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ꄨ� 诲诲 盻 盽�盽Ʉ&Ʉ ″FACHHOCHSCHULE POTSDAM (UNIVERSITY OF APPLIED SCIENCES)
Fachbereich Informationswissenschaften
DLM
–
DOCUMET-LIFECYCLE-MAAGEMET
IM ITERATIOALE VERGLEICH
DIPLOMARBEIT
Zur Erlangung des akademischen Grades einer Diplom-Archivarin (FH)
Erstgutachter: Steffen Schwalm, Infora GmbH
Zweitgutachter: Prof. Dr. Hartwig Walberg, Fachhochschule Potsdam
von:
Simone Stumpe
Potsdam, 6. Juli 2007
II
Danksagung
Für die Betreuung meiner Arbeit und die Teilnahme an verschiedenen Fachtagungen
gilt mein Dank Steffen Schwalm (Infora GmbH).
Ein Dank für die Möglichkeit der Teilnahme an Tagungen gilt:
Dr. Katharina Ernst (Stadtarchiv Stuttgart)
Dr. Andrea Hänger (Bundesarchiv)
Georgina Clelland (AIIM Europe)
III
ABKÜRZUGSVERZEICHIS
AFNOR L'Association française de Normalisation
AfO Ausschuss für Organisationsfragen
AIP Archival Information Package
ANAO Australian National Audit Office’s
API Application Programming Interface
APSC Public Service Commission’s
AS 4390-1996 Australian Standard, Records Management
ASCII American Standard Code
BABSI Better Access to Better Services Initiative
BArchG Bundesarchivgesetz
BBC British Broadcasting Corporation
BDSG Bundesdatenschutzgesetz
BGB Bundesgesetzes
BITV Barrierefreie Informationstechnik Verordnung
BMI Bundesministerium des Innern
BSI British Standard Institution
BStU Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der
ehemaligen deutschen Demokratischen Republik
CC VBPO Kompetenzzentrum Vorgangsbearbeitung, Prozesse und Organisation
CCITT-Group-4 Comité Consultatif International Téléphonique et Télégraphique
Group-4
CCSDS Consultative Committee for Space Data Systems
CD-ROM Compact Disk Read-Only Memory
CI Coded Information
CIO Chief Information Officer
CMS Content-Management-Systeme
DCC Digital Curation Centre
DC Dublin Core
DCMES Dublin Core Metadata Element Set
DIN Deutsches Institut für Normung
DIP Dissemination Information Package
DIRKS Design and Implementation Recordkeeping System
IV
DLF Digital Library Federation
DLM Dokument-Lifecycle-Management
DMS Dokument-Management-System
DoD 5015.02-STD Electronic Records Management Software Applications Design Criteria
Standard
DoD 5015.2-STD Design Criteria Standard for Electronic Records Management
Applications
DOMEA Dokumentenmanagement und elektronische Archivierung im IT-
gestützten Geschäftsgang
DOS Digital Object Store
DPA Data Protection Act
DPC Digital Preservation Coalition
DPD Digital Preservation Department
DROID Digital Record Object Identification
DVD Digital Versatile Disc
EAC Encoded Archival Context
EAD Encoded Archival Description
EBA Eisenbahn Bundesamt
ECMS Enterprise-Content-Management-System
EDMS Electronic-Document-Management-System
EDMS Enterprise-Document-Management-System
EDMS Engineering-Document-Management-System
EDRMS Electronic-Document-Records-Management-System
EfA-Dienstleistung (Einer-für-Alle)- Dienstleistung
e-GIF e-Government Interoperability Framework
EIR Environmental Information Regulations
ERMS Electronic-Records-Management-System
ERO Electronic Records Online
ERVVOBSG Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim
Bundessozialgericht
EU Europäische Union
FMS Formular-Management-System
FOI Act Freedom of Information Act
GC RMMS Government of Canada Records Management Metadata Standard
V
GDFR Global Digital Format Registry
GDPdU Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen
GGO Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien
GMMS Gerneric Metadata Management System
IDA-Projekt Interschange of Data between Administration-Projekt
GoBs Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme
HMC Historical Manuscripts Commission
IEC International Electrotechnical Commission
IKT Informations- und Kommunikationstechnischer-Flickenteppich
IMK Innenministerkonferenz
IMKA Interministeriellen Koordinierungsausschuss für Informationstechnik in
der Bundesverwaltung
IMS Image Mangement System
IPR Intellectual Property Rights
ISAAR(CPF) International Archival Authority Record for Corporate Bodies, Persons,
and Families
ISAD(G) International Standard on Archival Description/ General
ISO International Standardization Organisation
IT Informationstechnik
ITU International Telecommunication Union
IVBB Informationsverbund Berlin-Bonn
JPEG Joint Photographic Experts Group
KBSt Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für
Informationstechnik in der Bundesverwaltung im Bundesministerium
des Innern
KGSt Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung
KIVD Kommunikationsinfrastruktur für die Öffentliche Verwaltung
Deutschlands
KoopA ADV Kooperationsausschuss Automatisierte Datenverarbeitung
Bund/Länder/Kommunaler Bereich
LCC Leicestershire City Council`s
LGCS Local Government Classification Scheme
METS Metadata Encoding and Transmission Standard
MIT Massachusetts Institute of Technology
VI
MoReq/MoReq2 Model Requirements for the Management of Electronic Records
NAA National Archives of Australia
NABD Normungsausschuss des Bibliotheks- und Dokumentationswesen
NARA National Archives und Records Administration
NAS National Advisory Services
NASA National Aeronautics and Space Administration
NCI Non Coded Information
NRKMS New South Wales Recordkeeping Metadata Standard
OAIS Open Archival Information Standard
OCLC Online Computer Library Centre
OCR Optical Character Recognition
ODPM Office of the Deputy Prime Minister
OPSI The Office of Public Sector Information
OSCI Online Services Computer Interface
PCS Planning Casework Service
PDF Adobe`s Portable Document Format
PDF/A Adobe`s Portable Document Format/Archiv
PDI Preservation Descritption Information
PRA Public Records Acts
PREMIS PREservation Metadata Implementation Strategie
PRO Public Records Office
PSD Pesticides Safety Directorate
PUIDs PRONOM Unique Identifiers
RegR Registraturrichtlinie für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut in
Bundesministerien
RKMS Recordkeeping Metadata Standard for Commonwealth Agencies
RLG Research Library Group
RM Records Management
SAGA Standards und Architekturen in E-Gorvernment-Anwendungen
SAM StandardArchivierungsModul für elektronische Akten
SARs Subject Access Requests
SAX Simple API for XML Parsing
SC Subcommittee
SGML Standard Generalized Markup Language
VII
SigG Signaturgesetz
SigV Signaturverordnung
SIP Submission Information Package
SQL Structured Query Language
SVGS Schriftgutverwaltungssystems
TC Technical Committee
TC46/SC11 Kommittee für Records Management
TIFF Tag Image File Format
TNA The National Archives
UK TNA 2002 United Kingdom The National Archives 2002 (Standard für RM)
UN/CEFACT United Nations Centre for Trade Facilitation and Electronic Business
VBS Vorgangsbearbeitungssysteme
VERS Victorian Electronic Records Strategy
VgB Vorgangsbearbeitung
VOI Verband Organisation- und Informationssysteme e.V.
VPS Virtuelle Poststelle
VwGo Verwaltungsgerichtsordnung
VwVfG Verwaltungsverfahrensgesetz
W3C Worldwide Web Consortium
WORM Write Once Read Many
XDOMEA XML DOMEA Standard zum Austausch von Akten, Vorgängen,
Dokumenten und Adressen (XML für XÖV Standard)
XKMS XML Key Management Specification
Xlink XML Linking Language
XML eXtensible Markup Language
XÖV XML in der öffentlichen Verwaltung
Xpath XML Path Language
XPS XML Paper Specification
XSL-FO Stylesheet Language Formatting Objects
XSLT eXtensible Stylesheet Language Transformations
zdA zu den Akten
ZPO Zivilprozessordnung
VIII
ABBILDUGSVERZEICHIS
Abbildung 1: Überblick Records Management und DLM....................................................... 13
Abbildung 2: Prozesse der elektronischen Aktenführung und Archivierung .......................... 15
Abbildung 3: Vergleich einer EDRMS und einer Produktsuite mit getrennter EDMS/ERMS18
Abbildung 4: Primär-, Meta- und Protokollinformationen ...................................................... 21
Abbildung 5: Der Aufbau eines record .................................................................................... 23
Abbildung 6: Gegenüberstellung deutscher und englischer Terminologie .............................. 30
Abbildung 7: Neue Rahmenbedingungen an die konventionelle Schriftgutverwaltung.......... 36
Abbildung 8: Transformationsprozess ..................................................................................... 71
Abbildung 9: Anforderungen an das Records Management .................................................... 72
Abbildung 10: OAIS-Datenprozess im Detail .......................................................................... 95
Abbildung 11: Zeitlicher Überblick von SAM ......................................................................... 97
Abbildung 12: Der Übernahmeprozess mittels SAM ............................................................... 98
Abbildung 13: Der Transfer elektronischer Informationspakete mit SAM .............................. 99
Abbildung 14: Zeitlicher Überblick von PRO�OM .............................................................. 101
Abbildung 15: Die technische Umgebung von PRO�OM..................................................... 102
Abbildung 16: Die technische Umgebung für Dateiformate in PRO�OM............................ 103
Abbildung 17: Beispiel einer Aktenbildung........................................................................... 109
Abbildung 18: Eine elektronische Akte im System einer Behörde........................................ 115
Abbildung 19: Grundfunktionalitäten einer virtuellen Poststelle .......................................... 117
Abbildung 20: Lebenszyklus elektronischer Aufzeichnungen............................................... 120
Abbildung 21: Transformation eines Dokuments in eine Aufzeichnung............................... 121
Abbildung 22: Die Erfassung einer Akte ............................................................................... 122
Abbildung 23: Die Verwaltung einer elektronischen Akte .................................................... 123
Abbildung 24: Der Transfer einer elektronischen Akte ......................................................... 124
Abbildung 25: Internationaler Überblick des DLM mit den wesentlichen Standards ........... 133
TABELLEVERZEICHIS
Tabelle 1: Vor- und Nachteile von Standards .......................................................................... 62
Tabelle 2: Internationale IT-Standards..................................................................................... 63
Tabelle 3: Unterschiedliche Varianten elektronsicher Aufzeichnungen................................ 107
Tabelle 4: Anforderungen der einzelnen Lebenszyklen......................................................... 113
Tabelle 5: Die Differenzierung zwischen Altregistratur und Endarchiv................................ 125
IX
IHALTSVERZEICHIS
ABKÜRZUGSVERZEICHIS......................................................................................... III
ABBILDUGSVERZEICHIS ........................................................................................VIII
TABELLEVERZEICHIS .............................................................................................VIII
IHALTSVERZEICHIS....................................................................................................IX
1 EILEITUG ................................................................................................................ 11
2 TERMIOLOGIE ......................................................................................................... 13
2.1 Internationaler und europäischer Standard......................................................... 13
2.2 Records Management «» Recordkeeping «» Schriftgutverwaltung .................. 14
2.3 Document-Lifecycle-Management .......................................................................... 15
2.4 Vorgangsbearbeitungssysteme............................................................................... 16
2.5 Metadaten «» Metainformationen «» Attribute «» Indexwerte.......................... 19
2.6 Dokument ................................................................................................................. 21
2.7 Aufzeichnung ........................................................................................................... 22
2.8 Vorgang «» Volume/Part «» Prozess ...................................................................... 25
2.9 Akte «» Virtueller Container ................................................................................. 26
2.10 Aktenplan «» Aktenplandatei «» Klassifikationssystem...................................... 27
2.11 Zusammenfassung terminologischer Differenzierungen..................................... 29
2.12 Elektronische Archivierung «» Langzeitarchivierung......................................... 30
2.13 eGovernment............................................................................................................ 31
3 VORAUSSETZUGE UD GRUDLAGE DER ELEKTROISCHE AKTEFÜHRUG UD ARCHIVIERUG............................................................ 33
3.1 Ausgangssituation in Deutschland: Von der Papierakte zur elektronischen Verwaltung............................................................................................................... 33
3.2 Rechtliche Anforderungen und Rahmenbedingungen an die elektronische Archivierung ............................................................................................................ 43
3.2.1 Die Ziele der EU-Dienstleistungsrichtlinie ...................................................... 43
3.2.2 Rechtliche Anforderungen und Rahmenbedingungen in Deutschland ............ 47
3.2.2.1 Gesetzliche Anforderungen zur Ordnungsmäßigkeit und Rechtssicherheit 47
3.2.2.2 Rechtliche Aspekte zur elektronischen Signatur.......................................... 48
3.2.2.3 Rechtliche Rahmenbedingungen zur Wirtschaftlichkeit.............................. 49
3.2.2.4 Zusammenfassung........................................................................................ 52
X
3.2.3 Rechtliche Rahmenbedingungen und Anforderungen in Großbritannien........ 52
3.2.4 Rechtliche Rahmenbedingungen weiterer Staaten ........................................... 55
3.2.4.1 Australien ..................................................................................................... 55
3.2.4.2 Kanada.......................................................................................................... 57
3.2.4.3 Südafrika ...................................................................................................... 57 3.2.4.4 Zusammenfassung........................................................................................ 58
3.3 Der Einsatz von Standards ..................................................................................... 59
3.3.1 Globaler Überblick ........................................................................................... 59
3.3.2 Technologische Standards................................................................................ 63
3.3.2.1 Vom PDF-Container zum archivtauglichen PDF/A..................................... 65
3.3.2.2 Fundamentale Anforderungen an XML ....................................................... 68
3.3.3 Records Management Standards ...................................................................... 72
3.3.3.1 Internationaler Standard: ISO 15489:2001 – Records Management ........... 75 3.3.3.2 Australischer Standard: DIRKS .................................................................... 77
3.3.3.3 Amerikanischer Standard: DoD 5015.02- STD ............................................ 79
3.3.3.4 Europäischer Standard: MoReq/MoReq2 ..................................................... 80 3.3.3.5 Deutscher Standard: DOMEA-Konzept ........................................................ 82
3.3.3.6 Britischer Standard: UK T�A 2002 .............................................................. 86
3.3.4 Der Metadatenstandard für das Records Management..................................... 89
3.3.5 Archivische Standards...................................................................................... 93
3.3.5.1 Internationaler Standard: OAIS .................................................................... 93 3.3.5.2 Projekt des Bundesarchivs: SAM.................................................................. 96
3.3.5.3 Projekt The �ational Archives: PRO�OM................................................. 100
3.4 Die Verwaltung elektronischer Dokumente........................................................ 105
3.4.1 Der Einsatz von Vorgangsbearbeitungssystemen .......................................... 105
3.4.2 Der Einsatz von Dateiformaten ...................................................................... 106
3.4.3 Die Bedeutung wesentlicher Steuerungsfunktionen....................................... 108
3.4.4 Die Prozesse der Ordnungsmäßigkeit im elektronischen Zeitalter ................ 112
3.4.4.1 Die Verwaltung elektronischer Dokumente in Deutschland...................... 114 3.4.4.2 Die Verwaltung elektronischer Dokumente in Großbritannien ................. 120
3.4.4.3 Die Bedeutung der elektronischen Archivierung ....................................... 124
3.4.5 Zusammenfassung.......................................................................................... 131
4 VERGLEICH DER PARAMETER ........................................................................... 132
5 FAZIT............................................................................................................................ 134
6 LITERATURVERZEICHIS .................................................................................... 139
7 QUELLEVERZEICHIS ........................................................................................ 148
1 Einleitung
11
1 EILEITUG
Dem Qualitätsgrad der Verwaltung und Archivierung elektronischer Unterlagen kommt ein
hohes Maß an Bedeutung zu. Ein durchgehender elektronischer Prozess ist die grundlegende
Voraussetzungen für die Umsetzung national geltender eGovernment-Initiativen und unter-
stützen nachhaltig die Problemlösung kumulativ steigender Datenmengen. Während
Vorgangsbearbeitungssysteme in Verwaltungen eingesetzt werden, entstehen digitale Archive
für die Übernahme der daraus entstehenden Ressourcen, um einen durchgehenden Zugriff auf
Informationen zu gewährleisten. Hohe Anforderungen und neue Herausforderungen entstehen
aus dem vollständigen Wandel von der papierbezogenen Schriftgutverwaltung zu der
medienbruchfreien elektronischen Verwaltung und Archivierung.
Die Erarbeitung und Umsetzung neuer Lösungsstrategien für die Verwaltung und Erhaltung
elektronischer Dokumente ist der entscheidende Impuls dieser Arbeit. Gleichzeitig dienen
internationale Debatten und Kooperationen im zusammenwachsenden Europa der Harmoni-
sierung entscheidender Rahmenbedingungen und setzen in einem vergleichenden Überblick
den Rahmen der vorliegenden Arbeit. Im Fokus des Vergleichs stehen die Richtlinien und
Strategien für deutsche und britische Verwaltungen und Archive, da durch die EU-
Dienstleistungsrichtlinie europäische Kooperationen kontinuierlich zunehmen und relevante
Standards dahingehend angepasst werden. Dies setzt ein grundlegendes Verständnis
nationaler Methoden und Anforderungen voraus.
Die persönliche Intention eines Vergleichs beruht auf den aktiven Bestrebungen des britischen
Nationalarchivs und dessen Einfluss in den Verwaltungen.
Die Arbeit gliedert sich wie folgt:
Erster Abschnitt: Mit einer Analyse deutscher, britischer und international geltender Bezeich-
nungen werden differierende Ansätze verglichen und geltende Termini für die Arbeit
festgelegt.
Zweiter Abschnitt: Dieser ist der Kern der Arbeit. Die Ausgangssituation bildet der Wandel
von der konventionellen Schriftgutverwaltung zu einer IT-gestützten Vorgangsbearbeitung in
Deutschland. Die EU-Dienstleistungsrichtlinie, dargestellt im nächsten Kapitel, ist der
Katalysator für die gravierenden Verwaltungsmodernisierungen, die starke finanzielle Unter-
stützung der IT für den weltweiten Wettbewerb und darüber hinaus der Beginn des Vergleichs
wesentlicher Kriterien. Daran knüpfen die rechtlichen Anforderungen und wirtschaftlichen
1 Einleitung
12
Rahmenbedingungen für Deutschland und Großbritannien an. Die Sichtweise wird auf den
internationalen Kontext erweitert. Internationale Standards und nationale Anforderungs-
kataloge sind die steuernden Elemente für die moderne Verwaltung und unterstützen den
gesamten Lebenslauf elektronischer Dokumente von der Erfassung bis zur Archivierung und
Bereitstellung. Für die aktuellen Modernisierungsbestrebungen stehen Standards als
entscheidende technische und organisatorische Methoden unterstützend zur Verfügung. Die
Vielzahl der Normen entstand aus unterschiedlichen Intuitionen einzelner Fachbereiche und
erfordert detaillierte und umfassende Kenntnisse zur optimalen Integration in den
elektronischen Lebenszyklus. Der globale Überblick, entscheidende Kollidierungen und
detaillierte Präsentationen einzelner international und national anerkannter Standards sind
daher Bestandteil dieses Kapitels. Daran schließt sich das letzte Kapitel zur Umsetzung in der
Verwaltung und Archivierung elektronischer Dokumente an. In einzelnen Abschnitten werden
zunächst die Bedeutung und Funktion einsetzender Vorgangsbearbeitungssysteme, Datei-
formate und Steuerungselemente beschrieben, damit die Bedeutung und Prozesse zur
Ordnungsmäßigkeit der elektronischen Aktenführung und Archivierung erklärt werden
können.
Dritter Abschnitt: Die Ergebnisse des ersten und zweiten Abschnitts werden hinsichtlich der
prozessorientierten Betrachtung elektronischer Dokumente zusammengefasst.
Vierter Abschnitt: Als Fazit wird die internationale Rolle der Archive, IT-Fachkräfte und
Verwaltungen als der entscheidende Einfluss für die Umsetzung technischer und organisato-
rischer Modernisierungsbestrebungen begründet.
______________
Feststehende Abkürzungen werden in der Originalsprache aufgelöst und notwendige
Übersetzungen in der Fußzeile definiert. Die Verwendung von Zitaten, Termini und
Eigennamen wird wie folgt umgesetzt:
Zitate: „…“
Termini: «…»
Eigennamen: kursiv
2 Terminologie 2.1 Internationaler und europäischer Standard
13
2 TERMIOLOGIE
2.1 Internationaler und europäischer Standard
Die Internationale Organisation für Normung ISO 15489 - Records Management setzt den
Ausgangspunkt internationaler Diplomatie für eine weltweit einheitliche Auslegung des
Records Managements. Angesichts der Erarbeitung der ISO 15489 galt es für eine einheitliche
Terminologie divergierende Definitionsansätze im internationalen Diskurs zu überwinden.
Trotz der ISO 5127–Information and Documentation Terminology, welche ausführliche
Begriffsdefinitionen beinhaltet, entstand eine Liste mit wesentlichen Bezeichnungen. In der
Ausarbeitung unterlagen vorwiegend die Definitionen Records Management bzw.
Recordkeeping, Aufzeichnungen, Dokumente und Metadaten einer grundlegenden
Vereinheitlichung.1 Die wortgetreue Übersetzung der Norm-Vorschriften setzt die schwierige
Gradwanderung fort und wird in den Kontext der vorliegenden Terminologie eingebunden.
Abbildung 1: Überblick Records Management und DLM
1 Vgl. Healy, S. (2001), S. 128 ff
2 Terminologie 2.2 Records Management «» Recordkeeping «» Schriftgutverwaltung
14
Veranschaulicht werden das Document-Lifecycle-Management (DLM), welches grundlegend
die gesamten Prozesse im Lebenszyklus eines Dokuments regelt, beginnend auf der Basis der
jeweiligen nationalen Anforderungskataloge sowie des europäischen und internationalen
Standards für das Records Management und die Implementierung dieser Konzepte in
Softwareapplikationen. Die Abbildung zeigt bekannte nationale Standards und Anforderungs-
ataloge. Die Model Requirements for the Management of Electronic Records (MoReq),
welche aktuell zu MoReq2 überarbeitet werden, das deutsche Konzept Dokumentenanagement
und elektronische Archivierung im IT-gestützten Geschäftsgang (DOMEA-Konzept) und der
britische Standard United Kingdom The �ational Archives 2002 (UK T�A 2002) sind für
diese Arbeit wesentlich. Die Abbildung verdeutlicht den anschließenden Übergang in das
Archiv Management. Die Terminologie der europäischen Richtlinie und die der nationalen
Anforderungskataloge orientieren sich weitestgehend an der Fachsprache der ISO 15489, das
als internationales Zentrum für den Fachbereich Records Management fungiert.
2.2 Records Management «» Recordkeeping «» Schriftgutverwaltung
Auf internationaler Ebene entwickelten sich zwei grundlegend unterschiedliche
Auffassungen, besonders zwischen Australien und Nordamerika. In Australien wird unter
Recordkeeping der gesamte Zeitraum verstanden, welcher von der Erstellung bis zur
Erhaltung des vollständigen und verlässlichen Nachweises geschäftlichen Handelns reicht.
Records Management bezieht sich auf die eingerichteten Prozesse und ermöglicht das
Verwalten von Aufzeichnungen innerhalb des gesamten Recordkeeping. Ganz zum Gegenteil
der Nordamerikaner, nach dessen Ansicht das Records Management als allumfassender
organisatorischer Oberbegriff des Verwaltens von Aufzeichnungen steht und Recordkeeping
lediglich für die Prozesse beigemessen wird.2 Der britische Ansatz definiert ebenfalls Records
Management als übergreifende Bezeichnung. Für die Terminologie der ISO 15489 wurde
letztendlich der Begriff Records Management als Standard eingeführt.3 Somit unterliegt dem
Records Management die vollständige Verantwortung für die effektive und systematische
Kontrolle der zu erstellenden, eingehenden, bewahrenden, verwendeten und verlagerten
Aufzeichnungen. Es bündelt die gesamten Prozesse von der Erfassung bis zur Erhaltung
elektronischer Aufzeichnungen für den Nachweis von und die Informationen über alltägliche
Geschäftsvorfälle und wirtschaftliches Handeln. Für die Deutsche Norm DI� ISO 15489
2 Vgl. Healy, S. (2001), S. 128 ff 3 Ebenda
2 Terminologie 2.3 Document-Lifecycle-Management
15
wurde der Begriff Schriftgutverwaltung unverändert übernommen4 und beschreibt laut Heinz
Hoffmann die Wechselbeziehung zwischen dem Ordnen, Registrieren, Ablegen bzw.
Aufbewahren, Bereitstellen und Aussondern von Unterlagen.5 Neben den fünf zuvor
genannten Hauptmerkmalen der Schriftgutverwaltung plädiert Heinz Hoffmann auf das
Verständnis für die Verwaltung des Schriftguts beim Bearbeiter, die sich nur mit dessen
Einsatz qualifiziert und wirtschaftlich organisieren lässt.6
Aufgrund des internationalen Vergleichs der vorliegenden Arbeit wird die Bezeichnung
Records Management als Grundlage verwendet.
2.3 Document-Lifecycle-Management
Das Document-Lifecycle-Management (DLM) definiert die Prozesse eines Dokuments von
dessen Erstellung, Bearbeitung, Transfer, Zwischenarchivierung bis hin zur Endarchivierung
bzw. Kassation. Unter Sicherstellung von Präzision, Performance, Sicherheit und Zuver-
lässigkeit erfolgen automatisch generierte Prozesse, die innerhalb des Records Managements
entstehen und einen bruchfreien Übergang in das zuständige Archiv ermöglichen.7
Abbildung 2: Prozesse der elektronischen Aktenführung und Archivierung
Parallel dazu steht es als Akronym für das DLM-Forum, dass 1996 aus einer Initiative der
Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Europäischen Kommission entstand und aus
Experten aus Industrie, Forschung, Verwaltung und Archiven besteht. Durch die Gründung
des DLM-Forums wurde ein wichtiges Signal in Bezug auf die immer wichtiger werdende
4 Vgl. Hoffmann, H. (2005), S. 7 5 Ebenda S. 17 6 Ebenda S. 12 7 Vgl. DOMEA-Konzept, Organisationskonzept 2.1, Dokumentenmanagement und elektronische Archivierung im IT-gestützten Geschäftsgang, Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (Hrsg.), Berlin 2005 (Schriftenreihe der KBSt Band 61), S. 119
2 Terminologie 2.4 Vorgangsbearbeitungssysteme
16
Rolle der Archive im modernen Informationsmanagement gesetzt. Die vom DLM-Forum
publizierten Leitlinien für den Umgang mit elektronischen Informationen sollen dazu
beitragen, unaufschiebbare Probleme, die sich während der Verwaltung und Archivierung
elektronischer Informationen ergeben, mittels strategischer Lösungswege entgegenzuwirken.
Das Ziel der Kooperation zwischen den öffentlichen und privatwirtschaftlichen Verwaltungen
der Industrie und den Archiven sowie einer europäischen Interessengemeinschaft, ist die
Entwicklung praktischer Lösungsmöglichkeiten und die daraus resultierende Vertrauens-
gewinnung von Unternehmen und Privatpersonen in die Datensicherheit neuer Medien.8 Die
derzeitige Aktualisierung der MoReq zu MoReq2 findet unter Leitung des DLM-Forums statt.
Das Dokumenten Management besteht demnach aus dem Verwalten eines integrierten und
komponenten-übergreifenden Systems, dass den gesamten Lebenszyklus von Dokumenten
abdeckt, dem Document-Lifecycle-Management.9 Das daran anknüpfende Wissens-
management ist für die Informationskompetenz und damit für den dokumentarischen Aufbau
von Datenbanken zuständig. Gegenstand sind die Organisation von Informationen, Spei-
cherung, Repräsentation und der Zugriff auf Informationen.10 Das Wissensmanagement wird
als ein Einfluss zum Document-Lifecycle-Management in den Kontext dieser Arbeit
aufgenommen.
Die Bezeichnung Document-Lifecycle-Management ist als Standardbegriff anerkannt und
wird demzufolge für die vorliegende Arbeit als DLM übernommen.
2.4 Vorgangsbearbeitungssysteme
Vorgangsbearbeitungssysteme (VBS) sind IT-Systeme. Geschäftsprozesse werden durch die
elektronisch gestützten Bereiche Registratur, Dokumenten Management und Vorgangs-
bearbeitung gebündelt und bereitgestellt. In der Praxis werden Dokumenten-Management-
Systeme (DMS) für den gesamten und automatisch prozessgesteuerten Lebenszyklus von
Dokumenten verwendet. Die Vermeidung von Medienbrüchen sowie die Verwaltung
unterschiedlicher Dokumentenmedien sind wesentliche Aufgabe. Ein weiterer Aspekt ist die
8 Vgl. Leitlinien für den Umgang mit elektronischen Informationen, Maschinenlesbare Daten und elektronische Dokumente, Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften (Hrsg.), Luxemburg 1997, S. 5 9 Vgl. Model Requirements for the Management of Electronic Records, MoReq Specification, Office for Official Publications of the European Communities (Hrsg.), Luxembourg 2001, S. 64 10 Ebenda
2 Terminologie 2.4 Vorgangsbearbeitungssysteme
17
systematische und einheitliche Indexierung der Dokumente durch einheitliche Meta-
informationen oder Volltextdatenbanken.11 Auf der papierbasierenden Schriftgutverwaltung
werden VBS vorwiegend für die öffentliche Verwaltung konzipiert und konstant
weiterentwickelt. Sie sind systemunabhängig, laufen auf gängigen Systemplattformen und
ermöglichen das Arbeiten auf Einzelplatzsystemen oder im Netz. Wesentlich sind Versioni-
sierung, differenzierte Zugriffsrechte und Volltextrecherchen.12 Zusätzliche Hardware-
veränderungen der Speicherorganisation sind notwendig, da oftmals der Speicherplatz auf-
grund von Umfang und Aufbewahrungsfrist nicht ausreicht 13
Darüber hinaus existieren Spezifizierungen für DM-Systemen aus:14
• einem Elektronischen Image System und Image-Mangement-System (IMS), für die
Bearbeitung und Verwaltung vorwiegend eingescannter Dokumente,
• einem Electronic Document-Management-System (EDMS) bzw. für den wirtschaftlichen
Bereich Enterprise Document-Management-System (EDMS), für die Verwaltung aller
Dokumente,
• einem Engineering Document-Management-System (EDMS), für die Verwaltung
überwiegend technischer Zeichnungen,
• einem Content-Management-Systeme (CMS), für die Verwendung insbesondere für
Internet- oder Intranetinhalte
• ein Enterprise Content-Management-System (ECMS) bündelt umfassend die einzelnen
Komponenten, wie EDRMS und CMS
Der Unterschied zwischen EDMS, ERMS und EDRMS
In den MoReq wird zwischen Electronic Document-Management-System (EDMS) und einem
Electronic-Records-Management-Systems (ERMS) differenziert. EDMS werden vorwiegend
zur Dokumentenverwaltung und -kontrolle verwendet. Diese sind zuständig für die
Bearbeitung der einzelnen Prozesse des Lebenszyklus elektronischer Dokumente mittels
Dokumentenerschließung und -speicherung, Versionskontrollen sowie der Integrierung von
Desktop-Anwendungen und Retrievaltools für den Zugriff auf Dokumente. EDMS können
vollständig oder teilweise in ERMS integriert sein. ERMS beinhalten überlappende
Funktionen und Fertigkeiten zu EDMS. Grundlegend definieren ERMS den übergreifenden
11 Vgl. Gulbins, J.; Syfried, M.; Strack-Zimmermann, H. (2002), S. 6 12 Ebenda S. 11 13 Vgl. Schriftgutverwaltung auf dem Weg zum digitalen Dokument, Bericht Nr. 3/2002, Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (Hrsg.), Köln 2002, S. 39 14 Vgl. Gulbins, J.; Syfried, M.; Strack-Zimmermann, H. (2002), S 10 ff
2 Terminologie 2.4 Vorgangsbearbeitungssysteme
18
Prozess der gesamten Aktenführung und dessen Aktenplan mit dem umfassenden
Schwerpunkt von Authentizität und Erhaltung elektronischer Akten. Die Integrierung von
EDMS und ERMS zu einer Produktsuite wird als EDRMS bezeichnet.15 Die folgende
Abbildung veranschaulicht die unterschiedlichen Funktionalitäten separater EDMS/ERMS
sowie EDRMS Funktionalitäten.
Abbildung 3: Vergleich einer EDRMS und einer Produktsuite mit getrennter EDMS/ERMS16
Für die vorliegende Arbeit liegt der Fokus auf dem DLM, welches durch prozessorientierte
VBS umgesetzt wird. Die im UK T�A 2002 und in den MoReq beschriebenen übergehenden
Funktionen von EDMS zu ERMS bzw. EDRMS sind ebenfalls entscheidende Funktionen für
das DLM und werden zum Verständnis international differierender Ansätze zusammenfassend
eingebunden. In der vorliegenden Arbeit dient die Bezeichnung VBS als einheitlicher Begriff
im Kontext zu DMS, EDMS, ERMS und EDRMS.
15 Vgl. Model Requirements for the Management of Electronic Records, MoReq Specification, Office for Official Publications of the European Communities (Hrsg.), Luxembourg 2001, S. 63 ff 16 Vgl. B.2: Document Management - B.2.1 M - B.2.21 HD, Version 1, The National Archives (Hrsg.), London 2006, S. 12
2 Terminologie 2.5 Metadaten «» Metainformationen «» Attribute «» Indexwerte
19
2.5 Metadaten «» Metainformationen «» Attribute «» Indexwerte
Ursprünglich wurden Metadaten als «Daten beschreibende Daten»17 festgehalten. Ferner
definiert Australien Metadaten im Singular, während Kanada, Großbritannien oder
Deutschland Metadaten im Plural verwenden.18 Diese Definition wurde für die Terminologie
der ISO 15489 und im Kontext zum Records Management überarbeitet, da Metadaten im
elektronischen Zeitalter eine wichtige Voraussetzung für die Verwaltung und Archivierung
elektronischer Objekte darstellen.19
Für Metadaten des Records Management wurde die internationale Norm ISO 23081-1:2005
erarbeitet und definiert Metadaten wie folgt: Das Verwalten der Metadaten ist ein
untrennbarer Bestandteil des Records Managements, welches es mit einer Reihe von
Funktionen und zweckdienlichen Mitteln unterstützt. Im Kontext des Records Managements
werden Metadaten als inhalts-, zusammenhangs- und strukturbeschreibende Daten für Objekte
und dessen nachhaltiges Verwalten definiert. Dahingehend sind Metadaten strukturierte und
teilstrukturierte Informationen, zur Erfassung, Registrierung, Klassifizierung, zum Zugriff,
zur Erhaltung und zur Zuordnung von Objekten, mit nachhaltigem Charakter innerhalb sowie
in übergreifenden Bereichen. Diese ermöglichen authentische Aufzeichnungen. Der UK T�A
2002 bezieht sich in seinen Anforderungen auf die ISO 15489.20
Die Aufgaben der Metadaten ergeben sich für die Anforderungen an den Metadaten Standard
wie folgt:21
• Unterstützung des Retrievals
• Unterstützung der gesamten Prozesse innerhalb des Records Managements
• Schaffung der Provenienz einer Aufzeichnung22 (die ISO 15489 beschreibt dies durch den
Kontext, aus dem die Prozesse hervorgehen: die Erfassung, Erhaltung und Bearbeitung in
einer Aufzeichnung und des Geschäftsgangs, der diesen Arbeitsvorgang, die Datum- und
Zeitangaben des Arbeitsvorgangs sowie die Bearbeiter des Arbeitsvorgangs beinhaltet.)
• Der unveränderte Charakter der Aufzeichnung
17 Vgl. Healy, S. (2001), S. 128 18 Vgl. McLeod, J., Hare, C. (2005), S. XII 19 Vgl. Schwens, U.; Liegmann, H. (2004), S. 569 20 Vgl. Requirements for Electronic Records Management Systems: 2: Metadate Standard, Public Records Office/ The National Archives (Hrsg.), London 2002, S. 2 21 Ebenda 22 Vgl. 2.7
2 Terminologie 2.5 Metadaten «» Metainformationen «» Attribute «» Indexwerte
20
• Die Verbindung zwischen den Dokumenten, die getrennt geführt werden und als eine
Aufzeichnung hervorgehen
• Verdeutlichung der Beziehung zwischen zwei getrennten Aufzeichnungen
• Beinhaltet essentielle Informationen für die Unterstützung der Interoperabilität bzw.
Nachhaltigkeit einer Aufzeichnung zwischen Plattformen und über den Zeitraum und
Technologiewandel hinweg
Das DOMEA-Konzept beschreibt Metainformationen bzw. Metadaten als Attribute, die der
Indizierung und Identifizierung von einzelnen Objekten dienen und Informationen zu
Herkunft, Urheber und Aktualität beinhalten. Sie unterstützen die Identifikation und den
dauerhaften Nachweis von Dokumenten, für Recherchezwecke in einem VBS. Weiterhin
ermöglichen Metadaten den durchgängigen Informationsweg für eine vollständige Recherche
innerhalb der Akten23, steuern Zugriffsrechte und generieren die Anzeige und Bearbeitung des
Dokuments im richtigen Format.24 Durch Metainformationen wird insbesondere eine
einheitliche und flexible Recherche auch für Hybridakten25 ermöglicht.26 Für die Steuerung
der Bearbeitung eines Vorgangs, wie bspw. der aktuelle Standort des Vorgangs oder der
Zeitpunkt der Zuordnung eines Dokuments zu einem Vorgang werden Metadaten in Form von
Protokoll- und Bearbeitungsinformationen erstellt. Durch den jeweiligen IT-Unterstützungs-
grad eines Systems können diese automatisch generiert werden.27 Nach Ute Schwens und
Hans Liegmann erhalten technische Metadaten die Identifizierung und den Nachweis jedes
einzelnen Objekts, unabhängig vom Speicherort über Systemgrenzen und Systemwechsel.28
Laut den MoReq können Metadaten, wie Protokollinformationen oder Aufbewahrungspläne
von Aufzeichnung ebenso als Daten verstanden werden, da diese als zusätzliche Information
in den Aktenplan integriert werden.29
Die folgende Abbildung veranschaulicht die für diese Arbeit ergebenen Metainformationen:
die inhaltlich beschreibenden Primärinformationen elektronischer Dokumente, die auf die
23 Vgl. DOMEA-Konzept, Organisationskonzept 2.1, Dokumentenmanagement und elektronische Archivierung im IT-gestützten Geschäftsgang, Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (Hrsg.), Berlin 2005 (Schriftenreihe der KBSt Band 61), S. 127 24 Vgl. Gulbins, J.; Syfried, M.; Strack-Zimmermann, H. (2002), S. 19 25 Vgl. 1.9 26 Vgl. DOMEA-Konzept, Organisationskonzept 2.1, Dokumentenmanagement und elektronische Archivierung im IT-gestützten Geschäftsgang, Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (Hrsg.), Berlin 2005 (Schriftenreihe der KBSt Band 61), S. 127 27 Ebenda 28 Vgl. Schwens, U.; Liegmann, H. (2004), S. 569 29 Vgl. Model Requirements for the Management of Electronic Records, MoReq Specification, Office for Official Publications of the European Communities (Hrsg.), Luxembourg 2001, S. 105
2 Terminologie 2.6 Dokument
21
Charaktereigenschaft verweisenden Metainformationen elektronischer Dokumente, Vorgänge
und Akten für Nachweis und Recherche im VBS sowie die informationstragenden Protokoll-
und Bearbeitungsinformationen zur Steuerung des Verwaltens.
Abbildung 4: Primär-, Meta- und Protokollinformationen30
2.6 Dokument
Das DOMEA-Konzept definiert ein Dokument als den kleinsten Nenner in der
Objekthierarchie zu Akte, Vorgang und Dokument.31 Es enthält mindestens eine
aufgezeichnete Information jeglicher Art oder ein Einzelobjekt, wie bspw. ein Bild, einen
Text oder eine Tabelle. Mehrere Einzelobjekte in einem Dokument bilden ebenfalls eine
Einheit zur vollständigen Angabe der benötigten Informationen und können aus gemischten
Inhalten von Texten, Daten, Grafiken, Bildern, Tonaufnahmen, bewegten Bildern etc.
bestehen.32 Das DOMEA-Konzept definiert weiterhin ein Dokument als ein Schriftstück, das
papiergebunden oder elektronisch erfasst und verwaltet wird. Es kann als FAX, Email,
30 Vgl. DOMEA-Konzept, Organisationskonzept 2.1, Dokumentenmanagement und elektronische Archivierung im IT-gestützten Geschäftsgang, Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (Hrsg.), Berlin 2005 (Schriftenreihe der KBSt Band 61), S. 146 31 Vgl. Abb. 4 32 Vgl. DOMEA-Konzept, Organisationskonzept 2.1, Dokumentenmanagement und elektronische Archivierung im IT-gestützten Geschäftsgang, Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (Hrsg.), Berlin 2005 (Schriftenreihe der KBSt Band 61), S. 119; Model Requirements for the Management of Electronic Records, MoReq Specification, Office for Official Publications of the European Communities (Hrsg.), Luxembourg 2001, S. 106
2 Terminologie 2.7 Aufzeichnung
22
Datenbank oder aus anderen Dateien inklusive aller ergänzenden Metadaten, die als
Primärinformation zum zusammenhängenden Verständnis notwendig sind, verstanden
werden. Die Bearbeitung der Dokumente findet in Vorgängen statt. Der Nachweis der
Bearbeitungsprozesse erfolgt durch Geschäftsgangvermerke und Verfügungen sowie durch
Sichtvermerke und Annotationen.33 Wurde in der Papierwelt von einem Schriftstück
gesprochen, findet im elektronischen Zeitalter die Bezeichnung Dokument Verbreitung.34 Im
Unterschied zu einem Schriftstück beeinflusst nicht nur die Haltbarkeit sondern auch die
rasante Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologie den Zugriff auf die
in den Dokumenten enthaltenden Informationen. Im englischen Fachterminus werden
elektronisch produzierte und gespeicherte Dokumente als digital born35 bezeichnet und
bekräftigen die elektronische Herkunft und dessen Herausforderung an die langfristige
Lesbarkeit.36 Der UK T�A 2002 vermerkt, dass ein Dokument zu jeder Zeit als eine
Aufzeichnung37 verstanden werden kann.38
In den MoReq sind die Bezeichnungen elektronisch und digital gleichbedeutend. Dokumente
werden in dem Kontext der vorliegenden Arbeit als elektronische Unterlagen verstanden,
welche als elektronisches Medium des Behördenschriftguts definiert werden.39 Zusammen mit
den Anforderungskatalogen setzen VBS auf die vollständige elektronische Aktenführung und
Archivierung. Daher wird in dieser Arbeit lediglich Bezug auf elektronisch erzeugte und
verwaltete Dokumente genommen.
2.7 Aufzeichnung
Die ursprüngliche Beschreibung von Aufzeichnungen unterlag einer Änderung in der
Ausarbeitung der ISO 1548940. Nach den MoReq und dem UK T�A 2002 bestehen Auf-
zeichnungen aus Dokumenten und den unterschiedlichen Metadaten, die von einer Person
oder Einrichtung aufgrund von Geschäftsvorfällen zu Beginn, während oder nach der
33 Vgl. DOMEA-Konzept, Organisationskonzept 2.1, Dokumentenmanagement und elektronische Archivierung im IT-gestützten Geschäftsgang, Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (Hrsg.), Berlin 2005 (Schriftenreihe der KBSt Band 61), S. 150 34 In der GGO und RegR wird die Bezeichnung «Dokument» verwendet. 35 Definition: digital geboren 36 Vgl. Government Policy on Archives, Cm 4516, Lord High Chancellor (Hrsg.), London 1999, S. 13 37 Vgl. Abb. 5 38 Vgl. Funcional Requirements for Electronic Records Management Systems: References, The National Archives (Hrsg.), London 2002 (3: Reference Document), S. 20 39 Vgl. KBSt (Band 61, 2005), S. 121 40 Vgl. Healy, S. (2001), S. 129
2 Terminologie 2.7 Aufzeichnung
23
Beendigung einer Tätigkeit erfasst oder empfangen werden und bei dieser Person oder
Einrichtung verbleiben.41
The �ational Archives definiert eine Aufzeichnung als eine logische Einheit, die als eine
formelle Aufzeichnung verstanden wird. Eine Aufzeichnung besteht aus Inhalt und Metadaten
und enthält entweder ein einziges Objekt, wie bspw. ein Word Dokument oder mehrere
Objekte, die zu einer logischen Einheit zusammengefügt wurden. Der Inhalt einer Auf-
zeichnung kann nicht mehr verändert werden. Davon ausgeschlossen sind Metadaten
bezüglich geschützter Markierungen.42 Das UK T�A 2002 vermerkt weiterhin, dass eine Akte
mehrere Aufzeichnungen beinhaltet. Diese können allerdings auch den Charakter einer Akte
übernehmen, der sie zugeordnet ist, besonders wenn diese für den Zugriff zur Verfügung
gestellt werden. Ein Dokument kann zu mehreren Akten zugewiesen werden, wodurch mehr
als eine Aufzeichnung erstellt wird. Jede Lokalisierung wird als eigenständige Aufzeichnung
für das Verwaltungshandeln definiert. Dokumente können verschiedene Verfügungs-
charaktere im Kontext zu unterschiedlichen Akten vorweisen. Dazu ist es wichtig den
Unterschied in einem Konzept zu fixieren, da es sich um eine elektronische Akte mit
mehreren Zuordnungen handelt. 43
Abbildung 5: Der Aufbau eines record44
41 Vgl. Requirements for Electronic Records Management Systems: 1: Functional Requirements, Public Records Office/ The National Archives (Hrsg.), London 2002, S. 5; Vgl. DOMEA-Konzept, Organisationskonzept 2.1, Dokumentenmanagement und elektronische Archivierung im IT-gestützten Geschäftsgang, Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (Hrsg.), Berlin 2005 (Schriftenreihe der KBSt Band 61), S. 150 42 Requirements for Electronic Records Management Systems: 3: Reference Document, Public Records Office/ The National Archives (Hrsg.), London 2002, S. 20 43 Ebenda S. 11 44 Vgl. Requirements for Electronic Records Management Systems - Functional Requirements for the Systainability of Electronic Records, Version 1, The National Archives (Hrsg.), London 2006, S. 8
2 Terminologie 2.7 Aufzeichnung
24
In den MoReq wird zusätzlich darauf verwiesen, dass Aufzeichnungen nicht unveränderbar
sind45; sie sind abgeschlossen, damit diese in dem ERMS verwaltet werden können.46
Der für die Bezeichnung von Aufzeichnungen ursprünglich im englischen Fachterminus
einleitende Begriff «Information» wurde mit «Dokument» ausgetauscht, das die physische
Grundlage von Geschäftsprozessen unmissverständliche zum Ausdruck bringt. Die MoReq
definieren Aufzeichnungen als den Grundstein für die gesamte Records Management
Infrastruktur, da sie die Aktivitäten einer Einrichtung abbilden.47
Die Leitlinien des DLM-Forums48 schlagen vier Hauptelemente für elektronische
Aufzeichnungen vor, bestehend aus dem inhaltlich zusammengetragenen Datenarten, der
logischen Struktur, Kontextinformationen zu Metadaten oder verwaltungstechnische
Zusammenhänge und der Darstellung bzw. dem Layout. Sind die ersten drei Elemente
ausschlaggebend, etabliert sich das Layout zunehmend als gesonderter Aspekt der
datenträgerübergreifenden Verwaltung, da das dauerhafte Arbeitsmittel für aufgezeichnete
Daten bis heute noch nicht entwickelt wurde.49
In Australien werden Aufzeichnungen generell mittels Computertechnologie erstellt,
kommuniziert und aufbewahrt. Aufzeichnungen liegen demzufolge in elektronischer oder
digitalisierter Form vor, die aus Word-Anwendungen, Dokumenten, Tabellenkalkulationen,
Multimedia-Präsentationen, Emails, Webseiten und Onlinetransaktionen erstellt werden.50
Australien fasst die verschiedenen Dokumententypen unter dem Begriff der Aufzeichnung
zusammen.
