ist, die in Höhe von 0,3 Mio. EUR aktiviert wurde. Das Sachanlage-

vermögen blieb mit einem Wert von 0,2 Mio. EUR nahezu unverändert. Nachdem sich die latenten Steuern nur leicht

um 0,2 Mio. EUR auf 2,6 Mio. EUR erhöht haben und der Anteil an einer mit einem konzernfremden Unternehmen

hergestellten Filmproduktion in Höhe von 0,5 Mio. EUR beträgt das langfristige Vermögen in Summe zum

31. Dezember 2013 18,3 Mio. EUR gegenüber 17,2 Mio. EUR im Vorjahr.

Gegenläufig hierzu hat sich das Kurzfristige Vermögen von 9,6 Mio. EUR auf 8,7 Mio. EUR entwickelt: Einerseits

haben wir Abschreibungen auf Projekte in der Development-Phase in Höhe von 0,6 Mio. EUR, die über das übliche

Maß hinausgehen, vorgenommen, wodurch sich, trotz hoher Entwicklungstätigkeit, die Vorräte von 2,7 Mio. EUR zum

Vorjahresstichtag auf 2,4 Mio. EUR reduzierten. Die Position Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige

kurzfristige Vermögenswerte und sonstige Forderungen ist mit 5,7 Mio. EUR auf Vorjahresniveau. Der zum Bilanz-

stichtag 31. Dezember 2013 auszuweisende Saldo resultierte vor allem aus den Projekten „Letzte Spur Berlin“, „Ein

Fall für Zwei“, „Beste Chance“ und „Big Stars - Promis specken ab“ sowie aus bereits abgerechneten aber zum Bi-

lanzstichtag noch nicht bezahlten Verwertungserlösen.

Die Flüssigen Mittel sind ebenfalls gesunken und betrugen zum 31. Dezember 2013 0,7 Mio. EUR im Vergleich zu

1,2 Mio. EUR am Vorjahresstichtag.

Der Bilanzverlust hat sich auf Grund des negativen Periodenergebnisses um 2,6 Mio. EUR (Vorjahresveränderung:

- 0,08 Mio. EUR) erhöht. Unter Berücksichtigung der sonstigen Rücklagen, die im Zusammenhang mit der Neubewer-

tung der Pensionsrückstellung zu bilden waren, beläuft sich das Eigenkapital zum 31. Dezember 2013 auf

15,1 Mio. EUR nach 17,7 Mio. EUR zum Vorjahresstichtag.

Aufgrund des reduzierten Eigenkapitals und unter Berücksichtigung der nur leicht gestiegenen Bilanzsumme ist die

Eigenkapitalquote von 66,0 % zum Vorjahresstichtag auf 56,0% zum Geschäftsjahresende 2013 gesunken.

Die Langfristigen Schulden haben sich aufgrund eines leichten Rückgangs der passiven latenten Steuern um

0,2 Mio. EUR auf 2,8 Mio. EUR reduziert.

Der Anstieg der Kurzfristigen Schulden um 46,7 % auf 9,1 Mio. EUR ist im Wesentlichen das Ergebnis des Bestands

an Produktionen, welche sich zum Stichtag in Produktion befanden. So haben sich sowohl die Verbindlichkeiten aus

Lieferungen und Leistungen, sonstige Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten von 3,8 Mio. EUR auf

5,2 Mio. EUR als auch die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten von 2,3 Mio. EUR auf 3,8 Mio. EUR zum Bi-

lanzstichtag erhöht. Letztere sind ausschließlich im Zusammenhang mit der Zwischenfinanzierung von Produktionen

zu sehen und werden jeweils sofort nach Begleichung der entsprechenden Kundenrechnungen zurückgeführt.

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2.4.1.2. Ertragslage des Odeon Film-Konzerns

In diesem Jahr produzierte der Odeon Film-Konzern erneut hochwertige Serien wie „Ein Fall für Zwei“, „Der Krimina-

list“, „Der Staatsanwalt“ oder „Letzte Spur Berlin“. Darüber hinaus wurden die ersten vier Folgen des neuen „Ein Fall

für Zwei“ in Frankfurt und Umgebung nahezu fertiggestellt sowie die ersten fünf Folgen unseres Non-Fiction-Formats

„Big Stars - Promis specken ab“ produziert. Zu den Umsatzerlösen trugen auch die TV-Filme. „Seegrund. Ein Kluftin-

gerkrimi“, „Ohne Dich“ und „Kein Entkommen“ bei, die damit 28,2 Mio. EUR gegenüber 39,5 Mio. EUR in der Ver-

gleichsperiode 2012 betrugen. Die Reduzierung des Umsatzes um 28,6 % ist unter anderem das Ergebnis des Ab-

setzens unserer Traditionsserie „Der Landarzt“, der fehlenden Folgebeauftragung von „Familie Undercover“, einem

geringeren Volumen an Koproduktionen sowie der verminderten Episodenzahl unseres neuen „Ein Fall für Zwei“ im

Vergleich zu den Folgenzahlen des Vorgängerformats “Ein Fall für Zwei“.

Nach dem der Odeon Film-Konzern wie auch im Vorjahr keine Eigenproduktionen fertiggestellt hat, fielen die sonsti-

gen betrieblichen Erträge - unter welchen generell auch Erträge aus Koproduktionen und Filmförderungen, also ins-

besondere selbsterstellte Produktionen erfasst werden – erneut niedrig aus und lagen mit 1,4 Mio. EUR auf Vorjah-

resniveau.

Die Gesamtleistung reduzierte sich infolgedessen von 41,5 Mio. EUR in der Vorjahresvergleichsperiode in etwa ana-

log zum Umsatz auf 30,2 Mio. EUR im Berichtszeitraum.

Das gesunkene Produktionsvolumen schlug sich sowohl in einer Reduzierung des Materialaufwands von

18,5 Mio. EUR auf 13,4 Mio. EUR als auch des Personalaufwands von 20,2 Mio. EUR auf 16,2 Mio. EUR nieder. Im

Personalaufwand sind allerdings auch Aufwendungen für produktionsunabhängige Mitarbeiter enthalten, die sich

ebenfalls um 0,3 Mio. EUR auf 4,4 Mio. EUR reduzierten. Ursächlich hierfür ist im Wesentlichen die im Berichtsjahr

durchgeführte Restrukturierung, die ihre gesamte Wirkung jedoch erst im Folgejahr entfalten wird.

In Ermangelung der Fertigstellung von relevanten Eigen-/Koproduktionen wurden planmäßige Abschreibungen nahe-

zu ausschließlich auf Sachanlagen vorgenommen: Sie lagen mit 0,2 Mio. EUR nahezu auf Vorjahresniveau. Daneben

wurden Abschreibungen auf unfertige Erzeugnisse, die über das übliche Maß hinausgehen, in Höhe von

0,6 Mio. EUR vorgenommen. Hierbei handelt es sich um nicht mehr weiterverfolgte Stoffentwicklungen.

Der gesamte Aufwand der Produktionen – Material- und produktionsbezogener Personalaufwand - ergeben zusam-

men 25,3 Mio. EUR (Vorjahr: 34,0 Mio. EUR). Dies bedeutet einen leicht unterproportionalen Rückgang der produkti-

onsbezogenen Aufwendungen gegenüber dem des Umsatzes, was vor allem auf der veränderten Zusammensetzung

der Produktionen beruht.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen mit 2,4 Mio. EUR leicht über Vorjahresniveau. Berücksichtigt man

Einmalaufwendungen für durchgeführte Restrukturierungsmaßnahmen sowie die erfolgte gesellschaftsrechtliche

Neuorganisation in Höhe von insgesamt 0,6 Mio. EUR sowie Wertberichtigungen bzw. einmalige Vorsorgen von

0,2 Mio. EUR, so ergibt sich eine deutliche Reduzierung der konzernweiten sonstigen betrieblichen Aufwendungen,

was zeigt, dass das Kostenniveau im Odeon Film-Konzern gesenkt werden konnte.

Der Betriebsaufwand betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr 32,9 Mio. EUR und liegt damit vor allem auf Grund des

deutlich gesunkenen Produktionsvolumens und trotz der erwähnten restrukturierungsbedingten Einmalaufwendungen

unter dem Vorjahresbetrag von 41,2 Mio. EUR.

In Summe erzielte der Odeon Film- Konzern im Geschäftsjahr 2013 ein negatives Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit

(EBIT) von 2,7 Mio. EUR (Vorjahr: Positives EBIT von 0,3 Mio. EUR).

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Das Finanzergebnis ist im Vergleich zum Vorjahr stabil und beträgt – 0,2 Mio. EUR. Die enthaltenen Zinsaufwendun-

gen ergaben sich sowohl aus der Zwischenfinanzierung von Projekten als auch aus den Kosten für die temporäre

Inanspruchnahme des gewährten Betriebsmittelkredits.

Auf Basis des Ergebnisses vor Steuern (EBT) in Höhe von – 2,9 Mio. EUR (Vorjahr: 0,05 Mio. EUR) ergibt sich unter

Berücksichtigung von Steuern, die nahezu ausschließlich aus latenten Steuern resultieren, ein Periodenergebnis von

– 2,6 Mio. EUR (Vorperiode: - 0,08 Mio. EUR).

Angesichts dieses Periodenverlustes in Höhe von – 2,6 Mio. EUR beträgt das Ergebnis je Aktie - 0,22 EUR (Vorjahr:

-0,01 EUR) auf Basis von 11.757.720 (Vorjahr: 11.757.720) bezugsberechtigten Aktien (gewichteter Durchschnitt der Ak-

tien abzüglich 85.050 eigene Aktien).

2.4.1.3. Finanzlage des Odeon Film-Konzerns

Risikokontrolle und zentrale Steuerung sind Grundsätze des Finanzmanagements der Odeon Film AG. Das Finanz-

management erfolgt zentral durch den Finanzbereich der Odeon Film AG. Dieser Bereich steuert das konzernweite

Finanzmanagement und ist zentraler Ansprechpartner der für Finanzen zuständigen Geschäftsführer und Mitarbeiter

auf Ebene der Tochtergesellschaften sowie in den Projekten. Das übergeordnete Ziel des Finanzmanagements der

Odeon Film AG ist die Sicherung der konzernweiten Zahlungsfähigkeit durch konzernweite effiziente Steuerung der

Liquidität.

Das konzernweite Finanzmanagement umfasst das Kapitalstrukturmanagement bzw. die Konzernfinanzierung, das

Cash- und Liquiditätsmanagement und das Management von Liquiditätsrisiken:

Ziel des Kapitalstrukturmanagements ist es, die Ausgestaltung der Kapitalstruktur bzw. der Finanzierung des Kon-

zerns über den Einsatz unterschiedlicher Finanzierungsinstrumente zu optimieren. Hierzu gehören Eigenkapital oder

eigenkapitalähnliche Instrumente wie auch Fremdfinanzierungsinstrumente. Bei der Auswahl von Finanzierungsin-

strumenten werden Marktaufnahmefähigkeit, Refinanzierungsbedingungen, Flexibilität bzw. Auflagen, und Laufzeit-

bzw. Fälligkeitsprofile berücksichtigt. Fremdfinanzierungsmittel im Konzern werden zentral aufgenommen bzw. ge-

steuert. Auf diese Weise können bessere Bedingungen, insbesondere Zinsen, verhandelt und so Kapitalkosten opti-

miert werden.

Die Optimierung und Zentralisierung der Zahlungsströme innerhalb des Konzerns sowie die Sicherung der konzern-

weiten Liquidität erfolgt im Rahmen des Cash- und Liquiditätsmanagements. Ein wichtiges Instrument sind Cash-

Pooling-Verfahren. Beim Liquiditätsmanagement werden im Rahmen einer rollierenden konzernweiten Liquiditätspla-

nung die operativen Cashflows sowie die Cashflows aus nicht operativen Geschäften erfasst bzw. prognostiziert und

hieraus gegebenenfalls Liquiditätsüberschüsse oder Bedarfe abgeleitet. Liquiditätsbedarfe werden über die beste-

henden Cashpositionen oder die revolvierende Betriebsmittellinie abgedeckt. Die Eventualverbindlichkeiten reduzier-

ten sich überwiegend aufgrund der Entlassung aus den Verpflichtungen zur Rückzahlung von Darlehen bei verschie-

denen Förderanstalten von 15 Mio. EUR auf 14 Mio. EUR.

Ausgehend vom Vorsteuerergebnis von -2,9 Mio. EUR (Vorjahr: 0,05 Mio. EUR) ergibt sich nach Berücksichtigung

der Ab- und Zuschreibungen auf das Anlagevermögen von netto -0,1 Mio. EUR (Vorjahr: 0,1 Mio. EUR) und anderer

zahlungsunwirksamer Erträge und Aufwendungen ein Cash-Flow aus laufender Tätigkeit vor Änderung des Nettoum-

laufvermögens in Höhe von - 2,6 Mio. EUR gegenüber 0,4 Mio. EUR in der Vergleichsperiode.

Die leichte Abnahme von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstiger Aktiva führte zu einem Mittel-

abfluss von 0,01 Mio. EUR (Vorjahr: Mittelzufluss in Höhe von 6,8 Mio. EUR) wie auch die Zunahme der Verbindlich-

keiten aus Lieferungen und Leistungen mit einem Mittelzufluss in Höhe von 1,4 Mio. EUR (Vorjahr: Mittelabfluss in

Höhe von 3,2 Mio. EUR) zu Buche schlug. Summarisch ergibt sich für den Cash-Flow aus laufender Geschäftstätig-

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keit unter Berücksichtigung der gezahlten Steuern und Zinsen im Geschäftsjahr 2013 ein Mittelabfluss von

1,4 Mio. EUR (Vorjahr: Mittelzufluss von 2,5 Mio. EUR).

Die Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen, unter denen die selbsterstellten Produktionen ausgewie-

sen werden, belaufen sich 2013 auf 0,1 Mio. EUR (Vorjahr: 0,1 Mio. EUR). Der Cash-Flow aus Investitionstätigkeit

beträgt, unter Berücksichtigung der Investition in ein joint venture von 0,5 Mio. EUR im Jahr 2013 - 0,6 Mio. EUR und

ist wie im Vorjahr (-0,1 Mio. EUR) negativ.

Während im Vorjahreszeitraum Projektmittel zurückgeführt wurden, was zu einem zu einem Cash-Flow aus Finanzie-

rungstätigkeit von -3,2 Mio. EUR führte, wurden im Berichtsjahr Projektmittel aufgenommen. Der Cash-Flow aus Fi-

nanzierungstätigkeit beträgt somit 1,5 Mio. EUR.

