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Erste-Hilfe- Organisation im Betrieb 1 © BGN 2009

Erste-Hilfe- Organisation im Betrieb - Schollin Verbandbuch Erste Hilfe-Organisation im Betrieb Verbandbuch Die Verbandbucheintragung über die Erste-Hilfe-Leistung gibt auch mir zusätzlich

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Erste-Hilfe-

Organisation

im Betrieb

1 © BGN 2009

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Wenn Erste Hilfe zu spät kommt ....

Erste Hilfe-Organisation im Betrieb

Jährlich sterben 2.000 bis 5.000

Menschen,

weil Erste Hilfe

nicht rechtzeitig

geleistet wird.

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Erste Hilfe

Erste Hilfe-Organisation im Betrieb

Erste Hilfe

kann Leben retten!

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Verbandbuch

Erste Hilfe-Organisation im Betrieb

Verbandbuch

Die Verbandbucheintragung

über die Erste-Hilfe-Leistung

gibt auch mir

zusätzlich Sicherheit.

Folgeschäden, die

eventuell sogar

bis zum Rentenanspruch

führen können,

sind so nachweisbar.

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Rettungskette

Erste Hilfe-Organisation im Betrieb

Sofort und richtig helfen

Bereit sein und immer wieder üben

Sofort

maß-

nahmen Notruf

Erste

Hilfe

Ret-

tungs-

dienst

Kranken-

haus

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Bei 2 bis 20 anwesen-

den Versicherten

In Verwaltung und

Handelsbetrieben

6

Anzahl der Ersthelfer/innen

Erste Hilfe-Organisation im Betrieb

Über 20 anwesende

Versicherte

1 Ersthelfer/in

10 % der anwesenden

Versicherten

5 % der anwesenden

Versicherten

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Pflichten der Mitarbeiter/innen

Erste Hilfe-Organisation im Betrieb

5 % der Anwesenden

...haben die der Ersten Hilfe

dienende Maßnahmen

zu unterstützen

...haben jeden Unfall

dem Betrieb zu melden.

...haben sich zum Ersthelfer

ausbilden und

fortbilden zu lassen.

...haben nach einem Unfall

die Arbeit zu unterbrechen,

bis ihnen Erste Hilfe

geleistet ist.

Mitarbeiter/innen...

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Brandschutz

in unserem

Betrieb

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Brandschutz umfasst:

Brandschutz in unserem Betrieb

Personenschutz Sachwertschutz

Umweltschutz

Vorbeugender Brandschutz:

Abwehrender Brandschutz:

Maßnahmen zur Erkennung und

Bekämpfung von Bränden,

Gefahrenabwehr, Notfallmaßnahmen

Maßnahmen zur Verhinderung

der Brandentstehung/-ausbreitung

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Brandschutz in unserem Betrieb

Fett/Öl regelmäßig wechseln

Schmelzen fester Fettblöcke

nicht direkt auf den Heizschlangen

(zum Schmelzen Topf benutzen)

Fettbackgerät nicht

unbeaufsichtigt betreiben

Fettfangfilter der Abluftanlage

regelmäßig reinigen

Brandschutz beim Umgang mit Fettbackgeräten (1)

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Brandschutz in unserem Betrieb

Nur Feuerlöscher verwenden,

die für Fettbrände geeignet sind

(entsprechende Kennzeichnung!)

Nicht mit Wasser löschen

Keine Löschdecken verwenden

Brandschutz beim Umgang mit Fettbackgeräten (2)

Was tun, wenn das Fettbackgerät brennt?

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Brandschutz in unserem Betrieb

Abfälle von Reinigungsbenzin und

Terpentin nicht in Betriebsräumen

stehen lassen / nicht in Wasch- oder

Toilettenbecken kippen

Altpapier und feuergefährliche

Abfälle nicht auf Dachböden, in der

Nähe von Heizeinrichtungen,

Heizungsräumen oder Garagen

lagern

Ölige Putzlappen und Wolle in

verschließbaren Behältern aus nicht

brennbarem Material aufbewahren

Umgang mit Abfällen

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Flüssiggasflaschen nicht in

Räumen unter Erdgleiche lagern

Vor unzulässiger Erwärmung und

mechanischer Beschädigung

schützen

Innerhalb der Schutzzone:

keine Kanäle, Kelleröffnungen,

Gruben o. ä.; kein brennbares

Material, keine Zündquellen

Flaschen nur stehend verwenden

Nach Flaschenwechsel

Dichtheit des Anschlusses

mit schäumendem Mittel prüfen

Brandschutz in unserem Betrieb

Brandschutz beim Einsatz von Flüssiggas

Flüssiggas ist schwerer als Luft und hochexplosiv.

