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Erste länderübergreifende Ehrenamtskarte Deutschlands gilt in Bremen und Niedersachsen

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Erste länderübergreifende Ehrenamtskarte Deutschlands

gilt in Bremen und Niedersachsen

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Gemeinsame Ehrenamtskarte für Bremen und Niedersachsen

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Gemeinsame Ehrenamtskarte für Bremen und Niedersachsen

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• Antragsfristen: 15.03.2010 und 15.09.2010

• Ausgabe: Zeitnah nach Ende der Antragsfrist

Gemeinsame Ehrenamtskarte für Bremen und Niedersachsen

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Gemeinsame Ehrenamtskarte für Bremen und Niedersachsen

Anmeldung für die Vergabe der Ehrenamtskarte Niedersachsen / Bremen

1.Voraussetzungen - Sie sind mindestens 18 Jahre alt - Sie üben eine freiwillige, gemeinwohlorientierte Tätigkeit mindestens 5 Stunden in der Woche oder 250 Stunden im Jahr aus - Sie üben Ihr Engagement im Land Bremen seit mindestens 3 Jahren aus und wollen es fortführen- Sie erhalten für Ihre Tätigkeit keine Bezahlung, sondern höchstens eine AufwandsentschädigungDie Voraussetzungen sind auch erfüllt, wenn Sie die Mindestzeiten durch Tätigkeiten bei mehreren Organisationen erreichen. Bitte fügen Sie dann eine Bestätigung durch jede dieser Organisationen bei.Die Ehrenamtskarte ist nicht übertragbar und nur in Verbindung mit Ihrem Personalausweis gültig. Ihre Geltungsdauer beträgt 3 Jahre und kann bei fortbestehenden Voraussetzungen durch Antragstellung verlängert werden. 2. Angaben zur Person der/des freiwillig Engagierten (Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen)Familienname: …………………………………… Vorname: ………..……………………………....Geburtsdatum: ……………………………………Straße: …………………………………………………………………Postleitzahl: ………..…. Ort: …………………………………………………………………………...Telefon: ……………………………………………. E-Mail: ………………………………..………….Um Einladungen, Rundbriefe und andere Informationen für Ehrenamtliche an Sie versenden zu können, bedarf es nach § 3 des Bremischen Datenschutzgesetzes Ihrer Einwilligung, Ihre unter Ziffer 1 gemachten Angaben zu Ihrer Person hier zu speichern, zu nutzen und an die geschäftsführende Staatskanzlei des Landes Niedersachsen zu übermitteln. Eine Verwendung dieser Daten zu anderen Zwecken erfolgt nicht. Ohne dass es für Sie mit Nachteilen verbunden ist, können Sie Ihre Einwilligung verweigern. Erteilen Sie eine Einwilligung, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Ich willige in die Speicherung, Nutzung und Übermittlung meiner Daten ein. Ja Nein………………………………………………. ……………………………………………………..(Ort und Datum) (Unterschrift)3. Tätigkeitsbereiche des Engagements (Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen)Bitte kreuzen Sie den Bereich oder die Bereiche an, in denen Sie schwerpunktmäßig freiwillig bürgerschaftlich engagiert sind: O Sport O Musik/Tanz/Theater O Feuerwehr/Rettungsdienste/Katastrophenschutz O Migration/IntegrationO Jugend O Senioren O Kinder/Familie O Kirchen O Soziales O UmweltO Anderer/weiterer Bereich: ………………………………………………………………………………….Bitte beschreiben Sie kurz die Aufgabe, die Sie in diesem Bereich leisten: …………………………………………………………………………………………………………….......................................................................................................

Antrag

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4. Zeitlicher Einsatz des bürgerschaftlichen EngagementsBitte geben Sie den genauen Zeitaufwand für Ihr Engagement an. Das Engagement muss bereits seit 3 Jahren im Land Bremen erbracht worden sein.……… Stunden pro Woche seit ………….. (Monat/Jahr).……… Stunden pro Jahr seit ………. (Monat/Jahr)

5. Angaben zur Organisation in der die/der Engagierte aktiv ist (Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen)Name der Organisation: ….…………………………………………………………………………….Straße: ………….………………………………………………………………………………………………...Postleitzahl: ………. Ort: ………..………………………………………………………………………Verantwortliche Kontaktperson: Frau /Herr: …….……………………………………………………….Telefon: ………………………………………... Telefax: …..…………………………….E-Mail: ………….…………………………………………………………………………………………………Wir bestätigen die Richtigkeit der Angaben durch die unter 2. genannte Person. Sie erhält keine Bezahlung, sondern höchstens eine Aufwandsentschädigung und erfüllt die unter 1. genannten Voraussetzungen.

………………………………………………………..(Ort und Datum)

………………………………………………………..(Stempel der Organisation) (Unterschrift der verantwortlichen Kontaktperson)Ich erkläre mit meiner Unterschrift, dass ich von meiner Organisation als verantwortliche Kontaktperson autorisiert bin. (Die Kontaktperson sollte im Regelfall über die im BGB genannte Vertretungsmacht für die Organisation verfügen.)

…………………………………………………………………….(Unterschrift der verantwortlichen Kontaktperson)

Diese Anmeldung zur Vergabe der Ehrenamtskarte muss im Original bis zum 15. September 2010 oder zum 15. März 2011 vollständig ausgefüllt bei der unten angegebenen Stelle eingegangen sein. Unvollständig oder verspätet eingegangene Anträge können für die Vergabe der Ehrenamtskarte nicht berücksichtigt werden. Es gilt das Datum des Poststempels (Bearbeitungszeit ca. vier Wochen).

Referat BürgerengagementBahnhofsplatz 2928195 Bremenwww.buergerengagement.bremen.de

www.freiwilligenserver.de

Antrag

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Kriterien zum Erhalt einer Ehrenamtskarte:

• Der/die Ehrenamtliche ist mindestens 18 Jahre alt.

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• Er/Sie übt eine freiwillige, gemeinwohlorientierte Tätigkeit mindestens fünf Stunden in der Woche bzw. 250 Stunden im Jahr aus.

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• Er/Sie übt Ihr Engagement seit mindestens drei Jahren aus.

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• Er/Sie erhält für Ihre Tätigkeit(en) keine Bezahlung, sondern höchstens eine Aufwandsentschädigung.

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Einige Beispiele wo Karteninhaber Vergünstigungen erhalten:

• Balladins SUPERIOR Hotel Bremen• Bremer Bäder GmbH• Sport-Verein Werder• Auswandererhaus• Focke Museum• Schnürschuh Theater• Stadtbibliothek• Überseemuseum• Universum• Zoo am Meer

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Weitere Infos finden Sie im Internet unter

www.buergerengagement.bremen.de

oder

www.freiwilligenserver.de

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