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DRGs ohne Pflege aus Sicht der Krankenkassen Gesundheitsökonomische Gespräche Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen 25.10.2019 Dr. Wulf-Dietrich Leber GKV-Spitzenverband

DRGs ohne Pflege aus Sicht der Krankenkassen

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Page 1: DRGs ohne Pflege aus Sicht der Krankenkassen

DRGs ohne Pflege

aus Sicht der Krankenkassen

Gesundheitsökonomische GesprächeHochschule für Wirtschaft und GesellschaftLudwigshafen 25.10.2019

Dr. Wulf-Dietrich LeberGKV-Spitzenverband

Page 2: DRGs ohne Pflege aus Sicht der Krankenkassen

Gang der Handlung

1. DRG-Pflege-Split

2. Pflegepersonaluntergrenzen

3. Krankenhauslandschaft

4. Reform der Notfallversorgung

5. Ambulant-stationär

6. Fazit

Wulf-Dietrich Leber 25.10.2019 Seite 2

Page 3: DRGs ohne Pflege aus Sicht der Krankenkassen

Der „Pflexit“ – so klug wie der Brexit

Absehbar:

1. Selbstkostendeckung führt zu Maximierung der Kosten (kein Fokus auf Leistungen).

2. Pflegekräfte werden wieder zur Raumpflege eingesetzt.

3. Altenpflege, ambulante Pflegedienste und Reha werden durch Krankenhäuser leer gekauft.

4. Doppelfinanzierung durch Anrechnung von „pflegeentlastenden Maßnahmen“

25.10.2019Wulf-Dietrich Leber Seite 3

Page 4: DRGs ohne Pflege aus Sicht der Krankenkassen

Entwicklung belegte Krankenhausbetten vs.belegte PflegeheimplätzePflege findet in Pflegeheimen statt.

Quelle: Destatis, eigene Darstellung

25.10.2019Wulf-Dietrich Leber Seite 4

Page 5: DRGs ohne Pflege aus Sicht der Krankenkassen

DRG-Entwicklung oder DRG-Abwicklung?

Das Rausbrechen der Pflegepersonalkosten ist ein schwerer Eingriff - eine Art Rückfall in dunkelste Zeiten der Selbstkostendeckung.

Es drängt sich eine Analogie auf: Der Brexit ist ein schwerer Schlag für Europa – eine Art Rückfall in die dunklen Zeiten nationaler Egoismen.

Aber: Der Brexit ist nicht des Ende des europäischen Gedankens!

Auch der DRG-Pflege-Split wird nicht das Ende der DRGs sein. Es lohnt nach wie vor, für eine leistungs- und qualitätsorientierte Vergütung zu kämpfen.

Empfehlung:

Behutsamer Übergang statt „harter Pflexit“

Weiterhin eine „integrale Vergütung“

Achtung: Nirgends im Gesetz steht: „Schafft die DRGs ab!“

25.10.2019Wulf-Dietrich Leber Seite 5

Page 6: DRGs ohne Pflege aus Sicht der Krankenkassen

Pflegepersonalabgrenzungsvereinbarung vom 18.02.2019

Wulf-Dietrich Leber 25.10.2019 Seite 6

Grundgedanken der Ausgliederung:

Hohe Kongruenz zwischen Bundesebene (InEK)und der Ebene vor Ort (Budgetverhandlung)

Einheitliche Abgrenzung

Transparenz über Abgrenzungsschritte

Page 7: DRGs ohne Pflege aus Sicht der Krankenkassen

Wulf-Dietrich Leber 25.10.2019 Seite 7

Page 8: DRGs ohne Pflege aus Sicht der Krankenkassen

DRG-Grundlagenvereinbarung (Vorstand des GKV-Spitzenverbandes am 06.05. und der DKG 07.05.2019)

Wulf-Dietrich Leber 25.10.2019 Seite 8

Grundsätze für

– aG-DRG-System 2020

– Pflegefinanzierung 2020

Fokus auf das 1. Anwendungsjahr

Grundsätzlich gilt: So wenige Änderungen wie nötig im ersten Jahr

Kostenerhebung in der Kalkulation nach dem 100 %-Ansatz

Fallkosten als Grundlage für die Entgeltkataloge 2020

Sortierung der aG-DRG auf Basis der mittleren Kosten der Inlierohne Pflegekosten (Netto)

