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Beispiele des ökologisch orientierten Siedlungsbaues in Österreich Schwerpunkt Niederösterreich und Wien mit Analyse der Rahmenbedingungen Examples of ecological housing developments in Austria Focus on Lower Austria and Vienna with an analysis of general conditions Diplomarbeit Master – thesis Zur Erlangung des akademischen Grades Master of Arts in Social Sciences (MA) der FH Campus Wien Vorgelegt von: Ing. BSc Dino Steinwidder Personenkennzeichen 0810325022 Erstbegutachter/in: Univ.- Lekt. MR Dipl.-Ing. Wolfgang Mattes Zweitbegutachter/in: Arch. OStR Prof. Dipl.-Ing. Helmut Hodny Abgabetermin 30.04.2010

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Beispiele des ökologisch orientierten Siedlungsbauesin Österreich

Schwerpunkt Niederösterreich und Wien mit Analyse der Rahmenbedingungen

Examples of ecological housing developments in Austria

Focus on Lower Austria and Vienna with an analysis of general conditions

Diplomarbeit Master – thesis

Zur Erlangung des akademischen Grades

Master of Arts in Social Sciences (MA)

der FH Campus Wien

Vorgelegt von: Ing. BSc Dino Steinwidder

Personenkennzeichen 0810325022

Erstbegutachter/in: Univ.- Lekt. MR Dipl.-Ing. Wolfgang Mattes

Zweitbegutachter/in: Arch. OStR Prof. Dipl.-Ing. Helmut Hodny

Abgabetermin 30.04.2010

Erklärung:

Ich erkläre, dass die vorliegende Diplomarbeit von mir selbst verfasst wurde und ich keine

anderen als die angeführten Behelfe verwendet bzw. mich auch sonst keiner unerlaubter

Hilfe bedient habe.

Ich versichere, dass ich dieses Diplomarbeitsthema bisher weder im In- noch im Ausland

(einer Beurteilerin/einem Beurteiler zur Begutachtung) in irgendeiner Form als Prüfungs­

arbeit vorgelegt habe.

Weiters versichere ich, dass die von mir eingereichten Exemplare (ausgedruckt und

elektronisch) identisch sind.

Datum: 30. April 2010....... Unterschrift: .....................................................................

Vorwort und Danksagung

Wohnen stellt ein soziales Grundbedürfnis des Menschen dar, dessen Art und

Weise der Befriedigung über die Jahre von verschiedenen Entwicklungsphasen

und der unterschiedlichsten Setzung von Prioritäten bei der Planung und

Schaffung von Wohnraum geprägt war. Aufgrund gesellschaftspolitischer

Veränderungen, der Entwicklung sich ändernder Sichtweisen und

Weltanschauungen, verbunden mit einem rasanten technischen Fortschritt haben

sich auch die Anforderungen und Bedürfnisse beim Bauen und Wohnen

entsprechend verändert. Dabei war in den letzten zwei bis drei Jahrzehnten unser

aller Leben von der notwendigen Thematisierung und der nur langsam

fortschreitenden, allgemeinen Bewusstmachung globaler ökologischer Probleme,

hervorgerufen durch unkontrollierten Raubbau des Menschen an der Natur und

den sich offenbarenden verheerenden Folgen beeinflusst. Es hat unabdingbarer

Weise eine Gegenbewegung eingesetzt, welche das Ziel verfolgt, auch künftigen

Generationen das Leben auf unserem Planeten in gleicher Form zu gewähren.

Internationale Vereinbarungen und Zielsetzungen sollen dabei die Basis für die

Realisierung einer nachhaltigen Entwicklung in den einzelnen Lebensbereichen

darstellen und sind in Begriff in den einzelnen Ländern umgesetzt zu werden. Dies

scheint inzwischen nicht nur mehr reine Theorie zu sein. Gerade im Bereich

Bauen und Wohnen sind europaweit und vor allem auch in Österreich viele

positive Trends zu erkennen, wobei diese jedoch als erste Schritte auf einem

langen Weg anzusehen sind.

Im Zuge dieser Diplomarbeit sollen dabei aufbauend auf meiner Bachelorarbeit

zum Berufsbegleitenden Praktikum des Wintersemesters 2007/08 „Geförderter

Wohnbau im Wandel“ und anhand unterschiedlicher Wohn- und

Reihenhausanlagen die Entwicklung, die Situation und die Perspektiven des

ökologisch orientierten Siedlungsbaues in Österreich (Schwerpunkt

Niederösterreich bzw. Vergleich zu Wien) unter Einflussnahme von verschiedenen

Rahmenbedingungen dargelegt werden. Es ist zu hinterfragen, ob die

vorhandenen Rahmenbedingungen zur Schaffung von Wohnraum, die Art und

Weise der Umsetzung, auch im Sinne der drei Säulen der Nachhaltigkeit und nicht

zuletzt aus Sicht des Bewohners, sinnvoll und zielführend sind.

i

Meine Ausbildung an der FH-Campus Wien, Fachrichtung Bauingenieurwesen

und Baumanagement, mit dem abschließenden Masterstudium Nachhaltigkeit in

der Bautechnik und nicht zuletzt meine praktischen Erfahrungen in den letzten

zehn Jahren im Architekturbüro Hodny bildeten die Grundlage für die Themenwahl

dieser Master-thesis.

Der Entscheidung für dieses Studium ist meine mehrjährige Tätigkeit im

Architekturbüro des Herrn Architekt Prof. OStR Dipl.-Ing. Helmut Hodny

vorausgegangen, den ich als meinen Mentor ansehe und bei dem ich mich ganz

besonders bedanken möchte. Ich widme ihm diese Diplomarbeit, da er mir das

erforderliche Basiswissen zum Planen und Bauen und darüber hinaus

Authentizität und Ehrlichkeit in einer auf vielen verschiedenen Ebenen

herausfordernden Branche auf einzigartige Weise vermittelt und meine

persönliche Entwicklung und meinen beruflichen Werdegang damit nachhaltig

positiv geprägt hat.

Weiters danke ich meiner Familie und meinen Freunden, die mich in den

schwierigen Phasen des Studiums immer wieder ermutigt und tatkräftig unterstützt

haben. Insbesondere meine Eltern Ingrid Rieger und Reinhard Steinwidder waren

als Begleiter in problematischen Situationen ständig für mich da, haben aber auch

viele freudige Momente mit mir geteilt, sie haben dementsprechend einen großen

Anteil am Erfolg der vergangenen Jahre.

Nicht zuletzt gilt mein Dank meinem Erstbetreuer zur Master-thesis, Herrn Univ.-

Lekt. MR Dipl.-Ing. Wolfgang Mattes, der mich in der Phase des

Diplomandenseminars ausgezeichnet begleitet hat.

ii

Kurzfassung

Im Zuge dieser Diplomarbeit war es das Ziel, aufbauend auf der Bachelorarbeit

zum Berufsbegleitenden Praktikum des Wintersemesters 2007/08 „Geförderter

Wohnbau im Wandel“ des Autors und anhand unterschiedlicher Wohn- und

Reihenhausanlagen die Entwicklung, die Situation und die Perspektiven des

ökologisch orientierten Siedlungsbaues in Österreich - mit Schwerpunkt

Niederösterreich bzw. Vergleich zu Wien - unter Einflussnahme von

verschiedenen Rahmenbedingungen darzulegen. Die wissenschaftliche

Fragestellung, ob die vorhandenen Rahmenbedingungen zur Schaffung von

Wohnraum, die Art und Weise der Umsetzung, auch im Sinne der drei Säulen der

Nachhaltigkeit und nicht zuletzt aus Sicht des Bewohners, sinnvoll und Ziel

führend sind, galt es zu beantworten. Dabei wurde anhand eines Großteils der

Wohnbauprojekte, an denen der Verfasser dieser Arbeit in den vergangenen elf

Jahren in Niederösterreich und Wien in Planung und Bauabwicklung beteiligt war,

beschrieben, wie sich der Siedlungsbau in Österreich im Zeitverlauf entwickelt hat,

wo er gegenwärtig steht und welche Maßnahmen notwendig sind, damit er sich im

Sinne der Nachhaltigkeit entwickeln kann. Mittels verschiedenster selbst gewählter

Parameter wurden die Wohnhausanlagen vergleichbar gemacht.

Entscheidend zur Beantwortung der wissenschaftlichen Fragestellung war es,

zuerst den Begriff der Nachhaltigkeit im Zusammenhang mit dem österreichischen

Siedlungsbau zu klären und weiters die vorhandenen gesetzlichen

Rahmenbedingungen von der Artikel 15a B-VG-Vereinbarung zwischen Bund und

Ländern über gemeinsame Qualitätsstandards für die Förderung der Errichtung

und Sanierung von Wohngebäuden zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an

Treibhausgasen, der Gebäuderichtlinie der Europäischen Union über die OIB-

Richtlinie für „Energieeinsparung und Wärmeschutz“, deren Umsetzung in den

Bauordnungen für Niederösterreich und Wien bis hin zu einem

verfassungsrechtlich gesicherten Bundesklimaschutzgesetz zu erarbeiten. Dies

alles basiert auf den einzuhaltenden Kyoto-Richtlinien infolge des weltweiten

Klimawandels und einer diesbezüglich notwendigen Energiewende. Aktuell

werden diese Themen durch die internationale Finanzkrise beeinflusst, was in

einem eigenen Kapitel erörtert wurde. Ein Instrumentarium am Bausektor stellen

die Wohnbauförderungen der Länder dar, wobei Grundstücks- und

iii

Gestaltungsbeiräte dabei Wesentliches bei der Entwicklung und Beurteilung von

Projekten beitragen. Mit der Lenkung mittels Förderrichtlinien sollte es hier

möglich sein, einen entscheidenden Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Den

Anforderungen an Gebäude unserer Zeit - dem Haus nach Bauordnung, dem

Niedrigenergie- und Passivhaus - sind eigene Kapitel gewidmet. Weiters wurden

Bauweisen gemäß Niederösterreichischer Wohnbauförderung und der Bauweise

nach Bauordnung hinsichtlich der Leistbarkeit für den Bewohner verglichen.

iv

Abstract

The ambition of this master thesis was to demonstrate the changes, the current

situation and the expectations of ecological housing developments in Austria

focusing on Lower Austria and Vienna and including an analysis of the general

conditions. This is based on the Bachelor’s thesis „House building on social

standard in change” of the author composed during an in-job training in 2007/08

and on various examples of domestic architecture in flats and row houses. The

scientific question whether the current general conditions for creating housing

space make sense not only as regards the three columns of sustainability but also

from the point of view of the dwellers had to be answered. On the basis of

residential building projects, which the author has been involved in during the last

eleven years, the housing developments in Austria during recent years were

described as well as the current situation and the question which arrangements

are necessary for sustainable progress. The projects were compared through the

use of different parameters.

Essential for answering the scientific question was a clarification of the term

sustainability with regard to housing developments in Austria. Furthermore, some

relevant points of the general conditions had to be exemplified: Article 15a B-VG-

Agreement in Austria, Directives for energy saving and thermal protection in

Austria, Buildings Directive for Energy Performance of the European Union,

climate-protection under constitutional law in Austria. All these rules and

regulations are based on the Kyoto-policy as a consequence of the world-wide

climate change, currently affected by the international financial crisis. In Austria

subsidized housing is important to make a sustainable contribution to climate

protection. This thesis also comprises separate chapters on low-energy and

passive-houses and houses according to building regulations.

v

A/V

Abkürzungsverzeichnis

Oberflächen-Volumsverhältnis

BGF Konditionierte Brutto-Grundfläche (gemäß OIB)

BIP Bruttoinlandsprodukt

BGBl. Bundesgesetzblatt

BO Bauordnung

B-VG Bundesverfassungsgesetz

CDM Clean-Development Mechanism

CO2 Kohlendioxid

EEB Endenergiebedarf

EG Europäische Gemeinschaft

EKZ Energiekennzahl

EP Europäisches Parlament

ETS Emissions Trading System (Emissionshandelssystem)

EU Europäische Union

EWR Europäischer Wirtschaftsraum

EZG Emissionszertifikategesetz

F-Gase Fluorierte Treibhausgase

GEB Gesamtenergiebedarf

GEEV Gebäudeenergieeffizienzverordnung

HEB Heizenergiebedarf

HGT Heizgradtagzahl

HWB Heizwärmebedarf

IEA Internationale Energieagentur

JI Joint-Implementation

K Kelvin (Gesetzliche Temperatureinheit)

KWK Kraft-Wärme-Kopplung

vi

LGBl. Landesgesetzblatt

LEK Linie europäischer Kriterien

MA Magistratsabteilung

NAP Nationaler Allokationsplan

nE-WG Niedrigenergie-Wohngebäude (Ö-Norm)

nstE-WG Niedrigstenergie-Wohngebäude (Ö-Norm)

NGO's Non-Governmental Organisations

NÖ Niederösterreich

NSTRAT Nationale Nachhaltigkeitsstrategie

NWG Nicht-Wohngebäude (Ö-Norm)

OIB Österreichisches Institut für Bautechnik

ÖSTRAT Gesamtösterreichische Nachhaltigkeitsstrategie

PH Passivhaus

PHI Passivhaus Institut

PKW Personenkraftwagen

PVC Polyvinylchlorid (amorpher thermoplastischer Kunststoff)

Ref Referenzstandort

RIS Rechtsinformationssystem des Bundes

RH Reihenhaus

SAN Sanierung

SP Sozialistische Partei Österreichs

TGH thermische Gebäudehülle

THG Treibhausgas

U-Wert Wärmedurchgangskoeffizient (Wärmedurchgang durch einen Bauteil)

Um Mittlerer U-Wert der Gebäudehülle

vH von hundert

VP Österreichische Volkspartei

WBF Wohnbauförderung

WE Wohneinheiten vii

WFG Wohnungsförderungsgesetz

WG Wohngebäude

WHA Wohnhausanlage

WNF Wohnnutzfläche

WRL Wohnraumlüftung

WWFSG Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz

viii

Schlüsselbegriffe

Energieausweis

Energieeinsparung

Erneuerbare Energien

EU-Richtlinie für energieeffiziente Gebäude (EU-Gebäuderichtlinie)

Gestaltungsbeirat

Grundstücksbeirat

Heizwärmebedarf

Klimaschutz

Nachhaltigkeit

Niedrigenergiehaus

Ökologischer Siedlungsbau

Passivhaus

Wärmeschutz

Wohnbau

Wohnbauförderung

ix

Keywords

Energy Performance Certificate (for Buildings)

energy saving

renewable energy

European Directive for the Energy Efficiency of Buildings

advisory board for building sites

advisory board for architectural design

heating demand

climate protection

sustainability

low energy house

ecological housing developments

passive house

thermal protection

domestic architecture

subsidy for house building

x

Inhaltsverzeichnis

VORWORT UND DANKSAGUNG........................................................................... I

KURZFASSUNG ................................................................................................III

ABSTRACT ...................................................................................................... V

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS ............................................................................. VI

SCHLÜSSELBEGRIFFE ..................................................................................... IX

KEYWORDS ..................................................................................................... X

1. DER BEGRIFF DER NACHHALTIGKEIT IM ZUSAMMENHANG MIT DEM ÖSTERREICHISCHEN SIEDLUNGSBAU ................................................................ 1

1.1. Was ist Nachhaltigkeit? ......................................................................................1

1.2. Österreichische Strategie zur Nachhaltigen Entwicklung ...............................31.2.1. Lebensqualität in Österreich – Aufgabe für heute und morgen....................31.2.2. Österreich als dynamischer Wirtschaftsstandort – Erfolg durch Innovation und Vernetzung ...........................................................................................................41.2.3. Lebensräume Österreichs – Schutz von Vielfalt und Qualität ......................41.2.4. Österreichs Verantwortung – Eine aktive Rolle in Europa und der ganzenWelt 5

2. RAHMENBEDINGUNGEN ............................................................................. 8

2.1. Artikel 15a B-VG-Vereinbarung - Österreichische Klimastrategie ..................8

2.2. Gebäuderichtlinie Europäische Union.............................................................132.2.1. EU-Gebäuderichtlinie Dezember 2002 ......................................................13Exkurs: Klimaschutzpaket 20-20-20 bis 2020............................................................142.2.2. Novellierung der EU-Gebäuderichtlinie......................................................15

2.3. OIB-Richtlinie 6 und Bauordnungen: NÖ und Wien .......................................192.3.1. OIB-Richtlinie 6 „Energieeinsparung und Wärmeschutz“...........................192.3.2. Umsetzung in der Bauordnung für Wien ...................................................212.3.3. Umsetzung in der Wiener Bautechnikverordnung .....................................242.3.4. Umsetzung in der Niederösterreichischen Bauordnung.............................24

2.4. Schlussbemerkung zum Kapitel "Rahmenbedingungen" .............................27

3. VERFASSUNGSRECHTLICH GESICHERTES BUNDESKLIMASCHUTZGESETZ? 28

3.1. Bundesverfassungsgesetz über den umfassenden Umweltschutz 1984.....28

3.2. Entwurf Bundesverfassungsgesetz 2008........................................................293.2.1. Kritik der Wiener Landesregierung.............................................................303.2.2. Kritik der NÖ Landesregierung...................................................................30

xi

3.3. Die Notwendigkeit in Zahlen.............................................................................32

Exkurs: Definition Erneuerbare Energien .....................................................................37

4. VON KYOTO NACH KOPENHAGEN ............................................................ 39

4.1. Das Kyoto-Ziel....................................................................................................39

Exkurs: Problematik im Zuge des internationalen Emissionshandels.......................40

4.2. Klimakonferenz Kopenhagen ...........................................................................41

5. ENERGIEWENDE......................................................................................44

5.1. Neues Ökostromgesetz.....................................................................................44

5.2. Ökologische Steuerreform................................................................................44

5.3. Sicherheit der Energieversorgung Österreichs..............................................455.3.1. Versorgungssituation 2008 ........................................................................45Exkurs: Sinnhaftigkeit der Nabucco-Gaspipeline.......................................................46Exkurs: Neue Gasquellen - „Shale Gas“....................................................................47

6. INTERNATIONALE FINANZKRISE: AUSWIRKUNGEN AUF DIE UMWELT .......... 49

7. WOHNBAUFÖRDERUNG AM BEISPIEL NIEDERÖSTERREICH........................ 51

7.1. Entwicklung der NÖ-Wohnbauförderung seit 1993........................................51

7.2. NÖ-Wohnbauförderung 2010 – Wohnungsneubau/-sanierung .....................517.2.1. Wer kann ansuchen, was und wie wird gefördert? ....................................527.2.2. Objektförderung .........................................................................................527.2.3. Subjektförderung........................................................................................537.2.4. Gestaltungsbeirat und Planungsauswahlverfahren....................................547.2.5. Neues Förderungsmodell 2010 – Wohnungsneubau.................................547.2.6. Neues Förderungsmodell 2010 – Wohnungssanierung.............................57

8. GESTALTUNGS- UND GRUNDSTÜCKSBEIRÄTE .......................................... 59

8.1. Sinn der Gestaltungsbeiräte.............................................................................59

8.2. Gestaltungsbeirat Niederösterreich.................................................................608.2.1. Soziale Qualität ..........................................................................................608.2.2. Allgemeine architektonische Grundsätze...................................................608.2.3. Ökologie .....................................................................................................618.2.4. Wirtschaftlichkeit ........................................................................................618.2.5. Organisation und Ablauf.............................................................................618.2.6. Architektur- und Planungsauswahlverfahren ab 30 Wohneinheiten ..........62

8.3. Wohnfonds Wien - Grundstücksbeirat ............................................................628.3.1. Gesetzliche Grundlagen des Grundstücksbeirates....................................628.3.2. Ziele des Grundstücksbeirates...................................................................63

xii

8.3.3. Aussichten..................................................................................................64

9. WAS IST EIN HAUS NACH BAUORDNUNG? ................................................ 66

9.1. Aktuelle energetische Anforderungen für Wohngebäude nach Niederösterreichischer Bauordnung (gemäß OIB-Richtlinie 6) ..................................66

9.1.1. Heizwärmebedarf (HWB) beim Neubau von Wohngebäuden....................669.1.2. Heizwärmebedarf (HWB) bei der Sanierung von Wohngebäuden.............679.1.3. Thermische Qualität der Gebäudehülle bei Wohn- und Nicht-Wohngebäuden (LEK-Wert).......................................................................................679.1.4. Anforderungen an wärmeübertragende Bauteile nach OIB .......................68

9.2. Bisherige energetische Anforderungen für Wohngebäude nach Niederösterreichischer Bautechnikverordnung ...........................................................70

10. VERGLEICH BAUWEISEN GEMÄß NÖ-WOHNBAUFÖRDERUNG UNDBAUWEISE NACH BAUORDNUNG..................................................................... 71

10.1. Vergleich am Beispiel der Wohnhausanlage Wolfsthal .................................7110.1.1. Aufgabenstellung der Studie der Genossenschaft Frieden........................7110.1.2. Beschreibung der Wohnhausanlage Wolfsthal ..........................................7210.1.3. Welche Varianten wurden untersucht? ......................................................73Exkurs: Was ist Baurecht?.........................................................................................7410.1.4. Baukostenermittlungen als Berechnungsbasis ..........................................7510.1.5. Ermittlung der Eigenmittel und der monatlichen Belastung .......................76

10.2. Auswertung und Ergebnis ................................................................................76

11. NIEDRIGENERGIEHAUS......................................................................... 78

11.1. Was ist ein Niedrigenergiehaus? .....................................................................78

11.2. Niedrigenergiehaus am Beispiel Wohnbauförderung NÖ..............................79

11.3. Niedrigenergiehaus am Beispiel Wiener Wohnbauförderung und Ö-Norm B 8110 80

11.4. Niedrigstenergie-Gebäude gemäß Ö-Norm B 8110 ........................................82

12. PASSIVHAUS .......................................................................................83

12.1. Was ist ein Passivhaus? ...................................................................................8312.1.1. Definition ....................................................................................................8312.1.2. Warum 15 kWh/(m²a)? – Grundlagen der Berechnung .............................84

12.2. Beitrag zum Klimaschutz ..................................................................................85

12.3. Mehrkosten bei der Herstellung .......................................................................85

12.4. Passivhaus gemäß Ö-Norm B 8110 .................................................................85

13. BEISPIELE WOHNHAUSSIEDLUNGEN ..................................................... 87

13.1. Wohnhaussiedlungen Niederösterreich..........................................................87

xiii

13.1.1. Wohnhausanlage, 2325 Himberg, Bahnstraße (Wohnvillen) .....................8713.1.2. Wohn- und Reihenhausanlage, 2325 Himberg, Bahnstraße/Ostbahnstraße

8913.1.3. Wohnhausanlage, 2500 Baden, Gartengasse 18 ......................................9313.1.4. Reihenhausanlage, 2325 Himberg, Hintere Ortsstraße 35 - 37.................9613.1.5. Wohnhaus, 2380 Perchtoldsdorf, Grienauergasse 1 .................................9913.1.6. Wohnhausanlage, 2620 Neunkirchen, Dr. Stockhammergasse 11 .........10213.1.7. Wohnhausanlage, 2115 Ernstbrunn, Schulgasse 2a-2e..........................10613.1.8. Reihenhausanlage, St. Egyden am Steinfeld, Puchbergerstraße............10813.1.9. Wohnhaus, 2351 Wr. Neudorf, Hauptstraße 31.......................................111

13.2. Wohnhaussiedlungen Wien............................................................................11413.2.1. Wohnhausanlage, 1110 Wien, Sellingergasse 7 .....................................11413.2.2. Wohnhausanlage, 1230 Wien, Perfektastraße 27 ...................................11613.2.3. Wohnhaus, 1210 Wien, Donaufelder Straße 5 ........................................11913.2.4. Wohnhaus, 1110 Wien, Lorystraße 5.......................................................123

13.3. Auswertung und Vergleich .............................................................................126

ZUSAMMENFASSUNG, RESÜMEE UND AUSBLICK ........................................... 133

ANHANG - PLÄNE DER WOHNBAUBEISPIELE ................................................. 145Der Anhang liegt beim Autor der Arbeit auf und ist dort einzusehen! ......................145

ABBILDUNGSVERZEICHNIS ........................................................................... 146

TABELLENVERZEICHNIS ............................................................................... 149

QUELLEN- UND LITERATURVERZEICHNIS....................................................... 151

xiv

1. Der Begriff der Nachhaltigkeit im Zusammenhang mit dem österreichischen Siedlungsbau

1. Der Begriff der Nachhaltigkeit im Zusammenhang mit dem österreichischen Siedlungsbau

1.1. Was ist Nachhaltigkeit?

Der Begriff der Nachhaltigkeit ist in aller Munde und als eine Art gesellschaftliches

Leitbild als Ziel anerkannt. Dies hat über die Politik und die Wissenschaft auch

bereits eine jahrzehntelange Grundlage! Fragt man jedoch nach, ist es den

meisten Menschen - auch Experten - nicht möglich, den Begriff, der eine

Entwicklung beschreibt, zu definieren.

Im Brundtland-Bericht - benannt nach der damaligen norwegischen

Ministerpräsidentin als Vorsitzende der Weltkommission für Umwelt und

Entwicklung der Vereinten Nationen1 - von 1987 wurde nachhaltig oder dauerhaft

als eine „Entwicklung, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu

riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen

können“ definiert. Es geht dabei dementsprechend nicht nur um Umweltschutz, es

stehen viel mehr die Bedürfnisse der Menschen und deren Sicherung im

Mittelpunkt der Idee einer nachhaltigen Entwicklung. Gerade aufgrund der

allgegenwärtigen Thematisierung stellt sich die Frage, ob wir trotz aller

Bemühungen um eine nachhaltige Entwicklung auf unserem Planeten nicht weiter

davon entfernt sind denn je.

Exkurs: Der Brundtland-Bericht war die Basis für die Umweltkonferenz von Rio de

Janeiro 1992. 178 Staaten haben sich dabei zu einer nachhaltigen („dauerhaft­

umweltgerechten“) Entwicklung bekannt. Kern dabei ist es, ökonomische, soziale

und ökologische Entwicklungen als Einheit zu sehen. Die dazu beschlossene

Agenda 21 gilt weltweit als Leitpapier zur nachhaltigen Entwicklung und Leitlinie

öffentlichen Handelns.2

Global betrachtet sind die Gefahren für Nachhaltigkeit durch das

Bevölkerungswachstum in den Entwicklungsländern beziehungsweise aufgrund

1 Aachener Stiftung Kathy Beys, Lexikon der Nachhaltigkeit, "Brundtland-Report 1987 - Unsere gemeinsame Zukunft" http://www.nachhaltigkeit.info/artikel/brundtland_report_1987_728.htm, letzter Zugriff 09.03.2010

1

1. Der Begriff der Nachhaltigkeit im Zusammenhang mit dem österreichischen Siedlungsbau

des Lebensstils der Bevölkerung in den Industriestaaten gegeben. Hier sind

Veränderungen anzustreben, wobei der wirtschaftlich „starke“ Teil der Welt

gefordert ist, entsprechende Maßnahmen zu setzen, um unsere Zukunft offen zu

halten! Es ist in keinem Lebensbereich auf Dauer möglich, ständig an der

Substanz zu zehren, mehr an Ressourcen zu verbrauchen, als wieder herstellbar

sind. Leider stellt dies aber seit Jahrzehnten unseren Lebensstil dar!

Am ehesten und zu aller erst wird Nachhaltigkeit mit Ökologie, welche eine der

drei Säulen der Nachhaltigkeit darstellt, in Zusammenhang gebracht, da Umwelt

und Umweltbewusstsein seit der plakativen Bewusstmachung von weltweiten

Umweltproblemen in den achtziger Jahren ein ständiger Begleiter unserer

Generationen ist. Die Sensibilisierung dafür ist inzwischen dementsprechend weit

fortgeschritten. Jedoch muss die soziale Säule der modernen Nachhaltigkeit als

Basis für die Thematik angesehen werden, da soziale Gerechtigkeit bereits der

Anstoß für die Bildung von Arbeiterbewegungen und von Sozialsystemen noch vor

Erkennen der gravierenden Umweltproblematiken war. Die gegenseitige

Rücksichtnahme unter den Menschen als Basis des Zusammenlebens und die

generationsübergreifende Fortführung des Gedankens in Verbindung mit der

Erkenntnis, dass sich Umweltschäden erst viel später auswirken, verbindet diese

beiden ersten Säulen der Nachhaltigkeit. „Fortschritt, der die Natur zerstört, ist

unsozial. Die Natur ist Grundlage jeder sozialen und wirtschaftlichen

Entwicklung.“3

Als dritte Säule der Nachhaltigkeit wird die Ökonomie angesehen, da sie die Mittel,

welche die Natur zur Verfügung stellt wiederum mit gesellschaftspolitischen Zielen

verbindet, und weiters auch die Basis für die Möglichkeit des technischen

Fortschrittes darstellt. Die Formulierung entsprechender Ziele muss alle drei

Säulen der Nachhaltigkeit beinhalten. Es sollte wie selbstverständlich in unserem

Denken verankert sein, dass soziale Verantwortung, wirtschaftliche

Leistungsfähigkeit und der Schutz der natürlichen Umwelt untrennbar miteinander

verbunden sind und die Durchsetzung eines Aspektes sehr schnell zu Lasten

2 Wikipedia, Agenda 21, http://de.wikipedia.org/wiki/Agenda_21, letzter Zugriff 09.03.2010; Aachener Stiftung Kathy Beys, Lexikon der Nachhaltigkeit, "Agenda 21, 1992", http://www.nachhaltigkeit.info/artikel/geschichte_10/rio_48/agenda_21_504.htm, letzter Zugriff 09.03.2010

2

1. Der Begriff der Nachhaltigkeit im Zusammenhang mit dem österreichischen Siedlungsbau

eines anderen gehen kann! „Eine Bekämpfung der Arbeitslosigkeit auf Kosten von

mehr Umweltverbrauch mag die soziale Nachhaltigkeit fördern, verletzt aber

ökologische Ziele. Umgekehrt sind weitgehende ökologische Programme

möglicherweise wirtschaftlich problematisch, wenn dabei die

Handlungsmöglichkeiten von Unternehmen so sehr eingeschränkt werden, dass

sie in ihrer Existenz gefährdet sind.“4

1.2. Österreichische Strategie zur Nachhaltigen Entwicklung

Die Umsetzung in Österreich basiert auf der Österreichischen Strategie zur

Nachhaltigen Entwicklung (Bundesstrategie NSTRAT - Nachhaltigkeitsstrategie),

welche von der Bundesregierung im April 2002 als Beitrag zum strategischen Ziel

der EU (vereinbart von Staats- und Regierungschefs in Lissabon im März 2000)

beschlossen wurde. Sie beinhaltet folgende vier Handlungsfelder mit je fünf

Leitzielen und jeweils Indikatoren zur Messung der Zielerreichung:5

1.2.1. Lebensqualität in Österreich – Aufgabe für heute und morgen

1. Ein zukunftsfähiger Lebensstil – Durch Bildung und Bewusstseinsbildung die

Lebensstile am Leitbild nachhaltiger Entwicklung orientieren und einen

Wertewandel initiieren

2. Entfaltungsmöglichkeiten für alle Generationen – Die Finanzierung von

Familien- und Sozialleistungen, Gesundheitswesen und Alterssicherung der

demografischen Entwicklung entsprechend vorbereiten und Gesundheit fördern

3. Gleichberechtigung für Frauen und Männer – Gender Mainstreaming und die

reale Gleichstellung von Frauen und Männern in Beruf und Familie umsetzen

4. Bildung und Forschung schaffen Lösungen – Durch Forschung, Ausbildung und

lebenslanges Lernen die Chancen der Wissensgesellschaft nützen

5. Ein menschenwürdiges Leben – Armut bekämpfen, sozialen Zusammenhalt

schaffen und gleiche Chancen für alle sichern

3 Luks, Fred, Knüllig, Christina, Nachhaltigkeit, Wissen 3000, Europäische Verlagsanstalt, Seite 17 4 Luks, Fred, Knüllig, Christina, Nachhaltigkeit, Wissen 3000, Europäische Verlagsanstalt, Seite 17 5 Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Österreichs Zukunft Nachhaltig Gestalten - Österreichische Strategie zur Nachhaltigen Entwicklung 2002, Seite 3, Seite 17-69, http://www.nachhaltigkeit.at, letzter Zugriff 12.02.2010

3

1. Der Begriff der Nachhaltigkeit im Zusammenhang mit dem österreichischen Siedlungsbau

1.2.2. Österreich als dynamischer Wirtschaftsstandort – Erfolg durch Innovation und Vernetzung

6. Innovative Strukturen fördern Wettbewerbsfähigkeit – Bedürfnisorientierte

Forschung, Technologie und Entwicklung liefern Systemlösungen für

Innovationen, strukturellen und gesellschaftlichen Wandel

7. Ein neues Verständnis von Unternehmen und Verwaltung – Die

unternehmerische Verantwortung stärken sowie effiziente Verwaltungsstrukturen

und -abläufe schaffen

8. Korrekte Preise für Ressourcen und Energie – Durch Preissignale Anreize für

nachhaltiges Verhalten schaffen

9. Erfolgreiches Wirtschaften durch Ökoeffizienz – Ressourcen- und

Energieverbrauch vom Wirtschaftswachstum weiter entkoppeln –

Nutzung erneuerbarer Rohstoffe und Energieträger noch mehr forcieren

10. Nachhaltige Produkte und Dienstleistungen stärken - Impulse für einen

höheren Marktanteil nachhaltiger Produkte und Dienstleistungen setzen und einen

nachhaltigen Tourismus fördern

1.2.3. Lebensräume Österreichs – Schutz von Vielfalt und Qualität

11. Schutz der Umweltmedien und Klimaschutz – Qualitätsziele und eine

verantwortungsvolle Stoffpolitik

12. Vielfalt von Arten und Landschaften bewahren – Tier- und Pflanzenarten,

Lebensräume, Natur- und Kulturlandschaften erhalten

13. Verantwortungsvolle Raumnutzung und Regionalentwicklung – Die

raumrelevanten Politiken auf eine steigende Lebensqualität ausrichten und

abstimmen

14. Mobilität nachhaltig gestalten – Mobilitätszwänge reduzieren und die Erfüllung

von Mobilitätsbedürfnissen nachhaltig gestalten

15. Die Verkehrssysteme optimieren – Die umweltverträglichsten,

ressourcenschonendsten, energieeffizientesten und sichersten Verkehrsarten

forcieren

4

1. Der Begriff der Nachhaltigkeit im Zusammenhang mit dem österreichischen Siedlungsbau

1.2.4. Österreichs Verantwortung – Eine aktive Rolle in Europa und der ganzen Welt

16. Armut bekämpfen, sozialen und wirtschaftlichen Ausgleich schaffen – Einen

Beitrag zur Stärkung von Sicherheit, Frieden und den Menschenrechten leisten

17. Eine global nachhaltige Wirtschaft – Eine Weltwirtschaft entwickeln, die eine

intakte Umwelt und soziale Gerechtigkeit garantiert

18. Unsere Welt als Lebensraum – Natürliche und soziale Lebensräume für alle

langfristig sichern

19. Internationale Kooperationen und Finanzierung – Nachhaltige Entwicklung für

Partnerländer finanzierbar machen

20. Nachhaltigkeitsunion Europa – Das neue Europa zu einer

Nachhaltigkeitsunion entwickeln

Bestehende Politiken, Pläne und Programme sollen auf ihre Übereinstimmung mit

den beschriebenen Inhalten und Zielen geprüft und in diese Richtung

weiterentwickelt werden. „Durch die konsequente Umsetzung sollen künftige

ökologische, ökonomische und soziale Herausforderungen Österreichs gelöst und

die nicht-nachhaltigen Trends gestoppt werden“. Es soll eine

generationsübergreifende, lernende Strategie sein, die zum „Selbstläufer“ wird.6

Im Juni 2006 (Österreichischer EU-Vorsitz) wurde eine erneuerte EU-

Nachhaltigkeitsstrategie mit zu verstärkenden Anstrengungen bezüglich

Klimawandel, Ressourcenverbrauch, Gefahren für die öffentliche Gesundheit,

Armut und soziale Ausgrenzung, demografische Entwicklung, Landnutzung und

Verkehr beschlossen. „Als gemeinsames Ziel wurde die kontinuierliche

Verbesserung der Lebensqualität und des Wohlergehens heute lebender und

künftiger Generationen formuliert.“7

6 Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Österreichs Zukunft Nachhaltig Gestalten - Österreichische Strategie zur Nachhaltigen Entwicklung 2002, Seite 70, http://www.nachhaltigkeit.at, letzter Zugriff 12.02.2010 7 Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Brief an den Bundeskanzler, Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der NÖ Landesregierung, Seite 2, http://www.nachhaltigkeit.at, letzter Zugriff 12.02.2010

5

1. Der Begriff der Nachhaltigkeit im Zusammenhang mit dem österreichischen Siedlungsbau

Die von den "NachhaltigkeitskoordinatorInnen" (ExpertInnenkonferenz der Länder

und des Bundes) im November 2006 eingerichtete ÖSTRAT-Arbeitsgruppe legte

den Landeshauptleuten sowie dem Ministerrat einen ersten Entwurf für eine

Gesamtösterreichische Nachhaltigkeitsstrategie (ÖSTRAT von Bund und Ländern)

vor.8 Der Beschluss der Landeshauptleutekonferenz vom 13. April 2007 bekennt

sich auf Basis der bestehenden Österreichischen Strategie zu einer gemeinsamen

Nachhaltigkeitsstrategie unter adäquater und gleichberechtigter Einbeziehung der

Länder.9

„Im Juni 2007 beauftragte die Bundesregierung den Bundesminister für Land-, und

Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft eine Strategie und ein erstes

gemeinsames Arbeitsprogramm auszuarbeiten.

Die erarbeitete ÖSTRAT wird aus einem strategischen Grundsatzdokument

bestehen. Gleichzeitig wird alle zwei Jahre ein Arbeitsprogramm zur

Aktualisierung der Herausforderungen an eine nachhaltige Entwicklung in

Österreich erstellt. Die Umsetzung der jeweiligen aktuellen Vorhaben erfolgt in

Initiativen, in welchen die Bundesministerien mit den jeweiligen Bundesländern

kooperieren. Diese neue Form der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern

nach dem Zielkatalog des jeweiligen Arbeitsprogrammes soll eine kohärente

Nachhaltigkeitspolitik in Österreich unter Bedachtnahme auf seine föderale

Struktur sicherstellen.“10

Die Zusammenarbeit des Bundes mit den Ländern hat nun auch direkte und

bedeutende Auswirkung auf den Bausektor bei der Umsetzung einer nachhaltigen

Entwicklung, da dies nun bewusst in den Bauordnungen und

Wohnbauförderungen durch die Länder umgesetzt wird. Hier ist auch zu

erwähnen, dass Länder und Gemeinden grundsätzlich einen direkteren Kontakt

8 Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Das Österreichische Nachhaltigkeitsportal; http://www.nachhaltigkeit.at/strategie.php3, letzter Zugriff 12.02.2010 9 Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Brief an den Bundeskanzler, Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der NÖ Landesregierung; http://www.nachhaltigkeit.at, letzter Zugriff 12.02.2010 10 Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend, Außenwirtschaft-Nachhaltigkeitspolitik-Nachhaltige Entwicklung auf österreichischer Ebene - Von NSTRAT zu ÖSTRAT http://www.bmwfj.gv.at/Aussenwirtschaft/Nachhaltigkeitsspolitik/Seiten/NachhaltigeEntwicklungauf%C3%B6st erreichischerEbene-VonNSTRATzu%C3%96STRAT.aspx, letzter Zugriff 12.02.2010

6

1. Der Begriff der Nachhaltigkeit im Zusammenhang mit dem österreichischen Siedlungsbau

und Einfluss auf Wirtschaft und Bevölkerung haben und daher eine

Zusammenarbeit des Bundes mit Ländern und Gemeinden mit ungleich höheren

Erfolgsaussichten verbunden sind.

Zu beachten ist aber die etwa zwanzigjährige Zeitspanne vom Brundtland-Bericht

1987 bis hin zum Prozess der ÖSTRAT zur beginnenden Umsetzung durch

Länder und Gemeinden und Ankommen der Idee bei der Bevölkerung. Hier zeigt

sich sehr deutlich die Trägheit des Föderalismus.

7

2. Rahmenbedingungen

2. Rahmenbedingungen

2.1. Artikel 15a B-VG-Vereinbarung - ÖsterreichischeKlimastrategie

„Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über

gemeinsame Qualitätsstandards für die Förderung der Errichtung und Sanierung

von Wohngebäuden zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an

Treibhausgasen“11 (am 22. Jänner 2006 in Kraft getreten, BGBl. II Nr. 19/2006).

Diese Maßnahmen am Gebäudesektor stellen die gemeinsame Klimastrategie zur

Erreichung der Kyoto-Zielsetzungen (Erreichung der Ziele 2008 - 2012) zur

Reduktion der Treibhausgasemissionen von Bund und Ländern dar.12 Diese

Klimastrategie wurde im Juni 2002 durch den Ministerrat und im Oktober 2002

durch die Landeshauptmännerkonferenz angenommen.13 Weiterführende

Maßnahmen zur Erreichung des Kyoto-Zieles vor allem im Bereich Raumwärme

wurden im März 2007 im Zuge einer Anpassung der Klimastrategie durch

Beschluss des Ministerrates angenommen.14

15% der Kohlendioxid-Emissionen in Österreich werden durch Heizungs- und

Warmwasserbereitungsanlagen in Wohngebäuden verursacht (rund 9,6 Mio

Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente pro Jahr, ohne Fernwärme und ohne Strom für

Elektroboiler und Elektroheizungen). In der Klimastrategie werden Kohlendioxid-

Reduktionspotentiale im Gebäudebereich von etwa 4 Mio Tonnen Kohlendioxid-

Äquivalente genannt.15

11 Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Erläuterungen_zur_Art_15a_Vereinbarung_WBF.pdf; umwelt.lebensministerium.at/filemanager/download/38449/, letzter Zugriff 10.02.2010 12 ArchIng Akademie, Newsletter 04.09.2009 13 Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft; Erläuterungen_zur_Art_15a_Vereinbarung_WBF.pdf; umwelt.lebensministerium.at/filemanager/download/38449/, letzter Zugriff 10.02.2010 14 Wirtschaftskammer Österreich, Vereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Art. 15a B-VG über Maßnahmen am Gebäudesektor zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen http://wko.at/ooe/Branchen/Industrie/Zusendungen/15a-Vereinbarung.pdf, letzter Zugriff 10.02.2010 15 Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft; Erläuterungen_zur_Art_15a_Vereinbarung_WBF.pdf; umwelt.lebensministerium.at/filemanager/download/38449/, letzter Zugriff 10.02.2010

8

2. Rahmenbedingungen

Exkurs: Im Jahr 2007 betrugen die Treibhausgasemissionen in Österreich 88,0

Mio. Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente. Dies sind 19,2 Mio. Tonnen über dem zu

erreichenden Durchschnittswert für 2008 bis 2012 und um 11,3 % über dem

Niveau von 1990 (laut Kyoto Protokoll ist jedoch eine Reduktion um 13%

gegenüber den Emissionen von 1990 erforderlich, vgl. dazu Kapitel 4 "Von Kyoto

nach Kopenhagen").16

Das Einsparungspotential im Gebäudesektor besteht durch die Förderung und den

Bau von Niedrigenergie- und Passivhäusern bzw. durch thermisch-energetische

Sanierungen. Weiters soll von fossilen auf erneuerbare Energieträger umgestellt

werden. Die Wohnbauförderung stellt im Wohnbaubereich natürlich das

wesentliche Instrument als Anreiz zur Umsetzung dieser Maßnahmen dar. Den

Ländern stehen dabei jährlich 1,78 Milliarden Euro zur Verfügung

(Zweckzuschussgesetz 2001, welches durch die Art. 15a-Vereinbarung nicht

angetastet wird). Diese Vereinbarung ist als eine Weiterführung und

Vereinheitlichung der Intensität und Geschwindigkeit bei der Umsetzung der

bereits bisher im Zuge der Wohnbauförderungen der Länder durchgeführten

Anreize zur Setzung energiesparender Maßnahmen und des Einsatzes

erneuerbarer Energieträger zu verstehen.

In der Klimastrategie wurden folgende Qualitätskriterien für die Neubau- und

Sanierungsförderung, einschließlich der Umstellung von Heizungssystemen auf

kohlendioxidärmere bzw. erneuerbare Energieträger definiert:17

1. „Konsequente Ausrichtung der Wohnbauförderung im Neubau nach

energetischen und ökologischen Kriterien. Spezielle Anreize für

• den Einsatz erneuerbarer Energieträger (v.a. Biomasse, thermische

Solaranlagen),

• die Erreichung über den Bauordnungsstandard hinausgehender

Energiekennzahlen,

16 Umweltbundesamt GmbH, Klimaschutzbericht 2009, Seite 8, http://www.umweltbundesamt.at/fileadmin/site/publikationen/REP0226.pdf, letzter Zugriff 21.02.2010 17 Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft; Erläuterungen_zur_Art_15a_Vereinbarung_WBF.pdf; umwelt.lebensministerium.at/filemanager/download/38449/, letzter Zugriff 10.02.2010

9

2. Rahmenbedingungen

• die Verwendung ökologisch vorteilhafter Baumaterialien (insbesondere

Vermeidung Klima schädigender Gase)

sind über ein wirkungsvolles Zuschlagsmodell (z.B. umfassende Bewertung durch

ein Punktesystem) zu setzen.

2. Die Neuausrichtung der Althaussanierungsförderung im Hinblick auf

Energieaspekte und Klimaschutz soll folgende Ziele verfolgen:

• Energetische und ökologische Mindeststandards als wesentliches

Zusagekriterium; diese sind nachzuweisen durch qualifizierte

Energieberatung bzw. Erstellung von Gutachten und Energieausweisen;

• Anreize für Klima schonende Haustechnik-Maßnahmen: Steigerung der

Effizienz der Energieumwandlung (Redimensionierung, Regelung, hoher

Jahresnutzungsgrad etc.) und Einsatz CO2-ärmerer bzw. erneuerbarer

Energieträger;

• Anreize für bestmöglichen Wärmeschutz sowohl bei Maßnahmen an nur

einem Bauteil (Erhaltungs- und Verbesserungsmaßnahmen an z.B.

