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Wir fördern Wirtschaft. ZAB, Team Medien/IKT Stephan Worch ZukunftsAgentur Brandenburg Forschungs- und Entwicklungsförderung sowie Förderung von Management, Marketing, Messen und Markterschließung im Land Brandenburg Präsentation im Rahmen des SIBB Workshops: Förderprogramme in der Region Berlin- Brandenburg Förderungen für Forschung & Entwicklung und Markteinführung für IT- Unternehmen

Forschungs-und Entwicklungsförderung sowie Förderung von Management, Marketing, Messen und Markterschließung im Land Brandenburg

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AK-Finanzierung: 14.10.2009Autor: Stephan Worch

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ZAB, Team Medien/IKT

Stephan Worch – ZukunftsAgentur Brandenburg

Forschungs- und Entwicklungsförderung sowie

Förderung von Management, Marketing, Messen und

Markterschließung im Land Brandenburg

Präsentation im Rahmen des SIBB Workshops: Förderprogramme in der Region Berlin-

Brandenburg – Förderungen für Forschung & Entwicklung und Markteinführung für IT-

Unternehmen

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Investoren

Mittelstand

Energieanwender

Technologieorientierte Existenzgründer

Außenwirtschaftsorientierte Unternehmen

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Dienstleistungen der ZAB

Unterstützung bei der Suche nach Gewerbeflächen

Koordination von Genehmigungsverfahren

Kontakte zu Kommunen und Institutionen

Bearbeitung von Förderanträgen von der Fördermittelberatung bis zur

Entscheidung

Technologie- und Innovationsförderung einschließlich

Technologietransfer

Organisation von Messeauftritten und Gemeinschaftsständen

Gemeinsam mit den Kammern Begleitung von Existenzgründern

Suche nach Kooperationspartnern

Mitwirkung an der Bildung von Netzwerken

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Zuschüsse zur Förderung von FuE-Vorhaben:

Forschung und Entwicklung von KMU bzw. Forschung und Entwicklung - Große Richtlinie

Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen im

Land Brandenburg vom 12. Dezember 2008 sowie Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungs-

vorhaben im Land Brandenburg - Große Richtlinie - vom 4. Dezember 2008. Bekanntmachung vom 31. Dezember 2008.

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Schwerpunktfelder der Förderung:

Automotive

Biotechnologie/Life Sciences

Energiewirtschaft/Energietechnologie

Ernährungswirtschaft

Geoinformationswirtschaft

Holzverarbeitende Wirtschaft

Kunststoffe/Chemie

Logistik

Luftfahrttechnik

Medien/Information und Kommunikation (IKT)

Metallerzeugung, Metallbe- und -verarbeitung/Mechatronik

Mineralöl/Biokraftstoffe

Papier

Optik/Optische Technologien

Schienenverkehrstechnik

Mikroelektronik

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Charakteristik des Programms:

Kleine und mittlere Unternehmen (nach EU-Definition*)

Innovative Forschungs- und Entwicklungsprojekte

Entwicklung von neuen oder weiterentwickelten Produkten, Verfahren und

Technologien

Prozess- und Betriebsinnovationen bei Dienstleistungen sofern sie durch

IuK-Technologie unterstützt werden

Durchführung im Land Brandenburg

Unterstützung der Branchenkompetenzen im Land

Durchführungszeitraum in der Regel 15-24 Monate, max. 36 Monate

*weniger als 250 Beschäftigte und Jahresumsatz höchstens 50 Mio. € oder

Bilanzsumme höchstens 43 Mio. €. Nicht zu 25% oder mehr im Besitz von Nicht-KMU.

FuE-Förderung (KMU-Richtlinie)

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Förderfähige Kosten:

Materialkosten

Personalkosten

Forschungs- und Entwicklungsfremdleistungen von Dritten

Von Dritten in Lizenz erworbene Patente zu Marktpreisen (wenn diese in

Projekten zu Weiterentwicklungen genutzt werden)

Reisekosten, soweit unbedingt erforderlich (ohne Beschaffungsfahrten)

Kosten der Beschaffung beziehungsweise Herstellung vorhabenspezifischer

Instrumente und Ausrüstungen (in Höhe der Abschreibung im Projektzeitraum)

Sonstige unmittelbar durch das Vorhaben verursachte Kosten

Gemeinkosten

FuE-Förderung (KMU-Richtlinie)

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Förderfähige Ausgaben (modellhaft)

50%

20%

8%

5%2%

10%5% Personalausgaben*

FuE-Fremdleistungen

AfA für Anlagen

Material

Reisen

Indirekte Ausgaben

Sonstige Ausgaben

*Lohnsteuerpflichtige Bruttolöhne und -gehälter inkl. Arbeitgeberanteilen

(max. 6.000 €/Monat bzw. 63.000 €/Jahr)

FuE-Förderung (KMU-Richtlinie)

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FuE-Förderung (KMU-Richtlinie)

„Nebenbedingungen“:

Nur Nettobeträge ab einem Rechnungsbetrag von 50 € sind förderfähig

Maximal zuschussfähige Personalausgaben von 6.000 € pro Mitarbeiter/Monat.

