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Semir Fersadi Leiter des Referats Gründung, Finanzierung, Krisenmanagement IHK für München und Oberbayern Finanzierungsmöglichkeiten für den Mittelstand

für den Mittelstand - Wirtschaftsregion Chiemgau · Factoring Leasing Sonstige MÖGLICHE ZUKÜNFTIGE FINANZIERUNG- VERTEILUNG • Die Bank wird nicht mehr für alle Finanzierungsfragen

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Page 1: für den Mittelstand - Wirtschaftsregion Chiemgau · Factoring Leasing Sonstige MÖGLICHE ZUKÜNFTIGE FINANZIERUNG- VERTEILUNG • Die Bank wird nicht mehr für alle Finanzierungsfragen

Semir Fersadi

Leiter des Referats Gründung, Finanzierung, Krisenmanagement

IHK für München und Oberbayern

Finanzierungsmöglichkeiten

für den Mittelstand

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Inhalt

I. Aktuelle Lage zum Finanzmarkt – Lage der Banken

II. Auswirkungen auf den Mittelstand – Basel IV

III. Lösungsmöglichkeiten für Investitionsvorhaben im Mittelstand

IV. Finanzierung als strategischer Erfolgsfaktor

05.03.2016 2

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05.03.2016 3

Aktuelle Lage zum Finanzmarkt – Lage der Banken

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05.03.2016 4

Auswirkungen auf den Mittelstand

Bank

Factoring

Leasing

Sonstige

MÖGLICHE

ZUKÜNFTIGE FINANZIERUNG-

VERTEILUNG

• Die Bank wird nicht mehr für alle Finanzierungsfragen zur

Verfügung stehen, da die Märkte Banken zwingen werden

Basel III - trotz aller Übergangsfristen – zügig umzusetzen.

• Der Bankkredit wird tendenziell teurer.

• Die Anforderungen an den Kreditnehmer steigen nochmals.

• Alternative Finanzierungen wie Leasing und Factoring werden

nochmal von steigendem Interesse sein.

• Finanzielle Beteiligungen an Unternehmen werden eine

wichtige Rolle spielen.

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05.03.2016 5

Lösungsmöglichkeiten für Investitionsvorhaben im Mittelstand

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05.03.2016 6

Gegenwärtige Finanzierungsgewohnheiten von mittelständischen Unternehmen

Finanzmittel aus der

Geschäftstätigkeit

Innen-

finanzierung

Finanzmittel von externen

Kapitalgebern

Außen-

finanzierung

Gewinn-

thesaurierung

Kapitalfrei-

setzung durch

Verkauf

Abschreibung

Rückstellungen

Beteili-

gungskapital

Private Equity,

Crowdfinanz-

ierung

Venture

Capital

Bankkredite

Gesellschafter-

kredite

Staatl.

Förderung

Kredit-

substitute:

Leasing

Factoring

Wareneinkaufs-

finanzierung

Mezzanine-

kapital

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05.03.2016 7

Finanzierung als strategischer Erfolgsfaktor

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05.03.2016 8

Finanzierung als strategischer Erfolgsfaktor

Entscheidungsprozess

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05.03.2016 9

Finanzierung als strategischer Erfolgsfaktor

Erklären Sie, womit Sie Geld verdienen, Und zwar NACHHALTIG!

„Viele Unternehmen verschließen sich gegenüber externem

Beteiligungskapital und setzen vorrangig auf Innenfinanzierung.“

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1

Technologieförderung in Bayern

Ulrich Schuster (Dipl.-Ing. FH) Teisendorf, 10.03.2016

Übersicht

10.03.2016 Ulrich Schuster 2

BayerischeForschungs- undInnovations-agentur undProjektträgerBayern - ITZB

BayerischeForschungs- undInnovations-agentur undProjektträgerBayern - ITZB

ThemenoffeneProgrammeThemenoffeneProgramme

ThemengebundeneProgrammeThemengebundeneProgramme

Programme zurFörderung vonFremdleistungen

Programme zurFörderung vonFremdleistungen

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2

Bayerische Forschungs- und Innovationsagentur

10.03.2016 Ulrich Schuster 3

5 kompetente Partner

Innovation undWissenstransfer,Anbahnung undBegleitung vonKooperationen überNetzwerke undCluster