Fenster, Außenwand, oberste Geschoßdecke, Kellerdecke) als auch bei

umfassenden Gebäudehüllensanierungen;

• Anreize für eine ökologische Sanierungspraxis: keine Förderung bei

Verwendung von Baustoffen oder Betriebsmitteln, die halogenierte

Treibhausgase enthalten (bis zu einem vollständigen Verbot dieser

Substanzen);

• Anreize für eine umfassende Sanierung: Diese ist dann gegeben, wenn

Haustechnik und Gebäudehüllenmaßnahmen durchgeführt und auf

einander abgestimmt werden. Diese Abstimmung ist in Form eines

Gesamtkonzeptes sicherzustellen;

• Quantifizierendes Bewertungsmodell für die Förderung, um die

wesentlichen qualitativen und quantitativen Merkmale erfassen zu können

(Zuschlagsfördersystem).

3. Umstellung von Heizungssystemen mit Unterstützung der Wohnbau- und

Wirtschaftsförderung nach Kriterien des Klimaschutzes; demnach müssen

besondere Anreize für den Umstieg auf erneuerbare oder deutlich CO2-ärmere

10

2. Rahmenbedingungen

Energieträger sowie auf Fernwärme, sofern verfügbar, gesetzt werden;

Bestehende Förderung für Kesseltausch Öl – Öl, Gas – Gas (ausgenommen

Umstieg auf Brennwertgeräte) wären einzuschränken, jene für den Umstieg von

Gas auf Öl oder von erneuerbaren auf fossile Brennstoffe gänzlich zu streichen.“18

Weiters wird in der Vereinbarung festgehalten, dass über förderungspolitische

Instrumente zusätzliche Anreize für energieeffiziente Bauweisen gesetzt werden

können. Hingewiesen wird auch besonders auf die hinsichtlich der beschriebenen

Maßnahmen sanierungsbedürftigen Gebäude aus 1945 bis 1980. Die finanziellen

Mittel sollen nun vermehrt zur Sanierung dieser Objekte – bisher hauptsächlich

Neubau – eingesetzt werden und damit hochwertiger Wohnraum im Bestand

geschaffen werden.19

Durch den Neubau werden auch bei energetisch optimaler Niedrigenergie- oder

Passivhausbauweise im bundesweiten Gebäudebestand laufend zusätzliche

Energieverbraucher geschaffen, wobei gleichzeitig unsanierte Altbauten leer

stehen bzw. im Betrieb große Energiemengen benötigen. Durch die verstärkte

Verwendung der Mittel für die Sanierung wird hier durch weniger Neubauten und

Verbesserung der Altbauten doppelt gespart (eigene Anm.).

Die Ermittlung des Heizwärmebedarfs ist grundsätzlich nach der

Berechnungsmethode des Sachverständigenbeirats des Österreichischen Instituts

für Bautechnik (OIB) durchzuführen bzw. darauf umzulegen. (Anm: Die

entsprechende OIB-Richtlinie 6 basiert auf der Berechnung nach Ö-Norm B 8110,

siehe dazu auch das Kapitel 11 "Niedrigenergiehaus"). Die Förderungen sind

mittels qualitativer bzw. quantitativer Bewertungsmodelle (z.B. Punktesysteme) zu

vergeben.20

Beispielhaft für die erwähnten Möglichkeiten der Länder finden sich in der Wiener

Sanierungsverordnung 2008 (2009 in Kraft getreten) für besonders ökologische

Sanierungsprojekte bereits über die Art. 15a-Vereinbarungen hinaus gehend eine

18 Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft; Erläuterungen_zur_Art_15a_Vereinbarung_WBF.pdf; umwelt.lebensministerium.at/filemanager/download/38449/, letzter Zugriff 10.02.2010 19 wie vorherige 20 wie vorherige

11

2. Rahmenbedingungen

Reihe von Verbesserungen mit noch strengeren Mindeststandards (hohe

Förderanreize).21

Die Vereinbarung ist als absolut richtungsweisend anzusehen, jedoch aufgrund

der vielen Spielräume für die einzelnen Länder noch weit von einer angestrebten

Harmonisierung entfernt. Durch den drohenden Kompetenzverlust kann auch

davon ausgegangen werden, dass die Länder an einer gänzlichen

Vereinheitlichung nur wenig interessiert sein werden!

Nichts desto trotz trat am 13.08.2009 eine weitere „Vereinbarung gemäß Art. 15a.

B-VG“ zwischen dem Bund und den Ländern über Maßnahmen im Gebäudesektor

zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen (BGBl. II Nr.

251/2009) in Kraft, in dem „weiterführende gemeinsame Qualitätsstandards für die

Förderung der Errichtung und Sanierung von Gebäuden zum Zweck der

Verringerung von Treibhausgasemissionen aus dem Bereich der Raumwärme, die

über die Mindeststandards (der vorausgehenden Art. 15a. B-VG Vereinbarung)

hinausgehen“ festgelegt wurden. Auf Regierungsebene sollen dabei unter

anderem zwischen 2007 und 2010 Rahmenbedingungen zur „Durchsetzung des

Passivhausstandards in der Wohnbauförderung, der Steigerung der

Sanierungsraten im Wohnbau, der Umstellung von 400 000 Haushalten auf

erneuerbare Energieträger sowie des Ausbaus des Ökostroms“ geschaffen

werden. Ziele sind auch die „weitgehende Zurückdrängung der Nutzung fossiler

Brennstoffe für Heizung und Warmwasser in Gebäuden“ und die Optimierung der

Endenergieeffizienz. Es sind vor allem auch finanzielle Maßnahmen nötig, wie die

Bereitstellung von Mitteln des Bundes über Finanzausgleich und Budget, Klima-

und Energiefonds bzw. Zweckbindung der Mehreinnahmen aus der

Mineralölsteueranhebung 2007. Weiters sind die Wohnbauförderungen auf den

Klimaschutz auszurichten.22

21 ArchIng Akademie, Newsletter 04.09.2009 22 Bundeskanzleramt Österreich, Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), BGBl. II Nr. 251/2009, http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40108964, letzter Zugriff 22.02.2010

12

2. Rahmenbedingungen

2.2. Gebäuderichtlinie Europäische Union

2.2.1. EU-Gebäuderichtlinie Dezember 2002

Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.

Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.

Die EU-Richtlinie wurde am 16. Dezember 2002 erlassen und trat am 4. Januar

2003 in Kraft.23 Die Mitgliedsstaaten mussten die Richtlinie bis zum 4. Januar

2006 umsetzen.24

Ziel der Richtlinie ist, die Gesamtenergieeffizienz der Gebäude unter

Berücksichtigung der klimatischen Verhältnisse sowie der Anforderungen an die

Gebäudenutzung und der Kostenwirksamkeit zu verbessern. Es wurden

Rahmenbedingungen für die Berechnung einer Gesamtenergiekennzahl

(transparent und einfach lesbar), für Mindestanforderungen an Gebäude und zur

Erstellung von Energieausweisen geschaffen bzw. auch die Inspektion von

Heizkesseln und Klimaanlagen behandelt. Es sollten in erster Linie CO2­

Emissionen sowie Schadstoff-Emissionen gesenkt werden, die Berechnungs- und

Beurteilungsmethoden in den Mitgliedsstaaten wurden dazu vereinheitlicht.

Weiteres Ziel war die Steuerung der Energienachfrage.25 Der Indikator für CO2­

Emissionen kann zusätzlich ausgewiesen werden. Ein weiterer Aspekt der EU war

es, die Sicherheit der Energieversorgung zu gewährleisten (die ausländische

Abhängigkeit läge bei 70% bis 2030).26

Aufgrund der schwierigen Umsetzung der Richtlinie in Österreich (neun

Bundesländer mit unterschiedlichen Bauordnungen und Fördermodellen) wurde

eine entsprechende Art. 15a-Vereinbarung ausgearbeitet (siehe oben). Ebenso

wurde parallel der OIB-Leitfaden für Berechnungen von Wohngebäuden

23 Der Standard, 22. Dezember 2009, Martin Putschögl, Kompetenzdickicht von Bund und Ländern, http://derstandard.at/1259282174385/Energieausweis-Kompetenzdickicht-von-Bund-und-Laendern, letzter Zugriff 11.02.2010 24 LandesEnergieVerein Steiermark, EU-Gebäuderichtlinie, http://www.lev.at/index.asp?S=projekte/rue/GebRichtlinie.htm&S1=left/left.aspS=projekte/rue/GebRichtlinie.ht m&S1=left/left_energieeffizienz.asp, letzter Zugriff 11.02.2010 25 wie vorherige 26 LANG, Gerhard, E.V.A., TU-Wien, Die EU-Gebäuderichtlinie, Energiegespräche 10. Juni 2003 http://eeg.tuwien.ac.at/events/egs/pdf/egs030610_lang.pdf, letzter Zugriff 11.02.2010

13

2. Rahmenbedingungen

überarbeitet (Einarbeitung Wirkungsgrad Heizanlage und möglicher solarer

Gewinn aus einer aktiven Anlage).27

Exkurs: Klimaschutzpaket 20-20-20 bis 2020

Auf Vorschlag der Europäischen Kommission (Staats- und Regierungschefs)

sollen unter dem Motto „20-20-20 bis 2020“ 20% Treibhausgasemissionen

reduziert (auf der Basis von 1990), der Anteil an erneuerbaren Energien auf 20%

erhöht und 20% mehr Energieeffizienz erzielt werden.28

Inhalte des Paketes sind ein überarbeitetes grenzüberschreitendes

Emissionshandelsystem (ETS) sowie verpflichtende nationale Ziele in Bereichen

wie Transport, Gebäudebau, Landwirtschaft und Abfall bzw. Ansätze zur

Förderung erneuerbarer Energien und neuer Regelungen zur

Kohlenstoffabscheidung- und speicherung.29

Das Gesamtpaket soll den EU-Bürger etwa € 3,-- pro Woche kosten (€ 150,-- pro

Jahr und Bürger), würde man nichts unternehmen, würden sich die Kosten

schließlich auf etwa das Zehnfache belaufen, unter anderem auch hinsichtlich der

sich ins Unermessliche steigernden Energiepreise aufgrund der Abhängigkeit von

Öl- und Gasimporten (Barroso unter Bezugnahme des Stern Review on the

Economics of Climate Change).30

27 LandesEnergieVerein Steiermark, EU-Gebäuderichtlinie, http://www.lev.at/index.asp?S=projekte/rue/GebRichtlinie.htm&S1=left/left.aspS=projekte/rue/GebRichtlinie.ht m&S1=left/left_energieeffizienz.asp, letzter Zugriff 11.02.2010 28 BARROSO, José Manuel, Präsident der Europäischen Kommission, Artikel "20-20-20 bis 2020 - Klimapolitik als Motor für Wachstum und Beschäftigung" ec.europa.eu/commission_barroso/.../article_20080123_de.pdf, letzter Zugriff 09.03.2010 29 Europäisches Parlament, Pressemitteilung, "20-20-20 bis 2020: EP debattiert Klimaschutzpaket", 23-01­2008, http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?language=DE&type=IM­PRESS&reference=20080122IPR19355, letzter Zugriff 09.03.2010 30 BARROSO, José Manuel, Präsident der Europäischen Kommission, Speech to the European Parliament, Brussels, 23 January 2008, http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=SPEECH/08/34&format=HTML&aged=0&language =EN&guiLanguage=en, letzter Zugriff 09.03.2010

14

2. Rahmenbedingungen

Mit breiter Mehrheit wurde das Klimaschutzpaket schließlich im Europäischen

Parlament nach vielen Verhandlungen über Details im Dezember 2008

beschlossen.31

In der aktuell vom EU-Kommissionspräsidenten vorgestellten Wachstumsstrategie

„Europa 2020“ als „Weg zu mehr Wachstum, mehr Beschäftigung, mehr Bildung

und Innovationen und zu einem besseren Klimaschutz“ soll jeder Mitgliedsstaat

etwa 3% des Bruttoinlandsproduktes (BIP) in die Forschung und Entwicklung

neuer (vor allem „grüner“) Technologien investieren (jedoch ohne Sanktionen bei

Nichteinhaltung). Es gibt aber bereits Widerstände der Mitgliedsstaaten, da bei der

Idee nicht auf die speziellen strukturellen und wirtschaftlich unterschiedlichen

Situationen in den einzelnen Staaten eingegangen und weiters nicht berücksichtigt

wird, wieviel bisher in diese Richtung (anteilig des BIP) investiert wurde. Separate

Zieldefinitionen für jeden Staat werden gefordert.32

2.2.2. Novellierung der EU-Gebäuderichtlinie

Im November 2009 wurde eine Einigung zwischen EU-Parlament und EU-Rat

bezüglich einer Novellierung der Gebäuderichtlinie hinsichtlich

Gesamtenergieeffizienz erzielt.33

„Damit wird ein großer Beitrag zur Erreichung der Klimaschutz- und Energieziele

der EU für 2020 und zur Förderung der europäischen Wirtschaft geleistet. Die

Einigung wird für strengere Bauvorschriften und Anforderungen an die

Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in der gesamten EU führen und legt 2020

als das Jahr fest, ab dem alle Neubauten nahezu energieautark sein müssen.“34

Das ehrgeizige Ziel bedeutet, dass neuen Gebäuden dann nahezu keine Energie

mehr zugeführt werden muss.

31 News.at, news networld internetservice GmbH, Artikel "Europaparlament beschließt Klimapaket: CO2­Reduktion um 20 Prozent bis 2020", 17.12.2008, Basis: APA–Austria Presse Agentur eG http://www.news.at/articles/0851/15/228806_s1/europaparlament-klimapaket-co2-reduktion-20-prozent-2020, letzter Zugriff 09.03.2010 32 Kurier, 03.03.2010, Seite 5, „Wachstums-Pakt, Barrosos 2020-Plan stößt auf Widerstand“33 HLK Heizung Lüftung Klimatechnik, Verschärfte EU-Gebäuderichtlinie kommt, http://www.hlk.co.at/639609/, letzter Zugriff 11.02.2010 34 HLK Heizung Lüftung Klimatechnik, Verschärfte EU-Gebäuderichtlinie kommt, http://www.hlk.co.at/639609/; letzter Zugriff 11.02.2010; Piebalgs, Andris, EU-Energiekommissar, Presseaussendung IP/09/1733, 18. November 2009

15

2. Rahmenbedingungen

„Was „nahezu energieautark“ bedeuten soll, wurde in der EU-Aussendung jedoch

nicht präzisiert.“35

Der EU-Energiekommissar erklärte dazu: „Die Gesamtenergieeffizienz von

Gebäuden ist der Schlüssel dazu, dass wir unsere EU-Klimaschutz- und

Energieziele für das Jahr 2020 erreichen, d. h. unsere Treibhausgasemissionen

verringern und 20% Energie einsparen. Mit dieser Einigung sendet die EU ein

deutliches Signal an die bevorstehenden Klimaschutzverhandlungen in

Kopenhagen (Anm.: im Dezember 2009, siehe dazu Kapitel "Von Kyoto zu

Kopenhagen"). Die Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden ist

eine kosteneffektive Möglichkeit, den Klimawandel zu bekämpfen, die

Energieversorgungssicherheit zu verbessern und gleichzeitig die Baubranche

sowie die gesamte Wirtschaft in der EU zu fördern.“36

Mit der Novellierung soll die bisher gültige Richtlinie ausgeweitet und gestärkt

werden und es wird ein rechtlicher Rahmen für die Verschärfung der nationalen

Bauvorschriften festgelegt. Für den Gebäudebestand sollen die Mitgliedstaaten

nationale Pläne zur Steigerung der Zahl der nahezu energieautarken Gebäude

erstellen. Durch den Gesamtenergieeffizienzausweis von Gebäuden sollen

Verbraucher besser informiert werden. Dem Mieter bzw. Käufer einer Immobilie

muss der Energieausweis vorgelegt werden.

Es sei hier erwähnt, dass 40% des Energieverbrauchs und 36% der CO2­

Emissionen innerhalb der EU auf den Gebäudesektor entfallen. Laut Schätzungen

könnten die Treibhausgasemissionen soweit verringert werden, dass 70% des

aktuellen Kyoto-Ziels abgedeckt wären. Weiters könnten etwa 300 EUR pro Jahr

und Haushalt an Energiekosten eingespart und die Bauwirtschaft und das

Renovierungsgewerbe in Europa gefördert werden.“37

35 HLK Heizung Lüftung Klimatechnik, Verschärfte EU-Gebäuderichtlinie kommt, http://www.hlk.co.at/639609/, letzter Zugriff 11.02.2010 36 HLK Heizung Lüftung Klimatechnik, Verschärfte EU-Gebäuderichtlinie kommt, http://www.hlk.co.at/639609/; letzter Zugriff 11.02.2010; PIEBALGS, Andris, EU-Energiekommissar, Presseaussendung IP/09/1733, 18. November 200937 wie vorherige

16

2. Rahmenbedingungen

Zusammenstellung der wichtigsten Neuerungen38

• Alle neuen Gebäude müssen ab 2020 „nahezu energieautark“ sein (hohe

Energieeffizienzstandards und Einsatz dezentraler erneuerbarer

Energieträger)

• Vorbildfunktion des öffentlichen Sektors: Ziele sollen hier bereits ab 2018

gelten.

• Energieausweis neu: die Grenze für öffentliche Gebäude, ab der ein

Energieausweis auszustellen und auszuhängen ist, wird von 1.000 m² auf

500 m² und nach 5 Jahren auf 250 m² herabgesetzt. Er soll weitere bzw.

neue Kennwert-Parameter enthalten – an der nationalen Umsetzung dafür

wird in Österreich bereits gearbeitet. Ende 2010 könnte der

„Energieausweis neu“ bereits gelten

• Anreize für deutliche Energieeffizienzsteigerungen bei

Gebäudesanierungen

• Energieeffizienz-Indikatoren sind in Verkaufs- oder Vermietungsanzeigen

anzugeben.

Unterschiedliche Stellungnahmen und Problematiken zur Novelle:39

Deutscher Bundesumweltminister Röttgen:

„Beim Umbau Europas zu einer klimafreundlichen und verbrauchernahen

Wirtschaft setzt Europa auf klare Rahmenbedingungen und informierte Bürger.

Europa bekräftigt damit erneut seine klimapolitische Vorreiterrolle - und das ist ein

gutes Signal für Kopenhagen“. Aufgrund der erstmalig durch die EU

vorgegebenen strategischen Ziele bezüglich Energieverbrauch von Gebäuden

wird der Wettbewerb bei der Entwicklung effizienter Bauprodukte und

Anlagentechnik angekurbelt.

38 HLK Heizung Lüftung Klimatechnik, Verschärfte EU-Gebäuderichtlinie kommt, http://www.hlk.co.at/639609/, letzter Zugriff 11.02.2010 39 EnBauSa GmbH, Online-Magazin für energetisches Bauen und Sanieren, http://www.enbausa.de/daemmung-fassade/aktuelles/artikel/eu-gebaeuderichtlinie-ist-verabschiedet-730.html, letzter Zugriff 11.02.2010

17

2. Rahmenbedingungen

Wohnungs- und Immobilienunternehmen:

Dass Immobilienanzeigen Energiekennwerte enthalten müssen, sehen diese

hinsichtlich Haftungsfragen problematisch (Veröffentlichungen sollten keine

vertraglichen Zusicherungen bezüglich der tatsächlichen Gebäudeeigenschaften

darstellen).

Umweltschutz-NGO's (Non-Governmental Organisations):

Der Kompromiss geht nicht weit genug. Neue Gebäude sollten schon ab 2015 den

Null- oder Plusenergiestandard erreichen. Größere Anstrengungen seien

notwendig, um das gesamte Energieeinsparpotenzial bei Gebäuden

auszuschöpfen. Vor allem bei der Sanierung bestehender Gebäude sollten

strenge Anforderungen gelten.40

Weiters bezieht sich die neue EU-Gebäuderichtlinie vor allem auf eine

Reduzierung des Energieverbrauchs bei Neubauten, auf Bestandsobjekte wird

nicht detailliert eingegangen.

Kritisiert wird von Experten bei der bisherigen Umsetzung der Richtlinie vor allem,

dass es nicht gelungen sei, „die negativen Folgen des Föderalismus in den Griff

zu bekommen“. Es herrsche ein "Kompetenzdickicht von Bund und Ländern".41

Bundessache ist zum Beispiel die Verankerung der Richtlinie im Zivilrecht

(Vermietung oder Verkauf von Immobilien). Bautechnische Vorschriften (z.B.

Wärmeschutz) sind Ländersache und in den jeweiligen Bauordnungen zu regeln.

In manchen Bereichen wurde dies unterschiedlich gehandhabt: „Im Fall einer

„umfassenden Sanierung“ etwa wird in allen Ländern ein Energieausweis verlangt,

mit Ausnahme von Salzburg, wo dies noch nicht umgesetzt wurde. Hier gehören in

erster Linie die Bauordnungen vereinheitlicht.“ 42

40 wie vorherige 41 Der Standard, 22. Dezember 2009, Martin Putschögl, Kompetenzdickicht von Bund und Ländern, http://derstandard.at/1259282174385/Energieausweis-Kompetenzdickicht-von-Bund-und-Laendern, letzter Zugriff 11.02.2010 42 wie vorherige

18

2. Rahmenbedingungen

Problematische Ausnahmen in Bauordnungen im Zuge der Umsetzung der

Richtlinie:

In der EU-Gebäuderichtlinie gibt es Ausnahmen zur Vorlage eines

Energieausweises (z.B. denkmalgeschützte Häuser). So verweist nun der

Gesetzgeber im Energieausweis-Vorlagegesetz auf die Ausnahmenkataloge der

Bauordnungen der Länder, was jedoch bereits am Beispiel Wien, 1. Bezirk nicht

weitsichtig genug ist, da dieser, wie auch große Teile anderer Bezirke, eine

Schutzzone darstellt und somit ausgenommen ist. So ist auch für einen 70er Jahre

Bau in einer Schutzzone kein Energieausweis notwendig. Hier wird es nötig sein,

diese Ausnahmen direkt in das Energieausweis-Vorlagegesetz einzuarbeiten.43

2.3. OIB-Richtlinie 6 und Bauordnungen: NÖ und Wien

2.3.1. OIB-Richtlinie 6 „Energieeinsparung und Wärmeschutz“

OIB-Richtlinie 6 „Energieeinsparung und Wärmeschutz“ (April 2007) des

Österreichischen Institutes für Bautechnik (OIB).

Grundlage der Richtlinie sind die Beratungsergebnisse der Länderexpertengruppe

(koordiniert vom OIB) zur Ausarbeitung eines Vorschlags zur Harmonisierung

bautechnischer Vorschriften44 (siehe dazu EU-Gebäuderichtlinie und Art. 15a­

Vereinbarung von Bund und Ländern).

„Die Richtlinie definiert Anforderungen an die thermisch-energetische Qualität von

Gebäuden.“ Diese sollen österreichweit einheitlich gelten. Die Anforderungen an

die Gebäude sind weiters so zu gestalten, dass damit die Vorgaben der EU-

Gebäuderichtlinie (siehe oben) in nationales Recht umgesetzt werden.“45

• Anforderungen an Bauteile (maximale U-Werte für einzelne Bauteile);

• Anforderung an die durchschnittliche Qualität der Gebäudehülle (Mittlerer

U-Wert der Gebäudehülle (Um) oder LEK-Wert);

43 Der Standard, 22. Dezember 2009, Martin Putschögl, Kompetenzdickicht von Bund und Ländern, http://derstandard.at/1259282174385/Energieausweis-Kompetenzdickicht-von-Bund-und-Laendern, letzter Zugriff 11.02.2010 44 Österreichisches Institut für Bautechnik, OIB-Richtlinie 6, Energieeinsparung und Wärmeschutz, Ausgabe: April 2007, www.oib.or.at/RL6_250407.pdf, letzter Zugriff 11.02.2010 45 Österreichisches Institut für Bautechnik, Erläuternde Bemerkungen zu OIB-Richtlinie 6, Ausgabe April 2007, www.oib.or.at, letzter Zugriff 11.02.2010

19

2. Rahmenbedingungen

• Anforderungen an den Heizwärmebedarf (HWB);

• Anforderungen an den Heizenergiebedarf (HEB), (Teil des

Endenergieeinsatzes, der für Heizungs- und Warmwasserversorgung

aufzubringen ist);

• Anforderungen an den gesamten Endenergiebedarf (EEB), (umfasst neben

Heizenergiebedarf auch noch den Energiebedarf für mechanische

Belüftung und Kühlung sowie für die Beleuchtung);

• Anforderungen an den Gesamtenergiebedarf (GEB), (der ausgehend vom

Heiz- oder Endenergiebedarf auch den Energieeinsatz in dem Gebäude

vorgelagerten Prozessketten mit einbezieht und somit die Vergleichbarkeit

des Einsatzes unterschiedlicher Energieträger gewährleistet;

• Anforderungen an CO2-Emissionen, wobei der

Gesamtenergiebedarf/Primärenergiebedarf nochmals mit bestimmten auf

den Energieträger bezogenen Emissionsfaktoren multipliziert wird;

• Überprüfung der Einsetzbarkeit von alternativen Systemen;

• Anforderungen an wärmeübertragende Bauteile;

• sonstige Anforderungen, wie Luft- und Winddichtheit, Einschränkung

elektrischer Widerstandsheizungen u. ä.;

• Abschnitt über die Ausstellung des Energieausweises;

• Auflistung jener Gebäude, die von den Bestimmungen der Richtlinie 6

ausgenommen sind.46

In Niederösterreich wurde durch das Amt der NÖ Landesregierung das OIB6­

Benutzerhandbuch oibrl6nögeev2008 als Leitfaden heraus gegeben, gedacht als

Hilfe zur Ausstellung von Energieausweisen im baubehördlichen

Bewilligungsverfahren bzw. Wohnungsförderung und In-Bestandgabe in

Niederösterreich. Zur Ausstellung der Energieausweise sind in Niederösterreich

ausschließlich Rechenverfahren zulässig, die auf OIB-Richtlinien beruhen.47 Mit

46 Österreichisches Institut für Bautechnik, Erläuternde Bemerkungen zu OIB-Richtlinie 6, Ausgabe April 2007, www.oib.or.at, letzter Zugriff 11.02.2010 47 Land Niederösterreich – NÖ Baudirektion, OIB-6 Benutzerleitfaden, http://www.noe.gv.at/bilder/d37/2009­04_OIB6-Benutzerleitfaden_Version_1.3.pdf?14907, letzter Zugriff 11.02.2010

20

2. Rahmenbedingungen

1. Jänner 2009 ist die OIB-Richtlinie 6 (die Umsetzung der OIB 1-5 ist nach wie

vor offen) in Niederösterreich in Kraft getreten.48

„Alle an einem Bau Beteiligten müssen noch mehr als bisher bei einer

ganzheitlichen und integrierten Planung, Errichtung und Bewilligung eines

Gebäudes mitwirken. Ziel dabei ist, einen energetisch günstigen Betrieb mit einer

zeitgemäßen Gestaltung und einem funktional ansprechenden Gebäudekonzept

sicherzustellen.“49

In Wien (Wiener Bautechnikverordnung, siehe unten) sind alle OIB-Richtlinien, so

auch die OIB-Richtlinie 6, mit 12. Juli 2008 in Kraft getreten.50

Die OIB-Richtlinie 6 wird inzwischen von allen Bundesländern - bis auf Salzburg ­

umgesetzt.51

2.3.2. Umsetzung in der Bauordnung für Wien 52

§ 140 BO für Wien, Umsetzung von Gemeinschaftsrecht

(5) Art. Vb, § 62a Abs. 8, § 63 Abs. 1 lit. e und § 118 dienen der Umsetzung der

Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom

16.12.2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.

§ 62 a. Bewilligungsfreie Bauvorhaben

(8) Bei Gebäuden mit einer Gesamtnutzfläche von mehr als 1000 m2 ist bei

Bauführungen gemäß Abs. 1 Z 31 und 34 ein Energieausweis (§ 118 Abs. 5)

einzuholen (wenn mehr als 25 vH der Gebäudehülle betroffen).

48 Schöberl & Pöll OEG und SPEEDNIC S.R.L., www.bauordnung.at, http://www.bauordnung.at/oesterreich/oib.php, letzter Zugriff 10.03.2010, Österreichisches Institut für Bautechnik, http://www.oib.or.at/, letzter Zugriff 10.03.2010 49 Land Niederösterreich – NÖ Baudirektion, OIB-6 Benutzerleitfaden, http://www.noe.gv.at/bilder/d37/2009­04_OIB6-Benutzerleitfaden_Version_1.3.pdf?14907, letzter Zugriff 11.02.2010 50 Schöberl & Pöll OEG und SPEEDNIC S.R.L., Landesgesetzblatt für Wien, LGBL Nr. 31/2008 - geändert am 03.06.2008, www.bauordnung.at, http://www.bauordnung.at/oesterreich/oib.php, letzter Zugriff 10.03.2010, Österreichisches Institut für Bautechnik, http://www.oib.or.at/, letzter Zugriff 10.03.2010 51 Schöberl & Pöll OEG und SPEEDNIC S.R.L., www.bauordnung.at, http://www.bauordnung.at/oesterreich/oib.php, letzter Zugriff 10.03.2010, Österreichisches Institut für Bautechnik, http://www.oib.or.at/, letzter Zugriff 10.03.2010 52 Schöberl & Pöll OEG und SPEEDNIC S.R.L., Landesgesetzblatt für Wien LGBL Nr. 24/2008 - geändert am 11.04.2008, B 20-000 - Bauordnung für Wien (aktueller Stand LGBl 2009/25) http://www.bauordnung.at/oesterreich/wien/wien_lgbl_2008_024.php, letzter Zugriff 20.2.2010;

21

2. Rahmenbedingungen

§ 63. Belege für das Baubewilligungsverfahren

(1) e) ─ einen höchstens zehn Jahre alten Energieausweis bei Neu-, Zubauten

und Umbauten, Änderungen und Instandsetzungen von mindestens 25 vH der

Gesamtnutzfläche bei einer Gesamtnutzfläche von mehr als 1000 m2

─ bei Neubauten (mehr als 1000 m²) darüber hinaus den Nachweis eines

Sachverständigen, dass die technische, ökologische und wirtschaftliche

Einsetzbarkeit alternativer Systeme (§ 118 Abs. 3) berücksichtigt wird;

─ bei Gebäuden gemäß § 118 Abs. 4 (siehe unten) genügt der Nachweis eines

Sachverständigen über den Wärmeschutz und Schallschutz;

§ 118 Energieeinsparung und Wärmeschutz

Allgemeine Anforderungen

(1) Bauwerke und all ihre Teile müssen so geplant und ausgeführt sein, dass die

bei der Verwendung benötigte Energiemenge nach dem Stand der Technik

begrenzt wird. Auszugehen ist von der bestimmungsgemäßen Verwendung des

Bauwerks; die damit verbundenen Bedürfnisse (insbesondere Heizung,

Warmwasserbereitung, Kühlung, Lüftung, Beleuchtung) sind zu berücksichtigen.

(2) Bei der Beurteilung, ob die Energiemenge gemäß Abs. 1 nach dem Stand der

Technik begrenzt wird, ist insbesondere Bedacht zu nehmen auf

1. Art und Verwendungszweck des Bauwerks,

2. Gewährleistung eines dem Verwendungszweck entsprechenden

Raumklimas; insbesondere sind ungünstige Auswirkungen, wie unzureichende

Belüftung oder sommerliche Überwärmung, zu vermeiden,

3. die Verhältnismäßigkeit von Aufwand und Nutzen hinsichtlich der

Energieeinsparung.

(3) Bei der Errichtung neuer Bauwerke mit einer Gesamtnutzfläche von mehr als

1000 m² müssen alternative Systeme eingesetzt werden, sofern dies technisch,

ökologisch und wirtschaftlich zweckmäßig ist. Alternative Systeme sind

insbesondere

Stadt Wien, B 20-000 - Bauordnung für Wien, Landesgesetzblatt für Wien LGBL Nr. 24/2008, www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/.../pdf/b0200000.pdf, letzter Zugriff 20.2.2010

22

2. Rahmenbedingungen

1. dezentrale Energieversorgungssysteme auf der Grundlage von

erneuerbaren Energieträgern,

2. Kraft-Wärme-Koppelungsanlagen,

3. Fern-/Blockheizung oder Fern-/Blockkühlung und

4. Wärmepumpen.

(4) Bei folgenden Gebäuden genügt die Einhaltung bestimmter

Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte):

1. Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, bestehende Gebäude in

Schutzzonen sowie erhaltungswürdige gegliederte Fassaden an bestehenden

Gebäuden;

2. Gebäude mit religiösen Zwecken;

3. Gebäude, die gemäß § 71 auf längstens 2 Jahre bewilligt werden;

4. Gebäude in landwirtschaftlich genutzten Gebieten, mit Ausnahme von

Wohngebäuden;

5. Industriebauwerke;

6. Gebäude, die Wohnungen enthalten, die nicht allen Erfordernissen des

§ 119 entsprechen oder nicht den vollen Schallschutz oder Wärmeschutz für

Aufenthaltsräume aufweisen müssen;

7. Kleingartenhäuser;

8. freistehende Gebäude und Zubauten mit einer Gesamtnutzfläche von jeweils

weniger als 50 m²;

9. Gebäude, die nicht unter § 63 Abs. 1 lit. e fallen.

(5) Der Energieausweis (§ 63 Abs. 1 lit. e) ist von einem nach den für die

Berufsausübung maßgeblichen Vorschriften Berechtigten oder einer akkreditierten

Prüfstelle auszustellen. Die Landesregierung kann durch Verordnung nähere

Vorschriften über den Inhalt und die Form des Energieausweises erlassen.

(6) In Gebäuden mit einer Gesamtnutzfläche von über 1000 m², die von Behörden

oder von Einrichtungen genutzt werden, die für eine große Anzahl von Personen

öffentliche Dienstleistungen erbringen und deshalb von diesen Personen häufig

23

2. Rahmenbedingungen

aufgesucht werden, ist ein höchstens zehn Jahre alter Energieausweis an einer für

die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle anzubringen.“53

2.3.3. Umsetzung in der Wiener Bautechnikverordnung 54

„Gemäß §§ 118 Abs. 5 (siehe oben) und 122 der Bauordnung für Wien, LGBl. für

Wien Nr. 11/1930, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 24/2008,

wird verordnet:

§ 1. Den im 9. Teil der Bauordnung für Wien festgelegten bautechnischen

Vorschriften (eigene Anm.: Auflistung der Punkte nach OIB-Richtlinien 1-6) wird

entsprochen, wenn die in den Anlagen enthaltenen Richtlinien des

Österreichischen Instituts für Bautechnik, soweit in ihnen bautechnische

Anforderungen geregelt werden, eingehalten werden.

§ 2. Von den in den Anlagen enthaltenen Richtlinien kann abgewichen werden,

wenn der Bauwerber nachweist, dass das gleiche Schutzniveau wie bei

Anwendung der Richtlinien erreicht wird.

§ 3. Diese Verordnung tritt mit 12. Juli 2008 in Kraft.

§ 4. Die Anlagen 10 und 11 dieser Verordnung dienen der Umsetzung der

Richtlinie 2002/91/EG (eigene Anm. "EU-Gebäuderichtlinie") des Europäischen

Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die

Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.55

2.3.4. Umsetzung in der Niederösterreichischen Bauordnung

Niederösterreichische Bauordnung 1996

„§ 76a NÖ-Bauordnung 1996, 9. Novelle 94/08 2008-11-28, Umgesetzte EG-

Richtlinien und Informationsverfahren

53 Schöberl & Pöll OEG und SPEEDNIC S.R.L., Landesgesetzblatt für Wien LGBL Nr. 24/2008 - geändert am 11.04.2008, B 20-000 - Bauordnung für Wien (aktueller Stand LGBl 2009/25); http://www.bauordnung.at/oesterreich/wien/wien_lgbl_2008_024.php, letzter Zugriff 20.2.2010; Stadt Wien, B 20-000 - Bauordnung für Wien, Landesgesetzblatt für Wien LGBL Nr. 24/2008, www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/.../pdf/b0200000.pdf, letzter Zugriff 20.2.2010 54 Schöberl & Pöll OEG und SPEEDNIC S.R.L., Wiener Bautechnikverordnung WBTV, LGBL Nr. 31/2008, Landesgesetzblatt für Wien, Jahrgang 2008, ausgegeben am 3. Juni 2008, 31. Stück, http://www.bauordnung.at/oesterreich/wien/wien_lgbl_2008_031.php, letzter Zugriff 20.2.2010

24

2. Rahmenbedingungen

Abs 8.: Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom

16. Dezember 2002.“56

Dies bildet die rechtliche Grundlage für die

Niederösterreichische Gebäudeenergieeffizienzverordnung 2008

(NÖ GEEV 2008), geändert am 17.04.200957

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die Anforderungen an die Energieeinsparung und den Wärmeschutz (§ 43

Abs. 1 Z. 6 der NÖ Bauordnung 1996, LGBl. 8200; eigene Anm.: hier werden auch

die anderen 5 OIB-Richtlinien bereits nach deren Bezeichnungen aufgezählt) sind

einzuhalten und die Erstellung eines Energieausweises ist erforderlich bei

1. Neubauten von konditionierten Gebäuden, ausgenommen

a) Gebäude, für Gottesdienst und religiöse Zwecke

b) Gebäude vorübergehenden Bestandes, die auf längstens zwei Jahre

bewilligt werden

c) Betriebsgebäude und land- und forstwirtschaftliche Wirtschaftsgebäude

d) frei stehende, an mindestens zwei Seiten auf eigenem Grund zugängliche

Gebäude mit einer konditionierten Netto-Grundfläche von weniger als 50 m²;

2. der Herstellung konditionierter Netto-Grundflächen ab 50 m² von Gebäuden,

wenn diese eigene Nutzungseinheiten bilden;

3. bestehenden Gebäuden mit einer konditionierten Netto-Grundfläche von

mehr als 1000 m², die einer umfassenden Sanierung unterzogen werden,

sofern diese technisch, funktionell und wirtschaftlich realisierbar ist.

55 Schöberl & Pöll OEG und SPEEDNIC S.R.L., Wiener Bautechnikverordnung WBTV, LGBL Nr. 31/2008, Landesgesetzblatt für Wien, Jahrgang 2008, ausgegeben am 3. Juni 2008, 31. Stück, http://www.bauordnung.at/oesterreich/wien/wien_lgbl_2008_031.php, letzter Zugriff 20.2.2010 56 Schöberl & Pöll OEG und SPEEDNIC S.R.L., NÖ-Bauordnung 1996, (aktueller Stand 9. Novelle 94/08 2008-11-28), LGBl 8200, http://www.bauordnung.at/oesterreich/niederoesterreich/niederoesterreich_gebaeudeenergie_paragraph_5.ph p, letzter Zugriff 20.2.201; Land Niederösterreich, NÖ-Bauordnung 2006, www.noel.gv.at/Bauen­Wohnen/Bauen.../Bauordnung/Bauordnung1996.pdf, letzter Zugriff 20.2.2010 57 Schöberl & Pöll OEG und SPEEDNIC S.R.L., Niederösterreichische Gebäudeenergieeffizienzverordnung 2008 (NÖ GEEV 2008), http://www.bauordnung.at/oesterreich/niederoesterreich_gebaeudeenergie.php, letzter Zugriff 20.2.2010

25

2. Rahmenbedingungen

(2) Die Anforderungen an wärmeübertragende Bauteile sind einzuhalten bei

1. Gebäuden gemäß Abs. 1 Z. 1; für Gebäude gemäß Abs. 1 Z. 1 lit. b und c

wenn es dem Verwendungszweck nicht widerspricht,

2. der Herstellung von weniger als 50 m² konditionierter Netto-Grundfläche von

Gebäuden,

3. der Herstellung ab 50 m² konditionierter Netto-Grundfläche von Gebäuden,

wenn diese keine eigenen Nutzungseinheiten bilden, sowie

4. bestehenden Gebäuden mit einer konditionierten Netto-Grundfläche bis

1000 m², die einer umfassenden Sanierung unterzogen werden, sofern diese

technisch, funktionell und wirtschaftlich realisierbar ist.

Dies gilt sinngemäß auch für Abänderungen von Gebäuden, die

wärmeübertragende Bauteile betreffen.

(3) Für Gebäude, die als Teil eines ausgewiesenen Umfelds (z.B. Schutzzone)

oder aufgrund ihres besonderen architektonischen oder historischen Wertes

geschützt sind, gelten die Abs. 1 Z. 2 und 3 und Abs. 2 nur, wenn die Einhaltung

der Anforderungen keine unannehmbare Veränderung ihrer Eigenart oder ihrer

äußeren Erscheinung bedeuten würde.

(4) Kleinbauwerke sind vom Geltungsbereich dieser Verordnung ausgenommen.

§ 2 Erstellung des Energieausweises

durch gewerberechtlich befugte Fachleute oder Ziviltechniker

§ 4 Anforderungen und Energieausweis

(1) Den in § 43 Abs. 1 Z. 6 der NÖ Bauordnung 1996, LGBl. 8200, und den in § 1

dieser Verordnung festgelegten Anforderungen wird entsprochen, wenn folgende

technische Richtlinien eingehalten werden:

1. Richtlinie 6 des Österreichischen Instituts für Bautechnik über die

“Energieeinsparung und Wärmeschutz” (Ausgabe: April 2007–OIB-300.6­

038/07). Die Punkte 1, 3.1 und 9 sind nicht anzuwenden.

2. Leitfaden des Österreichischen Instituts für Bautechnik “Energietechnisches

Verhalten von Gebäuden” (Version 2.6, April 2007–OIB-300.6-039/07).

26

2. Rahmenbedingungen

3. “OIB-Richtlinien – Zitierte Normen und sonstige technische Regelwerke”

(Ausgabe: Oktober 2007–OIB-300.6-072/07) des Österreichischen Instituts für

Bautechnik, soweit auf die Richtlinie 6 und den Leitfaden Bezug genommen

wird.

(2) Von den bautechnischen Bestimmungen darf dann abgewichen werden, wenn

die Abweichung die wesentlichen Anforderungen nach § 43 Abs. 1 Z. 6 der NÖ

Bauordnung 1996, LGBl. 8200, die in dieser Verordnung als Zielvorgaben näher

bestimmt sind, gleichwertig erfüllt.

§ 5 Umgesetzte EU-Richtlinien und Informationsverfahren

Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.

Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, ABl.Nr. L 1, vom

4. Jänner 2003, Seite 6558 (eigene Anm. "EU-Gebäuderichtlinie").

2.4. Schlussbemerkung zum Kapitel "Rahmenbedingungen"

Aufgrund des in diesem Kapitel beschriebenen Paragraphendschungels wird es

für alle durchführenden Beteiligten - vom Investor über den Planer bis hin zum

Ausführenden - äußerst schwierig den Überblick zu bewahren und im Baualltag

umzusetzen und damit die eigentlichen Zielsetzungen zu erreichen. Hier müssen

einheitliche und klare Rahmenbedingungen geschaffen werden, welche sich auf

einige wenige Sammelwerke beschränken sollten.

58 Schöberl & Pöll OEG und SPEEDNIC S.R.L., Niederösterreichische Gebäudeenergieeffizienzverordnung 2008 (NÖ GEEV 2008), http://www.bauordnung.at/oesterreich/niederoesterreich_gebaeudeenergie.php, letzter Zugriff 20.2.2010 27

3. Verfassungsrechtlich gesichertes Bundesklimaschutzgesetz?

3. Verfassungsrechtlich gesichertes Bundesklimaschutzgesetz?

Der Klimaschutzbericht 2008 des Umweltbundesamtes war ernüchternd, es ging

daraus hervor, dass die von Bund und Ländern bisher gesetzten Maßnahmen zu

gering waren, um die Klimaschutzziele Österreichs zu erreichen. „So stellt das

Umweltbundesamt fest, dass seit 2002 lediglich ein Drittel der Maßnahmen der

österreichischen Klimastrategie von den Verantwortlichen im Bund und in den

Ländern umgesetzt worden seien, zwei Drittel der beschlossenen Maßnahmen

seien gar nicht oder nicht ausreichend umgesetzt.“59

3.1. Bundesverfassungsgesetz über den umfassenden Umweltschutz 1984

Basis für das inzwischen von vielen Seiten ersehnte und zur Erreichung der

österreichischen Klimaschutzziele notwendige verfassungsrechtlich gesicherte

Bundesklimaschutzgesetz ist das Bundesverfassungsgesetz vom 27. November

1984 über den umfassenden Umweltschutz (BGBl. Nr. 491/1984).60

§1. (1) Die Republik Österreich (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich zum

umfassenden Umweltschutz.

(2) Umfassender Umweltschutz ist die Bewahrung der natürlichen Umwelt als

Lebensgrundlage des Menschen vor schädlichen Einwirkungen. Der umfassende

Umweltschutz besteht insbesondere in Maßnahmen zur Reinhaltung der Luft, des

Wassers und des Bodens sowie zur Vermeidung von Störungen durch Lärm.

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesverfassungsgesetzes ist die

Bundesregierung betraut.

Aufgrund des Kyoto-Protokolls der Vereinten Nationen sind in Österreich für den

Zeitraum von 2008 bis 2012 die Emissionen von sechs Treibhausgasen um 13%

59 Ökonews.at – Tageszeitung für Erneuerbare Energie und Nachhaltigkeit, Artikel vom 14.4.2008: Bundesklimaschutzgesetz kann klare Verantwortung definieren, http://www.oekonews.at/index.php?mdoc_id=1029671, letzter Zugriff 21.02.201060 Bundeskanzleramt Österreich, Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), BGBl. Nr. 491/1984, Bundesverfassungsgesetz 1984 über den umfassenden Umweltschutz, http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010453, letzter Zugriff 21.02.2010

28

3. Verfassungsrechtlich gesichertes Bundesklimaschutzgesetz?

gegenüber den Ausstößen von 1990 zu reduzieren. Dies ist gemäß Völker- und

Europarecht für Österreich verbindlich. Um die Verantwortlichkeiten des Bundes

und der Länder zur Erreichung bzw. bei Nicht-Erreichung dieser Ziele zu regeln,

soll dies verfassungsmäßig festgelegt werden. Bei Nicht-Erreichung der Ziele

fallen für Österreich Kosten für Zukäufe von Emissionszertifikaten (Preis pro

Tonne CO2-Äquivalent) an.