Für die Definition von Aufzeichnungen wurden der UK T�A 2002 vom britischen
Nationalarchiv, die MoReq der Europäischen Kommission sowie die Leitlinien des DLM-
Forums verwendet und ist für den angestrebten Vergleich relevant.
45 Vgl. Model Requirements for the Management of Electronic Records, MoReq Specification, Office for Official Publications of the European Communities (Hrsg.), Luxembourg 2001, S. 106 46 Ebenda S. 9 47 Ebenda S. 112 48 Kommission, bestehend aus Experten aus Industrie, Forschung, Verwaltung und Archiven, die im Auftrag der Europäischen Kommission für das «Gedächtnis der Informationsgesellschaft» fungiert 49 Vgl. Leitlinien für den Umgang mit elektronischen Informationen, Maschinenlesbare Daten und elektronische Dokumente, Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften (Hrsg.), Luxemburg 1997, S. 13 50 Vgl. Digital Recordkeeping - Guidelines for Creating, Managing and Preserving Digital Records, National Archivs of Australia (Hrsg.), Canberra 2004, S. 13
2 Terminologie 2.8 Vorgang «» Volume/Part «» Prozess
25
2.8 Vorgang «» Volume/Part «» Prozess
Durch die IT-gestützte Vorgangsbearbeitung liegen „alle für die Bearbeitung notwendigen
Dokumente“51 in einer elektronischen Akte vor. Das DOMEA-Konzept unterscheidet
Vorgänge in der Objektsicht und der Prozessschicht. Die Objektsicht bzw.
dokumentenbezogene Sicht umfasst die Gesamtsicht einer Einzelmaßnahme bzw. eines
Geschäftsvorfalls mit chronologisch geordneten Dokumenten in einem Vorgang. Ausgehend
von der Prozessschicht beschreibt der Vorgang die Bearbeitungsschritte, bspw. der Nachweis
des Posteingangs oder die Mitzeichnung, welche von mindestens einem Bearbeiter in einer
bestimmten Reihenfolge ausgeführt werden.52
In den MoReq wird unter der Registrierung von Aufzeichnungen zwischen einem standard
capture process53 und einem bulk import of records54 unterschieden. Die Erfassung besteht
aus der Registrierung, Klassifizierung, Indexierung von Metadaten und der Aufbewahrung
von Aufzeichnungen in einem System, das Aufzeichnungen verwaltet.55 Durch den Import
gelangen mehrere identische Aufzeichnungen gleichzeitig in ein ERMS oder es findet ein
Transfer von einem EDMS zu einem ERMS statt.56 In einem ERMS werden Aufzeichnungen
in parts gespeichert, die Bestandteil eines folders sind. 57 In den MoReq2 wird der Import von
Protokolldaten zusammen mit Aufzeichnungen definiert. Der TNA-Anforderungskatalog an
ein ERMS beinhaltet ebenfalls die Anforderung für umfangreiche Importe, um diese zu einem
folder bzw. folder part im ERMS und den wesentlichen Metadatenstrukturen zu hinterlegen.58
In den MoReq bzw. MoReq2 wird die Bezeichnung volume statt part verwendet.59 Der
Unterschied der beiden Prozesse entsteht durch die in den MoReq bzw. MoReq2 bezeichneten
Abgrenzungen zwischen EDMS und ERMS.60 Durch den angestrebten Vergleich in dieser
Arbeit, sind beide Prozessarten für die Arbeit wesentlich.
51 Vgl. IT-gestützte Vorgangsbearbeitung, Grundlagen der Infora GmbH [ohne Datum], S. 15 52 Vgl. DOMEA-Konzept, Organisationskonzept 2.1, Dokumentenmanagement und elektronische Archivierung im IT-gestützten Geschäftsgang, Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (Hrsg.), Berlin 2005 (Schriftenreihe der KBSt Band 61), S. 148 53 Definition: standardisierten Erfassungsprozess 54 Definition: umfassenden Import 55 Vgl. Model Requirements for the Management of Electronic Records, MoReq Specification, Office for Official Publications of the European Communities (Hrsg.), Luxembourg 2001, S. 103 56 Ebenda S. 42 57 Vgl. Requirements for Electronic Records Management Systems: 3: Reference Document, Public Records Office/ The National Archives (Hrsg.), London 2002, S. 4 58 Vgl. Test Script: 00-Underlying Configuration, TS 00 V1, The National Archives (Hrsg.), London 2003, S. 2 59 Vgl. Model Requirements for the Management of Electronic Records, MoReq Specification, Office for Official Publications of the European Communities (Hrsg.), Luxembourg 2001, S. 9 60 Vgl. Scoping report for the developement of the Model Requirements for the management of electronic records (MoReq2) - Annex 9, DLM Forum Working Group (Hrsg.), Version 3, 2006, S. 17
2 Terminologie 2.9 Akte «» Virtueller Container
26
2.9 Akte «» Virtueller Container
Generell werden papierbezogene und elektronische Akten sowie Hybridakten unterschieden,
die durch Geschäftsvorfälle entstehen und entsprechend eine systematische Zusammen-
stellung von Dokumenten und Vorgängen mit einem Geschäftszeichen, bestehend aus
Aktenzeichen und Kurzbezeichnung der aktenführenden Organisationseinheit, bündeln.61 Es
wird zwischen Sachakte und Fallakte, eine Sonderform der Einzelsachakte, differenziert.62.
Die Sachakte fasst sachlich bzw. inhaltlich zusammengehörende Schriftstücke zusammen.
Dem allgemeinen Sachverhalt wird mit der Erstellung von Fallakten der Einzelfall
gegenübergestellt. Die wesentlichen Eigenschaften von gleichartigen Fallakten sind die
Entstehung in größerer Anzahl, die Bearbeitung gleicher Verfahren und die Unterscheidung in
einem formalen Merkmal gleichartiger Fallakten einer Fallaktenreihe. In Behörden entstehen
Fallakten durch die Beziehung zu Personen, Firmen und Verbänden. Die Personalakte ist die
häufigste Form der Fallakte.63 In einer elektronischen Akte werden einzelne Bearbeitungs-
einheiten bzw. Geschäftsvorfälle als kleine Ordnungseinheiten bzw. Vorgänge geführt64,
bestehend aus einem eigenen Vorgangskennzeichen und einer treffenden Inhalts-
bezeichnung.65
Die hybride Aktenführung besteht aus nebeneinander parallel geführten elektronischen und
papierbezogenen Akten. Unterschiedliche Medien verursachen Medienbrüche.66 Quer-
verweise in den Metadaten der elektronischen Akte zu Papierdokumenten sind demzufolge
essentielle Faktoren für ein redundanzfreies und vollständiges Speichern. Gleichzeitig finden
Digitalisierungsprozesse physischer Dokumente statt.
Im britischen Raum werden Akten grundsätzlich als allumfassende «virtuelle Container»67 für
die Ansammlung mehrerer Aufzeichnungen bezeichnet. In einer Akte können Bände gebildet
werden, welche eine große Anzahl anfallender Aufzeichnungen nach bspw. der zeitlichen
Abfolge gliedern. Die Akte ist als ein Aktenbestand im Aktenplan lokalisiert, bildet die
61 Vgl. DOMEA-Konzept, Organisationskonzept 2.1, Dokumentenmanagement und elektronische Archivierung im IT-gestützten Geschäftsgang, Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (Hrsg.), Berlin 2005 (Schriftenreihe der KBSt Band 61), S. 153 62 Vgl. Hoffmann, H. (2005), S. 51 ff 63 Vgl. Hoffmann, H. (2000), S. 144 ff 64 Vgl. Abb. 6 65 Vgl. Moderner Staat - Moderne Verwaltung, Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO), Bundesministerium des Innern (Hrsg.), Berlin 2001, S. 19 ff. 66 Vgl. Gulbins, J.; Syfried, M.; Strack-Zimmermann, H. (2002), S. 6 67 Vgl. Requirements for Electronic Records Management Systems: 3: Reference Document, Public Records Office/ The National Archives (Hrsg.), London 2002, S. 3
2 Terminologie 2.10 Aktenplan «» Aktenplandatei «» Klassifikationssystem
27
Primäreinheit des Records Managements und ist aus Metadaten konstituiert. Einige dieser
Metadaten können entweder Merkmale von dem Aktenbestand, die zu der Akte gehören,
beinhalten oder auf die Merkmale der Aufzeichnungen, welche die Akte beinhaltet,
verweisen.68
In den MoReq wird file bzw. electronic file69 für die Bezeichnung der elektronischen Akte
verwendet. Das UK T�A 2002 hält fest, dass der Begriff file aufgrund von Verwirrung im
Kontext zu elektronischen Dokumenten nicht verwendet und stattdessen als folder und
electronic folder angegeben wird. Für MoReq2 wird letztendlich die Bezeichnung file als
einheitlicher Begriff für elektronische Akten verwendet.
Für diese Arbeit liegt der Fokus auf der vollständigen elektronischen Aktenführung und
schließt physische Akten aus. Die aus einer hybriden Aktenführung entstehenden Probleme
werden dagegen für den notwendigen Gesamtkontext einbezogen.
2.10 Aktenplan «» Aktenplandatei «» Klassifikationssystem
Im System der behördlichen Schriftgutverwaltung bildet der Aktenplan ein zentrales Element,
der die gesamten Aufgaben einer Behörde umfasst.70 Dieser ist ein mehrstufiges und stabiles
Ordnungs- und Registriersystem und wird an den behördlichen Aufgaben entwickelt. Als eine
hierarchische Gliederung bildet dieser das Erfassen und numerische Kennzeichnen von
Sachakten71 ab und ermöglicht die sachbezogene Zuordnung. Die empfohlenen fünf
Gliederungsstufen bestehen aus der Hauptgruppe, Obergruppe, Gruppe, Untergruppe und
Betreffseinheit. Jede Aktenplaneinheit beinhaltet ein Aktenplankennzeichen und eine Inhalts-
bezeichnung. Der Aktenplan bildet lediglich den Rahmen für ein Aktenverzeichnis und wird
nur für das Ordnen und Ermitteln von Sachakten eingesetzt.72 Das Aktenverzeichnis dient als
zentrales und unverzichtbares Registriermittel aller angelegten Akten nach der Ordnung des
68 Vgl. Requirements for Electronic Records Management Systems: 3: Reference Document, Public Records Office/ The National Archives (Hrsg.), London 2002, S. 3 69 Vgl. Model Requirements for the Management of Electronic Records, MoReq Specification, Office for Official Publications of the European Communities (Hrsg.), Luxembourg 2001, S. 7; darin werden die PRO Functional Specification of “electronic file” (Annex 1 references [2]) verwendet 70 Dieser orientiert sich nicht an Teilen der Behörde und wird auch Gesamtaktenplan genannt 71 Vgl. 1.9 72 Vgl. Hoffmann, H. (2000), S. 199 ff; Hoffmann, H. 2005, S. 21 ff; Moderner Staat - Moderne Verwaltung, Registraturrichtlinien für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut (Akten und Dokumente) in Bundesministerien (RegR), Bundesministerium des Innern (Hrsg.), Berlin 2001, S. 17
2 Terminologie 2.10 Aktenplan «» Aktenplandatei «» Klassifikationssystem
28
Aktenbestandes.73 Aktenplan und Aktenverzeichnis sind zwei selbständige Hilfsmittel. Die
Zusammenlegung der beiden Ordnungsbereiche führt zu Schwierigkeiten der Gliederungs-
stufen bei zahlreichen Sachakten, da die kleinste Aktenplaneinheit gleichzeitig die
Bezeichnung der «Akte» belegt, so dass alle anfallenden Schriftstücke eine einzige
Ordnungseinheit bilden. Der Aktenplan führt jedoch nicht die Sachakte selbst auf und darf
nicht bis zu dieser Tiefe gegliedert werden. Eine Abgrenzung dieser Ordnungsbereiche ist
wesentlich, um «Wildwuchs» und Umfang zu verhindern und die Übersicht durch die
Zunahme kurzlebiger Akten nicht zu gefährden.74
Das DOMEA-Konzept beschreibt den Aktenplan als das wichtigste Werkzeug für die
papierbezogene und elektronische Schriftgutverwaltung.75 In der Registraturrichtlinie der
Bundesministerien wird für die elektronische Version die Bezeichnung «Aktenplandatei»
aufgeführt.
Im englischen Raum werden die Gliederungsstufen als classes bezeichnet, welche über einen
oder mehrere Stufen in der Hierarchie des Aktenplans bis hin zu den Akten, den «virtuellen
Containern» sachbezogener Aufzeichnungen, führt. classes werden als Attribute für folder
verstanden. Unter dem UK T�A 2002 wird der Aktenplan als eine vollständige Bündelung
bestehend aus Kategorien und Akten verstanden und spiegelt das Geschäft einer Organisation
durch eine für diese bestgeeignete Struktur wider. Dies gewährleistet das Verwalten von
Aufzeichnungen.76
In den MoReq/MoReq2 wird ausschließlich der Begriff des Klassifikationssystems in Bezug
auf die ISO 15489 verwendet. Ein Klassifikationsschema ist eine allgemein gehaltene
Definition für die Kategorisierung der Aufzeichnungen in Einheiten, um ein gesamtes
Hierarchiegefüge des Klassifikationssystems abzubilden. Es besteht aus der vollständigen
Bündelung aller Gliederungsstufen. Es werden keine Vorgaben zur Gliederung, die auf
Funktionen, Aktivitäten oder Themen basieren könnten, definiert.77 Das Klassifizieren wird
synonym für Ordnungssysteme verwendet.78 Dadurch wird den umfangreichen Anforde-
73 Vgl. Hoffmann, H. (2000), S. 173 74 Vgl. Ebenda, S. 202; Hoffmann, H. (2005), S. 23 ff 75 Vgl. DOMEA-Konzept, Organisationskonzept 2.1, Dokumentenmanagement und elektronische Archivierung im IT-gestützten Geschäftsgang, Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (Hrsg.), Berlin 2005 (Schriftenreihe der KBSt Band 61), S. 111. 76 Vgl. Requirements for Electronic Records Management Systems. 3: Reference Document. Hrsg vom Public Records Office (Hrsg.), London 2002, S. 1 ff 77 Ebenda 78 Vgl. Poetzsch, E. (2004), S. 5
2 Terminologie 2.11 Zusammenfassung terminologischer Differenzierungen
29
rungen an ein ERMS und das Verwaltungshandeln mehr Freiraum für das Anwenden
unterschiedlicher Werkzeuge für die Prozessphasen gegeben.
Der Aktenplan bzw. die Aktenplandatei enthält zudem wesentliche Steuerungsfunktionen, wie
Fristen- oder Bewertungsverzeichnisse, welche im Aktenplan bzw. Fristenkatalog hinterlegt
werden und bei der Neuanlage eines Dokuments bzw. records, Vorgangs bzw. parts und Akte
bzw. folders übernommen werden. Diese erfüllen eine wesentliche Funktion für den elektro-
nischen Aussonderungsprozess in deutschen sowie britischen Verwaltungen.79
Für diese Arbeit sind der Aktenplan bzw. die Aktenplandatei und das Aktenverzeichnis als
nachhaltige und prozessübergreifende Instrumente für den Ordnungs- und Registrierrahmen
entscheidend.
2.11 Zusammenfassung terminologischer Differenzierungen
Die Unterscheidung zwischen der Terminologie nach dem DOMEA-Konzept zu Akte,
Vorgang, Dokument und nach der UK T�A 2002 zu folder, part und record zeigt die folgende
Abbildung. Darin wird die dreistufige Definition der beiden Länder deutlich. Nach dem UK
T�A 2002 beginnt der Entstehungsweg mit der Erstellung der Aufzeichnung, bestehend aus
verschiedenen Komponenten80, die als Version und als Extrakt hervorgeht. Für
datenschutzbezogene Daten wird ein Extrakt herausgegeben. Daneben wird die aus dem
DOMEA-Konzept geltende hierarchische Gliederung Dokument, Vorgang und Akte
dargestellt.
79 Vgl. Requirements for Electronic Records Management Systems: 3: Reference Document, Public Records Office/ The National Archives (Hrsg.), London 2002, S. 13, 16; DOMEA-Konzept, Organisationskonzept 2.1, Dokumentenmanagement und elektronische Archivierung im IT-gestützten Geschäftsgang, Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (Hrsg.), Berlin 2005 (Schriftenreihe der KBSt Band 61), S. 82 80 Definition: Komponente beschreiben die unterschiedlichen multimedialen Formen, bspw. einer Webpage. Dieser Begriff wurde aufgrund der Vollständigkeit aufgeführt.
2 Terminologie 2.12 Elektronische Archivierung «» Langzeitarchivierung
30
Deutschland Großbritannien
Abbildung 6: Gegenüberstellung deutscher und englischer Terminologie81
2.12 Elektronische Archivierung «» Langzeitarchivierung
Verstärkt treten mit dem elektronischen Zeitalter verschiedene Formulierungen auf, wie z.B.
die «digitale Langzeitarchivierung». Langzeitarchivierung, ein Begriff der im Fachterminus
der Archivwelt dagegen nicht existiert, da zu archivierende Bestände gleichzeitig ewig
aufzubewahrende Quellen sind, sei es aus rechtlichen, administrativen oder historischen
Gründen82. Es handelt sich hierbei mehr als nur um die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen,
die vorab steuerrechtlich relevante Daten in einer Zeitspanne vorgeben. Mit der Bezeichnung
«Langzeit» soll ein nicht näher fixierter Zeitraum definiert werden. Ausschlaggebend sind
81 Vgl. Requirements for Electronic Records Management Systems: 1: Functional Requirements, Public Records Office/ The National Archives (Hrsg.), London 2002, S. 7; DOMEA-Konzept, Organisationskonzept 2.0 Erweiterungsmodul zum Organisationskonzept 2.0 Aussonderung und Archivierung elektronischer Akten, Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (Hrsg.), Berlin 2004 (Schriftenreihe der KBSt Band 66), S. 13 82 Vgl. Reimann, N. (2004), S. 208ff
2 Terminologie 2.13 eGovernment
31
laut Schwens und Liegmann nicht vorhersehbare technische und soziokulturelle
Veränderungen, welche die Nutzungssituation digitaler Ressourcen durch rasante
Entwicklungszyklen umgestalten. Die Nutzerinteressen basieren auf der Auf- und Abwärts-
kompatibilität traditioneller und moderner Systemumgebungen. Ferner liegt die Bedeutung in
der Bezeichnung der «Langzeit» für die Bestandserhaltung in der Erarbeitung nachhaltiger
Strategien, die dem Informationsmarkt verursachten Wandel entgegenwirken. Für
Unternehmen sind eine revisionsichere Archivierung beliebiger Datenformate, ein
transparenter Zugriff auf unterschiedlich umfangreiche Datenbestände sowie das
Informationsretrieval wesentlich.83 Für Archive sowie auch für Museen und Bibliotheken ist
nach wie vor die dauerhafte Abspeicherung und Verfügbarkeit elektronisch historischer
Quellen der Gesellschaft beginnend aus dem 20. Jahrhundert zu verstehen.84 Die Arbeit
beruht auf der archivarischen Sicht. Die Bezeichnungen Aufbewahrung und Lagerung werden
für den vordefinierten Zeitraum bzw. für die Zwischenarchivierung verwendet, während
Archivierung grundsätzlich die Endarchivierung bzw. die dauerhafte Archivierung
bezeichnet.
2.13 eGovernment
Elektronisches Government bezeichnet die effektive und effiziente Verbindung von IT und
Verwaltungsmodernisierung. Weitgefasste Definitionen des Begriffs eGovernment reichen bis
zu Gremien und Initiativen, mit dem Versuch notwendige Standards zu definieren. Dies
beginnt bei lokalen und regionalen Arbeitsgruppen, geht über Programme der
Landesregierung, übergreifende Standardisierungsinitiativen wie die Standardschnittstelle
XML in der öffentlichen Verwaltung (XÖV)85 und Online Services Computer Interface
(OSCI)86, bis hin zu den Aktionen der Bundesregierung und den Programmen der EU. Die
elektronische Abwicklung von Geschäftsprozessen in der öffentlichen Verwaltung definiert
den kleinsten Ansatz der eGovernment Strategie und wurde erstmalig für alle
Verwaltungsebenen in einem Katalog provisorischer Vorhaben entwickelt.87 Die Voraus-
setzungen gliedern sich in Rahmenbedingungen, Standards sowie Infrastruktur und Dienste,
83 Vgl. Schriftgutverwaltung auf dem Weg zum digitalen Dokument, Bericht Nr. 3/2002, Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (Hrsg.), Köln 2002, S. 42 84 Vgl. Schwens, U.; Liegmann, H. (2004), S. 567 85 Vgl: http://www.kbst.bund.de/cln_046/nn_836980/sid_0EFD6C703EAE254999B671F2C677F7C7/ SharedDocs/Hintergrundinfos-kbst/2006/xoev__xml__in__der__oeffentlichen__verwaltung.html__nnn=true 86 Vgl: http://www.kbst.bund.de/cln_046/nn_836980/SharedDocs/FAQ/35__liste__dasi__vps/dasi__vps__frage_ _5__2.html__nnn=true 87 Vgl.: Sonderausgabe zum eGovernment, Die Zeitung für IT-gestützte Verwaltung von Kommunen und Staat, Jg. 7, Nr. 2/07, S. 14
2 Terminologie 2.13 eGovernment
32
die auf eine bundesweite Koordination hinauswachsen sollen. Es ist das Ziel die
Wirtschaftlichkeit durch kostenminimierende elektronische Vorgangsbearbeitungen anzu-
kurbeln und medienbruchfreie und sichere Kommunikation zwischen Bürger, Verwaltung und
Wirtschaft zu schaffen.88 Im Fokus stehen die Umsetzung der effektiven Kooperation
zwischen den Verwaltungen der einzelnen Bundesländer, um föderale Strukturen im täglichen
Verwaltungsbetrieb zu überwinden, darüber hinaus den Weg für die Beseitigung des
Informations- und Kommunikationstechnischen-Flickenteppichs (IKT) zu ebnen und
stattdessen für die Softwareentwicklung frei zu geben.
88 Unter dem 13. Anwenderforum, dass von der Infora GmbH in Kooperation mit dem Bundesministerium des Innern und der Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin durchgeführt wurde, stand die effektive Umsetzung der eGovernment-Initiativen zur Debatte; u. a. wurde deutlich, dass die Technik nur so gut ist, wie die Umsetzung bei dem Bearbeiter. Ferner liegt der Wunsch zur Überarbeitung der GGO, RegR
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.1 Ausgangssituation in Deutschland: Von der Papierakte zur elektronischen Verwaltung
33
3 VORAUSSETZUGE UD GRUDLAGE DER ELEKTROISCHE AKTEFÜHRUG UD ARCHIVIERUG
3.1 Ausgangssituation in Deutschland: Von der Papierakte zur elektronischen Verwaltung
Angesichts bereits bestehender Rahmenbedingungen und Anforderungen in der klassisch
papierbezogenen Schriftgutverwaltung können diese Kriterien für die aktuelle elektronische
Aktenführung nicht verkannt werden. Ordnungssicherheit und Rechtssicherheit sowie Wirt-
schaftlichkeit sind die Wechselbeziehungen für fundamentales Verwaltungshandeln.
Das konventionelle Schriftgut89 bildet in einer systematischen Zusammenstellung aus
mindestens einem Sachverhalt und in einem zeitlichen Bezug stehend die Akte. Diese ist für
den Nachweis des Verwaltungshandelns ausschlaggebend, da daraus Entstehung und
Geschäftsführung einer Verwaltung rekonstruiert werden können. Die Anforderungen der
Ordnungsmäßigkeit und Rechtssicherheit werden durch eine Reihe an Gesetzen,
Rechtsverordnungen und Erlassen geregelt, die von den Verwaltungsverfahrensgesetzen über
die Archivgesetze bis hin zum Datenschutz reichen. Insofern unterliegt das
Verwaltungshandeln rechtlichen und gesetzlichen Anforderungen. Kurze Recherchezeiten
sind ein entscheidendes Kriterium der Wirtschaftlichkeit. Einerseits ist in öffentlichen
Verwaltungen die Effektivität im Sinne der Zweckmäßigkeit grundlegend, zum anderen ist
die Wirtschaftlichkeit auf Kostenersparnis und Produktivitätsverbesserung durch ein
günstiges Verhältnis von Mitteleinsatz und Erfolg bei der Schriftgutverwaltung ausgerichtet.90
Letztendlich stehen existierende Rahmenbedingungen und Anforderungen in einer engen
Wechselbeziehung. Konstruktiv knüpfen die Aufgaben der Schriftgutverwaltung an,
bestehend aus dem Ordnen, Registrieren, Aufbewahren, Bereitstellen und Aussondern. Dies
ermöglicht für die konventionelle Schriftgutverwaltung die Nachprüfbarkeit und
Revisionssicherheit für das Verwaltungshandeln, die Gewährleistung einer langfristigen
revisionssicheren und beweiskräftigen Aufbewahrung sowie einer aussagekräftigen,
authentischen und integren Archivierung behördlicher Unterlagen.
89 unter bestimmten Faktoren wurden Tonträger und Mikroverfilmungen mit dazu gerechnet 90 Vgl. Schriftgutverwaltung auf dem Weg zum digitalen Dokument, Bericht Nr. 3/2002, Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (Hrsg.), Köln 2002, S. 10
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.1 Ausgangssituation in Deutschland: Von der Papierakte zur elektronischen Verwaltung
34
Unterstützende Instrumente der Schriftgutverwaltung sind bspw.:
• der Aktenplan, der das wichtigste Ordnungsmittel für das behördliche Schriftgut bildet;
• der Fristenkatalog, der die Aufbewahrungsfristen beinhaltet, die den normativ fixierten
Zeitraum für die notwendige Aufbewahrung des Schriftguts in der Verwaltung enthält, bis
das Schriftgut nach dessen Ablauf geordnet und unverändert dem zuständigen Archiv
angeboten werden muss. Das Archiv nimmt auf archivfachlicher Grundlage, im
Benehmen mit der anbietenden Behörde die Bewertung der Archivwürdigkeit des
angebotenen Schriftguts vor.
Ein weiterer ausschlaggebender Blick ist auf die Organisation der analogen
Schriftgutverwaltung gerichtet. Für ein konventionell effektives Arbeiten wurde 1978 in dem
Gutachten der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt)
„Grundlagen der Verwaltungsorganisation“91 die dezentrale Registratur empfohlen. Die so
genannte Sachbearbeiterablage sollte den Arbeitsablauf durch unnötige Transportwege und
Wartezeiten beschleunigen und Doppelarbeit vermeiden.92 Daher bot sich damals die
dezentrale Aktenordnung für eine große Behörde an, die nicht räumlich konzentriert
untergebracht wurde. Dagegen strebt das Prinzip der zentralen Aktenordnung eine möglichst
große inhaltliche Vollständigkeit der Akten an und ist bspw. für die Generalakten der
Justizbehörden bedeutend.93 Durch die Erkenntnis der KGSt, sich an den gesamten Aufgaben
statt zu vereinzelten Verwaltungseinheiten zu orientieren, wurde dem Umweltschutz eine
zentrale Organisation und die Führung einschlägiger Akten als Aktensachgruppen empfohlen.
Logische und physische Strukturen konnten dadurch unabhängig und durchgängig für jede
institutionelle Veränderungen aufgebaut werden. Damit waren die Empfehlungen zur
dezentralen Aktenordnung der physischen Aufbewahrung überholt. Die archivischen
Pflichtaufgaben werden durch das Bundesarchivgesetz und die jeweiligen Landes-
archivgesetze geregelt und nehmen eine politische und kulturelle Rolle für die Sicherung
rechtsrelevanter, wissenschaftlicher und historischer Forschung ein. Abgeschlossenes und
nicht mehr benötigtes Schriftgut wird für den entsprechenden Aufbewahrungszeitraum in
einem Zwischenarchiv bzw. in der Altregistratur gelagert und durch Aufbewahrungsfristen
abschließend kassiert oder endarchiviert. Das Zwischenarchiv bildet das Bindeglied zwischen
91 Vgl. Schriftgutverwaltung auf dem Weg zum digitalen Dokument, Bericht Nr. 3/2002, Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (Hrsg.), Köln 2002, S. 13 92 Ebenda S. 8 ff 93 Vgl. Hoffmann, H. (2005), S. 64
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.1 Ausgangssituation in Deutschland: Von der Papierakte zur elektronischen Verwaltung
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Registratur und Endarchiv, da es die Verwaltung entlastet und unkontrolliertes Vernichten
von Informationsgut vermeidet.94
In den 1990er Jahren entstand durch den Umzug der Mehrheit der deutschen Bundesbehörden
von Bonn nach Berlin ein standortverteilter Schriftverkehr, welcher den Ausgangspunkt des
Verbundprojekts POLIKOM zur Untersuchung und Erprobung neuer Formen der
Arbeitsorganisation, der standortverteilten Telekooperation sowie Vorgangsbearbeitung
bildete. Der für die technische Struktur eingerichtete Informationsverbund Berlin-Bonn
(IVBB), stellte die Email-Versendung, den Zugang zum Internet und Intranet, die
Videokonferenzen, die elektronisch zu führenden Verzeichnisdienste sowie den gesicherten
Nachrichtenaustausch bereit. Die schrittweise Umstellung des Schriftverkehrs in eine
elektronische Aktenführung und Vorgangsbearbeitung in einem VBS bildete dabei die größte
Herausforderung für die Bewältigung der Verwaltung auf räumliche Distanzen.95 Das 1996
entwickelte DOMEA-Pilotprojekt wurde für die Erprobung IT-gestützter
Vorgangsbearbeitungen eingesetzt und 1999 mit dem DOMEA-Konzept, das grundlegende
Anforderungen an VBS definierte, abgeschlossen. VBS wurden unter dem „Projekt
papierarmes Büro“96. und hinsichtlich der DOMEA-Tauglichkeit geprüft. Im Jahre 1997
übernahm die Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informations-
technik in der Bundesverwaltung im Bundesministerium des Innern (KBSt) die Umsetzung
und Leitung des DOMEA-Konzepts.97 Zum damaligen Zeitpunkt beinhaltete das
DOMEA-Konzept ein erstes zentrales Organisationskonzept für IT-gestützte Vorgangs-
bearbeitungen sowie einen Anforderungskatalog für die Implementierung des DOMEA-
Konzepts in VBS. In dem Konzept wird bereits die Notwendigkeit einer vollständigen
elektronischen Vorgangsbearbeitung, die Abbildung rechtssicherer, durchgängig elektro-
nischer behördlicher Geschäftsprozesse, eines medienbruchfreien und vollständigen digitalen
Aktenaustauschs und die Aussonderung für eine dauerhafte Aufbewahrung sowie die
zugehörigen Fachanforderungen zur Umsetzung beschrieben. Die vorgangsgesteuerte
Kommunikationsinfrastruktur zum Aktenaustausch gewährleistete zusammen mit dem
empfohlenen Aussonderungsverfahren die erforderlichen Voraussetzungen zur Moderni-
sierung der Schriftgutverwaltung.98 Seitdem wurde das DOMEA-Konzept fortgeschrieben und
94 Vgl. Schriftgutverwaltung auf dem Weg zum digitalen Dokument, Bericht Nr. 3/2002, Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (Hrsg.), Köln 2002, S. 13 ff 95 Vgl. Wettengel, M. (1999), S. 1 ff 96 Zitiert Ebenda 97 Vgl. Göttsche, P. (2006), S. 2 ff 98 Vgl. Wettengel, M. (1999), S. 2
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.1 Ausgangssituation in Deutschland: Von der Papierakte zur elektronischen Verwaltung
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überarbeitet sowie mit Erweiterungsmodulen für eine durchgehende elektronische Verwaltung
erweitert. Der Anforderungskatalog dient zur Zertifizierung verwaltungskonformer VBS 99
Unter dem Titel «Stiefkind Schriftgutverwaltung»100 äußerten sich bereits E. Lutterbeck 1975
und der KGSt-Bericht 2002 über die mangelnde Aufmerksamkeit der Fortschreibung der
konventionellen Schriftgutverwaltung. Ein wesentliches Kriterium sind dabei versäumte
Aktualisierungen der Schriftgutverwaltung durch technische und organisatorische
Entwicklungen. Prozesse und Strukturen veränderten die Verwaltungslandschaft in
Deutschland. Der KGSt-Bericht hinterfragt bereits die Aktualität der konventionellen
Schriftgutverwaltung, hinsichtlich der Anforderungen der Ordnungsmäßigkeit, Rechts-
sicherheit und Wirtschaftlichkeit. Die Begründung veranschaulicht die folgende Abbildung.101
Abbildung 7: eue Rahmenbedingungen an die konventionelle Schriftgutverwaltung102
99 Vgl. 2.3.3.5 100 Zitiert Schriftgutverwaltung auf dem Weg zum digitalen Dokument, Bericht Nr. 3/2002, Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (Hrsg.), Köln 2002, S. 15 101 Ebenda 102 Ebenda
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.1 Ausgangssituation in Deutschland: Von der Papierakte zur elektronischen Verwaltung
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Die technische Umstellung am Arbeitsplatz zur Unterstützung der Sachbearbeitung wurde
laut dem KGST- Bericht ungesteuert eingesetzt und ist „Verursacher einer unübersichtlichen
Schriftgutverwaltung zu Lasten der gebotenen Effektivität und Effizienz“103, besonders bei
schwach strukturierten Arbeitsabläufen mit individuellen Gestaltungsmöglichkeiten. Die
Vernetzungen der PC am Arbeitsplatz ermöglichen neue Wege der Bürokommunikation, wie
bspw. Textverarbeitung, Grafiken, Tabellenkalkulationen oder Internetzugang. Der Umgang
mit dem elektronischen Postverkehr, der Email, ist derzeit das stärkste gravierende Problem.
Durch individuelles Arbeiten mittels PC entstehen beliebige Ablagen der Dokumente,
besonders bei Sachbearbeiterablagen.104 Hier entsteht gegenwärtig die größte Gefahr der
unkontrollierten Ablage und Speicherung von Dokumenten auf persönlichen Benutzerkonten.
Dies widerspricht dem Prinzip der Vollständigkeit. Der konsequente Gebrauch von IT
beeinflusst daher die zukünftig funktionelle Organisation bei der Erstellung und Bearbeitung
elektronischer Dokumente erheblich.105 Darüber hinaus sind diese durch einfaches
Überschreiben in ihrer Authentizität schneller gefährdet und erfordern neben prozess-
gesteuerten Vorgängen zusätzliche Tätigkeiten zum Dokumenten Management, um fest zu
stellen, „wer, wann welche Informationen bearbeitet hat“.106 Angaben zum elektronischen
Dokument selbst sowie der Laufweg der gesamten Bearbeitungsschritte müssen daher
zusätzlich erfasst werden. In Form von Metainformationen werden diese beiden Bereiche der
Datenerfassung in den Prozess der elektronischen Aktenführung aufgenommen.
Die wesentlichen Ursachen für Medienbrüche sind hybride Akten durch einseitig angewandte
Office Software Anwendungen, der zunehmende Email-Gebrauch für zu korrespondierende
elektronische Unterlagen. Der Ausdruck auf Papier und die Speicherung elektronischer
Dokumente auf unterschiedlichen Laufwerken löst nicht das revisionssichere Archivieren und
ist keine dauerhafte Alternative. Die Daten analoger Dokumente müssen in der elektronischen
Akte erfasst werden, um wirtschaftliches Handeln zu ermöglichen. Eine vollständige
elektronische Vorgangsbearbeitung vermeidet derartige Medienbrüche, verhindert die
Informationsredundanz und regelt unkontrolliert steigende Datenmengen. Die Entwicklung
von VBS fand in Anlehnung an die Prozesse der Verwaltungstätigkeit und der
Aussonderungsverfahren vollständig abgeschlossener Vorgänge statt. Mechanisch generierte
Prozesse unterstützen effektiv die Dokumentation der Erfassung einzelner Dokumente sowie
103 Zitiert Schriftgutverwaltung auf dem Weg zum digitalen Dokument, Bericht Nr. 3/2002, Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (Hrsg.), Köln 2002, S. 16 104 Ebenda S. 37 105 Ebenda S. 16 106 Zitiert Ebenda S. 30
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.1 Ausgangssituation in Deutschland: Von der Papierakte zur elektronischen Verwaltung
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die Bearbeitungsschritte eines Vorgangs. Dies entspricht der grundlegenden rechtlichen
Anforderungen und Rahmenbedingungen zur Ordnungsmäßigkeit, Rechtssicherheit und
Wirtschaftlichkeit. Die anknüpfende Erschließung und Zugangsgewährleistung des
kulturellen Erbes kann durch digitale Archive umgesetzt werden. Die Unterstützung von
VBS, für die vollständig elektronisch ablaufenden Prozesse, ermöglicht den durchgehenden
Lebenszyklus elektronischer Dokumente von deren Erfassung bis zur Archivierung.
Die eGovernment-Initiativen streben nach einer Aktualisierung und optimalen Nutzung der
Informations- und Kommunikationstechnik sowie der Strukturen des Öffentlichkeitssektors.
Darüber hinaus werden eine stärkere Kooperation zwischen Wirtschaft und Verwaltung, eine
einheitliche Entwicklung von Dienstleistungen sowie die Anpassung gesellschaftlicher
Veränderungen gefordert.107 Das übersteigt die Ansprüche an die technischen Anwendungen
in den Verwaltungen und deren interne Vernetzung und verlangt weitere Veränderungen der
Schriftgutverwaltung.108
Das Informations- und Wissensmanagement beeinflusst die Verwaltung elektronischer
Unterlagen als ein anknüpfender Prozess. Der technologische Wandel, die globale Vernetzung
wirtschaftlicher Beziehungen sowie der durchgehende Zugang zu weltweit vorhandenen
Informationen entwickelten sich zu einem zentralen Faktor in privatwirtschaftlichen sowie
öffentlichen Verwaltungen und sind der Anlass für das Wissensmanagement. Durch die
rasche Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologie, wie bspw.
Datenbanken, Internet oder Portaltechnologie, stieg die Bedeutung des vorhandenen Wissens
als Ressource für jedermann und die Entstehung einer kollektiven und geteilten Wissensbasis.
Wachsende Ansprüche durch zunehmende dynamische und komplexere Informationen sowie
die Ansprüche an die Verwaltung setzen ein funktionierendes Wissensmanagement voraus,
welches verschiedenen Disziplinen, wie der Betriebswirtschaft- und Managementlehre, der
Informatik oder der Organisationspsychologie unterliegt.
Das Wissensmanagement und die Verwaltung elektronischer Unterlagen stehen in einer
wesentlichen Wechselbeziehung für die heutige Informationsgesellschaft. In Form von
Information wird Wissen in Dokumenten und Informationssystemen gespeichert, bearbeitet
und bewertet. Auf organisatorischer Ebene ist Wissen ein Bestandteil in Routinen, Prozessen
oder Normen und integriert daher das Wissensmanagement. Dieses besitzt verschiedene
107 Zitiert Schriftgutverwaltung auf dem Weg zum digitalen Dokument, Bericht Nr. 3/2002, Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (Hrsg.), Köln 2002, S. 19 108 Ebenda
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.1 Ausgangssituation in Deutschland: Von der Papierakte zur elektronischen Verwaltung
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Bezugsrahmen. Während bspw. Gabi Reinmann-Rothmeier und Heinz Mandl von der
Gesellschaft ausgehen, sehen Franz Lehner und Holger Nohr die Organisation als
Bezugsrahmen.109
Ein funktionierendes Wissensmanagement ermöglicht jederzeit verfügbares Wissen und
integriert es als einen vermehrten Wertschöpfungsprozess in Verwaltungen. Dafür bedarf es
einem strategischen Wissensmanagements, das in das strategische Management integriert ist.
Dieses orientiert sich an einer zukunftsgerichteten Identifikation, Gestaltung, Verwendung
und Erhaltung von Erfolgspotentialen. Das Wissen ist ein Erfolgspotential und wird bewertet,
dokumentiert und organisiert, um eine anschließende Recherche zu komplexen Anfragen in
Suchmaschinen und den effizienten Zugang auf das gesamte Wissen zu ermöglichen.110
Das Wissensmanagement übt einen entscheidenden Einfluss auf die Verwaltung
elektronischer Unterlagen aus, ersetzt diese jedoch nicht. Eine Kommune kann bspw. für
Personalakten, Personenstandsbücher oder Steuerunterlagen keine Suchmaschinen ein-
setzen.111 Das sachbezogene Suchen nach dem Aktenplan findet daher nach wie vor
Anwendung, jedoch unterliegt dieser einer Aktualisierung, da zukünftig zahlreiche kurzlebige
Fallakten entstehen werden.112 Während die IT-Erfahrungen der Dokumentation zum Aufbau
von Wissensdatenbanken entscheidende Auswirkungen auf die prozessorientierte Verwaltung
elektronischer Unterlagen ausüben, bildet diese gleichzeitig eine grundlegende Voraussetzung
für ein praktikables Wissensmanagement.113
Das �eue Steuerungsmodell setzt auf greifbares Wissen und die kundenorientierte
Entwicklung innerhalb der eGovernment Dienstleistungen. Zur Wirtschaftlichkeit der
deutschen Bundesregierung sollen überflüssige Vorschriften sowie bürokratische Auflagen
abgebaut werden. Die Bestrebungen zur Verwaltungsmodernisierung können ohne den
Einsatz moderner IT nicht realisiert werden.114 Zu diesem Zweck baut die Bundesregierung
auf die Erkenntnisse und Erfahrungen der partizipierenden Softwareentwicklung. Dessen
anwendungsorientierte Entwicklung der Web-Anwendungen beruht auf jahrzehntelanger
Forschung und Praxis. Das Ziel ist es die Abnehmer der Dienstleistungen, d. h. dem Anliegen
109 Vgl. Nohr, H. (2004), S. 257 ff; Schriftgutverwaltung auf dem Weg zum digitalen Dokument, Bericht Nr. 3/2002, Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (Hrsg.), Köln 2002, S. 18 110 Ebenda 111 Vgl. Schriftgutverwaltung auf dem Weg zum digitalen Dokument, Bericht Nr. 3/2002, Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (Hrsg.), Köln 2002, S. 18 112 Vgl. Hoffmann, H. (2000), S. 201 113 Vgl. Schriftgutverwaltung auf dem Weg zum digitalen Dokument, Bericht Nr. 3/2002, Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (Hrsg.), Köln 2002, S. 18 114 Vgl. Modernisierung der Bundesverwaltung, Strategie für die 2. Phase des Regierungsprogramms "Moderner Staat - Moderne Verwaltung". Bundesministerium des Innern (Hrsg.), 2004, S. 7
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.1 Ausgangssituation in Deutschland: Von der Papierakte zur elektronischen Verwaltung
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von Bürgerinnen und Bürger bzw. Unternehmen des entsprechenden Zuständigkeitsbereiches,
ein «Anwenderfeedback» als zentrale Auswertung bereit zu stellen.115 Auf Bundesebene
besteht daher die Initiative BundOnline, die nach bestimmten Themen in Kompetenzzentren
gebündelt ist. Kompetenzzentren werden häufig zu Unterstützung der Behörden bei der
Umsetzung der IT-gestützten Vorgangsbearbeitung errichtet. Als Beispiel kann das
Kompetenzzentrum Vorgangsbearbeitung, Prozesse und Organisation (CC VBPO) im
Bundesverwaltungsamt dienen. Die eGovernment Initiative DeutschlandOnline basiert auf der
Kooperation zwischen Bund, Länder und Kommunen. Durch eine gemeinsame und flexible
Strategie sollen föderale Ebenen überwunden werden, um unnötige Kosten und zeithemmende
Medien- Ebenenbrüche und Datentransfers zu vermeiden.116
Ausgehend von den Initiativen wurden Gremien für die Ausarbeitung wesentlicher Erforder-
nisse auf bundes-, länder- und kommunaler Ebene eingerichtet:
Auf Bundesebene berät und koordiniert der Ausschuss für Organisationsfragen (AfO) die
obersten Bundesbehörden und den Interministeriellen Koordinierungsausschuss für
Informationstechnik in der Bundesverwaltung (IMKA)
Für die Anforderungen der Länder und Kommunen finden „Gespräche und Diskussionen der
Arbeitsgruppe IT-gestützte Vorgangsbearbeitungen des Kooperationsausschusses Automati-
sierte Datenverarbeitung Bund/Länder/Kommunaler Bereich (KoopA ADV) wie die Anre-
gungen des Unterausschusses Allgemeine Verwaltungsorganisation des Arbeitskreises VI und
IMK [Innenministerkonferenz]“117 fundamentale Anforderungen an DM-Systeme in der
Öffentlichen Verwaltung.118
Das von dem Bundesministerium des Innern, der Senatsverwaltung für Inneres und Sport
sowie der Infora GmbH seit 13 Jahren in Kooperation veranstaltete eGovernment-
Anwenderforum ermöglicht den Austausch zu wesentlichen Themengebieten, wie die
derzeitigen Bereiche zur IT-Infrastruktur, Normierungen und Basiselemente für eGovernment
Anwendungen.