EU-Förderzentrum,BayerischeForschungs-verbünde,InternationaleWissenschafts-kooperationen

Förderberatung(Bayern und Bund)und ProjektträgerBayerischerTechnologie-Förderprogramme

Förderung vonwissenschaftlichtechnologischenForschungs-vorhaben fürKooperations-projekteWissenschaft/Wirtschaft

Zentrale Patent-und Vermarktungs-agentur fürbayerischeUniversitäten undHochschulen, KMUsowie freienErfindern

Identifikationvon Förder-

programmenHotline:

0800-0268724

Beratung(telefonisch und

vor Ort)

Betreuung vonFördervorhaben

Vermittlunginnerhalb HdF

Vermittlung zuanderen

Projektträgern

Projektträger Bayern - ITZB

10.03.2016 Ulrich Schuster 4

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Übersicht

10.03.2016 Ulrich Schuster 5

BayerischeForschungs- undInnovations-agentur undProjektträgerBayern - ITZB

BayerischeForschungs- undInnovations-agentur undProjektträgerBayern - ITZB

ThemenoffeneProgrammeThemenoffeneProgramme

ThemengebundeneProgrammeThemengebundeneProgramme

Programme zurFörderung vonFremdleistungen

Programme zurFörderung vonFremdleistungen

Voraussetzungen für eine Förderung

Antr

agst

elle

r •Gründer,Unternehmen,Hochschulen

•muss das Vorhabenselbst durchführen

•muss das Vorhabenin Bayerndurchführen

Vorh

aben •technisch neu

(Gutachten)•noch nicht begonnen•risikobehaftet•wirtschaftlich

verwertbar Förd

erun

g •gesicherterEigenanteil

•Notwendigkeit deröffentlichen Hilfe

•„Bayern-Effekt“•Arbeitsplätze

schaffen/erhalten•Know-how

aufbauen

10.03.2016 Ulrich Schuster 6

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4

Validierungsförderung

Antr

agst

elle

r • Hochschulen

Vorh

aben

• Erforschung undEntwicklung technologischneuer o. deutlichverbesserter Produkte,Produktionsverfahren undDienstleistungen mit demZiel der technologischenAbsicherung einermöglichen Verwertung

• mittelfristig wirtschaftlicherfolgversprechend

Förd

erun

g • Maximale Fördersummevon 300.000 € für dieDauer von bis zu 18Monaten

• rückwirkende Auszahlungder Fördermittel

• kontinuierlicheAntragstellung

10.03.2016 Ulrich Schuster 7

TechnologieorientierteUnternehmensgründungen BayTOU

Antr

agst

elle

r • Gründer und Unternehmenjünger als 6 Jahre(Ausnahme: Einstieg insproduzierende Gewerbe)

• < 10 Mitarbeiter• Gründer müssen

Gesellschafter sein undüber das technische Know-How verfügen Vo

rhab

en

• einzelbetrieblichesVorhaben

• themenoffen• Erstellung eines Konzeptes

oder Entwicklung einerneue Technologie (Produkt,Verfahren oderDienstleistung) im eigenenUnternehmen vom Konzeptbis zum Prototyp

Förd

erun

g • Zuschuss:• 35 % in der Konzeptphase

(max. 26.000 Euro)• 45 % in der

Entwicklungsphase• Softwareentwicklung:

max. 150.000 € Zuschuss• rückwirkende Auszahlung

der Fördermittel• kontinuierliche

Antragstellung

10.03.2016 Ulrich Schuster 8

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Bayerisches Technologieförderprogramm BayTP

Antr

agst

elle

r • Kleine undmittelständischeUnternehmen

• MittelständischeUnternehmen mit bis zu400 Mitarbeitern

Vorh

aben • einzelbetriebliches

Vorhaben• themenoffen• Entwicklung einer neue

Technologie (Produkt,Verfahren oderDienstleistung) imeigenen Unternehmenvon der Idee bis zumPrototyp

Förd

erun

g • Zuschuss:• 35 % für KMU• 25 % für

mittelständischeUnternehmen mit biszu 400 Mitarbeitern

• rückwirkendeAuszahlung derFördermittel

• kontinuierlicheAntragstellung

10.03.2016 Ulrich Schuster 9

Förderfähige Kostenarten

Personalkosten (Berechnung erfolgt über Pauschalen beiUnternehmen bzw. auf Ausgabenbasis bei Hochschulen)Betriebskosten (Material, Bedarfsmittel)

Kosten für Auftragsforschung (Fremdleistungen)

Sondereinzelkosten (Instrumente und Ausrüstungen)Nicht in der Konzeptphase ansetzbar.Kosten zur Erlangung gewerbliche SchutzrechteNicht in der Konzeptphase und nicht imValidierungsprogramm ansetzbar.

