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Stadtjugendpflege Freising, Kölblstraße 2, 85356 Freising Einverständniserklärung Pauschal Hiermit erlaube ich meiner Tochter / meinem Sohn (als Erziehungsberechtigte(r), bzw. habe das Sorgerecht für folgendes Kind, es reicht ein Elternteil /ein Erziehungsberechtigter) Name:……………………………………………………………….. Vorname:…………………………………………………………… geb.am:................................................... wohnhaft in:………………………………………………………… ............................................................................................................. Telefon:.................................................... an allen Veranstaltungen im Sommer- und Winterferienprogramm der Stadtjugendpflege Freising bis auf Widerruf teilzunehmen. Ich habe sowohl die Informationen im Ausschreibungstext der Programmhefte oder eines Elternbriefs gelesen und bin mir über ein gewisses „sportliches Restrisiko“ je nach Eigenart der angebotenen Veranstaltung bewusst. Ich werde mein Kind nur an Veranstaltungen teilnehmen lassen, deren Anforderungen es bewältigen kann, ihm die erforderliche Ausrüstung, die für die Veranstaltung bzw. Sportart notwendig ist, mitgeben und es darauf hinweisen, dass Anweisungen des jeweiligen Betreuungsteams Folge zu leisten ist. Der Teilnahme meines Kindes bei mit einem „E“ gekennzeichneten Veranstaltungen in laufenden und kommenden Programmen willige ich bis zum ausdrücklichen Widerruf ein. Sollte sich am Ablauf der Veranstaltung bzw. bei den Anforderungen an den angemeldeten Teilnehmer etwas grundsätzlich ändern, werde ich vom Veranstalter informiert. Weitere Informationen erhalten sie durch einen Infobrief oder durch gezielte Anfragen direkt beim Veranstalter oder im Büro der Jugendpflege. Freising, den ........................................... .................................................................. (Unterschrift eines Erziehungsberechtigten)

Elterninformation Abenteuerspielplatz 2016 - juz-spielbus.dejuz-spielbus.de/ferienprogramme/Einverstaendniserklaeungen.pdf · Stadtjugendpflege Freising, Kölblstraße 2, 85356 Freising

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Stadtjugendpflege Freising, Kölblstraße 2, 85356 Freising

Einverständniserklärung

Pauschal

Hiermit erlaube ich meiner Tochter / meinem Sohn (als Erziehungsberechtigte(r), bzw. habe das Sorgerecht für folgendes Kind,

es reicht ein Elternteil /ein Erziehungsberechtigter)

Name:………………………………………………………………..

Vorname:……………………………………………………………

geb.am:...................................................

wohnhaft in:…………………………………………………………

.............................................................................................................

Telefon:....................................................

an allen Veranstaltungen im Sommer- und Winterferienprogramm

der Stadtjugendpflege Freising bis auf Widerruf teilzunehmen.

Ich habe sowohl die Informationen im Ausschreibungstext der Programmhefte

oder eines Elternbriefs gelesen und bin mir über ein gewisses „sportliches

Restrisiko“ je nach Eigenart der angebotenen Veranstaltung bewusst. Ich werde

mein Kind nur an Veranstaltungen teilnehmen lassen, deren Anforderungen es

bewältigen kann, ihm die erforderliche Ausrüstung, die für die Veranstaltung

bzw. Sportart notwendig ist, mitgeben und es darauf hinweisen, dass

Anweisungen des jeweiligen Betreuungsteams Folge zu leisten ist. Der

Teilnahme meines Kindes bei mit einem „E“ gekennzeichneten Veranstaltungen

in laufenden und kommenden Programmen willige ich bis zum ausdrücklichen

Widerruf ein.

Sollte sich am Ablauf der Veranstaltung bzw. bei den Anforderungen an den

angemeldeten Teilnehmer etwas grundsätzlich ändern, werde ich vom

Veranstalter informiert. Weitere Informationen erhalten sie durch einen

Infobrief oder durch gezielte Anfragen direkt beim Veranstalter oder im Büro

der Jugendpflege.

Freising, den ........................................... .................................................................. (Unterschrift eines Erziehungsberechtigten)

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An alle Eltern und Kinder

des Zeltlagers im Naturgarten Schönegge

Erlebniszeltlager im Naturgarten

Schönegge 2016

Liebe Kinder, Liebe Eltern,

nachdem der Termin für das Zeltlager schon immer näher rückt, sind hier für euch einige

wichtige Informationen enthalten.

Zunächst einige allgemeine Informationen zum Ablauf:

Abfahrt: am Samstag, den 30. Juli um 15.00 Uhr am Parkplatz der Kölblstraße

Bitte kommen sie ca. 30 min vorher um eine reibungslose Anmeldung und Abfahrt

garantieren zu können.

Rückkehr: am Freitag den 5. August um ca.11.00 Uhr am Parkplatz der Kölblstraße

Das Zeltlager findet auf dem Zeltplatz des Naturgarten Schönegge statt. Dieser befindet sich

mitten in der Holledau in ländlicher Gegend umgeben von Wiesen und Wäldern. Der

Naturgarten Schönegge ist eine Gärtnerei, die rein biologisch wirtschaftet. (Mehr

Informationen unter www.schoenegge.de, z.B. Bilder Zeltlager und vom Hof) Die Kinder

ernähren sich dort ebenfalls nur biologisch und lernen beim selber ernten und kochen viel

Wissenswertes über Gemüse und Co. Die Freizeit verbringen die Kinder mit vielen

erlebnisreichen Spielen in und rund um die Natur. Es gibt auch sonst in der Gärtnerei vieles

zu entdecken wie zum Beispiel die verschiedenen Tiere am Hof (wie Hasen, Hunde, Pferde

und mehr). Die Abende klingen gemütlich am Lagerfeuer aus.

Telefon: In dringenden Notfällen sind die Betreuer/innen über das JUZ erreichbar.

Besuche: Bitte, liebe Eltern machen sie keine Besuche im Zeltlager, denn sie stören die

Gemeinschaft und sind deshalb aus pädagogischen Gründen nicht erwünscht.

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Bitte mitnehmen:

- etwas Taschengeld ( z.B. für ein Eis bei eventuellen Badeausflügen)

- einen warmen Schlafsack

- eventuell eine zusätzliche Decke

- eine bequeme Iso-Matte oder Luftmatratze

- Kleidung für jedes Wetter: warme und luftige Sachen (man weiß nie wie es letztlich

wirklich ist)

- Regensachen: Gummistiefel, Regenmantel

- Badesachen: Handtuch, Badeanzug/hose

- Waschsachen: kleines Handtuch, Zahnbürste, Zahncreme, Haarbürste, Duschmittel

etc.

- Taschenlampe

- Kopfbedeckung

- Kleinen Rucksack für Ausflüge

- Brotzeitbox und Trinkflasche

- Wenn nötig Medikamente oder Antiallergiemittel

- Spiele die persönlich bevorzugt werden

- und natürlich ganz viel gute Laune

Formelles: Der Teilnehmerbetrag muss bis zur Abfahrt in bar bezahlt sein und die

Einverständniserklärung muss ausgefüllt von dem/der Erziehungsberechtigten im Büro der

Stadtjugendpflege vorliegen.

Ansonsten wünschen wir euch sehr viel Spaß und eine gute Zeit im Zeltlager!!!

Wir freuen uns auf euch : )

Eure Betreuer

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Einverständniserklärung

Zeltlager Schönegge

Hiermit erlaube ich meiner Tochter/meinem Sohn (als Erziehungsberechtigte(r), bzw. habe

das Sorgerecht für folgendes Kind, es reicht ein Elternteil/ein Erziehungsberechtigter).

Name:……………………………………………………………………………

Geboren am………………………………………………………………………

Wohnhaft in:……………………………………………………………………..

Telefon:………………………………………………………………………….

am Zeltlager im Naturgarten Schönegge vom 30. Juli bis 5. August 2016 und bei allen darin

enthaltenen Aktionen und Ausflügen teilzunehmen.

Ich habe sowohl die Information im Ausschreibungstext der Programmhefte als auch die des

Elternbriefs gelesen. Ich werde meinem Kind die notwendige Ausstattung mitgeben und es

darauf hinweisen, dass es den Anweisungen des jeweiligen Betreuungsteams Folge zu leisten

hat.

Sollte sich am Ablauf der Veranstaltung bzw. bei den Anforderungen an den angemeldeten

Teilnehmer etwas grundsätzlich ändern, werde ich vom Veranstalter informiert. Weitere

Informationen erhalten sie durch gezielte Nachfragen beim Veranstalter oder im Büro der

Jugendpflege.

Freising, den ……………………………… ………………………………………..

(Unterschrift eines Erziehungsberechtigten)

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An alle Kinder und Eltern Outdoor Camp Schlierseegebiet

Das Outdoor-Survival-Camp Schlierseegebiet

findet statt auf dem Campingplatz Glockenalm 83730 Fischbachau-Aurach

Liebe Kinder, liebe Eltern,

in diesem Brief sind viele wichtige Informationen für Euch enthalten. Der Zeltplatz: Anreise mit PKW (von München kommend): A8 Richtung Salzburg – Abfahrt Weyarn – Richtung Miesbach / Schliersee / Bayrischzell – nach Ort Schliersee-Neuhaus ca. 3 km Ortschaft Aurach - direkt nach Ortschild in Aurach am Gasthof Mairhofer, Alpenstr. 2 rechts abbiegen auf den Feldweg zum Campingplatz Gockenalm Parkmöglichkeit: alte Holzbrücke neben dem Campingplatz überqueren, dann links auf der Wiese parken

Wichtige Information für Eltern und Kinder

Abfahrt: Sonntag, den 31. Juli um 13.00 Uhr am Parkplatz Kölblstr. 2

Bitte kommen sie 30 Minuten vorher um eine reibungslose Anmeldung und Abfahrt garantieren zu können! Für die Fahrt zum Zeltplatz benutzen wir einen Reisebus und den Spielbus, in dem auch alle Fahrräder transportiert wird. Bei der Anmeldung sammeln wir auch die Krankenkassenkarten der Kinder (bitte in einem Umschlag mit Name versehen) ein. Die Einverständniserklärungen müssen ausgefüllt und mit einem Passbild versehen von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben sein.

Rückkehr: Samstag, den 6. August am gleichen Ort, um 13.00 Uhr Telefon: In dringenden Notfällen sind die Betreuer/ innen über das JUZ erreichbar. Besuche: Bitte, liebe Eltern, machen sie keine Besuche im Zeltlager. Besuche stören die Gemeinschaft und sind deshalb aus pädagogischen Gründen nicht erwünscht. Außerdem ist es schwierig für eine Gruppe, wenn ein Teil Besuche bekommt und der andere nicht.

Allgemeines: Natur und Abenteuer pur erwarten dich!

Sea-Rafting auf einem selbstgebauten Floß, Klettern an der Naturkletterwand, Erlebniswanderung mit Karte und Kompass, mit dem Kanu eine See-Überquerung unternehmen, beim Schein des Lagerfeuers die Sterne knistern hören....... all das und noch viel mehr in einem Zelt-Camp in den Bergen im Schlierseegebiet. Wir nutzen das komplett aufgebaute Jugendzeltlager mit großen Aufenthaltzelten, Holzhaus, Indianertipi und den Schlafzelten für 2-6 Personen auf dem Naturcampingplatz "Glockenalm" in Aurach. Sanitäre Anlagen, wie Toiletten, Dusche stehen zur Verfügung. Das Campmaterial, wie Tische, Stühle, sowie sämtliches Outdoorequipment (Kanu, Kletterausrüstung, Kompass, etc.) werden gestellt.

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Das Outdoorcamp ist ein "Mit-mach-Camp", im Vordergrund stehen Spaß, Teamgeist und Kreativität. Gemeinsam tragen alle Teilnehmer mit ihren individuellen Fähigkeiten zum Gelingen bei (Vorbereitung von Aktionen, Mithilfe beim Campablauf).

Ein typischer Tagesablauf:

08:00 Frühstück und Herrichten der Lunchpakete 09:15 Aufbruch zur Tagesaktion (z.B. Kanutour, Klettern, Kompasstour, Floßbauaktion) 16:00 Rückkehr zum Camp und 17:00 Abendessen 19:15 Beginn Abendprogramm (z.B. Fußball, Volleyball, Jonglieren, Lagerfeuer, Hüttenabend, Nachtwanderung) 22:00 Nachtruhe

Termine und Teilnehmerbeitrag:

Der Teilnahmebeitrag beinhaltet sechs Übernachtungen im Zelt, Vollverpflegung (Frühstück, Lunchpaket, Warmes Abendessen, ausreichend Getränke), sowie die Betreuung (ca. 8 Jugendliche - 1 Betreuer). Außerdem Busfahrt Freising – Schliersee Freising mit kostenlosen Transport des Fahrrads

Was mitzubringen ist: • Taschenlampe, Taschenmesser • Gute Regenkleidung, die wirklich regenfest ist. • Gummistiefel, wenn vorhanden! Bequeme Schuhe zum Wandern. Zusätzlich 2 Paar

feste Turnschuhe. Sandalen oder Badelatschen. • Kleidung für schlechte, sowie gute Witterung (ausreichende Menge!) • Mindest. 3 lange Hosen, mind. 3 Pullover, kurze Hosen, T-Shirts, Leibwäsche für

volle 6 Tage • Waschzeug, Handtuch + Badetuch + Schwimmzeug • Sonnenschutz (Brille, Kappe, Creme) • Anti-Mücken-Spray • Sehr warmer Schlafsack, oder zusätzliche Decke (das Camp liegt auf einer Höhe von

800 m, daher kann es auch im Hochsommer nachts kalt werden). • Isomatte oder Luftmatratze • Zelt, wenn vorhanden (Wer möchte, kann gerne sein eigenes Zelt aufbauen. Bitte

vorher per E-Mail ([email protected]) uns kurz Bescheid geben, damit wir genügend Platz für das Zelt einplanen.

