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Dr. Rainer Ambrosy | Kanzler Verwendung von Studienbeiträgen an der Universität Duisburg-Essen Die Verwendung von Studienbeiträgen Die Verwendung von Studienbeiträgen der Universität Duisburg-Essen (UDE) der Universität Duisburg-Essen (UDE) Dr. Rainer Ambrosy Kanzler der Universität Duisburg-Essen Studienbeiträge, was nun? – Ein praxisorientierter Erfahrungsau Umsetzung von Studienbeiträgen Leibniz Universität Hannover 18. Januar 2007 Leibniz Universität Hannover 18. Januar 2007 Arbeitsgruppe Fortbildung im Sprecherkreis der deutschen Univer Arbeitsgruppe Fortbildung im Sprecherkreis der deutschen Univer

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Die Verwendung von Studienbeiträgen an Die Verwendung von Studienbeiträgen an

der Universität Duisburg-Essen (UDE)der Universität Duisburg-Essen (UDE)

Dr. Rainer AmbrosyKanzler der Universität Duisburg-Essen

Studienbeiträge, was nun? – Ein praxisorientierter Erfahrungsaustausch zur

Umsetzung von Studienbeiträgen

Leibniz Universität Hannover 18. Januar 2007Leibniz Universität Hannover 18. Januar 2007

Arbeitsgruppe Fortbildung im Sprecherkreis der deutschen UniversitätskanzlerArbeitsgruppe Fortbildung im Sprecherkreis der deutschen Universitätskanzler

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• Die NRW-Hochschulen stehen erst am Anfang Ihrer Überlegungen zur Verwendung der Studienbeiträge.

• Bisher dominierte das „Ob“ der Einführung mit z.T. heftigen Auseinandersetzungen zwischen Senaten/Rektoraten und Studierenden.

• An der UDE gab es drei Rektoratsbesetzungen mit Polizeieinsatz.

• www.innovation.nrw.de

Vorbemerkung

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A G E N D A

I Universität Duisburg-Essen: Fakten 2006

II Grundzüge der Einführung von Studienbeiträgen in NRW

1. Historie

2. Konzeption

III Diskussion von Verteilungsmodellen für die Studienbeiträge an der Universität Duisburg-Essen

1. Studienbeiträge im Rahmen der Mittelverteilung der Universität

2. Modelle

3. Stiftungsmodell an der Universität Duisburg-Essen

4. Beteiligung der Studierenden

IV Fazit

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Fakten 2006: die fusionierte Universität Duisburg-Essen

Quelle: Dez 1 | Stand: 2005

Basisdaten

Fläche 214.500 qm

Hochschulhaushalt 293 Mio. €

Hochschulpersonal 4.349

Forschung & Lehre

Verwaltung

Personal 326

Forschung Lehre

Promotionen 352

Habilitationen 48

Drittmittel 56,8 Mio.€

Fachbereiche 12

Studiengänge 37

Studierende 33.166

Akad. Abschlüsse 2414

Fachbereiche

Mathematik

Physik

Chemie

Biologie/Geographie

Ingenieurwissenschaften

Medizin

Geisteswissenschaften

Gesellschaftswissenschaften

Bildungswissenschaften

Kunst und Design

Wirtschaftswissenschaften

Mercator Sch. of Management

Anzahl wissenschaftliches Personal

Professoren 498Wissenschaftliche Mitarbeiter 2218

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Einführung von Studienbeiträgen in NRW: Historie

01.04.2006: In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Sicherung der Finanzierungsgerechtigkeit im Hochschulwesen (HFGG).

Mit dem HFGG Aufhebung des Gesetzes zur Einführung von Langzeitstudiengebühren und zur Erhebung von Hochschulabgaben (StKFG) und gleichzeitig.

mit dem Gesetz zur Erhebung von Studienbeiträgen und Hochschulabgaben (Studienbeitrags- und Hochschulabgabengesetz-StBAG) Eröffnung der Möglichkeit zur Erhebung von Studienbeiträgen ab WS 2006/2007 für alle Erstsemester und ab SS 2007 für alle Studierenden in Höhe von bis zu 500 €/Semester für die Hochschulen.

