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Abitur 2012. Diese Präsentation ist teilweise eine leicht abgewandelte Version einer Vorlage von Herrn SD Bruckner, Regierungspräsidium Tübingen. Grundlage für die gemeinsame Kursstufe. Curriculare Grundlage ist der Kursstufenplan von 2001 und der Bildungsplan von 2004 zusätzlich: - PowerPoint PPT Presentation

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Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

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Grundlage für die gemeinsame KursstufeCurriculare Grundlage ist der Kursstufenplan von 2001 und der Bildungsplan von 2004

zusätzlich: es gibt einenSchwerpunktthemenerlass 2012 mit ergänzenden Hinweisen(Schnittmenge aus beiden Bildungsplänen)

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3

Unterrichtsversorgung in der gemeinsamen Kursstufe

die Stundenzuweisung erfolgt nach zwei getrennten Jahrgängen

damit ergeben sich größere Spielräume bei den Kursen

grundsätzlich werden in den Kursen die Schüler nicht nach G8 und G9

getrennt

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Folgefragen des Abiturs 2012

Prognose der Schulabgänger mit allgemeiner und fachgebundener Hochschulreife inBaden-Württemberg:

DoppelteAbiturjahrgänge in den Ländern:

2011: 48 600

2012: 71 100

2013: 49 800

Bayern, Niedersachsen

Baden-Württ., Brandenburg, Hessen (I), Bremen

Berlin, Hessen (II), Nordrhein-Westfalen

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Ausbauprogramme des LandesMinisterratsbeschlüsse vom 14. Juli 2009

16 000 zusätzliche Studienanfängerplätzemehr Plätze bei den DienstenAppell an die Wirtschaft für mehr

Ausbildungsplätze 2012mehr Berufswahl- und

Orientierungsangebote zur Studien- und Berufswahl

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Die gymnasiale OberstufeDie gymnasiale Oberstufeam allgemein bildenden Gymnasiumam allgemein bildenden Gymnasium

Grundlagen Die Wahl der Kurse Die Belegpflicht Die besondere Lernleistung Das Abitur und die Gesamtqualifikation Besonderheiten für manche Fächer Wiederholung

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Gesamtqualifikation: max. 900 Punkte– Block I („Kursblock“): 600 Punkte– Block II („Prüfungsblock“): 300 Punkte

Flexible Anrechnungsverpflichtung in Block I: 20+20+x Trennung der Blöcke: keine Anrechnung von Noten

aus der Qualifikationsphase in Block II Entflechtung bei den Gesellschaftswissenschaften 2 Naturwissenschaften sind verbindlich

21.04.23Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg7

DieDie Neuerungen Neuerungen (ab Abitur 2010)(ab Abitur 2010)

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8

StrukturStruktur

21.04.23Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg8

Die Oberstufe am Gymnasium umfasst 2 Schuljahre:

Die Qualifikationsphase oder Kursstufe

Die 4 Halbjahre der Kursstufe bilden eine pädagogische Einheit:

• Innerhalb der Kursstufe gibt es keine Versetzung• Für jedes Halbjahr wird ein Zeugnis erteilt, die Noten gehen

neben dem Ergebnis der Abiturprüfung in das Abiturzeugnis (2/3 der Gesamtqualifikation) ein

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EinführungsphaseEinführungsphase

Das Schuljahr vor der Kursstufe dient als Einführungsphase:

– Informationsveranstaltungen über die Kursstufe und die Wahlmöglichkeiten

– Am Ende der Einführungsphase:vollständige und korrekte Kurswahlen(eine Nachwahl ist in begrenztem Umfang am Ende des

1. Jahres für das 2. Jahr möglich).

21.04.23Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg9

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Einteilung der FächerEinteilung der Fächer

Das Fächerangebot gliedert sich in:

• den Pflichtbereich

und den

• den Wahlbereich

21.04.23Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg10

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AufgabenfelderAufgabenfelder

21.04.23Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg11

Die Fächer sind eingeteilt in 3 Aufgabenfelder:

• das sprachlich-literarisch-künstlerische

• das gesellschaftswissenschaftliche

• das mathematisch-naturwissenschaftlich- technische Aufgabenfeld

Die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Aufgabenfeld ist bei der Wahl der Prüfungsfächer in der Abiturprüfung wichtig!