Pflegekosten notwendig für Plausibilitätsprüfungen

§ 4 Abs. 4: „Die Vertragsparteien beabsichtigen, Grundsätze zur Weiterentwicklung des Vergütungssystems zeitnah in einem Grundlagenvertrag zu vereinbaren.“

Page 9: DRGs ohne Pflege aus Sicht der Krankenkassen

aG-DRG-Version 2020 und Pflegeerlöskatalog 2020

Wulf-Dietrich Leber 25.10.2019 Seite 9

Page 10: DRGs ohne Pflege aus Sicht der Krankenkassen

Einigung auf DRG-Katalog 2020 am 18.10.2019

Vereinbarung auf Basis des InEK-Vorschlages

DRG-Katalog mit ausgegliederten Pflegepersonalkosten (extra Spalte)

Sachkostenregelung à la InEK (Kompensation bei Tarifgesetzgebung)

Abrechnungsregelungen weitgehend unverändert

25.10.2019Wulf-Dietrich Leber Seite 10

Page 11: DRGs ohne Pflege aus Sicht der Krankenkassen

Gang der Handlung

1. DRG-Pflege-Split

2. Pflegepersonaluntergrenzen

3. Krankenhauslandschaft

4. Reform der Notfallversorgung

5. Ambulant-stationär

6. Fazit

Wulf-Dietrich Leber 25.10.2019 Seite 11

Page 12: DRGs ohne Pflege aus Sicht der Krankenkassen

1. Intensivmedizin 2. Kardiologie

3. Geriatrie 4. Unfallchirurgie

5. Herzchirurgie 6. Neurologie

Identifikation pflegesensitiver Bereiche

Wulf-Dietrich Leber 25.10.2019 Seite 12

März 2018

IQTIG-Analysen zu Qualitätsindikatoren der ESQS

Vorgaben im § 137i SGB V

Analyse von CIRS-Systemen und Beschwerdemanagementsystemen

Page 13: DRGs ohne Pflege aus Sicht der Krankenkassen

Problemdimensionen

Seite 13

7:1

Qualifikationsmixder Pflegekräfte

1 2

Zeitlich: je Schicht, Tag, Nacht, Wochenende

Organisatorisch: Bereich Station vs. Fachabteilung

Einhaltung: je Schicht, Durchschnitt, Erfüllungsquote

Festlegung der Untergrenzen: Ist-Daten, Expertenmeinung

3

4

5

Pflegeaufwandder Patienten

6

Wulf-Dietrich Leber 25.10.2019

Page 14: DRGs ohne Pflege aus Sicht der Krankenkassen

Der PerzentilansatzPflegepersonaluntergrenzen sind keine Personalanhaltszahlen!

Seite 14

Krankenhäuser

Verh

ält

nis

zahl Verhältniszahl:

Patienten

Anzahl Pflegekräfte

Unteres Quartil

+3 +2

+1

Wulf-Dietrich Leber 25.10.2019

Page 15: DRGs ohne Pflege aus Sicht der Krankenkassen

Dienstpläne und Belegungsstatistik

KIS

PACS

Subsystem 2 Finanzbuchhaltung

Personal

DienstplanBelegungsstatistik

Belegung Pflegebedarf Dienstplan IST

?

7:1

25.10.2019Wulf-Dietrich Leber Seite 15

Page 16: DRGs ohne Pflege aus Sicht der Krankenkassen

Digitalisierungsstand der KrankenhäuserBeispiel: EMRAM-Score

Wulf-Dietrich Leber 25.10.2019 Seite 16

Electronic Medical Records Adoption Model (EMRAM): Maßstab zur Evaluierung des Reifegrads elektronischer Dokumentation und Prozesse in Krankenhäusern

Page 17: DRGs ohne Pflege aus Sicht der Krankenkassen

Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV)

Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 10.10.2018

vom 05.10.2018

Seite 17

Quelle: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*[@attr_id=%27bgbl118s1632.pdf%27]#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl118s1632.pdf%27%5D__1539592672832

Wulf-Dietrich Leber 25.10.2019

Page 18: DRGs ohne Pflege aus Sicht der Krankenkassen

Pflegepersonaluntergrenzen

Seite 18

Intensiv-medizin

Geriatrie Kardiologie Unfallchirurgie

Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht

Max. Anzahl von Patienten pro 1Pflegekraft

2,5* 3,5* 10 20 12 24 10 20

Max. Anteil von Pflegehilfskräften 8% 8% 20% 40% 10% 15% 10% 15%

* Diese Verhältniszahlen für den pflegesensitiven Bereich Intensivmedizin gelten für die Jahre 2019 und 2020.Ab dem 01.01.2021 gilt für die Tagschicht das Verhältnis von „2 : 1“ und für die Nachtschicht das Verhältnis von „3 : 1“ (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 PpUGV).