10.03.2016 Ulrich Schuster 10

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6

Phasen der Förderung

Erst-beratung

Skizzen-phase

Antrags-phase

Förder-phase

Ver-wertungs-

phase

10.03.2016 Ulrich Schuster 11

Übersicht

10.03.2016 Ulrich Schuster 12

BayerischeForschungs- undInnovations-agentur undProjektträgerBayern - ITZB

BayerischeForschungs- undInnovations-agentur undProjektträgerBayern - ITZB

ThemenoffeneProgrammeThemenoffeneProgramme

ThemengebundeneProgrammeThemengebundeneProgramme

Programme zurFörderung vonFremdleistungen

Programme zurFörderung vonFremdleistungen

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Voraussetzungen für eine Förderung

Antr

agst

elle

r • Unternehmen undForschungs-einrichtungen

• müssen das Vorhaben imVerbund durchführen(Ausnahme: BayerischesEnergieforschungs-programm )

• müssen das Vorhaben inBayern durchführen

Vorh

aben • technisch neu

(Gutachten)• noch nicht begonnen• risikobehaftet• wirtschaftlich verwertbar

Förd

erun

g • gesicherter Eigenanteil• Notwendigkeit der

öffentlichen Hilfe• „Bayern-Effekt“

• Arbeitsplätzeschaffen/erhalten

• Know-how aufbauen

10.03.2016 Ulrich Schuster 13

Forschungsprogramm Elektromobilität undinnovative Antriebstechnologien BayEMA

Antr

agst

elle

r •Unternehmen undForschungs-einrichtungen

•Verbundprojekte

Vorh

aben •Forschung &

Entwicklung imBereich derElektromobilität undanderenAntriebstechnologien

•hoherInnovationsgehaltund einschlägigeErfahrung

Förd

erun

g •Zuschuss vonmaximal 50 % aufdas Gesamtvorhaben

•rückwirkendeAuszahlung derFördermittel

•kontinuierlicheAntragstellung

10.03.2016 Ulrich Schuster 14

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Forschungsprogramm Medizintechnik BayMED

Antr

agst

elle

r • Unternehmen undForschungs-einrichtungen

• VerbundprojekteVo

rhab

en • bestimmteTechnologien imBereich derMedizintechnik(Produkte oderVerfahren)

• ggf. näher definiert imAusschreibungstext Fö

rder

ung • Zuschuss von maximal

50 % auf dasGesamtvorhaben

• rückwirkendeAuszahlung derFördermittel

• Antragstellung nur imRahmen vonAusschreibungenmöglich

10.03.2016 Ulrich Schuster 15

Bayerische Fachprogramme bei anderenProjektträgern

10.03.2016 Ulrich Schuster 16

BayerischesEnergieforschungs-

programm

BayBIO(Bio- und

Gentechnologie)

BayNW(Neue Werkstoffe)

ElSys(Elektronische

Systeme Bayern)

Iuk(Informations- undKommunikations-technik Bayern)

Antragsteller

Unternehmen undForschungs-

einrichtungen(Einzel- und

Verbundvorhaben)

Unternehmen und Forschungseinrichtungen (Verbundvorhaben)

Vorhaben

• Energieeinspar-technologien

• AlternativeEnergien

(F&E undAnwendung)

• Alle Zweige dermodernen

Biotechnologie(F&E)

• Neue Werkstoffe• Verfahren fürneue Werkstoffe

(F&E)

• ElektronischeSysteme

(F&E undAnwendung)

• IuK-Technologien(F&E und

Anwendung)

Förderung Zuschuss von maximal 50% auf das Gesamtvorhaben

Projektträger Projektträger Jülich (PTJ) VDI/VDE Innovation + Technik GmbH

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Förderfähige Kostenarten

Personalkosten (Berechnung erfolgt über Pauschalen)