Personalaufwendungen, die jährlich 63.000 € (6.000 € x 10,5 Projekt-

personenmonate maximal) pro Mitarbeiter übersteigen, sind nicht förderfähig.

Die Ausgaben für Personal sollen mind. 50 % der Gesamtkosten betragen.

Nur Anlagen mit Anschaffungs- und Herstellungskosten > 2.500 €

Patentanmeldungen werden höchstens mit 25.000 € gefördert

Ausschließlich die folgenden indirekten Kosten sind förderfähig:

• Raumkosten (Miete, Reinigung, Strom, Gas, Wasser)

• Kommunikationsaufwendungen (nur Telefon und Internet)

• Lohnbuchhaltung, Buchführung, Jahresabschluss- und Prüfungsaufwendungen

Einhaltung der Vergabebestimmungen !

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FuE-Förderung (KMU-Richtlinie)

Förderausschluss:

Vor Antragstellung begonnene Vorhaben

Umsatzsteuer

Unternehmen in Schwierigkeiten

Nicht gewerblich tätige Unternehmen

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FuE-Förderung (KMU-Richtlinie)

Fördersatz:

Bis zu 50% für industr.Forschung / Bis zu 25% für experimentelle Entwicklung

Aufschläge von 20% für kleine Unternehmen / 10% für mittlere Unternehmen.

Aufschläge auf den Fördersatz bei industrieller Forschung:

• 15% bei Koop. zwischen wenigstens zwei eigenständigen Unternehmen,

• 15% bei Auftragsforschung an Forschungsinstitutionen

• 15% für die Verbreitung der Ergebnisse.

Aufschläge auf den Fördersatz bei experimenteller Entwicklung

• 15% bei Koop. zwischen wenigstens zwei eigenständigen Unternehmen

• 15% bei Auftragsforschung

Gewichtung der Forschungs- und Entwicklungsanteile nach

Personalaufwänden

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FuE-Förderung (KMU-Richtlinie)

Förderhöchstgrenzen (brutto):

Industrielle Forschung:

• Kleine Unternehmen: 80 %

• Mittlere Unternehmen: 75 %

Experimentelle Entwicklung:

• Kleine Unternehmen: 60 %

• Mittlere Unternehmen: 50 %

Gewichtung der Forschungs- und Entwicklungsanteile nach Personalaufwänden

Förderhöchstsatz für Verfahrensinnovationen

• Kleine Unternehmen: 35 %

• Mittlere Unternehmen: 25 %

Max. 500.000 EUR

5% Kürzung, wenn im Unternehmen nicht ausgebildet wird

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Gegenüberstellung kleine / große Richtlinie

KMU Richtlinie Sog. „Große Richtlinie“

Nur KMU KMU, Großunternehmen, Forschungseinrichtungen

Förderung auch für Verfahrensinnovationen -

Verbundprojekte förderfähig Verbundprojekte förderfähig:

•Kooperationsvereinbarung notwendig

•Jeder Projektpartner stellt einen separaten Antrag

und erhält einen separaten ZWB

Keine Förderung von Forschungseinrichtungen

Förderung von FuE-Fremdaufträgen möglich

Bis zu 90% Förderung für Forschungsinstitutionen

(bei nicht-gewerblicher Tätigkeit)

Förderhöchstsätze Förderhöchstsätze

Forschung Entwicklung Forschung Entwicklung

KU MU GU KU MU GU KU MU GU KU MU GU

80 % 75 % - 60 % 50 % - 80 % 75 % 65 % 60 % 50 % 40 %

Max. 500.000 € Fördersumme • Max. 2.500.000 € Fördersumme

• Max. 4.000.000 € Fördersumme bei

Verbundvorhaben

Es gelten die Förderrichtlinien des Landes Brandenburg : http://www.ilb.de

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Verfahren der Antragstellung und -bearbeitung:

Unternehmen ZAB ILB

Projektskizze

Beratung zur Projektskizze

Antragstellung

Vollständigkeit ?

Vervollständigung

Formelle „Annahme“

Inhaltliche Prüfung Finanzielle Prüfung

Zuwendungsbescheid

Genehmigung vorzeitiger Maßnahmenbegin

Antrag vorzeitiger Maßnahmenbegin

Projektstart

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Förderung der Beschäftigung von Innovationsassistenten*

Was? Beschäftigung von bis zu zwei (Existenzgründer: vier, max. zwei

gleichzeitig) neueingestellten Absolventen einer Fachhochschule,

Hochschule oder Universität:

- Innovations-, Produktions- oder Umweltmanagement

- Technologiemarketing

- Produktentwicklung (einschl. Produktvorbereitung und Design)

- betriebswirtschaftliches Management

- Außenwirtschaftsmanagement.