Übertragung der Entscheidung über die Einführung und Höhe von Studienbeiträgen an die einzelnen Hochschulen: Bis auf 2 haben die 14 Universitäten die Einführung beschlossen; bis auf eine ebenso alle 12 Fachhochschulen.

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Einführung von Studienbeiträge in NRW: Konzeption Verbleib der Einnahmen aus Studienbeiträgen bei den Hochschulen, Verwendung zweckgebunden für die Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen.

Werbung mit „Geld-Zurück-Garantie“: einzig in NRW Verpflichtung für die Hochschulen zur Einrichtung von Schiedsstellen. Besetzung dieses Gremiums (zur Hälfte mit Studierendenvertretern; an der UDE: Prüfungsgremium Qualität der Lehre) Empfehlung von Maßnahmen, darunter lt. Minister auch ganz oder teilweise Rückzahlung von Studienbeiträgen. „Geld-Zurück-Garantie“ bedeutet aber kein individuelles Klagerecht für Studierende.

Anspruch der Studierenden auf zinsgünstiges Studienbeitragsdarlehen der NRW- Bank, Rückzahlung nach Eintritt in das Berufsleben (2 Jahre nach Abschluss; max 10.000 € einschl. Bafög).

Übertragung von 23% der Einnahmen der Hochschulen aus Studienbeiträgen in einen Ausfallfonds beim Ministerium. Hieraus Tilgung von Darlehen derjenigen, die aufgrund von BAFÖG keine oder nur teilweise Studienbeiträge entrichten müssen bzw. derer, die aus wirtschaftlichen Gründen Darlehen nicht zurückzahlen können.

Erhebung der Studienbeiträge durch die Hochschulen; bürokratischer Aufwand ist von ihnen zu erbringen und zu finanzieren.

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Einführung von Studienbeiträgen in NRW: Beispiel UDE

Studienbeitragssatzung vom 23.06.2006: Einführung von Studienbeiträgen ab SS 2007 in Höhe von 500 €/Semester mit Studienbeitragssatzung.

§ 9 (1) : „…dienen der Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen. Insbesondere sind sie zu verwenden für….

Verbesserung der lehr- und lernbezogenen Infrastruktur (z.B. personelle/organisatorische Sicherung des Lehrangebotes, räumliche/technische Infrastruktur, Medienbereitstellung und –unterstützung, Beratung der Studierenden, Evaluation von Lehrveranstaltungen, verwaltungstechnische Begeleitung dieser Bereiche)

Beschäftigung von Studierenden als Mentoren, Tutoren, SHKbzw. Qualifizierung hierzu

§ 9 (2): Ein Teil, in der Regel mindestens 5 % der Einnahmen soll für den Aufbau einer Stiftung verwendet werden, aus deren Erträgen Maßnahmen im o.g. Sinne finanziert werden.

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Einnahmen und zu verteilende Mittel aus Studienbeiträgen

maximal vorsichtig

total 30,000 Mio 19,980 Mio

77% 23,100 Mio 15,385 Mio

5% Stiftung 1,155 Mio 0,769 Mio

zentral (30%) 6,930 Mio 4,615 Mio

Fbe (65%) 15,015 Mio 10,000 Mio

• 30.000 Studierende

• 500 € pro Semester

• Einnahmereduzierung durch vorgeschriebenen Ausfallfonds für Ausfälle und Befreiungen (23 % des Gesamtaufkommens)

• 30 % für „zentrale Maßnahmen“ zur Verbesserung der fakultätsübergreifenden Studienbedingungen (bauliche Maßnahmen, Bibliothek, Verwaltung, IT, Beratung …)

• In der Regel mindestens 5% der Einnahmen zum Aufbau einer Stiftung

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Übersicht Grobstruktur Budgetierungsmodell 2007

Quelle: Dez 6 | Stand: 05.01.2007

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Verteilungsmodell Haushaltsmittel Fachbereiche 2007

Quelle: Dez 6 | Stand: 05.01.2007

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Studienbeitrag je Studierendem vor Modellverteilung