Betriebskosten (Material, Bedarfsmittel)

Kosten für Auftragsforschung (Fremdleistungen)

Sondereinzelkosten (Instrumente und Ausrüstungen)

10.03.2016 Ulrich Schuster 17

Phasen der Förderung

Erst-beratung

Skizzen-phase

Antrags-phase

Förder-phase

Ver-wertungs-

phase

10.03.2016 Ulrich Schuster 18

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Übersicht

10.03.2016 Ulrich Schuster 19

BayerischeForschungs- undInnovations-agentur undProjektträgerBayern - ITZB

BayerischeForschungs- undInnovations-agentur undProjektträgerBayern - ITZB

ThemenoffeneProgrammeThemenoffeneProgramme

ThemengebundeneProgrammeThemengebundeneProgramme

Programme zurFörderung vonFremdleistungen

Programme zurFörderung vonFremdleistungen

Innovationsgutschein

Antr

agst

elle

r • Kleine Unternehmen• Handwerksbetriebe

der gewerblichenWirtschaft

• Freie Berufe• Existenzgründerinnen

und -gründer Vorh

aben • nur externe Leistungen

förderbar für dieEntwicklungeiner/einesinnovativen• Produkts• Dienstleistung• Verfahrens Fö

rder

ung • Zuwendungsfähige

Kosten zwischen15.000 € und 80.000 €

• Fördersatz mind. 40 %• + 10 % bei

Beauftragung vonHochschulen o. vgl.

• + 10 % in bestimmtenRegionen

10.03.2016 Ulrich Schuster 20

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Energiekonzepte / Energienutzungspläne

10.03.2016 Ulrich Schuster 21

Betrachtung von Energieeinsparpotentialen,Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien

Ergebnis = Planungsgrundlage füranstehende Investitionen

Energieeinsparkonzepte fürUnternehmen

Betriebs- bzw.Produktionsstätte

Fördersatz:40 – 50 %

Energieeinsparkonzepte/Energienutzungspläne für

Kommunen +Umsetzungsbegleitung

eine oder mehrereLiegenschaften

bzw. GemeindenFördersatz:50 - 70 %

Digitalbonus (unverbindliche Vorschau)

Antr

agst

elle

r •Kleine und mittlereUnternehmen (KMU gemäßDefinition der EU)

Vorh

aben

• nur externe Leistungenförderbar• Ausnahme Darlehensvariante(dort auch Eigenleistungenförderbar)

• Softwarevorhaben• kombinierte SW-/HW-Vorhaben

• Vorhaben zur Verbesserungder IT-Sicherheit

Förd

erun

g • Zuwendungsfähige Kosten10.000 € bis 50.000 €• Darlehensvariante: 2 Mio. €

• Vsl. Fördersatz 50 %

• Programmstart Herbst 2016

10.03.2016 Ulrich Schuster 22

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Förderfähige Kostenarten

Kosten für Auftragsforschung (Fremdleistungen)

10.03.2016 Ulrich Schuster 23

Phasen der Förderung

Erst-beratung

Antrags-phase

Förder-phase

10.03.2016 Ulrich Schuster 24

Ver-wertungs-

phase(nur bei

Energieeinspar-konzepten und

Energie-nutzungsplänen)

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KontaktFörderberatung 0800 0268724(Mo-Do 9-17 Uhr, Fr 9-15 Uhr)

Ansprechpartner:Ulrich Schuster

Telefon: +49 89 89054321 - 679E-Mail: [email protected]

Projektträger Bayern - ITZBBüro München:

Prinzregentenstr. 52, 80538 Münchenwww.projektträger-bayern.de

10.03.2016 Ulrich Schuster 25

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1

REGIERUNG VON OBERBAYERN

Gerhard Hackl, Florian Beyer – SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 1

Bayerische Regionalförderung

in der PraxisSachgebiet 20 – Wirtschaftsförderung, Beschäftigung

(Bereich 2 – Wirtschaft, Landesentwicklung und Verkehr)

REGIERUNG VON OBERBAYERN

Gerhard Hackl, Florian Beyer – SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 2