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Mathematisch-naturwissen-schaftliches Feld

Mathematisch-naturwissen-schaftliches Feld

Sprachlich-literarisch-künstlerisches Feld

Sprachlich-literarisch-künstlerisches Feld

Gesellschafts-wissenschaftliches Feld

Gesellschafts-wissenschaftliches Feld

PflichtbereichPflichtbereich

Wahlbereich Wahlbereich

DeutschPflichtfremdsprachen

E, F, L, SpanMusik

Bildende Kunst

Literatur Spätbegonnene Fremdsprache

1.Aufgabenfeld

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Mathematisch-naturwissen-schaftliches Feld

Mathematisch-naturwissen-schaftliches Feld

Sprachlich-literarisch-künstlerisches Feld

Sprachlich-literarisch-künstlerisches Feld

Gesellschafts-wissenschaftliches Feld

Gesellschafts-wissenschaftliches Feld

PflichtbereichPflichtbereich

Wahlbereich Wahlbereich

GeschichteGeographie

GemeinschaftskundeWirtschaft

ReligionslehreEthik

PhilosophiePsychologie

2.Aufgabenfeld

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Das dritte Aufgabenfeld

Mathematisch-naturwissenschaft-liches Feld

Mathematisch-naturwissenschaft-liches Feld

Sprachlich-literarisch-künstlerisches Feld

Sprachlich-literarisch-künstlerisches Feld

Pflichtbereich

Pflichtbereich

Wahlbereich

Wahlbereich

Gesellschafts-wissenschaftliches Feld

Gesellschafts-wissenschaftliches Feld

MathematikPhysikChemieBiologie

AstronomieDarstellende GeometrieGeologie

Informatik, CAS

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Aufgabenfeld Pflichtbereich Wahlbereich I

sprachlich-literarisch-

künstlerisch

DeutschEnglisch,

Französisch,Latein, Spanisch 

MusikBildende Kunst

spätestens in Klasse 10 bzw.11 als Arbeitsgemeinschaft

begonnene Fremdsprachen Literatur (+Theater)

IIgesellschafts-

wissenschaftlich

GeschichteGeographie

GemeinschaftskundeWirtschaft

Religionslehre / Ethik

PhilosophiePsychologie

IIImathematisch-naturwissen-

schaftlich

Mathematik 

Physik,Chemie,Biologie

AstronomieDarstell. Geometrie

CASInformatik

ohne Zuordnung zu einem Aufgabenfeld Sport

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Pflichtbereich:Pflichtbereich:

21.04.23Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg16

Nur das Fach

Sport

ist keinem Aufgabenfeld zugeordnet,gehört aber zum Pflichtbereich

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Zahl der WochenstundenZahl der Wochenstunden

Kernfächer 4

Fremdsprache im Wahlbereich

4, 3 oder 2

Seminarkurs (in der Regel) 3

übrige Fächer 2

21.04.23Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg17

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1821.04.23Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

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Die NotenstufenDie Notenstufen

Punkte 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 0

Note sehr gut gut befr. ausr. mgh ug

Es gibt nur ganze Noten und Punkte!

Kurse mit 0 Punkten gelten als nicht besucht!

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1921.04.23Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

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Zahl der KlassenarbeitenZahl der Klassenarbeiten

Fächer (Art) Halbjahre Mindestzahl der Klassenarbeiten

4-stündige Fächer (außer Sport)

1. – 3. je 24. 1

Sport (4-stündig)1. und 2. Mindestens je 1,

zusammen 3

3. und 4. je 1

2-stündige Fächer (außer Sport)

1. – 4. je 1

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2021.04.23Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

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Andere Leistungsnachweise - Andere Leistungsnachweise - GFS GFS ggleichwertige Leistungsleichwertige Leistungsffestestsstellungentellungen Zusätzlich zu den Klassenarbeiten muss jeder Schüler 3 andere Leistungsnachweise erbringen Sie beziehen sich insbesondere auf

– schriftliche Hausarbeiten– Projekte, darunter auch experimentelle Arbeiten in den Naturwissenschaften– Referate– mündliche Prüfungen (auch außerhalb des stundenplanmäßigen Unterrichts)– sonstige Präsentationen

Sie sind je wie eine Klassenarbeit zu bewerten– in Gewichtung und in Anforderungen -

Sie sind in verschiedenen Fächern zu erbringen(möglichst in den ersten 3 Halbjahren)

Der Schüler kann eine 4. GFS wählen.