• Große Brotzeitdose und Trinkflasche aus Blech oder Plastik • Kleinen Rucksack für Tagestouren • Plastiktüte mit Namen beschriftet (für Aufbewah. d. Campgeschirrs), Spülschwamm

und Trockentuch • Campinggeschirr, wenn vorhanden (Tiefer Teller, Tasse, Messer, Gabel, Löffel).

Ansonsten stellen wir Campgeschirr zur Verfügung • Verkehrssicheres Fahrrad (Bremsen + Lenkung + Schrauben prüfen)

Wir benötigen ein Fahrrad, um vor Ort mit der Gruppe mobil zu sein. Sollten Sie beim Fahrradtransport Schwierigkeiten haben (z. B. Kofferraum zu klein, kein Fahrradständer vorhanden), dann können Sie das Fahrrad in der Woche vorher zu unserem Anmeldebüro bringen (MVV-Anschluss U 2), wo wir das Rad mit dem Anhänger mitnehmen.

• Fahrradhelm (Pflicht) und Fahrradschloss • Taschengeld (Empfehlung etwa 20,- €, um sich z.B. ein Eis zu kaufen) und Geldbörse • viel Lust und gute Laune!

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Das bleibt Zuhhause:

• Walkman, Diskman, CD-, MP3-Player, Gameboy, Notebook, Handy, etc.; Camera selbstverständlich erlaubt , aber keine Handycamera.

Weitere Informationen unter Tel.: 089 / 310 40 05, Frank Kluge

Formelles:

Vor der Abfahrt muss der Teilnehmerbetrag muss vorher überwiesen werden, direkt auf

das Konto von Teamworks Outdoors sein Die Einverständniserklärung bzw. das Notfallblatt müssen ausgefüllt von dem/ der Erziehungsberechtigtem/n ebenfalls vor der Abfahrt im Büro der Stadtjugendpflege vorliegen.

Ansonsten viel Spass im Zeltlager

wünschen Euch

Eure Betreuer

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� FREISING GRIZZLIES

Abteilungsleitung Dr. Carsten Sperl Tel. 0170 - 3420463 Internet: www.grizzlies.de Bankverbindung: Geschäftsführung Kür-Sad Cevik Tel. 0172 - 8222426 E-Mail: [email protected] Sparkasse Freising Sportdirektion Armin Hegen Tel. 08161 - 4924221 DE78 70051003 0000 000976 Öffentlichkeitsarbeit Irene Hilf Tel. 01520 - 2462736 BYLADEN1FS (BLZ 70051003 / Kto. 976)

Liebes Ferien-Kind, wir freuen uns darauf mit Dir die „Bärenstarken Ferienwoche“ vom 10. bis 14. August zu verbringen! Bring eine Menge Spaß mit und dann sehen wir uns bei den Grizzlies! Liebe Eltern, um die Zeit mit Ihren Kindern reibungslos gestalten zu können, vorab noch ein paar organisatorische Informationen. Wir weisen darauf hin, dass es einen Fehler im Programmheft

bei den Zeiten gegeben hat: Unsere Ferienwoche endet am Freitag bereits um 14 Uhr!

Damit Sie gut zu Spielfeldern und unserem Veranstaltungsort dem Baseball- und Softballgelände des BC Attaching finden, ist ein Lageplan angehängt. Zudem werden wir den Weg ab Ortseingang Attaching ausschildern. Bitte bringen Sie Ihr Kind pünktlich ab 8:00 Uhr bis spätestens 8:30 Uhr zum Softballfeld der Freising Grizzlies (siehe Lageplan). Änderungen in der Betreuungszeit teilen Sie bitte jeden Tag für den kommenden den BetreuerInnen mit. Wir bitten außerdem darum, die im Anhang beigefügte Einverständniserklärung unterschrieben am ersten Tag mitzubringen.

Je nach Wetter ziehen Sie bitte Ihrem Kind passende Kleidung an und geben Sie unbedingt mit dem Namen versehene Trinkflasche, Cap oder Sonnenhut, Sonnencreme, Mückenspray

und/oderRegenjacke/Regenhose mit. Denken Sie bitte auch an eventuell benötigte Medikamente samt Einnahmebeschreibung. Während des gesamten Programms werden Snacks, das Mittagessen und Wasser gestellt. Für die Brotzeit in der Früh geben Sie Ihrem Kind gerne was Gesundes mit! Montag bis Donnerstag, von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr haben sich unsere Baseball- und Softballcoaches ein abwechslungsreiches Programm ausgedacht. Bis 14:00 Uhr werden wir zusammen Mittag essen und bis 17:00 Uhr sind viele lustige Gruppen- und Bewegungsspiele vorbereitet. Bitte beachten Sie, dass wir am Freitag ab ca. 11:00 Uhr Würstl grillen, um zum Abschluss noch

ein gemeinsames Mittagessen mit den Kindern, Coaches und Eltern zu veranstalten, bevor „Bärenstarke Ferienwoche“ um 14:00 Uhr beendet wird. Wir bitten um Rückmeldung, falls Ihr Kind am Freitag bis 17 Uhr betreut werden muss. Falls Sie Ihr Kind einer anderen Person zum Bringen oder Abholen anvertrauen, bitten wir um eine schriftliche Mitteilung. Herzlichen Dank und wir freuen uns auf eine „Bärenstarke Ferienwoche“! Liebe Grüße Dein/Ihr Grizzlies-Ferienwoche-Team

Abtlg. Baseball & Softball / BC Attaching e.V. Postanschrift: c/o BC Attaching / Am Sportplatz 3 / 85356 Freising

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� FREISING GRIZZLIES

Abteilungsleitung Dr. Carsten Sperl Tel. 0170 - 3420463 Internet: www.grizzlies.de Bankverbindung: Geschäftsführung Kür-Sad Cevik Tel. 0172 - 8222426 E-Mail: [email protected] Sparkasse Freising Sportdirektion Armin Hegen Tel. 08161 - 4924221 DE78 70051003 0000 000976 Öffentlichkeitsarbeit Irene Hilf Tel. 01520 - 2462736 BYLADEN1FS (BLZ 70051003 / Kto. 976)

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� FREISING GRIZZLIES

Abteilungsleitung Dr. Carsten Sperl Tel. 0170 - 3420463 Internet: www.grizzlies.de Bankverbindung: Geschäftsführung Kür-Sad Cevik Tel. 0172 - 8222426 E-Mail: [email protected] Sparkasse Freising Sportdirektion Armin Hegen Tel. 08161 - 4924221 DE78 70051003 0000 000976 Öffentlichkeitsarbeit Irene Hilf Tel. 01520 - 2462736 BYLADEN1FS (BLZ 70051003 / Kto. 976)

Einverständniserklärung „Bärenstarke Ferien“ Ich/Wir bin/sind mit der Teilnahme meiner Tochter / meines Sohnes ........................................................................... geb. am ….......................................... einverstanden. Rufnummer(n) während der Freizeit ............................................................... ......................................................................... AbholerInnen (außer Erziehungsberechtigte) …………………………………………………………………………………………………... Ich/Wir holen mein/unser Kind an folgenden Tagen früher ab/ mein/unser Kind kommt an folgenden Tage nicht: ______________________________________________________________________________ Ich/Wir komme/n mit ___ Personen zum Abschlussfest am Freitag um __________ Uhr. Möchten Sie auch ein Würstl? Falls ja, für ___ Personen. Meine Tochter / mein Sohn wurde angewiesen, den Anordnungen der BetreuerInnen während der Ferienfreizeit Folge zu leisten. Bitte machen Sie Ihrem Kind bewusst, dass es für das Gesamtgelingen der Ferienfreizeit notwendig ist, die Regeln zu akzeptieren und Grenzen einzuhalten. Wir weisen üblicherweise darauf hin, dass wir gemeinsam basteln, uns im Gelände bewegen, sportlich betätigen und es in diesem Rahmen auch zu unvorhersehbaren Unfällen kommen kann. Bild- und Filmmaterialien, welche während der Ferienfreizeit entstehen, dürfen für die Öffentlichkeitsarbeit der Grizzlies Freising genutzt werden: ja nein Ο ................................. den ................... ….............................................................. Ort Unterschrift der/s Erziehungsberechtigten Name des Kindes ________________________________________________________________ Medizinische Infos um während der Ferienfreizeit ihr Kind optimal medizinisch Versorgen zu können, benötigen wir dazu einige weitere Informationen. Diese Informationen dienen nur den BetreuerInnen, damit sie im Notfall richtig reagieren können und der Arzt / Klinik diese Informationen weitergeben können. Bitte tragen sie auch Medikamente ein, wenn sie Ihr Kind selbständig einnimmt. Sollte Ihr Kind Bedarfsmedikamente bekommen (z.B. gegen Kopfschmerzen usw.), oder homöopathische Medikamente einnehmen, so sollten Sie dies bitte auch unten eintragen. Angaben zur Krankenversicherung: Krankenkasse: ........................................................................................... Versicherter: ....................................................... geb. am ..................... Versicherungs-Nr.: ….………...…………..…………….. Wenn möglich, die Versicherungskarte in den Rucksack des Kindes mitgeben. Hat Ihr Sohn / Ihre Tochter eine Krankheit oder Allergie, auf die wir besonders achten sollten: ........................................................................................................................... ........................................................................................................................... Muss Ihr Sohn / Ihre Tochter während der Freizeit Medikamente einnehmen? Wenn ja, welche: Medikamentenname Morgens Mittags Nachmittags

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Benutzerordnung für das Kletterzentrum desDeutschen Alpenvereins Sektion Freising e.V.

(Hallenregeln und Regeln für Material-Verleih)

1. Benutzungsberechtigung: 1.1. Kostenpflicht; Nutzungsberechtigung, Zweck: Die Benutzung der Anlage ist kostenpflichtig. DiePreise für die Benutzung ergeben sich aus derjeweils gültigen Gebührenordnung.Benutzungsberechtigt sind nur Personen mit einergültigen Eintrittskarte. Diese Eintrittskarte musswährend der Dauer des Aufenthalts in derKletteranlage jederzeit vorgelegt werden können.Die Kletteranlage dient ausschließlich den Zweckender Sektion Freising des Deutschen Alpenvereinsund privaten Kletterzwecken. Die gewerbliche oderkommerzielle Nutzung für Ausbildungen etc. bedarfeiner besonderen Genehmigung.

1.2. Nutzung durch Kinder und Jugendliche: Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr(Geburtstag) dürfen die Kletteranlage nur unterAufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einersonstigen volljährigen Person, die dieAufsichtspflicht befugter Maßen ausübt, benutzen.Ausnahmen regelt die Ziffer 1.3. Jugendliche ab derVollendung des 14. Lebensjahres dürfen dieKletteranlage auch ohne Begleitung der Eltern odereines sonstigen Aufsichtspflichtigen nach Vorlageeiner entsprechenden schriftlichenEinverständniserklärung derErziehungsberechtigten benutzen. DieEinverständnisformulare, die ausschließlich zuverwenden sind, liegen in der Kletteranlage ausund können auf unserer Homepage:www.kletterzentrum-freising.de heruntergeladenwerden.

1.3. Nutzung durch Gruppen: Bei Gruppenhat/haben der/die jeweilige Leiter/Leiterin derGruppe dafür einzustehen, dass die Benutzer-ordnung von den Mitgliedern der Gruppe in allenPunkten vollständig erfüllt wird. Leiter/Leiterinneneiner Gruppe müssen volljährig sein, es sei denn eshandelt sich um eine Veranstaltung im Auftrag einerDAV-Organisation und der/die Leiter/Leiterin hatmindestens das 16. Lebensjahr vollendet. Gruppenmüssen bei jedem Besuch das jeweils aktuelleFormblatt „Gruppen“ vollständig ausgefüllt an derKasse vorweisen. Eine Benutzung derKletteranlage kann nur dann erfolgen, wenn dieveranstaltende Organisation für alle minderjährigenTeilnehmer eine schriftlicheEinverständniserklärung der Erziehungs-berechtigten hat und dies im Formblatt „Gruppen“

bestätigt. Bei minderjährigen DAV-Leitern hat dieDAV-Organisation ferner zu bestätigen, dass dieseTätigkeit von den Erziehungsberechtigten gestattetwurde.

1.4. Unbefugte Nutzung:Die unbefugte Nutzung der Kletteranlagen sowiedie Nutzung entgegen den Bestimmungen dieserBenutzungsordnung werden mit einer erhöhtenKlettergebühr in Höhe von € 100,-- geahndet. DieGeltendmachung von darüber hinaus gehendenAnsprüchen – insbesondere auf Schadensersatzsowie sofortigen Verweis aus der Kletterhalle undHausverbot – bleiben daneben vorbehalten.

2. Benutzungszeiten: 2.1. Die Kletteranlage darf nur während der von derSektion Freising des Deutschen Alpenvereinsfestgelegten Öffnungszeiten benutzt werden.Klettern im Aussenbereich muss bei Eintritt derDunkelheit beendet werden, wenn derAussenbereich nicht beleuchtet ist.