In Summe haben sich die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente seit dem 31. Dezember 2012 von

1.2 Mio. EUR auf 0,7 Mio. EUR reduziert.

Der Vorstand der Odeon Film AG beurteilt die wirtschaftliche Lage des Konzerns trotz des erwirtschafteten Verlustes

und mit Blick auf die künftige Entwicklung positiv. In Einklang mit der im Vorjahr getroffenen Prognose wurde im abge-

laufenen Geschäftsjahr im Vergleich zum Vorjahr eine niedrigere Gesamtleistung sowie ein negatives EBIT erwirt-

schaftet.

2.4.1.4. Finanzielle Leistungsindikatoren des Odeon Film-Konzerns

Kennzahl Berechnung Einheit 2013 2012 Veränderung

Ergebnis der betrieblichen

Tätigkeit (EBIT) Mio. EUR - 2,7 0,3 - 3,0

Umsatz Mio. EUR 28,2 39,5 - 11,3

Gesamtleistung Mio. EUR 30,2 41,5 - 11,3

Eigenkapitalquote

Eigenkapital im Verhältnis zur

Bilanzsumme % 56,0 66,0 - 10,0

2.4.2. ODEON FILM AG

Trotz des negativen Jahresergebnisses in Höhe von – 0,4 Mio. EUR (Vorjahr: -0,6 Mio. EUR) ist die zum Vorjahres-

stichtag sehr hohe Eigenkapitalquote nur um 7,4 %-Punkte von 86,1 % auf 78,7 % gesunken. Aufgrund ausreichen-

der Kreditlinien sowohl zur Projektfinanzierung als auch im Bereich der Betriebsmittel ist die Finanzlage der Odeon

Film AG ebenfalls weiterhin stabil.

2.4.2.1. Vermögenslage der Odeon Film AG

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Die Bilanzsumme hat sich kaum verändert und beträgt 18,8 Mio. EUR nach 17,6 Mio. EUR im Vorjahr.

Die Bilanzstruktur auf der Aktivseite, d.h. das Verhältnis zwischen Anlage- und Umlaufvermögen ist im Vergleich zum

Vorjahr nahezu unverändert. Es ergaben sich lediglich Verschiebungen, die im Anlagevermögen auf die planmäßige

Tilgung der der Novafilm Fernsehproduktion GmbH gewährten Ausleihung um 0,4 Mio. EUR zurückzuführen ist. Ge-

genläufig entwickelten sich im Umlaufvermögen die Forderungen gegen verbundene Unternehmen, die sich von

6,0 Mio. EUR auf 7,9 Mio. EUR erhöhten. Hintergrund war unter anderem die Auflösung von Wertberichtigungen auf

Forderungen gegen verbundene Unternehmen.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen haben sich von 1,9 Mio. EUR auf 2,6 Mio. EUR erhöht,

woraus sich im Saldo unter Berücksichtigung des Anstiegs auch der Verbundforderungen eine Nettoforderung ge-

genüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 5,3 Mio. EUR (Vorjahr: 4,1 Mio. EUR) ergibt. Unter Einbeziehung

der Ausleihungen an verbundene Unternehmen besteht zum 31. Dezember 2013 ein positiver Saldo von

7,0 Mio. EUR.

Die Anlagenintensität hat sich bei steigendem Niveau des Umlaufvermögens moderat verändert und ist von 63,4 %

zum Vorjahresstichtag auf 57,2 % zum 31. Dezember 2013 gesunken.

Aufgrund des Jahresfehlbetrags von 0,4 Mio. EUR hat sich der Bilanzverlust auf 12,0 Mio. EUR erhöht. Zum

31. Dezember 2013 beläuft sich das Eigenkapital demnach auf 14,8 Mio. EUR gegenüber 15,2 Mio. EUR zum letzten

Bilanzstichtag.

Aufgrund der angestiegenen Bilanzsumme sowie des erwirtschafteten Jahresfehlbetrages ist die Eigenkapitalquote

von 86,1 % im Vorjahr auf 78,7 % zum Geschäftsjahresende 2013 gesunken.

Stichtagsbedingt bestehen zum 31. Dezember 2013 im Gegensatz zum Vorjahr Verbindlichkeiten gegenüber Kredit-

instituten in Höhe von 0,4 Mio. EUR, die sich innerhalb der eingeräumten Betriebsmittellinie befinden. Auch aus die-

sem Grund und aufgrund der bereits erwähnten angestiegenen Verbundverbindlichkeiten sind die Verbindlichkeiten

insgesamt um 1,2 Mio. EUR auf 3,3 Mio. EUR gestiegen.

Die Vermögenslage der Odeon Film AG stellt sich wie bereits im Vorjahr insgesamt als solide dar.

2.4.2.2. Ertragslage der Odeon Film AG

Im Rahmen ihrer Dienstleistungstätigkeiten für die übrigen Konzernunternehmen hat die Odeon Film AG auch in die-

sem Jahr entsprechende Beträge an ihre verbundenen Unternehmen in Rechnung gestellt. Diese sind mit

1,1 Mio. EUR nahezu auf Vorjahresniveau. Erträge erzielte die Odeon Film AG im Berichtsjahr darüber hinaus in Hö-

he von 1,45 Mio. EUR (Vorjahr: 0,0 Mio. EUR) aus Wertaufholungen, die konzerninterne Forderungen betrafen sowie von

0,02 Mio. EUR (Vorjahr: 0,09 Mio. EUR) aus Filmförderung. In Summe sind die erzielten sonstigen betrieblichen

Erträge gegenüber dem Vorjahr deutlich um 1,4 Mio. EUR auf 2,7 Mio. EUR gestiegen, was im Wesentlichen mit der

Wertaufholung im Zusammenhang steht.

Im Materialaufwand wird im Wesentlichen der Koproduktionsanteil in Höhe von 0,02 Mio. EUR an der Produktion

„Heute bin ich blond“, die im Geschäftsjahr in Zusammenarbeit mit Goldkind Film GmbH & Co. KG zu Ende produziert

wurde, ausgewiesen.

Der Personalaufwand hat sich von 2,0 Mio. EUR in 2012 auf 1,8 Mio. EUR leicht reduziert. Ursächlich hierfür sind im

Wesentlichen durchgeführte Restrukturierungsmaßnahmen, die ihre ganze Auswirkung jedoch erst ab dem Folgejahr

entfalten werden.

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen verblieben mit 0,1 Mio. EUR auf

Vorjahresniveau.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind von 1,2 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2012 um 30,3 % auf

1,6 Mio. EUR in 2013 angestiegen. Berücksichtigt man jedoch Einmaleffekte in Höhe von 0,4 Mio. EUR (Restrukturie-

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rungs- und Reorganisationsaufwendungen) sowie Wertberichtigungen bzw. einmalige Vorsorgen von 0,2 Mio. EUR,

haben sich die sonstigen betrieblichen Aufwendungen von 1,2 Mio. EUR um 17 % auf 1,0 Mio. EUR reduziert.

Das Finanzergebnis ist nach 1,6 Mio. EUR im Vorjahr mit 0,6 Mio. EUR deutlich niedriger ausgefallen. Ausschlagge-

bend hierfür ist die reorganisationsbedingte Kündigung der Ergebnisabführungsverträge mit der Monaco Film GmbH

bzw. der Nostro Film GmbH. Während im Vorjahr noch die Ergebnisse von drei Tochterunternehmen vereinnahmt

werden konnten, wirkt sich im Berichtsjahr nur noch der Ertrag aus der Ergebnisübernahme der No-

vafilm Fernsehproduktion GmbH mit den auf ihr verschmolzenen Gesellschaften in Höhe von 0,3 Mio. EUR ertragser-

höhend aus. Das im Finanzergebnis darüber hinaus enthaltene Zinsergebnis setzt sich zusammen aus den Zinserträ-

gen aus Cash-Pool, Darlehen und Ausleihungen an verbundene Unternehmen sowie Zinsaufwendungen für kurzfris-

tige Verbindlichkeiten im Rahmen der Inanspruchnahme der Betriebsmittelkreditlinie. Es fiel mit 0,3 Mio. EUR in etwa

so hoch aus wie im Vergleichszeitraum.

In Summe ergibt sich ein negatives Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in Höhe von - 0,4 Mio. EUR, das

sich gegenüber dem Vorjahresvergleichsvergleichswert um 0,2 Mio. EUR verbessert hat.

Da ergebnisbedingt keine Ertragssteuern zu berücksichtigen sind, beläuft sich auch der Jahresfehlbetrag auf

0,4 Mio. EUR.

2.4.2.3. Finanzlage der Odeon Film AG

Zum Stichtag weist die Odeon Film AG eine Bankverbindlichkeit in Höhe von - 0,4 Mio. EUR gegenüber einem Bar-

mittelbestand von 0,2 Mio. EUR zum Vorjahresstichtag aus.

In den Cash-Pool der Odeon Film AG sind die Tochterunternehmen H & V Entertainment GmbH, Novafilm Fernseh-

produktion GmbH sowie Odeon Entertainment GmbH eingebunden. Zur Absicherung von kurzfristigen Liquiditätseng-

pässen der Odeon Film AG und der in den Cash-Pool eingebundenen Tochtergesellschaften bestehen zum

31. Dezember 2013 Kreditlinien bis auf weiteres in ausreichender Höhe: Zur Abdeckung des Fremdfinanzierungsbe-

darfs für die Zwischenfinanzierung bei der Herstellung von Produktionen besteht eine Kreditlinie bei der DZ BANK AG

in Höhe von insgesamt 15 Mio. EUR mit Erweiterungsmöglichkeit um 2 Mio. EUR auf 17 Mio. EUR. Die Gesellschaft

erachtet die Kreditlinien als ausreichend, um das übliche Produktionsvolumen zwischen zu finanzieren. Zum Bilanz-

stichtag war die Linie konzernweit in Höhe von 8,4 Mio. EUR in Anspruch genommen. Als Verzinsung der Kreditlinie

ist der EONIA mit einem Aufschlag von 2,75 % vereinbart. Ferner besteht bis auf weiteres – ebenfalls bei der DZ

Bank – eine Betriebsmittelkreditlinie in Höhe von 1,0 Mio. EUR, die mit 7,25 % p.a. zu verzinsen ist.

Den kurzfristigen Verbindlichkeiten in Höhe von 3,3 Mio. EUR steht ein kurzfristiges Vermögen von 8,0 Mio. EUR

entgegen, so dass die Odeon Film AG zum Bilanzstichtag ein im Vergleich zum Vorjahr gestiegenes Working Capital

in Höhe von 4,7 Mio. EUR ausweist.

Der Vorstand der Odeon Film AG beurteilt die wirtschaftliche Lage der Odeon Film AG positiv. Zwar wurde im abge-

laufenen Geschäftsjahr ein negatives Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit erwirtschaftet. Dies ist aber im

Wesentlichen das Resultat der in 2013 schwächeren Auftragslage und der hierdurch erforderlichen Restrukturie-

rungsmaßnahmen. Die Novafilm Fernsehproduktion GmbH, die ihre Ergebnisse an die AG abführt, wirtschaftete und

wirtschaftet nachhaltig profitabel, was der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Odeon Film AG zu Gute kommen

wird. Daneben wird auch die Reorganisation positiv zu Buche schlagen.

2.4.2.4. Finanzielle Leistungsindikatoren der Odeon Film AG

Zusammenfassende Darstellung der finanziellen Leistungsindikatoren der Odeon Film AG:

Kennzahl Berechnung Einheit 2013 2012 Veränderung

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Eigenkapitalquote

Eigenkapital im Verhältnis zur

Bilanzsumme % 78,7 86,1 - 7,4

Zinsergebnis

Erträge aus Ausleihungen zu-

züglich Zinserträge abzüglich

Zinsaufwendungen Mio. EUR 0,3 0,3 0,0

Beteiligungsergebnis

Erträge aus Gewinnabführung

abzüglich Aufwendungen aus

Verlustübernahme Mio. EUR 0,3 1,6 -1,3

3. RISIKOBERICHT

Der Odeon Film-Konzern hat ein Risikomanagementsystem implementiert, das neben der Bestandssicherung des

Konzerns auch dem Ziel der nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswertes verpflichtet ist.

Die Geschäftstätigkeit des Odeon Film-Konzerns unterliegt einer Vielzahl von Risiken. Die überwiegende Anzahl der

Risiken könnte sich auf Ebene der Tochterunternehmen der Odeon Film AG realisieren. Aufgrund der Beteiligungs-

verhältnisse im Allgemeinen sowie eines bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit einem

wesentlichen Konzernunternehmen im Besonderen schlagen diese Risiken auf die Odeon Film AG durch.

3.1. RISIKOMANAGEMENT-SYSTEM

Die Gesamtrisikosituation des Odeon Film-Konzerns wird im Rahmen des konzernweiten Risikomanagements analy-

siert und aktiv gesteuert. Der Vorstand ist verantwortlich für das Risikomanagement und die Festlegung der Risiko-

managementpolitik. Die grundlegenden Prinzipien der Risikomanagementpolitik sind folgende:

• Risikoidentifizierung und -kategorisierung

• Risikoanalyse und -bewertung

• Risikosteuerung bzw. Umsetzung von Gegenmaßnahmen

• Risikoüberwachung

Risiken werden sowohl nicht standardisiert als auch standardisiert erfasst. Zum einen werden in den operativen Pro-

zessen durch institutionalisierte Abteilungs-, Bereichs- und Fachgespräche über alle Hierarchiestufen hinweg laufend

Risiken aufgenommen und analysiert, zum anderen werden im Risikofrüherkennungssystem, das ein Teil des gesam-

ten Risikomanagementsystems ist, die Risiken systematisch erfasst.

Das Risikofrüherkennungssystem des Odeon Film-Konzerns besteht vor allem in der regelmäßigen und standardisier-

ten Erhebung aller relevanten Risiken durch den vom Vorstand ernannten Risikomanager. Hierzu werden halbjährlich

in einer schriftlichen Expertenbefragung mittels vorbereiteter Erfassungsbögen alle Risiken erfasst. Die Risiken wer-

den hierbei mit ihren Eintrittswahrscheinlichkeiten geschätzt und das Bedrohungspotential durch die angenommenen

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relativen Auswirkungen auf die Vermögens- Finanz- und Ertragslage bewertet. Um individuelle Schätzfehler zu ver-

ringern und eine einheitliche Bewertung zu fördern, werden die Eintrittswahrscheinlichkeiten in Klassen eingeteilt.

