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Die ISB: Starker Partner des Mittelstandes

Die ISB: Starker Partner des Mittelstandes. Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH Zentrales Wirtschaftsförderinstitut des Landes Rheinland-Pfalz

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Die ISB: Starker Partner

des Mittelstandes

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Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH

Zentrales Wirtschaftsförderinstitut des Landes Rheinland-Pfalz (Förderung aus einer Hand)

Gesellschafter: Land Rheinland-Pfalz

Geschäftsaufnahme 1994

Instrumente: Zuschüsse, Darlehen, Bürgschaften, Kapitalbeteiligungen

„Förderung von A –Z“

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Schwerpunkte der ISB-Tätigkeit

Regionalförderung

Existenzgründungsförderung

Innovationsförderung

Mittelstandsförderung

Handels- und Kooperationsförderung Standortmarketing und Betriebsansiedlung

Kommunal- und Infrastrukturfinanzierung

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29,9%

42,1%

53,7%

3,0%

13,4%

4,3%

0% 10% 20% 30% 40% 50% 60%

Rentabilität zugering

EK-Quote zu niedrig

UnzureichendeSicherheiten

Formale Darstellungüberzeugte nicht

Investitionsvorhabenzu risikoreich

Investitionsvorhabenüberzeugte inhaltlich

nicht

ProjektbezogeneGründe

UnternehmensbezogeneGründe

Quelle: KfW Unternehmensbefragung 2007

Typische Gründe für die Ablehnung von Kreditanträgen:

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Förderinstrumente mit Eigenkapitalcharakter Beteiligungskapital (+Venture Capital) Mitarbeiterbeteiligung Zuschüsse

Förderinstrumente mit Fremdkapitalcharakter Zinsgünstige Darlehen (Hausbankverfahren) Konsortialdarlehen Bürgschaften/Garantien

Die Förder- und Finanzierungsinstrumente im Überblick

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Wer wird gefördert?

Gewerbliche Unternehmen mit < 500 Mitarbeitern und < 75 Mio EUR Umsatzerlöse

Was wird gefördert?

Investitionsprojekte bestehender Unternehmen, Gründung und Festigung, Betriebsübernahmen, Ausscheiden von Gesellschaftern

Branchen: Freiberufler, gewerbliche Unternehmen

MBG-Beteiligung

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Wie wird gefördert?

typisch stille Beteiligung, Laufzeit 10 Jahre Beteiligungsvolumen z.Zt. max. 700 TEUR (Handwerk 800 TEUR) Eigenkapitalparität Bet.entgelt (fest): ab 7,95 % (incl. Gar.-Prov.) Bet.entgelt (gewinnabhängig): ab 2,25 %

Wo wird beantragt?

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH, Mainz

MBG-Beteiligung

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Intensität der Einbindung des AN

Erfolgsabhängige Vergütung

Beteiligung des Arbeitnehmers am Unternehmen.

Beteiligung des

Arbeitnehmers

an unternehmerischen

Entscheidungen

Mitarbeiterbeteiligung:

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Beteiligungsfonds „FondsRLPplus“

• Einfaches, niedrig schwelliges und für die Beschäftigten

sicheres Beteiligungsmodell

• Ziele:

-> Teilhabe der Mitarbeiter/innen am

Unternehmenserfolg

-> Stärkung der Identifikation der Beschäftigten mit den

Zielen des Unternehmens

-> Stärkung des wirtschaftlichen Eigenkapitals des

Unternehmens

• Zielgruppe: KMU

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Beteiligungsfonds „FondsRLPplus“

Vertragsbeziehungen:

ISB

Darlehensvertragz.B. 6.000,00 €

Genussrechtsvertragz.B. 4.000,00 €

Kofinanzierungs- und Garantievertrag

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Beteiligungsfonds „FondsRLPplus“

• Erfolgsabhängige Vergütung wird im Erfolgsfall

gezahlt

• Anknüpfungspunkt für „Erfolg“ ist

„Gesamtkapitalrendite“

• Definition:

Gesamtkapitalrendite (Gesamtkapitalrentabilität) ist

der Quotient aus dem Jahresüberschuss des

Unternehmens vor Abzug von Steuern und

Fremdkapitalzinsen geteilt durch das Gesamtkapital

(Bilanzsumme) ausgedrückt in einem Prozentsatz

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Beteiligungsfonds „FondsRLPplus“

