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1 Exposé Kaiserslautern Siegelbach Neubaugebiet „Zwerchäcker“ 3. Bauabschnitt Die Stadt Kaiserslautern realisiert in Siegelbach im Neubaugebiet „Zwerchäcker“ den dritten Bauabschnitt. Dort können 20 Bauplätze zur Verfügung gestellt werden. Die Erschließungsarbeiten haben begonnen und werden voraussichtlich im Herbst 2020 abgeschlossen und die Grundstücke baureif sein.

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Page 1: Exposé - Kaiserslautern · 2019. 5. 17. · 1 Exposé Kaiserslautern Siegelbach Neubaugebiet „Zwerchäcker“ 3. Bauabschnitt Die Stadt Kaiserslautern realisiert in Siegelbach

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Exposé

Kaiserslautern Siegelbach

Neubaugebiet „Zwerchäcker“ 3. Bauabschnitt

Die Stadt Kaiserslautern realisiert in Siegelbach im Neubaugebiet „Zwerchäcker“ den dritten Bauabschnitt. Dort können 20 Bauplätze zur Verfügung gestellt werden. Die Erschließungsarbeiten haben begonnen und werden voraussichtlich im Herbst 2020 abgeschlossen und die Grundstücke baureif sein.

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Die Baugrundstücke werden grundsätzlich mit einer 3-jährigen Bauverpflichtung ab Beurkundung bzw. Baureife sowie mit einer Verpflichtung zur Eigennutzung für die Dauer von fünf Jahren vermarktet. Wahlweise werden die Bauplätze auch im Erbbaurecht ohne vertragliches Ankaufsrecht vergeben, die Erschließungskosten können hierbei von den Erbbauberechtigten abgelöst werden. Interessenten werden gebeten, Bewerbungen in einem verschlossenen und besonders gekennzeichneten Umschlag („Angebot“) bis zum 30. Juni 2019 beim

Referat Finanzen – Abteilung Liegenschaften, Willy-Brandt-Platz 1, 67653 Kaiserslautern

einzureichen. Nähere Informationen finden Sie auf unserer Homepage www.kaiserslautern.de – Rubrik Immobilien. Hier ist auch das Bewerbungsformular zum Download bereit gestellt. Die jeweilige Angebotshöhe entfaltet keine anspruchsbegründende Wirkung. Die Annahme von Kaufangeboten obliegt den politischen Gremien der Stadt Kaiserslautern. Für telefonische Rückfragen stehen wir gerne unter den angegebenen Rufnummern zur Verfügung. Ansprechpartner beim Referat Finanzen

- Abteilung Liegenschaften:

Frau Höfli, Telefon (0631/ 365 – 2656);

Herr Kuntz, Telefon (0631/ 365 – 2583);

Bei Fragen hinsichtlich der Bebauung möchten wir Sie gerne an die

Bauberatung (Zimmer 1325 im 13.Obergeschoss des Rathauses):

Frau Sibylle Klein, Telefon 0631 365-4145 und

Frau Inge Klein, Telefon 0631 365-2679 verweisen.

Dort erhalten Sie auch Auskunft über den rechtskräftigen Bebauungsplan „Zwerchäcker- einschließlich der Teiländerungen 1 bis 5“

Keine Gewähr bei Druckfehlern, offensichtlichen Unrichtigkeiten etc.

Gültigkeit besitzt der jeweils aktuelle Stand des Exposés.

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Den Interaktiven Plan finden Sie auf unserer Homepage:

www.kaiserslautern.de Rubrik Immobilien/Städtische Bauplätze

Grundstück Nr. 21 ist ein Gemeinbedarfsgrundstück und wird somit nicht zur Wohnbebauung

vermarktet.

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NR Flurstück m² Mindestgebot 250,00 €/m²

1 1767 514 128.500,00 €

2 1718 415 103.750,00 €

3 1719 439 109.750,00 €

4 1720 514 128.500,00 €

5 1721 470 117.500,00 €

6 1725 603 150.750,00 €

7 1743 441 110.250,00 €

8 1752 527 131.750,00 €

9 1753 539 134.750,00 €

10 1754 479 119.750,00 €

11 1756 513 128.250,00 €

12 1757 516 138.250,00 €

13 1760 553 138.250,00 €

14 1787 578 144.500,00 €

15 1790 279 69.750,00 €

16 1791 273 68.250,00 €

17 1794 283 70.750,00 €

18 1795 290 72.500,00 €

19 1806 515 128.750,00 €

20 1807 542 135.500,00 €