Die Risikobewertung erfolgt durch Einschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeiten der Risiken einerseits und der damit

verbundenen relativen Auswirkungen auf das operative Ergebnis (EBIT) andererseits.

Die Bewertungskriterien aus unserem Risikomanagementsystem stellen sich wie folgt dar:

Eintrittswahrscheinlichkeit

sehr gering 20 %

gering 40 %

mittel 60 %

hoch 80 %

sehr hoch 100 %

Ausmaß der finanziellen Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

sehr gering

gering

mittel

hoch

sehr hoch

Aus der Summe der Einzelbewertungen wird ein aggregierter Risikobericht erstellt, der umfangreich alle Risiken und

ihre Bedrohung für die Ertrags- und Liquiditätslage des Odeon Film-Konzerns umfasst.

Die wichtigsten Prozesse des Risikofrüherkennungssystems werden durch den Abschlussprüfer gem. § 317 Abs. 4

des Handelsgesetzbuchs in Bezug auf die Eignung der Prozesse zur Identifikation von Risiken, die die Fortführung

des Unternehmens gefährden könnten, geprüft.

Die Hauptrisikogruppen des Konzerns sind folgende:

• Unternehmensbezogene Risiken

• Branchenbezogene Risiken

• Steuerliche Risiken

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• Compliance-Risiken

3.2. RISIKEN

Unter Risiko versteht man mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer für das Unternehmen nega-

tiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Wir stellen die für unseren Konzern relevanten Risiken mit ihren

potentiellen Eintrittswahrscheinlichkeiten bzw. ihrer Schadenshöhe dar. Die bedeutendsten Risiken, die die Ertrags-

und Liquiditätslage des Odeon Film-Konzerns maßgeblich beeinflussen und bei Realisierung auch bestandsgefähr-

dend wirken können, unterscheiden sich wie folgt:

3.2.1. UNTERNEHMENSBEZOGENE RISIKEN

Abhängigkeit von wichtigen Kunden und vom TV-Segment

Die Marktanteile der großen Fernsehsender sind im Vergleich zu denen der neuen aufstrebenden Kanäle immer noch

überragend hoch. Insofern wird auch im laufenden Geschäftsjahr der allerüberwiegende Teil der Gesamtleistung auf

wenige Großkunden entfallen. Durch diese Gegebenheiten in der deutschen Fernsehlandschaft wird sich der Kun-

denstamm vorläufig aus nur wenigen Anbietern zusammensetzen. Die Abhängigkeit des Odeon Film-Konzerns von

den in Deutschland ansässigen Fernsehsendern ist deutlich erkennbar. Werden seitens der Fernsehsender, insbe-

sondere dem ZDF, keine Aufträge an den Odeon Film-Konzern vergeben, so kann dies bei der momentanen Ge-

schäftsausrichtung zu erheblich negativen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Ode-

on Film AG führen. Das hieraus resultierende Risiko ist vor allem vor dem Hintergrund zu betrachten, dass die öffent-

lich-rechtlichen Fernsehsender bei der Auftragsvergabe zunehmend eigene Tochterunternehmen bevorzugen. Im TV-

Bereich, in dem der Odeon Film-Konzern gegenwärtig und voraussichtlich auch zukünftig einen Schwerpunkt hat,

kann ein einzelner Produktionsauftrag einer Fernsehserie erhebliche Umsatzauswirkungen haben. Besonders bei

langlaufenden Serienproduktionen besteht das Risiko, keine Auftragsverlängerung zu erhalten. Der Kontakt zu Groß-

kunden wird aus diesem Grund sehr intensiv gepflegt und die umsatzstarken Serien werden weiterhin hochwertig

produziert. Daneben werden neue Serien entwickelt. Dies ist von sehr hoher Bedeutung, da sich zum einen der Pro-

duktlebenszyklus für Serien mehr und mehr verkürzt und zum anderen die Abfederung durch das Geschäft mit kleine-

ren Einzelstücken schwieriger geworden ist. Die strategische Entscheidung des Odeon Film-Konzerns, zukünftig auch

Non-Fiction-Formate zu entwickeln und zu produzieren, zielt ebenso darauf, das Risiko der Abhängigkeit von großen

Aufträgen zu reduzieren. Da Non-Fiction-Formate mit kleineren Budgets ausgestattet sind und damit auch mit gerin-

gerem Risiko für die Sender produziert werden können, sind hier die Entscheidungs- und Produktionszyklen deutlich

kürzer und ein Wegfall einzelner Formate führt zu einem geringeren Ertragsausfall. Auch aufgrund dieser potentiellen

Kompensationsmöglichkeit, die im angelaufenen Geschäftsjahr erstmalig gegriffen hat, stufen wir die Eintrittswahr-

scheinlichkeit als mittel und das Ausmaß einer finanziellen Auswirkung zwischen mittel bis hoch ein.

Abhängigkeit von qualifiziertem Personal

Kunden- und Auftragsakquisition sowie die Pflege von bestehenden Kundenbeziehungen hängen in einem nicht un-

beträchtlichen Ausmaß von persönlichen Beziehungen des Vorstands, der Geschäftsführer und der Produzenten des

Odeon Film-Konzerns ab. Sollten diese den Odeon Film-Konzern verlassen, so könnte dies die Kundenbeziehung

und/oder Neuakquise beeinflussen und sich somit negativ auswirken. Wir schätzen die Eintrittswahrscheinlichkeit

diese Risikos als mittel und eine potentielle Schadenshöhe als gering bis mittel ein.

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Daneben sind serienprägende Schauspieler maßgeblich für den Erfolg der Odeon Produktionen verantwortlich. Es

besteht das Risiko, dass bei deren Weggang oder Wegfall kein gleichwertiger Ersatz beschafft werden kann. Darüber

hinaus ist das Risiko, dass bei einer Fernsehserie, aufgrund des Weggangs oder Wegfalls von serienprägenden

Schauspielern, neue Staffeln nicht beauftragt werden, nicht zu unterschätzen. Die Odeon Film hat jedoch bereits in

der Vergangenheit sowohl bei „Ein Fall für Zwei“ als auch bei „Der Landarzt“ bewiesen, dass sie gut in der Lage war,

Schauspieler zu ersetzen und dadurch der jeweiligen Serie auch eine neue Prägung zu geben. Wir schätzen deshalb

die Eintrittswahrscheinlichkeit dieses Risikos als gering und eine potentielle Schadenshöhe als gering bis mittel ein.

Abhängigkeit von der Zuschauerquote

Im TV-Segment wird täglich die Zuschauerquote ermittelt. Vor allem auf dieser Basis entscheiden die Fernsehsender,

ob laufende Fernsehserien fortgesetzt werden. Entwickeln sich das Zuschauerverhalten und damit die Zuschauerquo-

te anders als erhofft und sollte es zu einer Abnahme der Zuschauerquote kommen, so besteht das Risiko, dass der

betreffende Fernsehsender keine neue Fernsehserie oder neue Staffel einer schon bestehenden Fernsehserie beim

Odeon Film-Konzern beauftragt. Da im Odeon Film-Konzern bisher im TV-Bereich stark auf qualitativ hochwertig

produzierte Krimiserien gesetzt wurde, besteht die Gefahr, dass bei Änderung der Zuschauerpräferenzen der Ode-

on Film-Konzern nicht schnell genug auf die neuen Sehgewohnheiten eingehen kann. Deswegen wird schon seit

längerem der Fokus auf weitere Bereiche, hier v.a. Family Entertainment, Comedy und nun auch auf Non-Fiction

gelegt. Die im Vorjahr aufgenommene Genreerweiterung mit dem Bereich Non-Fiction hat in diesem Geschäftsjahr

bereits Früchte getragen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit dieses Risikos schätzen wir als gering bei einer mittleren

Schadenshöhe ein.

Überschreitung der Herstellungskosten bei Produktionen

Bei Eigenproduktionen wird im Odeon Film-Konzern im Vorfeld durch das Eingehen von Koproduktionen, Vorabver-

käufen und Filmförderungen die vollständige Finanzierung des Films grundsätzlich sichergestellt. Bei Auftragsproduk-

tionen erhält der Odeon Film-Konzern vom Auftraggeber einen Festpreis für die Herstellung der Produktion. Als Ge-

genleistung für diese Zahlung ist der Odeon Film-Konzern verpflichtet, die jeweils geschuldete Produktion in einem

vorgegebenen Zeitrahmen zu erbringen. Bei beiden Produktionstypen ist es jedoch nicht auszuschließen, dass aus

einer Vielzahl von produktionstechnischen Gründen die kalkulierten Herstellungskosten überschritten werden. Reali-

siert sich dieses Risiko, kann sich der erwartete Deckungsbeitrag reduzieren oder das Projekt wird mit einem Verlust

für den Odeon Film-Konzern abgeschlossen. Dieses Risiko besteht vor allem vor dem Hintergrund der stetig knapper

werdenden Senderbudgets, die den unter anderem inflationsbedingt naturgemäß steigenden Produktionskosten nicht

Rechnung tragen. Dies kann zu finanziellen Belastungen führen und bei Verstärkung des Trends zu Budgetverknap-

pung das Verbleiben in der Gewinnzone gefährden. Die Schadenshöhe stufen wir als mittel bei einer mittleren Ein-

trittswahrscheinlichkeit ein.

Finanzierungs- und Liquiditätsrisiken

Unter Finanzierungsrisiko versteht der Odeon Film-Konzern die Verfügbarkeit bzw. den Zugang zu ausreichenden

Finanzierungsmitteln auf Eigen- und Fremdkapitalbasis. Hierbei spielen die Verfassung der Geld- und Kapitalmärkte

sowie die eingeschätzte Kreditwürdigkeit des Konzerns eine Rolle. Das Liquiditätsrisiko umfasst das Risiko, Zah-

lungsverpflichtungen aufgrund einer mangelhaften Verfügbarkeit an liquiden Mitteln nicht erfüllen zu können.

Das Liquiditätsrisiko wird auf Basis eines zentralen Cash-Management-Systems gesteuert und laufend überwacht.

Außerdem wird in regelmäßigen Abständen eine mit der Ergebnisplanung konsistente Projektion der mittel- und lang-

fristigen (mindestens 12 Monate rollierend) Liquiditätssituation erstellt.

Ein großer Teil des Produktionsvolumens wird – wie in der Branche üblich – durch Bankkredite im Rahmen einer

bestehenden Kreditlinie zwischenfinanziert. Der Odeon Film-Konzern ist zum 31. Dezember 2013 mit ausreichenden

Kreditlinien ausgestattet. Er verfügt über Kreditlinien und Avale für Projektfinanzierungen wie im Vorjahr in Höhe von

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15 Mio. EUR, davon wurden zum Stichtag insgesamt 8,4 Mio. EUR ausgeschöpft. Als Verzinsung dieser Kreditlinie ist

der EONIA mit einem Aufschlag von 2,75 % vereinbart.

Es bestehen zum 31. Dezember 2013 keine langfristigen Darlehensverbindlichkeiten. Es besteht aber ein Betriebs-

mittelkreditrahmen in Höhe von 1,0 Mio. EUR, der zum Stichtag teilweise in Anspruch genommen wurde.

Die finanzielle Situation sowie die Liquidität des Konzerns wird als gut erachtet, so dass der Vorstand davon ausgeht,

dass im kommenden Jahr ausreichend Liquiditätsspielraum gegeben ist. Die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Liquidi-

tätsrisikos schätzt der Vorstand als mittel ein, wohingegen eine potentielle Schadenshöhe als mittel bis hoch einge-

stuft wird.

Beginn der Durchführung von Projekten ohne schriftliche Vereinbarungen

Wie in der Branche nicht unüblich, beginnen die Unternehmen des Odeon Film-Konzerns teilweise mit der Durchfüh-

rung von Projekten vor Unterzeichnung von schriftlichen Verträgen, aber auf der Basis von mündlichen Vereinbarun-

gen. Im Regelfall sind in diesen Fällen die schriftlichen Verträge durch den Austausch von Entwürfen bereits weitge-

hend festgelegt und werden vor Abschluss des Projekts unterzeichnet. Sollte es nicht zur Unterzeichnung der schrift-

lichen Vereinbarungen kommen, könnte es dem Odeon Film-Konzern obliegen, die mündlichen Vereinbarungen zu

beweisen. Gelänge dies nicht, könnte der Odeon Film-Konzern im Streitfall unterliegen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit

stufen wir als gering ein. Würde sich dieses Risiko realisieren, rechnen wir mit einer für den Odeon Film-Konzern

mittleren Schadenshöhe.

3.2.2. BRANCHENBEZOGENE RISIKEN

Konjunkturelle Risiken

Konjunkturelle Entwicklungen können zur Veränderung der Marktsituation auf Seite der Odeon Film AG und deren

Auftraggeber führen. So können Änderungen des Konsumverhaltens und des Kundengeschmacks, sowie Änderun-

gen der Mediengesetze und Veränderungen des Werbemarktes die Filmauswahl des Odeon Film-Konzerns und die

Programmgestaltung von Fernsehsendern, sowie deren Einkaufspolitik beeinflussen. Diese Entwicklungen können

sich sowohl positiv, als auch negativ auswirken.

Die von den Fernsehsendern bei Auftragsproduktion gezahlten Festpreise sind in ihrer Höhe auch von der gesamt-

wirtschaftlichen Situation der Fernsehsender abhängig. Verfügen die Fernsehsender über ausreichende Einnahmen

und sind sie auch bereit, diese für hochwertigen Content zu investieren, können sie in der Lage sein, für die Auftrags-

produktionen einen höheren Festpreis zu bezahlen. Sinken dagegen die Einnahmen der Fernsehsender, so sinkt

auch in der Regel der Festpreis, den die Fernsehsender zu zahlen bereit sind. Die Auftragslage der Sender, insbe-

sondere der öffentlich-rechtlichen, hat sich selbst bei den starken konjunkturellen Einbrüchen der letzten Finanz- und

Wirtschaftskrise als relativ konstant erwiesen. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass in einer etwaigen kommenden

noch länger andauernden Phase der Konjunktureintrübung doch eine Reduktion der Senderaufträge zu verzeichnen

sein wird. Auch wenn die Auftragslage im Moment stabil ist, hat sich dennoch gezeigt, dass der Margendruck der

Sender zunehmend auf die produzierenden Firmen übertragen wird. Da die Kosten, die dem Odeon Film-Konzern

aus der Erstellung einer Produktion entstehen, in der Regel nicht in dem Maße variabel sind, wie sich der für Auf-

tragsproduktionen gezahlte Festpreis verringert, reduziert sich infolgedessen auch die vom Odeon Film-Konzern er-

zielbare Marge.

