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Semir Fersadi
Leiter des Referats Gründung, Finanzierung, Krisenmanagement
IHK für München und Oberbayern
Finanzierungsmöglichkeiten
für den Mittelstand
Inhalt
I. Aktuelle Lage zum Finanzmarkt – Lage der Banken
II. Auswirkungen auf den Mittelstand – Basel IV
III. Lösungsmöglichkeiten für Investitionsvorhaben im Mittelstand
IV. Finanzierung als strategischer Erfolgsfaktor
05.03.2016 2
05.03.2016 3
Aktuelle Lage zum Finanzmarkt – Lage der Banken
05.03.2016 4
Auswirkungen auf den Mittelstand
Bank
Factoring
Leasing
Sonstige
MÖGLICHE
ZUKÜNFTIGE FINANZIERUNG-
VERTEILUNG
• Die Bank wird nicht mehr für alle Finanzierungsfragen zur
Verfügung stehen, da die Märkte Banken zwingen werden
Basel III - trotz aller Übergangsfristen – zügig umzusetzen.
• Der Bankkredit wird tendenziell teurer.
• Die Anforderungen an den Kreditnehmer steigen nochmals.
• Alternative Finanzierungen wie Leasing und Factoring werden
nochmal von steigendem Interesse sein.
• Finanzielle Beteiligungen an Unternehmen werden eine
wichtige Rolle spielen.
05.03.2016 5
Lösungsmöglichkeiten für Investitionsvorhaben im Mittelstand
05.03.2016 6
Gegenwärtige Finanzierungsgewohnheiten von mittelständischen Unternehmen
Finanzmittel aus der
Geschäftstätigkeit
Innen-
finanzierung
Finanzmittel von externen
Kapitalgebern
Außen-
finanzierung
Gewinn-
thesaurierung
Kapitalfrei-
setzung durch
Verkauf
Abschreibung
Rückstellungen
Beteili-
gungskapital
Private Equity,
Crowdfinanz-
ierung
Venture
Capital
Bankkredite
Gesellschafter-
kredite
Staatl.
Förderung
Kredit-
substitute:
Leasing
Factoring
Wareneinkaufs-
finanzierung
Mezzanine-
kapital
05.03.2016 7
Finanzierung als strategischer Erfolgsfaktor
05.03.2016 8
Finanzierung als strategischer Erfolgsfaktor
Entscheidungsprozess
05.03.2016 9
Finanzierung als strategischer Erfolgsfaktor
Erklären Sie, womit Sie Geld verdienen, Und zwar NACHHALTIG!
„Viele Unternehmen verschließen sich gegenüber externem
Beteiligungskapital und setzen vorrangig auf Innenfinanzierung.“
1
Technologieförderung in Bayern
Ulrich Schuster (Dipl.-Ing. FH) Teisendorf, 10.03.2016
Übersicht
10.03.2016 Ulrich Schuster 2
BayerischeForschungs- undInnovations-agentur undProjektträgerBayern - ITZB
BayerischeForschungs- undInnovations-agentur undProjektträgerBayern - ITZB
ThemenoffeneProgrammeThemenoffeneProgramme
ThemengebundeneProgrammeThemengebundeneProgramme
Programme zurFörderung vonFremdleistungen
Programme zurFörderung vonFremdleistungen
2
Bayerische Forschungs- und Innovationsagentur
10.03.2016 Ulrich Schuster 3
5 kompetente Partner
Innovation undWissenstransfer,Anbahnung undBegleitung vonKooperationen überNetzwerke undCluster
EU-Förderzentrum,BayerischeForschungs-verbünde,InternationaleWissenschafts-kooperationen
Förderberatung(Bayern und Bund)und ProjektträgerBayerischerTechnologie-Förderprogramme
Förderung vonwissenschaftlichtechnologischenForschungs-vorhaben fürKooperations-projekteWissenschaft/Wirtschaft
Zentrale Patent-und Vermarktungs-agentur fürbayerischeUniversitäten undHochschulen, KMUsowie freienErfindern
Identifikationvon Förder-
programmenHotline:
0800-0268724