Gliederung

1. Förderprogramme des Sachgebietes 20

2. Arbeitsrahmen 2015 der Regionalförderung

3. Rechtsgrundlagen der Bayerischen Regionalförderung

4. Fördergebiete der Bayerischen Regionalförderung

5. Förderzweck und Fördervoraussetzungen

6. Förderfähige Vorhaben und förderfähige Kosten

7. Zuschussarten

8. Verfahrensablauf

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2

REGIERUNG VON OBERBAYERN

Gerhard Hackl, Florian Beyer – SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 3

1. Förderprogramme

Sachgebiet 20 – Wirtschaftsförderung, Beschäftigung

1. Regionalförderung

1.1 Industrie / Handwerk / Handel / Sonstige Dienstleistungen

1.2 gewerbliche Tourismuswirtschaft

1.3 Seilbahnen

1.4 kommunale touristische Infrastrukturmaßnahmen (RÖFE)

2. Forschung und Technologie

3. Berufliche Bildung (HWK / IHK / BFZ / VHS)

4. Handwerksförderung

5. Sonderprogramme

6. Bayerisches Breitbandförderprogramm

7. INTERREG IV A – grenzüberschreitende Zusammenarbeit Bayern/Österreich

8. Schadensausgleich Hochwasser

REGIERUNG VON OBERBAYERN

Gerhard Hackl, Florian Beyer – SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 4

2. Arbeitsrahmen 2015 der Regionalförderung

Landes-, Bundes- und EU-Mittel

Strukturschwache Regierungsbezirke:

Niederbayern

Oberpfalz

Oberfranken

zugeteilte Haushaltsmittel: rund 93 Mio. €

Andere Regierungsbezirke:

Unterfranken

Mittelfranken

Schwaben

Oberbayern

zugeteilte Haushaltsmittel: rund 95 Mio. €

Gesamtmittel Bayern: rund 188 Mio. €

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3

REGIERUNG VON OBERBAYERN

Gerhard Hackl, Florian Beyer – SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 5

3. Rechtsgrundlagen der Bayerischen Regionalförderung

Art. 23 und Art. 44 BayHO (Bayerische Haushaltsordnung)

Verwaltungsvorschriften zur BayHO

Richtlinie zur Durchführung des bayerischen regionalen Förderprogramms für die

gewerbliche Wirtschaft (BRF)

(Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie vom

01.07.2014, Nr. III/2-3541/191/3)

Allgemeine Gruppenfreistellungsverordung (AGVO)

(Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Europäischen Kommission vom 17.06.2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit

bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die

Arbeitsweise der Europäischen Union – Amtsblatt der EU vom 26.06.2014 – L187)

Allgemeine Verwaltungsvorschriften für die Gewährung von Zuwendungen an die

gewerbliche Wirtschaft (AVG) vom 03.12.2003, Az.: 3560-III/2i-1751

REGIERUNG VON OBERBAYERN

Gerhard Hackl, Florian Beyer – SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 6

3. Rechtsgrundlagen der Bayerischen Regionalförderung

Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen

Wirtschaftsstruktur“ (GRW-Koordinierungsrahmen) ab 10. Juni 2015

Besondere Nebenbestimmungen für Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft (BNZW)

(Anlage zur AVG)

Rechtsprechung

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4

REGIERUNG VON OBERBAYERN

Gerhard Hackl, Florian Beyer – SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 7

4. Fördergebiete der Bayerischen Regionalförderung

Aufteilung der Fördermittel – „Fördertöpfe“

Fördergebiete:

Sonstiges Fördergebiet

Räume mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH)

EFRE-Schwerpunktgebiete

„Fördertöpfe“:

Sonstiges

FördergebietRmbH LfA-Gewinne

EFRE

Investitionszuschüsse Zinszuschüsse

REGIERUNG VON OBERBAYERN

Gerhard Hackl, Florian Beyer – SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 8

4. Fördergebiete der Bayerischen Regionalförderung

Industrie / Handwerk / Handel / Sonstige Dienstleistungen

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REGIERUNG VON OBERBAYERN

Gerhard Hackl, Florian Beyer – SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 9

4. Fördergebiete der Bayerischen Regionalförderung

Industrie / Handwerk / Handel / Sonstige Dienstleistungen

REGIERUNG VON OBERBAYERN

Gerhard Hackl, Florian Beyer – SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 10