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2121.04.23Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

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Besondere Regelungen für Besondere Regelungen für Musik und SportMusik und SportBesondere Leistungen

– in den Arbeitsgemeinschaften Chor und Orchester

– in Schulsportwettkämpfen

können auf Antrag bei der Leistungsbewertung in den Fächern Musik bzw. Sport mitberücksichtigt werden.

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Die gymnasiale OberstufeDie gymnasiale Oberstufeam allgemein bildenden Gymnasiumam allgemein bildenden Gymnasium

Grundlagen Die Wahl der Kurse Die Belegpflicht Die besondere Lernleistung Das Abitur und die Gesamtqualifikation Besonderheiten für manche Fächer Wiederholung

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2321.04.23Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

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Die WahlDie Wahl

Die Schülerinnen und Schüler können ihre Fächer aus dem Angebot der Schule wählen.

Sie sind dabei aber nicht ganz frei, sondern an gewisse Regeln gebunden:

Sie müssen

• fünf fünf Kernfächer (aus dem Pflichtbereich)Kernfächer (aus dem Pflichtbereich)

• mindestens 20 Kurse*) aus weiteren Fächern20 Kurse*) aus weiteren Fächern

belegen*) Kurs : Unterricht in einem Fach im Zeitraum eines Halbjahres

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2421.04.23Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

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Die KernfächerDie Kernfächersind (1) Deutsch

(2) Mathematik

(3) eine Fremdsprache

(4) eine weitere Fremdsprache oder

eine Naturwissenschaft

(5) ein weiteres Fach

(hierbei ist auch eine weitere Fremdsprache oder

eine zweite Naturwissenschaft möglich)

(alle Kernfächer sind aus dem Pflichtbereich, Naturwissenschaft: Physik, Chemie oder Biologie)

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Die gymnasiale OberstufeDie gymnasiale Oberstufeam allgemein bildenden Gymnasiumam allgemein bildenden Gymnasium

Grundlagen Die Wahl der Kurse Die Belegpflicht Die besondere Lernleistung Das Abitur und die Gesamtqualifikation Besonderheiten für manche Fächer Wiederholung

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2621.04.23Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

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Belegpflicht - Belegpflicht - FächerFächer

in allen vier Halbjahrenvier Halbjahren: Geschichte Religion oder Ethik Musik oder Bildende Kunst Zwei Naturwissenschaften Sport Gemeinschaftskunde Geographiejeweils im Umfang von 2 Wochenstunden

- falls nicht als Kernfächer belegt -

in den in den HalbjahrenHalbjahren

11 -- -- 44

-- 22 33 --

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2721.04.23Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

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Belegpflicht - Belegpflicht - UnterrichtsstundenUnterrichtsstunden

Im Durchschnitt sind pro Halbjahr mindestens 32 Wochenstunden

in Kursen oder Arbeitsgemeinschaften zu besuchen!

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WahlbeispieleWahlbeispiele

21.04.23Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg28

Englisch

MathematikDeutsch

GkGk GeoGeo

Geschichte

Französisch

Bildende Kunst

Chemie

BiologieSport

Religionslehre

Kernfächer

EnglischMathematikDeutsch

GkGk GeoGeo

GeschichteBildende Kunst

Chemie

Biologie

Sport

Religionslehre

weitere Fächer

30 h

10 h

32 h

12 h

20 h20 h

Kernfächerweitere Fächer

Weitere Fächer oder AGen erforderlich!