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Brandschutz in unserem Betrieb

Brandschutz bei elektrischen Anlagen und Geräten (1)

Leitungen nicht überlasten

(möglichst keine Mehrfach-

steckdosen verwenden)

Bei Schäden an elektrischen

Anlagen und Geräten:

nicht weiterarbeiten,

Elektrofachkraft oder

Vorgesetzten verständigen

Schutzeinrichtungen nicht

unsachgemäß ”reparieren" oder

überbrücken (z.B. Sicherungen,

Übertemperatur-Auslöser)

Brandgefahr durch Überlastung, Kurzschluss, unzulässige Erwärmung

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Brandschutz in unserem Betrieb

Brandschutz bei elektrischen Anlagen und Geräten (2)

Brandgefahr durch Überlastung, Kurzschluss, unzulässige Erwärmung

Heiz- und Kochgeräte auf

feuerfeste Unterlage stellen

Lüftungsöffnungen nicht

verdecken

Geräte nach Arbeits- bzw.

Betriebsende ausschalten

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Brandschutz in unserem Betrieb

Löscheinrichtungen

Mit Standort von Löscheinrichtungen

vertraut machen

(Feuerlöscher, Wandhydranten)

Beachten, dass das Löschmittel

für die Art des Brandes geeignet ist

(Brandklassen)

Beim Löschen von Elektrobränden:

Mindestabstand einhalten

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Brandschutz in unserem Betrieb

Verhalten im Brandfall

Feuerschutztüren und -tore

stets funktionsfähig halten

(nicht verstellen, festbinden

oder verkeilen)

Fenster/Türen geschlossen halten

(Sauerstoffzufuhr vermeiden)

Kollegen alarmieren

Stark verqualmte Räume

gebückt oder kriechend verlassen

Keine Aufzüge verwenden

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Brandschutz in unserem Betrieb

Alarmierung

Wo brennt es? (Brandstelle)

Was brennt und

in welchem Umfang?

Sind Personen verletzt

oder in Gefahr?

Wer meldet? (Name angeben)

Telefonat nicht selbst beenden,

Rückfragen der Feuerwehr/

Rettungsleitstelle/Polizei abwarten

Eine telefonische Brandmeldung muss folgende Angaben enthalten:

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Brandschutz in unserem Betrieb

Rettungswege und Notausgänge

Mit dem Verlauf von Rettungswegen

und Notausgängen vertraut machen

Rettungswege und Notausgänge

nicht einengen oder verstellen

Prüfen, ob Notausgangstüren

sich von innen ohne Hilfsmittel

öffnen lassen

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Sicherer

Umgang mit

elektrischem

Strom

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Folgen von Stromunfällen

Sicherer Umgang mit elektrischem Strom

Stromschlag ("Wischer")

+ Schreckreaktion

Muskelverkrampfung

Atemlähmung

Herzkammerflimmern,

bzw. Herzstillstand

Verbrennungen

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Einflüsse auf die Schwere eines Stromunfalls

Sicherer Umgang mit elektrischem Strom

Die Schwere eines Elektrounfalls hängt ab von der

herrschenden Spannung und den Umgebungsbedingungen

Günstig

Gummi- oder

Kunststoffunterlage

Gummisohlen,

trockene Füße

trockene Kleidung

isolierender

Standort,

geringe

Luftfeuchtigkeit

Ungünstig

Nasser Boden,

Erdreich, geerdete

Metallunterlage

barfuß, nasse

Sohlen/Füße

nasse/feuchte

Kleidung

enger, leitfähiger

Raum (z.B. Silo

Tank), hohe

Luftfeuchtigkeit

Umgebungsbedingungen

Fußboden

Schuhwerk

Bekleidung

Umgebung

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Sichtprüfung

Sicherer Umgang mit elektrischem Strom

Vor dem Benutzen Sichtprüfung auf.....

äußerlich einwandfreien

Zustand,

intakte Isolation des Gerätes,

der Anschlussleistung,

des Steckers,

Knickschutz

bei Elektrowerkzeugen.