Beratung(telefonisch und
vor Ort)
Betreuung vonFördervorhaben
Vermittlunginnerhalb HdF
Vermittlung zuanderen
Projektträgern
Projektträger Bayern - ITZB
10.03.2016 Ulrich Schuster 4
3
Übersicht
10.03.2016 Ulrich Schuster 5
BayerischeForschungs- undInnovations-agentur undProjektträgerBayern - ITZB
BayerischeForschungs- undInnovations-agentur undProjektträgerBayern - ITZB
ThemenoffeneProgrammeThemenoffeneProgramme
ThemengebundeneProgrammeThemengebundeneProgramme
Programme zurFörderung vonFremdleistungen
Programme zurFörderung vonFremdleistungen
Voraussetzungen für eine Förderung
Antr
agst
elle
r •Gründer,Unternehmen,Hochschulen
•muss das Vorhabenselbst durchführen
•muss das Vorhabenin Bayerndurchführen
Vorh
aben •technisch neu
(Gutachten)•noch nicht begonnen•risikobehaftet•wirtschaftlich
verwertbar Förd
erun
g •gesicherterEigenanteil
•Notwendigkeit deröffentlichen Hilfe
•„Bayern-Effekt“•Arbeitsplätze
schaffen/erhalten•Know-how
aufbauen
10.03.2016 Ulrich Schuster 6
4
Validierungsförderung
Antr
agst
elle
r • Hochschulen
Vorh
aben
• Erforschung undEntwicklung technologischneuer o. deutlichverbesserter Produkte,Produktionsverfahren undDienstleistungen mit demZiel der technologischenAbsicherung einermöglichen Verwertung
• mittelfristig wirtschaftlicherfolgversprechend
Förd
erun
g • Maximale Fördersummevon 300.000 € für dieDauer von bis zu 18Monaten
• rückwirkende Auszahlungder Fördermittel
• kontinuierlicheAntragstellung
10.03.2016 Ulrich Schuster 7
TechnologieorientierteUnternehmensgründungen BayTOU
Antr
agst
elle
r • Gründer und Unternehmenjünger als 6 Jahre(Ausnahme: Einstieg insproduzierende Gewerbe)
• < 10 Mitarbeiter• Gründer müssen
Gesellschafter sein undüber das technische Know-How verfügen Vo
rhab
en
• einzelbetrieblichesVorhaben
• themenoffen• Erstellung eines Konzeptes
oder Entwicklung einerneue Technologie (Produkt,Verfahren oderDienstleistung) im eigenenUnternehmen vom Konzeptbis zum Prototyp
Förd
erun
g • Zuschuss:• 35 % in der Konzeptphase
(max. 26.000 Euro)• 45 % in der
Entwicklungsphase• Softwareentwicklung:
max. 150.000 € Zuschuss• rückwirkende Auszahlung
der Fördermittel• kontinuierliche
Antragstellung
10.03.2016 Ulrich Schuster 8
5
Bayerisches Technologieförderprogramm BayTP
Antr
agst
elle
r • Kleine undmittelständischeUnternehmen
• MittelständischeUnternehmen mit bis zu400 Mitarbeitern
Vorh
aben • einzelbetriebliches
Vorhaben• themenoffen• Entwicklung einer neue
Technologie (Produkt,Verfahren oderDienstleistung) imeigenen Unternehmenvon der Idee bis zumPrototyp
Förd
erun
g • Zuschuss:• 35 % für KMU• 25 % für
mittelständischeUnternehmen mit biszu 400 Mitarbeitern
• rückwirkendeAuszahlung derFördermittel
• kontinuierlicheAntragstellung
10.03.2016 Ulrich Schuster 9
Förderfähige Kostenarten
Personalkosten (Berechnung erfolgt über Pauschalen beiUnternehmen bzw. auf Ausgabenbasis bei Hochschulen)Betriebskosten (Material, Bedarfsmittel)
Kosten für Auftragsforschung (Fremdleistungen)
Sondereinzelkosten (Instrumente und Ausrüstungen)Nicht in der Konzeptphase ansetzbar.Kosten zur Erlangung gewerbliche SchutzrechteNicht in der Konzeptphase und nicht imValidierungsprogramm ansetzbar.