• Gesamtkapitalrendite als Formel:

X * 100 = Jahresüberschuss + Steuern + Fremdkapitalzinsen

Gesamtkapital (Bilanzsumme)

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Beteiligungsfonds „FondsRLPplus“

Gesamtsumme: 10.000,00 €

Jährlicher Aufwand des Unternehmens 5 %: 500,00 €- davon an Mitarbeiter 2,6 % von 10.000 €: 260,00 € (entspricht 6,5 % von 4.000 €)

- davon an Fonds 2,4 % von 10.000 €: 240,00 € (entspricht 4 % von 6.000 €)

Schlussbonus des Unternehmens (10 %): 1.000,00 €(entspricht 25 % von 4.000 €)

durchschnittlicher Ertrag für Mitarbeiter p.a.: 360,00 €

entspricht: 9,00 %

durchschnittlicher Aufwand für das Unternehmen p.a.: 6,00 %

Berechnungsbeispiel 1: Erfolgsabhängige Vergütung wird nicht gezahlt:

Entgelte für Kapitalüberlassung unterliegen der Einkommenssteuer

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Beteiligungsfonds „FondsRLPplus“

Gesamtsumme: 10.000,00 €

Jährlicher Aufwand des Unternehmens 7 % (5 % + 2 %):700,00 €- davon an Mitarbeiter 4,6 % von 10.000 €; 2,6 % +2 %:460,00€ (entspricht 6,5 % + 5 % =11,5 % von 4.000 €;)

- davon an Fonds 2,4 % von 10.000 €: 240,00 € (entspricht 4 % von 6.000 €)

Schlussbonus des Unternehmens (10 %): 1.000,00 €(entspricht 25 % von 4.000 €)

durchschnittlicher Ertrag für Mitarbeiter p.a.: 560,00 €

entspricht: 14,00 %

durchschnittlicher Aufwand für das Unternehmen p.a.: 8,00 %

Berechnungsbeispiel 2: Erfolgsabhängige Vergütung wird gezahlt:

Entgelte für Kapitalüberlassung unterliegen der Einkommenssteuer

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Für den Unternehmer:

Verbesserung des Rating des Unternehmen durch:

Langfristige Kapitalüberlassung -> Regelfall: 10 Jahre-> Mindestdauer: 5 Jahre

Rangrücktritt im Falle einer „Unternehmenskrise“

Für den Arbeitnehmer:

Absicherung des Arbeitnehmers gegen Verlust seiner Einlage (100 % in den ersten beiden Jahren, danach 90%)

Beteiligung am unternehmerischen Erfolg über erfolgsabhängige Vergütungskomponente (Gesamtkapitalrentabilität)

Vorteile des Modells:

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Beratungsförderung „BeratungRLPplus“

• Ziel: Anreiz für mittelständische Unternehmen, sich

mit den Möglichkeiten der Mitarbeiterbeteiligung

vertraut zu machen.

• Beratungsleistungen durch freiberufliche Berater:

Steuerberater, Unternehmensberater, Rechtsanwälte,

...

• Kostenzuschuss:

-> einmalig bis zu drei Beratertage

-> mit jeweils 50 % der Beratungskosten

-> maximal 400 € Zuschuss pro Beratertag

-> Höchstfördersumme insgesamt 1.200 €

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Fördergebiets-karte

Regionalförderung

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Gewerbliche Unternehmen - Produktionsbetriebe - Dienstleistungsbetriebe - Handwerksbetriebe

- Positivliste - Überregional tätige Unternehmen (mehr als 50% überregionale Umsätze in einem Umkreis von >50 KM von der Gemeinde der Betriebsstätte durch Einzelfallnachweis

(Förderausschlüsse für gewissen Branchen und Investitionen möglich)

Wer wird gefördert?

Hinweis: Mit einem Vorhaben darf erst dann begonnen werden, wenn der Förderantrag gestellt wurde und die Eingangsbestätigung der ISB dem Unternehmen vorliegt.

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Was ist förderfähig?