3.2. Entwurf Bundesverfassungsgesetz 2008

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und

Wasserwirtschaft hat im Juni 2008 den ersten Entwurf für ein derartiges

verfassungsrechtlich gesichertes Bundesklimaschutzgesetz als Novelle des B-VG

von 1984 vorgelegt.61

Der §1, Abs. 2 B-VG wird dabei mit dem Wort „Klimaschutz“ ergänzt, Artikel 11

soll künftig die Möglichkeit geben, per Bundesgesetz „zeitraumbezogene

Höchstmengen von Treibhausgasemissionen oder Mindestanteile erneuerbarer

Energieträger“ auf die Länder aufzuteilen bzw. „Maßnahmen zur Bekämpfung des

Klimawandels, insbesondere zur Reduktion von Treibhausgasemissionen“

festzulegen. Dies soll die verfassungsrechtliche Absicherung des

Bundesklimaschutzgesetzes darstellen, in welchen „dem Bund und den Ländern

Klimaschutzverpflichtungen zugeordnet werden“. Für die Vollziehung des

Bundesgesetzes soll im Großen und Ganzen der Bundesminister für Land- und

Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zuständig sein. Im Anhang des

Gesetzes werden „Höchstmengen von Treibhausgasemissionen nach Sektoren

(z.B. Verkehr, Industrie, Raumwärme, Energieaufbringung) und Zuständigkeiten

für den Verpflichtungszeitraum 2008 bis 2012 In Millionen Tonnen

Kohlenstoffdioxidäquivalent festgelegt.62

61 Republik Österreich - Parlament, 204/ME XXIII. GP Bundesklimaschutzgesetz - Ministerialentwurf – Vorblatt vom 09.06.2008, http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIII/ME/ME_00204/pmh.shtml, letzter Zugriff 21.02.2010 62 Republik Österreich - Parlament, 204/ME XXIII. GP Bundesklimaschutzgesetz - Ministerialentwurf – Gesetzestext vom 09.06.2008, Artikel 2+3, http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIII/ME/ME_00204/pmh.shtml, letzter Zugriff 21.02.2010

29

3. Verfassungsrechtlich gesichertes Bundesklimaschutzgesetz?

3.2.1. Kritik der Wiener Landesregierung

Die Kritik des Amtes der Wiener Landesregierung bezieht sich vor allem auf eine

Kompetenzumverteilung hin zum Bund in Sachen Festlegung von

Klimaschutzmaßnahmen und Grenzwertfestlegungen, was zur Folge hätte, dass

Werte von Bundesseite einseitig definiert werden und die Kosten bei allfälligen

Überschreitungen auf die Gebietskörperschaften ohne Beeinflussbarkeit aufgeteilt

werden. Die alleinige Verantwortung der Länder im Bereich Raumwärme wird mit

dem Hinweis auf bundeseigene Gebäude entschieden abgelehnt. Auch auf die

Mehrbelastung der Stadt Wien aufgrund steigender Emissionszahlen infolge des

großen Bevölkerungswachstums im Vergleich zu den anderen Bundesländern (vor

allem auch im Sektor Verkehr) wird hingewiesen. Nichts desto trotz bekennt sich

Wien ausdrücklich zum Klimaschutz.63 Auf die dezidierte Befürwortung eines

gemeinsamen Klimaschutzgesetzes wird in der Stellungnahme jedoch verzichtet.

3.2.2. Kritik der NÖ Landesregierung

Ebenso bekennt sich das Land Niederösterreich (im Gegensatz zu Wien ein

Flächenland) in seiner Stellungnahme „grundsätzlich zum Klimaschutz“ und weist

auf das NÖ Klimaprogramm 2004 bis 2008 bzw. 2009 bis 2012 und auf die

Verankerung des Klimaschutzes in der Landesverfassung seit 1979 hin. Es wird

auch auf die NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2005, wo die Ziele der

Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG umgesetzt werden, verwiesen. Weiters

bekennt sich das Land Niederösterreich zu einem gemeinsamen

Klimaschutzgesetz, jedoch unter aktiver Miteinbeziehung der Länder bei der

Erstellung. Die Beschneidung von Länderkompetenzen wird auch in

Niederösterreich sehr kritisch gesehen.64

Gegenkritik bzw. Rechtfertigung zur Vorgehensweise kommt von Bundesseite

(Umweltbundesamt, Umweltminister) gestützt auf den Österreichischen

Klimaschutzbericht 2008, wo bei den Treibhausgasemissionen seit 1990 in

63 Republik Österreich - Parlament, 3/SN-204/ME XXIII. GP - Stellungnahme zum Entwurf, Wien, 1. Juli 2008, Amt der Wiener Landesregierung, http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIII/ME/ME_00204_03/pmh.shtml, letzter Zugriff 22.02.2010 64 Republik Österreich - Parlament, 2/SN-204/ME XXIII. GP, Stellungnahme zum Entwurf, 1. Juli 2008, Amt der NÖ Landesregierung, http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIII/ME/ME_00204_02/pmh.shtml, letzter Zugriff 22.02.2010

30

3. Verfassungsrechtlich gesichertes Bundesklimaschutzgesetz?

Kompetenzbereichen des Umweltministeriums (Abfallwirtschaft -40%,

Landwirtschaft -14%, F-Gase -8,2%) im Gegensatz zu anderen

Zuständigkeitsbereichen (Verkehr +80%, Industrie +14%, Energieaufbringung

+12%) positive Ergebnisse erzielt werden konnten (siehe dazu Abb. 1). Weiters

würden im Bereich Raumwärme bei der Wohnbauförderung nur 15% der Mittel für

die thermische Sanierung eingesetzt, was viel zu wenig ist. (340.000 Tonnen

werden dabei eingespart, notwendig wären 2,3 Mio. Tonnen).65

Für 2007 wurde für den Sektor Verkehr bereits ein Anteil an

Treibhausgasemissionen von 27,6% ausgewiesen (weitere Erhöhung gegenüber

2006), für den Bereich Raumwärme 12,6%, was eine deutliche

Anteilsverringerung darstellt.66 Der Trend seit 1990 (siehe Abb. 1) wird damit

fortgesetzt.

Abb. 1: Anteil der Sektoren an den gesamten THG-Emissionen 2006 und Änderung der Emissionen in den Sektoren zwischen 1990 und 2006, Quellen: Umweltbundesamt 2008, Klimaschutzbericht 2008

Aufgrund des Föderalismus wird es wichtig sein, beim Bundesklimaschutzgesetz

auf die besonderen Gegebenheiten in den einzelnen Ländern (Wien ist aufgrund

seiner urbanen Struktur, des ständigen Bevölkerungswachstums und des daraus

resultierenden jährlichen Neubaubedarfs von etwa 6000 Wohnungen ohnehin ein

65 Ökonews.at – Tageszeitung für Erneuerbare Energie und Nachhaltigkeit, Artikel vom 14.4.2008: Bundesklimaschutzgesetz kann klare Verantwortung definieren, http://www.oekonews.at/index.php?mdoc_id=1029671, letzter Zugriff 21.02.2010 66 Umweltbundesamt GmbH, Klimaschutzbericht 2009, Seiten 60 + 106, http://www.umweltbundesamt.at/fileadmin/site/publikationen/REP0226.pdf, letzter Zugriff 21.02.2010

31

3. Verfassungsrechtlich gesichertes Bundesklimaschutzgesetz?

Sonderfall) einzugehen und faire Rahmenbedingungen und Aufteilungsschlüssel

zu schaffen.

Der Gesetzesentwurf, der teilweise auch als „Rohrkrepierer ohne Miteinbeziehung

der Länder“67 bezeichnet wurde, ist als Basis für Verhandlungen zwischen Bund

und Ländern anzusehen, eine Einigung scheint aufgrund der dringenden

Notwendigkeit nur noch eine Frage der Zeit zu sein. Ein erster Durchbruch gelang

am 19.6.2009 auf der Landesumweltreferentenkonferenz, wo von Bund und allen

Ländern die Schaffung eines einheitlichen Bundesklimaschutzgesetzes vereinbart

wurde.68

Viel Zeit bleibt jedoch nicht mehr, es geht „bei Umwelt- und Klimafragen um die

Basis unserer Existenz … das Bundesklimaschutzgesetz ist endlich zu

realisieren!"69 Es sind sicherlich beidseitig Kompromisse einzugehen, wobei man

das wesentliche Ziel „umfassender Klimaschutz“ mit den nahezu unerreichbaren

Vorgaben nicht aus den Augen verlieren darf. Vorbildfunktion hat dabei

Großbritannien, wo ein derartiges Gesetz, mit Zielen, die über das Klima- und

Energiepaket der EU hinausgehen, bereits in Kraft getreten ist.70

3.3. Die Notwendigkeit in Zahlen

Wie wichtig das zielorientierte Weiterarbeiten aller Verantwortlichen und das

Schaffen rechtlicher Verbindlichkeiten sind, zeigen folgende Zahlen und Grafiken

bezüglich der Abweichungen Österreichs vom Kyoto-Ziel.71

67 BAYR, Petra, SPÖ-Bereichssprecherin für Umwelt und Globale Entwicklung, Artikel „Bundesklimaschutzgesetz jetzt!“, 19.06.2009, http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20090619_OTS0083, letzter Zugriff 23.02.2010 68 OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG, Artikel „Konsens über Bundesklimaschutzgesetz“, 19.06.2009, http://www.oem-ag.at/service/news/4871001567/, letzter Zugriff 23.02.2010 69 BAYR, Petra, SPÖ-Bereichssprecherin für Umwelt und Globale Entwicklung, Artikel „Bundesklimaschutzgesetz jetzt!“, 19.06.2009, http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20090619_OTS0083, letzter Zugriff 23.02.2010 70 Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Enquete: "Klimaschutzgesetz in Großbritannien - Erfahrungen und Erkenntnisse", http://umwelt.lebensministerium.at/article/articleview/81305/1/8790, letzter Zugriff 23.02.2010 71 SCHNEIDER, Dr. Jürgen, Leiter des Programms Wirtschaft und Wirkung, Vortrag „Zur Situation in Österreich – warum ein Klimaschutzgesetz notwendig ist“ 17.2.2010, Datenstand 2010, Umweltbundesamt, www.umweltbundesamt.at, http://umwelt.lebensministerium.at/article/articleview/81305/1/8790, letzter Zugriff 23.02.2010

32

3. Verfassungsrechtlich gesichertes Bundesklimaschutzgesetz?

Abb. 2: Verlauf der österreichischen THG-Emissionen 1990-2008 (in Mio t CO2-Äquivalente) Quellen: Umweltbundesamt 2010, Klimaschutzbericht 2008, Lebensministerium 2007

Die Abweichung von 17,8 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente wird großteils durch

projektbezogene flexible Mechanismen (Joint-Implementation JI und Clean-

Development Mechanism CDM, siehe dazu auch Kapitel 4 „Von Kyoto nach

Kopenhagen“), teilweise durch Emissionshandel und Neube- und Entwaldung

abgedeckt, übrig bleiben als Kyoto-Zielabweichung für Österreich im Jahr 2008

6,9 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente (siehe Abb. 3, dargestellt als „Noch zu

reduzieren“). Siehe dazu auch Kapitel 4 „Von Kyoto nach Kopenhagen -- Exkurs:

Problematik im Zuge des Emissionshandels“.

Abb. 3: Kyoto Zielabweichung Stand 2008 (in Mio t CO2-Äquivalente), Quelle: Umweltbundesamt 2010

33

3. Verfassungsrechtlich gesichertes Bundesklimaschutzgesetz?

Die Ursachen hierfür sind der stetig ansteigende Bruttoinlandsenergieverbrauch

(gesamt +37% seit 1990 bis 2005)72 und der dementsprechende Anstieg des

Ausstoßes an Treibhausgasen. Erst seit 2005 gibt es einen Gegentrend, welcher

zeigt, dass Maßnahmen durchaus wirksam sind (siehe Abb. 1 oben).73

Etwa 27% des

Bruttoinlandsverbrauches in

Österreich wurden 2007 aus

erneuerbaren Quellen und 73%

aus fossilen Energieträgern

gedeckt, der Anteil

erneuerbarer Quellen steigt

dabei kontinuierlich an.

Abb. 4: Struktur und Entwicklung des Bruttoinlandsverbrauchs in Österreich 2007,"Energiestatus Österreich 2009", Seite 5, Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (http://www.umweltbundesamt.at/umweltschutz/energie/energie_austria/, letzter Zugriff 13.03.2010)

Ziel bis 2020 ist es, den Anteil von erneuerbaren Energien in Europa auf 20% zu

erhöhen (Klimaschutzpaket der EU, siehe dazu auch Kapitel 2

„Rahmenbedingungen, Exkurs: Klimaschutzpaket 20-20-20 bis 2020“). Das

bedeutet für Österreich eine Erhöhung von aktuell 28,5% auf 34%.74

Dabei ist aber problematisch, dass der momentane Anteil des elektrischen

Endenergieeinsatzes (Energie am Ort des Verbrauchers) weniger als 20% beträgt

(siehe Abb. 5, S.35), jedoch in diesem Bereich die geforderte Erhöhung des

Anteils erneuerbarer Energie vergleichsweise am einfachsten umzusetzen ist. Im

72 Umweltbundesamt GmbH, Kyoto-Fortschrittsbericht Österreich 1990–2005, Wien 2007, Bruttoinlandsenergieverbrauch, Anhang 2: Entwicklung wichtiger Einflussfaktoren (indexbezogen), www.umweltbundesamt.at/umweltschutz/energie/energie_austria/, letzter Zugriff 12.03.2010 73 SCHNEIDER, Dr. Jürgen, Leiter des Programms Wirtschaft und Wirkung, Vortrag „Zur Situation in Österreich – warum ein Klimaschutzgesetz notwendig ist“ 17.2.2010, Datenstand 2010, Umweltbundesamt, www.umweltbundesamt.at, http://umwelt.lebensministerium.at/article/articleview/81305/1/8790, letzter Zugriff 23.02.2010

34

Fossile feste Energieträger

Erneuerbare Energieträger

Fossile flüssige Energieträger

Elektrische Energie

Fernwärme Fossile gasförmige Energieträger

3. Verfassungsrechtlich gesichertes Bundesklimaschutzgesetz?

Straßenverkehr wird dies aus heutiger Sicht aufgrund des fast gänzlichen Anteils

fossiler Antriebe am schwierigsten realisierbar sein (95% Erdölprodukte75). In

diesem Zusammenhang ist das Thema der Verlagerung von Transporten von der

Straße auf die Schiene wichtig, jedoch ist es gerade im Baubereich nicht einfach,

den Verkehr aufgrund der Notwendigkeit vieler Innerorts-Kurzstrecken zu

Baustellen und just-in-time-Lieferungen von der Straße zu bekommen,

Alternativantriebe wären gefragt.

Es wird notwendig sein, den Einsatz fossiler Energieträger beim Verbraucher zu

reduzieren und den dafür steigenden Bedarf an elektrischer Energie mit

erneuerbaren Energiequellen abzudecken. Dann kann das Ziel, den Anteil an

erneuerbaren Energien in Österreich auf 34% zu erhöhen, erreicht werden.

Abb. 5: Endenergieeinsatz nach Energieträgern in Österreich 2007, Quelle: Statistik Austria (http://www.umweltbundesamt.at/umweltschutz/energie/energie_austria/, letzter Zugriff 23.02.2010)

Weiters ist die Problematik, dass wirksame Maßnahmen finanziert werden müssen

und dies ohne rechtliche Verbindlichkeit und klare Zuständigkeiten schwierig

durchzusetzen ist („nur 1/3 der Maßnahmen der Klimastrategie wurden bis Ende

74 Umweltbundesamt GmbH, Erneuerbare Energieträger, http://www.umweltbundesamt.at/umweltschutz/energie/erneuerbare/, letzter Zugriff 12.03.2010 75 Umweltbundesamt GmbH, Erneuerbare Energieträger, http://www.umweltbundesamt.at/umweltschutz/energie/erneuerbare/, letzter Zugriff 12.03.2010

35

3. Verfassungsrechtlich gesichertes Bundesklimaschutzgesetz?

2008 vollständig umgesetzt“). Das Erreichen der Ziele der Klimastrategie scheint

weit entfernt zu sein, die „Ernsthaftigkeit“ muss erhöht werden, da noch größere

Herausforderungen warten76, was folgende Grafik über die weltweiten

Zielsetzungen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen für die Zeit bis 2050

zeigt.

Abb. 6: Greenhouse Gas Emissions, Quelle: Schneider, Dr. Jürgen, Leiter des Programms Wirtschaft und Wirkung, Vortrag „Zur Situation in Österreich – warum ein Klimaschutzgesetz notwendig ist“ 17.2.2010, Datenstand 2010, Umweltbundesamt

Der Klimaschutzbericht 2009 des Umweltbundesamtes hat die Notwendigkeit der

Vorgehensweise jedenfalls bestätigt. In Österreich müssen laut EU-Klimaziel bis

2020 Emissionsreduktionen von 16% gegenüber 2005 erreicht werden.

„Die Emissionsszenarien bis 2020 zeigen für Österreich einen Anstieg der THG-

Emissionen, falls keine weiteren Maßnahmen gesetzt werden. Werden hingegen

derzeit geplante Maßnahmen getroffen und bis 2020 wirksam („Szenario mit

zusätzlichen Maßnahmen“), erreicht die Emissionsentwicklung etwa das Niveau

76 SCHNEIDER, Dr. Jürgen, Leiter des Programms Wirtschaft und Wirkung, Vortrag „Zur Situation in Österreich – warum ein Klimaschutzgesetz notwendig ist“ 17.2.2010, Datenstand 2010, Umweltbundesamt, www.umweltbundesamt.at, http://umwelt.lebensministerium.at/article/articleview/81305/1/8790, letzter Zugriff 23.02.2010

36

3. Verfassungsrechtlich gesichertes Bundesklimaschutzgesetz?

von 2007. Dies bedeutet, dass zur Erreichung der Ziele für 2020 weitere

Maßnahmen unumgänglich sein werden.“77

Im Bundesklimaschutzgesetz sollten kurzfristige Einsparungsziele als auch

langfristige Ziele zur Absenkung der CO2-Emissionen Österreichs sowie die

Aufteilung der Ziele auf die Verursachergruppen festgelegt werden. 78

Wir brauchen das Klimaschutzgesetz jetzt! Es gilt zu handeln und umzusetzen, um

überhaupt eine Chance zu haben!

Exkurs: Definition Erneuerbare Energien

Regenerative oder erneuerbare Energie wird aus Quellen gewonnen, die sich

„entweder kurzfristig von selbst erneuern oder deren Nutzung nicht zur

Erschöpfung der Quelle beiträgt“ (nachhaltige Energieressource). Als „alte“

erneuerbare Energie gilt die Wasserkraft, weiters gehören im wesentlichen seit

den 1990er Jahren "die solare Strahlung (Sonnenenergie), die Wärme im

Erdinneren (Geothermie) sowie die energetisch nutzbaren Effekte der

Anziehungskräfte vor allem von Mond und Sonne (Gezeitenkraft)" dazu. Weitere

erneuerbare Energiequellen sind als abgeleitete Formen der Sonnenenergie zu

verstehen, wie z.B. der Wind (Windenergie) und das energetische Potenzial der

Biomasse (aus nachwachsenden Rohstoffen gewonnene Bioenergie).79

In Österreich stellen „die sonstigen erneuerbaren Energien (Brennholz, biogene

Brenn- und Treibstoffe, brennbare Abfälle und Umgebungswärme) bereits die

bedeutendste erneuerbare Energiequelle (Anteil 16,1% am

Bruttoinlandsverbrauch) gefolgt von der Wasserkraft (10,8%) dar (Stand 2007).“80

Fossile Energieträger wie Erdöl, Kohle und Erdgas, welche dem Menschen nur für

begrenzte Zeit zur Verfügung stehen und worauf heutzutage noch großteils die

weltweite Energieversorgung basiert, sind der Gegenbegriff dazu. „Kernenergie

77 Umweltbundesamt GmbH, Klimaschutzbericht 2009, Seite 7, http://www.umweltbundesamt.at/fileadmin/site/publikationen/REP0226.pdf, letzter Zugriff 21.02.2010 78 ANSCHOBER, Rudi, Landesrat für Umwelt, Energie, Wasser und Konsumentenschutz, 10.06.2008 http://www.anschober.at/politik/presse/612/klimaschutz-stagniert-in-oesterreich-auf-niedrigem-niveau--­bundesweites-klimaschutzgesetz-muss-rasch-verwirklicht-werden-, Zugriff 21.02.2010 79 Wikipedia, Erneuerbare Energie, http://de.wikipedia.org/wiki/Erneuerbare_Energie, letzter Zugriff 13.03.2010

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3. Verfassungsrechtlich gesichertes Bundesklimaschutzgesetz?

(gewonnen durch Kernspaltung bzw. die noch in der Entwicklung befindliche

Kernfusion) wird in der Regel nicht als erneuerbare Energie bezeichnet, da sie

einen nicht nachwachsenden Rohstoff verwendet, ist aber ebenso wenig den

fossilen Energien zuzuordnen.“ 81

An der weltweiten Primärenergieversorgung sind als erneuerbare Energieträger

vor allem Biomasse mit einem Anteil von 10% und Wasserkraft beteiligt. „Der

Großteil der Biomasse wird in Ländern in Afrika und Asien zum Kochen und

Heizen verwendet.“ Wasserkraft ist vorrangig in der Stromerzeugung bedeutend,

hier wird weltweit 16% mit der Kraft des Wassers erzeugt.82

Abb. 7: Energieträgeranteil im Weltprimärenergieverbrauch 2007, Quelle: Umweltbundesamt, (http://www.umweltbundesamt.at/umweltschutz/energie/erneuerbare/, letzter Zugriff 13.03.2010)

80 Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend, "Energiestatus Österreich 2009", Seite 5, http://www.umweltbundesamt.at/umweltschutz/energie/energie_austria/, letzter Zugriff 13.03.2010 81 Wikipedia, Erneuerbare Energie, http://de.wikipedia.org/wiki/Erneuerbare_Energie, letzter Zugriff 13.03.2010 82 Umweltbundesamt GmbH, Erneuerbare Energieträger,

38http://www.umweltbundesamt.at/umweltschutz/energie/erneuerbare/, letzter Zugriff 12.03.2010

4. Von Kyoto nach Kopenhagen

4. Von Kyoto nach Kopenhagen

4.1. Das Kyoto-Ziel

Auf der UNO-Klimakonferenz im japanischen Kyoto (Verabschiedung Kyoto-

Protokoll zum globalen Klimaschutz der Vereinten Nationen im Dezember 1997)

wurden für 37 Industriestaaten rechtsverbindliche Grenzwerte für den Ausstoß von

Treibhausgasen festgelegt. Diese sind jedoch nur für etwa 30% der globalen

Treibhausgas-Emissionen verantwortlich. China, Brasilien oder Indien wurden als

Schwellenländer - um das Wirtschaftswachstum nicht zu behindern - von

Reduktionsverpflichtungen ausgenommen.83 Basisjahr für die Berechnung ist das

Jahr 1990. Die Reduktion auf das Niveau von 1990 soll in den Jahren 2008 – 2012

erreicht werden. Erst am 16. Februar 2005 trat es mit der Ratifizierung Russlands

in Kraft und läuft 2012 aus.84

Es haben sich daher die einzelnen Staaten zu folgenden Treibhausgas-

Reduktionen verpflichtet:

• Industriestaaten im Ø um –5,2%

• USA -6% (emittieren 36% der Gesamtemissionen weltweit)

• EU -8%

• Österreich -13%

Für die Nicht-Einhaltung der Ziele gibt es einen „Bußgeldkatalog“, jedoch soll die

Exekution mit Mechanismen wie Emissionshandel zwischen den Industriestaaten,

gemeinsam durchgeführten Klimaschutzprojekten (Joint Implementations) und

klimafreundlicher Entwicklungspolitik durch Investitionen in Entwicklungsländern

(Clean Development Mechanism) verhindert werden. Bis heute wurde das Kyoto-

Protokoll von 184 Staaten in nationales Recht umgesetzt, Ausnahmen sind

Somalia, San Marino, Afghanistan, Nordkorea, Irak und die USA als weltgrößter

83 Wir Klimaretter – OnlineMagazin, Artikel: „Vor fünf Jahren – Kyoto-Protokoll wird erweckt“ 16. Februar 2010, Sarah Messina; http://www.wir-klimaretter.de/hintergruende/51-politik/5229-kyoto-, letzter Zugriff 24.02.2010 84 MATTES, Univ. Lektor Dipl.-Ing. Wolfgang, Luftreinhaltung/ Kyoto Ziel, FH-Campus Wien, Skriptum WS 2007/08; Steinwidder, Ing. BSc Dino, Bachelorarbeit Geförderter Wohnbau im Wandel, S78, 4.12.2007

39

4. Von Kyoto nach Kopenhagen

Klimasünder. Was Al Gore und Bill Clinton mitverhandelten wurde von der Bush-

Regierung niemals umgesetzt.85

Exkurs: Problematik im Zuge des internationalen Emissionshandels

Auf den Verpflichtungen zum Kyoto-Protokoll basieren die österreichische

Klimastrategie und darauf aufbauend das Emissionszertifikategesetz (EZG,

nationale Umsetzung der Emissionshandelsrichtlinie der EU) und der nationale

Allokationsplan (NAP). Analog wurde dies auch von allen anderen Vertragsstaaten

des Kyoto Protokolls durchgeführt. Mit dem EZG und dem NAP wird die für

Österreich festgelegte Gesamtmenge an Treibhausgasemissionen auf Standorte

österreichischer Unternehmen aufgeteilt ("Gratiszertifikate").86 Bei der Zuteilung

der Gratiszertifikate in der 1. Zuteilungsperiode (NAP 1) wurde allerdings auf

Grund politischer Interventionen ein Vielfaches an den für Österreich zulässigen

Zertifikaten aufgeteilt. Das heißt, dass von Anfang an (NAP 1) eine realistische

Erreichung des Kyotozieles durch Industrie und Lobbyisten verhindert wurde.

Expertenmeinungen wurden vom Tisch gewischt. Im Kyoto-Protokoll wurde

vereinbart, dass Unternehmen bei Nichteinhaltung ihrer Zielvorgaben

(=Gratiszertifikate) Emissionszertifikate anderer Unternehmen zukaufen können

und im Gegenzug dazu, bei Unterschreitung der Verpflichtung, die nicht

ausgeschöpfte Differenzmenge am Markt verkaufen dürfen. Ebenso können

Staaten jene Zertifikatmengen, die zu Erreichung des (nationalen) Kyotozieles

fehlen, ebenfalls am (internationalen) Markt zukaufen, was für die

Bundesregierung der letzte, teure Ausweg sein wird. Teuer deswegen, weil

reduzierende Maßnahmen, die aber wie erwähnt durch politische Interventionen

verhindert wurden, aus Expertensicht um ein Vielfaches billiger ausgefallen wären.

Wenn nun ein Unternehmen mit den zugeteilten Gratiszertifikaten kein Auslangen

findet, können entweder am Markt die fehlenden Zertifikatsmengen zugekauft oder

aber auch Maßnahmen im Ausland gesetzt werden, die dem Unternehmen

85 Wir Klimaretter – OnlineMagazin, Artikel: „Vor fünf Jahren – Kyoto-Protokoll wird erweckt“ 16. Februar 2010, Sarah Messina; http://www.wir-klimaretter.de/hintergruende/51-politik/5229-kyoto-, letzter Zugriff 24.02.2010 86 Umweltbundesamt GmbH, Emissionshandel in Österreich, http://www.umweltbundesamt.at/umweltschutz/industrie/emissionshandel/eh_in_oe/, letzter Zugriff 25.03.2010

40

4. Von Kyoto nach Kopenhagen

gutgeschrieben werden. Das heißt, es wird in Osteuropa (hohe

Emissionszuteilungsmengen, da die Festlegung aufgrund der bisherigen Ausstöße

erfolgte) eine schrottreife Fabrik samt Zertifikaten erworben, die Fabrik wird

liquidiert und die nun frei werdenden Zertifikate dem heimischen Unternehmen gut

geschrieben bzw. werden diese teilweise auch noch weiter verkauft. Daher gibt es

für dieses Unternehmen auch keinerlei Anreiz, das bisher verwendete

Produktionsverfahren umzustellen und damit die CO2-Emissionen entsprechend

zu reduzieren. Die Summe der internationalen Ausstoßmenge wird damit zwar

nicht erhöht - diese ist aber hinsichtlich Klimaziele ohnehin zu hoch angesetzt

(siehe oben) - jedoch eine technologische Anpassung veralterter Industrie

verhindert und infolgedessen die Emissionen auch nicht verringert, was aber das

Ziel sein sollte.87

4.2. Klimakonferenz Kopenhagen

Als großer Hoffnungsträger gilt nun ein neues Abkommen (Nachfolgevertrag),

welches im Dezember 2009 in Kopenhagen hätte verabschiedet werden sollen.

Ziel war, die Emissionen bis 2050 um 50% zu senken, mit entsprechenden

vertraglichen Verpflichtungen der Länder dieser Erde (193 Nationen nahmen an

den Verhandlungen teil88). Zustande kam jedoch nur eine dreiseitige Erklärung zur

Kenntnisnahme. Es ist dies eine nicht bindende Vereinbarung, ohne konkrete

Maßnahmen, die Erderwärmung auf zwei Grad zu begrenzen. Weiters stellen die

Industrienationen den Entwicklungsländern 30 Milliarden US-Dollar für

Anpassungen an den Klimawandel bereit (2010 bis 2012). Ab 2020 gäbe es 100

Milliarden US-Dollar pro Jahr, jedoch nur, wenn die finanzierten

Klimaschutzaktionen „bedeutungsvoll und transparent“ sind. Schwellen- und

Entwicklungsländer verpflichten sich, internationale Beratungen und Analysen zu

Klimaschutzaktivitäten zuzulassen, "nationale Prioritäten" haben jedoch Vorrang

87 MATTES, Univ. Lektor Dipl.-Ing. Wolfgang, Umweltbundesamt, Gespräch, 25.03.2010 88 ARD Tagesschau, Am Ende steht nur eine Erklärung, http://www.tagesschau.de/klima/, letzter Zugriff 24.02.2010

41

4. Von Kyoto nach Kopenhagen

(China). Weiters wurde vereinbart Wälder zu schützen, Geld dafür bereitzustellen,

nur wie blieb offen.89

„Greenpeace fordert von der Gruppe der Industriestaaten, ihre Treibhausgase bis

zum Jahr 2020 um mindestens 40% gegenüber 1990 zu reduzieren. Zur

Verbesserung der Klimabilanz muss zudem die Abholzung der Urwälder in

Brasilien und Indonesien gestoppt werden. Daneben ist eine jährliche

Finanzierung von 110 Milliarden Euro für internationale Klimaschutzprojekte in

Entwicklungsländern notwendig.“ Weiters soll ab sofort massiv in erneuerbare

Energien investiert werden.90

Die oben genannten Schwellenländer hätten gerne das Kyoto-Protokoll - in dem

sie klar bevorzugt werden - als Basis für einen Nachfolgevertrag, die USA

bestehen auf eine komplett neue Vereinbarung, daran dürfte der Gipfel letztlich

auch gescheitert sein – an den größten Emittenten USA, Indien und China.

Gelungen ist eine Minimalvereinbarung, es wurde schließlich auf den kommenden

Klimagipfel in Mexiko Ende 2010 vertagt.91

Es bestehen nun berechtigte Zweifel, ob Klimaschutz im Rahmen der Vereinten

Nationen noch möglich ist. Es stellt sich aber gleichzeitig die Frage, wie es ohne

Einlenken von Hauptverursachern überhaupt funktionieren kann. Dies wäre in

keiner Organisation dieser Welt möglich. Es ist nötig, nationale Egoismen dem

Wohl der Menschheit unterzuordnen und auch Kompromissbereitschaft zu zeigen,

genau das war auf diesem Weltklimagipfel aber nicht gegeben.92 Es könnte auch

als Chance angesehen werden, dass die Welt insgesamt, aufgrund der

Herausforderung dieser großen gemeinsamen Aufgabe, näher zusammen rücken

kann!

89 Bayrischer Rundfunk, BR-Online, Der Minimalkonsens von "Floppenhagen", http://www.br­online.de/wissen/umwelt/klimawandel-DID1206608167923/klimawandel-klimakonferenz-kopenhagen­ID1243337408075.xml, letzter Zugriff 24.02.2010 90 Greenpeace, Klimakonferenz in Kopenhagen; http://klimagipfel.greenpeace.de/, letzter Zugriff 24.02.2010 91 Wir Klimaretter – OnlineMagazin, Artikel: „Vor fünf Jahren – Kyoto-Protokoll wird erweckt“ 16. Februar 2010, Sarah Messina; http://www.wir-klimaretter.de/hintergruende/51-politik/5229-kyoto-, letzter Zugriff 24.02.2010 92 ARD Tagesschau; SCHELLNHUBER, Hans Joachim, Direktor des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (PIK), http://www.tagesschau.de/klima/aktuell/chatschellnhuber100.html, letzter Zugriff 24.02.2010

42

4. Von Kyoto nach Kopenhagen

Es scheitert aber auch schließlich daran, dass den Bevölkerungen dieser Erde die

lebensbedrohende Situation bezüglich Klimawandel noch immer nicht bewusst

genug ist. Vielmehr spürt der Einzelne seine eigene, gegenwärtig wirtschaftlich

schwierige Situation aufgrund von z.B. Sparmaßnahmen der Regierungen oder

Arbeitslosigkeit (in Europa, USA). Menschen in Schwellenländern wünschen sich

berechtigterweise endlich einen vergleichbaren Lebensstil der Menschen in

Industriestaaten und ordnen dem alles andere unter. Die Regierungen sollen dann

trotzdem kostspielige, unpopuläre Maßnahmen setzen, international Kompromisse

eingehen und Zugeständnisse machen, das eigene Wirtschaftswachstum riskieren

und dann wieder gewählt werden! Ein schwieriger Spagat! Die Einsicht muss ganz

klar beim einzelnen Menschen beginnen! Dies in den eigenen Ländern nachhaltig

zu kommunizieren sollte mitunter die größte Aufgabe der Regierungen weltweit

sein!

43

5. Energiewende

5. Energiewende

5.1. Neues Ökostromgesetz

Am 2. Oktober 2010 tritt in Österreich die novellierte Ökostromverordnung

(Festlegung der Preise für die Abnahme elektrischer Energie aus

Ökostromanlagen auf Basis des Ökostromgesetzes93) mit verstärkter Förderung

von erneuerbaren Energien in Kraft. Besonders die Bereiche Photovoltaik (auf

Fassaden und Dächern), Windkraft (mit dem größten Ausbaupotential nach

Wasserkraft mit +29% Einspeisevergütung gegenüber bisher) und Biomasse

werden von der neuen Verordnung profitieren.94

Die Bedeutung des Ökostromgesetzes (in Kraft getreten am 1. Jänner 200395)

kann hinsichtlich der zu erreichenden Klimaziele, welche hauptsächlich über die

Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien verwirklicht werden können, nicht

hoch genug eingeschätzt werden. Es bildet die innerösterreichische gesetzliche

Grundlage für die notwendige Energiewende (siehe dazu auch Kapitel 3

„Verfassungsrechtlich gesichertes Bundesklimaschutzgesetz? - Exkurs: Definition

erneuerbare Energien“).

5.2. Ökologische Steuerreform

Unsere Zeit ist weltweit geprägt vom Klimawandel und der Verknappung von

Ressourcen bei gleichzeitig erhöhtem Bedarf. Parallel dazu steigen

Arbeitslosigkeit und Staatsschulen ständig an. Hier sind Verwaltungs- und

finanzpolitische Reformen in Form einer Ökosozialen Steuerstrukturreform durch

„Anhebung von Steuern im Bereich von Energie und C02-Emissionen bei

gleichzeitiger steuerlicher Entlastung des Faktors Arbeit“ (in Österreich vor allem

93 Bundeskanzleramt Österreich - Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS); BGBl. I Nr. 149/2002, geltende Fassung BGBl. I Nr. 104/2009; Ökostromgesetz; http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20002168, letzter Zugriff 14.03.2010 94 Solar- und Windenergie.de, Die Web-Ressource der erneuerbaren Energien, Artikel: „Österreich – Ökostromverordnung 2010 tritt in Kraft“, 16. Februar 2010http://www.solar-und-windenergie.de/blog/?p=187, letzter Zugriff 14.03.2010 95 Bundeskanzleramt Österreich - Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS); BGBl. I Nr. 149/2002, geltende Fassung BGBl. I Nr. 104/2009; Ökostromgesetz; http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20002168, letzter Zugriff 14.03.2010

44

5. Energiewende

durch hohe Sozialversicherungsbeiträge) erforderlich. Ganz nach dem Motto: „Tax

what you burn, not what you earn“. Ziel ist es, den „Einsatz von Energie und

natürlichen Ressourcen effizienter zu gestalten“. Die Erfolgsaussichten dieser

Vorgangsweise für den Arbeitsmarkt und den Klimaschutz bestätigt ein aktuelles

EU-Forschungsprojekt. Hinsichtlich der Energie- und Klimaschutzziele sind laut

Experten die Reformen durch die Regierung schnellstens umzusetzen, dazu

zählen auch die Erhöhung von Steuern auf „volkswirtschaftlich schädliche

Aktivitäten wie Tabak und Alkoholkonsum“.96

5.3. Sicherheit der Energieversorgung Österreichs

5.3.1. Versorgungssituation 2008

In Österreich werden 39,4% des Bruttoinlandsenergieverbrauchs mit Erdöl, 26,6%

durch erneuerbare Energieträger, 22,1% mit Naturgas und 10,6% mit Kohle

gedeckt.97

Etwa 89% (7,94 Mio t Import, 0,86 Mio t Inlandsförderung) des inländischen

Rohölbedarfes 2008 wurden aus 16 verschiedenen Ländern importiert, wobei

davon fast 70% aus Kasachstan (1,98 Mio t), dem Irak (1,46 Mio t), Algerien (1,19

Mio t) und Libyen (0,84 Mio t) stammten.98

84% (9,8 Mrd m³) des Erdgasbedarfes in Österreich musste 2008 importiert

werden, wobei davon der Hauptlieferant Russland 62% (6,1 Mrd m³) erbrachte,

Norwegen folgt mit 1,3 Mrd m³ und auf andere Länder entfielen 2,4 Mrd m³. Etwa

zwei bis drei Monate kann die Versorgung in Österreich durch eigene

Erdgasspeicher sichergestellt werden.99 (Hinweis: knapp 40% des Gas­

96 Ökosoziales Forum Österreich, Artikel „Ökologische Steuerreform in der Energiestrategie, Ökosoziale Steuerreform“, http://www.oekosozial.at/index.php?id=13571, letzter Zugriff 16.03.2010 97 STATISTIK AUSTRIA, Energiebilanzen, Stand 2008, http://www.statistik.at/web_de/statistiken/energie_und_umwelt/energie/energiebilanzen/index.html, letzter Zugriff 16.03.2010 98 Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband der Mineralölindustrie Österreichs (FVMI), Mineralölbericht 2008, Seite 18, www.oil-gas.at/, letzter Zugriff 16.03.2010 99 Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband der Mineralölindustrie Österreichs (FVMI), Mineralölbericht 2008, Seite 14, www.oil-gas.at/, letzter Zugriff 16.03.2010

45

5. Energiewende

Endenergieverbrauches wird in Österreich für Raumheizung und Warmwasser

verwendet100).

Exkurs: Sinnhaftigkeit der Nabucco-Gaspipeline

Diese Zahlen zeigen deutlich die Abhängigkeit Österreichs von Importen von

fossilen Energieträgern, vor allem auch aus Ländern, wo die dauerhafte und

langfristige Versorgungssicherheit aus unterschiedlichen Gründen (wirtschaftlich

und politisch) zurecht angezweifelt werden kann. So soll, vor allem auch um die

Gasabhängigkeit von Russland zu verringern, die Nabucco-Gaspipeline (geplanter

Baubeginn 2011, Fertigstellung 2013) aus dem kaspischen Raum und dem

Mittleren Osten (Türkei, Bulgarien, Rumänien, Ungarn nach Österreich) errichtet

werden. Bis zu 15 Mrd m³ Erdgas jährlich sollen dabei Österreich erreichen

können, dies würde mehr als die komplette Abdeckung des heutigen

Bruttoinlandsverbrauches bedeuten. Betrieben soll die Pipeline durch die OMV

und derartige Unternehmen der durchquerten Länder bzw. Deutschland

werden.101

Jedoch gibt es auch kritische Stimmen von Experten zur geplanten Art und Weise

der Flucht aus der Abhängigkeit, die auch die Kostenwahrheit bezüglich der

geplanten Pipeline bzw. auch der zu erreichenden Gasfördermengen im

kaspischen Raum aufgrund mangelnder und veralteter Infrastruktur, welche

zusätzliche Investitionen (Eur 8 Mrd für die Pipeline + Eur 4 Mrd) erforderlich

machen werden, anzweifeln. Alternativlieferant wäre der Iran (mit russischen

Investoren!!!), der „bisher kein Gas-Exportland“ ist und zusätzlich als politisch

unsicher gilt. Einzige Lösung für die Unabhängigkeit wäre also laut Experten die

drastische und kompromisslose Reduktion des Gasverbrauches zugunsten

erneuerbarer Energien. „Überall dort, wo es ersetzbar ist, muss es auch ersetzt

werden. Der private Bereich muss zur Gänze durch erneuerbare Energien wie

Biomasse oder Solarenergie ersetzt werden, im Bereich der Stromerzeugung darf

Gas, wenn überhaupt, nur noch dort eingesetzt werden, wo auch Wärme-

Abnehmer für KWK-Anlagen in sinnvoller Nähe angesiedelt sind. ... Energiesparen

100 STATISTIK AUSTRIA, Energiestatistik: Energiebilanzen Österreich 1970 bis 2008, Gasbilanz. Erstellt am: 20.11.2009, http://www.statistik.at/web_de/statistiken/energie_und_umwelt/energie, letzter Zugriff 16.03.2010

46

5. Energiewende

und Energieeffizienz ... und Einsatz erneuerbarer Quellen, wo immer es sich

machen lässt, sind das Um und Auf, wenn wir auch in Zukunft auf eine sichere

Energieversorgung vertrauen wollen.“102

Ähnlich gestaltet sich die Situation bei Rohöl. Durch die Verknappung aufgrund

der weltweiten Verbrauchssteigerungen sind langfristig drastische

Preiserhöhungen zu erwarten.

Exkurs: Neue Gasquellen - „Shale Gas“

Auf der Suche nach neuen Energiequellen und dem wirtschaftlichen Streben nach

größerer Unabhängigkeit von Zulieferstaaten fossiler Energieträger - was die

Energiepreise langfristig stabilisieren würde - wurden erhebliche Gasvorkommen,

eingeschlossen in Schiefergestein, gefunden. Die Förderung des Shale Gases

(shale dt. Schiefer) war bisher jedoch aufgrund mangelnder Technologie im

Vergleich zur Gewinnung des herkömmlichen Erdgases unrentabel. Jedoch in

Folge der weltweit ständig steigenden Energiepreise durch Verknappung und

Abhängigkeiten und der nicht zuletzt darum vorangetriebenen Entwicklung der

Technik in diesem Bereich gewinnt es immer mehr an Bedeutung. So werden in

den USA aktuell bereits 10% des Gasverbrauches mit Schiefergas gedeckt, was

sie zum mittlerweile weltgrößten Erdgasproduzenten vor Russland macht.103 In

den USA werden dabei Gasvorräte für etwa 100 Jahre vermutet.104

„Shale Gas findet man überall dort, wo im Laufe der Erdgeschichte einmal

Meeresboden gewesen ist“. Auch in Europa und Österreich (Wiener Becken)

werden Vorkommen vermutet, jedoch in größeren Tiefen als in den USA, was die

Gewinnung unwirtschaftlicher machen würde.105

101 Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband der Mineralölindustrie Österreichs (FVMI), Mineralölbericht 2008, Seite 20, www.oil-gas.at/, letzter Zugriff 16.03.2010 102 Ökoenergie 76/2009, Seite 2, Hofbauer, Doris, „Nabucco bietet keine Sicherheit - Experten zweifeln an Sinnhaftigkeit der geplanten Gaspipeline, Experten: Mangott, Gerhard, Institut für Politikwissenschaften Universität Innsbruck, Schleicher, Stefan, Volkswirtschaftslehre Karl-Franzens-Universität Graz 103 Kurier vom 13.03.2010, Seite 9, „Neue Gasquellen - Die Revolution am Energiemarkt“ 104 DiePresse.com, 09.03.2010, Artikel „Experte: Ölpreis wird 2010 auf 60 Dollar je Barrel fallen“; http://diepresse.com/home/wirtschaft/boerse/545111/index.do?_vl_backlink=/home/wirtschaft/boerse/index.do , letzter Zugriff 14.03.2010 105 Rohstoff Daily vom 10.06.2009, Miriam Kraus, „Was ist Shale Gas?“; http://www.investor-verlag.de/shale­gas-/111035402/, letzter Zugriff 14.03.2010

47

5. Energiewende

Was den CO2-Ausstoß bei der Verbrennung betrifft, ist Erdgas im Vergleich zu

Erdöl oder Kohle deutlich „klimafreundlicher“.106

Vergleiche dazu die CO2-Emissionsfaktoren: 107

Erdgas: 0,19 kg/kWh, Heizöl: 0,28 kg/kWh, Kohle: 0,32 kg/kWh

Da es momentan unmöglich ist, den weltweiten Energiebedarf ausschließlich aus

erneuerbaren Energieträgern zu decken, kann die Steigerung des Anteiles an

Erdgas durchaus als Beitrag zum Klimaschutz angesehen werden.