4. Fördergebiete der Bayerischen Regionalförderung

Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE)

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REGIERUNG VON OBERBAYERN

Gerhard Hackl, Florian Beyer – SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 11

4. Fördergebiete der Bayerischen Regionalförderung

Gebiete mit erheblichem Urlaubstourismus

REGIERUNG VON OBERBAYERN

Gerhard Hackl, Florian Beyer – SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 12

5. Förderzweck und FördervoraussetzungenBRF für die gewerbliche Wirtschaft

Förderzweck:

Wirtschaftskraft strukturschwacher Regionen stärken

Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe erhöhen

Neue Dauerarbeitsplätze schaffen, bestehende sichern

Maßnahmen zur Verbesserung des touristischen Angebots,• Innovative und qualitätsverbessernde Maßnahmen• Erweiterung der Angebotspalette• Ökologisch nachhaltig• Barrierefrei• Schaffung von Einrichtungen zur Saisonverlängerung• Ökonomisch attraktive Zielgruppen• Reichweitenstarke Vermarktung (z. B. durch Tourismusverbände)• Qualitätsklassifizierung (z. B. Deutsche Hotelklassifizierung)

Aber: Zusätzliche Kapazitäten nur, sofern nicht ausgeschöpfteNachfragepotentiale vorhanden

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REGIERUNG VON OBERBAYERN

Gerhard Hackl, Florian Beyer – SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 13

5. Förderzweck und FördervoraussetzungenBRF für die gewerbliche Wirtschaft

Förderfähige Branchen/Betriebe:

Industrie

Handwerk (mit überregionalem Absatz)

Handel (Großhandel)

produktionsnahes Dienstleistungsgewerbe

gewerbliche Tourismusbetriebe

Nicht förderfähige Branchen/Betriebe:

Einzelhandel (weil kein Primäreffekt)

Baugewerbe (weil bereits steuerlich gefördert)

Speditionen / Lagerbetriebe

Freie Berufe (i. S. d. § 18 EStG)

Medizinische Betriebe (Kurkliniken)

Jugendherbergen

REGIERUNG VON OBERBAYERN

Gerhard Hackl, Florian Beyer – SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 14

5. Förderzweck und FördervoraussetzungenBRF für die gewerbliche Wirtschaft

Fördervoraussetzung „Kleines / Mittleres Unternehmen“ (KMU):

kleines Unternehmen: mittleres Unternehmen:

einschließlich der Daten bei Unternehmensverflechtungen:

Bei Partnerunternehmen (Beteiligung mind. 25 %, jedoch nicht mehr als 50 %): anteilige Berücksichtigung der Daten

Bei verbundenen Unternehmen (Beteiligung von mehr als 50 %): 100 %iger Einbezug der Daten

Mitarbeiter < 50

und

Umsatz < 10 Mio. €

oder

Bilanzsumme < 10 Mio. €

Mitarbeiter < 250

und

Umsatz < 50 Mio. €

oder

Bilanzsumme < 43 Mio. €

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REGIERUNG VON OBERBAYERN

Gerhard Hackl, Florian Beyer – SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 15

5. Förderzweck und FördervoraussetzungenBRF für die gewerbliche Wirtschaft

Fördervoraussetzung „gewerbliches Unternehmen“:

Alle Gewerbebetriebe im Sinne des § 2 GewStG:(insbes. § 2 (1) S. 2 GewStG i. V. m. § 15 (2) S.1, (3) EStG)

Selbständigkeit

Nachhaltigkeit

Gewinnerzielungsabsicht

Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr

Nicht förderfähig sind die „freien Berufe“ im Sinne des § 18 EStG und Land- undForstwirtschaft!

Beachte: Gewerbliche Tätigkeit „kraft Rechtsform“ ist nicht ausreichend!

REGIERUNG VON OBERBAYERN

Gerhard Hackl, Florian Beyer – SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 16

5. Förderzweck und FördervoraussetzungenBRF für die gewerbliche Wirtschaft

Fördervoraussetzungen „Eigenmitteleinsatz“ :

Grundsätzlich sind Eigenmittel im angemessenen Umfang einzusetzen

„im angemessenen Umfang“ bedeutet hier ca. 20 % der Gesamtkosten

In begründeten Ausnahmefällen kann hiervon abgewichen werden, jedoch erwarteterEigenmitteleinsatz mindestens in Höhe des Zuschusses

Definition Eigenmittel:

Eigenkapital, das entweder im Unternehmen vorhanden ist oder von außen zugeführt wird.