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Beschädigte Geräte oder Anlagen

Sicherer Umgang mit elektrischem Strom

Beschädigte Geräte oder Anlagen...

nicht weiter verwenden,

der Benutzung durch andere

Personen entziehen,

auf bestehende Gefahren

deutlich hinweisen,

dem Vorgesetzten oder

der Elektrofachkraft melden.

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Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten

Sicherer Umgang mit elektrischem Strom

Niemals Reparaturen oder

Änderungen selbst

durchführen.

Nur eine Elektrofachkraft

darf Elektrogeräte,

bzw. Anlagen reparieren

und instandsetzen.

Keine Manipulationen

an Sicherheitseinrichtungen.

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Kennzeichung

Sicherer Umgang mit elektrischem Strom

Kennzeichnung elektrischer

Betriebs- und Einbauräume

mit Warnzeichen W08:

Warnung vor gefährlicher

elektrischer Spannung

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Grundregeln

Sicherer Umgang mit elektrischem Strom

Geräte nicht an der Leitung

aufhängen oder hochheben.

Insbesondere Leitungen und

Steckvorrichtungen

vor rauher Behandlung schützen.

Auf dem Boden liegende

Leitungen nicht überfahren.

Leitungen oder Kabel

niemals einklemmen

oder abknicken.

An Kabeln nicht ziehen

oder zerren.

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Grundregeln

Sicherer Umgang mit elektrischem Strom

Keine Feuchtigkeit

und Nässe in der Nähe

von elektrischen Geräten

oder Anlagen.

Geräte nicht

mit nassen Händen

oder Füßen benutzen.

© BGN 2009

x

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1 © BGN 2013

Haut,

Skelett und

Atemwege

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Belastungen der Haut

Haut, Skelett und Atemwege

© BGN 2013

Typische Beschwerden:

Rötungen der Haut

Jucken der Haut

Knötchen und/oder

Bläschenbildung

Nässen oder

Schuppenbildung

Raue und/oder

rissige Haut

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3 © BGN 2013

Ursachen für Hautschäden

Haut, Skelett und Atemwege

Ungeschützter Umgang mit

Reinigungs-, Desinfektionsmitteln,

Laugen, Fettlösern, Entkalkungs-

und Metallputzmitteln

Kontakt mit Eiweiß, Teig,

Zusatzstoffen...

Austrocknen der Haut durch

häufigen Kontakt mit Wasser

und Waschmitteln

Kontakt mit allergieauslösenden Stoffen

Große Hitze oder Kälte

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Hautschutzmaßnahmen

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Haut, Skelett und Atemwege

Ersatzstoffe wählen

Hautschonende Arbeitsverfahren

Schutzhandschuhe tragen

Hautschutzmittel benutzen

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Belastungen des Skeletts

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Haut, Skelett und Atemwege

Typische Beschwerden:

Nackenschmerzen Rückenschmerzen

Schmerzen

im Schulterbereich Schmerzen in Armen und Handgelenken Hüftschmerzen Schmerzen in Knie-

und Fußgelenken Schmerzen in den Füßen

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Haut, Skelett und Atemwege

Vermeiden Sie....

Stehen in ungünstiger Körperhaltung

Tragen in ungünstiger

Körperhaltung

regelmäßiges Heben schwerer Lasten

Belastungen des Skeletts vorbeugen

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Haut, Skelett und Atemwege

Typische Beschwerden:

Verstopfte oder

laufende Nase Kribbeln, Brennen, Jucken

in Nase, Augen, Rachen Gerötete, tränende Augen

Kratzen im Hals

Häufiges Husten,

evtl. mit Auswurf

Atemnot

Belastungen der Atemwege

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8 © BGN 2013

Haut, Skelett und Atemwege

Geschlossene Systeme

Lufttechnische Maßnahmen

Staubarmes Reinigen

Auf Hygiene achten

Bei Schädlingsbekämpfung

Herstellerinformationen beachten

Keine aggressiven Reinigungs-

und Desinfektionsmittel

Dosier- und Anwendungsanleitung

beachten

Belastungen der Atemwege vorbeugen

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Bei Beschwerden

© BGN 2013

Haut, Skelett und Atemwege

Den Körper beobachten,

Veränderungen

wahrnehmen.