Pflegepersonaluntergrenzen gelten schichtbezogen auf allen Stationen der pflegesensitiven Bereiche je Krankenhausstandort.

Wulf-Dietrich Leber 25.10.2019

Page 19: DRGs ohne Pflege aus Sicht der Krankenkassen

Entwicklung der Pflegepersonaluntergrenzen

16Werte

216Werte Keine Risikoadjustierung

Keine Wochentags-differenzierung

2 statt 3 Schichten 4 statt 6 pflegesensitive

Bereiche

KPMG-Studie

PpUGV

25.10.2019Wulf-Dietrich Leber Seite 19

Page 20: DRGs ohne Pflege aus Sicht der Krankenkassen

Nichteinhaltung Pflegepersonaluntergrenzen1. und 2. Quartal im Vergleich

Wulf-Dietrich Leber Seite 2025.10.2019

Page 21: DRGs ohne Pflege aus Sicht der Krankenkassen

PpSG: Weiterentwicklung der Pflegepersonaluntergrenzen

Seite 21

t

• verbindliche Pflegepersonaluntergrenzen in vier Bereichen• 1. Quartal: keine Sanktionen bei Nichteinhaltung

2019

2020

• neue Pflegepersonaluntergrenzen für bestehende vier Bereiche

• Ergänzung: Herzchirurgie und Neurologie• Schweregradadjustierung anhand Pflegeaufwand

ab 2021

jährlich weitere Bereiche mit Pflegepersonaluntergrenzen

25.10.2019Wulf-Dietrich Leber

Page 22: DRGs ohne Pflege aus Sicht der Krankenkassen

Heterogener Pflegeaufwand –Notwendigkeit einer Risikoadjustierung

Seite 22

Pflegepersonaluntergrenze, z. B. 6 : 1

„Überlastung“ der Pflegevollkraft

Wulf-Dietrich Leber 25.10.2019

Page 23: DRGs ohne Pflege aus Sicht der Krankenkassen

Anti-PpUG-Positionierung der DKG

DKG propagiert ihre „Eckpunkte für eine bedarfsgerechte Pflegepersonal-ausstattung“ (20.03.2019).

Ziel: Abschaffung stations- und schichtbezogener PpUG

Entwicklung eines Pflegepersonal-bemessungsinstruments auf Ganzhausebene

Nachweisen der Einhaltung der Untergrenze im Jahresdurchschnitt

Sanktionen bei Unterschreiten der Untergrenze, aber drei Jahre sanktionsfreie Übergangsphase

Wulf-Dietrich Leber 25.10.2019 Seite 23

Page 24: DRGs ohne Pflege aus Sicht der Krankenkassen

Pflegepersonaluntergrenzen 2020

Anhaltszahlen können die Selbstkostendeckung für das Pflegebudget ablösen,

aber nicht die Pflegepersonaluntergrenzen!

– Personalanhaltszahlen sind Budgetschutz.

– Personaluntergrenzen sind Patientenschutz.

Wulf-Dietrich Leber 25.10.2019 Seite 24

Page 25: DRGs ohne Pflege aus Sicht der Krankenkassen

Deutschland weist relativ zur Bevölkerung vergleichsweise hohe Zahlen an Ärzten und Krankenpflegern auf

Wulf-Dietrich Leber 25.10.2019 Seite 25

Quelle: State of Health in the EU, Deutschland Länderprofil Gesundheit 2017, Abbildung 7

Page 26: DRGs ohne Pflege aus Sicht der Krankenkassen

Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung - PpUGVErsatzvornahme für 2020

Wulf-Dietrich Leber 25.10.2019 Seite 26

Page 27: DRGs ohne Pflege aus Sicht der Krankenkassen

Aktuelle Aspekte der Pflegedokumentation

Wulf-Dietrich Leber Seite 27

Gesetz:Bis zum 28.02.2019 sind zu streichende Prozedurenschlüssel zu benennen, da sie nach Einführung des Pflegebudgets nicht mehr benötigt werden (§ 9 Abs. 1 Nr. 9 KHEntgG).