Studienbeitrag je Studierender

  

 %-Anteil vom

verteilbaren Beitrag  %-Anteil

beitragsbezogen

  %   %

Ausfallfonds 23,00% 115,00 € 23,00%

verteilbarer Beitrag   385,00 €  

Stiftung 5,00% 19,25 € 3,85%

zentrale Maßnahmen 30,00% 115,50 € 23,10%

Fachbereichsverteilung 65,00% 250,25 € 50,05%

500,00 €

Sicht der Universität Studierendensicht

Studienbeitragssatzung 2006

§ 9 (2)

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Modellbeschreibung Typ A: „aufkommensorientierte Verteilung“

Aufkommensorientierte Verteilung als Preis pro Vollzeitäquivalent (VZÄ).

Berücksichtigung von Studierendenäquivalenten mittels VZÄ, um die Studierendenköpfe bei Mehrfach-Studiengängen aufteilen zu können.

Berücksichtigung der Dienstleistungsverflechtung, um die an dem jeweiligen Studiengang bzw. den jeweiligen Studiengängen beteiligten Lehreinheiten partizipieren zu lassen.

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Modellbeschreibung Typ B: „aufwandsorientierte Verteilung“

Aufwandsorientierte Verteilung als Preis pro SWS .

Berücksichtigung von Vollzeitäquivalenten (VZÄ), um die Studierendenköpfe bei Mehrfach-Studiengängen aufteilen zu können, vermittelt über Curricularnormwert (CNW).

Berücksichtigung der Dienstleistungsverflechtung, um alle an dem jeweiligen Studiengang bzw. den jeweiligen Studiengängen beteiligten Lehreinheiten partizipieren zu lassen.

Berücksichtigung des Ausbildungsaufwandes (Laborausbildung, Studienvolumen in SWS, Gruppengrößen etc.) durch CNW. Darüber hinaus Normierung einer unterschiedlich langen Studiendauer.

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Modell AStudi = Studiaufkommens-

orientiert

%Modell B

CNWA-gew. Studisaufwandsorientiert

% %

100% 100%

Geisteswiss. 1.854.785,03 18,55 1.816.763,40 18,17 -38.021,63 -2,05

Gesellsch. 1.078.331,89 10,78 731.188,02 7,31 -347.143,87 -32,19

Bildungswiss.* 1.184.975,77 11,85 1.231.959,82 12,32 46.984,04 3,96

Kunst und Design 242.252,12 2,42 691.281,79 6,91 449.029,67 185,36

Wirtschaftswiss. 1.644.828,31 16,45 1.124.025,49 11,24 -520.802,81 -31,66

MSM 1.214.380,98 12,14 804.471,35 8,04 -409.909,63 -33,75

Mathematik 558.718,80 5,59 569.796,44 5,70 11.077,65 1,98

Physik 208.535,66 2,09 278.382,63 2,78 69.846,97 33,49

Chemie 295.851,03 2,96 492.743,73 4,93 196.892,70 66,55

Bio/Geo 339.834,68 3,40 460.288,65 4,60 120.453,96 35,44

Ing.-Wiss. 1.121.123,14 11,21 1.381.285,39 13,81 260.162,25 23,21

Bauwiss. 256.382,58 2,56 417.813,30 4,18 161.430,71 62,96

Medizin 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 #DIV/0!

Sonstige 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 #DIV/0!

gesamt 10.000.000,00 100,00 10.000.000,00 100,00 -0,00

Differenz

Ergebnisse der Modelle A & B für die Verteilung der Studienbeiträge

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Konsequenzen und Vergleich (1)

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Konsequenzen und Vergleich (2)

Mo

del

l A

< B

[B

etra

g €

/Stu

die

ren

der

]M

od

ell

A >

B

0 € pro Studierender 750 €500 €

Kunst und Design

Physik

Chemie

Biologie und Geographie

Ingenieurwissenschaften

Bauwissenschaften nachrichtlich

Gesellschaftswissenschaften

Wirtschaftswissenschaften

MSM

250 €

Geisteswissenschaften

Bildungswissenschaften

Mathematik

Mo

del

l A

=B

Gewinner Modell A

Gewinner Modell B

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Fachbereich / Fakultätbereinigtes Budget