2.2. Zu Veranstaltungs- und Wettkampfzweckensowie Umbauarbeiten kann die Kletteranlagevorübergehend geschlossen werden.

3. Kletterregeln und Haftung: 3.1. Klettern ist als Risikosportart gefährlich underfordert deshalb ein hohes Maß an Umsicht undEigenverantwortlichkeit. Der Umfang derEigenverantwortlichkeit wird insbesondere durchdie nachfolgenden Kletterregeln bestimmt, die jederBesucher und/oder Benutzer der Kletteranlage zubeachten hat. Der Aufenthalt in und die Benutzungder Kletteranlage, insbesondere das Klettern,erfolgen ausschließlich auf eigene Gefahr, eigenesRisiko und eigene Verantwortung. BesondereGefahren bestehen beim Klettern im Winter in denOutdoor-Bereichen durch Schnee, Eis,Dachlawinen, Eisschlag etc.. Auch die künstlichenKlettergriffe können im Winter leichter brechen alsim Sommer. In den Outdoor-Bereichen wird in denWintermonaten weder geräumt nochgestreut. DieBenutzer haben sich deshalb in einem besonderenMaße vorzusehen und eigenverantwortlicheVorsorge vor den Gefahren zu treffen. Soferndessen ungeachtet eine Haftung bestehen sollte,wird für andere Schäden als solchen ausVerletzung des Lebens, des Körpers oder derGesundheit von der Sektion Freising des

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Benutzerordnung für das Kletterzentrum desDeutschen Alpenvereins Sektion Freising e.V.

(Hallenregeln und Regeln für Material-Verleih)

Deutschen Alpenvereins und seinen Organen,gesetzlichen Vertretern, Erfüllungsgehilfen undsonstigen Hilfspersonen nicht gehaftet, es sei denn,dass der Schaden durch deren vorsätzliches odergrob fahrlässiges Verhalten verursacht worden ist.

3.2. Eltern und Aufsichtsberechtigte haften für ihreKinder beziehungsweise die ihnen anvertrautenPersonen. Gerade für Kinder bestehen beimAufenthalt in der Kletteranlage und insbesonderedem Klettern besondere Risiken, hinsichtlich dererdie Eltern oder sonstigen Aufsichtsberechtigteneigenverantwortlich Vorsorge zu treffen haben.Kinder sind während ihres gesamten Aufenthaltesin der Anlage zu beaufsichtigen. Das Spielen imKletter- und Boulderbereich und in Bereichen, indenen Gegenstände oder Kletterer herunterfallenkönnen, ist untersagt.

3.3. Jeder Benutzer hat größtmögliche Rücksichtauf die anderen Benutzer zu nehmen und alles zuunterlassen, was zu einer Gefährdung für sich oderDritte führen könnte. Jeder Benutzer hat damit zurechnen, dass er durch andere Benutzer oderherabfallende Gegenstände gefährdet werdenkönnte und hat eigenverantwortlich entsprechendeVorsorge zu treffen.

3.4. Das Klettern im Vorstieg ist immer miterheblichen Sturzrisiken und Verletzungsgefahrenverbunden. Im eigenen Interesse ist deshalb eineanerkannte Sicherungstechnik zu verwenden.Jeder Kletterer ist für die von ihm gewählteSicherungstechnik und Sicherungstaktik selbstverantwortlich.

3.5. Im Vorstieg müssen zur Verminderung desSturzrisikos alle vorhandenenZwischensicherungen eingehängt werden unddürfen während die Route beklettert wird nicht vonanderen Kletterern ausgehängt werden. Es istuntersagt in eine schon besetzte Routeeinzusteigen.

3.6. Die verwendeten Seile müssen mindestens 50Meter lang sein.

3.7. In Karabinern, insbesondere an denUmlenkpunkten, darf jeweils nur ein Seileingehängt werden. Dies gilt auch, wenn am

Umlenkpunkt ein Doppelkarabiner vorhanden ist.

3.8. Ein Umlenken hat grundsätzlich an den dafürvorgesehenen Umlenkungen am Ende der Routenund nicht an den Zwischensicherungen zu erfolgen.Soweit zwei Umlenkkarabiner vorhanden sind, sindbeide einzuhängen.

3.9. Beim Klettern im Toprope (d.h. das Seil istausschließlich im Umlenkpunkt eingehängt) oderNachstieg (d. h. das Seil ist in alleZwischensicherungen eingehängt) ist, sofern dieUmlenkung nicht bereits aus zweiUmlenkkarabinern besteht, zusätzlich zurUmlenkung mindestens ein weiteres Karabinerpaareinzuhängen. In den überhängenden Bereichendarf nicht Toprope geklettert werden. Es darf in denüberhängenden Bereichen aber dann im Nachstieggeklettert werden, wenn alle vorhandenenZwischensicherungen eingehängt sind, und derKletterer am Seilende klettert, das in dieZwischensicherungen eingehängt ist.

3.10. Bouldern (seilfreies Klettern) ist nur in demspeziell ausgewiesenen Boulderbereich gestattet.

3.11. Als gesperrt gekennzeichnete Bereiche dürfennicht betreten, insbesondere auch nicht beklettertwerden.

3.12. Künstliche Klettergriffe unterliegen keinerNormung. Künstliche Klettergriffe können sichjederzeit unvorhersehbar lockern oder brechen unddadurch den Kletternden und andere Personengefährden oder verletzen. Die Sektion Freising desDeutschen Alpenvereins übernimmt keine Gewährfür die Festigkeit der angebrachten Griffe. Loseoder beschädigte Griffe, Haken, Expressschlingen,Karabiner, etc. sind daher dem Hallenpersonalunverzüglich zu melden.

3.13. Mit herabfallendem Klettermaterial ist stets zurechnen.

3.14. Klettern oberhalb der 1. Zwischensicherungist im öffentlichen Betrieb nur mit Sicherungspartnergestattet.

4. Veränderungen, Beschädigungen, Verzehrund Sauberkeit:

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Benutzerordnung für das Kletterzentrum desDeutschen Alpenvereins Sektion Freising e.V.

(Hallenregeln und Regeln für Material-Verleih)

4.1. Tritte und Griffe, Sanduhren und Haken sowieUmlenkeinrichtungen dürfen von Benutzern wederneu angebracht noch verändert oder beseitigtwerden.

4.2. Barfußklettern oder das Klettern in Strümpfensind verboten.

4.3. Die Anlage und das Gelände um die Anlagesind sauber zu halten und sorgsam zu behandeln.Abfälle sind in die vorhandenen Abfallbehälter zuwerfen.

4.4. Das Mitnehmen von Tieren in die Anlage istverboten.

4.5. Fahrräder müssen vor dem Kletterzentrumabgestellt werden. Sie dürfen nicht mit in die Anlagegenommen werden.

4.6. Das Rauchen ist auf der gesamten Anlage desKletterzentrum Freising untersagt.

4.7. Der Kletterbereich darf nicht mitStraßenschuhen betreten werden (Schutz desFallschutzbodens)

4.8. Das Essen und Trinken ist ausschließlich imBistrobereich gestattet. Gläser, Glasflaschen,Porzellan etc. sind im gesamten Kletterbereichverboten.

4.9. Auf Garderobe und mitgebrachteAusrüstungsgegenstände ist selbst zu achten. BeiVerlust oder Diebstahl wird keine Haftungübernommen. Dies gilt auch für die in denabschließbaren Kleiderschränke und Wertfächernuntergebrachten Gegenstände, insbesondereWertsachen.

5. Hausrecht Das Hausrecht über die Kletteranlage übt derVorstand der Sektion Freising des DeutschenAlpenvereins sowie die von ihm BevollmächtigtenHallenmanager und Bistrokräfte aus. IhrenAnordnungen ist unbedingt Folge zu leisten. Wergegen die Benutzungsordnung verstößt, kann vonder Sektion Freising des Deutschen Alpenvereinsdauernd oder auf Zeit von der Benutzung derKletteranlage ausgeschlossen werden. Das Recht

der Sektion Freising des Deutschen Alpenvereins,darüber hinausgehende Ansprüche geltend zumachen, bleibt davon unberührt.

Freising,den 15.11.2014

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Benutzerordnung für das Kletterzentrum desDeutschen Alpenvereins Sektion Freising e.V.

(Hallenregeln und Regeln für Material-Verleih)

Benutzerordnung für den Ausrüstungsverleih1. Verleihregeln1.1. Benutzungsberechtigt sind Personen mit einergültigen Eintrittskarte, die gemäß der aktuellgültigen Benutzerordnung des KletterzentrumFreising die Kletteranlage benützen dürfen und überdie allgemein anerkannten Sicherungs- undKletterkenntnisse verfügen. Die Benutzung derKletteranlagen und der verliehenenAusrüstungsgegenstände erfolgt auf eigene Gefahr,eigenes Risiko und eigene Verantwortung. Es wirdausdrücklich darauf hingewiesen, dass vorGebrauch der Ausrüstungsgegenstände die jeweiliggültige Gebrauchsanweisung zu lesen ist. Dieseliegen am jeweiligen Verleih-Bereich aus undkönnen dort eingesehen werden. Sofern dessenungeachtet eine Haftung bestehen sollte, wird fürandere Schäden als solche aus Verletzungen desLebens, des Körpers oder der Gesundheit nichtgehaftet, es sei denn, der Schaden wurde durch denKletterzentrum Freising, die DAV Sektion Freising,ihre Organe, gesetzlichen Vertreter,Erfüllungsgehilfen oder sonstiges Hilfspersonaldurch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhaltenverursacht.

1.2. Eltern und Aufsichtsberechtigte haften für IhreKinder beziehungsweise die ihnen anvertrautenPersonen. Minderjährige, die im Rahmen derBenutzungsordnung in der Kletteranlage kletterndürfen, benötigen die schriftliche Erlaubnis IhrerErziehungsberechtigten, um Material entleihen zukönnen.

1.3. Anfänger, die nicht über die erforderlichenKletterkenntnisse verfügen, dürfen kein Material entleihen. Im Zweifel ist einer der zahlreichenKletterkurse zu besuchen. Bei Gruppen unter Leitung eines autorisierten Übungsleiters wird dasMaterial nur dem Übungsleiter verliehen. Dieser haftet für alle Rechtsfolgen bei Weitergabedes Materials an die Gruppenteilnehmer.

1.4. Klettern ist als Risikosportart gefährlich underfordert deshalb ein hohes Maß an Umsicht und Eigenverantwortlichkeit. Der falsche Gebrauch vonAusrüstungsgegenständen kann für den Benutzer,aber auch für Dritte erhebliche Gefahren für Leibund Leben bewirken. Insbesondere wirdhingewiesen auf:- den ordnungsgemäßen Verschluss des

Klettergurtes – Rückschlaufen- auf einen korrekten Seilverlauf (Vermeidung vonscharfen Kanten, wenig Seil Durchhang) - die Gewichtsdifferenz des Sichernden und desKletternden muss berücksichtigt werden- Ausrüstungsgegenstände, die beim Kletternden sozu befestigen sind, dass eine Gefährdung andererausgeschlossen ist.

1.5. Der Entleiher ist verpflichtet, das Leihmaterialvor Gebrauch auf offensichtliche Mängel (wie etwaScheuerstellen u.a.) zu überprüfen. Mängel sindunverzüglich anzuzeigen. Bei Beschädigung,unsachgemäßem Gebrauch oder Verlust desausgeliehenen Gegenstandes, haftet der Entleiher.

1.6. Der Verleih erfolgt nur für die Dauer desAufenthalts im Kletterzentrum Freising.

2. KautionFür die Dauer des Verleihs ist eine Kaution zuhinterlegen.

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Name des Erziehungsberechtigten (bei gemeinsamem Sorgerecht beide Personen)

Vorname: Nachname:

Straße:

PLZ: Ort:

Telefon: EMail:

Hiermit erklären wir uns einverstanden, dass unsere Tochter / unser Sohn:

Vorname: Nachname:

Geburtsdatum: DAV-Nr:

das Kletterzentrum Freising zu Kletterzwecken benutzt. Ich bestätige, dass ich die Hallenregeln und die Verleihordnung des Kletterzentrum Freising gelesen und verstanden habe. Es ist mir bekannt, dass sich die Hallenregeln und die Verleihordnung ändern kann und ich mich über den aktuellen Stand informieren muss. Ich erkenne die Hallenregeln und die Verleihordnung in der jeweils aktuellen Version an.

Die Aufsicht über unser/mein Kind führt während des Aufenthalts im Kletterzentrum Freising:

Vorname: ______________________ Name: ____________________________ Geburtsdatum: __________________

DAV-Mitgliedsnummer: _________________________

Ich versichere, dass die von uns angegebene Begleitperson über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen hinsichtlich der beim Klettern anzuwendenden Sicherungs- und Klettertechniken verfügt.

Diese Einverständniserklärung ist gültig für:

Datum: Ort:

Unterschrift:

Kletterzentrum FreisingDAV - Sektion Freising e.V.Seilerbrücklstr. 385354 Freising

Einverständniserklärung für Kinder unter 14 Jahre

(Auszufüllen für Minderjährige unter 14 Jahren)

Kletterzentrum Freising Telefon: 08161/13143 Bank: Sparkasse Freising USt.Nr.: 115 107 60125DAV - Sektion Freising e.V. Fax: 08161/548646 BLZ: 700 510 03 Steuer-Nr.: 115 107 60125Seilerbrücklstr. 3 EMail: [email protected] Kto.: 255 272 19 Vorstand: Herr Christian Rester85354 Freising Internet: www.kletterzentrum-freising.de IBAN: DE88700510030025527219

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Persönliche Daten des Erziehungsberechtigten:

Vorname: Nachname:

Straße:

PLZ: Ort:

Telefon: EMail:

Hiermit erkläre ich mich einverstanden, dass unsere Tochter/unser Sohn

Vorname: Nachname:

Geburtsdatum: DAV-Nr:

das Kletterzentrum Freising zu Kletterzwecken benutzt und, falls nötig, Klettermaterial des Ausrüstungsverleihs entleihen darf. Die mit der Ausübung des Klettersports verbundenen Risiken sind mir bekannt. Ferner bestätige ich, dass ich die Hallenregeln des Kletterzentrum Freising und die Verleihordnung gelesen und verstanden habe. Es ist mir bekannt, dass die Hallenregeln geändert werden können und ich mich über den aktuellen Stand informieren muss. Ich erkenne die Hallenregeln sowie die Verleihordnung mit meiner Unterschrift in der jeweils aktuellen Version an.