115 Vgl. http://www.kbst.bund.de 116 Vgl. DOMEA-Konzept, Organisationskonzept 2.1, Dokumentenmanagement und elektronische Archivierung im IT-gestützten Geschäftsgang, Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (Hrsg.), Berlin 2005 (Schriftenreihe der KBSt Band 61), S. 14 ff 117 Zitiert Ebenda S. 15 118 Ebenda
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.1 Ausgangssituation in Deutschland: Von der Papierakte zur elektronischen Verwaltung
41
Auf dem 13. Anwenderforum eGovernment 2007, unter dem Schwerpunkt „effizientes
[eGovernment] durch effiziente Prozesse“119, wurden die Bedingungen für eine effektive und
effiziente Verwaltungsmodernisierung durch die Veränderung der Geschäftsverteilung sowie
einer zentralen Bündelung der Zuständigkeitsbereiche von Informationstechnik (IT),
eGovernment, Multimedia und Verwaltungsmodernisierung bekräftigt. Das oberste Ziel der
eGovernment ist die Verbindung von IT und Verwaltungsmodernisierung. IT-Projekte werden
nach ihrer Wirtschaftlichkeit bemessen, die auf eine zentrale Steuerung der Verwaltungs-
angelegenheiten hinauslaufen. Kosteneffektivität und Effizienz entsteht durch die optimale
Nutzung der Kompetenz neuer Ressourcen sowie die Bündelung der Ziele durch eine bundes-
weite Kooperation. Die Rahmenbedingungen zum Vorgang elektronischer Verfahren werden
bereits in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) aufgelistet und
beziehen die Registraturrichtlinie für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut in
Bundesministerien (RegR) ein.120
Die Ziele der Geschäftsprozessoptimierung beinhalten: 121
• elektronische Antrags- und Berichtsunterlagen,
• eine effiziente und einheitliche Bearbeitung,
• die Vermeidung von Übertragungsfehlern,
• eine übergreifende Recherche mittels zuverlässiger Datenauswertung,
• eine vollständige elektronische und prozessorientierte Vorgangsbearbeitung und elektro-
nische Archivierung,
• sowie die Vermeidung von Hybridakten.
Das DLM gewinnt mit diesen Zielen und dem Einsatz flächendeckender elektronischer VBS
an Bedeutung. Die Prozesssteuerung des gesamten Lebenszyklus eines Dokuments beginnend
bei der elektronischen Aktenführung, ermöglicht die konventionellen Rahmenbedingungen
und Anforderungen mit den Initiativen für eine Informationsgesellschaft zu verknüpfen. Ein
wesentliches Ziel des Dokumenten Managements ist die Vermeidung von Medienbrüchen und
somit das nachhaltige Arbeiten in einem papierlosen Büro, das systematisch geordnete Akten
bestehend aus bestimmten Formaten und einer einheitlichen Erfassung verwaltet. DM-
119 Vgl. http://www.anwenderforum2007.de 120 Vgl. DOMEA-Konzept, Organisationskonzept 2.1, Dokumentenmanagement und elektronische Archivierung im IT-gestützten Geschäftsgang, Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (Hrsg.), Berlin 2005 (Schriftenreihe der KBSt Band 61), S. 13 121 Vgl. Nantke, Hans-Jürgen: Vollständig elektronisch abgebildete Geschäftsprozesse in der DEHSt, Präsentation auf dem 13. eGovernment Anwenderforum, Berlin 2007, S. 6
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.1 Ausgangssituation in Deutschland: Von der Papierakte zur elektronischen Verwaltung
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Systeme sind in der Lage noch nicht auf dem Rechner befindliche Informationen zusammen
zu tragen, in ein archivierbares Format zu transferieren, alle für die spätere Recherche
notwendigen Metainformationen zu erfassen, die Ablage auf geeigneten Speichermedien und
einfaches recherchieren nach einzelnen Dokumenten zu ermöglichen sowie notwendige
Informationen aus dem Datenspeicher für Anwender oder Programme zu beschaffen.122
Die Bündelung der Ansprüche der Verwaltungsmodernisierung mit den neuen Ressourcen
wird unter der Beachtung geltender rechtlicher Anforderungen und Rahmenbedingungen
durch die Weiterentwicklung und angepasste Fortschreibung an den aktuellen IT-Stand
innerhalb wesentlicher Standards geregelt. Nationale Anforderungskataloge, wie das
DOMEA-Konzept oder der UK T�A 2002 und die internationale Norm ISO 15489 für das
Records und Archiv Management erhalten eine stärkere Aufmerksamkeit für die Imple-
mentierung von VBS. Diese bündeln traditionelle Anforderungen zu zentralen und
dezentralen Registraturkriterien, Bearbeiterablagen und Regelwerken sowie aktuell die
durchgehende elektronische Aktenführung für die künftig papierarm zu führenden
Geschäftsprozesse. Innerhalb der nationalen Anforderungskataloge setzen Zertifizierungs-
verfahren für verwaltungskonforme VBS ein. Dies ermöglicht eine effiziente und effektive
Aktenführung und daher die Nachhaltigkeit des eGovernment unter organisatorisch
festgehaltenen, verwalteten und bereitgestellten Integrierungsverfahren für die Authentizität
und der Werterhaltung kooperierender Geschäftsvorfälle.
122 Vgl. Gulbins, J.; Syfried, M.; Strack-Zimmermann, H. (2002), S. 6
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.2 Rechtliche Anforderungen und Rahmenbedingungen an die elektronische Archivierung
43
3.2 Rechtliche Anforderungen und Rahmenbedingungen an die elektronische Archivierung
3.2.1 Die Ziele der EU-Dienstleistungsrichtlinie
Ausgehend mit der in Kraft tretenden EU-Dienstleistungsrichtlinie folgt eine gravierende
Auswirkung auf die nationalen eGovernment-Initiativen, die sich in der Verwaltungs-
modernisierung durch den Abbau bürokratischer Hürden, der Schaffung einheitlicher
Ansprechpartner für die entsprechenden Behördengänge sowie der online zur Verfügung
stehenden Dienste der Behörden im Zusammenhang mit der Richtlinie widerspiegeln.123 Bis
Ende 2007 plant die EU-Kommission die Analyse und gegebenenfalls notwendige
Änderungen der Anordnungen bezüglich des Gemeinschaftsrechts für eine Informations-
gesellschaft, um einen stimmigen Rechtsrahmen für die digitale Wirtschaft zu gestalten.124
Die neue Initiative „iD2010 – Informationsgesellschaft Deutschland 2010“125 ermöglicht
deutschlandweit die Umsetzung der neuen EU-Dienstleistungsrichtlinien „i2010 – Eine
europäische Informationsgesellschaft für Wachstum und Beschäftigung“126. Deutsche
Behörden sehen sich jedoch mit einer schnellen Einführung nachhaltiger flächendeckender
elektronischer VBS „in einer heterogenen IT-Landschaft von Bund, 16 Bundesländern, über
300 Kreisen und weit über 13.000 Kommunen in Deutschland“127 konfrontiert. Zur
Umsetzung innerhalb von drei Jahren werden öffentliche Verwaltungen unter erheblichen
Modernisierungszwang gesetzt. Die traditionellen Rahmenbedingungen und Anforderungen
müssen den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Veränderungen durch die europäische
Integration, den demographischen Wandel, das globalisierte Wirtschaften und den
technologischen Fortschritt Schritt halten, um den Erwartungen der Bürger und den
Anforderungen der Unternehmen gerecht zu werden.
Deutschlands eGovernment befindet sich im internationalen Vergleich auf dem mittleren
Platz, was, trotz des DOMEA-Konzepts, auf fehlende flächendeckende und medienbruchfreie
123 Vgl. Sonderausgabe zum eGovernment, Die Zeitung für IT-gestützte Verwaltung von Kommunen und Staat, Jg. 7, Nr. 2/07, S 7 124 Vgl. iD2010 - Informationsgesellschaft Deutschland 2010 - Aktionsprogramm der Bundesregierung, Innovationspolitik, Informationsgesellschaft, Telekommunikation, Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (Hrsg.), Berlin 2006, S. 10 125 Ebenda S. 6 126 Ebenda 127 Zitiert: http://www.staat-modern.de/E-Government/-,13072/Deutschland-Online.htm
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.2 Rechtliche Anforderungen und Rahmenbedingungen an die elektronische Archivierung
44
elektronische Verwaltungsdienstleistungen von hoher Qualität, Effizienz und Effektivität
zurückzuführen ist.128
Die Vertreter der eGovernment-Arbeitsgruppe 3 des nationalen IT-Gipfels in Deutschland
definieren daher vier Herausforderungen für die Zukunft:129
• bestehend aus dem zunehmend elektronischen Geschäftsverkehr,
• einer hohen Interoperabilität der Verwaltungsleistungen durch organisatorische und
technische Anstrengungen,
• der Wandel der Informationsgesellschaft bei größerer räumlicher Distanz
• sowie dem demographischen Wandel deutscher Behörden und dem Umgang mit techno-
logischen Entwicklungen.
Für die Umsetzung durchgehender elektronischer Geschäftsprozesse kristallisieren sich drei
essentielle Faktoren:130
• Wesentliche Arbeitsteilungen zwischen Unternehmen und Lieferanten,
• die Zentralisierung und Einführung durchgängiger Plattformen für eine kostengünstigere
Integrierung der IT
• und eine optimal ausgestaltete Schnittstelle zu den Kunden, die leicht erreichbare und
individuelle Zugänge zu allen Angeboten ermöglicht.
Diese Handlungsfelder werden in den Programmen für Deutschland, wie eGovernment 2.0
und iD2010, teilweise bereits aufgegriffen. Die folgenden Ziele der Bundesregierung
verdeutlichen die Bemühungen um den Spitzenplatz beim eGovernment im europäischen
Vergleich:131
• bis 2012 einen vollständig elektronischen Informationsaustausch zwischen Wirtschaft und
Verwaltung
• eine gezielte Verbesserung rechtlicher und technischer Rahmenbedingungen für die IT-
Branche mit dem Programm «Informationsgesellschaft» bis 2010
128 Vgl. Sonderausgabe zum eGovernment, Die Zeitung für IT-gestützte Verwaltung von Kommunen und Staat, Jg. 7, Nr. 2/07, S 8 129 Ebenda 130 Vgl. Sonderausgabe zum eGovernment, Die Zeitung für IT-gestützte Verwaltung von Kommunen und Staat, Jg. 7, Nr. 2/07, S 8 131 Ebenda
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.2 Rechtliche Anforderungen und Rahmenbedingungen an die elektronische Archivierung
45
• und darüber hinaus mit der Initiative Deutschland-Online die Realisierung einer
einheitlichen Kommunikationsinfrastruktur für die Öffentliche Verwaltung Deutschlands
(KIVD)
Im Vergleich dazu beinhaltet die 1999 im White Paper132 beschlossene Verwaltungs-
modernisierung für Großbritannien die Zielsetzungen der elektronischen Speicherung und
Zugriffsbereitstellung bereits bis 2004, um anschließend bis 2005 den Online-Zugriff zu
ermöglichen.133 The �ational Archives kooperiert seitdem verstärkt mit den verschiedenen
öffentlichen Verwaltungen der britischen Regierung sowie der IT-Industrie, mit dem Ziel den
Standard für elektronisches Verwalten von Dokumenten im gesamten öffentlichen Sektor
auszubauen und zu verbessern. Dafür wurde innerhalb des �ational Advisory Services
(NAS)134 ein Auskunftsservice für das Records Management eingerichtet und stellt
Hilfestellungen für öffentliche Verwaltungen bereit. Die Ausarbeitung neuer Richtlinien und
Standards für die zu implementierenden VBS ermöglichen ein effizientes Organisieren und
Verwalten elektronischer Aufzeichnungen und unterstützen die Umsetzung der Verwaltungs-
modernisierung.135
International grundlegende rechtliche Rahmenbedingungen für die Verwaltung von
Aufzeichnungen bestehen in der vollständigen, unwiderlegbaren und authentischen,
zugänglichen, verkehrsfähigen sowie fristgerechten Aufbewahrung und einer durchgehenden
Benutzung für alle rechtskonformen Absichten.136 Aus wirtschaftlicher Sicht wird ein
problemloser, zeitnaher und in der Reihenfolge der Bearbeitungsschritte stattfindender Zugriff
erfordert. Diese Anforderungen erfüllt ein VBS eher, als eine Papierablage.137 Die
Rahmenbedingungen für elektronische Geschäftsprozesse sind gemäß den Geschäfts-
prozessoptimierungen umzusetzen.
Der Stand einer Sache muss nach wie vor vollständig auch aus elektronischen Akten
hervorgehen und kann in der modernen automatisch prozessgesteuerten IT-Welt und
fehlendem archivischen Fachwissen zur Verwaltung des gesamten Lebenszyklus
elektronischer Dokumente schnell in einer unlösbaren Unübersicht rasant zunehmender
132 Vgl. Digital heritage: building a digital archive for UK Government records. In: Online Information 2003, London 2003, S. 65 133 Vgl. http://www.nationalarchives.gov.uk/recordsmanagement/default.htm 134 Definition: Nationaler Auskunftsservice 135 Vgl. http://www.nationalarchives.gov.uk/recordsmanagement/ 136 Vgl. Stephens, D. O. (2005), S. 102 137 Vgl. Gulbins, Jürgen; S., M.; Strack-Zimmermann, H. (2002), S. 378
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.2 Rechtliche Anforderungen und Rahmenbedingungen an die elektronische Archivierung
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Datenmengen ausarten. Die Anforderungen an die konventionelle Schriftgutverwaltung138
gelten auch für das elektronische Records Management. Die Öffentlichen Verwaltungen sind
dazu verpflichtet, ihr für die laufende Aufgabenerfüllung nicht mehr benötigtes Schriftgut
dem zuständigen staatlichen Archiv zu Übernahme anzubieten. Das Schriftgut muss den
beschriebenen Anforderungen an behördliche Unterlagen genügen, was die Führung
vollständiger, rechtssicherer elektronischer Akten erfordert.139 Die rechtzeitige Einbindung
der Archive bereits zum Prozessbeginn des Lebenszyklus elektronischer Dokumente für den
vollständigen revisionssicheren Nachweis hilft vordergründig zur Rechtssicherung für Staat
und Bürger, ermöglicht aufbauend die vollständige Recherche von Informationen und ebnet
langfristig optimale Aussonderungen sowie in der Folge für die archivwürdigen Unterlagen,
die Forschungsmöglichkeit der Quellen von heute für morgen.
In den vergangenen zehn Jahren wurden bereits die gesetzlichen Anforderungen zur
Aufbewahrung von elektronischen Unterlagen in verlässliche Kataloge bestehend aus dem
gesamten Managen von Informationen und deren Informationen zu Aufzeichnungen
ausgebaut140.
Ein bedeutender Wandel innerhalb gesetzlicher Rahmenbedingungen ist auf das Freedom of
Information Act141 (FOI Act) zurückzuführen. Behördenauskünfte in Großbritannien sind nach
dem Subject Access Requests (SARs)142 bspw. innerhalb von 20 Tagen gesetzlich
festgelegt.143 Die elektronische Speicherung sowie Retrieval Methoden erlangen fundamen-
tale Bedeutung, da den Bürgern eine Akteneinsicht ohne begründende Angabe jederzeit
gewährt wird.144 Schnelle und vollständige Informationsauskünfte erfordern darüber hinaus
die Einsicht in Vorgänge bereits zu Beginn international generell geltender Aufbewahrungs-
fristen von bis zu 30 Jahren. Die Sicherstellung elektronsicher Daten allein über den vor-
gegebenen Aufbewahrungszeitraum erfordert nachhaltige Speicherungsstrategien, welche sich
von der Generierung bis zur Pflege verwendeter Dateiformate vollzieht.
138 Vgl. 2.1 i.V.m. 2.2.1 139 Vgl. Schriftgutverwaltung auf dem Weg zum digitalen Dokument, Bericht Nr. 3/2002, Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (Hrsg.), Köln 2002, S. 27 140 Vgl. McLeod, J.; Hare, C. (2005), S. 3 141 Übersetzung: Informationsfreiheitsgesetz 142 Vgl. Document and Records Management - Managing Information for Compliance, Eficiency, and Value, Section 1: Management Summary, Technologie Evaluation and Comparison Report, Butler Group (Hrsg.), Yorkshire 2005, S. 5 143 Vgl. Brown, A. (2003), S. 65 144 Ebenda
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.2 Rechtliche Anforderungen und Rahmenbedingungen an die elektronische Archivierung
47
Zur Sicherung personenbezogener Daten greift das Privatrecht, welches mit national über-
arbeiteten bestehenden Gesetzen für die Einführung elektronischer Dokumente relevant ist.
Die rechtsverbindliche Zulässigkeit wird durch technische Sicherungsverfahren, wie die
Regelung der Zugriffsrechte auf Akten oder die Versendung mittels elektronischer Signatur,
wirksam. Auf der EU-Richtlinie 77/388/EWG145 von 1997 ist die fortgeschrittene bzw.
qualifizierte Signatur für elektronische Rechnungen ausreichend, um die „Vereinfachung,
Modernisierung und Harmonisierung der mehrwertsteuerrechtlichen Anforderungen an die
Rechnungsstellung“146 zu erfüllen, räumt aber gleichzeitig Freiräume für die jeweiligen EU-
Staaten ein. Signaturgesetze wurden EU weit verabschiedet und für die deutsche Initiative
entsprechend novelliert. Während in Deutschland für die Versendung wichtiger Unterlagen
die qualifizierte und akkreditierte Signatur entscheidend ist, reicht in Finnland die
Personalausweiskarte mit digitaler Identifikation als elektronische Signatur aus. Ferner sind in
den USA für eine hohe Dokumentenechtheit das Speicherverfahren und Dokumentformat
entscheidend. Daher finden elektronische Dokumente eher Anwendung als Nachweis in Zivil-
prozessen.147
3.2.2 Rechtliche Anforderungen und Rahmenbedingungen in Deutschland
3.2.2.1 Gesetzliche Anforderungen zur Ordnungsmäßigkeit und Rechtssicherheit
Die Aktenmäßigkeit der Verwaltung ist der zweckdienliche Charakter einer Bürokratie. Art.
20GG regelt für die öffentliche Verwaltung die „Bindung der vollziehenden Gewalt an Gesetz
und Recht“148. Alle wesentlichen Kommunikationen für Geschäftsvorfälle müssen demnach
schriftlich fixiert und in ihrer Historie vollständig rekonstruierbar sein; dies gilt ebenso für
elektronische Unterlagen.149 Die grundlegenden Anforderungen der Bundeshaushaltsordnung
und entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften und Landeshaushaltsordnungen ver-
145 Definition: SECHSTE RICHTLINIE DES RATES vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem : einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage; Vgl. http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31977L0388:DE:HTML 146 Vgl. Gulbins, J.; Syfried, M.; Strack-Zimmermann, H. (2002), S. 414 147 Ebenda 148 Vgl. DOMEA-Konzept, Organisationskonzept 2.1, Dokumentenmanagement und elektronische Archivierung im IT-gestützten Geschäftsgang, Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (Hrsg.), Berlin 2005 (Schriftenreihe der KBSt Band 61), S. 25 149 Ebenda
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.2 Rechtliche Anforderungen und Rahmenbedingungen an die elektronische Archivierung
48
pflichten gemäß §7150 die öffentlichen Verwaltungen „ihre Arbeit und interne Organisation
am Prinzip der Wirtschaftlichkeit auszurichten“151. Parallel dazu müssen elektronische
Vorgangsbearbeitungen datenschutzrechtkonsistent sein. Diese orientieren sich an den Be-
dingungen des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)152. Neben dem Verfassungsgrundsatz des
Art. 20 des GG erfordert der FOI Act und unter Wahrung des personenbezogenen Daten-
schutzes gleichzeitig eine zeitnahe und höhere Transparenz zum festgehaltenen Wissen und
Handeln sowie die Akzeptanz behördlicher Entscheidungen.153 Die Entwicklung der
rechtlichen Anerkennung ausschließlich elektronischer Aufzeichnungen ist stark im Fluss.
Einige Ansätze gehen davon aus, dass eine rein digitale Speicherung von Behördenschriftgut
vollständig ausgeschlossen ist. Genauere Aussagen werden sich daher erst in zukünftigen
Betrachtungen treffen.
3.2.2.2 Rechtliche Aspekte zur elektronischen Signatur
Ausgehend vom �euen Steuerungsmodell, das durch die elektronische Bearbeitung im
alltäglichen Verwaltungshandeln die Möglichkeit der online Anträge zwischen Behörden und
Bürgern bzw. Unternehmen plant, gewinnt die digitale Signatur an Bedeutung. Die
Bundesgesetze (BGB) beinhalten die schrittweise Umsetzung des vollständigen elektro-
nischen Rechtsverkehrs bis 2013. Die Einbindung der IT für den vollständig elektronischen
Rechtsverkehr und somit die Verwaltung des gesamten elektronischen Lebenszyklus eines
Dokuments unterliegt der Integrität und Authentizität des Dokuments, wodurch elektronische
Signaturen an Bedeutung gewinnen.154 Signierte elektronische Dokumente, die zum Beweis
einer Angelegenheit herangezogen werden, regelt die Zivilprozessordnung (ZPO). Für den
durchgängigen und medienbruchfreien Geschäftsprozess beinhaltet das Signaturgesetz (SigG)
und dessen Formanpassungsgesetz von 2001 die Rahmenbedingungen elektronischer Signa-
turen und enthält Ausführungen in den Verordnungen zur elektronischen Signatur (SigV), mit
dem Ziel eine Archivlösung für die elektronische Ablage rechtsverbindlicher und
rechnungsbegründeter Unterlagen zu schaffen. Die Entwicklung in Bezug auf elektronische 150 Vgl. DOMEA-Konzept, Erweiterungsmodul zum DOMEA-Organisationskonzept 2.1, Projektleitfaden zur Einführung der IT-gestützten Vorgangsbearbeitung, Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (Hrsg.), Berlin 2005 (Schriftenreihe der KBSt Band 80), S. 55 151 Zitiert Ebenda 152 Vgl. DOMEA-Konzept, Erweiterungsmodul zum DOMEA-Organisationskonzept 2.1, Datenschutz in IT-gestützten Vorgangsbearbeitungssystemen, Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (Hrsg.), Berlin 2005 (Schriftenreihe der KBSt Band 79), S. 9 153 Vgl. DOMEA-Konzept, Organisationskonzept 2.1, Dokumentenmanagement und elektronische Archivierung im IT-gestützten Geschäftsgang, Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (Hrsg.), Berlin 2005 (Schriftenreihe der KBSt Band 61), S. 23 154 Vgl. Biester, J. (2005), S. 8
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.2 Rechtliche Anforderungen und Rahmenbedingungen an die elektronische Archivierung
49
Signaturen und deren rechtliche Beurteilung ist ebenfalls stark im Fluss. Genauere Aussagen
werden sich daher erst in zukünftigen Betrachtungen treffen.
ArchiSig, ein Projekt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, erweitert bestehende
Archivierungskonzepte und -technologien für eine sichere und beweiskräftige Aufbewahrung
digital erzeugter und signierter Dokumente für einen Zeitraum von mindestens 30 Jahren. Im
Mittelpunkt stehen die Entwicklung der Systemarchitektur mit technischen Komponenten und
organisatorischen Konzepten zur Gewährleistung der Sicherheit elektronischer Signaturen
sowie die rechtskonforme, praktische und kosteneffektive Lösung zur Anwendung in
verschiedenen Bereichen der Gesellschaft.155 ArchiSafe definiert im Anschluss an ArchiSig,
im Rahmen des Aufbewahrungszeitraums und im Grad der Wirtschaftlichkeit, die Grundlagen
skalierbarer elektronischer Archivlösungen.156
In den Voraussetzungen des DOMEA-Konzepts zur Aussonderung und Aufbewahrung wird
darauf verwiesen, dass elektronische Signaturen nicht endarchiviert werden. Andrea Hänger
verweist aktuell neben ihrer Präsentation zur Aussonderung und Aufbewahrung durch das
Projekt StandardARchivierungsmodul für elektronische Akten (SAM) des Bundesarchivs auf
dem 13. eGovernment Anwenderforum in Berlin auf die Designierung elektronsicher
Unterlagen vor dem Transfer ins Bundesarchiv. Nicht nur der Aufwand permanenter Pflege
sondern vielmehr die Garantie der Echtheit archivierter Unterlagen im Archiv durch das
dokumentierte und kontrollierte Transferverfahren wird betont.
3.2.2.3 Rechtliche Rahmenbedingungen zur Wirtschaftlichkeit
In Anlehnung an die deutsche Verwaltungsmodernisierung gelten zur einheitlichen
Rechtsgrundlage des Verwaltungshandelns die �euregelungen der Gemeinsamen
Geschäftsordnung der Bundesministerien. Die Länder- und Kommunalverwaltungen beziehen
sich auf eine eigene Geschäftsordnung. Die GGO, als zentrale Norm für die Arbeitsabläufe
der Bundesministerien, regelt durch §12 Abs.1 die ausdrückliche Nutzung elektronischer
Verfahren, beschließt durch §13 die Regelungen für den Umgang mit elektronischen
Dokumenten und bekräftigt durch den §5 die Förderung IT-gestützter Kooperation der
155 Vgl. http://www.archisig.de/ 156 http://www.kbst.bund.de/nn_836966/Content/EfA-AuN/EfA-Dienste/Archisafe/archisafe__node.html__ nnn=true
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.2 Rechtliche Anforderungen und Rahmenbedingungen an die elektronische Archivierung
50
Bundesministerien.157 Die Registraturrichtlinie regelt spezifisch und ergänzend zur GGO die
Dokumenten- und Aktenverwaltung der gesamten Bundesministerien und ist gleichzeitig eine
Leitlinie für die nachgeordneten Stellen des Bundes.158 Darin werden die Grundlagen der
konventionellen Schriftgutverwaltung zur Bearbeitung, Registrierung und Aktenführung der
Lebenszyklen von Dokumenten getroffen und berücksichtigen den Entwicklungsstandpunkt
im Umgang mit elektronischen Dokumenten.159 Der §21 der RegR regelt die Aussonderung
elektronischer Aufzeichnungen zum Bundesarchiv. Darin wird mitunter festgehalten, dass bei
der Implementierung einer VBS gleichzeitig eine Schnittstelle für den Aussonderungsprozess
zwischen der Verwaltung und dem Bundesarchiv festlegt werden soll.160 Die Zuständigkeit
des Bundesarchivs für behördliche Unterlagen der Bundesverwaltungen werden anschließend
im Bundesarchivgesetz (BArchG) geregelt und die der Länderverwaltungen durch das
jeweilige Archivgesetz der staatlichen Archive. Grundsätzlich gelten die Archivierung und
Nutzbarmachung von Unterlagen zur Sicherung berechtigter Belange der Bevölkerung, die
vollständige Bereitstellung von Informationen für Gesetzgebung, Verwaltung oder
Rechtssprechung sowie Quellen von historischem Wert für die Forschung.161
Bereits 1996 stellte die Bundeskonferenz der Kommunalarchive auf dem Deutschen Städtetag
Rahmenbedingungen zu den gesamten Veränderungsprozessen vor.162 Ausgehend von
allgemeingesellschaftlichen, juristischen und historischen Gründen für das Verwaltungs-
handeln, muss auch bei der elektronischen Aktenführung die dauerhafte Nachvollziehbarkeit
gewährleitstet werden. Die Abgabepflicht des gesamten Registraturguts, inklusive elektro-
nischer Akten, der Kommunen an die Archive wird durch die Landesarchivgesetze geregelt.
Archivgut ist demnach zu bewahren, zu erschließen und zur Benutzung bereit zu stellen. Die
Bundeskonferenz der Kommunalarchive verweist auf einen Anforderungskatalog der Archive,
der die Form und den Umfang der zu archivierenden Quellen definiert. Dieser ist noch vor der
Umstellung auf elektronische VBS in den Verwaltungen aufzustellen. Die Beteiligung der
Archive an der Erstellung der Aktenpläne und den Entscheidungsprozessen sowie der
Entwicklung und Auswahl einzusetzender VBS setzt somit eine entscheidende Voraussetzung
für eine durchgehende elektronische Aktenführung und Archivierung. Daraus ergibt sich die
157 Zitiert: Moderner Staat - Moderne Verwaltung, Registraturrichtlinien für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut (Akten und Dokumente) in Bundesministerien (RegR), Bundesministerium des Innern (Hrsg.), Berlin 2001, S. 4 158 Ebenda 159 Ebenda 160 Ebenda S. 15 161 Zitiert: Biester, J. (2005), S. 9 162 Vgl. Schriftgutverwaltung auf dem Weg zum digitalen Dokument, Bericht Nr. 3/2002, Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (Hrsg.), Köln 2002, S. 27
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.2 Rechtliche Anforderungen und Rahmenbedingungen an die elektronische Archivierung
51
Anwendung der traditionellen Aktenführung bei der Speicherung elektronischer Verwaltungs-
daten sowie die besondere Beachtung der Grundsätze der komprimierten Aktenführung und
der Redundanzvermeidung, um die Zustimmungsgewalt des Archivs bei Vernichtung von
Informationen bei zu behalten.
Die Anforderungen für die elektronische Aktenführung bestehen aus neun Kriterien:163
• Ein erforderlicher Aktenplan, um die Verknüpfung und den chronologischen Hergang der
Dokumente sowie die Einordnung von Einzeldokumenten in Sachzusammenhänge und
deren Abruf im Kontext sicherzustellen;
• Die Unveränderlichkeit abgeschlossener Vorgänge und ausgefertigter Dokumente
• Die Dokumentation und Nachvollziehbarkeit veränderter Einzeldokumente und
Vorgängen; unter Ausschluss der Manipulation und verbindlicher Regelung zum
Zugangsrecht auf verwaltungsintern laufende Unterlagen
• Die Vorgabe und Dokumentation der Kenntnisnahme, des Ab- und Mitzeichnens, der
Stellungnahme und der Nachweis im Bearbeitungsprotokoll zu jeweiligen, zeitlichen
Arbeitsschritten einzelner Mitarbeiter
• Die Differenzierung der Rechtsqualität entsprechender Dokumente in Entwurf, Aus-
fertigung und Kopie
• Der Anbietung nicht mehr erforderlicher Informationen an das zuständige Archiv, dessen
fachliche Kompetenz über dauernde Aufbewahrung oder Kassation entscheidet
• Die Voraussetzung technischer Möglichkeiten und Hilfsmittel in Archiven, die zur
kompetenten Übernahme, Bearbeitung, Speicherung und Benutzung von Informationen
erforderlich sind
• Die Gewährleistung dauerhafter Erhaltung archivierter Informationen
• Archiv- und Verwaltungsdaten müssen bei grundlegenden technischen Änderungen oder
Programmwechseln konvertiert werden.
Die frühzeitige Einbindung archivarischer Tätigkeiten in das alltägliche Verwaltungshandeln
für die Anforderungen an eine revisionssichere Aktenführung wird begründend dargelegt.
Gleichzeitig gewinnen die Bewertung von Archivgut und dessen intelligente Kontrolle an
Bedeutung, die nur durch organisatorische Aufgabenteilung und Kooperation zwischen der
Registratur und dem Archiv gelöst werden kann.164
163 Vgl. Schriftgutverwaltung auf dem Weg zum digitalen Dokument, Bericht Nr. 3/2002, Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (Hrsg.), Köln 2002, S. 28 164 Ebenda
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.2 Rechtliche Anforderungen und Rahmenbedingungen an die elektronische Archivierung
52
3.2.2.4 Zusammenfassung
Die Aktenmäßigkeit steht ebenso bei einer elektronischen Aktenführung als Grundpfeiler des
Verwaltungshandelns und wird durch den normativen Rahmen abgeleitet, bestehend aus
Verwaltungsverfahrensgesetzen durch das GG für das deutsche Rechtsstaatsprinzip und des
revisionssicheren Verwaltungshandelns sowie wesentlicher Richtlinien, wie die GGO, zur
elektronischen Aktenbildung, Archivierung und Aussonderung.165 Die Anforderungen an die
konventionelle Schriftgutverwaltung gelten auch für das Records Management. In Bezug zur
Rechtssicherheit durchgehend elektronischer Aufzeichnungen können durch den Einsatz von
VBS die Unterbindung der Manipulation, eine ordnungsgemäße Ablage sowie der Authenti-
zitätsnachweis durch Sicherungsverfahren geregelt werden.166
3.2.3 Rechtliche Rahmenbedingungen und Anforderungen in Großbritannien
Für die Erarbeitung eines Informationsgesetzes mit den Schwerpunkten zu einem effektiveren
und effizienten Informationsmanagement und der Informationsübermittlung zum Records und
Informationsmanagement der britischen Regierung und lokalen öffentlichen Verwaltungen
schlossen sich das Office of Public Sector Information (OPSI) und Her Majesty’s Stationery
Office im Namen des TNA zusammen. Der Fokus liegt in der Bearbeitung weiterer Standards,
der Mobilisierung zur Benutzung von Informationen aus dem öffentlichen Sektor und der
Bearbeitung des Crown Copyright. Die feste Kooperation zwischen TNA und OPSI resultiert
in einer stärkeren Organisation und einer konsolidierten Position innerhalb der Regierung.
TNA ist als eine exekutive Behörde der Regierung für konstitutionelle Angelegenheiten
tätig.167 Längst wurde der wertvolle Beitrag archivarischer Aufzeichnungen innerhalb der
behördlichen Rahmenbedingungen erkannt, so dass 1999 durch den Lord Chancellor im
Government Policy on Archive (Cm 4516) und dem anschließenden Government Policy on
Archives Action Plan wesentliche Aspekte für ein stärkeres Verständnis in der Öffentlichkeit
für die Relevanz von Archiven in öffentlichen und privatwirtschaftlichen Verwaltungen
schriftlich festgehalten wird. Ein weiterer wesentlicher Gedanke für die bestmögliche
Umsetzung einer Informationsgesellschaft bezieht sich auf notwendige Kooperationen
zwischen den Archiven, Bibliotheken und Museen.
165 Vgl. DOMEA-Konzept, Organisationskonzept 2.0 Erweiterungsmodul zum Organisationskonzept 2.0 Aussonderung und Archivierung elektronischer Akten, Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (Hrsg.), Berlin 2004 (Schriftenreihe der KBSt Band 66), S. 11 166 Vgl. Gulbins, J.; Syfried, M.; Strack-Zimmermann, H. (2002), S. 411 167 Vgl. RecordKeeping Magazine, Autumn 2006, The National Archives (Hrsg.), S. 8
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.2 Rechtliche Anforderungen und Rahmenbedingungen an die elektronische Archivierung
53
Für eine erfolgreiche Hilfestellung durch die Archive in der Regierung werden in den
Richtlinien sieben Schwerpunkte genannt, die die Sonderstellung der Archive hervorhebt:168
• Der öffentliche Zugriff auf Archive für jedermann: das als Zentrum einzigartiger und
unersetzbarer Primärquellen für Wissen und Information zur Verfügung steht.
• Die Modernisierung des Informationsservices: dessen Erfolg für eine elektronische
Verwaltung in Bezug auf Verwalten, Archivieren und Widerfinden elektronischer
Aufzeichnungen vom Archiv abhängig ist und dessen Aufgabenbewerkstelligung und
sicheres Speichern von Geschäftsvorfällen nur mit Hilfe kompatibler Informations-
systeme erreicht wird.
• Eine offene und kompetente Regierung: dessen Ziel es ist mittels rechtlicher Rahmen-
bedingungen, den generellen Zugriff auf öffentliche Informationen zu gewähren. Dies
wird durch ein kompetentes Records Management umgesetzt, da hier die umfassenden
Verwaltungskriterien für verlässliche Aufzeichnungen und anschließende effiziente
Recherche geregelt werden.
• Bildungsarbeit: um Schulklassen, Studenten und interessierte Privatpersonen über die
Möglichkeit der Forschung an den originalen Quellen zu verdeutlichen. Schlüssel-
informationen zu nationalen Lehrplänen und die Möglichkeit der Selbstbildung werden
durch die Teilnahme am �ational Grid for Learning und weiteren Netzwerken er-
möglicht.
• Soziale Einbeziehung: da Archive allen Individuen den freien Zugriff ermöglichen und
damit als Brücke die finanziellen Kluft ebnet.
• Finanzielle Entlastung: da Archive durch die Digitalisierung der Sammlungen die
schnelle Bereitstellung bedeutsamer Informationen gewähren und eine fundamentale
Stütze für die wirtschaftlichen Ziele der Regierung sind. Außerdem stehen sie
Interessierten aus aller Welt beratend zu nationalen Archivalien zur Seite und erhöhen
den Tourismus.
• Regionalismus: der durch die Regierungsrichtlinien u. a. verstärkt regionale Gruppen-
bildung für den kulturellen Sektor bewirkt. Archivarische Sammlungen und Aufzeich-
nungen werden daher verstärkt regional verwaltet und bedürfen einer unterstützenden
Hilfe, um die Ziele der Richtlinien bestmöglich umsetzen zu können.
168 Vgl. Government Policy on Archives, Cm 4516, Lord High Chancellor (Hrsg.), London 1999, S. 6 ff
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.2 Rechtliche Anforderungen und Rahmenbedingungen an die elektronische Archivierung
54
Der britische eGovernment Policy Framework for Electronic Records Management bündelt
die Schlüsselfunktion des elektronischen Records Management als eine wertvolle
Informationsressource innerhalb des eGovernment. Das darin benannte Public Records Office
(PRO) übernimmt die leitende Autorität des Verwaltens und unterstützt die Behörden bei
Veränderungen und Revisionen oder allgemein aufkommenden Fragen.169 Begründet werden
darin die Umsetzung des behördlichen Austauschstandards für Metadaten und die
Interoperabiltiät zwischen DM-Systemen für den effektiven Austausch von elektronischen
Unterlagen.170 Die Entscheidungen und Transaktionen sollten anhand elektronischer Auf-
zeichnungen durchgeführt werden, da diese den grundlegenden Code of Practice zum legalen
Zugriff und der Notwendigkeit reglementieren. Auf die Sicherheit der für gerichtlich
relevanten Dokumente sollte bei jeglicher Dokumenten- oder Datentransaktion geachtet
werden.171.
Der Public Records Acts 1958/1967 (PRA), der Public Records (�orthern Ireland) Act 1923,
der Public Records (Scotland) Act 1937 sowie der Government of Wales Act 1998172
beinhalten die Anforderungen für das Verwalten behördlicher Unterlagen. Mit der Einführung
des Freedom of Information Act 2000173 (FOI Act) im Jahr 2005 wurde der §5 des PRA,
welcher ursprünglich die Zugriffsbereitstellung von Unterlagen öffentlicher Behörden
geregelt hat, abgelöst. Die Environmental Information Regulations 2004 (EIR), regeln den
Zugang zu Information öffentlicher Behörden in jeglicher analoger, visueller, elektronischer
u. a. Ausführung. Der §4 Abs.1a der Dissemination of Environmental Information verweist
explizit auf die Benutzung elektronischer Unterlagen, da diese den Zugang effizienter
ermöglichen. Diese Regelung besteht nicht für analoge Dokumente, die vor 2005 produziert
wurden (§4 Abs. 2).174 Bewertungsverzeichnisse werden vom TNA für die frühzeitige
Erkennung historisch signifikanter Aktivitäten und Aufzeichnungen einzelner Abteilungen
eingesetzt.
169 Vgl. e-Government Policy Framework for Electronic Records Management, Public Records Office (Hrsg.), London 2001, S. 4 170 Vgl. An, X. (2005), S. 69 171 Vgl. e-Government Policy Framework for Electronic Records Management, Public Records Office (Hrsg.), London 2001, S. 11 172 es bestehen Ausarbeitungen für die Einrichtung eines Public Record Office in Wales, solange dieses jedoch nicht realisiert wurden, werden zentrale Funktionen weiterhin vom TNA gelenkt 173 für Schottland greift der Freedom of Information (Scotland) Act 2002 174 Vgl. http://www.opsi.gov.uk/si/si2004/20043391.htm#4
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.2 Rechtliche Anforderungen und Rahmenbedingungen an die elektronische Archivierung
55
Der Leiter des Nationalarchivs wird als der Keeper of Public Records benannt und wird durch
den Lord Chancellor gewählt. Der §4 Abs.1 des PRA regelt weiterhin die Absprache
zwischen dem Lord Chancellor und den Leitern der jeweiligen Archive zur sicheren
Aufbewahrung und dem Zugriff auf öffentliche Unterlagen und ist als places of deposit for
public records bekannt. Der Lord Chancellor veröffentlichte den Code of Practice on the
Management of Records under the section 46 of the FOI Act, sowie den Code of Practice on
the Discharge of Public Authorities’ Functions under Part I of the FOI Act under section 45.
Als elementarer Bestandteil rechtlicher Rahmenbedingungen bildet die Richtlinie einen
Rahmen aus Standard und Leitfaden für das Verwalten von Unterlagen und der Nachfrage an
Informationen in Bezug zum FOI Act. Für die bestmögliche Umsetzung dieser Richtlinie steht
den Archivaren jederzeit ein Information Commissioner beratend zur Seite und wird durch die
practice recommondation under section 48 of the FOI Act schriftlich festgehalten.175 Der
Data Protection Act 1998 (DPA) regelt aufbauend zum FOI Act den Datenschutz von
Informationen zu Individuen, einschließlich elektronischer Aufzeichnungen und setzt voraus,
dass alle Informationen sorgfältig und aktuell, sicher und innerhalb der Aufbewahrungsfrist
bereitgehalten werden. Die entscheidende Reformierung dieses Gesetzes bildet die Akzeptanz
zur Verwaltung von elektronischen Aufzeichnungen und die vollständige Einführung von
VBS.176
3.2.4 Rechtliche Rahmenbedingungen weiterer Staaten
3.2.4.1 Australien
Bereits 2002 und 2003 berichtete das Australian �ational Audit Office’s (ANAO) über die
Umsetzungsprobleme elektronischer Vorgangsbearbeitungssysteme in Verwaltungen. Parallel
dazu klärte die Public Service Commission’s (APSC) in seinem State of the Service Report
über fehlende Kenntnisse fundamentaler Verantwortungen und Verwaltung elektronischer
Unterlagen bei Behörden auf. Das NAA konzipierte daraufhin die Guidelines for Creating,
Managing and Preserving Digital Records als fundamentale Hilfestellung für die australische
Regierung. Darin werden wesentliche Aufgaben der Regierung und dessen Umsetzung
gebündelt, die sich wie folgt ergeben.177
175 Vgl. Price, L. (2005), S. 1 ff 176 Vgl. Mind the gab. Assessing digital preservation needs in the UK. The Digital Preservation Coalition (Hrsg.), 2006, S. 12 177 Vgl. Digital Recordkeeping. Guidelines for Creating, Managing and Preserving Digital Records. National Archives of Australia (Hrsg.); Canberra 2004, S. 10
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.2 Rechtliche Anforderungen und Rahmenbedingungen an die elektronische Archivierung
56
Die Verantwortung der australischen Regierung besteht darin, dass:178
• die australischen Regierungen Selbstverantwortung für die Erstellung, Verwaltung und
Bereitstellung der eigenen elektronisch erstellten Unterlagen fristgemäß zu tragen haben
und darüber hinaus eine umfassende und integrierte Richtlinie für elektronisches Records
Management erarbeiten sollten
• elektronische Dokumente, die aus Geschäftsvorfällen entstehen, werden zusammen mit
Metadaten, die dessen Inhalt, Struktur und Kontext wiedergeben, in einem elektronischen
VBS verwaltet
• die Verwaltung elektronischer Unterlagen den fristgemäßen Zugriff gewährleisten muss,
der durch das Archivgesetz, das FOI und den Datenschutz geregelt wird und unterliegen
einer Lagerung, das den fortwährenden Einblick ermöglicht. Aufgrund der schnellen
Überschreibbarkeit ist die Sicherstellung ein oberstes Kriterium. Ein Katastrophenplan
sollte von der Geschäftsstelle erstellt werden, um sich gegen den Verlust elektronischer
Unterlagen zu schützen.
• die Zugangsgewährleistung auf elektronische Unterlagen zwischen Verwaltung und
Archiv geregelt ist
• für die IT, aufgrund rasanter Veralterung, ein Katalog zur Langzeitarchivierung
elektronischer Unterlagen verlangt wird. Es ist besonders auf die Archivierung
elektronischer Unterlagen mit nicht vorgegebener Aufbewahrungsfrist zu achten, um
Zugriff für die Zukunft zu sichern.