2006 *

Modell AStudi = Studiaufkommens-

orientiert

%-Anteil am bereinigten Budget

2006

Modell BCNWA-gew. Studisaufwandsorientiert

%-Anteil am bereinigten Budget

2006

Geisteswissenschaften 10.783.077,08 1.854.785,03 17,20 1.816.763,40 16,85

Gesellschaftswissenschaften 4.799.791,55 1.078.331,89 22,47 731.188,02 15,23

Bildungswissenschaften 6.788.604,78 1.184.975,77 17,46 1.231.959,82 18,15

Kunst und Design 3.688.244,09 242.252,12 6,57 691.281,79 18,74

Wirtschaftswissenschaften 9.020.475,44 1.644.828,31 18,23 1.124.025,49 12,46

Betriebswirtschaft 4.515.177,91 1.214.380,98 26,90 804.471,35 17,82

Mathematik 5.482.293,41 558.718,80 10,19 569.796,44 10,39

Physik 7.883.057,25 208.535,66 2,65 278.382,63 3,53

Chemie 9.549.980,31 295.851,03 3,10 492.743,73 5,16

Biologie und Geografie 6.010.050,01 339.834,68 5,65 460.288,65 7,66

Ingenieurwissenschaften 21.187.571,58 1.121.123,14 5,29 1.381.285,39 6,52

Bauwissenschaften 5.322.247,50 256.382,58 4,82 417.813,30 7,85

gesamt 95.030.570,92 10.000.000,00 10.000.000,00

Prozentanteile Modelle A & B am bereinigten Gesamtbudget 2006

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Das Stiftungsmodell der UDE: Zweck

Aufbau eines Kapitalstocks zur Verbesserung der Situation der wissenschaftlichen Lehre an der Universität Duisburg-Essen

Ausdrückliche Zustimmung der Studierenden!

Langfristige und nachhaltige Wirkungen

Deutliche organisatorische Trennung vom Hochschulhaushalt, Hochschulgremien,…

Teil einer Gesamtstrategie zum Aufbau von Stiftungsvermögen für die UDE

Verwendung der Stiftungserträge (Zinseinnahmen) für

die Förderung von Projekten zur Verbesserung der Studienbedingungen an der Hochschule

die Vergabe von Studienstipendien an ausgewählte Studierende

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Das Stiftungsmodell der UDE: Organisation

Enge Abstimmung mit dem Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft

Konstruktion als Dachstiftung; Möglichkeit von Zustiftungen Dritter und Anhang von rechtlich unselbständigen Unterstiftungen

Vermögenszuführung aus dem Aufkommen der Studienbeiträge; in der Regel mindestens 5%; Begrenzung der Vermögenszuführung auf 20% des Studienbeitragsaufkommens

Organe der Stiftung:

- Vorstand (Rektor, Kanzler, Prorektor für Lehre)- Kuratorium (acht Personen, davon vier benannt auf Vorschlag der Gruppe der

Studierenden, zwei der Gruppe des wissenschaftlichen Mittelbaus im Senat, je eines auf Vorschlag Hochschulrat und Rektorat)

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Das Stiftungsmodell an der UDE: Rechtliche Rahmenbedingungen

Nach Auffassung des Ministeriums Widerspruch Aufbau einer Stiftung aus einem Anteil der Studienbeiträge zu Studienbeitrags- und Hochschulabgabengesetz (StBAG).

Daher Aufnahme Artikel 5 Ziff. 4 a.bb HFG /Ergänzung § 2 (2) (StBAG) um folgenden Passus: “…Die Hochschule kann einen geringfügigen Teil dieser Einnahmen [aus Studiengebühren] einer Stiftung zur Verfügung stellen, die diese Einnahmen ihrerseits zeitnah zweckgebunden für die Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen an der Hochschule verausgabt und in der die Hochschule unter Mitwirkung der Studierenden diesbezüglich einen beherrschenden Einfluss besitzt“.