Darüber hinaus kann es konjunkturbedingt zu geringeren Einnahmen vor allem bei den werbefinanzierten privaten

Sendern, aber auf Grund der weiterhin prognostizierten dualen Finanzierung auch bei den öffentlich-rechtlichen Sen-

dern kommen. Dies könnte in Folge das zu vergebende Auftragsvolumen reduzieren und somit die Kontinuität der

Auftragsvergabe an die Unternehmen des Odeon Film-Konzerns gefährden. Wir schätzen die Eintrittswahrscheinlich-

keit als gering bis mittel bei einer potentiell mittleren Schadenshöhe ein.

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Wettbewerb: Verdrängungsmarkt

Im Bereich der deutschen Fernseh-Auftragsproduktionen bewegt sich der Odeon Film-Konzern in einem reinen Ver-

drängungswettbewerb mit zahlreichen senderunabhängigen, oftmals eher kleineren sowie mit senderabhängigen

größeren Mitbewerbern. In jüngerer Vergangenheit werden durch Fernsehsender vermehrt Fernseh-

Auftragsproduktionen durch sendereigene Produktionsunternehmen hergestellt. Dadurch könnte sich die Anzahl po-

tentieller Aufträge des senderunabhängigen Odeon Film-Konzerns reduzieren. Des Weiteren nimmt die Konzentration

bei den senderabhängigen Produktionsunternehmen durch Zukäufe oder wechselseitige Beteiligungen zu. Die Ein-

trittswahrscheinlichkeit, dass der Odeon Film-Konzern von einem der beschriebenen Mitbewerber verdrängt wird,

schätzt der Vorstand als mittel ein. Würde sich das von der Schadenshöhe generell als mittel eingestufte Risiko je-

doch kumulieren, d.h. es wären mehrere Formate gleichzeitig betroffen, könnte sich hieraus auch eine Bestandsge-

fährdung ergeben.

3.2.3. STEUERLICHE RISIKEN

Ertragssteuer Umsatzsteuer

Sollten die Finanzbehörden in dem einen oder anderen Fall bei der Beurteilung steuerlicher Sachverhalte eine andere

Auffassung als die der Gesellschaft vertreten und sollten daraus eventuell resultierende Mehrergebnisse mit Verlus-

ten nicht verrechenbar sein, könnte dies zur Nachzahlung und damit zu negativen Auswirkungen auf die Vermögens-,

Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft führen. Risiken wegen verdeckter Gewinnausschüttung aus Beziehung zu

Aktionären und diesen nahestehenden Personen, sowie zu Gesellschaften, an denen sie unmittelbar oder mittelbar

beteiligt ist oder diesen nahe stehenden Personen, bestehen nicht. Der zwischen der Gesellschaft der Novafilm Fern-

sehproduktion GmbH bestehende Gewinnabführungsvertrag ist nach Auffassung der Gesellschaft wirksam so verein-

bart worden und wird bislang und zukünftig so durchgeführt, dass die Folgen der körperschaft- und gewerbesteuerli-

chen Organschaft eintreten. Bisher ist eine entsprechende Behandlung von der Finanzverwaltung vorgenommen

worden. Bis zum Jahr 2011 wurde für alle Gesellschaften eine steuerliche Außenprüfung durchgeführt. Bis auf die

Prüfungen der Odeon Film AG und der H & V Entertainment ist die steuerliche Außenprüfungen abgeschlossen und

führte zu keinen nennenswerten Beanstandungen. Steuerbescheide für alle Konzernunternehmen bis einschließlich

2011 liegen vor.

Da es bislang zu keinen Beanstandungen der Steuerbilanzen des Odeon Film-Konzerns gekommen ist und diese

weiterhin unter Einhaltung der Methodenstetigkeit erstellt werden, wird sowohl Eintrittswahrscheinlichkeit als auch die

Schadenshöhe als gering angesehen.

Mindestbesteuerung

Die dem Odeon Film-Konzern im Rahmen von Eigenproduktionen entstehenden Aufwendungen sind steuerlich in den

Einzelabschlüssen nicht aktivierbar. Sie wirken sich deshalb als Aufwendungen in den Gewinn- und Verlustrechnun-

gen der Einzelgesellschaften des Odeon Film-Konzerns aus. Dadurch kann es zu erheblichen Schwankungen der

Erträge und der Umsatzerlöse kommen. Das gilt insbesondere dann, wenn eine Produktion vollständig in einem Ge-

schäftsjahr erstellt wird und die Erlöse aus dieser Produktion erst im nächsten Geschäftsjahr erzielt werden. Es ist

abzusehen, dass solche Schwankungen auch zukünftig auftreten können. Gemäß § 10d des Einkommensteuerge-

setzes ist die Abzugsfähigkeit von Verlustvorträgen aus den Vorjahren dahingehend eingeschränkt, dass lediglich

1 Mio. EUR des laufenden Gewinns voll mit Verlustvorträgen verrechnet werden kann, darüber hinaus nur 60 % des

Gewinns. Entsprechendes gilt gemäß § 10a des Gewerbesteuergesetzes für Gewerbeverlustvorträge. Dies kann zu

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erheblichen Steuerbelastungen auch im Fall höherer Verlustvorträge führen, da laufende Gewinne wegen der Aus-

gleichsbeschränkung ggf. teilweise trotzdem zu versteuern sind.

Steuerliche Verlustvorträge

Es besteht das Risiko des Untergangs von Verlustvorträgen im Zuge möglicher Anteilsveräußerungen mit einem Vo-

lumen ab 25 % (teilweiser Untergang) bzw. über 50 % (vollständiger Untergang). Dieses Risiko hat sich im Zuge der

Anteilsübernahme der Tele-München Fernseh-GmbH & Co. Produktionsgesellschaft bereits zum Teil realisiert, was

allerdings bei der Besteuerung der Gewinne aus dem Geschäftsjahr 2011 zu keinen Änderungen geführt hatte, da

noch genügend Verlustvorträge zur Verrechnung mit den voraussichtlichen Gewinnen vorhanden waren. Es besteht

die Möglichkeit eines weiteren Untergangs von Verlustvorträgen im Falle einer möglichen Aufstockung der Anteile

durch einen der beiden Hauptaktionäre auf über 50 %. Dies würde gegebenenfalls zu einer erheblichen Steuerbelas-

tung und damit sogar zu einer Substanzbesteuerung führen, soweit erwirtschaftete Gewinne noch nicht die in den

Vorjahresperioden korrespondierenden Verluste übersteigen.

3.2.4. COMPLIANCE RISIKEN

Die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen, regulatorischer Standards und weiterer vom Odeon-Konzern selbst

gesetzter Standards und ethischer Anforderungen ist für den Erfolg unseres Unternehmens von zentraler Bedeutung.

Vor dem Hintergrund seines Geschäftsmodells sind für den Odeon Film-Konzern vor allem die Risiken der Schleich-

werbung und der Vorteilsnahme in der Produktion relevant. Aufgrund der Sensibilitäten der Sender kann ein Verstoß

im Bereich der Schleichwerbung oder eine Vorteilsnahme einer der im Produktionsprozess involvierten Personen zu

nicht absehbaren Schäden führen. Dass der Produktionsvertrag der betroffenen Produktion gekündigt und Scha-

densersatz verlangt wird, wäre nur ein Teil der negativen Folgen. Wesentlichen Anteil am geschäftlichen Erfolg hat

die gute Reputation des Odeon Film-Konzerns, so dass der entstehende Vertrauensschaden dem Odeon Film-

Konzern die Grundlage für zukünftigen wirtschaftlichen Erfolg entziehen könnte. Jedoch ist die gesamte Struktur der

Herstellung einer Produktion im Odeon Film-Konzern von Anfang an darauf ausgelegt, Missbrauch zu verhindern.

Zahlreiche automatisierte Kontrollmechanismen auf allen hierarchischen Ebenen sowie zusätzliche Stichprobenkon-

trollen sichern die Compliance. Aufgrund der implementierten Mechanismen stufen wir den Eintritt des Risikos als

gering, die potentielle Schadenshöhe als mittel ein.

3.2.5. GESAMTBILD DER RISIKOLAGE DES KONZERNS

In einer Zusammenschau sämtlicher dargestellten Risiken ist der Vorstand der Ansicht, dass zum Zeitpunkt der Er-stellung dieses Konzernabschlusses keine bestandsgefährdenden Risiken für den Odeon Film Konzern erkennbar waren.

3.3. RECHNUNGSLEGUNGSBEZOGENES RISIKOMANAGEMENT-SYSTEM UND INTERNES KONTROLL-

SYSTEM

Um sämtliche den Rechnungslegungsprozess betreffende Risiken zu identifizieren und einen regelungskonformen

Jahres- und Konzernabschluss zu erstellen, werden auch die Rechnungslegung und Abschlusserstellung vom Inter-

nen Kontrollsystem und Risikomanagement-System des Konzerns umfasst. Das gilt auch für alle im Rahmen des

Konzernabschlusses erfassten Tochtergesellschaften.

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Von zentraler Bedeutung ist hier die eindeutige Zuordnung von Verantwortlichkeiten für alle Schritte des Rechnungs-

legungsprozesses, die umfassende Anwendung des Vier-Augen-Prinzips und die Funktionstrennung bei allen für die

Rechnungslegung und den Jahresabschluss relevanten Vorgängen. Die Prozesse sind konzernweit einheitlich. Diese

Einheitlichkeit wird durch eine Zentralbuchhaltung am Hauptstandort München, den Einsatz von entsprechenden

Bilanzierungsrichtlinien und einem einheitlichen Kontenrahmen sowie eindeutige Arbeitsanweisungen für alle Tochter-

firmen sichergestellt. Lediglich die Projektbuchhaltung wird dezentral vorgenommen. Diese wird aber bei Beginn der

jeweiligen Produktion gemäß den Bilanzierungsrichtlinien eingerichtet, im Laufenden stichprobenartig überwacht und

bei der Übernahme der Daten in die Hauptbuchhaltung plausibilisiert. Diese Maßnahmen haben vor allem zum Ziel,

einheitliche Standards durchzusetzen und eine systematische zentrale Kontrolle zu erlauben. Die Freigabe- und Ge-

nehmigungsprozesse sind standardisiert.

Die Buchhaltung für alle Konzernunternehmen erfolgt im ersten Schritt bzw. originär nach den Vorschriften des Han-

delsgesetzbuchs. Die Einzelabschlüsse werden dann in den Rechnungslegungsstandard IFRS überführt. Anschlie-

ßend findet die Konsolidierung der konzerninternen Salden des Odeon Film-Konzerns statt. Für die Abschlusserstel-

lung wird ein übergreifend genutzter Abschlusskalender verwendet, der alle relevanten Prozesse sowie geeignete

Kontrollschritte umfasst. Komplexe Fragestellungen mit bilanzieller Auswirkung werden bei Bedarf mit Unterstützung

von externen Beratern beurteilt.

Darüber hinaus wird in der Controlling–Abteilung unterjährig regelmäßig an Hand von Soll-Ist-Vergleichen der Ge-

schäftsverlauf analysiert, um frühzeitig Hinweise auf relevante Planungsabweichungen zu erhalten und im Bedarfsfall

Maßnahmen ergreifen zu können, die einer möglichen Planabweichung entgegenwirken. Der Vorstand wird über alle

relevanten Erkenntnisse regelmäßig und bei Bedarf informiert. Hierzu ist ein unternehmensweit genutztes, integriertes

Analyse- und Planungstool im Einsatz, welches sowohl auf Plan- als auch auf Ist-Werte zugreift, wodurch zeitnah

Abweichungen identifiziert werden können. Um dem Risiko von Überschreitungen im Produktionsprozess zusätzlich

entgegenwirken zu können, werden die Projekte mittels dezentralen Projektcontrollings laufend überwacht. Darüber

hinaus wird die einheitliche Abwicklung von Projekten durch die Anwendung konzernweiter Standardverträge sicher-

gestellt.

Die Liquiditätssituation und -entwicklung des Odeon Film-Konzerns unterliegt einer permanenten Überwachung, um

Risiken in diesem Bereich frühzeitig erkennen und geeignete Maßnahmen ergreifen zu können.

4. CHANCENBERICHT

Die systematische Identifikation und Realisierung wertsteigender unternehmerischer Chancen ist unabdingbar zur

Sicherung profitablen Unternehmenswachstums.

Kurzfristige Chancen, definiert als potenzielle, positive Abweichungen vom geplanten Ergebnis für das laufende Ge-

schäftsjahr, werden zentral erfasst. Das mittel- und langfristige Chancenmanagement ist unmittelbar mit der Konzern-

planung verknüpft, so dass identifizierte Chancen bewertet in die Planung eingehen können.

Folgende Chancen, die sich sowohl aus dem Unternehmensumfeld als auch aus der Unternehmensstrategie ableiten

lassen, haben wir identifiziert:

Durch die kontinuierlichen Investitionen in neue, vom Odeon Film-Konzern bislang noch nicht produzierte Formate

wie z. B. Dailies und in neue Stoffe besteht zwar einerseits das Risiko von finanziellen Verlusten; andererseits erge-

ben sich auf Basis neuer Formate und Stoffe zusätzliche Ertragschancen. Dies gilt umso mehr als sich auch die Sen-

derlandschaft zunehmend diversifiziert und somit immer mehr Gelegenheit besteht, zielgruppenspezifisches Pro-

gramm liefern zu können.

Aber auch im Fiction Markt ist Bewegung. Einerseits verändern sich die Marktteilnehmer dahingehend, dass sie sich

schlanker, klarer und schlagkräftiger aufstellen. Contentmäßig schwappt augenblicklich eine Welle an modernen Se-

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rienformaten wie „Breaking bad“ oder „House of cards“ über den Atlantik nach Europa, die sowohl Sender und Produ-

zenten aufhorchen lassen. Hieraus kann sich ein verändertes Storytelling auch für den deutschen Markt und damit

einhergehend Chancen für die Produzenten ergeben.

In direktem Zusammenhang hiermit ist auch die bereits erwähnte Diversifizierung im Bereich der Verbreitungskanäle

sowie neue Verbreitungsmedien für filmischen Content zu nennen. In den USA wurde das bereits erwähnte „House of

cards“ vom Streaming Portal „netflix“ beauftragt und sehr erfolgreich ausgestrahlt. Auch in Deutschland gehen

Streaming Portale on air, so ist seit Beginn des abgelaufenen Geschäftsjahres „watchever“ in Deutschland vertreten

und auch „netflix“ wird sich in naher Zukunft in Deutschland etablieren und sich unter Umständen zu einem neuen

Auftraggeber für fiktionale Stoffe entwickeln.