• temporär archivierte elektronische Dokumente vollständig gelöscht werden müssen, ohne
dass eine Rekonstruktion möglich ist. Elektronische Unterlagen mit historischem Wert
sollten nach Abschluss des Geschäftsvorfalls ins Nationalarchiv transferiert werden.
Als Bestandteil der e-permanence Suite, wurde diese Richtlinie vom Nationalarchiv für die
umfassende Verwaltung regierungsbezogener Informationen erarbeitet. Die e-permanence
enthält rechtliche Rahmenbedingungen, Standards, Richtlinien und Workshops.
Ausgehend durch das in Kraft getretene Evidence Act 1995 wird die freie Wahl des Formates
elektronischer Unterlagen bei gerichtlich greifenden Aufzeichnungen erlaubt. Mit der
Einführung des Electronic Transactions Act 1999 wird die Beibehaltung und Wahrung
elektronisch verwalteter Geschäfte abgedeckt und die Verpflichtung zur unbegrenzten
Integrität und Zugänglichkeit festgelegt. Darüber hinaus beinhaltet die Anforderung der
178 Vgl. Digital Recordkeeping - Guidelines for Creating, Managing and Preserving Digital Records, National Archivs of Australia (Hrsg.), Canberra 2004, S. 3
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.2 Rechtliche Anforderungen und Rahmenbedingungen an die elektronische Archivierung
57
australischen Regierung ausgehend vom Australian Corporations Law of 1989179 die
autorisierte Benutzung elektronischer Aufzeichnungen solange eine bestehende Gewähr-
leistung der analogen Reproduktion gegeben ist.180
3.2.4.2 Kanada
Für Kanada ist das Canadian Protection of Personal Information and Protection of Electronic
Document Act181 ausschlaggebend, dass den vollständigen elektronischen Geschäftsverkehr
unter datenschutzrechtlichen Aspekten unterstützt und fördert. Gleichzeitig hält es die Be-
deutung der elektronischen Benutzung für Kommunikation, Informationsausgabe und Vor-
gänge fest. Darin sind aufbauend der Canada Evidence Act, der Statutory Instruments Act und
der Statute Revision Act182 eingeschlossen.
3.2.4.3 Südafrika
Das Nationalarchiv in Südafrika steuerte 2002 aktiv den Entwurf zum Electronic
Communications and Transaction Act für die Förderung und Regulation elektronischer
Kommunikation und Vorgänge bei und veröffentlichte 1999 die Leitlinien zum Management
of Electronic Records in Governmental Bodies. Längst wurden auch darin die nationalen
Strategien eines eGovernment und darüber hinaus für den weltweiten Zugriff zu
elektronischer Kommunikation, elektronische Vorgänge für mehr Bürgernähe, die Nutzung
von Informationssystemen sowie der Aufruf, die Vorteile des eGovernment stärker zu nutzen
sowie die Verbreitung der daraus entstehenden Ausführungen erkannt. Für die Pflege einer
Kultur mit Transparenz und Verantwortlichkeit öffentlicher und privatwirtschaftlicher
Verwaltungen wurde bereits durch die Einführung des FOI Acts im Jahr 2000 der Weg zum
Recht auf Zugriff von Informationen geebnet. Der FOI Act treibt den rechtskräftigen Zugriff
der Bevölkerung Südafrikas auf die zur Verfügung stehenden Informationen voran, um ihr die
die Möglichkeit zu geben, ihre Rechte auszuüben und zu schützen.183
179 2001 überarbeitet 180 Vgl. Digital Recordkeeping. Guidelines for Creating, Managing and Preserving Digital Records. National Archives of Australia (Hrsg.); Canberra 2004, S. 16 181 Vgl. McDonald, J. (2005), S. 14 182 Vgl. http://laws.justice.gc.ca/en/P-8.6/text.html 183 Vgl. http://www.acts.co.za/ect_act/
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.2 Rechtliche Anforderungen und Rahmenbedingungen an die elektronische Archivierung
58
3.2.4.4 Zusammenfassung
Die feste Kooperation zwischen Nationalarchiv und Behörden sowie die Ausarbeitung
elementarer Rahmenbedingungen verdeutlichen die Integrierung umfassender IT-Land-
schaften sowie die grundsätzliche Einbindung der Archive für die Entwicklung effizienter
elektronischer Geschäftsprozesse. Dies gewährt den Nationalarchiven die reguläre Unter-
stützung im Verwaltungsalltag und gewährleistet nachhaltig die Umsetzung moderner
eGovernment-Initiativen mittels umfangreicher Leitlinien.
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.3 Der Einsatz von Standards
59
3.3 Der Einsatz von Standards
3.3.1 Globaler Überblick
Standards für das Verwalten des prozessgesteuerten Lebenszyklus elektronischer Objekte
steuern auf unterschiedliche Art und Weise direkt oder indirekt die Umsetzung von
„Rationalisierung, Qualitätssicherung, Umweltschutz sowie Verständigung in Wirtschaft,
Technik, Wissenschaft, Verwaltung und Öffentlichkeit“.184 Erscheinen diverse internationale
Standards auf den ersten Blick zu allgemein und theoretisch statt hilfreich oder könnten die
Autonomie unterdrücken, wird deutlich, dass diese auf internationalen Konsens beruhen und
elementare Voraussetzungen im Bereich der elektronischen Anwendungen u. a. zur
Kommunikation und zum Informationsaustausch legen. Das Internetprotokoll TCP/IP ist
bereits ein allgegenwärtig gebräuchlicher Standard. Verwaltungen, die in der digitalen Welt
verstärkt in einem internationalen Kommunikationsaustausch treten, beruhen neben
rechtlichen Rahmenbedingungen auf organisatorischen Strukturen, um den Anforderungen,
besonders die der Informationstransparenz für die Öffentlichkeit, mit Hilfe neuer Ressourcen
und Instrumente effektiv gerecht zu werden. Das Internet stellt dafür lediglich nur ein
Werkzeug für den umfangreichen Informationszugriff dar. Die Herausforderung für eine
effektive Informationsaufbereitung beginnt bei der Fragestellung wann und wo Standards
einsetzen sollten bzw. müssen. Von der Qualitäts- bis hin zur Informationssicherheit werden
technologische und archivarische Normierungen sowie Standards für den Bereich des Records
Management unterschieden und finden nationale wie internationale Anwendung.
Der internationale Standard ISO 15489:2001- Information and Dokumentation - Records
Management wird auf nationaler Ebene wie folgt vertreten: in Deutschland als DI� ISO
15489 Information und Dokumentation - Schriftgutverwaltung durch das Deutsche Institut für
�ormung e.V. (DIN) dessen �ormungsausschuss des Bibliotheks- und Dokumentationswesen
(NABD) durch den Arbeitsausschuss AA 15 die Bestandserhaltung sowie Archiv- und
Schriftgutverwaltung wahrnimmt. In Großbritannien ist das British Standard Institution (BSI)
für die Konzipierung nationaler Standards zuständig, wie bspw. das BSI DISC PD0008: 1999,
Legal admissibility and evidential weight of information stored electronically185 sowie das
BSI DISC PD5000: 1999 International code of practice for Electronic documents and
ecommerce transactions as legally admissible evidence186. Ferner gelten für den US-
184 Zitiert: http://www.archive.nrw.de/archivar/2001-01/A07.htm 185 Vgl. McDonald, J. (2005), S. 14 186 Ebenda
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.3 Der Einsatz von Standards
60
amerikanischen Raum das American �ational Standard Institut (ANSI) und für Frankreich
das L'Association française de �ormalisation (AFNOR).187
Weitere international vertretende Gremien sind die International Electrotechnical
Commission (IEC), die International Telecommunication Union (ITU) und das United
�ations Centre for Trade Facilitation and Electronic Business (UN/CEFACT), die unter-
schiedliche Verantwortlichkeitsbereiche abdecken, jedoch oftmals in gegenseitiger Beziehung
stehen.188
Ein zweites umfassendes Gebiet erstreckt sich in der systematischen Erschließung historischer
Quellen, die ebenfalls international verbreitet sind, jedoch aufgrund der Begrenzung der
Arbeit an dieser Stelle lediglich zusammenfassend aufgelistet werden. Archivische
Verzeichnungs- bzw. Kodierungsstandards sind bspw. der International Standard on Archival
Description/ General (ISAD[G]), ein archivarischer Standard, bestehend aus 26 Er-
schließungsebenen vom Allgemeinen zum Besonderen, dem International Standard Archival
Authority Record for Corporate Bodies, Persons, and Families (ISAAR(CPF)), zur
Identifizierung von Körperschaften, Personen und Familien, die Encoded Archival
Description (EAD), als Kodierungsstandard von Findhilfsmitteln sowie der Encoded Archival
Context (EAC), zur Definition der Archivalien-Produzenten.189 Im Bundesarchiv sowie in
weiteren internationalen Archiven, wie das französische Nationalarchiv, wurden die
Grundsatzdiskussionen zu Verzeichnungs- und Kodierungsstandards weitestgehend abge-
schlossen. Das Nationalarchiv in Frankreich kodiert deren Findbuchdateien im EAD-/XML-
Format mittels des Programms Cindoc und nutzt zur Präsentation der XML-Dateien das
HTML-Format.190
Mit dem Schwerpunkt der Erarbeitung offener und herstellerunabhängiger technischer Regeln
und Software, werden Normungen zielstrebig für den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen
Nutzen entwickelt. Dahingehend wurden Verbände für die Erarbeitung offener Standards
gegründet, wie das Worldwide Web Consortium (W3C), welches für die Erarbeitung einer
hersteller- und betriebssystemunabhängigen online Kommunikationsplattform, die technische
Entwicklung vorantreibt.191 Markante Vorteile ergeben sich in der Möglichkeit Vorschläge für
187 Vgl. Hofman, H. (2005), S. 19 188 Ebenda 189 Ebenda 190 Vgl. Bender, W.; R. Lusiardi, R. (2005), S. 125 191 Vgl. Rottach, T.; Groß S. (2002), S. 5
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.3 Der Einsatz von Standards
61
die Entwicklung des Standards während der Versionisierung einzubringen, sie sind weit
verbreitet und überwiegend kostenlos. Die Anstöße entstehen aus dem allgemeinen Bedürfnis
oder öffentlichen Befürchtungen, wie bspw. die Interoperabilität des Webs oder die
Authentizität elektronischer Dokumente. Adobe`s Portable Document Format (PDF) ist ein
derartiger de facto Industriestandard. Die Erstellung und Anzeige von PDF ist neben Adobe
Systems demnach auch für andere Firmen zugänglich. Diese Unabhängigkeit kann sich bei
Anwendern und Entwicklern mit hoher Wahrscheinlichkeit auf eine jahrzehntelange
Programmierung von anderen Formaten mit der Generierung und Anzeige in PDF aus-
wirken.192
Der Wert und die Bedeutung dieser unterschiedlichen Standards ergeben sich wie folgt:
Unterliegen ISO Standards, neben der Kostenfrage, zum einen dem stark theoretischen Ansatz
und sind nicht immer auf Produkte übersetzbar oder benutzbar, so wurden sie in einem
internationalen Komitee entwickelt, gehören zum internationalen Konsens und verfügen
demnach über die ausschlaggebende Autorität. Der Industriestandard eXtensible Markup
Language (XML) findet weltweit flächendeckende Verbreitung und Anwendung und erreicht
dadurch eine international manifeste Position mit hoher Beachtung. Neben der problema-
tischen Umsetzung, unterliegen sie dennoch dem Eigentum und binden den Nutzer an den
Dienstleister. Der Nutzen internationaler Standards wird dadurch nicht beeinträchtigt, sondern
basiert überwiegend auf der Verpflichtung einer einheitlichen Verwendung und der
Akzeptanz in der Gesellschaft oder letztendlich dem Marketing der erstellenden oder
markttragenden Unternehmen.
Die heutigen Institutionen unterliegen einer starken Interoperabilität und integrieren
überwiegend eine Auswahl verschiedener Standards. Die breite Anwendung von Standards
unterliegt daher dem gesamten Verständnis der Ordnungsmäßigkeit sowie den Anforderungen
der Informationsgesellschaft. Dies umfasst die Informationssicherheit, die Registrierung der
Informationsressourcen, die digitale Archivierung, die Interoperabilität und der Informations-
austausch, gescannte Images, technische Dokumentationen, das Verwalten von Aufzeich-
nungen etc. Ein Problem entsteht durch ähnliche oder bezogene Intentionen verschiedener Be-
reiche der Informationswissenschaft, die durch unterschiedliche archivarische, bibliothe-
karische oder dokumentarische Perspektiven aufeinander treffen. Ein Hauptinteresse der
Dokumentation ist die Zugangsgewährleistung und Interoperabilität. Der international
192 Vgl. Drümmer, O.; Oettler, A., von Seggern, D. (2007), S. 8
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.3 Der Einsatz von Standards
62
anerkannte Dublin Core Metadata Element Set (DCMES) überschneidet sich mit dem
Metadatenstandard des Records Managements und ebenso kollidiert der Standard zur
Informationssicherheit mit den Archivierungsstandards. Zur Vermeidung von Doppelungen
bedarf es einer koordinierten Implementierung unterschiedlicher Normungen statt separater
Anwendungen.193 Dieser Überblick dient den Archiven, da unterschiedliche Standards in
einer Wechselbeziehung zur Aktenmäßigkeit stehen. Standards reglementieren die
umfangreichen Verwaltungsinteressen sowie die Schaffung qualitätsorientierter VBS sowie
einer revisionssicheren Archivierung, um zugleich das elektronische Kulturerbe der
Informationsgesellschaft sichern zu können.
Obwohl Standards oftmals fern realistischer Aufgabenbewerkstelligungen liegen, zu
theoretisch angesetzt sein können und einer ständigen Anpassung aktueller
Rahmenbedingungen unterliegen, überwiegen qualitative Vorteile für deren Gebrauch. Eine
Zusammenfassung zeigt die folgende Tabelle:194
Unterstützen Qualitätsgewährleistung, da Standards anerkannte Qualitätsanforderungen setzen
Flexibilität kann eingeschränkt werden
Unterstützen Informationsaustausch & Interoperabilität, steigern Effizienzsomit
Unzählige Standards erschweren die Wahl der optimalen Nutzung
Ermöglichen die Implementierung, Zulässigkeit & Bescheinigung für Rahmenbedingungen, da sie eine Liste erforderlicher Angaben bereitstellen
Ein Standard reicht nicht für die gesamten Fälle aus und erfordert Abgleichungen zu aktuellen Situationen
Kostenminimierung, da sie die unnötige Vielfalt reduzieren & die einfachere Zugriffserhaltungen unterstützen
Können realitätsfremd (reflektieren die ideale Situation) oder zu abstrakt sein (wenn alle Situationen abgedeckt werden)
Ermöglichen Stabilität & Autorität durch internationalen Konsens
Unterliegen ständig anpassender Revisionen zeitlicher Veränderungen & erfordern dennoch zukünftig weiterführende Zugriffserhaltungen
Vorteile von Standards Nachteile von Standards
Tabelle 1: Vor- und achteile von Standards
193 Vgl. Hofman, H. (2005), S. 20 194 Ebenda
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.3 Der Einsatz von Standards
63
3.3.2 Technologische Standards
Basierten die ersten Computerprogramme lediglich auf reinen Text- und Brieferfassungen,
stieg die Anwendungsmöglichkeit hinsichtlich der Einbettung multimedialer Objekte konti-
nuierlich und proportional zum Anspruch der Anwender. Mit jedem neu entwickelten
Textverarbeitungsprogramm entstanden neue Speicherformate und somit kompakte Auf-
zeichnungen in verschiedenster Form. Für die dynamische Entwicklung der IT-Branche,
dessen laufend neu entdeckte Technologien nicht nur aktuell und zukunftsorientiert Probleme
beseitigen können195, ergeben sich adäquat notwendige Archivierungsansprüche, was eine
Standardisierung bestimmter Formate für die Authentizität elektronischer Aufzeichnungen
und eine anschließend nachhaltige Zugriffsgewährleistung notwendig macht. Die folgende
Abbildung veranschaulicht die derzeit international bedeutsamsten Formate für elektronische
Aufzeichnungen.
XML(eXtensible Markup Language)
ASCII(American Standard Code), reiner Text, ohne Formatierungs-codes oder Sonderzeichen
PDF/A-1
(Portable Document Format)
SGML(Standard Generalized Markup Language)
Unicode TIFF
TIFF-G4
(Tag Image File Format)
Strukturbeschreibungs-sprache
Codierungsschema Dokumenten- & Grafikformate
Tabelle 2: Internationale IT-Standards
Hinsichtlich der international geltenden Kodierungsschemata ASCII und Unicode werden die
Dokumentenformate PDF und TIFF sowie die Strukturbeschreibungssprache XML, welche
auf SGML basiert, derzeit als dominierende Standardformate bei weltweit großen Software-
herstellern angewendet. Nicht nur die internationale Anerkennung dieser Standards, sondern
auch deren praktische Umsetzung zeigt die Autoritätsstärke und die notwendige Kenntnis bei
Anwendern.196
195 Vgl. Rottach, T.; Groß S. (2002), S. 1 196 Vgl. Hofman, H. (2005), S. 20
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.3 Der Einsatz von Standards
64
Standardisierte Formate werden für die Archivtauglichkeit letztendlich nach folgenden
Kriterien geprüft:197
• Lesbarkeit bzw. Wiedergabefähigkeit (ohne Spezialwerkzeuge)
• Wiedergabequalität, wie Layouterhaltung, Farbtiefe, Klangqualität
• Freie Verarbeitbarkeit bzw. Lesbarkeit durch Maschinen
• Zugänglichkeit bzw. Migrierbarkeit
• Explizite Struktur bzw. Selbstdokumentation
• Freie Nutzbarkeit (nicht proprietär)
• Vollständig bzw. offen dokumentiert
• Der Grad der Verbreitung
• Stabilität und Reife
• Für Text- und Bildformate gilt: Vermeidung von Verknüpfungen und Interaktivität
• Für Audioformate gilt: Streamingfähigkeit, Kodierungsverfahren
Neben der Gefahr beschädigter Daten oder Datenträger nimmt die Programmversionisierung
mindestens genauso starken Einfluss auf die Archivierung elektronischer Dokumente.198 Die
Intention der Entwicklung von leistungsfähigeren Formaten dient überwiegend einer noch
stärkeren authentischeren Repräsentation elektronisch gespeicherter Inhalte und führt zu einer
weiteren Herausforderung für die Dauerhaftigkeit elektronischer Dokumente. Die Rückwärts-
kompatibilität ermöglicht es ältere Dateien zunächst mit der aktuellen Programmausgabe zu
öffnen. Allerdings können abweichende Darstellungen des Aufbaus und der Seiten entstehen,
was die identische und damit authentische Dokumentendarstellung gefährdet. Aktuelle For-
matversionen beinhalten zusätzliche Merkmale und ermöglichen keine Darstellung in einer
älteren Version. Die Rückwärtskompabilität einer Word-95-Datei mit der Programmversion
2003 ist mit Authentizitätsverlusten verbunden. Ein Word-2003-Dokument kann nicht mit der
Wordversion von 1995 geöffnet werden. Zusammen mit der IT-Haltbarkeit erhöhen die
zyklisch kürzer werdenden Programmversionisierungen der Software-Entwickler daher die
Herausforderung für die Archivierung digitaler Daten.199 Hinsichtlich geltender Richtlinien,
wie die australischen Anforderungen zur identischen Bildschirmdarstellung elektronischer
Dokumente und deren Ausdruck, müssen archivwürdige Dateiformate über Bestandteile einer
Druckvorlage verfügen, damit die fehlerfreie Konvertierung und Speicherung bspw. von 197 http://www.wirtschaftsarchive.de/akea/handreichung.htm 198 Vgl. Drümmer, O.; Oettler, A.; von Seggern, D. (2007), S. 7 199 Ebenda
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.3 Der Einsatz von Standards
65
umfangreichen Grafikprogrammen, wie XPress oder InDesign gewährleistet werden kann. Ein
weiteres Kriterium zur Archivierung elektronischer Dokumente bewirkt die Speicher-
kapazität. Während in den meisten öffentlichen und privatwirtschaftlichen Verwaltungen das
Pixelbildformat TIFF, ein etabliertes Bilddateiformat, für die Speicherung von Urkunden,
Rechnungen, Verträgen etc. verwendet wird, entsteht eine relativ hohe Dateigröße. Die
verlustfreie Bildpunkt-Speicherung, durch ein pixelbasiertes Format, ermöglicht die
Erfassung und Speicherung aller Bestandteile von Grafiken und Schriften als Bild. Allerdings
können Recherchen erst durch eine Optical Character Recognition (OCR) Texterkennung200
durchgeführt werden.201
3.3.2.1 Vom PDF-Container zum archivtauglichen PDF/A
Das ursprünglich von Adobe Systems entwickelte PDF 1.0 wurde 1993 mit Acrobat 1
veröffentlicht und integriert grundlegend die Elemente Text, Schriftsatz und Bildinformation
in einem Dokument. Im Jahr 2006 liegt mit Acrobat 8 die Version PDF 1.7 vor.202 Die
Vorteile des Formats sind sein unverändertes Layout, ganz gleich inwiefern bestimmte
Schriftarten auf anderen Systemen installiert wurden und die Interoperabiltiät zwischen
verschiedenen Softwareplattformen203. Daneben existieren die meisten gespeicherten Dateien
derzeit noch als TIFF bezüglich verlustfreier Speicherung oder JPEG aufgrund zahlreicher
Digitalkameras sowie HTML durch die vielen Webseiten und Microsoft Word hinsichtlich
seiner weiten Verbreitung innerhalb der Office-Welt.
Die Konvertierung verschiedenster Formate zunächst in ein PDF Format sowie die
Rückwärtskompatibilität bis zur PDF-Spezifikation 1.3 sind Vorteile für die Archivwelt und
verdeutlicht die Bedeutung offener Standards. Ein PDF gleicht einem Container, bestehend
aus verschiedenen Bestandteilen, wie Text, Bild oder Schriften. Es garantiert jedoch keine
exakte reproduzierbare Anzeige von Dokumenten. So müssen bspw. bestimmte Elemente, wie
200 Bilddateien liegen in einem nicht kodierten Schema (NCI – �on Coded Information) vor. Eingescannte Texte müssen für die Recherche in ein kodiertes Schema (CI – Coded Information) konvertiert werden. Anhand persönlicher praktischer Erfahrungen mit der Digitalisierung von Karteikarten bei der Firma ArchivInForm ergab sich die Erkenntnis, dass sich während und nach dem Prozess der Konvertierung eine zeitintensive und notwendig (Nach)-kontrolle anschließt. 201 Vgl. Drümmer, O.; Oettler, A.; von Seggern, D. (2007), S. 7 202 Ebenda S. 8 203 Vgl. Müller, T.; Kuttner, P. (2004), S. 53
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.3 Der Einsatz von Standards
66
Schriften, eingebettet sein, damit ein Nutzer die erforderliche Schrift ebenso nach Jahren
lesen kann.204
PDF/A-1
Im Rahmen der internationalen Normungsarbeit entwickelte das ISO Subkomitee des
Technical Committees TC171/SC2 für die Verwaltung von verlässlichen Dokumenten
Management Applikationen, den Standard ISO 19005-1:2005; das archivtaugliche Format
PDF/A-1.205 Im Gegensatz zu XML Paper Specification (XPS), TIFF-G4, Joint Photographic
Experts Group (JPEG) und Microsoft Word (DOC), ist PDF/A die einzige Norm zur
Archivierung. Der PDF/A-Standard bezieht sich auf die PDF-Version 1.4; auf die Authen-
tizität von Inhalt und Darstellung von Dokumenten. PDF-Merkmale, wie Transparenz,
Sicherheitseinstellungen, Kommentare mittels Sound bzw. Movies, referierte Bilder bzw.
Seitenteile, alternative Bilder, Programmsprachen wie PostScript oder JavaScript, Aktionen
wie das Aufrufen von Movies bzw. Sound oder PDF-Ebenen sind für die Archivierungs-
konvertierung mit PDF/A-1 nicht gestattet. Diese Eigenschaften minimieren die Eindeutigkeit
für den Zugriff auf ein Dokument, wie bspw. für den Druck. Die Ebene für die Druckausgabe
muss noch vor der PDF/A-1-Konvertierung festgelegt werden, damit auch nach Jahren diese
Eindeutigkeit gewährleistet ist.206 Die Metadaten müssen der eXtensible Metadata Platform207
entsprechen, für die Integrierung eines einheitlichen Schemas.
Für den PDF Standard werden zwei Übereinstimmungsgrade spezifiziert: PDF/A-1a (Level
A) gewährt semantisch korrekte und strukturierte Objekte, die Unicode-Abbildung jedes
Schriftenzeichens sowie die Zugänglichkeit zur logischen Struktur mittels Tagging208. Das
Ziel mit PDF/A-1b (Level B) besteht lediglich aufbauend zu PDF/A-1a in einer zusätzlichen
visuellen Reproduzierbarkeit.209
Der Einsatz multimedialer Daten zusammen mit gestiegenen anwenderspezifischen An-
sprüchen erfordern darüber hinaus eine Aktualisierung, die 2009 in der erweiterten Fassung
PDF/A-2, beruhend auf die PDF-Version 1.7, modernisiert wird.210 Der Acrobat 8 mit der
204 Vgl. Drümmer, O.; Oettler, A., von Seggern, D. (2007), S. 9 205 Ebenda S. 3 206 Ebenda S. 9 207 Ebenda S. 80 208 Per Tag wird die genaue Struktur der Seitengestaltung definiert, mit mehreren Spalten bzw. Bildbeschreibungen, nennt die verwendeten Sprachen und wird als Tagged PDF realisiert. 209 Vgl. Drümmer, O.; Oettler, A., von Seggern, D. (2007), S. 11 ff 210 Ebenda S. 59
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.3 Der Einsatz von Standards
67
Version PDF 1.7 ermöglicht durch eine Unicode-Pfadangabe die eindeutige Wiedergabe von
Links auf übergreifend internationale Sprachsysteme sowie die Versendung gebündelter unab-
hängiger PDF-Dokumente in einer Datei.211 In PDF/A-1 archivierte Dokumente bedürfen
keiner Migration zu PDF/A-2, da die Grundlage als Fundament erhalten bleibt. Für neue
Objekte unterstützt die aktualisierte Norm z.B. die Bildkompression JPEG2000212 oder
gestattet durch eine eindeutige Algorithmenberechnung die Transparenz in PDF/A.213 Ein
Ausblick auf PDF/A-3 verweist auf den Schwerpunkt der PDF-Dateien mit Audio- bzw.
Video-Dateien, animierte Präsentationen, 3D-Modelle, komplexe Formularlogik und die
Datenbankanbindung.214
Innerhalb der Verwaltung werden weltweit überwiegend Microsoft Office-Programme für die
Erstellung, die interne und externe Kommunikation oder für die Ablage einfacher
Arbeitsdateien verwendet. Diese Dateiformate verursachen durch den fehlenden Status
offener Standards und die unausreichende Interoperabilität zwischen Versionisierungen,
weitreichende Probleme für die dauerhafte. Für die Lösung einer direkten PDF-
Exportfunktion aus Office-2007-Programmen stehen derzeit Downloads auf der Microsoft-
Webseite zur Verfügung. Diese Funktionen sind noch nicht direkt im Office-2007-Programm
enthalten und müssen separat installiert werden. Erst danach werden Konvertierungs-
einstellungen für PDF/A bereitgestellt.215 Das von Acrobat 8 bereitgestellte Preflight-Werk-
zeug erstellt PDF/A-Dateien im Anschluss an abgeschlossene Bearbeitungen und ermöglicht
Validierungen auf PDF/A-Konformität. Eine digitale Signierung kann ohne den Verlust der
Gültigkeit erfolgen, wird jedoch erst im Anschluss an die PDF/A Erstellung durchgeführt.
Darin besteht die einzige Abweichung von der Norm, die eine anschließende Modifizierung
generell untersagt.216 Da die Gesetzgebungen international variieren, wurde bislang kein ISO
Standard für elektronische Signaturen und PDF/A-Dateien entwickelt. Weitere Vorteile
beruhen auf barrierefreien PDF-Dokumenten. Die Barrierefreiheit liefert technische Hilfs-
mittel für Menschen mit Behinderungen und ermöglicht mit PDF die kostenlose
Inhaltsvermittlung, wie das Vorlesen oder die Größen- bzw. Kontrastveränderung von Texten
für Menschen mit einer Sehbehinderung. Damit wird neben den archivarischen An-
211 Vgl. Drümmer, O.; Oettler, A., von Seggern, D. (2007), S. 8 212 Ebenda S. 58 213 Ebenda S. 40 214 Ebenda S. 59 215 Ebenda S. 23 216 Ebenda S. 57
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.3 Der Einsatz von Standards
68
forderungen auch seit dem 2002 geltenden Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)217, zur
Aufhebung der Benachteiligung von Menschen mit einer Behinderung, entgegengekommen.
Strukturierte PDF/A-1-Dateien und barrierefreie PDF-Dokumente verlangen eine eindeutige
Struktur des Objekts. Durch das Tagged PDF bleibt diese, mittels zusätzlicher Information per
Tag zu Inhalt, Art und Position, erhalten. Gleichzeitig erzielen strukturierte Dateien
zuverlässige Formatkonvertierungen nach HTML, TXT bzw. RTF. Die Generierung zwischen
PDF-Dokumenten und PDF/A-1a-Dateien ist weitestgehend einfach. Eine PDF/A-Kon-
vertierung wird wegen des Status stets am Ende einer Bearbeitung durchgeführt.218
PDF/A wurde für archivierungsrelevante Zwecke weitreichend entwickelt, verfügt über eine
einfachere Nutzung, eine zunehmende Verbreitung und ist als ein ISO-Standard keiner
Willkür von Herstellern ausgesetzt.219 Der PDF/A Standard wird dem technischen Fortschritt
und den nutzerspezifischen Anforderungen durch hinzukommende Tools angepasst werden,
bleibt aber als Grundlage erhalten. Für die Verwendung von PDF/A-Formularen muss eine
Schrifteneinbettung aber auch Farberkennung erreicht werden, die aktuell mit dem Acrobat-
Plug-In pdfaPilot der callas software gelöst werden kann.220 Es unterstützt die strategischen
und wirtschaftlichen Anforderungen und erleichtert als ein solides Fundament, notwendige
Investitionen für die Archivierungsstrategien zur Reproduktion der Lesbarkeit sowie visuell
eindeutiger und verlässlicher Dokumente.221
3.3.2.2 Fundamentale Anforderungen an XML
Die Familie der XML-Technologie wurde 1998 in der Version 1.0 vom W3C als
verbindlicher, plattformunabhängiger Standard verabschiedet und etablierte sich über die
Jahre als die zentrale Struktur- und Dokumentenbeschreibungssprache. Grundlegend be-
schreibt der Standard den Aufbau bzw. die Bedeutung individueller Bestandteile eines
XML-Dokuments, den Aufbau einer XML-Dokumententyp-Definition (DTD) für eine ent-
sprechende Gruppe bzw. der Bedeutung entsprechender Bestandteile sowie einen XML-
217 Vgl. DOMEA-Konzept, Hinweise zum Anforderungskatalog 2.0, Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (Hrsg.), 2005, S. 3 218 Vgl. Drümmer, O.; Oettler, A., von Seggern, D. (2007), S. 48 ff 219 Ebenda S. 59 ff 220 Ebenda S. 55 221 Ebenda S. 58 ff
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.3 Der Einsatz von Standards
69
Prozessor für die Verarbeitung eines XML-Dokuments, die dessen Bestandteile für
aufrufende Applikationen verwendet.222
Die Entstehungsgeschichte der XML-Technologien setzt bereits 1969 mit der Entwicklung
der Meta-Auszeichnungssprache General Markup Language (GML) ein. Die Firma
International Business Machines Corporation (IBM) und das US-amerikanische Verteidi-
gungsministerium verfolgten ursprünglich bei ihrer Entwicklung zu einer neuen Technologie
das Ziel, eine Technologie zu entwickeln, welche ein Dokument dermaßen formal be-
schreiben und auf allen Plattformen identisch interpretieren kann.223 1978 wird ausgehend von
den Bemühungen des American Standard Institute (ANSI) GML als Metadatenstandard für
die Auszeichnung von Dokumenten zur Standard Generalized Markup Language (SGML)
und der Hilfsdatei DTD verabschiedet. Das Kernforschungsinstitut European Organization
for �uclear Research (CERN) in Genf versionisierten 1989 SGML in die Seiten-
beschreibungssprache Hypertext Markup Language (HTML) mit einer DTD, um den
Kommunikationsaustausch zwischen verteilten Arbeitsgruppen zu ermöglichen. Durch die
Version 2.0 wird HTML ebenfalls durch eine SGML-DTD beschrieben und kam anschließend
überwiegend im Internet zum Einsatz. 1997 erfolgte durch die Forderung der SGML zur
Trennung der semantischen Auszeichnung und Formatierung eines Dokuments der Einsatz
von Cascading Style Sheets (CSS). Es definiert für eine HTML-Datei isolierte
Formatierungsanweisungen anhand von Stylesheets für dessen Inhalt.224 Nachdem HTML
vom W3C als verbindlicher Standard verabschiedet wurde, entstanden unterschiedliche
Versionen, welche jedoch die Verständlichkeit und Kompatibilität in Frage stellten. Die
Intention für XML entstand aus der Notwendigkeit eine einheitliche Metasprache für alle
HTML-Dialekte zu entwickeln.225 1998 entstand XML 1.0 und integrierte für den damaligen
Zeitpunkt lediglich alle wesentlichen SGML-Bestandteile.
Es folgten weitere Spezifikationen, wie: 226
• Simple API for XML Parsing 1.0 (SAX) für die Kommunikation von Anwendungen beim
Einlesen des XML-Datenstroms,
• XML Namespace zur Unterscheidung identischer Bezeichner,
222 Vgl. Rottach, T.; Groß S. (2002), S. 7. 223 Vgl. Theilacker, J. (2003); Rottach, T.; Groß S. (2002), S. 4 224 Rottach, T.; Groß S. (2002), S. 4 225 Ebenda S. 4 226 Vgl. Rottach, T.; Groß S. (2002), S. 4 ff
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.3 Der Einsatz von Standards
70
• eXtensible Stylesheet Language Transformations 1.0 (XSLT) zum Transfer zwischen
XML-Dokumenten und dessen XML Path Language 1.0 (XPath), zur Formulierung der
Transferregeln,
• XHTML 1.0 zur Neuformulierung der HTML 4.0.1 als XML-Vokabular für zukünftige
Web-Technologien,
• XML Schema Definition Language zur Erweiterungsmöglichkeit der beschränkten DTD,
• XML Linking Language 1.0 (XLink) für zu beschreibende Assoziationen zwischen
Ressourcen
• u. a. diverse Technologien verschiedener Anwendungsgebiete für Problemlösungen mit
XML-Basisstandards
Die Kerneigenschaften bestehen in einer semantischen Repräsentation und Erzeugung
strukturierter Daten, der elementaren Internetanwendung, dem Kommunikationsaustausch
zwischen Maschinen und der Grundlage auf und Interoperabilität zu dem exestierenden
SGML. XML-Dokumente enthalten neben der notwendigen Information zusätzlich
strukturierte Anteile, welche sich für die Darstellung, Speicherung und programmgesteuerte
Verarbeitung von Daten eignen. Damit gelingt es Metadaten bzw. Semantik zusätzlich zur
Information einzubeziehen, den Inhalt und die Darstellung zu trennen, die unabhängige
Plattform und Programmiersprache von Texten zu ermöglichen und den Prozentsatz der
Nutzdaten zu verringern. Weiterhin können Informationen und Assoziationen beliebig
strukturiert und dargestellt werden und ermöglichen bspw. die Weiterleitung von
Datenbankausschnitten als XML-Dokumente oder Datenströme. Andererseits entstehen
relativ aufwendige Verarbeitungen durch Prozessoren und Parser.227 XML-Technologien
finden durch den Daten- und Transaktionenaustausch aktuell Anwendung in „Business-to-
Business-Integrationen, Content Management, Electronic Publishing, Repräsentationen
medizinischer Daten, Darstellung von Wissensbasen, Übermittlung multimedialer
Datenströme oder Vektorgrafiken etc.“228
Die grundlegende Struktur aller XML-Dokumente besteht aus einem reinem ASCII-Text, die
mit öffnenden und schließenden Tags in spitzen Klammern formatiert wird. Der Groß- und
Kleinschreibung kommt unterschiedliche Bedeutung zu. Attributwerte werden in Anführungs-
zeichen dargestellt. XML-Dateien können alleine stehen oder aber auch einer DTD zur
227 Vgl. Rottach, T.; Groß S. (2002), S. 2 ff 228 Zitiert Ebenda S. 3
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.3 Der Einsatz von Standards
71
Interpretation formaler Strukturen bzw. Entitäten überwiegend verwendeter Elemente ein-
setzen. Programme, wie der Parser, dienen zur Erkennung der syntaktischen Struktur sowie
zur Formattransformation. Der Vorteil von XML-Formaten liegt generell in der Kompa-
tibilität zu anderen Programmiersprachen, wie SGML und HTML.229 Für die Präsentation
wurden weitere Technologien entwickelt. Mittels Web Browser werden einfache Dar-
stellungen mit dem ursprünglich für HTML entwickelten CSS und komplexere Vorhaben in
Form von Kalkulationen oder Umgruppieren von Elementen mit HTML per XSLT
dargestellt. XSLT-Prozessoren werden ebenfalls für die Transformation in andere
Zielformate, wie PDF, bzw. andere XML- Dokumente verwendet und dienen überwiegend
der visuellen bzw. multimedialen Präsentationsaufbereitung sowie der Konvertierung
unterschiedlicher XML-Datenformate für die Integration von Anwendungen.230 Die
eXtensible Stylesheet Language Formatting Objects231 (XSL-FO) wird für die Darstellung
von XML-Dokumenten, bspw. im Druckbereich, verwendet, welche lediglich den Inhalt
wiedergeben. Die folgende Abbildung stellt den Transformationsprozess dar. Diese wird mit
Hilfe eines XSLT-Prozessors generiert und durch FO-Prozessoren in unterschiedliche
Formate erzeugt.232
Quelldokument
Stylesheet
XSL - FOXSLT
ProzessorFO
Prozessor RTF
...
Abbildung 8: Transformationsprozess233
Bereits 2002 etablierten große Softwarefirmen XML als Standardformat.234 Der Gebrauch
dieses technologischen Standards wird in vielen unterschiedlichen Bereichen genutzt. XML
tritt als Sicherheitsstandard in Form des XML Signature Standards (XSignature), XML
Encryption Standards (XEncryption) oder XML Key Management Specification
(XKMS).235.Die KBSt nutzt die XML-Vorteile für XML Standardisierungsprojekte in
229 Vgl. Theilacker, J. (2003) 230 Vgl. Rottach, T.; Groß S. (2002), S. 78 ff 231 Ebenda S. 94 232 Vgl. Rottach, T.; Groß S. (2002), S. 94 233 Quelle: Ebenda 234 Vgl. Theilacker, J. (2003) 235 Vgl. Rottach, T.; Groß S. (2002), S. 115 ff.
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.3 Der Einsatz von Standards
72
öffentlichen Verwaltungen. Das von Deutschland Online geführte XÖV-Projekt, das
gleichzeitig einen Bereich des Projekts OSCI Leitstelle236 der KoopA ADV darstellt, soll als
XML-basierte Schnittstelle die Interoperabilität und den Datenaustausch zwischen den
Behörden fördern. 237 In der XÖV-Arbeitsgruppe Datenkonferenz238 werden in einem XÖV-
Leitfaden Regelungen zur Entwicklung und Pflege von Standards, zum elektronischen Daten-
austausch für die Durchführung, Koordination, Wiederverwendung fachlicher Kernkompo-
nenten sowie Konzepte und Methoden gebündelt.239
3.3.3 Records Management Standards
Offizielle Standards für den Bereich des Records Management existieren erst seit 10 Jahren240
und manifestieren sich bspw. in der ISO 15489 sowie im europäischen Standard und national,
individuell ausgelegten Anforderungskatalogen. Die folgende Abbildung verdeutlicht die
Funktionen an eine qualitative Aktenverwaltung unter der Betrachtung des gesamten Lebens-
zyklus elektronischer Dokumente.
Workflow
Recherche/Wiedervorlage
VerbesserterGebrauch
TechnischeStandards Gesetze Auslagerung
DigitaleArchivierung
Performance
ElektronischeSignatur
DokumentenManagement
Anforderungenans RecordsManagement
Offenheit
Verwaltung
Verfügbarkeit
Abbildung 9: Anforderungen an das Records Management241
236 Vgl. http://www.kbst.bund.de 237 Ebenda 238 Definition: Die Arbeitsgruppe ist für die Harmonisierung fachlicher Bausteine für den elektronischen Datenaustausch (XÖV-Kernkomponenten) sowie die Einführung von XÖV-Standards (u.a. die Erarbeitung von Konzepten für Test und Zertifizierung) zuständig. 239 Vgl. http://www.kbst.bund.de 240 Vgl. Hofman, Hans: Developments in ISO standards for recordkeeping, Präsentation auf dem DLM Forum, Barcelona 2005, S. 1 241 Übersetzung der Grafik aus: Fresko, Marc: Practical Application of the MoReq Specification. Präsentation, The Electronic Document & Records Management Symposium, A facing the future event [ohne Datum], S. 4
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.3 Der Einsatz von Standards
73
Das für das Records Management zuständige Komitee ISO TC46/SC11 Records Management
wurde 1997 gegründet und findet seitdem stets neue Mitglieder. Das TC46/SC11 besteht aus
internationalen Fachkräften des Archivs und Records Management, von Unternehmen, Ver-
tretern der Regierung, wissenschaftlichen Verbänden, Softwareanbieter und Bibliotheken.
Verschiedene Arbeitsgruppen befassen sich mit den Schwerpunkten zum Records
Management, dessen ISO 15489:2001 als der bekannteste Standard hervorging. 2004 setzte
die Überarbeitung ein. Metadaten bilden einen zweiten Schwerpunkt zu funktionalen
Voraussetzungen der Archivierung und Arbeitsprozessanalyse sowie den Zugriff. 2004 wurde
der Metadatenstandard, die ISO 23081-1 publiziert und ein Jahr später durch wesentliche
Grundsätze vervollständigt: ISO 23081-1:2005 Metadaten für Aufzeichnungen, Grundlagen.
Im selben Jahr veröffentlichte das Komitee die ISO 22310: 2005 Leitlinien für die
Etablierung der Voraussetzungen von Records Management in Standards, damit weitere
Komitees, die sich mit Aspekten zum Verwalten von Objekten auseinandersetzen, mit
elementaren Anforderungen effektiver arbeiten können. Insgesamt besteht das Komitee aus
sieben Arbeitsgruppen.242
Neben der Gruppe eins zu Metadaten für Aufzeichnungen und der Gruppe zwei zu Leitlinien
finden weitere Erarbeitungen statt:243
• die Gruppe drei zum Zugriff auf Aufzeichnungen, u. a. Information Retrieval, Interpre-
tation, Rights Management, Privatsphäre und Sicherheit,
• die Gruppe vier zur eigenen Beurteilung, Auflistung der Anforderungen, bis zur Ver-
öffentlichung der aktualisierten Version,
• die Gruppe fünf zur Weiterentwicklung der ISO 15489,
• die Gruppe sechs zur Arbeitsprozessanalyse, die den australischen Standard AS
5090:2003 zum internationalen Standard ausarbeiten wird
• die Gruppe sieben zur elektronischen Archivierung von Aufzeichnungen, mit dem
Schwerpunkt der Ausarbeitung spezifizierter Anforderungen für die dauerhafte Archi-
vierung. Im Mittelpunkt stehen bspw. Aktenformate, da einzelne Formate, wie das PDF
bereits vom ISO TC171/SC2, bearbeitet werden und dahingehend in enger Kooperation
stehen.
242 Vgl. Hofman, Hans: Developments in ISO standards for recordkeeping, Präsentation auf dem DLM Forum, Barcelona 2005, S. 1 243 Ebenda
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.3 Der Einsatz von Standards
74
Ferner existiert eine feste Zusammenarbeit mit dem ISO Komitee TC10, dessen Focus auf der
Entwicklung des Metadaten Standards für die technische Dokumentation liegt sowie mit dem
ISO Komitee TC20, das für den Open Archival Information Standard (OAIS) zuständig ist.
Eine feste Kommunikation für essentielle Metadaten und Interoperabilität besteht zu der
ISO/IEC Joint Technical Committee (JTC1), welche in den Bereichen elektronischer
Datenaustausch (EDI), Metadaten, Datenbanksprachen und Structured Query Language
(SQL) bzw. Multimedia tätig ist sowie Standards zu Metadatenregistrierung und Leitlinien für
interoperable Metadatenmodelle publiziert. Diese Ausarbeitungen verhelfen zur effizienten
Förderung der elektronischen Geschäftswelt und des elektronischen Öffentlichkeitsservices.
In Bezug zum Records Management bestehen Kooperationen zum International Council of
Archives (ICA), dem InterPares Project und dem International Records Management Trust
(IRMT). Dies verschafft dem TC46/SC11 einen autoritätsstarken und einflussreichen Status
sowie den Erfahrungswert zum Managen von Ressourcen in Verwaltungen und Archiven.
Die Arbeit des ISO TC 46/SC11 reflektiert eine steigende Qualifizierung im Bereich des
Records und Archivs Managements und der steigenden Bedeutung der Aufbewahrung.