Dazu gehören:

- Einlagen bzw. Kapitalerhöhungen mit Kapitalzufluss

- Vorhandene Liquidität, z. B. thesaurierte Gewinne

- Zu erwartender Cash-Flow während des Investitionszeitraums

- Ges‘terdarlehen unter bestimmten Voraussetzungen (Rangrücktritt, min. 10 Jahre zins- und tilgungsfrei)

Keine Eigenmittel sind:

- Bankkredite, d. h. finanziertes Eigenkapital

- Öffentliche Finanzierungshilfen, z. B. Investitionszulagen, Darlehen, etc.

- Mezzanine Kapital (je nach Ausgestaltung, max. nur Eigenkapital verstärkend)

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REGIERUNG VON OBERBAYERN

Gerhard Hackl, Florian Beyer – SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 17

5. Förderzweck und FördervoraussetzungenBRF für die gewerbliche Wirtschaft

Weitere Fördervoraussetzungen:

Projektdauer max. 36 Monate (zusammenhängend) ab Maßnahmenbeginn

Wirtschaftlichkeit der Maßnahme

Durchfinanzierung gesichert (Hausbankprinzip, Bankbestätigung)

Keine öffentlich-rechtlichen Hindernisse vorhanden

Kein „Vorbeginn“, d. h. keine Auftragsvergabe vor Antragstellung und genehmigtenvorzeitigen Maßnahmenbeginn(Antragstellung nach erster Auftragsvergabe ist für Gesamtmaßnahme förderschädlich!)

Ausnahme: Planung, Bodenuntersuchung und Grunderwerb sind kein Vorbeginn und somitnicht förderschädlich

Privatvermögen (Prüfung der persönlichen finanziellen Verhältnisse)

Mindestinvestitionsvolumen:

- 500 T€ (Industrie, Handwerk, Handel, Dienstleistungen) bzw.- 200 T€ (Tourismus)

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6. Förderfähige Vorhaben und förderfähige KostenBRF für die gewerbliche Wirtschaft

Förderfähige Vorhaben:

Errichtung

Erweiterung

Grundlegende Rationalisierung / Modernisierung

Erwerb von Stilllegung bedrohter Betriebsstätten

Betriebsverlagerungen (Erweiterungseffekt)

Modernisierung von Beherbergungsbetrieben sowie zur Verbesserung bzw. Erweiterung

ihrer Angebotspalette, insbesondere im Rahmen der Saisonverlängerung

Nicht förderfähige Vorhaben:

Ersatzbeschaffungen

Umschuldungen

Erwerb von touristischen Beherbergungsbetrieben

Leasing, soweit beim Leasinggeber aktiviert

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6. Förderfähige Vorhaben und förderfähige KostenBRF für die gewerbliche Wirtschaft

Förderfähige Kosten:

Aktivierte Anschaffungs- und Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des

Sachanlagevermögens (steuerliches Betriebsvermögen)

Gebrauchte Wirtschaftsgüter, sofern nicht von verbundenen oder sonst wirtschaftlich,

rechtlich oder personell verflochtenen Unternehmen angeschafft und für diese

Wirtschaftsgüter innerhalb der letzten 7 Jahren (Immobilien: 10 Jahren) kein Zuschuss

gewährt worden ist.

Nicht förderfähige Kosten:

Umlaufvermögen

Erwerb von Grundstücken

Laufender Aufwand (z. B. für Instandhaltungsmaßnahmen)

Anschaffung und Herstellung von Fahrzeugen, die für öffentlichen Verkehr zugelassen sind

und primär dem Transport dienen.

Marketing (z. B. Internetauftritt)

Anlauf-/ Betriebsunterbrechungskosten

Umzugskosten

(…)

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7. ZuschussartenBRF für die gewerbliche Wirtschaft

Zwei Zuschussarten:

Investitionszuschuss

Einmalzinszuschuss

Subventionswerte:

Kleine Unternehmen – max. 20 %

Mittlere Unternehmen – max. 10 %

bezogen auf die förderfähigen Investitionskosten. Weitere Förderungen (z. B. Bürgschaften,

KfW-Darlehen, LfA-Darlehen) sind mit deren Subventionswerten anzurechnen.