Die Produktionen im non-fiktionalen Bereich verfügen typischerweise zwar über kleinere Budgets und kürzere Vor-

laufzeiten als ihre fiktionalen Pendants. Allerdings kommen somit als Auftraggeber für diese Formate auch kleinere

Sender in Frage. Somit kann die Odeon Film nunmehr auch bei kleineren neuen Sendern oder Nischensendern ver-

suchen, Programm zu verkaufen.

Bei der Herstellung von Eigenproduktionen verbleibt im Regelfall nur ein geringerer Ertrag als bei Auftragsproduktio-

nen beim Odeon Film-Konzern. Allerdings erweitert sich durch Eigenproduktionen der Rechtestock, wodurch sich

Chancen für künftige positive Cash-Flows ergeben. Nicht zuletzt durch die im abgelaufenen Geschäftsjahr erfolgte

Reaktivierung unseres Kinobereichs sehen wir hier zukünftige Ertragschancen, die sich bereits kurz- bis mittelfristig

realisieren können.

Durch exzellente Netzwerke der Mitarbeiter bestehen Verbindungen zu wichtigen Schlüsselpersonen der Fernseh-

und Filmindustrie, wie zu Drehbuchautoren, Schauspielern und Regisseuren, aber auch zu Redakteuren, Verleihern

und Vertrieben. Dadurch ergeben sich für den Odeon Film-Konzern Ertragschancen, da so unter anderem eine konti-

nuierliche, qualitativ hochwertige und gezielte Entwicklungsarbeit, eine erfolgversprechende Umsetzung von Stoffen

und leichtere Finanzierung bzw. Verkauf von Produktionen möglich sind.

Neben den Netzwerken bieten sich aufgrund der großen Erfahrung der Mitarbeiter insbesondere Chancen durch eine

effiziente, erfolgreiche und qualitativ hochwertige Umsetzung der Produktionen.

5. GRUNDZÜGE DES VERGÜTUNGSSYSTEMS DER GESELLSCHAFT

5.1. VERGÜTUNG DES VORSTANDS

Die Entscheidungen über das Vergütungssystems des Vorstands sowie die regelmäßige Überprüfung des Vergü-

tungssystems liegt im Verantwortungsbereich des Aufsichtsrats der Gesellschaft. Hierbei werden die Größe und die

Tätigkeit des Unternehmens, seine wirtschaftliche und finanzielle Lage, die Aufgabe des jeweiligen Vorstandsmit-

glieds sowie die Höhe und Struktur der Vorstandsvergütungen im branchenspezifischen Vergleichsumfeld berücksich-

tigt. Die Vergütung ist so bemessen, dass sie am Markt für hoch qualifizierte Führungskräfte wettbewerbsfähig ist und

Anreiz für erfolgreiches Arbeiten gibt.

Die Vergütung des Vorstands ist leistungsorientiert; sie setzt sich im Geschäftsjahr 2013 aus einer erfolgsunabhängi-

gen (fixen) Vergütung und einem erfolgsabhängigen (variablen) Bestandteil zusammen.

Die fixe Vergütung wird monatlich als Gehalt ausgezahlt.

Der variable Bestandteil ist eine Erfolgsbeteiligung, die sich am EBIT des Konzerns nach IFRS orientiert.

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Die Gesamtbezüge des Vorstands betrugen im Geschäftsjahr 2013 316 Tsd. EUR (Vorjahr: 310 Tsd. EUR).

Die ordentliche Hauptversammlung vom 11. August 2010 beschloss den in § 286 Absatz 5 Handelsgesetzbuch vor-

gesehenen Opt-Out, wonach die in § 285 Satz 1 Nr. 9 Buchstabe a) Satz 5 bis 8 Handelsgesetzbuch verlangten An-

gaben in den Jahresabschlüssen und Konzernabschlüssen der Gesellschaft für die Geschäftsjahre 2011 bis ein-

schließlich 2015 unterbleiben können.

5.2. VERGÜTUNG DES AUFSICHTSRATS

Die Vergütung des Aufsichtsrats ist auf Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung fest-

gelegt worden. Sie ist in der Satzung der Gesellschaft geregelt.

Die Vergütung des Aufsichtsrats gliedert sich in einen fixen und einen variablen Anteil. Die fixe Vergütung beträgt

10.000,00 EUR für ein gesamtes Geschäftsjahr. Der variable Anteil besteht aus einer erfolgsorientierten Vergütung in

Höhe von 2/1.500 des im gebilligten Konzernabschluss für dieses Geschäftsjahr ausgewiesenen Jahresüberschusses

vor Steuern. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält den 2-fachen, sein Stellvertreter den 1,5-fachen Betrag der

festen und der erfolgsorientierten Vergütungskomponente. Ferner wird ein Sitzungsgeld in Höhe von 1.500,00 EUR je

Sitzung bezahlt.

Sämtliche Vergütungsbestandteile für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr sind zahlbar nach Ablauf der Ordentli-

chen Hauptversammlung, in der der gebilligte Konzernabschluss für das abgelaufene Geschäftsjahr vorgelegt wird.

Die Vergütungen des Aufsichtsrats beliefen sich im Geschäftsjahr 2013 auf insgesamt 63 Tsd. EUR (Vorjahr:

62,5 Tsd. EUR). Aufwendungen für Auslagenersatz belaufen sich auf 2 Tsd. EUR (Vorjahr: 6 Tsd. EUR).

6. SONSTIGE ANGABEN

6.1. DIE AKTIE

Die Aktie eröffnete am 2. Januar 2013 mit einem Kurs von 1,11 EUR (Frankfurt) und wies am 31. Dezember 2013

einen Wert von 0,65 EUR (Frankfurt) aus. Den höchsten Stand erreichte sie am 14. Januar 2013 mit 1,18 EUR und

den niedrigsten Wert von 0,63 EUR (Frankfurt) am 1. November 2013.

Die Aktionärsstruktur stellte sich zum 31. Dezember 2013 wie folgt dar:

Mit den drei Großaktionären GFP Vermögensverwaltungs GmbH & Co. Beteiligungs KG; Berlin („GFP“) mit 42,40 %

Anteil am Kapital, Tele-München Fernseh-GmbH & Co. Produktionsgesellschaft, München mit 41,95 % und Mischa

Hofmann mit 5,59 % ist der Streubesitz mit 9,34 % bei 0,72 % eigenen Aktien weiterhin niedrig, was sich nachteilig

auf die Handelbarkeit der Aktie auswirkt. Zum Bilanzstichtag hatte die Odeon Film AG bei 11.842.770 Aktien eine

Marktkapitalisierung von 7,46 Mio. EUR gegenüber 14,4 Mio. EUR zum Bilanzstichtag des Vorjahrs.

Aktionärsstruktur zum 31. Dezember 2013

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Wesentliche Beschlüsse der Hauptversammlung

Die Odeon Film AG hat am 18. Juli 2013 ihre ordentliche Hauptversammlung abgehalten. Es waren 10.119.483 EUR

des Grundkapitals in Höhe von 11.842.770 EUR vertreten. Dies entsprach einer Präsenz von 10.119.483 stimmbe-

rechtigten Aktien (85,45 %).

Die Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat fanden bei sämtlichen Tagesordnungspunkten nahezu einstimmig die

Zustimmung durch die Hauptversammlung: Dies waren die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats

für 2012 sowie die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013.

6.2. MITARBEITER

Im Geschäftsjahr 2013 hatte der Odeon Film-Konzern 193 Mitarbeiter (Vorjahr: 280). Die Zahlen werden auf Basis der

gewichteten Durchschnitte der einzelnen Quartale ermittelt. Die Zahl der projektunabhängig Beschäftigten sank von

durchschnittlich 63 im Geschäftsjahr 2012 auf 48 Mitarbeiter im aktuellen Jahr.

6.3. ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG GEMÄSS § 289A HGB

Hierzu verweisen wir auf unsere Website:

http://www.odeonfilm.de/erklaerung_zur_unternehmensfuehrung_2013.php.

7. ÜBERNAHMERECHTLICHE ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN

7.1. ZUSAMMENSETZUNG DES GEZEICHNETEN KAPITALS

Das gezeichnete Grundkapital der Gesellschaft betrug per 31. Dezember 2013 11.842.770,00 EUR eingeteilt in

11.842.770 auf den Inhaber lautende Stückaktien (Stammaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von

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1,00 EUR je Aktie. Sämtliche ausgegebenen 11.842.770 Aktien sind voll eingezahlt. Sämtliche Aktien sind zum Han-

del im Regulierten Markt (General Standard) zugelassen.

7.2. BESCHRÄNKUNGEN VON STIMMRECHTEN ODER ÜBERTRAGUNG VON AKTIEN

Dem Vorstand sind Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, nicht bekannt.

7.3. BETEILIGUNGEN VON ÜBER 10 % AM KAPITAL

Die GFP Vermögensverwaltungs GmbH & Co. Beteiligungs KG hielt nach Kenntnis des Vorstands zum

31. Dezember 2013 direkt einen Stimmrechtsanteil von 42,40 %, entsprechend 5.021.226 von insgesamt 11.842.770

Stimmrechten an der Gesellschaft. Die Tele-München Fernseh-GmbH & Co. Produktionsgesellschaft KG hielt nach

Kenntnis des Vorstands zum 31. Dezember 2013 direkt einen Stimmrechtsanteil von 41,95 %, entsprechend

4.968.493 von insgesamt 11.842.770 Stimmrechten an der Gesellschaft. Eine entsprechende Beteiligung besteht

ferner aufgrund der Zurechnungsvorschrift des § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG gemäß § 21 WpHG bei der Tele-

München Fernseh-Verwaltungs GmbH sowie bei Herrn Dr. Herbert G. Kloiber.

Weitere direkte oder indirekte Beteiligungen am Grundkapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten, sind dem

Vorstand nicht bekannt.

7.4. AKTIEN MIT SONDERRECHTEN

Die GFP Vermögensverwaltungs GmbH & Co. Beteiligungs KG ist Inhaberin eines Sonderrechts. Solange die GFP

Vermögensverwaltungs GmbH & Co. Beteiligungs KG Aktionärin der Gesellschaft ist, gewährt ihr § 7 Abs. 3 der Sat-

zung der Odeon Film AG ein Entsendungsrecht im Sinne von § 101 Abs. 2 Aktiengesetz. Hiernach kann sie ein Mit-

glied ihrer Wahl in den Aufsichtsrat entsenden. Da der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus drei Mitgliedern der Aktionä-

re besteht, bleibt das Entsendungsrecht innerhalb der gemäß § 101 Abs. 2 Satz 4 Aktiengesetz vorgeschriebenen

Grenze von einem Drittel der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre. Die GFP Vermögensverwaltungs

GmbH & Co. Beteiligungs KG hat von ihrem Entsendungsrecht durch Entsendung von Frau Sabine Reimert in den

Aufsichtsrat Gebrauch gemacht.

Weitere Inhaber von Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, gibt es nicht.

7.5. STIMMRECHTSKONTROLLE VON ARBEITNEHMERN MIT KAPITALBETEILIGUNG

Dem Vorstand sind Beteiligungen von Arbeitnehmern am Grundkapital, aus der die Arbeitnehmer ihre Kontrollrechte

nicht unmittelbar ausüben können, nicht bekannt.

7.6. BESTIMMUNGEN ÜBER BESTELLUNG UND ABBERUFUNG VON MITGLIEDERN DES VORSTANDS

Die Bestimmungen zur Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands ergeben sich aus den §§ 84, 85

Aktiengesetz. Ergänzend bestimmt § 5 der Satzung der Odeon Film AG, dass der Vorstand aus einer oder mehreren

Personen besteht und die Zahl der Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat bestimmt wird. Die Änderung der Satzung

erfolgt nach den §§ 179, 133 Aktiengesetz. Gemäß § 11 der Satzung der Gesellschaft ist der Aufsichtsrat ermächtigt,

Änderungen und Ergänzungen der Satzung zu beschließen, die nur deren Fassung betreffen.

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7.7. BEFUGNISSE DES VORSTANDS INSBESONDERE BEI DER AKTIENAUSGABE ODER BEIM AKTIEN-

RÜCKKAUF

7.7.1. ERWERB EIGENER AKTIEN

Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 11. August 2010 hat den Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, mit

Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 10. August 2015 eigene Aktien bis zu einem Anteil von 10 % des zum Zeit-

punkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Der Gegenwert für den Erwerb dieser Aktien

darf den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktien an der Frankfurter Wertpapierbörse im XETRA-Handel an den

jeweils drei vorangegangenen Börsenhandelstagen um nicht mehr als 10 % übersteigen und um nicht mehr als 10 %

unterschreiten. Die zeitliche Befristung gilt nur für den Erwerb, nicht für das Halten der Aktien. Der Vorstand wurde

auch ermächtigt, die Veräußerung der eigenen Aktien in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an

alle Aktionäre vorzunehmen, um Aktien der Gesellschaft Dritten im Rahmen des Zusammenschlusses mit Unterneh-

men oder im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen anzubieten. Die Ermächti-

gung des Vorstands zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien durch die Hauptversammlung entspricht einer

verbreiteten Praxis bei börsennotierten Aktiengesellschaften. Die Ermächtigung soll der Gesellschaft vor allem er-

möglichen, nationalen und internationalen Investoren eigene Aktien schnell und flexibel anzubieten, Aktienoptionen

zu bedienen und die Eigenkapitalfinanzierung – beispielsweise durch die Vorbereitung der Einziehung von Aktien –

zu optimieren.

Von der Ermächtigung hat der Vorstand im Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2013 keinen Gebrauch ge-

macht. Die von der Gesellschaft gehaltenen 85.050 eigenen Aktien wurden sämtlich in der Zeit vom 21. August bis

6. November 2000 auf Basis einer damals bestehenden Ermächtigung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erworben.

7.7.2. GENEHMIGTES KAPITAL

Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat den Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, mit Zustimmung des Auf-

sichtsrats bis zum 13. Juni 2017 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt nomi-

nal 5.921.385,00 EUR durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinla-

gen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012/I). Der Vorstand wurde ermächtigt, das gesetzliche Bezugsrecht der Akti-

onäre in den gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung näher bestimmten Fällen auszuschließen.

Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und

ihrer Durchführung festzusetzen.

Die Schaffung von Genehmigtem Kapital entspricht der üblichen Praxis und bezweckt die schnelle und flexible Be-

schaffung von neuem Eigenkapital. Der Gesellschaft wird hierdurch unter anderem ermöglicht, sich kurzfristig an

Unternehmen zu beteiligen, ohne Liquiditätseinbußen zu erleiden.