Mit dem Stiftungsmodell werden aber langfristig Mittel (Einnahmen aus Studienbeiträgen) gebunden, um lediglich aus den Stiftungserträgen Maßnahmen im Sinne der Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen zu finanzieren.

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Beteiligung der Studierenden (1): Verteilung der Einnahmen

§ 10 Studienbeitragssatzung UDE

Festlegung der Grundsätze der Mittelverteilung (zentral/dezentral/Stiftung) sowie Kriterien für die Mittelverteilung zwischen den Fachbereichen unter Einbeziehung der Kommission für Studium und Lehre vom Rektorat im Benehmen mit dem Senat (Beteiligung über die studentischen Vertreter in der Kommission/im Senat).

Festlegung der Grundsätze der Mittelverteilung innerhalb eines Fachbereichs vom Dekanat im Benehmen mit dem Fachbereichsrat (Beteiligung über die studentischen Vertreter im Fachbereichsrat).

Möglichkeit der Vorlage eines vom Senats- bzw. Fachbereichsratsbeschluss abweichenden einstimmigen Votums der studentischen Vertreter im Senat bzw. Fachbereichsrat an das Rektorat bzw. das Dekanat; Beratung im Rektorat/Dekanat vor ihrer Entscheidung. Auf Verlangen gemeinsame mündliche Erörterung des Votums.

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Beteiligung der Studierenden (2): Prüfungsgremium Qualität Lehre

§ 11 Studienbeitragssatzung UDE Prüfungsgremium zur Sicherung der Qualität der Lehr- und Studienorganisation:

Schnittstelle Überprüfung der Lehr- und Studienorganisation Bei Feststellung von erheblichen Mängeln Empfehlung von Maßnahmen an die Hochschulleitung Entscheidung der Hochschule, ob und inwieweit Umsetzung der Empfehlungen erfolgt Verpflichtung zur Aufnahme der Empfehlungen in den jährlichen Rechenschaftsbericht des Rektorates

Zusammensetzung:

Zwei Hochschullehrer Ein wiss. Mitarbeiter Eine Person, die weder Mitglied noch Angehöriger der Hochschule ist, auf Vorschlag der Kommission für Studium und Lehre Vier Studierende

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Nächste Verfahrensschritte

• Einrichtung eines Internet-Portals zur Beantragung von Maßnahmen für alle Studierenden und MitarbeiterInnen der UDE.

• Entwicklung eines geordneten Bewertungsverfahrens durch bestehende Funktionsträger und Kommissionen evtl. ergänzt durch weitere Studierende. Dabei Klärung der Frage einer dezentralen/zentralen Finanzierung und gegenseitiger Abhängigkeiten.

• Anschreiben an alle Fachbereiche zur Entwicklung von Konzeptionen zur Mittelverwendung.

• Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit.

• Projektgruppe in der Hochschulverwaltung.

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Fazit Die konkrete Verwendung der Studienbeiträge sowohl zentral (30 %) als auch dezentral (65%) ist an der Universität Duisburg-Essen noch offen.

30% der Studienbeiträge für „die Zentrale“ sind hart umstritten.

Die UDE wird allerdings in 2007 mit ca, 7 Mio. Euro „unterfinanziert“ sein (durch Defizite in der „erfolgsorientierten Mittelverteilung des Landes NRW“, „Zukunftspakt“ , „Qualitätspakt“, etc.) so dass die „Verbesserung der Lehre“ eher in einer „Vermeidung der Verschlechterung“ liegt!

Der Aufbau des Stiftungskapitals ist rechtlich und quantitativ noch unsicher.

Der Ausfallfonds in Höhe von 23% erscheint den Hochschulen überdimensioniert.

Das „aufkommensorientierte Modell A“ wurde in der Senatssitzung vom 12.01.2007 vorläufig beschlossen.

Die Planung für investive Maßnahmen aus Studienbeiträgen hätte längst begonnen werden müssen!

Die Hochschulverwaltung muss zum Management der Studienbeiträge ein integratives Projektmanagement bereitstellen.

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…Viele Rädchen, an denen noch nachjustiert werden muss…

Herzlichen Dank für

Ihre

Aufmerksamkeit!