I II

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Die gymnasiale OberstufeDie gymnasiale Oberstufeam allgemein bildenden Gymnasiumam allgemein bildenden Gymnasium

Grundlagen Die Wahl der Kurse Die Belegpflicht Die besondere Lernleistung Das Abitur und die Gesamtqualifikation Besonderheiten für manche Fächer Wiederholung

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3021.04.23Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

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Die besondere LernleistungDie besondere Lernleistung• SeminarkursSeminarkurs

Besuch von zwei Kursen in den ersten beiden Halbjahren mit fächerübergreifendem Thema

zusätzlich Kolloquium und Dokumentation• Arbeit aus einem WettbewerbArbeit aus einem Wettbewerb

Bedingung: oberstufen- und abiturgerechtes Anforderungsprofil – Genehmigung der Schulleitung

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3121.04.23Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

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Die Wertung der besonderen Die Wertung der besonderen LernleistungLernleistung Die besondere Lernleistung wird durch die beteiligten

Fachlehrer einem der drei Aufgabenfelder zugeordnet. Es wird eine Gesamtnote erteilt.

Diese kann dann:entweder – u. U. anstelle des mündlichen Prüfungsfaches in der

Abiturprüfung gewertet werdenoder– in doppelter Wertung im Block I der Gesamtqualifikation

berücksichtigt werden(oder auch nicht in die Wertung einbezogen werden).

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Die gymnasiale OberstufeDie gymnasiale Oberstufeam allgemein bildenden Gymnasiumam allgemein bildenden Gymnasium

Grundlagen Die Wahl der Kurse Die Belegpflicht Die besondere Lernleistung Das Abitur und die Gesamtqualifikation Besonderheiten für manche Fächer Wiederholung

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3321.04.23Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

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Das AbiturDas AbiturSchriftliche Prüfungin 4 von 5 Kernfächern

DeutschMathematikFremdspracheund einem weiteren Kernfach nach Wahl

Mündliche Prüfungin mind. 1 Fach

Pflicht: im gewählten mündlichen PrüfungsfachFreiwillig: in jedem der vier schriftlichen Prüfungsfächer zusätzlich möglich

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3421.04.23Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

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Wahl des mündlichen Wahl des mündlichen Prüfungsfachs Prüfungsfachs (5. Prüfungsfach)(5. Prüfungsfach)

es müssen alle drei Aufgabenfelder durch die Prüfungsfächer abgedeckt sein

in allen Prüfungsfächern müssen die Kurse in allen 4 Halbjahren besucht werden (außer in Geographie und

Gemeinschaftskunde nur je 2) aus dem Wahlbereich sind Informatik und die spät

begonnene Fremdsprache als mündliches Prüfungsfach nur dann wählbar, wenn der Unterricht in diesem Fach bereits in Klasse 11 besucht wurde

– in aller Regel in einer AG.

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3521.04.23

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PrüfungsfachkombinationenPrüfungsfachkombinationenDeutsch

Mathematik

Fremdsprache

FremdspracheBiologie, Chemie, PhysikBildende Kunst, Musik, Sport

Geschichte, Geographie, Gemeinschaftskunde, Wirtschaft, Religionslehre, Ethik

Geschichte, Geographie, Gemeinschaftskunde, Wirtschaft, Religionslehre, Ethik, Besondere Lernleistung mit gesellschaftswissenschaftlichem Schwerpunkt

Fremdsprache (auch spät

beginnend), BK, Musik,Geschichte, Geographie, Gemeinschaftskunde, Religionslehre/Ethik, Biologie, Chemie, PhysikInformatik, Sport, Besondere Lernleistung

Schriftliche P

rüfungM

ün

dllich

e Prü

fung

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Mündliche AbiturprüfungMündliche Abiturprüfung

21.04.23Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg36

In der Prüfung wird das Thema oder die Aufgabe in zusammenhängender Rede dargestellt (präsentiert).Im anschließenden Prüfungsgespräch erfolgt eine Einordnung in größere Zusammenhänge.Dauer: etwa 20 Minuten für jedes Fach und jeden Prüfling.