Ich versichere, dass meine Tochter/mein Sohn über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen hinsichtlich der beim Klettern anzuwendenden Sicherungs- und Klettertechniken verfügt. Die Gegebenheiten der Kletteranlage vor Ort sind mir nach persönlicher Besichtigung bekannt.

Diese Einverständniserklärung gilt ohne zeitliche Begrenzung. Das Orginal dieser Einverständniserklärung ist im Kletterzentrum Freising hinterlegt.

Datum: Ort:

Unterschrift:

Kletterzentrum FreisingDAV - Sektion Freising e.V.Seilerbrücklstr. 385354 Freising

Einverständniserklärung für Jugendliche ab 14

(Auszufüllen für Minderjährige ab 14 Jahren)

Kletterzentrum Freising Telefon: 08161/13143 Bank: Sparkasse Freising USt.Nr.: 115 107 60125DAV - Sektion Freising e.V. Fax: 08161/548646 BLZ: 700 510 03 Steuer-Nr.: 115 107 60125Seilerbrücklstr. 3 EMail: [email protected] Kto.: 255 272 19 Vorstand: Herr Christian Rester85354 Freising Internet: www.kletterzentrum-freising.de IBAN: DE88700510030025527219

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GoKartArena & Familienpark Neufinsing GmbH

Am Steinfeld 3

85464 Neufinsing

HAFTUNGSFREISTELLUNG – NUTZUNGSVERTRAG

http://www.gokartarena.de

Neufinsing, Unterschrift……………………………………..…………….. Unterschrift (bei Minderjährigen unter 16 Jahren der Erziehungsberechtigten und Vorname/Name)

Aus versicherungsrechtlichen Gründen, müssen wir Sie einmalig namentlich erfassen. Sie werden unter Ihrem Namen gespeichert, sodass Sie uns bei Ihrem nächsten Besuch lediglich Ihren Namen nennen müssen.

Name: ……………………………………….… Vorname: ……………………………………….…

Straße / Nr.: ……………………………………….… PLZ/Ort: ……………………………………….…

Geburtsdatum: ……………………………………….… Telefon: ……………………………………….…

E-Mail: ……………………………………….… Newsletter: Ja / Nein

Eine Fahrt ohne Sturzhelm ist grundsätzlich nicht möglich. Ihre Sicherheit ist uns wichtig, daher muss vor jeder Fahrt ein Helm aufgesetzt werden, diesen bieten wir Ihnen ohne Gebühr an. Sofern Sie keinen eigenen Helm haben, müssen Sie aus Hygienegründen eine Sturmhaube tragen. Diese stellen wir Ihnen gemeinsam mit dem Helm kostenlos zur Verfügung. Wichtig: Beim Ein- und Aussteigen nicht auf die Pedale und Lenkstangen stützen! Schals und Krawatten ablegen, Gürtel dürfen nicht frei hängen. Rücksichtloses und grob fahrlässiges Fahren führt zum sofortigen Ausschluss von der Fahrt. Nutzungsvertrag und Haftungsausschluss für Erwachsene

1. Der oben genannte Nutzer erhält mit dieser Vereinbarung das Recht ein Elektrokart der GoKartArena & Familienpark

Neufinsing GmbH in der vereinbarten Zeit zu nutzen.

2. Der Miet- und Dienstleistungsvertrag unterliegt den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GoKartArena & Familienpark

Neufinsing GmbH auf der Rückseite dieser Erklärung. Mit der Unterschrift erkennt der Nutzer diese an.

3. Der Nutzer versichert mit seiner Unterschrift, dass er keine Herz- und Kreislaufprobleme hat. Außerdem keinen Alkohol,

Drogen oder Medikamente eingenommen hat, die seine Fahrtüchtigkeit einschränken.

4. Der Nutzer verpflichtet sich den Weisungen des Personals vor, während und nach dem Rennen zu folgen. Er verpflichtet sich,

sofort jeden Mangel am Kart dem Personal anzuzeigen und das von ihm gesteuerte Kart bei Mängel an einen sicheren Platz zu

führen. Das Verlassen der Karts auf der Strecke ist strikt untersagt bzw. nur nach Anweisung des Personals erlaubt.

5. Der Nutzer erkennt mit seiner Unterschrift an, dass das Betreten der Anlage, der Aufenthalt auf der Anlage, sowie die

Teilnahme an sämtlichen Aktivitäten und insbesondere auf der Kartbahn ausschließlich und uneingeschränkt auf sein eigenes

Risiko geschehen. Der Teilnehmer bestätigt ausdrücklich die Übernahme der Verantwortung für alle von ihm und durch ihn

genutzten Fahrzeuge verursachten Schäden in zivil- und strafrechtlicher Hinsicht.

6. Die Risiken für die Teilnahme an Rennen und Trainingsläufen mit dem Kart sind dem Nutzer bekannt, er bestätigt mit seiner

Entscheidung ein Kart auf der Kartbahn zu fahren dass er diese tragen will. Dem Nutzer ist bekannt, dass er für alle Schäden an

der Kartbahn, den Einrichtungen, den Karts und dem Zubehör die durch grob fahrlässiges und/oder vorsätzliches Verhalten

entstanden sind gegenüber der Firma GoKartArena & Familienpark Neufinsing GmbH haftet.

7. Die Haftung der GoKartArena & Familienpark Neufinsing GmbH gegenüber dem Nutzer für alle ihm entstehenden Schäden

während dem Kartbetrieb, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstehen und gleich auf welchem Ereignis ihr Eintritt beruht,

ausgeschlossen, soweit nicht für die Entstehung des Schadens die GoKartArena & Familienpark Neufinsing GmbH wegen

Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit ihrerseits haftet. Es ist insbesondere jede Art von Haftung der GoKartArena & Familienpark

Neufinsing GmbH dem Nutzer gegenüber aus einer allgemeinen Verletzung der Verkehrssicherungspflichten ausgeschlossen.

Ihre persönlichen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es gilt das Bundesdatenschutzgesetz.

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WWW.BIKEPARK-LENGGRIES.COMBetreiber : Thomas Senftinger Am Krebsenbach 9 83670 Bad Heilbrunn

Einverständniserklärung/Haftungsausschluss/AGB´s

Hiermit bestätige ich mit meiner Unterschrift, dass ich mich mit den Verhaltens- und Sicherheitsregeln des gesamten BikeparkLenggries (großes Schild am Lifteingang und am Startpunkt/Oberes Lifthaus) vertraut gemacht habe und Einverständnis erkläre.

Haftungsausschluss

(1) Mit ist bewusst, dass mit Benutzung des Bikeparks ein hohes Sicherheitsrisiko verbunden ist und bin mir der zum Teilnicht voraussehbaren Gefahr im Klaren. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

(2) Weder Veranstalter des Bikeparks noch Liftbetreiber haften für entstandene Schäden an meinem Eigentum und/oderVerletzungen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, dieauf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzungeines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruht sowie für sonstige Schäden, die auf einergroben fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigenPflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.

(3) Mir bekannte Sicherheitsmängel werde ich unverzüglich dem Liftpersonal melden.(4) Bei kurzen Schauern kann der Betrieb kurzzeitig eingestellt werden. Eine Entschädigung für die ausgefallenen Zeit gibt es

nicht.(5) Bei Regen ist das Befahren aller Holzelemente verboten !(6) Es herrscht ohne Ausnahme absolute Helm und Protektorenpflicht !(7) Bei Missachtung der Protektorenpflicht kann die Liftkarte vom Betreiber oder Liftpersonal eingezogen werden. (8) Den Anweisungen des Liftpersonals und der Bikepark Crew ist Folge zu leisten.(9) Mit dem Lösen der Eintrittskarte für den Bikepark und meiner Unterschrift gehe ich die AGB´s des BikePark Lenggries ein.

Diese Haftungsbegrenzung besitzt Gültigkeit für die gesamte Dauer der Saison 2016 (April bis Oktober ) Sie muss bei jedem Kauf einer Liftkarte ausgefüllt und unterschrieben werden.

Achtung:Im gesamten Bikepark Gelände besteht absolute Helm Pflicht!

Das Tragen von Sicherheitskleidung wird dringend empfohlen (Protektoren, Handschuhe, Brille…etc.)Bikes und Ausrüstung müssen in einem einwandfreien Zustand sein. BMX Bikes und Bikes mit nur einer Bremse sindfür den Bikepark nicht geeignet!Das Befahren de Strecken außerhalb der Öffnungszeiten ist untersagt.Die Strecken des Bikeparks werden während des Betriebs nicht überwacht und sind nur teilweise hergerichtet undabgesichert.Das Benutzen des Bikeparks, also der Strecken und der Liftanlage, ist ab 10 Jahren mit schriftlicherEinverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, erlaubt. Eltern haften für ihre Kinder.

Mit obigen Haftungsausschuß besteht Einverständnis:

Name: _____________________________________________

Vorname: _______________________, geb. am ______________

Adresse: _____________________________________________

Datum: _____________ ____________________ _________________________Unterschrift Erziehungsberechtigter/Unterschrift

______________________________Personalausweisnummer:

Telefon bei Notfall: _____________________________

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Benutzerregeln Kinderparcours Hochseilgarten Ammersee:

Willkommen beim Klettern in unserem großen Piratenschiff „Wilde Gretel“! Bitte haltet Euch an die nachfolgenden Hinweise, damit Euer Kletterausflug im Piratenschiff für Euch ein tol-les verletzungsfreies Erlebnis wird! Liebe Eltern, bitte lesen Sie die folgenden Hinweise aufmerksam durch und besprechen Sie diese mit Ihren Kindern. 1. Körperliche Voraussetzungen Voraussetzungen für das Klettern in Ebene 1, unserem Kinderparcours sind:

ein Mindestalter von 6 Jahren und ein Körpergewicht von maximal 120 kg,

sowie eine gesunde körperliche Verfassung und eine sportliche Grundfitness die es Euch er-möglicht eine normale Leiter zu besteigen. Personen, die unter Einfluss von Alkohol oder sonstiger Drogen oder berauschender Mittel stehen dürfen den Hochseilgarten nicht be-steigen!

2. Sicherheitshinweise Von unseren speziell ausgebildeten Trainern erhaltet Ihr vor dem Klettern eine Sicherheits-

einweisung mit Erläuterung zur Handhabung der Ausrüstung, die Ihr von uns erhaltet (Kletter-gurt mit rotem Schlitten für das Sicherungssystem, Tandemrolle und Helm). Das Einhängen in das umlaufende Sicherungssystem darf ausnahmslos nur durch unsere Sicherheitstrai-ner erfolgen. Das Durchlaufen des Kinderparcours muss genau entsprechend der Anleitung in der Übungsstrecke am Boden erfolgen. Insbesondere darf die Piratenseilbahn am Ende nicht allein mit dem roten Sicherungsschlitten befahren werden, sondern es muss mit dem zusätzlichen Karabiner die Rolle zum Fahren der Seilbahn auf das obere Seilbahn-Seil aufgesetzt werden, so wie es in der Sicherheitseinweisung vor dem Klettern erklärt wird.

Nach der Sicherheitseinweisung seid Ihr selbst für Eure Sicherung in der Anlage verant-wortlich und durchlauft diese unter der Aufsicht unserer Trainer in eigener Verantwor-tung. Jeder Besucher ist daher verpflichtet, an der gesamten praktischen und theoretischen Si-cherheitseinweisung teilzunehmen. Dies gilt auch, wenn Ihr schon einmal einen Hochseilgarten besucht haben, oder wenn Ihr schon einmal bei uns gewesen seid!

3. Mitnahme von Gegenständen

Gegenstände die eine Gefahr für Euch selbst oder für andere darstellen können, dürfen beim Klettern nicht mitgeführt werden, dies gilt insbesondere für Schmuck, Kameras, Mobiltelefone, Schlüssel, Getränkeflaschen, etc. Gerne stellen wir Euch für Eure Wertgegenstände ein Schließfach mit Schlüssel zur Verfügung. Bitte beachtet dabei aber, dass wir für abgegebene Gegenstände und Garderobe keine Haftung übernehmen können.

4. Werde Pirat! Auf der Strecke des Kinderparcours sind unterwegs drei verschiedene Piratenstempel zu fin-

den! Wer am Ende drei verschiedene Piratentatoos aufweisen kann, bekommt an der Theke ein piratiges Geschenk als Andenken! Selbstverständlich dürft Ihr den Kinderparcours auch mehr als einmal durchklettern, wenn Ihr das gerne wollt.

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5. Regeln zur Beachtung

In der gesamten Hochseilgarten-Anlage herrscht Rauchverbot, insbesondere so lange die Sicherheitsausrüstung getragen wird! Bei Zuwiderhandlung gegen diese Benutzerregeln oder gegen Anweisungen der Sicher-heitstrainer sind unsere Trainer berechtigt Teilnehmer/Innen von der Begehung des Hochseilgartens auszuschließen!

