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06/2017 Seite 1 von 2 Ergänzendes Preis- und Leistungsverzeichnis für die Teilnahme am CFD-Handel Stand: Juni 2017 (gültig ab 10.08.2017) Dieses Dokument gilt bis auf weiteres und steht nur in deutscher Sprache zur Verfügung. 1. Kursstellung Innerhalb der elektronischen Handelsplattform werden bezogen auf den jeweiligen Basiswert Kurse gestellt, zu denen Sie finanzielle Differenzgeschäfte eingehen können. Die Kursstellung erfolgt in Anlehnung an die auf dem Referenzmarkt quotierten Kurse der Basiswerte bzw. der der dort bezeichneten Indizes („Referenzkurse“). 2. Ordergebühren Beim Handel mit CFDs werden für einige Instrumente Ordergebühren in Abhängigkeit vom gehebelten Handelsvolumen berechnet. Bei diesen Instrumenten fällt mindestens eine Gebühr i.H.v. 5,00 Euro an. CFDs auf Provision/ Gebühr Indizes kostenlos Rohstoffe kostenlos Währungen kostenlos Edelmetalle kostenlos Zins-Futures kostenlos Aktien 0,05% * Dax-Future 0,01% * Sonstige Index-Futures 0,02% * Volatilitätsindizes 0,02% * *auf das gehebelte Handelsvolumen (Mindestgebühr 5,00 EUR) Bei telefonischer Orderaufgabe wird bei allen Instrumenten eine zusätzliche Gebühr von 10,00 EUR erhoben. Die Übersicht der angebotenen Instrumente finden Sie im CFD-WebClient. 3. Finanzierung von offenen Positionen Finanzierungskosten bei CFDs (alle Anlageklassen) Für das Halten von sowohl Long- als auch Short-Positionen über den jeweiligen Handelsschluss¹ hinaus (Overnight), werden in Bezug auf das gehebelte Volumen (Positionswert) die Finanzierungskosten wie folgt berechnet: (Positionswert x Berechnungsbasis / 365) Berechnungsbasis CFDs auf Long-Positionen Short-Positionen Aktien 3,50 % + Währungszins 2 3,50% - Währungszins 2 Indizes 3,50 % + Währungszins 2 3,50 % - Währungszins 2 Rohstoffe 3,50% 3,50% Währungen 3,50% - Währungszins 1 2,3 + Währungszins 2 2,3 3,50% - Währungszins 2 2,3 + Währungszins 1 2,3 Zins-Futures 3,50% 3,50% Edelmetalle 3,50 % + Währungszins 2 3,50 % - Währungszins 2 Index-Futures 3,50% 3,50% Volatilitätsindizes 3,50 % 3,50 % In Bezug auf Short Positionen können nach billigem Ermessen angemessene Leihegebühren berechnet werden. Die in der Berechnungsbasis genannten Währungszinsen können variieren. Diese können Sie der Instrumentenliste im CFD- WebClient entnehmen. ¹ Den jeweiligen Handelsschluss einer Gattung finden Sie in der Instrumentenliste im CFD-WebClient 2 Eine Übersicht über die gültigen Referenzzinsen bei CFDs entnehmen Sie der Instrumentenliste im CFD-WebClient. 3 Währungszins 1 und Währungszins 2 stellen die Referenzzinsen der jeweiligen Währungen dar und gehen in die Berechnungsbasis mit ein. Bei einer Long-Position zum Beispiel für EUR/CAD stellt die Währung 1 den EONIA und Währung 2 den CAD Libor da.

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Ergänzendes Preis- und Leistungsverzeichnis für die Teilnahme am CFD-Handel

Stand: Juni 2017 (gültig ab 10.08.2017)

Dieses Dokument gilt bis auf weiteres und steht nur in deutscher Sprache zur Verfügung.

1. Kursstellung

Innerhalb der elektronischen Handelsplattform werden bezogen auf den jeweiligen Basiswert Kurse gestellt, zu denen Sie finanzielle

Differenzgeschäfte eingehen können. Die Kursstellung erfolgt in Anlehnung an die auf dem Referenzmarkt quotierten Kurse der

Basiswerte bzw. der der dort bezeichneten Indizes („Referenzkurse“).

2. Ordergebühren

Beim Handel mit CFDs werden für einige Instrumente Ordergebühren in Abhängigkeit vom gehebelten Handelsvolumen berechnet. Bei

diesen Instrumenten fällt mindestens eine Gebühr i.H.v. 5,00 Euro an.

CFDs auf Provision/ Gebühr

Indizes kostenlos

Rohstoffe kostenlos

Währungen kostenlos

Edelmetalle kostenlos

Zins-Futures kostenlos

Aktien 0,05%*

Dax-Future 0,01%*

Sonstige Index-Futures 0,02%*

Volatilitätsindizes 0,02%* *auf das gehebelte Handelsvolumen (Mindestgebühr 5,00 EUR)

Bei telefonischer Orderaufgabe wird bei allen Instrumenten eine zusätzliche Gebühr von 10,00 EUR erhoben.

Die Übersicht der angebotenen Instrumente finden Sie im CFD-WebClient.