Daneben existieren aufbauende Kooperationen mit weiteren internationalen Projekten, wie
das Clever Recordkeeping Matedata Projekt der Monash Universität in Melbourne. Die
Globalisierung ist ein entscheidender Katalysator, welche für die Kommunikation zwischen
Personen und Organisationen die Bedeutung von Mitteilungen und auszutauschenden Infor-
mationen, deren Authentizität, Verwaltung und Erhaltung beschleunigt und die ordnungs-
gemäße Verwaltung von Dokumenten ein wesentlicher Bestandteil ist.244
Auf nationaler Ebene kristallisieren sich spezifische Standards oder Richtlinien bestehend aus
den technischen Anforderungen für Softwareapplikationen im Bereich des Records
Managements, wie bspw. in Europa das deutsche DOMEA-Konzept der KBSt, das UK T�A
2002 des Nationalarchivs sowie die MoReq bzw. MoReq2 der Europäischen Kommission oder
im internationalen Raum des DoD 5015.02-STD, des US-amerikanischen Verteidigungs-
ministeriums sowie der australische Standard Design and Implementation Recordkeeping
System (DIRKS) des Nationalarchivs. Der Grund für die Konzeption ist die Notwendigkeit der
Organisation für die Implementierung von Softwareanwendungen nach dem Ordnungsrahmen
der Vorgangsbearbeitung. Die meisten nationalen Richtlinien beruhen jedoch nicht
244 Vgl. Hofman, H. (2005), S. 24
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.3 Der Einsatz von Standards
75
vollständig auf der ISO 15489 und entstanden vielmehr aus einem anderen Kontext245. Der
europäische Standard und wesentliche nationale Standards und Konzepte werden für die Be-
deutung der Einführung entsprechender VBS ausführlicher erläutert.
3.3.3.1 Internationaler Standard: ISO 15489:2001 – Records Management
Das australische Komitee entwickelte 1996 den Australischen Standard AS 4390 und war
Anfang der 90er Jahre die Reaktion auf eine einheitliche Normung des Records Management.
Dessen AS 9000 benannte lediglich die Vorgehensweise eines Qualitätssystems, allerdings
ohne Bezug auf die Qualität des Standards. Ausgehend von der nationalen Initiative entstand
das Bedürfnis einer international einheitlichen Ausarbeitung. Das Ziel einer ISO für den
Bereich des Records Management wurde durch das TC46/SC11 basierend auf AS 4390
umgesetzt, um die Anwendung in anderen Ländern aufgrund differierender Ansichten der
Archive zu ermöglichen. Das Resultat war die ISO 15489:2001 - Information and Docu-
mentation - Records Management.
In der zweiten Hälfte der 90er Jahre gewann das australische Records Kontinuum zahlreiche
Diskussionen unter Spezialisten zum weltweiten Paradigma zu Dokumenten. Obwohl sich
nicht alle Records Manager und Archivare dem Ausschuss anschließen, ist es laut Hans
Hofman ein fundamentales Kriterium für die Verbesserung der ISO. Diese beinhaltet den
notwendigen globalen, multidimensionalen Bezug zum Lebenszyklus und die Annäherung
zum papierbezogenen sowie elektronischen Umfeld.246 In Deutschland bekräftigte bereits
Ruth Kappel die gewinnende Beratungskompetenz der Archive für das Verwalten
papierbezogener sowie elektronischer Dokumente und nannte Zielgruppen, wie internationale
Organisationen und Unternehmen, einflussreiche Führungskräfte in Organisationen und Ver-
waltungen, kompetentes Fachpersonal im Bereich Dokumenten- und Informations-
management, alle Mitarbeiter einer Dokumenten erstellenden Einrichtung sowie weitere Per-
sonen, die in Bezug zum Verwalten elektronischer Ressourcen stehen.247
Die ISO 15489 trägt den fundamentalen Charakter des gesamten Records Managements und
bündelt die Rahmenbedingungen und Anforderungen in einem umfassendem
Rahmenbedingungen sowie einen Gesamteinblick in Prinzipien und Kernpaussagen. Der
245 Vgl. Hofman, H. (2005) S. 23 ff 246 Ebenda 247 Vgl. http://www.archive.nrw.de/archivar/2001-01/A07.htm
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.3 Der Einsatz von Standards
76
Standard unterstützt jede Institution zu Kostenfragen und zur nutzergesteuerten Verwaltung
von Aufzeichnungen. Es bündelt somit aus der Perspektive öffentlicher und privat-
wirtschaftlicher Verwaltungen die gesamten Vorteile des Records Management, die recht-
lichen Rahmenbedingungen und Anforderungen, Gesetze und Verantwortungsbereiche, die
Eigenschaften von Aufzeichnungen und Systemen, den Prozess und die Kontrolle des
Records Managements sowie den überwachenden, prüfenden und übermittelnden Auftrag.
Der Fachbericht, ISO 15489-2, übernimmt die Funktion der Umsetzung für die entsprechen-
den Anforderungen, die von dem australischen DIRKS abgeleitet wurden.248
Der Standard beinhaltet elf Abschnitte, beginnend mit allgemeinen Ansätzen im Abschnitt
eins zur Darstellung des Anwendungsbereichs, im Abschnitt zwei zur Verlinkung weiterer
anknüpfender ISO-Standards sowie im Abschnitt drei zu einer Terminologie mit relevanten
Schlüsselbegriffen und dem Verweis auf die ausführliche Begriffsdefinition unter ISO 5127:
Information und Dokumentation. Während Abschnitt vier den Zweck und die Zielsetzung des
Records Managements innerhalb einer Organisation hervorhebt, verweist Abschnitt fünf auf
das für das Records Management geltende Regelungsumfeld, inklusive rechtlicher
Anforderungen, bereichsspezifischer Rahmenbedingungen sowie fakultative Absprachen und
Empfehlungen. Der Abschnitt sechs beinhaltet die in Wechselbeziehung stehenden
fundamentalen Anforderungen der Ordnungsmäßigkeit, Verantwortlichkeiten zur Rechts-
sicherheit sowie Zielsetzungen für die Wirtschaftlichkeit und verweist auf die Umsetzung
dieser wesentlichen Grundlagen des Records Managements als leitende Funktion. Dessen
Anforderungen und Merkmale für aussagekräftige Objekte und die Einhaltung geschäftlichen
Handelns werden im Abschnitt sieben umschrieben. Der Abschnitt acht widmet sich den
Systemfunktionalitäten und behandelt wesentliche Grundsätze und Methoden zu dessen
Entwicklung und Implementierung. Im Abschnitt neun werden lediglich Arbeitsprozesse und
Werkzeuge sowie dessen Funktion dargestellt, ohne Verweis auf detaillierte praktische
Anweisungen. Abschließend beinhalten der Abschnitt zehn die periodische Kontrolle und
Aufsicht von Prozessen und Prozeduren des Records Managements und der Abschnitt elf die
erforderliche Ausbildung und Qualifizierung von Fachkräften in diesem Bereich.249
ISO Standards unterliegen innerhalb von drei bis fünf Jahren einer Überarbeitung in Bezug
auf Nutzen und Aktualität. Die derzeitige Überprüfung der ISO 15489, begann 2004 mit der
Begutachtung erlangter Erfahrungen. Von insgesamt 420 Rückmeldungen, mit überwiegender 248 Vgl. Hofman, H. (2005), S. 23 249 Vgl. Wettengel, M. [ohne Datum], S. 2 ff
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.3 Der Einsatz von Standards
77
positiver Bewertung, gebrauchte zu dem damaligen Zeitpunkt lediglich die Hälfte der
Rückmeldungen den Standard. Das Ziel der Revision ist mit Hilfe der Erfahrungsberichte, den
Standard komprimierter und präziser in einzelnen Darstellungen und Fortschreibung neuer
Themengebiete auf zu arbeiten, wie der Zugriff und Metadaten. Unter der Berücksichtigung
der Anwender soll der Gebrauch des Standards sowie für umfangreiche als auch kleinere
Organisationen maßgebend sein. Vordergründig sollen Führungskräfte einer Organisation
statt Records Manager bzw. Registratoren angesprochen werden, denn maßgebend sind die
Integrität und das Verständnis der Wechselbeziehung zwischen Records Management und der
Geschäftswelt. Die Prüfung schließt mit der Überarbeitung des Fachberichts ab, worin sich
die Frage stellt, in wie fern die aktuelle Struktur dem derzeitigen Stand entspricht oder einer
Umstrukturierung bzw. Differenzierung in einzelne spezifische Fachberichte bedarf. Dahin-
gehend sind feste Kooperationen mit den anderen Arbeitsgruppen notwendig. Das Ergebnis
des zweiten Teils wird für 2008 erwartet.250
3.3.3.2 Australischer Standard: DIRKS
Die Implementierung ausgearbeiteter Standards ist ein weiterer wesentlicher Prozess, den die
ISO 15489 trotz der Rahmenbedingungen für das Records Management aufgrund ihres stark
abstrakten Charakters zusätzlicher Interpretationen und Übersetzungen zur praktischen
Umsetzung benötigt. Der australische DIRKS, eine strategische Annäherung für das
Verwalten von Geschäftsvorfällen, wird bereits als Abstrakt im Fachbericht der ISO 15489
zusammengefasst. Dieser Abstract wird überwiegend in australischen Organisationen und in
vereinzelten Organisationen in Europa verwendet.251 Als eine hilfreiche Methodik für jede
Einrichtung zur Implementierung, basiert dieser auf dem für das System entwickelten
Lebenszyklus.252 DIRKS ist in drei Teile gegliedert. Der erste Teil beschreibt die Methodik
von DIRKS, unterschiedliche Umsetzungsstrategien und einem Leitfaden, zu charakteris-
tischen Systemen, die Aufzeichnungen beinhalten. Weiterhin unterstützt dieser Abschnitt
Organisationen bei der Umsetzung eines DIRKS-Projekts mit der Bereitstellung von Informa-
tionen zur Projektplanung, zum Change Management, zu Anforderungen an relevante Fach-
kenntnisse, Dokumentationsmethoden und Tools sowie technische Optionen.253
250 Vgl. Hofman, Hans: Developments in ISO standards for recordkeeping. Präsentation auf dem DLM Forum, Barcelona 2005, S. 6 251 Vgl. Hofman, H. (2005), S. 28 252 Vgl. Digital Recordkeeping - Guidelines for Creating, Managing and Preserving Digital Records, National Archivs of Australia (Hrsg.), Canberra 2004, S. 23 253 Vgl. DIRKS - a strategic approach to managing business information, Archives Advice 51, National Archives of Australia (Hrsg.), Canberra 2001, S. 2
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.3 Der Einsatz von Standards
78
Der zweite Teil besteht aus einer acht stufigen Methodenlehre, um praktische Hinweise für
den gesamten Prozess zu geben und die Flexibilität dieses Handbuchs verbessern zu
können:254
1. Schritt A: Vorbereitung einer Ausgangssituation für das Managen von Dokumenten.
Die Analyse der Rollenverteilung der Organisation, dessen Struktur und Geschäfts-
handeln sowie Aufsichtsbereich und sozialpolitischer Bereich.
2. Schritt B: Die Systematische Analyse geschäftsbezogener Aktivitäten und Workflows.
Dies dient zur Unterstützung des Aufbaus ein Business Classification Scheme,
inwiefern Dokumente und Metadaten erstellt und aufbewahrt werden sollen. Das BCS
ist die Abbildung einer Organisation über dessen Funktion, Aktivitäten, Transaktionen
und assoziierter Workflows. Die an das BCS anlehnenden Klassifikationstools ermö-
glichen ein konsistentes Indexieren und Recherchieren elektronischer Ressourcen.
3. Schritt C: Die Identifizierung der technischen Anforderungen an ein VBS für die
erstellte und aufbewahrte Beweiskraft von Geschäftsaktivitäten. Die Anforderungen
reichen von der Geschäftsnotwendigkeit, gesetzlichen und aufsichtsbezogenen Ver-
pflichtungen, Erwartungen der Öffentlichkeit und den potenziell ausgesetzten Risiken.
Wesentliche Metadaten für elektronische Aufzeichnungen sind zu Identifizieren.
Dieser Schritt reglementiert die fundamentale Basis für das Design eines prozessge-
steuerten Systems und definiert den Bezugspunkt für den Qualitätsgrad der System-
performance.
4. Schritt D: Die Ausarbeitung wesentlicher Steuerungsfunktionen, wie Fristen- und
Bewertungsverzeichnisse. Für die Analyse werden die Schritte A, B und C
hinzugezogen. Die Einschätzung bereits existierender Systeme für DMS
Funktionalitäten. Für die Bewertung der Übereinstimmung mit Sicherheitsanfor-
derungen und weiteren Aufbewahrungsobligationen.
5. Schritt E: Die Entwicklung einer Strategie, der Prozesse und der Trainingsstrategien
für das gesamte Verwalten von Dokumenten, wie z.B. eine Strategie zur Erfassung
und Aufbewahrung von Metadaten.
6. Schritt F: Ein Entwurf zur Mustererstellung der aufgelisteten Strategien und Taktiken
für elektronische Rahmenbedinungen zur revisionsicheren Archivierung. Darin einbe-
zogen sind die Erstellung von Strategien, die Zuweisung der Verantwortlichen, die
Überarbeitung der Arbeitsprozesse und die Entwicklung von Leistungsbeschreibungen
für DM-Systeme. 254 Vgl. Ebenda.; S. 1 ff; Digital Recordkeeping - Guidelines for Creating, Managing and Preserving Digital Records, National Archivs of Australia (Hrsg.), Canberra 2004, S. 25 ff
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.3 Der Einsatz von Standards
79
7. Schritt G: Die Implementierung neuer Systeme für das Records- und Informations-
management, um den Anforderungen einer revisionsicheren Archivierung zu
entsprechen. Spezifizierungstools für den Zugriff auf elektronische Ressourcen unter
legislativ obligatorischen Bedingungen.
8. Schritt H: Die Entwicklung einer passenden und einheitlichen Suite aus DV-Systemen
für die gesamten Strategien einer Organisation. Die Bewertung der Darstellung eines
zeitnah implementierten Systems für eventuell erforderliche Korrekturen und den
nachhaltigen Zugriff auf Aufzeichnungen.
Der dritte Teil bündelt eine Reihe unterschiedlicher Vorlagen, wie die Erstellung neuer
Leitlinien zur Erfassung der Steuerungsfunktionen für das Verwalten von Aufzeichnungen
innerhalb des Commonwealth, Formulierungen zur Vorbereitung eines Geschäftsvorfall und
zur Durchführung von Kostennutzenanalysen, überarbeitete Muster zur Dokumentation derer
Forschungen praktischer Hinweise für die Verwendung der Keyword AAA.255 Diese Defintion
regelt die terminologischen und ordnungsgemäßen Bezeichnungen. Bestandteile in einem
BCS sowie Vorschläge und Hinweise für die Durchführung von Interviews.
DIRKS veranschaulicht damit die Komplexität und Herausforderung an ein ordnungsgemäßes
Verwalten elektronischer Unterlagen. Es integriert ein kohärentes System bestehend aus
Strategien, Prozeduren, Methoden, Prozessen sowie Standards und ebnet den essentiellen
Rahmen für einen vollständigen Lebenszyklus. 256
3.3.3.3 Amerikanischer Standard: DoD 5015.02- STD
Der noch bis vor kurzem geltende DoD 5015.2-STD, Design Criteria Standard for Electronic
Records Management Applications wurde für das US-amerikanische Verteidigungs-
ministerium entwickelt und von den �ational Archives and Records Administration (NARA)
für zulässig erklärt.257 Dieser stellte einen der ersten Standards dar, der zuerst 1997 und nach
einer Überarbeitung im Jahre 2002 veröffentlicht wurde. Durch dessen funktionale
Anforderungen und Zertifizierungsprozeduren erlangte dieser Standard weltweite Auf-
merksamkeit. Das Verteidigungsministerium verwendet für den rechtmäßigen Gebrauch aus-
255 Vgl. http://www.naa.gov.au/recordkeeping/control/KeyAAA/summary.html 256 Vgl. Hofman, H. (2005), S. 29 257 Vgl. DoD 5015.02-STD, Electronic Records Management Software Applications Design Criteria Standard, Assistant secretary of Defense for Networks and Information Integration, Department of Defense Chief Information Officer (Hrsg.), Washington 2007, S. 2
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.3 Der Einsatz von Standards
80
schließlich die vom Standard zertifizierten Softwareapplikationen. Daneben wurde der
Standard in mehrere Sprachen übersetzt, fand Verwendung in weiteren Konzepten und führte
einen der ersten Anforderungskataloge für die Zertifizierung der Implementierung von
Softwareapplikationen für den Bereich des Records Managements ein.258 Im April 2007
publizierte der DoD Directive 5015.2-STD, welcher für das Records Management Programm
zuständig ist, den aktuell geltenden Standard DoD 5015.02-STD, Electronic Records
Management Software Applications Design Criteria Standard. Die zeitnahe Ausrichtung
globaler Softwareanbieter an DoD 5015.2-STD, wie Tower Technologie von Vignette oder die
Valid Information Systems von Hummingbird bewirkten darüber hinaus die schnellere UK
T�A 2002 Zertifizierung sowie Vertragsabschlüsse mit den öffentlichen Verwaltungen im
britischen Raum.259
3.3.3.4 Europäischer Standard: MoReq/MoReq2
Die Model Requirements for Electronic Records Management entstanden 1996 aus den
Bestrebungen des DLM-Forums, welches im Rahmen der Europäischen Kommission
gegründet wurde. Die Förderung reglementiert das Interschange of Data between
Administration-Projekt (IDA-Projekt) zum Austausch von Daten in Verwaltungen. 2001
wurden die MoReq durch die Firma Cornwell veröffentlicht. Das Ziel ist ein intensiverer
Austausch zwischen den europäischen Nationalarchiven sowie anderer öffentlicher und
privater Organisationen mit Bezug zum Records und Archiv Management.260 Dies weitet die
Anforderungen auf den privatwirtschaftlichen Sektor aus. Die Richtlinie bündelt das
Verwalten von Objekten sowie die daran anknüpfenden Themenbereiche.261 Für die euro-
päischen Standardisierungsbestrebungen wurden die MoReq überwiegend in Anlehnung an
den britischen Standard UK T�A 2002 konzipiert und in mehrere Sprachen übersetzt. Derzeit
unterliegen die MoReq einer Überarbeitung.262 Europaweite und internationale Aner-
kennungen263 erfordern ein Erweiterungsprogramm der MoReq, welches 2005 vom DLM-
Forum verabschiedet wurde. Im Fokus steht die Realisierung eines einheitlich harmoni-
sierenden de facto Standards für das elektronische Records Management öffentlicher sowie
258 Vgl. Hofman, H. (2005), S. 24 259 Vgl. Document and Records Management - Managing Information for Compliance, Eficiency, and Value, Section 1: Management Summary, Technologie Evaluation and Comparison Report, Butler Group (Hrsg.), Yorkshire 2005, S. 5 260 Vgl. Skjekkeland, A. (2006), S. 37 261 http://www.documanager.de/magazin/artikel_1094_moreq_2.html 262 Vgl. Hofman, H. (2005), S. 23 263 Auf der Tagung des DLM-Forums in Berlin, vom 25.04.-26.04.2007, zeigte u. a. die Archivlandschaft Russlands großes Interesse an MoReq2
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.3 Der Einsatz von Standards
81
privatwirtschaftlicher Verwaltungen. Softwareanbieter erhalten im Hinblick auf unterschie-
dlichste Programmieranforderungen wesentliche Entlastungen. An der Konzipierung des
Standards beteiligen sich Nationalarchive, Spezialisten aus Industrie und Forschung, große
und kleine Softwareanbieter sowie Software-Anwender.264
Mit dem Schwerpunkt auf die Nachweisfähigkeit und das Zertifizierungsverfahren zur
Implementierung der MoReq-Anforderungen an Softwareprodukte, werden nötige Erwei-
terungen neben funktionalen Bedingungen erarbeitet und fundamentale Anforderungen
aktualisiert. Für die Sicherheit elektronischer Aufzeichnungen als Basis ergeben sich nach wie
vor technische Anforderungen zur Verwaltung der Medienspeicherung und der Sicherheit, die
Interoperabilität und aktive Archivierung, der Ingest265, die Dokumentation und Prüfung,
Unterstützung des Konzepts zur Vertrauensgewinnung der Anwender sowie die Authentizität
und Zertifizierung. Die Erweiterung der Betrachtung des gesamten Zyklus von der Erstellung
bis zur Endarchivierung erfordert eine einheitliche Betrachtung.266 Dahingehend werden
optionale Basismodule ergänzt und überarbeitet, wie die Zugriffsverwaltung, Kassation,
Bewertungs- und Fristenkataloge, ein einheitlicher Export und Transfer der Datenmengen, die
Archivierung sowie ein konkreter Standard der Metadaten. Für den Bereich der optionalen
Module werden CMS, VBS und Fallbearbeitungen sowie dezentrale Systeme neu
aufgenommen und in ERMS integriert. Bestehende Module werden zu den optionalen
Modulen verschoben, wie die Verwaltung aller weiteren Aufzeichnungen und Hybridakten,
durchgehende Prozesse, Dokumenten Management, Kollaborationen, Kryptographie,
Verschlüsselung, Wasserzeichen, Digital Rights Management sowie Interoperabilität und
Offenheit.267
Ein wesentliches Merkmal der MoReq ist die flexible Struktur in Bezug auf die Frage zur
Pflege bestehender nationaler Konzepte und die Kombination mit dem Standard. In Form
eines Abschnitts Null wurden Vorkehrungen für die Anwendungen auf nationaler Ebene in
Bezug auf variierende gesetzliche und physische Bedingungen getroffen. Dies ermöglicht die
bestehenden nationalen Bestimmungen unter den freigehaltenen Gliederungspunkt zu setzen.
Auf dem letzten DLM-Forum in Berlin stand die Relevanz des Abschnitts Null im
Mittelpunkt. Aussagen zum Umfang konnten noch nicht getroffen werden. Innerhalb der
264 Vgl. http://www.cornwell.co.uk/ 265 Definition: Übernahme 266 Vgl. Blake, Richard: Certification of ERDM – the british experience, Präsenation auf DLM Forum, Berlin 2007, S. 12 267 Vgl. http://www.documanager.de/magazin/artikel_1094_moreq_2.html
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.3 Der Einsatz von Standards
82
Struktur finden ferner Ergänzungen und Verschiebungen entsprechender Komponenten zu
Umgebungen und entsprechender Anforderungen statt. Im Gegensatz zur ISO 15489 wird für
den europäischen Standard neben den benannten Anforderungen ein Zertifizierungsverfahren
entwickelt. Für die Materialbeschaffung der Zertifizierungsverfahren steht Cornwell in enger
Kooperation mit der deutschen Firma Imbus AG.268
Das TNA, ein Mitglied des DLM-Forums, ist aktiv an der derzeitigen Überarbeitung zu
MoReq2 beteiligt, da es die Übernahme des Standards plant. Es verfolgt die Ziele der
Umsetzung der Transaktion innerhalb der Geschäftstätigkeit, eines qualitativ höheren Zugriffs
auf Informationen unter Sicherheitsbedingungen sowie der grundlegenden Bedeutung der ISO
15489.269 Der norwegische Standard �OARK sowie die luxemburgischen SEL-GED-
Standards planen ebenfalls die Orientierung an den MoReq2. Für die Fortführung des
deutschen DOMEA-Konzepts liegen derzeit keine offiziellen Strategien vor.270
3.3.3.5 Deutscher Standard: DOMEA-Konzept
Die Entwicklung für das „Konzept Papierarmes Büro“271 Dokumentenmanagement und
elektronische Archivierung im IT-gestützten Geschäftsgang272 entstand 1996 im
Zusammenhang der standortverteilten Schriftgutverwaltung umgezogener Bundesbehörden
von Bonn nach Berlin und der „Verringerung und Straffung von Bundesbehörden“273. Mit
dem Ziel Doppelentwicklungen zu vermeiden, steuert in Deutschland das Bundesministerium
des Innern (BMI) die eGovernment-Initiativen des Bundes sowie die gemeinsamen Strategien
zum eGovernment von Bund, Ländern und Gemeinden274. Das BMI übertrug der KBSt die
Organisation und Leitung des Projekts. Neben dem DOMEA-Konzept ist der Produktname
DOMEA zu unterscheiden, das häufig zu wesentlichen Missverständnissen führt. Mit der
Erarbeitung eines Anforderungskataloges, sollten die benötigten Funktionen der Behörde für
den Systemanbieter definiert werde. Vier von insgesamt 50 Unternehmen wurden für die
Beantwortung der Unterlagen und der Abbildung des Geschäftsgangs berücksichtigt. Ein
268 Ausführungen beruhen auf eigenen Notizen von der Tagung des DLM-Forums Berlin, vom 25.04.-26.04.2007 269 Vgl. http://www.nationalarchives.gov.uk/electronicrecords/beyond2002.htm; Ausführungen beruhen auf einem Gespräch mit Richard Blake 270 Vgl. http://www.documanager.de/magazin/artikel_1094_moreq_2.html 271 Vgl. DOMEA-Konzept, Organisationskonzept 2.1, Dokumentenmanagement und elektronische Archivierung im IT-gestützten Geschäftsgang, Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (Hrsg.), Berlin 2005 (Schriftenreihe der KBSt Band 61), S. 6 272 Vgl. Wettengel, M. (1999), S. 1 273 Vgl. Göttsche, Peter: 10 Jahre DOMEA-Konzept - Bilanz und Ausblick. Präsentation, Bonn 2006, S. 2 274 Vgl. http://www.bmi.bund.de
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.3 Der Einsatz von Standards
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Pilotsystem zur praktischen Erprobung diente der Analyse technischer Anforderungen,
Wirtschaftlichkeit, einem Handlungsleitfaden etc. In SINAD 97275, von der Firma SNI,
wurden die Inhalte des vorhandenen Schriftgutverwaltungssystems (SVGS) durch einen
sukzessiven Aufbau der Akte verwaltet, da eine sofortige Übernahme nicht möglich war. Mit
dem Lösungsanbieter des Projekts wurde ein Rahmenvertrag geschlossen, aus welchem die
Behörden notwendige Lizenzen beschaffen konnten. Die Version 1.2 ermöglichte die
Zertifizierung interessierter Softwareanbieter und damit die Wettbewerbsfähigkeit.276
DOMEA 1.2 und DOMEA 2.0
Der Anforderungskatalog 1.2 wurde aufgrund der Erfordernisse der Kommunen und Länder-
ebenen grundlegend überarbeitet. Die inhaltliche Strukturteilung zur Einführung der
traditionellen Dreiteilung Registratur, elektronische Ablage und Vorgangsbearbeitung entfiel.
Stattdessen werden in der Version 2.0 ablauforganisatorische Aspekte beschrieben. DOMEA
1.2 konzentriert sich auf System und Anbieterdarstellung, IT-gestützte Schriftgutverwaltung
bzw. Registratur, Aufbau des elektronischen Aktenbestands, Vorgangsbearbeitung,
elektronischer Schreibtisch, Ablagestruktur, Recherche, Archivierung und Aussonderung,
Hilfe, Handbuch, Schulung, Administration, Parametrisierung und systemtechnische Anf-
orderungen. Dagegen beinhaltet DOMEA 2.0 zunächst die Prozesse Eingang, Bearbeitung,
Ausgang, Aussonderung und Archivierung elektronischer Akten und nimmt anschließend
Bezug auf Softwareergonomie, technische Anforderungen, fachliche und technische
Administration.
In Anlehnung an die Standards und Architekturen in E-Gorvernment-Anwendungen (SAGA),
für die technischen Rahmenbedingungen, die MoReq, die Barrierefreie Informationstechnik
Verordnung (BITV) und das eGovernment Handbuch wurde der Anforderungskatalog 2.0
entwickelt. Der DOMEA-Anforderungskatalog dient der Zertifizierung von Marktlösungen
hinsichtlich der Erfüllung von Anforderungen der öffentlichen Verwaltung an eine rechts-
sichere elektronische Vorgangsbearbeitung und Aufbewahrung. Basierend auf dem
Anforderungskatalog, wird das DOMEA-Zertifikat von der KBSt sowie einer unabhängige
Beraterfirma vergeben.277 Aktuell sind nach dem DOMEA 2.0 System: VISkompakt, Open
Text DOMEA, Fabasoft eGov Suite, nach dem Anforderungskatalog zertifiziert und dessen
275 OpenText DOMEA 276 Vgl. http://pcnewsletter.coextant.info/?OpenDocument 277 Vgl. Hänger, Andrea: Aussonderung und Archivierung elektronischer Akten, Präsentation vom 2.12.2005, S. 9
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.3 Der Einsatz von Standards
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Ergebnisse veröffentlicht. Die Nutzung unterschiedlicher Softwareprodukte zeigt deutlich die
technischen Herausforderungen für die Schaffung interoperabler Schnittstellen.
Für die Unterstützung der durchgehenden Verwaltung elektronsicher Dokumente dienen
aufbauende Erweiterungsmodule, bestehend aus:
• Virtueller Poststelle und Vorgangsbearbeitungssysteme
• Fachverfahrensintegration
• Scan-Prozesse
• Inner- und Interbehördliche Kommunikation
• Aussonderung und Archivierung elektronischer Akten
• Technische Aspekte der Archivierung elektronischer Akten
• Formularmanagement und IT-gestützte Vorgangsbearbeitung
• Contentmanagement- und Vorgangsbearbeitungssysteme
• Zahlungsverkehrsplattform und Vorgangsbearbeitungssysteme
• Datenschutz in IT-gestützten Vorgangsbearbeitungssystemen
• Projektleitfaden zur Einführung der IT-gestützten Vorgangsbearbeitung
Organisationskonzept 2.1
Das aktuelle DOMEA-Konzept besteht aus Organisationskonzept 2.1, aus detailliert
beschriebenen Erweiterungsmodulen zu Problemfeldern, dem Anforderungskatalog 2.0 und
dem Zertifizierungsverfahren. Die derzeitige Version 2.1 umfasst neben der Darstellung des
Anwendungsbereichs im ersten Kapitel sieben weitere Kapitel: 278
• Gegenstand des Kapitels zwei ist der Sinn und Zweck des Konzepts mit Bezugnahme auf
Führungs- und IT-Fachkräfte sowie Organisationen, der Einführung und Bedeutung einer
elektronischen Akte, die Adaption individuell behördenspezifischer Bedürfnisse sowie die
Kooperation zur IT.
• Das Kapitel drei befasst sich mit der landes- und kommunalweiten Anwendbarkeit unter
Berücksichtigung behördeninterner Prozesse zur Unterstützung der Effizienzsteigerung
und einem verbesserten transparenten Verwaltungshandeln.
• Im Kapitel vier werden die für das DLM prozessgesteuerten Geschäftsgänge, vom
Eingangsempfänger bis zum Postausgang sowie Probleme hybrider Aktenführung
278 Vgl. DOMEA-Konzept, Organisationskonzept 2.1, Dokumentenmanagement und elektronische Archivierung im IT-gestützten Geschäftsgang, Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (Hrsg.), Berlin 2005 (Schriftenreihe der KBSt Band 61), S. 7
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.3 Der Einsatz von Standards
85
beschrieben. Integrale Bestandteile sind der IST-Zustand, die Problemanalyse und auf-
einander aufbauende organisatorische und technische Lösungsansätze, wie die Opti-
mierung durch Automatisierungspotentiale organisatorisch technischer Eingangsbehand-
lungen, die Metadatensatzerfassung der Grunddaten sowie eine einheitliche Schnittstelle.
Ein weiterer wesentlicher Aspekt betrifft die Archivierung und die Darstellung eines auf
standardisierten Datensätzen beruhenden Aussonderungsverfahrens.
• Der Schwerpunkt des Kapitels fünf bildet das prozessorientierte sowie organisations-
bezogene Stufenkonzept und dessen Erfordernisse, Vor- und Nachteile für die Implemen-
tierung von VBS. Während die prozessorientierte Einführung von dem Ablauf des Ge-
schäftshandelns und den daran beteiligten Organisationseinheiten ausgeht, orientiert sich
die organisatorische Einführung an der Aufgabenverteilung in einer Behörde.
• Ein Glossar wird im Kapitel sechs bereitgestellt.
• Kapitel sieben enthält die Anlagen mit Problem- und Lösungsansätzen IT-gestützter VBS
und Archivierung.
• Die Literaturangabe folgt abschließend im Kapitel acht.
Der Einsatz elektronischer VBS für die Wirtschaftlichkeit und den Nachweis des
Verwaltungshandelns kann lediglich unter der Berücksichtigung des Ordnungsrahmen und der
Rechtssicherheit erreicht werden. Dahingehend etabliert sich die Herausforderung stärker in
der organisatorischen Lösung, als in informationstechnischen Problemen.279 Diese Absicht
fordert einerseits eine zentrale Koordination der Anforderungen an verwaltungsfähige und
interoperable Systeme und fördert andererseits die Zertifizierung verschiedener Systeme für
die Wettbewerbsfähigkeit. Das Konzept etablierte sich auf bundes-, landes- und kommunal-
weiter Ebene als Quasi-Standard für den Einsatz von VBS. In Kooperation mit dem KoopA
ADV wurde es in der gegenwärtigen Überarbeitung in Anlehnung an den Organisations-
wandel, den wachsenden IT-Landschaften sowie die Einbeziehung länder- und kommunen-
weiter Erfordernisse für eine flächendeckende Einführung von VBS in Bezug auf Inter-
operabilität und Überwindung föderaler Strukturen für verbesserte Transparenz und Bürger-
nähe geändert und angepasst. 280
Ferner wurde der Gedanke aufgeführt das DOMEA-Konzept in einen offenen Standard zu
erheben, um Schnittstellen und Systeme zu vereinheitlichen, eine größere Wettbewerbs-
279 Vgl. http://www.kbst.bund.de 280 Ebenda
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.3 Der Einsatz von Standards
86
fähigkeit zu erhalten sowie den Ausbau komplexer Initiativen, wie BundOnline, durch
Schnittstellenstandards zwischen Teilsystemen zu fördern.281 Darüber hinaus erfordert die
Übereinstimmung mit den MoReq weitere entscheidende Handlungsfelder.
3.3.3.6 Britischer Standard: UK T.A 2002
Die ersten Leitlinien im Umgang mit elektronischen Aufzeichnungen wurden 1997
verfasst.282 Im Jahre 1999 erarbeitete daraufhin das damalige Public Record Office zusammen
mit anderen Verwaltungen der Regierung eine national angepasste Richtlinie. Der PRO 1999,
auch Anforderungskatalog genannt283, bestand ursprünglich aus generischen technischen
Anforderungen an Systeme. Im Mittelpunkt stand der Einsatz kosteneffektiver Projekte,
welche die Interoperabiltiät zwischen den Behörden mittels zertifizierter ERMS ermöglichte.
Die Zertifizierungsergebnisse der Produkte wurden für die entsprechende Auswahl
veröffentlicht.284 Die frühzeitige Einführung IT-gestützter Verwaltungsaufgaben resultierte
durch die Initiative der Regierung und dessen White Paper von 1999 zur Verwal-
tungsmodernisierung. Die Forderung des Office of the Deputy Prime Minister (ODPM) zu
einer höheren Effizienz, basierte auf der elektronischen Umstellung aller Prozesse des
öffentlichen Verwaltungshandelns.285 2001 verkündete die britische Regierung die Einführung
des FOI Act 2000 im Jahr 2005 für das grundlegende Recht des öffentlichen Zugangs zu
Unterlagen. Gleichzeitig wurde die flächendeckende Einführung prozessgesteuerter Systeme
für das Verwalten elektronischer Unterlagen im Jahr 2004 für notwendig erachtet. Das
damalige PRO übernahm die leitende Funktion für notwendige Hilfestellungen zur Implemen-
tierung, für Records Management Ausbildungen sowie weitere Konsultationen mit den
Behörden und anderen öffentlichen Verwaltungen. Ein weiterer Schritt bestand in der Aus-
arbeitung wesentlicher technischer Anforderungen an Systeme für die Unterstützung in
öffentlichen Verwaltungen.286 Präzisere Anforderungen an Produkte fehlten in den PRO
1999-Anforderungen. 2002 publizierte TNA folglich die überarbeitete Fassung UK T�A
2002: Die Aktualisierung des Standards nahm Bezug auf die ISO 15489, die MoReq, die
eGovernment Rahmenbedingungen zur Interoperabilität zusammen mit kooperierenden
281 Vgl. Göttsche, Peter: 10 Jahre DOMEA-Konzept - Bilanz und Ausblick. Präsentation, Bonn 2006, S. 13 ff 282 Vgl. Blake, Richard: Certification of ERDM – the british experience, Präsenation auf DLM Forum, Berlin 2007, S. 4 283 Vgl. http://www.egovmonitor.com/node/181 284 Ebenda 285 Vgl. http://www.information-age.com/m-id/article/2005/march/standard_practice 286 Vgl. Unlocking the past, securing the future, The Keeper's Report 2001/2002, The forty-third Annual Report of the Keeper of Public Records, Lord Chancellor's Office (Hrsg.), 2002, S. 13
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.3 Der Einsatz von Standards
87
Metadatenstandards, das FOI Act 2000 sowie das DPA 1998.287 Seitdem fungiert es für die
Zertifizierung einsetzender EDRMS.288
Zum damaligen Zeitpunkt wurde das Nationalarchiv gleichzeitig mit der Erarbeitung
grundlegender Anforderungen für die Einführung dieser Systeme beauftragt. Aufbauend sah
es dahingehend die Notwendigkeit der Entwicklung eines Aktenplans. Nach der öffentlichen
positiven Resonanz auf einen ausgearbeiteten Vorschlag, wurde der Gesamtaktenplan
Business Classification Scheme289 eingeführt, um der erforderlichen einheitlichen Organi-
sation und des Workflows, die Anpassung der Keyword AAA Terminologie an die Klassifi-
kation und die Implementierung des Systems für die Lagerung von Dokumenten und Auf-
zeichnungen zu entsprechen.290
Für die Integrierung einer EDRMS Software für dokumenten- und aufzeichnungsbezogene
Geschäftsvorfälle wurde daher, in Anlehnung an gesetzliche Anforderungen der EU, das
Produkt Objective Software von der Objective Corporation ausgewählt, da diese den tech-
nischen Anforderungen für die britische Regierung entsprach. Dies ermöglichte gleichzeitig
die Umsetzung der Anforderung der Regierung an die vollständige elektronische Erfassung,
Lagerung und Recherche von Aufzeichnungen öffentlicher Verwaltungen für 2004. Für die
Anwendung der Instrumente und die Umsetzung veränderter Verwaltungsprozesse fand von
2000 bis 2002 das Pilotprojekt statt. Gleichzeitig stand für Dezember 2003 die Fusion der
Historical Manuscripts Commission (HMC) und des Public Records Office (PRO) bevor,
welche eine grundlegende Überarbeitung der bis dahin bestandenen Doppelinspektionen und
Beratungen bewirkte.291
Der Anforderungskatalog gliedert sich in zwei Stufen. Der Bereich A listet alle
Mindestanforderungen auf. Der Bereich B bezieht weitere qualitativ wünschenswerte
Anforderungen und drei mögliche Module ein. Für die Implementierung der Systeme
publizierte das Nationalarchiv verschiedene Leitlinien, wie einen Einführungsleitfaden für
ERM Systeme als Hilfestellung für technische Einstellungen und Instrumente. Es erfolgen
weitere Anpassungen in Bezug auf die Anforderungen an rationale Dokumente mit Beschrei-
bungen zu technischen Anforderungen, hilfreichen Illustrationen und Links zum An-
287 Vgl. http://www.egovmonitor.com/node/181 288 Vgl. http://www.information-age.com/m-id/article/2005/march/standard_practice 289 Vgl. http://www.egovmonitor.com/node/181 290 Vgl. http://www.nationalarchives.gov.uk 291 Vgl. http://www.nationalarchives.gov.uk/documents/erms.pdf
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.3 Der Einsatz von Standards
88
forderungskatalog.292 Im Zuge mit den Bestrebungen der Europäischen Kommission für die
MoReq2 orientiert sich TNA stark an diesem zukünftig geltenden de facto Standard für
Europa.
Innerhalb einer Enterprise-Content-Managemen-System definieren das Content-Management-
System und das Document Records Management System eine Untergruppe weitreichender
Kapazitäten des Informationsmanagements.293 Dominierende ECM-Softwareanbieter aus dem
amerikanischen Raum, wie Documentum von EMC Software übernahmen EDRM-
Funktionalitäten. Darüber hinaus erhielten amerikanischen Softwareanbietern die sofortige
Zertifizierung durch den britischen Standard UK T�A 2002 sowie Vertragsabschlüsse mit
entscheidenden öffentlichen Sektoren in Großbritannien. Trotz des aufwendigen
Evaluierungsprozesses liegen die frühen Zertifizierungen amerikanischer Softwareanbieter in
der frühzeitigen Anpassung der Anforderungen und Zertifizierung an den amerikanischen
Standard DoD 5015.2-STD.294 Diese Evaluierungen können aufgrund der Spezifizierung auf
den amerikanischen Raum bezüglich Metadatenstrukturen und rechtlicher Anforderungen
nicht vollständig übernommen werden und unterliegen daher der erneuten UK T�A 2002-
Prüfung. Während viele Softwareanbieter zunächst auf der Warteliste zur Zertifizierung
standen, erreichte der EMC Softwaranbieter mit dem Birmingham City Council, eines der
größten öffentlichen Verwaltungen im britischen Raum, einen frühzeitigen Vertrags-
abschluss.295 Dessen Produkt Documentum ist charakteristisch für seine ECM Plattform und
bündelt einen umfassenden Content-Service mit Funktionen zum Records Management.