Das Grundkapital betrug zum Stichtag 31. Dezember 2013 11.842.770,00 EUR und war eingeteilt in 11.842.770

Stückaktien. Das Genehmigte Kapital vom 14. Juni 2012 (Genehmigtes Kapital 2012/I) betrug 5.921.385,00 EUR.

7.7.3. WANDELSCHULDVERSCHREIBUNGEN

Die Hauptversammlung vom 11. August 2010 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis

zum 10. August 2015 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Wandelschuldverschreibungen im Gesamt-

nennbetrag von bis zu 9.900.000 EUR zu begeben, die den Inhabern Wandlungsrechte auf auf den Inhaber lautende

Stückaktien der Gesellschaft in einer Gesamtzahl von bis zu 3.300.000 Stück und mit einem Anteil am Grundkapital

von insgesamt höchstens 3.300.000 EUR nach näherer Maßgabe der Wandelanleihebedingungen gewähren (Wan-

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delschuldverschreibungsprogramm 2010). Die Laufzeit der Wandlungsrechte darf jeweils dreißig Jahre nicht über-

schreiten. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Wandelschuldverschreibungen zu; die Wandel-

schuldverschreibungen können auch von einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53 b Abs. 1

Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum

Bezug anzubieten. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge, die sich aufgrund

des Bezugsverhältnisses ergeben, von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen.

Die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen erhalten das Recht, ihre Wandelschuldverschreibungen nach näherer

Maßgabe der Wandelanleihebedingungen in Aktien der Gesellschaft umzutauschen. Die Gesellschaft kann im Fall

der Wandlung nach ihrer Wahl entweder neue Aktien aus bedingtem Kapital oder bereits bestehende Aktien der Ge-

sellschaft gewähren. Die Wandelanleihebedingungen können auch das Recht der Gesellschaft vorsehen, im Fall der

Wandlung statt Aktien den Gegenwert in Geld zu zahlen.

Der Vorstand der Gesellschaft ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Ausga-

be und Ausstattung der Wandelschuldverschreibungen, insbesondere Zinssatz, Ausgabekurs, Laufzeit und Stücke-

lung, Wandlungspreis und den Wandlungszeitraum festzusetzen.

Zur Sicherung der Wandlungsrechte aus den Wandelschuldverschreibungen besteht ein bedingtes Kapital in Höhe

von 3.300.000 EUR (bedingtes Kapital 2010).

Wandelschuldverschreibungen geben der Gesellschaft neben der Ausgabe neuer Aktien aus Genehmigtem Kapital

die Möglichkeit, sich flexibel auf Entwicklungen auf den Kapitalmarkt einzustellen, um bei Bedarf und Gelegenheit

liquide Mittel für das Unternehmen zu beschaffen. Für den Zeichner einer Wandelschuldverschreibung ergibt sich

gegenüber dem Erwerb von Aktien der Vorteil, dass er zu gegebener Zeit entweder die verzinste Rückzahlung des für

die Wandelschuldverschreibung aufgewendeten Geldes oder Aktien der Gesellschaft erhält. Ferner wird Aktienbesitz

solcher Aktionäre, die bei der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen nicht mitzeichnen, nicht von Anfang an

verwässert, sondern erst, wenn tatsächlich neue Aktien ausgegeben werden.

Bis zum Stichtag 31. Dezember 2013 hat der Vorstand von der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldver-

schreibungen keinen Gebrauch gemacht.

7.8. WESENTLICHE VEREINBARUNGEN BEI EINEM KONTROLLWECHSEL

Bei einer wirtschaftlichen bzw. rechtlichen Veränderung der Mehrheitsverhältnisse der Odeon Film AG hat die

DZ Bank AG das Recht vorbehalten, die eingeräumte Projektmittellinie zu kürzen bzw. zu streichen.

Ansonsten bestehen keine wesentlichen Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontroll-

wechsels in Folge eines Übernahmeangebots stehen.

7.9. VEREINBARUNGEN DER GESELLSCHAFT MIT MITGLIEDERN DES VORSTANDS IM FALL EINES

KONTROLLWECHSELS

Für den Fall, dass ein Mehrheitsaktionär die von ihm gehaltene Beteiligung in einer Weise veräußert, bei der es zu

einem neuen Mehrheitsaktionär kommt, hat das Vorstandsmitglied Mischa Hofmann das Recht, seinen Vorstandsan-

stellungsvertrag außerordentlich zu kündigen. Dies gilt nicht, soweit die Tele-München Fernseh-GmbH & Co. Produk-

tionsgesellschaft der neue Mehrheitsaktionär im Sinne dieser Regelung wird. Im Falle dieser Sonderkündigung erhält

Herr Hofmann eine Abfindung in Höhe des für die Restlaufzeit des Vorstandsanstellungsvertrags mit 5 % p. a. diskon-

tierten Grundgehalts sowie die erfolgsorientierte Vergütung zeitanteilig für die Zeit der Tätigkeit im Jahr des Aus-

scheidens zum vertraglich vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt. Eine Abfindung wird nicht bezahlt, wenn Herr Hofmann

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zugleich mit oder zur Ermöglichung der Mehrheitsveränderung von einem für seine Aktien bestehenden Mitverkaufs-

recht Gebrauch macht.

8. NACHTRAGSBERICHT

Es sind keine bedeutenden Vorgänge nach dem Bilanzstichtag bekannt.

9. PROGNOSEBERICHT

Die konjunkturellen Erwartungen für das laufende Geschäftsjahr 2014 sind optimistischer als die Aussichten im ver-

gangenen Jahr. Die Bundesregierung geht für Deutschland von 1,8 % Wachstum des Bruttoinlandsprodukts aus.

In einer Phase in einer sich langsam erholenden Weltwirtschaft hängt es von zahlreichen Faktoren ab, ob das mode-

rat prognostizierte Wachstum eintritt: Neben der Export- und Binnennachfrage Deutschlands werden die Entwicklung

der Finanzmärkte und der Umgang mit den jeweiligen Staatsschulden für die weltweite und nationale wirtschaftliche

Situation von entscheidender Bedeutung sein.

Unter Berücksichtigung der zahlreichen Risikofaktoren ist bei erwartungskonformer Entwicklung der Gesamtwirtschaft

für das Geschäftsjahr, auch mit einem leichten Anstieg des für den Odeon Film-Konzern wichtigen TV Bruttowerbe-

markts zu rechnen.

Daneben ist zu berücksichtigen, dass eine Erhöhung von Investitionen in Programminhalte durch die beauftragenden

Sender für 2014 nicht zu erwarten ist. Wie bereits in den vergangenen Jahren üben die Sender weiterhin ein hohen

Preisdruck aus. Die Anzahl der beauftragten Episoden pro Staffel ist eher rückläufig, auch die Vertragslaufzeiten wer-

den als kompensatorische Maßnahme im Gegenzug nicht verlängert. Eine Veränderung dieses Marktumfeldes sieht

der Vorstand der Odeon Film AG für das laufende Geschäftsjahr nicht. Zu beachten sind auch die in den letzten Jahren eingetretenen und noch nicht abgeschlossenen Wandlungen im

Bereich der Medien und der Mediennutzung. So verändert sich nicht zuletzt das Zuschauerverhalten der nachwach-

senden werberelevanten Generationen. Fiktionales Programm wird zunehmend durch non-fiktionale, billigere Produk-

te ersetzt. Ferner entstehen andere Verwertungsplattformen, die dem klassischen Fernsehen Konkurrenz machen.

Dennoch besteht nach wie vor bei den Sendern ein Bedarf an fiktionalen Programmen. Hier ist auch nicht mit einer

deutlichen Reduzierung zu rechnen. Die sehr stabilen Quoten sowohl der im Konzern produzierten als auch der durch

Mitbewerber eingeführten Serien stützen diese Annahme.

Für die Entwicklung im Geschäftsjahr 2014 erwartet der Vorstand für den Odeon Film-Konzern Folgendes:

Unter Abwägung der uns zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernabschlusses vorliegenden Informationen wird das

Geschäftsjahr 2014 nach einem Jahr der Reorganisation und Konsolidierung ein Jahr, dem wir mit Optimismus ent-

gegensehen. Nach erfolgreicher Umsetzung der Restrukturierungs- und Reorganisationsmaßnahmen erwartet der

Vorstand der Odeon Film AG für das Jahr 2014 wieder moderat steigende Umsatzerlöse durch die Produktion einer

neuen Serie sowie eine im Vergleich zum Vorjahr deutlich steigende Gesamtleistung aufgrund der Produktion einer

Eigenproduktion. Auf dieser Grundlage erwarten wir ein stark verbessertes, auch positives EBIT. Bilanzseitig gehen

wir grundsätzlich von einer vergleichbaren Bilanzstruktur zum abgelaufenen Geschäftsjahr aus. Hinsichtlich der Bi-

lanzsumme gehen wir aufgrund der Aktivierung unserer Eigenproduktion von einer leichten Erhöhung aus. Unter Be-

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Bestätigungsvermerk des

Abschlussprüfers

Wir haben den von der Odeon Film AG, München, aufgestellten Konzernabschluss − bestehend aus Konzernbilanz, Konzern-Gesamtergebnisrechnung, Konzern-Eigenkapital-veränderungsrechnung, Konzern-Kapitalflussrechnung und Konzernanhang ---- sowie den zusammengefassten Konzernlage- und Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

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Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

München, den 28. April 2014

KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Kaltenegger Wirtschaftsprüferin

Specht Wirtschaftsprüfer

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Erläuternder Bericht des Vorstands der Odeon Film AG zu den

Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. HGB

ÜBERNAHMERECHTLICHE ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN

ZUSAMMENSETZUNG DES GEZEICHNETEN KAPITALS

Das gezeichnete Grundkapital der Gesellschaft betrug per 31. Dezember 2013 11.842.770,00 EUR

eingeteilt in 11.842.770 auf den Inhaber lautende Stückaktien (Stammaktien) mit einem anteiligen Betrag

am Grundkapital von 1,00 EUR je Aktie. Sämtliche ausgegebenen 11.842.770 Aktien sind voll eingezahlt.

Sämtliche Aktien sind zum Handel im Regulierten Markt (General Standard) zugelassen.

BESCHRÄNKUNGEN VON STIMMRECHTEN ODER ÜBERTRAGUNG VON AKTIEN

Dem Vorstand sind Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, nicht

bekannt.

BETEILIGUNGEN VON ÜBER 10 % AM KAPITAL

Die GFP Vermögensverwaltungs GmbH & Co. Beteiligungs KG hielt nach Kenntnis des Vorstands zum

31. Dezember 2013 direkt einen Stimmrechtsanteil von 42,40 %, entsprechend 5.021.226 von insgesamt

11.842.770 Stimmrechten an der Gesellschaft. Die Tele-München Fernseh-GmbH & Co.

Produktionsgesellschaft KG hielt nach Kenntnis des Vorstands zum 31. Dezember 2013 direkt einen

Stimmrechtsanteil von 41,95 %, entsprechend 4.968.493 von insgesamt 11.842.770 Stimmrechten an der

Gesellschaft. Eine entsprechende Beteiligung besteht ferner aufgrund der Zurechnungsvorschrift des § 22

Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG gemäß § 21 WpHG bei der Tele-München Fernseh-Verwaltungs GmbH sowie

bei Herrn Dr. Herbert G. Kloiber.

Weitere direkte oder indirekte Beteiligungen am Grundkapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten,

sind dem Vorstand nicht bekannt.

AKTIEN MIT SONDERRECHTEN

Die GFP Vermögensverwaltungs GmbH & Co. Beteiligungs KG ist Inhaberin eines Sonderrechts. Solange

die GFP Vermögensverwaltungs GmbH & Co. Beteiligungs KG Aktionärin der Gesellschaft ist, gewährt ihr

§ 7 Abs. 3 der Satzung der Odeon Film AG ein Entsendungsrecht im Sinne von § 101 Abs. 2 Aktiengesetz.

Hiernach kann sie ein Mitglied ihrer Wahl in den Aufsichtsrat entsenden. Da der Aufsichtsrat der

Gesellschaft aus drei Mitgliedern der Aktionäre besteht, bleibt das Entsendungsrecht innerhalb der gemäß

§ 101 Abs. 2 Satz 4 Aktiengesetz vorgeschriebenen Grenze von einem Drittel der Anzahl der

Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre. Die GFP Vermögensverwaltungs GmbH & Co. Beteiligungs KG hat

von ihrem Entsendungsrecht durch Entsendung von Frau Sabine Reimert in den Aufsichtsrat Gebrauch

gemacht.

Weitere Inhaber von Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, gibt es nicht.

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STIMMRECHTSKONTROLLE VON ARBEITNEHMERN MIT KAPITALBETEILIGUNG

Dem Vorstand sind Beteiligungen von Arbeitnehmern am Grundkapital, aus der die Arbeitnehmer ihre

Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben können, nicht bekannt.

BESTIMMUNGEN ÜBER BESTELLUNG UND ABBERUFUNG VON MITGLIEDERN DES VORSTANDS

Die Bestimmungen zur Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands ergeben sich aus den

§§ 84, 85 Aktiengesetz. Ergänzend bestimmt § 5 der Satzung der Odeon Film AG, dass der Vorstand aus

einer oder mehreren Personen besteht und die Zahl der Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat bestimmt

wird. Die Änderung der Satzung erfolgt nach den §§ 179, 133 Aktiengesetz. Gemäß § 11 der Satzung der

Gesellschaft ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Änderungen und Ergänzungen der Satzung zu beschließen, die

nur deren Fassung betreffen.

BEFUGNISSE DES VORSTANDS INSBESONDERE BEI DER AKTIENAUSGABE ODER BEIM

AKTIENRÜCKKAUF

ERWERB EIGENER AKTIEN

Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 11. August 2010 hat den Vorstand der Gesellschaft

ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 10. August 2015 eigene Aktien bis zu einem Anteil

von 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Der

Gegenwert für den Erwerb dieser Aktien darf den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktien an der

Frankfurter Wertpapierbörse im XETRA-Handel an den jeweils drei vorangegangenen Börsenhandelstagen

um nicht mehr als 10 % übersteigen und um nicht mehr als 10 % unterschreiten. Die zeitliche Befristung gilt

nur für den Erwerb, nicht für das Halten der Aktien. Der Vorstand wurde auch ermächtigt, die Veräußerung

der eigenen Aktien in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre

vorzunehmen, um Aktien der Gesellschaft Dritten im Rahmen des Zusammenschlusses mit Unternehmen

oder im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen anzubieten. Die

Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien durch die

Hauptversammlung entspricht einer verbreiteten Praxis bei börsennotierten Aktiengesellschaften. Die

Ermächtigung soll der Gesellschaft vor allem ermöglichen, nationalen und internationalen Investoren eigene

Aktien schnell und flexibel anzubieten, Aktienoptionen zu bedienen und die Eigenkapitalfinanzierung –

beispielsweise durch die Vorbereitung der Einziehung von Aktien – zu optimieren.