6. Mein aktueller körperlicher Zustand

Bitte kreuzt hier an, ob bei Euch einer der genannten Faktoren vorliegt, damit unsere Sicherheitstrainer Euch entsprechend betreuen können: Ja Nein

Verletzungen des Bewegungsapparates (Muskeln, Bänderrisse, Zerrungen, ...) ☐ ☐

Herz-Kreislauferkrankung (Blutdruck, Herzklappenfehler, Herzinfarkt, ...) ☐ ☐

Verletzungen des Stützapparates (Rückenschmerzen, Wirbelsäule, ..) ☐ ☐

Zeitnahe Operation (letzten 6 Monate) ☐ ☐

Chronische Erkrankungen (Zuckerkrankheit, Asthma, Epilepsie, ...) ☐ ☐

Allergie gegen Stoffe der freien Natur (Bienenstiche, Wespenstiche, ...) ☐ ☐

Infektionskrankheit in den letzten 6 Monaten ☐ ☐

Schwangerschaft ☐ ☐

Medikamenteneinnahme, die die Teilnahme einschränkt ☐ ☐

Alkoholeinnahme in den letzten 12 Stunden, die die Teilnahme einschränkt ☐ ☐

Sonstiges, und zwar ☐ ☐

☐ Ja, ich möchte künftig per eMail Informationen zum Hochseilgarten Ammersee erhalten und bin mit der Speicherung meiner Daten einverstanden, meine Mailadresse lautet: ___________________________________________________________________ Bitte gut leserlich schreiben! Wo überall habt Ihr schon vom Hochseilgarten Ammersee gehört?

☐ Internet ☐ Zeitung ☐ Persönliche Empfehlung von ___________________

☐ Flyer/Poster ☐ Sonstiges, und zwar___________________________________________

Die Aktivitäten im Hochseilgarten sind freiwillig und ich nehme auf eigene Verantwortlichkeit teil. Ich bestim-me selbst Intensität, Ausmaß und Dauer meiner körperlichen Betätigung. Durch die Zustimmung zu diesen Benutzerregeln versichere ich auch, dass aus ärztlicher Sicht keine Bedenken gegen eine Teilnahme an einer klettersportlichen Aktivität mit eigenverantwortlichem Sicherheitshandeln besteht. Ich bestätige mit meiner Unterschrift dass ich diese Benutzerregeln aufmerksam durchgelesen habe, inhaltlich voll verstan-den habe und erkläre mich mit diesen und mit den aushängenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Abenteuer Ammersee GmbH einverstanden. Name Vorname Geburtsdatum Alter Straße, Nr. PLZ Ort Datum Unterschrift des volljährigen Teilnehmers/In, bei Minderjährigen des Sorgeberechtigten

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Benutzerregeln zum Besuch im Hochseilgarten Ammersee:

Bei Ihrem Besuch im Hochseilgarten Ammersee dürfen Sie Ihren Alltag am Boden lassen und bei uns das

aufregende Gefühl von wahrer Höhenluft genießen – dabei ist uns Ihre Sicherheit das Wichtigste! Beachten

Sie daher bitte: Beim Besteigen des Hochseilgartens besteht bei grober Missachtung der Sicherheits-regeln die Gefahr eines Absturzes mit gravierenden Folgen. Um einen Absturz und andere Verletzungen

zu verhindern, stellen wir Ihnen für Ihren Ausflug in die Höhe eine technische Ausrüstung von höchstem

Standard zur Verfügung. Diese wird bei richtiger Anwendung einen Sturz aus großer Höhe sicher verhin-dern. Dennoch liegt die Verantwortung für Sie und Ihren Kletterpartner bei Ihnen selbst. Deshalb ist

es unabdingbar die nachfolgenden Regeln für Ihren Besuch im Hochseilgarten Ammersee einzuhal-

ten. So wird es für Sie und uns ein tolles verletzungsfreies Erlebnis. Wir bitten Sie daher, die folgenden

Hinweise aufmerksam durchzulesen und diese gegebenenfalls auch ausführlich mit Ihren Kindern zu besprechen.

1. Körperliche Voraussetzungen Voraussetzungen für die Begehung des Hochseilgarten Ammersee sind:

ein Mindestalter von 8 Jahren und

eine Körpergröße von mindestens 1,30 Metern und ein Körpergewicht von maximal 120 kg,

sowie eine gesunde körperliche Verfassung, und eine sportliche Grundfitness, die Sie in die Lage ver-

setzt eine normale Leiter zu besteigen. Personen, die unter Einfluss von Alkohol oder sonstiger

Drogen oder berauschender Mittel stehen dürfen den Hochseilgarten in ihrem eigenen Interesse nicht besteigen!

2. Jugendliche von 8 bis 17 Jahren Kinder ab 8 Jahren bis 11 Jahre klettern ohne erwachsene Begleitung in Ebene 1 und 2.

In Ebene 3 und 4 klettern mit einem Erwachsenen bis zu 2 Kinder mit 8 und 9 Jahren.

In Ebene 3 und 4 klettern mit einem Erwachsenen bis zu 4 Kinder mit 10 und 11 Jahren.

Kinder ab 12 Jahren können mit unserem modernen Sicherungssystem ohne erwachsene Begleitung in allen Ebenen 1-4 klettern. Für alle Minderjährigen (unter 18 Jahren) ist die Unterschrift eines Sorgebe-

rechtigten auf der Rückseite dieser Benutzerregeln erforderlich.

3. Sicherheitsvorkehrungen

Von unseren ERCA-zertifizierten Hochseilgarten-Sicherheitstrainern erhalten Sie eine Sicherheitsein-

weisung sowie eine ausführliche Erläuterung zur Handhabung Ihrer Ausrüstung, die Sie von uns erhal-ten (Klettergurt, Klettersteigset mit Sicherungskarabiner Smart Belay und Helm). Nach der Sicher-

heitseinweisung sind Sie selbst für Ihre Sicherung in der Anlage verantwortlich und durchlaufen

diese unter der Aufsicht unserer Trainer in eigener Verantwortung. Jeder Besucher ist daher ver-

pflichtet, an der gesamten praktischen und theoretischen Sicherheitseinweisung teilzunehmen. Dies gilt auch, wenn Sie schon einmal einen Hochseilgarten besucht haben, oder wenn Sie schon einmal bei uns

gewesen sind!

4. In der gesamten Hochseilgarten-Anlage herrscht Rauchverbot, insbesondere so lange die Si-

cherheitsausrüstung getragen wird! Bitte ziehen Sie für eine Rauchpause die Sicherheitsausrüstung

aus und genießen Sie Ihre Pause in unserer Raucherecke. Zum Wiedereinstieg lassen Sie ihren Gurt

von einem Sicherheitstrainer überprüfen.

5. Handhabung der Sicherheitsausrüstung

Begehen Sie den Hochseilgarten nur zusammen mit einem Partner, und kontrollieren Sie sich immer gegenseitig! Während des Umhängens von einer Sicherung in die nächste wird immer nur einer

der beiden Sicherungskarabiner ausgehängt. Hängen Sie also zuerst den ersten Sicherungska-

rabiner aus und hängen Sie diesen sofort in die nächste Sicherungsmöglichkeit ein. Erst dann wird der zweite Karabiner ausgehängt und ebenfalls in die nächste Sicherungsmöglichkeit ein-

gehängt. Es muss mindestens über einen Karabiner stets eine Verbindung zum Hochseilgarten

bestehen bleiben.

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Beachten Sie unbedingt die Anweisung des Sicherheitspersonals, die Hinweisschilder in der Anlage, die

Allgemeinen Geschäftsbedingungen und diese Benutzerregeln. Bei Zuwiderhandlung gegen die Be-nutzerregeln oder gegen Anweisungen der Sicherheitstrainer sind diese berechtigt Teilneh-

mer/Innen von der Begehung des Hochseilgartens auszuschließen!

6. Mitnahme von Gegenständen

Gegenstände die eine Gefahr für Sie selbst oder andere darstellen können, dürfen beim Begehen der

Anlage nicht mitgeführt werden, dies gilt insbesondere für Schmuck, Kameras, Mobiltelefone, Schlüs-sel, Getränkeflaschen, etc. Gerne können Sie diese Gegenstände bei uns im Schließfach einsperren.

Bitte beachten Sie dabei, dass wir für abgegebene Gegenstände und Garderobe keine Haftung über-

nehmen können.

7. Ihr aktueller körperlicher Zustand

Bitte kreuzen Sie hier an, ob bei Ihnen einer der genannten Faktoren vorliegt, damit unsere Sicherheits-

trainer Sie entsprechend betreuen können:

Ja Nein

Verletzungen des Bewegungsapparates (Muskeln, Bänderrisse, Zerrungen, ...) ☐ ☐

Herz-Kreislauferkrankung (Blutdruck, Herzklappenfehler, Herzinfarkt, ...) ☐ ☐

Verletzungen des Stützapparates (Rückenschmerzen, Wirbelsäule, ..) ☐ ☐

Zeitnahe Operation (letzten 6 Monate) ☐ ☐

Chronische Erkrankungen (Zuckerkrankheit, Asthma, Epilepsie, ...) ☐ ☐

Allergie gegen Stoffe der freien Natur (Bienenstiche, Wespenstiche, ...) ☐ ☐

Infektionskrankheit in den letzten 6 Monaten ☐ ☐

Schwangerschaft ☐ ☐

Medikamenteneinnahme, die die Teilnahme einschränkt ☐ ☐

Alkoholeinnahme in den letzten 12 Stunden, die die Teilnahme einschränkt ☐ ☐

Sonstiges, und zwar ☐ ☐

☐ Ja, ich möchte künftig per eMail Informationen zum Hochseilgarten Ammersee erhalten und

bin mit der Speicherung meiner Daten einverstanden, meine Mailadresse lautet:

___________________________________________________________________

Bitte gut leserlich schreiben!

Wo überall haben Sie schon vom Hochseilgarten Ammersee gehört?

☐ Internet ☐ Zeitung ☐ Persönliche Empfehlung von ___________________

☐ Flyer/Poster ☐ Sonstiges, und zwar___________________________________________

Die Aktivitäten im Hochseilgarten sind freiwillig und ich nehme auf eigene Verantwortlichkeit teil. Ich bestim-

me selbst Intensität, Ausmaß und Dauer meiner körperlichen Betätigung. Durch die Zustimmung zu diesen

Benutzerregeln versichere ich auch, dass aus ärztlicher Sicht keine Bedenken gegen eine Teilnahme an ei-

ner klettersportlichen Aktivität mit eigenverantwortlichem Sicherheitshandeln besteht. Ich bestätige mit mei-ner Unterschrift dass ich diese Benutzerregeln aufmerksam durchgelesen habe, inhaltlich voll verstanden

habe und erkläre mich mit diesen und mit den aushängenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der

Abenteuer Ammersee GmbH einverstanden.

Name Vorname Geburtsdatum Alter

Straße, Nr. PLZ Ort

Datum Unterschrift des volljährigen Teilnehmers/In, bei Minderjährigen des Sorgeberechtigten

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MPersonenbezogene Daten des Minderjährigen:

Name, Vorname

Geschlecht männl. weibl. Geburtsdatum

Anschrift

E-Mail-Adresse

Zu den personenbezogenen Daten gehört auch ein Portraitfoto, sofern dessen Aufnahme und Speicherung zugestimmt wird. Andernfalls ist für jede Tarifvergünstigung ein Lichtbildausweis vorzulegen und die Gewährung bestimmter Sondertarife (z.B. Bouldertarif) nicht möglich. Falls Mitgliedschaft im Deutschen Alpenverein besteht, wird auch der Name der Sektion und die Mitgliedsnummer erhoben und verarbeitet.

Personenbezogene Daten beider Erziehungsberechtigten:

Name, Vorname Telefon

Name, Vorname Telefon

Hiermit erkläre / (n) ich mich / wir uns damit einverstanden, dass meine / unsere Tochter / mein / unser Sohn die Anlagen(bitte A oder B ankreuzen, wenn Voraussetzungen vorliegen)

(A) selbstständig und ohne Aufsicht (siehe Ziffer 2.6 der Benutzungsordnung) zu Boulder- und Kletterzwecken benutzt. Wir versichern, dass unsere Tochter / unser Sohn das 14. Lebensjahr vollendet hat und über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen der beim Bouldern und Klettern anzuwendenden altersgerechten Sicherungstechniken und -maßnahmen sowie über den fachgerechten Umgang mit den (geliehenen) Ausrüstungsgegenständen verfügt. Unsere Tochter / unser Sohn ist zur Entrichtung des Eintrittspreises, zum Kauf einer Jahresmarke und zum Entleihen von Ausrüstung gegen Entgelt (z. B. Seile, Sicherungsgeräte, Klettergurte) berechtigt.

(B) im Rahmen einer geleiteten Gruppenveranstaltung der folgenden Organisation (inkl. der Ausleihe von Ausrüstungsgegenständen über den jeweiligen Gruppenleiter) (siehe Ziffer 2.7 der Benutzungsordnung) zu Boulder- und Kletterzwecken benutzt:

(Organisation eintragen (z. B. DAV-Sektion [Name])

Ich habe / Wir haben die Benutzungsordnung der Anlagen vom 31.07.2015 gelesen und erkläre(n) mich / uns mit deren Geltung einverstanden. Ich kann / Wir können diese Vereinbarung jederzeit schriftlich kündigen.

Mir / Uns ist bekannt, dass – Bouldern und Klettern wegen der damit verbundenen erheblichen (Sturz-)Risiken ein hohes Maß an Vorsicht und Eigenverantwortung erfordert (siehe Ziffer 3 der Benutzungsordnung);

– Stürze beim Bouldern und Klettern, der unsachgemäße Gebrauch von Ausrüstungsgegenständen sowie die falsche Anwendung von Sicherungs- techniken und -maßnahmen zu schweren Gesundheits- und Körperschäden beim Kletterer, beim Sichernden und bei Dritten und im Extremfall zu tödlichen Verletzungen führen können;

– die Anlagenbetreiber keine Kontrollen durchführen, ob (minderjährige) Nutzer (oder die sie anleitenden Personen) über ausreichende Kenntnisse der korrekten Durchführung der Sicherungstechniken und -maßnahmen und den fachgerechten Umgang mit den (geliehenen) Ausrüstungsgegenständen verfügen, und ob sie diese anwenden;

– der Aufenthalt in den Anlagen und deren Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.