3. Finanzierung von offenen Positionen

Finanzierungskosten bei CFDs (alle Anlageklassen)

Für das Halten von sowohl Long- als auch Short-Positionen über den jeweiligen Handelsschluss¹ hinaus (Overnight), werden in

Bezug auf das gehebelte Volumen (Positionswert) die Finanzierungskosten wie folgt berechnet:

(Positionswert x Berechnungsbasis / 365)

Berechnungsbasis

CFDs auf Long-Positionen Short-Positionen

Aktien 3,50 % + Währungszins2 3,50% - Währungszins2

Indizes 3,50 % + Währungszins2 3,50 % - Währungszins

2

Rohstoffe 3,50% 3,50%

Währungen 3,50% - Währungszins 12,3

+ Währungszins 22,3

3,50% - Währungszins 22,3

+ Währungszins 12,3

Zins-Futures 3,50% 3,50%

Edelmetalle 3,50 % + Währungszins2 3,50 % - Währungszins

2

Index-Futures 3,50% 3,50%

Volatilitätsindizes 3,50 % 3,50 %

In Bezug auf Short Positionen können nach billigem Ermessen angemessene Leihegebühren berechnet werden.

Die in der Berechnungsbasis genannten Währungszinsen können variieren. Diese können Sie der Instrumentenliste im CFD-

WebClient entnehmen. ¹ Den jeweiligen Handelsschluss einer Gattung finden Sie in der Instrumentenliste im CFD-WebClient 2 Eine Übersicht über die gültigen Referenzzinsen bei CFDs entnehmen Sie der Instrumentenliste im CFD-WebClient. 3 Währungszins 1 und Währungszins 2 stellen die Referenzzinsen der jeweiligen Währungen dar und gehen in die Berechnungsbasis mit ein. Bei einer Long-Position zum

Beispiel für EUR/CAD stellt die Währung 1 den EONIA und Währung 2 den CAD Libor da.

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4. Weitere Gebühren

Weitere Gebühren, das CFD-Transferkonto und CFD-Handelskonto oder den CFD-WebClient betreffend, fallen derzeit nicht an.

Für Kontoauszüge / -abrechnungen, die von der FinTech Group Bank AG auf elektronischem Wege im Online Archiv bereitgestellt werden,

fallen keine Gebühren an.

Der Kunde hat sämtliche Umsatz-, Transaktions- und andere Steuern sowie alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der

Durchführung des jeweiligen finanziellen Differenzgeschäftes entstehen, zu tragen.

Steuern und Abgaben, deren Einzug oder Einbehalt gesetzlich vorgeschrieben ist, werden von Zahlungen an oder Gutschriften zugunsten

des Kunden abgezogen oder einbehalten. Eine steuerrelevante Buchung kann auch im Cashkonto vorgenommen werden.

5. Zinsen

Soll-Zinsen

Für Sollsalden bzw. negative Währungssalden auf dem CFD-Transferkonto (CFD-Handelskonto) werden keine Soll-Zinsen erhoben. Die

FinTech Group Bank AG ist jederzeit berechtigt, Soll-Zinsen zu erheben. Änderungen werden in diesem Ergänzenden Preis- und

Leistungsverzeichnis bekannt gegeben.

Haben-Zinsen

Für die Verzinsung von Guthaben gelten die im aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis angegebenen Zinssätze.

6. Kapitalmaßnahmen

6.1 Kapitalanpassungen aufgrund von Dividenden

6.1.1 INLAND: Kauf / Verkauf deutscher Aktien-CFDs

Halten Sie am Dividendenstichtag nach Handelsschluss eine Long-Position, so erhalten Sie im CFD eine

Dividendenausgleichszahlung in Höhe von 85% der Dividende. Halten Sie eine Short-Position, werden Sie mit 100% im CFD

belastet.

Stimmrechte können nicht über einen CFD ausgeübt oder angefordert werden. Es besteht kein Anspruch auf die Teilnahme an

Hauptversammlungen.

6.1.2 AUSLAND: Kauf / Verkauf ausländischer Aktien-CFDs

Aufgrund der unterschiedlichen Steuergesetzgebungen der jeweiligen Länder erhalten Sie am Dividendenzahltag eine

Gutschrift über 85% der ausgeschütteten Dividende, wenn Sie am Dividendenstichtag eine Long-Position auf eine Aktie halten.

Halten Sie zum Dividendenstichtag eine Short-Position auf eine Aktie, so werden Ihnen 100% der ausgeschütteten Dividende

von Ihrem CFD-Transferkonto (CFD-Handelskonto) abgezogen.

6.1.3 AUSLAND: CFD-Positionen auf US-Aktien

CFD-Positionen auf US-Aktien werden am Tag vor dem Ex-Tag der Dividendenzahlungen analog zu sonstigen

Kapitalmaßnahmen systemseitig zum Schlusskurs abgerechnet und geschlossen.

6.2 Berücksichtigung sonstiger Kapitalmaßnahmen (Bezugsrechte, Splits, etc.)

Alle Kapitalmaßnahmen werden von der Bank in ihrer Auswirkung auf die von Ihnen nach Handelsschluss des Stichtages

gehaltene CFD-Position adäquat berücksichtigt. Bei anstehenden Kapitalmaßnahmen behält sich die Bank vor, Ihre Position am

Stichtag zu schließen und gegebenenfalls am Ex-Tag - der Kapitalmaßnahme entsprechend angepasst - wiederzueröffnen. Es

kann alternativ zu Kompensationszahlungen kommen.

6.3 Löschung von Aufträgen

Sämtliche Aufträge, die sich auf das von einer Kapitalmaßnahme betroffene Instrument beziehen, erlöschen am Ende des

Stichtages. Dies gilt jedoch nicht für Aufträge, denen als Basiswert Aktienindizes zugrunde liegen, wenn in einer oder mehreren

der im Index enthaltenen Aktien eine Dividende gezahlt wird; in diesem Fall bleiben die Aufträge unverändert erhalten.