Gesetzesbegründung: Entlastung im Dokumentationsaufwand, insbesondere durch Streichung des PKMS

Aktuelles: (BMG-Schreiben)PKMS bleibt 2020 noch erhalten, wird dann substituiert.

25.10.2019

Page 28: DRGs ohne Pflege aus Sicht der Krankenkassen

Digitale Pflegedokumentation

Wulf-Dietrich Leber Seite 28

Ziel: Doppelerfassung vermeiden!

Umsetzung: Einmalige elektronische Erfassung, Ableitung von Pflegebedarf und Pflegeleistung durch Datenexport aus der digitalen Pflegedokumentation

Die komplette Risikoadjustierung muss sich aus der Pflegedokumentation ableiten lassen – nicht nur die „PKMS-Fälle“.

Ende des 1. Quartals 2020 sollte möglichst eine digitale Basisdokumentation vom DIMDI veröffentlicht werden.

Investieren Sie in die digitale Pflegedokumentation!!!

25.10.2019

Page 29: DRGs ohne Pflege aus Sicht der Krankenkassen

Gang der Handlung

1. DRG-Pflege-Split

2. Pflegepersonaluntergrenzen

3. Krankenhauslandschaft

4. Reform der Notfallversorgung

5. Ambulant-stationär

6. Fazit

Wulf-Dietrich Leber 25.10.2019 Seite 29

Page 30: DRGs ohne Pflege aus Sicht der Krankenkassen

Rückläufige Investitionen der Bundesländer

Wulf-Dietrich Leber 25.10.2019 Seite 30

Page 31: DRGs ohne Pflege aus Sicht der Krankenkassen

Alle Länder sind gleich!

Wulf-Dietrich Leber 25.10.2019 Seite 31

Page 32: DRGs ohne Pflege aus Sicht der Krankenkassen

GKV-Ausgabenentwicklung im Krankenhausbereich

Wulf-Dietrich Leber 25.10.2019 Seite 32

Page 33: DRGs ohne Pflege aus Sicht der Krankenkassen

Krankenhausbetten im internationalen Vergleich

Wulf-Dietrich Leber 25.10.2019 Seite 33

Page 34: DRGs ohne Pflege aus Sicht der Krankenkassen

Strukturbereinigung einleiten!

16,7 Mio. EinwohnerFläche: 41.500 Quadratkilometer

17,9 Mio. EinwohnerFläche: 34.000 Quadratkilometer

Niederlande NRW

132 KH 401 KH ??

25.10.2019Wulf-Dietrich Leber Seite 34

Page 35: DRGs ohne Pflege aus Sicht der Krankenkassen

Landesplanung – ein Ammenmärchen

Der Kinderglaube

Ein fürsorglicher Landesvater baut Krankenhäuser überall dort, wo die Landeskinder dies benötigen.

Er achtet auf Trägervielfalt.

Er passt auf, dass die Behandlung überall gut ist.

Die Wirklichkeit

Der G-BA als Regulierungsbehörde definiert die Erreichbarkeiten und damit die notwendigen Krankenhaus-standorte.

Das Kartellamt als Regulierungs-behörde regelt die Trägervielfalt.

Der G-BA und das IQTIG überwachen als Regulierungsbehörden die Qualität.

25.10.2019Wulf-Dietrich Leber Seite 35

Page 36: DRGs ohne Pflege aus Sicht der Krankenkassen

Von der Landesplanung zuralgorithmischen Marktregulierung

Beim Sicherstellungszuschlag wurde die landesplanerische Einzelfallentscheidung durch einen bundesweiten Algorithmus ersetzt.

Der G-BA wird zur Regulierungsbehörde in gemeinsamer Selbstverwaltung.

Diese Rolle hat er schon bei der ambulanten Bedarfsplanung und im Arzneimittelbereich.

Zunehmend kritisch ist die verfassungsrechtliche Unwucht: Die Länder kommen ihrer Finanzverpflichtung nicht nach, beanspruchen aber doch weiterhin die Planungshoheit.

Anmerkung: Das Grundgesetz kennt auch Grundgesetzänderungen.