Maßnahmen: Errichtung einer Betriebsstätte Erweiterung einer Betriebsstätte Diversifizierung der Produktion grundlegende Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens Übernahme einer stillgelegten oder von Stillegung bedrohten

Betriebsstätte

Investitionen in das betriebliche Sachanlagevermögen (keine Fahrzeuge, kein Grund und Boden) Immaterielle Wirtschaftsgüter (Lizenzen, Patente, Software, etc.)

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Regionales Landesförderprogramm

Fördersätze sind abhängig von der Art des Vorhabensauf der Grundlage der förderfähigen Kosten

Kleine Unternehmen: max. 15 %

Mittlere Unternehmen: max. 10 %

ab 10 Mio. Euro Investitionsvolumen: 5 %

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BeherbergungsbetriebeBeherbergungsbetriebe

Anforderung: mind. 25 Gästebetten, 30% des Umsatzes mit Beherbergungsgästen, Campingplätze bei überwiegender Überlassung an wechselnden Personenkreis (Abgrenzung Dauercamper), förderfähiges Mindestvolumen: 25.000,-- €

Fördertatbestände:Errichtung – mind. 1 Dauerarbeitsplatz pro 500 T€ Investitionsvolumen

Erweiterung/Modernisierung – DAP-Steigerung von mind. 15% bzw. 100% AfA-Kriterium

- Förderung in ganz Rheinland-Pfalz möglich

- Bindungsfrist: 5 Jahre / Ferienwohnungen: 15 Jahre

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Fördersätze Beherbergungsbetriebe im erweiterten Landesfördergebiet (nur KMU)

Errichtung/Übernahme:mittleres Unternehmen: 10 %

kleines Unternehmen: 20 % für förderfähige Investitionen bis 1 Mio. € 15 % für darüber hinaus gehenden Kostenanteil

Erweiterung/Modernisierung:mittleres Unternehmen: 10 % für förderfähige Investitionen bis 2 Mio. €

7,5 % für darüber hinaus gehenden Kostenanteil

kleines Unternehmen: 20 % für förderfähige Investitionen bis 1 Mio. €15 % für darüber hinaus gehenden Kostenanteil

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Wer wird gefördert? mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft Angehörige freier Berufe landwirtschaftliche Betriebe

Was wird gefördert? Teilnahme an exportorientierten Messen und Produktpräsentationen

im Ausland Teilnahme an Gemeinschaftsständen des Landes

Messeförderungsprogramm

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Wie wird gefördert?

pauschalierter Zuschuss (max. 50 % der Kosten)

Grundbetrag 250 EUR – 1000 EUR

standflächenbezogener Zuschlag 50 EUR/m² - 250 EUR/m²

max. Zuschuss: 7.500 EUR (10.000 EUR) pro Messeteilnahme

Wo wird beantragt?

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH, Mainz

Messeförderungsprogramm

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Mittelstandsförderungsprogramm

ISB-Darlehen zur Schaffung von Ausbildungsplätzen 2009

ISB-Konsortialdarlehen

Förderinstrumente mit Fremdkapitalcharakter

A. ISB-Darlehen

B. Bürgschaftsprogramme

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Wer wird gefördert? Existenzgründer gewerbliche Unternehmen (KMU) Freiberufler natürliche Personen, die Gewerbeimmobilien vermieten

Was wird gefördert?

Investitionen in Rheinland-Pfalz

- Grundstücke, Gebäude, Maschinen/Einrichtungen

- Material-/Warenlager

- Übernahme/Erwerb von Betrieben Betriebsmittel

Mittelstandförderungsprogramm

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Wie wird gefördert?

zinsgünstige Darlehen von bis zu 100 % der Kosten Investitionskredite: bis 2 Mio. EUR Betriebsmittelkredite: bis 500 TEUR

10 Jahre Laufzeit (2 Freijahre) bei Investitionskrediten

20 Jahre Laufzeit bei überwiegend baulichen Investitionen

5 Jahre Laufzeit (1 Freijahr) auch bei Betriebsmittelkrediten

Zinssatz: 20 Basispunkte unterhalb KfW-Unternehmerkredit Der Zinssatz bei diesem Programm richtet sich nach dem Rating durch die Hausbank.

Mittelstandförderungsprogramm

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Wo wird beantragt?