10.03.2016 Ulrich Schuster 10
6
Phasen der Förderung
Erst-beratung
Skizzen-phase
Antrags-phase
Förder-phase
Ver-wertungs-
phase
10.03.2016 Ulrich Schuster 11
Übersicht
10.03.2016 Ulrich Schuster 12
BayerischeForschungs- undInnovations-agentur undProjektträgerBayern - ITZB
BayerischeForschungs- undInnovations-agentur undProjektträgerBayern - ITZB
ThemenoffeneProgrammeThemenoffeneProgramme
ThemengebundeneProgrammeThemengebundeneProgramme
Programme zurFörderung vonFremdleistungen
Programme zurFörderung vonFremdleistungen
7
Voraussetzungen für eine Förderung
Antr
agst
elle
r • Unternehmen undForschungs-einrichtungen
• müssen das Vorhaben imVerbund durchführen(Ausnahme: BayerischesEnergieforschungs-programm )
• müssen das Vorhaben inBayern durchführen
Vorh
aben • technisch neu
(Gutachten)• noch nicht begonnen• risikobehaftet• wirtschaftlich verwertbar
Förd
erun
g • gesicherter Eigenanteil• Notwendigkeit der
öffentlichen Hilfe• „Bayern-Effekt“
• Arbeitsplätzeschaffen/erhalten
• Know-how aufbauen
10.03.2016 Ulrich Schuster 13
Forschungsprogramm Elektromobilität undinnovative Antriebstechnologien BayEMA
Antr
agst
elle
r •Unternehmen undForschungs-einrichtungen
•Verbundprojekte
Vorh
aben •Forschung &
Entwicklung imBereich derElektromobilität undanderenAntriebstechnologien
•hoherInnovationsgehaltund einschlägigeErfahrung
Förd
erun
g •Zuschuss vonmaximal 50 % aufdas Gesamtvorhaben
•rückwirkendeAuszahlung derFördermittel
•kontinuierlicheAntragstellung
10.03.2016 Ulrich Schuster 14
8
Forschungsprogramm Medizintechnik BayMED
Antr
agst
elle
r • Unternehmen undForschungs-einrichtungen
• VerbundprojekteVo
rhab
en • bestimmteTechnologien imBereich derMedizintechnik(Produkte oderVerfahren)
• ggf. näher definiert imAusschreibungstext Fö
rder
ung • Zuschuss von maximal
50 % auf dasGesamtvorhaben
• rückwirkendeAuszahlung derFördermittel
• Antragstellung nur imRahmen vonAusschreibungenmöglich
10.03.2016 Ulrich Schuster 15
Bayerische Fachprogramme bei anderenProjektträgern
10.03.2016 Ulrich Schuster 16
BayerischesEnergieforschungs-
programm
BayBIO(Bio- und
Gentechnologie)
BayNW(Neue Werkstoffe)
ElSys(Elektronische
Systeme Bayern)
Iuk(Informations- undKommunikations-technik Bayern)
Antragsteller
Unternehmen undForschungs-
einrichtungen(Einzel- und
Verbundvorhaben)
Unternehmen und Forschungseinrichtungen (Verbundvorhaben)
Vorhaben
• Energieeinspar-technologien
• AlternativeEnergien
(F&E undAnwendung)
• Alle Zweige dermodernen
Biotechnologie(F&E)
• Neue Werkstoffe• Verfahren fürneue Werkstoffe
(F&E)
• ElektronischeSysteme
(F&E undAnwendung)
• IuK-Technologien(F&E und
Anwendung)
Förderung Zuschuss von maximal 50% auf das Gesamtvorhaben
Projektträger Projektträger Jülich (PTJ) VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
9
Förderfähige Kostenarten
Personalkosten (Berechnung erfolgt über Pauschalen)
Betriebskosten (Material, Bedarfsmittel)
Kosten für Auftragsforschung (Fremdleistungen)
Sondereinzelkosten (Instrumente und Ausrüstungen)
10.03.2016 Ulrich Schuster 17
Phasen der Förderung
Erst-beratung
Skizzen-phase
Antrags-phase
Förder-phase
Ver-wertungs-
phase
10.03.2016 Ulrich Schuster 18
10
Übersicht
10.03.2016 Ulrich Schuster 19
BayerischeForschungs- undInnovations-agentur undProjektträgerBayern - ITZB
BayerischeForschungs- undInnovations-agentur undProjektträgerBayern - ITZB
ThemenoffeneProgrammeThemenoffeneProgramme
ThemengebundeneProgrammeThemengebundeneProgramme
Programme zurFörderung vonFremdleistungen
Programme zurFörderung vonFremdleistungen
Innovationsgutschein
Antr
agst
elle
r • Kleine Unternehmen• Handwerksbetriebe
der gewerblichenWirtschaft
• Freie Berufe• Existenzgründerinnen
und -gründer Vorh
aben • nur externe Leistungen
förderbar für dieEntwicklungeiner/einesinnovativen• Produkts• Dienstleistung• Verfahrens Fö
rder
ung • Zuwendungsfähige
Kosten zwischen15.000 € und 80.000 €
• Fördersatz mind. 40 %• + 10 % bei
Beauftragung vonHochschulen o. vgl.