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Mündliche Abiturprüfung – Mündliche Abiturprüfung – FormenFormen

21.04.23Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg37

1. Im gewählten mündlichen Prüfungsfach:• spätestens 10 Unterrichtstage vorher werden

4 Themen schriftlich vorgelegt• daraus wählt der Fachvorsitzende eines aus

2. In der mündlichen Prüfung in einem schriftlichen Prüfungsfach:

• es wird eine Aufgabe vorgelegt• etwa 20 Minuten Vorbereitung• Ergänzung zur schriftlichen Prüfung, keine

Wiederholung

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Gesamtqualifikation max. 900 Punkte

Block Imax. 600Punkte

21.04.23Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg38

Die GesamtqualifikationDie Gesamtqualifikation

Block II max. 300 Punkte

Die Gesamtqualifikation wird in 2 Blöcken ermittelt:

Block I: Summe der Punkte von mindestens 40 Kursen der Qualifikationsphase

Block II: Summe der Punkte der Abiturprüfung

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3921.04.23Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

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Gesamtqualifikation - 2Gesamtqualifikation - 2

Block Imax. 600Punkte

Block II max. 300 Punkte

min. 200 Punkte

In Block I: mindestens 200 Punkte

In Block II: mindestens 100 Punkte

In jedem Block muss mindestens 1/3 der Maximalpunktzahlerreicht werden:

Außerdem: Kein belegpflichtiger Kurs mit Null Punkten!

Min. 100Punkte

In 3 Fächern jeweils mind. 20 Punkte

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Mindestens 40 Kurse darunter:1. Anrechnungspflichtige Kurse:

– Die 20 Kurse der Kernfächer und:

- falls nicht schon als Kernfächer enthalten -2 Kurse in Bildender Kunst oder MusikGeschichte (4 Kurse)Gemeinschaftskunde und Geographie (je 2 Kurse)zwei Naturwissenschaften (je 4 Kurse)

und: - falls nicht bisher schon enthalten –die Kurse im mündlichen Prüfungsfach

21.04.23Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg40

Block I der GesamtqualifikationBlock I der Gesamtqualifikation

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Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

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Block I der GesamtqualifikationBlock I der Gesamtqualifikation2. Darüber hinaus:

freie Auswahl aus den nicht anrechnungspflichtigen Kursen, die Gesamtnote der Besonderen Lernleistung wird ggf. doppelt gewertet und dafür werden 2 Kurse zugrunde gelegt.

3. Werden mehr als 40 z.B. 43 Kurse angerechnet, so wird die Summe der Punktzahlen in diesem Fall mit dem Faktor 40/43 multipliziert

21.04.23Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg41

Höchstens 20% der angerechneten Kurse mit jeweils weniger als 5 Punkten!(bei 40 – 44 angerechneten Kursen: max. 8 Kurse, bei 45 – 49: max. 9!)

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4221.04.23Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

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Block IIBlock II

den Noten der Prüfung in den einzelnen Fächern in vierfacher Wertung.

wird in einem Fach schriftlich und mündlich geprüft, so gilt:

Die Punktsumme in diesem Block setzt sich zusammen aus:

2*s + m

3P = 4 (Bruchteile bleiben

unberücksichtigt)

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Zulassung zur schriftlichen PrüfungZulassung zur schriftlichen Prüfung

21.04.23Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg43

Grundsatz: Es muss nach dem bisherigen Stand möglich sein,die allg. Hochschulreife zu erhalten, d.h.1. die Mindestbelegpflicht ist erfüllt2. die Wahl der Prüfungsfächer entspricht den

Bedingungen3. 200 Punkte in Block I sind erreichbar4. kein belegungspflichtiger Kurs mit 0 NP5. weniger als 9 anrechnungspflichtige Kurse

unter 5 NP

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Zulassung zur mündlichen PrüfungZulassung zur mündlichen Prüfung

21.04.23Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg44

Die Bedingungen zur Zulassung zur schriftlichen Prüfung sind erfüllt:

• In Block I sind mindestens 200 Punkte erreicht (es ist möglich, dass das mündliche Prüfungsfach durch die Besondere Lernleistung ersetzt wird!)• 100 Punkte in Block II sind erreichbar (auch wenn dazu in jeder Prüfung die Höchstpunktzahl (15 NP) erforderlich ist!)