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7. ZuschussartenBRF für die gewerbliche Wirtschaft

Investitionszuschuss:

I. d. R. keine Absicherung des Zuschusses

Eigenkapitalcharakter, da nicht rückzahlbar

Höhe des Fördersatz abhängig von

- der Verfügbarkeit von Fördermitteln

- Investitionshöhe

- Größenklasse des Unternehmens (KMU)

Mit Einmalzinszuschuss kombinierbar

Mit Investiv- und Startkredit der LfA nicht kombinierbar

(Ausnahme: Grundstücksfinanzierung)

Investitionszuschuss wird direkt an Zuschussempfänger durch LfA ausgezahlt

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7. ZuschussartenBRF für die gewerbliche Wirtschaft

Einmalzinszuschuss:

Verbilligung des LfA-Regionalkredits

Ausreichung des LfA-Regionalkredits über die Hausbank

Passgenauer Zuschnitt hinsichtlich Laufzeit, tilgungsfreie Jahre, Kreditbetrag und Zinssatz

möglich

Höhe des Einmalzinszuschusses abhängig von

- Darlehenshöhe

- Darlehenslaufzeit

- Anzahl der tilgungsfreien Jahre

Konditionen des Regionalkredits abhängig von der Risikoklassifizierung des Endkredit-

nehmers (durch Hausbank)

Einmalzinszuschuss erhält der Zuschussempfänger indirekt über Zinsverbilligung

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8. VerfahrensablaufBRF für die gewerbliche Wirtschaft

Antragsverfahren:

Erstkontakt per Telefon / E-Mail,

Klärung der ersten Fragen bezüglich der Förderfähigkeit und -würdigkeit

Einreichung eines Businessplans / Unternehmens- und Vorhabensbeschreibung

(schriftlich oder per E-Mail)

Beratungsgespräch bei der Regierung von Oberbayern, bevorzugt zusammen mit der

Hausbank und/oder Steuerberater

Antragstellung: vollständig ausgefüllter Antrag und antragsbegründende Unterlagen

müssen vor Beginn des Vorhabens (erste Auftragsvergabe) bei der Regierung eingegangen

sein

Eingangsbestätigung und Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns nach einer

ersten positiven Einschätzung der eingereichten Unterlagen durch Regierung von

Oberbayern

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8. VerfahrensablaufBRF für die gewerbliche Wirtschaft

Antragsverfahren:

Zuwendungsbescheid inkl. Abrufanträge und Anlagen

Zuschuss kann bei Regierung von Oberbayern abgerufen werden, wenn die im Bescheid

angegebenen Eigenmittel verbraucht und die im Einzelfall festgelegten

Nebenbestimmungen erfüllt wurden.

Einreichung des Verwendungsnachweises 6 Monate nach Projektabschluss

Nach Ablauf der Bindungsfrist (5 Jahre): Bestätigung hinsichtlich der Anzahl der

gesicherten und geschaffenen Dauerarbeitsplätze

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Dankefür Ihre Aufmerksamkeit!

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Ansprechpartner für die RegionalförderungRD Arno Vitallowitz

Leiter des Sachgebietes Wirtschaftsförderung, Beschäftigung

Tel.: 089/2176-2782, E-Mail: [email protected]

Dipl.-Betriebswirt (FH) Gerhard Hackl

Stv. Leiter des Sachgebietes Wirtschaftsförderung, Beschäftigung

Zuständig für BRF (Industrie, Handwerk, Handel, Dienstleistungen)

Tel.: 089/2176-2686, E-Mail: [email protected]

Dipl.-Kaufmann Florian Beyer

Zuständig für BRF (Industrie, Handwerk, Handel, Dienstleistungen sowie

Tourismuswirtschaft und Seilbahnförderprogramm)

Tel.: 089/2176-2340, E-Mail: [email protected]

Dipl.-Volkswirtin Petra Merk

Zuständig für BRF (Tourismuswirtschaft und Seilbahnförderprogramm)

Tel.: 089/2176-2335, E-Mail: [email protected]