• + 10 % in bestimmtenRegionen
10.03.2016 Ulrich Schuster 20
11
Energiekonzepte / Energienutzungspläne
10.03.2016 Ulrich Schuster 21
Betrachtung von Energieeinsparpotentialen,Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien
Ergebnis = Planungsgrundlage füranstehende Investitionen
Energieeinsparkonzepte fürUnternehmen
Betriebs- bzw.Produktionsstätte
Fördersatz:40 – 50 %
Energieeinsparkonzepte/Energienutzungspläne für
Kommunen +Umsetzungsbegleitung
eine oder mehrereLiegenschaften
bzw. GemeindenFördersatz:50 - 70 %
Digitalbonus (unverbindliche Vorschau)
Antr
agst
elle
r •Kleine und mittlereUnternehmen (KMU gemäßDefinition der EU)
Vorh
aben
• nur externe Leistungenförderbar• Ausnahme Darlehensvariante(dort auch Eigenleistungenförderbar)
• Softwarevorhaben• kombinierte SW-/HW-Vorhaben
• Vorhaben zur Verbesserungder IT-Sicherheit
Förd
erun
g • Zuwendungsfähige Kosten10.000 € bis 50.000 €• Darlehensvariante: 2 Mio. €
• Vsl. Fördersatz 50 %
• Programmstart Herbst 2016
10.03.2016 Ulrich Schuster 22
12
Förderfähige Kostenarten
Kosten für Auftragsforschung (Fremdleistungen)
10.03.2016 Ulrich Schuster 23
Phasen der Förderung
Erst-beratung
Antrags-phase
Förder-phase
10.03.2016 Ulrich Schuster 24
Ver-wertungs-
phase(nur bei
Energieeinspar-konzepten und
Energie-nutzungsplänen)
13
KontaktFörderberatung 0800 0268724(Mo-Do 9-17 Uhr, Fr 9-15 Uhr)
Ansprechpartner:Ulrich Schuster
Telefon: +49 89 89054321 - 679E-Mail: [email protected]
Projektträger Bayern - ITZBBüro München:
Prinzregentenstr. 52, 80538 Münchenwww.projektträger-bayern.de
10.03.2016 Ulrich Schuster 25
1
REGIERUNG VON OBERBAYERN
Gerhard Hackl, Florian Beyer – SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 1
Bayerische Regionalförderung
in der PraxisSachgebiet 20 – Wirtschaftsförderung, Beschäftigung
(Bereich 2 – Wirtschaft, Landesentwicklung und Verkehr)
REGIERUNG VON OBERBAYERN
Gerhard Hackl, Florian Beyer – SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 2
Gliederung
1. Förderprogramme des Sachgebietes 20
2. Arbeitsrahmen 2015 der Regionalförderung
3. Rechtsgrundlagen der Bayerischen Regionalförderung
4. Fördergebiete der Bayerischen Regionalförderung
5. Förderzweck und Fördervoraussetzungen
6. Förderfähige Vorhaben und förderfähige Kosten
7. Zuschussarten
8. Verfahrensablauf
2
REGIERUNG VON OBERBAYERN
Gerhard Hackl, Florian Beyer – SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 3
1. Förderprogramme
Sachgebiet 20 – Wirtschaftsförderung, Beschäftigung
1. Regionalförderung
1.1 Industrie / Handwerk / Handel / Sonstige Dienstleistungen
1.2 gewerbliche Tourismuswirtschaft
1.3 Seilbahnen
1.4 kommunale touristische Infrastrukturmaßnahmen (RÖFE)
2. Forschung und Technologie
3. Berufliche Bildung (HWK / IHK / BFZ / VHS)
4. Handwerksförderung
5. Sonderprogramme
6. Bayerisches Breitbandförderprogramm
7. INTERREG IV A – grenzüberschreitende Zusammenarbeit Bayern/Österreich
8. Schadensausgleich Hochwasser
REGIERUNG VON OBERBAYERN
Gerhard Hackl, Florian Beyer – SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 4
2. Arbeitsrahmen 2015 der Regionalförderung
Landes-, Bundes- und EU-Mittel
Strukturschwache Regierungsbezirke:
Niederbayern
Oberpfalz
Oberfranken
zugeteilte Haushaltsmittel: rund 93 Mio. €
Andere Regierungsbezirke:
Unterfranken
Mittelfranken