Die Gewinnung des Shale Gases ist jedoch auch umstritten, da große

Wassermengen im Zuge der Bohrungen benötigt und teilweise Chemikalien,

welche das Grundwasser kontaminieren können, eingesetzt werden bzw. der Bau

vieler neuer Pipelines notwendig ist. Die künftige Bedeutung ist noch nicht klar

abzuschätzen, jedoch orientieren sich Ölmultis bereits in diese scheinbar doch

sehr Erfolg versprechende Richtung, was folgende Tatsache beweist:

„ExxonMobile übernahm zum Jahreswechsel den Shale-Gas-Experten XTO aus

Texas um sagenhafte 41 Milliarden US-Dollar.“108

106 STÖFERLE, Ronald-Peter, Research, Erste Bank; „Spezialreport ÖL: "too fast, too furious...now time for a break" 09. März 2010, http://www.be24.at/blog/entry/636944, letzter Zugriff 14.03.2010 107 Energiesparhaus.at, CO2-Emissionen; http://www.energiesparhaus.at/fachbegriffe/co2.htm, letzter Zugriff 14.03.2010 108 Kurier vom 13.03.2010, Seite 9, Artikel: „Neue Gasquellen - Die Revolution am Energiemarkt“ 48

6. Internationale Finanzkrise: Auswirkungen auf die Umwelt

6. Internationale Finanzkrise: Auswirkungen auf dieUmwelt

Laut dem World Energy Outlook der Internationalen Energieagentur (IEA) wird

erwartet, dass der weltweite Energieverbrauch für das Jahr 2009 aufgrund der

Wirtschafts- und Finanzkrise sinkt. Dies wäre der nennenswerteste Rückgang seit

1981 (nach dem Ölpreisschock). Es ist mit 2,6% der stärkste Rückgang des

weltweiten CO2-Ausstoßes seit etwa 40 Jahren (für 2007 – 2010 durchschnittlich

2%). Es wurden durch die Finanzkrise der Verbrauch fossiler Brennstoffe bzw.

Investitionen in herkömmliche Energieanlagen aufgrund sinkender Nachfrage

reduziert. Für 2010 ist jedoch wieder eine Erholung der Konjunktur prognostiziert,

was mit einem erhöhten Energieverbrauch von durchschnittlich 2,5% bis 2015

einhergehen wird. Langfristiger Hauptantreiber für die Steigerung sind das

volkswirtschaftlich aufstrebende Asien und das weltweite Bevölkerungswachstum.

Nach 2015 ist aber eine Verlangsamung der Prozesse zu erwarten, da diese

Volkswirtschaften das größte Wachstum dann bereits hinter sich haben werden.

Problem ist, dass drei Viertel des Gesamtanstieges der weltweiten

Energieaufwendungen bis 2030 auf fossile Primärenergiequellen (Kohle und Gas

für Stromerzeugung, Öl hauptsächlich für Verkehr) entfallen. Es fällt aber auch

positiv auf, dass prozentuell gesehen erneuerbare Energieträger (Wind, Sonne,

Geothermie, Gezeiten- und Wellenenergie, Bioenergie, gerechnet ohne

Wasserkraft) den größten Anstieg verzeichnen werden (8,6% bis 2030). Durch die

Finanzkrise sind neben den fossilen aber leider auch die Investitionen in Anlagen

erneuerbarer Energieträger um 20% zurück gegangen. Hier steuert die Politik mit

Konjunkturpaketen entgegen (sonst wären es 30%). Es ist hier jedoch auch

Vorsicht bezüglich der künftigen Energieversorgungssicherheit bei wieder

steigernder Nachfrage und sich dabei vermutlich extrem erhöhenden Ölpreisen

(prognostiziert für 2013) geboten, was die Konjunktur wieder stark bremsen

würde. Wichtig wäre es, die einzigartige Gelegenheit der Wirtschaftskrise seitens

der Politik jetzt zu nutzen und weltweit Investitionen in erneuerbare Energieträger

viel stärker zu forcieren und vor allem auch die aufstrebenden Volkswirtschaften –

mit Anreizen - zu überzeugen. Vor allem aber auch in Dritte Welt Ländern mit

schlechter Energieversorgung - ein Fünftel der Weltbevölkerung hat heute keinen

49

6. Internationale Finanzkrise: Auswirkungen auf die Umwelt

Zugang zu elektrischer Energie (Südostasien, Afrika) - ist die moderne Art der

Energieversorgung flächendeckend einzusetzen, ansonsten droht langfristig der

Kollaps. Hier sind entsprechende Handlungen – finanzielle Unterstützung bei

Emissionsreduktionen (z.B. über den internationalen Handel mit

Emissionszertifikaten), Investitionen mit modernem Know-how - der

Industrieländer unabdingbar. Das Geld wäre gut angelegt!109

Zu erwähnen ist auch, dass, egal in welche Energieformen investiert wird, dies

dem Wirtschaftswachstum zugute kommen wird. Also warum nicht gleich in

nachhaltige, erneuerbare Energieträger? Je stärker dieser Sektor forciert wird

(Politik), desto mächtiger und einflussreicher wird er, was natürlich langfristig auch

hier mit negativen Auswirkungen verbunden sein wird. Aktuell ist es jedoch

entscheidend, dass sich der beabsichtigte Wandel schnell vollzieht, dem ist alles

andere unterzuordnen!

In Österreich hat die positive Entwicklung der Umweltwirtschaft dazu geführt, dass

bereits rund 185.000 Personen in sogenannten „Green Jobs“ beschäftigt sind.

„Klimapolitik ist nachhaltige Wachstumspolitik“ und beflügelt die Wirtschaft!110

Laut Kommissionspräsident Barroso ist es möglich, bei der Forcierung

erneuerbarer Energien EU-weit bis 2020 50 Milliarden Euro bei Öl- und

Gasimporten einzusparen, was neben der CO2-Reduktion gleichzeitig mehr

Unabhängigkeit von Zulieferern bedeutet und steigende Energiepreise verhindert.

Weiters könnte der Gesamtwert des Sektors „kohlenstoffarme Energie“ bis 2050

weltweit 3 Billionen Dollar pro Jahr ausmachen. Das bedeutet 25 Millionen

Beschäftigte und tausende neue Unternehmen. Europa könnte als Pionier weltweit

führend sein.111

109 Internationale Energieagentur (IEA), „World Energy Outlook 2009“, http://www.worldenergyoutlook.org/docs/weo2009/WEO2009_es_german.pdf, letzter Zugriff 23.02.2010 110 Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Enquete: "Klimaschutzgesetz in Großbritannien - Erfahrungen und Erkenntnisse; "http://umwelt.lebensministerium.at/article/articleview/81305/1/8790, letzter Zugriff 23.02.2010 111 BARROSO, José Manuel, Präsident der Europäischen Kommission, Artikel " 20-20-20 bis 2020 - Klimapolitik als Motor für Wachstum und Beschäftigung"; ec.europa.eu/commission_barroso/.../article_20080123_de.pdf, letzter Zugriff 09.03.2010 50

7. Wohnbauförderung am Beispiel Niederösterreich

7. Wohnbauförderung am Beispiel Niederösterreich

7.1. Entwicklung der NÖ-Wohnbauförderung seit 1993

Auf Basis des Niederösterreichischen Wohnungsförderungsgesetzes 1989 wurde

das grundlegend überarbeitete „NÖ Förderungsmodell 1993“ beschlossen,

welches der Art nach noch heute gültig ist. Eine Mischung aus Objektförderung

(=Basisförderung) und Subjektförderung (=Superförderung) sollte die soziale

Treffsicherheit erhöhen. Neue Förderungen für Solar-, Wärmepumpen- und

Fotovoltaikanlagen sind in Kraft getreten. Im Oktober 1993 wurden noch der

Eigenheim-Neubaubereich und die Sanierungsrichtlinien für den

Mehrfamilienhausbau dem neuen System angepasst. Ab 1998 gab es eine

Zusatzförderung für ökologisches Bauen und Wohnen zur Eigenheimförderung.

Die Direktförderung für Heizkesseltausch wurde 1998 und die Wohnstarthilfe für

Jungbürger 1999 neu eingeführt.112

7.2. NÖ-Wohnbauförderung 2010 – Wohnungsneubau/-sanierung

Grundlagen der aktuellen Niederösterreichischen Wohnbauförderung sind das

NÖ Wohnungsförderungsgesetz 2005 (NÖ WFG 2005), LGBl. 8304, die Novelle

trat am 1. Jänner 2010 in Kraft113 bzw. die

NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2005 (auf der Grundlage des § 7 Abs. 1 bis 3

Wohnungsförderungsgesetz), ebenfalls mit 1. Jänner 2010 novelliert.114

„Grundsatz dieser Förderungsrichtlinie ist eine einfache, soziale und natürliche

Wohnbauförderung.“ Mit der Novelle wurde die Vereinbarung gemäß Art. 15a

B-VG des Bundes und der Länder über Maßnahmen im Gebäudesektor

112 Immolife – Immobilienverwertungsges.m.b.H., Wohnbauförderung NÖ; Bachelorarbeit Geförderter Wohnbau im Wandel, S31, Dino Steinwidder, 4.12.2007; http://www.immolife.at/ Service/Foerderungen/Foerderungen_NOe/Foerderungen_NOe.pdf, Zugriff 3.11.2007 113 Bundeskanzleramt Österreich - Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS); LGBl. 8304-2; NÖ Wohnungsförderungsgesetz 2005, Novelle gültig ab 1. Jänner 2010, http://www.ris.bka.gv.at, letzter Zugriff 27.02.2010 114 Land Niederösterreich, NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2005, Novelle gültig ab 1. Jänner 2010, § 30 Abs. 3, S45 http://www.noel.gv.at/Bauen-Wohnen/Bauen­Neubau/Wohnungsbau/wohnungsbau_1_foerderartikel.wai.html, letzter Zugriff 26.02.2010

51

7. Wohnbauförderung am Beispiel Niederösterreich

(energetische Standards und Maßnahmen) umgesetzt (siehe dazu Kapitel 2

"Rahmenbedingungen").115

7.2.1. Wer kann ansuchen, was und wie wird gefördert?

• Österreichische Staatsbürger (EWR Bürger) Wohnungen zur

Übertragung in das Wohnungseigentum

• Gemeinden zur Errichtung von Wohnungen zur Übertragung in das

Eigentum (Wohnungseigentum), Wohnungen zur Überlassung in Miete und

Wohnheimen

• Gemeinnützige Bauvereinigungen mit Sitz im Inland zur Errichtung von

Wohnungen zur Übertragung in das Eigentum (Wohnungseigentum),

Wohnungen zur Überlassung in Miete und Wohnheimen

• Andere juristische Personen mit Sitz im Inland (oder EWR) zur Errichtung

von Wohnungen zur Übertragung in das Wohnungseigentum, Wohnungen

zur Überlassung an ihre Dienstnehmer in Miete

• Andere juristische Personen, die gemeinnützigen Zwecken dienen, zur

Errichtung von Wohnheimen

Eine Zuerkennung der Förderung erfolgt nur dem Liegenschaftseigentümer,

Wohnungseigentümer oder Bauberechtigten. Gefördert wird die Errichtung von

Wohnungen (baubehördlich bewilligte Einheit, aus Wohn-, Aufenthalts- und

Nebenräumen) in Mehrfamilienwohnhäusern sowie von Wohnheimplätzen in

Wohnheimen.116

7.2.2. Objektförderung

Hauptkriterium ist das Erreichen einer Mindestenergiekennzahl bzw. sind ab

01.01.2009 innovative klimarelevante Systeme Voraussetzung für die Förderung.

115 Land Niederösterreich, Abteilung Wohnungsförderung, Wohnungsbau im Überblick, http://www.noel.gv.at/Bauen-Wohnen/Bauen-Neubau/Wohnungsbau/wohnungsbau_1_foerderartikel.wai.html, letzter Zugriff 27.02.2010 116 Land Niederösterreich, Amt der NÖ-Landesregierung, Bachelorarbeit Geförderter Wohnbau im Wandel, S31-33, STEINWIDDER, Ing. BSc Dino, 4.12.2007; http://www.noel.gv.at/Bauen-Wohnen/Bauen­Neubau/Wohnungsbau.wai.html, letzter Zugriff 28.02.2010

52

7. Wohnbauförderung am Beispiel Niederösterreich

• Systeme auf Basis erneuerbarer Energien (hohe Effizienzstandards);

Heizungssysteme auf Basis emissionsarmer, biogener Brennstoffe (nach

Möglichkeit mit thermischen Solaranlagen zu kombinieren)

• elektrisch betriebene Heizungswärmepumpensysteme (Jahresarbeitszahl

mind. 4, nach Möglichkeit mit Solaranlagen zu kombinieren)

• Fernwärme aus hocheffizienten Kraft-Wärme-Koppelungs-Anlagen im

Sinne der Richtlinie 2004/8/EG

• Fernwärme mit einem Anteil erneuerbarer Energie von zumindest 80%

• Erdgas-Brennwert-Anlagen in Kombination mit thermischen Solaranlagen,

wenn kein Fernwärmeanschluss möglich, aus Gründen der Luftreinhaltung

bzw. wenn Zulieferungs- oder Lagerungsmöglichkeiten biogener

Brennstoffe nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar sind. Der Anteil

der solaren Erträge soll dabei optimiert werden (Ausnahme: Solaranlage

lagebedingt nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar).117

Die Objektförderung besteht aus zwei Teilen (Laufzeit von je ca. 34 Jahren):

1) verzinstes Förderungsdarlehen (30% des förderbaren Nominales).

2) konstante 5%ige Zuschüsse auf die Dauer von 25 Jahren zu den Annuitäten

einer Ausleihung (Zuschuss im Ausmaß von 50% des förderbaren Nominales ist

verzinst und rückzahlbar, 20% Zuschuss ist nicht rückzahlbar).118

7.2.3. Subjektförderung

Die Beantragung eines Wohnzuschusses (früher Superförderung) ist für

Förderungsanträge nach 1993 für österreichische oder EWR-Staatsbürger und

Asylaufenthaltsberechtigte möglich. Dies ist ein variabler Zuschuss in der Höhe

von 1% bis 5% des förderbaren Betrages und richtet sich nach dem

Haushaltseinkommen, den Rückzahlverpflichtungen des Bau- bzw.

Sanierungsvorhabens und der Familiengröße. Die Subjektförderung ist nur in

Verbindung mit der Objektförderung möglich.119

117 wie vorherige 118 wie vorherige 119 wie vorherige

53

7. Wohnbauförderung am Beispiel Niederösterreich

7.2.4. Gestaltungsbeirat und Planungsauswahlverfahren

Siehe Kapitel 8 „Gestaltungs- und Grundstücksbeiräte“

7.2.5. Neues Förderungsmodell 2010 – Wohnungsneubau120

Grundlage § 30 Abs. 3 NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2005

Die Förderung wird nach einem Punktesystem ermittelt.

„Die aufgrund der Tabellen „Energiekennzahl“, „Nachhaltigkeit“, „barrierefreies

Bauen“, „Lagequalität“ oder „betreutes Wohnen“ erreichte Punkteanzahl wird mit

der Anzahl der Quadratmeter Nutzfläche multipliziert, wobei 1 Punkt mit € 12,80bewertet wird.“

„Das Höchstausmaß der geförderten Fläche bei Wohnungen beträgt 80 m².

Das Höchstausmaß der geförderten Fläche bei Reihenhäusern beträgt 95 m².

Das Mindestausmaß der geförderten Fläche beträgt 35 m².“

Hier gibt es eine Änderung gegenüber der bisherigen Fördersituation, wo je nach

Wohnungskategorie (3 Kategorien: ab 35-49 m², 50-79 m² bzw. ab 80 m²) ein fixer

Betrag mit den erreichten Punkten multipliziert wurde. Nun wird jeder einzelne

Quadratmeter (mindestens 35 m², maximal 80 m² bei Wohnungen) gefördert, was

verhindert, dass z.B. Wohnungen mit genau 50 m² den gleichen Betrag erhalten

wie Wohnungen mit 79 m² (eigene Anm.).

Tabelle Energiekennzahl

Mindestanforderungen an den Wärmeschutz werden bezogen auf das

Oberflächen-Volumsverhältnis (A/V-Verhältnis), zwischen den Werten wird

interpoliert.

Tab. 1: Tabelle Energiekennzahl, Mindestanforderungen für Wärmeschutzstandards, NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2005, Novelle gültig ab 1. Jänner 2010, § 30 Abs. 3, S45

120 Land Niederösterreich, NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2005, Novelle gültig ab 1. Jänner 2010, § 30 Abs. 3, S45ff, http://www.noel.gv.at/Bauen-Wohnen/Bauen­Neubau/Wohnungsbau/wohnungsbau_1_foerderartikel.wai.html, letzter Zugriff 26.02.2010

54

7. Wohnbauförderung am Beispiel Niederösterreich

Bei der Ermittlung der Energiekennzahl ist die Berechnungsmethode gemäß

Richtlinie 6 des Österreichischen Institutes für Bautechnik (OIB) anzuwenden

(diese wird stichprobenartig überprüft).

„Die Punkte werden über das Prozentausmaß der Verbesserung der

Energiekennzahl gegenüber der Mindestanforderung laut obiger Tabelle und der

anzustrebenden Energiekennzahl von 10 (Anm. Passivhausstandard) ermittelt.

Die Formel hiezu findet sich in der Beilage E“121 der Niederösterreichischen

Wohnungsförderungsrichtlinien 2005.

Nicht optimal war aus heutiger Sicht die bisherige Regelung in Stufen (EKZ ≤ 40 =

45 Punkte, EKZ ≤ 30 = 55 Punkte, EKZ ≤ 20 = 70 Punkte), die jetzige

Berechnungsmethode ist ein stufenloses Verfahren.

Weiters wird nun auch in der Niederösterreichischen Wohnbauförderung speziell

auf die Gebäudegeometrie (Oberflächen-Volumsverhältnis A/V-Verhältnis,

Aussage über die Gebäudekompaktheit) eingegangen. Bisher war generell die

nach Ö-Norm122 und nach OIB Stand März 1999123 ermittelte EKZ (unter Einfluss

des lc-Wertes V/A, Hinweis: OIB basiert auf Ö-Norm) von mindestens ≤40, wo

aufgrund einer günstigen Gebäudegeometrie eine bessere EKZ erreicht wird,

ausschlaggebend. Eine schlechte EKZ aufgrund eines ungünstigen Oberflächen-

Volumsverhältnisses wird nun ausgeglichen. Ein kleines Volumen bei großer

Oberfläche ergibt ein höheres A/V-Verhältnis, dadurch erhöht sich nun die

erlaubte Energiekennzahl als Mindestanforderung für die Förderbarkeit.

„Die Abhängigkeit des Grenzwertes vom lc - Wert bedingt, dass größere – und

damit kompaktere – Gebäude einen strengeren Grenzwert einhalten müssen als

kleinere und unkompaktere Gebäude.“ Dies ist als Ausgleich der Anforderungen

121 Land Niederösterreich, NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2005, Novelle gültig ab 1. Jänner 2010, § 30

Abs. 3, S45ff, http://www.noel.gv.at/Bauen-Wohnen/Bauen­

Neubau/Wohnungsbau/wohnungsbau_1_foerderartikel.wai.html, letzter Zugriff 26.02.2010 122 Österreichisches Normungsinstitut, ÖNORM B 8110-1, Ausgabedatum: 2000-09-01, Wärmeschutz im

Hochbau - Anforderungen an den Wärmeschutz und Nachweisverfahren 123 Land Niederösterreich, NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2005, Novelle gültig ab 1. Jänner 2010, § 30

Abs. 2, Seite 43, http://www.noel.gv.at/Bauen-Wohnen/Bauen­

Neubau/Wohnungsbau/wohnungsbau_1_foerderartikel.wai.html, letzter Zugriff 26.02.2010

55

7. Wohnbauförderung am Beispiel Niederösterreich

bei kleinvolumigen (z.B.: Einfamilienhaus) und großvolumigen (z.B.:

Geschoßwohnbau, Bürogebäude) Bauformen gedacht.124

Ob diese Vorgangsweise generell gut ist, ist in Frage zu stellen, relativiert sie doch

die Planungsanforderung im Neubau – vor allem auf der „grünen Wiese“ –

möglichst kompakte Gebäude zu schaffen. Für die geschlossene Bauweise, wo

die Gebäudegeometrie aufgrund der Gegebenheiten vorgegeben ist, scheint die

Regelung aber sehr wohl sinnvoll.

Tabelle Nachhaltigkeit

Tab. 2: Tabelle Nachhaltigkeit, NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2005, Novelle gültig ab 1. Jänner 2010, § 30 Abs. 3, S45

Die Heizungsanlage mit erneuerbarer Energie bzw. biogener Fernwärme wurde

gegenüber der bisherigen Regelung (25 Punkte) abgewertet, als Alternativen dazu

wurden die Fernwärme aus KWK bzw. die Wärmepumpe aufgewertet (früher 12

Punkte).

Für Energiekennzahl und Nachhaltigkeit sind maximal 100 Punkte zu erreichen.

Zusätzlich sind für die Tabellen Barrierefreies Bauen und Lagequalität je bis zu

15 Punkte bzw. für Betreutes Wohnen 25 Punkte zu erreichen.

124 Land Niederösterreich – NÖ Baudirektion, NÖ-Benutzerhandbuch, oibrl6nögeev2008, Version: 1.3 04/2009, Hilfestellung, Information und Interpretation zur OIB Richtlinie 6, www.noel.gv.at

56

7. Wohnbauförderung am Beispiel Niederösterreich

Die Barrierefreiheit (soziale Nachhaltigkeit) wurde mit eigenen Tabellen und

Punkten immens aufgewertet, sie war bisher nur in der Tabelle Betreutes Wohnen

erwähnt. Auch die Lagequalität wird nun höher bewertet (früher 10 Punkte).

Bei Passivhausbauweise (EKZ ≤ 10 kWh/m².a) bekommt man 10 Extra-Punkte

aus „Nachhaltigkeit" (weil keine Punkte für Heizungen).125

Die Passivhausbauweise war in der bisherigen Förderung nicht erwähnt und

aufgrund der starren Fördervergaben (EKZ ≤20 war für die Erreichung der

Maximalpunkte ausreichend) auch nicht honoriert.

7.2.6. Neues Förderungsmodell 2010 – Wohnungssanierung126

Grundlage ist der § 37 Abs. 2 der NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2005.

Die Förderung wird nach einem Punktesystem ermittelt.

Tabelle Energiekennzahl

Mindestanforderungen an den Wärmeschutz werden bezogen auf das

Oberflächen-Volumsverhältnis (A/V-Verhältnis), zwischen den Werten wird

interpoliert.

Tab. 3: Tabelle Energiekennzahl, Mindestanforderungen für Wärmeschutzstandards, NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2005, Novelle gültig ab 1. Jänner 2010, § 37 Abs. 2, S53

Ermittlung der Energiekennzahl nach OIB.

„Die Berechnung der Förderung ist abhängig vom Erreichen einer besseren

Energiekennzahl nach A/V-Verhältnis und der prozentuellen Verbesserung

gegenüber dem oben festgelegten Mindeststandard. Die Berechnung des

förderbaren Nominales erfolgt gemäß Beilage F“ der Niederösterreichischen

Wohnungsförderungsrichtlinien 2005. Hier wird zwischen Gebäuden bis 80 Punkte

125 Land Niederösterreich, NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2005, Novelle gültig ab 1. Jänner 2010, § 30 Abs. 3, S45ff, http://www.noel.gv.at/Bauen-Wohnen/Bauen­Neubau/Wohnungsbau/wohnungsbau_1_foerderartikel.wai.html, letzter Zugriff 26.02.2010 126 Land Niederösterreich, NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2005, Novelle gültig ab 1. Jänner 2010, § 37 Abs. 2, S53 http://www.noel.gv.at/Bauen-Wohnen/Bauen­Neubau/Wohnungsbau/wohnungsbau_1_foerderartikel.wai.html, letzter Zugriff 26.02.2010

57

7. Wohnbauförderung am Beispiel Niederösterreich

bzw. Gebäuden mit 80 bis 100 Punkten unterschieden. 1 Punkt wird mit 1% der Sanierungskosten bewertet.

Für denkmalgeschützte Bauten wird die Energiekennzahl unter Berücksichtigung

des Referenzklimas um 30 bei einem A/V Verhältnis von 0,8 und um 15 bei einem

A/V Verhältnis von 0,2 verbessert. Zwischen den Werten ist linear zu interpolieren.

Tabelle Nachhaltigkeit

Tab. 4: Tabelle Nachhaltigkeit, NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2005, Novelle gültig ab 1. Jänner 2010, § 37 Abs. 2, S54

Zusätzlich sind für die Tabellen Standortqualität 10 Punkte bzw. für

Barrierefreies Bauen bis zu 15 Punkte zu erreichen.

Bei der Sanierung werden höchstens 100 Punkte gefördert.127

Beim Wohnungsneubau als auch bei der Sanierung bestanden bis zum

31.12.2009 die Wahlmöglichkeit zwischen den bisherigen Förderungsmodellen128

und den neuen Förderungsmodellen129. Jetzt gelten bei Neueinreichung

ausschließlich die neuen Modelle.130

127 Land Niederösterreich, NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2005, Novelle gültig ab 1. Jänner 2010, § 37 Abs. 2, S53 http://www.noel.gv.at/Bauen-Wohnen/Bauen­Neubau/Wohnungsbau/wohnungsbau_1_foerderartikel.wai.html, letzter Zugriff 26.02.2010 128 NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2005, § 30 Abs. 2 für Neubau bzw. § 37 Abs. 1 für Sanierung 129 NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2005, § 30 Abs. 3 Neubau, § 37 Abs. 2 Sanierung 130 Land Niederösterreich, Abteilung Wohnungsförderung, Wohnungsbau im Überblick bzw. Neues Förderungsmodell, http://www.noel.gv.at/Bauen-Wohnen/Bauen­Neubau/Wohnungsbau/wohnungsbau_1_foerderartikel.wai.html, bzw. http://www.noel.gv.at/Bauen­Wohnen/Sanieren­Renovieren/Wohnungssanierung/Wohnungssanierung_neues_Foerderungsmodell.wai.html, letzter Zugriff 27.02.2010 58

8. Gestaltungs- und Grundstücksbeiräte

8. Gestaltungs- und Grundstücksbeiräte

8.1. Sinn der Gestaltungsbeiräte

Seit 1968 (Wohnbauförderungsgesetz des Bundes für Neubauten,

Wohnungsverbesserungsgesetz 1969 zur Standardhebung)131 ermöglicht die

Wohnbauförderung in Österreich die Herstellung leistbarer Objekte, wobei seit

jeher Qualität, kontrollierte Kosten und Bewohnerwünsche zu vereinen, die

Herausforderung war. Angesichts immer höher werdender Qualitätsansprüche

aufgrund des hohen Lebensstandards und auch aufgrund der heutzutage fast

unbegrenzten bautechnischen Möglichkeiten, der notwendigen

Gebäudeeffizienzsteigerung hinsichtlich Klimawandel und nicht zuletzt neben

steigenden Grundstücks- und Baukostenpreisen sind die Errichtungskosten von

den Bauträgern immer knapper zu kalkulieren. Wolfgang Sobotka (VP), Landesrat

für Finanzen und Wohnbau in NÖ geht es unter anderem auch um „moderne

Ästhetik … man kann nicht alles am Publikumsgeschmack orientieren“, es geht

auch um zeitgenössische Architektur, um die „Außenhaut.“ Der Wiener

Wohnbaustadtrat Michael Ludwig (SP) zählt den “Klimaschutz und den sozialen

Frieden“ zu den Kernkriterien. Um all diese Ansprüche bewältigen zu können,

wurden in einigen Bundesländern die Gestaltungsbeiräte (in Wien der

Grundstücksbeirat) ins Leben gerufen.

Aus Sicht der Planer haben durch transparente Auswahlverfahren der

Gestaltungsbeiräte auch junge Büros die Chance „in die Kartelle der Platzhirschen

einzubrechen“ und geförderte Projekte zu realisieren.132

131 MALLOTH, Prof.Mag.MRICS, Thomas, FH-Campus Wien Skriptum „Einführung in die Sanierung“, Seite 11, Stand Okt. 2009 132 FREY, Eric, Quadratur des Qualitätskreises, Der Standard, Bachelorarbeit Geförderter Wohnbau im Wandel, S7, STEINWIDDER, Ing. Dino, 4.12.2007, http://derstandard.at/?url=/?id=2935449, Zugriff 1.10.2007

59

8. Gestaltungs- und Grundstücksbeiräte

8.2. Gestaltungsbeirat Niederösterreich133

Seit 2006 müssen in Niederösterreich sämtliche Projekte des Wohnungsbaus,

welche die Wohnbauförderung beanspruchen wollen, einem Gestaltungsbeirat

(Beratungs- und Beurteilungsgremium) vorgelegt oder ab der Größe von 30

Wohneinheiten über ein Architektur- und Planungsauswahlverfahren begutachtet

werden.

Als neue Ziele werden allgemeine architektonische Qualitätsziele (Förderung

zeitgemäßer Architektur) bzw. Aspekte sozialer Qualität (Funktionalität im Sinne

der künftigen Bewohner) genannt. Es soll ein Anreiz zur Steigerung der

gestalterischen Qualität von Wohnbauvorhaben durch Bauträger geschaffen

werden. Die bereits zuvor angewendeten ökologischen und ökonomischen

Qualitätsziele werden auch weiterhin angestrebt.

8.2.1. Soziale Qualität

Großer Wert wird auf die Möglichkeit eines sozial nachbarschaftlichen

Zusammenlebens (räumlich architektonisches Umfeld) bzw. auf feinfühlig

gestaltete Wohnungen gelegt. Dazu wurden Kriterien für den Innenraum

(Flexibilität, gute Nutzbarkeit und Außenorientierung) und das Wohnumfeld (z.B.

Erschließung, Freiraumbereiche) definiert.

8.2.2. Allgemeine architektonische Grundsätze

• Einbindung in die vorhandene Siedlungsstruktur bzw. den Landschaftsraum

• Gliederung und Gestaltung der Baukörper

• Funktionalität der Gesamtanlage

• Innenräumliche Qualität des Zuganges und der Wohneinheiten

133 Land Niederösterreich, Amt der NÖ-Landesregierung, Leitfaden für die Gestaltungsbeiräte bzw. Architektur- und Planungsauswahlverfahren, Grundlage §7 Abs. 1 bis 3 des NÖ Wohnungsförderungsgesetzes 2005 (NÖ WFG 2005); http://www.noel.gv.at/Bauen-Wohnen/Bauen­Neubau/Wohnungsbau/Wohnungsbau.pdf, letzter Zugriff 24.02.2010; Bachelorarbeit Geförderter Wohnbau im Wandel, ab S7, STEINWIDDER, Ing. Dino, 4.12.2007

60

8. Gestaltungs- und Grundstücksbeiräte

8.2.3. Ökologie

Aufgrund bewusst gesetzter Anreize in der Wohnbauförderung werden

grundsätzliche ökologische Aspekte vorausgesetzt. Was die Gestaltung betrifft,

sollen diese Aspekte dem Entwurf ablesbar sein.

8.2.4. Wirtschaftlichkeit

Die Ökonomie wird im weitesten Sinne dem Wohnbauträger überlassen. „Die

Wirtschaftlichkeit wird durch die Verantwortung der Wohnbauträger im Sinne einer

späteren Nutzerzufriedenheit bei der Vermarktung vorausgesetzt.“134

8.2.5. Organisation und Ablauf

Im Gestaltungsbeirat ist neben drei Fachgutachtern (Architekten) und einer Person

des Bauträgers auch die jeweilige Gemeinde mit einem Stimmberechtigten

vertreten (auch der Planer ist anwesend), was von vornherein eine enge

Zusammenarbeit aller am Projekt Beteiligten ermöglicht und erfordert.

„Den Gemeinden bietet es erstmals die Möglichkeit, bei der Planung von neuen

Wohnhausanlagen mitzureden. Ein wichtiger Aspekt ist dabei, das Grundstück

hinsichtlich der Raumplanung der jeweiligen Gemeinde zu beurteilen. „Dabei

bevorzugt der Gestaltungsbeirat die Nutzung vorhandener Infrastruktur und der

Ressourcen innerhalb von gewachsenen Siedlungsgebieten, anstatt den Neubau

auf der grünen Wiese zu unterstützen.“ Ortszentren werden damit belebt, die

Nutzung vorhandener Infrastruktur spart gleichzeitig Kosten der Gemeinde.“ 135

Vorgesehen ist neben der Beurteilung der vorgelegten Projekte vor allem auch die

Möglichkeit der Verbesserung bei ungenügender Qualität. Die positive oder

negative Beurteilung wird begründet und das Projekt ist fallweise zu überarbeiten

und dem Beirat nochmals vorzulegen. Vorgesehen sind maximal zwei

Wiedervorlagen, gibt es dennoch keine einstimmige Einigung, kommt es bei der

zweiten Wiedervorlage zur Abstimmung und einer dementsprechenden

Entscheidung für oder gegen die Förderung des Projektes.

134 wie vorherige (gilt für gesamt Seite) 135 STEINWIDDER, Ing. Dino, Bachelorarbeit Geförderter Wohnbau im Wandel, ab S13, 4.12.2007

61

8. Gestaltungs- und Grundstücksbeiräte

8.2.6. Architektur- und Planungsauswahlverfahren ab 30 Wohneinheiten

Die Vorbereitung und Abwicklung der geladenen Verfahren obliegt den Wohnbau­

trägern und wird in Übereinstimmung mit den Vertretern der Gemeinden

erarbeitet. Es sind mindestens fünf Teilnehmer (Planer) einzuladen. Die

Bewertung erfolgt durch ein Beurteilungsgremium (3 Fachgutachter, je 1 Vertreter

der Gemeinde und des Bauträgers).136

8.3. Wohnfonds Wien - Grundstücksbeirat

Der Wohnfonds Wien (Fonds für Wohnbau und Stadterneuerung, ehemals Wiener

Bodenbereitstellungs- und Stadterneuerungsfonds) wurde 1984 aufgrund eines

Beschlusses des Wiener Gemeinderates gegründet. Durch die Arbeit des

Wohnfonds Wien entstanden bisher etwa 51.400 geförderte Neubauwohnungen.

Es wurden dabei 40 öffentliche Bauträgerwettbewerbsverfahren mit 15.800

Wohneinheiten abgewickelt. Der Grundstücksbeirat hat als Abteilung zur

Qualitätsprüfung des Wohnfonds Wien etwa 1.400 Projekte begutachtet, 760

davon (51.800 Wohneinheiten) wurden dabei zur Förderung empfohlen.

Insgesamt wurden 6.200 Wohnhaussanierungen gefördert, die Baumaßnahmen

sind bei 5170 Objekten abgeschlossen. Die Investitionen betragen rund 5,7

Milliarden Euro (Zuschuss des Landes Wien von 3,7 Milliarden Euro).137

8.3.1. Gesetzliche Grundlagen des Grundstücksbeirates

Im §28 Abs. 1 des WWFSG 1989 (vgl. Landesgesetzblatt Wien 20/1998138) wurde

durch das Land Wien festgelegt, dass die Bewertung planerischer, wirtschaftlicher

und ökologischer Qualitäten von Wohnbauprojekten Voraussetzung für die

Gewährung einer Förderung sind.139

136 Land Niederösterreich, Amt der NÖ-Landesregierung, Leitfaden für die Gestaltungsbeiräte bzw. Architektur- und Planungsauswahlverfahren, http://www.noel.gv.at/Bauen-Wohnen/Bauen­Neubau/Wohnungsbau/Wohnungsbau.pdf, letzter Zugriff 24.02.2010; Bachelorarbeit Geförderter Wohnbau im Wandel, ab S7, Dino Steinwidder, 4.12.2007 137 Wohnfonds Wien, Fonds für Wohnbau und Stadterneuerung, http://www.wohnfonds.wien.at/, Zugriff 25.02.2010 138 Stadt Wien, Webservice der Stadt Wien, Landesgesetzblatt Wien 20/1998, Wiener Wohnbauförderungs­und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989, http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht­wien/landesgesetzblatt/jahrgang/1998/html/lg1998020.htm, letzter Zugriff 07.04.2010 139 Wohnfonds Wien, Bachelorarbeit Geförderter Wohnbau im Wandel, S15, STEINWIDDER; Ing. Dino, 4.12.2007; http://www.wohnfonds.wien.at/, Zugriff 1.10.2007

62

8. Gestaltungs- und Grundstücksbeiräte

§28. (1) Vor Erledigung der Ansuchen auf Gewährung einer Förderung gemäß §7

Abs. 1 Z 1 bis 3 sind – ausgenommen bei Förderungsansuchen betreffend die

Errichtung von Eigenheimen, Kleingartenwohnhäusern und

Dachbodenwohnungen für den Eigenbedarf – die Bauvorhaben hinsichtlich ihrer

planerischen, ökonomischen und ökologischen Qualität zu bewerten. Der

Wohnbauförderungsbeirat für das Land Wien ist anzuhören.140

Weiters die „Verordnung der Wiener Landesregierung über die Förderung der

Errichtung von Wohnungen, Geschäftsräumen, Heimplätzen, Eigenheimen,

Kleingartenwohnhäusern und Einrichtungen der kommunalen Infrastruktur im

Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes –

WWFSG 1989 (Neubauverordnung 2007)“. Darin werden angemessene

Gesamtbaukosten und energetische und bauökologische Mindestanforderungen

definiert 141, sowie die

Verordnung der Wiener Landesregierung über die Gewährung von Förderungen

im Rahmen des II. Hauptstückes des Wiener Wohnbauförderungs- und

Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 (Sanierungsverordnung 2008)142 , wo speziell auf die thermisch-energetische Gebäudesanierung

eingegangen wird.

8.3.2. Ziele des Grundstücksbeirates

Die Einrichtung des Grundstücksbeirates beim Wohnfonds Wien (seit Herbst

1995143) zielt darauf ab, Qualitäten geförderter Wohnbauprojekte denen von

Bauträgerwettbewerben anzugleichen und in den Bereichen soziale

Nachhaltigkeit, Architektur, Ökologie und Ökonomie zu bewerten. Jurymitglieder

der Wettbewerbe werden daher auch für die Tätigkeit im Grundstücksbeirat

140 Stadt Wien, Webservice der Stadt Wien, Landesgesetzblatt Wien 20/1998, Wiener Wohnbauförderungs­und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989, http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht­wien/landesgesetzblatt/jahrgang/1998/html/lg1998020.htm, letzter Zugriff 07.04.2010 141 Stadt Wien, Webservice der Stadt Wien, Neubauverordnung 2007, LGBl. für Wien Nr. 27/2007 vom 13. Juli 2007, http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/rechtsvorschriften/html/b6300600.htm, Zugriff 25.02.2010 142 Stadt Wien, Webservice der Stadt Wien, Sanierungsverordnung 2008, LGBl. für Wien Nr. 2/2009 in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 27/2009 vom 14. Jänner 2009, http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht­wien/rechtsvorschriften/html/b6300600.htm, Zugriff 25.02.2010 143 IS wohn.bau, Arbeitsgemeinschaft, Bachelorarbeit Geförderter Wohnbau im Wandel, S15, STEINWIDDER, Ing. Dino, 4.12.2007;, http://www.iswb.at/wienerwohnbau/qualitaet1.htm?pass=1, Zugriff 1.10.2007

63

8. Gestaltungs- und Grundstücksbeiräte

herangezogen. „Die Beurteilung der eingereichten Projekte durch den

Grundstücksbeirat erfolgt in periodischen Sitzungen und hat empfehlenden

Charakter; ein Rechtsanspruch für die Förderungswerber auf Beurteilung und

Empfehlung besteht nicht.“144

Drei Bewertungskategorien von Projekten sind vorgesehen:

• durchschnittliche Qualität (Empfehlung zur Förderung)

• unterdurchschnittliche bzw. nicht ausreichende Qualität (Wiedervorlage

oder Neuvorlage)

• innovative Projekte mit hoher Qualität in einem oder mehreren Kriterien

(Empfehlung zur Förderung)

Nach positiver Förderungsempfehlung erfolgt die Übermittlung des Projektes an

die Magistratsabteilung 25 (Stadterneuerung und Prüfstelle für Wohnhäuser).

Gemeinsam mit der Förderungsstelle MA 50 erfolgt eine detaillierte Überprüfung

im Förderungsverfahren.145

8.3.3. Aussichten

Gesellschaftliche Veränderungen - Menschen werden älter, Familienstrukturen

und Arbeitsgewohnheiten ändern sich, der Bedarf nach flexiblem Wohnraum steigt

- erfordern es, den sozialen Wohnbau künftig entsprechend anzupassen. Es wird

eine Investitionsoffensive bei Neubau und Sanierung (Sanierungsverordnung

2008, ab Jänner 2009 in Kraft) geben, die Wiener Bevölkerung wächst,

Geburtenüberschüsse und Zuwanderung erfordern mehr Wohnraum. Bisher

wurden rund 5000 Wohnungen pro Jahr errichtet, es sollen künftig 7000 sein. In

Wien soll Wohnbau Architektur und nicht nur Bedarfsdeckung sein. Die

Wohnbauförderung gilt als „Qualitätskontrolle und bietet die Chance, der

intensiven Zusammenarbeit mit der Wohnbauforschung und in der Folge des

gezielten Einsatzes architektonischer Intelligenz.“ Laut Untersuchungen über

Nutzbauten in Wien haben Baukosten einen Anteil von gerade 15% auf eine

Nutzungsdauer von 40 Jahren gerechnet. Der Rest sind Erhaltungs- und

144 Wohnfonds Wien, Bachelorarbeit Geförderter Wohnbau im Wandel, S15, STEINWIDDER; Ing. Dino, 4.12.2007; http://www.wohnfonds.wien.at/, Zugriff 1.10.2007, letzter Zugriff 25.02.2010 145 wie vorherige

64

8. Gestaltungs- und Grundstücksbeiräte

Betriebskosten. „Das zeigt, wie unwesentlich die Errichtungskosten letztlich in der

Gesamtbetrachtung von Gebäuden sind. Könnten die nur um ein paar Prozent

erhöht werden, würde das einen enormen qualitativen Sprung bedeuten.“146

Hier ist anzumerken, dass sich die Nutzungsdauer bei nachhaltiger Bauweise

(teurer) erhöht und der Anteil der Baukosten entsprechend weiter sinkt, wobei sich

aber gleichzeitig auch die Betriebs- und Instandhaltungskosten entsprechend

verringern.

Wohnbaustadtrat Ludwig: „Obwohl wir mittlerweile zehn große Passivhausprojekte

fertig gestellt haben, bin ich dagegen, diesen Standard für alle Wohnhäuser

verpflichtend zu machen. Das soll den Bewohnerinnen und Bewohnern überlassen

bleiben, wofür sie sich entscheiden. Auch ist es durchaus möglich, mit

Niedrigenergiestandards den klimaschutzrelevanten Kennziffern zu

entsprechen.“147

146 Nextroom Architektur im Netz, Der Standard, 29.11.2008, WOLTRON, Ute, Artikel „An ein paar Schräubchen drehen; Gespräch mit dem Wohnbaustadtrat Michael Ludwig und den beiden neuen Grundstücksbeiräten (ab 2009) Dietmar Steiner (Architekturzentrum Wien) und Architektin Bettina Götz“, http://www.nextroom.at/article.php?id=29918, Zugriff 25.02.2010 147 wie vorherige 65

9. Was ist ein Haus nach Bauordnung?

9. Was ist ein Haus nach Bauordnung?

9.1. Aktuelle energetische Anforderungen für Wohngebäude nach Niederösterreichischer Bauordnung (gemäß OIB-Richtlinie 6)

Nach Umsetzung der OIB-Richtlinie 6 „Energieeinsparung und Wärmeschutz“

(April 2007) in der Niederösterreichischen Gebäudeenergieeffizienzverordnung

2008 (NÖ GEEV 2008, in Kraft getreten mit 1. Jänner 2009148, geändert am

17.04.2009149) sind zur Erwirkung einer Baubewilligung folgende Punkte

einzuhalten (siehe dazu auch Kapitel 2.3.4 „Umsetzung in der

Niederösterreichischen Bauordnung“ und vergleiche dazu Berechnungen im

Kapitel 11 „Niedrigenergiehaus“).

9.1.1. Heizwärmebedarf (HWB) beim Neubau von Wohngebäuden

„Maximal zulässiger jährlicher Heizwärmebedarf HWBBGF,WG,max,Ref pro m2

konditionierter Brutto-Grundfläche“150 gemäß OIB-Richtlinie 6 und

dementsprechend gemäß NÖ-Bauordnung und NÖ GEEV 2008. Diese Werte sind

ausschlaggebend für das baubehördliche Genehmigungsverfahren. Tabelle

gemäß OIB-Richtlinie 6:

Tab. 5: Maximal zulässiger jährlicher Heizwärmebedarf, Österreichisches Institut für Bautechnik, OIB-Richtlinie 6, Energieeinsparung und Wärmeschutz, Seite 2, Ausgabe: April 2007, (www.oib.or.at/RL6_250407.pdf)

lc = VB / AB ist das Maß für die Geometrie eines Gebäudes (Kompaktheit)

(VB...Beheiztes Bruttovolumen, AB...Fläche der thermischen Hülle =

"Oberfläche")151

148 Schöberl & Pöll OEG und SPEEDNIC S.R.L., OIB Richtlinien 1-6, http://www.bauordnung.at/oesterreich/oib.php, letzter Zugriff 10.03.2010, Österreichisches Institut für Bautechnik, OIB Richtlinien 1-6, http://www.oib.or.at/, letzter Zugriff 10.03.2010 149 Schöberl & Pöll OEG und SPEEDNIC S.R.L., Niederösterreichische Gebäudeenergieeffizienzverordnung 2008 (NÖ GEEV 2008), http://www.bauordnung.at/oesterreich/niederoesterreich_gebaeudeenergie.php, letzter Zugriff 20.2.2010 150 Österreichisches Institut für Bautechnik, OIB-Richtlinie 6, Energieeinsparung und Wärmeschutz, Seite 2, Ausgabe: April 2007, www.oib.or.at/RL6_250407.pdf, letzter Zugriff 11.02.2010 151 Österreichisches Normungsinstitut, ÖNORM B 8110-1, Ausgabedatum: 2000-09-01, Wärmeschutz im Hochbau - Anforderungen an den Wärmeschutz und Nachweisverfahren, Seiten 5+6

66

9. Was ist ein Haus nach Bauordnung?

„Die Abhängigkeit des Grenzwertes vom lc - Wert bedingt, dass größere – und

damit kompaktere – Gebäude einen strengeren Grenzwert einhalten müssen als

kleinere und unkompaktere Gebäude.“152

Seit 1. Jänner 2010 wird damit gemäß obiger Tabelle in Niederösterreich ein

Heizwärmebedarf von maximal 66,5 kWh/m2a vorgeschrieben.