Weiterhin beinhaltet die Software eine Anzahl unterschiedlicher Lösungen zum Dokumenten
Management und integriert Lösungen zu papiergebundenen und elektronischen Infor-
mationen. Im Vergleich dazu ist die Fabasoft eGov-Suite von dem österreichischen Produkt-
hersteller Fabasoft eine ursprüngliche EDRMS Lösung, welche für öffentliche Sektoren
vorwiegend entwickelt wurde und eine große Anzahl verschiedener Tools integriert. Fabasoft
ist ebenfalls in Großbritannien zertifiziert worden. Darüber hinaus ist die Records
Management Funktionalität konform in Deutschland, Großbritannien, der Schweiz sowie dem
EU-Standard. Der Softwareanbieter Meridio erreichte dagegen mit dessen Produkt Meridio
eine flächendeckende Einführung in der zentralen britischen Regierung. Die Stärke des
292 Vgl. http://www.egovmonitor.com/node/181 293 Vgl. 3.4.1 294 Vgl. Document and Records Management - Managing Information for Compliance, Eficiency, and Value, Section 1: Management Summary, Technologie Evaluation and Comparison Report, Butler Group (Hrsg.), Yorkshire 2005, S. 5 ff 295 Vgl. http://www.information-age.com/m-id/article/2005/march/standard_practice
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.3 Der Einsatz von Standards
89
Produkts ist dessen angepasste Interoperabilität zu den Microsoft Produkten und Techno-
logien, wie Office und SharePoint Portal Server und einer einfachen Nutzung. Darüber hinaus
ist das Meridio Produkt DoD 5015.2-STD zertifiziert und ferner im US Militär im Einsatz.296
3.3.4 Der Metadatenstandard für das Records Management
Im Kontext zum Records Management beschreibt, protokolliert und fördert der Meta-
datenstandard das Verwalten von Dokumenten und den Informationsaustausch zwischen
Abteilungen innerhalb einer Verwaltung oder verschiedenen Verwaltungen. Zur späteren
Effektivitätssteigerung des Im- und Exports in einem DM-System sind strukturierte Meta-
daten und ein einheitliches Vokabular für die Beschreibung entsprechender Einheiten und
Standardbeschreibungen notwendig. Die Strukturierung von Beginn an verhilft der Erhaltung
der Authentizität elektronischer Dokumente, den Zugriff auf vollständige Informationen
sowie der späteren Archivierung und Migration in andere Standards oder Soft- bzw. Hard-
waresysteme. Metadaten sind daher ein wesentliches Tool für den Lebenszyklus von Doku-
menten in einem DM-System.297
Der erste Fachbericht wurde 2004 vom TC46/SC11 als ISO 234081-1 veröffentlicht be-
stehend aus Rahmenbedingungen zur Erfassung, Verwaltung und Verwendung der Metadaten
sowie einer Hervorhebung des Prinzips. Dieser Standard ist eine wesentliche Erweiterung zur
ISO 15489, da es Metadaten als ein notwendiges Werkzeug zur nachhaltigen Authentizität
und Integrität von Objekten beschreibt. 298 Eine Überarbeitung folgte ein Jahr später und
beinhaltet wesentliche Prinzipen und klärende Fragen:299
• zur Definition des Metadaten Standards für Records Management,
• zur Erfordernis,
• zur Identifikation der Rolle und Verantwortlichkeit,
• zu unterschiedlichen Arten von Metadaten und zur Verwaltung von Metadaten
Die Norm erläutert wesentliche Vorteile für die Wirtschaftlichkeit des prozessgesteuerten
Records Managements bei der Erfassung und Pflege von Metadaten. Unterschiedliche
296 Vgl. Document and Records Management - Managing Information for Compliance, Eficiency, and Value, Section 1: Management Summary, Technologie Evaluation and Comparison Report, Butler Group (Hrsg.), Yorkshire 2005, S. 5 ff 297 Vgl. Cumming, K. (2005), S. 34 298 Vgl. Hofman, Hans: Developments in ISO standards for recordkeeping. Präsentation auf dem DLM Forum 2005, S. 3 299 Vgl. Hofman, H. (2005), S. 25
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.3 Der Einsatz von Standards
90
Kontexte verschiedener Einrichtungen variieren in der einheitlichen Erfassung von Meta-
daten, besitzen jedoch prinzipielle Anforderungen an Metadaten für das Records
Management. Metadaten protokollieren den wirtschaftlichen Zusammenhang von Doku-
menten und erfordern neben Aufzeichnungen ebenfalls eine ordnungsgemäße Ablage, um den
systematischen Ablauf festzuhalten. Ein weiteres ähnliches Prinzip ist die Dokumentation mit
Hilfe von Metadaten für jeden Prozess des Lebenszyklus eines Dokuments, welcher mit der
Erfassung beginnt, um die Authentizität, Integrität, Verlässlichkeit und Nutzbarkeit
unbegrenzt zu gewährleisten. Jede Änderung innerhalb des Lebenszyklus eines Dokumentes
unterliegt der Dokumentation, das über die Metadaten erfolgt, da elektronische Objekte nicht
statisch und in einer schnellen Überschreibung gefährdet sind. Das Records Management
erhält dadurch den Status einerseits der festen Integration in wirtschaftliche Abläufe und
andererseits ein in sich etabliertes Management mit eigenen verantwortlichen Personen, wie
Führungskräfte, Mitarbeiter oder Records Manager.300
Der Metadatenstandard des Records Managements überlappt sich mit anderen
Metadatenstandards. Unterschiedliche Perspektiven aus dem Informationswissenschafts-
bereich, Archiv, Bibliothek und Dokumentation, reglementieren die Entstehung von Meta-
datenstandards. Innerhalb des wirtschaftlichen Prozesses werden Metadaten als Protokoll-
informationen, wann welches Dokument von wem erstellt wurde, und unter der Konzession
der Interoperabilität erfasst. Technische Metadaten werden für die Reproduktion und den
Zugriff digitaler Objekte und zur fristlosen Aufbewahrung in Schemata wie DC, verwendet.301
Beide Standards kollidieren in der Indexierung von Aufzeichnungen für eine unterstützende
Dokumentation dieser Objekte. Grundlegend basiert das aus dem bibliothekarischen Bereich
stammende DCMES auf der Dokumentation von Web-Ressourcen und ist als der «Großvater»
der Erhaltung von Ressourcen mittels eines Metadatensatzes bekannt.302 Die komplette
Übertragung dieser Elemente kann nicht auf das Verwalten von Aufzeichnungen umgesetzt
werden. Ferner kann die Reduzierung auf wesentliche Angaben zu Fehlinterpretationen der
DCMES Definition führen und erfordert daher eine separate Definition für ein Records
Management Metadatenschema. Charakteristisch sind die unterschiedlichen Beschreibungs-
level in Form von Metadaten als vollständig authentische Prozesse des Lebenszyklus einer
300 Vgl. Hofman, Hans: Developments in ISO standards for recordkeeping. Präsentation auf dem DLM Forum 2005, S. 3 ff 301 Ebenda 302 Vgl. Hofman, H. (2005), S. 26
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.3 Der Einsatz von Standards
91
Aufzeichnung.303 Der e-Government Metadata Standard (e-GMS) setzt den Rahmen für
relevante und zusätzliche Metadaten und beinhaltete ursprünglich das DCMES Meta-
datenschema. Basierend auf DCMES wurde der e-GMS verfeinert und weitestgehend mit
anderen kooperierenden Schemata sowie der DCMES Definition und näheren Kommentaren
harmonisiert. Dieser Standard dient dem vollständigen Überblick der zu verwendenden
Elemente und zusätzlichen Verfeinerungen. Vom System wird keine komplette Übertragung
aller zur Verfügung stehenden Elemente vorausgesetzt. Vielmehr sollen diese in den jewei-
ligen Verwaltungen in einem vordefinierten Organisationsrahmen spezifisch angepasst wer-
den.304
Der Kontext unterschiedlicher Metadatenschemata ist notwendig, um Doppelungen zu
vermeiden und ein einheitliches und umfassendes Schema für den gesamten Lebenszyklus zu
entwickeln. Letztendlich steht im Vordergrund die Bedeutung der Dinge, welche in
Abhängigkeit zu weiteren Angaben über Individuen, Organisationen, Kooperations-
gemeinschaften und Disziplinen basiert. Diese wirken in unterschiedlichen wirtschaftlichen
und sozialen Zusammenhängen.305
Die Ausarbeitung der ISO 23081 unterstützt in einem zweiten Abschnitt fundamentale und
konzeptionelle Anforderungen beim Aufbau und der Implementierung eines für die Institution
geeigneten Metadatenschemas unter Berücksichtigung geltender rechtlicher Anforderungen
und verantwortlicher Personen. Unterschiedliche Metadatenschemata müssen für die optimale
Anwendung institutionsgerecht komprimiert und angepasst werden. Daher ist eine Definition
zum Sinn und Zweck für die Verwendung des Metadatenschemata notwendig. Weiterhin wird
eine Leitlinie für die eigenständige Bewertung und Erhaltung der Metadaten, Erfassung,
Aufbewahrung und Erhaltung, Darstellung und dem langfristigen Verwalten der Metadaten
bereitgestellt. Demnach stehen Organisationsfragen im Fokus, inwiefern Metadaten in Form
von Protokollinformationen separat oder zusammen mit dem gesamten Vorgang abgelegt
werden sollen. Die Darstellung interpretiert die für Mensch und Maschine lesbare Form des
Metadatenschemas, bspw.. durch ein XML-Schema. Eine Liste aus wesentlichen Aspekten
303 Vgl. Requirements for Electronic Records Management Systems: 4: Implementation guidance, The National Archives (Hrsg.), London 2004, S. 18 304 Vgl. e-Government Metadate Standard Version 3.0 - e-GMS 3, Office of the e-Envoy (Hrsg.), London 2004, S. 4 305 Vgl. Hofman, Hans: Developments in ISO standards for recordkeeping. Präsentation auf dem DLM Forum 2005, S. 4
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.3 Der Einsatz von Standards
92
zur Implementierung ordnungsgemäßer Metadaten und deren Verwaltung ist ebenfalls
Bestandteil des Fachberichts.
Der dritte Abschnitt beinhaltet eine Beurteilungsliste für die Nachkontrolle des
übernommenen oder neu erstellten Metadatensatzes einer Einrichtung für das ordnungs-
gemäße Verwalten der Objekte. In Kooperation mit der Arbeitsgruppe für das Indexieren des
InterPares2 Project wurde der dritte Abschnitt erarbeitet. Dieses Projekt entwickelt eine
Datenbank mit Informationen der Metadatenschemata zur Aufbewahrung und Archivierung.
Bedeutende Standards sind das RecordKeeping Metadata Set des Australischen National-
archivs (NAA), das Minnesota Records Management Metadate Set, der ISAD(G) Metadaten-
satz und der DC-Standard. Die Intention der Auflistung ist die Aufklärung unterschiedlicher
Perspektiven, Aufbau sowie Sinn und Zweck der einzelnen Sets, da diese nicht adäquat zum
Hintergrund des Records Management entstanden sind.306
Beide Bereiche der ISO 23081 stehen in einer aufbauenden Wechselbeziehung und präsen-
tieren eine umfassende Leitlinie zum Aufbau der Metadaten für das Records Management und
dessen anknüpfenden Initiativen einer Institution.307
Im nationalen und lokalen Raum entwickelten sich ferner eine Reihe unterschiedlicher
Metadatensätze für das Records Management, wie bspw. in Großbritannien der e-Government
Metadata Standard (e-GMS)308, in Australien der Recordkeeping Metadata Standard for
Commonwealth Agencies (RKMS), in New South Wales der �ew South Wales Recordkeeping
Metadata Standard (NRKMS) oder in Kanada der Government of Canada Records
Management Metadata Standard (GC RMMS) und in Minnesota in den USA der Minnesota
Recordkeeping Metadata Standard.309
306 Vgl. Hofman, H. (2005), S. 25; Hofman, Hans: Developments in ISO standards for recordkeeping. Präsentation auf dem DLM Forum in Barcelona, 2005, S. 5 307 Vgl. Hofman, H. (2005), S. 25 ff 308 Vgl. e-Government Metadate Standard Version 3.0 - e-GMS 3, Office of the e-Envoy (Hrsg.), London 2004, S. 4 309 Vgl. Hofman, H. (2005), S. 25 ff
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.3 Der Einsatz von Standards
93
3.3.5 Archivische Standards
Die konventionellen Archivtätigkeiten, bestehend aus der Erfassung, Aussonderung,
Bewertung, Übernahme, Erschließung, Erhaltung und Zugangsgewährleistung historisch
relevanter Quellen310 erhalten mit der Einführung IT-gesteuerter Verwaltungstätigkeiten eine
neue Herausforderung. Die in den Behörden entstehenden Datenmengen müssen nachhaltig
und analog zum Papier für die historische Überlieferung ausgesondert und aufbewahrt
werden. Die Standards für das Records Management bilden den ersten großen Komplex.
Daran schließen sich nahtlos die archivische Standards an. Das Ziel ist eine effizientere
Aussonderung sowie ein verlustfreier Datentransferprozess aus dem VBS ins Archivsystem.
Das dafür in den Anforderungskatalogen dargestellte Aussonderungsverfahren sowie die
Rahmenbedingungen an die technische Umgebung für elektronische Objekte, bildet die
Transferschnittstelle zum Archiv und unterstützt darüber hinaus automatisierte und personal-
entlastende Arbeitsabläufe.
3.3.5.1 Internationaler Standard: OAIS
Ein wesentlicher Standard für die Infrastruktur digitaler Archive stellt das Referenzmodell
Open Archival Information System (OAIS), ISO 14721:2001, dar. Unabhängig von struktu-
rierten und technischen Ebenen, umfasst es den Prozess der dauerhaften Sicherung von
Integrität und Authentizität elektronischer Ressourcen mittels Stabilität und Zugriffs-
gewährleistung. OAIS entstand durch die �ational Aeronautics and Space Administration
(NASA), da in den sechziger Jahren bereits große Datenmengen angefallen sind. Seit 1997
steht die fortführende Entwicklung des Standards zusätzlich unter der Aufsicht der �ational
Archives and Records Administration (NARA) sowie der Research Library Group (RLG).
Die gegründete Arbeitsgemeinschaft Consultative Committee for Space Data Systems
(CCSDS) veröffentlichte 1999 das Red Book, welches 2002 unter wenigen Änderungen als
die ISO 14721 anerkannt wurde. In sieben Kapiteln ermöglicht es einen umfassenden
Überblick über die Elemente, die für die Archivierung und Resistenz elektronischer Objekte
jeglicher Art gegenüber dem technologischen Wandel notwendig sind. Es versteht sich als ein
offenes Informationssystem.
310 Vgl. Brübach, N. (ohne Datum), S. 4
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.3 Der Einsatz von Standards
94
Beschrieben werden:
• einleitend im Kapitel eins die Zielsetzung, Anwendungsrahmen und -regeln sowie
Schlüsselbezeichnungen,
• mit dem Kapitel zwei die Vielfalt existierender Informationsträger, modellierbare
normierte Prozeduren sowie IT-Landschaften,
• durch das Kernkapitel drei die Tätigkeitsfelder jeweiliger OAIS-Betreiber,
• anhand Kapitel vier die dem OAIS zugrunde liegenden Datenmodelle, inklusive der
Beschreibung von Funktionsmodell und die spezifische Verwendung unterschiedlicher
Informationspakete,
• in einem weiteren Kernkapitel fünf die für eine dauerhafte Aufbewahrung elektronischer
Ressourcen und für dessen Zugangsgewährleistung zu verwendenden Prozeduren
• mittels Kapitel sechs der Archivaufbau nach dem OAIS-Standard und der technischen
Umsetzung von Schnittstellen für ein digitales interoperables Archivnetzwerk.
• Kapitel sieben stellt ferner Anhänge dar, bestehend aus beschreibenden Anwendungs-
probeläufen, Verweisen auf weitere Standards, Modellskizzierungen für Kooperationen
sowie Andeutungen auf Entwicklungsmodelle für wesentliche Software-Lösungen.
Weitere wesentliche Merkmale des Referenzmodells neben Technik und Funktion bestehen in
der Medienunabhängigen sowie der Berücksichtigung traditioneller archivischer Arbeits-
methoden und dessen zukunftsorientierte Anwendung für die digitale Archivierung.311
Dem Wesen des Models werden sechs Hauptfunktionen zugeordnet:312
• Ingest 313
• Aufbewahrung
• Datenverwaltung
• Systemverwaltung
• Zukunftsorientierte digitale Bestandserhaltung
• Bereitstellung
Aus den Anforderungen wird ersichtlich, dass die digitale Archivierung eine umfassendere
Bedeutung besitzt, als die ausschließliche Lagerung von Ressourcen.314
311 Vgl. Brübach, N. (ohne Datum) S. 2 ff 312 Ebenda S. 6 313 Definition: Übernahme 314 Vgl. Waller, M.; Sharpe, R. (2006), S. 24
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.3 Der Einsatz von Standards
95
Die für die Archivierung abzugebenden digitalen Objekte werden in Form von Submission
Information Packages (SIPs)315 angepasst, welche während des Ingest in Archival Information
Packages (AIPs)316 transformiert/konvertiert werden und können über Dissemination
Information Packages (DIPs)317 unter jeweiligen rechtlichen Bedürfnissen als Extrakt und
zielgruppenorientiert zur Verfügung gestellt werden. Charakteristisch für die Generierung von
Informationspaketen ist die nachhaltige Rekonstruktion von Dokumenten, Vorgängen und der
Aktenstruktur in Form von Paketen. Unabhängig technischer Versionisierungen bzw.
Erneuerungen ermöglicht die Aufbereitung zu DIPs eine komfortable Funktionalität. Jedes
Informationspaket, auch als digitales Objekt definiert, bündelt inhaltliche Informationen zu
Ursprungsdaten und definierenden Repräsentationsinformationen sowie zukunftssichernde
Informationen zur Beschreibung der Preservation Descritption Information (PDI)318, wie zum
Stand der Technik und Verfahren. Innerhalb des Funktionsmoduls werden vier Teilsysteme
für die Analyse der Umgebungsbedingungen, rasant verändernder IT-Landschaften sowie
grundlegende Erhaltungskonzeptionen für die im System archivierten Objekte. 319
Abbildung 10: OAIS-Datenprozess im Detail320
315 Definition: Abgabeinformationspakete 316 Definition: Archivierungsinformationspakete 317 Definition: Verteilungsinformationspakete 318 Definition: Aufbewahrungsform 319 Vgl. http://pcnewsletter.coextant.info/?OpenDocument 320 Quelle: Recommendation for Space Data System Standards, Reference Model for an Open Archival Information System (OAIS), CCSDS Document Nr. 650.0-B-1, BLUE BOOK, Consultative Committee for Space Data Systems (Hrsg.), 2002, S. 31
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.3 Der Einsatz von Standards
96
Seit dessen Veröffentlichung als offenes Informationssystem wurden den jeweiligen
Bedürfnissen von Archiven, Bibliotheken oder Datenzentren angepasste Standardisierungs-
initiativen entwickelt. Durch die Initiativen der Research Libraries Group (RLG) und des
Online Computer Library Centre (OCLC), wie die attributes of trusted digital repositories
und die Arbeitsgruppe für PREservation Metadata. Implementation Strategie (PREMIS)321
publizierten 2005 Richtlinien zur Implementierung von Metadaten unter Berücksichtigung der
Erhaltung. Das Verzeichnis- und Kodierungsschema Metadata Encoding and Transmission
Standard (METS) wurde ebenfalls auf der Basis des OAIS entwickelt und ermöglicht einer
Organisation beschreibende, administrative und strukturierte Metadaten zu digitalen Objekten
als text und image basierte Arbeit hinzufügen zu können.322 Das Bundesarchiv orientiert sich
bei der Gestaltung einer umfassenden Lösungsarchitektur für das bundesweite Standard-
ArchivierungsModul für elektronische Archivierung (SAM) an dem OAIS-Modell. The
�ational Archives entwickelte PRO�OM mit Bezug zum OAIS-Modell, das Beschreibungen
zu aktuellen Aktenformaten beinhaltet. Im internationalen Raum wurde das Global Digital
Format Registry (GDFR) durch eine Initiative einer Arbeitsgruppe der Harvard und
Massachusetts Institute of Technology (MIT) durch die Unterstützung des Digital Library
Federation (DLF) entwickelt323.
3.3.5.2 Projekt des Bundesarchivs: SAM
Das Bundesarchiv muss sich durch die Verbreitung elektronisch verwalteter Dokumente in
unterschiedlich verwendeten VBS auf komplexe Datenmengen einstellen. Auf dem 13.
eGovernment Anwenderforum präsentierte Andrea Hänger das von der KBSt geförderte
Einer-für-Alle (EfA) Projekt SAM und veranschaulichte damit die entscheidende Transfer-
schnittstelle für den prozessgesteuerten Lebenszyklus elektronischer Dokumente in eine
revisionssichere Archivierung. Für die Marktbeobachtung orientiert sich SAM am OAIS-
Modell sowie an dem australischen Victorian Electronic Records Strategy (VERS). Ferner
wird sich der Erarbeitung von Migrationsstrategien und alternativen Methoden sowie der
Entwicklung und Umsetzung ganzheitlicher technischer und organisatorischer Lösungs-
ansätze für die gesamte Struktur des digitalen Archivs gewidmet. Die enge Kooperation
zwischen Verwaltung und Archiv ist ein entscheidendes Kriterium.
321 Vgl. http://www.oclc.org/research/projects/pmwg/background.htm 322 Vgl. Hofman, H. (2005), S. 27 ff 323 Vgl. Wijngaarden, Hilde: Format Registries - Digital Preservation Department. Präsentation, Workshop in Göttingen [ohne Datum], S. 7
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.3 Der Einsatz von Standards
97
SAM startete 2006 als Pilotprojekt und bildet das Eingangsmodul für die plattform- und
herstellerunabhängige Architektur des digitalen Archivs. Es ermöglicht die Erfüllung des
gesetzlichen Auftrages zur Sicherstellung, Bewertung und Ausgabe elektronischer Unter-
lagen. Nach einer erfolgreich abgeschlossenen Pilotphase im letzten Jahr ist die Aufnahme in
den Echtbetrieb für Ende 2007 geplant324 und wird kontinuierlich ausgebaut. Die folgende
Zeittafel stellt die Entwicklung von SAM dar.
Abbildung 11: Zeitlicher Überblick von SAM325
Die anschließende Abbildung verdeutlicht SAM als die Schnittstelle zwischen dezentralen
Speicherlösungen verschiedener Softwareanbieter und der einheitlichen Speicherung im
Bundesarchiv.
324 Vgl. Bundesarchiv-Behördenberatung - Elektronische Akten. Rückschau - Vorschau - Thema: Bundesarchiv entwickelt EfA-Dienst, Newsletter Nr. 1, Bundesarchiv (Hrsg.), 2006, S. 1 325 Quelle: Huth, Karsten.; Schroeder, Kathrin: Projekt "Aufbau eines Digitalen Archivs" im Bundesarchiv - Ein Werkstattbericht über den "individuellen" Umgang mit Massendaten, Präsentation auf der 11. Tagung des Arbeitskreises „Archivierung von Unterlagen aus digitalen Systemen“, Stuttgart 2007, S. 2
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.3 Der Einsatz von Standards
98
Abbildung 12: Der Übernahmeprozess mittels SAM326
Die zu Beginn erfassten Steuerungsinformationen ermöglichen ein automatisiertes
Aussonderungsverfahren. XML dient als Schnittstelle und setzt die Komparabilität der Meta-
datenstrukturen mit den hinterlegten XML-Schemata voraus. Die für den Aussonderungs-
prozess vorliegenden Schemadateien dienen der weiteren Verarbeitung im Bundesarchiv. Mit
SAM werden die Funktionalitäten zur Übernahme von Primärinformationen und Metadaten
verschiedener Behördensysteme, die Prüfung und Fehlerbehebung der Datenmengen sowie
eine beständige Aufbereitung umgesetzt.327 Die Metadaten bleiben unverändert und werden
gegebenenfalls mit einem zusätzlichen Titel kenntlich gemacht. Mit der Hinterlegung eines
Behördenprofils werden vorzeitig Zugriffsrechte reglementiert. Die dabei entstehende Trans-
aktionsdatei und Transaktions-ID dienen der Automatisierung und damit der Bewerk-
stelligung des Arbeitsumfangs. Für die Planung des Langzeiterhalts der Daten werden einge-
hende Daten zu Übergabepakete gebündelt und die Signatur entsprechend der ID automatisch
angepasst.328 Die folgende Abbildung veranschaulicht den letzten umfangreichen Bearbei-
tungsprozess archivierungsrelevanter Unterlagen innerhalb des DLM.
326 Quelle: Hänger, Andrea: Der E-Government-Prozess (Langzeit-)Archivierung. Vorstellung und Hintergründe des Pilotprojekts im Bundesarchiv, Präsentation auf dem 13. eGovernment Anwenderforum, Berlin 2007, S. 9 327 Vgl. Bundesarchiv-Behördenberatung - Elektronische Akten. Rückschau - Vorschau - Thema: Bundesarchiv entwickelt EfA-Dienst, Newsletter Nr. 1, Bundesarchiv (Hrsg.), 2006, S. 1 ff 328 Vgl. Hänger, Andrea: Der E-Government-Prozess (Langzeit-)Archivierung. Vorstellung und Hintergründe des Pilotprojekts im Bundesarchiv, Präsentation auf dem 13. eGovernment Anwenderforum, Berlin 2007, S. 10 und eigene fortführende Notizen während der Präsentation
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.3 Der Einsatz von Standards
99
Abbildung 13: Der Transfer elektronischer Informationspakete mit SAM329
Eine einheitliche XML-Schnittstelle durch die Bereitstellung des Moduls für die Behörden
ermöglicht die Verwendung unterschiedlicher VBS. Diese und alle für die öffentliche
Verwaltung einsetzenden Softwareprodukte müssen für die Erstellung interoperabler
Schnittstellen die Generierung einheitlicher Metadatenschemata ermöglichen. Derzeit werden
trotz DOMEA-Zertifizierung keine ausreichenden archivtauglichen Aussonderungsdateien
erstellt. Andrea Hänger legte auf dem letzten Anwenderforum die derzeitigen Defizite dar, die
durch unregelmäßig hinterlegte Steuerungsinformationen, uneinheitliche und unvollständige
Metadatenstrukturen für den Export, fehlende einheitliche Prozeduren für die Datenübergabe
sowie Unsicherheiten der Systemanbieter und Behörden entstehen. Zur Problembehebung
gründete das Bundesarchiv im Jahr 2006 die Bundesbehörden-Behördenberatung – elektro-
nische Akten (BBeA)330 zur aktiven Kooperationen zwischen den Behörden und dem
Bundesarchiv, entwickelte SAM sowie Prototypen.331
329 Quelle: Vgl. Hänger, Andrea: Der E-Government-Prozess (Langzeit-)Archivierung. Vorstellung und Hintergründe des Pilotprojekts im Bundesarchiv, Präsentation auf dem 13. eGovernment Anwenderforum, Berlin 2007, S. 13 330 Vgl. Bundearchiv-Behördenberatung - Elektronische Akten. Rückschau - Vorschau - Thema: Bundesarchiv entwickelt EfA-Dienst. Newsletter Nr. 1. Bundesarchiv (Hrsg.), 2006, S. 1 331 Vgl. Hänger, Andrea: Der E-Government-Prozess (Langzeit-)Archivierung. Vorstellung und Hintergründe des Pilotprojekts im Bundesarchiv, Präsentation auf dem 13. eGovernment Anwenderforum, Berlin 2007, S. 4
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.3 Der Einsatz von Standards
100
3.3.5.3 Projekt The .ational Archives: PRO.OM
Ein schneller Zugriff auf Informationen in britischen Verwaltungen reglementiert der FOI Act
2000 seit seiner Einführung im Jahr 2005. Zeitgleich verschwand damit die Regelung eines
verschlossenen Aufbewahrungszeitraums von bis zu 30 Jahren und verlangt stattdessen für die
Öffentlichkeit zugängliche Informationsressourcen bereits mit Beginn der Aufbewahrungsfrist
zur Verfügung zu stellen. Die steigende Anzahl elektronisch zu verwaltender Dokumente ist
zusammen mit den veränderten rechtlichen Anforderungen das Ergebnis flächendeckend
einsetzender VBS. Für die Unterstützung des kompletten Lebenszyklus elektronischer
Aufzeichnungen entwickelte TNA ein Seamless Flow Programm, welches von der Erfassung
in den Akten der Abteilungen über den internetbasierten Transfer bis zur Archivierung und
Ausgabe reicht. Neben einer Reihe von Projekten bestehend aus der Bewertung, der
Aussonderung, dem Transfer, der Lagerung und der Aufbereitung der Aufzeichnungen für die
Öffentlichkeit, erfordern aktuelle und umfangreiche Aufgabenbereiche die weitestgehende
Automatisierung aller Prozesse. Die Erschließung kumulativer Datenmengen ist daher nicht
mehr kompatibel mit den klassischen manuellen Arbeitsweisen. Mit Hilfe des e-Gif Standards
werden technische Anforderungen und Spezifizierungen für einen interoperablen
Informationsaustausch zwischen den Behörden und weiteren Verwaltungen reglementiert.
Dieser Standard bündelt die interne Verbindung, die Datenintegrierung, den Zugriff auf einen
elektronischen Service und das Content Management.332
Basierend auf den Erfordernissen der Speicherung digitaler Objekte, entwickelte 2002 das
Digital Preservation Department (DPD) des Nationalarchivs, in Anlehnung an das OAIS-
Modell, PRO�OM. Ausgehend von den Anforderungen an eine kontinuierliche
revisionssichere elektronische Archivierung und die technische Abhängigkeit elektronischer
Aufzeichnungen, verwaltet PRO�OM Informationen über Softwareanwendungen und die
dazugehörigen Dateiformate.333 Diese Strategie unterstützt den automatischen Prozess
digitaler Speicherung und dient als allgemein zur Verfügung stehende Ressource für die
Gemeinschaft. Die Datenbank wurde seit 2002 kontinuierlich weiterentwickelt. Zu Beginn
unterstützte PRO�OM2 die Entwicklung multi-lingualer Versionen des Systems durch einen
Austausch der Feldtags. Die anschließenden Forschungen und inhaltlichen Ausarbeitungen
von PRO�OM fanden in Kooperation mit den Softwareentwicklern statt, um einen
Eingangskerndatensatz der Produktionsinformation der Software sicher zu stellen. 2003 332 Vgl. e-Government Metadate Standard Version 3.0 - e-GMS 3. Office of the e-Envoy (Hrsg.), London 2004, S. 4 333 Vgl. PRONOM 4 User Requirements, The National Archives (Hrsg.), London 2004, S. 4 ff
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.3 Der Einsatz von Standards
101
entstand PRO�OM3 mit einer Ausarbeitung zur Web-Komparabilität. Gleichzeitig prä-
sentierte die Datenbank den Start einer zentralen internetbasierenden Eingangsressource.334
Die Version PRO�OM4 ist signifikant für das Datenmodell PRO�OM Unique Identifiers
(PUIDs) zur Erfassung von technischen Detailinformationen zu Dateiformaten. Ferner
unterstützt es die Interoperabilität mit Registrierungssystemen durch die frei erhältliche
Digital Record Object Identification Software zur automatischen Dateiformaterkennung in
ERMS.335
PRONOM 3 PRONOM 4 PRONOM 5a PRONOM 5b
Infrastruktur Web ZugriffErmöglichen
Generierung der Daten für Kernprodukte
Generierung der Daten für Kerndateiformate
Tool zur automatischen
DateiformatsErkennung des
Beginn des PRONOM Identifizierungs-schemas
Service für Archivierungs-planung
Weiterentwicklung desContents
Weiterentwicklung desContents
Februar2004
Oktober2005
Dezember2005
Dezember2006
Entwicklung des Datenmodells(Incl. detaillierter Dateiformate)
Interface-Entwicklung
Content
Technische Lösungen
Fertistellung
Abbildung 14: Zeitlicher Überblick von PRO.OM336
Die Gründung des Preservation Planning Service unterstützt die Identifizierung und
Archivierungsstrategien technologischer Veränderungen zur Eingrenzung konstant
stattfindender Technologiewandel. Das System orientiert sich dabei an dem Migrationsweg
zur automatischen Konvertierung elektronische Aufzeichnungen in neue Formate, welche in
Abhängigkeit von Archivierungs- und Präsentationszwecken stehen. Die Funktionalitäten von
PRO�OM zu Software- und Dateibeschreibungen spielen eine entscheidende Rolle zur
Aktivierung prozessorientierter Migrationsstragie. Dies ermöglicht die durchgehende Über-
wachung bestehender Technologien und Dateiformate, um rechtzeitig Migrationsstrategien
334 Vgl. http://www.nationalarchives.gov.uk/aboutapps/pronom/ 335 Vgl. Brown, A. (2006), S. 8 336 Quelle: http://www.nationalarchives.gov.uk/aboutapps/pronom/default.htm
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.3 Der Einsatz von Standards
102
einzuleiten und die dauerhafte Lesbarkeit elektronischer Objekte zu gewährleisten. Die
folgenden Abbildungen veranschaulichen das derzeitige Informationsmodell des PRO�OM
Systems.
Abbildung 15: Die technische Umgebung von PRO.OM337
Jedes digitale Objekt erfordert für das Verwalten und die Zugriffsgewährleistung eine
Abdeckung intern korrespondierender technischer Komponente aus Dateiformaten,
Softwaretypen, Hardwarekomponenten und Speicherungsmedium. Der Bearbeiter, die
Intellectual Property Rights (IPR), Identifizierungen und Dokumentationen stehen in einer
festen Wechselbeziehung. Jedes dieser Komponente wird anschließend in dessen wesentlich
zu beachtende Elemente kategorisiert. Die folgende Abbildung verdeutlicht die Komponenten
zur Identifikation von Dateiformaten.338
337 Quelle: Brown, A. ( 2005), S. 4 338 Vgl. Ebenda
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.3 Der Einsatz von Standards
103
Abbildung 16: Die technische Umgebung für Dateiformate in PRO.OM339
PRO�OM ist ein Softwaretool, welches die folgenden Prozesse unterstützt: 340
• Zugang: es unterstützt den mechanischen Prozess des Zugangs für elektronische Auf-
zeichnungen ins Digitale Archiv anhand:
o der Unterstützung der automatischen Identifikation der Dateiformate
o der Unterstützung der Bewertung der Dateiformate
o der Unterstützung automatischer Metadatenextraktionen auf Dateiebene
o der Bereitstellung einer zentralen Registrierung der Informationen zu
Dateiformaten und dessen technische Beschreibung; dafür wird die
Notwenigkeit der duplizierten Informationshinterlegung im Digitalen Archiv
ausgeschlossen
• Archivierung: PRO�OM unterstützt die beständige Archivierung durch:
o Automatische Generierung der Alarmbereitschaft technischer
Marktbeobachtungen für die Auslösung aktiver Archivierung
o Automatische Generierung der Migrationspfade
• Aushändigung: PRO�OM unterstützt die Ausgabe elektronischer Aufzeichnungen für
Benutzer mittels automatischer Konfiguration der entsprechenden Softwareumgebung
• Zusätzlich zur internetbezogenen Bereitstellung stellt PRO�OM eine relevante
Ressource für einen breiten Kreis innerhalb der digitalen Speicherung und der IT
339 Quelle: Brown, A. (2005), S. 5 340 Vgl. PRONOM 4 User Requirements, The National Archives (Hrsg.), London 2004, S. 4 ff
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.3 Der Einsatz von Standards
104
Gemeinschaft. Dies geschieht durch die Verbreitung autoritärer Informationen zur
technischen Abhängigkeit elektronsicher Aufzeichnungen
Das erweiterte Schema PUIDs stellt konstante und eindeutige Identifikation archi-
vierungsrelevanter Dateiformate bereit. Dieses Tool dient dem nachhaltigen Austausch und
der Verwaltung elektronischer Unterlagen sowie einer eindeutigen Identifizierung von
Bearbeitern und Maschinen dekodierter Objektformate.341 PUIDs beziehen sich ausschließlich
auf Dateiformate, welche aus einer internen Struktur und der Kodierung eines digitalen
Objekts bestehen und den Inhalt für die Benutzerdarstellung wiedergeben. Digitale Objekte
sind entweder Akten oder eingebettete Bitströme in einer Akte. Das Tool ermöglicht
ausschließlich die tiefgehende Identifikation der jeweiligen Versionen eines Dateiformats.
XML ist ein Dateiformat, welches aus unterschiedlichen Versionen besteht. Jede Version
erhält eine eigene Identifikation. Das Dateiformat TIFF 6.0 beinhaltet dagegen unter-
schiedliche Algorithmenkompressionen, wie CCITT Gruppe 3 und 4 oder JPEG, welche
letztendlich zu einzelnen Dateiformaten gezählt werden. PUIDs korrespondieren mit der
DROID Software, welche Informationen für alle zu identifizierenden Objekte in einem ERMS
bereithält. DROID beinhaltet eine application programming interface (API), um in einer
ERMS oder Lagerungssoftware die Implementierung in Form einer XML-Struktur zu
gewährleisten. Dies erlaubt die Transformation in alle weiteren Metadatenschemata und einen
sicheren und automatisierenden Aussonderungsprozess. Die Integrierung dieses Tools findet
entweder im Erfassungsprozess, während des Ingesttransfers in ein ERMS bzw.
Aufbewahrungsort oder während der Verwendung verschiedener Tools zur Dateiformat-
identifikation statt.342
341 Vgl. http://www.nationalarchives.gov.uk/aboutapps/pronom/default.htm 342 Vgl. Brown, A. (2006), S. 5 ff
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.4 Die Verwaltung elektronischer Dokumente
105
3.4 Die Verwaltung elektronischer Dokumente
3.4.1 Der Einsatz von Vorgangsbearbeitungssystemen
Das Dokumenten Management unterstützt das Informationsmanagement als eine Integrations-
und Dokumentationsfunktion. Daten und Dokumente aller Art und aus unterschiedlichen
Umgebungen, wie bspw. die Auftragserfassung oder Leistungsabrechnung mittels der
Systemanalyse und Programmentwicklung (SAP R/3) oder den Office Anwendungen aus
Büroapplikationen, werden in einem Dokumenten Management entgegengenommen. Der
gesamte Lebenszyklus eines Dokuments, bestehend aus dem Erstellen, Digitalisieren,
Indizieren, Archivieren, Widerfinden, Weiterleiten und unumkehrbaren Vernichten, wird
durch das Dokumenten Management unterstützt. Dokumenten-Management-Systeme sind die
soft- und hardwaregestützten Methoden für das Dokumenten Management.343
Dokumenten-Management-Systeme entstanden aus Archivsystemen, welche aus den 1960er
Jahren stammen und zum Scannen und Archivieren von Dokumenten für einen erneuten
Zugriff entwickelt wurden. Der zuverlässige und revisionssichere Nutzen von DMS wurde 20
Jahre später erkannt und seitdem kontinuierlich weiterentwickelt. Computerbasierte
Workflowsysteme wurden für einen elektronischen Verarbeitungsablauf der Dokumente
entwickelt. Wissensmanagementsysteme und Content Management Systeme entstanden Ende
der 1990er Jahre und ergeben zusammen mit Dokumenten-Management-Systemen Schnitt-
stellen aus einzelnen Technologiebereichen in einem Enterprise-Content-Management-
System.344 Softwareanbieter aus diesen Bereichen kooperieren oder fusionieren daher, um
subsumierte Technologien für die umfassenden Anforderungen und Rahmenbedingungen an
den Lebenszyklus der Dokumente erfüllen zu können.345 Die Anforderungen zur
Verwaltungsmodernisierung bestehen aus einer Modernisierung der Verwaltungsprozesse,
transparentes Verwaltungshandeln, medienbruchfreie und internetgestützte Vorgangsbear-
beitung, verkürzte Bearbeitungsdauer, durchgehende Auskunftsfähigkeit, einfache Benutzer-
führung der IT, Produktivitätssteigerung und Investitionsschutz.346 Diese Anforderungen wer-
den umgesetzt, wenn neben der IT das Personal in der Lage ist, die grundlegenden Arbeits-
schritte zur Ordnungsmäßigkeit in der IT-gestützten Vorgangsbearbeitung umzusetzen.
343 Vgl. Schütz, T. (2004), S. 339 ff 344 Vgl. 1.4 345 Vgl. Schütz, T. (2004), S. 339 ff 346 Vgl. http://www.opentext.de/3/sol-products/sol-pro-docmgmt-collaboration/pro-domea-overview.htm
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.4 Die Verwaltung elektronischer Dokumente
106
Durch VBS werden die folgenden Kriterien erreicht:347
• Die digitale Speicherung von Dokumenten, Vorgängen und Akten
• Der zeit- und ortunabhängige Zugriff auf Unterlagen
• Die Möglichkeit der digitalen Registratur und die Verwaltung von beschreibenden
Metainformationen zu Dokumenten, Vorgängen und Akten
• Die automatisch prozessgesteuerte Bearbeitung der Vorgänge, wie Verfügungen,
Zeichnungen, festgelegte Bearbeitungsschritte, definierte Zugriffsrechte und Rollen und
Protokollinformationen zu Bearbeitungsprozessen
• Die Integration von Fachverfahren und virtuellen Containern
• Die Hinterlegung von Fristen- und Aufbewahrungsverzeichnissen für einen sicheren
Aussonderungstransfer
• Das Nachvollziehen jeder einzelner Bearbeitungsschritte
In Kooperation mit dem Archiv werden frühzeitig Methoden und Metadatenstrukturen für
eine einheitliche Verwaltung und Aussonderung elektronischer Vorgänge erarbeitet.
3.4.2 Der Einsatz von Dateiformaten
Die folgende Abbildung dient einem Überblick über die breite Spanne der gegenwärtig
produzierten Informationsmedien. Aufgelistet werden elektronische Aufzeichnungen nach der
australischen Definition, die jeweils den authentischen und zeitweilig entstandenen Inhalt
reflektieren.
347 Vgl. IT-gestützte Vorgangsbearbeitung, Grundlagen der Infora GmbH [ohne Datum], S. 7
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.4 Die Verwaltung elektronischer Dokumente
107
Erstellte Dokumente unter
Office Anwendungen
Word Dokumente
Tabellenkalkulationen
Präsentationen
Desktop-Publizierte Dokumente
Internet
Öffentliche Webseiten
Datenbanken
Geo- & Umweltinformationssysteme
Personen-Informationssysteme
Finanzsysteme
Workflow Systeme
Client Management Systeme
Kundenbezogene Management Systeme
Intern/individuell erstellte Datenbanken
CMS (Content Management Systems)
Elektronische Nachrichten aus
Kommunikationssystemen
EDI (electronic data interchange)
Anrufbeantworter
Onlinenachrichten
EMS (enhanced messaging services)
Mutlimedia Kommunikation (z.B. Video, Konferenzen & Konferenzschaltung)
Elektronischer Dokumentenaustausch (elektronisches Fax)
SMS MMS
(short message services)
(multimedia messaging services)
Generierte Aufzeichnungen
mittels Business
Informationssysteme
Aufzeichnungen von online Transaktionen
Aufzeichnungen in online und
webbasierter Umgebung
Tabelle 3: Unterschiedliche Varianten elektronsicher Aufzeichnungen348
Der Bereich der aus Office-Anwendungen entstehenden Dokumente sowie die überwiegend
zum Einsatz kommenden Email-Korrespondenzen definieren lediglich einen kleinen
Abschnitt innerhalb der breit gefächerten Entstehungsorte elektronischer Aufzeichnungen,
denen gleichbedeutend archivische Betreuung zukommt. Die auf dem Datenträger liegenden
Primärinformationen benötigen maschinenlesbare Hilfsmittel. Befristete Aufbewahrungs-
zeiträume von bis zu 30 Jahren sowie die Endarchivierung historischer Quellen setzen eine
hohe Erhaltungsanforderung an die Lebensdauer. Ein frühzeitiger Einsatz nachhaltiger
Archivierungsstrategien ist daher erforderlich. Die Anzahl der durch die IT-Landschaften
entstehenden Dokumente kann Informationsredundanz verursachen, da im Unterschied zum
konventionellen Schriftgut elektronische Dokumente durch schnelles Überschreiben in ihrer
Authentizität und Nachweisbarkeit für das tägliche Verwaltungshandeln gefährdet sind.
Fundierte Kenntnisse zur Verwaltung einer ordnungsgemäßen elektronischen Aktenführung
in einem VBS werden vorausgesetzt.
348 Vgl. Creating, Managing and Preserving Digital Records. National Archives of Australia (NAA) (Hrsg.), Canberra 2004, S. 13 ff
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.4 Die Verwaltung elektronischer Dokumente
108
IT-Standards349 unterstützen die Strategien für sicheres Verwalten und Archivieren, bündeln
wesentliche Dateiformate aus der Anzahl unterschiedlicher Aufzeichnungen und erhalten die
authentische Rückwärtskompatibilität älterer Dateiformate. Technologische Standards stehen
in einer Wechselbeziehung zu Richtlinien und Standards des Records und Archiv
Managements, welche für wirtschaftliches Verwaltungshandeln auf die vollständige elektro-
nische Aktenführung und Archivierung von Dokumenten sowie die Anforderungen zur
Implementierung zertifizierter VBS bündeln. Neue Herausforderungen an das Verwaltungs-
handeln ergeben sich in der Umsetzung dieser Standards unter effektiven und effizienten
Gesichtspunkten. Das DLM betrachtet bezüglich voran beschriebener Anforderungen und
Rahmenbedingungen der Richtlinien und Standards an Dateiformate und VBS, die auto-
matisch generierten Prozesse von der Erfassung bis zur Archivierung. Mittels der Steuerung
durch einzelne Instrumente können diese Prozesse effektiv umgesetzt werden.
3.4.3 Die Bedeutung wesentlicher Steuerungsfunktionen
Der Nutzen von Aktenplan und Thesauri
Die Besonderheit der Schriftgutverwaltung liegt in der Erstellung eines übersichtlichen
Aktenplans, welcher nach wie vor ein elementares Hilfsmittel für den sachbezogenen
Ordnungsrahmen einer Behörde darstellt. Der Vorteil eines Aktenplans ist ein stabiler Aufbau
gegenüber Organisationsveränderungen, bildet die Ordnungsgrundlage und ermöglicht die
leichtere Nutzung für Organisationseinheiten mit Querschnittsaufgaben.350 Die Registrierung
von Sachakten durch ein präzises Aktenzeichen ermöglicht das sachbezogene Wieder-
auffinden in einer sachlich-hierarchisch bereitgestellten Struktur. Die Ordnungsmäßigkeit des
Verwaltungshandelns beginnt bei der Ablage nach Aktenplan. Für die Festlegung der
Aufbewahrungsfrist elektronischer Vorgänge werden in einem Aktenplan Steuerungs-
funktionen, wie Fristen- und Bewertungsverzeichnisse hinterlegt, die als sichere Grundlage
für eine automatisierte Aussonderung dienen. Als ein übergeordnetes Instrument, unterstützt
der Aktenplan die Automatisierung der Prozesse im gesamten Lebenszyklus.351
Die aktuellen Initiativen der Verwaltungsmodernisierung und die ansteigende Informations-
flut beeinflussen die Intention der Sachaktenordnung. Die Zunahme der Fallakten erfordert
das getrennte und in sich einfach gereihte Erfassen dieser in großem Umfang entstehenden
349 Vgl. 2.3.2 350 Vgl. Hoffmann, H. (2005), S. 26 351 Vgl. Hoffmann, H. (2000), S. 201
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.4 Die Verwaltung elektronischer Dokumente
109
Unterlagen. An dieser Stelle müssen Regelungen für den Aktenplan getroffen werden, die
eine weitere Expansion der Aktenmenge verhindern und eine Trennung von kurzen und
langlebigen Akten ermöglichen. Während das Ordnungsprinzip im Aktenplan erhalten bleibt,
gestattet ein zusätzlich angelegtes Verzeichnis das Reihungsprinzip.352
Abbildung 17: Beispiel einer Aktenbildung353
Der Verzicht einer sachsystematischen Ordnung des Aktenplans und die einfache Anreihung
der Akten, da die IT auf den ersten Blick ein nützliches Werkzeug zur Erschließung darstellt,
löst nicht die Zuordnungsprobleme. Mit dem Wegfall der Betreffseinheit, die alle dazu-
gehörigen Akten auflistet, entfällt gleichzeitig auch die eindeutige Abgrenzung von Akten
und würde eine präzisere und dokumentationsbezogene Inhaltsbeschreibung jeder Akte
erfordern.354 Die Beschreibung der Dokumenteninhalte setzt darüber hinaus ein kontrolliertes
Vokabular einzelner Schlagwörter sowie dessen dokumentationsspezifische Beziehung
untereinander voraus.355 Innerhalb der Phasen des Lebenszyklus, besonders während der
Bearbeitungs- sowie Lagerungs- und Archivierungsphase356, kommen weitere inhalts-
erschließende Verfahren für die Indexierung von Informationen zum Einsatz.357 Das Indexing,
352 Vgl. Hoffmann, H. (2000), S. 201 ff 353 Vgl. Wettmann, Andrea: Standards in der Praxis –Erfahrungen bei der Einführung eines VBS in Sachsen, Präsentation auf der 10. Tagung des Arbeitskreises „Archivierung von Unterlagen aus digitalen Systemen“, 2006, S. 21 354 Vgl. Hoffmann, H. (2005), S. 29 355 Vgl. Reimer, U. (2004), S. 156 356 Vgl. Tabelle 4 357 Vgl. Schütz, T. (2004), S. 343
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.4 Die Verwaltung elektronischer Dokumente
110
Abstracting und der Thesaurus sind neben dem Aktenplan bzw. der Klassifikation wichtige
Werkzeuge der Dokumentationssprache. Die terminologische Kontrolle bildet eine grund-
legende Maßnahme für die direkte oder indirekte Bezeichnung und Abgrenzung der Begriffe.