25.10.2019Wulf-Dietrich Leber Seite 36

Page 37: DRGs ohne Pflege aus Sicht der Krankenkassen

SicherstellungszuschlagG-BA-Beschluss vom 24.11.2016

ca. 100 Sicherstellungskandidaten

Pkw-Fahrzeit 30 Minuten

Betroffenheits-norm

5.000 Einwohner

Einwohnerdichte <=100 Einwohner/km²

Notwendige Vorhaltung

Fachabteilungen Innere Medizin und Chirurgie Basisnotfallstufe

Inselkranken-häuser

Öffnungsklausel

25.10.2019Wulf-Dietrich Leber Seite 37

Page 38: DRGs ohne Pflege aus Sicht der Krankenkassen

www.gkv-kliniksimulator.de

25.10.2019Wulf-Dietrich Leber Seite 38

Page 39: DRGs ohne Pflege aus Sicht der Krankenkassen

Beispiele für qualitätsorientierte Marktregulierung

Mindestmengen

Notfallstufen

G-BA-Strukturrichtlinien

(TAVI, Frühgeborene, …)

Pflegepersonaluntergrenzen

25.10.2019Wulf-Dietrich Leber Seite 39

Page 40: DRGs ohne Pflege aus Sicht der Krankenkassen

Definition von Notfallstufen im G-BA(Folgenabschätzung)

Insgesamt erfüllen 1.210 Standorte mindestens die Kriterien der Basisnot-fallversorgung oder der Module (69 %).

538 Standorte erfüllen nicht die Kriterien der Basisnotfallversorgung oder der Module (31 %).

Die teilnehmenden Standorte haben in der Vergangenheit 95 % der Notfälle nachts und am Wochenende versorgt!

Basisnotfallversorgung860 Standorte

Erweiterte Notfallversorgung

144 Standorte

Umfassende Notfallversorgung

97 Standorte

Grafik: Teilnahme an der allgemeinen Notfall-versorgung nach Stufen (n = 1.101; 63 %)

Achtung!Es geht nicht um das Überleben von Kliniken.Es geht um das Überleben von Patienten.

25.10.2019Wulf-Dietrich Leber Seite 40

Page 41: DRGs ohne Pflege aus Sicht der Krankenkassen

Zentrale Notfallaufnahme (ZNA)einrichten!

Patienten im Irrgarten der Notaufnahmen?

Der Patient kann oft nicht selbst entscheiden, ob er ein internistischer oder ein chirurgischer Notfall ist.

Die ZNA muss eine fachübergreifende Einheit mit eigenständiger, fachlich unabhängiger Leitung sein.

Wulf-Dietrich Leber 25.10.2019 Seite 41

Quelle: http://www.uniklinik-ulm.de/fileadmin/Zentrale_Seiten/Notfallnummern/Lageplaene/UK_Ulm_Lageplan_OE_01_2014-06-13_E5_V1_Notfall_Chirurgie.pdf

Page 42: DRGs ohne Pflege aus Sicht der Krankenkassen

Krankenhaus-Report 2018Schwerpunkt: Bedarf und Bedarfsgerechtigkeit

25.10.2019Wulf-Dietrich Leber Seite 42

Page 43: DRGs ohne Pflege aus Sicht der Krankenkassen

Gang der Handlung

1. DRG-Pflege-Split

2. Pflegepersonaluntergrenzen

3. Krankenhauslandschaft

4. Reform der Notfallversorgung

5. Ambulant-stationär

6. Fazit

Wulf-Dietrich Leber 25.10.2019 Seite 43

Page 44: DRGs ohne Pflege aus Sicht der Krankenkassen

Der Weg ins richtige Krankenhaus

Wie schaffen wir es, Patienten in die geeignete Notfallversorgung zu bringen?

– Patienten werden häufig in ein nahegelegenes, aber ungeeignetes Krankenhaus gebracht.

– Die Behandlungsmöglichkeiten und dieAuslastung der Krankenhäuser sind für den Rettungsdienst intransparent.

– Es gibt keine Qualitätssicherung, ob Patienten in der Zielklinik abschließend behandelt werden konnten.

Wulf-Dietrich Leber 25.10.2019 Seite 44

Krankenhaus

Krankenhaus

Page 45: DRGs ohne Pflege aus Sicht der Krankenkassen

Diskussionsentwurf BMG: Reform der Notfallversorgung

25.10.2019Wulf-Dietrich Leber Seite 45

Das Rettungswesen wird Teil des Gesundheitswesens.

Es werden bundesweit digital unterstützte Integrierte Leitstellen eingerichtet.