Bei Einbau einer Wohnraumlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung reduziert

sich der zulässige Heizwärmebedarf HWBBGF,WG,max,Ref laut obiger Tabelle um

8 kWh/m2a.153

Die NÖ-Wohnbauförderung schreibt im Vergleich dazu im Wohnungsneubau

aktuell Energiekennzahlen zwischen 25 und höchstens 45 kWh/m2a je nach

Oberflächen-Volumsverhältnis (A/V-Verhältnis) vor (vgl. dazu Kapitel 7

„Wohnbauförderung am Beispiel Niederösterreich“). Es gibt dabei keine EKZ-

Reduktionen bei Einbau einer kontrollierten Wohnraumlüftung.

9.1.2. Heizwärmebedarf (HWB) bei der Sanierung von Wohngebäuden

Tabelle gemäß OIB-Richtlinie 6:

Tab. 6: Maximal zulässiger jährlicher Heizwärmebedarf, Österreichisches Institut für Bautechnik, OIB-Richtlinie 6, Energieeinsparung und Wärmeschutz, Seite 3, Ausgabe: April 2007 (www.oib.or.at/RL6_250407.pdf)

Auch hier reduziert sich bei Einbau einer Wohnraumlüftungsanlage mit

Wärmerückgewinnung der zulässige HWBBGF,WG,max,Ref laut Tabelle um 8

kWh/m2a.154

9.1.3. Thermische Qualität der Gebäudehülle bei Wohn- und Nicht-Wohngebäuden (LEK-Wert)

Es können zusätzlich zur Anforderung an den Heizwärmebedarf Nachweise der

Einhaltung eines maximalen LEK-Wertes gefordert werden.155

152 Land Niederösterreich, Nö-Benutzerhandbuch, oibrl6nögeev2008, Version: 1.3 04/2009, Hilfestellung, Information und Interpretation zur OIB Richtlinie 6, Seite 15, www.noel.gv.at 153 Österreichisches Institut für Bautechnik, OIB-Richtlinie 6, Energieeinsparung und Wärmeschutz, Seite 3, Ausgabe: April 2007, www.oib.or.at/RL6_250407.pdf, letzter Zugriff 11.02.2010 154 wie vorherige

67

9. Was ist ein Haus nach Bauordnung?

Neubau: LEKMAX = 27

(bei Wohnraumlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung maximal 31)

Sanierung: LEKSAN MAX = 36

„Der LEK-Wert ("Linie europäischer Kriterien", ÖNORM B8110 und H 5055-Ö-

Norm für den Energieausweis) kennzeichnet den Wärmeschutz der Gebäudehülle

unter Bedachtnahme auf die Geometrie des Gebäudes“ zur Begrenzung der

Transmissions-Wärmeverluste, jedoch ohne Berücksichtigung von

Lüftungsverlusten bzw. von internen und solaren Gewinnen.156

LEK = 300 * (Um / (2 + lc))

Um...mittlerer U-Wert der Gebäudehülle; lc...charakteristische Länge (bei

Berechnungen gemäß OIB mindestens 1)

9.1.4. Anforderungen an wärmeübertragende Bauteile nach OIB

Bei Neubau und Sanierung sind weiters folgende U-Werte einzuhalten.

155 Österreichisches Institut für Bautechnik, OIB-Richtlinie 6, Energieeinsparung und Wärmeschutz, Seite 4, Ausgabe: April 2007, www.oib.or.at/RL6_250407.pdf, letzter Zugriff 11.02.2010 156 Energiesparhaus.at, LEK-Wert, http://www.energiesparhaus.at/fachbegriffe/lek.htm, letzter Zugriff 18.03.2010

68

9. Was ist ein Haus nach Bauordnung?

Tab. 7: Maximal zulässige U-Werte, Österreichisches Institut für Bautechnik, OIB-Richtlinie 6, Energieeinsparung und Wärmeschutz, Seite 6, Ausgabe: April 2007 (www.oib.or.at/RL6_250407.pdf)

Zusätzlich sind gemäß OIB-Richtlinie 6 auch Anforderungen bezüglich des

Endenergiebedarfs vorgeschrieben.157

Beim „Haus nach Bauordnung“ ist weiters auf die Vermeidung von

Wärmebrücken, die Luft- und Winddichtheit und den sommerlichen

Überwärmungsschutz zu achten (Verweise auf Ö-Normen in der OIB-Richtlinie 6)

bzw. sind Anforderungen an Heizungssysteme (nach ökologischen

Gesichtspunkten) zu berücksichtigen (gemäß OIB-6).158

Wann die Umsetzung der OIB-Richtlinien 1 bis 5 in Niederösterreich erfolgt, ist

noch offen.

157 Österreichisches Institut für Bautechnik, OIB-Richtlinie 6, Energieeinsparung und Wärmeschutz, Seite 5, Ausgabe: April 2007, www.oib.or.at/RL6_250407.pdf, letzter Zugriff 11.02.2010 158 Österreichisches Institut für Bautechnik, OIB-Richtlinie 6, Energieeinsparung und Wärmeschutz, Seiten 7+8, Ausgabe: April 2007, www.oib.or.at/RL6_250407.pdf, letzter Zugriff 11.02.2010

69

9. Was ist ein Haus nach Bauordnung?

9.2. Bisherige energetische Anforderungen für Wohngebäude nach Niederösterreichischer Bautechnikverordnung

Folgende Wärmedurchgangszahlen einzelner Bauteile waren bisher für ein „Haus

nach Bauordnung“ einzuhalten.

Tab. 8: Maximal zulässige U-Werte, Schöberl & Pöll OEG und SPEEDNIC S.R.L., Niederösterreichische-Bautechnikverordnung 1997, §47 Wärmeschutz, Abs. 1; (http://www.bauordnung.at/oesterreich/niederoesterreich_bautechnikverordnung.php, letzter Zugriff 20.2.2010)

Weiters gibt es die Forderung, dass es bei Bauteilen zu keiner schädigenden

Wasserdampfkondensation kommen darf. 159

Hinweis: Bereits bisher existierende Festlegungen in Ö-Normen (z.B. der oben

beschriebene LEK-Wert gemäß Ö-Norm B 8110) stellten keine gesetzliche

Verpflichtung zur Einhaltung dar und waren dementsprechend für die

baubehördliche Bewilligung nicht relevant.

159 Schöberl & Pöll OEG und SPEEDNIC S.R.L., Niederösterreichische-Bautechnikverordnung 1997, §47 Wärmeschutz; Abs. 4; http://www.bauordnung.at/oesterreich/niederoesterreich_bautechnikverordnung.php, letzter Zugriff 20.2.2010 70

10. Vergleich Bauweisen gemäß NÖ-Wohnbauförderung und Bauweise nach Bauordnung

10. Vergleich Bauweisen gemäß NÖ-Wohnbauförderung und Bauweise nach Bauordnung

10.1. Vergleich am Beispiel der Wohnhausanlage Wolfsthal

10.1.1. Aufgabenstellung der Studie der Genossenschaft Frieden

Am Beispiel einer realisierten Wohnhausanlage der Genossenschaft Frieden in

Wolfsthal wurde nach Baufertigstellung - das Projekt wurde in

Niedrigenergiebauweise mit Beanspruchung der Niederösterreichischen

Wohnbauförderung160 (100 Punkte) realisiert - die für den Konsumenten

(Bewohner) fiktiv kostengünstigste und leistbarste Bauweise untersucht. Einerseits

wurde die monatliche Belastung für den Endnutzer mit Beanspruchung der NÖ-

Wohnbauförderung (100 Punkte-Haus bzw. 50 Punkte-Haus, siehe dazu auch

Kapitel „Wohnbauförderung am Beispiel Niederösterreich“) ermittelt, andererseits

wurde dazu ein Vergleich bei theoretischer Realisierung des Projektes frei

finanziert und gemäß Bauvorschriften (NÖ-Bauordnung 1996) angestellt.

Abb. 8: Wohnhausanlage in 2412 Wolfsthal, Waldweg 20, Gartenansicht, Foto der Gemeinnützigen Bau- und Siedlungsgenossenschaft FRIEDEN

160 Land Niederösterreich, NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2005, § 30 Abs. 2, Seiten 42 bis 44 http://www.noel.gv.at/Bauen-Wohnen/Bauen-Neubau/Wohnungsbau/wohnungsbau_1_foerderartikel.wai.html, letzter Zugriff 26.02.2010

71

10. Vergleich Bauweisen gemäß NÖ-Wohnbauförderung und Bauweise nach Bauordnung

Die Gemeinde Wolfsthal mit etwa 1000 Einwohnern liegt unweit des

Nationalparkes Donauauen im Grenzgebiet zur Slowakei.

Abb. 9: Wohnhausanlage in 2412 Wolfsthal, Waldweg 20, Landkarte (www.herold.at)

10.1.2. Beschreibung der Wohnhausanlage Wolfsthal

Die Wohnhausanlage besteht aus vier Gebäuden mit je vier Wohneinheiten (je

zwei im Erdgeschoß und im Obergeschoß), wobei drei Gebäude nicht unterkellert

sind. Im unterkellerten Haus befinden sich die für die Wohnhausanlage

notwendigen Nebenräume, wie Technikraum, Einlagerungsräume und

Trockenraum.

Die Grundstücksfläche beträgt 3.758 m², die bebaute Fläche je Wohnhaus 193 m²

(gesamt 772 m², Bebauungsdichte 20,6%).

Das Projekt hat eine Gesamtwohnnutzfläche von 1.289,92 m².

Die Erdgeschoßwohnungen verfügen neben einer Terrasse mit ca. 14,50 m² über

Eigengartenflächen zwischen 125 m² und 203 m², die Wohneinheiten im

Obergeschoß über je einen Balkon mit ca. 8 m².

Es wurde eine kontrollierte Wohnraumlüftung installiert (Wohnraumlüftungsgerät

mit hocheffizientem Wärmetauscher, untergebracht jeweils im Abstellraum der

Wohnung). Die Beheizung erfolgt mittels biogener Nahwärme über eine

Niedertemperatur-Fußbodenheizung. Die Flachdächer wurden extensiv begrünt

und mit einer Solaranlage zur Unterstützung der Warmwasserbereitung und

72

10. Vergleich Bauweisen gemäß NÖ-Wohnbauförderung und Bauweise nach Bauordnung

Heizung versehen. Die über den Energieausweis errechnete Energiekennzahl

(EKZ) beträgt am Objektstandort 25,4 kWh/m²a, dies entspricht einer Förderung

aus der EKZ von 55 Punkten. Insgesamt erreicht dieses Paket 100 Förderpunkte.

Dieses realisierte Projekt diente als Basis für die Kostenermittlung der folgenden

Variantenstudien.

Für eine Berechnungsvariante wurde nun die kontrollierte Wohnraumlüftung

entfernt, was eine EKZ am Objektstandort von 38,8 kWh/m² ergibt. Dies sichert

gerade noch die Objektförderung des Landes Niederösterreich mit 45 Punkten (lt.

NÖ-WBF sind 40,0 kWh/m²a zulässig). Diese bauphysikalischen Werte erlauben -

ohne Verlust der Basisförderung - die Einsparung der biogenen Heizungsanlage

(Fernwärme), die Streichung der Solaranlage, des Sicherheitspaketes, der

extensiven Dachbegrünung und der Garten- und Freiraumgestaltung. Aufgrund

von der Genossenschaft standardmäßig verwendeter ökologischer Bauprodukte

werden aber fünf weitere Punkte erzielt. Das Ergebnis ist eine

Berechnungsvariante mit 50 Förderpunkten.

Für die 50 Punkte-Berechnung müssen noch zusätzliche Kosteneinsparungen

vorgenommen werden. Erschließungswege werden asphaltiert und nicht

gepflastert, Terrassen- und Balkonböden werden nicht in Holz sondern mit

Betonplatten ausgeführt, französische Fenster nicht in Glas- sondern in

Gitterstabausführung, Stiegenaufgänge nicht als Edelstahlverblechungen,

Einhausungen der Stiegenaufgänge nicht in Glas, Fenster nicht Kunststoff-Alu

sondern Kunststoff, Eingangstüren nicht in Holz-Alu sondern Kunststoff. Die

Heizung erfolgt bei dieser fiktiven Variante mit Gas.

Weiters wird bei den Belägen (Fliesen nur bis Türstockoberkante) eingespart,

anstelle von Parkett wird Laminat verlegt. Bei den Eigengärten kann als notwendig

und optimal eine Größe von 90 bis 120 m² angesehen werden.

10.1.3. Welche Varianten wurden untersucht?

Die Berechnungen wurden für die 100 Punkte und 50 Punkte-Varianten gemäß

Niederösterreichischer Wohnbauförderung für das Gesamtprojekt (4 Gebäude)

durchgeführt. Dies jeweils auf Stand der Baukosten für die Zeitpunkte bei

Auftragsvergabe („gestern“ d.h. Vergaben von 07/2007 bis 02/2008) bzw. bei

Übergabe („heute“). Für die Berechnungen der Kosten von „heute“ wurden die

73

10. Vergleich Bauweisen gemäß NÖ-Wohnbauförderung und Bauweise nach Bauordnung

reinen Baukosten um die laut Baukostenindex gelistete Erhöhung angepasst.161,

so wurden auch Zinssätze, Verwaltungs- und Betriebskosten auf heutigen Stand

gesetzt.

Weiters wurden Kostenermittlungen für 50 Punkte bzw. für 0 Punkte („Haus nach

Bauordnung“ frei finanziert, ohne Förderung) für jeweils 1 Gebäude durchgeführt

(dies bezieht sich jeweils auf Basis-Kosten von „heute“).

Neben der Miet-Kauf-Option wurde auch eine Variante mit Baurecht kalkuliert.

Was für den Nutzer natürlich hinsichtlich der monatlichen Belastung noch

günstiger ist und vom Land Niederösterreich in dieser Region auch gefördert wird.

Als Parameter wurden dafür Grundkosten je m² von € 35,-, ein Baurechtszins je

m² von € 0,40 bei einer Grundstücksgröße von 800 m² und einer Verzinsung von

3,5% angenommen.

Exkurs: Was ist Baurecht?

„Das Baurecht ist eine legitime Möglichkeit, ein Grundstück mit einem dinglichen,

veräußerlichen und vererblichen Recht zu belasten bzw. auf oder unter der

Bodenfläche ein Bauwerk zu haben. Anders formuliert eröffnet das Baurecht u.a.

die Möglichkeit, ein Grundstück, obwohl man noch nicht grundbücherlicher

Eigentümer ist, zu bebauen und das Baurecht als Sicherstellung für eventuell

aufgenommene Baukredite zu verwenden. So ist man in der ersten Phase des

Bauens nicht mit den Kosten des Grundkaufs konfrontiert und kann sich gänzlich

auf die Errichtung der neuen Existenz konzentrieren. Lediglich ein Bauzins in der

Höhe von einem Prozent der Anschaffungskosten muss jährlich bis zum Erwerb

des Grundstücks entrichtet werden. Spätestens nach 100 Jahren sollte das

Grundstück käuflich erworben sein.“162 Die diesbezüglich geförderten Gebiete

(Bezirke) wurden vom Land Niederösterreich festgelegt.

161 Österreichische Bau.Zeitung vom 03.10.2008, Index Gesamtbaukosten für Wohnhaus- und Siedlungsbau und Statistik Austria, Gesamtbaukosten-Index, Gemeinnützige Bau- und Siedlungsgenossenschaft FRIEDEN, DI Roland König 162 Land Niederösterreich, Bauen Neubau in Niederösterreich, Baurechtsaktion - Allgemeine Informationen, http://www.noel.gv.at/Bauen-Wohnen/Bauen-Neubau/Baurechtsaktion/baurechtallgemein.wai.html, letzter Zugriff 20.03.2010

74

10. Vergleich Bauweisen gemäß NÖ-Wohnbauförderung und Bauweise nach Bauordnung

10.1.4. Baukostenermittlungen als Berechnungsbasis

für das Gesamtprojekt (4 Gebäude, 16 WE) und für 1 Gebäude (4 WE)

Grundstückskosten (mit Nebengebühren): 37.569,­

Reine Baukosten: je m² WNFL: bei 1.289,92 m² WNF

4 Gebäude – 100 Punkte „gestern“ 1.411,- 1.820.334,86

4 Gebäude – 100 Punkte „heute“ 1.576,- 2.032.413,53

4 Gebäude – 50 Punkte „gestern“ 1.262,- 1.628.478,41

4 Gebäude – 50 Punkte „heute“ 1.410,- 1.818.467,40

Tab. 9: Wohnhausanlage in 2412 Wolfsthal, Baukostenermittlungen für 4 Gebäude, Studie der Gemeinnützigen Bau- und Siedlungsgenossenschaft FRIEDEN, Seite 9

Baukostensteigerung von „gestern“ auf „heute“ gemäß Baukostenindex.

Es zeigt sich auf Basis „heute“ ein Baukostenunterschied/m2 WNF von € 166,-

vom 100 Punkte-Haus (€ 1.576,-) zum 50 Punkte-Haus (€ 1.410,-). Gemäß

folgender Tabelle wird der Wert für das 0 Punkte-Haus um € 1.360,- liegen

(Differenz zwischen 50 und 0 Punkten etwa € 50,-).

Basis von „heute“:

1 Gebäude – 50 Punkte - unterkellert 1.388,- 447.456,­

1 Gebäude – 50 Punkte - nicht unterkellert 1.252,- 403.588,­

1 Gebäude – ohne Förderung - unterkellert 1.333,- 429.909,­

1 Gebäude – ohne Förderung - nicht unterkellert 1.212,- 390.915,­

Tab. 10: Wohnhausanlage in 2412 Wolfsthal, Baukostenermittlungen für 1 Gebäude, Studie der Gemeinnützigen Bau- und Siedlungsgenossenschaft FRIEDEN, Seite 9

Bei dieser Berechnung für 50 bzw. 0 Punkte (ohne Förderung) zeigt sich ein

geringer Unterschied bei den reinen Baukosten je m2 Wohnnutzfläche, da bei

diesen beiden Varianten mit der gleichen Gebäudeausstattung (wie oben

beschrieben) gerechnet werden kann. Der Unterschied von etwa 40 bis 55 Euro je

m2 resultiert aus den Anforderungen an die Energiekennzahl, was einen höheren

Wärmeschutz beim 50 Punkte-Haus erfordert, da ansonsten der Wert für die

Basisförderung nicht erreicht wird.

Hinweis: Die ermittelten Baukosten beziehen sich auf das Gesamtprojekt, bei

Realisierung von nur einem einzelnen Gebäude würden sich die tatsächlichen

Preise aufgrund des geringeren Bauvolumens entsprechend erhöhen.

75

10. Vergleich Bauweisen gemäß NÖ-Wohnbauförderung und Bauweise nach Bauordnung

10.1.5. Ermittlung der Eigenmittel und der monatlichen Belastung

Kalkulationen der einmaligen Eigenmittel und der monatlichen Belastung für den Endnutzer für das Gesamt-Projekt (4 Gebäude, 16 WE) und für 1 Gebäude mit 4 Wohnungen (jeweils bezogen auf eine Wohnung mit 80,71 m²):

Zur besseren Übersicht wurden die Kalkulationen „vereinheitlicht“ – d.h. die

Darlehen im Berechnungstool so eingestellt, dass die Eigenmittel bei allen

Kalkulationen annähernd gleich sind, die monatliche Belastung jedoch stark

variiert. Der monatliche Baurechtszins wurde der monatlichen Miete

zugeschlagen.

Randbedingungen: Eigenmittel monatliche Miete

4 Gebäude – 100 Punkte – „gestern“ – Miet-Kauf 56.967,- 473,-4 Gebäude – 100 Punkte – „gestern“ – Baurecht 47.125,- 509,-

4 Gebäude – 100 Punkte – „heute“ – Miet-Kauf 56.962,- 589,-4 Gebäude – 100 Punkte – „heute“ – Baurecht 56.993,- 567,-

4 Gebäude – 50 Punkte – „gestern“ – Miet-Kauf 56.982,- 535,-4 Gebäude – 50 Punkte – „gestern“ – Baurecht 56.950,- 518,-4 Gebäude – 50 Punkte – „heute“ – Miet-Kauf 56.932,- 643,-4 Gebäude – 50 Punkte – „heute“ – Baurecht 57.026,- 621,-

Basis von „heute“ 1 Gebäude - 50 Punkte – unterkellert – Miet-Kauf 56.966,- 684,-1 Gebäude - 50 Punkte – unterkellert – Baurecht 56.936,- 672,-1 Gebäude - 50 Punkte – nicht unterkellert – Miet-Kauf 56.976,- 608,-1 Gebäude - 50 Punkte – nicht unterkellert – Baurecht 57.009,- 597,-

1 Gebäude - 0 Punkte – unterkellert – Miet-Kauf 56.993,- 804,-1 Gebäude - 0 Punkte – unterkellert – Baurecht 56.963,- 792,-1 Gebäude - 0 Punkte – nicht unterkellert – Miet-Kauf 56.933,- 737,-1 Gebäude - 0 Punkte – nicht unterkellert – Baurecht 57.028,- 724,-

Tab. 11: Wohnhausanlage in 2412 Wolfsthal, Ermittlung der Eigenmittel und der monatlichen Belastung, Studie der Gemeinnützigen Bau- und Siedlungsgenossenschaft FRIEDEN, Seite 10

10.2.Auswertung und Ergebnis

Das „Haus nach Bauordnung“ (frei finanziert, 0 Punkte, ohne Förderung) ist

gemäß dieser Kalkulation für den Nutzer am wenigsten leistbar, da es bei der

monatlichen Mietbelastung bereits um bis zu € 130,- über dem 50 Punkte-Haus

liegt, bei noch dazu schlechterer Wärmedämmung und dementsprechend zu 76

10. Vergleich Bauweisen gemäß NÖ-Wohnbauförderung und Bauweise nach Bauordnung

erwartenden höheren Heizkosten. Die Nase vorn hat das 100 Punkte-Haus mit

einer um etwa € 50,- geringeren monatlichen Miete gegenüber dem 50 Punkte-

Haus, den geringsten Heizkosten, dem größten Beitrag zum Klimaschutz und der

auch sonst besten Ausstattung. Aufgrund der Inanspruchnahme der vollen

Wohnbauförderung sinkt die monatliche Belastung für den Bewohner erheblich,

gleichzeitig steigt die Bau- und Ausstattungsqualität. An dieser Stelle sei erwähnt,

dass die aus Steuergeldern finanzierte Wohnbauförderung (oftmaliger Kritikpunkt)

die Bauwirtschaft und damit einen maßgeblichen Wirtschaftssektor mit vielen

Beschäftigten stützt und ankurbelt. Ein Kreislauf, der seinesgleichen sucht. Der

Sektor wird aufgrund der „Ökologisierung“ auch immer innovativer und schafft

dadurch zusätzlich Beschäftigung!

Seitens des Landes Niederösterreich wird bis 2013 mit einem Anstieg der

Ausgaben für den Wohnbau aufgrund des Bevölkerungswachstums und der

dadurch steigenden Nachfrage bzw. der notwendigen Klimaschutzmaßnahmen

um jährlich 3% gerechnet.163

Es ist weiters zu erkennen, dass bei allen Varianten die monatlichen Belastungen

von „gestern“ auf „heute“ jeweils um mehr als € 100,- angestiegen sind, was auf

erhöhte Bau- bzw. Verwaltungs- und Betriebskosten zurückzuführen ist.

Die Kalkulationen dieses Kapitels wurden durch die Genossenschaft Frieden (DI

Roland König), mit den Excel-tools der Genossenschaft durchgeführt, welche in

dieser Diplomarbeit nicht veröffentlicht werden. Für die zur Verfügung Stellung der

sehr interessanten und aufschlussreichen Daten bedanke ich mich sehr herzlich

bei Herrn DI König.164

163 SOBOTKA, Mag. Wolfgang; Landesrat; NÖ BUDGETPROGRAMM 2009 - 2013, Juni 2008; Wohnbau Seite 18, www.landtag-noe.at/service/politik/LANDTAG/LVXVII/00/34/034B.pdf, letzter Zugriff 20.03.2010 164 Gemeinnützige Bau- und Siedlungsgenossenschaft FRIEDEN; Projekt 2412 Wolfsthal, Waldweg 20, Daten und Berechnungen der FRIEDEN; Studie erstellt durch DI Roland König, Baugenossenschaft FRIEDEN Wien 77

11. Niedrigenergiehaus

11. Niedrigenergiehaus

11.1. Was ist ein Niedrigenergiehaus?

Bereits seit etwa Mitte der 1980er Jahre planen Architekten Häuser mit

energetisch stark verbesserter Gebäudehülle mittels Anbringen eines

Wärmedämmverbundsystems (5 – 8 cm Polystyrol waren üblich) am

Außenmauerwerk, gleichzeitig wurden Fenster mit Zweifachisolierverglasung

entwickelt und eingebaut. Weiters wurde begonnen, Wärmebrücken zu vermeiden.

Dies vor allem hinsichtlich Kostenreduktion im Betrieb, Behaglichkeit und um

Bauschäden zu minimieren. Es war der Beginn der Entwicklung hin zum heutigen

Niedrig- und Niedrigstenergiehaus, was Ende der 1990er Jahre aufgrund von

Zusatzwohnbauförderungen für ökologisches Bauen und Wohnen (Klimaschutz)

bis heute zum Standard in Österreich wurde.

Da es für das Niedrigenergiehaus europaweit keine einheitliche Regelung gibt,

wird es in Österreich gemäß Ö-Norm B 8110 Teil 1165 (siehe Kapitel 11.3

Niedrigenergiehaus am Beispiel Wiener Wohnbauförderung und Ö-Norm B 8110)

bzw. über die Wohnbauförderungen definiert. „Je niedriger der Energieverbrauch,

desto höher die Förderung“, nachzuweisen mit dem Energieausweis. Wichtig sind

hierbei die Angaben über den Heizwärmebedarf (Energiekennzahl). Eine

kompakte Bauweise, der Einbau einer kontrollierten Wohnraumlüftungsanlage mit

Wärmerückgewinnung und der Nachweis über die Luftdichtheit der Gebäudehülle

sind dafür meist notwendig. Da im Gegensatz zum Passivhaus jedenfalls eine

herkömmliche Heizungsanlage notwendig ist, bieten sich hier ökologische

Wärmepumpenanlagen, Pelletsheizungen oder, wo vorhanden, Nah- bzw.

Fernwärme an. Die Warmwasserbereitung kann mittels Solarenergie (zumindest

im Sommer) erfolgen. Eingespart werden ca. 30 bis 50% Heizenergie gegenüber

einer herkömmlichen Bauweise nach Bauordnung.166

165 Österreichisches Normungsinstitut, ÖNORM B 8110-1, Ausgabedatum: 2008-01-01, Wärmeschutz im Hochbau - Anforderungen an den Wärmeschutz und Deklaration des Wärmeschutzes von Gebäuden/Gebäudeteilen - Heizwärmebedarf und Kühlbedarf 166 AUST-BAU Ges.m.b.H., „Was ist ein Niedrigenergiehaus?“, http://www.austbau.at/niedrigenergiehaus/, letzter Zugriff 26.02.2010

78

11. Niedrigenergiehaus

Als Richtwerte sind Energiekennzahlen von ca. 25 - 50 (kWh/m²a) anzusehen

(bezogen auf die Bruttogeschoßfläche, Berechnung nach OIB, im Gegensatz zur

Energiebedarfsfläche im Passivhausprojektierungspaket). Hier ist beim Vergleich

mit der EKZ eines Passivhauses Vorsicht geboten, sie ist mit einem Faktor von ca.

1,4 (für Wände) entsprechend anzupassen.167 Beim Niedrigenergiehaus bleibt der

Energieaufwand für Warmwasser und Haushaltsstrom bei der Berechnung

unberücksichtigt.168 Typische Außenwanddämmstoffstärken bei Massivbauweise

von 16 bis 20 cm ergeben U-Werte von etwa 0,15 bis 0,20 W/(m²K).

Um die errechneten Werte auch tatsächlich zu erreichen, ist eine sehr genaue

Bauausführung (wärmebrückenfreie und luftdichte Gebäudehülle) wichtig. Dies

kann durch den Blower-Door-Test und mit thermographischen Messungen mittels

Wärmebildkameras nachgewiesen werden.

11.2. Niedrigenergiehaus am Beispiel Wohnbauförderung NÖ

In Niederösterreich wird ausschließlich die ökologisch nachhaltige Bauweise

gefördert. Förderungsvoraussetzung beim Mehrfamilienwohnbau sind

Mindestanforderungen an den Wärmeschutz bezogen auf das Oberflächen-

Volumsverhältnis (A/V-Verhältnis). Bei Bewilligungen ab 01.01.2009 ist bei einem

Oberflächen-Volumsverhältnis größer 0,8 eine Energiekennzahl (Berechnung

nach OIB) von mindestens 45 (kWh/m²a) nachzuweisen, bei einem Verhältnis

kleiner 0,2 eine EKZ von mindestens 25 (kWh/m²a). Ab 2012 werden die

erforderlichen Energiekennzahlen auf 36 bzw. 20 reduziert. Bei Sanierungen ab

2010 betragen die EKZ-Mindestanforderungen 70 bzw. 30 (kWh/m²a).169 Bei allen

Varianten gilt: Je geringer die Energiekennzahl umso mehr Förderung (siehe dazu

detailliert im Kapitel 7 „Wohnbauförderung am Beispiel Niederösterreich“).

167 Energiesparhaus.at, Passivhausberechnung nach PHPP, http://www.energiesparhaus.at/energieausweis/phpp.htm, letzter Zugriff 26.02.2010 168 AUST-BAU Ges.m.b.H., „Was ist ein Niedrigenergiehaus?“, http://www.austbau.at/niedrigenergiehaus/, letzter Zugriff 26.02.2010 169 Land Niederösterreich, NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2005 § 30 Abs.3, § 37 Abs.2, Neues Förderungsmodell, http://www.noel.gv.at/Bauen-Wohnen/Bauen­Neubau/Wohnungsbau/wohnungsbau_4_neues_foerderungsmodell.wai.html, letzter Zugriff 26.02.2010

79

11. Niedrigenergiehaus

Hinweis: Die Berechnung nach OIB-6 basiert auf der Berechnung nach Ö-Norm B

8110 (siehe dazu nächster Punkt).170

11.3. Niedrigenergiehaus am Beispiel Wiener Wohnbauförderung und Ö-Norm B 8110

Gemäß Wiener Neubauverordnung 2007 wird „bis zum 31. Dezember 2008 der

Standard Niedrigenergiehaus erreicht, wenn die Energiekennzahl

Heizwärmebedarf entsprechend der Referenzlinie für HWBBGF HGT 3400 gemäß

Ö-Norm B 8110 Teil 1 erreicht wird.“ Ab 1. Jänner 2009 wird - was den maximal

zulässigen Heizwärmebedarf betrifft - nach folgender Tabelle über die

charakteristische Länge lc als Mindestvoraussetzung gefördert.171

Tab. 12: Maximal zulässiger Heizwärmebedarf, Stadt Wien, Neubauverordnung 2007, LGBl. für Wien Nr. 27/2007, §2 b) vom 13. Juli 2007

lc = VB / AB ist das Maß für die Geometrie eines Gebäudes (Kompaktheit)

(VB...Beheiztes Bruttovolumen, AB...Fläche der thermischen Hülle =

"Oberfläche")172

Ein kleines Volumen bei großer Oberfläche ergibt einen niedrigen lc-Wert, dadurch

erhöht sich die erlaubte Energiekennzahl als Mindestanforderung für die

Förderbarkeit. Bei Verzicht auf den Einbau einer Wohnraumlüftung erhöht sich

ebenfalls die erlaubte EKZ.

170 Österreichisches Institut für Bautechnik, „OIB-Richtlinien - Zitierte Normen und sonstige technische Regelwerke“, Ausgabe: Oktober 2007, , http://www.oib.or.at/N_TR6_10_07.pdf, letzter Zugriff 28.02.2010 171 Stadt Wien, wien.at, Webservice der Stadt Wien, Neubauverordnung 2007, LGBl. für Wien Nr. 27/2007, §2 b) vom 13. Juli 2007, http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/rechtsvorschriften/html/b6300600.htm, Zugriff 25.02.2010 172 Österreichisches Normungsinstitut, ÖNORM B 8110-1, Ausgabedatum: 2000-09-01, Wärmeschutz im Hochbau - Anforderungen an den Wärmeschutz und Nachweisverfahren, Seiten 5+6,

80

11. Niedrigenergiehaus

Vergleiche dazu Ö-Norm B 8110 Teil 1, Pkt. 9.1 - Deklaration von Niedrigenergie-

Gebäuden, Tabelle 7:

Tab. 13: Höchstzulässiger Heizwärmebedarf für Niedrigenergiegebäude, Österreichisches Normungsinstitut, ÖNORM B 8110-1, Ausgabedatum: 2008-01-01, Wärmeschutz im Hochbau - Anforderungen an den Wärmeschutz und Deklaration des Wärmeschutzes von Gebäuden/Gebäudeteilen - Heizwärmebedarf und Kühlbedarf, Pkt. 9.1, Seite 14, Tabelle 7

Dies bedeutet, dass die aktuellen Wiener Förderungsanforderungen bei der

Annahme des höchstzulässigen lc-Wertes von 1,0 bei 15 × (1 + 2,5 / 1,0) bei 52,5 kWh/m2a (HWBBGF) liegen.

Im Vergleich dazu liegt die Deklaration Niedrigenergie-Gebäude nach Ö-Norm bei 17 × (1 + 2,5 / 1,0) = 59,5 kWh/m2a (HWBBGF).

Wiener Sanierungsverordnung 2008173:

„Als Niedrigenergiegebäude gilt, wenn folgende EKZ Heizwärmebedarf

entsprechend der Referenzlinie für HWBBGF HGT 3400 gemäß Ö-Norm B 8110 Teil 1

erreicht wird: 17 × (1 + 2,5 / lc).“

Als Mindestanforderung für Wärmeschutzstandards als Voraussetzung für eine

Förderung gilt dann:

Tab. 14: Mindestanforderung für Wärmeschutzstandards, Stadt Wien, Sanierungsverordnung 2008, LGBl. für Wien Nr. 2/2009 in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 27/2009 vom 14. Jänner 2009

173 Stadt Wien, wien.at, Webservice der Stadt Wien, Sanierungsverordnung 2008, LGBl. für Wien Nr. 2/2009 in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 27/2009 vom 14. Jänner 2009, http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht­wien/rechtsvorschriften/html/b6300600.htm, Zugriff 25.02.2010

81

11. Niedrigenergiehaus

11.4. Niedrigstenergie-Gebäude gemäß Ö-Norm B 8110

Ö-Norm B 8110 Teil 1, Pkt. 9.2 - Deklaration von Niedrigstenergie-Gebäuden,

Tabelle 8:

Tab. 15: Höchstzulässiger Heizwärmebedarf für Niedrigstenergiegebäude, Österreichisches Normungsinstitut, ÖNORM B 8110-1, Ausgabedatum: 2008-01-01, Wärmeschutz im Hochbau - Anforderungen an den Wärmeschutz und Deklaration des Wärmeschutzes von Gebäuden/Gebäudeteilen - Heizwärmebedarf und Kühlbedarf, Pkt. 9.1, Seite 14, Tabelle 8

Dies bedeutet bei der Annahme des höchstzulässigen lc -Wertes von 1,0:

10 × (1 + 2,5 / 1,0) = 35 kWh/m2a (HWBBGF)

82

12. Passivhaus

12. Passivhaus

12.1. Was ist ein Passivhaus?

12.1.1. Definition

Das Passivhaus ist die konsequente Weiterentwicklung des

Niedrigenergiehauses, das im Winter ohne separates Heizsystem und im Sommer

ohne Klimatisierung auskommt. Es bietet trotzdem einen erhöhten Wohnkomfort -

gleichmäßige Wärme auch in der Nähe der Außenbauteile, kontrollierter

Luftwechsel, Behaglichkeit auch im Sommer durch gute Dämmung - bei einem

Heizwärmebedarf unter 15 kWh/(m²a) (bezogen auf die Energiebedarfsfläche) und

einem Primärenergiebedarf einschließlich Warmwasser und Haushaltsstrom von

unter 120 kWh/(m²a). Umgerechnet benötigt ein Passivhaus im Jahr weniger als

1,5 Liter Heizöl pro Quadratmeter. Die Grundprinzipien sind Wärmeverluste

vermeiden und freie Wärmegewinne optimieren. Weitere Kriterien des PH sind die

Heizlast von unter 10 W/m² EBF (Energiebedarfsfläche) und eine Luftdichtheit von

n50 < 0,6 1/h. Das heißt unkontrollierte Verluste mit 50 Pascal Druck dürfen 0,6

Hausvolumen pro Stunde nicht überschreiten, festgestellt durch den Blower-Door-

Test. Die genannten Kriterien (Zahlenwerte) des Passivhaus-Standards wurden

durch das Passivhaus Institut (PHI) in Darmstadt definiert.174

Hinweis: Die Niederösterreichische Wohnbauförderung fordert für das Passivhaus

eine Energiekennzahl von 10 kWh/m²a, hier wird nach OIB-Berechnungsmethode

gemäß Ö-Norm B 8110 gerechnet, diese bezieht sich auf die

Bruttogeschoßfläche.175

Möglich sind alle Bauweisen (Massiv-, Leichtbauweise) mit Dämmstärken

zwischen 25 und 40 cm (nicht lichtdurchlässige Bauteile der Außenhülle müssen

einen U-Wert kleiner 0,15 W/(m²K) aufweisen), Fenster mit Dreifach-

Wärmeschutzverglasung (Rahmen inkl. Verglasung U-Wert kleiner 0,80 W/(m²K))

bzw. einer im Passivhaus unbedingt notwendigen Komfortlüftung mit

Wärmerückgewinnung (bei 0°C Außentemperatur wird die kalte Frischluft durch

174 Passivhaus Institut (PHI), Dr. Wolfgang Feist, http://www.passiv.de/, letzter Zugriff 23.02.2010

83

12. Passivhaus

die 20°C warme Abluft auf 16°C erwärmt, Vorteil auch für Allergiker, da die

Frischluft gefiltert wird). Eine kostengünstige Haustechnikvariante ist das

Passivhauskompaktgerät mit Lüftung, Zulufterwärmung (Heizung) und

Warmwasserbereitung in einem.176 Zusätzliche Wärme gibt es durch solare

Gewinne und die Wärmeabgabe von Personen und Haushaltsgeräten. „Im

Sommer verhindert eine Verschattung, z.B. Balkon oder Jalousien, die

Überhitzung der Räume“. Das Gebäude sollte nach Süden orientiert (vor allem

freistehende Einfamilienhäuser), verschattungsfrei („passive“ solare Gewinne sind

zu optimieren) und möglichst kompakt sein, Wärmebrücken sind zu vermeiden (ist

rechnerisch nachzuweisen). Im Haushalt sind Energiespargeräte zu verwenden.

Geplant und gerechnet wird ein Passivhaus mit dem

Passivhausprojektierungspaket (PHPP).177

12.1.2. Warum 15 kWh/(m²a)? – Grundlagen der Berechnung

„Der Mindest-Frischluft-Volumenstrom für eine Person beträgt 30 m³/h. Luft hat

eine Wärmekapazität bei Normaldruck und etwa 21°C von 0,33 Wh/(m³K).

Erwärmen kann man die Frischluft maximal auf etwa 50°C, da sonst

Staubverschwelung eintritt. Damit kann die Zuluft höchstens 30 K wärmer sein als

die Raumluft, und für die verfügbare Heizleistung folgt: 30 m³/h/Pers * 0,33

Wh/(m³K) * 30 K = 300 W/Person. Eine Frischluftheizung kann also 300 Watt pro

Person bereitstellen. Bei 30 m² Wohnfläche je Person ergeben sich daraus 10

W/m² Wohnfläche - unabhängig vom Klima. Wie stark ein Passivhaus dafür

gedämmt sein muss, hängt von der Klimazone ab. Für Mitteleuropa zeigen die

Erfahrung und Berechnungen mit Simulationsprogrammen, dass aus dieser

Bedingung in etwa der oft verwendete Grenzwert von 15 kWh/(m²a) für den

Heizwärmebedarf folgt.“178

175 Land Niederösterreich, NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2005, § 30 Abs. 2+3, Neues Förderungsmodell, http://www.noel.gv.at/Bauen-Wohnen/Bauen­Neubau/Wohnungsbau/wohnungsbau_4_neues_foerderungsmodell.wai.html, letzter Zugriff 26.02.2010 176 LIPP, DI Dr. Bernhard, Skriptum „PH_AllgemeineEinfuehrung“, LV Energetisch optimiertes Bauen, FH-Campus Wien, Sommersemester 2009 177 Passivhaus Institut (PHI), Dr. Wolfgang Feist, http://www.passiv.de/, letzter Zugriff 23.02.2010 178 LIPP, DI Dr. Bernhard, Skriptum „PH_AllgemeineEinfuehrung“, LV Energetisch optimiertes Bauen, FH-Campus Wien, Sommersemester 2009

84

12. Passivhaus

12.2. Beitrag zum Klimaschutz

Die Energieeinsparung beim Heizen beträgt gegenüber einem herkömmlichen

Haus etwa 80% und der begrenzt erlaubte Primärenergieaufwand erfordert

entsprechend ökologische, energiesparende Haushaltsgeräte und

Beleuchtungskörper.179 Aufgrund der qualitativ hochwertigen, nachhaltigen

Bauweise wird die Nutzungsdauer verlängert, was längere

Instandsetzungsintervalle ermöglicht und die Instandhaltungsaufwendungen

dazwischen minimiert. Beim Passivhausbau werden üblicherweise auch

ökologische Materialien in größerem Ausmaß verwendet. Abgesehen davon lebt

ein Passivhausbewohner vermutlich, aufgrund einer gewissen nachhaltigen

Denkweise, was die Entscheidung für das Wohnen in einem Passivhaus beweist,

auch in anderen Lebensbereichen entsprechend bewusster.

12.3. Mehrkosten bei der Herstellung

Die Mehrkosten eines Passivmehrfamilienwohnhauses betragen netto 40 bis

60 €/m² gegenüber der Niedrigenergiebauweise. Dem Entfall der Heizung und des

Notkamins stehen die Kosten für die Verbesserung der Außenbauteile und des

Lüftungssystems gegenüber. Dies wird teilweise durch Förderungen

abgefangen.180

12.4. Passivhaus gemäß Ö-Norm B 8110

Die Ö-Norm B 8110 Teil 1, Pkt. 9.3 - Deklaration von Passivhäusern

(Wohngebäude) beschreibt das Passivhaus als „im Bereich der Niedrigstenergie-

Gebäude angesiedelt ... der Entfall eines Hauptheizsystems wird angestrebt“. Es

ist ein HWBBGF,Ref-Wert von 10 kWh/(m²a) zu unterschreiten und „die tatsächliche

Passivhaus-Tauglichkeit ist mit geeigneten Methoden nachzuweisen. Der n50-Wert

<0,6 h-1 ist einzuhalten.“ Die Möglichkeit von Projektierungsberechnungen mit

geeigneten Programmen (Hinweis: „Passivhausprojektierungspaket“) und dem

Nachweis von 15 kWh/m²a bezogen auf die Netto-Grundfläche wird dezidiert

erwähnt und anerkannt. „Weiters ist sicherzustellen, dass nach ...

179 LIPP, DI Dr. Bernhard, Skriptum „PH_AllgemeineEinfuehrung“, LV Energetisch optimiertes Bauen, FH-Campus Wien, Sommersemester 2009

85

12. Passivhaus

Nutzungsunterbrechung (z.B. Winterurlaub) Aufenthaltsräume innerhalb einer

anzugebenden Anheizzeit wieder auf Vorzugstemperatur (z.B. 20°C) gebracht

werden können.“ Um Zugluft zu vermeiden ist auf die Auslegung der Luftströmung

besonders zu achten. Der U-Wert der Fensterkonstruktion darf UW = 0,8 W/m2K

nicht überschreiten (um Kaltluftabfall zu vermeiden).181

Aufgrund von bisher teilweise gravierenden Mängeln im Passivhausbau und

Unzufriedenheiten von Nutzern beim Bewohnen sind diese Vorgaben der Ö-Norm

zu begrüßen. Die Formulierung lässt teilweise Spielraum, jedoch wird auf die

möglichen Problembereiche aufmerksam gemacht.

180 SCHÖBERL, Bmst. DI Helmut, Skriptum „Kostenoptimierung Passivhaus“, LV Ökologisches Bauen und Sanieren, FH-Campus Wien, Wintersemester 2010 181 Österreichisches Normungsinstitut, ÖNORM B 8110-1, Ausgabedatum: 2008-01-01, Wärmeschutz im Hochbau - Anforderungen an den Wärmeschutz und Deklaration des Wärmeschutzes von Gebäuden/Gebäudeteilen - Heizwärmebedarf und Kühlbedarf, Seite 14 86

13. Beispiele Wohnhaussiedlungen

13. Beispiele Wohnhaussiedlungen

Der Großteil der Wohnbauprojekte, an denen der Verfasser dieser Arbeit in den

vergangenen elf Jahren in Niederösterreich und Wien in Planung und

Bauabwicklung beteiligt war, wird in diesem Kapitel als Beispielsammlung

zusammen gestellt und anhand verschiedenster Parameter des Themas

Nachhaltigkeit - aufgelistet für jede Wohnhausanlage - vergleichbar gemacht. So

werden nachfolgend 13 Projekte beschrieben, wobei die jeweils prägnantesten

und für die Objekte typischen Punkte bzw. auch der direkte Vergleich zum Projekt

davor herausgearbeitet werden. Bewusst wurden nicht nur

Niedrigenergiehaussiedlungen ausgewählt, sondern vielmehr auch

Wohnhausanlagen, die nach dem damaligen Stand der Technik errichtet wurden.