Hausbank – Zentralinstitut – Investitions- und Strukturbank (ISB)

Antragstellung auf KfW-Antrag (bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken elektronisch)

durchschnittliche Bearbeitungszeit: i.d.R. 5 Tage

Antragsfristen analog KfW-Regelungen (= Antrag kann noch spätestens drei Monate nach den ersten, in den Akten festgehaltenen Finanzierungsgesprächen eingereicht werden, Vorhaben muss aber zu weniger als 50 % realisiert sein!)

Mittelstandförderungsprogramm

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Soforthilfeprogramm

Mittelstandsdarlehen der ISB

nur für Betriebsmittel bis € 1 Mio. mit 60%iger Haftungsfreistellung ohne Landeszuschuss bei Konditionen Antragstellung nur über Hausbank

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ISB-Darlehen zur Schaffung von Ausbildungsplätzen 2009 (Ausblick)

Wer wird gefördert?

gewerbliche Unternehmen (i.d.R. KMU) und Freiberufler, die Ausbildungsplätze schaffen und besetzen.

Was wird gefördert? Darlehen ohne Haftungsfreistellung: - kann für betriebliche Zwecke verwendet werden

Darlehen mit Haftungsfreistellung: - Mittel müssen im Zusammenhang mit der Schaffung und Besetzung des Ausbildungsplatzes stehen

Generell kann keine Umschuldung finanziert werden

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Wer wird finanziert ? Unternehmen mit Sitz oder Betriebstätte in Rheinland-Pfalz - Jahresumsätze von i.d.R. bis zu 500 Mio. EUR - Rating mind. „BB -“ (Standard & Poor´s) - Keine Sanierungsfälle

Was wird finanziert ? Vorhaben mit strukturpolitischer Bedeutung - Investitionen sowie Betriebsmittelbedarf - Ablösung bestehender Kredite (unter Forderungs- verzicht v. mind. 25 %)

ISB-Konsortialdarlehen

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Wie wird finanziert?

marktübliches Darlehen im Rahmen eines Konsortiums mit ISB-Anteil von bis zu 30 % (mind. ein weiterer Partner neben ISB) Refinanzierung des Gesamtkonsortiums über ISB möglich

Wo wird beantragt?

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH formlos über die Hausbank (Konsortialführer) des Kreditnehmers

ISB-Konsortialdarlehen

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Wer wird gefördert?

i.d.R. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe

Was wird verbürgt? Investitionsfinanzierungen Betriebsmittelfinanzierungen Avale

Bürgschaften

Bürgschaften ersetzen nicht vorhandene andere Sicherheiten des Kreditnehmers.

Sie haben nicht den Zweck, fehlende Bonität des Kredit-nehmers zu ersetzen.

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Wie wird gefördert ? Übernahme von Bürgschaften

- bis zu 80 % für Investitionskredite

- bis zu 60 % für Betriebsmittelkredite

- Bürgschaftsentgelt: 0,5 % - 1,75 % p.a. Max. Bürgschaftshöhe

- SHF-/KGG-Bürgschaften 1,0 Mio EUR

- ISB-Bürgschaften (subsidiär) 2,5 Mio EUR

- Landesbürgschaften keine Obergrenze

Wo wird beantragt ?

Hausbank, Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH

Bürgschaften

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Soforthilfeprogramm Bürgschaften

Verbürgung ausschließlich von Betriebsmittelkrediten (Liquidität) Verbürgung von bis zu 80 % Beantragung zunächst bis 31.12.2009 möglich Laufzeit max. 3 Jahre Tilgung ratierlich oder am Laufzeitende schlankes Genehmigungsverfahren Bearbeitung innerhalb von 10 Bankarbeitstagen, wenn alle relevanten Unterlagen vorliegen Antragstellung nur über die Hausbank

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Soforthilfeprogramm Bürgschaften

tragfähiges Geschäftsmodell, keine Existenzgründer intakte Eigenkapitalsituation, keine Überschuldung kein Unternehmen in Schwierigkeiten vor dem

01.07.2008 Beitrag der Gesellschafter Verbürgung nur von zusätzlichen Betriebsmittelkrediten;

Tilgungsaussetzung Nachweis eines Umsatz- bzw. Auftragseinbruches von

ca. 25 % im Zuge der Konjunkturkrise

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