Zusammenschaltung der Telefonnummern 112 + 116 117

An den laut G-BA-Notfallstufensystem vorgesehenen Krankenhäusern werden Integrierte Notfallzentren eingerichtet.

Grundgesetzänderung geplant

Anmerkung: Starke Orientierung an Empfehlungen des Sachverständigenrates von 2018

Page 46: DRGs ohne Pflege aus Sicht der Krankenkassen

Die bunte Welt der Leitstellen

https://www.bibliomedmanager.de/zeitschriften

http://wulf-dietrich-leber.de/kolumnen

25.10.2019Wulf-Dietrich Leber Seite 46

Page 47: DRGs ohne Pflege aus Sicht der Krankenkassen

Gesetzentwurf zur Notfallversorgung

Wulf-Dietrich Leber 25.10.2019 Seite 47

Grundgesetzänderung:

in Artikel 74 Absatz 1 wird eingefügt:

„12a die wirtschaftliche Sicherung des Rettungsdienstes“

Page 48: DRGs ohne Pflege aus Sicht der Krankenkassen

GG, Artikel 74: Konkurrierende Gesetzgebung

Wulf-Dietrich Leber 25.10.2019 Seite 48

Page 49: DRGs ohne Pflege aus Sicht der Krankenkassen

BMG-Diskussionsentwurf: Integrierte Leitstellen

Gesetzesvorschlag: § 133b (neu) „Gemeinsame Notfallleitstellen“

Länder und Kassenärztliche Vereinigungen schaffen gemeinsame Leitstellen

– Kombination der Telefonnummern 112 und 116 117

– Terminservicestellen

telefonische Ersteinschätzung: standardisiert und softwaregestützt

digitale Dokumentation und Vernetzung

(Anmerkung: bislang keine bundesweite Strukturierung)

Wulf-Dietrich Leber 25.10.2019 Seite 49

Page 50: DRGs ohne Pflege aus Sicht der Krankenkassen

Die digitalisierte Leitstelle morgen!

Versorgungsgebiet: mindestens 1 Mio. Menschen

Digitaler Zugriff in Echtzeit auf alle Rettungsmittel (Rettungswagen, Hubschrauber)

Digitaler Zugriff der Rettungswagen in Echtzeit auf Krankenhaus-Notfallambulanzen

Digitale Übertragung von Falldaten vom Rettungswagen an das aufnehmende Krankenhaus

… und zwar deutschlandweit!

Wulf-Dietrich Leber 25.10.2019 Seite 50

Page 51: DRGs ohne Pflege aus Sicht der Krankenkassen

IVENA eHealth

Notfallversorgung: Chirurgie – Herzchirurgie

Bsp. Hessen, Kassel (Stadt und Kreis)

Wulf-Dietrich Leber 25.10.2019 Seite 51

Notfallversorgung: Innere Medizin – Allgemeine Innere Medizin

Page 52: DRGs ohne Pflege aus Sicht der Krankenkassen

Bremerhaven

Wulf-Dietrich Leber 25.10.2019 Seite 52

Quelle: www. Marinetraffic.com, abgerufen am 06.05.2019

Page 53: DRGs ohne Pflege aus Sicht der Krankenkassen

Neko Harbour (Antarktis)

Wulf-Dietrich Leber 25.10.2019 Seite 53

Quelle: www.marinetraffic.com, abgerufen am 06.05.2019

Page 54: DRGs ohne Pflege aus Sicht der Krankenkassen

Bundesdatenbank aller Rettungsfahrten!

Es gibt „auf dem Rechner“

– alle Krankenhausfälle (21er Daten),

– alle ambulanten Behandlungsfälle,

– alle Arzneimittelverschreibungen,

…, aber es gibt nicht einmal im Ansatz eine Datenbank aller Rettungsfahrten!

Egal, wie einheitlich die Leitstellen digitalisiert werden: In wenigen Jahren sollte eine solche Datenbank funktionsfähig sein.

Wulf-Dietrich Leber 25.10.2019 Seite 54

Page 55: DRGs ohne Pflege aus Sicht der Krankenkassen

Konsens: Gemeinsamer Tresen

Die SVR-Idee eines rechtlich unabhängigen Notfallzentrums wird nicht funktionieren.

Aber:

– Jedes Krankenhaus mit Notfallambulanz sollte eine KV-Notarztpraxis haben.

– KV und Krankenhaus haben einen gemeinsamen Tresen zur Ersteinschätzung.