Diese Einverständniserklärung ist beim erstmaligen Besuch einer Anlage im Original abzugeben und bei jedem weiteren Eintritt in eine der Anlagen in Kopie an der Kasse vorzulegen.

Unterschreibt ein Elternteil allein, erklärt er mit seiner Unterschrift zugleich, dass ihm das Sorgerecht allein zusteht.

Ort, Datum Erziehungsberechtigter Erziehungsberechtigter

AnMeldeforMulAr Minderjährige dAV Kletter- und BoulderzentruM München-Süd, München-nord und

München-WeSt, dAV KletterzentruM oBerBAyern-Süd (nachfolgend »Anlage(n)«)

v e r b u n d k l e t t e r n . d e

(Stand: 31.07.2015) Seite 1 / 2

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einWilligungSerKlärung dAtenSchutz

1. Information über die Erhebung personenbezogener Daten und verantwortliche StelleDie Anlagenbetreiber (siehe Ziffer 1 der Benutzungsordnung) erheben bei der erstmaligen Anmeldung die im Anmeldeformular genannten personen-bezogenen Daten (nachfolgend »Daten«). Personenbezogene Daten sind alle Daten, die auf eine Person Bezug nehmen: z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Zahlungsdaten, Portraitfoto, DAV-Mitgliedssektion, Inhaberschaft und Laufzeit einer Verbund-Jahresmarke, Eintrittszeit und -tage. Verantwortliche Stelle gemäß § 3 Abs. 7 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist der Anlagenbetreiber, bei dem die Anmeldung mittels dieses Anmelde-formulars erfolgt.

2. Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der DatenDie Daten werden vom jeweiligen Anlagenbetreiber erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit dies erforderlich ist, um die vertraglichen Leistungen zu erbringen. Die Daten werden insbesondere für folgende Zwecke verwendet (nachfolgend »Zweck«): Registrierung des Eintritts eines Nutzers; Überprüfung des Einverständnisses mit der Benutzungsordnung; Registrierung für die Ausleihe von Ausrüstungsgegenständen; Kontrolle der Entrichtung der Eintrittsgebühr; Austausch der Daten zwischen den Anlagenbetreibern, Pächtern und beauftragten Dienstleistern zur reibungslosen Abwicklung der Eintritte in verschiedenen Anlagen; Nachweis der Berechtigung zu verbilligtem Eintritt (DAV-Mitgliedschaft, Inhaber einer Verbund- Jahresmarke); Nachweis zur Erlangung von Vereinssportförderungen.

3. Rechte auf Auskunft und WiderrufSie haben das Recht, von den Anlagenbetreibern jederzeit Auskunft zu verlangen über die zu Ihnen gespeicherten Daten. Dies betrifft auch deren Herkunft sowie die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die diese Daten weitergeben werden und den Zweck der Speicherung. Wenn Sie eine Einwilligung zur Nutzung von Daten erteilt haben, können Sie diese jederzeit widerrufen. Alle Informationswünsche, Auskunftsanfragen oder Widersprüche zur Datenverarbeitung richten Sie bitte per E-Mail oder per Post an die Adresse eines Anlagenbetreibers (siehe Ziffer 1 der Benutzungs-ordnung).

4. Datenweitergabe an DritteDie Daten werden zwischen den Anlagenbetreibern ausgetauscht und an die von den Anlagenbetreibern beauftragten Dienstleister und Pächter zur Verarbeitung weitergegeben, soweit diese sie benötigen. Eine weitergehende Nutzung erfolgt nur, wenn Sie eingewilligt haben. Für den oben genannten Zweck dürfen die Daten von einem Anlagenbetreiber an folgende Stellen übermittelt werden:– an die jeweils anderen Anlagenbetreiber (siehe Ziffer 1 der Benutzungsordnung);– an die orgasport GmbH, Hauptstraße 137, 90562 Heroldsberg (Pächter der Bistros und des Ausrüstungsverleihs, Dienstleister im Rahmen des Betriebs der Anlagen);– an die sub9 IT & Business Solutions GmbH, Griesbräustraße 9, 82418 Murnau (IT-Dienstleister).– sofern der Nutzer Mitglied einer Sektion des Deutschen Alpenverein ist: Daten des DAV-Kletter- und Boulderzentren München e.V., Thalkirchner Straße 207, 81371 München, an deren Mitgliedssektionen; Daten des Trägervereins DAV-Kletterzentrum Oberbayern Süd e.V., Am Sportpark 5, 83464 Bad Tölz, an deren Mitgliedssektionen; Daten an den Deutschen Alpenverein e.V., Von-Kahr-Straße 2-4, 80997 München; Daten an den Deutschen Alpenverein Kletterfachverband Bayern e.V., Tal 42, 80331 München.

Die vorgenannten Pächter und Dienstleister wurden von den Anlagenbetreibern sorgfältig ausgewählt, schriftlich beauftragt und sind an die Weisun-gen der Anlagenbetreiber gebunden. Sie werden von diesen regelmäßig kontrolliert. Die Dienstleister und Pächter werden die Daten nicht an sonstige Dritte weitergeben.

5. NewsletterSofern Sie in die Zusendung unseres Newsletters einwilligen, speichern wir Ihre E-Mail-Adresse solange, bis Sie den Newsletter abbestellen. Die Speicherung dient alleine dem Zweck, Ihnen den Newsletter senden zu können, der zur Bewerbung der Anlagen, von Produkten, Veranstaltungen und Dienstleistungen der Anlagenbetreiber, Dienstleister, Kooperationspartner und Pächter dient. Ihre angegebenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Ihre Einwilligung in die Zusendung des Newsletters können Sie jederzeit widerrufen. Den Widerruf richten Sie bitte per E-Mail oder per Post an die Adresse eines Anlagenbetreibers (siehe Ziffer 1 der Benutzungsordnung). Den Widerruf können Sie auch durch Klick auf den in jeder Newsletter-E-Mail bereitgestellten Link erklären.

6. Kameraüberwachung (Webcams)Sofern in den Anlagen Videokameras (Webcams) angebracht sind, handelt es sich ausschließlich um übertragende Systeme (»Monitoring«), die nicht aufzeichnen. Die ins Internet übertragenen Bilder lassen aufgrund der Übertragungsqualität keine Rückschlüsse auf einzelne Personen und deren Identität zu.

Ich willige / Wir willigen in die vorstehend beschriebene Verwendung der personenbezogenen Daten der Erziehungsberechtigten und unserer Tochter / unseres Sohnes ein. Ich weiß / Wir wissen, dass ich / wir zur Erteilung der Einwilligung nicht verpflichtet bin / sind, und dass aus einer Verweigerung der Einwilligung keine rechtlichen Nachteile1 entstehen dürfen. Meine / Unsere Einwilligung kann ich / können wir jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Ein Widerruf ist zu richten an die E-Mail-Adresse oder an die Postadresse eines Anlagenbetreibers (siehe Ziffer 1 der Benutzungsordnung).

Mit der Zusendung eines regelmäßigen Newsletters per E-Mail an die oben genannte E-Mail-Adresse bin ich / sind wir einverstanden (siehe oben Ziffer 5).

Unterschreibt ein Elternteil allein, erklärt er mit seiner Unterschrift zugleich, dass ihm das Sorgerecht allein zusteht.

Ort, Datum Erziehungsberechtigter Erziehungsberechtigter

1 Erfolgt keine Einwilligung in die Verwendung personenbezogener Daten, ist bei jedem Eintritt das Anmeldeformular auszufüllen und zu unter- schreiben. Die Gewährung bestimmter Sondertarife (z.B. Bouldertarif) ist nicht möglich. Wird der Aufnahme und Speicherung eines Portraitfotos nicht zugestimmt, kann durch Vorlage eines Lichtbildausweises bei jedem Eintritt die Tarifvergünstigung der Jahresmarke gewährt werden, voraus- gesetzt, dass der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der übrigen in Ziffer 1 genannten personenbezogenen Daten zugestimmt wird.

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AnlAgenbetreiber, VertrAgspArtner:

Die Anlagen werden durch folgende Vereine betrieben (nachfolgend jeweils »Anlagenbetreiber«): DAV-Kletter- und Boulderzentren München e.V., Thalkirchner Straße 207, 81371 München: DAV Kletter- und Boulderzentrum München-Süd (Thalkirchen), Thalkirchner Straße 207, 81371 München, Telefon Kletterhalle: 089 / 1894163 -11, [email protected], www.kbthalkirchen.de DAV Kletter- und Boulderzentrum München-Nord (Freimann), Werner-Heisenberg-Allee 5, 80939 München, Telefon Kletterhalle: 089 / 2154705 - 40, [email protected], www.kbfreimann.de Sektion München des Deutschen Alpenvereins e.V., Bayerstraße 21, 80335 München: DAV Kletter- und Boulderzentrum München-West (Gilching), Frühlingstraße 18, 82205 Gilching, Telefon 089 / 5517006 - 80, [email protected], www.kbgilching.de Trägerverein des DAV-Kletterzentrum Oberbayern Süd e.V., Am Sportpark 5, 83646 Bad Tölz: DAV Kletterzentrum Oberbayern Süd (Bad Tölz), Am Sportpark 5, 83646 Bad Tölz, Telefon 08041 / 795203 - 0, [email protected], www.kletterzentrum-badtoelz.de

Der Vertragsabschluss über den Eintritt in eine Anlage kommt mit dem jeweiligen Anlagenbetreiber zustande.

benutzungsberechtigung:

Zur Nutzung der Anlagen sind nur Personen berechtigt, die über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen der beim Bouldern (seilfreies Klettern bis max. 4,50 Meter Griffhöhe) und Klettern anzuwendenden Sicherungstechniken und -maßnahmen verfügen oder die selbst für eine Anleitung durch fachkundige Personen sorgen. Klettern erfordert wegen der damit verbundenen erheblichen (Sturz-)Risiken ein hohes Maß an Vorsicht und Eigenver- antwortung.

Die Anlagenbetreiber führen keine Kontrollen durch, ob die Nutzer (oder die sie anleitenden Personen) über ausreichende Kenntnisse der korrekten Durchführung der Sicherungstechniken und -maßnahmen verfügen und diese anwenden. Der Aufenthalt in den Anlagen und deren Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Siehe hierzu im Einzelnen Ziffer 3.

Der Eintrittspreis (Einzeleintritt, Verbund-Jahresmarke) ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste (vgl. Aushang). Jeder Nutzer muss während seines Aufenthalts in den Anlagen den Beleg über die Entrichtung des Eintrittspreises jederzeit vorzeigen können. Ermäßigte Eintrittspreise werden nur gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises gewährt (z. B. DAV-Ausweis mit Personalausweis).

Eine erhöhte Eintrittsgebühr in Höhe von 100 € wird bei Nutzung der Anlagen ohne Entrichtung des (korrekten) Eintrittspreises oder entgegen den Bestimmungen dieser Benutzungsordnung berechnet. Daneben können weitere (Schadensersatz-) Ansprüche geltend gemacht werden. Der sofortige Verweis aus den Anlagen ohne Erstattung des Eintrittspreises (Einzeleintritt, Verbund-Jahresmarke) und die Erteilung eines Hausverbots bleiben vorbehalten.

Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben. Die Anlagen dürfen nur während der Öffnungszeiten benutzt werden.

Minderjährige bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen die Anlagen nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen volljährigen Person benutzen, der die Aufsichtspflicht übertragen wurde; eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten ist vorzulegen (siehe auch Ziffern 2.8, 2.9 und 3.5).

Minderjährige ab der Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen die Anlagen ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten benutzen, sofern sie eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorlegen (siehe auch Ziffer 2.8).

Minderjährige Teilnehmer einer Gruppenveranstaltung dürfen die Anlagen nur unter Aufsicht einer volljährigen Person benutzen, der die Aufsichtspflicht übertragen wurde; der Leiter einer Gruppenveranstaltung einer DAV-Organisation muss mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben, vorausgesetzt die DAV-Organisation bestätigt das Einverständnis der Erziehungsberechtigten des Leiters mit der Durchfüh-rung der Gruppenveranstaltung. Für jeden minderjährigen Teilnehmer ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorzulegen. Die (DAV-)Organisation, in deren Auftrag die Gruppenveranstaltung durchgeführt wird, hat das jährlich zu erneuernde Formblatt »Dauerbestätigung für geleitete Gruppenveranstaltungen« vorzulegen (siehe auch Ziffern 2.8, 2.9 und 3.5).

Formblätter für Einverständniserklärungen liegen in den Anlagen aus und können unter den Internet-Adressen der Anlagenbetreiber (siehe Ziffer 1.1) heruntergeladen werden. Sie müssen beim erstmaligen Besuch der Anlagen vollständig ausgefüllt im Original an der Kasse abgeben und bei jedem weiteren Eintritt in Kopie an der Kasse vorgelegt werden.

Leiter einer Gruppenveranstaltung, Erziehungsberechtigte und Aufsichtsberechtigte haben dafür Sorge zu tragen, dass die Benutzungsordnung von allen Gruppenteilnehmern oder von den durch sie begleiteten Minderjährigen eingehalten wird.