Schwaben
Oberbayern
zugeteilte Haushaltsmittel: rund 95 Mio. €
Gesamtmittel Bayern: rund 188 Mio. €
3
REGIERUNG VON OBERBAYERN
Gerhard Hackl, Florian Beyer – SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 5
3. Rechtsgrundlagen der Bayerischen Regionalförderung
Art. 23 und Art. 44 BayHO (Bayerische Haushaltsordnung)
Verwaltungsvorschriften zur BayHO
Richtlinie zur Durchführung des bayerischen regionalen Förderprogramms für die
gewerbliche Wirtschaft (BRF)
(Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie vom
01.07.2014, Nr. III/2-3541/191/3)
Allgemeine Gruppenfreistellungsverordung (AGVO)
(Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Europäischen Kommission vom 17.06.2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit
bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die
Arbeitsweise der Europäischen Union – Amtsblatt der EU vom 26.06.2014 – L187)
Allgemeine Verwaltungsvorschriften für die Gewährung von Zuwendungen an die
gewerbliche Wirtschaft (AVG) vom 03.12.2003, Az.: 3560-III/2i-1751
REGIERUNG VON OBERBAYERN
Gerhard Hackl, Florian Beyer – SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 6
3. Rechtsgrundlagen der Bayerischen Regionalförderung
Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur“ (GRW-Koordinierungsrahmen) ab 10. Juni 2015
Besondere Nebenbestimmungen für Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft (BNZW)
(Anlage zur AVG)
Rechtsprechung
4
REGIERUNG VON OBERBAYERN
Gerhard Hackl, Florian Beyer – SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 7
4. Fördergebiete der Bayerischen Regionalförderung
Aufteilung der Fördermittel – „Fördertöpfe“
Fördergebiete:
Sonstiges Fördergebiet
Räume mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH)
EFRE-Schwerpunktgebiete
„Fördertöpfe“:
Sonstiges
FördergebietRmbH LfA-Gewinne
EFRE
Investitionszuschüsse Zinszuschüsse
REGIERUNG VON OBERBAYERN
Gerhard Hackl, Florian Beyer – SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 8
4. Fördergebiete der Bayerischen Regionalförderung
Industrie / Handwerk / Handel / Sonstige Dienstleistungen
5
REGIERUNG VON OBERBAYERN
Gerhard Hackl, Florian Beyer – SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 9
4. Fördergebiete der Bayerischen Regionalförderung
Industrie / Handwerk / Handel / Sonstige Dienstleistungen
REGIERUNG VON OBERBAYERN
Gerhard Hackl, Florian Beyer – SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 10
4. Fördergebiete der Bayerischen Regionalförderung
Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE)
6
REGIERUNG VON OBERBAYERN
Gerhard Hackl, Florian Beyer – SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 11
4. Fördergebiete der Bayerischen Regionalförderung
Gebiete mit erheblichem Urlaubstourismus
REGIERUNG VON OBERBAYERN
Gerhard Hackl, Florian Beyer – SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 12
5. Förderzweck und FördervoraussetzungenBRF für die gewerbliche Wirtschaft
Förderzweck:
Wirtschaftskraft strukturschwacher Regionen stärken
Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe erhöhen
Neue Dauerarbeitsplätze schaffen, bestehende sichern