Wulf-Dietrich Leber 25.10.2019 Seite 55

Krankenhaus-ambulanz

Gemeinsamer Tresen:Triage und „Wegweisung“

Notdienstpraxis

Patient

Page 56: DRGs ohne Pflege aus Sicht der Krankenkassen

Gang der Handlung

1. DRG-Pflege-Split

2. Pflegepersonaluntergrenzen

3. Krankenhauslandschaft

4. Reform der Notfallversorgung

5. Ambulant-stationär

6. Fazit

Wulf-Dietrich Leber 25.10.2019 Seite 56

Page 57: DRGs ohne Pflege aus Sicht der Krankenkassen

0

0,5

1

1,5

2

2,5

3

3,5

4

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 >20

Fälle (

in M

io.)

Verweildauertage

2005

2006

2007

2008

2009

2010

2011

2012

2013

2014

2015

2016

2017

Ziel: Fälle aus der DRG-Vergütung in die ambulante Vergütung schieben!

Wulf-Dietrich Leber 25.10.2019 Seite 57

2005: 16,1 Mio.

2017:18,9 Mio.

+1,5 Mio. Fälle mit einem Tag VWD in 12 Jahren

ca. 8 % aller stationären Fälle VWD1.

Ø VWD 2015:7,6 Tage

Ø VWD 2017:6,1 Tage

ABER: Ø VWD 2017 ohne VWD1: 7,4 Tage!!!

Quelle: Daten nach § 21 KHEntgG: Verweildauer gemäß § 21 KHEntgG 2005 bis 2017 (Jahr der Entlassung).

Ambulantisierungs-potenzial

Page 58: DRGs ohne Pflege aus Sicht der Krankenkassen

Ambulant-stationärer Grenzbereich

25.10.2019

Ermächtigungen§ 116 SGB V ff.

Praxiskliniken§ 115 SGB V

DMP§ 137 f SGB V

Ambulante Versorgungbei Unterversorgung

§ 116 a SGB V

Psychiatrische Institutsamb.§ 118 SGB V

Amb. Leistung im KH § 116 b SGB V (alt)

Kra

nkenhäuserBelegärzte

§ 121 Abs. 2 SGB V

Vert

ragsärz

te

Teilstationär§ 39 SGB V

Hochschulambulanzen§ 117 SGB V

Notfallambulanzen§ 75 1b SGB V

Spezialamb. an Kinder-kliniken

§ 120 SGB V

MVZ§ 95 Abs. 2 SGB V

Sozialpädiatr. Zentren§ 119 SGB V

Amb. spezialfachärztl.Vers. § 116b SGB V (neu)

Ambulantes Operieren§ 115 b SGB V

Vor- und nachstationär§ 115 a SGB V

Honorarärzte VStG §§ 115a, 115b SGB V

§ 2 KHEntgG

Integrierte Vers.§ 140 a-f SGB V

Geriatr. Institutsamb.§ 118a SGB V

Med. Behandlungsz.§ 119c SGB V

Wulf-Dietrich Leber Seite 58

Page 59: DRGs ohne Pflege aus Sicht der Krankenkassen

Rechtsformen ambulanter KrankenhausleistungenFaustregel: jedes Jahr eine neue Rechtsform

Quelle: Leber, Wasem: Ambulante Krankenhausleisten – ein Überblick, eine Trendanalyse und einige ordnungspolitische Anmerkungen, in: Krankenhaus-Report 2016

25.10.2019Wulf-Dietrich Leber Seite 59

Page 60: DRGs ohne Pflege aus Sicht der Krankenkassen

Krankenhaus-Report 2016Schwerpunkt: Ambulant im Krankenhaus

Wulf-Dietrich Leber 25.10.2019 Seite 60

Page 61: DRGs ohne Pflege aus Sicht der Krankenkassen

25.10.2019Wulf-Dietrich Leber Seite 61

Page 62: DRGs ohne Pflege aus Sicht der Krankenkassen

Reform nach Versorgungsclustern (1/3)

25.10.2019

• Ermächtigungen bei Unterversorgung (§§ 116, 116a)

• Geriatrische Institutsambulanzen

• Psychiatrische Institutsambulanzen (Entfernung)

• Sozialpädiatrische Zentren• Einrichtungen der

Behindertenhilfe, Pflegeeinrichtungen, Behandlungszentren für geistig Behinderte (§ 119a - c)