Treten die Beschwerden

nur bei der Arbeit, bei

bestimmten Tätigkeiten

oder auch

in der Freizeit auf?

Sprechen Sie dem Betriebsarzt

oder mit einem Arbeitsmediziner.

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Alkoholbedingte Unfälle und Todesfälle

Alkohol am Steuer und bei der Arbeit

Insgesamt ca. 43.000

alkoholbedingte Todesfälle

pro Jahr in Deutschland

400 Getötete

im Straßenverkehr

bei Alkoholunfällen

(2011)

Fachleute schätzen:

25-30 Prozent der

Arbeitsunfälle

und Wegeunfälle

durch Alkohol

Arbeits- und Wegeunfälle

insgesamt

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Alkohol am Steuer und bei der Arbeit

0,0 Promille 0,5 Promille 0,8 Promille 1,3 Promille

Einfaches

Risiko

Doppeltes

Risiko

Vierfaches

Risiko

Zwölffaches

Risiko

Je höher der Promillewert,

desto höher die Unfallgefahr.

Risiko in einen tödlichen Unfall verwickelt zu werden

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Alkohol am Steuer und bei der Arbeit

Alkoholisierte Sicht

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Alkohol am Steuer und bei der Arbeit

Tunnelblick

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Alkohol am Steuer und bei der Arbeit

Alkoholabbau

Trink-Beginn Trink-Ende Weg zur Arbeit 20:00 21:00 22:00 23:00 24:00 1:00 2:00 3:00 4:00 5:00 6:00 7:00 8:00

0,0

0,5

1,0

1,5

Uhr

BAK 1,5 ‰

BAK 0,6 ‰

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Bei Verstoß gegen das Alkoholverbot drohen

Fahranfängern innerhalb der Probezeit :

• Geldbuße von 250 Euro,

• Zwei Punkte im Flensburger

Verkehrszentralregister,

• Teilnahme an einem kostenpflichtigen

Aufbauseminar,

• Verlängerung der Probezeit um zwei

weitere Jahre.

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Alkohol am Steuer und bei der Arbeit

BGV A 1 „Grundsätze der Prävention

Pflichten der Versicherten § 15 Absatz 2 und 3“

(2) Versicherte dürfen sich durch den

Konsum von Alkohol, Drogen oder

anderer berauschender Mittel nicht in

einen Zustand versetzen, durch den sie

sich selbst oder andere gefährden

können.

(3) Absatz 2 gilt auch für die Einnahme von

Medikamenten.

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1

Drogen

2009

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Drogen

2009

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Drogen

2009

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Drogen

2009

Mögliche Auswirkungen von Cannabis

• Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft werden grenzenlos miteinander vermengt,

• Verlust des Zeitgefühls,

• Verschwinden des Zeitdrucks,

• Konsument fühlt sich beschwingt,

• Heißhunger (z.B. auf Schokolade),

• Ängste, Schmerzen und psychische Belastungen treten auf,

• Hochgefühl aus Wärme und Wohlbehagen verbreitet sich,

• Rededrang ist ganz offensichtlich.

• Auftreten von Wahrnehmungs- verzerrungen

(Auswahl)

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Drogen

2009

Drogenbedingte Ausfallerscheinungen

• Koordinationsprobleme,

• Reaktionsverzögerungen,

• Apathie,

• Selbstüberschätzung,

• Sehbeeinträchtigung,

• Konzentrationsmängel,

• Beeinträchtigung der Sinneswahrnehmung,

• Halluzinationen,

• Panik über die veränderte Wahrnehmung.

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Drogen

2009

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Drogen

2009

BGV A 1 „Grundsätze der Prävention Pflichten der Versicherten § 15 Absatz 2 und 3“

(2) Versicherte dürfen sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderer berauschender Mittel nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können.

(3) Absatz 2 gilt auch für die Einnahme von Medikamenten.

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Drogen

2009

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Drogen

2009

Fahren unter Drogeneinwirkung -Konsequenzen-

• 4 Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister,

• Von € 250,- bis € 1.500,- Geldstrafe,

• Fahrverbot bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis,

• Meist Anordnung der MPU vor Wiedererteilung der Fahrerlaubnis durch die Führerschein-behörde,

Drogeneinwirkung liegt dann vor, wenn eine verbotene Substanz, gleich in welcher Konzentration, im Blut nachgewiesen werden kann!