Wer? KMU der gewerblichen Wirtschaft, des produzierenden Handwerks

und produktionsnahe Dienstleister mit Sitz oder Produktionsstätte

im Land Brandenburg

Wie? Zuschuss zum steuerpfl. Bruttogehalt über 24 Monate pro Absolvent:

- im ersten Jahr: 50%, maximal 20.000 Euro

- im zweiten Jahr: 40%, maximal 10.000 Euro

*) und Außenwirtschaftsassistenten, Richtlinie gemäß Bekanntmachung vom 25. Juli 2007

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Management, Marketing, Messen und Markterschließung (M4)*

Ziel des Programms

Stärkung der Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit, insbesondere für die

internationale Markterschließung, sowie der Innovationskraft kleiner und mittlerer

Unternehmen im In- und Ausland

Wer wird gefördert?

kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Hauptsitz oder einer Zweigniederlassung

im Land Brandenburg

Gruppen von mindestens drei KMU, die sich vertraglich zu einem gemeinsamen

Vorhaben ohne externes Netzwerkmanagement zusammengeschlossen haben

Wirtschaftsnahe Einrichtungen ohne Gewinnausrichtung oder landesweit tätige

Verbände als Projektträger

Nicht gefördert werden Unternehmen in Schwierigkeiten

*Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft zur Förderung der Unternehmensaktivitäten im Management, Marketing, bei Messen

und bei der Markterschließung (M4) vom 20. Februar 2009

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Was wird gefördert?

Maßnahmen des innerbetrieblichen Managements, insbesondere

Beratungsleistungen für Fach- und Führungskräfte für betriebliche Maßnahmen

Maßnahmen des Marketings und der strategischen Unternehmensführung im Inland

Teilnahmen an Messen und Ausstellungen im In- und Ausland

Maßnahmen im Ausland zur Vorbereitung des Marktauftritts auf einem neuen Markt

und allgemeine Markterschließungsstrategien

umfassende zielland- bzw. branchenorientierte Marktzugangsprojekte, die einen

strategischen Charakter haben

innovationsunterstützende Dienstleistungen wie Zertifizierung und Anpassung von

Produkten an neue Märkte

Management, Marketing, Messen und Markterschließung (M4)

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Wie wird gefördert?

projektgebundene Anteilfinanzierung (Zuschuss):

bei der Teilnahme an Messen und Ausstellungen bis zu 50 % der förderfähigen

Ausgaben (maximal 15.000 EUR je Veranstaltung und Unternehmen)

für die Einstellung eines fachspezifisch qualifizierten Assistenten für

Markterschließung im Ausland bis 50 % des vertraglich vereinbarten Arbeitnehmer

Brutto (maximal 20.000 EUR für ein Jahr)

bei zielland- und branchenorentierten Marktzugangsprojekte bis zu 90 %, im Folgejahr

bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben für das jeweilige Projekt

für innovationsunterstützende Dienstleistungen bis zu 75 % der förderfähigen

Ausgaben (maximal bis zu 200.000 EUR „De-minimis“-Behilfen für einen

Zuwendungsempfänger innerhalb von drei Jahren)

für alle übrigen Maßnahmen bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben, maximal

50.000 EUR je gefördertem Unternehmen/Unternehmensgruppe innerhalb von drei

Jahren

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Kontakt:

Email: [email protected]

Telefon: 0331 / 660 3109

Fax: 0331 / 660 3144

Web: www.zab-brandenburg.de

Aktuelle Detailinformationen zu den Förderprogrammen unter:

www.ilb.de

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !

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Was wird nicht gefördert?

Ausgaben für Maßnahmen, die sich auf einen konkreten Geschäftsabschluss beziehen

Beratungsleistungen zur Beschaffung von Finanzierungsmitteln und insbesondere zur Beantragung von

Fördermitteln jeglicher Art

Beschaffungskosten einschließlich der Kosten zur technischen Umsetzung für Hard- und Software

eigene Sachleistungen

eigene Personal-, Gemein-, Telekommunikations-, und Reisekosten

allgemein zugängliche Marktanalysen, Prognosen, Darstellungen, reine Adressangaben oder deren

Zusammenstellung

betriebliche Beratungs- und Schulungsmaßnahmen, die der/die Antragsteller in eigener Regie und mit

eigenen Mitarbeitern durchführt, sowie Beratungen, die sich auf inländische Rechts-, Versicherungs-

und Steuerfragen und die Beantragung von Fördermitteln jeglicher Art beziehen.

Teilnahmen an Messen, für die eine Antragsberechtigung nach dem Bundesmesseförderprogramm

besteht (www.auma.de)

Dienstleistungen, die fortlaufend oder in regelmäßigen Abständen in Anspruch genommen werden oder

die zu den gewöhnlichen Betriebsausgaben des Unternehmens gehören, wie routinemäßige Steuer-

oder Rechtsberatung oder Werbung.

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