Die gewerbliche Nutzung der Anlagen ist nur mit einer besonderen Genehmigung des jeweiligen Anlagenbetreibers gestattet. Auf diese besteht kein Anspruch.

Anweisungen des Hallenpersonals sind zu befolgen (Hausrecht). Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist das Hallenpersonal befugt, eine Anlage oder Teile davon ohne Erstattung des Eintrittspreises zu schließen und zu räumen. v e r b u n d k l e t t e r n . d e

benutzungsordnung dAV Kletter- und boulderzentrum münchen-süd, münchen-nord und

münchen-West, dAV Kletterzentrum oberbAyern-süd (nachfolgend »Anlage(n)«)

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6

gefAhren beim bouldern und Klettern, grundsAtz der eigenVerAntWortung:

Bouldern und Klettern erfordern wegen der damit verbundenen erheblichen (Sturz-)Risiken ein hohes Maß an Vorsicht und Eigenverantwor-tung. Stürze beim Bouldern und Klettern, der unsachgemäße Gebrauch von Ausrüstungsgegenständen sowie die falsche Anwendung von Sicherungstech-niken und -maßnahmen können zu schweren Gesundheits- und Körperschäden beim Kletterer, beim Sichernden und bei Dritten führen. Diese können im Extremfall zu tödlichen Verletzungen führen. Entsprechende Gefahren können auch von herabfallenden Gegenständen ausgehen, insbesondere durch künstliche Klettergriffe, die sich unvorhersehbar lockern oder brechen können. In den Außenanlagen können in Abhängigkeit von der Witterung, unter anderem besondere Gefahren durch Feuchtigkeit, Eis oder Schnee bestehen.

Jeder Nutzer der Anlagen ist selbst dafür verantwortlich, über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen der beim Bouldern und Klettern anzuwendenden Sicherungstechniken und -maßnahmen zu verfügen und diese anzuwenden, oder muss selbst für eine Anleitung durch fachkundige Personen sorgen.

Die Anlagenbetreiber führen keine Kontrollen durch, ob die Nutzer (oder die sie anleitenden Personen) über ausreichende Kenntnisse über den korrekten Umgang mit den (ausgeliehenen) Ausrüstungsgegenständen und die Durchführung der Sicherungstechniken und -maßnahmen verfügen und diese anwenden. Der Aufenthalt in und die Nutzung der Anlagen sowie von (ausgeliehenen) Ausrüstungsgegenständen erfolgen auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.

Jeder Nutzer hat in Eigenverantwortung die beigefügten »Kletter-Regeln (Sicher Klettern)«, »Hallen-Regeln (Allgemeine Verhaltensregeln in der Kletter- und Boulderhalle)« und »Boulder-Regeln (Sicher Bouldern)« anzuwenden, um mögliche Gefahren zu reduzieren.

Für Minderjährige bestehen beim Aufenthalt in den und bei der Nutzung der Anlagen besondere Gefahren und Risiken. Die Erziehungs- und Aufsichts- berechtigten von Minderjährigen (Ausnahme siehe Ziffer 2.6) sowie die Leiter von Gruppenveranstaltungen müssen diese während des gesamten Aufenthaltes in der Anlage und auch in den Kinderbereichen ununterbrochen beaufsichtigen. Sie müssen eigenverantwortlich auch dafür sorgen, dass altersgerechte Sicherungstechniken und -maßnahmen zum Einsatz kommen. Das Spielen von Minderjährigen im Boulder- und Kletterbereich ist unter anderem wegen der Gefährdung durch herabfallende Bouldernde, Kletterer und Gegenstände untersagt.

Bei der Nutzung der gekennzeichneten Kletterlinien müssen Seile mit mindestens 50 m Länge verwendet werden.

Bouldern ist nur in den ausgewiesenen Bereichen gestattet (siehe ausgehängten Lageplan). Sofern dort rote Linien angebracht sind, dürfen diese nicht übergriffen werden.

AusrüstungsVerleih:

Der Ausrüstungsverleih wird durch einen per Aushang benannten Pächter betrieben (Ausnahme Anlage München-West: Betrieb durch Anlagenbetreiber). Dieser ist jeweils Vertragspartner des Entleihers der Ausrüstungsgegenstände.

Zum Ausleihen von Ausrüstungsgegenständen berechtigt, sind nur Personen, die über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen der beim Bouldern (seilfreies Klettern) und Klettern anzuwendenden Sicherungstechniken und -maßnahmen und über den fachgerechten Umgang mit den ausgeliehenen Ausrüstungsgegenständen verfügen oder selbst für eine Anleitung durch fachkundige Personen sorgen. Siehe auch Ziffern 3.3 und 3.5.

Minderjährige sind nicht berechtigt, Ausrüstungsgegenstände auszuleihen, es sei denn, sie können eine Einverständniserklärung (siehe auch Ziffer 2.8) der Erziehungsberechtigten zum selbstständigen Ausleihen von Ausrüstungsgegenständen vorlegen. Im Rahmen von Gruppen- veranstaltungen müssen Ausrüstungsgegenstände über den jeweiligen Gruppenleiter ausgeliehen werden, es sei denn, Satz 1 trifft zu.

Die Verleihgebühren ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste (vgl. Aushang). Für die ausgeliehenen Ausrüstungsgegenstände ist ein Pfand in Form eines Ausweises zu hinterlegen. Die ausgeliehenen Ausrüstungsgegenstände dürfen nur in der jeweiligen Anlage benutzt werden, in der sie entliehen wurden.

Die Verleihdauer endet mit der Rückgabe des Ausrüstungsgegenstands, der spätestens 15 Minuten vor dem Ende der jeweiligen Öffnungszeit am selben Tag zurückzugeben ist. Andernfalls fallen Leihgebühren für eine weitere Ausleihe an.

Jeder Entleiher ist verpflichtet, vor Gebrauch der Ausrüstungsgegenstände die Gebrauchsanweisung der ausgeliehenen Ausrüstungsgegen-stände zu lesen; diese liegt im Ausrüstungsverleih zur Einsichtnahme aus. Ferner ist er verpflichtet, die Ausrüstungsgegenstände vor und nach Gebrauch auf offensichtliche Mängel (z. B. Scheuerstellen) zu überprüfen; Auffälligkeiten und Mängel sind dem Ausrüstungsverleih sofort zu melden.

hAftung:

Die Anlagenbetreiber und der Pächter des Ausrüstungsverleihs sowie ihre jeweiligen Erfüllungsgehilfen haften nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflicht- verletzung eines Anlagenbetreibers / des Pächters des Ausrüstungsverleihs oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung deren gesetzlicher Vertreter oder von deren Erfüllungsgehilfen beruhen.

Die Anlagenbetreiber und die Pächter des Ausrüstungsverleihs haften nicht gesamtschuldnerisch, sondern jeweils nur für die von ihnen betriebene(n) Anlage(n) bzw. Ausrüstungsverleih sowie das Handeln und Unterlassen ihrer jeweiligen Erfüllungsgehilfen.

Eine Haftung für eine Beschädigung des Eigentums der Nutzer oder dessen Diebstahls wird nicht übernommen.

Änderung der benutzungsordnung:

Änderungen dieser Benutzungsordnung werden dem Nutzer spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksam- werdens in Textform angeboten. Hat der Nutzer im Anmeldeformular der Anlagenbetreiber seine E-Mail-Adresse angegeben, können die Änderungen auch auf diesem Weg angeboten werden. Die Zustimmung des Nutzers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn der Anlagen- betreiber in seinem Angebot besonders hinweisen.

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boulder-regeln sicher bouldern

hAllen-regeln Allgemeine VerhAltensregeln in der Kletter- und boulderhAlle

1. Verantwortung Du benutzt die Kletter- und Boulderhalle eigenverantwortlich! Der Betreiber führt keine Kontrollen durch, ob du die Sicherungstechnik beherrschst. Klettern und Bouldern bergen erhebliche Sturzgefahren: Bei Missachtung der Kletter-, Boulder- und Hallenregeln kannst du dich oder andere schwer oder tödlich verletzen. Schau nicht weg, wenn andere Fehler machen: Sprich sie an!

2. Fairness und RücksichtnahmeNimm Rücksicht und gefährde weder dich noch andere. Passe dein Verhalten der jeweiligen Situation an. Vermeide bei hoher Auslastung langes Ausbouldern, Reservieren von Routen und unnötiges Stürzen. Klettere nur auf ausgewiesenen Kletterlinien, steige bei sich kreuzenden Kletterlinien nicht ein, wenn die andere Route schon belegt ist. Lasse den Sichernden ihren nötigen Aktionsraum. Vermeide unnötigen Magnesiaverbrauch. Klettere oder bouldere nur mit geeigneten Schuhen.

3. GefahrenraumIn der Kletter- oder Boulderhalle kannst du von herabfallenden Gegenständen oder stürzenden Kletterern getroffen werden. Gefahr besteht auch dann, wenn du nicht selbst kletterst oder boulderst. Beachte deshalb den möglichen Sturzraum über dir.

4. Hindernisse Halte den Kletter- und Boulderbereich immer frei von Hindernissen (Rucksäcke, Trinkflaschen, Kinderwägen, Spieldecken etc.). Lege dort keine Gegenstände ab und lasse die Einrichtung dort, wo sie steht (Tische, Bänke, etc.).

5. Unfälle Bei Unfällen ist jeder Kletterer zur Hilfeleistung verpflichtet. Informiere unverzüglich das Hallenpersonal. Im Bedarfsfall musst du auf Anfrage deine Personalien bekannt geben.

6. Beschädigungen Melde Beschädigungen (z. B. beschädigte oder lose Griffe, Kletterplatten, Haken, Karabiner oder Expressschlingen) unverzüglich dem Hallenpersonal. Veränderungen an den Sicherungspunkten und Kletterwänden sind untersagt. Beachte Routensperrungen und abgesperrte Bereiche der Anlage – insbesondere wenn Routen geschraubt werden.

7. Die Kletterhalle ist kein Spielplatz Beaufsichtige die von dir begleiteten Kinder während des gesamten Aufenthalts. Beachte, dass Spielen in den Kletter- und Boulderbereichen aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt ist. Minderjährige ab 14 Jahren dürfen unbeaufsichtigt klettern – allerdings nur mit Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.

8. Schmuck und lange Haare Trage keinen Körperschmuck: Ringe oder Ketten können an Griffen und Schrauben hängen bleiben und schwere Verletzungen verursachen. Binde lange Haare zusammen: sie können sich im Sicherungsgerät verfangen. Lasse den Chalkbag beim Bouldern am Boden oder hänge ihn dir ohne Karabiner um.

9. Alkohol und Rauchen Klettere und bouldere nicht nach Alkoholkonsum. Rauchen ist in der gesamten Kletter- und Boulderanlage verboten – auch im Außenbereich.

10. Handy, Musik, Tiere Lasse dein Handy im Rucksack: Es kann dich ablenken oder runterfallen. Trage keine Kopfhörer: Sie beeinträchtigen deine Aufmerksamkeit. Die Mitnahme von Tieren ist nicht erlaubt.

1. Aufwärmen Besonders beim Bouldern treten hohe Belastungen für Muskeln, Bänder und Sehnen auf. Wärme dich auf! Damit kannst du Verletzungen vorbeugen. Nutze dafür geeignete Bereiche.

2. Sturzraum freihalten!Halte dich nicht unter Bouldernden auf, sie können jederzeit stürzen oder abspringen. Bouldere nicht zu eng nebeneinander oder übereinander. Kollisionen können zu Verletzungen führen.

3. Spotten!»Spottet« euch bei Bedarf gegenseitig. Wenn du allein bist, frage, ob dich jemand »spotten« kann. Achte bei deiner Positionierung darauf, dass der Bouldernde nicht auf dich fallen kann.

4. Abspringen oder Abklettern?Wähle die Kletterhöhe so, dass du noch sicher landen kannst. Versuche möglichst mit geschlossenen Füßen zu landen und abzurollen. In speziell ausgewiesenen Fällen ist es möglich auszusteigen. Wenn möglich klettere ab, statt abzuspringen. Das ist schonender für Knie und Rücken und beugt Verletzungen vor.

5. Auf Kinder achten! Nimm Rücksicht auf Kinder. Kinder unter 14 Jahren benötigen im Boulderbereich eine Aufsicht.

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Kletter-regeln sicher Klettern

1. Partnercheck vor jedem Start!Benutze nur geeignete und zeitgemäße Ausrüstung. Vor jedem Kletterstart erfolgt der Partnercheck:

– Korrekt geschlossener Klettergurt? – Korrekter Anseilknoten und Anseilpunkt?– Funktion des Sicherungsgeräts geprüft?– Sicherungskarabiner geschlossen?– Seil ausreichend lang? – Seilende abgeknotet?

Vergewissere dich über die Sicherungskompetenz des Kletterpartners – er hält dein Leben in seiner Hand! Vereinbare vor dem Kletterbeginn die Seilkommandos »Zu« und »Ab«.

2. Im Vorstieg direkt einbinden!Binde dich im Vorstieg immer direkt in den Anseilpunkt des Gurtes ein. Im Top Rope kannst du dich alternativ auch mit Safebiner oder zwei gegengleich eingehängten Karabinern einbinden.

3. Sicherungsgerät richtig bedienen!Wende eine allgemein anerkannte Sicherungstechnik an. Beachte das Bremshandprinzip (eine Hand umschließt immer das Bremsseil) und die korrekte Position der Bremshand. Positioniere dich beim Sichern nahe an der Kletterwand. Sichere ohne Schlappseil. Achte auf einen angemessenen Gewichts-unterschied zwischen dir und deinem Kletterpartner und hänge bei Bedarf Gewichtssäcke in den Anseilpunkt. Sichern ist Präzisionsarbeit und erfordert deine volle Aufmerksamkeit – lass dich nicht ablenken.