Von der Ermächtigung hat der Vorstand im Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2013 keinen

Gebrauch gemacht. Die von der Gesellschaft gehaltenen 85.050 eigenen Aktien wurden sämtlich in der Zeit

vom 21. August bis 6. November 2000 auf Basis einer damals bestehenden Ermächtigung gemäß § 71

Abs. 1 Nr. 8 AktG erworben.

GENEHMIGTES KAPITAL

Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat den Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, mit Zustimmung

des Aufsichtsrats bis zum 13. Juni 2017 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu

insgesamt nominal 5.921.385,00 EUR durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen

Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012/I). Der Vorstand wurde ermächtigt, das

gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in den gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung näher bestimmten Fällen

auszuschließen.

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Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der

Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen.

Die Schaffung von Genehmigtem Kapital entspricht der üblichen Praxis und bezweckt die schnelle und

flexible Beschaffung von neuem Eigenkapital. Der Gesellschaft wird hierdurch unter anderem ermöglicht,

sich kurzfristig an Unternehmen zu beteiligen, ohne Liquiditätseinbußen zu erleiden.

Das Grundkapital betrug zum Stichtag 31. Dezember 2013 11.842.770,00 EUR und war eingeteilt in

11.842.770 Stückaktien. Das Genehmigte Kapital vom 14. Juni 2012 (Genehmigtes Kapital 2012/I)

betrug 5.921.385,00 EUR.

WANDELSCHULDVERSCHREIBUNGEN

Die Hauptversammlung vom 11. August 2010 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Auf-

sichtsrats bis zum 10. August 2015 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende

Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu 9.900.000 EUR zu begeben, die den

Inhabern Wandlungsrechte auf auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft in einer Gesamtzahl

von bis zu 3.300.000 Stück und mit einem Anteil am Grundkapital von insgesamt höchstens 3.300.000 EUR

nach näherer Maßgabe der Wandelanleihebedingungen gewähren (Wandelschuldverschreibungsprogramm

2010). Die Laufzeit der Wandlungsrechte darf jeweils dreißig Jahre nicht überschreiten. Den Aktionären

steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Wandelschuldverschreibungen zu; die

Wandelschuldverschreibungen können auch von einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1

oder § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen

werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des

Aufsichtsrats Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, von dem Bezugsrecht

der Aktionäre auszuschließen.

Die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen erhalten das Recht, ihre Wandelschuldverschreibungen

nach näherer Maßgabe der Wandelanleihebedingungen in Aktien der Gesellschaft umzutauschen. Die

Gesellschaft kann im Fall der Wandlung nach ihrer Wahl entweder neue Aktien aus bedingtem Kapital oder

bereits bestehende Aktien der Gesellschaft gewähren. Die Wandelanleihebedingungen können auch das

Recht der Gesellschaft vorsehen, im Fall der Wandlung statt Aktien den Gegenwert in Geld zu zahlen.

Der Vorstand der Gesellschaft ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten

der Ausgabe und Ausstattung der Wandelschuldverschreibungen, insbesondere Zinssatz, Ausgabekurs,

Laufzeit und Stückelung, Wandlungspreis und den Wandlungszeitraum festzusetzen.

Zur Sicherung der Wandlungsrechte aus den Wandelschuldverschreibungen besteht ein bedingtes Kapital

in Höhe von 3.300.000 EUR (bedingtes Kapital 2010).

Wandelschuldverschreibungen geben der Gesellschaft neben der Ausgabe neuer Aktien aus Genehmigtem

Kapital die Möglichkeit, sich flexibel auf Entwicklungen auf den Kapitalmarkt einzustellen, um bei Bedarf

und Gelegenheit liquide Mittel für das Unternehmen zu beschaffen. Für den Zeichner einer

Wandelschuldverschreibung ergibt sich gegenüber dem Erwerb von Aktien der Vorteil, dass er zu

gegebener Zeit entweder die verzinste Rückzahlung des für die Wandelschuldverschreibung

aufgewendeten Geldes oder Aktien der Gesellschaft erhält. Ferner wird Aktienbesitz solcher Aktionäre, die

bei der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen nicht mitzeichnen, nicht von Anfang an verwässert,

sondern erst, wenn tatsächlich neue Aktien ausgegeben werden.

Bis zum Stichtag 31. Dezember 2013 hat der Vorstand von der Ermächtigung zur Ausgabe von

Wandelschuldverschreibungen keinen Gebrauch gemacht.

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Corporate-Governance-Bericht 2013 Corporate Governance hat bei der Odeon Film AG einen hohen Stellenwert: Sie steht für eine verantwor-tungsbewusste und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Führung und Kontrolle des Unterneh-mens. Effiziente Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, Achtung der Aktionärsinteressen, Offenheit und Transparenz der Unternehmenskommunikation sind wesentliche Aspekte guter Corporate Governance. Die Odeon Film AG entsprach in 2013 den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 13. Mai 2013 mit Ausnahme der Empfehlungen aus den Ziffern 2.3.1, 4.2.1, 5.3.1, 5.3.2, 5.3.3 und 7.1.2. In 2014 wird ebenfalls den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der aktuellen Fassung vom 13. Mai 2013 mit Ausnahme der Empfehlungen aus den Ziffern 2.3.1, 4.2.1, 5.3.1, 5.3.2, 5.3.3 und 7.1.2 entsprochen. Vorstand und Aufsichtsrat der Odeon Film AG haben die am Ende dieses Berichts aufgeführte Entsprechenserklärung zum Kodex verabschiedet. Sie ist auf der Inter-netseite unter www.odeonfilm.de veröffentlicht. 1. AKTIONÄRE UND HAUPTVERSAMMLUNG Die Odeon Film AG berichtet ihren Aktionären zwei Mal im Geschäftsjahr über die Geschäftsentwicklung sowie über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Konzerngesellschaften. Darüber hinaus werden Zwischenmitteilungen gemäß § 37 x WpHG veröffentlicht. Die jährliche Ordentliche Hauptversammlung findet üblicherweise innerhalb der ersten acht Monate eines jeden Geschäftsjahrs statt, in 2013 fand sie am 18. Juli statt. Die Hauptversammlung beschließt unter anderem über die Gewinnverwendung, die Entlas-tung des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie die Wahl des Abschlussprüfers. Satzungsänderungen und kapitalverändernde Maßnahmen werden ausschließlich von der Hauptversammlung beschlossen und vom Vorstand umgesetzt. Aktionäre können Gegenanträge zu Beschlussvorschlägen von Vorstand und Auf-sichtsrat stellen und Beschlüsse der Hauptversammlung anfechten. Durch den Einsatz elektronischer Kommunikationsmittel, insbesondere des Internets, erleichtert der Vor-stand den Aktionären die Information über die Hauptversammlung und ermöglicht ihnen, durch Stimm-rechtsvertreter ihr Stimmrecht auch in Abwesenheit auszuüben. 2. FÜHRUNGS- UND KONTROLLSTRUKTUR Gemäß dem deutschen Aktienrecht hat die Odeon Film AG eine zweigeteilte Führungs- und Kontrollstruk-tur, welche Vorstand und Aufsichtsrat umfasst. Im dualen Führungssystem sind Geschäftsleitung (Vorstand) und Geschäftskontrolle (Aufsichtsrat) streng getrennt. Eine gleichzeitige Tätigkeit in Aufsichtsrat und Vor-stand ist rechtlich nicht zulässig. Aufgaben und Verantwortlichkeiten dieser beiden Organe sind gesetzlich jeweils klar festgelegt. 2.1 Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat der Odeon Film AG setzt sich nach §§ 96 Abs. 1 am Ende, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 7 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern zusammen. Nach § 7 Abs. 3 der Satzung hat die GFP Vermögensverwaltungs GmbH & Co. Beteiligungs KG das Recht, ein Mitglied ihrer Wahl in den Aufsichtsrat zu entsenden. Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Führung der Geschäfte. In regelmäßigen Ab-ständen erörtert der Aufsichtsrat die Geschäftsentwicklung und -planung sowie die Strategie und deren Umsetzung. Außerdem stellt der Aufsichtsrat den Jahresabschluss fest bzw. billigt den Konzernabschluss und bestellt die Mitglieder des Vorstands. Für Geschäfte von grundlegender Bedeutung hat der Aufsichtsrat Zustimmungsvorbehalte zugunsten des Aufsichtsrats festgelegt. Hierzu gehören Entscheidungen oder Maßnahmen, die die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage des Unternehmens grundlegend verändern. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind in ihren Entscheidungen unabhängig und nicht an Vorgaben oder Weisungen Dritter gebunden. Außerdem müssen Beratungs-, Dienstleistungs- und bestimmte andere Ver-träge zwischen der Odeon Film AG und ihren Tochtergesellschaften einerseits und einzelner Aufsichtsrats-mitglieder andererseits durch den Aufsichtsrat gebilligt werden. Der Aufsichtsrat hat keine Ausschüsse gemäß § 107 Absatz 3 Satz 1 Aktiengesetz gebildet: Ein Ausschuss ist nur beschlussfähig, wenn er aus mindestens drei Mitgliedern besteht. Mit Beschluss der Hauptversamm-lung der Odeon Film AG vom 11. Juni 2009 wurde der Aufsichtsrat von sechs auf drei Mitglieder verkürzt. In einem dreigliedrigen Aufsichtsrat bestünde damit stets Personenidentität mit jedem zu bildenden Aus-schuss. Insoweit bleibt der Gesamtaufsichtsrat zuständig für sämtliche Aufgaben und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats.

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2.2 Vorstand Im gesamten Berichtsjahr 2013 hatte die Odeon Film AG einen Alleinvorstand, Herrn Mischa Hofmann. Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung. Er ist dabei an das Unternehmensinteresse gebunden und der Steigerung des nachhaltigen Unternehmenswerts verpflichtet. Er ist für die strategische Ausrichtung des Unternehmens in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat zuständig. Der Vorstand arbeitet eng mit dem Aufsichtsrat zusammen. Er informiert ihn regelmäßig, zeitnah und um-fassend über alle für das Gesamtunternehmen relevanten Fragen der Strategie und Strategieumsetzung, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der Compliance sowie über unternehmerische Risiken. Der Vorstand ist zuständig für die Aufstellung des Jahresabschlusses der Odeon Film AG sowie des Halb-jahresfinanzberichts und des Konzernabschlusses. Er sorgt für die Einhaltung der gesetzlichen Bestim-mungen sowie für ein angemessenes Risikomanagement im Unternehmen. 3. VERGÜTUNGSBERICHT Der nachfolgende Vergütungsbericht ist Bestandteil des Konzernlageberichts und unterliegt somit der Prü-fung durch den Abschlussprüfer. Der Vergütungsbericht richtet sich im Wesentlichen nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodexes. Er fasst die Grundsätze zusammen, die auf die Festlegung der Vergütung des Vor-stands der Odeon Film AG Anwendung finden, und erläutert Höhe sowie Struktur des Vorstandseinkom-mens. Außerdem werden Grundsätze, Höhe und Struktur der Vergütung des Aufsichtsrats beschrieben. Der Vergütungsbericht beinhaltet außerdem Angaben, die nach den Erfordernissen des deutschen Handelsrechts auch Bestandteil des Konzernanhangs nach § 314 HGB bzw. des Konzernlageberichts nach § 315 HGB sind. 3.1 Vergütung des Vorstands Die Entscheidungen über das Vergütungssystems des Vorstands sowie die regelmäßige Überprüfung des Vergütungssystems liegt im Verantwortungsbereich des Aufsichtsrates. Hierbei werden die Größe und die Tätigkeit des Unternehmens, seine wirtschaftliche und finanzielle Lage, die Aufgabe des jeweiligen Vor-standsmitglieds sowie die Höhe und Struktur der Vorstandsvergütungen im branchenspezifischen Ver-gleichsumfeld berücksichtigt. Die Vergütung ist so bemessen, dass sie am Markt für hoch qualifizierte Füh-rungskräfte wettbewerbsfähig ist und Anreiz für erfolgreiches Arbeiten gibt. Die Vergütung des Vorstands ist leistungsorientiert; sie setzt sich im Geschäftsjahr 2013 aus einer erfolgs-unabhängigen (fixen) Vergütung und einem erfolgsabhängigen (variablen) Bestandteil zusammen: Die fixe Vergütung wird monatlich als Gehalt ausgezahlt. Der variable Bestandteil ist eine Erfolgsbeteiligung, die sich am EBIT des Konzerns nach IFRS orientiert. Die Gesamtbezüge des Vorstands betrugen im Geschäftsjahr 2013 316 Tsd. EUR (Vorjahr: 310 Tsd. EUR). Die Ordentliche Hauptversammlung vom 11. August 2010 beschloss den in § 286 Absatz 5 Handelsgesetz-buch vorgesehenen Opt-Out, wonach die in § 285 Satz 1 Nr. 9 Buchstabe a) Satz 5 bis 8 Handelsgesetz-buch verlangten Angaben in den Jahresabschlüssen und Konzernabschlüssen der Gesellschaft für die Geschäftsjahre 2011 bis einschließlich 2015 unterbleiben können. 3.2 Vergütung des Aufsichtsrats Die Vergütung des Aufsichtsrats ist auf Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat durch die Hauptversamm-lung festgelegt worden. Sie ist in der Satzung geregelt. Die Vergütung des Aufsichtsrats gliedert sich in einen fixen und einen variablen Anteil. Die fixe Vergütung beträgt 10.000,00 EUR für ein gesamtes Geschäftsjahr. Der variable Anteil besteht aus einer erfolgsorien-tierten Vergütung in Höhe von 2/1.500 des im gebilligten Konzernabschluss für dieses Geschäftsjahr aus-gewiesenen Ergebnisses vor Steuern. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält den 2-fachen, sein Stellver-treter den 1,5-fachen Betrag der festen und der erfolgsorientierten Vergütungskomponente. Ferner wird ein Sitzungsgeld in Höhe von 1.500,00 EUR je Sitzung bezahlt. Sämtliche Vergütungsbestandteile für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr sind zahlbar nach Ablauf der Ordentlichen Hauptversammlung, in der der gebilligte Konzernabschluss für das abgelaufene Geschäftsjahr vorgelegt wird.