Dies ermöglicht die Auflösung der Mehrdeutigkeit durch die Zuordnung von Definitionen und
Begriffen in einem festen Raster. Ein Thesaurus besteht aus lexikalischen Einheiten, die in
einem komplexen alphabetisch und systematisch geordneten Verzeichnis für das Widerfinden
indexiert und gespeichert werden und ist im Vergleich zum Aktenplan ein aufwendiger zu
pflegendes Instrument.358
Darüber hinaus beanspruchen die terminologische Kontrolle und der anschließende Aufbau
recherchierbarer Wissensdatenbanken die Kompetenz von Information Professionals. Diese
ermöglichen erst, in einer weltweit verfügbaren Informationsflut, mittels des Information
Retrieval, die Recherche in Datenbanken kosteneffektiv, effizient und qualitativ hochwertig
durchführen zu können.359
Metadaten
Metadatenschemata sind wesentliche Steuerungselemente für die Authentizität, die Erhaltung
und den prozessgesteuerten Transfer elektronischer Objekte. Dessen Einfluss nahm mit der
vollständigen elektronischen Aktenführung und Archivierung adäquat zu. Die Gründe für die
Verwendung kooperierender und einheitlicher Metadatenstandards für das wirtschaftliche
Verwaltungshandeln ergeben sich wie folgt:360
• Die Verwaltung elektronischer Unterlagen in einem VBS
• Die Voraussetzungen der eGovernment Modernisierung in einer effektiveren Verwaltung
offizieller Informationen, zusammenlaufender Systeme und Richtlinien und einem
Service, welcher aus den Bedürfnissen der Bürger erstellt wurde
• Die Erarbeitung von Government Informationssystemen für den effektiveren Zugriff auf
zentrale Plattformen
• Die Unterstützung vollständiger Recherchen im Internet, in Datenbanken sowie einzelner
Dokumente und Akten
Für die effektive Nutzung müssen Metadaten strukturiert und konsistent innerhalb einer
Organisation erstellt werden. VBS ermöglichen die automatische Generierung wesentlicher
358 Vgl. Poetzsch, E. (2004), S. 5 359 Vgl. Poetzsch, E. (2006), S. 4 360 Vgl. e-Government Metadate Standard Version 3.0 - e-GMS 3. Office of the e-Envoy (Hrsg.), London 2004, S. 4
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.4 Die Verwaltung elektronischer Dokumente
111
Metadaten zur Erfassung der Dokumente und Protokollierung von Versionen sowie gebün-
delte XML-Metadatenschemata für den Datenaustausch.
Das vom britischen Office of the e-Envoy publizierte e-Government Interoperability
Framework (e-GIF) beinhaltet technische Anforderungen und Spezifizierungen für einen
interoperablen Informationsaustausch zwischen den Behörden und weiteren Verwaltungen.
Dieser Standard steuert die interne Verbindung, die Datenintegrierung, den Zugriff auf den
elektronischen Service und das Content Management. Darin ist ebenfalls der e-GMS publi-
ziert worden.361 In Deutschland formulierte der KoopA ADV ein standardisiertes Austausch-
verfahren im Rahmen von XDOMEA, worin die Elemente jeweiliger Metadatenschemata für
einen bruchfreien Datenaustausch definiert werden. Dadurch wird der „kleinste gemeinsame
Nenner“ 362 für einen Basisstandard vorgegeben, der die Kompatibilität eines behörden-
spezifischen Datenaustauschstandards steuert.363
Zusammenfassung
Steuerungselemente unterliegen einer konsequenten Pflege und Fortschreibung sowie
Vereinheitlichung. Der Aktenplan bildet das Gerüst für den Ordnungsrahmen einer
Einrichtung und stützt innerhalb der Aktenführung die Inhaltsangabe effizienter als ein
wesentlich aufwändiger zu pflegendes Retrievalsystem. Der Aktenplan bildet daher ein
wirtschaftliches Fundament für das Verwaltungshandeln.364 Die darin enthaltenen Fristen-
und Bewertungsverzeichnisse steuern automatisierte Aussonderungsprozesse für den Aufbe-
wahrungszeitraum und die Archivierung der Vorgänge einer aktenführenden Stelle.
Metadaten dienen der weitestgehenden Automatisierung der Prozesse und einem bruchfreien
Datenaustausch. Die Elemente der Metadatensets erfolgen jeweils in Absprache mit dem
zuständigen Archiv und der zuständigen Registratur.365 Die Methoden der dokumentations-
spezifischen Indexierung dienen darüber hinaus dem Aufbau von Datenbanken, zur
Bereitstellung von Wissen für jedermann und ermöglichen die anschließende Recherche für
umfangreiche Anfragen.
361 Vgl. e-Government Metadate Standard Version 3.0 - e-GMS 3. Office of the e-Envoy (Hrsg.), London 2004, S. 4 362 Zitiert DOMEA-Konzept, Erweiterungsmodul zum DOMEA-Organisationskonzept 2.1, Inner- und interbehördliche Kommunikation, Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (Hrsg.), Berlin 2005 (Schriftenreihe der KBSt Band 65), S. 11 363 Vgl. Ebenda 364 Vgl. Hoffmann, H. (2005), S. 29 365 Vgl. DOMEA-Konzept, Organisationskonzept 2.1, Dokumentenmanagement und elektronische Archivierung im IT-gestützten Geschäftsgang, Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (Hrsg.), Berlin 2005 (Schriftenreihe der KBSt Band 61), S. 83
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.4 Die Verwaltung elektronischer Dokumente
112
3.4.4 Die Prozesse der Ordnungsmäßigkeit im elektronischen Zeitalter
Das DLM definiert jede Phase als einen Prozess unterschiedlicher Dauer. Die temporär
einleitende Erfassung elektronischer Dokumente löst die zeitlich differierenden Bearbeitungs-
prozesse aus. Abgeschlossene Vorgänge werden für den rechtlich vorgesehenen Aufbewah-
rungszeitraum in die langfristig prozessorientierte Altregistratur bzw. ins Zwischenarchiv
transferiert. Im Anschluss werden diese basierend auf archivarischen Bewertungskriterien
kassiert bzw. an das Archiv zur dauerhaften Aufbewahrung und Zugriffsgewährleistung
abgegeben.366
Mit Hilfe einheitlicher Standards wird die grundlegende Bedeutung der Ordnungsmäßigkeit in
einer VBS für den Lebenszyklus elektronischer Dokumente von deren Erfassung bis zur
Aussonderung zusammengetragen und hervorgehoben. Anhand automatisch generierter
Verfahren durch den Einsatz zertifizierter VBS können bestehende Anforderungen durch die
prozessbezogene Sicht erfüllt werden. Ein medienbruchfreier Lebenszyklus von Dokumenten
entsteht unter der Berücksichtigung einer vollständigen elektronischen Aktenführung und
Archivierung, der Medienunabhängigkeit sowie der Vernetzung von Querschnittsaufgaben
vereinzelter Projekte und Organisationen. Eine ganzheitliche Betrachtung besteht in einer
Symbiose aus kurz-, mittel- und langfristigen Problemstellungen, prozessorientierten Auf-
gaben und Verantwortungen, der Betrachtung organisatorischer und technischer Aspekte
sowie der langfristigen Beobachtung über organisatorische und technische Entwicklungen.
Die folgende Abbildung verdeutlicht die wichtigsten Kriterien im gesamten Lebenszyklus
elektronischer Dokumente. Die Anzahl der Plus- und Minuszeichen verdeutlicht die unter-
schiedlichen Anforderungen an jede Phase des Lebenszyklus. Die Interoperabilität erstreckt
sich als essentielle Voraussetzung über alle Phasen und bedarf eindeutiger Maßnahmen sowie
Definitionen von Metadaten vor der Einführung einer VBS.367
366 Vgl. 1.3 367 Vgl. Schwalm, Steffen: Ganzheitliche elektronische Schriftgutverwaltung von der Entstehung bis zum Archiv – Anforderungen der Prozessoptimierung, Präsentation auf der Tagung zum 13. eGovernment Anwenderforum, Berlin 2007, S 2 ff
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.4 Die Verwaltung elektronischer Dokumente
113
Zyklus/Anforderungen Entstehung Bearbeitung Altregistratur Archiv
Schnelle Digitalisierung
Registrierung nach Aktenplan
Einfache ZuordnungVersion - Akte
Steigende BedeutungThesauri/Schlagwörter
ErhaltungAuthentizitätVerlässlichkeitNutzbarkeit
Rechtssicherheit desVerwaltungshandelns
Schneller Zugriff
Integration, ErhaltungDigitale Signatur
Interoperabilität
Validiertes Aussonderungsverfahen
+
+
+
+
+ +
+ +-
-
-
-
--
--
--
--
----
--+ +
+ + + + + +
+ +
+ +
+ +
+ +
+ +
+ +
+ +
+ +
+ +
+ +
+ +
+ +
+ +
+ +
+ +
+ +
+ +
Tabelle 4: Anforderungen der einzelnen Lebenszyklen368
368 Quelle: Vgl. Schwalm, Steffen: Ganzheitliche elektronische Schriftgutverwaltung von der Entstehung bis zum Archiv – Anforderungen der Prozessoptimierung, Präsentation auf der Tagung zum 13. eGovernment Anwenderforum, Berlin 2007, S. 4 ff
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.4 Die Verwaltung elektronischer Dokumente
114
3.4.4.1 Die Verwaltung elektronischer Dokumente in Deutschland
PHASE I: Erfassung und Registrierung
Der Geschäftsvorfall ist der Katalysator für die Erstellung elektronischer Bearbei-
tungseinheiten und leitet den strategischen Prozessbeginn des Lebenszyklus eines Dokuments
sowie die Bildung einer elektronischen Akte und deren Einbindung in den Aktenplan ein. In
Deutschland wird in den GGO festgehalten, dass Eingänge „möglichst noch vor der
Bearbeitung mit dem Geschäftszeichen (§4 Abs.1) der aktenführenden Stelle deutlich sichtbar
zu versehen und bei Bedarf zu registrieren (§9)“369 sind. Damit wird die Gesamtstruktur der
Aktenablage kontrolliert gepflegt und der systematische Rückgriff auf Unterlagen gewährt.
Die zu einem Geschäftsvorfall entstehenden Unterlagen werden zu Beginn in den Metadaten
erfasst. Während der Bearbeitungszeit entstehen verschiedene Bearbeitungsversionen, welche
durch Bearbeitungs- bzw. Protokollinformationen anhand aufeinander folgender Bearbei-
tungsstufen nachgewiesen werden. Durch die Protokollierung des Laufweges wird die
Authentizität jedes Vorgangs in einer Akte gewährleistet. Diese können von einem VBS
entsprechend generiert und automatisch erfasst werden. Der Bearbeiter profitiert für die
Bewerkstelligung der Vorgänge vom Grad der Automatisierung der einzelnen Bearbeitungs-
einheiten in einem VBS.
Metadaten zur Transferfrist, Aufbewahrungsfrist und Aussonderungsart werden in den
Bewertungs- und Fristenverzeichnisse der elektronischen Akte hinterlegt und dienen der
automatisch anknüpfenden und zweckdienlichen Aussonderung in das Zwischenarchiv. Die
Kooperation mit dem zuständigen Archiv ist zu Beginn notwendig, da diese Angaben bei der
Neuanlage einer Akte bereits hinterlegt. Für die Eingrenzung hoher Datenaufkommen, wird
eine Aufbewahrungsdauer von bis zu zehn Jahren gesetzt, die lediglich bei besonderen Fällen
überschritten werden kann.370 Die Aufbewahrungsfrist kann entweder bei der Entstehung der
Akte, bei der zdA-Verfügung371, in periodischen Kontrollläufen bzw. bei Bedarf oder vor dem
Zurücklegen in die Altregistratur vermerkt werden.372
369 Zitiert: DOMEA-Konzept, Organisationskonzept 2.1, Dokumentenmanagement und elektronische Archivierung im IT-gestützten Geschäftsgang, Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (Hrsg.), Berlin 2005 (Schriftenreihe der KBSt Band 61), S. 144 370 Ebenda 371 Definition: zu den Akten 372 Vgl. DOMEA-Konzept, Organisationskonzept 2.1, Dokumentenmanagement und elektronische Archivierung im IT-gestützten Geschäftsgang, Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (Hrsg.), Bonn 2005 (Schriftenreihe der KBSt Band 61)
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.4 Die Verwaltung elektronischer Dokumente
115
Adäquat zur Erfassung und Registrierung elektronischer Dokumente, sind Zugriffskontrollen
erforderlich.373
Ein weiteres wichtiges Kriterium für die Entstehung vollständiger elektronischer Akten sind
digitalisierte Dokumente, die mittels effektiver Digitalisierungsprozesse analoger Schrift-
stücke, bezüglich der Wirtschaftlichkeit mit aufgenommen werden. Für Hybridakten werden
die Informationen zu papierbezogenen Unterlagen in den Metadaten der entsprechenden
elektronischen Akte nachgewiesen.
Die Verwaltung mittels VBS ermöglicht die sichere Erfassung und Registrierung von
Geschäftsvorfällen und schließt eine redundante Speicherung auf verschiedenen Ablagen aus.
Mit Hilfe des Aktenplans und einheitlicher Metadaten entstehen an einer Organisation
ausgerichtete und vollständige elektronische Akten, aus denen der Stand und die Entwicklung
einer Sache jederzeit nachvollziehbar ist.374 Die folgende Abbildung veranschaulicht den
Aufbau einer elektronischen Akte.
Abbildung 18: Eine elektronische Akte im System einer Behörde375
373 Vgl. Requirements for Electronic Records Management Systems: 3: Reference Document, Public Records Office/ The National Archives (Hrsg.), London 2002, S. 18 374 Vgl. §12 Abs.2; Moderner Staat - Moderne Verwaltung, Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO), Bundesministerium des Innern (Hrsg.), Berlin 2001, S. 11 375 Quelle: Hänger, Andrea: Archivierung im Archiv, Einführung in die Langezeitspeicherung und elektronische Archivierung im Archivbereich, Präsentation auf dem 2. nestor-Seminar, Göttingen 2006
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.4 Die Verwaltung elektronischer Dokumente
116
PHASE 2: Bearbeitung
Der gesamte Geschäftsgang besteht aus dem Posteingang, der Bearbeitung und dem
Postausgang. Die Email steuert die elektronische Kommunikation und den durchgehenden
Prozess elektronischer Unterlagen vom Posteingang, über die Beareitung bis zur Versendung
von einem oder mehreren Unterlagen.
Die zentrale Posteingangsstelle empfängt und verteilt alle Emails. In einer dezentralen
Poststelle werden eingehende Emails in privaten Email-Verzeichnissen auf File-Servern der
jeweiligen Bearbeiter empfangen, die in der Regel von der Posteingangsstelle und der
Registratur zur Weiterleitung an den Bearbeiter nicht eingesehen werden können.376 Derzeit
ist in Deutschland der organisatorische Konstellationsaufbau auf die papierbezogene
Bearbeitung ausgerichtet und trennt die Posteingangsstelle, Registratur und Bearbeitung durch
eine personelle, räumliche und organisatorische Struktur.377 Dies erfordert eine enge
Abstimmung zwischen der Posteingangsstelle, der Registratur und dem Bearbeiter, damit die
automatische Erfassung und Registrierung der Eingangsdaten einmalig erfolgen kann.378 Die
Vermeidung von Zeitverzögerungen und erhöhten Netzlasten durch die Weiterleitung
elektronischer Eingänge vom Bearbeiter an die Registratur, kann nur gelöst werden, wenn
jeder Eingang durch den Bearbeiter registriert wird und die Metadaten geprüft und
vervollständigt werden379. Für die durchgängige elektronische Postversendung rechtsverbind-
licher Geschäftsprozesse erzeugt die virtuelle Poststelle (VPS) eine Schnittstelle für den
elektronischen Lösungsansatz zur IT-gestützten Vorgangsbearbeitung. Dieses online ausge-
richtete Kommunikationstool ist ein Erweiterungsmodul des DOMEA-Konzepts. Die folgende
Abbildung listet die Grundfunktionalitäten einer VPS auf.
376 Vgl. DOMEA-Konzept, Organisationskonzept 2.1, Dokumentenmanagement und elektronische Archivierung im IT-gestützten Geschäftsgang, Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (Hrsg.), Berlin 2005 (Schriftenreihe der KBSt Band 61), S. 36 377 Ebenda S. 35 378 Ebenda 379 Ebenda S. 44
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.4 Die Verwaltung elektronischer Dokumente
117
Ver- & Entschlüsselung der Daten
Signaturbildung (qualifizierte/fortgeschrittene)& Signaturprüfung über Daten
Bereitstellung von Zeitstempelsignaturen, Zeitstempelprüfung
Dokumentation der sicherheitsrelevanten Bearbeitung & der Ergebnisse
QuittungsmechanismusGrundfunktionalitäten
einer VPS
Nutzung interner oder externer Verzeichnisdienste (öffentliche &behördenbezogene private Verschlüsselungsschlüssel, Zertifikate)
Abbildung 19: Grundfunktionalitäten einer virtuellen Poststelle380
Neben verbindlich vereinbarten Datenstrukturen im elektronischen Datenaustausch der
Kommunikationspartner bieten weitere standardisierte Informationsobjekte bzw. Erweitungs-
module, wie bspw. das Formularmanagement oder die Zahlungsverkehrsplattform, ein großes
Automatisierungspotential für eine effektive und durchgehende elektronische Bearbeitung.
Die Transferzeit beginnt nach der Schließung eines Vorgangs. Die zdA-Verfügung wird
manuell für den abschließenden Vorgang gesetzt. Es werden ausschließlich vollständig
abgeschlossene elektronische Vorgänge für den Transfer freigegeben und im Anschluss über
eine Schnittstelle381 in das entsprechende Archiv exportiert. Mit der zdA-Verfügung beginnt
der Ablauf der Transferfrist und definiert den Verbleib eines Vorgangs im aktiven Bestand
des VBS. Bei einer Veränderung des Vorgangs innerhalb des Zeitraumes, wird die
Transferfrist neu gesetzt. Lese- und Recherchezwecke sind davon ausgeschlossen. Nach
Beendigung der Transferfrist setzt die Schnittstelle zur automatischen Auslagerung in die
Altregistratur bzw. das Zwischenarchivs oder die Vernichtung zu Beginn definierter
Bewertungskriterien ein.382
PHASE III: Auslagerung in das Zwischenarchiv
Erst mit dem Ablauf der Transferfrist, beginnt die Übergabe elektronischer Vorgänge aus den
Akten, welche vollständig ins Zwischenarchiv bzw. in die Altregistratur auf revisionssichere
Speichermedien verlagert werden. Grundlegende Anforderungen sind die Ergänzung
380 Quelle: DOMEA-Konzept, Organisationskonzept 2.1, Dokumentenmanagement und elektronische Archivierung im IT-gestützten Geschäftsgang, Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (Hrsg.), Berlin 2005 (Schriftenreihe der KBSt Band 61), S. 45 381 Vgl. 2.3.5.2; 2.3.5.3 382 Vgl. DOMEA-Konzept, Organisationskonzept 2.0, Erweiterungsmodul zum Organisationskonzept 2.0, Aussonderung und Archivierung elektronischer Akten, Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (Hrsg.), Berlin 2004 (Schriftenreihe der KBSt Band 66), S. 23 ff
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.4 Die Verwaltung elektronischer Dokumente
118
wesentlicher Metadaten, einschließlich der Prozessinformationen, durch das zuständige
Archiv. Das Speicherformat wird in Kooperation mit dem zuständigen Archiv festgelegt, um
anschließende Formatkonvertierungen weitestgehend zu vermeiden. Die Daten werden
strukturiert auf verschiedenen Medien gespeichert. Durch eine Verteilung auf den Medien
nach «Aussonderungsart» und «Aufbewahrungsfrist»383 können gleiche Vorgänge bereits als
Informationspakete zusammengefasst und nach der Lagerung im Archivsystem eines VBS
einheitlich kassiert oder endarchiviert werden. Dieser Prozess reduziert den Aufwand
reorganisierter Datenbestände und ermöglicht den Übergang zum abschließenden Archi-
vierungsprozess.384
PHASE IV: Endarchivierung
Die Endarchivierung beginnt mit dem Ablauf der Aufbewahrungsfrist. Sämtliche
elektronische Unterlagen, einschließlich datenschutzrelevante Unterlagen und sonstigen
Schutzbedingungen unterliegenden Unterlagen, sind dem Archiv anzubieten, welche durch
die vordefinierte Bündelung zu Informationspaketen einheitlich und in regelmäßigen
Abständen dem Archiv übergeben werden können.385 Zusammengefasste Informationspakete
werden zusammen mit den Metadatenstrukturen, welche eines XML-Schemata zum
Aktenplan, Dokument, Vorgang oder Akte entsprechen, dem Archiv angeboten. Für einen
automatischen Aussonderungsprozess werden die in den Akten hinterlegten Fristen zur
Aufbewahrung sowie die Art der Aussonderung zu den einzelnen Vorgängen hinzugezogen.
Die frühzeitige und regelmäßige Einsichtnahme des Archivs in den Aktenbestand der Alt-
registratur erleichtert die nachhaltige archivische Bewertung des Aktenbestandes und die
Aussonderung abgelaufener Vorgänge. Die Verantwortung archivierungsrelevanter Unter-
lagen wird auf das Archiv verlagert. Die aktenführende Stelle wird organisatorisch und
personell entlastet. Das Archiv erhält die Möglichkeit die kontinuierliche Einsichtnahme
sowie die Pflege archivierungsrelevanter Metainformationen im Aktenplan vorzunehmen.386
Derzeit existieren weder rechtliche noch technische Regelungen zur Endarchivierung digitaler
Signaturen. Verschlüsselte Dokumente sind aufzulösen und unter der Prüfung nach dem
Signaturgesetz ans Archiv zu übergeben. Ein Beglaubigungsvermerk und die Bestätigung des
383 Vgl. DOMEA-Konzept, Organisationskonzept 2.0, Erweiterungsmodul zum Organisationskonzept 2.0, Aussonderung und Archivierung elektronischer Akten, Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (Hrsg.), Berlin 2004 (Schriftenreihe der KBSt Band 66), S. 29 384 Ebenda S. 24 ff 385 Ebenda S. 30 386 Vgl. DOMEA-Konzept, Organisationskonzept 2.1, Dokumentenmanagement und elektronische Archivierung im IT-gestützten Geschäftsgang, Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (Hrsg.), Berlin 2005 (Schriftenreihe der KBSt Band 61), S. 86
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.4 Die Verwaltung elektronischer Dokumente
119
Archivs, zur Gültigkeit der Signatur zum Zeitpunkt des Transfers ins Archiv, werden zur
Beweissicherung durchgeführt. In den Metadaten werden Informationen zur signierenden
Person und der zertifizierenden Stelle sichergestellt.387
Um einen automatischen Aussonderungsprozess zu ermöglichen und verschiedene
Anforderungen zu erfüllen, werden in dem DOMEA-Konzept das 4-stufige, das 2-stufige und
das Zwischenarchivverfahren beschrieben. Für die Wahl des Verfahrens wird eine
Kooperation zwischen dem zuständigen Archiv und der Verwaltung vorausgesetzt. Da der 2-
stufige Prozess einen geringeren und organisatorischen Aufwand, als das 4-stufige Verfahren,
ermöglicht, wird es für die Bundesverwaltung empfohlen. Das 2-stufige Verfahren definiert
die Verschlankung und Effizienzsteigerung der Verwaltung. Die erste Stufe definiert die
Vorstufe zur Festlegung der Aussonderungsart388 in einem Bewertungskatalog auf Akten-
planebene. In der zweiten Stufe werden Vereinbarungen in Abstimmung mit dem zuständigen
Archiv zu kontinuierlichen Kontrollabfragungen im Datenbestand zu aussonderungswürdigen
Akten bzw. zusammengefassten Vorgängen zu Aktenschnitten getroffen. Dies ermöglicht
gleichzeitig die Vernichtung von Akten in der aktenführenden Stelle, welche im Bewertungs-
katalog durch «Vernichten» kenntlich gemacht wurden. Abschließend folgt eine
Protokollierung. Für die Bewertungen archivwürdiger und zu bewertender Unterlagen
empfiehlt das DOMEA-Konzept die Erzeugung von zwei getrennten elektronischen
Abgabeverzeichnissen. Darin werden die Metadatenstrukturen zu Akten, Vorgänge und
Dokumente gebündelt, welche in Absprache mit dem Archiv modifiziert werden können.
Adäquat erfolgt die Übergabe der Akten bzw. Aktenschnitten.389 Das Erweitungsmodul zum
Organisationskonzept 2.0 Aussonderung und Archivierung elektronischer Akten enthält einen
Metadatenkatalog als eine Empfehlung zur ordnungsgemäßen Aussonderung und
Archivierung. Die Aufstellung der Metainformationen ermöglicht die Steuerung der frist-
gerechten und weitestgehend automatisierten Aussonderung.390
387 Vgl. DOMEA-Konzept, Organisationskonzept 2.1, Dokumentenmanagement und elektronische Archivierung im IT-gestützten Geschäftsgang, Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (Hrsg.), Berlin 2005 (Schriftenreihe der KBSt Band 61), S. 86 388 Der Status kann durch A (archivwürdig), B (Bewertung durch das Archiv) oder V (Vernichtung durch die Behörde) geregelt werden. 389 Vgl. DOMEA-Konzept, Organisationskonzept 2.0, Erweiterungsmodul zum Organisationskonzept 2.0, Aussonderung und Archivierung elektronischer Akten, Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (Hrsg.), Berlin 2004 (Schriftenreihe der KBSt Band 66), S. 39 390 Ebenda S. 44
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.4 Die Verwaltung elektronischer Dokumente
120
Abschließend veranschaulicht die nachstehende Abbildung den gesamten Überblick prozess-
übergreifender Phasen des Lebenszyklus elektronischer Dokumente.
Abbildung 20: Lebenszyklus elektronischer Aufzeichnungen391
3.4.4.2 Die Verwaltung elektronischer Dokumente in Großbritannien
In Großbritannien wird zwischen dem Dokumenten und Records Management unterschieden,
was sich in der Anwendung der Softwareprodukte widerspiegelt. Ein Electronic-Document-
Management-Systeme verwaltet die Distribution und den Workflow der Dokumente und ist je
nach Softwarehersteller mit einfachen oder erweiterten Funktionalitäten für das Dokumenten
Management ausgestattet. Ein Electronic-Records-Management-Systeme hat mindestens die
Anforderungen von der Erfassung bzw. Registrierung bis zur Aussonderung bezüglich
geschäftlicher und rechtskonformer Rahmenbedingungen zu erfüllen. In einem ERMS findet
die kontrollierte Verwaltung der Aufzeichnungen in einem Klassifikationsschema statt. Die
Kombination der beiden Systeme zu einem Electronic-Document-Records-Management-
Systeme ist neben dem Content-Management-System eine Lösung für das gesamte
391 Vgl. DOMEA-Konzept, Organisationskonzept 2.0, Erweiterungsmodul zum Organisationskonzept 2.0, Aussonderung und Archivierung elektronischer Akten, Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (Hrsg.), Berlin 2004 (Schriftenreihe der KBSt Band 66), S. 18
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.4 Die Verwaltung elektronischer Dokumente
121
elektronische Records Management. Werden EDMS und ERMS getrennt verwaltet, behält das
Dokument seine ursprüngliche Lokalisierung beim Bearbeiter und muss gleichzeitig im
ERMS zur automatischen Sicherheitskontrolle hinterlegt werden. Dies schließt die
Zugriffskontrolle und den Aufbewahrungszeitraum ein.392
Die Erfassung und Registrierung beschreiben den Verlauf elektronischer Dokumente
außerhalb einer ERMS/EDRMS-Umgebung bis zur Entstehung einer Aufzeichnung innerhalb
eines ERMS/EDRMS Klassifikationssystems. Die Erfassung ist die Ausgangslage, an der eine
Kopie eines elektronischen Dokuments in einen ERMS/EDRMS Datenaufbewahrungsort mit
entsprechenden Metadaten zu System und Benutzer zugefügt wird. Wird der
Erfassungsprozess unabhängig davon durchgeführt, müssen autorisierte Benutzer die
Dokumente und spezifischen Metadaten über das ERMS/EDRMS Interface hinzufügen. Die
Registrierung beschreibt die «Einfrierung» des Dokuments und der spezifischen Metadaten,
um weitere Bearbeitungen durch andere Benutzer auszuschließen und die Integrität der
originalen Daten in einem ERMS als eine vollständige, verlässliche und authentische
Aufzeichnung zu gewährleisten. Das System unterstützt den Prozess der zu deklarierenden
Dokumente aus den regulären Anwendungen und Arbeitsumgebungen der Bearbeiter und
verdeutlicht gleichzeitig die Bedeutung interoperabler Prozesse innerhalb der Erfassung und
Registrierung.393
Die Entwicklung eines Dokuments in eine Aufzeichnung durchläuft verschiedene Vorgänge,
welche die folgende Abbildung darstellt.
Aufzeichnung
Dokument
Erfassung Lokalisierung
Erfassung desDokuments
Ergänzung der Metadatensets
Ergänzung der Metadatensets
Erfassung inder Akte
Festhaltendes Inhalts
Erstellen derMetadaten
Pflege der Protokoll-daten
Registrierung Schließungals Akte
Abbildung 21: Transformation eines Dokuments in eine Aufzeichnung394
392 Vgl. 1.4 Abb. 3 393 Vgl. B.2: Document Management - B.2.1 M - B.2.21 HD, Version 1, The National Archives (Hrsg.), London 2006, S. 12 394 Übersetzung der Grafik aus: Requirements for Electronic Records Management Systems: 3: Reference Document, Public Records Office/ The National Archives (Hrsg.), London 2002, S. 19
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.4 Die Verwaltung elektronischer Dokumente
122
In Großbritannien werden für die Verwaltung elektronischer Dokumente die Phasen
Erfassung, Verwaltung, Verlagerung der Akten und dessen Bände unterschieden.
PHASE I: Die Neubildung einer Akte
Die Organisation der Akten regelt der Aktenplan. Für jede Akte entstehen Metainformationen
zur Unterstützung der prozessorientierten Entwicklung eines Dokuments zu einer Aufzeich-
nung. Es werden folgende Elemente in der Akte hinterlegt:
• Bearbeitungsinformationen beinhalten den Verwaltungsweg einer Aufzeichnung
• Die Angaben zur Implementierung der Akte in Form von Metadaten
• Ein Aufbewahrungsplan enthält alle erforderlichen Informationen aller in der Akte be-
findlichen Aufzeichnungen. Die Informationen bestehen aus der Aufbewahrungsfrist und
Aufbewahrungsart zur Bewertung, Kassation sowie zum Transfer
• Zugriffskontrollen werden für die gesamte Akte erfasst
Die folgende Abbildung stellt die Erfassungsschritte im Zusammenhang einer Akte dar:
Akte
Einbindung in den Aktenplan
Bearbeitungs-informationen
Akte für Metadaten
Zuweisung in Aufbewahrungsplan
Gewährleistungdes Zugriffs
Abbildung 22: Die Erfassung einer Akte395
PHASE II: Die Verwaltung elektronischer Akten
Abgeschlossene Geschäftsvorfälle können für eine übersichtliche Verwaltung als Aktenbände
in einer elektronischen Akte angelegt werden. Aktenbände sind typische Merkmale aus der
Zeit der konventionellen Schriftgutverwaltung, da oftmals die Kapazität der Ordner zu einer
Sache nicht ausreichte und durch Umfang und Anzahl der Aufzeichnungen getrennt wurde.
Elektronische Akten werden im elektronischen Zeitalter als «virtuelle Container» bezeichnet
und beinhalten abgeschlossene Geschäftsvorfälle in Form von Aktenbänden und den
dazugehörigen Metainformationen.
395 Übersetzung der Grafik aus: Requirements for Electronic Records Management Systems: 3: Reference Document, Public Records Office/ The National Archives (Hrsg.), London 2002, S. 13
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.4 Die Verwaltung elektronischer Dokumente
123
Der Prozess der Aktenverwaltung besteht im Wesentlichen aus der Aufnahme neuer
Aufzeichnungen, der Aktenpflege und der Schließung der Akte. Die Aktenpflege findet,
aufgrund fortlaufender Veränderungen des Lebenszyklus einer Akte, während der Verwaltung
und nach der Schließung statt. Der verantwortliche Bearbeiter für eine Akte kann sich durch
einen Wechsel in der Organisation oder von Geschäftsvorfällen ändern und muss in den
Metadaten protokolliert werden. Zugriffskontrollen können Änderungen unterliegen. Die
Protokolldaten werden während und nach der Schließung einer Akte gepflegt. Während der
Aufbewahrungszeit können Software- und Hardwareveränderungen stattfinden. Diese sollten
rechzeitig erkannt werden, um notwendige Migrationsprozesse einzuleiten. Mit der
Schließung der Akte können keine weiteren Aufzeichnungen aufgenommen werden. Eine
Zusammenfassung relevanter Eigenschaften der Aktenführung präsentiert die nachstehende
Abbildung.
Aktenführung
Verwaltung vonBänden
Aufnahme neuerAufzeichnungen
ÖffnungBändenvon
Schließungv Bändenon
Bewahrungdes Urhebers
Erhaltung derZugriffs-erlaubnis
Pflege der Protokolldaten
Migration
Pflege der Akte
Schließungder Akte
Abbildung 23: Die Verwaltung einer elektronischen Akte396
PHASE III: Der elektronische Aktentransfer
In Anlehnung an den zu Beginn erstellten Aufbewahrungsplan werden die in den
geschlossenen Akten befindlichen Geschäftsprozesse nach den Kriterien aus der folgenden
Abbildung unterschiedlicher Transferabschnitte verwaltet. Innerhalb des Exportsystems
werden Aktenbände und alle dazugehörigen Inhalte und Metadaten entweder exportiert oder
kassiert. Der Transfer zur Endarchivierung erfolgt entweder ins Nationalarchiv oder in einen
vom TNA vorgesehenen Lagerungsort.
Die folgende Abbildung veranschaulicht das Transfersystem, welche die Phasen zur
Transferfrist, der Altregistratur bzw. Zwischenarchiv und zur Endarchivierung umfasst.
Während der Aufbewahrungsfrist finden mehrere Kontrollen der Akten zur Kassation oder
396 Übersetzung der Grafik aus: Requirements for Electronic Records Management Systems: 3: Reference Document, Public Records Office/ The National Archives (Hrsg.), London 2002, S. 14
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.4 Die Verwaltung elektronischer Dokumente
124
weiteren Aufbewahrung statt. Die Zuweisung des Transfers aktiviert die Kassation oder den
Transfer.
Der Export beinhaltet die Schritte der Transferierung einer Aktenkopie mit Kopien zu den
Aufzeichnungen und Metadaten von einem System auf ein anderes intern oder extern ge-
lagertes System.
Die Transferaktivierung ist die letzte Instanz zur Überprüfung elektronischer Aufzeichnungen
als historische Quelle für die Endarchivierung oder Kassation.
Aktentransfer
Transferüber-prüfung
Kassation
Vermerk KassationExport
Zuweisung desTransfers Transfer
Erneute Prüfung der Beibehaltung
Aufbewahrung underneute Kontrollen
Export(kein Transfer)
Transfer-aktivierung
Abbildung 24: Der Transfer einer elektronischen Akte397
3.4.4.3 Die Bedeutung der elektronischen Archivierung
Ausgehend vom Aufbewahrungszeitraum werden grundsätzlich zwei Arten der Archivierung
unterschieden. Generell werden abgeschlossene Geschäftsvorfälle für steuer- bzw. verwal-
tungsrechtliche Gründe vollständig und fristgemäß ausgelagert und aufbewahrt. Im elektro-
nischen Zeitalter dient es zur Entlastung der Speicherkapazität auf den Rechnern und der Ab-
lage auf kostengünstigere externe Speicher, die einen effizient gesteuerten Rückgriff auf nicht
mehr kurrente Unterlagen ermöglichen. Im Anschluss an die abgelaufene Aufbewahrungsfrist
erfolgt die Bewertung und Übernahme ins Archiv zur Endarchivierung für das digitale
Kulturerbe. Beide Archivierungsformen ergänzen sich durch die zeitliche Abfolge. Die
folgende Tabelle stellt die wesentlichen Merkmale gegenüber.
397 Übersetzung der Grafik aus: Requirements for Electronic Records Management Systems: 3: Reference Document, Public Records Office/ The National Archives (Hrsg.), London 2002, S. 15
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.4 Die Verwaltung elektronischer Dokumente
125
Lagerort Intern Extern
Archivierungsdauer 5-30 Jahre 30 Jahre bis dauernd
Interesse Steuerrechtlich, verwaltungsrechtlich
Historisch, wissenschaftlich
Vorteil Platz für aktuelle Unterlagen im Operativbetrieb
Bewahrung & Nutzbarmachung
Verfügbarkeit Für den operativen Betrieb aushebbar & verfügbar.
Nur für Archivzwecke, nicht mehr für den operativen Betrieb.
Probleme Beschränkter Lagerraum, Kompromiss zwischen Zugriffsmöglichkeit & Lagerkosten
Beschränkte Haltbarkeit der Materialien, Aufarbeitung der Unterlagen für die weitere Verwendung
Eigenschaften Auslagerung/
Zwischenarchivierung
Archivierung
Tabelle 5: Die Differenzierung zwischen Altregistratur und Endarchiv398
Im wirtschaftlichen Bereich obliegt dem Steuer- und Wirtschaftsprüfer die Beurteilung einer
revisionsicheren Ablage innerhalb eines Archivierungssystems. Dieses muss den Kriterien der
ordnungsgemäßen Archivierung entsprechen. Hierfür hat der Verband Organisation- und
Informationssysteme e.V. (VOI) zehn Archivregeln aufgestellt. Als Code of Practice ent-
standen die Leitsätze in Anlehnung an die englische Normung des Code of Practice for Legal
Admissibility of Information Stored on Electronic Management Systems.399
Die Rahmenbedingungen bestehen aus:400
• der unveränderbaren Archivierung,
• der revisionssicheren Überführung ins und Archivierung im Archiv,
• der Recherche mit geeigneten Information Retrieval,
• der Recherche nach spezifischen Einzeldokumenten,
• der Speicherung des Dokuments während des gesamten Lebenszyklus,
• der identischen Erfassung, der Anzeige und dem Ausdruck,
• dem zeitnahen Widerfinden,
• den Maßnahmen, welche die Organsiations- und Strukturveränderungen im Archiv
bewirken. Diese sind zu protokollieren, um die identische Wiederherstellung des
Urzustands zu gewährleisten,
398 Müller, T.; Kuttner, P. (2004), S. 17 399 Gulbins, J.; Syfried, M.; Strack-Zimmermann, H. (2002), S. 413 400 Ebenda S. 413
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.4 Die Verwaltung elektronischer Dokumente
126
• der Anforderung an elektronische Archive zur sicheren Migration auf andere Plattformen,
Medien, Softwarerevision und Komponenten ohne Informationsverlust,
• der Übereinstimmung zwischen dem System mit gesetzlichen und betrieblichen Be-
stimmungen hinsichtlich der Gewährleistung für Datensicherheit und Datenschutz über
die Lebensdauer des Archivs.
Darüber hinaus ergeben sich Problematiken der digitalen Speicherung, die sich wie folgt
herleiten lassen:401
• Die Zersetzung des Lagerungsmediums: Tapes, Disks sowie Compact Disk Read-Only
Memory (CD-ROM) und Write Once Read Many (WORM) oder Digital Versatile Disc
(DVD) besitzen einen unterschiedlich begrenzten Lebenszeitraum, wie CDs, deren
Lebensdauer offen ist und Schätzungen von 10, 20 oder bis zu 50 Jahren vorliegen402
• Die Veralterung des Lagerungsmediums: Disketten, welche nicht mehr in reguläre PCs
eingebaut werden
• Die Veralterung der Software: für die Lesbarkeit der Informationen, wie die veraltete
Software WordStar, dessen Zugriff auf modernen Geräten nicht ohne Zusatzgeräte mö-
glicht ist
• Die Vernachlässigung der adäquaten Dokumentation des verwendeten Formats
• Ein kontinuierliches Management: ein durchgehendes aktives Verwalten digitaler
Ressourcen über längere Abschnitte und die Behebung progressiver Risiken organisa-
torischer und administrativer Methoden
Die Aufbewahrung originaler Dateiformate und Software kann nur wenige Jahre bestehen, da
die steigenden Anforderungen an die Darstellung sowie die Sicherheit der Dokumente die
Versionisierung bestehender Dateiformate beeinflusst. Adäquat ist die physische Lebensdauer
von Hard- und Softwareplattformen begrenzt und gewährt kaum die Möglichkeit, benötigte
Komponenten nachträglich zu beschaffen. Computermuseen bzw. Technikmuseen sind für
den Erhalt ursprünglich verwendeter Softwareprodukte zuständig. Diese Lösung eignet sich
nach dem DOMEA-Konzept lediglich für kurz- bzw. mittelfristige Aufbewahrungen und
scheidet als Option für die Endarchivierung aus.
401 Vgl: Waller, M.; Sharpe, R. (2006), S. 8 402 Vgl. Ebenda; DOMEA-Konzept, Erweiterungsmodul zum DOMEA-Organisationskonzept 2.1, Inner- und interbehördliche Kommunikation, Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (Hrsg.), Berlin 2005 (Schriftenreihe der KBSt Band 65), S. 24
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.4 Die Verwaltung elektronischer Dokumente
127
Die Emulation steuert die Widerherstellung konventioneller Hardware durch eine eigens
erstellte Software und ist weitestgehend als hypothetisches Konzept verbreitet, um Daten in
deren Originalformat erhalten zu können. Für diese Art der Archivierung werden digitale
Objekte und alle benötigten Daten und Informationen mittels Metadaten gebündelt. Mit Hilfe
übersetzender Emulatoren wird das archivierte traditionell verwendete Anwendungs-
programm als Imitation auf einer neuen Plattform ausgeführt. Die digitalen Objekte können
dadurch in ihrer ursprünglichen Form gelesen werden. Hierfür bedarf es einer Klärung der
Bestandteile einer Emulationssoftware. Es bestehen jedoch keine Grenzen für die benötigte
Informationsbeschreibung und erfordert die Archivierung von Schalt- und Konstruktions-
plänen, wie CD-ROM-Spieler.
Die Migration steuert die Kodierung elektronischer Daten auf die entsprechend zeitgemäße
Softwareumgebung. Das Konvertieren obsoleter Objekte steht in engem Zusammenhang mit
der Marktbeobachtung403, um strategische Migrationkonzepte stattfinden zu lassen. Die
Erkennung neu einzusetzender Technologien sowie die Registrierung der ablaufenden
Lesbarkeit bestimmter Daten sind für die Migrationsprozesse ausschlaggebend. Stabile
Dateiformate, die eine relative Langlebigkeit vorweisen, spielen daher eine wesentliche Rolle.
Die Übergabeverfahren und Absprachen der zu verwendenden Dateiformate zwischen den
Verwaltungen und dem zuständigen Archiv müssen abgestimmt werden, um Mehrfach-
migrationen zu vermeiden.404
Auslagerungswürdige Datenbestände aus dem aktiven Datenbestand eines VBS in ein
technisches Archiv erfordern frühzeitige organisatorische Festlegungen und Strategien.405 In
Großbritannien arbeitet das Nationalarchiv für die Datenlieferung an dem Ausbau
prozessgesteuerter Projekte, um zukünftige kumulative Datenmengen und die daran an-
knüpfende webbasierte Präsentation zu ermöglichen. Das Seamless Flow Programm wird für
die Abdeckung jedes notwenigen Bereichs des Lebenszyklus ausgearbeitet. Das digitale
Archiv ermöglicht bereits den Zugriff auf elektronische Unterlagen, welche durch die
Anwendung flächendeckender ERMS überwiegend entstehen. Ursprüngliche rechtliche An-
forderungen sahen einen Transfer großer Mengen an Aufzeichnungen ins Archiv nicht vor
403 Definition: technology watch 404 Vgl. DOMEA-Konzept, Organisationskonzept 2.0, Erweiterungsmodul zum Organisationskonzept 2.0, Technische Aspekte der Archivierung elektronischer Akten, Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (Hrsg.), Berlin 2004 (Schriftenreihe der KBSt Band 67), S. 11; http://www.onb.ac.at/about/lza/herausforderungen.htm 405 Vgl. Abb. 19; DOMEA-Konzept, Organisationskonzept 2.0, Erweiterungsmodul zum Organisationskonzept 2.0, Technische Aspekte der Archivierung elektronischer Akten, Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (Hrsg.), Berlin 2004 (Schriftenreihe der KBSt Band 67), S. 7
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.4 Die Verwaltung elektronischer Dokumente
128
deren Ablauffrist von 30 Jahren vor. Durch die Einführung des FOI Acts im Jahr 2005
entstanden neue Bedingungen hinsichtlich der Öffnung verwaltungsbezogener Unterlagen
bereits zu Beginn dieses Aufbewahrungszeitraumes. Ferner unterliegen elektronische Objekte
der sofortigen Bewertung, Speicherung und Bereitstellung. Ein Grund dafür ist, dass diese in
ihrer Authentizität einer stärkeren Manipulation und Überschreibung ausgesetzt sind, als
analoge Unterlagen. Derzeit werden elektronisch erstellte Aufzeichnungen ans TNA trans-
feriert, um diese in einer arbeitsintensiven Aufbereitung im digitalen Archiv langfristig zu
erhalten sowie den Zugriff zu gewährleisten.