Maßnahmen zur Verbesserung des touristischen Angebots,• Innovative und qualitätsverbessernde Maßnahmen• Erweiterung der Angebotspalette• Ökologisch nachhaltig• Barrierefrei• Schaffung von Einrichtungen zur Saisonverlängerung• Ökonomisch attraktive Zielgruppen• Reichweitenstarke Vermarktung (z. B. durch Tourismusverbände)• Qualitätsklassifizierung (z. B. Deutsche Hotelklassifizierung)
Aber: Zusätzliche Kapazitäten nur, sofern nicht ausgeschöpfteNachfragepotentiale vorhanden
7
REGIERUNG VON OBERBAYERN
Gerhard Hackl, Florian Beyer – SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 13
5. Förderzweck und FördervoraussetzungenBRF für die gewerbliche Wirtschaft
Förderfähige Branchen/Betriebe:
Industrie
Handwerk (mit überregionalem Absatz)
Handel (Großhandel)
produktionsnahes Dienstleistungsgewerbe
gewerbliche Tourismusbetriebe
Nicht förderfähige Branchen/Betriebe:
Einzelhandel (weil kein Primäreffekt)
Baugewerbe (weil bereits steuerlich gefördert)
Speditionen / Lagerbetriebe
Freie Berufe (i. S. d. § 18 EStG)
Medizinische Betriebe (Kurkliniken)
Jugendherbergen
REGIERUNG VON OBERBAYERN
Gerhard Hackl, Florian Beyer – SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 14
5. Förderzweck und FördervoraussetzungenBRF für die gewerbliche Wirtschaft
Fördervoraussetzung „Kleines / Mittleres Unternehmen“ (KMU):
kleines Unternehmen: mittleres Unternehmen:
einschließlich der Daten bei Unternehmensverflechtungen:
Bei Partnerunternehmen (Beteiligung mind. 25 %, jedoch nicht mehr als 50 %): anteilige Berücksichtigung der Daten
Bei verbundenen Unternehmen (Beteiligung von mehr als 50 %): 100 %iger Einbezug der Daten
Mitarbeiter < 50
und
Umsatz < 10 Mio. €
oder
Bilanzsumme < 10 Mio. €
Mitarbeiter < 250
und
Umsatz < 50 Mio. €
oder
Bilanzsumme < 43 Mio. €
8
REGIERUNG VON OBERBAYERN
Gerhard Hackl, Florian Beyer – SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 15
5. Förderzweck und FördervoraussetzungenBRF für die gewerbliche Wirtschaft
Fördervoraussetzung „gewerbliches Unternehmen“:
Alle Gewerbebetriebe im Sinne des § 2 GewStG:(insbes. § 2 (1) S. 2 GewStG i. V. m. § 15 (2) S.1, (3) EStG)
Selbständigkeit
Nachhaltigkeit
Gewinnerzielungsabsicht
Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
Nicht förderfähig sind die „freien Berufe“ im Sinne des § 18 EStG und Land- undForstwirtschaft!
Beachte: Gewerbliche Tätigkeit „kraft Rechtsform“ ist nicht ausreichend!
REGIERUNG VON OBERBAYERN
Gerhard Hackl, Florian Beyer – SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 16
5. Förderzweck und FördervoraussetzungenBRF für die gewerbliche Wirtschaft
Fördervoraussetzungen „Eigenmitteleinsatz“ :
Grundsätzlich sind Eigenmittel im angemessenen Umfang einzusetzen
„im angemessenen Umfang“ bedeutet hier ca. 20 % der Gesamtkosten
In begründeten Ausnahmefällen kann hiervon abgewichen werden, jedoch erwarteterEigenmitteleinsatz mindestens in Höhe des Zuschusses
Definition Eigenmittel:
Eigenkapital, das entweder im Unternehmen vorhanden ist oder von außen zugeführt wird.
Dazu gehören:
- Einlagen bzw. Kapitalerhöhungen mit Kapitalzufluss
- Vorhandene Liquidität, z. B. thesaurierte Gewinne
- Zu erwartender Cash-Flow während des Investitionszeitraums
- Ges‘terdarlehen unter bestimmten Voraussetzungen (Rangrücktritt, min. 10 Jahre zins- und tilgungsfrei)
Keine Eigenmittel sind:
- Bankkredite, d. h. finanziertes Eigenkapital
- Öffentliche Finanzierungshilfen, z. B. Investitionszulagen, Darlehen, etc.