4. Alle Zwischensicherungen einhängen!Griffe können sich drehen oder brechen, deshalb musst Du alle Zwischensicherungen einhängen. Spontane Stürze sind immer möglich. Informiere möglichst deinen Partner bevor du dich ins Seil setzt oder stürzst.

5. Zwischensicherungen nicht überstreckt einhängen!Hänge alle Zwischensicherungen aus stabiler Position, nicht überstreckt und möglichst auf Hüfthöhe ein. Bis zum 5. Haken droht Bodensturzgefahr.

6. Sturzraum freihalten!Achte auf einen freien Sturzraum an der Wand und am Boden. Klettere nicht im Sturzraum anderer. Überhole nur in Absprache mit dem Vorauskletternden – er hat grundsätzlich »Vorfahrt«. Vermeide Pendelstürze!

7. Kein Top Rope an einzelnem Karabiner! Hänge beim Top Rope Klettern das Seil immer in die zwei dafür vorgesehenen Umlenkkarabiner. Klettere nicht über die Umlenkung hinaus.

8. Pendelgefahr beachten!Steige in stark überhängenden Bereichen nur mit eingehängten Zwischensicherungen nach.

9. Nie Seil auf Seil!Hänge in die Umlenkkarabiner und auch in Zwischensicherungen immer nur ein Seil.

10. Vorsicht beim Ablassen!Informiere deinen Partner bevor du dich ins Seil setzt. Lasse deinen Partner langsam und gleichmäßig ab. Achte auf einen freien Landeplatz.

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Elterninformation

zu dem Ferienprogramm am Tollhaus

Stadtjugendpflege Lisa Blum, Lena Haltenberger

Tel: 08161/884371 Fax: 884371 [email protected]

www.actionhall.de

„Spiel-Action 2016 im Tollhaus – spiele in unserem Team um den goldenen Würfel“

Liebe Eltern, wir freuen uns sehr, dass Sie Ihr Kind bei uns im Ferienprogramm angemeldet haben.

Nachfolgend erhalten Sie wichtige Informationen für das Ferienprogramm.

Wo: Tollhaus / Actionhall, Isarstraße 11, 85356 Freising Wann: 1. Woche Montag, 01.08.2016 bis Freitag, 05.08.2016 2. Woche Montag, 08.08.2016 bis Freitag, 12.08.2016 Täglich: Beginn 09:30 Uhr (Kinder können ab 09:00 Uhr beim Aufbau helfen), Ende 17:00 Uhr. BITTE holen Sie Ihr Kind nur in Ausnahmefällen früher ab, damit Ihr Kind den ganzen Tagesablauf

miterleben kann und nichts verpasst.

Tagesablauf: 9:30 Uhr Morgenbesprechung

anschließend sind die Werkstätten geöffnet

12:30 – 13:30 Uhr Mittagessen und Pause, die Werkstätten sind geschlossen

13:30 Uhr Mittagsbesprechung anschließend sind die Werkstätten geöffnet

16:30 Uhr gemeinsames Aufräumen

16:45 Uhr 17:00 Uhr

Abschlussbesprechung und gemeinsames Spiel Ende

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Wir benötigen die Hilfe der Eltern:

Unsere Küchenchefin/Küchenchef ist auf Lebensmittelspenden angewiesen. Die benötigten

Lebensmittel werden täglich auf einer Tafel aufgelistet. Streichen Sie die Lebensmittel an der Tafel

durch, die Sie am nächsten Tag mitbringen. Sollte Ihr Kind an einer Nahrungsmittelunverträglichkeit

leiden, bitten wir Sie, dies auf dem nachfolgenden Informationsbogen anzugeben.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Bitte unbedingt täglich mitbringen:

- Kleidung, die nass und schmutzig werden darf

- Badesachen

- Sonnencreme und Mückenschutz (bitte bevor ihr kommt schon eincremen)

- festes Schuhwerk (keine FlipFlops!)

- kleine Brotzeit

- Trinkflasche aus Plastik oder Metall (kann bei uns mit Leitungswasser aufgefüllt werden)

Jedes Kind benötigt einen großen Schuhkarton, wir bitten Sie, diesen ihrem Kind am 1. Tag bei

uns im Tollhaus mitzugeben!

Abschlussfest:

Am Samstag, 13. August 2016 findet von 15:00 – 17:00 Uhr das Abschlussfest auf unserem Gelände

(bei schlechtem Wetter in der Actionhall) statt. Dazu sind alle Kinder mit ihren Eltern und Geschwistern

herzlich eingeladen. Über mitgebrachte Köstlichkeiten für unser Buffet würden wir uns sehr

freuen.

Bitte beachten Sie die nachfolgende Seite und geben Sie diese am ersten Tag des Ferienprogrammes

ausgefüllt ihrem Kind mit.

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Bitte ausfüllen und am ersten Tag des Ferienprogramms bei den Betreuern abgeben! Name des Kindes: _____________________________________________________________ Bitte zutreffendes unterstreichen bzw. ausfüllen: - Mein Kind benötigt Medikamente: Ja/ Nein

_______________________________________________________________________ - Mein Kind hat folgende chronische Krankheit:

_______________________________________________________________________ - Mein Kind leidet unter einer Allergie oder Lebensmittelunverträglichkeit:

_______________________________________________________________________ - Sonstige Besonderheiten:

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Sollte Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen mehr Unterstützung durch Betreuer benötigen, wenden Sie sich bitte vor Beginn des Ferienprogramms an die verantwortlichen Leiterinnen Lena Haltenberger und Lisa Blum. (Telefonisch erreichbar unter: 0 81 61 – 88 43 71) Im Notfall bitte benachrichtigen: Name:_______________________________________________________________________ Telefonnummer:_______________________________________________________________ Sollte diese Person nicht erreichbar sein: Name:_______________________________________________________________________ Telefonnummer:_______________________________________________________________ Im Rahmen des Ferienprogrammes werden Fotos für die interne Dokumentation, die Homepage der Stadtjugendpflege Freising sowie für einen Presseartikel gemacht. Mein Kind darf fotografiert werden: O ja O nein Das Ferienprogramm am Tollhaus verlangt von den Kindern eine gewisse Selbständigkeit. Die

Größe des Geländes und der Ablauf des Ferienprogrammes erfordern von den Kindern eine

gewisse Reife.

Bitte klären Sie vorab mit ihrem Kind, ob es alleine nach Hause gehen darf, oder abgeholt wird!

Eine ständige Aufsicht, im Sinne der Aufsichtspflicht wird von uns nicht übernommen.

Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich das Informationsblatt sorgfältig gelesen habe. Datum und Unterschrift:______________________________________________

Page 38: Elterninformation Abenteuerspielplatz 2016 - juz-spielbus.dejuz-spielbus.de/ferienprogramme/Einverstaendniserklaeungen.pdf · Stadtjugendpflege Freising, Kölblstraße 2, 85356 Freising

Elterninformation für den Abenteuerspielplatz am Sebaldhaus

Münchner Str. 21 / Tel.: 08161/ 13044

Das Sebaldhaus hat geöffnet für Kinder von 8 - 14 Jahren vom 01.08.16 - 09.09.16 immer Mo. - Fr. von 9-17 Uhr

(außer an Feiertagen).

Ablauf Um sich in den Tagesablauf integrieren zu können (Jobvergabe- und Suche, Spielgeld verdienen, Bauplatz pachten u.ä.) ist es für die Kinder wichtig, dass sie morgens bis 9.30 Uhr gebracht werden. - 09.30 Uhr Morgenbesprechung - 09.45 Uhr Öffnung Arbeitsamt, Baubereich und Werkstätten - 12.30 Uhr Werkstätten und Arbeitsamt schließen - 12.30 Uhr Mittagessen, Mittagspause (Kinder können anwesend sein) - 13.30 Uhr Mittagsbesprechung - 13.45 Uhr Öffnung Arbeitsamt und Werkstätten - 16.00 Uhr Aufräumen - 16.30 Uhr Abschlussbesprechung / Abschlussspiel - 17.00 Uhr Ende - der Spielplatz schließt

Betreuung am Abenteuerspielplatz Der Abenteuerspielplatz wird von 3 hauptamtlichen Mitarbeitern der Stadtjugendpflege plus Praktikanten und Honorarkräften betreut. Bei Fragen, bitten wir Sie mit der Spielplatzleitung Frau Dworsky, Frau Hoffmann oder Herrn Memmler zu sprechen.

Mittagessen Jeden Tag kochen wir zusammen mit den Kindern in unserem kleinen Küchenzelt ein einfaches Mittagessen. Dafür brauchen wir unbedingt Ihre Unterstützung in Form von Lebensmittelspenden. Was täglich benötigt wird, erfahren Sie von unseren Köchen. Bitte beachten Sie dass dieses Angebot als “Küchenwerkstatt” zu sehen ist und nicht dazu, alle Kinder satt zu bekommen. Bitte geben Sie Ihrem Kind deshalb immer genügend zu essen und zu trinken mit.

Baubereich / Werkzeug Auf dem Abenteuerspielplatz gibt es einen großen Baubereich. Hier können die Kinder (immer mehrere zusammen) ein Grundstück pachten und sich dort eine Häuschen bauen. Die Kinder erhalten von uns pro Häuschen eine Werkzeugkiste (Hammer, Beißzange, Meterstab, Säge). Bitte achten Sie aus Sicherheitsgründen darauf, Ihren Kindern eigene Nägel und Werkzeuge nur in Absprache mit der Spielplatzleitung mitzugeben. Achtung !!!! Im Baubereich gibt es viele Gefahrenquellen wie herausstehende Nägel, herumliegendes Werkzeug (gutes Schuhwerk anziehen).

Spielstadt "Sebaldapur" “Sebaldapur” funktioniert mit einem einfachen Stadtsystem. Hier können die Kinder Spielgeld verdienen, indem sie verschiedene Arbeiten erledigen oder in unseren Werkstätten arbeiten. Die verschiedenen Aufgaben in Sebaldapur werden von unserem Arbeitsamt vergeben. Mit dem verdienten Spielgeld haben die Kinder die Möglichkeit z.B. im Cafe (Drinks, Eis o.ä.) und im Laden einzukaufen.

Sonstiges - Bitte achten Sie darauf, nur Mehrwegflaschen, Gefäße etc. mitzugeben. - Bitte den Kindern alte Kleidung und gutes Schuhwerk anziehen. - Auch bei schlechtem Wetter bleibt der Platz bis 17.00 Uhr geöffnet. Allerdings gibt es bei Regen nur begrenzt Möglichkeiten ins Trockene auszuweichen – denken Sie an Regenkleidung. - Bitte nur in dringenden Fällen anrufen

Page 39: Elterninformation Abenteuerspielplatz 2016 - juz-spielbus.dejuz-spielbus.de/ferienprogramme/Einverstaendniserklaeungen.pdf · Stadtjugendpflege Freising, Kölblstraße 2, 85356 Freising

Zum Sebaldhaus

Bitte unbedingt lesen !!!! WICHTIG !!!!!

Aufsichtspflicht Am Abenteuerspielplatz Sebaldhaus besteht im Unterschied zu z.B. Kindergarten, Schule oder Hort, keine Aufsichtspflicht für die Kinder. Zu beachten ist auch, dass der Platz nicht abgesperrt ist und die Kinder somit jederzeit den Spielplatz verlassen können, ohne sich bei uns abzumelden. Bitte klären Sie vorab mit ihrem Kind, ob es alleine nach Hause gehen darf, oder wann es abgeholt wird!

Umgang mit Gefahren Bei vielen unseren Angeboten am Abenteuerspielplatz Sebaldhaus wie z.B. beim eigenständigen Hüttenbauen, beim Umgang mit Werkzeug und Nägeln oder beim „Einrichten“ einer Feuerstellen, gibt es mögliche „Gefahrenquellen“, die in diesem Rahmen nie ganz auszuschließen sind.

Selbstständigkeit Die Größe des Geländes am Abenteuerspielplatz Sebaldhaus , das bestehende Stadtsystem (Job suchen, Spielgeld verdienen u.ä.) oder der Hüttenbaubereich erfordern von den Kindern eine bestimmte Reife und Selbstorganisation.

WICHTIG!!!!! - Bitte immer die erreichbare Telefonnummer für Notfälle auf dem Sebaldapur – Pass angeben.

- Vermutlich möchten viele Kinder den angrenzenden Spiel und Fußball- platz besuchen. Wenn Sie damit einverstanden sind, erhalten Sie von der Spielplatzleitung eine Einverständniserklärung, die Sie bitte Unter- schreiben.

- Wenn Sie nicht möchten, dass ihr Kind das Gelände zusammen mit Betreuern verlässt ( z.B. Zur Schatzsuche oder um Naturmaterialien zu sammeln...), teilen Sie dies bitte der Spielplatzleitung mit.

- Bitte erlauben Sie Ihren Kindern NICHT, zu den Schlüterhallen zu gehen, da die Überquerung der B11 zu gefährlich ist.

- Bei Gewitter müssen alle Kinder die Hütten verlassen und auf die Terrasse oder ins Haus ausweichen.

- Wir machen am Sebaldhaus Fotos für unserer Dokumentation. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihr Kind fotografiert wird, melden Sie sich bei der Spielplatzleitung. Am Abenteuerspielplatz Sebaldhaus gibt es viele mögliche Gefahrenquellen, z.B. beim eigenständigen Bauen von Hütten, beim Umgang mit Werkzeug und Nägeln, oder beim „Einrichten“ einer Feuerstelle. Ihre Kinder lernen hier mit diesen Gefahren umzugehen.