Ein kontinuierlicher Anstieg elektronischer Datenmengen unterliegt einer langfristigen
Planung. Um diese Herausforderung unter möglichst geringem Aufwand umsetzen zu können,
müssen weitestgehend alle notwendigen Prozesse automatisiert werden. Die Voraussetzung
ist eine feste Zusammenarbeit zwischen dem Archiv und den Verwaltungen zu Beginn des
DLM. Ein weiterer Bereich schließt sich mit der Identifikation weit reichender Auf-
zeichnungen an und begründet den erforderlichen Prozess der aktiven Archivierung für
veraltete Objekte. Anhand strategischer Migrationprozesse wird der Transfer elektronischer
Daten zu aktuellen Versionen ermöglicht. Fortlaufend findet der ständige und zeitnahe Zugriff
auf diese Daten via Internet statt. Für die Bewerkstelligung der steigenden Datenmengen ist
daher eine Überarbeitung der ursprünglichen Arbeitsbereiche und eine Ausarbeitung
weitestgehender Automatisierungsprozesse für die zukünftige Sicherung elektronischer
Objekte relevant.
2004 beauftragt das britische Nationalarchiv eine grundlegende Überprüfung der IT. Es
empfahl anschließend die Aufnahme prozessorientierter Ansätze bezüglich inhaltsbezogener
Produktion. Im Fokus standen interoperable Prozesse sowie Daten und Technologie-
architekturen, um einen durchgehenden Ablauf von Inhalt und Information zwischen allen
Bereichen ermöglichen zu können. Das Seamless Flow Programme ist das Resultat
vorangegangener Bemühungen und impliziert die Entwicklung eines durchgehenden Ablaufes
elektronischer Aufzeichnungen von dessen Erfassung in den Verwaltungen, über die Archi-
vierung, bis zur internetbasierten Publikation. Das Programm baut auf bestehende manuelle
Arbeitsbereiche auf und modernisiert diese zu automatisierten Prozessen für die Anfor-
derungen der Verwaltungsmodernisierung. Andere Bereiche, wie die Erschließung und Web-
Recherche, werden gebündelt. Der vom The �ational Archives entwickelte internetbasierende
Lieferungsservice relevanter Unterlagen ermöglicht die Umsetzung der Zielsetzungen der
Regierung von 2005 für einen effektiven Zugriff auf elektronische Daten. Zwei Jahre später
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.4 Die Verwaltung elektronischer Dokumente
129
erreichte TNA in Kooperation mit dem Pesticides Safety Directorate (PSD) einen weiteren
Fortschritt hinsichtlich des zweiten Pilotprojektes zum Transfer selektierter Aufzeichnungen
und Metadaten. Das Transfersystem kooperiert mit dem Gerneric Metadata Management
System (GMMS) indem ein automatisierter Transfer spezifischer Unterlagen und Metadaten
entwickelt wurde. Die Pilottests zum automatisierten Transfer werden mit unterschiedlichen
Verwaltungsabteilungen fortgesetzt und in das Digital Object Store (DOS) unter Verwendung
eines Zugriffkontrollsystems für die Ausgabe spezifischer Unterlagen an die dafür vorde-
finierten zugriffsberechtigten Personen transferiert. Daneben wurde im März 2007 das
Electronic records Online (ERO) mit einer verbesserten Recherchefunktion im Internet frei-
geschalten.406
Das Seamless Flow Programm gliedert sich in verschiedene Projekte:407
• Bewertung und Aussonderung; ein Projekt für die Entwicklung notwendiger Prozeduren
und Aussonderungen für die Unterstützung der Bewertungsentscheidung elektronischer
Unterlagen. Das Ziel ist der automatische Transfer auszusondernder Aufzeichnungen ins
TNA. Die Voraussetzung ist eine feste Kooperation zwischen den Regierungsabteilungen
und dem TNA für die Erstellung jeweiliger notwendiger Fristenkataloge innerhalb
verwendeter EDRM Systeme. Eine entscheidende Prozessentwicklung bildet die Be-
wertung digitaler Aufzeichnungen, welche in unterschiedlichen Umgebungen, wie
EDRMS oder Datensets, erfasst und gelagert werden. Die Abteilung Records
Management innerhalb TNA stellt generelle Kriterien für allgemein verbreitete
Aufzeichnungen innerhalb der Regierung bereit.
• Metadaten und Erschließung; Ein Projekt zur Analyse bestehender Anforderungen in
Leitartikeln innerhalb der einzelnen Bestandteile des gesamten Programms. Im
Vordergrund stehen die Erarbeitung technischer und inhaltlicher Prozesse für die Bereit-
stellung inhaltlicher Funktionen sowie die Erfassung archivwürdiger Metadaten. Diese
werden für alle anderen Bereiche des Projekts übernommen. Die Zielsetzung bündelt die
Definition der Metadaten sowie die Bereitstellung eines Kompetenzkataloges.
• Transfer zum The �ational Archives; ein Projekt für die Entwicklung eines Tools für den
Transfer gebündelter Aufzeichnungen und Metadaten aus den Verwaltungen ins Archiv.
Ein weiterer Bestandteil ist die Beschreibung der Transferprozesse bis zur Ladung der
406 Vgl. http://www.nationalarchives.gov.uk/electronicrecords/seamless_flow/default.htm 407 Ebenda
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.4 Die Verwaltung elektronischer Dokumente
130
Aufzeichnungen in das Archivierungssystem und der Transfer der Metadatensets sowie
der fortlaufenden Erhaltung dieser Metadaten.
• Archivierung und Erhaltung; ein Projekt zur Erarbeitung archivierungsfähiger Systeme
für elektronische Aufzeichnungen und für die Infrastruktur zur fortbestehenden Er-
haltung. Darin enthalten sind notwendige Vorkehrungen für eine vorzeitige Zugriffs-
gewährleistung, ein hochsicheres Archivierungssystem sowie ein Tool für die Ladung und
Extrahierung entsprechender Unterlagen.
• Marktbeobachtung; ein Projekt zur Unterstützung der Migrationsprozesse elektronischer
Aufzeichnungen in zeitgemäße Dateiformate sowie die technischen Informationen zu
elektronischen Aufzeichnungen selbst. Dies ermöglicht die Kontrolle der Ablaufzeit les-
barer Aktenformate innerhalb bestehender Technologien.
• Übernahme und Zugang; ein Projekt zur Zugangsregulierung für Benutzer und der
Fokussierung auf unterschiedliche Dateitypen. Darin enthalten ist die Festlegung eines
Hosts für Anwender aus unterschiedlichen Bereichen.
• Management und Sicherheit; ein Projekt zu Sicherheitsangelegenheiten innerhalb des
Seamless Flow Programms, wie die Konformität zu aktuellen Standards sowie einer
Analyse zur sicheren Redaktion geschlossener Abschnitte von elektronischen Auf-
zeichnungen.
• Business Change und Workshops bzw. Fortbildungsveranstaltungen; als das
Schlüsselelement des Projekts ist dieses verantwortlich für die Integrierung der
automatisierten Prozesse als Leitlinie der Businessfunktionen. In Form einer Business
Change Strategy wird die Integrierung der Fortbildungsveranstaltungen sowie ein
Kommunikationsplan für Stakeholder analysiert.
Das Seamless Flow Programm wird kontinuierlich fortgeschrieben und ausgearbeitet.
Nationale und internationale Initiativen der Informationswissenschaften entstanden durch die
Bedeutung und Unterstützung digitaler Speicherung. Das britische Nationalarchiv entwickelte
PRO�OM. Dieser Service beschreibt den Zugang zu unterschiedlichen Dateiformaten. Die
aktuelle Version von PRO�OM enthält das Tool Digital Object Identification (DROID)408 zur
Identifizierung verwendeter Dateiformate digitaler Objekte und steht für den freien Download
zur Verfügung. Daneben bietet das Archiv die direkte Unterstützung in den Behörden an.
Organisationen, wie das Digital Preservation Coalition (DPC), das im Auftrag für die
Koordination und aktive Teilnahme in Großbritannien steht, sowie das Digital Curation
408 Vgl. 3.3.5.3
3 Voraussetzungen und Grundlagen der elektronischen Aktenführung und Archivierung 3.4 Die Verwaltung elektronischer Dokumente
131
Centre (DCC), das im Auftrag des nationalen Fokus zu Forschung und Entwicklung die
Verbreitung von Sachkenntnis und praktischer Durchführung fördert. Diese Organisationen
unterstützen große wie kleine Einrichtungen bei der Überwindung des Barrierestarts. Die EU
Kommission stellt Finanzierungen durch deren IST-Programm zur Verfügung. Sub-
ventionierte Projekte, wie das von der British Broadcasting Corporation (BBC) geleitete
PrestoSPACE, erarbeiten eine koordinierte Sensibilisierung der verschiedenen Einrich-
tungen409 für die Speicherung ausschließlich digitaler Ressourcen.410 Ferner indossierte die
UNESCO die Charter für die Archivierung des digitalen Kulturerbes unter Guidelines for the
Preservation of Digital Heritage. Diese Ausgabe lenkt die Sicht auf zukunftsorientierte
Handlungen sowie den Bezug zur fundamentalen Relevanz. 2005 wurde dafür der Dynamic
Action Plan unter dem Aspekt veröffentlicht, die kulturellen und wissenschaftlichen Inhalte
der EU-Mitgliedsstaaten zu koordinieren. Ein Abschnitt konsolidiert die ganzheitliche Be-
trachtungsweise digitaler Speicherungsstrategien und vermerkt die vernachlässigte Erfassung
in Service und Politikausführungen.411
3.4.5 Zusammenfassung
Eine erfolgreiche Umsetzung digitaler Archivierungslösungen innerhalb einer durchgehenden
elektronischen Aktenführung beansprucht für die Einführung gängiger VBS mehr als eine rein
technische Betrachtung. Die Umstellung auf ein papierarmes Büro ist zu 70% ein
Organisationsprojekt und bedarf der Berücksichtigung archivischer Anforderungen.412
Darüber hinaus sind Kenntnisse und Verpflichtungen auf allen Ebenen innerhalb einer und
unter mehreren Organisationen notwendig. Ein entscheidender Einfluss entsteht bei dem
Verständnis und der Zuwendung der Bearbeiter. Die Kooperation mit dem zuständigen
Archiv sollte mindestens die Absprache gültiger Dateiformate und dessen einheitlich
assoziierte Metadaten bündeln. Indessen sind die Organisationen aufgefordert einen
Businessplan für die Problembehebung mit einer eindeutigen Klarstellung der
Verantwortlichkeit zu erstellen.413
409 Rundfunk-Anstalten, Forschungseinrichtungen, Bibliotheken, Museen, etc. 410 Vgl. http://www.prestospace.org/project/index.de.html 411 Vgl. Waller, M.; Sharpe, R. (2006), S. 23 412 Vgl: Schwalm, Steffen: Ganzheitliche elektronische Schriftgutverwaltung von der Entstehung bis zum Archiv – Anforderungen der Prozessoptimierung, Präsentation auf der Tagung zum 13. eGovernment Anwenderforum, Berlin 2007, S. 11 413 Vgl. Waller, M.; Sharpe, R. (2006), S. 23, 27
4 Vergleich der Parameter
132
4 VERGLEICH DER PARAMETER
National und international flächendeckende Netzwerke und die zunehmenden digitalen
Datenmengen müssen wie in der papierbasierten Schriftgutverwaltung vollständig verwaltet
und aufbewahrt werden. Die elektronische Aktenführung und Archivierung bilden die
Voraussetzungen der Verwaltungsmodernisierung für ein effektives und effizienteres Ge-
stalten der Organisations- und Betriebsprozesse in den Behörden und Verwaltungen, des
transparenten Verwaltungshandelns und der Öffentlichkeitsarbeit. Archive, IT-Fachkräfte und
Verwaltungen müssen aktiv miteinander kooperieren. Die Flüchtigkeit und Manipulierbarkeit
elektronischer Dokumente und der rasante Technologiewandel gefährden die nachhaltige
Authentizität, Integrität und Lesbarkeit elektronischer Ressourcen. Um rechtliche
Anforderungen neben wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu gewährleisten, wird die
Ordnungsmäßigkeit der Vorgangsbearbeitung vorausgesetzt.
VBS ermöglichen die medienbruchfreie und somit wirtschaftliche Unterstützung
prozessgesteuerter Vorgänge. Einheitliche Plattformen der Softwareprodukte mit kompatiblen
Schnittstellen zu einzelnen Komponenten ermöglichen bereits die Voraussetzungen zu
Interoperabilität, elektronisches Verwaltungshandeln, ein revisionssicheres Archivieren und
letztendlich die Umsetzung aktueller eGovernment-Initiativen.
Für die Bewältigung umfangreicher Aufgaben in Verwaltungen und Archiven, die Ver-
meidung von Informationsverlust und die Schaffung interoperabler Schnittstellen für einen
sicheren Datentransfers, müssen Prozesse aufeinander abgestimmt und weitestgehend
automatisiert werden. Weitreichende Kenntnisse zu notwendigen Standards und zu
Steuerungsinstrumenten des Records Managements sind daher grundlegend erforderlich.
Der Einsatz flächendeckender VBS unterliegt einer organisatorischen Planung, damit national
differierende Anforderungen zur Rechtssicherheit und internationale Rahmenbedingungen
zum wirtschaftlichen Verwaltungshandeln nachhaltig gewährleistet werden. Es ist die
Aufgabe von Standards, die Planung und Durchführung dieser IT-Projekte in Bezug zu der
Bewertung der grundlegenden Wechselbeziehungen Ordnungsmäßigkeit, Rechtssicherheit
und Wirtschaftlichkeit umzusetzen. Dahingehend werden nationale Anforderungskataloge
kontinuierlich überarbeitet und angepasst. Die Aktualisierung der MoReq ist eine
zukunftsorientierte Initiative für einen europaweiten harmonisierenden Standard. Dieser
verfolgt das Ziel der Vereinheitlichung wesentlicher IT-Komponenten, unternimmt die
4 Vergleich der Parameter
133
Herausforderung, europaweite Prozesse weitestgehend zu vereinheitlichen und wird unter
MoReq2 die Zertifizierung der Softwareprodukte ermöglichen. Dafür bedarf es der Klärung
grundlegender Termini. Die eingehende Definition und Gegenüberstellung zwischen
Deutschland und Großbritannien verdeutlicht die lediglich differierenden Bezeichnungen. Die
Abbildung414 verdeutlicht, dass beide Länder die Dreistufigkeit für die Umsetzung der
elektronisch sicheren Ordnungsmäßigkeit nutzen.
Das DLM gewinnt durch die umfangreichen Anforderungen an fundamentaler Bedeutung.
Dessen Fokus liegt auf der gesamten Betrachtung der prozessorientierten Verwaltung
elektronischer Dokumente. Standards werden darin gebündelt und gesteuert. Die folgende
Abbildung verdeutlicht die wesentlichen Wechselbeziehungen der Records Management
Standards und archivischen Standards mit dem DLM.
Abbildung 25: Internationaler Überblick des DLM mit den wesentlichen Standards
414 Vgl. 1.11
5 Fazit
134
5 FAZIT
Die Auswirkungen der EU-Dienstleistungsrichtlinie auf die nationalen eGovernment-
Initiativen erfordern eine umfangreiche Verwaltungsmodernisierung für einen optimalen
Bürgerservices. Die Technologie bietet dafür das größte Umsetzungs- und Automatisierungs-
potential. Die Investition der Bundesregierung in den IT-Standort Deutschland macht die
Bemühungen um einen Spitzenplatz beim eGovernment im europäischen Vergleich deutlich.
Gleichzeitig müssen Regelungen zu organisatorischen sowie rechtlichen Anforderungen und
Rahmenbedingungen an elektronische Ressourcen getroffen werden. Während sich die
öffentlichen Verwaltungen und zuständigen Archive in Deutschland mit der Umsetzung
moderner Informationstechnologie innerhalb von drei Jahren konfrontiert sehen, wurden die
Zielsetzungen der Verwaltungsmodernisierung, elektronischen Speicherung und
Zugriffsbereitstellung durch das White Paper von 1999 in Großbritannien bereits bis 2004
umgesetzt. Ein anschließender Online-Zugriff erfolgte ein Jahr später.
Das Archiv ist für die Sicherung, Bewertung und Verfügbarkeit jeglicher Aufzeichnungen
zuständig. Der Einsatz komplexer IT-Landschaften in Verwaltungen und die Anforderungen
der Informationsgesellschaft erfordern das rechtzeitige Eingreifen kompetenter Fachkräfte zur
Einhaltung der Anforderungen und Rahmenbedingungen. Als Informationsdienstleister
agieren Archive als Schnittstelle zwischen den Verwaltungen und der Öffentlichkeit. Sie
unterstützen die konsequente Integrierung neuer Technologien in den Reformprozess und sind
fachkundige Berater für den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit. Somit wird die optimale
Nutzung einer ebenenübergreifenden Bereitstellung der Verwaltungsdienstleistungen für
Mitarbeiter und Bürger garantiert.
In vielen Verwaltungen herrscht mangelndes Wissen zur Schriftgutverwaltung, dass
Schulungen zu Akten- und Vorgangsbildungen, Registratur- und Dokumentationstätigkeiten
unumgänglich macht. Die Beratung der Behörden über die Komplexität und Verwaltung der
neuen Medien ist eine entscheidende Herausforderung, wodurch eine vollständige und
überdauernde Informationsbeschaffung ermöglicht wird. Natalie Ceeney sieht in der
Verständlichkeit der Behörden über den Verwaltungsumfang der neuen Ressourcen den
Ausgangspunkt für eine kompetente Archivtätigkeit. Dadurch kann ein durchgehender und
nachhaltiger Prozess für das Verwalten elektronischer Dokumente gewährleistet werden. Das
entscheidende Argument der vollständig elektronischen Verwaltung liefert das stärker
5 Fazit
135
übergreifende Wissensmanagement bezüglich der Hinwendung zur Öffentlichkeit.
Zweckmäßige Information werden zum passenden Zeitpunkt bereitgehalten.415 Hieraus
kristallisieren sich multiple Disziplinen in der Erarbeitung einheitlicher Metadatenmodelle
und Architekturen, welche hinsichtlich verschiedener Intentionen der einzelnen Fachbereiche
der Informationswissenschaft durch Standards gesteuert werden.
Unter der Leitung der KBSt erfolgt die Ausarbeitung des DOMEA-Konzepts, woran sich die
Archive beteiligen. Dies setzt eine starke Präsenz der Archive in den Verwaltungen voraus,
um einen automatischen und sicheren Aussonderungsprozess sowie die Archivierung
elektronischer Unterlagen gewährleisten zu können. Ulrike Gutzmann, Ulrich Kamp,
Christian Keitel und Antje Scheiding verweisen auf die Kompetenz der Archive, die durch
mangelndes Selbstbewusstsein, den Bereich der Richtlinienkompetenz für die Archivierung
nur schwach wahrnehmen. Die IT-ausgeprägte Verwaltungsmodernisierung und der Einsatz
verschiedener IT-Standards werden vielfach den Spezialisten der Datenerhaltung der IT-
Abteilung überlassen. Die hohen Anforderungen an eine dauerhafte Archivierung können nur
in Kooperation mit Spezialisten aus Archiv und IT gelöst werden. Die Archive müssen sich
dem Verantwortungsbereich bewusst sein und die erforderlichen Rahmenbedingungen
definieren.416
Das Bundesarchiv setzte im Jahr 2006 mit dem Service Bundesarchiv Behördenberatung
elektronische Akten eine verstärkte Beratung und Unterstützung der Bundesbehörden zur
Umstellung auf die Verwaltung elektronischer Unterlagen, Aktenführung und Aussonderung
um. Durch die Bildung des Arbeitskreises Archivierung von Unterlagen aus digitalen
Systemen tagen Archivarinnen und Archivare jährlich, um aktuelle Projekte und
Erfahrungswerte auf Bundes- und Länderebene im Umgang mit elektronischen Ressourcen
effektiver auszutauschen und länderübergreifende Standards mit einzubeziehen. Die
Teilnahme an der 11. Tagung des Arbeitskreises in Stuttgart verdeutlichte die Notwendigkeit
des kommunikativen Austausches unter den Archiven zu einzelnen Projekten der digitalen
Speicherung, mit besonderem Fokus auf prozessgesteuerte Vorgehensweisen der Archive von
Beginn an der Verwaltung elektronischer Dokumente. Ferner präsentierte Miriam Eberlein
durch das Stadtarchiv Heilbronn die Umstellung zur Übernahme und Aufbereitung digitaler
Daten des Gemeinderats und verdeutlicht die flächendeckende Übernahme elektronischer
Informationsträger. 415 Vgl. Ceeney, N. (2006), S. 22 ff 416 http://www.wirtschaftsarchive.de/akea/handreichung.htm
5 Fazit
136
Abschließend definierte Katharina Ernst die Ergebnisse wie folgt:
• Die Bewertung: Die veränderte Rolle der Archive bis hin zu einem prozessorientierten
Denken und Agieren und daraus resultierenden engen Korrespondenz mit den
Verwaltungen.
• Die Speicherung: Die unterschiedliche Rolle der Archive hinsichtlich des Grades der
Kontrolle im System und der Integrierung eines autonomen Archivprojekts innerhalb der
Hierarchie des gesamten Zyklus.
• Die Übernahme: Die Frage nach der Beständigkeit der Provenienz als Wegweiser in der
neuen digitalen Archivlandschaft.
The �ational Archives in Großbritannien erarbeitet notwenige Informationsrichtlinien zu
Standards und gibt Hilfestellungen zum Records Management und Informationsmanagement.
Die von The �ational Archives publizierten Leitlinien sind eine wesentliche Unterstützung.
Mit der Einführung eines zentralen Services, zum Erfahrungsaustausch im Umgang mit
elektronischen Unterlagen, plant es die Unterstützung bei der Verwaltung großer
elektronischer Datenmengen zu optimieren. Ferner stellt es umfassende Leitlinien zum
Verwalten von Informationen bereit, um die Öffnung und Zugriffsgewährleistung öffentlicher
Ressourcen zu ermöglichen. Der kooperative Ansatz für die Bewerkstelligung elektronischer
Informationen führte bereits 2001 zur Einrichtung der Digital Preservation Coalition.
Dadurch wurde die Archivierung und Verfügbarkeit elektronischer Quellen sowie in
nationaler und internationaler Kooperation, die Sicherung der unbefristeten Verfügbarkeit des
digitalen Erbes aufgegriffen. Innerhalb von zwei Jahren baute das neu formierte Digital
Preservation Department, bestehend aus 15 Mitarbeitern, die notwendige technische
Infrastruktur auf. Ein umfassendes Archivierungskonzept und die frei zugängliche Datenbank
PRO�OM wurden entwickelt und ermöglichen die Schnittstelle zur Datenübernahme und
Freigabe der Daten über das Internet. Gleichzeitig wird die Archivierung der Websites der
britischen Regierung und Verwaltung realisiert.417 Der Zusammenschluss mit The Office of
Public Sector Information ermöglichte die Bündelung des gesamten Spektrums zum
Informationsmanagement der Regierung und des öffentlichen Sektors, zu neuen
Fachkenntnissen hinsichtlich der Recherchen, Benutzung und Teilung. Dadurch gelingt es
dem Nationalarchiv deren Ressourcen und Leitlinien für die Archivierung der zukünftigen
Informationen in der Praxis bestmöglich zu konsolidieren.
417 Bender, W.; Lusiardi, R.; Reichert, B. (2005), S. 125
5 Fazit
137
Die Erarbeitung nachhaltiger Methoden und Richtlinien für Metadaten sowie die Kriterien zur
digitalen Endarchivierung in den einzelnen Verwaltungen werden jeweils in Kooperation mit
dem Nationalarchiv durchgeführt. Im Auftrag des Nationalarchivs unterstütz der Records
Manager die Umsetzung der eGovernment-Initiativen in den Verwaltungen. Unterstützend
offerieren Workshops die Einführung der IT-gestützten Verwaltung elektronischer
Dokumente.
In weiteren Ländern, wie Kanada oder Australien, übernehmen Chief Information Officers
(CIO) im elektronischen Zeitalter eine führende Funktion in Verwaltungen für eine
förderliche Umsetzung umfangreicher Leitlinien für das gesamte Verwalten. CIO`s etablieren
sich im Zeitalter der Informationsgesellschaft bspw. in den verschiedenen Bereichen des
Bibliotheksservices, Records Management, Web Content Management oder Dokumenten
Management. Mit den Grundkenntnissen der Leitlinien zum elektronischen Records
Management treten autorisierte CIO`s in Kooperation mit dem öffentlichen Bereich und dem
Archiv, um das Ziel einer führenden Regierung umzusetzen. In umfassenden eGovernment-
Initiativen ist die elektronische Aktenführung als kleinster aber fundamentaler Nenner im
Gesamtgefüge definiert. Für die kanadische Regierung erreichte der CIO, der Zweigstelle des
Finanzministeriums, in Kooperation mit dem Öffentlichkeitsbereich, dem Government
Service Canada und dem Library and Archives Canada die gemeinsame Erarbeitung neuer
Strategien im Umgang mit dem elektronischen Records Management. Das �ational Archives
of Australia erreichte ebenfalls eine intensive Zusammenarbeit mit der Regierung des New
South Wales und der Verwaltung des Government of Alberta.418 Die eGovernment-
Arbeitsgruppe 3 des nationalen IT-Gipfels in Deutschland besteht ebenfalls aus CIO-
Vertretern, wie der Bundes-CIO oder der CIO des Bundeslandes Hessen.419
Die tiefgehende und umfangreiche Bedeutung des Verantwortlichkeitsfaktors zur Verwaltung
elektronischer Unterlagen revidiert die subjektive Auffassung der Verwaltungen zur
grundlegenden Ordnungsmäßigkeit. Aufgrund des geschäftlich und historisch relevanten
Wertes elektronischer Informationen werden wirtschaftliche Geschäftsprozesse, verbesserte
Risikobewältigungen und neue Wege zu nachhaltigen Verwaltungs- und Bearbeitungs-
methoden mit Hilfe der Archive und IT definiert. International betrachtet stehen beide Fach-
bereiche für die Erarbeitung dieser Anforderungen, an Systemkomponenten und Standards in
418 Vgl. McDonald, J. (2005), S. 6 ff 419 Vgl. Sonderausgabe zum eGovernment, Die Zeitung für IT-gestützte Verwaltung von Kommunen und Staat, Jg. 7, Nr. 2/07, S. 8
5 Fazit
138
einer aktiven Kooperation und unterstützen die Verwaltungen kompetent während des
Lebenszyklus elektronischer Dokumente. Dadurch entsteht eine feste Kooperation zwischen
dem Archiv, der IT und der Verwaltung und ergibt eine neu definierte Perspektive zum
Records und Archiv Management. Diese Wechselbeziehungen bilden letztendlich das
Fundament für die Verbindung der beiden Management Bereiche zum DLM und die
Umsetzung der eGovernment-Initiativen.
6 Literaturverzeichnis
139
6 LITERATURVERZEICHIS
An, Xiaomi: Research in electronic records management. In: McLeod, Julie; Hare, Catherine
(Hrsg.): Managing Electronic Records, London 2005, S. 63-80
B.2: Document Management - B.2.1 M - B.2.21 HD, Version 1, The National Archives
(Hrsg.), London 2006
Blake, Richard: Certification of ERDM – the british experience, Präsenation auf DLM Forum,
Berlin 2007
Brown, Adrian: Preserving the digital heritage: building a digital archive for UK Government
records. In: Online Information 2003, London 2003
Brown, Adrian: The PRONOM 4 Information Model, Version 1, The National Archives
(Hrsg.), London 2005
Brown, Adrian: The PRONOM PUID Scheme: A scheme of persistent unique identifiers for
representation information, Digital Preservation Technical Paper 2, The National Archives
(Hrsg.), London 2006
Bundesarchiv-Behördenberatung - Elektronische Akten. Rückschau - Vorschau - Thema:
Bundesarchiv entwickelt EfA-Dienst, Newsletter Nr. 1, Bundesarchiv (Hrsg.), 2006
Ceeney, Natalie: The changing face of records management. In: RecordKeeping magazine,
Spring 2006, The National Archives (Hrsg.), 2006
Cumming, Kate: Metadata matters. In: McLeod, Julie; Hare, Catherine (Hrsg.): Managing
Electronic Records, London 2005, S. 34-49
Davis, Mike: Records Management in the UK Public Sector, Cover Story, 2005
6 Literaturverzeichnis
140
Bender, Wolfgang; Lusiardi Ralf; Reichert, Bettina: Internationales: Archivare auf
internationaler Lösungssuche – der Stage technique international d’archives 2004. In: Der
Archivar, Mitteilungsblatt für deutsches Archivwesen, Jg. 58, 2005, H.2
Digital Recordkeeping - Guidelines for Creating, Managing and Preserving Digital Records,
National Archivs of Australia (Hrsg.), Canberra 2004
DIRKS - a strategic approach to managing business information, Archives Advice 51,
National Archives of Australia (Hrsg.), Canberra 2001
Document and Records Management - Managing Information for Compliance, Eficiency, and
Value, Section 1: Management Summary, Technologie Evaluation and Comparison Report,
Butler Group (Hrsg.), Yorkshire 2005
DoD 5015.02-STD, Electronic Records Management Software Applications Design Criteria
Standard, Assistant secretary of Defense for Networks and Information Integration,
Department of Defense Chief Information Officer (Hrsg.), Washington 2007
DOMEA-Konzept, Erweiterungsmodul zum DOMEA-Organisationskonzept 2.1, Datenschutz
in IT-gestützten Vorgangsbearbeitungssystemen, Koordinierungs- und Beratungsstelle der
Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (Hrsg.), Berlin 2005
(Schriftenreihe der KBSt Band 79)
DOMEA-Konzept, Erweiterungsmodul zum DOMEA-Organisationskonzept 2.1, Inner- und
interbehördliche Kommunikation, Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung
für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (Hrsg.), Berlin 2005 (Schriftenreihe der
KBSt Band 65)
DOMEA-Konzept, Erweiterungsmodul zum DOMEA-Organisationskonzept 2.1,
Projektleitfaden zur Einführung der IT-gestützten Vorgangsbearbeitung, Koordinierungs- und
Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung
(Hrsg.), Berlin 2005 (Schriftenreihe der KBSt Band 80)
6 Literaturverzeichnis
141
DOMEA-Konzept, Hinweise zum Anforderungskatalog 2.0, Koordinierungs- und
Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung
(Hrsg.), 2005
DOMEA-Konzept, Organisationskonzept 2.0, Erweiterungsmodul zum Organisationskonzept
2.0, Aussonderung und Archivierung elektronischer Akten, Koordinierungs- und
Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung
(Hrsg.), Berlin 2004 (Schriftenreihe der KBSt Band 66)
DOMEA-Konzept, Organisationskonzept 2.0, Erweiterungsmodul zum Organisationskonzept
2.0, Technische Aspekte der Archivierung elektronischer Akten, Koordinierungs- und
Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung
(Hrsg.), Berlin 2004 (Schriftenreihe der KBSt Band 67)
DOMEA-Konzept, Organisationskonzept 2.1, Dokumentenmanagement und elektronische
Archivierung im IT-gestützten Geschäftsgang, Koordinierungs- und Beratungsstelle der
Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (Hrsg.), Berlin 2005
(Schriftenreihe der KBSt Band 61)
Drümmer, Olaf; Oettler, Alexandra, von Seggern, Dietrich: PDF/A kompakt - Digitale
Langzeitarchivierung mit PDF, Berlin 2007
e-Government Metadate Standard Version 3.0 - e-GMS 3, Office of the e-Envoy (Hrsg.),
London 2004
e-Government Policy Framework for Electronic Records Management, Public Records Office
(Hrsg.), London 2001
Fresko, Marc: Practical Application of the MoReq Specification. Präsentation, The Electronic
Document & Records Management Symposium, A facing the future event [ohne Datum]
Göttsche, Peter: 10 Jahre DOMEA-Konzept - Bilanz und Ausblick. Präsentation, Bonn 2006
Government Policy on Archives, Cm 4516, Lord High Chancellor (Hrsg.), London 1999
6 Literaturverzeichnis
142
Gulbins, Jürgen; Syfried, Markus; Strack-Zimmermann, Hans: Dokumenten Management, 3.
Aufl., Berlin 2002
Hänger, Andrea: Aussonderung und Archivierung elektronischer Akten, Präsentation vom
2.12.2005
Hänger, Andrea: Der E-Government-Prozess (Langzeit-)Archivierung. Vorstellung und
Hintergründe des Pilotprojekts im Bundesarchiv, Präsentation auf dem 13. eGovernment
Anwenderforum, Berlin 2007
Hänger, Andrea: Archivierung im Archiv, Einführung in die Langezeitspeicherung und
elektronische Archivierung im Archivbereich, Präsentation auf dem 2. nestor-Seminar,
Göttingen 2006
Healy, Susan: ISO 15489 Records Management- ist development and significiance. In:
Records Management Journal, International issue, Theme: Standards for the Records
Management, Vol. 11, No 3, The Association for Information Management in association
with The Society of Archivists and the Records Management Society (Hrsg.), Colchester
2001
Hoffmann, Heinz: Behördliche Schriftgutverwaltung in Bundesbehörden - Einführung in die
Praxis, 2. überarb. Aufl., 2005
Hoffmann, Heinz: Behördliche Schriftgutverwaltung, Ein Handbuch für das Ordnen,
Registrieren, Aussondern und Archivieren von Akten der Behörden, 2. Aufl., München 2000
Hofman, Hans: Developments in ISO standards for recordkeeping, Präsentation auf dem
DLM Forum, Barcelona 2005
Hofman, Hans: The use of standards and models. In: McLeod, Julie; Hare, Catherine (Hrsg.):
Managing Electronic Records, London 2005, S. 18-33
6 Literaturverzeichnis
143
Huth, Karsten.; Schroeder, Kathrin: Projekt "Aufbau eines Digitalen Archivs" im
Bundesarchiv - Ein Werkstattbericht über den "individuellen" Umgang mit Massendaten,
Präsentation auf der 11. Tagung des Arbeitskreises „Archivierung von Unterlagen aus
digitalen Systemen“, Stuttgart 2007
iD2010 - Informationsgesellschaft Deutschland 2010 - Aktionsprogramm der
Bundesregierung, Innovationspolitik, Informationsgesellschaft, Telekommunikation,
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (Hrsg.), Berlin 2006
IT-Einsatz für die moderne Verwaltung, Eine Sonderausgabe von eGovernment Computing,
Jg. 7 Nr. 2/07, 2007
IT-gestützte Vorgangsbearbeitung, Grundlagen der Infora GmbH [ohne Datum]
Kuhlen, Rainer; Seeger, Thomas; Strauch, Dietmar (Hrsg.): Grundlagen der praktischen
Information und Dokumentation, Band 1: Handbuch zur Einführung in die
Informationswissenschaft und –praxis, 5. Aufl., München 2004
Leitlinien für den Umgang mit elektronischen Informationen, Maschinenlesbare Daten und
elektronische Dokumente, Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen
Gemeinschaften (Hrsg.), Luxemburg 1997
McDonald, John: The wild frontier ten years on. In: McLeod, Julie; Hare, Catherine (Hrsg.):
Managing Electronic Records, London 2005, S. 1-17
McLeod, Julie; Hare, Catherine (Hrsg.): Managing Electronic Records, London 2005
Model Requirements for the Management of Electronic Records, MoReq Specification,
Office for Official Publications of the European Communities (Hrsg.), Luxembourg 2001
Moderner Staat - Moderne Verwaltung, Gemeinsame Geschäftsordnung der
Bundesministerien (GGO), Bundesministerium des Innern (Hrsg.), Berlin 2001
6 Literaturverzeichnis
144
Moderner Staat - Moderne Verwaltung, Registraturrichtlinien für das Bearbeiten und
Verwalten von Schriftgut (Akten und Dokumente) in Bundesministerien (RegR),
Bundesministerium des Innern (Hrsg.), Berlin 2001
Modernisierung der Bundesverwaltung, Strategie für die 2. Phase des Regierungsprogramms
"Moderner Staat - Moderne Verwaltung", Bundesministerium des Innern (Hrsg.), Berlin 2004
Müller, Thomas; Kuttner, Peter: Langzeitarchivierung mit Fabasoft, Iarchive und Fabasoft
iarchivelink, Linz 2004
Nohr, Holger: Wissensmanagement. In: Kuhlen, Rainer; Seeger, Thomas; Strauch, Dietmar
(Hrsg.): Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation, Band 1: Handbuch zur
Einführung in die Informationswissenschaft und –praxis, 5. Aufl., München 2004, S.
Poetzsch, Eleonore: Grundlagen der Informationsmethodik, Materialien zum Modul
"Inhaltliche Erschließung" an der Fachhochschule Potsdam, Potsdam 2004
Poetzsch, Eleonore: Information Retrieval, Einführung in Grundlagen und Methoden, 5.
Aufl., Berlin 2006
PRONOM 4 User Requirements, The National Archives (Hrsg.), London 2004
Recommendation for Space Data System Standards, Reference Model for an Open Archival
Information System (OAIS), CCSDS Document Nr. 650.0-B-1, BLUE BOOK, Consultative
Committee for Space Data Systems (Hrsg.), 2002
RecordKeeping Magazine, Autumn 2006, The National Archives (Hrsg.)
Reimer, Ulrich: Wissensbasierte Verfahren der Organisation und Vermittlung von
Informationen. In: Kuhlen, Rainer; Seeger, Thomas; Strauch, Dietmar (Hrsg.): Grundlagen
der praktischen Information und Dokumentation, Band 1: Handbuch zur Einführung in die
Informationswissenschaft und –praxis, 5. Aufl., München 2004, S. 155-166
6 Literaturverzeichnis
145
Requirements for Electronic Records Management Systems - Functional Requirements for the
Systainability of Electronic Records, Version 1, The National Archives (Hrsg.), London 2006
Requirements for Electronic Records Management Systems: 1: Functional Requirements,
Public Records Office/ The National Archives (Hrsg.), London 2002
Requirements for Electronic Records Management Systems: 2: Metadate Standard, Public
Records Office/ The National Archives (Hrsg.), London 2002
Requirements for Electronic Records Management Systems: 3: Reference Document, Public
Records Office/ The National Archives (Hrsg.), London 2002
Requirements for Electronic Records Management Systems: 4: Implementation guidance, The
National Archives (Hrsg.), London 2004
Rottach, Thilo; Groß Sascha: XML kompakt: Die wichtigsten Standards, Heidelberg, Berlin
2002
Schriftgutverwaltung auf dem Weg zum digitalen Dokument, Bericht Nr. 3/2002,
Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (Hrsg.), Köln 2002
Schütz, Thomas: Dokumentenmanagement. In: Kuhlen, Rainer; Seeger, Thomas; Strauch,
Dietmar (Hrsg.): Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation, Band 1:
Handbuch zur Einführung in die Informationswissenschaft und -praxis, 5. Aufl., München
2004, S. 339-349
Schwalm, Steffen: Ganzheitliche elektronische Schriftgutverwaltung von der Entstehung bis
zum Archiv – Anforderungen der Prozessoptimierung, Präsentation auf der Tagung zum 13.
eGovernment Anwenderforum, Berlin 2007
Schwens, Ute; Liegmann, Hans: Langzeitarchivierung digitaler Ressourcen. In: Kuhlen,
Rainer; Seeger, Thomas; Strauch, Dietmar (Hrsg.): Grundlagen der praktischen Information
und Dokumentation, Band 1: Handbuch zur Einführung in die Informationswissenschaft und -
praxis, 5. Aufl., München 2004, S. 567-570
6 Literaturverzeichnis
146
Scoping report for the developement of the Model Requirements for the management of
electronic records (MoReq2) - Annex 9, DLM Forum Working Group (Hrsg.), Version 3,
2006
Skjekkeland, Atle: European Union project kicks off to develop international information
management standard. In: RecordKeeping Magazine, Winter 2006 - TNA update, The
National Archives (Hrsg.), S. 36-37
Sonderausgabe zum eGovernment, Die Zeitung für IT-gestützte Verwaltung von Kommunen
und Staat, Jg. 7, Nr. 2/07
Stephens, David O.: Legal issues. In: McLeod, Julie; Hare, Catherine (Hrsg.): Managing
Electronic Records, London 2005, S. 101-114
Test Script: 00-Underlying Configuration, TS 00 V1, The National Archives (Hrsg.), London
2003
Theilacker, Jörg: XML; In: Microsoft Encarta Enzyklopädie Professional, 2003
Unlocking the past, securing the future, The Keeper's Report 2001/2002, The forty-third
Annual Report of the Keeper of Public Records, Lord Chancellor's Office (Hrsg.), 2002
Waller, Martin; Sharpe, Robert: Mind the gab - Assessing digital preservation needs in the
UK, Digital Preservation Coalition (Hrsg.), London 2006
Wettengel, Michael: Das DOMEA -Aktenkonzept und die Empfehlung des deutschen
Bundesarchivs zur Aussonderung und Archivierung elektronischer Akten,
Informationsveranstaltung der Arbeitsgruppe AEA des VSA, Bern 1999
Wettengel, Michael: Internationale Normung in der Schriftgutverwaltung: Zur
Veröffentlichung der DIN ISO 15489-1, [ohne Datum]
6 Literaturverzeichnis
147
Wettmann, Andrea: Standards in der Praxis –Erfahrungen bei der Einführung eines VBS in
Sachsen, Präsentation auf der 10. Tagung des Arbeitskreises „Archivierung von Unterlagen
aus digitalen Systemen“, Düsseldorf 2006
Wijngaarden, Hilde: Format Registries - Digital Preservation Department. Präsentation,
Workshop in Göttingen [ohne Datum]
7 Quellenverzeichnis
148
7 QUELLEVERZEICHIS
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31977L0388:DE:HTML
(letzter Aufruf: 29.06.2007)
http://pcnewsletter.coextant.info/?OpenDocument (letzter Aufruf: 29.06.2007)
http://www.acts.co.za/ect_act/ (letzter Aufruf: 29.06.2007)
http://www.anwenderforum2007.de (letzter Aufruf: 29.06.2007)
http://www.archive.nrw.de/archivar/2001-01/A07.htm (letzter Aufruf: 29.06.2007)
http://www.kbst.bund.de/cln_046/nn_836960/Content/Standards/XML__infopoint/xml__nod
e.html__nnn=true (letzter Aufruf: 29.06.2007)
http://www.kbst.bund.de/cln_046/nn_837396/Content/Standards/XML__infopoint/X_C3_96
V/xoev__node.html__nnn=true (letzter Aufruf: 29.06.2007)
http://www.nationalarchives.gov.uk/aboutapps/pronom/default.htm (letzter Aufruf:
29.06.2007)
http://www.nationalarchives.gov.uk/recordsmanagement/ (letzter Aufruf: 29.06.2007)
http://laws.justice.gc.ca/en/P-8.6/text.html (letzter Aufruf: 29.06.2007)
http://www.archisig.de/ziel.html (letzter Aufruf: 29.06.2007)
http://www.cornwell.co.uk/ (letzter Aufruf: 29.06.2007)
http://www.datenschutzzentrum.de/systemdatenschutz/meldung/sm88.htm (Unabhängiges
Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein) (letzter Aufruf: 29.06.2007)
7 Quellenverzeichnis
149
http://www.documanager.de/magazin/artikel_1094_moreq_2.html (letzter Aufruf:
29.06.2007)
http://www.information-age.com/m-id/article/2005/march/standard_practice (letzter Aufruf:
29.06.2007)
http://ww.infora.de (letzter Aufruf: 29.06.2007)
http://www.kbst.bund.de/cln_046/nn_836960/Content/Standards/XML__infopoint/xml__nod
e.html__nnn=true (letzter Aufruf: 29.06.2007)
http://www.kbst.bund.de/cln_046/nn_836980/SharedDocs/FAQ/35__liste__dasi__vps/dasi__
vps__frage__5__2.html__nnn=true (letzter Aufruf: 29.06.2007)
http://www.kbst.bund.de/cln_046/nn_836980/SharedDocs/Publikationen/Kundenorientierung/
steuerungsmodell.html__nnn=true (letzter Aufruf: 29.06.2007)
http://www.kbst.bund.de/cln_046/nn_836980/sid_0EFD6C703EAE254999B671F2C677F7C7
/SharedDocs/Hintergrundinfos-
kbst/2006/xoev__xml__in__der__oeffentlichen__verwaltung.html__nnn=true (letzter Aufruf:
29.06.2007)
http://www.kbst.bund.de/nn_836966/Content/EfA-AuN/EfA-
Dienste/Archisafe/archisafe__node.html__nnn=true (letzter Aufruf: 29.06.2007)
http://www.nationalarchives.gov.uk (letzter Aufruf: 29.06.2007)
http://www.nationalarchives.gov.uk/electronicrecords/seamless_flow/default.htm (letzter
Aufruf: 29.06.2007)
http://www.nationalarchives.gov.uk/recordsmanagement/default.htm (letzter Aufruf:
29.06.2007)
http://www.oclc.org/research/projects/pmwg/background.htm (letzter Aufruf: 29.06.2007)
7 Quellenverzeichnis
150
http://www.onb.ac.at/about/lza/herausforderungen.htm (letzter Aufruf: 29.06.2007)
http://www.opentext.de/3/sol-products/sol-pro-docmgmt-collaboration/pro-domea-
overview.htm (letzter Aufruf: 29.06.2007)
http://www.opsi.gov.uk/si/si2004/20043391.htm#4 (letzter Aufruf: 29.06.2007)
http://www.prestospace.org/project/index.de.html (letzter Aufruf: 29.06.2007)
http://www.staat-modern.de/E-Government/-,13072/Deutschland-Online.htm (letzter Aufruf:
29.06.2007)
http://www.wirtschaftsarchive.de/akea/handreichung.htm (letzter Aufruf: 29.06.2007)
151
Eidesstattliche Erklärung
Hiermit erkläre ich an Eides Statt, dass ich die vorliegende Arbeit selbständig angefertigt und
keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel verwendet habe. Den benutzten
Quellen und Hilfsmitteln wörtlich und inhaltlich entnommene Stellen sowie verwendete
Grafiken und Tabellen habe ich als solche kenntlich gemacht.
Potsdam, 6. Juli 2007
Simone Stumpe