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4521.04.23Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

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Zeitpunkt der EntscheidungenZeitpunkt der EntscheidungenEnde Kl. 11 (bzw. Kl. 10) vollständige und gültige

Kurswahl

Im 1. Halbjahr der Kursstufe Planung für die anderen Leistungsnachweise (GFS)

Anfang 3. Halbjahr Endgültige Wahl der schriftlichen Prüfungsfächer

Ende 3. Halbjahr Wahl des mündlichen Prüfungsfachs

Spätestens 10 Unterrichtstage vor der mündl. Prüfung

4 Themen für die mündliche Prüfung vorlegen

Am Tag nach Bekanntgabe des Ergebnisses der schriftl. Prüf.

weitere Prüfungsfächer für die mündl. Prüfung angeben

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Die gymnasiale OberstufeDie gymnasiale Oberstufeam allgemein bildenden Gymnasiumam allgemein bildenden Gymnasium

Grundlagen Die Wahl der Kurse Die Belegpflicht Die besondere Lernleistung Das Abitur und die Gesamtqualifikation Besonderheiten für manche Fächer Wiederholung

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Besonderheiten bei der Besonderheiten bei der schriftlichen Abiturprüfungschriftlichen Abiturprüfung

21.04.23Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg47

in Bildender Kunst, Musik und Sportenthält die Prüfung einen schriftlichen und einen fachpraktischen Teil. Beide Teile werden gleich gewichtet.

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Besonderheiten bei der Besonderheiten bei der mündlichen Abiturprüfungmündlichen Abiturprüfung

21.04.23Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg48

In Bildender Kunst und Musik kann die Prüfung fachpraktische Teile enthalten

Im mündlichen Prüfungsfach Sport (nicht im Kernfach Sport!) besteht die Prüfung aus einem fachpraktischen Teil und einem mündlichen Teil. Für die Note gilt dann:

2* f + m

3P = 4 (Bruchteile bleiben

unberücksichtigt)

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Spezielle Regelungen – Rel/EtSpezielle Regelungen – Rel/Et

21.04.23Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg49

Religionslehre und Ethik kann als mündliches Prüfungsfach nur wählen, wer– das entsprechende Fach (in Religion der

gleichen Konfession) in der gesamten Kursstufe (alle 4 Kurse) besucht hat

– das Fach auch in der vorhergehenden Klasse 11 bzw. 10 besucht hat oder in einer Prüfung im 1. Halbjahr entsprechende Kenntnisse nachgewiesen hat.

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50

Spezielle Regelungen - SportSpezielle Regelungen - Sport

21.04.23Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg50

Wer (aus gesundheitlichen Gründen) vom Sportunterricht befreit ist, muss Ersatzkurse für die fehlenden Kurse

in Sport besuchenkann Sport nicht als Prüfungsfach wählen

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Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

51

Spezielle Regelungen - Spezielle Regelungen - InformatikInformatik

21.04.23Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg51

Informatik kann als mündliches Prüfungsfach nur gewählt werden, wenn– durch die schriftlichen Prüfungsfächer

alle drei Aufgabenfelder abgedeckt sind– auch in der vorhergehenden Klasse 11

bzw. 10 Unterricht in Informatik besucht wurde.

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Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

52

Spezielle Regelungen - Spezielle Regelungen - WirtschaftWirtschaft

21.04.23Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg52

Wirtschaft

– kann nur als Kernfach belegt werden– gleichzeitig zu Wirtschaft sind nur die Kurse in

Gemeinschaftskunde im 1. Halbjahr und Geographie im 3. Halbjahr zu belegen

– eine mündliche Abiturprüfung in Geographie oder

Gemeinschaftskunde erstreckt sich aber in jedem Fall auf den gesamten Inhalt des Faches

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Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

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Die gymnasiale OberstufeDie gymnasiale Oberstufeam allgemein bildenden Gymnasiumam allgemein bildenden Gymnasium

Grundlagen Die Wahl der Kurse Die Belegpflicht Die besondere Lernleistung Das Abitur und die Gesamtqualifikation Besonderheiten für manche Fächer Wiederholung

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Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

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1. Jahrgangsstufe 1:

kann einmal wiederholt werden, wenn die vorangehende Klasse nicht wiederholt wurde am Ende des 2. Halbjahres feststeht, dass keine Zulassung zur

schriftlichen Prüfung möglich ist oder in Härtefällen

2. Halbjahre 2 oder 3:eine einmalige Wiederholung ist möglich, wenn– die vorangehende Klasse nicht wiederholt wurde

– in besonderen Härtefällen

21.04.23Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg54

WiederholungWiederholung

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Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