1. Ergänzende vertragsärztliche Versorgung

3. Hochspezialisierte Ambulanzversorgung

• Ambulantes Operieren (AOP)

• Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV)

• Hochschulambulanzen (Art, Schwere, Komplexität)

• Psychiatrische Institutsambulanzen (Art, Schwere, Dauer)

• vor-, nach- und teilstationäre Versorgung

2. Äquivalente Leistungserbringung

Wulf-Dietrich Leber Seite 62

Page 63: DRGs ohne Pflege aus Sicht der Krankenkassen

• Hochschulambulanzen (Art, Schwere, Komplexität)

• Psychiatrische Institutsambulanzen (Art, Schwere, Dauer)

• vor-, nach- und teilstationäre Versorgung

Transparenz schaffen und Versorgungs-

aufträge begrenzen

Reform nach Versorgungsclustern (2/3)

25.10.2019

• Ermächtigungen bei Unterversorgung (§§ 116, 116a)

• Geriatrische Institutsambulanzen

• Psychiatrische Institutsambulanzen (Entfernung)

• Sozialpädiatrische Zentren• Einrichtungen der

Behindertenhilfe, Pflegeeinrichtungen, Behandlungszentren für geistig Behinderte (§ 119a - c)

1. Ergänzende vertragsärztliche Versorgung

3. Hochspezialisierte Ambulanzversorgung

• Ambulantes Operieren (AOP)

• Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV)

2. Äquivalente Leistungserbringung

Versorgungs-defizite

ausgleichen

Fehlallokation und

Überkapazitäten vermeiden

Wulf-Dietrich Leber Seite 63

Page 64: DRGs ohne Pflege aus Sicht der Krankenkassen

Reform nach Versorgungsclustern (3/3)

25.10.2019

Hochspezialisierte Ambulanzversorgung

ÄquivalenteLeistungserbringung

Ergänzendevertragsärztliche Versorgung

Versorgungsdefiziteausgleichen

Fehlallokation und Überkapazitäten vermeiden

Transparenz schaffen und Versorgungsaufträge definieren

• Durchgängig bedarfsabhängige Ermächtigung

• Durchgängig EBM-basierte Vergütung

• Klare Definition und Abgrenzung der Versorgungsaufträge

• Anrechnung in der Bedarfsplanung

• Sektorenübergreifende Kapazitätssteuerung

• Zeitlich befristete Versorgungsaufträge

• Einheitliche Preis-, Mengen-und QS-Systematik

• Vereinheitlichung von Dokumentation, Strukturanforderungen und Vergütung

• Stringente Definition der Versorgungsaufträge

Wulf-Dietrich Leber Seite 64

Page 65: DRGs ohne Pflege aus Sicht der Krankenkassen

Die Sektorengrenze

Krankenhaus-Kassenärzte

ist tot.

Es lebe die Sektorengrenze

ambulant-stationär!

Wulf-Dietrich Leber 25.10.2019 Seite 65

Page 66: DRGs ohne Pflege aus Sicht der Krankenkassen

Gang der Handlung

1. DRG-Pflege-Split

2. Pflegepersonaluntergrenzen

3. Krankenhauslandschaft

4. Reform der Notfallversorgung

5. Ambulant-stationär

6. Fazit

Wulf-Dietrich Leber 25.10.2019 Seite 66

Page 67: DRGs ohne Pflege aus Sicht der Krankenkassen

Fazit

1. Pflege ist die zentrale Herausforderung dieser Legislatur – vor allem die Altenpflege.

2. Der „Pflexit“ ist ein Fehler. Alles sieht danach aus, dass er durchgezogen wird.

3. Pflegepersonaluntergrenzen sind echter Patientenschutz. Mittelfristig kommen sie für alle Schichten und alle Stationen.

4. Digitalisieren Sie die Pflegedokumentation und das Pflege-Controlling!

5. Landesplanung war gestern. Die Konsolidierung der deutschen Krankenhauslandschaft wird durch bundesweite Marktregulierung geschehen müssen.

6. Die Reform der Notfallversorgung ist überfällig.

7. Die Sektorengrenze Krankenhaus-Kassenärzte ist tot. Es lebe die Sektorengrenze ambulant-stationär.

Wulf-Dietrich Leber 25.10.2019 Seite 67

Page 68: DRGs ohne Pflege aus Sicht der Krankenkassen

Seite 68

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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