- Mezzanine Kapital (je nach Ausgestaltung, max. nur Eigenkapital verstärkend)
9
REGIERUNG VON OBERBAYERN
Gerhard Hackl, Florian Beyer – SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 17
5. Förderzweck und FördervoraussetzungenBRF für die gewerbliche Wirtschaft
Weitere Fördervoraussetzungen:
Projektdauer max. 36 Monate (zusammenhängend) ab Maßnahmenbeginn
Wirtschaftlichkeit der Maßnahme
Durchfinanzierung gesichert (Hausbankprinzip, Bankbestätigung)
Keine öffentlich-rechtlichen Hindernisse vorhanden
Kein „Vorbeginn“, d. h. keine Auftragsvergabe vor Antragstellung und genehmigtenvorzeitigen Maßnahmenbeginn(Antragstellung nach erster Auftragsvergabe ist für Gesamtmaßnahme förderschädlich!)
Ausnahme: Planung, Bodenuntersuchung und Grunderwerb sind kein Vorbeginn und somitnicht förderschädlich
Privatvermögen (Prüfung der persönlichen finanziellen Verhältnisse)
Mindestinvestitionsvolumen:
- 500 T€ (Industrie, Handwerk, Handel, Dienstleistungen) bzw.- 200 T€ (Tourismus)
REGIERUNG VON OBERBAYERN
Gerhard Hackl, Florian Beyer – SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 18
6. Förderfähige Vorhaben und förderfähige KostenBRF für die gewerbliche Wirtschaft
Förderfähige Vorhaben:
Errichtung
Erweiterung
Grundlegende Rationalisierung / Modernisierung
Erwerb von Stilllegung bedrohter Betriebsstätten
Betriebsverlagerungen (Erweiterungseffekt)
Modernisierung von Beherbergungsbetrieben sowie zur Verbesserung bzw. Erweiterung
ihrer Angebotspalette, insbesondere im Rahmen der Saisonverlängerung
Nicht förderfähige Vorhaben:
Ersatzbeschaffungen
Umschuldungen
Erwerb von touristischen Beherbergungsbetrieben
Leasing, soweit beim Leasinggeber aktiviert
10
REGIERUNG VON OBERBAYERN
Gerhard Hackl, Florian Beyer – SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 19
6. Förderfähige Vorhaben und förderfähige KostenBRF für die gewerbliche Wirtschaft
Förderfähige Kosten:
Aktivierte Anschaffungs- und Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des
Sachanlagevermögens (steuerliches Betriebsvermögen)
Gebrauchte Wirtschaftsgüter, sofern nicht von verbundenen oder sonst wirtschaftlich,
rechtlich oder personell verflochtenen Unternehmen angeschafft und für diese
Wirtschaftsgüter innerhalb der letzten 7 Jahren (Immobilien: 10 Jahren) kein Zuschuss
gewährt worden ist.
Nicht förderfähige Kosten:
Umlaufvermögen
Erwerb von Grundstücken
Laufender Aufwand (z. B. für Instandhaltungsmaßnahmen)
Anschaffung und Herstellung von Fahrzeugen, die für öffentlichen Verkehr zugelassen sind
und primär dem Transport dienen.
Marketing (z. B. Internetauftritt)
Anlauf-/ Betriebsunterbrechungskosten
Umzugskosten
(…)
REGIERUNG VON OBERBAYERN
Gerhard Hackl, Florian Beyer – SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 20
7. ZuschussartenBRF für die gewerbliche Wirtschaft
Zwei Zuschussarten:
Investitionszuschuss
Einmalzinszuschuss
Subventionswerte:
Kleine Unternehmen – max. 20 %
Mittlere Unternehmen – max. 10 %
bezogen auf die förderfähigen Investitionskosten. Weitere Förderungen (z. B. Bürgschaften,
KfW-Darlehen, LfA-Darlehen) sind mit deren Subventionswerten anzurechnen.