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3. Nichtzulassung zur schriftlichen Prüfung: – 2. und 3. Halbjahr können wiederholt werden– oder das 3. Halbjahr entweder

nach halbjähriger Unterbrechung oder nach dem Besuch des 4. Halbjahrs

4. Nichtzulassung zur mündlichen Prüfung oder Nichtbestehen der Abiturprüfung

– Die Halbjahre 3 und 4

Die Abiturprüfung kann einmal wiederholt werden!

21.04.23Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg55

Wiederholung – 2Wiederholung – 2

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12.1 12.2 13.1 13.2

12.1 12.2 13.1 13.2

1 2

3

4

Wiederholung - GrafikWiederholung - Grafik

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Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

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Wiederholung - GrafikWiederholung - Grafik

21.04.23Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg57

1 2 3 4

1 2 3 41

2 32

4

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Beispiel für „Optimierung“Beispiel für „Optimierung“

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Fach 1. HJ 2. HJ 3. HJ 4.HJ

Deutsch 10 9 10 10

Mathematik 8 9 4 9

Englisch 9 9 10 9

Biologie 8 7 8 8

Musik 9 13 12 13 187

Geschichte 8 9 9 9

Gk/Geo 9 8 9 9

Ethik 11 12 12 12

Chemie 5 9 10 5

Sport 12 13 12 13 196

383

40 Kurse

383 Punkte

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Beispiel für „Optimierung“Beispiel für „Optimierung“

21.04.23Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg59

Fach 1. HJ 2. HJ 3. HJ 4.HJ

Deutsch 10 9 10 10

Mathematik 7 9 8 9

Englisch 9 9 10 9

Biologie 8 7 8 8

Musik 9 13 12 13 187

Geschichte 8 9 9 9

Gk/Geo 9 8 9 9

Ethik 11 12 12 12

Chemie 5 9 10 5

Sport 12 13 12 13 196

Psychologie 12 13 25

Astronomie 14 14 28

436

44 Kurse:

(436/44)*40

ergibt 396

d.h.

13 Punkte mehr im Block I

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Spät begonnene Fremdsprache mindestens dreistündige AG in Klasse 11 bzw. 10 Belegung von vier Kursen in Klasse 12 und 13 Mündliches Prüfungsfach oder Ergänzungsprüfung

Arbeitsgemeinschaft AG im Umfang von mindestens 9 Jahreswochenstunden Ergänzungsprüfung

Zweite Fremdsprache Pflichtunterricht bis zum Eintritt in die Kursstufe im letzten Zeugnis vor Eintritt in die Kursstufe

mindestens die Note ""ausreichend“

Voraussetzungen

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Kernfach mit durchschnittlich mind. 5 Notenpunkten oder Abiturprüfung mit mindestens 5 Notenpunkten

zweite Fremdsprache

Voraussetzungen

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Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

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Anfang - Mitte Februar:

Verteilung der Wahlbogen für die

Probewahl und Information der Klassen über die

Lehrerinnen und Lehrer der vierstündigen Fächer

und über die Seminarkursthemen

Ende Februar – Anfang März:

Eingabe der Wahl ins Oberstufenprogramm,

Auswertung und Beratung der Schüler

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Anfang / Mitte Juni:

Austeilung der Wahlbogen für die Wahl mit dem endgültigen Kursangebot

Gegen Ende Juni:

Die ausgefüllten Wahlbogen werden eingesammelt und ausgewertet.

Juli:

Erstellung des Schienenplans und Beratung der Schülerinnen und Schüler, deren Wünsche nicht erfüllbar sind.

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Kursänderungen müssen in den ersten beiden Schulwochen des ersten Kurshalbjahres stattfinden

Ende des ersten Jahres:

Festlegung der schriftlichen Prüfungsfächer,zusätzliche Wahl von Astronomie

Alle weiteren Festlegungen z.B. das mündliche Prüfungsfach erfolgen erst im zweiten Kursjahr.

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