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Die Vergütungen des Aufsichtsrats beliefen sich im Geschäftsjahr 2013 auf insgesamt 63 Tsd. EUR (Vor-jahr: 62,5 Tsd. EUR). Aufwendungen für Auslagenersatz belaufen sich auf 2 Tsd. EUR (Vor-jahr 6 Tsd. EUR).

4. RECHNUNGSLEGUNG UND ABSCHLUSSPRÜFUNG Der Konzernabschluss und die Zwischenabschlüsse werden nach den IFRS aufgestellt. Der Konzernab-schluss wird vom Vorstand aufgestellt und vom Abschlussprüfer sowie vom Aufsichtsrat geprüft. Der Kon-zernabschluss wurde in 2013 fristgerecht 90 Tage nach Geschäftsjahresende öffentlich zugänglich gemacht. Beim Habjahresfinanzbericht konnte die Frist von 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums jedoch nicht eingehalten werden, da das Unternehmen aufgrund der wirtschaftlichen Situation nach Rest-rukturierungsmaßnahmen personell weniger Ressourcen zur Verfügung hat und es so zu Verzögerungen in den Abläufen kommt. Dabei wird natürlich weiterhin darauf geachtet, dass die gesetzlichen Vorgaben ein-gehalten werden können. Mit dem Abschlussprüfer, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, wurde vereinbart, dass der Vorsit-zende des Aufsichtsrats über Ausschluss- oder Befangenheitsgründe, die während der Prüfung auftreten, unverzüglich unterrichtet wird und dass der Abschlussprüfer über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Fragestellungen und Vorkommnisse unverzüglich berichtet, die sich bei der Durchführung der Abschlussprüfung ergeben. 5. TRANSPARENZ Alle Teilnehmer am Kapitalmarkt werden von der Odeon Film AG einheitlich, umfassend, zeitnah und zeit-gleich informiert. Die Berichterstattung über die Geschäftslage und die Ergebnisse des Odeon Film-Konzerns erfolgt durch den Geschäftsbericht, den Halbjahresfinanzbericht sowie die Zwischenmitteilungen. Darüber hinaus erfolgen Informationen durch Ad-hoc-Mitteilungen, soweit dies rechtlich erforderlich ist, sowie über die Internetseiten der Gesellschaft. Meldepflichtige Änderungen der Zusammensetzung der Aktionärsstruktur gem. § 26 WpHG sowie Erwerb und Veräußerung von Aktien der Personen, die bei der Odeon Film AG Führungsaufgaben wahrnehmen (Directors’ Dealing), gem. § 15 a WpHG, werden ebenfalls vom Vorstand veröffentlicht. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden durch Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesell-schaft oder durch sonstige Personen mit Führungsaufgaben, die regelmäßig Zugang zu Insider-Informationen der Gesellschaft haben und zu wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen befugt sind, sowie durch bestimmte mit ihnen in einer engen Beziehung stehende Personen keine meldepflichtigen Erwerbs- und Veräußerungsgeschäfte getätigt. Vorstandsmitglieder sind zum 31. Dezember 2013 wie folgt im Besitz von Aktien der Gesellschaft oder sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten: Mischa Hofmann 661.765 Aufsichtsratsmitglieder sind zum 31. Dezember 2013 wie folgt im Besitz von Aktien der Gesellschaft oder sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten: Dr. Herbert G. Kloiber über: Tele-München Fernseh-GmbH & Co Produktionsgesellschaft 4.968.493 Der Odeon Film AG wurden in 2013 folgende Mitteilungen gemäß §§ 21ff. WpHG über das Erreichen, Über- oder Unterschreiten von 3, 5, 10, 15, 20, 25, 30, 50 oder 75 % der Stimmrechte an der Odeon Film AG gemacht: Die MFV Medienfondsverwaltung-GmbH mit Sitz in Berlin, Deutschland, hat uns am 24. April 2013 mitge-teilt, dass sie die Stimmrechtsmitteilung vom 18.10.2012 zur Schwellenüberschreitung am 16. Oktober 2012 bezüglich Stimmrechten an der Odeon Film AG, Hofmannstraße 25-27, 81379 München, zurücknehmen. Herr Hans Kreideweiß, Deutschland, hat uns am 24. April 2013 mitgeteilt, dass er die Stimmrechtsmitteilung vom 18.10.2012 zur Schwellenüberschreitung am 16. Oktober 2012 bezüglich Stimmrechten an der Odeon Film AG, Hofmannstraße 25-27, 81379 München, zurücknimmt.

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Herr Ralf Ott, Deutschland, hat uns am 24. April 2013 mitgeteilt, dass er die Stimmrechtsmitteilung vom 18.10.2012 zur Schwellenüberschreitung am 16. Oktober 2012 bezüglich Stimmrechten an der Odeon Film AG, Hofmannstraße 25-27, 81379 München, zurücknimmt. 6. ENTSPRECHENSERKLÄRUNG ZUM DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEX Vorstand und Aufsichtsrat haben die folgende Erklärung gemäß § 161 AktG verabschiedet:

Aufsichtsrat und Vorstand der Odeon Film AG erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz am 13. Mai 2013 im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" mit nachfolgend aufgeführten Ausnah-men entsprochen wurde und in Zukunft wird: 2.3.1 […] Das gleiche gilt, wenn eine Briefwahl angeboten wird, für die Formulare, die dafür zu verwenden sind. Begründung: Die Odeon Film AG sieht von der Möglichkeit der Briefwahl ab. Die Odeon Film AG bietet ihren Aktionärin-nen und Aktionären bereits seit Jahren die Möglichkeit der Stimmabgabe vor dem Tag der Hauptversamm-lung mittels eines von der Gesellschaft bestimmten Stimmrechtsvertreters. Durch die Möglichkeit einer Briefwahl ergeben sich aus Sicht der Odeon Film AG derzeit keine zusätzlichen Erleichterungen bei der Wahrnehmung der Aktionärsrechte. 4.2.1 Der Vorstand soll aus mehreren Personen bestehen […] Begründung Die Odeon Film AG hat sich bewusst für einen Alleinvorstand entschieden. Die Größe des Odeon Konzerns und die Konzernsteuerung erfordert aus Sicht des Vorstands und des Aufsichtsrats nicht zwingend eine Besetzung des Vorstands mit mehreren Personen. 4.2.3 […] Die Vergütung soll insgesamt und hinsichtlich ihrer variablen Vergütungsteile betragsmäßige Höchstgrenzen aufweisen. […] Begründung: Der Anstellungsvertrag des amtierenden Vorstands sieht in Bezug auf Vergütungsteile Höchstgrenzen vor. Die Gesamtvergütung inkl. des variablen Teils ist angemessen und entspricht im Gesamtvolumen dem Corporate Governance Kodex. 5.3.1 Der Aufsichtsrat soll abhängig von den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens und der Anzahl seiner Mitglieder fachlich qualifizierte Ausschüsse bilden. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden berichten regelmäßig an den Aufsichtsrat über die Arbeit der Ausschüsse. 5.3.2 Der Aufsichtsrat soll einen Prüfungsausschuss (Audit Committee) einrichten, der sich insbesondere mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risi-komanagementsystems und des internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung, hier insbesondere der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen, der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung sowie – falls kein anderer Ausschuss damit betraut ist – der Compliance, befasst. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses soll über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der An-wendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren verfügen. […] 5.3.3 Der Aufsichtsrat soll einen Nominierungsausschuss bilden, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseig-ner besetzt ist und dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kan-didaten vorschlägt.

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Begründung: Ein Ausschuss ist nur beschlussfähig, wenn er aus mindestens drei Mitgliedern besteht. Mit Beschluss der Hauptversammlung der Odeon Film AG vom 11.06.2009 wurde der Aufsichtsrat von sechs auf drei Mitglie-der reduziert. In einem dreigliedrigen Aufsichtsrat bestünde damit stets Personenidentität mit jedem zu bildenden Ausschuss. Insoweit bleibt der Gesamtaufsichtsrat zuständig für sämtliche Aufgaben und Be-schlussfassungen des Aufsichtsrats. 7.1.2 [...] Der Konzernabschluss soll binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende, die Zwischenberichte sollen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich sein. Begründung: Beim Konzernabschluss und beim Zwischenbericht wird voraussichtlich die Frist von 90 Tage nach Ge-schäftsjahresende bzw. 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums nicht eingehalten werden, da das Un-ternehmen zur Erhaltung einer schlanken Kostenstruktur personell geringe Ressourcen zur Verfügung hat und es so zu Verzögerungen in den Abläufen kommt. Dabei wird natürlich weiterhin darauf geachtet, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden können. Ziele bezüglich der Zusammensetzung des Aufsichtsrats gemäß Ziffer 5.4.1 […] Der Aufsichtsrat soll für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen, die unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potentielle Interes-senskonflikte, die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder im Sinn von Nr. 5.4.2, eine festzulegen-de Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und Vielfalt (Diversity) berücksichtigen. Diese konkreten Ziele sollen insbesondere eine angemessene Beteiligung von Frauen vorsehen. Vorschläge des Aufsichtsrats an die zuständigen Wahlgremien sollen diese Ziele berücksichtigen. Die Ziel-setzung des Aufsichtsrats und der Stand der Umsetzung sollen im Corporate Governance Bericht veröffent-licht werden. […] Der Aufsichtsrat hat hierzu die Ziele bzgl. seiner Zusammensetzung wie folgt beschlossen: Kompetenz An erster Stelle der Voraussetzungen für die Besetzung der Sitze im Aufsichtsrat stehen fachliche Qualifika-tion und persönliche Kompetenz. Der Aufsichtsrat wird diese Voraussetzungen, die für die Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten unabdingbar sind, bei Vorschlägen für die Wahl bzw. Entsendung von Aufsichtsrats-mitgliedern stets in den Vordergrund stellen. Potentielle Interessenkonflikte Potentielle Interessenkonflikte werden bereits bei Wahlvorschlägen des Aufsichtsrats an die Hauptver-sammlung vermieden. Dem Aufsichtsrat sollen keine Personen angehören, die voraussichtlich einen nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt haben können. Jedes Aufsichtsratsmitglied verpflichtet sich zudem, die Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in Bezug auf Interessen-konflikte für die Dauer seiner Amtszeit zu befolgen. Regelaltersgrenze Eine Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder wird nicht festgelegt, da das Alter kein Kriterium für Qualifikati-on und Kompetenz ist. Außerdem soll auf langjährige Erfahrung von Aufsichtsratsmitgliedern nicht verzich-tet werden. Vielfalt Insgesamt verfolgt der Aufsichtsrat das Ziel, durch die Vielfalt seiner Mitglieder seiner Überwachungs- und Beratungsfunktion optimal gerecht zu werden. Vorzusehen ist insbesondere auch eine angemessene Betei-ligung von Frauen. Die Vielfalt spiegelt sich durch den unterschiedlichen beruflichen Werdegang und Tätig-keitsbereich sowie unterschiedlichen Erfahrungshorizont wider. Dabei sind bei gleicher Qualifikation, Ge-eignetheit und Verfügbarkeit Frauen angemessen zu berücksichtigen. Es wird angestrebt, dass künftig mindestens eine Frau Mitglied des Aufsichtsrats ist. Bei der Vorbereitung der Wahlvorschläge bzw. der Vorschläge für Entsendungen soll im Einzelfall gewür-digt werden, inwiefern unterschiedliche, sich gegenseitig ergänzende fachliche Profile, Berufs- und Le-benserfahrung und eine angemessene Vertretung beider Geschlechter der Aufsichtsratsarbeit zugutekom-men. Zudem wird der Aufsichtsrat die Geschäftsleitung dabei unterstützen, die Vielfalt im Unternehmen zu stärken.

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U1, R. 1 v.l.n.r.

Rosalie Thomass in "Beste Chance", Foto: Maike Birck, BR

Jasmin Tabatabai, Hans-Werner Meyer, Susanne Bormann u. Florian Panzner in "Letzte Spur Berlin", Foto: Frédéric Batier, ZDF

Christian Berkel in "Der Kriminalist", Foto: Julia von Viethoff, ZDF Anna Maria Sturm und Rosalie Thomass in "Beste Chance", Foto: Maike Birck, BR

U1, R. 2 v.l.n.r.

Benno Fürmann und Julius Nitschkoff in "Kein Entkommen", Foto: Britta Kehl, ZDF Surflehrer Martin und seine Damen in "Surflehrer sucht…", Foto: Sina Bischoff, Pro7 Stefanie Stappenbeck und Oliver Mommsen in "Ohne Dich", Foto: Guido Engels, ARD Wanja Mues in "Ein Fall für zwei", Foto: Andrea Enderlein, ZDF

U1, R. 3 v.l.n.r.

Puppe Harald Shit in "EYE TV - Der durchgeknallte Puppensender", Foto: Gert Krautbauer, Tele 5 Antoine Monot jr. und Wanja Mues in "Ein Fall für zwei", Foto: Andrea Enderlein, ZDF Johannes Allmayer, Catrin Striebeck, Herbert Knaup in "Seegrund - Ein Kluftingerkrimi", Foto: Hagen Keller, ARD Stefanie Stappenbeck und Andreas Pitschmann in "Ohne Dich", Foto: Guido Engels, ARD

U1, R. 4 v.l.n.r.

Pablo Sprungala und Rainer Hunold in "Der Staatsanwalt", Foto: Andrea Enderlein, ZDF Stefanie Stappenbeck und Andreas Pitschmann in "Ohne Dich", Guido Engels, ARD Patricia Blanco, Costa Cordalis und Iris Klein, in "BIG STARS - Promis specken ab!", Foto: Steffan Menne, Sat.1 Susanne Bormann und Florian Panzner in "Letzte Spur Berlin", Foto: Frédéric Batier, ZDF

U1, R. 5 v.l.n.r.

Anna Maria Sturm und Volker Bruch in "Beste Chance", Foto: Maike Birck, BR Anja Kling in "Kein Entkommen", Foto: Britta Kehl, ZDF Rainer Hunold, Rainer Will und Matthias Rott, in "Der Staatsanwalt", Foto: Andrea Enderlein, ZDF Christian Berkel in "Der Kriminalist", Foto: Julia von Viethoff, ZDF

S. 2

Rosalie Thomass in "Beste Chance", Foto: Maike Birck, BR

S. 8

Stefanie Stappenbeck und Oliver Mommsen in "Ohne Dich", Foto: Guido Engels, ARD

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Antoine Monot jr. und Wanja Mues in "Ein Fall für zwei", Foto: Andrea Enderlein, ZDF

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