Dies war auch noch jener Zeitraum, in dem in Österreich noch keine

entsprechenden Rahmenbedingungen zur Umsetzung der Kyoto-Verpflichtungen

vorhanden waren. Zusätzlich wurden zum Vergleich auch ähnliche Projekte

anderer Planer untersucht. Die Sammlung dieser Beispiele soll dementsprechend

die Veränderungen im Wohn- und Siedlungsbau in Niederösterreich und Wien im

Zeitverlauf bis heute - beginnend mit der jeweils ältesten - veranschaulichen.

13.1. Wohnhaussiedlungen Niederösterreich

13.1.1. Wohnhausanlage, 2325 Himberg, Bahnstraße (Wohnvillen)

Die 68 Genossenschaftswohnungen aufgeteilt auf fünf Baukörper mit ebenso

vielen Stiegen wurden in den Jahren von 1995 bis 2001 zwischen dem

Ortszentrum von Himberg und der Ostbahn nach dem damaligen Stand der

Technik gemäß niederösterreichischer Bautechnikverordnung errichtet. Es war im

Wohnungsbau in der Praxis noch keine Rede von Nachhaltigkeit, luftdichter

Gebäudehülle, kontrollierter Wohnraumlüftung, Energiekennzahlen und

ähnlichem. Standard im sozialen Wohnbau waren

Außenwandwärmedurchgangskoeffizienten von gerade mal knapp unter 0,4

W/m2K und Gasetagenheizungen (Heiztherme in Küche oder Bad). Die

Wohnungen in der Anlage aber waren und sind aufgrund der Grundstückspreise,

der guten Wohnbauförderung und der hervorragenden Anbindung an Wien

entsprechend attraktiv. Auch gute Wohnungsgrundrisse und die wirtschaftliche

Planung der Gebäude als Vierspänner (vier Wohnungen pro Geschoß), ohne 87

13. Beispiele Wohnhaussiedlungen

Aufzug zwar nicht barrierefrei aber umso kostengünstiger, trugen zum

Verkaufserfolg bei. Weiters bindet die neue S1 den Ort Himberg im Süden Wiens

verkehrsmäßig nunmehr in alle Richtungen perfekt an.

Abb. 10: Foto Wohnvilla mit 16 Wohnungen in 2325 Himberg, Bahnstraße, Genossenschaft Frieden, Architekt Hodny

Abb. 11: Foto Wohnvilla mit 12 Wohnungen in 2325 Himberg, Bahnstraße, Genossenschaft Frieden, Architekt Hodny

88

13. Beispiele Wohnhaussiedlungen

Tab. 16: Projekt 1: 2325 Himberg, Bahnstraße, Tabelle zum Vergleich der Wohnhausanlagen

13.1.2. Wohn- und Reihenhausanlage, 2325 Himberg, Bahnstraße/Ostbahnstraße

Die soeben beschriebene Wohnhausanlage fand in den 26 Reihenhäusern, 16

Geschoßwohnungen und 22 Maisonettwohnungen, hergestellt in drei Bauteilen,

ihre Fortsetzung. Am Gelände einer ehemaligen Wurstfabrik wurden die 64

Wohneinheiten auf dem energetisch gleichen Stand der Technik wie die Anlage

davor, unter baubehördlich optimaler Ausnutzung der vorhandenen Grundflächen

errichtet. Signifikant für dieses Projekt war aber der Einbau von elektrischen Luft­

Wasser-Wärmepumpen, die zu einer wesentlichen ökologischen und

ökonomischen Verbesserung im Betrieb führte. Zu diesem Zeitpunkt eine sehr

89

13. Beispiele Wohnhaussiedlungen

mutige Entscheidung des Bauherrn, da dies in dieser Dimension eine noch wenig

erprobte Haustechnikeinrichtung darstellte. Größter Anreiz war aber vermutlich

nicht allein das Pionierdenken, sondern vielmehr eine Wohnbauförderung, die zu

dieser Zeit hinsichtlich Haustechnik neu ausgerichtet wurde. Verbunden mit einer

Fußbodenheizung - Radiatoren sind aufgrund der geringen Vorlauftemperatur

dabei ohnehin nicht möglich - entwickelte sich die Wohnanlage zum

Verkaufsschlager. Jedes Reihenhaus erhielt dabei eine eigene Luft-Wasser-

Wärmepumpe im Keller mit Ansaugung bzw. Ausblasung der Luft über Kanäle mit

imposanten 60 mal 60 Zentimetern über eigens dafür vorgesehene

Kellerlichtschächte. Die Anlagen für die Wohnungen wurden zentral in den

Dachböden, mit entsprechenden Schallschutzmaßnahmen, installiert. Zusätzlich

wurden zu jeder Anlage eigene Brauchwasserwärmepumpen für den

Sommerbetrieb installiert (höhere Wohnbauförderung), obwohl aus technischer

Sicht die eigentlichen Wärmepumpen auch Warmwasser erzeugen können, was

sie im Winter auch tun - eine absurde „Förderverfehlung“. Aufgrund der massiv

beworbenen Innovation und nicht zuletzt aber auch aufgrund der attraktiven Preise

waren sämtliche Wohnungen und Reihenhäuser bereits bei Schlüsselübergabe

vergeben.

Im Laufe der Jahre gab es an heißen Sommertagen unter anderem Probleme mit

Kondensatbildung an Keller-Innenwänden aufgrund der

Brauchwasserwärmepumpen, die abgekühlte Luft direkt in die Kellerräume

ausblasen. Auch wurden Kondenswasserableitungen der Wärmepumpen aus

Kostengründen nicht an den Kanal angeschlossen, sondern versickert, was

teilweise zu Rückstau und nassen Kellern führte. Inzwischen wurden sehr

aufwendig fast alle Wärmepumpen mit elektrischen Hebeanlagen kombiniert.

90

Abb. 14: Foto Ostbahnstraße, Eingangsansicht 38 Wohnungen in 2325 Himberg, Bahnstraße/Ostbahnstraße, Genossenschaft Frieden, Architekt Hodny

13. Beispiele Wohnhaussiedlungen

Abb. 12: Foto Überblick Wohn- und Reihenhausanlage mit 26 Reihenhäuser und 38 Wohnungen in 2325 Himberg, Bahnstraße/Ostbahnstraße, Genossenschaft Frieden, Architekt Hodny

Abb. 13: Foto Bahnstraße, 26 Reihenhäuser und 38 Wohnungen in 2325 Himberg, Bahnstraße/Ostbahnstraße, Genossenschaft Frieden, Architekt Hodny

91

13. Beispiele Wohnhaussiedlungen

Tab. 17: Projekt 2: 2325 Himberg, Bahnstraße/Ostbahnstraße, Tabelle zum Vergleich der WHA

92

13. Beispiele Wohnhaussiedlungen

13.1.3. Wohnhausanlage, 2500 Baden, Gartengasse 18

Die Wohnhausanlage mit 43 Wohnungen und 7 Reihenhäusern wurde etwa

zeitgleich mit der eben beschriebenen in den Jahren 2003 bis 2006 errichtet. Was

die Dämmung der Gebäudehülle betrifft, wurde der gleiche Standard wie der der

Projekte der Jahre zuvor (am Beispiel Außenwand: 20 cm Durisol-Mantelstein + 8

cm Polystyrol) angewandt. Auch architektonisch betrachtet entschied sich der

Bauherr wieder für das klassische Pfettendach und einer Bauweise, die die

größtmögliche Ausnützung gemäß Bauordnung hinsichtlich der erzielbaren

Wohnnutzfläche gewährleistete. Es war noch die Zeit vor der Einführung der

Institution des Gestaltungsbeirates in Niederösterreich und die Planung

entwickelte sich in enger Kooperation mit der Bauabteilung der Stadtgemeinde

unter Zugrundelegung der örtlichen Bebauungsvorschriften für Baden. Typischer

Ausstattungsstandard der Genossenschaft für Niederösterreich waren Teppich-

bzw. PVC-Bodenbeläge, Fliesen in Bädern und WC im Standardformat 15 mal 15

bzw. Stahlzargen mit Holztürblättern. Der besonderen Lage im Zentrum Badens

trug man mit dem Einbau von Aufzügen Rechnung, welche alle Wohnungen

barrierefrei erreichbar machen. Die total behindertengerechte Zugänglichkeit der

Balkone und Terrassen wird durch die Fenstertürrahmen im Schwellenbereich

verhindert, dies vor allem aus bautechnischen Gründen (Feuchtigkeitsabdichtung).

Wo vorhanden, wurde für Heizung (mit Radiatoren) und Warmwassererzeugung

stets Fernwärme verwendet. In diesem Beispiel wurden dezentrale Speicher in

den Bädern - über den Waschmaschinenanschlüssen - der Wohnungen

angeordnet. Die Grundrisse der Wohnungen dieser Zeit sind geprägt von

zentralen Vorzimmern und Gängen, von wo aus die meisten Räume der Wohnung

erreichbar sind und separat angeordneten Küchen. Wie auch heute wird die

Nassgruppe mit Küche, Bad und WC aus technischen und wirtschaftlichen

Gründen wenn möglich in der Nähe eines einzigen Steigschachtes angeordnet.

Die Mindestgröße der Zimmer gemäß Bauordnung von 10 m2 wurde oft gerade

einmal eingehalten.

Um bei immer dichter werdenden Fensterkonstruktionen - eingebaut wurden

typischerweise Kunststofffenster - der oft üblichen Schimmelbildung beim

ebenfalls typischen Gipsinnenputz aufgrund der hohen Baufeuchte eines

93

13. Beispiele Wohnhaussiedlungen

Neubaues und dem unsachgemäßen Lüftungsverhalten der Bewohner

vorzubeugen, wurde versucht, mit so genannten Zuluft-Automaten zu arbeiten.

Diese werden im Parapetbereich eines Fensters im Hauptwohnraum in die

Außenwand eingebaut und arbeiten temperaturgeregelt. Praxis ist, dass

Bewohner die Geräte bewusst „zustopfen“, um leichten Zug zu verhindern. Vor

allem in Niederösterreich hat sich dieses Thema mit dem vermehrten Einbau einer

kontrollierten Wohnraumlüftung ohnehin erledigt.

Abb. 15: Foto Eingangsansicht Reihenhäuser und Stiege 5, WHA 7 Reihenhäuser und 43 Wohnungen, 2500 Baden, Gartengasse 18, Genossenschaft Frieden, Architekt Hodny

Abb. 16: Foto Gartenansicht Stiegen 4+5, WHA 7 Reihenhäuser und 43 Wohnungen, 2500 Baden, Gartengasse 18, Genossenschaft Frieden, Architekt Hodny

Abb. 17: Foto Eingangsansicht Stiege 3, WHA 7 Reihenhäuser und 43 Wohnungen, 2500 Baden, Gartengasse 18, Genossenschaft Frieden, Architekt Hodny

94

13. Beispiele Wohnhaussiedlungen

95

13. Beispiele Wohnhaussiedlungen

Tab. 18: Projekt 3: 2500 Baden, Gartengasse 18, Tabelle zum Vergleich der Wohnhausanlagen

13.1.4. Reihenhausanlage, 2325 Himberg, Hintere Ortsstraße 35 - 37

Im Zuge der Planung dieser Wohnanlage mit 25 Reihenhäusern in Himberg hat

sich Wesentliches verändert. Die Notwendigkeit eines Energieausweises und die

Einführung des Niedrigenergiestandards in der Wohnbauförderung ab 2003

erforderte in erster Linie Verbesserungen im Bereich der Gebäudehüllen mit stark

verringerten Wärmedurchgangskoeffizienten bei allen Außenbauteilen und eine

möglichst luftdichte Gebäudehülle. Die so genannte Bewertungszahl für die

Ermittlung der Höhe der Wohnbauförderung ergab sich aus der ermittelten,

geometriekorrigierten Energiekennzahl für den Referenzstandort abzüglich der

erzielten Punkte für Maßnahmen wie den Einbau einer kontrollierten

Wohnraumlüftung, der Warmwasserbereitung mit Wärmepumpen, der

Verwendung ökologischer Baustoffe und des Einsatzes Trinkwasser sparender

Maßnahmen.

Die äußere Erscheinung der Häuser wurde noch nicht verändert, weiterhin war die

Architektur - noch in der Zeit vor Einführung des Gestaltungsbeirates - geprägt von

Pfettendächern mit Gaupen und konservativen Fassadengestaltungen.

Die bereits im Vorprojekt in Himberg erprobte und nun technisch stark verbesserte

Luft-Wasser-Wärmepumpenanlage wurde bei diesem Projekt mit einer

kontrollierten Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung kombiniert. Hierbei wird

96

13. Beispiele Wohnhaussiedlungen

Luft aus Sanitärräumen und Küchen abgesaugt und in die Aufenthaltsräume

vorgewärmt eingeblasen. Die vertikale Verteilung erfolgt über entsprechend

dimensionierte Steigschächte, waagrechte Leitungsführungen erfolgen im Bereich

abgehängter Decken (bei geschickter Planung meist nur in den Vorzimmern

erforderlich) bzw. örtlichen Verkleidungen. Die Lüftungsanlage stellt einerseits

eine Komforterhöhung dar, die den Bewohnern den Alltag angenehmer macht und

Schimmelbildung vermeidet und andererseits eine maßgebliche Reduktion des

Heizwärmebedarfs (Energiekennzahl) bewirkt. Auch die Dichtheit der

Gebäudehülle wurde bei diesem Projekt mittels Blower-Door-Test gesondert

nachgewiesen, was die Wohnbauförderung zusätzlich erhöhte.

Bei der Standardausstattung wurden nun Fliesenbeläge in Vorzimmern und

Küchen den billigeren PVC-Belägen vorgezogen und anstelle von Teppichen

wurden Laminatböden verlegt. Ein raumluftunabhängiger (hinsichtlich kontrollierter

Wohnraumlüftung und luftdichter Gebäudehülle), für den Bewohner auch im Alltag

für „Schwedenöfen“ nutzbarer Kamin, wurde ebenfalls eingebaut. Dieser gilt

gleichzeitig als baubehördlich vorgeschriebener Notkamin.

Abb. 18: Visualisierung, 25 Reihenhäuser, 2325 Himberg, Hintere Ortsstraße 35 - 37, Gen. Frieden, Architekt Hodny

97

13. Beispiele Wohnhaussiedlungen

Abb. 19: Foto Eingangsansicht 5er Gruppe, 25 Reihenhäuser, 2325 Himberg, Hintere Ortsstraße 35 - 37, Gen. Frieden

Abb. 20: Foto Gartenansicht 2er Gruppe, 25 Reihenhäuser, 2325 Himberg, Hintere Ortsstraße 35 - 37, Gen. Frieden

98

13. Beispiele Wohnhaussiedlungen

Tab. 19: Projekt 4: 2325 Himberg, Hintere Ortsstraße 35 - 37, Tabelle zum Vergleich der Wohnhausanlagen

13.1.5. Wohnhaus, 2380 Perchtoldsdorf, Grienauergasse 1

Ein Wohngebäude mit neun hochwertig ausgestatteten Geschoßwohnungen

wurde ab 2006 in Zentrumsnähe von Perchtoldsdorf errichtet. Hier spielte im

Entwurf die Architektur die zentrale Rolle, die absolute Ausnutzung hinsichtlich

Baugrund und Wohnnutzflächen trat dabei in den Hintergrund. Entscheidender

Faktor war dabei die notwendige Bewilligung durch den niederösterreichischen

Gestaltungsbeirat - wurde doch der erste Entwurf bereits vorab als unzeitgemäß

und daher nicht förderungswürdig eingestuft. Es entstand ein schnörkelloser

Baukörper mit zurück gesetztem Dachgeschoß, der durch gute Proportionen und

einer auffälligen Farbgebung besticht. Bereits im Einreichverfahren gab es

99

13. Beispiele Wohnhaussiedlungen

aufgrund des modernen Äußeren Proteste einzelner Anrainer, gleichzeitig kam

Lob von vielen Seiten für ein „ausgesprochen gelungenes“ Objekt. Auffällige

Architektur polarisiert, das größte Kompliment für viele Architekten.

Aufgrund der hohen Grundstücks- und Baukosten zufolge der attraktiven Lage und

hochwertigen Ausstattung und Bauweise, wäre das Projekt laut Aussage des

Bauherrn jedoch besser freifinanziert - verbunden mit geringeren Auflagen (kein

Gestaltungsbeirat, keine einzuhaltenden Fördervorgaben hinsichtlich

Gebäudehülle etc.) - realisiert worden. Gerade eben auch, da sämtliche

Wohneinheiten als Eigentumswohnungen verkauft werden sollten, was aufgrund

der hohen Preise nicht sofort gelang. Vor allem die großen und damit sehr teuren

Wohnungen im Erdgeschoß standen lange Zeit leer.

Entstanden ist dabei jedoch ein für den Bauträger und alle Mitwirkenden

hinsichtlich Planung, Bauausführung und Bauabwicklung richtungsweisendes

Musterobjekt mit entsprechend hohem Aufwand für die Projektbeteiligten.

Sämtliche Grundrisse wurden bereits in der Bauphase nochmals grundlegend

überarbeitet, um auch hier den modernen Wohnbedürfnissen mit entsprechenden

Zimmer- und Badezimmergrößen und im Hauptwohnraum integrierten Küchen

gerecht zu werden. Selbstverständlich verfügen alle Wohnungen über großzügige

Balkone, Terrassen und Eigengärten. Auch in der Detailplanung und -umsetzung

und bei der Auswahl der Materialien hat man sich nicht nach bisherigen Standards

orientiert. So wurden Holz-Alu-Fensterkonstruktionen, Edelstahlverblechungen an

neuralgischen Punkten, Fußböden und Türstöcke aus Holz, Granit anstelle von

Terrazzo oder Feinsteinzeug im Stiegenhaus, Markisen und Glasdächer,

elektrische Außenrollläden, raumluftunabhängige Kamine etc. eingebaut. Aufgrund

der beanspruchten Wohnbauförderung 2005 mit dem damals neuen 100­

Punktesystem war eine entsprechende Energiekennzahl und der Einbau eines

alternativen Heizsystems und ökologisch verträglicher Baumaterialien schon fast

selbstverständlich.

100

13. Beispiele Wohnhaussiedlungen

Abb. 21: Visualisierung Eingangsansicht, Wohnhaus mit 9 Wohnungen, 2380 Perchtoldsdorf, Grienauergasse 1, Genossenschaft Frieden, Architekt Hodny

Abb. 22: Foto Eingangsansicht, Wohnhaus mit 9 Wohnungen, 2380 Perchtoldsdorf, Grienauergasse 1, Genossenschaft Frieden, Architekt Hodny

101

13. Beispiele Wohnhaussiedlungen

Tab. 20: Projekt 5: 2380 Perchtoldsdorf, Grienauergasse 1, Tabelle zum Vergleich der Wohnhausanlagen

13.1.6. Wohnhausanlage, 2620 Neunkirchen, Dr. Stockhammergasse 11

Bei diesem Projekt im Zentrum Neunkirchens wurde eine bestehende Villa aus

dem Jahr 1890 zu einem modernen Wohnhaus mit acht Wohnungen gemäß

heutigem Stand der Technik mit entsprechenden Wärmeschutz- und

Haustechnikmaßnahmen umgebaut. Die äußere Erscheinung wurde dabei

grundsätzlich erhalten. Es wurde jedoch der alte Dachstuhl entfernt und eine neue

Sargdeckelkonstruktion mit Hinblick auf die sommerliche Überwärmung und der

Luftdichtheit der Gebäudehülle und mit einer um fünf Grad steileren Dachneigung

für besser nutzbare Wohnräume errichtet. Alle Wohnungen verfügen - heutzutage

nahezu selbstverständlich und bei nicht vorhanden sein nur schwer verkäuflich - 102

13. Beispiele Wohnhaussiedlungen

über Balkone, Dachterrassen bzw. Eigengärten. Weiters wurde ein unterirdischer

Verbindungsgang zur Tiefgarage errichtet und der bestehende Keller mittels

Injektionsverfahren zur Horizontalabdichtung (Bohrlochketteverfahren -

zweireihige Injektage mit Siliconat) und einer rundumlaufenden äußeren

bituminösen Vertikalabdichtung trocken gelegt. Einzig auf den Einbau eines

Aufzuges wurde verzichtet.

Im rückwärtigen Teil des Grundstückes entstand ein komplett nach Süden

ausgerichteter und unter größtmöglicher Erhaltung des Baumbestandes geplanter

Neubau mit drei Stiegen und 30 Geschoßwohnungen. Selbst die Umrisse der

Tiefgarage wurden an die Bäume angepasst.

Das Grundstück wurde vom Bauträger nicht zuletzt aufgrund des

Bestandsgebäudes erworben, da mit einem Sanierungsobjekt bei einer derart

großen Anlage ein seitens der Wohnbauförderung vorgeschriebener

Bauträgerwettbewerb (ab 30 Wohneinheiten) umgangen werden konnte. Auch die

Beurteilung durch den Gestaltungsbeirat war nicht notwendig. Nichts desto trotz

wurde seitens Bauherr und Architekt bewusst darauf geachtet, eine Planung nach

denselben modernen Prinzipien zu erstellen. So entsteht gerade eine

Wohnhausanlage (Schlüsselübergabe im Mai 2010) mit vielen Freiräumen und

Grünflächen und bei dem das Stadtzentrum trotzdem in fünf Minuten fußläufig zu

erreichen ist. Der heutigen Zeit entsprechend wurden von der Stadtgemeinde die

zwei, in Niederösterreich bereits üblichen, PKW-Stellplätze pro Wohneinheit

vorgeschrieben, was die Baukosten jedoch immens erhöht.

Die komplette Wohnanlage wurde an die biogene Fernwärme Neunkirchen (25

Förderpunkte) angeschlossen. Der Fernwärmeübergaberaum wurde dazu im

Keller eines bestehenden Nebengebäudes untergebracht. Weitere Förderpunkte

gab es für den Einbau einer kontrollierten Wohnraumlüftung mit

Wärmerückgewinnung, die Verwendung ökologischer Bauprodukte, den Bau der

Tiefgarage bzw. der Lagequalität für ein Bauvorhaben im Bauland-Kerngebiet.

103

13. Beispiele Wohnhaussiedlungen

Abb. 23: Visualisierung Wohnhausanlage mit 38 Wohnungen, 2620 Neunkirchen, Dr. Stockhammergasse 11, Genossenschaft Frieden, Architekt Hodny

Abb. 24: Baustellenfoto Altbausanierung mit 8 Wohneinheiten, WHA 38 Wohnungen, 2620 Neunkirchen, Dr. Stockhammergasse 11, Genossenschaft Frieden, Architekt Hodny

Abb. 25: Baustellenfoto Neubau mit 30 Wohneinheiten, WHA 38 Wohnungen, 2620 Neunkirchen, Dr. Stockhammergasse 11, Genossenschaft Frieden, Architekt Hodny

104

13. Beispiele Wohnhaussiedlungen

Tab. 21: Projekt 6: 2620 Neunkirchen, Dr. Stockhammergasse 11, Tabelle zum Vergleich der WHA

105

13. Beispiele Wohnhaussiedlungen

13.1.7. Wohnhausanlage, 2115 Ernstbrunn, Schulgasse 2a-2e

Als Vergleichsprojekt (ohne Beteiligung des Verfassers) den aktuellen Standard im

niederösterreichischen Wohnbau betreffend wurde ein Projekt des Architekten DI

Peter Schorn mit 31 Wohnungen gewählt. Auch hier wird das 100-Punkte-Haus

gemäß Wohnbauförderung angestrebt. Die Energiekennzahlen, mittlere und

spezifische Wärmedurchgangskoeffizienten befinden sich im Bereich der Werte

des soeben beschriebenen Projektes. Förderpunkte für die Heizungsanlage erhält

man beim Projekt in Ernstbrunn mit einer zentralen Pellets-Heizanlage, für die

Warmwasserbereitung wird unterstützend, und zusätzlich gefördert, eine

Solaranlage installiert. Bemerkenswert ist, dass auf die Punkte für die

Barrierefreiheit trotz der Aufwertung dieses Punktes in der Wohnbauförderung

verzichtet wurde, was auch vermutlich mit der Hanglage und der deswegen nur

schwer generell behindertengerecht herzustellenden Zugänge zusammen hängt.

So wurde auch auf Aufzüge verzichtet und damit Kosten eingespart. Trotzdem ist

es gelungen, die meisten Wohnungen (bis auf 6) barrierefrei erreichbar zu

machen. Die Hanglage und die entsprechend terrassierte Anordnung der

Baukörper geben der modern gestalteten Wohnhausanlage jedoch einen

besonderen, sehr einladenden Charakter. Es ist ein gutes Beispiel zeitgemäßer

und geradliniger „Wohlfühlarchitektur“ für junge Menschen mit dem Kontrast

warmer und kühler Materialien.

Abb. 26: Visualisierung Eingangsseite Bauteil 1, 2115 Ernstbrunn, Schulgasse 2a-2e, Heimat Österreich, Architekt Schorn

Abb. 27: Visualisierung Bauteil 2, 2115 Ernstbrunn, Schulgasse 2a-2e, Heimat Österreich, Architekt Schorn

106

13. Beispiele Wohnhaussiedlungen

Abb. 28: Visualisierung WHA mit 31 Wohnungen, 2115 Ernstbrunn, Schulgasse 2a-2e, Heimat Österreich, Architekt Schorn

107

13. Beispiele Wohnhaussiedlungen

Tab. 22: Projekt 7: 2115 Ernstbrunn, Schulgasse 2a-2e, Tabelle zum Vergleich der Wohnhausanlagen

13.1.8. Reihenhausanlage, St. Egyden am Steinfeld, Puchbergerstraße

Eine Besonderheit des architektonischen Entwurfs der geplanten

Reihenhausanlage mit je einer Doppel-, einer Dreier- und einer Vierergruppe (9

Reihenhäuser) in St. Egyden ist die Realisierung von Steildächern in Kombination

mit moderner äußerer Gestaltung. Die Umsetzung der Steildachform war in erster

Linie ein Wunsch der Gemeinde (eine Stimme im Gestaltungsbeirat) bei

108

13. Beispiele Wohnhaussiedlungen

Vorentwurfsbesprechungen im Zuge der Entwicklung des Projektes. Die

Gemeinde wollte damit bewusst Flachdächer im Ortsverband vermeiden, wobei

eine Verhinderung aufgrund fehlender örtlicher Bebauungsvorschriften letztlich

nicht möglich gewesen wäre.

Die Maßnahmen zur Reduktion des Heizwärmebedarfs und Orientierung der

Hauptwohnräume mit großen Fensterflächen nach Süden und Westen verstehen

sich inzwischen bereits von selbst. Eine Innovation soll nun eine

Photovoltaikanlage auf den Dächern darstellen, welche die geplante

Heizungsanlage mit elektrischen Wärmepumpen, voraussichtlich in Verbindung

mit Tiefenbohrungen (Erdwärme) - Fernwärme ist in St. Egyden nicht verfügbar -

noch nachhaltiger machen soll. Somit wäre es möglich, zusätzliche Förderpunkte

zu lukrieren und bei Überproduktion gegen Gebühren in das Stromnetz

einzuspeisen.

Die voll unterkellerten Niedrigenergiehäuser mit großzügigen Wohnräumen ­

keines der drei Zimmer im Obergeschoß ist mit unter 13 m2 ausgewiesen - zwei

separaten Toiletten, einem gut nutzbaren Badezimmer mit Fenster und einem in

die Architektur integrierten Gartenabstellraum je Reihenhaus (als Trennung)

entsprechen voll und ganz den momentanen Anforderungen in diesem Segment.

Weiters gibt es einen Kinderspielplatz, ein gedecktes Müllhaus mit

anschließendem Fahrradabstellraum und 18 PKW-Stellplätze für neun

Wohneinheiten.

Abb. 29: Visualisierung Gartenansicht, 9 Reihenhäuser, 2731 St. Egyden am Steinfeld, Puchbergerstraße, Genossenschaft Frieden, Architekt Hodny

Abb. 30: Visualisierung Eingangsansicht, 9 Reihenhäuser, 2731 St. Egyden am Steinfeld, Puchbergerstraße, Genossenschaft Frieden, Architekt Hodny

109

13. Beispiele Wohnhaussiedlungen

110

13. Beispiele Wohnhaussiedlungen

Tab. 23: Projekt 8: 2731 St. Egyden am Steinfeld, Puchbergerstraße, Tabelle zum Vergleich der WHA

13.1.9. Wohnhaus, 2351 Wr. Neudorf, Hauptstraße 31

Am Gelände einer alten Spenglerei wird in den nächsten Jahren im Zentrum von

Wiener Neudorf ein architektonisch attraktives Objekt mit geplanter

Mehrzwecknutzung entstehen. Neben 20 Genossenschaftswohnungen in den

oberen Geschoßen soll das Gebäude im Erdgeschoß als Seniorentreffpunkt

dienen und Platz für ein Volkshilfebüro bieten. Es müssen demnach

Energieausweise für alle Gebäudenutzungen erstellt werden, das heißt drei

getrennte Nachweise für die Bereiche Wohnungen, Seniorentreff und Büro

(Energieausweis für Nicht-Wohngebäude). Ungünstige Geometrieverhältnisse

(A/V-Verhältnis) in den Nicht-Wohnbereichen erklären hier die schlechteren

Energiekennzahlen, was aber natürlich auf die Wohnbauförderung keine

Auswirkungen hat. Weiters ist im Entwurf eine Tiefgarage vorgesehen. Eine große

Planungsherausforderung war die Unterbringung von guten Wohnungsgrundrissen

aufgrund der schwierigen Grundstückskonfiguration. Entstanden ist ein bunter

Wohnungsmix, wirtschaftlich erschlossen über ein einziges Stiegenhaus mit

Aufzug, der die Barrierefreiheit im Gebäude gewährleistet, horizontal erreicht

werden die Wohnungen dann über Laubengänge. Die Versorgung für Heizung und

Warmwasser erfolgt mittels biogener Fernwärme, wofür es höchste

Förderungspunkte gibt. Unterstützt soll die Warmwasserbereitung mit einer

Solaranlage werden. Ob eine kontrollierte Wohnraumlüftung mit

Wärmerückgewinnung ausgeführt wird, entscheidet sich demnächst. Es ist unter

111

13. Beispiele Wohnhaussiedlungen

anderem eine Kosten-Nutzen-Rechnung. Der Einbau kostet Geld, erfordert einen

Luftdichtigkeitsnachweis der Gebäudehülle, bringt im Gegenzug aber fünf

zusätzliche Förderpunkte, eine um etwa 5 kWh/m2a bessere Energiekennzahl

(sechs Punkte) und zusätzlichen Wohnkomfort. Dies ist auch ein Beispiel für die

unzähligen Optionen im Zuge der Projektentwicklung bei der optimalen

Punktezusammenstellung für die Wohnbauförderung. Die Entscheidungen

obliegen schließlich dem Bauherrn.

Abb. 31: Visualisierung, 20 Wohnungen, Seniorentreff, Büro Volkshilfe, 2351 Wr. Neudorf, Hauptstraße 31, WNG - Gemeinnützige Bau-, Wohn- und Siedlungsgenossenschaft, Architekt Hodny

112

13. Beispiele Wohnhaussiedlungen

Tab. 24: Projekt 9: 2351 Wr. Neudorf, Hauptstraße 31, Tabelle zum Vergleich der WHA

113

13. Beispiele Wohnhaussiedlungen

13.2. Wohnhaussiedlungen Wien

13.2.1. Wohnhausanlage, 1110 Wien, Sellingergasse 7

Die 22 Genossenschaftswohnungen wurden gemäß Wiener Wohnbauförderung,

Neubauverordnung 2001, nahe der Simmeringer Hauptstraße von 2003 bis 2005

errichtet. Es ist eine typische Lückenverbauung mit zwei Stiegen in dicht

besiedeltem Gebiet. Das komplette Grundstück wurde bis auf zwei Erdkerne für

Baumpflanzungen mit einer Tiefgarage verbaut. Das Projekt wurde durch den

Wiener Grundstücksbeirat beurteilt. Für eine Förderungsempfehlung mussten

durchschnittlich 60 Punkte in den Bereichen Planungsqualität, Ökonomie und

Ökologie erreicht werden, was bei diesem Projekt genau der Fall war. Die

Planungsqualität (Erschließung, Grundrisse, Architektur) wurde mit 56 Punkten

unterdurchschnittlich bewertet, was im Bereich Ökologie mit 65 Punkten wieder

wettgemacht wurde. So wurden Naturfarben und lösungsmittelfreie Kleber

verwendet, Linoleumböden anstelle von PVC, eine Brauchwasserleitung vom

bestehendem Brunnen zu den WC-Anlagen und zur Gartenbewässerung

installiert, Wasser sparende Entnahmestellen und ein Fernwärmeanschluss

vorgesehen. Mit einem Heizwärmebedarf von unter 38 kWh/m2a konnte der

Standard Niedrigenergiehaus gemäß Wiener Wohnbauförderung nachgewiesen

werden, was der Hauptgrund für die gute Bewertung in diesem Bereich war. PVC-

freie Fenster waren ohnehin eine grundsätzliche Fördervoraussetzung.

Abb. 32: Foto Eingangsansicht, 22 Wohnungen, 1110 Wien, Sellingergasse 7, Genossenschaft Frieden, Architekt Hodny

Abb. 33: Foto Gartenansicht, 22 Wohnungen, 1110 Wien, Sellingergasse 7, Genossenschaft Frieden, Architekt Hodny

114

13. Beispiele Wohnhaussiedlungen

115

13. Beispiele Wohnhaussiedlungen

Tab. 25: Projekt 10: 1110 Wien, Sellingergasse 7, Tabelle zum Vergleich der WHA

13.2.2. Wohnhausanlage, 1230 Wien, Perfektastraße 27

Als Vergleichsprojekt (ohne Beteiligung des Verfassers) den Standard im Wiener

Wohnbau betreffend wurde ein Projekt des Architekten Dipl.-Ing. Knötzl mit 111

Wohnungen in drei Bauteilen gewählt. Es ist dies ein typisches Beispiel für den

geförderten großvolumigen Wohnbau in Wien in Niedrigenergiebauweise, welches

im Jahr 2005 zur Förderung eingereicht wurde. Das Projekt wurde 2008

abgeändert und neu bewilligt, die Ausführungen bezüglich Wärmeschutz konnten

jedoch unverändert bleiben. Lediglich ein Nachweis (Energieausweis) nach

heutigen Berechnungsmethoden musste Anfang 2010 nachgereicht werden. 2009

wurde mit dem Bau begonnen.

Die vertikale Erschließung erfolgt vor allem in den Bauteilen 1 und 2 sehr

wirtschaftlich mit wenigen Stiegenhäusern und Aufzügen, die Wohnungen werden

dann über offene Laubengänge erreicht. Vier Stiegenhäuser und ebenso viele

Aufzüge wurden im Bauteil 3 eingeplant, wodurch hauptsächlich eher

unwirtschaftliche Zweispänner entstanden sind.

Ein großer Teil des Grundstücks blieb aufgrund der Flächenwidmung unverbaut,

was für Eigengärten und Freiflächen bzw. Baumpflanzungen genützt wird.

116

13. Beispiele Wohnhaussiedlungen

Energetisch gesehen wurde für jeden der drei Bauteile ein eigener

Energieausweis erstellt, wobei mit dem Nachweis des Niedrigenergiestandards

das Projekt in dieser Hinsicht nach den Bestimmungen für

Niedrigenergiewohngebäude zum Einreichungszeitpunkt 2005 als

förderungswürdig genehmigt wurde. Ausgestellt wurde dieser Energieausweis mit

dem damals gültigen „OIB-Programm für die Berechnung von Energiekennzahlen“

(Version hwb02h). Der nach heutigen Bestimmungen erstellte Energieausweis

(Bestandsenergieausweis, Basis Polierplanung) - Berechnung mit

Haustechnikkomponenten, Annahme einer 75%igen Verschattung für alle Fenster

und damit verbundenen geringeren solaren Einträgen - überschreitet zwar die

damaligen Maximalwerte für den Heizwärmebedarf deutlich, an der Einstufung als

Niedrigenergiehaus ändert dies jedoch nichts, da einzelne Bauteile und deren

Aufbauten hinsichtlich ihrer u-Werte nicht verschlechtert wurden.

So wurde beim vorliegenden Projekt beim in der Planung bis heute unveränderten

Bauteil 1 im Jahr 2005 ein Heizwärmebedarf für den Referenzstandort von 36,93

kWh/m2a bei einem für den Niedrigenergiehausstandard maximal zulässigen Wert

von 38 kWh/m2a ermittelt. Nach heutiger Berechnungsmethode ergibt dies

vergleichsweise eine EKZ von 43,83 kWh/m2a. Diese Tatsache macht daher den

Vergleich von Energiekennzahlen von Projekten unterschiedlicher

Genehmigungsgrundlagen nur bedingt möglich.

Abb. 34: Visualisierung, Bauteile 1+2, 111 Wohnungen, 1230 Wien, Perfektastraße 27 (Stipcakgasse), GEWOG Gemeinnützige Wohnungsbau Gesellschaft.m.b.H., Architekt Knötzl

117

13. Beispiele Wohnhaussiedlungen

Abb. 35: Visualisierung, Bauteil 3, 111 Wohnungen, 1230 Wien, Perfektastraße 27 (Stipcakgasse), GEWOG Gemeinnützige Wohnungsbau Gesellschaft.m.b.H., Architekt Knötzl

118

13. Beispiele Wohnhaussiedlungen

Tab. 26: Projekt 11: 1230 Wien, Perfektastraße 27, Tabelle zum Vergleich der WHA

13.2.3. Wohnhaus, 1210 Wien, Donaufelder Straße 5

An der Baulinie in der Donaufelderstraße sollte bereits ab 2008 ein Wohnhaus mit

acht Wohneinheiten in geschlossener Bauweise entstehen. Hinsichtlich

Ausstattungs- und Haustechnikstandard hat sich zum Projekt in der

Sellingergasse etwa fünf Jahre zuvor kaum wesentliches verändert. Einzig im

architektonischen Entwurf und den Grundrissen erkennt man deutliche

Fortschritte, welche dem Bewohner direkt zugute kommen. Auch bei diesem

Projekt wurde die Bauklasse hinsichtlich der maximal erzielbaren Wohnnutzfläche

ausgereizt, was jedoch geschickt gemacht wurde und daher nicht auffällt. So

wurden zum Beispiel im Dachgeschoß zwei Dachneigungen angewendet, die das

119

13. Beispiele Wohnhaussiedlungen

Gebäude niedriger erscheinen lassen und den technisch und hinsichtlich

Raumnutzung optimalen Einbau von Dachflächenfenstern im ersten Dachgeschoß

gewährleisten. Weiters ist man bei der Gestaltung der Straßenfassade mit einer

Höhenstaffelung geschickt auf die unterschiedlichen Gebäudehöhen der

Nachbarobjekte eingegangen. Da eine Garagenabfahrtsrampe aufgrund der

Größe des Grundstücks nicht realisierbar war, mussten die erforderlichen PKW-

Stellplätze im Erdgeschoß untergebracht werden. Diese wurden gedeckt geplant,

so dass am dadurch entstehenden Flachdach Eigengärten für die Wohnungen im

ersten Stock und ein (nicht vorgeschriebener) Kleinkinderspielplatz entstehen

konnten, gleichzeitig erscheint das Gebäude der Bauklasse drei im ohnehin

beengten Innenhof dadurch um ein Geschoß niedriger. Im Zuge der Präsentation

vor dem Grundstücksbeirat wurde das Projekt aufgrund all dieser Punkte und nicht

zuletzt auch aufgrund des guten Wohnungsmixes und der Grundrissgestaltung

außerordentlich gelobt und auf Anhieb für die Wohnbauförderung empfohlen. Nun

sind aber in Wien die Baukosten seitens der Förderung begrenzt. So wurde bis

dato trotz vieler Einsparungsmaßnahmen in der Projektierung - so soll zum

Beispiel kein Keller ausgeführt werden, um auf die aufwendige

Baugrubensicherung verzichten zu können - keine Bauunternehmung gefunden,

die das ausdrücklich gut bewertete Objekt zu den geförderten Baukosten errichten

könnte (vgl. dazu die tatsächlichen Baukosten gemäß Leistungsverzeichnis).

Grund dafür ist die schmale, unwirtschaftliche Baulücke und die daraus

resultierende Kleinheit des Objektes mit nur acht Wohnungen, was zu einem sehr

schlechten Verhältnis von Wohnnutzfläche zu Bruttogeschoßfläche im Bereich der

Wohnungen führt (vom 1.Stock bis zum 2. Dachgeschoß 31% der Flächen für

Wände und Stiegenhaus). Es werden aufgrund der Baulückendimension mit dem

Stiegenhaus und dem erforderlichen Aufzug pro Geschoß nur zwei Wohnungen

erreicht (Zweispänner), was grundsätzlich unwirtschaftlich ist. Der Maximalbetrag

von € 300,-/m2 als Aufschlag seitens der Wohnbauförderung erscheint für derartig

konfigurierte Kleinstbaustellen demnach jedenfalls zu gering bemessen zu sein.

Ob und wie das Projekt nun realisiert werden kann, wird sich weisen. Eines

scheint jedenfalls klar: Kleine Projekte in Wien rechnen sich zurzeit aufgrund des

überproportional hohen Planungsaufwandes für den Planer nicht, auch für eine

ausführende Firma sind aufgrund des beschriebenen Preisdrucks infolge der

120

13. Beispiele Wohnhaussiedlungen

einzuhaltenden maximalen Baukosten keine Gewinne zu erwarten, die meisten

bieten darum erst gar nicht an. So haben beim vorliegenden Projekt von zehn

eingeladenen Firmen nur drei ein Angebot abgegeben.

Abb. 36: Visualisierung Straßenansicht, 8 Wohnungen, 1210 Wien, Donaufelder Straße 5, Gen. Frieden, Architekt Hodny

Abb. 37: Visualisierung Gartenansicht, 8 Wohnungen, 1210 Wien, Donaufelder Straße 5, Gen. Frieden, Architekt Hodny

121

13. Beispiele Wohnhaussiedlungen

Tab. 27: Projekt 12: 1210 Wien, Donaufelder Straße 5, Tabelle zum Vergleich der WHA

122

13. Beispiele Wohnhaussiedlungen

13.2.4. Wohnhaus, 1110 Wien, Lorystraße 5

Energetisch verbessert zeigt sich ein ähnliches, aktuelles Projekt mit 15

Wohnungen in einer etwas größeren Baulücke in der Lorystraße, was ein mittlerer

U-Wert von 0,31 W/m²K (gegenüber 0,43 W/m²K im Vorprojekt) zeigt. Dies wird in

erster Linie aufgrund einer verstärkten Fassadendämmung von 16 cm (gegenüber

10 cm) und verbesserter Fenster erreicht. Die Energiekennzahl verbessert sich

aber dennoch um nur etwa 2,5 kWh/m2a auf 29,48 kWh/m2a, was am weniger

kompakten Baukörper, aber vor allem auch an neuen, strengeren

Berechnungsmethoden liegt (wie beim Projekt Perfektastraße beschrieben).

Ausschlaggebend für die maximale Höhe der Energiekennzahlen sind in Wien die

Vorgaben der MA-25 (Magistratsabteilung für Stadterneuerung und Prüfstelle für

Wohnhäuser) für den Standard Niedrigenergiehaus, schlechteres wird nicht mehr

gefördert. Planerisch kann gesagt werden, dass dieses Projekt jedenfalls der

Qualität des Projektes in der Donaufelder Straße entspricht - man war im Entwurf

sehr darauf bedacht, die Stärken möglichst zu übernehmen - was jedoch vom

Grundstücksbeirat mit einer Förderungsempfehlung erst noch bestätigt werden

muss. Die Projektpräsentation im Beirat wird voraussichtlich im Mai 2010 statt

finden. Aufgrund der wirtschaftlicheren Baulückensituation - es konnten die 15

Wohnungen als Dreispänner (drei Wohnungen je Geschoß) geplant werden - sind

für das Projekt auch den Förderkosten entsprechende Angebote zu erwarten.

Kosten für Baustelleneinrichtung (z.B. für die notwendige Baugrubensicherung bei

Lückenverbauten), Herstellkosten für Stiegenhaus und Aufzug etc. verteilen sich

auf 15 Wohneinheiten eben besser als auf acht. Weiters wirken sich höhere

Einheitspreise aufgrund geringerer Massen negativ auf die Angebotssumme aus

Sicht des Bauträgers aus.

123

13. Beispiele Wohnhaussiedlungen

Abb. 38: Foto mit Visualisierung Straßenansicht, 15 Wohnungen, 1110 Wien, Lorystraße 5, Gen. Frieden, Architekt Hodny

Abb. 39: Visualisierung Straßenansicht, 15 Wohnungen, 1110 Wien, Lorystraße 5, Gen. Frieden, Architekt Hodny

124

13. Beispiele Wohnhaussiedlungen

Tab. 28: Projekt 13: 1110 Wien, Lorystraße 5, Tabelle zum Vergleich der WHA

125

13. Beispiele Wohnhaussiedlungen

13.3. Auswertung und Vergleich

Die folgende Grafik (Abb. 40) zeigt die Entwicklung der LEK-Werte der

untersuchten Wohnbauprojekte im Zeitverlauf (LEK = Wärmeschutz der

Gebäudehülle auf Basis des mittleren Gebäude-U-Wertes unter Einbeziehung der

Gebäudegeometrie, dem Oberflächen-Volumsverhältnis). Aufgrund der

Nichtberücksichtigung von Lüftungsverlusten und inneren bzw. solaren Gewinnen

(wie bei der EKZ) ist zwar die Aussagekraft etwas beschränkt, trotzdem wurde

dieser Vergleich gewählt, da sich Energiekennzahlen (Heizwärmebedarf) aufgrund

von unterschiedlichen Berechnungsmethoden im Verlauf der Jahre nicht

vergleichen lassen. Das Ergebnis zeigt einen deutlichen Trend seit 2001 nach

unten, sowohl in Wien als auch in Niederösterreich, was eine gravierende

Verbesserung der Wärmeschutzstandards bedeutet. Für die Projekte der 1990er

Jahre wurden keine LEK-Werte ermittelt, die Wärmeschutzmaßnahmen

entsprachen aber in Niederösterreich jener des Projektes aus 2001.