11
REGIERUNG VON OBERBAYERN
Gerhard Hackl, Florian Beyer – SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 21
7. ZuschussartenBRF für die gewerbliche Wirtschaft
Investitionszuschuss:
I. d. R. keine Absicherung des Zuschusses
Eigenkapitalcharakter, da nicht rückzahlbar
Höhe des Fördersatz abhängig von
- der Verfügbarkeit von Fördermitteln
- Investitionshöhe
- Größenklasse des Unternehmens (KMU)
Mit Einmalzinszuschuss kombinierbar
Mit Investiv- und Startkredit der LfA nicht kombinierbar
(Ausnahme: Grundstücksfinanzierung)
Investitionszuschuss wird direkt an Zuschussempfänger durch LfA ausgezahlt
REGIERUNG VON OBERBAYERN
Gerhard Hackl, Florian Beyer – SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 22
7. ZuschussartenBRF für die gewerbliche Wirtschaft
Einmalzinszuschuss:
Verbilligung des LfA-Regionalkredits
Ausreichung des LfA-Regionalkredits über die Hausbank
Passgenauer Zuschnitt hinsichtlich Laufzeit, tilgungsfreie Jahre, Kreditbetrag und Zinssatz
möglich
Höhe des Einmalzinszuschusses abhängig von
- Darlehenshöhe
- Darlehenslaufzeit
- Anzahl der tilgungsfreien Jahre
Konditionen des Regionalkredits abhängig von der Risikoklassifizierung des Endkredit-
nehmers (durch Hausbank)
Einmalzinszuschuss erhält der Zuschussempfänger indirekt über Zinsverbilligung
12
REGIERUNG VON OBERBAYERN
Gerhard Hackl, Florian Beyer – SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 23
8. VerfahrensablaufBRF für die gewerbliche Wirtschaft
Antragsverfahren:
Erstkontakt per Telefon / E-Mail,
Klärung der ersten Fragen bezüglich der Förderfähigkeit und -würdigkeit
Einreichung eines Businessplans / Unternehmens- und Vorhabensbeschreibung
(schriftlich oder per E-Mail)
Beratungsgespräch bei der Regierung von Oberbayern, bevorzugt zusammen mit der
Hausbank und/oder Steuerberater
Antragstellung: vollständig ausgefüllter Antrag und antragsbegründende Unterlagen
müssen vor Beginn des Vorhabens (erste Auftragsvergabe) bei der Regierung eingegangen
sein
Eingangsbestätigung und Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns nach einer
ersten positiven Einschätzung der eingereichten Unterlagen durch Regierung von
Oberbayern
REGIERUNG VON OBERBAYERN
Gerhard Hackl, Florian Beyer – SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 24
8. VerfahrensablaufBRF für die gewerbliche Wirtschaft
Antragsverfahren:
Zuwendungsbescheid inkl. Abrufanträge und Anlagen
Zuschuss kann bei Regierung von Oberbayern abgerufen werden, wenn die im Bescheid
angegebenen Eigenmittel verbraucht und die im Einzelfall festgelegten
Nebenbestimmungen erfüllt wurden.
Einreichung des Verwendungsnachweises 6 Monate nach Projektabschluss
Nach Ablauf der Bindungsfrist (5 Jahre): Bestätigung hinsichtlich der Anzahl der
gesicherten und geschaffenen Dauerarbeitsplätze
13
REGIERUNG VON OBERBAYERN
Gerhard Hackl, Florian Beyer – SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 25
Dankefür Ihre Aufmerksamkeit!
REGIERUNG VON OBERBAYERN
Gerhard Hackl, Florian Beyer – SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 26
Ansprechpartner für die RegionalförderungRD Arno Vitallowitz
Leiter des Sachgebietes Wirtschaftsförderung, Beschäftigung
Tel.: 089/2176-2782, E-Mail: [email protected]
Dipl.-Betriebswirt (FH) Gerhard Hackl
Stv. Leiter des Sachgebietes Wirtschaftsförderung, Beschäftigung
Zuständig für BRF (Industrie, Handwerk, Handel, Dienstleistungen)
Tel.: 089/2176-2686, E-Mail: [email protected]
Dipl.-Kaufmann Florian Beyer
Zuständig für BRF (Industrie, Handwerk, Handel, Dienstleistungen sowie
Tourismuswirtschaft und Seilbahnförderprogramm)
Tel.: 089/2176-2340, E-Mail: [email protected]
Dipl.-Volkswirtin Petra Merk
Zuständig für BRF (Tourismuswirtschaft und Seilbahnförderprogramm)
Tel.: 089/2176-2335, E-Mail: [email protected]