Abb. 40: Grafik LEK-Werte der Beispielprojekte dieser Diplomarbeit

Als Ergänzung wurden, da bei allen Projekten bekannt, die

Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) der Außenwände verglichen. Auch hier

zeigt sich in der folgenden Grafik (Abb. 41) ein ähnliches Ergebnis wie oben. Das

Projekt 12 (Wien) stellt aufgrund einer sehr kompakten Bauweise und einem eher

126

13. Beispiele Wohnhaussiedlungen

schlechten U-Wert, für den LEK-Wert (bzw. die für die Wohnbauförderung nötige

Mindest-EKZ) jedoch ausreichend, in dieser Grafik einen Ausreißer nach oben

dar. Sowohl bei Darstellung der LEK- als auch der U-Werte zeigt sich, dass in

Niederösterreich seit bereits 2004 in etwa der heutige Standard erreicht wurde.

Dies war der Zeitpunkt der Wohnbauförderung-Neu, mit der Niederösterreich als

Vorreiter die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie in Angriff nahm.

Abb. 41: Grafik Außenwand-u-Werte der Beispielprojekte dieser Diplomarbeit

Was die Baukosten betrifft, so soll es trotz der Verbesserung der Standards zu

keinen gravierenden Erhöhungen kommen. Der soziale Wohnbau sollte für

jedermann leistbar bleiben. Die folgende Grafik (Abb. 42) zeigt die Nettobaukosten

der untersuchten Projekte pro m2 Wohnnutzfläche, angepasst mittels

Baukostenindex auf den Durchschnitt von 2009 (BKI Statistik Austria,

15.03.2010182).

In Wien werden die angemessenen Baukosten (förderbare Obergrenzen) im Zuge

der Beantragung der Wohnbauförderung vorgegeben (Neubauverordnung). Unter

anderem variieren die angemessenen Baukosten aufgrund der Projektgrößen.

Größere Projekte (mehr Wohnnutzfläche) erhalten aufgrund der geringeren

Aufwendungen bei der Herstellung (wie bereits beschrieben) geringere

182 Statistik Austria, Baukostenindex für den Wohnhaus- und Siedlungsbau, Gesamtbaukosten Basisjahr 1990,

http://www.statistik.at/web_de/statistiken/produktion_und_bauwesen/konjunkturdaten/baukostenindex/index.ht

ml

127

13. Beispiele Wohnhaussiedlungen

Förderbeträge pro Quadratmeter förderbarer Fläche. Die Baukosten bleiben in

Wien Index angepasst seit Jahren entsprechend konstant. Dies soll leistbaren

Wohnraum sicherstellen. Die nachstehende Grafik (Abb. 42, S. 130) weist das

Projekt 11 in Wien als Großprojekt aus. Es ist auch tatsächlich ein Objekt mit 111

Wohnungen.

Im Gegensatz dazu wird in Niederösterreich die Kosten- und Preisgestaltung

bewusst dem Bauträger und somit weitgehend dem freien Markt überlassen. Die

Baukosten in Niederösterreich stiegen (Hinweis: obwohl zum Vergleich Index

angepasst) im Zeitverlauf auch etwas mehr an. Einerseits ein Effekt des freien

Marktes andererseits verursachen verbesserte Ausstattungsstandards

(Haustechnikkomponenten wie kontrollierte Wohnraumlüftungen mit

Wärmerückgewinnung) und höhere Qualitätsanforderungen (dichte Gebäudehülle

mit Blower-Door-Test) auch steigende Kosten. Ebenfalls erhöht in

Niederösterreich die oftmalig 1,5-fache bzw. sogar doppelte PKW-

Stellplatzverpflichtung (2 PKW-Abstellplätze pro Wohneinheit) der Gemeinden die

Herstellkosten. Ein notwendiger Komfort in ländlichen Gebieten, hervorgerufen

durch die Tendenz zu mehreren Autos pro Familie, aufgrund des Wunsches nach

mehr Mobilität bzw. der Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes, jedoch ökologisch sehr

bedenklich (Treibhausausstöße und Verschwendung von Flächen).

Ein Vorteil der Niederösterreich-Variante der Wohnbauförderung ist jedoch, dass

es auch möglich ist, geförderten Wohnraum auf allerhöchstem Bau- und

Ausstattungsniveau zu errichten, ohne festgelegte Baukostenobergrenzen

einhalten zu müssen. So ist auch das Projekt 5 der folgenden Grafik (Abb. 42, S.

130) mit Nettobaukosten von fast € 2.000,--/m2 Wohnnutzfläche ein gefördertes

Objekt in Bestlage in Perchtoldsdorf. Dies wäre in Wien nicht möglich.

Dies ist auch einer der gravierenden Unterschiede zwischen Wiener und

Niederösterreichischer Wohnbauförderung. Im Endeffekt sind für den Nutzer

dadurch geförderte Wohnungen in Wien durchwegs etwas günstiger als in

Niederösterreich. Vor allem geförderter Wohnraum Wiener Großprojekte ist

entsprechend gut leistbar.

128

13. Beispiele Wohnhaussiedlungen

Abb. 42: Grafik Baukosten netto pro m2 Wohnnutzfläche der Beispielprojekte dieser Diplomarbeit

Es fällt weiters auf, dass bei sämtlichen aktuellen Projekten in Niederösterreich

eine kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung eingebaut wird und

im Vergleich dazu in Wien bei keinem einzigen. Das liegt erstens daran, dass es in

Niederösterreich dafür fünf extra Punkte in der Tabelle Nachhaltigkeit der

Wohnbauförderung gibt und gleichzeitig die Energiekennzahl deutlich sinkt, was

mehr Wohnbauförderung bedeutet (doppelter Effekt). Auch in Wien gäbe es Extra-

Punkte im Datenblatt zur Geltendmachung von Mehrkosten im Bereich Ökologie,

was die Förderung erhöht, jedoch bei weitem nicht so stark gewichtet. Weiters

wird in Wien die OIB-Richtlinie 6 in diesem Zusammenhang offensichtlich anders

interpretiert als in Niederösterreich. Hier erhöht sich nämlich bei Verzicht auf den

Einbau einer derartigen Anlage auch die maximal erlaubte Energiekennzahl für

den (förderungswürdigen) Niedrigenergiestandard - etwa um soviel, wie die

Lüftungsanlage bringen würde. Somit wird man für den Einbau fast bestraft,

zumindest bringt er kaum Zusatzförderung bei gleichzeitig sehr hohen

Herstellkosten. Jedoch auch ein Grund, warum in Wien die Baukosten etwas

niedriger sein können.

Die modernen Wohnungsgrundrisse weisen im Gegensatz zu früher generell in

den Wohnraum integrierte Küchen und größere Zimmer und Bäder auf. Dadurch,

dass die Zimmeranzahl der Wohnungen gleich bleibt, vergrößern sich automatisch

129

13. Beispiele Wohnhaussiedlungen

die Wohnungen. Die Aufteilung der Räume unterliegt jedoch nach wie vor dem

Geschick des Planers, wobei auch aufgrund der Kontrollinstanz der Grundstücks-

und Gestaltungsbeiräte die Wohnungen, die Planung betreffend, qualitativ besser

wurden.

Die Architektur entwickelte sich sowohl in Wien als auch in Niederösterreich weg

von einer herkömmlichen von Steildächern mit Gaupen geprägten äußeren

Baukörpergestaltung hin zu kubischen Formen mit starken Farbakzenten. Die

Bauklassen werden nach wie vor ausgenützt, jedoch ist dies aufgrund von oftmals

angewendeten zurück gesetzten Dachgeschoßen und Flachdächern nicht so

augenscheinlich. In Wien wird die äußere Gestaltung durch die

Magistratsabteilung 19 Architektur und Stadtgestaltung stark beeinflusst. Sie ist

die diesbezügliche Hauptkontrollinstanz (eine weitere, die Förderungsprojekte

betreffend, ist der Wiener Grundstücksbeirat). In Niederösterreich gibt es vielerorts

örtliche Bebauungsvorschriften, die die erlaubten Formen der Architektur

regulieren und oft auch die - in manchen Gemeinden ungeliebten - modernen

Flachdachbauten verhindern sollen. Durch den Einfluss der Grundstücks- und

Gestaltungsbeiräte (hauptsächlich Architektengremien) wird heutzutage der

äußeren Gestaltung viel mehr Aufmerksamkeit geschenkt, die Ortsbilder

verändern sich dementsprechend im Sinne der sozialen Nachhaltigkeit (höherer

Wohlfühlfaktor) positiv.

Privaten und allgemeinen Freiräume bzw. Gemeinschaftseinrichtungen kommt

nun ebenfalls eine größere Bedeutung zu. Wohnungen ohne Balkone sind

heutzutage eine seltene Ausnahme und sind beim Kunden auch nicht gefragt.

Kinder- und Kleinkinderspielplätze und -räume müssen nun grundsätzlich größer

konzipiert werden und sind seit einigen Jahren auch für Reihenhausanlagen

vorgeschrieben. Zusätzlich werden Treffpunkte und Grillplätze eingeplant und der

Außenraum generell bewusster gestaltet, was auch gefördert wird. Barrierefrei

zugängliche und in entsprechend nutzbarer Größe dimensionierte Fahrrad- und

Kinderwagenabstellräume sowie freundlich und einladend gestaltete

Eingangsbereiche sind im sozialen Wohnbau mittlerweile selbstverständlich. Dafür

werden nun kaum noch eigene Waschküchen eingeplant (ist nicht mehr

vorgeschrieben), die Waschmaschinen befinden sich in den Wohnungen.

130

13. Beispiele Wohnhaussiedlungen

Die Barrierefreiheit ist in den meisten modernen Wohnanlagen gegeben.

Manchmal aber leider auch nur mit dem Hinweis, dass ein Aufzug nachträglich

einbaubar ist. Dies stellt einen erheblichen Kostenfaktor dar. Da in

Niederösterreich die OIB-Richtlinie 4 „Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit“

noch nicht umgesetzt wurde, durfte das ansonsten sehr zeitgemäße Projekt 7

auch ohne Aufzug hergestellt werden. Eigentlich sollte es künftig im

Wohnungsbau generell Vorschrift sein, maximal zwei Obergeschoße ohne Lift

herzustellen (OIB-Richtlinie 4: „Personenaufzüge sind zu errichten bei Bauwerken

mit Aufenthaltsräumen und drei oder mehr oberirdischen Geschoßen“183). Bei

Maisonettwohnungen und Reihenhäusern liegt es in der Natur der Sache, dass

nur das jeweilige Erdgeschoß behindertengerecht planbar ist. Aber zumindest

darauf, bzw. auf die entsprechende Umbaubarkeit wird vom NÖ-Gestaltungsbeirat

Wert gelegt (Küche, Badezimmer, WC, Schlafraum auf einer Ebene herstellbar).

Die Verwendung ökologisch geprüfter Baustoffe für die OI3TGH-Öko-Kennzahl der

thermischen Gebäudehülle nach IBO (Österreichisches Institut für Baubiologie und

-ökologie GmbH) oder der Einbau sonstiger bauökologisch verträglicher

Materialien gemäß IBO, dem Österreichischen Umweltzeichen bzw. Natureplus ist

in Niederösterreich und Wien aufgrund der strengen Förderrichtlinien bereits

Standard. Weiters fällt auf, dass alle untersuchten Objekte in Massivbauweise mit

Durisol-Mantelbetonsteinen bzw. - dies gilt für den überwiegenden Teil der

Projekte - in Ziegel errichtet wurden oder dies geplant ist. Die Gründe dafür sind

unter anderem die Langlebigkeit, die einfachere Herstellung einer dichten

Gebäudehülle und die gute Wärmespeicherfähigkeit (sommerliche Überwärmung,

angenehmes Raumklima). Bauteile, bei denen dies statisch erforderlich ist bzw.

Keller und Tiefgaragen werden generell in Stahlbeton hergestellt. Bei den

verwendeten Dämmmaterialien speziell für Außenwand-

Wärmedämmverbundsysteme ist beim Faktor Ökologie noch Potenzial erkennbar.

Weg von Produkten auf Erdölbasis, hin zu nachhaltigen Baustoffen soll hier die

Devise sein.

183 Österreichisches Institut für Bautechnik, OIB Richtlinie 4, Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit, Ausgabe:

April 2007, http://www.oib.or.at/RL4_250407.pdf

131

13. Beispiele Wohnhaussiedlungen

Grundsätzlich ist festzustellen, dass generell nur Dinge, die gesetzlich oder

seitens der Wohnbauförderung vorgeschrieben sind bzw. zusätzlich gefördert

werden, auch umgesetzt werden. Auf freiwilliger Basis werden durch die Bauträger

aufgrund des Kostendrucks nur Sachen im geringsten Ausmaß realisiert. Dies

betrifft dann vor allem Zusatzausstattungen wie Holzfußböden anstelle von

Laminat oder Teppich bzw. Holztürstöcke statt Metallzargen, was kostenmäßig

nicht sonderlich ins Gewicht fällt, aber einen entscheidenden Effekt hat: Diese

Dinge stellen nämlich letztlich sehr oft das Hauptkaufargument für den

Konsumenten dar, da er als Laie meist viel wichtigere Bereiche des Bauens nicht

beurteilen kann und den Fachleuten vertrauen muss.

Der grundsätzliche Qualitätsstandard wird und muss auch in erster Linie durch

Vorschriften diktiert werden. Hier zeigt sich die Bedeutung der Wohnbauförderung

und es zeigt, wie gut lenkbar damit die Bau- und Ausstattungsqualität und

dementsprechend auch der thermische Standard und Treibhausausstoß im

sozialen Wohnbau ist, sofern man sich über die Ziele einigen kann. Diese

Tatsache ist auch der Hauptgrund für die Erfolge bei der Reduktion der CO2­

Ausstöße im Sektor Raumwärme der letzten Jahre.

132

Zusammenfassung, Resümee und Ausblick

Zusammenfassung, Resümee und Ausblick

Bezogen auf den Bereich des Bauwesens sieht der Autor die allgemeine

Umsetzung der Thematik des ökologisch orientierten Siedlungsbaues bzw. ein

Spezialstudium an einer Fachhochschule mit dem Titel „Nachhaltigkeit in der

Bautechnik“ hinsichtlich einer ganzheitlichen, die Natur mit einbeziehenden

Lebensweise des Menschen als positives Zwischenergebnis. Insbesondere nach

diesbezüglich langjährigen negativen Entwicklungen des vergangenen

Jahrhunderts. Es ist eine langsame aber stetige Bewusstseinswerdung, eine

Gegenbewegung zu einem immer weiter ausufernden Lebensstil, in erster Linie

der Bevölkerungen in den Industriestaaten. Der steigende Wohlstand, basierend

auf einem immensen Wirtschaftswachstum, die Lust auf mehr (Wohlstand und

materielle Befriedigung) und die sich gleichzeitig entwickelnde Abhängigkeit davon

haben uns schließlich in eine Art selbst zerstörerische Richtung gedrängt, die uns

zu den aktuellen Handlungen zwingt. Der technische Fortschritt hat die

Menschheit überfordert! Es scheint fast zu spät zu sein - dies beweisen zahlreiche

weltweite Studien zur Klimaentwicklung und diese Tatsache wird daher inzwischen

auch generell anerkannt. Aber ist es nicht so, dass man erst den Eindruck haben

muss, es könnte zu spät sein, um dann aufgrund eines Überlebensinstinktes alle

Mühen auf sich zu nehmen, etwas zu verändern? Es ist eine Bewegung in eine

neue und Welt verändernde Richtung und dementsprechend schwierig - zuerst

erkennen einzelne Pioniere die Problematik, mit der Zeit jedoch immer mehr

Menschen.

Bedenklich sind in diesem Zusammenhang einerseits das weltweite

Bevölkerungswachstum und andererseits die wirtschaftliche Entwicklung in den so

genannten Entwicklungsländern. Dies führt nicht nur zu einer deutlichen

Verbesserung des Lebensstandards in den dortigen Regionen, sondern auch zu

bedenklichen globalen Auswirkungen. Es ist damit untrennbar auch der Bereich

des Umwelt- und Klimaschutzes verbunden. In Zusammenhang mit dem Kyoto-

Protokoll zählt das bevölkerungsreiche China nicht nur zu den wirtschaftlich am

stärksten wachsenden Staaten, sondern wird weltweit bald den größten Ausstoß

an Treibhausgasen verursachen. Dazu kommt noch die Sichtweise reicher

Industrienationen, die in Einschränkungen des Umweltschutzes ihre ökonomische

133

Zusammenfassung, Resümee und Ausblick

Vormachtstellung gefährdet sehen. Eine Angleichung des Lebensstandards ist

aber als natürlicher Prozess anzusehen, da wir Menschen alle das gleiche Recht

und ähnliche Bedürfnisse haben. Wir wollen uns weiter entwickeln, streben immer

nach mehr - wichtig wird es nun sein, dies mit Maß und Ziel, ganzheitlich denkend

umzusetzen! „Global denken - lokal handeln“. Im Übrigen bleibt zu hoffen, dass

sich durch die Angleichung des Lebensstandards das extreme

Bevölkerungswachstum von selbst reguliert!

Der technische Fortschritt der letzten zwei Jahrhunderte - mit leider damit

verbundenen Zerstörungen und Ausbeutungen - ist grundsätzlich als große

Errungenschaft des Schaffens der Menschheit anzuerkennen und weiter zu

entwickeln. Nur wird es notwendig sein, besser und bedachter damit umgehen zu

lernen und die Einschränkungen aus dem Umweltschutz zu erkennen und

positiver zu nutzen. Machtstreben und Eitelkeiten sollten dabei möglichst außer

Ansatz bleiben. Die Entwicklung ist als Chance anzusehen, unser Leben künftig

wieder natürlicher zu gestalten, mehr im Einklang mit der Natur zu leben, sie zu

nutzen ohne sie auszubeuten. Wir sollten lernen, diese Herausforderung als

Menschheit gemeinsam zu bewältigen! Da gehören auch Rückschläge, wie ein

momentanes Nicht-Zustandekommen des Vertrages von Kopenhagen im Bereich

Klimaschutz dazu. Es ist im konkreten Fall nicht ein „von vorn beginnen“, wie

vielleicht von vielen so gesehen, sondern vielmehr Teil der für ein

Zustandekommen einer solchen Vereinbarung wichtigen Entwicklung, ein

Prozess. Nichts desto trotz sind gerade auch die Negativ-Betrachter der Situation

entscheidend, da ihre Sichtweise eine die Allgemeinheit aufrüttelnde ist, ohne die

die Thematik nicht in diesem Maße wahrgenommen werden würde!

Wenn in dieser Arbeit von einem ganzheitlichen Lebensstil die Rede ist, stehen

passend für unsere Zeit die drei Säulen der Nachhaltigkeit im Mittelpunkt. Die

Basis ist die Befriedigung der aktuellen und zukünftigen Bedürfnisse des

Menschen. Der Brundtland-Bericht von 1987 ist hier als der offizielle Ursprung der

„Nachhaltigkeit“ anzusehen, zum Ausdruck gebracht in einem weltweiten

Leitpapier (Agenda 21 im Jahr 1992). In weiterer Folge wurden in der

Europäischen Union strategische Ziele definiert (im Jahr 2000) und in Österreich

mit der Strategie zur Nachhaltigen Entwicklung umgesetzt. Diese sollten die

134

Zusammenfassung, Resümee und Ausblick

Grundlagen von Regeln und Verhaltensweisen für all unsere Lebensbereiche vor

allem aber auch für den Bausektor sein. Gerade die Bauwirtschaft stellt einen

nicht unwesentlichen Anteil am Schaffen der Menschen dar, es kann hier aus

Nachhaltigkeitssicht entsprechend viel bewirkt werden.

In erster Linie erfordert der drohende Klimawandel von uns in diesem

Zusammenhang eine ständige Weiterentwicklung und die Umsetzung von immer

schärferen Maßnahmen in diesem Bereich. Dies ist ein ständiger Prozess, der

immer selbstverständlicher werden wird. Die Notwendigkeit des bewussten

Handelns und die ständige Präsenz der Thematik bewirkt aber nicht nur ein

Vorankommen im ökologischen Nachhaltigkeitsbereich sondern ermöglicht vor

allem auch eine soziale Entwicklung, gemeinsam bewusster und rücksichtsvoller

zu leben. Hier geht es um weltweite Zusammenarbeit, welche jedoch ihren

Ursprung im Kleinen hat und regional beginnt. In Österreich ist es daher aufgrund

des Föderalismus eine Herausforderung, die aktuell eine enge Zusammenarbeit

zwischen Bund und Ländern erfordert. Länder und Gemeinden haben

grundsätzlich einen direkteren Kontakt und Einfluss auf Wirtschaft und

Bevölkerung. Daher ist eine Kooperation des Bundes mit Ländern und Gemeinden

auch mit ungleich höheren Erfolgsaussichten verbunden. Zu beachten ist dabei

aber gleichzeitig auch die etwa zwanzigjährige Zeitspanne vom Brundtland-Bericht

1987 bis hin zur beginnenden Umsetzung der österreichischen

Nachhaltigkeitsstrategie durch Länder und Gemeinden (Prozess der ÖSTRAT ab

2006) und Ankommen der Idee bei der Bevölkerung. Hier zeigt sich auch sehr

deutlich die Trägheit des föderalen Systems, dessen Strukturen aus diesem Grund

immer wieder zu hinterfragen und zu verbessern sein werden. Der große Vorteil

der Bevölkerungsnähe sollte genutzt werden, den Nachteil der langen

Diskussions- und Entscheidungswege muss die Politik in den Griff bekommen.

Eine wichtige Rahmenbedingung im Sektor Wohnbau wurde mit der für Österreich

richtungsweisenden Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern „über

gemeinsame Qualitätsstandards für die Förderung der Errichtung und Sanierung

von Wohngebäuden zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an

Treibhausgasen“ geschaffen. Die Vereinbarung wurde auf Basis der EU-

Gebäuderichtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden erarbeitet.

135

Zusammenfassung, Resümee und Ausblick

Auch hier hat der Faktor Föderalismus viel Zeit bei der Einigung in Anspruch

genommen und fast zu spät wurden die Maßnahmen der gemeinsamen

Klimastrategie von Bund und Ländern zur Erreichung der österreichischen Kyoto-

Ziele für 2008 bis 2012 beschlossen. Wohnbauförderung ist Ländersache. Hier

geht es vor allem um die Förderung von Niedrigenergie- und Passivhäusern und

die Forcierung von thermisch-energetischen Sanierungen bzw. um den

vermehrten Einsatz erneuerbarer Energieträger. Diese Punkte wurden in die

Wohnbauförderungen eingearbeitet und werden inzwischen auch in allen neun

Bundesländern umgesetzt. Die Sanierungen haben bei der Erreichung der

Klimaziele eine besondere Bedeutung, da durch den Neubau auch bei energetisch

optimaler Niedrigenergie- oder Passivhausbauweise im bundesweiten

Gebäudebestand laufend zusätzliche Energieverbraucher geschaffen werden,

wobei gleichzeitig unsanierte Altbauten leer stehen bzw. im Betrieb große

Energiemengen benötigen. Durch die verstärkte Verwendung der

Förderungsmittel für die Sanierung wird hier durch weniger Neubauten und durch

die Verbesserung der Altbauten doppelt gespart. Aber gerade da tut sich in

Österreich noch die Problematik geschützter Bestandsgebäude auf (u. a.

Denkmalschutz). So gibt es zum Beispiel Sanierungsobjekte in Wiener

Schutzzonen (auch Bauten der 70er Jahre), für die momentan noch kein

Energieausweis nötig ist. Hier sollten die vorhandenen Regelungen rasch

überdacht werden.

Da die Länder aufgrund eines drohenden Kompetenzverlustes an

Vereinheitlichungen wie der totalen Harmonisierung der Bauordnungen nur wenig

Interesse haben, war die Artikel 15a B-VG-Vereinbarung ab 2006 ein vorläufiger

Kompromiss, der zumindest mittelfristig umzusetzende Regelungen für die

Wohnbauförderungen vorgibt. Es war die Grundlage für einheitliche

Wärmeschutzstandards am Gebäudesektor in Österreich auf Basis der OIB-

Richtlinie 6 „Energieeinsparung und Wärmeschutz“, welche inzwischen in allen

Bauordnungen (bis auf Salzburg, Hinweis: Problematik des Föderalismus)

Gültigkeit haben. Die Einflüsse und die Wichtigkeit der Europäischen Union als

übergeordnete Instanz sind in diesem Bereich deutlich spürbar und auch nicht

verzichtbar. Letztlich wären ohne die von den Mitgliedsstaaten gemeinsam

erarbeiteten Vorgaben aus Brüssel (z. B einheitlicher Energieausweis) die 136

Zusammenfassung, Resümee und Ausblick

hochgesteckten Ziele nicht organisierbar und daher auch nicht erreichbar. Wichtig

ist in diesem Zusammenhang, dass Menschen mit Pioniergeist und Diplomatie

(wie EU-Kommissionspräsident Barroso) entscheidende Rollen spielen und sich

auch durchsetzen können. Beispiel hierfür ist das Klimaschutzpaket 20-20-20 bis

2020, unter anderem mit dem Ziel, nur noch „nahezu energieautarke Gebäude“ zu

bauen, für das sich eine breite Mehrheit im europäischen Parlament aussprach.

Aus heutiger Sicht der Praxis des Autors ist dies noch fast nicht vorstellbar,

technisch aber durchaus möglich, wie vor allem der zahlenmäßig fortschreitende

Passivhausstandard mit Einsatz dezentraler erneuerbarer Energien beweist.

Die Entwicklung der zur Erreichung der Klimaziele notwendigen

Rahmenbedingungen der letzten Jahre war ein außerordentlich dynamischer

Prozess. Dies wird sich auch so schnell nicht ändern, da die Ziele noch lange nicht

erreicht sein werden. Die ständigen Änderungen und Weiterentwicklungen sorgen

dabei auch für Unsicherheit bei der täglichen Arbeit von Investoren, Planern und

Ausführenden. Es ist momentan schwierig, den Überblick augrund permanenter

Adaptierungen zu bewahren. Gerade hier ist der Gesetzgeber gefordert,

einheitliche und übersichtliche Regelwerke zu schaffen. Ein gutes Beispiel sind

hier die sechs OIB-Richtlinien, die Bauordnungen sollten in diesen Bereichen,

nicht nur im Bereich Wärmeschutz - schon allein aufgrund der Anwendbarkeit im

Alltag - generell ihre Gültigkeit verlieren bzw. angepasst werden. Momentan sind

Planungsbüros meist auf die Besonderheiten von einem oder zwei Bundesländern

spezialisiert. Da das Einlesen in die unterschiedlichen Vorschriften sämtlicher

Bundesländer enorm aufwendig und entsprechend unwirtschaftlich im

Arbeitsablauf ist, beschränkt man sich oft auf diese Spezialisierung. Auch sind

diesbezügliche planerische Fehler und unnötige Kosten vorprogrammiert.

Zumindest innerhalb Österreichs sollte ein grenzenloses Arbeiten ohne derartige

Hindernisse möglich sein.

Dass die bisher getroffenen Maßnahmen zur Umsetzung der Klimastrategie

infolge der Kyoto-Zielsetzungen aber insgesamt noch nicht weit genug gehen zeigt

auch der aktuelle Klimaschutzbericht des Umweltbundesamtes. Daraus werden

sich neben der Tatsache einer drohenden klimaschädigenden Überschreitung der

Ausstoßmengen auch erhebliche Kosten für Österreich gemäß Völker- und

137

Zusammenfassung, Resümee und Ausblick

Europarecht ergeben. Aus diesem Grund sollen die Verantwortlichkeiten des

Bundes und der Länder zur Erreichung bzw. bei Nicht-Erreichung dieser Ziele in

einem verfassungsrechtlich gesicherten Bundesklimaschutzgesetz festgelegt

werden. Auch hier hakt es - ähnlich der Harmonisierung der Bauordnungen - an

einer von den Ländern befürchteten Kompetenzumverteilung hin zum Bund. So

schmerzhaft es für die Länder auch sein wird, auch hier zeigt sich, dass Vorgaben

von zentraler Stelle definiert und die Durchsetzung der Maßnahmen koordiniert

und kontrolliert werden müssen, um Erfolg haben zu können. Die Länder und

Gemeinden sollten langfristig in erster Linie die Ebenen sein, wo umgesetzt wird.

Vorerst sind sicherlich beidseitig Kompromisse einzugehen, da man das

wesentliche Ziel „umfassender Klimaschutz“ mit den nahezu unerreichbaren

Vorgaben mittelfristig nicht aus den Augen verlieren darf.

Neben der stetigen Verbesserung der Wärmeschutzstandards bei Gebäuden - und

deren Umsetzung vor allem bei Sanierungen - ist der Anteil der erneuerbaren

Energieträger zu erhöhen und fossile Energien sind zu reduzieren, was aufgrund

der starken Präsenz der fossilen Lobby auch in den nächsten Jahren noch

schwierig sein wird. Momentan wird wieder vermehrt in das „geringste fossile

Übel“, das Erdgas, investiert (Gaspipelines). Hierbei darf man jedoch nicht

vergessen, dass diese außerordentlich hohen Investitionen für Jahrzehnte getätigt

werden und deshalb aus Nachhaltigkeitssicht sehr kritisch auf deren Sinn zu

hinterfragen sind. Auch Shale-Gas wird international aufgrund der Verknappung

der fossilen Reserven als Hoffnungsträger am Energiemarkt angesehen.

Tatsächlich ist die Sicherung der Energieversorgung nicht außer Acht zu lassen,

aber gerade deswegen muss dort, wo erneuerbare Quellen einsetzbar sind, diese

auch eingesetzt werden. Gas ist in diesen Bereichen keine Alternative, weil

ebenfalls fossilen Ursprungs. Nur über eine spezielle Förderung von erneuerbaren

Quellen kann dies funktionieren - bis zum Zeitpunkt einer Wende am Weltmarkt,

an dem sich der Markt von selbst zugunsten der erneuerbaren Energien reguliert

und auch genügend entsprechende Ressourcen vorhanden sind, um den Bedarf

auch tatsächlich abzudecken. Der grundsätzliche Weg stimmt! Man sollte ständig

bemüht sein, ihn schneller zu gehen, nicht locker zu lassen, denn auch die Zeit

drängt und die Gegenbewegungen sind momentan noch zu stark, um es zum

Selbstläufer zu machen. Dies in erster Linie aufgrund wirtschaftlicher Interessen, 138

Zusammenfassung, Resümee und Ausblick

andere Argumente gibt es nicht (von Lobbyisten mit Versorgungsängsten

propagiert). Auch zeigen Problematiken im Zuge des internationalen

Emissionshandels bei der Verteilung von CO2-Zertifikaten deutlich, dass das

kurzfristige Geld findiger Industrieller immer noch wichtiger ist, als eine

nachhaltige Sicherung unserer Zukunft. Dieses Denken findet sich leider nicht nur

in Wirtschaft sondern nahe liegend auch noch in Köpfen der Politik.

Im Bereich der Forcierung erneuerbarer Energieträger wäre es auch möglich, die

internationale Finanzkrise zu nutzen und die Wirtschaft mit Investitionen in diese

Richtung anzukurbeln - was mit Konjunkturpaketen ansatzweise auch geschieht -,

da aufgrund zwischenzeitlich sinkender Energienachfrage auch Investitionen in

fossile Energien rückläufig sind. Für das Wirtschaftswachstum ist es unwesentlich,

wo investiert wird, warum also nicht gleich die Chance nutzen und die

Marktposition nachhaltiger Energieträger stärken?

Die Wohnbauförderungen sind zwar ebenfalls noch weit entfernt von einer

wünschenswerten innerösterreichischen Vereinheitlichung, durch die genannte

Artikel 15a B-VG-Vereinbarung gibt es aber nun zumindest einheitliche Vorgaben

für energetische Maßnahmen (ökologische Nachhaltigkeit). So wird generell nur

mehr über den Nachweis entsprechender Energiekennzahlen (gemäß OIB-

Berechnungsmethode) die Niedrig- bzw. Passivhausbauweise gefördert. Für den

Einsatz erneuerbarer Energieträger, die für die Förderung leider noch nicht

zwingend vorgeschrieben sind, gibt es Zusatzpunkte, die den Förderungsbetrag

erhöhen. Über die OIB-Richtlinie 6 (umgesetzt in den Bauordnungen) ist geregelt,

dass in Gebäuden mit mehr als 1000m² Gesamtnutzfläche alternative Systeme

(erneuerbare Energien, KWK-Anlagen, Fernwärme, Wärmepumpen) eingesetzt

werden müssen. Diese Bestimmung muss schnellstens auf alle Wohngebäude

(auch unter 1000m²) ausgeweitet werden. Die zur Erreichung der Klimaziele

notwendige Linie für erneuerbare Energien muss in OIB-Richtlinie und

Wohnbauförderung noch viel stärker verankert werden. Der Bereich der sozialen

Nachhaltigkeit wird bei der Bewertung von Projekten ebenfalls unterschiedlich

gehandhabt. In Niederösterreich werden Förderungspunkte für Einbau von

Sicherheitspaketen, Freiraumgestaltung, Bau von Tiefgaragen, Standortqualität

und die Barrierefreiheit vergeben (es wäre wünschenswert, wenn Niederösterreich

139

Zusammenfassung, Resümee und Ausblick

die entsprechende OIB-Richtlinie 4 Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit

übernehmen würde). Diese Punkte bzw. vor allem auch die Qualitäten der

Verbauung von Grundstücken, der Architektur und von Grundrissen werden durch

Expertengremien beurteilt. Aus Bewohnersicht war die Einführung von

Grundstücks- (Wien) und Gestaltungsbeiräten (Niederösterreich und andere

Bundesländer) ohne Zweifel eine der größten Errungenschaften zur Verbesserung

des geförderten Wohnbaus der letzten 10 bis 15 Jahre. Vor allem in Bereichen, in

denen es schwierig ist, Qualitäten im Wohnungsbau zu messen, ist die Diskussion

der vorgelegten Projekte mit erfahrenen Experten und die Beurteilung durch diese

wichtig. Dadurch werden Standards im Wohnbau im Sinne der Nutzer definiert und

ständig weiter verbessert. Gleichzeitig werden in Wien auch die angemessenen

Baukosten (für leistbaren Wohnraum) kontrolliert. Diese bleiben Index angepasst

seit Jahren entsprechend konstant. In Niederösterreich wird dies bewusst dem

Bauträger und die Preisgestaltung somit weitgehend dem freien Markt überlassen.

Dies ist auch einer der gravierenden Unterschiede zwischen Wiener und

Niederösterreichischer Wohnbauförderung. Für den Endnutzer sind dadurch

geförderte Wohnungen in Wien meist günstiger (siehe dazu Abb. 42, S.129:

Baukosten/m2 Wohnnutzfläche der Beispielprojekte dieser Arbeit). Aus eigener

Erfahrung mit Projekten in Niederösterreich ist zu sagen, dass Diskussionen im

Zuge einer Gestaltungsbeiratssitzung (Vorlage des Projektes) die Qualität der

Planung tatsächlich verbessert, da verschiedene Sichtweisen einfließen können

und das Projekt die Möglichkeit bekommt, zu „reifen“. Ein großer Vorteil dabei ist,

dass aufgrund der Anwesenheit von Planer, Bauherr, Gemeinde und

Expertengremium (Architekten) eine gemeinsame Diskussion entsteht und dabei

eine optimale Lösung erzielt wird, die im Idealfall einstimmig angenommen wird.

Entspricht das Projekt noch nicht den Vorstellungen, wird es in die festgelegte

Richtung überarbeitet. Ein wesentlicher Nachteil aus Sicht von Bauherr und Planer

ist aber die zusätzlich (noch vor Baubewilligung) zu nehmende Hürde bei der

Entwicklung eines Projektes, was mit Zeit und zusätzlichen Kosten verbunden ist,

wo aufgrund der mangelnden Messbarkeit von Grundrissqualitäten und Architektur

eine gewisse Willkür bei der Bewertung nicht auszuschließen ist. Hier können

persönliche Meinungen und mangelnde Kompromissbereitschaft innerhalb des

Gremiums gewichtige Rollen spielen. Kann keine Einigung erzielt werden, kommt

140

Zusammenfassung, Resümee und Ausblick

es beim dritten Termin (maximal drei Gestaltungsbeiratssitzungen sind

vorgesehen) zu einer „Kampfabstimmung“, bei der eine Partei (z.B. Gemeinde,

welche dann die Baubewilligung zu erteilen hat) überstimmt wird und diese

Unstimmigkeiten in weiterer Folge den Projektverlauf stören. Um dies zu

verhindern, werden oft gesonderte Schlichtungsgespräche außerhalb des Beirates

initiiert. Das Projekt hat sich bis zu diesem Zeitpunkt aber um bereits mindestens

ein Jahr verzögert. Trotzdem und vielleicht gerade auch deswegen sind die

Beiräte im Bereich der sozialen Nachhaltigkeit im Wohnungsbau der wichtigste

Faktor zur Qualitätssicherung und die Interessensvertretung der späteren

Bewohner im Zuge der Projektentwicklung. Meist sind derartige

Qualitätssteigerungen auch nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden, vielmehr

sind planerische Geschicklichkeit, Sinn für Ästhetik und Einfühlungsvermögen in

die Bedürfnisse der künftigen Bewohner gefragt, was den Lebensraum der

Menschen dann deutlich aufwertet. Diesbezügliche Fortschritte im geförderten

Wohnungsbau in Niederösterreich und Wien sind unübersehbar. Ein

harmonisches, stimmiges Umfeld zum Wohlfühlen führt schließlich auch zu einem

harmonischen Umgang miteinander. Dass sich der geförderte Wohnungsbau für

den Endnutzer jedenfalls auch finanziell lohnt, zeigt die Studie (Kapitel 10

„Vergleich Bauweisen gemäß NÖ-Wohnbauförderung und Bauweise nach

Bauordnung). Gleichzeitig steigt bei Inanspruchnahme der Förderung auch die

Bau- und Ausstattungsqualität aufgrund der strengeren Auflagen im Vergleich zu

einem Wohnhaus, das frei finanziert und gemäß Bauordnung errichtet wird.

Anhand der vorliegenden Beispielprojekte und des dazu erarbeiteten Vergleichs

ist über die Jahre ein deutlich positiver Trend als Beitrag zum Klimaschutz im

Siedlungsbau erkennbar. Dies wird durch verbesserte Wärmeschutzstandards im

Bereich der Gebäudehüllen, die daraus resultierende Reduktion des

Heizwärmebedarfs und dem gleichzeitig vermehrten Einsatz erneuerbarer

Energien und zentraler Wärmebereitsteller (Fern- und Nahwärme) für die

Raumheizung erreicht. Der CO2-Ausstoß wird dadurch deutlich vermindert. Dass

die Maßnahmen im Wohnungsbau wirken, zeigt der Trend im Bereich

Raumwärme der letzten Jahre. Auch der vermehrte Einsatz sonstiger ökologischer

Maßnahmen ist positiv zu bemerken. Die Problematik liegt eher bei

Privathaushalten, die die größten Verursacher von Treibhausgasemissionen im 141

Zusammenfassung, Resümee und Ausblick

Sektor Raumwärme sind (siehe dazu auch Klimaschutzbericht 2009184). Der

grundsätzlich positiven Entwicklung wirken allerdings der ständig steigende Bedarf

an Wohnraum (Bevölkerungswachstum) und der Trend zu immer größeren

Wohnungen entgegen, gleichzeitig ein Hinweis auf die ständige Erhöhung des

allgemeinen Lebensstandards. Tatsache ist auch der steigende Energiebedarf für

sonstige Stromverbraucher im Haushalt. Die Entwicklungen der sozialen und der

ökologischen Nachhaltigkeit treffen hier aufeinander. Doch wie viel Wohnraum

braucht der Mensch und wie sparsam geht der Einzelne mit Ressourcen um?

Letztlich muss das jeder für sich beantworten. Es zeigt, wie bedeutend es ist, dass

jeder Einzelne am globalen Projekt „Schutz der Erde und Erhaltung unserer

Lebensräume“ bewusst und aktiv mitwirkt und sein Handeln und die eigenen

Bedürfnisse hinterfragt. Gleichzeitig können hier Planer (und Gestaltungsbeiräte)

mit optimierten Wohnraumlösungen die Basis für einen wirtschaftlicheren Umgang

mit Flächen schaffen und die moderne Technik (Stichwort erneuerbare Energien

und vermehrte Selbstversorgung) Auswege bieten.

Sollte sich der Trend des immer nachhaltigeren Bauens mit dem möglichst rasch

zu erreichendem Ziel, nur noch energieautarke Neubauten herzustellen und vor

allem auch Altbauten auf hohem Niveau zu sanieren (hier hinkt man derzeit aber

nach), wie geplant fortsetzen, befindet sich der ökologische Siedlungsbau in

Österreich auf einem guten Weg. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind

dafür jedoch möglichst einfach und vor allem auch flächenwirksamer zu gestalten.

Anforderungen, wie in den Wohnbauförderungen definiert, sollten gesetzlich

(Bauordnungen) und einheitlich für ganz Österreich gelten. Diese Anforderungen

sind klar und mit nur wenigen Ausnahmen (Denkmalschutz) zu fixieren. Momentan

ist es nämlich der Fall, dass frei finanziert (ohne Wohnbauförderung) hergestellte

oder sanierte Gebäude einen doch deutlich schlechteren Standard aufweisen

dürfen.

Mit dem Wohnen aber untrennbar verbunden ist die Mobilität. Die Emissionen im

Bereich Verkehr steigen ständig an, der prozentuelle Anteil an den

Gesamtausstößen wächst dabei noch deutlicher. Dabei beansprucht der private

184 Umweltbundesamt GmbH, Klimaschutzbericht 2009,

http://www.umweltbundesamt.at/fileadmin/site/publikationen/REP0226.pdf

142

Zusammenfassung, Resümee und Ausblick

Personenverkehr einen Löwenanteil für sich (siehe dazu auch Klimaschutzbericht

2009185). Betrachtet man nun die Thematik ökologischer Siedlungsbau, muss ab

sofort viel härter an dieser Problemstellung gearbeitet werden. Es ist ganz klar zu

sagen, dass ein allgemeiner Wunsch unserer Gesellschaft, das Lebensziel vieler,

im Grünen zu wohnen, leider nicht, zumindest nicht wie heutzutage praktiziert, mit

der nachhaltigen Sicherung unserer Lebensräume vereinbart werden kann. Die

Problematik des täglichen Pendelverkehrs unter Verwendung von Kraftfahrzeugen

mit Verbrennungsmotoren ist völlig unzeitgemäß. Dies im kommenden Jahrzehnt

in den Griff zu bekommen stellt mit Abstand die größte Herausforderung dar.

Die Frage, ob die vorhandenen Rahmenbedingungen zur Schaffung von

Wohnraum in Österreich sinnvoll und Ziel führend sind, ist grundsätzlich mit ja zu

beantworten. Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt, dass im untersuchten

geförderten Wohnbau deutliche Fortschritte und Erfolge zu verzeichnen waren.

Wenngleich oft noch raschere und vor allem einheitlichere Umsetzungen der

Zielvorgaben wünschenswert wären. Aufgrund der sehr komplexen Problematik

mit vielen Beteiligten und Interessen, ist es inzwischen aber gelungen, unter

Projektentwicklern und Bauausführenden eine gewisse Selbstverständlichkeit im

Umgang mit thermischen Mindeststandards im Wohnungsbau zu vermitteln, so

dass man auch wirklich von einem ökologisch orientierten Siedlungsbau in

Österreich sprechen kann. Dies ist in erster Linie der Politik der

Wohnbauförderungen zu verdanken, die inzwischen alle drei Säulen der

Nachhaltigkeit bewusst berücksichtigt. Von diesen Entwicklungen profitieren die

Bauwirtschaft und schließlich der Bewohner. Es ist jedoch besonders darauf zu

achten, den geförderten Wohnbau trotzdem auch in Zukunft leistbar zu gestalten.

Der nicht geförderte Bereich muss, was thermische und ökologische Standards

betrifft, möglichst auf das Niveau des geförderten gebracht werden.

Nichts desto trotz müssen die bestehenden gesetzlichen und sonstigen Vorgaben

ständig mit Nachdruck weiter entwickelt und verbessert werden, vor allem sind

Vorschriften zu harmonisieren und der Zeit entsprechende Umweltziele sind

verfassungsrechtlich zu verankern. Machtstrukturen und Zuständigkeiten müssen

185 Umweltbundesamt GmbH, Klimaschutzbericht 2009,

http://www.umweltbundesamt.at/fileadmin/site/publikationen/REP0226.pdf

143

Zusammenfassung, Resümee und Ausblick

optimiert werden, gewisse politische Zwischenebenen sind zu eliminieren. Hier bin

ich für österreichweit gültige Standards - von der Bauordnung bis zur

Wohnbauförderung - mit Rücksichtnahme auf regionale Besonderheiten. Diese

Festgefahrenheit des föderalen Systems aufzuweichen wird besonders schwer

werden.

Wie die Entwicklung mittel- und langfristig aussehen soll, wurde bereits von der

Europäischen Union definiert: Treibhausgasemissionen reduzieren und

erneuerbare Energien forcieren. Welche Möglichkeiten sich bei letzterem noch

eröffnen werden, ist aber kaum abzuschätzen. Je mehr dieser Bereich erforscht

und Ideen weiter entwickelt werden, desto mehr Varianten werden sich ergeben,

Energie sauber und nachhaltig zu produzieren. Immer dem aktuellen Stand der

Technik entsprechend sämtliche Möglichkeiten einzusetzen soll unser Anspruch

sein. So sind es derzeit Niedrig- und Niedrigstenergiehäuser, die bereits den

Standard darstellen. Sie werden in naher Zukunft generell energieautark betrieben

werden. Die Zukunft könnte insbesondere am Neubausektor dem Passivhaus

gehören, was aber auch gewisse Anforderungen an das Wohnverhalten seiner

Bewohner stellt. Die Bauweise ist jedenfalls das Synonym für die nachhaltige

Bauweise schlechthin. Die Idee des Passivhauses ist als Hauptantreiber für die

technischen und ökologischen Entwicklungen am Bausektor in den vergangenen

15 Jahren anzusehen. Viele Passivhauskomponenten finden sich auch im

Niedrigenergiehaus und in den Sanierungen unserer Zeit wieder und stellen

bereits den Stand der Technik dar. Auch ist es möglich, Altbauten mit

entsprechendem Aufwand auf den Passivhausstandard zu adaptieren.

Ökologische Bauprodukte, stimmige Ökobilanzen bei der Gebäudeherstellung und

ein möglichst geringer Haushaltsstrombedarf müssen künftig ohnehin bei

sämtlichen Bauvorhaben einen noch höheren Stellenwert bekommen, was

ebenfalls auf einer der grundlegenden Ideen des Passivhauses basiert. Tatsache

ist, dass der Unterschied zwischen dem Passivhaus und dem

Niedrigstenergiehaus beim Heizwärmebedarf nur marginal ist. Beide Varianten

stellen demnach die Zukunft des ökologisch orientierten Siedlungsbaus in

Österreich dar - mit oder ohne Heizsystem, je nach Wunsch der Bewohner!

144

Anhang - Pläne der Wohnbaubeispiele

Anhang - Pläne der Wohnbaubeispiele

Der Anhang liegt beim Autor der Arbeit auf und ist dort einzusehen!

145

Abbildungsverzeichnis

146

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Anteil der Sektoren an den gesamten THG-Emissionen 2006 und Änderung der Emissionen in den Sektoren zwischen 1990 und 2006, Quellen: Umweltbundesamt 2008, Klimaschutzbericht 2008.......................................................................................................... 31

Abb. 2: Verlauf der österreichischen THG-Emissionen 1990-2008 (in Mio t CO2-Äquivalente) Quellen: Umweltbundesamt 2010, Klimaschutzbericht 2008, Lebensministerium 2007 ........ 33

Abb. 3: Kyoto Zielabweichung Stand 2008 (in Mio t CO2-Äquivalente), Quelle: Umweltbundesamt 2010......................................................................................................................................... 33

Abb. 4: Struktur und Entwicklung des Bruttoinlandsverbrauchs in Österreich 2007, "Energiestatus Österreich 2009", Seite 5, Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (http://www.umweltbundesamt.at/umweltschutz/energie/energie_austria/, letzter Zugriff 13.03.2010).............................................................................................................................. 34

Abb. 5: Endenergieeinsatz nach Energieträgern in Österreich 2007, Quelle: Statistik Austria (http://www.umweltbundesamt.at/umweltschutz/energie/energie_austria/, letzter Zugriff 23.02.2010).............................................................................................................................. 35

Abb. 6: Greenhouse Gas Emissions, Quelle: Schneider, Dr. Jürgen, Leiter des Programms Wirtschaft und Wirkung, Vortrag „Zur Situation in Österreich – warum ein Klimaschutzgesetz notwendig ist“ 17.2.2010, Datenstand 2010, Umweltbundesamt............................................ 36

Abb. 7: Energieträgeranteil im Weltprimärenergieverbrauch 2007, Quelle: Umweltbundesamt, (http://www.umweltbundesamt.at/umweltschutz/energie/erneuerbare/, letzter Zugriff 13.03.2010).............................................................................................................................. 38

Abb. 8: Wohnhausanlage in 2412 Wolfsthal, Waldweg 20, Gartenansicht, Foto der Gemeinnützigen Bau- und Siedlungsgenossenschaft FRIEDEN ....................................................................... 71

Abb. 9: Wohnhausanlage in 2412 Wolfsthal, Waldweg 20, Landkarte (www.herold.at).................. 72 Abb. 10: Foto Wohnvilla mit 16 Wohnungen in 2325 Himberg, Bahnstraße, Genossenschaft

Frieden, Architekt Hodny ......................................................................................................... 88 Abb. 11: Foto Wohnvilla mit 12 Wohnungen in 2325 Himberg, Bahnstraße, Genossenschaft

Frieden, Architekt Hodny ......................................................................................................... 88 Abb. 12: Foto Überblick Wohn- und Reihenhausanlage mit 26 Reihenhäuser und 38 Wohnungen in

2325 Himberg, Bahnstraße/Ostbahnstraße, Genossenschaft Frieden, Architekt Hodny ....... 91 Abb. 13: Foto Bahnstraße, 26 Reihenhäuser und 38 Wohnungen in 2325 Himberg,

Bahnstraße/Ostbahnstraße, Genossenschaft Frieden, Architekt Hodny ................................ 91 Abb. 14: Foto Ostbahnstraße, Eingangsansicht 38 Wohnungen in 2325 Himberg,

Bahnstraße/Ostbahnstraße, Genossenschaft Frieden, Architekt Hodny ................................ 91 Abb. 15: Foto Eingangsansicht Reihenhäuser und Stiege 5, WHA 7 Reihenhäuser und 43

Wohnungen, 2500 Baden, Gartengasse 18, Genossenschaft Frieden, Architekt Hodny ....... 94 Abb. 16: Foto Gartenansicht Stiegen 4+5, WHA 7 Reihenhäuser und 43 Wohnungen, 2500 Baden,

Gartengasse 18, Genossenschaft Frieden, Architekt Hodny .................................................. 94 Abb. 17: Foto Eingangsansicht Stiege 3, WHA 7 Reihenhäuser und 43 Wohnungen, 2500 Baden,

Gartengasse 18, Genossenschaft Frieden, Architekt Hodny .................................................. 94 Abb. 18: Visualisierung, 25 Reihenhäuser, 2325 Himberg, Hintere Ortsstraße 35 - 37, Gen.

Frieden, Architekt Hodny ......................................................................................................... 97

Abbildungsverzeichnis

147

Abb. 19: Foto Eingangsansicht 5er Gruppe, 25 Reihenhäuser, 2325 Himberg, Hintere Ortsstraße 35 - 37, Gen. Frieden............................................................................................................... 98

Abb. 20: Foto Gartenansicht 2er Gruppe, 25 Reihenhäuser, 2325 Himberg, Hintere Ortsstraße 35 - 37, Gen. Frieden...................................................................................................................... 98

Abb. 21: Visualisierung Eingangsansicht, Wohnhaus mit 9 Wohnungen, 2380 Perchtoldsdorf, Grienauergasse 1, Genossenschaft Frieden, Architekt Hodny ............................................. 101

Abb. 22: Foto Eingangsansicht, Wohnhaus mit 9 Wohnungen, 2380 Perchtoldsdorf, Grienauergasse 1, Genossenschaft Frieden, Architekt Hodny ............................................. 101

Abb. 23: Visualisierung Wohnhausanlage mit 38 Wohnungen, 2620 Neunkirchen, Dr. Stockhammergasse 11, Genossenschaft Frieden, Architekt Hodny..................................... 104

Abb. 24: Baustellenfoto Altbausanierung mit 8 Wohneinheiten, WHA 38 Wohnungen, 2620 Neunkirchen, Dr. Stockhammergasse 11, Genossenschaft Frieden, Architekt Hodny......... 104

Abb. 25: Baustellenfoto Neubau mit 30 Wohneinheiten, WHA 38 Wohnungen, 2620 Neunkirchen, Dr. Stockhammergasse 11, Genossenschaft Frieden, Architekt Hodny ............................... 104

Abb. 26: Visualisierung Eingangsseite Bauteil 1, 2115 Ernstbrunn, Schulgasse 2a-2e, Heimat Österreich, Architekt Schorn.................................................................................................. 106

Abb. 27: Visualisierung Bauteil 2, 2115 Ernstbrunn, Schulgasse 2a-2e, Heimat Österreich, Architekt Schorn .................................................................................................................... 106

Abb. 28: Visualisierung WHA mit 31 Wohnungen, 2115 Ernstbrunn, Schulgasse 2a-2e, Heimat Österreich, Architekt Schorn.................................................................................................. 107

Abb. 29: Visualisierung Gartenansicht, 9 Reihenhäuser, 2731 St. Egyden am Steinfeld, Puchbergerstraße, Genossenschaft Frieden, Architekt Hodny............................................. 109

Abb. 30: Visualisierung Eingangsansicht, 9 Reihenhäuser, 2731 St. Egyden am Steinfeld, Puchbergerstraße, Genossenschaft Frieden, Architekt Hodny............................................. 109

Abb. 31: Visualisierung, 20 Wohnungen, Seniorentreff, Büro Volkshilfe, 2351 Wr. Neudorf, Hauptstraße 31, WNG - Gemeinnützige Bau-, Wohn- und Siedlungsgenossenschaft, Architekt Hodny..................................................................................................................................... 112

Abb. 32: Foto Eingangsansicht, 22 Wohnungen, 1110 Wien, Sellingergasse 7, Genossenschaft Frieden, Architekt Hodny ....................................................................................................... 114

Abb. 33: Foto Gartenansicht, 22 Wohnungen, 1110 Wien, Sellingergasse 7, Genossenschaft Frieden, Architekt Hodny ....................................................................................................... 114

Abb. 34: Visualisierung, Bauteile 1+2, 111 Wohnungen, 1230 Wien, Perfektastraße 27 (Stipcakgasse), GEWOG Gemeinnützige Wohnungsbau Gesellschaft.m.b.H., Architekt Knötzl............................................................................................................................................... 117

Abb. 35: Visualisierung, Bauteil 3, 111 Wohnungen, 1230 Wien, Perfektastraße 27 (Stipcakgasse), GEWOG Gemeinnützige Wohnungsbau Gesellschaft.m.b.H., Architekt Knötzl ................... 118

Abb. 36: Visualisierung Straßenansicht, 8 Wohnungen, 1210 Wien, Donaufelder Straße 5, Gen. Frieden, Architekt Hodny ....................................................................................................... 121

Abb. 37: Visualisierung Gartenansicht, 8 Wohnungen, 1210 Wien, Donaufelder Straße 5, Gen. Frieden, Architekt Hodny ....................................................................................................... 121

Abb. 38: Foto mit Visualisierung Straßenansicht, 15 Wohnungen, 1110 Wien, Lorystraße 5, Gen. Frieden, Architekt Hodny ....................................................................................................... 124

Abbildungsverzeichnis

148

Abb. 39: Visualisierung Straßenansicht, 15 Wohnungen, 1110 Wien, Lorystraße 5, Gen. Frieden, Architekt Hodny ..................................................................................................................... 124

Abb. 40: Grafik LEK-Werte der Beispielprojekte dieser Diplomarbeit............................................ 126 Abb. 41: Grafik Außenwand-u-Werte der Beispielprojekte dieser Diplomarbeit ............................ 127 Abb. 42: Grafik Baukosten netto pro m2 Wohnnutzfläche der Beispielprojekte dieser Diplomarbeit

............................................................................................................................................... 129

Tabellenverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Tab. 1: Tabelle Energiekennzahl, Mindestanforderungen für Wärmeschutzstandards, NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2005, Novelle gültig ab 1. Jänner 2010, § 30 Abs. 3, S45 ... 54

Tab. 2: Tabelle Nachhaltigkeit, NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2005, Novelle gültig ab 1. Jänner 2010, § 30 Abs. 3, S45 ................................................................................................ 56

Tab. 3: Tabelle Energiekennzahl, Mindestanforderungen für Wärmeschutzstandards, NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2005, Novelle gültig ab 1. Jänner 2010, § 37 Abs. 2, S53 ... 57

Tab. 4: Tabelle Nachhaltigkeit, NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2005, Novelle gültig ab 1. Jänner 2010, § 37 Abs. 2, S54 ................................................................................................ 58

Tab. 5: Maximal zulässiger jährlicher Heizwärmebedarf, Österreichisches Institut für Bautechnik, OIB-Richtlinie 6, Energieeinsparung und Wärmeschutz, Seite 2, Ausgabe: April 2007, (www.oib.or.at/RL6_250407.pdf)............................................................................................. 66

Tab. 6: Maximal zulässiger jährlicher Heizwärmebedarf, Österreichisches Institut für Bautechnik, OIB-Richtlinie 6, Energieeinsparung und Wärmeschutz, Seite 3, Ausgabe: April 2007 (www.oib.or.at/RL6_250407.pdf)............................................................................................. 67

Tab. 7: Maximal zulässige U-Werte, Österreichisches Institut für Bautechnik, OIB-Richtlinie 6, Energieeinsparung und Wärmeschutz, Seite 6, Ausgabe: April 2007 (www.oib.or.at/RL6_250407.pdf)............................................................................................. 69

Tab. 8: Maximal zulässige U-Werte, Schöberl & Pöll OEG und SPEEDNIC S.R.L., Niederösterreichische-Bautechnikverordnung 1997, §47 Wärmeschutz, Abs. 1; (http://www.bauordnung.at/oesterreich/niederoesterreich_bautechnikverordnung.php, letzter Zugriff 20.2.2010) .................................................................................................................... 70

Tab. 9: Wohnhausanlage in 2412 Wolfsthal, Baukostenermittlungen für 4 Gebäude, Studie der Gemeinnützigen Bau- und Siedlungsgenossenschaft FRIEDEN, Seite 9 .............................. 75

Tab. 10: Wohnhausanlage in 2412 Wolfsthal, Baukostenermittlungen für 1 Gebäude, Studie der Gemeinnützigen Bau- und Siedlungsgenossenschaft FRIEDEN, Seite 9 .............................. 75

Tab. 11: Wohnhausanlage in 2412 Wolfsthal, Ermittlung der Eigenmittel und der monatlichen Belastung, Studie der Gemeinnützigen Bau- und Siedlungsgenossenschaft FRIEDEN, Seite 10 ............................................................................................................................................. 76

Tab. 12: Maximal zulässiger Heizwärmebedarf, Stadt Wien, Neubauverordnung 2007, LGBl. für Wien Nr. 27/2007, §2 b) vom 13. Juli 2007 ............................................................................. 80

Tab. 13: Höchstzulässiger Heizwärmebedarf für Niedrigenergiegebäude, Österreichisches Normungsinstitut, ÖNORM B 8110-1, Ausgabedatum: 2008-01-01, Wärmeschutz im Hochbau - Anforderungen an den Wärmeschutz und Deklaration des Wärmeschutzes von Gebäuden/Gebäudeteilen - Heizwärmebedarf und Kühlbedarf, Pkt. 9.1, Seite 14, Tabelle 7 81

Tab. 14: Mindestanforderung für Wärmeschutzstandards, Stadt Wien, Sanierungsverordnung 2008, LGBl. für Wien Nr. 2/2009 in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 27/2009 vom 14. Jänner 2009......................................................................................................................................... 81

Tab. 15: Höchstzulässiger Heizwärmebedarf für Niedrigstenergiegebäude, Österreichisches Normungsinstitut, ÖNORM B 8110-1, Ausgabedatum: 2008-01-01, Wärmeschutz im Hochbau - Anforderungen an den Wärmeschutz und Deklaration des Wärmeschutzes von Gebäuden/Gebäudeteilen - Heizwärmebedarf und Kühlbedarf, Pkt. 9.1, Seite 14, Tabelle 8 82

Tab. 16: Projekt 1: 2325 Himberg, Bahnstraße, Tabelle zum Vergleich der Wohnhausanlagen .... 89 149

Tabellenverzeichnis

Tab. 17: Projekt 2: 2325 Himberg, Bahnstraße/Ostbahnstraße, Tabelle zum Vergleich der WHA . 92 Tab. 18: Projekt 3: 2500 Baden, Gartengasse 18, Tabelle zum Vergleich der Wohnhausanlagen 96 Tab. 19: Projekt 4: 2325 Himberg, Hintere Ortsstraße 35 - 37, Tabelle zum Vergleich der

Wohnhausanlagen................................................................................................................... 99 Tab. 20: Projekt 5: 2380 Perchtoldsdorf, Grienauergasse 1, Tabelle zum Vergleich der

Wohnhausanlagen................................................................................................................. 102 Tab. 21: Projekt 6: 2620 Neunkirchen, Dr. Stockhammergasse 11, Tabelle zum Vergleich der WHA

............................................................................................................................................... 105 Tab. 22: Projekt 7: 2115 Ernstbrunn, Schulgasse 2a-2e, Tabelle zum Vergleich der

Wohnhausanlagen................................................................................................................. 108 Tab. 23: Projekt 8: 2731 St. Egyden am Steinfeld, Puchbergerstraße, Tabelle zum Vergleich der

WHA....................................................................................................................................... 111 Tab. 24: Projekt 9: 2351 Wr. Neudorf, Hauptstraße 31, Tabelle zum Vergleich der WHA............ 113 Tab. 25: Projekt 10: 1110 Wien, Sellingergasse 7, Tabelle zum Vergleich der WHA ................... 116 Tab. 26: Projekt 11: 1230 Wien, Perfektastraße 27, Tabelle zum Vergleich der WHA ................. 119 Tab. 27: Projekt 12: 1210 Wien, Donaufelder Straße 5, Tabelle zum Vergleich der WHA............ 122 Tab. 28: Projekt 13: 1110 Wien, Lorystraße 5, Tabelle zum Vergleich der WHA.......................... 125

150

Quellen- und Literaturverzeichnis

Quellen- und Literaturverzeichnis

Internet

Aachener Stiftung Kathy Beys, 52062 Aachen, Schmiedstr. 3, Lexikon der Nachhaltigkeit:

"Brundtland-Report 1987 - Unsere gemeinsame Zukunft", Online im Internet:

http://www.nachhaltigkeit.info/artikel/brundtland_report_1987_728.htm

"Agenda 21, 1992", Online im Internet:

http://www.nachhaltigkeit.info/artikel/geschichte_10/rio_48/agenda_21_504.htm

ANSCHOBER, Rudi, Oberösterreichischer Landesrat für Umwelt, Energie, Wasser und

Konsumentenschutz, 10.06.2008, Online im Internet:

http://www.anschober.at/politik/presse/612/klimaschutz-stagniert-in-oesterreich-auf-niedrigem­

niveau---bundesweites-klimaschutzgesetz-muss-rasch-verwirklicht-werden-

ARD Tagesschau, Norddeutscher Rundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechts,

Hugh-Greene-Weg 1, 22529 Hamburg,

Artikel: Am Ende steht nur eine Erklärung, Online im Internet: http://www.tagesschau.de/klima/

SCHELLNHUBER, Hans Joachim, Direktor des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (PIK),

Online im Internet: http://www.tagesschau.de/klima/aktuell/chatschellnhuber100.html

AUST-BAU Ges.m.b.H., Lundenburgerstrasse 39, A-2143 Großkrut

„Was ist ein Niedrigenergiehaus?“, Online im Internet: http://www.austbau.at/niedrigenergiehaus/

BARROSO, José Manuel, Präsident der Europäischen Kommission

Artikel "20-20-20 bis 2020 - Klimapolitik als Motor für Wachstum und Beschäftigung",

Online im Internet: ec.europa.eu/commission_barroso/.../article_20080123_de.pdf

Speech to the European Parliament, Brussels, 23 January 2008, Online im Internet:

http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=SPEECH/08/34&format=HTML&aged=0

&language=EN&guiLanguage=en

BAYR, Petra, SPÖ-Bereichssprecherin für Umwelt und Globale Entwicklung,

Artikel „Bundesklimaschutzgesetz jetzt!“ 19.06.2009, Online im Internet:

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20090619_OTS0083

151

Quellen- und Literaturverzeichnis

Bayrischer Rundfunk, BR-Online, Anstalt des öffentlichen Rechts,

Rundfunkplatz 1, 80335 München, Der Minimalkonsens von "Floppenhagen",

Online im Internet: http://www.br-online.de/wissen/umwelt/klimawandel­

DID1206608167923/klimawandel-klimakonferenz-kopenhagen-ID1243337408075.xml

Bundeskanzleramt Österreich - Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)

BGBl. II Nr. 251/2009, Vereinbarung gemäß Art. 15a. B-VG zwischen dem Bund und den Ländern

über Maßnahmen im Gebäudesektor zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an

Treibhausgasen, Online im Internet:

http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR401089

64

BGBl. Nr. 491/1984, Bundesverfassungsgesetz vom 27. November 1984 über den umfassenden

Umweltschutz, Online im Internet:

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010

453

BGBl. I Nr. 149/2002, geltende Fassung BGBl. I Nr. 104/2009; Bundesgesetz, mit dem

Neuregelungen auf dem Gebiet der Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern und

auf dem Gebiet der Kraft-Wärme-Kopplung erlassen werden (Ökostromgesetz – ÖSG),

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20002

168,

LGBl. 8304-2; NÖ Wohnungsförderungsgesetz 2005, Novelle gültig ab 1. Jänner 2010,

Online im Internet: http://www.ris.bka.gv.at

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Stubenring 1, 1012 Wien,

Österreichs Zukunft Nachhaltig Gestalten - Österreichische Strategie zur Nachhaltigen Entwicklung

2002, Online im Internet: http://www.nachhaltigkeit.at

Brief an den Bundeskanzler, Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der NÖ

Landesregierung, 1010 Wien Schenkenstraße 4,

Online im Internet: http://www.nachhaltigkeit.at

Das Österreichische Nachhaltigkeitsportal, Online im Internet:

http://www.nachhaltigkeit.at/strategie.php3,

Erläuterungen_zur_Art_15a_Vereinbarung_WBF.pdf;

Online im Internet: umwelt.lebensministerium.at/filemanager/download/38449/

Enquete: "Klimaschutzgesetz in Großbritannien - Erfahrungen und Erkenntnisse"

Online im Internet: http://umwelt.lebensministerium.at/article/articleview/81305/1/8790

152

Quellen- und Literaturverzeichnis

Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend

Außenwirtschaft-Nachhaltigkeitspolitik-Nachhaltige Entwicklung auf österreichischer Ebene - Von

NSTRAT zu ÖSTRAT, Online im Internet:

http://www.bmwfj.gv.at/Aussenwirtschaft/Nachhaltigkeitsspolitik/Seiten/NachhaltigeEntwicklungauf

%C3%B6sterreichischerEbene-VonNSTRATzu%C3%96STRAT.aspx

Energiestatus Österreich 2009,

Online im Internet: http://www.umweltbundesamt.at/umweltschutz/energie/energie_austria/

Der Standard, derStandard.at GmbH, Wallnerstraße 8, 1010 Wien

22. Dezember 2009, Martin Putschögl, Kompetenzdickicht von Bund und Ländern,

Online im Internet: http://derstandard.at/1259282174385/Energieausweis-Kompetenzdickicht-von­

Bund-und-Laendern

DiePresse.com, Die Presse Digital GmbH & Co KG, Hainburger Straße 33, 1030 Wien

09.03.2010, Artikel „Experte: Ölpreis wird 2010 auf 60 Dollar je Barrel fallen“; Online im Internet:

http://diepresse.com/home/wirtschaft/boerse/545111/index.do?_vl_backlink=/home/wirtschaft/boers

e/index.do

EnBauSa GmbH, Online-Magazin für energetisches Bauen und Sanieren,

Mirabeauweg 6, D-72072 Tübingen, Online im Internet: http://www.enbausa.de/daemmung­

fassade/aktuelles/artikel/eu-gebaeuderichtlinie-ist-verabschiedet-730.html

Energiesparhaus.at, Internetagentur Gudrun Stoiber, Römerstraße 18, 4020 Linz

CO2-Emissionen; Online im Internet: http://www.energiesparhaus.at/fachbegriffe/co2.htm

LEK-Wert, Online im Internet: http://www.energiesparhaus.at/fachbegriffe/lek.htm

Passivhausberechnung nach PHPP,

Online im Internet: http://www.energiesparhaus.at/energieausweis/phpp.htm

Europäisches Parlament, Pressemitteilung, "20-20-20 bis 2020: EP debattiert Klimaschutzpaket", 23-01-2008,

Online im Internet: http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?language=DE&type=IM­

PRESS&reference=20080122IPR19355

153

Quellen- und Literaturverzeichnis

FREY, Eric, Quadratur des Qualitätskreises, Der Standard, Bachelorarbeit Geförderter Wohnbau

im Wandel, S7, STEINWIDDER, Ing. BSc, Dino, 4.12.2007,

Online im Internet: http://derstandard.at/?url=/?id=2935449

Greenpeace, Greenpeace e. V., Große Elbstraße 39, 22767 Hamburg

Klimakonferenz in Kopenhagen, Online im Internet: http://klimagipfel.greenpeace.de/

HLK Heizung Lüftung Klimatechnik,

WEKA-Verlag Gesellschaft m.b.H., Dresdner Straße 45, 1200 Wien

Verschärfte EU-Gebäuderichtlinie kommt, Online im Internet: http://www.hlk.co.at/639609/

Immolife – Immobilienverwertungsges.m.b.H., Wohnbauförderung NÖ; Bachelorarbeit

Geförderter Wohnbau im Wandel, STEINWIDDER, Ing. BSc Dino, 4.12.2007; Online im Internet:

http://www.immolife.at/ Service/Foerderungen/Foerderungen_NOe/Foerderungen_NOe.pdf

Internationale Energieagentur (IEA), 9 rue de la Federation, 75739 Paris Cedex 15, France

„World Energy Outlook 2009“, November 2009, Zusammenfassung (German translation),

Online im Internet: http://www.worldenergyoutlook.org/docs/weo2009/WEO2009_es_german.pdf

IS wohn.bau, Arbeitsgemeinschaft,

Bachelorarbeit Geförderter Wohnbau im Wandel, S15, STEINWIDDER, Ing. Dino, 4.12.2007;,

Online im Internet: http://www.iswb.at/wienerwohnbau/qualitaet1.htm?pass=1

LandesEnergieVerein Steiermark, Burggasse 9/II, 8010 Graz

EU-Gebäuderichtlinie, Online im Internet:

http://www.lev.at/index.asp?S=projekte/rue/GebRichtlinie.htm&S1=left/left.aspS=projekte/rue/GebR

ichtlinie.htm&S1=left/left_energieeffizienz.asp

Land Niederösterreich Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten

OIB6-Benutzerleitfaden, Online im Internet: http://www.noe.gv.at/bilder/d37/2009-04_OIB6­

Benutzerleitfaden_Version_1.3.pdf?14907

Nö-Benutzerhandbuch, oibrl6nögeev2008, Version: 1.3 04/2009, Hilfestellung, Information und

Interpretation zur OIB Richtlinie 6, Online im Internet: www.noel.gv.at

154

Quellen- und Literaturverzeichnis

NÖ Gebäudeenergieeffizienzverordnung 2008 (NÖ GEEV 2008),

Stammverordnung 17/09 2009-02-12

NÖ-Bauordnung 2006, Online im Internet: www.noel.gv.at/Bauen­

Wohnen/Bauen.../Bauordnung/Bauordnung1996.pdf

NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2005, Novelle gültig ab 1. Jänner 2010

Online im Internet: http://www.noel.gv.at/Bauen-Wohnen/Bauen­

Neubau/Wohnungsbau/wohnungsbau_1_foerderartikel.wai.html

Wohnungsbau im Überblick, Online im Internet: http://www.noel.gv.at/Bauen-Wohnen/Bauen­

Neubau/Wohnungsbau/wohnungsbau_1_foerderartikel.wai.html

Wohnungsbau im Überblick bzw. Neues Förderungsmodell,

Online im Internet: http://www.noel.gv.at/Bauen-Wohnen/Bauen­

Neubau/Wohnungsbau/wohnungsbau_1_foerderartikel.wai.html, bzw.

http://www.noel.gv.at/Bauen-Wohnen/Sanieren­

Renovieren/Wohnungssanierung/Wohnungssanierung_neues_Foerderungsmodell.wai.html

Bauen Neubau in Niederösterreich, Baurechtsaktion - Allgemeine Informationen,

Online im Internet: http://www.noel.gv.at/Bauen-Wohnen/Bauen­

Neubau/Baurechtsaktion/baurechtallgemein.wai.html

Leitfaden für die Gestaltungsbeiräte bzw. Architektur- und Planungsauswahlverfahren, Grundlage

§7 Abs. 1 bis 3 des NÖ Wohnungsförderungsgesetzes 2005 (NÖ WFG 2005); Bachelorarbeit

Geförderter Wohnbau im Wandel, STEINWIDDER, Ing. Dino, 4.12.2007

Online im Internet: http://www.noel.gv.at/Bauen-Wohnen/Bauen­

Neubau/Wohnungsbau/Wohnungsbau.pdf

LANG, Gerhard, E.V.A. Energieverwertungsagentur, [email protected], TU-Wien

Die EU-Gebäuderichtlinie, Energiegespräche 10. Juni 2003,

Online im Internet: http://eeg.tuwien.ac.at/events/egs/pdf/egs030610_lang.pdf

News.at, news networld internetservice GmbH, 1020 Wien, Taborstraße 1-3,

Artikel "Europaparlament beschließt Klimapaket: CO2-Reduktion um 20 Prozent bis 2020",

17.12.2008, Basis: APA–Austria Presse Agentur eG, Online im Internet:

http://www.news.at/articles/0851/15/228806_s1/europaparlament-klimapaket-co2-reduktion-20­

prozent-2020

155

Quellen- und Literaturverzeichnis

Nextroom Architektur im Netz, Lindengasse 56/2/20, 1070 Wien

Der Standard, 29.11.2008, WOLTRON, Ute, Artikel „An ein paar Schräubchen drehen; Gespräch

mit dem Wohnbaustadtrat Michael Ludwig und den beiden neuen Grundstücksbeiräten (ab 2009)

Dietmar Steiner (Architekturzentrum Wien) und Architektin Bettina Götz“,

Online im Internet: http://www.nextroom.at/article.php?id=29918

OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG, Alserbachstrasse 14-16, 1090 Wien

Artikel „Konsens über Bundesklimaschutzgesetz“, 19.06.2009,

Online im Internet: http://www.oem-ag.at/service/news/4871001567/

Ökonews.at – Tageszeitung für Erneuerbare Energie und Nachhaltigkeit,

Fa. Holler Communications, HOLLER GesmbH, 2304 Orth / Donau, Hauptstraße 29

Artikel vom 14.4.2008: Bundesklimaschutzgesetz kann klare Verantwortung definieren,

Online im Internet: http://www.oekonews.at/index.php?mdoc_id=1029671

Ökosoziales Forum Österreich, Franz Josefs-Kai 13, A-1010 Wien

Artikel „Ökologische Steuerreform in der Energiestrategie, Ökosoziale Steuerreform“,

Online im Internet: http://www.oekosozial.at/index.php?id=13571

Österreichisches Institut für Bautechnik, Schenkenstraße 4, 1010 Wien

OIB Richtlinien 1 bis 6

OIB-Richtlinien - Zitierte Normen und sonstige technische Regelwerke“, Ausgabe: Oktober 2007,

Online im Internet: http://www.oib.or.at/N_TR6_10_07.pdf

OIB Richtlinie 4, Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit, Ausgabe: April 2007,

Online im Internet: http://www.oib.or.at/RL4_250407.pdf

OIB-Richtlinie 6, Energieeinsparung und Wärmeschutz, Ausgabe: April 2007,

Online im Internet: www.oib.or.at/RL6_250407.pdf

Erläuternde Bemerkungen zu OIB-Richtlinie 6, Ausgabe April 2007,

Online im Internet: www.oib.or.at

Passivhaus Institut (PHI), Dr. Wolfgang Feist, Rheinstr. 44/46, D-64283 Darmstadt,

Online im Internet: http://www.passiv.de/

156

Quellen- und Literaturverzeichnis

PIEBALGS, Andris, EU-Energiekommissar,

Presseaussendung IP/09/1733, 18. November 2009; HLK Heizung Lüftung Klimatechnik,

Verschärfte EU-Gebäuderichtlinie kommt, http://www.hlk.co.at/639609/

Republik Österreich - Parlament 204/ME XXIII. GP Bundesklimaschutzgesetz - Ministerialentwurf – Vorblatt vom 09.06.2008,

204/ME XXIII. GP Bundesklimaschutzgesetz - Ministerialentwurf – Gesetzestext vom 09.06.2008,

Artikel 2+3, Online im Internet: http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIII/ME/ME_00204/pmh.shtml

3/SN-204/ME XXIII. GP - Stellungnahme zum Entwurf, Wien, 1. Juli 2008, Amt der Wiener

Landesregierung, Online im Internet:

http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIII/ME/ME_00204_03/pmh.shtml

2/SN-204/ME XXIII. GP, Stellungnahme zum Entwurf, 1. Juli 2008, Amt der NÖ Landesregierung,

Online im Internet: http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIII/ME/ME_00204_02/pmh.shtml

Rohstoff Daily, Investor Verlag, Ein Unternehmensbereich der FID Verlag GmbH,

Koblenzer Straße 99, 53177 Bonn - Bad Godesberg

10.06.2009, KRAUS, Miriam, Artikel „Was ist Shale Gas?“;

Online im Internet: http://www.investor-verlag.de/shale-gas-/111035402/

SCHNEIDER, Dr. Jürgen, Leiter des Programms Wirtschaft und Wirkung,

Vortrag „Zur Situation in Österreich – warum ein Klimaschutzgesetz notwendig ist“ 17.2.2010,

Datenstand 2010, Umweltbundesamt, www.umweltbundesamt.at,

Online im Internet: http://umwelt.lebensministerium.at/article/articleview/81305/1/8790

Schöberl & Pöll OEG und SPEEDNIC S.R.L. B 20-000 - Bauordnung für Wien, aktueller Stand LGBl 2009/25, Landesgesetzblatt für Wien

Wiener Bautechnikverordnung, LGBL Nr. 31/2008, Landesgesetzblatt für Wien, Jahrgang 2008,

ausgegeben am 3. Juni 2008, 31. Stück

NÖ-Bauordnung 1996, (aktueller Stand 9. Novelle 94/08 2008-11-28), LGBl 8200

Niederösterreichische-Bautechnikverordnung 1997, §47 Wärmeschutz, Abs. 1;

Niederösterreichische Gebäudeenergieeffizienzverordnung 2008 (NÖ GEEV 2008)

OIB Richtlinien

Online im Internet: www.bauordnung.at

SOBOTKA, Mag. Wolfgang; Landesrat Niederösterreich;

NÖ BUDGETPROGRAMM 2009 - 2013, Juni 2008; Wohnbau Seite 18,

Online im Internet: www.landtag-noe.at/service/politik/LANDTAG/LVXVII/00/34/034B.pdf

157

Quellen- und Literaturverzeichnis

Solar- und Windenergie.de, Die Web-Ressource der erneuerbaren Energien,

Artikel: „Österreich – Ökostromverordnung 2010 tritt in Kraft“, 16. Februar 2010

Online im Internet: http://www.solar-und-windenergie.de/blog/?p=187

Stadt Wien, wien.at, Webservice der Stadt Wien, A-1082 Wien, Rathaus

B 20-000 - Bauordnung für Wien, Wiener Stadtentwicklungs-, Stadtplanungs- und Baugesetzbuch

(aktueller Stand LGBl 2009/25), Landesgesetzblatt für Wien LGBL Nr. 24/2008 - geändert am

11.04.2008

Online im Internet: www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/.../pdf/b0200000.pdf

Landesgesetzblatt Wien 20/1998, Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz –

WWFSG 1989, Online im Internet: http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht­

wien/landesgesetzblatt/jahrgang/1998/html/lg1998020.htm

Neubauverordnung 2007, LGBl. für Wien Nr. 27/2007 vom 13. Juli 2007, Online im Internet:

http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/rechtsvorschriften/html/b6300600.htm

Sanierungsverordnung 2008, LGBl. für Wien Nr. 2/2009 in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 27/2009

vom 14. Jänner 2009, Online im Internet: http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht­

wien/rechtsvorschriften/html/b6300600.htm

STATISTIK AUSTRIA, Bundesanstalt Statistik Österreich, Guglgasse 13, 1110 Wien

Energiebilanzen, Stand 2008, Online im Internet:

http://www.statistik.at/web_de/statistiken/energie_und_umwelt/energie/energiebilanzen/index.html

Energiestatistik, Energiebilanzen Österreich 1970 bis 2008, Gasbilanz. Erstellt am: 20.11.2009,

Online im Internet: http://www.statistik.at/web_de/statistiken/energie_und_umwelt/energie

Baukostenindex für den Wohnhaus- und Siedlungsbau, Gesamtbaukosten ab Basisjahr 1990

Online im Internet: http://www.statistik.at/web_de/statistiken/produktion_und_bauwesen/konjunkturdaten/baukostenindex/index.ht

ml

STÖFERLE, Ronald-Peter, Research, Erste Bank;

Artikel: „Spezialreport ÖL: "too fast, too furious...now time for a break" 09. März 2010,

Online im Internet: http://www.be24.at/blog/entry/636944

158

Quellen- und Literaturverzeichnis

Umweltbundesamt GmbH, Spittelauer Lände 5, 1090 Wien,

Klimaschutzbericht 2009,

Online im Internet: http://www.umweltbundesamt.at/fileadmin/site/publikationen/REP0226.pdf

Kyoto-Fortschrittsbericht Österreich 1990–2005, Wien 2007, Bruttoinlandsenergieverbrauch,

Anhang 2: Entwicklung wichtiger Einflussfaktoren (indexbezogen),

Online im Internet: www.umweltbundesamt.at/umweltschutz/energie/energie_austria/

Erneuerbare Energieträger,

Online im Internet: http://www.umweltbundesamt.at/umweltschutz/energie/erneuerbare/

Wikipedia

Agenda 21, Online im Internet: http://de.wikipedia.org/wiki/Agenda_21

Erneuerbare Energie, Online im Internet: http://de.wikipedia.org/wiki/Erneuerbare_Energie

Wir Klimaretter – OnlineMagazin, GutWetter Verlag UG, Buhrowstr. 17, 12167 Berlin

Artikel: „Vor fünf Jahren – Kyoto-Protokoll wird erweckt“ 16. Februar 2010, Sarah Messina;

Online im Internet: http://www.wir-klimaretter.de/hintergruende/51-politik/5229-kyoto-

Wirtschaftskammer Österreich, Bundessparte Industrie, Fachverband der Mineralölindustrie

(FVMI), Wiedner Hauptstraße 63A-1045 Wien

Mineralölbericht 2008, Online im Internet: www.oil-gas.at/

Wirtschaftskammer Österreich, Vereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Art. 15a B-VG

über Maßnahmen am Gebäudesektor zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an

Treibhausgasen, Online im Internet: http://wko.at/ooe/Branchen/Industrie/Zusendungen/15a­

Vereinbarung.pdf

Wohnfonds Wien, Fonds für Wohnbau und Stadterneuerung, 1082 Wien, Lenaugasse 10

Online im Internet: http://www.wohnfonds.wien.at/

159

Quellen- und Literaturverzeichnis

Bücher

LUKS, Fred, Knüllig, Christina, Nachhaltigkeit, Wissen 3000, Europäische Verlagsanstalt

Zeitungen und Zeitschriften

Kurier, Telekurier Online Medien GmbH & Co KG, A- 1070 Wien, Lindengasse 52-52a

03.03.2010, Seite 5, Artikel: „Wachstums-Pakt, Barrosos 2020-Plan stößt auf Widerstand“

13.03.2010, Seite 9, Artikel: „Neue Gasquellen - Die Revolution am Energiemarkt“

Ökoenergie 76/2009, Österreichischer Biomasse-Verband, Franz Josefs-Kai 13, 1010 Wien,

Artikel: „Nabucco bietet keine Sicherheit - Experten zweifeln an Sinnhaftigkeit der geplanten

Gaspipeline, Experten: Mangott, Gerhard, Institut für Politikwissenschaften Universität Innsbruck,

Schleicher, Stefan, Volkswirtschaftslehre Karl-Franzens-Universität Graz; Autor: Doris Hofbauer,

Österreichische Bau.Zeitung,

Österreichischer Wirtschaftsverlag GmbH, Wiedner Hauptstraße 120-124, 1051 Wien

03.10.2008, Index Gesamtbaukosten für Wohnhaus- und Siedlungsbau und Statistik Austria,

Gesamtbaukosten-Index, Gemeinnützige Bau- und Siedlungsgen. FRIEDEN, DI Roland König

Normen

Österreichisches Normungsinstitut, 1021 Wien

ÖNORM B 8110-1, Ausgabedatum: 2000-09-01, Wärmeschutz im Hochbau - Anforderungen an

den Wärmeschutz und Nachweisverfahren

ÖNORM B 8110-1, Ausgabedatum: 2008-01-01, Wärmeschutz im Hochbau - Anforderungen an

den Wärmeschutz und Deklaration des Wärmeschutzes von Gebäuden/Gebäudeteilen -

Heizwärmebedarf und Kühlbedarf

Skripten, Schriftstücke, Gespräche, Sonstiges

Arch+Ing Bildungs- und Dienstleistungsges.m.b.H., Karlsgasse 9, A-1040 Wien

ArchIng Akademie, Newsletter 04.09.2009

LIPP, DI Dr. Bernhard, FH-Campus Wien

Skriptum „PH_AllgemeineEinfuehrung“, LV Energetisch optimiertes Bauen, Sommersemester 2009

160

Quellen- und Literaturverzeichnis

MALLOTH, Prof.Mag.MRICS, Thomas, FH-Campus Wien

Skriptum „Einführung in die Sanierung“, Stand Okt. 2009

MATTES, Univ. Lektor Dipl.-Ing. Wolfgang; FH-Campus Wien

Luftreinhaltung/ Kyoto Ziel, Skriptum WS 2007/08

Problematik im Zuge des internationalen Emissionshandels, Gespräch, 25.03.2010

SCHÖBERL, Bmst. DI Helmut, FH-Campus-Wien

Skriptum „Kostenoptimierung Passivhaus“, LV Ökologisches Bauen und Sanieren,

Wintersemester 2010

STEINWIDDER, Ing. Dino Bachelorarbeit „Geförderter Wohnbau im Wandel“, 4.12.2007, FH-Campus-Wien, Bachelorstudium

Bauingenieurwesen und Baumanagement 5. Semester, Wintersemester 2007/08

161

Quellen- und Literaturverzeichnis

Bauträger und Projekte

Gemeinnützige Bau- und Siedlungsgenossenschaft FRIEDEN, Registrierte Genossenschaft mit

beschränkter Haftung, Hietzinger Hauptstraße 119, 1130 Wien

Wohnhausanlage 2412 Wolfsthal, Waldweg 20, Daten und Berechnungen der FRIEDEN; Studie

erstellt durch DI Roland König, Baugenossenschaft FRIEDEN Wien

Wohnhausanlage 2325 Himberg, Bahnstraße (Wohnvillen)

(Arch. Dipl.-Ing. Helmut Hodny)

Wohnhausanlage 2325 Himberg, Bahnstraße/Ostbahnstraße (Reihenhäuser und Wohnungen)

(Arch. Dipl.-Ing. Helmut Hodny)

Wohnhausanlage 2500 Baden, Gartengasse 18 (Arch. Dipl.-Ing. Helmut Hodny)

Reihenhausanlage 2325 Himberg, Hintere Ortsstraße 35 - 37 (Arch. Dipl.-Ing. Helmut Hodny)

Wohnhaus 2380 Perchtoldsdorf, Grienauergasse 1 (Arch. Dipl.-Ing. Helmut Hodny)

Wohnhausanlage 2620 Neunkirchen, Dr. Stockhammergasse 11 (Arch. Dipl.-Ing. Helmut Hodny)

Reihenhausanlage 2731 St. Egyden am Steinfeld, Puchbergerstraße

(Arch. Dipl.-Ing. Helmut Hodny)

Wohnhausanlage 1110 Wien, Sellingergasse 7 (Arch. Dipl.-Ing. Helmut Hodny)

Wohnhaus 1210 Wien, Donaufelderstrasse 5 (Arch. Dipl.-Ing. Helmut Hodny)

Wohnhaus 1110 Wien, Lorystraße 5 (Arch. Dipl.-Ing. Helmut Hodny)

WNG, Gemeinnützige Bau-, Wohn- und Siedlungsgenossenschaft, reg. Gen.m.b.H. Wr. Neudorf, Reisenbauer Ring 2/1/1, 2351 Wr. Neudorf

Wohnhaus, Seniorentreff, Büro Volkshilfe, 2351 Wr. Neudorf, Hauptstrasse 31 (Arch. Dipl.-Ing.

Helmut Hodny)

Heimat Österreich gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft m.b.H. Davidgasse 48, A-1100 Wien

Wohnhausanlage 2115 Ernstbrunn, Schulgasse 2a-2e (Arch. DI Peter Schorn)

GEWOG Gemeinnützige Wohnungsbau Gesellschaft.m.b.H. A-1080 Wien, Bennoplatz 3

Wohnhausanlage 1230 Wien, Perfektastraße 27 (Stipcakgasse)

(Architekt Dipl.-Ing. Josef G. Knötzl)

162

Quellen- und Literaturverzeichnis

Architekten

Arch. OStR Prof. Dipl.-Ing. Helmut Hodny, 2340 Mödling, Prof. Walter Redl-Gasse 5

Arch. DI Peter Schorn, 1040 Wien, Taubstummengasse 5/17

Architekt Dipl.-Ing. Josef G. Knötzl, 1130 Wien, Versbachgasse 2

Bauphysik

Dipl. Ing. Dr. Harald A. Koch, Zivilingenieur für technische Physik,

2340 Mödling, Freiheitsplatz 7

DI Ernst Kuttner, 2331, Vösendorf, Laxenburgerstraße 196/6, ZT-Büro DI Ernst KUTTNER

Prof. Dipl.-Ing. Dr. Manfred Bruck, Ingenieurkonsulent für Technische Physik

Prinz-Eugen-Straße 66, A-1040 Wien

Büro Stehno & Partner Dipl. Ing. Johann Ertl, INGENIEURBÜRO V. STEHNO & PARTNER ZT - GmbH für BAUWESEN,

1210 Wien Ignaz Köck Strasse 10

AMiP - Industrial Engineering GmbH, DI Sabine Schindler

Jakob Thoma-Straße 2/8, 2340 Mödling

Dipl. Ing. Hans J. Dworak, Staatlich befugter und beeideter Zivilingenieur für technische Physik

1140 Wien, Hütteldorfer Straße 257 c/3/21

Dipl. Ing. Franz Weiser, Zivilingenieur für Bauwesen

1060 Wien, Schmalzhofgasse 18

163